www.gimmel.ch Liegenschaft Lochiweg 450 / 450 A // Verkauf ...
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Liegens<strong>ch</strong>aft Lo<strong>ch</strong>iweg <strong>450</strong> / <strong>450</strong> A // <strong>Verkauf</strong> S<strong>ch</strong>ulhaus Ried<br />
Grosser Gemeinderat, 10. November 2008<br />
Das S<strong>ch</strong>ulhaus Ried wird seit Jahren ni<strong>ch</strong>t mehr für den S<strong>ch</strong>ulbetrieb benötigt. Bereits bei<br />
der Amtsübernahme vor fast 4 Jahren war den au<strong>ch</strong> der <strong>Verkauf</strong> des S<strong>ch</strong>ulhauses Ried im<br />
Finanzplan der Gemeinde vorgesehen. Mit Blick auf eine Veräusserung im Jahr 2007 wurde<br />
im Rahmen einer Teilrevision die zonenplanre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Voraussetzung (Zone W2) ges<strong>ch</strong>affen.<br />
Im Rahmen der Analyse zur aussers<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>en Nutzung der S<strong>ch</strong>ulhäuser in allen<br />
Aussenorten hat si<strong>ch</strong> der Gemeinderat für die Zusi<strong>ch</strong>erung von Gemeins<strong>ch</strong>aftsräumen in<br />
allen Orts<strong>ch</strong>aften ausgespro<strong>ch</strong>en. Na<strong>ch</strong> Überzeugung des Departements gilt dies au<strong>ch</strong> für<br />
Ried. Mit 157 Einwohnenden ist das Dorf zwar etwa glei<strong>ch</strong> gross wie Wattenwil / Bangerten,<br />
aber im Verglei<strong>ch</strong> mit den anderen Orts<strong>ch</strong>aften in der Gemeinde Worb sehr klein ist.<br />
Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Gemeins<strong>ch</strong>aftsraum im Klassenzimmer des<br />
alten S<strong>ch</strong>ulhaus realisiert werden sollte. Dies hätte jedo<strong>ch</strong> sowohl bezügli<strong>ch</strong> Nutzung dur<strong>ch</strong><br />
die Dorfbevölkerung aber au<strong>ch</strong> für die Wohnsitznahme dur<strong>ch</strong> einen Käufen grosse Na<strong>ch</strong>teile.<br />
Im Frühjahr 2008 wurde no<strong>ch</strong> einmal das direkte Gesprä<strong>ch</strong> mit der Bevölkerung gesu<strong>ch</strong>t und<br />
neue Ideen entwickelt. Im Ans<strong>ch</strong>luss spra<strong>ch</strong> der Gemeinderat einen Projektierungskredit für<br />
die Planung eines Gemeins<strong>ch</strong>aftsraums in den bisher dur<strong>ch</strong> die Feuerwehr verwendeten<br />
Garagen. Dank der zügigen Bearbeitung dur<strong>ch</strong> die Verwaltung und den Projektleiter kann<br />
nun der <strong>Verkauf</strong> als ausgereiftes Ges<strong>ch</strong>äft an die Hand genommen werden.<br />
Die Parameter lassen si<strong>ch</strong> wie folgt zusammenfassen:<br />
• <strong>Verkauf</strong> von S<strong>ch</strong>ulhaus und Bauparzelle als eigenständige Parzellen<br />
• ParzelIierung ist so geplant, dass die Parzellengrenze auf die Linie der bestehenden<br />
Garagen fällt. Dies erfordert ein gegenseitiges Grenzbaure<strong>ch</strong>t, wel<strong>ch</strong>es gewährleistet,<br />
dass die verbleibende Parzelle eine genügende Grösse aufweist, um eine sinnvolle<br />
Nutzung und Platzierung des Baukörpers zu ermögli<strong>ch</strong>en. Die Parzellenflä<strong>ch</strong>e des<br />
S<strong>ch</strong>ulhauses umfasst rund 520 Quadratmeter
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• Baulandparzelle rund 730 Quadratmeter betragen. Das Ofehüsi wird mit 205<br />
Quadratmetern dem Verein Ofehüsi über ein Baure<strong>ch</strong>t unentgeltli<strong>ch</strong> zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
• Oberhalb des Ofenhüsis soll zudem ein Teil der Flä<strong>ch</strong>e (ca. 40 m2) als kleiner Spielplatz<br />
erhalten bleiben und ebenfalls abparzelliert werden.<br />
• Realisation Gemeins<strong>ch</strong>aftsraum in den alten Garagen (ehemaliges Magazin der<br />
Feuerwehr). Die dafür notwendigen Nutzungsre<strong>ch</strong>te sollen über Dienstbarkeitsverträge<br />
oder allenfalls über eine Abparzellierung erfolgen. Die Kosten dieses Vorhabens werden<br />
indirekt dur<strong>ch</strong> einen Teil des <strong>Verkauf</strong>serlöses gedeckt [45.00 pro RiederIn während 50<br />
Jahren). Die Abstimmung über das konkrete Bauprojekt soll im Frühling 2009 gemeinsam<br />
mit dem Gemeins<strong>ch</strong>aftsraum Wattenwil / Bangerten dem GGR vorgelegt werden.
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• Der Landwert basiert auf einer Verkehrswerts<strong>ch</strong>atzung von Infraconsult aus dem Jahre<br />
2004, wel<strong>ch</strong>e aufgrund der Marktentwicklung na<strong>ch</strong> wie vor Gültigkeit hat. Der <strong>Verkauf</strong><br />
des Landes erfolgt somit zu einem Mindestpreis pro Quadratmeter von 350 Franken.<br />
• Mindestverkaufswert Baulandparzelle: 250 000.00<br />
Mindestverkaufswert S<strong>ch</strong>ulhaus 380 000 (Landwert CHF 180'000.--, Gebäudewert CHF<br />
200'000)<br />
• Der <strong>Verkauf</strong> erfolgt analog dem Erlenweg an Privatpersonen, die damit ihre individuellen<br />
Wohnbedürfnisse abdecken können. Der <strong>Verkauf</strong> an Makler und Generalunternehmer ist<br />
ausges<strong>ch</strong>lossen. (persönli<strong>ch</strong>e Wohnsitznahme mit s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er Entwicklung)<br />
• Der <strong>Verkauf</strong> erfolgt im Rahmen des Bietverfahren an den Meistbietenden<br />
• Die Terminplanung ist eng gehalten:<br />
• Der Terminplan basiert auf den Erfahrungen beim Erlenweg<br />
• Beim Erlenweg hat si<strong>ch</strong> gezeigt, dass das Bietverfahren – unter der Voraussetzung einer<br />
guten Na<strong>ch</strong>frage – im Interesse der Anbietenden mögli<strong>ch</strong>st zügig dur<strong>ch</strong>geführt werden<br />
muss. Die Bietenden wollen in der Regel mögli<strong>ch</strong>st s<strong>ch</strong>nell wissen, ob sie den Zus<strong>ch</strong>lag<br />
erhalten haben oder ni<strong>ch</strong>t.<br />
• Ein langwieriges Verfahren würde zudem unter Umständen zum Rückzug von Angeboten<br />
führen (wurde beim Erlenweg angekündigt/angedroht – dank dem zügigen Vorgehen –<br />
jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t umgesetzt).<br />
I<strong>ch</strong> bitte Sie, dem ausgereiften Projekt im Sinne der Bots<strong>ch</strong>aft des Gemeinderats<br />
zuzustimmen.