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72019 Studien_SB 1_Hilfe - Österreichische ...

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Wenn Sie eine andere als die österreichische<br />

Staatsbürgerschaft haben, tragen<br />

4 Staatsbürgerschaft<br />

Sie diese bitte hier ein.<br />

Österreich<br />

Wenn eine andere, welche:<br />

Familienstand<br />

ledig<br />

verheiratet verwitwet geschieden<br />

Ein Nachweis ist nur für Selbsterhalter sowie im Falle<br />

Ich habe den Zivil-/Präsenzdienst von bis abgeleistet.<br />

der Verlängerung der Anspruchsdauer erforderlich.<br />

J J M M T T<br />

Wenn der Grad Ihrer Behinderung mehr als 50 % beträgt, tragen Sie bitte die Art der Behinderung<br />

Ich bin erheblich behindert (mindestens 50 %)<br />

ein, und legen Sie entsprechende Nachweise vor. (siehe Info 7 unter www.stipendium.at)<br />

Wenn ja, welche Behinderung:<br />

Legen Sie bitte die Geburtsurkunde(n) des (der) Kindes(er) und das ausgefüllte<br />

Ich habe _______ eigenes Kind/eigene Kinder und bin zur Pflege und Erziehung gesetzlich verpflichtet (bitte Formblatt <strong>SB</strong> 5 ausfüllen!)<br />

<strong>SB</strong> 5 bei. Ledige studierende Väter benötigen eine gerichtlich genehmigte Vereinbarung<br />

über (bitte die Sorgepflicht.<br />

Formblatt <strong>SB</strong> 5 ausfüllen!)<br />

Ich habe unversorgte Geschwister/Halbgeschwister<br />

Meine Ehegattin/Mein Ehegatte hat unversorgte Unversorgt Kinder sind (bitte Personen Formblatt <strong>SB</strong> 5 ausfüllen!)<br />

• bis zum 18. Lebensjahr<br />

Meine Eltern leben derzeit nicht in Wohngemeinschaft<br />

• die sich Ausbildung befinden<br />

• für die Familienbeihilfe bezogen wird<br />

Meine Eltern sind verstorben/Ein Elternteil ist • verstorben die bei den Eltern mitversichert sind<br />

Vater, verstorben am<br />

Mutter, verstorben am<br />

J J M M T T<br />

J J M M T T<br />

Tragen Sie hier bitte den Familienstand ein und legen<br />

Sie die entsprechenden Nachweise bei:<br />

• verheiratet: Heiratsurkunde<br />

• verwitwet: in Österreich Witwenpensionsbescheid<br />

seit T TMMJ J<br />

• geschieden: Nachweise der Ehescheidung<br />

• Unterhalt falls geschieden: „ja“: Nachweis über die monatliche Höhe<br />

Unterhalt vom geschiedenen Ehepartner?<br />

J J M M T T<br />

Legen Sie die Sterbeurkunde(n) und<br />

Witwen-/Witwer-Pensionsbescheide<br />

Achtung! Die folgende Einkommenserklärung müssen bei. Sie bei jedem Antrag ausfüllen!<br />

Einkommen von jährlich mehr als EUR 8.000,–, das parallel zur <strong>Studien</strong>beihilfe bezogen wird, führt<br />

zu einer Kürzung der Beihilfe (Info 1).<br />

5<br />

Ich werde die Einkommensgrenze von EUR 8.000,– (inklusive Waisenpension, etc.) nicht überschreiten.<br />

Ich werde die Einkommensgrenze von EUR 8.000,– (inklusive Waisenpension, etc.) überschreiten und lege als Anhang das Formblatt<br />

<strong>SB</strong> 6 bei.<br />

(Das Formblatt <strong>SB</strong> 6 erhalten Sie bei Ihrer Stipendienstelle bzw. unter www.stipendium.at).<br />

Erklärung zu Einkommensdaten und Informationen<br />

Ich erkläre, dass ich einverstanden bin, dass eine Mitteilung über die Gewährung eines <strong>Studien</strong>zuschusses an das Bundesministerium für<br />

Wissenschaft und Forschung erfolgt. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Einkommensdaten automationsunterstützt ermittelt werden.<br />

Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass:<br />

• unvollständige oder unwahre Angaben die Rückzahlung der <strong>Studien</strong>beihilfe bewirken können.<br />

• dieser Antrag für die wiederholte Zuerkennung von <strong>Studien</strong>beihilfe gilt, solange keine Unterbrechung des Beihilfenbezuges eintritt (siehe<br />

Info 16).<br />

Bitte aktuelles <strong>Studien</strong>blatt beilegen!<br />

Achtung! Sie müssen nach jedem <strong>Studien</strong>wechsel und nach jedem Wechsel des <strong>Studien</strong>ortes<br />

oder der Bildungseinrichtung einen neuen Antrag stellen!<br />

Hinweis zur Rückzahlungsverpflichtung<br />

Studierende, die in den ersten beiden Semestern ihres Studiums (im ersten Ausbildungsjahr) <strong>Studien</strong>beihilfe und/oder<br />

einen <strong>Studien</strong>zuschuss bezogen haben, sind verpflichtet, spätestens in der auf das zweite Semester folgenden<br />

Antragsfrist Nachweise über ihren <strong>Studien</strong>erfolg vorzulegen. Dies gilt auch für Master- und Doktoratsstudien. Ebenso<br />

haben <strong>Studien</strong>beihilfenbezieherinnen/<strong>Studien</strong>beihilfenbezieher (oder Bezieherinnen/Bezieher eines <strong>Studien</strong>zuschusses),<br />

die nach dem ersten Semester das Studium nicht unmittelbar fortsetzen, innerhalb der Antragsfrist des<br />

Folgesemesters einen <strong>Studien</strong>erfolgsnachweis vorzulegen. (Details siehe Info 4 bzw. www.stipendium.at).<br />

Wenn Sie dieser Nachweispflicht nicht nachkommen, müssen Sie die gesamte erhaltene <strong>Studien</strong>beihilfe<br />

zurückzahlen!<br />

Datum<br />

Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers

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