Dezember 2011 - Deas.de
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Nr. 26 | <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />
Informationen für Geschäftspartner <br />
Zur Jahreswen<strong>de</strong><br />
Was für ein Jahr ...?!<br />
<strong>2011</strong> wird einen beson<strong>de</strong>ren Platz in<br />
unseren Erinnerungen behalten.<br />
> Naturkatastrophen zeigen die<br />
Grenzen unserer Sicherheiten<br />
auf – o<strong>de</strong>r auch, wie kurz unser<br />
Gedächtnis und wie leichtsinnig<br />
unser Vertrauen in Technik ist.<br />
> Japan beleuchtet die Atomstromgewinnung<br />
in beson<strong>de</strong>rer Weise<br />
und beschert Deutschland eine<br />
Kehrtwen<strong>de</strong>.<br />
> In Erinnerung an <strong>de</strong>n 11.09.2001<br />
wird uns <strong>de</strong>utlich, wie viel Konfliktpotenzial<br />
immer noch nicht beseitigt<br />
ist.<br />
> In Nordafrika will sich die Bevölkerung<br />
von alten Machtstrukturen<br />
befreien.<br />
> Die Überschuldung <strong>de</strong>r Staaten und<br />
die „Eurokrise“ zeigen Handlungsbedarf<br />
auf; die Medien haben ein neues<br />
„Unterhaltungsprogramm“ ent<strong>de</strong>ckt.<br />
Bei alle<strong>de</strong>m ist es wichtig, dass wir uns<br />
erinnern, wie gut es uns eigentlich<br />
in diesem Teil <strong>de</strong>r Welt geht und dass<br />
wir Menschen, egal wo wir leben,<br />
ein gleiches Bedürfnis nach Frie<strong>de</strong>n,<br />
Nähe und Geborgenheit haben.<br />
Die Advents- und Weihnachtszeit<br />
erinnert in christlichen Traditionen an<br />
diese Grundbedürfnisse und <strong>de</strong>n Halt,<br />
<strong>de</strong>n die frohe Botschaft uns anbietet.<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Worte von<br />
Alexandra von Pipal gelten genauso<br />
für Menschen an<strong>de</strong>rer Religionen<br />
o<strong>de</strong>r solche, die auf <strong>de</strong>r Suche sind:<br />
Nur aus Geborgenheit,<br />
Zuwendung und Sicherheit<br />
wächst die Liebesfähigkeit<br />
<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s.<br />
Dazu passt das Gedicht von Anna Six:<br />
Inhalt<br />
>> Seite 2<br />
Embargoklausel – Auswirkungen<br />
auf Industrieversicherungen<br />
>> Seite 4<br />
Vorfahrt achten – gera<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r<br />
Piste<br />
>> Seite 5<br />
Sturz auf <strong>de</strong>r Piste wegen<br />
Eigenbewegung –<br />
versichert o<strong>de</strong>r nicht?<br />
>> Seite 7<br />
Brett trifft Bretter<br />
>> Seite 7<br />
Ein klassischer Auffahrunfall –<br />
o<strong>de</strong>r nicht?<br />
>> Seite 8<br />
Schwere Lasten – schwierige<br />
Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />
Ein positiver Start<br />
Eine Mutter,<br />
die dir voller Liebe<br />
das Leben geschenkt hat.<br />
Ein Vater,<br />
<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ine Geburt<br />
glücklich machte.<br />
Großeltern,<br />
die <strong>de</strong>in Kommen<br />
mit Freu<strong>de</strong> begrüßten.<br />
Ein Zuhause,<br />
das schützt und wärmt<br />
und Urvertrauen begrün<strong>de</strong>t.<br />
Ein positiver Start<br />
ist eine Kraftquelle<br />
für das ganze Leben.<br />
>> Seite 10<br />
Entfesselte Gewalten<br />
>> Seite 11<br />
Versteuerung von Kfz-Unfallkosten<br />
>> Seite 12<br />
Randalierer, Vandalen und<br />
Feuerteufel<br />
Dieser positive Start ist auf an<strong>de</strong>re<br />
Lebenssituationen, privat und<br />
geschäftlich, übertragbar, aber schon<br />
die Geburt Jesu zeigt, dass mancher<br />
Start auch holprig sein kann und einer<br />
Starthilfe bedarf.<br />
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen<br />
im Namen unseres Redaktionsteams,<br />
<strong>de</strong>r Kolleginnen und Kollegen sowie<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführungen unserer<br />
Unternehmensgruppe eine friedliche<br />
Advents- und Weihnachtszeit sowie<br />
<strong>de</strong>n einen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren positiven<br />
Start 2012.<br />
Ihr<br />
Manfred Klocke<br />
>> Seite 14<br />
Milliar<strong>de</strong>n<strong>de</strong>ckung bei Anschlägen<br />
>> Seite 15<br />
Europas Staaten und <strong>de</strong>r Druck<br />
<strong>de</strong>r Finanzmärkte<br />
>> Seite 16<br />
Feiern in <strong>de</strong>r Schweiz<br />
>> Seite 16<br />
Impressum
2<br />
Embargoklausel – Auswirkungen auf<br />
Industrieversicherungen<br />
Erstmalig Versicherungsverbot durch neue EU-Iran Verordnung<br />
Sandra Dammalacks<br />
Die Internationale Staatengemeinschaft<br />
hat aus Besorgnis über die atomaren<br />
Rüstungsaktivitäten <strong>de</strong>s Iran zusätzliche<br />
verschärfte Sanktionsmaßnahmen<br />
beschlossen.<br />
Am 27.10.2010 ist die neue EU-Verordnung<br />
961/2010 in Kraft getreten, die<br />
neben Sanktionen gegen <strong>de</strong>n Iran auch<br />
erstmalig ein Versicherungsverbot beinhaltet.<br />
Die Verordnung gilt unmittelbar<br />
für alle Unternehmen mit Sitz in <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Union. Das darin enthaltene<br />
Versicherungsverbot erstreckt<br />
sich weltweit auf die Bereitstellung von<br />
Versicherungen für iranische Behör<strong>de</strong>n,<br />
Organisationen sowie juristische und<br />
natürliche Personen.<br />
Bislang war das EU-Iran-Embargo<br />
weitestgehend güter- und personenbezogen<br />
und galt für speziell gelistete<br />
Güter und <strong>de</strong>ren Ausfuhr in <strong>de</strong>n Iran. In<br />
die neue Verordnung wur<strong>de</strong>n nunmehr<br />
u.a. auch Han<strong>de</strong>lsverbote für gelistete<br />
Güter aufgenommen. Die Verbote umfassen<br />
je<strong>de</strong> unterstützen<strong>de</strong> Handlung,<br />
so auch die Vermittlung und Bereitstellung<br />
von Versicherungen.<br />
Das Versicherungsverbot bezieht sich<br />
dabei nicht auf bestimmte Produkte<br />
o<strong>de</strong>r Dienstleistungen, son<strong>de</strong>rn allein<br />
auf <strong>de</strong>n Personenkreis <strong>de</strong>r Versicherten.<br />
Direktes Versicherungsverbot<br />
Erstmalig fin<strong>de</strong>t sich in einer EU-<br />
Verordnung ein direktes Versicherungsverbot,<br />
welches für so genannte<br />
„iranische Personen“ die Bereitstellung<br />
von Versicherungen (Erst- und Rückversicherungen)<br />
verbietet.<br />
Unter „iranischen Personen“ versteht<br />
die Verordnung nicht nur <strong>de</strong>n iranischen<br />
Staat, die Regierung, Behör<strong>de</strong>n und<br />
staatliche Einrichtungen, son<strong>de</strong>rn auch<br />
natürliche und juristische Personen,<br />
die ihren Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort<br />
im Iran haben. Das Verbot erstreckt<br />
sich zusätzlich auf eine so genannte<br />
„schwarze Liste“ (Anhang zur Verordnung),<br />
in <strong>de</strong>r eine Vielzahl namentlich<br />
genannter Personen, Unternehmen<br />
und Einrichtungen explizit aufgeführt<br />
ist. Ebenso richtet sich das Verbot auf<br />
je<strong>de</strong> juristische Person, Organisation<br />
o<strong>de</strong>r Einrichtung außerhalb o<strong>de</strong>r innerhalb<br />
<strong>de</strong>s Irans, die sich im Eigentum<br />
bzw. unter <strong>de</strong>r direkten o<strong>de</strong>r indirekten<br />
Kontrolle einer o<strong>de</strong>r mehrerer <strong>de</strong>r vorgenannten<br />
Personen o<strong>de</strong>r Einrichtungen<br />
befin<strong>de</strong>t.<br />
Verstoß kann zu Nichtigkeit<br />
o<strong>de</strong>r Strafe führen<br />
Als Verbotsgesetz im Sinne <strong>de</strong>s Bürgerlichen<br />
Gesetzbuchs (§§ 134, 138<br />
BGB) kann bei einem Verstoß gegen<br />
die Verordnung <strong>de</strong>r betroffene Versicherungsvertrag,<br />
komplett o<strong>de</strong>r in<br />
Teilen (einzelne Klauseln), nichtig sein.<br />
Auch droht bei Verstoß gegen die Verordnung<br />
eine Freiheitsstrafe von sechs<br />
Monaten bis zu sechs Jahren. Bei vorsätzlichem<br />
Verstoß kann eine Straftat<br />
nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Außenwirtschaftsgesetzes<br />
(AWG) vorliegen,<br />
bei Fahrlässigkeit käme eine Ordnungswidrigkeit<br />
nach <strong>de</strong>r Außenwirtschaftsverordnung<br />
(AWV) zum Tragen.<br />
Ausnahmen vom<br />
Versicherungsverbot<br />
Die Regelung betrifft Versicherungen<br />
aller Art und je<strong>de</strong>r Sparte. Ausgenommen<br />
bleiben lediglich Krankenversicherungen<br />
und Reiseversicherungen<br />
für natürliche Personen sowie Pflichtversicherungen.<br />
Versicherungen für<br />
Kraftfahrzeuge, Schiffe o<strong>de</strong>r Luftfahrzeuge<br />
darf <strong>de</strong>r Eigentümer dann nehmen,<br />
wenn die Sache (z.B. Kfz, Schiff,<br />
Flugzeug) an iranische Personen,<br />
Einrichtungen o<strong>de</strong>r Organisationen<br />
vermietet o<strong>de</strong>r verchartert wird.<br />
Sanktions-/Embargoklausel<br />
Die Versicherungsgesellschaften haben<br />
sich mit dieser neuen Thematik innerhalb<br />
ihrer Verbän<strong>de</strong> auseinan<strong>de</strong>rgesetzt.<br />
Um das Versicherungsgeschäft<br />
sanktionskonform zu gestalten, hat<br />
man entschie<strong>de</strong>n, eine „Sanktions-“<br />
o<strong>de</strong>r auch „Embargoklausel“ in die<br />
Versicherungsverträge aufzunehmen.<br />
Diese soll für alle Neuverträge ab sofort<br />
und für alle Bestandsverträge zur jeweils<br />
nächsten Hauptfälligkeit gelten.<br />
Der Gesamtverband <strong>de</strong>r Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat<br />
hierzu eine Musterklausel als Empfehlung<br />
veröffentlicht:<br />
Sanktionsklausel nach <strong>de</strong>n<br />
Musterbedingungen <strong>de</strong>s GDV<br />
„Es besteht – unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r übrigen<br />
Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz<br />
nur, soweit und solange<br />
<strong>de</strong>m keine auf die Vertragsparteien<br />
direkt anwendbare Wirtschafts-,<br />
Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r Finanzsanktion bzw.<br />
Embargos <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
entgegenstehen.<br />
Dies gilt auch für Wirtschaft-, Han<strong>de</strong>lsund<br />
Finanzsanktionen bzw. Embargos,<br />
die durch die Vereinigten Staaten<br />
von Amerika in Hinblick auf <strong>de</strong>n Iran<br />
erlassen wer<strong>de</strong>n, soweit <strong>de</strong>m nicht<br />
europäische o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsche Rechtsvorschriften<br />
entgegenstehen.“<br />
Weitreichen<strong>de</strong> Auswirkungen<br />
Nach Auskunft <strong>de</strong>r Versicherer sollte<br />
die Aufnahme einer solchen Klausel<br />
ursprünglich aus Transparenzgrün<strong>de</strong>n<br />
als klarstellen<strong>de</strong>r Hinweis erfolgen.<br />
Die Musterklausel erstreckt sich nun<br />
jedoch nicht mehr nur auf Sanktionen
3<br />
und Embargos gegen <strong>de</strong>n Iran, son<strong>de</strong>rn<br />
sie geht weit darüber hinaus.<br />
Die Klausel bezieht alle an<strong>de</strong>ren –<br />
sowohl aktuell gelten<strong>de</strong>n als auch in<br />
<strong>de</strong>r Zukunft erst in Kraft treten<strong>de</strong>n –<br />
Sanktionen und Embargos mit ein,<br />
auch US-Sanktionen.<br />
Unterschiedliche Klauseltexte<br />
bei Industrieversicherern in<br />
Deutschland<br />
Nicht alle Versicherer folgen <strong>de</strong>r<br />
Muster klausel <strong>de</strong>s GDV. Die meisten<br />
Industrieversicherer haben eigene<br />
Klauseln und Formulierungen, mit<br />
o<strong>de</strong>r ohne Einbeziehung von US- und<br />
UNO-Sanktionen, veröffentlicht, die sie<br />
zukünftig ihren Bestän<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong>legen<br />
wollen.<br />
Für die wesentliche Zielgruppe, die<br />
<strong>de</strong>utsche Industrie, die sich aufgrund<br />
<strong>de</strong>s Exports von Produkten und<br />
Dienstleistungen tagtäglich mit Embargos<br />
und Sanktionen auseinan<strong>de</strong>rsetzen<br />
muss, eröffnen diese neuen, sehr<br />
weitreichen<strong>de</strong>n Ausschlüsse in <strong>de</strong>n<br />
Versicherungsbedingungen teilweise<br />
unüberschaubare Risiken, da sie<br />
letztendlich zur Versagung <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
bei Scha<strong>de</strong>nfällen<br />
führen können.<br />
Das originäre Versicherungsverbot<br />
aus <strong>de</strong>r EU-Iran-Verordnung mag zwar<br />
Grundlage für diese Klauselentwicklung<br />
gewesen sein, die Versicherer<br />
machen nunmehr jedoch einen Rundumschlag,<br />
getrieben vom Wunsch,<br />
compliancegerecht zu han<strong>de</strong>ln.<br />
Insofern schießen die am Markt erhältlichen<br />
Klauseln oftmals weit über<br />
das Ziel hinaus. Zu Recht mehren sich<br />
daher die kritischen Stimmen in <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>utschen Industrie und Maklerschaft:<br />
Die Überprüfung, ob etwas versicherbar<br />
ist o<strong>de</strong>r nicht, wer<strong>de</strong> auf<br />
die Kun<strong>de</strong>n verlagert.<br />
Die Versicherer transferieren mit <strong>de</strong>n<br />
Embargoklauseln die Prüfung, ob<br />
Versicherungsschutz rechtmäßig<br />
und compliancegerecht ist, auf <strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>nfall und nicht mehr auf die<br />
Risiko prüfung bei Vertragsabschluss.<br />
Im schlimmsten Fall versagt <strong>de</strong>r Versicherer<br />
bei Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nfalles<br />
die Entschädigungsleistung mit <strong>de</strong>r<br />
Begründung, dass das vom Kun<strong>de</strong>n<br />
getätigte Geschäft gegen eine Sanktion<br />
o<strong>de</strong>r ein Han<strong>de</strong>lsembargo ver stoße<br />
und somit sittenwidrig sei. Hierfür dürfe<br />
er keinen Versicherungsschutz zur<br />
Verfügung stellen.<br />
Worauf ist beson<strong>de</strong>rs zu achten?<br />
Da alle Versicherer die Embargoklauseln<br />
konsequent – oftmals auf Vorstandsanweisung<br />
– über alle Sparten<br />
in die Versicherungsverträge aufnehmen,<br />
ist eine generelle Verweigerung<br />
und gegebenenfalls Um<strong>de</strong>ckung auf<br />
einen alternativen Versicherer so gut<br />
wie nicht möglich. Insofern wird es<br />
Aufgabe <strong>de</strong>s Versicherungsverantwortlichen<br />
im Unternehmen sein, sich mit<br />
dieser Thematik unter Beleuchtung <strong>de</strong>r<br />
eigenen unternehmerischen Tätigkeiten<br />
und Risiken zu befassen und sich über<br />
die Auswirkungen klar zu wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierbei sollten u.a. folgen<strong>de</strong> Punkte<br />
betrachtet wer<strong>de</strong>n:<br />
> Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen<br />
<strong>de</strong>s Unternehmens/<br />
<strong>de</strong>r Unternehmensgruppe weltweit:<br />
Sind Verstöße gegen bestehen<strong>de</strong><br />
Han<strong>de</strong>ls- und Wirtschaftssanktionen<br />
<strong>de</strong>r UN, EU, EEA o<strong>de</strong>r sonstiger<br />
nationaler Bestimmungen <strong>de</strong>nkbar?<br />
Hier wird ggf. eine Abstimmung mit<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Rechtsabteilung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sein. Dabei sollte nicht<br />
nur <strong>de</strong>r direkte, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>r<br />
indirekte Export beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Sind Geschäftstätigkeiten in Län<strong>de</strong>rn,<br />
die einer Sanktion/einem<br />
Embargo unterliegen, vorhan<strong>de</strong>n?<br />
> Welche Embargoklauseln bietet/n<br />
<strong>de</strong>r/die Versicherer für seine/ihre<br />
Versicherungsverträge an? Han<strong>de</strong>lt<br />
es sich um weitreichen<strong>de</strong> Klauseln<br />
unter Einbeziehung <strong>de</strong>r US- und<br />
UN-Sanktionen? Können diese für<br />
das eigene Unternehmen zum Tragen<br />
kommen?<br />
> Hat die Einführung <strong>de</strong>r Embargoklausel<br />
auf die jeweilige Versicherungssparte<br />
reale Auswirkungen?<br />
Dabei sind für exportorientierte<br />
Unternehmen Sparten wie Transportversicherungen<br />
o<strong>de</strong>r Betriebs-<br />
Haftpflichtversicherung ausschlaggebend.<br />
Negative Auswirkungen auf<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsschutz könnte eine<br />
Embargoklausel aber auch auf D&O-<br />
Versicherungen und Rechtsschutzversicherungen<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Verträge<br />
haben.<br />
> Die präferierte Klausel sollte sich<br />
möglichst nur auf das Recht <strong>de</strong>r<br />
EU/EG und auf das lokale Recht<br />
<strong>de</strong>r vertragsschließen<strong>de</strong>n Parteien<br />
beschränken. Auch sollte sie sich<br />
nur auf Verbote in Bezug auf <strong>de</strong>n<br />
Ver sicherer erstrecken, also auf<br />
Verbote, <strong>de</strong>n Versicherungsschutz<br />
bereit zustellen o<strong>de</strong>r Versicherungsleistungen<br />
zu erbringen.<br />
Wir halten bereits eigens entwickelte<br />
Klauseln vor. Allerdings gestaltet sich<br />
die individuelle Verhandlung <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Klauseln mit <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />
Versicherern teilweise schwierig, da<br />
diese oftmals von ihren eigenen Klauseltexten<br />
nicht abweichen wollen.<br />
Gerne beraten und unterstützen wir<br />
Sie bei <strong>de</strong>r individuellen Risikobetrachtung<br />
und bei Verhandlungen mit <strong>de</strong>n<br />
Versicherern.<br />
Bitte sprechen Sie uns an. •
Vorfahrt achten – gera<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r Piste<br />
FIS-Regeln: „Straßenverkehrsordnung“ für Skiläufer gilt als Gewohnheitsrecht<br />
Ariane Kaune<br />
Der Berg ruft: Auch in dieser Saison<br />
wer<strong>de</strong>n die Skipisten wie<strong>de</strong>r von<br />
Wintersportfans bevölkert sein. Der<br />
Spaßfaktor ist hoch – das Verletzungsrisiko<br />
ebenso. Rund sechzigtausend<br />
Skifahrer aus Deutschland verunglücken<br />
jährlich auf <strong>de</strong>r Piste, einige<br />
tödlich.<br />
Auf Skipisten gelten – ähnlich wie im<br />
Straßenverkehr – Verhaltensregeln,<br />
Zehn Gebote für Pistensicherheit<br />
die <strong>de</strong>r Internationale Skiverband,<br />
Fé<strong>de</strong>ration Internationale <strong>de</strong> Ski (FIS),<br />
bereits im Jahr 1967 aufgestellt hat. In<br />
<strong>de</strong>n Alpenlän<strong>de</strong>rn sehen die Gerichte<br />
die zehn FIS-Regeln, inzwischen in <strong>de</strong>r<br />
Fassung von 1990, als Gewohnheitsrecht<br />
an und legen sie ihren Urteilsfindungen<br />
zugrun<strong>de</strong>.<br />
Verstößt ein Pistennutzer gegen diese<br />
Regeln und verursacht <strong>de</strong>swegen<br />
Die zehn FIS-Regeln gelten für Skiläufer, Langläufer und Snowboar<strong>de</strong>r. Das erste Gebot<br />
– die Nr. 1 <strong>de</strong>r FIS-Regeln – lautet: nieman<strong>de</strong>n gefähr<strong>de</strong>n. Auf dieser Grundregel bauen<br />
die an<strong>de</strong>ren Regeln auf.<br />
Nach Regel Nr. 2 muss auf Sicht gefahren wer<strong>de</strong>n. Die Fahrtgeschwindigkeit ist <strong>de</strong>n<br />
Gegebenheiten anzupassen (Witterung, Gelän<strong>de</strong>, persönliches Können etc.).<br />
Nr. 3 gewährt <strong>de</strong>m vorausfahren<strong>de</strong>n Skifahrer Vorrang. Der Hintermann muss aufpassen.<br />
Überholen ist erlaubt, aber nur mit ausreichen<strong>de</strong>m Sicherheitsabstand (Nr. 4).<br />
Skiläufer, die in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wie<strong>de</strong>r anfahren o<strong>de</strong>r<br />
hangaufwärts schwingen, müssen sich vergewissern, dass die Bahn frei ist (Nr. 5).<br />
Das Anhalten auf enger o<strong>de</strong>r unübersichtlicher Strecke ist zu vermei<strong>de</strong>n. Gestürzte<br />
Abfahrtsläufer sollten die Gefahrenstelle schnellstmöglich verlassen (Nr. 6).<br />
Beim Auf- o<strong>de</strong>r Absteigen zu Fuß ist <strong>de</strong>r Rand <strong>de</strong>r Skipiste zu benutzen (Nr. 7).<br />
Je<strong>de</strong>r Pistennutzer muss die Markierung und Signalisation beachten (Nr. 8).<br />
Bei Unfällen ist es Pflicht, Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Auch ist <strong>de</strong>r Rettungsdienst<br />
zu benachrichtigen (Nr. 9).<br />
Je<strong>de</strong>r vor Ort Anwesen<strong>de</strong>, egal ob Unfallbeteiligter o<strong>de</strong>r Zeuge, muss seine Personalien<br />
angeben (Nr. 10).<br />
einen Unfall, trifft ihn die Haftung. Das<br />
gilt für Skifahrer ebenso wie für Langläufer<br />
o<strong>de</strong>r Snowboar<strong>de</strong>r (lesen Sie<br />
dazu auch unseren Beitrag „Brett trifft<br />
Bretter“ auf Seite 7).<br />
Auch <strong>de</strong>utsche Gerichte orientieren<br />
sich bei Streitigkeiten nach Pistenunfällen<br />
an <strong>de</strong>n FIS-Regeln und damit<br />
am alpenländischen Gewohnheitsrecht.<br />
Erst kürzlich zog ein Berufungsgericht<br />
– hier: das Oberlan<strong>de</strong>sgericht<br />
(OLG) Koblenz – die FIS-Regeln bei <strong>de</strong>r<br />
Bewertung eines Wintersportunfalls zu<br />
Rate. Da <strong>de</strong>r verhan<strong>de</strong>lte Unfall sich<br />
in Österreich zugetragen habe, so die<br />
Begründung <strong>de</strong>r Richter, könne das<br />
dort gelten<strong>de</strong> Gewohn heitsrecht auch<br />
nach <strong>de</strong>utschem Recht Anwendung<br />
fin<strong>de</strong>n (OLG Koblenz, Beschluss vom<br />
02.03.<strong>2011</strong>, S U 1273/10; Landgericht<br />
Bad Kreuznach, 2 O 361/09).<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Rechtsstreits ist<br />
<strong>de</strong>r Zusammenstoß zweier <strong>de</strong>utscher<br />
Wintersportler auf einer Skipiste in<br />
Österreich. Der vorausfahren<strong>de</strong>, die<br />
Piste kreuzen<strong>de</strong> Skiläufer (<strong>de</strong>r Kläger)<br />
wird von einem von hinten herannahen<strong>de</strong>n<br />
(<strong>de</strong>m Beklagten) gerammt<br />
und verletzt.
© Jan Schuler | Fotolia<br />
Sturz auf <strong>de</strong>r Piste<br />
wegen Eigenbewegung –<br />
versichert o<strong>de</strong>r nicht?<br />
Unfallversicherungsbedingungen: BGH konkretisiert<br />
Unfallbegriff<br />
Ariane Kaune<br />
5<br />
Unter Berufung auf FIS-Regel Nr. 3<br />
(„Vorrang <strong>de</strong>s Vorausfahren<strong>de</strong>n“) nimmt<br />
das OLG <strong>de</strong>n von oben kommen<strong>de</strong>n,<br />
auf <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rmann auffahren<strong>de</strong>n<br />
Skiläufer in die Pflicht. Landgericht wie<br />
Berufungsgericht vertreten einhellig die<br />
Ansicht, dass <strong>de</strong>r Beklagte genügend<br />
Abstand hätte halten müssen, um <strong>de</strong>m<br />
Kläger genügend Raum für all seine<br />
Manöver zu lassen – dazu gehören<br />
auch für Schwünge, Schrägfahrten,<br />
Bögen usw.<br />
Die Richter sehen keine Veranlassung<br />
für vorausfahren<strong>de</strong> Skiläufer, das Geschehen<br />
hangaufwärts zu beobachten;<br />
allein schon insofern, als dies – da<br />
je<strong>de</strong>r Pistennutzer verpflichtet ist, sich<br />
nach vorne hin zu orientieren – einen<br />
Verstoß gegen FIS-Regel Nr. 3 be<strong>de</strong>uten<br />
wür<strong>de</strong>.<br />
Auch auf FIS-Regel Nr. 5 („Einfahrt in<br />
die Piste nur bei freier Bahn“) kann<br />
sich <strong>de</strong>r Beklagte zu seiner Entlastung<br />
nicht berufen. Zwar sei <strong>de</strong>r Kläger vor<br />
<strong>de</strong>m Zusammenstoß mit einem Querschwung<br />
von seiner bisherigen Route<br />
abgewichen, um die Talstation zu erreichen,<br />
habe sich damit, so das Gericht,<br />
aber nicht regelwidrig ver halten.<br />
Seit <strong>de</strong>r Überarbeitung <strong>de</strong>r zehn Pistengebote<br />
im Jahre 1990 wer<strong>de</strong>, wie<br />
das OLG weiter ausführt, Regel Nr. 5<br />
nicht mehr auf traversieren<strong>de</strong> Skifahrer<br />
angewandt. Auch für „Querläufer“ gelte<br />
daher – bis auf wenige Ausnahmen –<br />
Bei Streitigkeiten zwischen zwei o<strong>de</strong>r mehreren an einem Pistenunfall<br />
beteiligten Parteien geben die FIS-Regeln <strong>de</strong>s Internationalen Skiverbands<br />
<strong>de</strong>n Gerichten wertvolle Anhaltspunkte zur Klärung <strong>de</strong>r Haftungsfrage.<br />
Wie aber sieht es aus, wenn ein Unfall we<strong>de</strong>r durch eine Regelverletzung<br />
noch durch einen zur Haftung verpflichteten Unfallgegner verursacht wird?<br />
Diese Frage stellte sich ein Unfallversicherer, als er einen Personenscha<strong>de</strong>n<br />
ausgleichen sollte.<br />
Der Hergang: Der Kläger ist auf seinen Brettern auf <strong>de</strong>r Skipiste unterwegs,<br />
als sich ein an<strong>de</strong>rer Skiläufer nähert. Weil <strong>de</strong>r Kläger einen Zusammenstoß<br />
befürchtet, versucht er auszuweichen. Zur Kollision kommt es zwar nicht,<br />
aber bei <strong>de</strong>m Ausweichmanöver stürzt <strong>de</strong>r Kläger unglücklich in einen<br />
Schneehaufen. Er zieht sich eine Schulterverletzung zu, die zu einem<br />
Dauerscha<strong>de</strong>n führt.<br />
Der Unfallversicherer verweigert die Zahlung. Der Skiläufer klagt, scheitert<br />
aber in ersten und zweiten Instanz. Die Richter geben <strong>de</strong>m Unfall versicherer<br />
Recht und berufen sich auf die vereinbarten Unfallversicherungsbedingungen<br />
(AUB) sowie auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das VVG<br />
besagt: „Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein<br />
plötzlich von außen auf ihren Körper wirken<strong>de</strong>s Ereignis eine unfreiwillige<br />
Gesundheitsschädigung erlei<strong>de</strong>t“ (§ 178 VVG).<br />
Ein äußere Einwirkung (z.B. ein Zusammenstoß mit Personen o<strong>de</strong>r Sachen<br />
bzw. ein irregulärer Zustand <strong>de</strong>r Außenwelt, etwa eine Bo<strong>de</strong>nunebenheit)<br />
sehen die Vorinstanzen im konkreten Fall nicht. Der Grund für die Verletzung<br />
<strong>de</strong>s Klägers sei allein seine ungeschickte Eigenbewegung gewesen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) sieht das an<strong>de</strong>rs und konkretisiert mit seinem<br />
Urteil <strong>de</strong>n Unfallbegriff im Rahmen <strong>de</strong>r Unfallversicherungsbedingungen<br />
(BGH-Urteil vom 06.07.<strong>2011</strong>, IV ZR 29/09).<br />
Entgegen <strong>de</strong>r Interpretation <strong>de</strong>r Vorinstanzen liegt nach Auffassung<br />
<strong>de</strong>r obersten Richter sehr wohl ein von außen auf <strong>de</strong>n Körper wirken<strong>de</strong>s<br />
Ereignis vor. Die Verletzungsursache sei <strong>de</strong>r Aufprall auf <strong>de</strong>r Piste, nicht<br />
die ungeschickte Eigenbewegung. Somit falle <strong>de</strong>r Vorfall unter <strong>de</strong>n Unfallbegriff<br />
im Sinne <strong>de</strong>r Unfallversicherungsbedingungen.<br />
Mit an<strong>de</strong>ren Worten: Das gesundheitsschädigen<strong>de</strong> Ereignis – hier: <strong>de</strong>r<br />
Zusammenprall mit <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n – ist maßgebend, nicht die Ursache,<br />
die das Ereignis ausgelöst hat (die Eigenbewegung). Die Verletzung <strong>de</strong>s<br />
Klägers wäre nach Auffassung <strong>de</strong>s BGH nur dann nicht von <strong>de</strong>r Unfallversicherung<br />
ge<strong>de</strong>ckt, wenn sie allein durch <strong>de</strong>ssen unachtsame Eigenbewegung<br />
verursacht wor<strong>de</strong>n wäre und nicht durch <strong>de</strong>n Aufprall auf<br />
die Piste. •
6<br />
Regel Nr. 3, d.h. <strong>de</strong>r uneingeschränkte<br />
Vorrang vor <strong>de</strong>n hinterher fahren<strong>de</strong>n<br />
Pistennutzern.<br />
© Neil Harrison | Dreamstime.com<br />
Vorsicht bei Einfahrt in die Piste<br />
An<strong>de</strong>rs sieht es aus, wenn eine<br />
drohen<strong>de</strong> Gefahr für <strong>de</strong>n von oben<br />
herannahen<strong>de</strong>n Skiläufer nicht vorhersehbar<br />
ist. So verhielt es sich in<br />
einem Fall, <strong>de</strong>n das OLG München zu<br />
entschei<strong>de</strong>n hatte (3 U 2574/80, Urteil<br />
vom 12.11.1980).<br />
Die Kollision <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Prozessgegner<br />
ereignet sich an einem Pistenabschnitt,<br />
in <strong>de</strong>n zwei Abfahrten einmün<strong>de</strong>n. Ein<br />
Waldstück, das bei<strong>de</strong> Pisten voneinan<strong>de</strong>r<br />
trennt, verhin<strong>de</strong>rt vor <strong>de</strong>r Kreuzung<br />
die Sicht auf die jeweils an<strong>de</strong>re Seite.<br />
Der Unfall ereignet sich, als <strong>de</strong>r eine<br />
Skiläufer (<strong>de</strong>r Kläger) von <strong>de</strong>r linken<br />
Piste in die rechte einbiegt, um diese<br />
zu überqueren, während <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
(<strong>de</strong>r Beklagte) gleichzeitig auf <strong>de</strong>r rechten<br />
Piste abfährt. Dabei übersieht <strong>de</strong>r<br />
einbiegen<strong>de</strong> Kläger <strong>de</strong>n abfahren<strong>de</strong>n<br />
Beklagten. Bei<strong>de</strong> Unfallgegner wer<strong>de</strong>n<br />
erheblich verletzt.<br />
Das Ansinnen <strong>de</strong>s Klägers, <strong>de</strong>m Gegner<br />
Unachtsamkeit und überhöhte Geschwindigkeit<br />
und damit die Schuld am<br />
Unfall anzulasten, scheitert vor Gericht.<br />
Dass <strong>de</strong>r beklagte Skiläufer sich auf<br />
<strong>de</strong>r von ihm befahrenen, gut einsehbaren<br />
und nur mäßig steilen Piste zügig<br />
und ohne beson<strong>de</strong>re Vorsicht bewegt<br />
hat, können die Richter nachvollziehen.<br />
Er habe nicht damit rechnen können,<br />
dass <strong>de</strong>r Kläger auf <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Beklagten<br />
wegen Baumbewuchses nicht einsehbaren<br />
linken Piste zeitgleich in die<br />
Einmündung einfahren wür<strong>de</strong>. Noch<br />
weniger habe er voraussehen können,<br />
dass <strong>de</strong>r Kläger die rechte Piste, ohne<br />
anzuhalten und ohne absichern<strong>de</strong>n<br />
Blick nach oben, quer zur Fahrtrichtung<br />
traversieren wür<strong>de</strong>.<br />
Es wäre am Kläger zu beweisen, dass<br />
<strong>de</strong>r Beklagte unter <strong>de</strong>n gegebenen<br />
Umstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Lage war, rechtzeitig<br />
zu reagieren und auszuweichen.<br />
Dieser Beweis gelingt nicht. Es sei, so<br />
die Richter, nicht erwiesen, dass <strong>de</strong>r<br />
von rechts kommen<strong>de</strong> Skiläufer sich<br />
gefähr<strong>de</strong>nd verhalten und somit die<br />
FIS-Regel Nr. 1 verletzt habe. Ebenso<br />
wenig könne als gesichert gelten, dass<br />
<strong>de</strong>r Beklagte, unter Nichtbeachtung<br />
<strong>de</strong>r Regel Nr. 2, seine Fahrweise<br />
we<strong>de</strong>r seinem Können noch <strong>de</strong>n Witterungsverhältnissen<br />
und <strong>de</strong>r Streckenbeschaffenheit<br />
angepasst habe.<br />
Vielmehr sehen die Richter <strong>de</strong>n Kläger<br />
in <strong>de</strong>r Pflicht. Er habe die FIS-Regel<br />
Nr. 5 missachtet, in<strong>de</strong>m er in die rechte<br />
Piste quer einfuhr, ohne sich vorher zu<br />
vergewissern, dass die Bahn frei ist<br />
(vgl. z.B. OLG München, VersR 82, 198<br />
und OLG Graz, SPuRt 94, 138).<br />
Alles Gute kommt – nicht immer –<br />
von oben<br />
Auch jugendlicher Leichtsinn schützt<br />
nicht vor Haftung. Ein 12-jähriger<br />
Pisten rowdy rammt bei einer Schussfahrt<br />
eine vor ihm abfahren<strong>de</strong> Skiläuferin<br />
von hinten und fügt ihr dabei<br />
schwere Verletzungen zu. Das Landgericht<br />
(LG) Ravensburg beruft sich<br />
auf FIS-Regel Nr. 3 und zeigt sich<br />
von <strong>de</strong>r Schuld – und Schuldfähigkeit<br />
– <strong>de</strong>s Jungen überzeugt (Urteil vom<br />
22.03.2007, 2 O 392/06).<br />
Ähnlich urteilt das LG Ravensburg im<br />
Fall eines ehemaligen Skirennläufers,<br />
<strong>de</strong>r bei einem Pistenunfall schwer<br />
verletzt wor<strong>de</strong>n ist (4 O 185/05, Urteil<br />
vom 23.03.2006). Die Situation: Der<br />
Ex-Profisportler fährt zunächst auf <strong>de</strong>r<br />
linken Pistenseite. Um rechts abzubiegen,<br />
schert er Richtung Pistenmitte<br />
ein und kollidiert dort mit einem von<br />
oben kommen<strong>de</strong>n Skifahrer. Dieser<br />
trage, so die Richter, die alleinige<br />
Schuld am Zusammenstoß.<br />
Nur in sehr seltenen Fällen sehen Gerichte<br />
eine anteilige Haftung bei bei<strong>de</strong>n<br />
Unfallbeteiligten. So gibt z.B. das LG<br />
Traunstein einem von oben kommen<strong>de</strong>n<br />
Skifahrer zwar die Hauptschuld<br />
am streitgegenständlichen Zusammenstoß<br />
(Haftung zu zwei Dritteln),<br />
doch wird <strong>de</strong>r weiter unten abfahren<strong>de</strong><br />
Unfall gegner wegen eines plötzlichen<br />
Spurwechsels mit einer Teilschuld<br />
(Haftung zu einem Drittel) belegt<br />
(SPuRt 2002, 21).<br />
Pistenraser sollten <strong>de</strong>nnoch nicht<br />
davon ausgehen, dass sie im Falle<br />
eines Prozesses mit einem blauen<br />
Auge davonkommen. Auf <strong>de</strong>r sichersten<br />
Seite ist, wer vorausschauend fährt<br />
und so auf Schwünge, Kurvenfahrten<br />
und Spurwechsel <strong>de</strong>r vorausfahren<strong>de</strong>n<br />
Skiläufer rechtzeitig reagieren kann.<br />
Die Urteile zeigen, dass über Schuld<br />
o<strong>de</strong>r Nicht-Schuld eines verunfallten<br />
Skisportlers vor Gericht oft Details<br />
entschei<strong>de</strong>n. Wer sich im Recht fühlt,<br />
ist nicht zwangsläufig von <strong>de</strong>r Haftung<br />
befreit. Unser Tipp: Beachten Sie die<br />
FIS-Regeln und we<strong>de</strong>ln Sie vorausschauend<br />
die Hänge hinab – damit<br />
Sie Ihren Wintersporturlaub ungetrübt<br />
genießen können. •
7<br />
Brett trifft Bretter<br />
Snowboard vs. Skier – „Betriebsgefahr“ höher eingeschätzt<br />
Ariane Kaune<br />
Skilaufen ist längst Breitensport und<br />
auch Snowboar<strong>de</strong>n liegt, vor allem bei<br />
<strong>de</strong>n Jüngeren, voll im Trend. Mit <strong>de</strong>r<br />
kontinuierlich verbesserten Technik<br />
<strong>de</strong>r Sportgeräte hat sich das Tempo<br />
auf <strong>de</strong>n Pisten zusehends erhöht. Die<br />
Folge: immer mehr Unfälle, oft mit<br />
schweren Verletzungen.<br />
Die Pistenregeln <strong>de</strong>r Fé<strong>de</strong>ration Internationale<br />
<strong>de</strong> Ski (FIS-Regeln) gelten<br />
für Skiläufer ebenso wie für Snowboar<strong>de</strong>r<br />
(lesen Sie dazu auch unseren<br />
Beitrag „Vorfahrt achten – auch auf<br />
<strong>de</strong>r Piste“ auf Seite 4). Die Praxis aber<br />
zeigt, dass Snowboar<strong>de</strong>r bei Unfällen<br />
oft stärker in die Haftung genommen<br />
wer<strong>de</strong>n als Wintersportler, die auf zwei<br />
Brettern unterwegs sind. Die „Betriebsgefahr“<br />
von Snowboards – d.h. die<br />
per se angenommene Gefährdung<br />
durch das Benutzen eines Snowboards<br />
– schätzen die Gerichte in <strong>de</strong>r Regel<br />
höher ein als die von Skiern.<br />
Drei Urteile<br />
Das Landgericht (LG) Bonn gibt nach<br />
einem Crash zwischen Snowboar<strong>de</strong>r<br />
und Skiläufer Ersterem die Hauptschuld<br />
– 60 Prozent Haftungsanteil für<br />
<strong>de</strong>n Snowboar<strong>de</strong>r gegenüber 40 Prozent<br />
für <strong>de</strong>n Skiläufer –, obwohl bei<strong>de</strong><br />
bei <strong>de</strong>r Abfahrt zu schnell unterwegs<br />
waren (1 O 484/04).<br />
Die Begründung: Ein Snowboard ist<br />
nach Ansicht <strong>de</strong>s LG schwieriger zu<br />
steuern als Skier. Außer<strong>de</strong>m entstehe<br />
bei je<strong>de</strong>m zweiten Schwung ein toter<br />
Winkel. Zur Erklärung: Der Snowboar<strong>de</strong>r<br />
steht rechtwinklig auf <strong>de</strong>m Brett.<br />
Je nach Blickrichtung ist seine Sicht<br />
nach oben o<strong>de</strong>r nach unten eingeschränkt.<br />
Auch das LG Coburg setzt nach <strong>de</strong>m<br />
Zusammenstoß eines Skiläufers mit<br />
einem Snowboar<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Haftungsanteil<br />
<strong>de</strong>s Letzteren höher an als <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Ersteren – obwohl die Ursachen<br />
<strong>de</strong>s Unfalls im Nachhinein nicht mehr<br />
zu rekonstruieren sind (14 O 462/06).<br />
An<strong>de</strong>rs sieht es aus, wenn ein<strong>de</strong>utig<br />
klar ist, dass <strong>de</strong>r am Unfall beteiligte<br />
Snowboar<strong>de</strong>r sich regelgerecht<br />
verhalten hat. Ein Skiläufer etwa,<br />
<strong>de</strong>ssen Überholversuch auf <strong>de</strong>r Piste<br />
<strong>de</strong>n Crash mit <strong>de</strong>m vor ihm fahren<strong>de</strong>n<br />
Snowboar<strong>de</strong>r zur Folge hatte, scheitert<br />
mit seiner Klage gegen <strong>de</strong>n Unfallgegner<br />
vor <strong>de</strong>m Bran<strong>de</strong>nburgischen<br />
Oberlan<strong>de</strong>sgericht (6 U 64/05).<br />
Was <strong>de</strong>r Skifahrer in <strong>de</strong>r Verhandlung<br />
als „unberechenbare Fahrweise“<br />
moniert, entpuppt sich bei genauer<br />
Betrachtung als gewöhnlicher Backsi<strong>de</strong>-Schwung<br />
<strong>de</strong>s Snowboar<strong>de</strong>rs – ein<br />
übliches Fahrmanöver, mit <strong>de</strong>m nachfolgen<strong>de</strong><br />
Pistennutzer laut FIS-Regeln<br />
immer rechnen müssen. Das Urteil <strong>de</strong>s<br />
Gerichts: Kein Scha<strong>de</strong>nersatz für <strong>de</strong>n<br />
verletzten Skiläufer.<br />
Dennoch: Snowboard-Fans sollten sich<br />
darüber im Klaren sein, dass ihr schnittiges<br />
Sportgerät Skiern gegenüber als<br />
gefährlicher eingestuft wird – und das<br />
nicht nur, weil Snowboar<strong>de</strong>r gemeinhin<br />
als „wil<strong>de</strong> Pistenakrobaten“ gelten.<br />
Allein schon aufgrund ihres höheren<br />
Gewichts bergen Snowboards ein<br />
größeres Verletzungspotenzial als die<br />
leichteren Skier. Die Aufpralldynamik ist<br />
somit bei Snowboar<strong>de</strong>rn weit stärker<br />
als bei Skifahrern. •<br />
Ein klassischer Auffahrunfall – o<strong>de</strong>r nicht?<br />
Haftungsbeson<strong>de</strong>rheiten bei Karambolagen mit mehreren Beteiligten<br />
André Althei<strong>de</strong><br />
Fährt ein Kfz-Lenker von hinten auf ein<br />
an<strong>de</strong>res Fahrzeug auf, steht er in <strong>de</strong>r<br />
Regel voll für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n ein. Der<br />
erste Anschein spricht für das alleinige<br />
Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Auffahren<strong>de</strong>n: Er<br />
war entwe<strong>de</strong>r zu schnell, zu unaufmerksam<br />
o<strong>de</strong>r er hat keinen<br />
ausreichen<strong>de</strong>n Sicherheitsabstand<br />
eingehalten. In diesem Fall tritt die<br />
Kfz-Betriebsgefahr <strong>de</strong>s Vor<strong>de</strong>rmanns<br />
vollständig zurück.<br />
Die Betriebsgefahr <strong>de</strong>s Kfz meint die<br />
abstrakte Gefährlichkeit, die aus <strong>de</strong>m<br />
bestimmungsgemäßen Betreiben eines<br />
Kfz im öffentlichen Straßenverkehr<br />
hervorgeht. Die Betriebsgefahr wird<br />
per se angenommen, auch wenn kein<br />
verkehrswidriges Verhalten <strong>de</strong>s Fahrzeugführers<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Fahrzeughalters<br />
vorliegt. Diese abstrakte Gefahr für alle<br />
an<strong>de</strong>ren Verkehrsteilnehmer führt zu<br />
<strong>de</strong>r im Straßenverkehrsgesetz geregelten<br />
verschul<strong>de</strong>nsunabhängigen Gefährdungshaftung<br />
<strong>de</strong>s Halters für diejenigen<br />
Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n, die durch<br />
<strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Kfz entstehen.<br />
In Ausnahmefällen gilt die Alleinhaftung<br />
<strong>de</strong>s Auffahren<strong>de</strong>n nicht, so z.B. bei<br />
Bremsungen <strong>de</strong>s Vor<strong>de</strong>rmanns ohne<br />
zwingen<strong>de</strong>n Grund. Ein Kleintier auf <strong>de</strong>r<br />
Fahrbahn (ein Frosch, eine Taube etc.)<br />
ist laut Straßenverkehrsordnung kein
8<br />
zwingen<strong>de</strong>r Grund zum Bremsen (Verstoß<br />
gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO). In<br />
solch einem Fall kann <strong>de</strong>m vorausfahren<strong>de</strong>n<br />
Fahrzeug ein Mit haftungsanteil<br />
bzw. die Haftung aus <strong>de</strong>r Betriebsgefahr<br />
seines Kfz mit angerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Mithaftungsanteil aus <strong>de</strong>r<br />
Betriebsgefahr liegt in <strong>de</strong>n meisten Fällen<br />
bei min<strong>de</strong>stens 20 bis 25 Prozent.<br />
Wessen Versicherung zahlt?<br />
Angenommen, in einen Unfall sind<br />
mehrere Fahrzeuge verwickelt. Anhand<br />
zweier Beispiele aus <strong>de</strong>r Praxis zeigen<br />
wir Ihnen, wo Sie Ihre Ansprüche geltend<br />
machen können:<br />
Erstes Szenario: Sie stehen an <strong>de</strong>r<br />
Ampel. Das Fahrzeug hinter Ihnen<br />
© Daniel Bujack | Fotolia<br />
kommt ebenfalls ordnungsgemäß zum<br />
Stehen, das dritte Fahrzeug in <strong>de</strong>r<br />
Kette aber nicht. Es fährt auf das Kfz<br />
hinter Ihnen auf und dieses wird dabei<br />
auf Ihr Fahrzeug auf geschoben.<br />
> Der Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s zweiten Fahrzeugs<br />
wird über die Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
<strong>de</strong>s dritten Kfz reguliert<br />
(Heck- und Frontscha<strong>de</strong>n).<br />
> Ihren eigenen Fahrzeugscha<strong>de</strong>n<br />
(Heckscha<strong>de</strong>n) können Sie bei Ihrem<br />
Hintermann bzw. <strong>de</strong>ssen Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
geltend machen,<br />
<strong>de</strong>nn er war es, <strong>de</strong>r Ihr Kfz beschädigt<br />
hat. Seine Haftpflichtversicherung<br />
wird im Nach hinein Regress<br />
beim Verursacher (<strong>de</strong>m Fahrer/<br />
Halter <strong>de</strong>s dritten Kfz) nehmen. Es<br />
kann jedoch vorkommen, dass <strong>de</strong>r<br />
Zweite in <strong>de</strong>r Fahrzeugkette <strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n nicht un verzüglich bei seiner<br />
Kfz-Ver sicherung gemel<strong>de</strong>t hat,<br />
da ihn kein unmittelbares Verschul<strong>de</strong>n<br />
trifft.<br />
> Sinnvoll ist es, dass <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n<br />
vom Fahrer/Halter <strong>de</strong>s verursachen<strong>de</strong>n<br />
Fahrzeugs gemel<strong>de</strong>t wird (drittes<br />
Fahrzeug), da dieser das zweite<br />
Fahrzeug auf Ihr Kfz aufgeschoben<br />
hat.<br />
Zweites Szenario: An <strong>de</strong>r Ampel<br />
fährt <strong>de</strong>r Wagen hinter Ihnen auf Ihr<br />
Fahrzeug auf. Ein drittes, von hinten<br />
kommen<strong>de</strong>s Kfz fährt in <strong>de</strong>n bereits<br />
bestehen<strong>de</strong>n Unfall hinein und rammt<br />
<strong>de</strong>n Wagen Ihres Hintermanns.<br />
> Beim Unfall <strong>de</strong>s zweiten Fahrzeugs<br />
mit <strong>de</strong>m ersten liegt eine Alleinhaftung<br />
<strong>de</strong>s Auffahren<strong>de</strong>n vor. Die<br />
Ansprüche sollten ausschließlich bei<br />
<strong>de</strong>r Kfz-Versicherung <strong>de</strong>s zweiten<br />
Fahrzeugs angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
> Bei <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n ersten Unfall<br />
verursachten Kollision <strong>de</strong>s dritten<br />
Kfz mit <strong>de</strong>m zweiten kann es zu einer<br />
Haftungsteilung kommen, da <strong>de</strong>r<br />
Bremsweg <strong>de</strong>s hinteren Fahrzeugs<br />
aufgrund <strong>de</strong>s Unfalls vor ihm verkürzt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Tipp: Halten Sie nach einem Unfall <strong>de</strong>n<br />
Hergang mit allen Beteiligten schriftlich<br />
fest. Notieren Sie sich ggf. auch Zeugen,<br />
die Ihre Aussage im Nachhinein<br />
bestätigen können. Geben Sie keine<br />
Zusagen zur Schuldfrage o<strong>de</strong>r Bezahlung/Anerkennung<br />
<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n ab.<br />
Bei Unfällen mit mehreren beteiligten<br />
Fahrzeugen rufen Sie auf je<strong>de</strong>n Fall die<br />
Polizei zur Unfallaufnahme hinzu. •<br />
Schwere Lasten – schwierige<br />
Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />
Son<strong>de</strong>rfall Fahrzeugkombinationen: Haftung und Versicherung im Schwerlasttransport<br />
Dirk Overlack<br />
In <strong>de</strong>r Schwerlastbranche wer<strong>de</strong>n täglich<br />
extrem schwere und teure Güter europaweit<br />
beför<strong>de</strong>rt. Diese Güter verlangen oft<br />
aufgrund ihres Gewichts, ihrer Überbreite<br />
o<strong>de</strong>r ihrer Höhe flexible, anpassungsfähige<br />
Lösungen bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r<br />
Transportfahr zeuge. In <strong>de</strong>r Praxis kommen<br />
daher auch Schwerlast-Fahrzeugkombinationen<br />
zum Einsatz, bei <strong>de</strong>nen<br />
die einzelnen Elemente, wie Zugeinrichtung<br />
(z.B. Schwanenhals), Fahrwerke<br />
und La<strong>de</strong>mittel (z.B. Kesselbrücke), von<br />
unterschied lichen Herstellern stammen.<br />
Je<strong>de</strong>r Hersteller gibt auf die von<br />
ihm hergestellten Kombinationsteile<br />
(Fahrwerke etc.) eine Gewährleistung.<br />
Darüber hinaus haftet je<strong>de</strong>r Hersteller<br />
unter an<strong>de</strong>rem im Rahmen <strong>de</strong>s Produkthaftungsgesetzes<br />
und <strong>de</strong>s Deliktsrechts<br />
für Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n,<br />
welche durch sein mangelhaftes<br />
Produkt entstehen.<br />
Kommt es beim Einsatz einer Fahrzeugkombination<br />
verschie<strong>de</strong>ner Hersteller<br />
zu einem Scha<strong>de</strong>n (betroffen sind vor<br />
allem systemrelevante Teile wie z.B.<br />
Fahrwerke; La<strong>de</strong>mittel z.B. sind weniger<br />
systemrelevant), können und wer<strong>de</strong>n<br />
die einzelnen Hersteller die Haftung<br />
ablehnen, da die Eigenschaften <strong>de</strong>r<br />
Fahrzeugteile, wie sicherheitsrelevante<br />
Funktionen o<strong>de</strong>r Rahmen- und Biegemomente,<br />
durch <strong>de</strong>ren Kombination mit<br />
Produkten an<strong>de</strong>rer Hersteller unvorhersehbar<br />
verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Anwen<strong>de</strong>r/Schwerlastunternehmer<br />
hat im Scha<strong>de</strong>nfall nicht nur
9<br />
© Joachim Kreft | Fotolia<br />
das Problem mit seinem Kun<strong>de</strong>n,<br />
son<strong>de</strong>rn muss sich vielmehr auch<br />
in erheblichem Maße mit zwei o<strong>de</strong>r<br />
mehr Herstellern und <strong>de</strong>ren Versicherern<br />
auseinan<strong>de</strong>rsetzen. Sofort<br />
beginnt das „Schwarze-Peter-Spiel“,<br />
keiner will’s gewesen sein. Es folgen<br />
endlose Termine mit Scha<strong>de</strong>nregulierern<br />
und Gutachtern, Mutmaßungen,<br />
Verdächtigungen – nur Geld fließt<br />
nicht. Der Kun<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>r Regel das<br />
Industrieunternehmen, ist ungehalten.<br />
Der Schwerlastunternehmer<br />
hat mög licherweise einen Kun<strong>de</strong>n<br />
weniger.<br />
Abnahme erfor<strong>de</strong>rlich<br />
Verwen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Schwerlastunternehmer<br />
Kombinationsteile verschie<strong>de</strong>ner<br />
Hersteller, ergibt sich darüber hinaus<br />
die Problematik, dass <strong>de</strong>r Unternehmer<br />
ein „neues“ Fahrzeug in <strong>de</strong>n<br />
Verkehr bringt.<br />
Für Schwerlast-Fahrzeugkombinationen<br />
wird grundsätzlich für je<strong>de</strong>s<br />
Kombinationsteil eine Einzelabnahme<br />
nach <strong>de</strong>r Fahrzeuggenehmigungs verordnung<br />
<strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft<br />
(§13 EG-FGV) benötigt. Darüber<br />
hinaus bedarf es <strong>de</strong>r Erteilung<br />
einer Ausnahmegenehmigung gemäß<br />
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />
(§70 StVZO) für <strong>de</strong>n gesamten Zug.<br />
Die Einzelabnahme nach §13 EG-FGV<br />
wird, bevor das Kombinationsteil in<br />
Verkehr gebracht wird, vom Hersteller<br />
durch eine Zulassungsbescheinigung<br />
(Teil I und II) nachgewiesen – sie erfolgt,<br />
wohl gemerkt, nur für das vom<br />
Nachweisen<strong>de</strong>n hergestellte Einzelteil,<br />
nicht für die Kombination <strong>de</strong>sselben<br />
mit an<strong>de</strong>ren Teilen.<br />
Die Gesamtzugabnahme nach §70<br />
StVZO obliegt <strong>de</strong>m Schwerlastunternehmer<br />
und wird von <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
technischen Diensten (TÜV, Dekra<br />
etc.) erteilt – mitunter in Unkenntnis,<br />
dass eine technische Freigabe <strong>de</strong>r<br />
Hersteller für die gesamte gemischte<br />
Fahrzeugkombination nicht besteht.<br />
Welche Versicherung zahlt?<br />
Kommt es beim Einsatz einer gemischten<br />
Fahrzeugkombination zu einem<br />
Scha<strong>de</strong>n – z.B. aufgrund unterschiedlichen<br />
Bremsverhaltens o<strong>de</strong>r unterschiedlicher<br />
Einschläge <strong>de</strong>r Lenkanlage<br />
in <strong>de</strong>n Fahrwerken –, ist bei Schä<strong>de</strong>n<br />
einem Dritten gegenüber (bei einem<br />
zugelassenen, Kfz-haftpflichtversicher<br />
ten Fahrzeug) in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>r<br />
Kraft fahrzeug-Haftpflichtversicherer<br />
eintrittspflichtig, bei Schä<strong>de</strong>n am zu<br />
transportieren<strong>de</strong>n Gut ist entwe<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Schwergutversicherer <strong>de</strong>s Unternehmers<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Transportversicherer<br />
<strong>de</strong>s Versen<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r richtige Ansprechpartner.<br />
Entsteht <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n beim Einsatz<br />
von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen<br />
Kombinationen, wie z.B.<br />
Schwerlastachsen, ist Versicherungsschutz<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Betriebs-<br />
Haftpflichtversicherung gegeben.<br />
Versicherungsschutz be<strong>de</strong>utet, dass<br />
die Betriebs-Haftpflichtversicherung<br />
unbegrün<strong>de</strong>te Ansprüche abwehrt und<br />
begrün<strong>de</strong>te Ansprüche (wenn also ein<br />
Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Unternehmers/Versicherungsnehmers<br />
vorliegt) befriedigt.<br />
Dieser Nachweis ist bei komplexen<br />
Sachverhalten und komplexen Geräten<br />
nur schwer zu führen, was oft erhebliche<br />
Verärgerung <strong>de</strong>r vom Scha<strong>de</strong>nfall<br />
belasteten Beteiligten verursacht.<br />
Eine Regressmöglichkeit <strong>de</strong>r Versicherer<br />
und <strong>de</strong>s Unternehmers – z.B., um <strong>de</strong>n<br />
Selbstbehalt in <strong>de</strong>r Maschinenversicherung<br />
zurückzuerhalten – ist gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Hersteller in aller Regel nicht gegeben,<br />
da dieser seine Fahrwerke etc. für<br />
<strong>de</strong>n gemischten Betrieb nicht freigegeben<br />
hat.<br />
Das Dilemma <strong>de</strong>s Schwerlastunternehmers:<br />
Seine Versicherungsverträge wer<strong>de</strong>n<br />
ohne Entlastungsmöglichkeit mit <strong>de</strong>r<br />
vollen Scha<strong>de</strong>nhöhe belastet. Dies führt<br />
auf Dauer unweigerlich zu steigen<strong>de</strong>n<br />
Versicherungsbeiträgen <strong>de</strong>s einzelnen<br />
Unternehmens. Die hohe Prämienbelastung<br />
schwächt das Unternehmen im<br />
Konkurrenzkampf. Hat das Unternehmen<br />
darüber hinaus eine hohe Scha<strong>de</strong>nfrequenz<br />
zu beklagen, läuft es Gefahr, dass<br />
sich Auftraggeber von ihm distanzieren.<br />
Schwerlastunternehmern, die bei <strong>de</strong>r<br />
Verwendung gemischter Fahrzeugkombinationen<br />
auf <strong>de</strong>r sicheren Seite sein<br />
wollen, kann nur geraten wer<strong>de</strong>n, die<br />
Kompatibilität <strong>de</strong>r einzelnen Kombinationsteile<br />
vor <strong>de</strong>m Einsatz genau zu<br />
prüfen und sich von <strong>de</strong>n Herstellern die<br />
entsprechen<strong>de</strong> Freigabe einzuholen.<br />
Es ist wichtig, dass <strong>de</strong>r Unternehmer<br />
sich <strong>de</strong>s erhöhten Risikos – und <strong>de</strong>r unter<br />
Umstän<strong>de</strong>n komplizierten Scha<strong>de</strong>nabwicklung<br />
– bewusst ist, damit später<br />
nicht das böse Erwachen folgt.<br />
Gera<strong>de</strong> Unternehmen mit beson<strong>de</strong>rem<br />
Scha<strong>de</strong>npotenzial wie in <strong>de</strong>r Schwerlastbranche<br />
brauchen spezielle, auf sie<br />
zugeschnittene Versicherungslösungen<br />
aus Expertenhand. Die Mitarbeiter unserer<br />
Unternehmensgruppe helfen gerne<br />
weiter. Detaillierte Infos hat Ihr Kun<strong>de</strong>nberater.<br />
•
© PixelThat | Fotolia<br />
Entfesselte Gewalten<br />
Elementarschä<strong>de</strong>n – ein nicht zu unterschätzen<strong>de</strong>s Risiko<br />
Paul Mondorf, Heidi Wentsch-Trinko<br />
Klimaverän<strong>de</strong>rungen führen zu immer<br />
extremeren Wetterereignissen. Wo die<br />
Natur wütet, sind Mensch und Sache<br />
gleichermaßen in Gefahr. Die weltweite<br />
Zunahme von Elementarschä<strong>de</strong>n<br />
bereitet nicht nur Versicherern Kopfzerbrechen.<br />
Im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe<br />
fallen – oft immense –<br />
Kosten an. Sind Menschen zu Scha<strong>de</strong>n<br />
gekommen, müssen sie ärztlich<br />
versorgt wer<strong>de</strong>n. Ggf. sind Rettungso<strong>de</strong>r<br />
Bergungsmaßnahmen einzuleiten.<br />
Manchmal wer<strong>de</strong>n Evakuierungen<br />
notwendig. Aufwendungen für<br />
Aufräum arbeiten o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>raufbau<br />
bzw. die Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
beschädigter Sachen kommen hinzu.<br />
Nicht zu vergessen die Scha<strong>de</strong>nszenarien,<br />
die z.B. durch gestrichene<br />
Flüge o<strong>de</strong>r Stromausfälle entstehen<br />
(etwa Kosten für verdorbene Lebensmittel<br />
in <strong>de</strong>fekten Kühlhäusern o<strong>de</strong>r<br />
Betriebsunterbrechungen durch Fertigungsausfälle).<br />
Ein Beispiel aus <strong>de</strong>r jüngsten Vergangenheit<br />
ist <strong>de</strong>r Hurrikan Irene, <strong>de</strong>r<br />
im Sommer dieses Jahres über die<br />
Ostküste <strong>de</strong>r USA fegte. Irene kostete<br />
die Versicherer mehr als zweieinhalb<br />
Milliar<strong>de</strong>n Dollar. Der volkswirtschaftliche<br />
Scha<strong>de</strong>n wird auf rund sieben<br />
Milliar<strong>de</strong>n Dollar geschätzt (Zahlen<br />
Stand September <strong>2011</strong>).<br />
Auch hierzulan<strong>de</strong> sind schwere Unwetter<br />
schon lange keine Seltenheit<br />
mehr. Selbst in klimatisch eher gemäßigten<br />
Zonen kommt es vermehrt zu<br />
witterungsbedingten Großschä<strong>de</strong>n,<br />
z.B. Betriebsunterbrechungsschä<strong>de</strong>n<br />
nach starkregenbedingten Stromausfällen<br />
o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>schä<strong>de</strong>n durch<br />
Sturm o<strong>de</strong>r Hagelschlag.<br />
Die Region um Rhein und Mosel<br />
z.B. war im Jahr <strong>2011</strong> von heftigen<br />
Unwettern betroffen. Dort brachte<br />
<strong>de</strong>r August ein Katastrophenwochenen<strong>de</strong><br />
(26./27.08.<strong>2011</strong>) mit zahlreichen<br />
Großschä<strong>de</strong>n.<br />
Schwere Hagelschä<strong>de</strong>n<br />
Beson<strong>de</strong>rs hart trifft das Unwetterwochenen<strong>de</strong><br />
die Stadt An<strong>de</strong>rnach und<br />
Umgebung. Hier entstehen Schä<strong>de</strong>n an<br />
diversen Gebäu<strong>de</strong>n – insgesamt 45 an<br />
<strong>de</strong>r Zahl – in einer Höhe von annähernd<br />
600.000 Euro. Wegen <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nhäufung<br />
geben die Versicherer das Go<br />
für eine sofortige Regu lierungsfreigabe<br />
bis zu 3.000 Euro. Alle größeren<br />
Schä<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n noch am Folgetag<br />
(29.08.<strong>2011</strong>) besichtigt und ebenfalls<br />
von <strong>de</strong>n Versicherern freigegeben.<br />
Einem industriellen Weinerzeuger<br />
z.B. entstehen an diesem Wochenen<strong>de</strong><br />
durch Hagelschlag Gebäu<strong>de</strong>schä<strong>de</strong>n<br />
in Höhe von rund 500.000 Euro. Eisklumpen<br />
– mit einem Durchmesser von<br />
bis zu 12 Zentimetern größer als Tennisbälle<br />
– durchschlagen Hallen <strong>de</strong>cken.<br />
Durch die Lecks in <strong>de</strong>n Dächern dringt<br />
Starkregen ein. Die in <strong>de</strong>n Hallen<br />
lagern<strong>de</strong>n Warenvorräte, Weinflaschen<br />
im Karton, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Nässe in<br />
erheblichem Umfang beschädigt. Allein
11<br />
die Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Kartonagen und<br />
Etikettierungen bewegen sich in einer<br />
Größenordnung von ca. 100.000 Euro.<br />
Unser Kun<strong>de</strong> mel<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n unverzüglich,<br />
sodass die Scha<strong>de</strong>nsanierung,<br />
in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Risikoträger,<br />
schon tags darauf (29.08.<strong>2011</strong>)<br />
beginnen kann. Allerdings tritt bei <strong>de</strong>r<br />
Begutachtung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> relativ<br />
schnell ein Regulierungsproblem zu<br />
Tage. „Sorgenkind“ ist die aus Kunststofffolie<br />
bestehen<strong>de</strong> Dachhaut <strong>de</strong>r betroffenen<br />
Hallen. Aufgrund <strong>de</strong>s fortgeschrittenen<br />
Alters und <strong>de</strong>r beschränkten<br />
Lebensdauer <strong>de</strong>r Dachhaut (ca. 20 Jahre),<br />
sind die Regulierer lediglich gewillt,<br />
eine Entschädigung auf Zeitwertbasis<br />
– und damit <strong>de</strong>utlich unter <strong>de</strong>n Reparaturkosten<br />
(Neuwert) – vorzunehmen.<br />
Wer Problemen wie diesen vorbeugen<br />
will, sollte die Möglichkeit <strong>de</strong>r Vereinbarung<br />
spezieller Neuwertentschädigungsklauseln<br />
prüfen lassen.<br />
Schä<strong>de</strong>n durch Schnee und<br />
Tauwetter<br />
Nicht nur sommerliche Unwetter mit<br />
Hagel und Starkregen rücken in <strong>de</strong>n<br />
Fokus <strong>de</strong>r Risikobewertung, son<strong>de</strong>rn<br />
auch die harten Winter. Im vergangenen<br />
Jahr hat massiver Schneefall<br />
– in einer einzigen Nacht wuchs die<br />
Schneehöhe stellenweise auf 50 Zentimeter<br />
– mit nachfolgen<strong>de</strong>m Tauwetter<br />
und wie<strong>de</strong>r einsetzen<strong>de</strong>m Schneefall<br />
zu zahlreichen Großschä<strong>de</strong>n geführt.<br />
En<strong>de</strong> <strong>Dezember</strong> (27.12.2010) etwa<br />
stürzt nach tagelangen Schneefällen<br />
eine Lagerhalle in Aachen unter <strong>de</strong>m<br />
Druck <strong>de</strong>r weißen Massen in sich<br />
zusammen. Der Einsturz führt zu einem<br />
Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr,<br />
auch das Fernsehen berichtet.<br />
Glück licherweise kommen keine Personen<br />
zu Scha<strong>de</strong>n. Der Gebäu<strong>de</strong>und<br />
Vor rätescha<strong>de</strong>n beläuft sich auf<br />
ca. 1,3 Millionen Euro.<br />
Unwetterschä<strong>de</strong>n sind – in Deutschland<br />
wie auf <strong>de</strong>r ganzen Welt – eine<br />
zunehmen<strong>de</strong> Bedrohung. Die Empfehlung<br />
an unsere Kun<strong>de</strong>n muss daher<br />
lauten: Sichern Sie Elementarscha<strong>de</strong>nrisiken<br />
ab, z.B. durch eine Allgefahrenversicherung.<br />
Unsere Experten beraten Sie gerne<br />
und beantworten Ihre Fragen. •<br />
Versteuerung von Kfz-Unfallkosten<br />
Privatfahrten mit Firmen-Pkw – geän<strong>de</strong>rte Steuerrichtlinien<br />
Christina Kall<br />
Die Lohnsteuerrichtlinien haben im<br />
Jahr <strong>2011</strong> erhebliche Än<strong>de</strong>rungen<br />
in <strong>de</strong>r Besteuerung von Dienstwagen<br />
gebracht. Ein Dienstwagen o<strong>de</strong>r<br />
Firmen wagen, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Mitarbeiter auch<br />
für private Zwecke nutzen darf, ist für<br />
diesen ein geldwerter Vorteil. Daher<br />
ist das Kfz gemäß Einkommensteuergesetz<br />
(EStG) zu versteuern.<br />
Hierfür gibt es zwei Berechnungsgrundlagen:<br />
1) nach Fahrtenbuch<br />
2) pauschal, 1 % vom<br />
Brutto-Inlands-Listenpreis<br />
Neu: Separate Abrechnung von<br />
Unfallkosten bei Privatfahrten<br />
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung<br />
waren grundsätzlich auch die<br />
vom Arbeitgeber getragenen Unfallkosten<br />
abgegolten – selbst dann, wenn<br />
sich <strong>de</strong>r Unfall auf einer Privatfahrt<br />
<strong>de</strong>s Mitarbeiters ereignet hat. Mit <strong>de</strong>n<br />
neuen Lohnsteuerrichtlinien in <strong>2011</strong><br />
hat sich dies geän<strong>de</strong>rt.<br />
Seit <strong>2011</strong> gehören Unfallkosten nicht<br />
mehr zu <strong>de</strong>n Gesamtkosten eines<br />
Firmenwagens, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Mitarbeiter<br />
überlassen wur<strong>de</strong>. Neben <strong>de</strong>m<br />
geldwerten Vorteil, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r<br />
Brutto-Listenpreis-Regelung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> ergibt, sind auch<br />
die vom Arbeitgeber getragenen Unfallkosten<br />
geson<strong>de</strong>rt zu betrachten.<br />
Ausnahmen sind lediglich höhere<br />
Gewalt und Fremdverschul<strong>de</strong>n. Ist <strong>de</strong>r<br />
Unfall durch einen Dritten verursacht<br />
wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ist er auf einer Dienstfahrt<br />
passiert, greift diese Regelung nicht.<br />
Es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>m Unfall liegt eine<br />
Trunkenheitsfahrt (grobe Fahrlässigkeit)<br />
zugrun<strong>de</strong>.<br />
Vereinfachung bei Schä<strong>de</strong>n<br />
bis 1.000 Euro netto<br />
Um die steuerliche Zusatzbelastung<br />
gering zu halten, verzichtet das Finanzamt<br />
auf die Versteuerung von Unfallkosten,<br />
wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber nicht<br />
mehr als 1.000 Euro netto übernimmt.<br />
Beispiel: Unfall bei einer<br />
Privatfahrt<br />
Ein betrunkener Arbeitnehmer<br />
verursacht bei einer Privatfahrt einen<br />
Unfall, <strong>de</strong>r zu einem Scha<strong>de</strong>n am<br />
Firmenwagen in Höhe von 5.000 Euro<br />
führt. Der Arbeitgeber übernimmt die<br />
Reparaturkosten ohne Weiterberechnung<br />
an <strong>de</strong>n Mitarbeiter.<br />
Da die Vollkaskoversicherung in<br />
diesem Fall wegen <strong>de</strong>s vorsätzlichen<br />
bzw. grob fahrlässigen Verhaltens<br />
<strong>de</strong>s Mitarbeiters nicht zahlt, liegt ein<br />
steuer- und sozialversicherungspflichtiger<br />
geldwerter Vorteil von<br />
5.000 Euro vor (= Summe <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />
Scha<strong>de</strong>nersatzverzichts vonseiten<br />
<strong>de</strong>s Arbeitgebers).<br />
Die Unfallkosten, die diesen Betrag<br />
übersteigen, wer<strong>de</strong>n als geldwerter<br />
Vorteil auf die Lohnsumme <strong>de</strong>s Mitarbeiters<br />
angerechnet. Dies gilt aber<br />
nur, wenn <strong>de</strong>r Unfall anlässlich einer<br />
Privatfahrt entstan<strong>de</strong>n ist. Daher sollte<br />
auf höhere Selbstbehalte verzichtet<br />
wer<strong>de</strong>n. •
© Bastian Ott | Fotolia<br />
Randalierer, Vandalen und Feuerteufel<br />
Versicherungsschutz im Zeichen von inneren Unruhen<br />
Uwe Klöpping<br />
Besorgniserregen<strong>de</strong> Nachrichten von<br />
schweren Krawallen aus England<br />
erreichten uns im August dieses Jahres:<br />
Passanten lieferten sich Straßenschlachten<br />
mit <strong>de</strong>r Polizei. In mehreren<br />
Städten boten sich Bil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zerstörung<br />
und Verwüstung.<br />
Derweil brannten – und brennen – in<br />
Berlin zahlreiche Autos in <strong>de</strong>r Nacht.<br />
Auch hier schließt die Polizei (sofern<br />
es sich bei <strong>de</strong>n Brandstiftern nicht um<br />
Trittbrettfahrer han<strong>de</strong>lt) politische<br />
Motive teilweise nicht aus.<br />
Versicherungsrechtlich unterschei<strong>de</strong>n<br />
sich die bei<strong>de</strong>n Formen <strong>de</strong>r absichtlichen<br />
Zerstörung: Schwere Krawalle<br />
wie in England fallen unter <strong>de</strong>n Tatbestand<br />
„innere Unruhen“. Wer<strong>de</strong>n –<br />
aus politischen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n<br />
– einzelne Autos angezün<strong>de</strong>t, gelten<br />
die Folgen als einfache Brandschä<strong>de</strong>n,<br />
da es an <strong>de</strong>r so genannten „inneren<br />
Unruhe“ fehlt.<br />
Mutwillig zerstört – wer zahlt<br />
die Schä<strong>de</strong>n?<br />
Neben <strong>de</strong>r Besorgnis um die innere<br />
Sicherheit stellt sich die – für Geschädigte<br />
mitunter wirtschaftlich existenzielle<br />
– Frage, wer für die Kosten<br />
aufkommt, wenn Gebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Autos<br />
in Flammen aufgehen o<strong>de</strong>r Geschäfte<br />
geplün<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Es kommt darauf an, ob die Schä<strong>de</strong>n<br />
durch einfache Sachbeschädigung<br />
bzw. Vandalismus o<strong>de</strong>r im Zusammenhang<br />
mit inneren Unruhen entstan<strong>de</strong>n<br />
sind. Während bei mutwillig herbeigeführten<br />
Schä<strong>de</strong>n auch die Sach-,<br />
Kfz- o<strong>de</strong>r Haftpflichtversicherungen<br />
einspringen können (Details siehe<br />
nachfolgen<strong>de</strong> Auflistung), verweigern<br />
die Gesellschaften bei Schä<strong>de</strong>n durch<br />
Ausschreitungen und Co. möglicherweise<br />
die Zahlung.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
<strong>de</strong>s Schädigers<br />
Gelingt es – schwer genug –, die<br />
„Täter“ zu fassen (dazu zählen auch<br />
„Mittäter“ und „Beteiligte“, siehe<br />
§§ 830, 840 Bürgerliches Gesetzbuch),<br />
können Geschädigte ihre Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />
gegenüber diesen<br />
direkt geltend machen. Gemäß <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Regelungen (§§ 249,<br />
823 BGB) haftet <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nverursacher<br />
für <strong>de</strong>n Zeitwertscha<strong>de</strong>n<br />
(Gebrauchtwert) – und das in unbegrenzter<br />
Höhe. Für <strong>de</strong>n Geschädigten<br />
bleibt zu hoffen, dass <strong>de</strong>r Schädiger<br />
finanziell liqui<strong>de</strong> und somit zahlungsfähig<br />
ist.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
<strong>de</strong>s Geschädigten<br />
Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, schafft eine so<br />
genannte For<strong>de</strong>rungsausfall<strong>de</strong>ckung<br />
inklusive Gewaltopferschutz (= Schutz<br />
bei Straf-/Gewalttaten) Abhilfe. Sie ist<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r privaten Haftpflichtversicherung<br />
vereinbar. Ist ein solcher<br />
Baustein vorhan<strong>de</strong>n, han<strong>de</strong>lt die<br />
eigene Haftpflichtversicherung so, als<br />
wäre <strong>de</strong>r „Täter“ versichert, sodass<br />
Scha<strong>de</strong>nersatz bis zu einer gewissen<br />
Höhe möglich ist.<br />
Rechtsschutzversicherung<br />
Für die Durchsetzung von For<strong>de</strong>rungen<br />
kann eine Rechtsschutzversicherung<br />
helfen. Sie greift <strong>de</strong>n (geschädigten)<br />
Versicherten bei <strong>de</strong>n Gerichts- und<br />
Rechtsanwaltskosten unter die Arme.<br />
Sachversicherungen<br />
In seinem Interesse auf Scha<strong>de</strong>nbeseitigung<br />
und Ausgleich in voller<br />
Höhe – konkret: Wie<strong>de</strong>raufbaukosten<br />
bei Gebäu<strong>de</strong>schä<strong>de</strong>n; Neukauf bei
13<br />
zerstörtem Inventar –, kann <strong>de</strong>r Geschädigte<br />
auch seine eigene Feuer-,<br />
Glas- o<strong>de</strong>r Einbruchdiebstahlversicherung<br />
bzw. seine Kfz-Kaskoversicherung<br />
einschalten. Üblicherweise ist <strong>de</strong>r<br />
Neupreis <strong>de</strong>s beschädigten Gegenstands<br />
o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>s versichert<br />
(Ausnahme: Kfz-Versicherung), sodass<br />
in <strong>de</strong>r Regel kein Abzug für Alter, Gebrauch<br />
und Verschleiß erfolgt.<br />
Kfz-Teilkaskoversicherung<br />
Wie eingangs erwähnt, fällt das Anzün<strong>de</strong>n<br />
(einzelner) Autos nicht unter<br />
<strong>de</strong>n Tatbestand „innere Unruhen“. Vielmehr<br />
wer<strong>de</strong>n Beschädigungen durch<br />
Brandstiftung als „herkömmliche“ Feuerschä<strong>de</strong>n<br />
behan<strong>de</strong>lt, für welche die Kfz-<br />
Teilkaskoversicherung aufkommt.<br />
Kfz-Vollkaskoversicherung<br />
An<strong>de</strong>rs verhält es sich bei reinen<br />
Vandalismus-Schä<strong>de</strong>n, d.h. wenn Gegenstän<strong>de</strong><br />
– z.B. Autos – durch Fußtritte,<br />
Schläge o.ä. mut- und böswillig<br />
beschädigt wer<strong>de</strong>n. Solche Schä<strong>de</strong>n<br />
sind nur über die Vollkaskoversicherung<br />
abge<strong>de</strong>ckt (Ausnahme: Glasbruch).<br />
Son<strong>de</strong>rfall: Innere Unruhen<br />
Wie oben erwähnt, gestaltet sich <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsschutz bei Schä<strong>de</strong>n<br />
durch innere Unruhen oft problematisch.<br />
In <strong>de</strong>n üblichen Versicherungsbedingungen<br />
<strong>de</strong>r Sachversicherung<br />
(z.B. Gebäu<strong>de</strong>-, Inventar- o<strong>de</strong>r Kfz-<br />
Versicherung) fin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Regel<br />
ein Standard-Ausschluss: „Der Versicherungsschutz<br />
erstreckt sich ohne<br />
Rücksicht auf mitwirken<strong>de</strong> Ursachen<br />
nicht auf Schä<strong>de</strong>n durch innere Unruhen.“<br />
In älteren Texten wird oft auch<br />
von Landfrie<strong>de</strong>nsbruch gesprochen.<br />
Historie: Innere Unruhen<br />
in Deutschland<br />
Die Fachkommentierung beschreibt<br />
„innere Unruhen“ wie folgt: „Wenn<br />
zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile<br />
eines Volkes bzw. <strong>de</strong>r Bevölkerung in<br />
einer die öffentliche Ruhe und Ordnung<br />
stören<strong>de</strong>n Weise in Bewegung geraten<br />
und Gewalttätigkeiten gegen Personen<br />
und Sachen verüben.“ Ob Krawalle<br />
als „innere Unruhen“ eingestuft wer<strong>de</strong>n,<br />
ist von verschie<strong>de</strong>nen Faktoren abhängig.<br />
In <strong>de</strong>r Geschichte Deutschlands hat<br />
es innere Unruhen – im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Ausschlusses – schon öfter gegeben:<br />
z.B. im Jahre 1970 anlässlich einer<br />
gewalttätigen Demonstration, die unter<br />
<strong>de</strong>m Motto „Gegen die US-Aggression<br />
in Kambodscha“ in Berlin stattfand.<br />
Damals verweigerte ein Glasversicherer<br />
die Bezahlung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Ausschreitungen<br />
zerstörten Glasscheiben einer<br />
Häuserfront. Der Versicherer gewann<br />
<strong>de</strong>n Prozess vor <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sgerichtshof<br />
(Urteil vom 13.11.1974, IV ZR<br />
178/73).<br />
Auch als bei <strong>de</strong>r „Oster<strong>de</strong>monstration“<br />
1968 diverse Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Springer-<br />
Verlags in Berlin beschädigt wur<strong>de</strong>n,<br />
sollen Glas- und Gebäu<strong>de</strong>versicherer<br />
keinen Ersatz geleistet haben. Und als<br />
1981 das Hamburger Hotel Atlantic bei<br />
Ausschreitungen Scha<strong>de</strong>n nahm, soll<br />
es ebenfalls keinen Ausgleich gegeben<br />
haben.<br />
Die Demonstration zum 1. Mai im Jahre<br />
1997 in Berlin hingegen – Scha<strong>de</strong>nbilanz:<br />
diverse beschädigte Kfz – klassifizierte<br />
das Oberverwaltungs gericht<br />
Berlin aufgrund <strong>de</strong>r „örtlichen und<br />
zeitlichen Begrenzung“ nicht als „innere<br />
Unruhen“ (Urteil vom 08.12.2004, OVG<br />
1 B 18.03). Glück im Unglück für die<br />
Geschädigten, <strong>de</strong>nn auch eine spätere<br />
Einstufung als „innere Unruhen“ hätte<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsschutz aufgrund <strong>de</strong>s<br />
Ausschlusses gefähr<strong>de</strong>t.<br />
© Daniel Etzold | Fotolia<br />
Exten<strong>de</strong>d Cover: Lösung für<br />
Gebäu<strong>de</strong>- und Inventar<br />
Die so genannte EC-Deckung (Exten<strong>de</strong>d<br />
Cover) dient im Rahmen <strong>de</strong>r industriellen<br />
Feuerversicherung laut <strong>de</strong>n Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen<br />
<strong>de</strong>m Schutz für zusätzliche Gefahren.<br />
Ist eine EC-Deckung vereinbart, leistet<br />
<strong>de</strong>r Versicherer „Entschädigung für<br />
versicherte Sachen, die unmittelbar<br />
durch Gewalthandlungen im Zusammenhang<br />
mit inneren Unruhen zerstört<br />
o<strong>de</strong>r beschädigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in unmittelbarem<br />
Zusammenhang mit inneren<br />
Unruhen abhan<strong>de</strong>n kommen.“ Etwaige<br />
staatliche Entschädigungsleistungen<br />
jedoch (z.B. gemäß Tumultscha<strong>de</strong>ngesetz,<br />
siehe nächste Seite) sind zuerst<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
Zu beachten ist, dass, speziell für die<br />
Gefahr „innere Unruhen“, mitunter sehr<br />
kurze Kündigungsfristen vereinbart<br />
sein können. Das be<strong>de</strong>utet, dass ein<br />
Versicherer innerhalb kürzester Zeit<br />
<strong>de</strong>n Versicherungsschutz been<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
Für Besitzer von Eigentum, das sich in<br />
gefähr<strong>de</strong>ten Gebieten befin<strong>de</strong>t, kann<br />
sich eine EC-Deckung lohnen. Sich bei<br />
<strong>de</strong>r Anspruchsstellung nach krawallbedingten<br />
Schä<strong>de</strong>n allein auf <strong>de</strong>n<br />
Staat zu verlassen, ist nicht immer die<br />
passen<strong>de</strong> Lösung. Wenn überhaupt,<br />
hilft dieser nur begrenzt.
14<br />
> Das so genannte Staatshaftungsgesetz<br />
hat das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />
im Herbst 1982 – nach nur<br />
ca. zehn Monaten Gültigkeit – als mit<br />
<strong>de</strong>m Grundgesetz unvereinbar und<br />
somit für ungültig erklärt. Seit<strong>de</strong>m<br />
gibt es kein Nachfolgegesetz.<br />
> Das so genannte Tumultscha<strong>de</strong>ngesetz,<br />
das vorsieht, dass <strong>de</strong>r Staat/<br />
das Bun<strong>de</strong>sland bis zu 75 Prozent<br />
<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns erstattet, kann <strong>de</strong>m<br />
Betroffenen eine Teilhilfe sein. Die<br />
restlichen 25 Prozent <strong>de</strong>r Kosten<br />
bleiben davon jedoch unberührt. Das<br />
Gesetz greift ohnehin erst, wenn <strong>de</strong>r<br />
erlittene Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Geschädigten<br />
einen existenzgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Charakter bzw. massive Auswirkungen<br />
auf <strong>de</strong>ssen wirtschaftliches<br />
Bestehen hat. Überdies sind Fristenregelungen<br />
zu beachten: Die<br />
Meldung an die zuständige Stelle<br />
hat innerhalb einer bestimmten Frist<br />
(z.B. drei Monate) zu erfolgen.<br />
Ob es auch hierzulan<strong>de</strong> – ähnlich<br />
wie in England – zu inneren Unruhen<br />
kommen kann, vermag wohl niemand<br />
verlässlich zu prognostizieren. Auch<br />
wenn momentan keine akute Gefährdung<br />
erkennbar ist: Die Vergangenheit<br />
hat gezeigt, dass auch<br />
Deutschland nicht gegen gewalttätige<br />
(Massen-)Ereig nisse gefeit ist und<br />
dass Sachversicherer, die bei krawallbedingten<br />
Schä<strong>de</strong>n nicht zahlen<br />
wollten, ver einzelt sogar vor Gericht<br />
Recht bekamen.<br />
Zusammenfassung<br />
Bei Schä<strong>de</strong>n gibt es grundsätzlich drei<br />
Möglichkeiten.<br />
1. Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nverursachers:<br />
Problematisch ist es, <strong>de</strong>n Schädiger<br />
zu i<strong>de</strong>ntifizieren. Selbst wenn er<br />
dingfest gemacht wer<strong>de</strong>n kann,<br />
bleibt die Frage, ob er überhaupt<br />
zahlungsfähig ist. Eventuell kann<br />
die eigene Privat-Haftpflichtversiche<br />
rung <strong>de</strong>s Geschädigten eine<br />
gewisse Hilfe sein.<br />
2. Ansprüche gegen <strong>de</strong>n Staat auf<br />
Basis <strong>de</strong>s Tumultscha<strong>de</strong>ngesetzes:<br />
Ein solcher Fall tritt nur bei Existenzbedrohung<br />
<strong>de</strong>s Geschädigten ein.<br />
Es wer<strong>de</strong>n maximal 75 Prozent <strong>de</strong>s<br />
Scha<strong>de</strong>ns ersetzt. Bisher gibt es<br />
kaum Rechtsprechung, unter welchen<br />
Voraussetzungen ein Ereignis<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes überhaupt<br />
vorliegt.<br />
3. Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen<br />
(Versicherungen<br />
siehe oben):<br />
Ob ein Ausschlusstatbestand, z.B.<br />
„innere Unruhen“, vorliegt, muss<br />
<strong>de</strong>r Versicherer beweisen. In <strong>de</strong>r<br />
Praxis wird die Klausel vermutlich<br />
nur in ext rem seltenen Fällen zur<br />
Anwendung kommen. Es ist vorstellbar,<br />
dass <strong>de</strong>r Ausschluss „innere<br />
Unruhen“ letztendlich nur via Urteil<br />
o<strong>de</strong>r durch die Entscheidung einer<br />
staatlichen Stelle Gültigkeit erlangen<br />
wird.<br />
Eine Mitversicherung <strong>de</strong>r Gefahr<br />
„innere Unruhen“ ist prinzipiell möglich.<br />
Näheres muss im konkreten Einzelfall<br />
besprochen wer<strong>de</strong>n. Auch <strong>de</strong>r Versicherungsbeitrag<br />
z.B. ist individuell<br />
zu ermitteln. Unsere Mitarbeiten<strong>de</strong>n<br />
helfen gerne weiter. •<br />
Milliar<strong>de</strong>n<strong>de</strong>ckung bei Anschlägen<br />
Terrorversicherung – Staatshaftung wird verlängert<br />
Uwe Klöpping<br />
Zum zehnten Mal jährte sich „Nine<br />
Eleven“ in diesem Herbst. Bei <strong>de</strong>n<br />
Terroranschlägen am 11. September<br />
2001 in <strong>de</strong>n USA stürzten die Zwillingstürme<br />
<strong>de</strong>s World Tra<strong>de</strong> Center in sich<br />
zusammen.<br />
In <strong>de</strong>r Folge gab es auch in Deutschland<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen bei<br />
<strong>de</strong>r Gestaltung von Sach-Versicherungsverträgen.<br />
Das Risiko „Terroranschlag“<br />
ist seit<strong>de</strong>m nur noch in<br />
bestimmtem Rahmen versicherbar:<br />
> „Normale“ Risiken sind wie bisher<br />
versicherbar. Der jeweilige Versicherungsschutz<br />
ist mit <strong>de</strong>m einzelnen<br />
Versicherer zu verhan<strong>de</strong>ln.<br />
> Großrisiken, d.h. Objekte mit<br />
einer Versicherungssumme über<br />
25 Millionen Euro, sind nur noch über<br />
die EXTREMUS Versicherungs-AG<br />
versicherbar.<br />
Die EXTREMUS Versicherungs-AG<br />
wur<strong>de</strong> im Jahr 2002 in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung von<br />
16 Versicherern gegrün<strong>de</strong>t. Seit <strong>de</strong>m<br />
01.01.2003 <strong>de</strong>ckt <strong>de</strong>r Spezialversicherer<br />
Terror-Großrisiken. Zwei Milliar<strong>de</strong>n<br />
Euro stehen als Maximalleistung <strong>de</strong>r<br />
Versicherer für alle Schä<strong>de</strong>n zur Verfügung.<br />
Hinzu kommen weitere acht<br />
Milliar<strong>de</strong>n Euro als Leistungszusage<br />
<strong>de</strong>s Staates (Staatshaftung).<br />
Die Staatshaftung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland wur<strong>de</strong> u.a. eingeführt,<br />
um <strong>de</strong>n Wirtschaftsstandort Deutschland<br />
attraktiv zu halten und um Unternehmen<br />
eine gewisse Planungssicherheit<br />
zu geben. Die Staatshaftung<br />
ist zeitlich befristet und wird nun um<br />
weitere zwei Jahre – bis En<strong>de</strong> 2013 –<br />
verlängert. Der Gesamtschutz für<br />
Terrorschä<strong>de</strong>n beträgt wie bisher zehn<br />
Milliar<strong>de</strong>n Euro.<br />
Zu wünschen und zu hoffen ist,<br />
dass auch in Zukunft keine Scha<strong>de</strong>nfälle<br />
eintreten, mit <strong>de</strong>nen sich die<br />
EXTREMUS Versicherungs-AG beschäftigen<br />
müsste. •
© MACLEG | Fotolia<br />
DVAM Deutsche Vorsorge Asset Management GmbH<br />
Europas Staaten und <strong>de</strong>r Druck<br />
<strong>de</strong>r Finanzmärkte<br />
Warum aktuell die Finanzmärkte die Politik bestimmen und so Europa<br />
faktisch regieren<br />
Markus Schön<br />
Spätestens seit August <strong>2011</strong> sind die<br />
Staatsverschuldungen das beherrschen<strong>de</strong><br />
Thema in <strong>de</strong>r Politik, in <strong>de</strong>n<br />
Medien und in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit.<br />
Man sorgte sich – als Erfahrung aus<br />
<strong>de</strong>m Zusammenbruch <strong>de</strong>r US-Investmentbank<br />
Lehman Brothers – wegen<br />
<strong>de</strong>r Folgeeffekte, weil diese zu einem<br />
Dominoeffekt führen könnten. Daher hat<br />
man immer neue Rettungsmaßnahmen<br />
und Rettungsinstrumente eingeführt, die<br />
alle bislang wirkungslos geblieben sind.<br />
Hierbei unterwarf man sich einem Diktat<br />
<strong>de</strong>r Kapitalmärkte, die – vereinfacht<br />
gesagt – stets aus riefen: „Reicht nicht.“<br />
Nach <strong>de</strong>n politischen Irrungen in<br />
Griechenland über einen möglichen<br />
Volksentscheid und <strong>de</strong>m politischen<br />
Stillstand in Italien rückten in <strong>de</strong>r Folge<br />
trotz Euro-Rettungsschirm und Hebelung<br />
auch italienische und dann spanische<br />
Staatsanleihen in <strong>de</strong>n Fokus. Die<br />
Renditen dort lagen teilweise <strong>de</strong>utlich<br />
über 7 % p.a. und wären dauerhaft<br />
nicht tragbar.<br />
Mit dieser Behauptung, bei <strong>de</strong>r das<br />
„dauerhaft“ immer stärker in <strong>de</strong>n<br />
Hintergrund rückte, wur<strong>de</strong> auch die<br />
Hebelung <strong>de</strong>s Euro-Rettungsschirms<br />
als gescheitert eingestuft. Nun wird<br />
über die Auflage von so genannten<br />
Euro-Bonds, bei <strong>de</strong>nen alle Staaten<br />
<strong>de</strong>r Eurozone möglicherweise gesamtschuldnerisch<br />
haften, o<strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n<br />
unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen<br />
je<strong>de</strong>r Form durch die Europäische<br />
Zentralbank (EZB) diskutiert.<br />
Die DVAM Deutsche Vorsorge Asset<br />
Management GmbH hatte bereits<br />
vor einem Jahr die Notwendigkeit<br />
<strong>de</strong>r Einführung von Euro-Bonds verschie<strong>de</strong>ntlich<br />
dargestellt, die damals<br />
die Kapitalmärkte beruhigt hätten.<br />
Hierfür ist es jetzt eigentlich zu spät<br />
und es bleiben nur zwei Lösungen:<br />
Zum einen entschei<strong>de</strong>t man sich<br />
innerhalb <strong>de</strong>r EZB, Staatsanleihen<br />
unbegrenzt auf zukaufen, aber so die<br />
Schul<strong>de</strong>n europaweit faktisch zu<br />
sozialisieren. Zum an<strong>de</strong>ren besteht<br />
die Möglichkeit, die aktuellen Entwicklungen<br />
politisch zu ignorieren und<br />
wie<strong>de</strong>r auf eine Rückkehr einer gewissen<br />
Markt rationalität zu setzen. Wegen<br />
<strong>de</strong>r relativen wirtschaftlichen Stärke<br />
Italiens wür<strong>de</strong> dies dort funktionieren,<br />
während eine Normalisierung <strong>de</strong>r<br />
Konditionen für spanische Staatsanleihen<br />
<strong>de</strong>utlich unwahrscheinlicher<br />
und für griechische Staatspapiere<br />
gänzlich auszuschließen ist.<br />
Der sicherlich damit auch für Italien<br />
einhergehen<strong>de</strong> Anstieg <strong>de</strong>r Zinskosten<br />
wür<strong>de</strong> sich im Jahr 2012 vermutlich<br />
mit rund 15 Mrd. EUR bemerkbar<br />
machen und wäre verkraftet. Allerdings<br />
droht die Gefahr, dass Italien<br />
fällige Anleihen nicht mehr refinanzieren<br />
könnte.<br />
Vor diesem Hintergrund wird die<br />
Europäische Zentralbank vermutlich<br />
ein Anleihekaufprogramm auflegen,<br />
weshalb die mittel- und langfristigen<br />
Zinsen in Deutschland ebenfalls niedrig<br />
bleiben wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig wird <strong>de</strong>r<br />
Leitzins von aktuell nur noch 1,25 %<br />
p.a. im Laufe <strong>de</strong>s Jahres 2012 auf<br />
voraus sichtlich 0,75 % p.a. sinken.<br />
Für konservative Anleger wird damit<br />
das Anlagejahr 2012 noch problematischer<br />
als <strong>2011</strong>, weil nochmals<br />
niedrigere Zinsen mit höherer Inflation<br />
einhergehen. Wir als DVAM Deutsche<br />
Vorsorge Asset Management GmbH<br />
rechnen mit 2,8 % auf Jahressicht<br />
2012. •
© vencav | Fotolia<br />
Impressum<br />
Feiern in <strong>de</strong>r Schweiz<br />
Firmenjubiläum: 25 Jahre City Broker<br />
Bruno Annen<br />
City Broker, einer <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n Versicherungsdienstleister<br />
in <strong>de</strong>r Schweiz,<br />
wur<strong>de</strong> im Jahr 2000 von <strong>de</strong>r Ecclesia<br />
Gruppe übernommen. Gegrün<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong> City Broker – als einer <strong>de</strong>r ersten<br />
Versicherungsmakler in <strong>de</strong>r Schweiz –<br />
bereits im Jahre 1986, noch zu Zeiten<br />
<strong>de</strong>s schweizerischen Versicherungskartells.<br />
Dieses Jahr feiert <strong>de</strong>r Versicherungsmakler<br />
mit Sitz in Bern<br />
sein 25-jähriges Bestehen.<br />
Diesen beson<strong>de</strong>ren Anlass hat City<br />
Broker am 15. Juni <strong>2011</strong> im renommierten<br />
und europaweit bekannten Zentrum<br />
Paul Klee in Bern gefeiert. Viele<br />
Gäste gratulierten, darunter zahlreiche<br />
Kun<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>m Programm stan<strong>de</strong>n<br />
Führungen zu <strong>de</strong>n Themen Kunst und<br />
Architektur. Die Extrem-Bergsteigerin<br />
Evelyne Binsack, die in <strong>de</strong>r Schweiz<br />
sehr bekannt ist, begeisterte mit ihrem<br />
Referat „Grenzerfahrungen Südpol“.<br />
Mit klassischer Musik verzückte ein<br />
junger Basler Musiker die Gästeschar.<br />
Das Team von City Broker blickt auf<br />
einen rundum gelungenen Jubiläumsanlass<br />
mit vielen sehr zufrie<strong>de</strong>nen<br />
Kun<strong>de</strong>n zurück. •<br />
>> Herausgeber<br />
Die Industriemakler <strong>de</strong>r<br />
Ecclesia Gruppe<br />
Manfred Klocke (V.i.S.d.P.)<br />
>> Redaktion<br />
Bernd Hansmann<br />
Jens-Uwe Hellweg<br />
Dirk Overlack<br />
Frank Peters<br />
Frank Tüscher<br />
Heidi Wentsch-Trinko<br />
Georg Westphal<br />
>> Design, Satz und Druck<br />
topp+möller<br />
Am Gelskamp 14-16<br />
32758 Detmold<br />
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Fax: +49 (0) 5231 9199-10<br />
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>> Bei Fragen zu einzelnen Themen sprechen Sie bitte Ihren Kun<strong>de</strong>nberater an.<br />
<strong>de</strong>as Deutsche Assekuranz-Makler GmbH<br />
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Industrie-Assekuranz Augsburg<br />
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