Häufig gestellte Fragen (FAQ) Antworten - GFIR
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Häufig <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong> (<strong>FAQ</strong>)<br />
1. Was muss man bei der Anmeldung zur Prüfung per E-Mail beachten?<br />
2. Was passiert bei einem Täuschungsversuch während der Prüfung?<br />
3. Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?<br />
4. Wie oft kann man die Prüfung wiederholen?<br />
5. Was passiert, wenn man am Prüfungstag krank ist?<br />
6. Kann man auch ohne praktische Berufserfahrung an der Prüfung teilnehmen?<br />
7. Muss man, um an der Prüfung teilnehmen zu können, vorher ein Seminar der <strong>GFIR</strong> besucht<br />
haben?<br />
8. Bis wann muss man sich für die Prüfung spätestens angemeldet haben?<br />
9. Wie wird eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung bescheinigt?<br />
10. Wann gibt es die Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen?<br />
11. Wie oft findet die Prüfung zum IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) statt?<br />
12. Muss man für die Musteraufgaben zum IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) bezahlen?<br />
13. Sind Konzernrechnungslegungskenntnisse für das Bestehen der Prüfung zum IFRS-Fachwirt<br />
(<strong>GFIR</strong>) erforderlich?<br />
14. Ist die Prüfung zum IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) die einzige von der <strong>GFIR</strong> angebotene<br />
Zertifizierungsprüfung?<br />
15. In der Rechnungslegung nach IAS / IFRS benutzt man viele englische Fachbegriffe. Inwieweit<br />
werden in der Prüfung Englischkenntnisse vorausgesetzt?<br />
16. Wann und wo kann man die Prüfungsergebnisse erfahren?<br />
17. Gibt es die Möglichkeit, Einsicht in die geschriebenen Klausuren zu erhalten?<br />
18. Was mache ich, wenn ich weitere <strong>Fragen</strong> rund um den IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) habe?<br />
<strong>Antworten</strong><br />
1) Was muss man bei der Anmeldung zur Prüfung per E-Mail beachten?<br />
Wenn Sie sich per E-Mail für die Prüfung anmelden möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an<br />
info@gfir.de. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail mit den Anmeldeunterlagen als pdf-Datei, bei Bedarf<br />
auch ein Fax. Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular per Post oder per Fax an uns zurück.<br />
2) Was passiert bei einem Täuschungsversuch während der Prüfung?<br />
Im Falle eines Täuschungsversuches gilt die Prüfung als nicht bestanden.<br />
3) Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?<br />
In der Prüfung sind folgende Hilfsmittel zugelassen:<br />
<br />
<br />
<br />
IAS/IFRS-Standards, SIC- und IFRIC-Interpretationen, IAS-Framework. Zugelassen sind nur<br />
unkommentierte Textausgaben eines beliebigen Verlages (Anstreichungen und farbliche Markierungen<br />
sind zulässig),<br />
Taschenrechner,<br />
Schreibmaterial.
4) Wie oft kann man die Prüfung wiederholen?<br />
Bei nicht bestandener Prüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden. Für die erneute Teilnahme an<br />
der Prüfung müssen Sie dann lediglich eine reduzierte Gebühr in Höhe von 228,00 Euro (incl. 19 %<br />
USt) entrichten.<br />
5) Was passiert, wenn man am Prüfungstag krank ist?<br />
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein und deshalb nicht an der Prüfung teilnehmen können, so<br />
können Sie die Prüfung (zum nächsten angebotenen Prüfungstermin) wiederholen. Bei Vorlage eines<br />
ärztlichen Attests innerhalb eines Monats nach dem Prüfungstag wird Ihnen die entrichtete Prüfungsgebühr<br />
in voller Höhe angerechnet. Sofern Sie uns innerhalb dieser Frist jedoch kein ärztliches Attest<br />
vorlegen, verfällt die von Ihnen entrichtete Prüfungsgebühr in vollem Umfang.<br />
6) Kann man auch ohne praktische Berufserfahrung an der Prüfung teilnehmen?<br />
Es bestehen keine formalen Voraussetzungen (wie z. B. eine mehrjährige Berufstätigkeit auf dem<br />
Gebiet der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung), um an der Prüfung teilnehmen zu können. Um<br />
die Prüfung bestehen zu können, sollten Sie jedoch neben fundierten IAS/IFRS-Kenntnissen auch ein<br />
ausgeprägtes Verständnis für Zusammenhänge der Buchführung und der Bilanzierung nach HGB sowie<br />
solide Kenntnisse des deutschen Bilanzsteuerrechts haben.<br />
7) Muss man, um an der Prüfung teilnehmen zu können, vorher ein Seminar der <strong>GFIR</strong><br />
besucht haben?<br />
Nein, die Zulassung zur Prüfung ist völlig unabhängig davon, wo Sie Ihre IAS/IFRS-Kenntnisse erworben<br />
haben.<br />
8) Bis wann muss man sich für die Prüfung spätestens angemeldet haben?<br />
Anmeldeschluss für die Prüfung zum IFRS-Fachwirt ist der 07.10.2011. Eine wirksame Anmeldung setzt<br />
jedoch voraus, dass Sie bis zu diesem Tag (= 07.10.2011) auch die gesamte Prüfungsgebühr in Höhe<br />
von 208,40 Euro zzgl. 19 % USt, insgesamt also 248,00 Euro, unter Angabe des Verwendungszwecks<br />
„Prüfung IFRS-Fachwirt 21.10.2011“ auf das Konto der Gesellschaft für Internationale Rechnungslegung<br />
(<strong>GFIR</strong>) mbH entrichtet haben. Ansonsten können Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden.<br />
9) Wie wird eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung bescheinigt?<br />
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, in dem die erzielte Note und - soweit gewünscht -<br />
auch die erzielte Punktzahl ausgewiesen ist (siehe Musterzertifikat auf den Internetseiten der <strong>GFIR</strong>,<br />
www.gfir.de). Zudem erhält jeder Prüfungsteilnehmer im Anschluss an die Prüfung ein Exemplar der<br />
Aufgabenstellung ausgehändigt, um das Niveau der Prüfung (z. B. in einem Vorstellungsgespräch)<br />
dokumentieren zu können.
10) Wann gibt es die Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen?<br />
Bei nicht bestandener Prüfung kann die Prüfung beim nächsten angebotenen Termin (d. h. im April<br />
2012), wiederholt werden.<br />
11) Wie oft findet die Prüfung zum IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) statt?<br />
Die Prüfung zum IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) findet ab dem Jahr 2011 zweimal jährlich (jeweils im April und<br />
im Oktober) statt.<br />
12) Muss man für die Musteraufgaben zum IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) bezahlen?<br />
Nein, die Musteraufgaben können Sie sich kostenlos auf den Internetseiten der <strong>GFIR</strong>, www.gfir.de,<br />
herunterladen.<br />
13) Sind Konzernrechnungslegungskenntnisse für das Bestehen der Prüfung zum IFRS-<br />
Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) erforderlich?<br />
Nein, Konzernrechnungslegungskenntnisse sind für das Bestehen der Prüfung nicht erforderlich.<br />
14) Ist die Prüfung zum IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) die einzige von der <strong>GFIR</strong> angebotene IAS /<br />
IFRS-Prüfung?<br />
Ja, derzeit bietet die <strong>GFIR</strong> nur die Prüfung zum „IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) – Einzelabschluss“ an. Weitere<br />
Prüfungen befinden sich in Planung (z. B. „IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) – Konzernabschluss“), sind aber noch<br />
nicht umgesetzt.<br />
15) In der Rechnungslegung nach IAS / IFRS benutzt man viele englische Fachbegriffe.<br />
Inwieweit werden in der Prüfung Englischkenntnisse vorausgesetzt?<br />
In der Prüfung werden keine Englischkenntnisse vorausgesetzt.<br />
16) Wann und wo kann man die Prüfungsergebnisse erfahren?<br />
Die Prüfungsergebnisse werden Anfang Februar 2012 bekannt gegeben. Jeder Prüfungsteilnehmer wird<br />
schriftlich über sein Prüfungsergebnis informiert.
17) Gibt es die Möglichkeit, Einsicht in die geschriebenen Klausuren zu erhalten?<br />
Im Februar 2012 wird es einen Termin geben, an dem die Prüfungsteilnehmer Ihre Klausuren einsehen<br />
können. Der genaue Termin wird im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse<br />
mitgeteilt.<br />
18) Was mache ich, wenn ich weitere <strong>Fragen</strong> rund um den IFRS-Fachwirt (<strong>GFIR</strong>) habe?<br />
Schreiben Sie uns entweder eine E-Mail an info@gfir.de oder rufen Sie uns unter 030 – 30 11 93 93 an.<br />
Wir helfen Ihnen gerne weiter.