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Betriebshandbuch P26

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Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung<br />

Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen<br />

Toleranzwerte kein Grund die Trimmung oder<br />

Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen<br />

des Prüfers, eine Trimmkorrektur vorzunehmen, z.B.<br />

wenn sämtliche Toleranzen der A-Leinen im Plusbereich<br />

und sämtliche Toleranzen der B-Leinen im Minusbereich liegen.<br />

Checkflug<br />

Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen<br />

kein Checkflug erforderlich. Sollten<br />

besondere Umstände vorliegen, liegt es im Ermessen des<br />

Prüfers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen<br />

des Herstellers zu beachten.<br />

Dokumentation<br />

Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes<br />

des Gleitsegels, sowie Reparaturen und<br />

Korrekturen sind im Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten.<br />

Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind<br />

im Leinenmessblatt festzuhalten. Das Prüfprotokoll und das<br />

Leinenmessblatt sind zusammen mit dem <strong>Betriebshandbuch</strong><br />

aufzubewahren. Dem Hersteller ist unverzüglich eine Kopie<br />

des Prüfprotokolls und des Leinenmessblatts auszuhändigen.<br />

Die Durchführung der Nachprüfung, sowie die<br />

Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung ist mit Datum und Unterschrift<br />

des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder<br />

neben dem Typenschild festzuhalten.<br />

40 | Technische Dokumentation

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