Betriebshandbuch P26
Betriebshandbuch P26
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Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung<br />
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen<br />
Toleranzwerte kein Grund die Trimmung oder<br />
Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen<br />
des Prüfers, eine Trimmkorrektur vorzunehmen, z.B.<br />
wenn sämtliche Toleranzen der A-Leinen im Plusbereich<br />
und sämtliche Toleranzen der B-Leinen im Minusbereich liegen.<br />
Checkflug<br />
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen<br />
kein Checkflug erforderlich. Sollten<br />
besondere Umstände vorliegen, liegt es im Ermessen des<br />
Prüfers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen<br />
des Herstellers zu beachten.<br />
Dokumentation<br />
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes<br />
des Gleitsegels, sowie Reparaturen und<br />
Korrekturen sind im Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten.<br />
Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind<br />
im Leinenmessblatt festzuhalten. Das Prüfprotokoll und das<br />
Leinenmessblatt sind zusammen mit dem <strong>Betriebshandbuch</strong><br />
aufzubewahren. Dem Hersteller ist unverzüglich eine Kopie<br />
des Prüfprotokolls und des Leinenmessblatts auszuhändigen.<br />
Die Durchführung der Nachprüfung, sowie die<br />
Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung ist mit Datum und Unterschrift<br />
des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder<br />
neben dem Typenschild festzuhalten.<br />
40 | Technische Dokumentation