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Verhandelt zu Norden am 2012 Vor mir dem unterzeichnenden ...

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Nr. der Urkundenrolle für <strong>2012</strong><br />

erschienen heute:<br />

<strong>Verhandelt</strong> <strong>zu</strong> <strong>Norden</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Vor</strong> <strong>mir</strong> <strong>dem</strong> <strong>unterzeichnenden</strong> Notar<br />

....................................<br />

mit <strong>dem</strong> Amtssitz in <strong>Norden</strong><br />

1) Herr ……. geb. <strong>am</strong> 04.08.1949, wohnhaft …………………………………………<br />

- nachstehend Verkaufspartei genannt -<br />

3) Eheleute / Herr / Frau ....................................., geb. <strong>am</strong> ....................... und ........................... geb.<br />

..........................................., geb. <strong>am</strong> ……………........, wohnhaft in…………………..<br />

- nachstehend Kaufpartei genannt -<br />

Die Erschienenen <strong>zu</strong> 1) und 2) sind <strong>dem</strong> Notar von Person bekannt. Der/Die Erschienene/n <strong>zu</strong> 3)<br />

wies/en sich <strong>zu</strong>r Gewißheit des Notars aus durch <strong>Vor</strong>lage seines/ihres/ihrer <strong>am</strong>tlichen Lichtbildausweise/s,<br />

wovon eine Ablichtung mit Einwilligung der/des Beteiligten bei der Handakte des Notars<br />

verbleibt.<br />

Auf Befragen des Notars erklärten die Erschienenen, dass der <strong>am</strong>tierende Notar oder einer seiner<br />

Sozien in dieser Angelegenheit außerhalb des Notar<strong>am</strong>tes nicht tätig war oder ist.<br />

Der Notar wies die Kaufpartei auf § 17 Abs. 2 a Beurkundungsgesetz hin, wonach Verbraucher im<br />

Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung den beabsichtigten Text des Rechtsgeschäftes <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung gestellt erhalten sollen. Sie erklärte, dass diese Frist in diesem Fall / eingehalten ist /<br />

zwar nicht eingehalten ist, jedoch habe sie den beabsichtigten Text des Rechtsgeschäftes so rechtzeitig<br />

vor der Beurkundung erhalten und sich in der Zwischenzeit so intensiv d<strong>am</strong>it beschäftigt,<br />

dass es der Zwei-Wochen-Frist <strong>zu</strong> ihrem Schutz nicht bedarf.<br />

Die Erschienenen baten sodann um die Beurkundung eines<br />

und erklärten:<br />

Kaufvertrages einer Eigentumswohnung mit Bauverpflichtung


§ 1<br />

Kaufgegenstand<br />

Die Verkaufspartei wird Eigentümerin des im Grundbuch des Amtsgerichts <strong>Norden</strong> von<br />

Nordseeheilbad Norddeich Blatt …………<br />

verzeichneten Grundstücks in <strong>Norden</strong>-Norddeich,………………, bestehend aus <strong>dem</strong> Flurstück<br />

…………der Flur ……………………. der Gemarkung Lintelermarsch <strong>zu</strong>r Größe von ……….. qm.<br />

Auf diesem Grundstück wird ein Mehrf<strong>am</strong>ilienhaus mit vier Wohnungen errichtet und aufgrund der<br />

Teilungserklärung vom …….. Februar <strong>2012</strong> - Nr. II ………../<strong>2012</strong> der Urkundenrolle des Notars<br />

………………… in <strong>Norden</strong> - in viert in sich abgeschlossene Eigentumswohnungen aufgeteilt.<br />

Wegen der Teilungserklärung, die Gegenstand dieses Vertrages ist, verweisen die Beteiligten auf<br />

die vorgenannte Urkunde. Die Kaufpartei hat eine beglaubigte Abschrift erhalten. Der Notar hat die<br />

Beteiligten darüber belehrt, dass der Inhalt dieser Urkunde als Teil ihrer heutigen Vereinbarungen<br />

mit <strong>dem</strong> Abschluß dieses Vertrages für sie verbindlich wird. Die Kaufpartei erkennt den Inhalt der<br />

Teilungserklärung als für sich rechtsverbindlich an und verpflichtet sich, die hier eingegangenen<br />

Verpflichtungen beim Weiterverkauf <strong>dem</strong> Erwerber auf<strong>zu</strong>erlegen. Die Beteiligten erklärten, dass<br />

sie auf das Verlesen und Beifügen dieser Urkunde <strong>zu</strong>r heutigen Niederschrift verzichten.<br />

Die Verkaufspartei veräußert vorbehaltlich der schriftlichen, von der Stadt <strong>Norden</strong> als Baubehörde<br />

<strong>zu</strong> erteilenden Baugenehmigung hiermit an die Kaufpartei – bei mehreren <strong>zu</strong> gleichen Anteilen -<br />

eine Eigentumswohnung bestehend aus:<br />

einem 1/4 Miteigentumsanteil an <strong>dem</strong> vorgenannten Grundstück und an <strong>dem</strong> übrigen gemeinschaftlichen<br />

Eigentum, verbunden mit <strong>dem</strong> Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr.<br />

.... gekennzeichneten Wohnung und den in der Teilungserklärung dieser Eigentumswohnung <strong>zu</strong>geordneten<br />

Sondernut<strong>zu</strong>ngsrechten.<br />

§ 2<br />

Bauverpflichtung<br />

Die Verkaufspartei verpflichtet sich, die Eigentumswohnung nach den heutigen Regeln der Baukunst<br />

unter Verwendung normgerechter Materialien <strong>zu</strong> erstellen. Im Einzelnen gelten für die Pflichten<br />

der Verkaufspartei <strong>zu</strong>r Fertigstellung des Gebäudes die der vorgenannten Teilungserklärung<br />

beigefügte Baubeschreibung nebst Plänen, die den Beteiligten bekannt ist. Die Verkaufspartei ist <strong>zu</strong><br />

Änderungen der Bauausführung, der Materialien und etwaiger Einrichtungsgegenstände berechtigt,<br />

soweit diese sich technisch oder aufgrund behördlicher Forderungen als notwendig erweisen und<br />

mit derartigen Änderungen keine Wertminderung verbunden ist.<br />

Soweit es der Baufortschritt erlaubt, sind auf Wunsch der Kaufpartei solche Abweichungen gegenüber<br />

der Baubeschreibung und der vorgesehenen Ausstattung möglich, soweit diese von der Verkaufspartei<br />

generell als Sonderwünsche angeboten werden.<br />

Die fertig <strong>zu</strong>stellende Wohnung soll bis <strong>zu</strong>m<br />

<strong>2012</strong> be<strong>zu</strong>gsfertig sein. Die Verkaufspartei<br />

haftet nicht für Verzögerungen, die sie nicht <strong>zu</strong> vertreten hat; ansonsten hat sie nach einer<br />

Schonfrist von zwei Monaten Schadensersatz <strong>zu</strong> leisten. Der Kaufpartei stehen nach Ablauf der<br />

Schonfrist die gesetzlichen Rücktrittsrechte <strong>zu</strong>.


Die Kaufpartei ist nicht berechtigt, in den Bauablauf ein<strong>zu</strong>greifen und während der Bauzeit das<br />

Vertragsgrundstück <strong>zu</strong> benutzen. Sie darf die Baustelle auf eigene Gefahr betreten, um sich vom<br />

Baustand <strong>zu</strong> überzeugen und sich über die Ausführung ihrer Sonderwünsche <strong>zu</strong> informieren, sowie<br />

etwaige vereinbarte Eigenleistungen aus<strong>zu</strong>führen. Bei Unfällen auf der Baustelle kann die Kaufpartei<br />

gegen die Verkaufspartei keine Schadensersatzansprüche geltend machen.<br />

§ 3<br />

Kaufpreis<br />

1. Der Kaufpreis für die veräußerte Eigentumswohnung beträgt EUR<br />

(i. W.: Euro )<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Er umfasst alle Kosten und Nebenkosten des Baues sowie die<br />

Kosten für sämtliche Erschließungsmaßnahmen nach <strong>dem</strong> Baugesetzbuch und die Herstellungsbeiträge<br />

und Anschlussgebühren für die <strong>zu</strong>r be<strong>zu</strong>gsfertigen Fertigstellung des Vertragsobjekts<br />

erforderlichen Ver- und Entsorgungsanlagen.<br />

Nicht im Kaufpreis enthalten sind:<br />

Kosten, Gebühren u. Steuern, die durch Abschluss, Durchführung und Voll<strong>zu</strong>g dieses Vertrages<br />

und der Auflassung entstehen;<br />

die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch die Käuferpartei;<br />

die Kosten und Nebenkosten, die durch die Aufträge der Kaufpartei über die Ausführung<br />

von Sonderwünschen und baulichen Veränderungen entstehen.<br />

Der vereinbarte Kaufpreis ist erst mit Fertigstellung der Eigentumswohnung fällig, jedoch<br />

nicht bevor der Notar der Kaufpartei schriftlich bestätigt hat, dass<br />

a) die Übertragungsvormerkung gemäß § 8 dieses Vertrages eingetragen ist,<br />

b) ihm die Löschungsunterlagen für etwaige im Grundbuch eingetragene und von der Kaufpartei<br />

nicht übernommene Belastungen vorliegen.<br />

Die Kaufpartei wird angewiesen,<br />

a) aus <strong>dem</strong> Kaufpreis für Rechnung der Verkaufspartei Verbindlichkeiten, welche durch etwaige<br />

im Grundbuch in Abt. III eingetragenen Grundschulden gesichert sind, gemäß Anforderung<br />

der Gläubiger ab<strong>zu</strong>lösen und zwar durch direkte Zahlung an die Gläubiger;<br />

b) den dann verbleibenden Restbetrag an die Verkaufspartei auf ein noch an<strong>zu</strong>gebendes Konto<br />

<strong>zu</strong> zahlen.


Der Notar wird beauftragt, <strong>zu</strong>r Abwicklung vorstehender Zahlungsvereinbarung den Ablösebetrag<br />

<strong>zu</strong> a) einschließlich etwaiger Kosten und Tageszinsen sowie die Löschungsunterlagen für<br />

Grundschulden von den Gläubigern <strong>zu</strong>r treuhänderischen Verwahrung an<strong>zu</strong>fordern und den Vertragsbeteiligten<br />

hiervon Mitteilung <strong>zu</strong> geben.<br />

2. Ab Fälligkeit ist der Kaufpreis mit 10 % Jahreszinsen <strong>zu</strong> verzinsen. Die Geltendmachung eines<br />

weiteren Schadens im Ver<strong>zu</strong>gsfalle ist hierdurch ausdrücklich nicht ausgeschlossen.<br />

3. Benötigt die Kaufpartei Grundpfandrechte <strong>zu</strong>r Finanzierung des Kaufpreises, so wird die Verkaufspartei<br />

- jedoch ohne Übernahme einer persönlichen Haftung und ohne Übernahme von<br />

Kosten - bei der Bestellung mitwirken, falls sichergestellt ist, dass die Grundpfandrechte ausschließlich<br />

Mittel sichern, die <strong>zu</strong>r Zahlung des Kaufpreises verwendet werden. Die Kaufpartei<br />

tritt der Verkaufspartei den Anspruch auf Auszahlung des Darlehensbetrages (bei Bausparverträgen<br />

auch des Bausparguthabens) bis <strong>zu</strong>r Höhe des Kaufpreises unwiderruflich ab. Das auf diese<br />

Weise eingetragene Grundpfandrecht ist nicht frei<strong>zu</strong>schaffen, sondern wird von der Kaufpartei<br />

übernommen./ . / Die Kaufpartei erklärt, dass sie <strong>zu</strong>r Finanzierung des Kaufpreises vor<br />

vertragsgemäßer Eigentumsumschreibung keine im Grundbuch des Vertragsobjekts ein<strong>zu</strong>tragende<br />

Grundpfandrechte benötigt und somit die Aufnahme einer entsprechenden Belastungsvollmacht<br />

in der heutigen Urkunde entfällt.<br />

4. Der Notar wird angewiesen, die Eigentumsumschreibung erst beim Amtsgericht <strong>Norden</strong> <strong>zu</strong> beantragen,<br />

wenn ihm die Kaufpreiszahlung durch die Kaufpartei nachgewiesen oder von der Verkaufspartei<br />

bestätigt wurde.<br />

§ 4<br />

Abnahme und Übergabe<br />

1. Nach Be<strong>zu</strong>gsfertigkeit kann die Verkaufspartei, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist,<br />

die Abnahme der Leistung verlangen. Diese ist sodann binnen 21 Werktagen<br />

durch<strong>zu</strong>führen. Eine förmliche Abnahme hat statt<strong>zu</strong>finden, wenn eine Vertragspartei es verlangt.<br />

Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von zwölf<br />

Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Hat die Kaufpartei<br />

die Leistung oder einen Teil hiervon in Benut<strong>zu</strong>ng genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf<br />

von sechs Werktagen nach Beginn der Benut<strong>zu</strong>ng als erfolgt.<br />

2. Der Besitz, die Nut<strong>zu</strong>ngen und Lasten des Kaufgegenstandes gehen mit <strong>dem</strong> Tag der Übergabe<br />

auf die Kaufpartei über. Die Übergabe erfolgt, sobald die Eigentumswohnung be<strong>zu</strong>gsfertig und<br />

der vereinbarte Kaufpreis gezahlt worden ist. Die Be<strong>zu</strong>gsfertigkeit setzt auch die Fertigstellung<br />

der Gehwege und Außenanlagen voraus.<br />

Die Verkaufspartei hat die Be<strong>zu</strong>gsfertigkeit und einen Termin für die Übergabeverhandlung der<br />

Kaufpartei mit einer Frist von zwei Wochen zwischen Absendung der Mitteilung und Übergabetermin<br />

schriftlich mit<strong>zu</strong>teilen.


§ 5<br />

Grundstückslasten<br />

Der Kaufgegenstand wird frei von Ansprüchen Dritter übertragen, soweit Lasten und Verpflichtungen<br />

von der Kaufpartei nicht übernommen werden. Die Verkaufspartei beantragt bezüglich etwaiger<br />

in <strong>dem</strong> neuan<strong>zu</strong>legenden Wohnungsgrundbuch eingetragener Belastungen die Entlassung der<br />

verkauften Eigentumswohnung aus der Mithaft bzw. die Löschung, sofern seitens der Gläubiger<br />

Löschungsbewilligung erteilt wird.<br />

§ 6<br />

Gewährleistung<br />

Die Verkaufspartei haftet für ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang, für Freiheit des Vertragsobjektes<br />

von rückständigen Lasten und Abgaben sowie für Freiheit von im Grundbuch eingetragenen<br />

Rechten Dritter, sofern diese nicht von der Kaufpartei übernommen oder mit ihrer Zustimmung<br />

bestellt werden.<br />

Die Verkaufspartei übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistung die vertraglich <strong>zu</strong>gesicherten Eigenschaften<br />

hat und den anerkannten Regeln der Technik und den Bestimmungen der gültigen Wärmeschutzverordnung<br />

entspricht. Die Gewährleistung der Verkaufspartei für Sachmängel richtet sich<br />

nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches <strong>zu</strong>m Werkvertragsrecht. Der Anspruch auf<br />

Beseitigung von Sachmängeln <strong>am</strong> Bauwerk verjährt somit gemäß § 634a BGB in fünf Jahren ab<br />

Abnahme im übrigen nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 ff.<br />

BGB).<br />

Sicherungshalber tritt die Verkaufspartei die ihr gegen die <strong>am</strong> Bau beteiligten Architekten, Bauhandwerker,<br />

Zulieferer und alle sonst mit <strong>dem</strong> Bau befassten Dritten <strong>zu</strong>stehenden Erfüllungs-, Gewährleistungs-<br />

und Schadenersatzansprüche an die Kaufpartei ab. Die Ansprüche der Kaufpartei<br />

gegen die Verkaufspartei werden von der Abtretung nicht berührt; insbesondere können sie auch<br />

ohne vorherige Geltendmachung der Ansprüche gegen die Dritten geltend gemacht werden.<br />

Die Abtretungen werden erst wirks<strong>am</strong>, wenn die Verkaufspartei mit ihren entsprechenden Verpflichtungen<br />

in Ver<strong>zu</strong>g ist und ihnen trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristset<strong>zu</strong>ng<br />

nicht nachkommt oder die Ansprüche gegen die Verkaufspartei nicht mehr bestehen.<br />

§ 7<br />

Auflassung und Vollmachten<br />

Die Auflassung soll erfolgen, sobald der Kaufpreis - unbeschadet eventueller Ver<strong>zu</strong>gszinsen - gezahlt<br />

worden ist.<br />

Die Vertragsparteien erteilen den beim beurkundenden Notar tätigen Notariatsangestellten<br />

……………….. und ………………., und zwar je<strong>dem</strong> für sich alleine und unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB Vollmacht, die Auflassung für sie <strong>zu</strong> erklären und alle etwaigen<br />

weiter <strong>zu</strong>r Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen ab<strong>zu</strong>geben, sowie Anträge <strong>zu</strong> stellen<br />

und <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen.


Weiterhin bevollmächtigt die Verkaufspartei die Kaufpartei gemäß § 3 auch bereits vor Eigentumsumschreibung<br />

Hypotheken oder Grundschulden in beliebiger Höhe mit Zinsen und Nebenleistungen<br />

<strong>zu</strong>r Eintragung in das Grundbuch ausschließlich vor <strong>dem</strong> beurkundenden Notar oder dessen<br />

Sozius <strong>zu</strong> bewilligen und <strong>zu</strong> beantragen und dabei in Ansehung der Grundpfandrechte den jeweiligen<br />

Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung <strong>zu</strong> unterwerfen.<br />

Die Vollmacht wird insoweit eingeschränkt, als<br />

die Verkaufspartei keine persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern übernimmt,<br />

die Grundpfandrechte bis <strong>zu</strong>r vollständigen Kaufpreiszahlung nur <strong>zu</strong>r Sicherung des finanzierten<br />

und tatsächlich an die Verkaufspartei ausgezahlten Kaufpreises dienen.<br />

Die Beachtung dieser Einschränkung ist <strong>dem</strong> Grundbuch<strong>am</strong>t nicht nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

Die vorgenannten Notariatsangestellten sind in gleicher Weise einzeln berechtigt, die Vertragsparteien<br />

bei der Bestellung von Grundpfandrechten <strong>zu</strong> vertreten und der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

in den erworbenen Grundbesitz sowie die Kaufpartei der sofortigen Zwangsvollstreckung in<br />

ihr ges<strong>am</strong>tes Vermögen <strong>zu</strong> unterwerfen und alle hier<strong>zu</strong> erforderlichen Erklärungen ab<strong>zu</strong>geben und<br />

entgegen<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Der Notar hat die Vertragsparteien über die Auswirkungen der Vollstreckungsunterwerfungen in<br />

solchen Grundpfandrechtsbestellungen belehrt.<br />

§ 8<br />

Übertragungsvormerkung<br />

Die Vertragsparteien wurden darüber belehrt, dass <strong>zu</strong>r Sicherung des Anspruches der Kaufpartei<br />

auf Eigentumsverschaffung nach Eigentumsumschreibung auf die Verkaufspartei die Eintragung<br />

einer <strong>Vor</strong>merkung im Grundbuch möglich ist.<br />

Die Eintragung dieser <strong>Vor</strong>merkung wurde von der Verkaufspartei bewilligt und von der Kaufpartei<br />

- <strong>zu</strong> gleichen Anteilen - beantragt, ebenso deren Löschung bei vertragsgemäßer Eigentumsumschreibung,<br />

sofern <strong>zu</strong> diesem Zeitpunkt keine Zwischeneintragungen erfolgt sind und keine Zwischenanträge<br />

vorliegen, an denen die Kaufpartei nicht mitgewirkt hat.<br />

Im Falle der Nichtdurchführung des Vertrages sind die im § 7 bevollmächtigten Notariatsangestellten<br />

beauftragt, die <strong>zu</strong>r Löschung der <strong>Vor</strong>merkung erforderlichen Erklärungen im N<strong>am</strong>en der Vertragsparteien<br />

ab<strong>zu</strong>geben.<br />

§ 9<br />

Kosten und Steuern<br />

Alle durch die Beurkundung und Durchführung dieses Vertrages entstehenden Kosten und die<br />

Grunderwerbsteuer trägt die Kaufpartei mit Ausnahme der Kosten für die Lastenfreistellung, die<br />

von der Verkaufspartei <strong>zu</strong> tragen sind.


Dieser Kaufvertrag wurde im Auftrag der Kaufpartei verrmittelt durch die Sprint Immobilien<br />

GmbH in <strong>Norden</strong>-Norddeich, Norddeicher Straße 205. Die Maklercourtage beträgt 5,95 % (fünf<br />

Komma fünfundneunzig vom Hundert) auf den Ges<strong>am</strong>tkaufpreis inklusive der <strong>zu</strong>rzeit gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Die Maklercourtage ist mit Abschluss dieses Kaufvertrages<br />

verdient, fällig und zahlbar. Die Courtage ist von der Kaufpartei <strong>zu</strong> zahlen. Eine steuerliche Beratung<br />

oder Betreuung über die steuerlichen Auswirkungen des heutigen Vertragsabschlusses wurde<br />

vom Notar nicht übernommen.<br />

§ 10<br />

Hinweise<br />

Die Vertragsparteien sind darauf hingewiesen worden, dass <strong>zu</strong>r Durchführung des Vertrages die<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanz<strong>am</strong>tes erforderlich ist.<br />

Die Vertragsparteien beauftragen den Notar, eventuell erforderliche Genehmigungen für sie ein<strong>zu</strong>holen<br />

und entgegen<strong>zu</strong>nehmen sowie gegebenenfalls <strong>dem</strong> anderen Vertragspartner mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

§ 11<br />

Schlussfeststellungen<br />

Der Notar wird mit <strong>dem</strong> Voll<strong>zu</strong>g des Vertrages beauftragt und ermächtigt, sämtliche in dieser Urkunde<br />

enthaltenen Anträge und Bewilligungen <strong>zu</strong> berichtigen, <strong>zu</strong> ergänzen oder grundbuchrechtlichen<br />

Erfordernissen inhaltlich an<strong>zu</strong>passen.<br />

Der Notar hat darauf hingewiesen, dass für die von der Kaufpartei erworbene Eigentumswohnung<br />

ein Wohnungsgrundbuch noch nicht angelegt ist und somit lediglich das Grundbuch von Norddeich<br />

Blatt …….. eingesehen wurde.<br />

Den Inhalt des Baulastenverzeichnisses der Stadt <strong>Norden</strong> hat der Notar nicht festgestellt. Die Verkaufspartei<br />

versichert, dass an <strong>dem</strong> veräußerten Grundbesitz keine Baulasten eingetragen oder <strong>zu</strong>r<br />

Eintragung von ihr bestellt sind.<br />

Das Protokoll wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig wie folgt<br />

unterschrieben:

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