Angelbedingungen_2012 - Bezirksfischereiverein Bayreuth eV
Angelbedingungen_2012 - Bezirksfischereiverein Bayreuth eV
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BEZIRKSFISCHEREIVEREIN BAYREUTH E. V.<br />
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten folgende<br />
<strong>Angelbedingungen</strong> <strong>2012</strong><br />
1. Es dürfen nicht mehr als 2 Handangeln gleichzeitig verwendet werden.<br />
Im Roten Main gilt für die Salmonidenstrecken<br />
• ab Friedrich-Ebert-Str. (einschl.Tosbecken) bis zum Einlauf der Kläranlage der Stadt <strong>Bayreuth</strong> und<br />
• Mühlbach in Heinersreuth ab der Mühle bis zum Einlauf in den Hauptfluss folgende Regelung:<br />
a) Bis 21.00 Uhr darf grundsätzlich nur mit einer Handangel gefischt werden. Zugelassen ist nur die Fliegen-<br />
und Spinnfischerei (Spinner, Blinker, Wobbler, Gummifisch) sowie die Verwendung von toten<br />
Köderfischen.<br />
b) Ab 21.00 Uhr können zur reinen Aalfischerei zwei Handangeln (Grundangeln) bei beliebiger Köderwahl<br />
verwendet werden.<br />
c) Für den Hecht gilt in diesen Salmonidenstrecken kein Schonmaß, keine Schonzeit und keine<br />
Stückzahlbegrenzung.<br />
d) Wenn das Tagesfanglimit von 2 Salmoniden erreicht ist, darf in den Salmonidenstrecken an diesem Tag<br />
auch auf andere Fischarten nicht mehr gefischt werden.<br />
2. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur 1 Handangel benutzen. Sie dürfen die Fischerei nur in<br />
verantwortlicher Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ausüben.<br />
3. Verboten sind:<br />
Andere Fanggeräte als die Handangel, das Fischen mit lebenden Köderfischen, Eisfischen, das Fischen im<br />
gekennzeichneten Biotop im Zulaufbereich des Schwarzweihers, das Fischen von Brücken und Wehren<br />
und in Fischwanderhilfen sowie im Bereich von 10 m um deren Ein- und Ausstieg.<br />
4. Soweit es mit den tierschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, dürfen nur solche Fische gehältert<br />
werden, deren Mitnahme erlaubt ist (Höchstfangmenge sowie Schonzeit und Schonmaß beachten!).<br />
Gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden. Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf<br />
die geringstmögliche Dauer zu beschränken. Es dürfen nur Setzkescher verwendet werden, die hinreichend<br />
geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. Das Zusammenhältern der Beute mit der anderer<br />
Fischer ist aus Kontrollgründen nicht erlaubt.<br />
5. Für die bei uns vorkommenden Hauptfischarten gelten folgende Schonzeiten und Schonmaße:<br />
Fischart Schonmaß Schonzeit Besonderheit<br />
Äsche 35 cm 01.12. mit 30.04.<br />
Bachforelle 26 cm 01.10. mit 31.03.<br />
Regenbogenforelle 26 cm 15.12. mit 15.04.<br />
Saibling 26 cm 01.10. mit 31.03.<br />
Hecht neu<br />
Zander<br />
60 cm<br />
50 cm<br />
15.02. mit 15.05.<br />
In allen Teichen und in den Altwassern Asch<br />
und Aichen Schonzeit 15.02. mit 30.06.<br />
Aal 50 cm 01.11. mit 28.02.<br />
Rutte 40 cm keine<br />
Karpfen 35 cm keine auch Schuppen- u. Wildkarpfen<br />
Schleie 26 cm keine<br />
Barbe, Nase, Elritze<br />
ganzjährig<br />
Die ganzjährige Schonung der Rotfeder gilt<br />
Rotfeder, Nerfling ---<br />
geschont<br />
nur für Fließgewässer und Altwasser<br />
Für die übrigen Fischarten und Krebse gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße (§ 11<br />
AVBayFiG).<br />
6. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind schonend zu behandeln und<br />
unverzüglich in die selbe Gewässerstrecke zurückzusetzen. Der Angler hat bei der Wahl des<br />
Angelgerätes, des Köders und der Angelmethode dafür Sorge zu tragen, dass solche Fische in<br />
lebensfähigem Zustand zurückgesetzt werden können. Bei untermaßigen Zandern ist der Haken<br />
grundsätzlich, nach Möglichkeit noch im Wasser, abzuschneiden (Ausnahme: Kunstköder).<br />
7. Gefangene Brachsen, Rotaugen, Giebel, Gras-, Silber- und Marmorkarpfen sowie Welse und Zwergwelse<br />
dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind sinnvoll zu verwerten.<br />
bitte wenden!
8. Die Tageshöchstfangmenge wird wie folgt festgelegt:<br />
2 Karpfen, 3 Schleien, 1 Hecht oder Zander, 2 Salmoniden (Äsche, Bach- und Regenbogenforelle,<br />
Saibling),<br />
andere Fischarten ohne Mengenbegrenzung.<br />
9. Die Jahreshöchstfangmenge wird für Jahreskarteninhaber wie folgt festgelegt: 35 Karpfen, 35 Schleien,<br />
andere Fischarten ohne Jahresbeschränkung. Die in der Jahreskarte enthaltenen Gewässer gelten<br />
hinsichtlich der Tages- und Jahreshöchstfangmenge als e i n Gewässer. Ist die Tages- oder<br />
Jahreshöchstfangmenge einer Fischart erreicht, hat der Erlaubnisscheininhaber durch entsprechende<br />
Angelmethode, Wahl des Köders oder Angelplatzes, Sorge dafür zu tragen, dass kein Fisch dieser Art<br />
mehr gefangen wird; notfalls hat er das Angeln einzustellen.<br />
10. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb öffentlicher Wege und Plätze und das Befahren von Wiesen,<br />
Feldern und nicht öffentlicher Straßen und Wege (z. B. Ernte- oder Fuhrwege) ist verboten. Auf die<br />
Verbote in Landschaftsschutzgebieten (Rotmaintal, Kollerweiher) wird hingewiesen (z. B. Entzünden eines<br />
Feuers, Zelten, Entfernen von Pflanzen, Bäumen, Sträuchern oder Teilen derselben).<br />
11. Die Gewässer und deren Ufer (Angelplätze) sind sauber zu halten. Fischschuppen oder Innereien dürfen<br />
aus fischseuchenrechtlichen Gründen nicht am oder im Gewässer hinterlassen werden.<br />
12. Für die Dauer von Arbeitsdiensten an den Gewässern haben Mitglieder das Angeln zu unterlassen und<br />
ihren körperlichen Fähigkeiten entsprechende Mithilfe zu leisten.<br />
13. Gewässersperren (z. B. nach Besatzmaßnahmen) sind einzuhalten. Sie werden entweder durch<br />
Rundschreiben oder Anbringung von Hinweisschildern (an Teichen und Altwassern) bekannt gegeben.<br />
Der HEINDLWEIHER ist vom 27.08.<strong>2012</strong> bis einschließlich 08.09.<strong>2012</strong> gesperrt (Königsfischen<br />
09.09.).<br />
ALLE ÜBRIGEN VEREINSGEWÄSSER sind am 09.09.<strong>2012</strong> bis 15.00 Uhr für Mitglieder gesperrt.<br />
14. Erfassung des Fanges im Fangbuch und in der Tages-/Wochenkarte<br />
Alle zur Mitnahme bestimmten Fische, auch Weißfische und Barsche, sind unverzüglich zu versorgen und<br />
in die jeweilige Rubrik des Fangbuchs (Jahreskartenfischer) oder in den Tages- bzw. Wochenkartenabschnitt<br />
unter Angabe von Datum und Gewässer (siehe unten) einzutragen. Aale können als einzige<br />
Ausnahme zu Hause nachgetragen werden. Eintragungen mit Bleistift sind unzulässig.<br />
Roter Main - nur die Streckennummer wie folgt eintragen: Teiche wie folgt bezeichnen:<br />
1 Obere Grenze bis Fr.-Ebert-Str.<br />
2 Tosbecken Fr.-Ebert-Str. und<br />
Petersweiher PW<br />
Maingerinne bis Einlauf Städt. Klärwerk<br />
3 Einlauf Klärwerk<br />
4 Mühlbach Heinersreuth<br />
bis Mühle Heinersreuth Strudelweiher StrW<br />
und Hauptfluss ab Wehr<br />
5 Unterkonnersreuth<br />
bis Unterkonnersreuth Heindlweiher HW<br />
unterhalb Düllbach bis Mühle Altenplos Kollerweiher KW<br />
6 Wehr Altenplos bis altes Wehr Dreschenau<br />
7 altes Wehr Dreschenau<br />
Schwarzweiher SW<br />
Hauptfluss bis Str.-Brücke Altdrossenfeld<br />
8 altes Wehr Dreschenau<br />
Mühlbach bis Str.-Brücke Altdrossenfeld<br />
9 Grenztafel oberhalb Zulauf<br />
Kläranlage b. Unterobsang bis Mühle Neuenreuth<br />
10 Brücke Neuenreuth bis Wehr Langenstadt<br />
11 Wehr Langenstadt (ab hier bis bis eiserner Steg bei<br />
Grenze nur für Mitglieder) Reuthersberg<br />
12 eiserner Steg Rottlersreuth bis untere Grenze mit<br />
Altwasser<br />
A1 Altwasser Aichen (auch Gäste)<br />
A2 Altwasser Asch (nur Mitglieder)<br />
Fischereiaufsicht und Ahndung bei Verstößen<br />
Den Aufforderungen der Fischereiaufseher im Rahmen ihrer Dienstausübung ist Folge zu leisten.<br />
Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen und die vereinsinternen <strong>Angelbedingungen</strong> führen zum<br />
sofortigen Entzug der Angelerlaubnis ohne Rückvergütung der Gebühren sowie zu satzungsgemäßer Ahndung.<br />
Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen wird Anzeige erstattet.
Diese <strong>Angelbedingungen</strong> finden Sie auch im Internet:<br />
www.fischereiverein-bayreuth.de auf der Seite „Erlaubnisscheine“.