Tierschutzvertrag - AW2-Tierhilfe
Tierschutzvertrag - AW2-Tierhilfe
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� Das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, jede<br />
Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort<br />
vornehmen zulassen.<br />
� Das Tier bei auftretenden Problemen, z.B. Beißen, Entlaufen, Rauhbeinigkeit, Ungehorsam, nicht töten zu<br />
lassen, sondern sich mit den bisherigen Eigentümern in Verbindung zu setzen, ggf. zurückzugeben.<br />
� Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von einem<br />
Tierarzt vornehmen zu lassen.<br />
� Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.<br />
� Das Tier nicht ausschließlich in einem Zwinger zu halten und nicht an die Kette zu legen.<br />
� Der bisherige Eigentümer behält sich vor, das Tier in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren und<br />
sich vom Zustand des Tieres am Ort und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.<br />
� Dem Tier liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen.<br />
� Dem Tier täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben.<br />
� Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmerecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen<br />
Eigentümer bleiben kann.<br />
� Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne<br />
Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers.<br />
� Der bisherige Eigentümer übernimmt für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden,<br />
das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.<br />
� Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei<br />
Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar.<br />
§1 Eigentumsrechte<br />
Damit das vermittelte Tier auch nach seiner Übergabe gegen eventuellen Missbrauch oder Tierquälerei<br />
geschützt bleibt, geht das übernommene Tier nur in den Besitz über. Die Eigentumsrechte verbleiben beim<br />
Tierschutzverein „Aw2-tierhilfe". Eine nicht nur kurzfristige Weitergabe des Tieres an Dritte (auch an<br />
Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen, Tierheime, etc.), oder es zu veräußern oder Dritten zu<br />
überlassen ist ausdrücklich untersagt und nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Tierschutzverein<br />
Aw2-tierhilfe gestattet. Gestattet wird eine zeitlich begrenzte Unterbringung des Tieres aus Gründen<br />
vorübergehender Abwesenheit (Krankheit, Urlaub etc.). Kann oder will der Halter seinerseits das Tier jedoch<br />
nicht mehr halten, so verpflichtet er sich hiermit umgehend den Tierschutzverein Aw2-tierhilfe zu<br />
informieren, damit dieser die Halterschaft wieder an sich nimmt. Eine Rückvergütung der erbrachten<br />
Schutzgebühr ist ausgeschlossen.<br />
Verwaltung:<br />
Walter Gräf, Telefon: 089/69777739<br />
Fax: 089/69777740<br />
E-Mail: graef@aw2-tierhilfe.de<br />
Internet: www.aw2-tierhilfe.de<br />
Seite von<br />
Bankverbindung:<br />
aw2-tierhilfe n.e.V.<br />
Stadtsparkasse München<br />
Kto. Nr.: 1001887114<br />
BLZ: 70150000<br />
Finanzamt München, Abt. Körperschaften<br />
Katharina-von-Bora-Str. 4, 80333 München<br />
Ab 14. Juni 2011<br />
Steuernummer: 9143/210/85602