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Dezember 2011 - Deas.de

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Nr. 26 | <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />

Informationen für Geschäftspartner <br />

Zur Jahreswen<strong>de</strong><br />

Was für ein Jahr ...?!<br />

<strong>2011</strong> wird einen beson<strong>de</strong>ren Platz in<br />

unseren Erinnerungen behalten.<br />

> Naturkatastrophen zeigen die<br />

Grenzen unserer Sicherheiten<br />

auf – o<strong>de</strong>r auch, wie kurz unser<br />

Gedächtnis und wie leichtsinnig<br />

unser Vertrauen in Technik ist.<br />

> Japan beleuchtet die Atomstromgewinnung<br />

in beson<strong>de</strong>rer Weise<br />

und beschert Deutschland eine<br />

Kehrtwen<strong>de</strong>.<br />

> In Erinnerung an <strong>de</strong>n 11.09.2001<br />

wird uns <strong>de</strong>utlich, wie viel Konfliktpotenzial<br />

immer noch nicht beseitigt<br />

ist.<br />

> In Nordafrika will sich die Bevölkerung<br />

von alten Machtstrukturen<br />

befreien.<br />

> Die Überschuldung <strong>de</strong>r Staaten und<br />

die „Eurokrise“ zeigen Handlungsbedarf<br />

auf; die Medien haben ein neues<br />

„Unterhaltungsprogramm“ ent<strong>de</strong>ckt.<br />

Bei alle<strong>de</strong>m ist es wichtig, dass wir uns<br />

erinnern, wie gut es uns eigentlich<br />

in diesem Teil <strong>de</strong>r Welt geht und dass<br />

wir Menschen, egal wo wir leben,<br />

ein gleiches Bedürfnis nach Frie<strong>de</strong>n,<br />

Nähe und Geborgenheit haben.<br />

Die Advents- und Weihnachtszeit<br />

erinnert in christlichen Traditionen an<br />

diese Grundbedürfnisse und <strong>de</strong>n Halt,<br />

<strong>de</strong>n die frohe Botschaft uns anbietet.<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Worte von<br />

Alexandra von Pipal gelten genauso<br />

für Menschen an<strong>de</strong>rer Religionen<br />

o<strong>de</strong>r solche, die auf <strong>de</strong>r Suche sind:<br />

Nur aus Geborgenheit,<br />

Zuwendung und Sicherheit<br />

wächst die Liebesfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s.<br />

Dazu passt das Gedicht von Anna Six:<br />

Inhalt<br />

>> Seite 2<br />

Embargoklausel – Auswirkungen<br />

auf Industrieversicherungen<br />

>> Seite 4<br />

Vorfahrt achten – gera<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r<br />

Piste<br />

>> Seite 5<br />

Sturz auf <strong>de</strong>r Piste wegen<br />

Eigenbewegung –<br />

versichert o<strong>de</strong>r nicht?<br />

>> Seite 7<br />

Brett trifft Bretter<br />

>> Seite 7<br />

Ein klassischer Auffahrunfall –<br />

o<strong>de</strong>r nicht?<br />

>> Seite 8<br />

Schwere Lasten – schwierige<br />

Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />

Ein positiver Start<br />

Eine Mutter,<br />

die dir voller Liebe<br />

das Leben geschenkt hat.<br />

Ein Vater,<br />

<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ine Geburt<br />

glücklich machte.<br />

Großeltern,<br />

die <strong>de</strong>in Kommen<br />

mit Freu<strong>de</strong> begrüßten.<br />

Ein Zuhause,<br />

das schützt und wärmt<br />

und Urvertrauen begrün<strong>de</strong>t.<br />

Ein positiver Start<br />

ist eine Kraftquelle<br />

für das ganze Leben.<br />

>> Seite 10<br />

Entfesselte Gewalten<br />

>> Seite 11<br />

Versteuerung von Kfz-Unfallkosten<br />

>> Seite 12<br />

Randalierer, Vandalen und<br />

Feuerteufel<br />

Dieser positive Start ist auf an<strong>de</strong>re<br />

Lebenssituationen, privat und<br />

geschäftlich, übertragbar, aber schon<br />

die Geburt Jesu zeigt, dass mancher<br />

Start auch holprig sein kann und einer<br />

Starthilfe bedarf.<br />

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen<br />

im Namen unseres Redaktionsteams,<br />

<strong>de</strong>r Kolleginnen und Kollegen sowie<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführungen unserer<br />

Unternehmensgruppe eine friedliche<br />

Advents- und Weihnachtszeit sowie<br />

<strong>de</strong>n einen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren positiven<br />

Start 2012.<br />

Ihr<br />

Manfred Klocke<br />

>> Seite 14<br />

Milliar<strong>de</strong>n<strong>de</strong>ckung bei Anschlägen<br />

>> Seite 15<br />

Europas Staaten und <strong>de</strong>r Druck<br />

<strong>de</strong>r Finanzmärkte<br />

>> Seite 16<br />

Feiern in <strong>de</strong>r Schweiz<br />

>> Seite 16<br />

Impressum


2<br />

Embargoklausel – Auswirkungen auf<br />

Industrieversicherungen<br />

Erstmalig Versicherungsverbot durch neue EU-Iran Verordnung<br />

Sandra Dammalacks<br />

Die Internationale Staatengemeinschaft<br />

hat aus Besorgnis über die atomaren<br />

Rüstungsaktivitäten <strong>de</strong>s Iran zusätzliche<br />

verschärfte Sanktionsmaßnahmen<br />

beschlossen.<br />

Am 27.10.2010 ist die neue EU-Verordnung<br />

961/2010 in Kraft getreten, die<br />

neben Sanktionen gegen <strong>de</strong>n Iran auch<br />

erstmalig ein Versicherungsverbot beinhaltet.<br />

Die Verordnung gilt unmittelbar<br />

für alle Unternehmen mit Sitz in <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Union. Das darin enthaltene<br />

Versicherungsverbot erstreckt<br />

sich weltweit auf die Bereitstellung von<br />

Versicherungen für iranische Behör<strong>de</strong>n,<br />

Organisationen sowie juristische und<br />

natürliche Personen.<br />

Bislang war das EU-Iran-Embargo<br />

weitestgehend güter- und personenbezogen<br />

und galt für speziell gelistete<br />

Güter und <strong>de</strong>ren Ausfuhr in <strong>de</strong>n Iran. In<br />

die neue Verordnung wur<strong>de</strong>n nunmehr<br />

u.a. auch Han<strong>de</strong>lsverbote für gelistete<br />

Güter aufgenommen. Die Verbote umfassen<br />

je<strong>de</strong> unterstützen<strong>de</strong> Handlung,<br />

so auch die Vermittlung und Bereitstellung<br />

von Versicherungen.<br />

Das Versicherungsverbot bezieht sich<br />

dabei nicht auf bestimmte Produkte<br />

o<strong>de</strong>r Dienstleistungen, son<strong>de</strong>rn allein<br />

auf <strong>de</strong>n Personenkreis <strong>de</strong>r Versicherten.<br />

Direktes Versicherungsverbot<br />

Erstmalig fin<strong>de</strong>t sich in einer EU-<br />

Verordnung ein direktes Versicherungsverbot,<br />

welches für so genannte<br />

„iranische Personen“ die Bereitstellung<br />

von Versicherungen (Erst- und Rückversicherungen)<br />

verbietet.<br />

Unter „iranischen Personen“ versteht<br />

die Verordnung nicht nur <strong>de</strong>n iranischen<br />

Staat, die Regierung, Behör<strong>de</strong>n und<br />

staatliche Einrichtungen, son<strong>de</strong>rn auch<br />

natürliche und juristische Personen,<br />

die ihren Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort<br />

im Iran haben. Das Verbot erstreckt<br />

sich zusätzlich auf eine so genannte<br />

„schwarze Liste“ (Anhang zur Verordnung),<br />

in <strong>de</strong>r eine Vielzahl namentlich<br />

genannter Personen, Unternehmen<br />

und Einrichtungen explizit aufgeführt<br />

ist. Ebenso richtet sich das Verbot auf<br />

je<strong>de</strong> juristische Person, Organisation<br />

o<strong>de</strong>r Einrichtung außerhalb o<strong>de</strong>r innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Irans, die sich im Eigentum<br />

bzw. unter <strong>de</strong>r direkten o<strong>de</strong>r indirekten<br />

Kontrolle einer o<strong>de</strong>r mehrerer <strong>de</strong>r vorgenannten<br />

Personen o<strong>de</strong>r Einrichtungen<br />

befin<strong>de</strong>t.<br />

Verstoß kann zu Nichtigkeit<br />

o<strong>de</strong>r Strafe führen<br />

Als Verbotsgesetz im Sinne <strong>de</strong>s Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs (§§ 134, 138<br />

BGB) kann bei einem Verstoß gegen<br />

die Verordnung <strong>de</strong>r betroffene Versicherungsvertrag,<br />

komplett o<strong>de</strong>r in<br />

Teilen (einzelne Klauseln), nichtig sein.<br />

Auch droht bei Verstoß gegen die Verordnung<br />

eine Freiheitsstrafe von sechs<br />

Monaten bis zu sechs Jahren. Bei vorsätzlichem<br />

Verstoß kann eine Straftat<br />

nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Außenwirtschaftsgesetzes<br />

(AWG) vorliegen,<br />

bei Fahrlässigkeit käme eine Ordnungswidrigkeit<br />

nach <strong>de</strong>r Außenwirtschaftsverordnung<br />

(AWV) zum Tragen.<br />

Ausnahmen vom<br />

Versicherungsverbot<br />

Die Regelung betrifft Versicherungen<br />

aller Art und je<strong>de</strong>r Sparte. Ausgenommen<br />

bleiben lediglich Krankenversicherungen<br />

und Reiseversicherungen<br />

für natürliche Personen sowie Pflichtversicherungen.<br />

Versicherungen für<br />

Kraftfahrzeuge, Schiffe o<strong>de</strong>r Luftfahrzeuge<br />

darf <strong>de</strong>r Eigentümer dann nehmen,<br />

wenn die Sache (z.B. Kfz, Schiff,<br />

Flugzeug) an iranische Personen,<br />

Einrichtungen o<strong>de</strong>r Organisationen<br />

vermietet o<strong>de</strong>r verchartert wird.<br />

Sanktions-/Embargoklausel<br />

Die Versicherungsgesellschaften haben<br />

sich mit dieser neuen Thematik innerhalb<br />

ihrer Verbän<strong>de</strong> auseinan<strong>de</strong>rgesetzt.<br />

Um das Versicherungsgeschäft<br />

sanktionskonform zu gestalten, hat<br />

man entschie<strong>de</strong>n, eine „Sanktions-“<br />

o<strong>de</strong>r auch „Embargoklausel“ in die<br />

Versicherungsverträge aufzunehmen.<br />

Diese soll für alle Neuverträge ab sofort<br />

und für alle Bestandsverträge zur jeweils<br />

nächsten Hauptfälligkeit gelten.<br />

Der Gesamtverband <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat<br />

hierzu eine Musterklausel als Empfehlung<br />

veröffentlicht:<br />

Sanktionsklausel nach <strong>de</strong>n<br />

Musterbedingungen <strong>de</strong>s GDV<br />

„Es besteht – unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r übrigen<br />

Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz<br />

nur, soweit und solange<br />

<strong>de</strong>m keine auf die Vertragsparteien<br />

direkt anwendbare Wirtschafts-,<br />

Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r Finanzsanktion bzw.<br />

Embargos <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

entgegenstehen.<br />

Dies gilt auch für Wirtschaft-, Han<strong>de</strong>lsund<br />

Finanzsanktionen bzw. Embargos,<br />

die durch die Vereinigten Staaten<br />

von Amerika in Hinblick auf <strong>de</strong>n Iran<br />

erlassen wer<strong>de</strong>n, soweit <strong>de</strong>m nicht<br />

europäische o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche Rechtsvorschriften<br />

entgegenstehen.“<br />

Weitreichen<strong>de</strong> Auswirkungen<br />

Nach Auskunft <strong>de</strong>r Versicherer sollte<br />

die Aufnahme einer solchen Klausel<br />

ursprünglich aus Transparenzgrün<strong>de</strong>n<br />

als klarstellen<strong>de</strong>r Hinweis erfolgen.<br />

Die Musterklausel erstreckt sich nun<br />

jedoch nicht mehr nur auf Sanktionen


3<br />

und Embargos gegen <strong>de</strong>n Iran, son<strong>de</strong>rn<br />

sie geht weit darüber hinaus.<br />

Die Klausel bezieht alle an<strong>de</strong>ren –<br />

sowohl aktuell gelten<strong>de</strong>n als auch in<br />

<strong>de</strong>r Zukunft erst in Kraft treten<strong>de</strong>n –<br />

Sanktionen und Embargos mit ein,<br />

auch US-Sanktionen.<br />

Unterschiedliche Klauseltexte<br />

bei Industrieversicherern in<br />

Deutschland<br />

Nicht alle Versicherer folgen <strong>de</strong>r<br />

Muster klausel <strong>de</strong>s GDV. Die meisten<br />

Industrieversicherer haben eigene<br />

Klauseln und Formulierungen, mit<br />

o<strong>de</strong>r ohne Einbeziehung von US- und<br />

UNO-Sanktionen, veröffentlicht, die sie<br />

zukünftig ihren Bestän<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong>legen<br />

wollen.<br />

Für die wesentliche Zielgruppe, die<br />

<strong>de</strong>utsche Industrie, die sich aufgrund<br />

<strong>de</strong>s Exports von Produkten und<br />

Dienstleistungen tagtäglich mit Embargos<br />

und Sanktionen auseinan<strong>de</strong>rsetzen<br />

muss, eröffnen diese neuen, sehr<br />

weitreichen<strong>de</strong>n Ausschlüsse in <strong>de</strong>n<br />

Versicherungsbedingungen teilweise<br />

unüberschaubare Risiken, da sie<br />

letztendlich zur Versagung <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

bei Scha<strong>de</strong>nfällen<br />

führen können.<br />

Das originäre Versicherungsverbot<br />

aus <strong>de</strong>r EU-Iran-Verordnung mag zwar<br />

Grundlage für diese Klauselentwicklung<br />

gewesen sein, die Versicherer<br />

machen nunmehr jedoch einen Rundumschlag,<br />

getrieben vom Wunsch,<br />

compliancegerecht zu han<strong>de</strong>ln.<br />

Insofern schießen die am Markt erhältlichen<br />

Klauseln oftmals weit über<br />

das Ziel hinaus. Zu Recht mehren sich<br />

daher die kritischen Stimmen in <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Industrie und Maklerschaft:<br />

Die Überprüfung, ob etwas versicherbar<br />

ist o<strong>de</strong>r nicht, wer<strong>de</strong> auf<br />

die Kun<strong>de</strong>n verlagert.<br />

Die Versicherer transferieren mit <strong>de</strong>n<br />

Embargoklauseln die Prüfung, ob<br />

Versicherungsschutz rechtmäßig<br />

und compliancegerecht ist, auf <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>nfall und nicht mehr auf die<br />

Risiko prüfung bei Vertragsabschluss.<br />

Im schlimmsten Fall versagt <strong>de</strong>r Versicherer<br />

bei Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nfalles<br />

die Entschädigungsleistung mit <strong>de</strong>r<br />

Begründung, dass das vom Kun<strong>de</strong>n<br />

getätigte Geschäft gegen eine Sanktion<br />

o<strong>de</strong>r ein Han<strong>de</strong>lsembargo ver stoße<br />

und somit sittenwidrig sei. Hierfür dürfe<br />

er keinen Versicherungsschutz zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Worauf ist beson<strong>de</strong>rs zu achten?<br />

Da alle Versicherer die Embargoklauseln<br />

konsequent – oftmals auf Vorstandsanweisung<br />

– über alle Sparten<br />

in die Versicherungsverträge aufnehmen,<br />

ist eine generelle Verweigerung<br />

und gegebenenfalls Um<strong>de</strong>ckung auf<br />

einen alternativen Versicherer so gut<br />

wie nicht möglich. Insofern wird es<br />

Aufgabe <strong>de</strong>s Versicherungsverantwortlichen<br />

im Unternehmen sein, sich mit<br />

dieser Thematik unter Beleuchtung <strong>de</strong>r<br />

eigenen unternehmerischen Tätigkeiten<br />

und Risiken zu befassen und sich über<br />

die Auswirkungen klar zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierbei sollten u.a. folgen<strong>de</strong> Punkte<br />

betrachtet wer<strong>de</strong>n:<br />

> Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens/<br />

<strong>de</strong>r Unternehmensgruppe weltweit:<br />

Sind Verstöße gegen bestehen<strong>de</strong><br />

Han<strong>de</strong>ls- und Wirtschaftssanktionen<br />

<strong>de</strong>r UN, EU, EEA o<strong>de</strong>r sonstiger<br />

nationaler Bestimmungen <strong>de</strong>nkbar?<br />

Hier wird ggf. eine Abstimmung mit<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Rechtsabteilung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sein. Dabei sollte nicht<br />

nur <strong>de</strong>r direkte, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>r<br />

indirekte Export beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Sind Geschäftstätigkeiten in Län<strong>de</strong>rn,<br />

die einer Sanktion/einem<br />

Embargo unterliegen, vorhan<strong>de</strong>n?<br />

> Welche Embargoklauseln bietet/n<br />

<strong>de</strong>r/die Versicherer für seine/ihre<br />

Versicherungsverträge an? Han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um weitreichen<strong>de</strong> Klauseln<br />

unter Einbeziehung <strong>de</strong>r US- und<br />

UN-Sanktionen? Können diese für<br />

das eigene Unternehmen zum Tragen<br />

kommen?<br />

> Hat die Einführung <strong>de</strong>r Embargoklausel<br />

auf die jeweilige Versicherungssparte<br />

reale Auswirkungen?<br />

Dabei sind für exportorientierte<br />

Unternehmen Sparten wie Transportversicherungen<br />

o<strong>de</strong>r Betriebs-<br />

Haftpflichtversicherung ausschlaggebend.<br />

Negative Auswirkungen auf<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsschutz könnte eine<br />

Embargoklausel aber auch auf D&O-<br />

Versicherungen und Rechtsschutzversicherungen<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Verträge<br />

haben.<br />

> Die präferierte Klausel sollte sich<br />

möglichst nur auf das Recht <strong>de</strong>r<br />

EU/EG und auf das lokale Recht<br />

<strong>de</strong>r vertragsschließen<strong>de</strong>n Parteien<br />

beschränken. Auch sollte sie sich<br />

nur auf Verbote in Bezug auf <strong>de</strong>n<br />

Ver sicherer erstrecken, also auf<br />

Verbote, <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />

bereit zustellen o<strong>de</strong>r Versicherungsleistungen<br />

zu erbringen.<br />

Wir halten bereits eigens entwickelte<br />

Klauseln vor. Allerdings gestaltet sich<br />

die individuelle Verhandlung <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Klauseln mit <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Versicherern teilweise schwierig, da<br />

diese oftmals von ihren eigenen Klauseltexten<br />

nicht abweichen wollen.<br />

Gerne beraten und unterstützen wir<br />

Sie bei <strong>de</strong>r individuellen Risikobetrachtung<br />

und bei Verhandlungen mit <strong>de</strong>n<br />

Versicherern.<br />

Bitte sprechen Sie uns an. •


Vorfahrt achten – gera<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r Piste<br />

FIS-Regeln: „Straßenverkehrsordnung“ für Skiläufer gilt als Gewohnheitsrecht<br />

Ariane Kaune<br />

Der Berg ruft: Auch in dieser Saison<br />

wer<strong>de</strong>n die Skipisten wie<strong>de</strong>r von<br />

Wintersportfans bevölkert sein. Der<br />

Spaßfaktor ist hoch – das Verletzungsrisiko<br />

ebenso. Rund sechzigtausend<br />

Skifahrer aus Deutschland verunglücken<br />

jährlich auf <strong>de</strong>r Piste, einige<br />

tödlich.<br />

Auf Skipisten gelten – ähnlich wie im<br />

Straßenverkehr – Verhaltensregeln,<br />

Zehn Gebote für Pistensicherheit<br />

die <strong>de</strong>r Internationale Skiverband,<br />

Fé<strong>de</strong>ration Internationale <strong>de</strong> Ski (FIS),<br />

bereits im Jahr 1967 aufgestellt hat. In<br />

<strong>de</strong>n Alpenlän<strong>de</strong>rn sehen die Gerichte<br />

die zehn FIS-Regeln, inzwischen in <strong>de</strong>r<br />

Fassung von 1990, als Gewohnheitsrecht<br />

an und legen sie ihren Urteilsfindungen<br />

zugrun<strong>de</strong>.<br />

Verstößt ein Pistennutzer gegen diese<br />

Regeln und verursacht <strong>de</strong>swegen<br />

Die zehn FIS-Regeln gelten für Skiläufer, Langläufer und Snowboar<strong>de</strong>r. Das erste Gebot<br />

– die Nr. 1 <strong>de</strong>r FIS-Regeln – lautet: nieman<strong>de</strong>n gefähr<strong>de</strong>n. Auf dieser Grundregel bauen<br />

die an<strong>de</strong>ren Regeln auf.<br />

Nach Regel Nr. 2 muss auf Sicht gefahren wer<strong>de</strong>n. Die Fahrtgeschwindigkeit ist <strong>de</strong>n<br />

Gegebenheiten anzupassen (Witterung, Gelän<strong>de</strong>, persönliches Können etc.).<br />

Nr. 3 gewährt <strong>de</strong>m vorausfahren<strong>de</strong>n Skifahrer Vorrang. Der Hintermann muss aufpassen.<br />

Überholen ist erlaubt, aber nur mit ausreichen<strong>de</strong>m Sicherheitsabstand (Nr. 4).<br />

Skiläufer, die in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wie<strong>de</strong>r anfahren o<strong>de</strong>r<br />

hangaufwärts schwingen, müssen sich vergewissern, dass die Bahn frei ist (Nr. 5).<br />

Das Anhalten auf enger o<strong>de</strong>r unübersichtlicher Strecke ist zu vermei<strong>de</strong>n. Gestürzte<br />

Abfahrtsläufer sollten die Gefahrenstelle schnellstmöglich verlassen (Nr. 6).<br />

Beim Auf- o<strong>de</strong>r Absteigen zu Fuß ist <strong>de</strong>r Rand <strong>de</strong>r Skipiste zu benutzen (Nr. 7).<br />

Je<strong>de</strong>r Pistennutzer muss die Markierung und Signalisation beachten (Nr. 8).<br />

Bei Unfällen ist es Pflicht, Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Auch ist <strong>de</strong>r Rettungsdienst<br />

zu benachrichtigen (Nr. 9).<br />

Je<strong>de</strong>r vor Ort Anwesen<strong>de</strong>, egal ob Unfallbeteiligter o<strong>de</strong>r Zeuge, muss seine Personalien<br />

angeben (Nr. 10).<br />

einen Unfall, trifft ihn die Haftung. Das<br />

gilt für Skifahrer ebenso wie für Langläufer<br />

o<strong>de</strong>r Snowboar<strong>de</strong>r (lesen Sie<br />

dazu auch unseren Beitrag „Brett trifft<br />

Bretter“ auf Seite 7).<br />

Auch <strong>de</strong>utsche Gerichte orientieren<br />

sich bei Streitigkeiten nach Pistenunfällen<br />

an <strong>de</strong>n FIS-Regeln und damit<br />

am alpenländischen Gewohnheitsrecht.<br />

Erst kürzlich zog ein Berufungsgericht<br />

– hier: das Oberlan<strong>de</strong>sgericht<br />

(OLG) Koblenz – die FIS-Regeln bei <strong>de</strong>r<br />

Bewertung eines Wintersportunfalls zu<br />

Rate. Da <strong>de</strong>r verhan<strong>de</strong>lte Unfall sich<br />

in Österreich zugetragen habe, so die<br />

Begründung <strong>de</strong>r Richter, könne das<br />

dort gelten<strong>de</strong> Gewohn heitsrecht auch<br />

nach <strong>de</strong>utschem Recht Anwendung<br />

fin<strong>de</strong>n (OLG Koblenz, Beschluss vom<br />

02.03.<strong>2011</strong>, S U 1273/10; Landgericht<br />

Bad Kreuznach, 2 O 361/09).<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Rechtsstreits ist<br />

<strong>de</strong>r Zusammenstoß zweier <strong>de</strong>utscher<br />

Wintersportler auf einer Skipiste in<br />

Österreich. Der vorausfahren<strong>de</strong>, die<br />

Piste kreuzen<strong>de</strong> Skiläufer (<strong>de</strong>r Kläger)<br />

wird von einem von hinten herannahen<strong>de</strong>n<br />

(<strong>de</strong>m Beklagten) gerammt<br />

und verletzt.


© Jan Schuler | Fotolia<br />

Sturz auf <strong>de</strong>r Piste<br />

wegen Eigenbewegung –<br />

versichert o<strong>de</strong>r nicht?<br />

Unfallversicherungsbedingungen: BGH konkretisiert<br />

Unfallbegriff<br />

Ariane Kaune<br />

5<br />

Unter Berufung auf FIS-Regel Nr. 3<br />

(„Vorrang <strong>de</strong>s Vorausfahren<strong>de</strong>n“) nimmt<br />

das OLG <strong>de</strong>n von oben kommen<strong>de</strong>n,<br />

auf <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rmann auffahren<strong>de</strong>n<br />

Skiläufer in die Pflicht. Landgericht wie<br />

Berufungsgericht vertreten einhellig die<br />

Ansicht, dass <strong>de</strong>r Beklagte genügend<br />

Abstand hätte halten müssen, um <strong>de</strong>m<br />

Kläger genügend Raum für all seine<br />

Manöver zu lassen – dazu gehören<br />

auch für Schwünge, Schrägfahrten,<br />

Bögen usw.<br />

Die Richter sehen keine Veranlassung<br />

für vorausfahren<strong>de</strong> Skiläufer, das Geschehen<br />

hangaufwärts zu beobachten;<br />

allein schon insofern, als dies – da<br />

je<strong>de</strong>r Pistennutzer verpflichtet ist, sich<br />

nach vorne hin zu orientieren – einen<br />

Verstoß gegen FIS-Regel Nr. 3 be<strong>de</strong>uten<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

Auch auf FIS-Regel Nr. 5 („Einfahrt in<br />

die Piste nur bei freier Bahn“) kann<br />

sich <strong>de</strong>r Beklagte zu seiner Entlastung<br />

nicht berufen. Zwar sei <strong>de</strong>r Kläger vor<br />

<strong>de</strong>m Zusammenstoß mit einem Querschwung<br />

von seiner bisherigen Route<br />

abgewichen, um die Talstation zu erreichen,<br />

habe sich damit, so das Gericht,<br />

aber nicht regelwidrig ver halten.<br />

Seit <strong>de</strong>r Überarbeitung <strong>de</strong>r zehn Pistengebote<br />

im Jahre 1990 wer<strong>de</strong>, wie<br />

das OLG weiter ausführt, Regel Nr. 5<br />

nicht mehr auf traversieren<strong>de</strong> Skifahrer<br />

angewandt. Auch für „Querläufer“ gelte<br />

daher – bis auf wenige Ausnahmen –<br />

Bei Streitigkeiten zwischen zwei o<strong>de</strong>r mehreren an einem Pistenunfall<br />

beteiligten Parteien geben die FIS-Regeln <strong>de</strong>s Internationalen Skiverbands<br />

<strong>de</strong>n Gerichten wertvolle Anhaltspunkte zur Klärung <strong>de</strong>r Haftungsfrage.<br />

Wie aber sieht es aus, wenn ein Unfall we<strong>de</strong>r durch eine Regelverletzung<br />

noch durch einen zur Haftung verpflichteten Unfallgegner verursacht wird?<br />

Diese Frage stellte sich ein Unfallversicherer, als er einen Personenscha<strong>de</strong>n<br />

ausgleichen sollte.<br />

Der Hergang: Der Kläger ist auf seinen Brettern auf <strong>de</strong>r Skipiste unterwegs,<br />

als sich ein an<strong>de</strong>rer Skiläufer nähert. Weil <strong>de</strong>r Kläger einen Zusammenstoß<br />

befürchtet, versucht er auszuweichen. Zur Kollision kommt es zwar nicht,<br />

aber bei <strong>de</strong>m Ausweichmanöver stürzt <strong>de</strong>r Kläger unglücklich in einen<br />

Schneehaufen. Er zieht sich eine Schulterverletzung zu, die zu einem<br />

Dauerscha<strong>de</strong>n führt.<br />

Der Unfallversicherer verweigert die Zahlung. Der Skiläufer klagt, scheitert<br />

aber in ersten und zweiten Instanz. Die Richter geben <strong>de</strong>m Unfall versicherer<br />

Recht und berufen sich auf die vereinbarten Unfallversicherungsbedingungen<br />

(AUB) sowie auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das VVG<br />

besagt: „Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein<br />

plötzlich von außen auf ihren Körper wirken<strong>de</strong>s Ereignis eine unfreiwillige<br />

Gesundheitsschädigung erlei<strong>de</strong>t“ (§ 178 VVG).<br />

Ein äußere Einwirkung (z.B. ein Zusammenstoß mit Personen o<strong>de</strong>r Sachen<br />

bzw. ein irregulärer Zustand <strong>de</strong>r Außenwelt, etwa eine Bo<strong>de</strong>nunebenheit)<br />

sehen die Vorinstanzen im konkreten Fall nicht. Der Grund für die Verletzung<br />

<strong>de</strong>s Klägers sei allein seine ungeschickte Eigenbewegung gewesen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) sieht das an<strong>de</strong>rs und konkretisiert mit seinem<br />

Urteil <strong>de</strong>n Unfallbegriff im Rahmen <strong>de</strong>r Unfallversicherungsbedingungen<br />

(BGH-Urteil vom 06.07.<strong>2011</strong>, IV ZR 29/09).<br />

Entgegen <strong>de</strong>r Interpretation <strong>de</strong>r Vorinstanzen liegt nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>r obersten Richter sehr wohl ein von außen auf <strong>de</strong>n Körper wirken<strong>de</strong>s<br />

Ereignis vor. Die Verletzungsursache sei <strong>de</strong>r Aufprall auf <strong>de</strong>r Piste, nicht<br />

die ungeschickte Eigenbewegung. Somit falle <strong>de</strong>r Vorfall unter <strong>de</strong>n Unfallbegriff<br />

im Sinne <strong>de</strong>r Unfallversicherungsbedingungen.<br />

Mit an<strong>de</strong>ren Worten: Das gesundheitsschädigen<strong>de</strong> Ereignis – hier: <strong>de</strong>r<br />

Zusammenprall mit <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n – ist maßgebend, nicht die Ursache,<br />

die das Ereignis ausgelöst hat (die Eigenbewegung). Die Verletzung <strong>de</strong>s<br />

Klägers wäre nach Auffassung <strong>de</strong>s BGH nur dann nicht von <strong>de</strong>r Unfallversicherung<br />

ge<strong>de</strong>ckt, wenn sie allein durch <strong>de</strong>ssen unachtsame Eigenbewegung<br />

verursacht wor<strong>de</strong>n wäre und nicht durch <strong>de</strong>n Aufprall auf<br />

die Piste. •


6<br />

Regel Nr. 3, d.h. <strong>de</strong>r uneingeschränkte<br />

Vorrang vor <strong>de</strong>n hinterher fahren<strong>de</strong>n<br />

Pistennutzern.<br />

© Neil Harrison | Dreamstime.com<br />

Vorsicht bei Einfahrt in die Piste<br />

An<strong>de</strong>rs sieht es aus, wenn eine<br />

drohen<strong>de</strong> Gefahr für <strong>de</strong>n von oben<br />

herannahen<strong>de</strong>n Skiläufer nicht vorhersehbar<br />

ist. So verhielt es sich in<br />

einem Fall, <strong>de</strong>n das OLG München zu<br />

entschei<strong>de</strong>n hatte (3 U 2574/80, Urteil<br />

vom 12.11.1980).<br />

Die Kollision <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Prozessgegner<br />

ereignet sich an einem Pistenabschnitt,<br />

in <strong>de</strong>n zwei Abfahrten einmün<strong>de</strong>n. Ein<br />

Waldstück, das bei<strong>de</strong> Pisten voneinan<strong>de</strong>r<br />

trennt, verhin<strong>de</strong>rt vor <strong>de</strong>r Kreuzung<br />

die Sicht auf die jeweils an<strong>de</strong>re Seite.<br />

Der Unfall ereignet sich, als <strong>de</strong>r eine<br />

Skiläufer (<strong>de</strong>r Kläger) von <strong>de</strong>r linken<br />

Piste in die rechte einbiegt, um diese<br />

zu überqueren, während <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

(<strong>de</strong>r Beklagte) gleichzeitig auf <strong>de</strong>r rechten<br />

Piste abfährt. Dabei übersieht <strong>de</strong>r<br />

einbiegen<strong>de</strong> Kläger <strong>de</strong>n abfahren<strong>de</strong>n<br />

Beklagten. Bei<strong>de</strong> Unfallgegner wer<strong>de</strong>n<br />

erheblich verletzt.<br />

Das Ansinnen <strong>de</strong>s Klägers, <strong>de</strong>m Gegner<br />

Unachtsamkeit und überhöhte Geschwindigkeit<br />

und damit die Schuld am<br />

Unfall anzulasten, scheitert vor Gericht.<br />

Dass <strong>de</strong>r beklagte Skiläufer sich auf<br />

<strong>de</strong>r von ihm befahrenen, gut einsehbaren<br />

und nur mäßig steilen Piste zügig<br />

und ohne beson<strong>de</strong>re Vorsicht bewegt<br />

hat, können die Richter nachvollziehen.<br />

Er habe nicht damit rechnen können,<br />

dass <strong>de</strong>r Kläger auf <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Beklagten<br />

wegen Baumbewuchses nicht einsehbaren<br />

linken Piste zeitgleich in die<br />

Einmündung einfahren wür<strong>de</strong>. Noch<br />

weniger habe er voraussehen können,<br />

dass <strong>de</strong>r Kläger die rechte Piste, ohne<br />

anzuhalten und ohne absichern<strong>de</strong>n<br />

Blick nach oben, quer zur Fahrtrichtung<br />

traversieren wür<strong>de</strong>.<br />

Es wäre am Kläger zu beweisen, dass<br />

<strong>de</strong>r Beklagte unter <strong>de</strong>n gegebenen<br />

Umstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Lage war, rechtzeitig<br />

zu reagieren und auszuweichen.<br />

Dieser Beweis gelingt nicht. Es sei, so<br />

die Richter, nicht erwiesen, dass <strong>de</strong>r<br />

von rechts kommen<strong>de</strong> Skiläufer sich<br />

gefähr<strong>de</strong>nd verhalten und somit die<br />

FIS-Regel Nr. 1 verletzt habe. Ebenso<br />

wenig könne als gesichert gelten, dass<br />

<strong>de</strong>r Beklagte, unter Nichtbeachtung<br />

<strong>de</strong>r Regel Nr. 2, seine Fahrweise<br />

we<strong>de</strong>r seinem Können noch <strong>de</strong>n Witterungsverhältnissen<br />

und <strong>de</strong>r Streckenbeschaffenheit<br />

angepasst habe.<br />

Vielmehr sehen die Richter <strong>de</strong>n Kläger<br />

in <strong>de</strong>r Pflicht. Er habe die FIS-Regel<br />

Nr. 5 missachtet, in<strong>de</strong>m er in die rechte<br />

Piste quer einfuhr, ohne sich vorher zu<br />

vergewissern, dass die Bahn frei ist<br />

(vgl. z.B. OLG München, VersR 82, 198<br />

und OLG Graz, SPuRt 94, 138).<br />

Alles Gute kommt – nicht immer –<br />

von oben<br />

Auch jugendlicher Leichtsinn schützt<br />

nicht vor Haftung. Ein 12-jähriger<br />

Pisten rowdy rammt bei einer Schussfahrt<br />

eine vor ihm abfahren<strong>de</strong> Skiläuferin<br />

von hinten und fügt ihr dabei<br />

schwere Verletzungen zu. Das Landgericht<br />

(LG) Ravensburg beruft sich<br />

auf FIS-Regel Nr. 3 und zeigt sich<br />

von <strong>de</strong>r Schuld – und Schuldfähigkeit<br />

– <strong>de</strong>s Jungen überzeugt (Urteil vom<br />

22.03.2007, 2 O 392/06).<br />

Ähnlich urteilt das LG Ravensburg im<br />

Fall eines ehemaligen Skirennläufers,<br />

<strong>de</strong>r bei einem Pistenunfall schwer<br />

verletzt wor<strong>de</strong>n ist (4 O 185/05, Urteil<br />

vom 23.03.2006). Die Situation: Der<br />

Ex-Profisportler fährt zunächst auf <strong>de</strong>r<br />

linken Pistenseite. Um rechts abzubiegen,<br />

schert er Richtung Pistenmitte<br />

ein und kollidiert dort mit einem von<br />

oben kommen<strong>de</strong>n Skifahrer. Dieser<br />

trage, so die Richter, die alleinige<br />

Schuld am Zusammenstoß.<br />

Nur in sehr seltenen Fällen sehen Gerichte<br />

eine anteilige Haftung bei bei<strong>de</strong>n<br />

Unfallbeteiligten. So gibt z.B. das LG<br />

Traunstein einem von oben kommen<strong>de</strong>n<br />

Skifahrer zwar die Hauptschuld<br />

am streitgegenständlichen Zusammenstoß<br />

(Haftung zu zwei Dritteln),<br />

doch wird <strong>de</strong>r weiter unten abfahren<strong>de</strong><br />

Unfall gegner wegen eines plötzlichen<br />

Spurwechsels mit einer Teilschuld<br />

(Haftung zu einem Drittel) belegt<br />

(SPuRt 2002, 21).<br />

Pistenraser sollten <strong>de</strong>nnoch nicht<br />

davon ausgehen, dass sie im Falle<br />

eines Prozesses mit einem blauen<br />

Auge davonkommen. Auf <strong>de</strong>r sichersten<br />

Seite ist, wer vorausschauend fährt<br />

und so auf Schwünge, Kurvenfahrten<br />

und Spurwechsel <strong>de</strong>r vorausfahren<strong>de</strong>n<br />

Skiläufer rechtzeitig reagieren kann.<br />

Die Urteile zeigen, dass über Schuld<br />

o<strong>de</strong>r Nicht-Schuld eines verunfallten<br />

Skisportlers vor Gericht oft Details<br />

entschei<strong>de</strong>n. Wer sich im Recht fühlt,<br />

ist nicht zwangsläufig von <strong>de</strong>r Haftung<br />

befreit. Unser Tipp: Beachten Sie die<br />

FIS-Regeln und we<strong>de</strong>ln Sie vorausschauend<br />

die Hänge hinab – damit<br />

Sie Ihren Wintersporturlaub ungetrübt<br />

genießen können. •


7<br />

Brett trifft Bretter<br />

Snowboard vs. Skier – „Betriebsgefahr“ höher eingeschätzt<br />

Ariane Kaune<br />

Skilaufen ist längst Breitensport und<br />

auch Snowboar<strong>de</strong>n liegt, vor allem bei<br />

<strong>de</strong>n Jüngeren, voll im Trend. Mit <strong>de</strong>r<br />

kontinuierlich verbesserten Technik<br />

<strong>de</strong>r Sportgeräte hat sich das Tempo<br />

auf <strong>de</strong>n Pisten zusehends erhöht. Die<br />

Folge: immer mehr Unfälle, oft mit<br />

schweren Verletzungen.<br />

Die Pistenregeln <strong>de</strong>r Fé<strong>de</strong>ration Internationale<br />

<strong>de</strong> Ski (FIS-Regeln) gelten<br />

für Skiläufer ebenso wie für Snowboar<strong>de</strong>r<br />

(lesen Sie dazu auch unseren<br />

Beitrag „Vorfahrt achten – auch auf<br />

<strong>de</strong>r Piste“ auf Seite 4). Die Praxis aber<br />

zeigt, dass Snowboar<strong>de</strong>r bei Unfällen<br />

oft stärker in die Haftung genommen<br />

wer<strong>de</strong>n als Wintersportler, die auf zwei<br />

Brettern unterwegs sind. Die „Betriebsgefahr“<br />

von Snowboards – d.h. die<br />

per se angenommene Gefährdung<br />

durch das Benutzen eines Snowboards<br />

– schätzen die Gerichte in <strong>de</strong>r Regel<br />

höher ein als die von Skiern.<br />

Drei Urteile<br />

Das Landgericht (LG) Bonn gibt nach<br />

einem Crash zwischen Snowboar<strong>de</strong>r<br />

und Skiläufer Ersterem die Hauptschuld<br />

– 60 Prozent Haftungsanteil für<br />

<strong>de</strong>n Snowboar<strong>de</strong>r gegenüber 40 Prozent<br />

für <strong>de</strong>n Skiläufer –, obwohl bei<strong>de</strong><br />

bei <strong>de</strong>r Abfahrt zu schnell unterwegs<br />

waren (1 O 484/04).<br />

Die Begründung: Ein Snowboard ist<br />

nach Ansicht <strong>de</strong>s LG schwieriger zu<br />

steuern als Skier. Außer<strong>de</strong>m entstehe<br />

bei je<strong>de</strong>m zweiten Schwung ein toter<br />

Winkel. Zur Erklärung: Der Snowboar<strong>de</strong>r<br />

steht rechtwinklig auf <strong>de</strong>m Brett.<br />

Je nach Blickrichtung ist seine Sicht<br />

nach oben o<strong>de</strong>r nach unten eingeschränkt.<br />

Auch das LG Coburg setzt nach <strong>de</strong>m<br />

Zusammenstoß eines Skiläufers mit<br />

einem Snowboar<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Haftungsanteil<br />

<strong>de</strong>s Letzteren höher an als <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Ersteren – obwohl die Ursachen<br />

<strong>de</strong>s Unfalls im Nachhinein nicht mehr<br />

zu rekonstruieren sind (14 O 462/06).<br />

An<strong>de</strong>rs sieht es aus, wenn ein<strong>de</strong>utig<br />

klar ist, dass <strong>de</strong>r am Unfall beteiligte<br />

Snowboar<strong>de</strong>r sich regelgerecht<br />

verhalten hat. Ein Skiläufer etwa,<br />

<strong>de</strong>ssen Überholversuch auf <strong>de</strong>r Piste<br />

<strong>de</strong>n Crash mit <strong>de</strong>m vor ihm fahren<strong>de</strong>n<br />

Snowboar<strong>de</strong>r zur Folge hatte, scheitert<br />

mit seiner Klage gegen <strong>de</strong>n Unfallgegner<br />

vor <strong>de</strong>m Bran<strong>de</strong>nburgischen<br />

Oberlan<strong>de</strong>sgericht (6 U 64/05).<br />

Was <strong>de</strong>r Skifahrer in <strong>de</strong>r Verhandlung<br />

als „unberechenbare Fahrweise“<br />

moniert, entpuppt sich bei genauer<br />

Betrachtung als gewöhnlicher Backsi<strong>de</strong>-Schwung<br />

<strong>de</strong>s Snowboar<strong>de</strong>rs – ein<br />

übliches Fahrmanöver, mit <strong>de</strong>m nachfolgen<strong>de</strong><br />

Pistennutzer laut FIS-Regeln<br />

immer rechnen müssen. Das Urteil <strong>de</strong>s<br />

Gerichts: Kein Scha<strong>de</strong>nersatz für <strong>de</strong>n<br />

verletzten Skiläufer.<br />

Dennoch: Snowboard-Fans sollten sich<br />

darüber im Klaren sein, dass ihr schnittiges<br />

Sportgerät Skiern gegenüber als<br />

gefährlicher eingestuft wird – und das<br />

nicht nur, weil Snowboar<strong>de</strong>r gemeinhin<br />

als „wil<strong>de</strong> Pistenakrobaten“ gelten.<br />

Allein schon aufgrund ihres höheren<br />

Gewichts bergen Snowboards ein<br />

größeres Verletzungspotenzial als die<br />

leichteren Skier. Die Aufpralldynamik ist<br />

somit bei Snowboar<strong>de</strong>rn weit stärker<br />

als bei Skifahrern. •<br />

Ein klassischer Auffahrunfall – o<strong>de</strong>r nicht?<br />

Haftungsbeson<strong>de</strong>rheiten bei Karambolagen mit mehreren Beteiligten<br />

André Althei<strong>de</strong><br />

Fährt ein Kfz-Lenker von hinten auf ein<br />

an<strong>de</strong>res Fahrzeug auf, steht er in <strong>de</strong>r<br />

Regel voll für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n ein. Der<br />

erste Anschein spricht für das alleinige<br />

Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Auffahren<strong>de</strong>n: Er<br />

war entwe<strong>de</strong>r zu schnell, zu unaufmerksam<br />

o<strong>de</strong>r er hat keinen<br />

ausreichen<strong>de</strong>n Sicherheitsabstand<br />

eingehalten. In diesem Fall tritt die<br />

Kfz-Betriebsgefahr <strong>de</strong>s Vor<strong>de</strong>rmanns<br />

vollständig zurück.<br />

Die Betriebsgefahr <strong>de</strong>s Kfz meint die<br />

abstrakte Gefährlichkeit, die aus <strong>de</strong>m<br />

bestimmungsgemäßen Betreiben eines<br />

Kfz im öffentlichen Straßenverkehr<br />

hervorgeht. Die Betriebsgefahr wird<br />

per se angenommen, auch wenn kein<br />

verkehrswidriges Verhalten <strong>de</strong>s Fahrzeugführers<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Fahrzeughalters<br />

vorliegt. Diese abstrakte Gefahr für alle<br />

an<strong>de</strong>ren Verkehrsteilnehmer führt zu<br />

<strong>de</strong>r im Straßenverkehrsgesetz geregelten<br />

verschul<strong>de</strong>nsunabhängigen Gefährdungshaftung<br />

<strong>de</strong>s Halters für diejenigen<br />

Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n, die durch<br />

<strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Kfz entstehen.<br />

In Ausnahmefällen gilt die Alleinhaftung<br />

<strong>de</strong>s Auffahren<strong>de</strong>n nicht, so z.B. bei<br />

Bremsungen <strong>de</strong>s Vor<strong>de</strong>rmanns ohne<br />

zwingen<strong>de</strong>n Grund. Ein Kleintier auf <strong>de</strong>r<br />

Fahrbahn (ein Frosch, eine Taube etc.)<br />

ist laut Straßenverkehrsordnung kein


8<br />

zwingen<strong>de</strong>r Grund zum Bremsen (Verstoß<br />

gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO). In<br />

solch einem Fall kann <strong>de</strong>m vorausfahren<strong>de</strong>n<br />

Fahrzeug ein Mit haftungsanteil<br />

bzw. die Haftung aus <strong>de</strong>r Betriebsgefahr<br />

seines Kfz mit angerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Mithaftungsanteil aus <strong>de</strong>r<br />

Betriebsgefahr liegt in <strong>de</strong>n meisten Fällen<br />

bei min<strong>de</strong>stens 20 bis 25 Prozent.<br />

Wessen Versicherung zahlt?<br />

Angenommen, in einen Unfall sind<br />

mehrere Fahrzeuge verwickelt. Anhand<br />

zweier Beispiele aus <strong>de</strong>r Praxis zeigen<br />

wir Ihnen, wo Sie Ihre Ansprüche geltend<br />

machen können:<br />

Erstes Szenario: Sie stehen an <strong>de</strong>r<br />

Ampel. Das Fahrzeug hinter Ihnen<br />

© Daniel Bujack | Fotolia<br />

kommt ebenfalls ordnungsgemäß zum<br />

Stehen, das dritte Fahrzeug in <strong>de</strong>r<br />

Kette aber nicht. Es fährt auf das Kfz<br />

hinter Ihnen auf und dieses wird dabei<br />

auf Ihr Fahrzeug auf geschoben.<br />

> Der Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s zweiten Fahrzeugs<br />

wird über die Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

<strong>de</strong>s dritten Kfz reguliert<br />

(Heck- und Frontscha<strong>de</strong>n).<br />

> Ihren eigenen Fahrzeugscha<strong>de</strong>n<br />

(Heckscha<strong>de</strong>n) können Sie bei Ihrem<br />

Hintermann bzw. <strong>de</strong>ssen Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

geltend machen,<br />

<strong>de</strong>nn er war es, <strong>de</strong>r Ihr Kfz beschädigt<br />

hat. Seine Haftpflichtversicherung<br />

wird im Nach hinein Regress<br />

beim Verursacher (<strong>de</strong>m Fahrer/<br />

Halter <strong>de</strong>s dritten Kfz) nehmen. Es<br />

kann jedoch vorkommen, dass <strong>de</strong>r<br />

Zweite in <strong>de</strong>r Fahrzeugkette <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n nicht un verzüglich bei seiner<br />

Kfz-Ver sicherung gemel<strong>de</strong>t hat,<br />

da ihn kein unmittelbares Verschul<strong>de</strong>n<br />

trifft.<br />

> Sinnvoll ist es, dass <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n<br />

vom Fahrer/Halter <strong>de</strong>s verursachen<strong>de</strong>n<br />

Fahrzeugs gemel<strong>de</strong>t wird (drittes<br />

Fahrzeug), da dieser das zweite<br />

Fahrzeug auf Ihr Kfz aufgeschoben<br />

hat.<br />

Zweites Szenario: An <strong>de</strong>r Ampel<br />

fährt <strong>de</strong>r Wagen hinter Ihnen auf Ihr<br />

Fahrzeug auf. Ein drittes, von hinten<br />

kommen<strong>de</strong>s Kfz fährt in <strong>de</strong>n bereits<br />

bestehen<strong>de</strong>n Unfall hinein und rammt<br />

<strong>de</strong>n Wagen Ihres Hintermanns.<br />

> Beim Unfall <strong>de</strong>s zweiten Fahrzeugs<br />

mit <strong>de</strong>m ersten liegt eine Alleinhaftung<br />

<strong>de</strong>s Auffahren<strong>de</strong>n vor. Die<br />

Ansprüche sollten ausschließlich bei<br />

<strong>de</strong>r Kfz-Versicherung <strong>de</strong>s zweiten<br />

Fahrzeugs angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

> Bei <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n ersten Unfall<br />

verursachten Kollision <strong>de</strong>s dritten<br />

Kfz mit <strong>de</strong>m zweiten kann es zu einer<br />

Haftungsteilung kommen, da <strong>de</strong>r<br />

Bremsweg <strong>de</strong>s hinteren Fahrzeugs<br />

aufgrund <strong>de</strong>s Unfalls vor ihm verkürzt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Tipp: Halten Sie nach einem Unfall <strong>de</strong>n<br />

Hergang mit allen Beteiligten schriftlich<br />

fest. Notieren Sie sich ggf. auch Zeugen,<br />

die Ihre Aussage im Nachhinein<br />

bestätigen können. Geben Sie keine<br />

Zusagen zur Schuldfrage o<strong>de</strong>r Bezahlung/Anerkennung<br />

<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n ab.<br />

Bei Unfällen mit mehreren beteiligten<br />

Fahrzeugen rufen Sie auf je<strong>de</strong>n Fall die<br />

Polizei zur Unfallaufnahme hinzu. •<br />

Schwere Lasten – schwierige<br />

Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />

Son<strong>de</strong>rfall Fahrzeugkombinationen: Haftung und Versicherung im Schwerlasttransport<br />

Dirk Overlack<br />

In <strong>de</strong>r Schwerlastbranche wer<strong>de</strong>n täglich<br />

extrem schwere und teure Güter europaweit<br />

beför<strong>de</strong>rt. Diese Güter verlangen oft<br />

aufgrund ihres Gewichts, ihrer Überbreite<br />

o<strong>de</strong>r ihrer Höhe flexible, anpassungsfähige<br />

Lösungen bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r<br />

Transportfahr zeuge. In <strong>de</strong>r Praxis kommen<br />

daher auch Schwerlast-Fahrzeugkombinationen<br />

zum Einsatz, bei <strong>de</strong>nen<br />

die einzelnen Elemente, wie Zugeinrichtung<br />

(z.B. Schwanenhals), Fahrwerke<br />

und La<strong>de</strong>mittel (z.B. Kesselbrücke), von<br />

unterschied lichen Herstellern stammen.<br />

Je<strong>de</strong>r Hersteller gibt auf die von<br />

ihm hergestellten Kombinationsteile<br />

(Fahrwerke etc.) eine Gewährleistung.<br />

Darüber hinaus haftet je<strong>de</strong>r Hersteller<br />

unter an<strong>de</strong>rem im Rahmen <strong>de</strong>s Produkthaftungsgesetzes<br />

und <strong>de</strong>s Deliktsrechts<br />

für Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n,<br />

welche durch sein mangelhaftes<br />

Produkt entstehen.<br />

Kommt es beim Einsatz einer Fahrzeugkombination<br />

verschie<strong>de</strong>ner Hersteller<br />

zu einem Scha<strong>de</strong>n (betroffen sind vor<br />

allem systemrelevante Teile wie z.B.<br />

Fahrwerke; La<strong>de</strong>mittel z.B. sind weniger<br />

systemrelevant), können und wer<strong>de</strong>n<br />

die einzelnen Hersteller die Haftung<br />

ablehnen, da die Eigenschaften <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeugteile, wie sicherheitsrelevante<br />

Funktionen o<strong>de</strong>r Rahmen- und Biegemomente,<br />

durch <strong>de</strong>ren Kombination mit<br />

Produkten an<strong>de</strong>rer Hersteller unvorhersehbar<br />

verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Anwen<strong>de</strong>r/Schwerlastunternehmer<br />

hat im Scha<strong>de</strong>nfall nicht nur


9<br />

© Joachim Kreft | Fotolia<br />

das Problem mit seinem Kun<strong>de</strong>n,<br />

son<strong>de</strong>rn muss sich vielmehr auch<br />

in erheblichem Maße mit zwei o<strong>de</strong>r<br />

mehr Herstellern und <strong>de</strong>ren Versicherern<br />

auseinan<strong>de</strong>rsetzen. Sofort<br />

beginnt das „Schwarze-Peter-Spiel“,<br />

keiner will’s gewesen sein. Es folgen<br />

endlose Termine mit Scha<strong>de</strong>nregulierern<br />

und Gutachtern, Mutmaßungen,<br />

Verdächtigungen – nur Geld fließt<br />

nicht. Der Kun<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>r Regel das<br />

Industrieunternehmen, ist ungehalten.<br />

Der Schwerlastunternehmer<br />

hat mög licherweise einen Kun<strong>de</strong>n<br />

weniger.<br />

Abnahme erfor<strong>de</strong>rlich<br />

Verwen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Schwerlastunternehmer<br />

Kombinationsteile verschie<strong>de</strong>ner<br />

Hersteller, ergibt sich darüber hinaus<br />

die Problematik, dass <strong>de</strong>r Unternehmer<br />

ein „neues“ Fahrzeug in <strong>de</strong>n<br />

Verkehr bringt.<br />

Für Schwerlast-Fahrzeugkombinationen<br />

wird grundsätzlich für je<strong>de</strong>s<br />

Kombinationsteil eine Einzelabnahme<br />

nach <strong>de</strong>r Fahrzeuggenehmigungs verordnung<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft<br />

(§13 EG-FGV) benötigt. Darüber<br />

hinaus bedarf es <strong>de</strong>r Erteilung<br />

einer Ausnahmegenehmigung gemäß<br />

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

(§70 StVZO) für <strong>de</strong>n gesamten Zug.<br />

Die Einzelabnahme nach §13 EG-FGV<br />

wird, bevor das Kombinationsteil in<br />

Verkehr gebracht wird, vom Hersteller<br />

durch eine Zulassungsbescheinigung<br />

(Teil I und II) nachgewiesen – sie erfolgt,<br />

wohl gemerkt, nur für das vom<br />

Nachweisen<strong>de</strong>n hergestellte Einzelteil,<br />

nicht für die Kombination <strong>de</strong>sselben<br />

mit an<strong>de</strong>ren Teilen.<br />

Die Gesamtzugabnahme nach §70<br />

StVZO obliegt <strong>de</strong>m Schwerlastunternehmer<br />

und wird von <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

technischen Diensten (TÜV, Dekra<br />

etc.) erteilt – mitunter in Unkenntnis,<br />

dass eine technische Freigabe <strong>de</strong>r<br />

Hersteller für die gesamte gemischte<br />

Fahrzeugkombination nicht besteht.<br />

Welche Versicherung zahlt?<br />

Kommt es beim Einsatz einer gemischten<br />

Fahrzeugkombination zu einem<br />

Scha<strong>de</strong>n – z.B. aufgrund unterschiedlichen<br />

Bremsverhaltens o<strong>de</strong>r unterschiedlicher<br />

Einschläge <strong>de</strong>r Lenkanlage<br />

in <strong>de</strong>n Fahrwerken –, ist bei Schä<strong>de</strong>n<br />

einem Dritten gegenüber (bei einem<br />

zugelassenen, Kfz-haftpflichtversicher<br />

ten Fahrzeug) in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>r<br />

Kraft fahrzeug-Haftpflichtversicherer<br />

eintrittspflichtig, bei Schä<strong>de</strong>n am zu<br />

transportieren<strong>de</strong>n Gut ist entwe<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Schwergutversicherer <strong>de</strong>s Unternehmers<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Transportversicherer<br />

<strong>de</strong>s Versen<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r richtige Ansprechpartner.<br />

Entsteht <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n beim Einsatz<br />

von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen<br />

Kombinationen, wie z.B.<br />

Schwerlastachsen, ist Versicherungsschutz<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Betriebs-<br />

Haftpflichtversicherung gegeben.<br />

Versicherungsschutz be<strong>de</strong>utet, dass<br />

die Betriebs-Haftpflichtversicherung<br />

unbegrün<strong>de</strong>te Ansprüche abwehrt und<br />

begrün<strong>de</strong>te Ansprüche (wenn also ein<br />

Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Unternehmers/Versicherungsnehmers<br />

vorliegt) befriedigt.<br />

Dieser Nachweis ist bei komplexen<br />

Sachverhalten und komplexen Geräten<br />

nur schwer zu führen, was oft erhebliche<br />

Verärgerung <strong>de</strong>r vom Scha<strong>de</strong>nfall<br />

belasteten Beteiligten verursacht.<br />

Eine Regressmöglichkeit <strong>de</strong>r Versicherer<br />

und <strong>de</strong>s Unternehmers – z.B., um <strong>de</strong>n<br />

Selbstbehalt in <strong>de</strong>r Maschinenversicherung<br />

zurückzuerhalten – ist gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Hersteller in aller Regel nicht gegeben,<br />

da dieser seine Fahrwerke etc. für<br />

<strong>de</strong>n gemischten Betrieb nicht freigegeben<br />

hat.<br />

Das Dilemma <strong>de</strong>s Schwerlastunternehmers:<br />

Seine Versicherungsverträge wer<strong>de</strong>n<br />

ohne Entlastungsmöglichkeit mit <strong>de</strong>r<br />

vollen Scha<strong>de</strong>nhöhe belastet. Dies führt<br />

auf Dauer unweigerlich zu steigen<strong>de</strong>n<br />

Versicherungsbeiträgen <strong>de</strong>s einzelnen<br />

Unternehmens. Die hohe Prämienbelastung<br />

schwächt das Unternehmen im<br />

Konkurrenzkampf. Hat das Unternehmen<br />

darüber hinaus eine hohe Scha<strong>de</strong>nfrequenz<br />

zu beklagen, läuft es Gefahr, dass<br />

sich Auftraggeber von ihm distanzieren.<br />

Schwerlastunternehmern, die bei <strong>de</strong>r<br />

Verwendung gemischter Fahrzeugkombinationen<br />

auf <strong>de</strong>r sicheren Seite sein<br />

wollen, kann nur geraten wer<strong>de</strong>n, die<br />

Kompatibilität <strong>de</strong>r einzelnen Kombinationsteile<br />

vor <strong>de</strong>m Einsatz genau zu<br />

prüfen und sich von <strong>de</strong>n Herstellern die<br />

entsprechen<strong>de</strong> Freigabe einzuholen.<br />

Es ist wichtig, dass <strong>de</strong>r Unternehmer<br />

sich <strong>de</strong>s erhöhten Risikos – und <strong>de</strong>r unter<br />

Umstän<strong>de</strong>n komplizierten Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />

– bewusst ist, damit später<br />

nicht das böse Erwachen folgt.<br />

Gera<strong>de</strong> Unternehmen mit beson<strong>de</strong>rem<br />

Scha<strong>de</strong>npotenzial wie in <strong>de</strong>r Schwerlastbranche<br />

brauchen spezielle, auf sie<br />

zugeschnittene Versicherungslösungen<br />

aus Expertenhand. Die Mitarbeiter unserer<br />

Unternehmensgruppe helfen gerne<br />

weiter. Detaillierte Infos hat Ihr Kun<strong>de</strong>nberater.<br />


© PixelThat | Fotolia<br />

Entfesselte Gewalten<br />

Elementarschä<strong>de</strong>n – ein nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>s Risiko<br />

Paul Mondorf, Heidi Wentsch-Trinko<br />

Klimaverän<strong>de</strong>rungen führen zu immer<br />

extremeren Wetterereignissen. Wo die<br />

Natur wütet, sind Mensch und Sache<br />

gleichermaßen in Gefahr. Die weltweite<br />

Zunahme von Elementarschä<strong>de</strong>n<br />

bereitet nicht nur Versicherern Kopfzerbrechen.<br />

Im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe<br />

fallen – oft immense –<br />

Kosten an. Sind Menschen zu Scha<strong>de</strong>n<br />

gekommen, müssen sie ärztlich<br />

versorgt wer<strong>de</strong>n. Ggf. sind Rettungso<strong>de</strong>r<br />

Bergungsmaßnahmen einzuleiten.<br />

Manchmal wer<strong>de</strong>n Evakuierungen<br />

notwendig. Aufwendungen für<br />

Aufräum arbeiten o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>raufbau<br />

bzw. die Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

beschädigter Sachen kommen hinzu.<br />

Nicht zu vergessen die Scha<strong>de</strong>nszenarien,<br />

die z.B. durch gestrichene<br />

Flüge o<strong>de</strong>r Stromausfälle entstehen<br />

(etwa Kosten für verdorbene Lebensmittel<br />

in <strong>de</strong>fekten Kühlhäusern o<strong>de</strong>r<br />

Betriebsunterbrechungen durch Fertigungsausfälle).<br />

Ein Beispiel aus <strong>de</strong>r jüngsten Vergangenheit<br />

ist <strong>de</strong>r Hurrikan Irene, <strong>de</strong>r<br />

im Sommer dieses Jahres über die<br />

Ostküste <strong>de</strong>r USA fegte. Irene kostete<br />

die Versicherer mehr als zweieinhalb<br />

Milliar<strong>de</strong>n Dollar. Der volkswirtschaftliche<br />

Scha<strong>de</strong>n wird auf rund sieben<br />

Milliar<strong>de</strong>n Dollar geschätzt (Zahlen<br />

Stand September <strong>2011</strong>).<br />

Auch hierzulan<strong>de</strong> sind schwere Unwetter<br />

schon lange keine Seltenheit<br />

mehr. Selbst in klimatisch eher gemäßigten<br />

Zonen kommt es vermehrt zu<br />

witterungsbedingten Großschä<strong>de</strong>n,<br />

z.B. Betriebsunterbrechungsschä<strong>de</strong>n<br />

nach starkregenbedingten Stromausfällen<br />

o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>schä<strong>de</strong>n durch<br />

Sturm o<strong>de</strong>r Hagelschlag.<br />

Die Region um Rhein und Mosel<br />

z.B. war im Jahr <strong>2011</strong> von heftigen<br />

Unwettern betroffen. Dort brachte<br />

<strong>de</strong>r August ein Katastrophenwochenen<strong>de</strong><br />

(26./27.08.<strong>2011</strong>) mit zahlreichen<br />

Großschä<strong>de</strong>n.<br />

Schwere Hagelschä<strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>rs hart trifft das Unwetterwochenen<strong>de</strong><br />

die Stadt An<strong>de</strong>rnach und<br />

Umgebung. Hier entstehen Schä<strong>de</strong>n an<br />

diversen Gebäu<strong>de</strong>n – insgesamt 45 an<br />

<strong>de</strong>r Zahl – in einer Höhe von annähernd<br />

600.000 Euro. Wegen <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nhäufung<br />

geben die Versicherer das Go<br />

für eine sofortige Regu lierungsfreigabe<br />

bis zu 3.000 Euro. Alle größeren<br />

Schä<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n noch am Folgetag<br />

(29.08.<strong>2011</strong>) besichtigt und ebenfalls<br />

von <strong>de</strong>n Versicherern freigegeben.<br />

Einem industriellen Weinerzeuger<br />

z.B. entstehen an diesem Wochenen<strong>de</strong><br />

durch Hagelschlag Gebäu<strong>de</strong>schä<strong>de</strong>n<br />

in Höhe von rund 500.000 Euro. Eisklumpen<br />

– mit einem Durchmesser von<br />

bis zu 12 Zentimetern größer als Tennisbälle<br />

– durchschlagen Hallen <strong>de</strong>cken.<br />

Durch die Lecks in <strong>de</strong>n Dächern dringt<br />

Starkregen ein. Die in <strong>de</strong>n Hallen<br />

lagern<strong>de</strong>n Warenvorräte, Weinflaschen<br />

im Karton, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Nässe in<br />

erheblichem Umfang beschädigt. Allein


11<br />

die Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Kartonagen und<br />

Etikettierungen bewegen sich in einer<br />

Größenordnung von ca. 100.000 Euro.<br />

Unser Kun<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n unverzüglich,<br />

sodass die Scha<strong>de</strong>nsanierung,<br />

in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Risikoträger,<br />

schon tags darauf (29.08.<strong>2011</strong>)<br />

beginnen kann. Allerdings tritt bei <strong>de</strong>r<br />

Begutachtung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> relativ<br />

schnell ein Regulierungsproblem zu<br />

Tage. „Sorgenkind“ ist die aus Kunststofffolie<br />

bestehen<strong>de</strong> Dachhaut <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Hallen. Aufgrund <strong>de</strong>s fortgeschrittenen<br />

Alters und <strong>de</strong>r beschränkten<br />

Lebensdauer <strong>de</strong>r Dachhaut (ca. 20 Jahre),<br />

sind die Regulierer lediglich gewillt,<br />

eine Entschädigung auf Zeitwertbasis<br />

– und damit <strong>de</strong>utlich unter <strong>de</strong>n Reparaturkosten<br />

(Neuwert) – vorzunehmen.<br />

Wer Problemen wie diesen vorbeugen<br />

will, sollte die Möglichkeit <strong>de</strong>r Vereinbarung<br />

spezieller Neuwertentschädigungsklauseln<br />

prüfen lassen.<br />

Schä<strong>de</strong>n durch Schnee und<br />

Tauwetter<br />

Nicht nur sommerliche Unwetter mit<br />

Hagel und Starkregen rücken in <strong>de</strong>n<br />

Fokus <strong>de</strong>r Risikobewertung, son<strong>de</strong>rn<br />

auch die harten Winter. Im vergangenen<br />

Jahr hat massiver Schneefall<br />

– in einer einzigen Nacht wuchs die<br />

Schneehöhe stellenweise auf 50 Zentimeter<br />

– mit nachfolgen<strong>de</strong>m Tauwetter<br />

und wie<strong>de</strong>r einsetzen<strong>de</strong>m Schneefall<br />

zu zahlreichen Großschä<strong>de</strong>n geführt.<br />

En<strong>de</strong> <strong>Dezember</strong> (27.12.2010) etwa<br />

stürzt nach tagelangen Schneefällen<br />

eine Lagerhalle in Aachen unter <strong>de</strong>m<br />

Druck <strong>de</strong>r weißen Massen in sich<br />

zusammen. Der Einsturz führt zu einem<br />

Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr,<br />

auch das Fernsehen berichtet.<br />

Glück licherweise kommen keine Personen<br />

zu Scha<strong>de</strong>n. Der Gebäu<strong>de</strong>und<br />

Vor rätescha<strong>de</strong>n beläuft sich auf<br />

ca. 1,3 Millionen Euro.<br />

Unwetterschä<strong>de</strong>n sind – in Deutschland<br />

wie auf <strong>de</strong>r ganzen Welt – eine<br />

zunehmen<strong>de</strong> Bedrohung. Die Empfehlung<br />

an unsere Kun<strong>de</strong>n muss daher<br />

lauten: Sichern Sie Elementarscha<strong>de</strong>nrisiken<br />

ab, z.B. durch eine Allgefahrenversicherung.<br />

Unsere Experten beraten Sie gerne<br />

und beantworten Ihre Fragen. •<br />

Versteuerung von Kfz-Unfallkosten<br />

Privatfahrten mit Firmen-Pkw – geän<strong>de</strong>rte Steuerrichtlinien<br />

Christina Kall<br />

Die Lohnsteuerrichtlinien haben im<br />

Jahr <strong>2011</strong> erhebliche Än<strong>de</strong>rungen<br />

in <strong>de</strong>r Besteuerung von Dienstwagen<br />

gebracht. Ein Dienstwagen o<strong>de</strong>r<br />

Firmen wagen, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Mitarbeiter auch<br />

für private Zwecke nutzen darf, ist für<br />

diesen ein geldwerter Vorteil. Daher<br />

ist das Kfz gemäß Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) zu versteuern.<br />

Hierfür gibt es zwei Berechnungsgrundlagen:<br />

1) nach Fahrtenbuch<br />

2) pauschal, 1 % vom<br />

Brutto-Inlands-Listenpreis<br />

Neu: Separate Abrechnung von<br />

Unfallkosten bei Privatfahrten<br />

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung<br />

waren grundsätzlich auch die<br />

vom Arbeitgeber getragenen Unfallkosten<br />

abgegolten – selbst dann, wenn<br />

sich <strong>de</strong>r Unfall auf einer Privatfahrt<br />

<strong>de</strong>s Mitarbeiters ereignet hat. Mit <strong>de</strong>n<br />

neuen Lohnsteuerrichtlinien in <strong>2011</strong><br />

hat sich dies geän<strong>de</strong>rt.<br />

Seit <strong>2011</strong> gehören Unfallkosten nicht<br />

mehr zu <strong>de</strong>n Gesamtkosten eines<br />

Firmenwagens, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Mitarbeiter<br />

überlassen wur<strong>de</strong>. Neben <strong>de</strong>m<br />

geldwerten Vorteil, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r<br />

Brutto-Listenpreis-Regelung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> ergibt, sind auch<br />

die vom Arbeitgeber getragenen Unfallkosten<br />

geson<strong>de</strong>rt zu betrachten.<br />

Ausnahmen sind lediglich höhere<br />

Gewalt und Fremdverschul<strong>de</strong>n. Ist <strong>de</strong>r<br />

Unfall durch einen Dritten verursacht<br />

wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ist er auf einer Dienstfahrt<br />

passiert, greift diese Regelung nicht.<br />

Es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>m Unfall liegt eine<br />

Trunkenheitsfahrt (grobe Fahrlässigkeit)<br />

zugrun<strong>de</strong>.<br />

Vereinfachung bei Schä<strong>de</strong>n<br />

bis 1.000 Euro netto<br />

Um die steuerliche Zusatzbelastung<br />

gering zu halten, verzichtet das Finanzamt<br />

auf die Versteuerung von Unfallkosten,<br />

wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber nicht<br />

mehr als 1.000 Euro netto übernimmt.<br />

Beispiel: Unfall bei einer<br />

Privatfahrt<br />

Ein betrunkener Arbeitnehmer<br />

verursacht bei einer Privatfahrt einen<br />

Unfall, <strong>de</strong>r zu einem Scha<strong>de</strong>n am<br />

Firmenwagen in Höhe von 5.000 Euro<br />

führt. Der Arbeitgeber übernimmt die<br />

Reparaturkosten ohne Weiterberechnung<br />

an <strong>de</strong>n Mitarbeiter.<br />

Da die Vollkaskoversicherung in<br />

diesem Fall wegen <strong>de</strong>s vorsätzlichen<br />

bzw. grob fahrlässigen Verhaltens<br />

<strong>de</strong>s Mitarbeiters nicht zahlt, liegt ein<br />

steuer- und sozialversicherungspflichtiger<br />

geldwerter Vorteil von<br />

5.000 Euro vor (= Summe <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />

Scha<strong>de</strong>nersatzverzichts vonseiten<br />

<strong>de</strong>s Arbeitgebers).<br />

Die Unfallkosten, die diesen Betrag<br />

übersteigen, wer<strong>de</strong>n als geldwerter<br />

Vorteil auf die Lohnsumme <strong>de</strong>s Mitarbeiters<br />

angerechnet. Dies gilt aber<br />

nur, wenn <strong>de</strong>r Unfall anlässlich einer<br />

Privatfahrt entstan<strong>de</strong>n ist. Daher sollte<br />

auf höhere Selbstbehalte verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n. •


© Bastian Ott | Fotolia<br />

Randalierer, Vandalen und Feuerteufel<br />

Versicherungsschutz im Zeichen von inneren Unruhen<br />

Uwe Klöpping<br />

Besorgniserregen<strong>de</strong> Nachrichten von<br />

schweren Krawallen aus England<br />

erreichten uns im August dieses Jahres:<br />

Passanten lieferten sich Straßenschlachten<br />

mit <strong>de</strong>r Polizei. In mehreren<br />

Städten boten sich Bil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zerstörung<br />

und Verwüstung.<br />

Derweil brannten – und brennen – in<br />

Berlin zahlreiche Autos in <strong>de</strong>r Nacht.<br />

Auch hier schließt die Polizei (sofern<br />

es sich bei <strong>de</strong>n Brandstiftern nicht um<br />

Trittbrettfahrer han<strong>de</strong>lt) politische<br />

Motive teilweise nicht aus.<br />

Versicherungsrechtlich unterschei<strong>de</strong>n<br />

sich die bei<strong>de</strong>n Formen <strong>de</strong>r absichtlichen<br />

Zerstörung: Schwere Krawalle<br />

wie in England fallen unter <strong>de</strong>n Tatbestand<br />

„innere Unruhen“. Wer<strong>de</strong>n –<br />

aus politischen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n<br />

– einzelne Autos angezün<strong>de</strong>t, gelten<br />

die Folgen als einfache Brandschä<strong>de</strong>n,<br />

da es an <strong>de</strong>r so genannten „inneren<br />

Unruhe“ fehlt.<br />

Mutwillig zerstört – wer zahlt<br />

die Schä<strong>de</strong>n?<br />

Neben <strong>de</strong>r Besorgnis um die innere<br />

Sicherheit stellt sich die – für Geschädigte<br />

mitunter wirtschaftlich existenzielle<br />

– Frage, wer für die Kosten<br />

aufkommt, wenn Gebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Autos<br />

in Flammen aufgehen o<strong>de</strong>r Geschäfte<br />

geplün<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es kommt darauf an, ob die Schä<strong>de</strong>n<br />

durch einfache Sachbeschädigung<br />

bzw. Vandalismus o<strong>de</strong>r im Zusammenhang<br />

mit inneren Unruhen entstan<strong>de</strong>n<br />

sind. Während bei mutwillig herbeigeführten<br />

Schä<strong>de</strong>n auch die Sach-,<br />

Kfz- o<strong>de</strong>r Haftpflichtversicherungen<br />

einspringen können (Details siehe<br />

nachfolgen<strong>de</strong> Auflistung), verweigern<br />

die Gesellschaften bei Schä<strong>de</strong>n durch<br />

Ausschreitungen und Co. möglicherweise<br />

die Zahlung.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

<strong>de</strong>s Schädigers<br />

Gelingt es – schwer genug –, die<br />

„Täter“ zu fassen (dazu zählen auch<br />

„Mittäter“ und „Beteiligte“, siehe<br />

§§ 830, 840 Bürgerliches Gesetzbuch),<br />

können Geschädigte ihre Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />

gegenüber diesen<br />

direkt geltend machen. Gemäß <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Regelungen (§§ 249,<br />

823 BGB) haftet <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nverursacher<br />

für <strong>de</strong>n Zeitwertscha<strong>de</strong>n<br />

(Gebrauchtwert) – und das in unbegrenzter<br />

Höhe. Für <strong>de</strong>n Geschädigten<br />

bleibt zu hoffen, dass <strong>de</strong>r Schädiger<br />

finanziell liqui<strong>de</strong> und somit zahlungsfähig<br />

ist.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

<strong>de</strong>s Geschädigten<br />

Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, schafft eine so<br />

genannte For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />

inklusive Gewaltopferschutz (= Schutz<br />

bei Straf-/Gewalttaten) Abhilfe. Sie ist<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r privaten Haftpflichtversicherung<br />

vereinbar. Ist ein solcher<br />

Baustein vorhan<strong>de</strong>n, han<strong>de</strong>lt die<br />

eigene Haftpflichtversicherung so, als<br />

wäre <strong>de</strong>r „Täter“ versichert, sodass<br />

Scha<strong>de</strong>nersatz bis zu einer gewissen<br />

Höhe möglich ist.<br />

Rechtsschutzversicherung<br />

Für die Durchsetzung von For<strong>de</strong>rungen<br />

kann eine Rechtsschutzversicherung<br />

helfen. Sie greift <strong>de</strong>n (geschädigten)<br />

Versicherten bei <strong>de</strong>n Gerichts- und<br />

Rechtsanwaltskosten unter die Arme.<br />

Sachversicherungen<br />

In seinem Interesse auf Scha<strong>de</strong>nbeseitigung<br />

und Ausgleich in voller<br />

Höhe – konkret: Wie<strong>de</strong>raufbaukosten<br />

bei Gebäu<strong>de</strong>schä<strong>de</strong>n; Neukauf bei


13<br />

zerstörtem Inventar –, kann <strong>de</strong>r Geschädigte<br />

auch seine eigene Feuer-,<br />

Glas- o<strong>de</strong>r Einbruchdiebstahlversicherung<br />

bzw. seine Kfz-Kaskoversicherung<br />

einschalten. Üblicherweise ist <strong>de</strong>r<br />

Neupreis <strong>de</strong>s beschädigten Gegenstands<br />

o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>s versichert<br />

(Ausnahme: Kfz-Versicherung), sodass<br />

in <strong>de</strong>r Regel kein Abzug für Alter, Gebrauch<br />

und Verschleiß erfolgt.<br />

Kfz-Teilkaskoversicherung<br />

Wie eingangs erwähnt, fällt das Anzün<strong>de</strong>n<br />

(einzelner) Autos nicht unter<br />

<strong>de</strong>n Tatbestand „innere Unruhen“. Vielmehr<br />

wer<strong>de</strong>n Beschädigungen durch<br />

Brandstiftung als „herkömmliche“ Feuerschä<strong>de</strong>n<br />

behan<strong>de</strong>lt, für welche die Kfz-<br />

Teilkaskoversicherung aufkommt.<br />

Kfz-Vollkaskoversicherung<br />

An<strong>de</strong>rs verhält es sich bei reinen<br />

Vandalismus-Schä<strong>de</strong>n, d.h. wenn Gegenstän<strong>de</strong><br />

– z.B. Autos – durch Fußtritte,<br />

Schläge o.ä. mut- und böswillig<br />

beschädigt wer<strong>de</strong>n. Solche Schä<strong>de</strong>n<br />

sind nur über die Vollkaskoversicherung<br />

abge<strong>de</strong>ckt (Ausnahme: Glasbruch).<br />

Son<strong>de</strong>rfall: Innere Unruhen<br />

Wie oben erwähnt, gestaltet sich <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz bei Schä<strong>de</strong>n<br />

durch innere Unruhen oft problematisch.<br />

In <strong>de</strong>n üblichen Versicherungsbedingungen<br />

<strong>de</strong>r Sachversicherung<br />

(z.B. Gebäu<strong>de</strong>-, Inventar- o<strong>de</strong>r Kfz-<br />

Versicherung) fin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Regel<br />

ein Standard-Ausschluss: „Der Versicherungsschutz<br />

erstreckt sich ohne<br />

Rücksicht auf mitwirken<strong>de</strong> Ursachen<br />

nicht auf Schä<strong>de</strong>n durch innere Unruhen.“<br />

In älteren Texten wird oft auch<br />

von Landfrie<strong>de</strong>nsbruch gesprochen.<br />

Historie: Innere Unruhen<br />

in Deutschland<br />

Die Fachkommentierung beschreibt<br />

„innere Unruhen“ wie folgt: „Wenn<br />

zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile<br />

eines Volkes bzw. <strong>de</strong>r Bevölkerung in<br />

einer die öffentliche Ruhe und Ordnung<br />

stören<strong>de</strong>n Weise in Bewegung geraten<br />

und Gewalttätigkeiten gegen Personen<br />

und Sachen verüben.“ Ob Krawalle<br />

als „innere Unruhen“ eingestuft wer<strong>de</strong>n,<br />

ist von verschie<strong>de</strong>nen Faktoren abhängig.<br />

In <strong>de</strong>r Geschichte Deutschlands hat<br />

es innere Unruhen – im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Ausschlusses – schon öfter gegeben:<br />

z.B. im Jahre 1970 anlässlich einer<br />

gewalttätigen Demonstration, die unter<br />

<strong>de</strong>m Motto „Gegen die US-Aggression<br />

in Kambodscha“ in Berlin stattfand.<br />

Damals verweigerte ein Glasversicherer<br />

die Bezahlung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Ausschreitungen<br />

zerstörten Glasscheiben einer<br />

Häuserfront. Der Versicherer gewann<br />

<strong>de</strong>n Prozess vor <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sgerichtshof<br />

(Urteil vom 13.11.1974, IV ZR<br />

178/73).<br />

Auch als bei <strong>de</strong>r „Oster<strong>de</strong>monstration“<br />

1968 diverse Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Springer-<br />

Verlags in Berlin beschädigt wur<strong>de</strong>n,<br />

sollen Glas- und Gebäu<strong>de</strong>versicherer<br />

keinen Ersatz geleistet haben. Und als<br />

1981 das Hamburger Hotel Atlantic bei<br />

Ausschreitungen Scha<strong>de</strong>n nahm, soll<br />

es ebenfalls keinen Ausgleich gegeben<br />

haben.<br />

Die Demonstration zum 1. Mai im Jahre<br />

1997 in Berlin hingegen – Scha<strong>de</strong>nbilanz:<br />

diverse beschädigte Kfz – klassifizierte<br />

das Oberverwaltungs gericht<br />

Berlin aufgrund <strong>de</strong>r „örtlichen und<br />

zeitlichen Begrenzung“ nicht als „innere<br />

Unruhen“ (Urteil vom 08.12.2004, OVG<br />

1 B 18.03). Glück im Unglück für die<br />

Geschädigten, <strong>de</strong>nn auch eine spätere<br />

Einstufung als „innere Unruhen“ hätte<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsschutz aufgrund <strong>de</strong>s<br />

Ausschlusses gefähr<strong>de</strong>t.<br />

© Daniel Etzold | Fotolia<br />

Exten<strong>de</strong>d Cover: Lösung für<br />

Gebäu<strong>de</strong>- und Inventar<br />

Die so genannte EC-Deckung (Exten<strong>de</strong>d<br />

Cover) dient im Rahmen <strong>de</strong>r industriellen<br />

Feuerversicherung laut <strong>de</strong>n Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen<br />

<strong>de</strong>m Schutz für zusätzliche Gefahren.<br />

Ist eine EC-Deckung vereinbart, leistet<br />

<strong>de</strong>r Versicherer „Entschädigung für<br />

versicherte Sachen, die unmittelbar<br />

durch Gewalthandlungen im Zusammenhang<br />

mit inneren Unruhen zerstört<br />

o<strong>de</strong>r beschädigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit inneren<br />

Unruhen abhan<strong>de</strong>n kommen.“ Etwaige<br />

staatliche Entschädigungsleistungen<br />

jedoch (z.B. gemäß Tumultscha<strong>de</strong>ngesetz,<br />

siehe nächste Seite) sind zuerst<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Zu beachten ist, dass, speziell für die<br />

Gefahr „innere Unruhen“, mitunter sehr<br />

kurze Kündigungsfristen vereinbart<br />

sein können. Das be<strong>de</strong>utet, dass ein<br />

Versicherer innerhalb kürzester Zeit<br />

<strong>de</strong>n Versicherungsschutz been<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

Für Besitzer von Eigentum, das sich in<br />

gefähr<strong>de</strong>ten Gebieten befin<strong>de</strong>t, kann<br />

sich eine EC-Deckung lohnen. Sich bei<br />

<strong>de</strong>r Anspruchsstellung nach krawallbedingten<br />

Schä<strong>de</strong>n allein auf <strong>de</strong>n<br />

Staat zu verlassen, ist nicht immer die<br />

passen<strong>de</strong> Lösung. Wenn überhaupt,<br />

hilft dieser nur begrenzt.


14<br />

> Das so genannte Staatshaftungsgesetz<br />

hat das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

im Herbst 1982 – nach nur<br />

ca. zehn Monaten Gültigkeit – als mit<br />

<strong>de</strong>m Grundgesetz unvereinbar und<br />

somit für ungültig erklärt. Seit<strong>de</strong>m<br />

gibt es kein Nachfolgegesetz.<br />

> Das so genannte Tumultscha<strong>de</strong>ngesetz,<br />

das vorsieht, dass <strong>de</strong>r Staat/<br />

das Bun<strong>de</strong>sland bis zu 75 Prozent<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns erstattet, kann <strong>de</strong>m<br />

Betroffenen eine Teilhilfe sein. Die<br />

restlichen 25 Prozent <strong>de</strong>r Kosten<br />

bleiben davon jedoch unberührt. Das<br />

Gesetz greift ohnehin erst, wenn <strong>de</strong>r<br />

erlittene Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Geschädigten<br />

einen existenzgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Charakter bzw. massive Auswirkungen<br />

auf <strong>de</strong>ssen wirtschaftliches<br />

Bestehen hat. Überdies sind Fristenregelungen<br />

zu beachten: Die<br />

Meldung an die zuständige Stelle<br />

hat innerhalb einer bestimmten Frist<br />

(z.B. drei Monate) zu erfolgen.<br />

Ob es auch hierzulan<strong>de</strong> – ähnlich<br />

wie in England – zu inneren Unruhen<br />

kommen kann, vermag wohl niemand<br />

verlässlich zu prognostizieren. Auch<br />

wenn momentan keine akute Gefährdung<br />

erkennbar ist: Die Vergangenheit<br />

hat gezeigt, dass auch<br />

Deutschland nicht gegen gewalttätige<br />

(Massen-)Ereig nisse gefeit ist und<br />

dass Sachversicherer, die bei krawallbedingten<br />

Schä<strong>de</strong>n nicht zahlen<br />

wollten, ver einzelt sogar vor Gericht<br />

Recht bekamen.<br />

Zusammenfassung<br />

Bei Schä<strong>de</strong>n gibt es grundsätzlich drei<br />

Möglichkeiten.<br />

1. Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nverursachers:<br />

Problematisch ist es, <strong>de</strong>n Schädiger<br />

zu i<strong>de</strong>ntifizieren. Selbst wenn er<br />

dingfest gemacht wer<strong>de</strong>n kann,<br />

bleibt die Frage, ob er überhaupt<br />

zahlungsfähig ist. Eventuell kann<br />

die eigene Privat-Haftpflichtversiche<br />

rung <strong>de</strong>s Geschädigten eine<br />

gewisse Hilfe sein.<br />

2. Ansprüche gegen <strong>de</strong>n Staat auf<br />

Basis <strong>de</strong>s Tumultscha<strong>de</strong>ngesetzes:<br />

Ein solcher Fall tritt nur bei Existenzbedrohung<br />

<strong>de</strong>s Geschädigten ein.<br />

Es wer<strong>de</strong>n maximal 75 Prozent <strong>de</strong>s<br />

Scha<strong>de</strong>ns ersetzt. Bisher gibt es<br />

kaum Rechtsprechung, unter welchen<br />

Voraussetzungen ein Ereignis<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes überhaupt<br />

vorliegt.<br />

3. Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen<br />

(Versicherungen<br />

siehe oben):<br />

Ob ein Ausschlusstatbestand, z.B.<br />

„innere Unruhen“, vorliegt, muss<br />

<strong>de</strong>r Versicherer beweisen. In <strong>de</strong>r<br />

Praxis wird die Klausel vermutlich<br />

nur in ext rem seltenen Fällen zur<br />

Anwendung kommen. Es ist vorstellbar,<br />

dass <strong>de</strong>r Ausschluss „innere<br />

Unruhen“ letztendlich nur via Urteil<br />

o<strong>de</strong>r durch die Entscheidung einer<br />

staatlichen Stelle Gültigkeit erlangen<br />

wird.<br />

Eine Mitversicherung <strong>de</strong>r Gefahr<br />

„innere Unruhen“ ist prinzipiell möglich.<br />

Näheres muss im konkreten Einzelfall<br />

besprochen wer<strong>de</strong>n. Auch <strong>de</strong>r Versicherungsbeitrag<br />

z.B. ist individuell<br />

zu ermitteln. Unsere Mitarbeiten<strong>de</strong>n<br />

helfen gerne weiter. •<br />

Milliar<strong>de</strong>n<strong>de</strong>ckung bei Anschlägen<br />

Terrorversicherung – Staatshaftung wird verlängert<br />

Uwe Klöpping<br />

Zum zehnten Mal jährte sich „Nine<br />

Eleven“ in diesem Herbst. Bei <strong>de</strong>n<br />

Terroranschlägen am 11. September<br />

2001 in <strong>de</strong>n USA stürzten die Zwillingstürme<br />

<strong>de</strong>s World Tra<strong>de</strong> Center in sich<br />

zusammen.<br />

In <strong>de</strong>r Folge gab es auch in Deutschland<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen bei<br />

<strong>de</strong>r Gestaltung von Sach-Versicherungsverträgen.<br />

Das Risiko „Terroranschlag“<br />

ist seit<strong>de</strong>m nur noch in<br />

bestimmtem Rahmen versicherbar:<br />

> „Normale“ Risiken sind wie bisher<br />

versicherbar. Der jeweilige Versicherungsschutz<br />

ist mit <strong>de</strong>m einzelnen<br />

Versicherer zu verhan<strong>de</strong>ln.<br />

> Großrisiken, d.h. Objekte mit<br />

einer Versicherungssumme über<br />

25 Millionen Euro, sind nur noch über<br />

die EXTREMUS Versicherungs-AG<br />

versicherbar.<br />

Die EXTREMUS Versicherungs-AG<br />

wur<strong>de</strong> im Jahr 2002 in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung von<br />

16 Versicherern gegrün<strong>de</strong>t. Seit <strong>de</strong>m<br />

01.01.2003 <strong>de</strong>ckt <strong>de</strong>r Spezialversicherer<br />

Terror-Großrisiken. Zwei Milliar<strong>de</strong>n<br />

Euro stehen als Maximalleistung <strong>de</strong>r<br />

Versicherer für alle Schä<strong>de</strong>n zur Verfügung.<br />

Hinzu kommen weitere acht<br />

Milliar<strong>de</strong>n Euro als Leistungszusage<br />

<strong>de</strong>s Staates (Staatshaftung).<br />

Die Staatshaftung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland wur<strong>de</strong> u.a. eingeführt,<br />

um <strong>de</strong>n Wirtschaftsstandort Deutschland<br />

attraktiv zu halten und um Unternehmen<br />

eine gewisse Planungssicherheit<br />

zu geben. Die Staatshaftung<br />

ist zeitlich befristet und wird nun um<br />

weitere zwei Jahre – bis En<strong>de</strong> 2013 –<br />

verlängert. Der Gesamtschutz für<br />

Terrorschä<strong>de</strong>n beträgt wie bisher zehn<br />

Milliar<strong>de</strong>n Euro.<br />

Zu wünschen und zu hoffen ist,<br />

dass auch in Zukunft keine Scha<strong>de</strong>nfälle<br />

eintreten, mit <strong>de</strong>nen sich die<br />

EXTREMUS Versicherungs-AG beschäftigen<br />

müsste. •


© MACLEG | Fotolia<br />

DVAM Deutsche Vorsorge Asset Management GmbH<br />

Europas Staaten und <strong>de</strong>r Druck<br />

<strong>de</strong>r Finanzmärkte<br />

Warum aktuell die Finanzmärkte die Politik bestimmen und so Europa<br />

faktisch regieren<br />

Markus Schön<br />

Spätestens seit August <strong>2011</strong> sind die<br />

Staatsverschuldungen das beherrschen<strong>de</strong><br />

Thema in <strong>de</strong>r Politik, in <strong>de</strong>n<br />

Medien und in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit.<br />

Man sorgte sich – als Erfahrung aus<br />

<strong>de</strong>m Zusammenbruch <strong>de</strong>r US-Investmentbank<br />

Lehman Brothers – wegen<br />

<strong>de</strong>r Folgeeffekte, weil diese zu einem<br />

Dominoeffekt führen könnten. Daher hat<br />

man immer neue Rettungsmaßnahmen<br />

und Rettungsinstrumente eingeführt, die<br />

alle bislang wirkungslos geblieben sind.<br />

Hierbei unterwarf man sich einem Diktat<br />

<strong>de</strong>r Kapitalmärkte, die – vereinfacht<br />

gesagt – stets aus riefen: „Reicht nicht.“<br />

Nach <strong>de</strong>n politischen Irrungen in<br />

Griechenland über einen möglichen<br />

Volksentscheid und <strong>de</strong>m politischen<br />

Stillstand in Italien rückten in <strong>de</strong>r Folge<br />

trotz Euro-Rettungsschirm und Hebelung<br />

auch italienische und dann spanische<br />

Staatsanleihen in <strong>de</strong>n Fokus. Die<br />

Renditen dort lagen teilweise <strong>de</strong>utlich<br />

über 7 % p.a. und wären dauerhaft<br />

nicht tragbar.<br />

Mit dieser Behauptung, bei <strong>de</strong>r das<br />

„dauerhaft“ immer stärker in <strong>de</strong>n<br />

Hintergrund rückte, wur<strong>de</strong> auch die<br />

Hebelung <strong>de</strong>s Euro-Rettungsschirms<br />

als gescheitert eingestuft. Nun wird<br />

über die Auflage von so genannten<br />

Euro-Bonds, bei <strong>de</strong>nen alle Staaten<br />

<strong>de</strong>r Eurozone möglicherweise gesamtschuldnerisch<br />

haften, o<strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n<br />

unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen<br />

je<strong>de</strong>r Form durch die Europäische<br />

Zentralbank (EZB) diskutiert.<br />

Die DVAM Deutsche Vorsorge Asset<br />

Management GmbH hatte bereits<br />

vor einem Jahr die Notwendigkeit<br />

<strong>de</strong>r Einführung von Euro-Bonds verschie<strong>de</strong>ntlich<br />

dargestellt, die damals<br />

die Kapitalmärkte beruhigt hätten.<br />

Hierfür ist es jetzt eigentlich zu spät<br />

und es bleiben nur zwei Lösungen:<br />

Zum einen entschei<strong>de</strong>t man sich<br />

innerhalb <strong>de</strong>r EZB, Staatsanleihen<br />

unbegrenzt auf zukaufen, aber so die<br />

Schul<strong>de</strong>n europaweit faktisch zu<br />

sozialisieren. Zum an<strong>de</strong>ren besteht<br />

die Möglichkeit, die aktuellen Entwicklungen<br />

politisch zu ignorieren und<br />

wie<strong>de</strong>r auf eine Rückkehr einer gewissen<br />

Markt rationalität zu setzen. Wegen<br />

<strong>de</strong>r relativen wirtschaftlichen Stärke<br />

Italiens wür<strong>de</strong> dies dort funktionieren,<br />

während eine Normalisierung <strong>de</strong>r<br />

Konditionen für spanische Staatsanleihen<br />

<strong>de</strong>utlich unwahrscheinlicher<br />

und für griechische Staatspapiere<br />

gänzlich auszuschließen ist.<br />

Der sicherlich damit auch für Italien<br />

einhergehen<strong>de</strong> Anstieg <strong>de</strong>r Zinskosten<br />

wür<strong>de</strong> sich im Jahr 2012 vermutlich<br />

mit rund 15 Mrd. EUR bemerkbar<br />

machen und wäre verkraftet. Allerdings<br />

droht die Gefahr, dass Italien<br />

fällige Anleihen nicht mehr refinanzieren<br />

könnte.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die<br />

Europäische Zentralbank vermutlich<br />

ein Anleihekaufprogramm auflegen,<br />

weshalb die mittel- und langfristigen<br />

Zinsen in Deutschland ebenfalls niedrig<br />

bleiben wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig wird <strong>de</strong>r<br />

Leitzins von aktuell nur noch 1,25 %<br />

p.a. im Laufe <strong>de</strong>s Jahres 2012 auf<br />

voraus sichtlich 0,75 % p.a. sinken.<br />

Für konservative Anleger wird damit<br />

das Anlagejahr 2012 noch problematischer<br />

als <strong>2011</strong>, weil nochmals<br />

niedrigere Zinsen mit höherer Inflation<br />

einhergehen. Wir als DVAM Deutsche<br />

Vorsorge Asset Management GmbH<br />

rechnen mit 2,8 % auf Jahressicht<br />

2012. •


© vencav | Fotolia<br />

Impressum<br />

Feiern in <strong>de</strong>r Schweiz<br />

Firmenjubiläum: 25 Jahre City Broker<br />

Bruno Annen<br />

City Broker, einer <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n Versicherungsdienstleister<br />

in <strong>de</strong>r Schweiz,<br />

wur<strong>de</strong> im Jahr 2000 von <strong>de</strong>r Ecclesia<br />

Gruppe übernommen. Gegrün<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong> City Broker – als einer <strong>de</strong>r ersten<br />

Versicherungsmakler in <strong>de</strong>r Schweiz –<br />

bereits im Jahre 1986, noch zu Zeiten<br />

<strong>de</strong>s schweizerischen Versicherungskartells.<br />

Dieses Jahr feiert <strong>de</strong>r Versicherungsmakler<br />

mit Sitz in Bern<br />

sein 25-jähriges Bestehen.<br />

Diesen beson<strong>de</strong>ren Anlass hat City<br />

Broker am 15. Juni <strong>2011</strong> im renommierten<br />

und europaweit bekannten Zentrum<br />

Paul Klee in Bern gefeiert. Viele<br />

Gäste gratulierten, darunter zahlreiche<br />

Kun<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>m Programm stan<strong>de</strong>n<br />

Führungen zu <strong>de</strong>n Themen Kunst und<br />

Architektur. Die Extrem-Bergsteigerin<br />

Evelyne Binsack, die in <strong>de</strong>r Schweiz<br />

sehr bekannt ist, begeisterte mit ihrem<br />

Referat „Grenzerfahrungen Südpol“.<br />

Mit klassischer Musik verzückte ein<br />

junger Basler Musiker die Gästeschar.<br />

Das Team von City Broker blickt auf<br />

einen rundum gelungenen Jubiläumsanlass<br />

mit vielen sehr zufrie<strong>de</strong>nen<br />

Kun<strong>de</strong>n zurück. •<br />

>> Herausgeber<br />

Die Industriemakler <strong>de</strong>r<br />

Ecclesia Gruppe<br />

Manfred Klocke (V.i.S.d.P.)<br />

>> Redaktion<br />

Bernd Hansmann<br />

Jens-Uwe Hellweg<br />

Dirk Overlack<br />

Frank Peters<br />

Frank Tüscher<br />

Heidi Wentsch-Trinko<br />

Georg Westphal<br />

>> Design, Satz und Druck<br />

topp+möller<br />

Am Gelskamp 14-16<br />

32758 Detmold<br />

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Fax: +49 (0) 5231 9199-10<br />

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>> Bei Fragen zu einzelnen Themen sprechen Sie bitte Ihren Kun<strong>de</strong>nberater an.<br />

<strong>de</strong>as Deutsche Assekuranz-Makler GmbH<br />

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51427 Bergisch Gladbach<br />

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E-Mail: fetzer@fetzer-assekuranz.<strong>de</strong><br />

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Werner-Eckert-Straße 11<br />

81829 München<br />

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GMBH<br />

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Provinostraße 52, 86153 Augsburg<br />

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