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Angelbedingungen_2012 - Bezirksfischereiverein Bayreuth eV

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BEZIRKSFISCHEREIVEREIN BAYREUTH E. V.<br />

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten folgende<br />

<strong>Angelbedingungen</strong> <strong>2012</strong><br />

1. Es dürfen nicht mehr als 2 Handangeln gleichzeitig verwendet werden.<br />

Im Roten Main gilt für die Salmonidenstrecken<br />

• ab Friedrich-Ebert-Str. (einschl.Tosbecken) bis zum Einlauf der Kläranlage der Stadt <strong>Bayreuth</strong> und<br />

• Mühlbach in Heinersreuth ab der Mühle bis zum Einlauf in den Hauptfluss folgende Regelung:<br />

a) Bis 21.00 Uhr darf grundsätzlich nur mit einer Handangel gefischt werden. Zugelassen ist nur die Fliegen-<br />

und Spinnfischerei (Spinner, Blinker, Wobbler, Gummifisch) sowie die Verwendung von toten<br />

Köderfischen.<br />

b) Ab 21.00 Uhr können zur reinen Aalfischerei zwei Handangeln (Grundangeln) bei beliebiger Köderwahl<br />

verwendet werden.<br />

c) Für den Hecht gilt in diesen Salmonidenstrecken kein Schonmaß, keine Schonzeit und keine<br />

Stückzahlbegrenzung.<br />

d) Wenn das Tagesfanglimit von 2 Salmoniden erreicht ist, darf in den Salmonidenstrecken an diesem Tag<br />

auch auf andere Fischarten nicht mehr gefischt werden.<br />

2. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur 1 Handangel benutzen. Sie dürfen die Fischerei nur in<br />

verantwortlicher Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ausüben.<br />

3. Verboten sind:<br />

Andere Fanggeräte als die Handangel, das Fischen mit lebenden Köderfischen, Eisfischen, das Fischen im<br />

gekennzeichneten Biotop im Zulaufbereich des Schwarzweihers, das Fischen von Brücken und Wehren<br />

und in Fischwanderhilfen sowie im Bereich von 10 m um deren Ein- und Ausstieg.<br />

4. Soweit es mit den tierschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, dürfen nur solche Fische gehältert<br />

werden, deren Mitnahme erlaubt ist (Höchstfangmenge sowie Schonzeit und Schonmaß beachten!).<br />

Gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden. Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf<br />

die geringstmögliche Dauer zu beschränken. Es dürfen nur Setzkescher verwendet werden, die hinreichend<br />

geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. Das Zusammenhältern der Beute mit der anderer<br />

Fischer ist aus Kontrollgründen nicht erlaubt.<br />

5. Für die bei uns vorkommenden Hauptfischarten gelten folgende Schonzeiten und Schonmaße:<br />

Fischart Schonmaß Schonzeit Besonderheit<br />

Äsche 35 cm 01.12. mit 30.04.<br />

Bachforelle 26 cm 01.10. mit 31.03.<br />

Regenbogenforelle 26 cm 15.12. mit 15.04.<br />

Saibling 26 cm 01.10. mit 31.03.<br />

Hecht neu<br />

Zander<br />

60 cm<br />

50 cm<br />

15.02. mit 15.05.<br />

In allen Teichen und in den Altwassern Asch<br />

und Aichen Schonzeit 15.02. mit 30.06.<br />

Aal 50 cm 01.11. mit 28.02.<br />

Rutte 40 cm keine<br />

Karpfen 35 cm keine auch Schuppen- u. Wildkarpfen<br />

Schleie 26 cm keine<br />

Barbe, Nase, Elritze<br />

ganzjährig<br />

Die ganzjährige Schonung der Rotfeder gilt<br />

Rotfeder, Nerfling ---<br />

geschont<br />

nur für Fließgewässer und Altwasser<br />

Für die übrigen Fischarten und Krebse gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße (§ 11<br />

AVBayFiG).<br />

6. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind schonend zu behandeln und<br />

unverzüglich in die selbe Gewässerstrecke zurückzusetzen. Der Angler hat bei der Wahl des<br />

Angelgerätes, des Köders und der Angelmethode dafür Sorge zu tragen, dass solche Fische in<br />

lebensfähigem Zustand zurückgesetzt werden können. Bei untermaßigen Zandern ist der Haken<br />

grundsätzlich, nach Möglichkeit noch im Wasser, abzuschneiden (Ausnahme: Kunstköder).<br />

7. Gefangene Brachsen, Rotaugen, Giebel, Gras-, Silber- und Marmorkarpfen sowie Welse und Zwergwelse<br />

dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind sinnvoll zu verwerten.<br />

bitte wenden!


8. Die Tageshöchstfangmenge wird wie folgt festgelegt:<br />

2 Karpfen, 3 Schleien, 1 Hecht oder Zander, 2 Salmoniden (Äsche, Bach- und Regenbogenforelle,<br />

Saibling),<br />

andere Fischarten ohne Mengenbegrenzung.<br />

9. Die Jahreshöchstfangmenge wird für Jahreskarteninhaber wie folgt festgelegt: 35 Karpfen, 35 Schleien,<br />

andere Fischarten ohne Jahresbeschränkung. Die in der Jahreskarte enthaltenen Gewässer gelten<br />

hinsichtlich der Tages- und Jahreshöchstfangmenge als e i n Gewässer. Ist die Tages- oder<br />

Jahreshöchstfangmenge einer Fischart erreicht, hat der Erlaubnisscheininhaber durch entsprechende<br />

Angelmethode, Wahl des Köders oder Angelplatzes, Sorge dafür zu tragen, dass kein Fisch dieser Art<br />

mehr gefangen wird; notfalls hat er das Angeln einzustellen.<br />

10. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb öffentlicher Wege und Plätze und das Befahren von Wiesen,<br />

Feldern und nicht öffentlicher Straßen und Wege (z. B. Ernte- oder Fuhrwege) ist verboten. Auf die<br />

Verbote in Landschaftsschutzgebieten (Rotmaintal, Kollerweiher) wird hingewiesen (z. B. Entzünden eines<br />

Feuers, Zelten, Entfernen von Pflanzen, Bäumen, Sträuchern oder Teilen derselben).<br />

11. Die Gewässer und deren Ufer (Angelplätze) sind sauber zu halten. Fischschuppen oder Innereien dürfen<br />

aus fischseuchenrechtlichen Gründen nicht am oder im Gewässer hinterlassen werden.<br />

12. Für die Dauer von Arbeitsdiensten an den Gewässern haben Mitglieder das Angeln zu unterlassen und<br />

ihren körperlichen Fähigkeiten entsprechende Mithilfe zu leisten.<br />

13. Gewässersperren (z. B. nach Besatzmaßnahmen) sind einzuhalten. Sie werden entweder durch<br />

Rundschreiben oder Anbringung von Hinweisschildern (an Teichen und Altwassern) bekannt gegeben.<br />

Der HEINDLWEIHER ist vom 27.08.<strong>2012</strong> bis einschließlich 08.09.<strong>2012</strong> gesperrt (Königsfischen<br />

09.09.).<br />

ALLE ÜBRIGEN VEREINSGEWÄSSER sind am 09.09.<strong>2012</strong> bis 15.00 Uhr für Mitglieder gesperrt.<br />

14. Erfassung des Fanges im Fangbuch und in der Tages-/Wochenkarte<br />

Alle zur Mitnahme bestimmten Fische, auch Weißfische und Barsche, sind unverzüglich zu versorgen und<br />

in die jeweilige Rubrik des Fangbuchs (Jahreskartenfischer) oder in den Tages- bzw. Wochenkartenabschnitt<br />

unter Angabe von Datum und Gewässer (siehe unten) einzutragen. Aale können als einzige<br />

Ausnahme zu Hause nachgetragen werden. Eintragungen mit Bleistift sind unzulässig.<br />

Roter Main - nur die Streckennummer wie folgt eintragen: Teiche wie folgt bezeichnen:<br />

1 Obere Grenze bis Fr.-Ebert-Str.<br />

2 Tosbecken Fr.-Ebert-Str. und<br />

Petersweiher PW<br />

Maingerinne bis Einlauf Städt. Klärwerk<br />

3 Einlauf Klärwerk<br />

4 Mühlbach Heinersreuth<br />

bis Mühle Heinersreuth Strudelweiher StrW<br />

und Hauptfluss ab Wehr<br />

5 Unterkonnersreuth<br />

bis Unterkonnersreuth Heindlweiher HW<br />

unterhalb Düllbach bis Mühle Altenplos Kollerweiher KW<br />

6 Wehr Altenplos bis altes Wehr Dreschenau<br />

7 altes Wehr Dreschenau<br />

Schwarzweiher SW<br />

Hauptfluss bis Str.-Brücke Altdrossenfeld<br />

8 altes Wehr Dreschenau<br />

Mühlbach bis Str.-Brücke Altdrossenfeld<br />

9 Grenztafel oberhalb Zulauf<br />

Kläranlage b. Unterobsang bis Mühle Neuenreuth<br />

10 Brücke Neuenreuth bis Wehr Langenstadt<br />

11 Wehr Langenstadt (ab hier bis bis eiserner Steg bei<br />

Grenze nur für Mitglieder) Reuthersberg<br />

12 eiserner Steg Rottlersreuth bis untere Grenze mit<br />

Altwasser<br />

A1 Altwasser Aichen (auch Gäste)<br />

A2 Altwasser Asch (nur Mitglieder)<br />

Fischereiaufsicht und Ahndung bei Verstößen<br />

Den Aufforderungen der Fischereiaufseher im Rahmen ihrer Dienstausübung ist Folge zu leisten.<br />

Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen und die vereinsinternen <strong>Angelbedingungen</strong> führen zum<br />

sofortigen Entzug der Angelerlaubnis ohne Rückvergütung der Gebühren sowie zu satzungsgemäßer Ahndung.<br />

Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen wird Anzeige erstattet.


Diese <strong>Angelbedingungen</strong> finden Sie auch im Internet:<br />

www.fischereiverein-bayreuth.de auf der Seite „Erlaubnisscheine“.

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