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Schuleinschreibung - VS-Langschlag

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Aufnahme in die <strong>VS</strong>-<strong>Langschlag</strong><br />

Noch bleibt fast ein Jahr Zeit bis zum neuen Lebensabschnitt Ihres Kindes, ich möchte Ihnen<br />

aber schon einige Informationen über die Schulorganisation geben.<br />

In NÖ findet die <strong>Schuleinschreibung</strong> bereits im Oktober statt, um die sprachliche Kompetenz<br />

zu überprüfen und um bei Bedarf wirksame Fördermaßnahmen zu setzen.<br />

Schulpflicht:<br />

Die Schulpflicht beginnt in Österreich mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres<br />

folgenden 1. September und dauert neun Jahre.<br />

An den österreichischen Volksschulen gilt seit dem Schuljahr 1999/2000 eine neue<br />

gesetzliche Regelung für die Grundstufe 1: Vorschulstufe, 1. und 2.Schulstufe bilden eine<br />

Einheit. Das Kind kann dafür 2 oder 3 Jahre benötigen, ein Wechsel ist während des Jahres in<br />

beide Richtungen möglich. Die Kinder der Vorschulstufe und der 1. Schulstufe werden<br />

gemeinsam in einer Klasse nach dem jeweiligen Lehrplan von der Klassenlehrerin<br />

unterrichtet.<br />

Der Begriff „Vorschulkind" ist in der Volksschule<br />

a) ein Kind, das schulpflichtig, aber noch nicht schulreif ist. Es besucht die Vorschulstufe ab<br />

Schulbeginn gemeinsam mit den Erstklassern nach dem Lehrplan der Vorschule und erhält<br />

ein eigenes Zeugnis. Im folgenden Schuljahr besucht es die 1. Schulstufe.<br />

b) ein Kind, das schulpflichtig ist und während der 1.Schulstufe wegen mangelnder<br />

Schulreife in die Vorschulstufe wechselt. Es bleibt in diesem Schuljahr weiter in der<br />

Klasse, wird nach dem Vorschullehrplan unterrichtet, besucht im folgenden Schuljahr die<br />

1.Klasse. Das Jahr in der Vorschulstufe wird in die Schulpflicht eingerechnet.<br />

Die Grundstufe 2 beinhaltet die 3. und 4. Schulstufe (keine gesetzlichen Änderungen)<br />

Vorzeitige Aufnahme:<br />

Weil ein Stichtag keine endgültige Entscheidung über Schulreife bedeuten kann, gibt es die<br />

Möglichkeit des vorzeitigen Schulbesuches.<br />

Um vorzeitige Aufnahme in die 1. Schulstufe können Sie ansuchen, wenn Ihr Kind zwischen<br />

1. September und 1. März geboren ist.<br />

Der Direktor, wenn gewünscht mit Testung durch die zuständige Schulpsychologin, stellt die<br />

Schulreife fest. Stellt sich während des Besuchs der 1.Schulstufe heraus, dass die Schulreife<br />

doch noch nicht gegeben ist, kann das Kind in den Kindergarten zurück, oder es besucht in<br />

der 1.Klasse die Vorschulstufe.<br />

Der Schulleiter hat das Recht zu verlangen, dass Sie mit dem Kind zu ihm kommen, damit er<br />

feststellen kann, ob es schulreif ist. Der Direktor hat ferner ein schulärztliches Gutachten und<br />

- mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten - nötigenfalls ein Gutachten der<br />

Schulpsychologie einzuholen. Er wird das Kind aufnehmen, wenn anzunehmen ist, dass es<br />

ohne Überforderung dem Unterricht folgen wird können. Erfolgt eine ablehnende oder keine<br />

Entscheidung des Schulleiters, kann man sich an den örtlich zuständigen Bezirksschulrat<br />

wenden.<br />

Volksschule <strong>Langschlag</strong> - Elterninformation


Widerruf bzw. Abmeldung:<br />

Stellt sich während der ersten Monate heraus, dass ein Kind, das vorzeitig in die Volksschule<br />

aufgenommen wurde, im Unterricht nicht mitkommt, weil es immer als Letztes fertig ist,<br />

extrem schüchtern wirkt, Mühe hat, zehn Minuten ruhig zu sitzen usw., so kann der<br />

Schulleiter bis zum 31. Dezember die vorzeitige Aufnahme widerrufen.<br />

Aus den gleichen Gründen können die Erziehungsberechtigten das Kind vom Besuch der<br />

1. Schulstufe abmelden. Da dieses Kind aber noch nicht schulpflichtig ist, besteht keine<br />

Pflicht zum Besuch der Vorschulstufe.<br />

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und bei denen die vorzeitige Aufnahme in die erste<br />

Schulstufe widerrufen wurde, können über Anmeldung der Erziehungsberechtigten die<br />

Vorschulstufe besuchen. Dieser Besuch wird allerdings in die Dauer der allgemeinen<br />

neunjährigen Schulpflicht nur dann eingerechnet, wenn während der allgemeinen Schulpflicht<br />

die 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen wird.<br />

<strong>Schuleinschreibung</strong> / Schuleintritt<br />

Der Schuleintritt ist für jedes Kind ein bedeutsamer Schritt.<br />

Verständlich, dass Eltern bemüht sind, diesen so erfolgreich wie möglich zu gestalten.<br />

Die meisten Kinder freuen sich auf die Schule. Die grundsätzliche Unterstützung, die Eltern<br />

ihren Kindern schon vor dem ersten Schultag - und vor allem auch danach - bieten können,<br />

ist, diese Freude so lang wie möglich durch Interesse und Anteilnahme, durch Lob und<br />

Ermutigung zu erhalten.<br />

Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder am Unterricht erfolgreich teilnehmen und<br />

sich in unserer Gesellschaft integrieren können, ist eine möglichst früh einsetzende<br />

Sprachförderung. Daher wurde die Anmeldung für alle Schülerinnen und Schüler für die<br />

Volksschule vorgezogen und findet ein Jahr vor Schuleintritt statt. Bei der Anmeldung wird<br />

die sprachliche Kompetenz in der Unterrichtssprache festgestellt und gegebenenfalls eine<br />

individuelle Sprachförderung ermöglicht.<br />

Mit dem Schuleintritt beginnt für Eltern und Kinder ein neuer Abschnitt ihres gemeinsamen<br />

Lebensweges. Stimmen Sie sich und Ihr Kind wohlwollend auf die Schulzeit ein.<br />

Je positiver Ihr Zugang dazu ist, desto leichter wird es für Ihr Kind.<br />

Bei der Anmeldung<br />

sind die schulpflichtig werdenden Kinder nach Möglichkeit persönlich vorzustellen und<br />

folgende Personaldokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:<br />

a) Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes, Impfnachweis<br />

b) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, das Vormundschaftsbestellungsdekret;<br />

c) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument;<br />

d) die Sozialversicherungskarte (-nummer) des Kindes;<br />

e) Nachweis des religiösen Bekenntnisses(z.B. Taufschein des Kindes).<br />

Die Einladung zur <strong>Schuleinschreibung</strong> ergeht schriftlich ab Mitte Oktober.<br />

Die mitgesandten Formblätter bringen Sie bitte ausgefertigt mit, damit die reine<br />

Datenaufnahme verkürzt werden kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Manfred Graf, Direktor<br />

Volksschule <strong>Langschlag</strong> - Elterninformation

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