Häufig gestellte Fragen (FAQ) Antworten - GFIR
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4) Wie oft kann man die Prüfung wiederholen?<br />
Bei nicht bestandener Prüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden. Für die erneute Teilnahme an<br />
der Prüfung müssen Sie dann lediglich eine reduzierte Gebühr in Höhe von 228,00 Euro (incl. 19 %<br />
USt) entrichten.<br />
5) Was passiert, wenn man am Prüfungstag krank ist?<br />
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein und deshalb nicht an der Prüfung teilnehmen können, so<br />
können Sie die Prüfung (zum nächsten angebotenen Prüfungstermin) wiederholen. Bei Vorlage eines<br />
ärztlichen Attests innerhalb eines Monats nach dem Prüfungstag wird Ihnen die entrichtete Prüfungsgebühr<br />
in voller Höhe angerechnet. Sofern Sie uns innerhalb dieser Frist jedoch kein ärztliches Attest<br />
vorlegen, verfällt die von Ihnen entrichtete Prüfungsgebühr in vollem Umfang.<br />
6) Kann man auch ohne praktische Berufserfahrung an der Prüfung teilnehmen?<br />
Es bestehen keine formalen Voraussetzungen (wie z. B. eine mehrjährige Berufstätigkeit auf dem<br />
Gebiet der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung), um an der Prüfung teilnehmen zu können. Um<br />
die Prüfung bestehen zu können, sollten Sie jedoch neben fundierten IAS/IFRS-Kenntnissen auch ein<br />
ausgeprägtes Verständnis für Zusammenhänge der Buchführung und der Bilanzierung nach HGB sowie<br />
solide Kenntnisse des deutschen Bilanzsteuerrechts haben.<br />
7) Muss man, um an der Prüfung teilnehmen zu können, vorher ein Seminar der <strong>GFIR</strong><br />
besucht haben?<br />
Nein, die Zulassung zur Prüfung ist völlig unabhängig davon, wo Sie Ihre IAS/IFRS-Kenntnisse erworben<br />
haben.<br />
8) Bis wann muss man sich für die Prüfung spätestens angemeldet haben?<br />
Anmeldeschluss für die Prüfung zum IFRS-Fachwirt ist der 07.10.2011. Eine wirksame Anmeldung setzt<br />
jedoch voraus, dass Sie bis zu diesem Tag (= 07.10.2011) auch die gesamte Prüfungsgebühr in Höhe<br />
von 208,40 Euro zzgl. 19 % USt, insgesamt also 248,00 Euro, unter Angabe des Verwendungszwecks<br />
„Prüfung IFRS-Fachwirt 21.10.2011“ auf das Konto der Gesellschaft für Internationale Rechnungslegung<br />
(<strong>GFIR</strong>) mbH entrichtet haben. Ansonsten können Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden.<br />
9) Wie wird eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung bescheinigt?<br />
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, in dem die erzielte Note und - soweit gewünscht -<br />
auch die erzielte Punktzahl ausgewiesen ist (siehe Musterzertifikat auf den Internetseiten der <strong>GFIR</strong>,<br />
www.gfir.de). Zudem erhält jeder Prüfungsteilnehmer im Anschluss an die Prüfung ein Exemplar der<br />
Aufgabenstellung ausgehändigt, um das Niveau der Prüfung (z. B. in einem Vorstellungsgespräch)<br />
dokumentieren zu können.