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Swissquote Gemeinschaftskontoformular - Zugerberg Finanz ...

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Vertrag über die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos<br />

Der Vertrag über die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos wird zwischen der <strong>Swissquote</strong> Bank AG, dem „Referenzkontoinhaber“<br />

sowie den „zusätzlichen Kontoinhabern“ für das folgende Konto geschlossen:<br />

Kontonummer:<br />

Der „Referenzkontoinhaber“ (aktueller Kontoinhaber):<br />

Vorname: Name:<br />

Die „zusätzlichen Kontoinhaber»:<br />

(Im Falle eines einzigen zusätzlichen Kontoinhabers sind nur die Felder unter „zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 1» auszufüllen)<br />

Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 1<br />

Vorname: Name:<br />

Rue/n°: PLZ /Ort:<br />

Land: Geburtsdatum:<br />

Nationalität: Tel.:<br />

E-Mail-Adresse: Beruf:<br />

Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 2<br />

Vorname: Name:<br />

Rue/n°: PLZ /Ort:<br />

Land: Geburtsdatum:<br />

Nationalität: Tel.:<br />

E-Mail-Adresse: Beruf:<br />

Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 3<br />

Vorname: Name:<br />

Rue/n°: PLZ /Ort:<br />

Land: Geburtsdatum:<br />

Nationalität: Tel.:<br />

E-Mail-Adresse: Beruf:<br />

Bitte senden Sie dieses Dokument ordnungsgemäss unterschrieben und unter Beifügung beglaubigter Pass- oder Identitätskartenkopien an:<br />

<strong>Swissquote</strong> Bank AG, chemin de la Crétaux 33, Administration, CH-1196 Gland<br />

Geneva Offi ce Chemin de la Crétaux 33, Case Postale, 319, CH-1196 Gland T : +41 22 999 94 11 F : +41 22 999 94 12<br />

Zurich Offi ce Schützengasse 22/24, Postfach 2017, CH-8021 Zürich T : +41 44 825 88 88 F : +41 44 825 88 89<br />

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In Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ersuchen der Referenzkontoinhaber und die zusätzlichen<br />

Kontoinhaber (gemeinsam im Folgenden die „Inhaber des Gemeinschaftskontos“) um die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos<br />

gemäss den folgenden Konditionen:<br />

1.<br />

2.<br />

Die Inhaber des Gemeinschaftskontos beantragen, das oben genannte Konto, das auf den Namen des Referenzkontoinhabers<br />

lautet, in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln.<br />

Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (Formular A gemäss Art. 3 und 4 VSB):<br />

Die Vertragspartner erklären hiermit, dass sie an den Vermögenswerten gemeinsam wirtschaftlich berechtigt sind. Die Vertragspartner<br />

verpfl ichten sich, der Bank Aenderungen jeweils unaufgefordert mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Formulars ist<br />

strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren<br />

oder Geldstrafe).<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

Bitte wählen Sie eine der beiden folgenden Möglichkeiten durch Ankreuzen aus (nur eine Auswahl möglich):<br />

Die zusätzlichen Kontoinhaber erklären, keine Bürger der USA und nicht in den USA ansässig zu sein, keine<br />

ständige Aufenthaltsbewilligung für die USA zu besitzen und auch aus keinem anderen Grunde in den USA<br />

steuerpfl ichtig zu sein (non US persons).<br />

oder:<br />

Die Inhaber des Gemeinschaftskontos erklären, dass mindestens einer der zusätzlichen Kontoinhaber Bürger der USA oder<br />

in den USA ansässig ist, eine ständige Aufenthaltsbewilligung für die USA besitzt oder aus irgendeinem anderen Grund in den<br />

USA steuerpfl ichtig ist (US persons). In diesem Fall erklären sich die Inhaber des Gemeinschaftskontos damit einverstanden,<br />

dass <strong>Swissquote</strong> Bank ihnen – aus gesetzlichen und steuerrechtlichen Gründen – keinen Zugang zu den Börsenmärkten der<br />

Vereinigten Staaten, zu US-Werten, die an anderen Märkten kotiert sind, sowie zu Anlagefonds, die auf ihrer Handelsplattform<br />

handelbar sind, gewähren kann.<br />

Die Inhaber des Gemeinschaftskontos erklären sich damit einverstanden, dass das Gemeinschaftskonto aus rein formalen<br />

Gründen weiterhin auf den Namen des Referenzkontoinhabers geführt wird. Darüber hinaus wird gelten sämtliche das Konto<br />

betreffende Mitteilungen sowie sämtliche Zustellungen an den Referenzkontoinhaber als an alle Inhaber des Gemeinschaftskontos<br />

rechtsgültig erfolgt.<br />

In Bezug auf die Beziehungen zwischen den Inhabern des Gemeinschaftskontos und der Bank ist jeder Inhaber vorbehaltlich<br />

Ziffer 9 berechtigt, einzeln und ohne Beschränkungen Anweisungen zu erteilen. Dazu gehört insbesondere auch das Recht,<br />

Abhebungen von dem betreffenden Gemeinschaftsonto vorzunehmen oder das Gemeinschaftsonto zu schliessen. Vollmachten,<br />

die von einem der Inhaber des Gemeinschaftskontos erteilt werden, sind zudem für alle anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos<br />

verbindlich.<br />

Die Inhaber des Gemeinschaftskontos haften solidarisch und einzeln für alle Forderungen, die die Bank möglicherweise in<br />

Zusammenhang mit dem betreffenden Konto geltend macht.<br />

Beim Ableben eines oder mehrerer Inhaber des Gemeinschaftskontos:<br />

a. geht die Bank davon aus, dass der oder die verstorbene(n) Inhaber zu seinen/ihren Lebzeiten seine/ihre eventuellen Erben<br />

über das Bestehen des Kontos unterrichtet hat/haben;<br />

b. bleibt Ziffer 5 dieser Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft. Die Bank ist somit im Ablebensfall berechtigt, sämtliche<br />

Einzelanweisungen des/der überlebenden Kontoinhaber(s) oder der Erben des verstorbenen Kontoinhabers — einschliesslich<br />

der Anweisung, das Konto zu schliessen — auszuführen.<br />

Bitte senden Sie dieses Dokument ordnungsgemäss unterschrieben und unter Beifügung beglaubigter Pass- oder Identitätskartenkopien an:<br />

<strong>Swissquote</strong> Bank AG, chemin de la Crétaux 33, Administration, CH-1196 Gland<br />

Geneva Offi ce Chemin de la Crétaux 33, Case Postale, 319, CH-1196 Gland T : +41 22 999 94 11 F : +41 22 999 94 12<br />

Zurich Offi ce Schützengasse 22/24, Postfach 2017, CH-8021 Zürich T : +41 44 825 88 88 F : +41 44 825 88 89<br />

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8. Sollte die Bank aus irgendeinem Grund jedoch beschliessen, die ihr erteilten Anweisungen des/der überlebenden Inhaber(s)<br />

des Gemeinschaftskontos oder der Erben des verstorbenen Kontoinhabers nicht auszuführen, so kann sie für etwaige Schäden,<br />

die aus dieser Weigerung erwachsen, nur dann haftbar gemacht werden, wenn ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges<br />

Verschulden nachgewiesen wird.<br />

9. Alle Änderungen des vorliegenden Vertrages über die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos, insbesondere die Umwandlung in<br />

ein Einzelkonto, bedürfen der Unterschrift aller Inhaber des Gemeinschaftskontos.<br />

10. Das Gemeinschaftskonto unterliegt den Bestimmungen des Vertrags zur Kontoeröffnung sowie den Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen der Bank. Jedes andere rechtsgültig durch einen Inhaber des Gemeinschaftskontos (insbesondere<br />

durch den Referenzinhaber) unterzeichnete oder anderweitig genehmigte Vertragsdokument ist für alle Inhaber des<br />

Gemeinschaftskontos bindend.<br />

Unterschrift der Inhaber des Gemeinschaftskontos:<br />

Datum<br />

Referenzkontoinhaber<br />

Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 2<br />

Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 1<br />

Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 3<br />

Bitte senden Sie dieses Dokument ordnungsgemäss unterschrieben und unter Beifügung beglaubigter Pass- oder Identitätskartenkopien an:<br />

<strong>Swissquote</strong> Bank AG, chemin de la Crétaux 33, Administration, CH-1196 Gland<br />

Geneva Offi ce Chemin de la Crétaux 33, Case Postale, 319, CH-1196 Gland T : +41 22 999 94 11 F : +41 22 999 94 12<br />

Zurich Offi ce Schützengasse 22/24, Postfach 2017, CH-8021 Zürich T : +41 44 825 88 88 F : +41 44 825 88 89<br />

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