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Informationen BOS 2011-12 - Berufliche Oberschule Bayreuth

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B E R U F L I C H E O B E R S C H U L E B A Y R E U T H<br />

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule<br />

Ausbildungsrichtungen Technik - Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege - Sozialwesen<br />

Körnerstraße 6, 95448 <strong>Bayreuth</strong>, Tel. 0921/79208-0, Fax 0921/79208-22<br />

www.fosbos-bayreuth.de --- schule@fosbos-bayreuth.de<br />

INFORMATIONEN ÜBER DIE BERUFSOBERSCHULE<br />

1 Hinweise für die Anmeldung zum Schuljahr <strong>2011</strong>/20<strong>12</strong><br />

Stand: September <strong>2011</strong><br />

1.1 Anmeldung/Beratung<br />

Die Anmeldungen für den Eintritt in die Berufsoberschule zum Schuljahr <strong>2011</strong>/20<strong>12</strong> werden an der Schule<br />

in der Zeit vom 21. Februar bis 4. März <strong>2011</strong> jeweils von 08.00 Uhr bis <strong>12</strong>.00 Uhr und von 13.00 Uhr<br />

bis 16.00 Uhr, am Donnerstag von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr, entgegengenommen.<br />

Am Freitag, 18.02.<strong>2011</strong> (18.00 Uhr), und am Samstag, 19.02.<strong>2011</strong> (9.30 Uhr),<br />

finden im Foyer der Schule Informationsveranstaltungen<br />

über die Berufsoberschule statt (Sie können sich eine Veranstaltung aussuchen, sie sind inhaltsgleich). Nach der<br />

jeweiligen Veranstaltung können die Schulräume besichtigt und Einzelgespräche mit der Schulleitung, dem Beratungslehrer<br />

und den Fachbetreuern geführt werden.<br />

Sprechzeiten des Beratungslehrers StD Dr. Götz (Tel.: 0921/79208-26):<br />

Montag: 11:25 bis <strong>12</strong>:10 Uhr; Mittwoch: 15:15 bis 16:30 Uhr und Freitag: 8:45 bis 9:30 Uhr oder n. Vereinbarung<br />

1.2 Aufnahmevoraussetzungen<br />

1.2.1 Aufnahme in die Jahrgangsstufe <strong>12</strong> der Berufsoberschule<br />

Die Aufnahme setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses, eine berufliche Vorbildung sowie die Eignung<br />

für den Bildungsgang der Berufsoberschule voraus.<br />

Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses. Zeugnisse nicht<br />

staatlich anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise. In Zweifelsfällen empfiehlt<br />

sich eine rechtzeitige Rücksprache an der Berufsoberschule.<br />

Der mittlere Schulabschluss kann nachgewiesen werden durch:<br />

a) das Abschlusszeugnis einer Realschule,<br />

b) das Abschlusszeugnis einer Wirtschaftsschule,<br />

c) die Oberstufenreife eines Gymnasiums oder das Zeugnis über die bestandene Besondere Prüfung,<br />

d) das Zeugnis der Fachschulreife einer bayerischen beruflichen Schule,<br />

e) den mittleren Schulabschluss einer bayerischen Hauptschule,<br />

f) ein anderes vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus allgemein oder im Einzelfall als den Abschlusszeugnissen<br />

nach Buchstaben a) bis e) gleichwertig anerkanntes Zeugnis.<br />

<strong>Berufliche</strong> Aufnahmevoraussetzung ist<br />

- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinn des<br />

Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder<br />

- eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder<br />

- eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes oder<br />

- eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung.<br />

Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule wird nachgewiesen durch<br />

- die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder<br />

- einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im<br />

Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.<br />

Wer diese Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird aufgenommen, wenn er im Jahreszeugnis des Vorkurses<br />

oder der Vorklasse in allen Fächern mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) erzielt hat.<br />

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der genannten Fächer keine Note nachweist, ersetzt<br />

diese durch die Note im entsprechenden Fach im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses oder, sofern<br />

im Kalenderjahr der Aufnahme weder eine Vorklasse noch ein Vorkurs besucht wurde, durch das Ergebnis einer<br />

Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach. Diese findet am 27.07.<strong>2011</strong> statt.<br />

Der Notendurchschnitt in Deutsch, Englisch und Mathematik muss nach dieser Feststellungsprüfung ebenfalls<br />

wiederum 3,5 sein. Wer im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses (D, E, M) nicht den Notendurchschnitt von<br />

mindestens 3,5 aufweist, kann die Eignung durch eine Feststellungsprüfung in einem der genannten Fächer<br />

nachweisen, in denen eine schlechtere Note als 3 erzielt wurde.<br />

Die endgültige Aufnahme hängt ab vom Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert. Wer in allen<br />

Fächern im Jahreszeugnis des Vorkurses oder der Vorklasse mindestens 7 Punkte (Note 3) erzielt hat, unterliegt<br />

bei unmittelbar darauf folgendem Eintritt in die Jahrgangsstufe <strong>12</strong> nicht der Probezeit.<br />

1.2.2 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 13 der Berufsoberschule Bewerber, die im unmittelbar vorausgehenden<br />

Schuljahr nicht Schüler der Berufsoberschule waren („Seiteneinsteiger“), können in die Jahrgangsstufe 13<br />

eintreten, wenn sie die uneingeschränkte Fachhochschulreife nachweisen können oder im Zeugnis der


Jahrgangsstufe <strong>12</strong> der Berufsoberschule die Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 13 erhalten haben.<br />

Die endgültige Aufnahme hängt ab vom Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert.<br />

2<br />

1.2.3 Aufnahme in den Vorkurs der Berufsoberschule<br />

Vor dem Eintritt in die Jahrgangsstufe <strong>12</strong> kann man die bis zum mittleren Schulabschluss erworbenen Kenntnisse<br />

im freiwillig zu besuchenden einjährigen Vorkurs auffrischen. Der Unterricht findet Samstags Vormittag<br />

statt. Er umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. In den Vorkurs können nur Bewerber aufgenommen<br />

werden, die die schulischen und beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe<br />

<strong>12</strong> der Berufsoberschule erfüllen; sie können sich auch im letzten Jahr der Berufsausbildung oder Berufserfahrung<br />

befinden. Ein besonderer Notendurchschnitt muss nicht nachgewiesen werden.<br />

1.2.4 Aufnahme in die Vorklasse der Berufsoberschule<br />

Bewerber mit beruflichem mittlerem Schulabschluss weisen trotz vertiefter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

erfahrungsgemäß besonders in den Abschlussprüfungsfächern Defizite auf. Ihnen wird daher der freiwillige<br />

Besuch der Vorklasse der Berufsoberschule empfohlen, sofern sie die unter 1.2.1 genannten Aufnahmevoraussetzungen<br />

erfüllen. Ein besonderer Notendurchschnitt muss nicht nachgewiesen werden. In die <strong>BOS</strong>-Vorklasse<br />

können auch Bewerber mit dem mittleren Schulabschluss der Hauptschule oder dem<br />

H-Zweig der Wirtschaftsschule eintreten.<br />

Bewerber ohne mittleren Schulabschluss, die eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können in<br />

die Vorklasse eintreten, wenn sie eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik<br />

ablegen und hierin einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielen, wobei keine Note schlechter als 4 sein<br />

darf. Bei erfolgreichem Abschluss der Vorklasse vermittelt das Jahreszeugnis der Vorklasse den mittleren Schulabschluss.<br />

Die endgültige Aufnahme hängt vom Bestehen der Probezeit ab, die bis zum 15. Dezember dauert.<br />

1.3 Anmeldeunterlagen<br />

Die Anmeldung erfolgt elektronisch in der Schule. Dabei sind vorzulegen:<br />

a) Anmeldebogen (der Anmeldebogen liegt in der Schule auf und ist mit der Unterschrift des Bewerbers<br />

abzugeben).<br />

b) Schullaufbahnbogen (Das Formular ist in der Schule auszufüllen).<br />

c) Zeugnis des mittleren Schulabschlusses (Original). Sofern dieses noch nicht vorgelegt werden kann, ist<br />

vorläufig das letzte Zwischenzeugnis einzureichen (Original oder beglaubigte Kopie).<br />

Kann das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, der Berufsschule und der Berufsausbildung nicht<br />

schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, muss dieses unverzüglich, spätestens jedoch<br />

nachgereicht werden.<br />

bis zum 03.08.<strong>2011</strong> (AUSSCHLUSSFRIST!)<br />

d) Zeugnis über den Berufsabschluss bzw. die Berufserfahrung (Original oder beglaubigte Kopie).<br />

e) Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Ablichtung).<br />

f) Lückenloser Lebenslauf (Datum, Unterschrift).<br />

g) Amtliches Führungszeugnis von Bewerbern, die nicht unmittelbar von einer öffentlichen Schule übertreten.<br />

h) Lichtbild (Rückseite mit Namen und Geburtsdatum versehen).<br />

1.4 Unterrichtsbeginn<br />

Der Unterricht im Schuljahr <strong>2011</strong>/20<strong>12</strong> beginnt am Dienstag, 13. September <strong>2011</strong>, um 08.00 Uhr.<br />

Eine gesonderte Ladung hierzu erfolgt nach der Anmeldung nicht mehr. Aushänge am Schwarzen Brett der<br />

Schule geben am 1. Schultag Auskunft über die Klassen- und Zimmereinteilung.<br />

Die Aufnahme zu Beginn des Schuljahres setzt die Teilnahme am Unterricht des ersten Schultages oder den bis<br />

spätestens 3 Tage nach Unterrichtsbeginn erbrachten Nachweis voraus, dass zwingende Gründe eine Teilnahme<br />

am Unterricht vorübergehend verhindern.<br />

2 Allgemeines zur Berufsoberschule<br />

2.1 Aufgabe der Berufsoberschule<br />

Die Berufsoberschule vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Unter dem Dach der <strong>Berufliche</strong>n<br />

<strong>Oberschule</strong> nimmt sie Schüler auf, die den mittleren Schulabschluss erworben und eine Berufsausbildung absolviert<br />

haben. Die <strong>Berufliche</strong> <strong>Oberschule</strong> <strong>Bayreuth</strong> führt an der Berufsoberschule die Ausbildungsrichtungen<br />

Technik, Wirtschaft und Sozialwesen. Die Berufsoberschule ist ein zweijähriger Bildungsgang und eine gleichwertige<br />

Alternative zur gymnasialen Oberstufe.


3<br />

An der Berufsoberschule kann in der Vorklasse der mittlere Schulabschluss erworben werden, soweit die Bewerber<br />

diesen noch nicht besitzen.<br />

In der Jahrgangsstufe <strong>12</strong> wird die Fachabiturprüfung (Qualifikation für den Zugang zur Fachhochschule) abgelegt.<br />

In der Jahrgangsstufe 13 erwerben die Schülerinnen und Schüler das Abitur (Qualifikation für den Zugang zur<br />

Universität), und zwar fachgebunden (für Studiengänge der Universität, die der besuchten Ausbildungsrichtung<br />

der Fachoberschule entsprechen) oder allgemein (für alle Studiengänge Universität).<br />

2.2 Vorüberlegungen zum Besuch der Berufsoberschule<br />

2.2.1 Ausbildungsrichtung<br />

Die Aufnahme in die Berufsoberschule erfolgt in die Ausbildungsrichtung, die für die vorherige Berufsausbildung<br />

einschlägig ist. Bewerber, die eine andere Ausbildungsrichtung wählen möchten, müssen zusätzlich zur Berufsausbildung<br />

eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit in<br />

Vollzeitbeschäftigung oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der<br />

Fachoberschule nachweisen.<br />

2.2.2 Ausgleich von Vorbildungsdefiziten<br />

Bedingt durch die Vielfalt der Schularten, die einen mittleren Schulabschluss vermitteln, und die Vielzahl der<br />

Ausbildungsberufe haben Bewerber oft unterschiedliche Kenntnisse in einzelnen Unterrichtsfächern. Fehlende<br />

oder unzureichende Vorkenntnisse sollten vor dem Eintritt in die Berufsoberschule ausgeglichen werden. Der<br />

Besuch der Vorstufe oder Vorklasse kann dabei helfen.<br />

2.2.3 Schulberatung<br />

An jeder Schule berät eine Lehrkraft Schüler und Erziehungsberechtigte bei der Wahl der Schullaufbahn, aber<br />

auch bei Lern- und Leistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Für weitere Fragen steht auch der staatliche<br />

Schulberater für Oberfranken zur Verfügung (StD R. Schuck, Theaterstraße 8, 95028 Hof, Tel.<br />

09281/1400360).<br />

2.3 Organisationsformen<br />

Die Berufsoberschule umfasst im Vollzeitunterricht ein Schuljahr bis zur Fachhochschulreifeprüfung, bzw. zwei<br />

Schuljahre bis zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife. Bei genügender Teilnehmerzahl<br />

kann die Berufsoberschule auch in Teilzeitform geführt werden; die Schuldauer beträgt dann zwei bzw. vier<br />

Jahre.<br />

2.4 Ausbildungsförderung<br />

Die Schüler erhalten eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.<br />

Für Schüler der <strong>BOS</strong>-Vorklasse gelten besondere Bedingungen. Die Anträge sind bei den zuständigen<br />

Ämtern für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten (Rathaus) oder Landkreisen (Landratsamt)<br />

zu stellen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich die besuchte Berufsoberschule<br />

liegt.<br />

2.5 Abschlussprüfungen<br />

2.5.1 Abschlussprüfung für Schüler<br />

Schüler, die die Abschlussprüfung in der Jahrgangsstufe <strong>12</strong> mit Erfolg ablegen, erhalten das Zeugnis der Fachhochschulreife<br />

(Fachabitur). Es berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland<br />

(unabhängig von der Ausbildungsrichtung). Die Fachabiturprüfung erstreckt sich in allen Ausbildungsrichtungen<br />

auf die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie auf das für die jeweilige Ausbildungsrichtung<br />

spezifische Profilfach: Physik (Ausbildungsrichtung Technik), Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen<br />

(Ausbildungsrichtung Wirtschaft), Pädagogik/Psychologie (Ausbildungsrichtung Sozialwesen).<br />

Schüler, die die Abschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 13 mit Erfolg ablegen, erhalten das Zeugnis der fachgebundenen<br />

Hochschulreife (Abitur). Es berechtigt zum Studium an Universitäten. Die Abiturprüfung erstreckt<br />

sich auf die gleichen Fächer wie bei der Fachhochschulreife.<br />

Mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache kann zusätzlich zur fachgebundenen<br />

Hochschulreife die allgemeine Hochschulreife erworben werden.<br />

Der Nachweis der notwendigen Fremdsprachenkenntnisse kann erbracht werden durch<br />

- den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten<br />

Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 allgemeinbildender Schulen oder<br />

- den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten Unterricht im weiteren Pflichtfach der Berufsoberschule<br />

gemäß Stundentafel oder<br />

- die mit mindestens ausreichendem Erfolg abgelegte Ergänzungsprüfung an der Berufsoberschule oder<br />

- den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung.


4<br />

2.5.2 Abschlussprüfung für andere Bewerber<br />

Der Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife können sich auch andere Bewerber unterziehen,<br />

d. h. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule diese Prüfung<br />

nicht ablegen können. Sie legen die schriftliche Abschlussprüfung der jeweiligen Ausbildungsrichtung ab. Zusätzlich<br />

werden sie in Englisch und Geschichte sowie in drei weiteren von ihnen zu wählenden Fächern der jeweiligen<br />

Ausbildungsrichtung mündlich geprüft. Die Zulassung zur Prüfung ist spätestens bis zum 1. März an der<br />

Schule zu beantragen.<br />

Hinsichtlich des Nachweises der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen<br />

Hochschulreife an der Berufsoberschule stehen andere Bewerber Schülern der Berufsoberschule gleich.<br />

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Ergänzungsprüfung hat bis zum 1. März zu erfolgen.<br />

2.6 Stundentafel<br />

Pflichtfächer Technik Wirtschaft Sozialwesen<br />

Vorklasse Jgst. <strong>12</strong> Jgst. 13 Vorklasse Jgst. <strong>12</strong> Jgst. 13 Vorklasse Jgst. <strong>12</strong> Jgst. 13<br />

Religionslehre, Ethik 1 1 1 1 1 1 1 1 1<br />

Deutsch 7 5 5 7 5 5 7 5 5<br />

Englisch 8 1) 6 6 8 1) 6 6 8 1) 6 6<br />

Geschichte 2 2 2 2 2 2<br />

Sozialkunde 2 2 2<br />

Geschichte / Sozialkunde<br />

2 2 2<br />

Mathematik 8 1) 7 7 8 1) 5 5 8 1) 5 5<br />

Physik<br />

1)<br />

6 5<br />

Chemie<br />

1)<br />

2 2<br />

1)<br />

2 2<br />

Biologie<br />

1)<br />

3 3<br />

Technologie<br />

1)<br />

2 2<br />

Technol./ Informatik 3 5<br />

Betriebswirtsch. mit<br />

1)<br />

Rechnungswesen<br />

6 5<br />

Volkswirtschaftslehre 3 4<br />

Wirtschaftsinformatik 2 3<br />

Pädagogik/Psychol. 6 5<br />

Wirtschaftslehre 2 2<br />

Rechtslehre 2<br />

Pflichtunterricht 36 34 33 36 34 33 36 34 33<br />

Zweite Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: Französisch, Latein, gegebenenfalls Italienisch,<br />

Spanisch und Russisch, mit jeweils 4 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen <strong>12</strong> und 13.<br />

An der Berufsoberschule <strong>Bayreuth</strong> wird der Unterricht in Französisch angeboten.<br />

Zur Vorbereitung auf die EP Spanisch wird Wahlunterricht angeboten.<br />

Wahlfächer<br />

Über die Einrichtung von Wahlunterricht (z. B. Informatikunterricht, Fotokurs, Theatergruppe) und Ergänzungsunterricht<br />

(z. B. Mathematik, Englisch, Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen) wird nach den gegebenen<br />

Rahmenbedingungen entschieden.<br />

2.7 Studienberechtigungen<br />

Das Fachabitur (Fachhochschulreife) berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen in der<br />

Bundesrepublik Deutschland (unabhängig von der Ausbildungsrichtung). Studienbewerber, die keine der gewählten<br />

Ausbildungsrichtung entsprechende fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben, müssen vor Studienbeginn<br />

an den meisten Fachhochschulen in Bayern eine mindestens sechswöchige, dem gewählten Studiengang<br />

entsprechende Vorpraxis nachweisen. Für bestimmte Studiengänge sind weitere Zulassungsvoraussetzungen zu<br />

erfüllen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Fachhochschulen.<br />

Das Zeugnis der Fachhochschulreife gilt auch als Voraussetzung für die Ausbildung der Beamten des gehobenen<br />

nichttechnischen Dienstes an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Wer eine solche Laufbahn anstrebt,<br />

muss außerdem die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Teilnahme an einem Ausleseverfahren u.a.).<br />

Auskünfte hierzu erteilen die für die jeweilige Laufbahn zuständigen Staatsministerien und die Geschäftsstelle<br />

des Bayerischen Landespersonalausschusses, Kardinal-Döpfner-Str. 4, 80333 München.<br />

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zu Studiengängen an Hochschulen.<br />

In Bayern richten sich diese Studienberechtigungen nach der Qualifikationsverordnung, in den anderen Ländern<br />

in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November<br />

1976 i.d.F. vom 5. Juni 1998. Die fachgebundene Hochschulreife schließt in Bayern auch die uneingeschränkte<br />

Fachhochschulreife ein. Die durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangte<br />

allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen.

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