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Die Rechtslage bei Telefonakquise – ein Interview mit Rechtsanwältin Jutta Löwe | ...<br />
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Die Rechtslage bei Telefonakquise – ein Interview mit Rechtsanwältin Jutta Löwe<br />
News nach Kategorien:<br />
Telefonakquise-B2B (5)<br />
Selbstmotivation (3)<br />
Gesprächsführung (7)<br />
CRM (2)<br />
Datenschutz (5)<br />
Aktuelle Termine (5)<br />
Letzte News:<br />
Sagen Sie’s einfach – fünf Tipps<br />
für eine anschauliche Sprache<br />
in der Kundenakquisition<br />
„Ist das überhaupt erlaubt?“ Diese Frage höre ich immer<br />
wieder, wenn ich Erstgespräche mit Kunden führe. Dabei<br />
ist Telefonmarketing im Business-to-Business-Bereich<br />
(B2B) unproblematischer als die beliebten Newsletter und<br />
Werbemails. Um Klarheit in die Diskussion zu bringen,<br />
habe ich mit der Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin<br />
Jutta Löwe gesprochen. Sie zeigt, welche Formen der<br />
Telefonakquise erlaubt und welche verboten sind und was<br />
Unternehmen erwartet, wenn sie die Rechtslage<br />
missachten.<br />
Frau Löwe, ich bin Gewerbetreibender und möchte durch Telefonakquise neue Kunden<br />
gewinnen. Ist das erlaubt?<br />
E-Mail-Werbung versus<br />
Telefonakquise –<br />
überraschende Rechtslage<br />
Die Rechtslage bei<br />
Telefonakquise – ein Interview<br />
mit Rechtsanwältin Jutta Löwe<br />
Intensiv-Workshop<br />
“Telefonakquise im B2B-<br />
Bereich” – Termine 2014<br />
Telefonakquise-Workshop in<br />
Kaarst, Juni 2013 – eine<br />
Teilnehmerin berichtet<br />
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Suchen<br />
Jutta Löwe: Das hängt davon ab, ob Ihre Kunden Gewerbetreibende oder Privatpersonen sind. Bei<br />
Verbrauchern benötigen Sie nach geltender Rechtslage die ausdrückliche schriftliche Einwilligung,<br />
dass er mit der telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden ist. Diese Einwilligung darf auch nicht<br />
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ähnlichem versteckt sein – sonst ist Telefonakquise<br />
im Business-to-Consumer-Bereich generell verboten. Geregelt ist das in Paragraf 7 des Gesetzes<br />
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).<br />
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich eine Telefonakquise im gewerblichen Bereich<br />
plane?<br />
Jutta Löwe: Hier ist Telefonakquise unter Umständen erlaubt. Es kommt aber auf bestimmte<br />
Voraussetzungen an: Sie dürfen andere Unternehmer nur dann anrufen, wenn Sie vermuten können,<br />
dass der Adressat mutmaßlich in eine Telefonakquise einwilligt.<br />
Was bedeutet das?<br />
Jutta Löwe: Ein Beispiel für erlaubte Telefonakquise sind etwa bestehende oder angebahnte<br />
Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen. Eine mutmaßliche Einwilligung können Sie ebenfalls<br />
vermuten, wenn der Angerufene gegenüber Dritten Interesse an Ihren Produkten oder<br />
Dienstleistungen gezeigt hat.Nicht zuletzt sind auch die Nähe der Produkte und Leistungen zu Ihrem<br />
Kerngeschäftsbereich ein Indiz dafür, dass Ihr Anruf erlaubt ist. Eine Druckerei, die Broschüren, Flyer<br />
oder andere Printprodukte druckt, kann beispielsweise davon ausgehen, dass Werbeagenturen<br />
Interesse an ihrem Angebot haben. Generell sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass die<br />
Gerichte sehr unterschiedlich entscheiden, deshalb ist vieles Auslegungssache.<br />
Ich sollte meine Zielgruppe also sorgfältig auswählen.<br />
Jutta Löwe: Richtig. Es ist sehr wichtig, sich vor einer telefonischen Neukundenansprache Gedanken<br />
zu der Auswahl der Zielgruppe zu machen und genau zu überlegen, welche Unternehmen an Ihrem<br />
Produkt oder Ihrer Dienstleistung tatsächlich Interesse haben könnten. Wenn Sie sicherstellen, dass<br />
Ihre Telefonakquise an die richtigen Türen klopft, sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite und<br />
können weiterhin über die Telefonakquise neue Kunden gewinnen und Aufträge generieren.<br />
Wann kommt es Ihrer Erfahrung nach zu Abmahnungen?<br />
Jutta Löwe: Die Rechtslage ist nicht eindeutig und lässt<br />
Interpretationsspielraum zu. Generell empfiehlt es sich, im<br />
Telefonmarketing höflich zu sein – vor Gericht sammeln Sie damit<br />
Sympathie-Punkte. Wenn man sehr penetrant auftritt und unhöflich<br />
wird, spricht sich das schnell herum. Richter urteilen dann im Zweifel<br />
härter.<br />
Welche Art der Telefonakquise ist im gewerblichen Bereich zweifellos verboten?<br />
Jutta Löwe: Paragraf 7 des UWG stuft alle „Handlungen, durch die ein Marktteilnehmer in<br />
unzumutbarer Weise belästigt wird“ als unzulässig ein. Im Klartext bedeutet das: Telefonakquise bei<br />
Marktteilnehmern, die Ihren Anruf offensichtlich ablehnen, ist verboten. Wenn Sie schon von der<br />
file:///C:/Users/Profi/AppData/Local/Temp/Low/HZK9LBMB.htm<br />
26.09.2014
Die Rechtslage bei Telefonakquise – ein Interview mit Rechtsanwältin Jutta Löwe | ...<br />
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Dame in der Zentrale erfahren, dass Werbeanrufe nicht erwünscht sind, sollten Sie es kein zweites<br />
Mal versuchen. Gewerbetreibende, bei denen keine Einwilligung zu vermuten ist, sollten Sie ebenfalls<br />
in Ruhe lassen.<br />
Was passiert, wenn ich die Rechtslage missachte?<br />
Jutta Löwe: Wenn Sie verbotene Telefonakquise betreiben, droht Ihnen durch den Kunden eine<br />
Abmahnung. Er kann Sie zu einer Unterlassung auffordern, was letztlich Geld kostet. Die Höhe des<br />
Bußgelds richtet sich dabei nach der Erheblichkeit des Verstoßes, also wie unverschämt der Werbende<br />
aufgetreten ist oder um welche Werte es geht. Darüber hinaus können auch Verbraucherverbände<br />
oder die Konkurrenz abmahnen, wenn sie von dem rechtswidrigen Verhalten erfahren.<br />
Wie reagiere ich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?<br />
Jutta Löwe: Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren und nichts ohne Prüfung unterschreiben. Meistens<br />
schicken Abmahner eine Unterlassungserklärung mit, die den Abmahner besser stellt, als es<br />
notwendig wäre. Das kann für Sie teurer werden als notwendig. Generell gilt: Lassen Sie einen<br />
Rechtsanwalt prüfen, ob die Telefonakquise überhaupt verboten war.<br />
Wie kann eine rechtssichere Telefonakquise gelingen?<br />
Jutta Löwe: Mein Tipp: Kontaktieren Sie nur potenzielle B2B-Kunden, bei denen Sie eine<br />
mutmaßliche Einwilligung vermuten können. Bereiten Sie sich gut vor, bleiben Sie im Gespräch<br />
höflich, und drängen Sie Ihren Gesprächspartner zu nichts. Zu guter Letzt: Lassen Sie sich bei<br />
Zweifeln immer von einem Anwalt beraten.<br />
Über Jutta Löwe:<br />
Seit 2004 ist Jutta Löwe zugelassene Rechtsanwältin, seit 2010 in eigener<br />
Kanzlei. Sie berät und vertritt Unternehmen ausschließlich in den Bereichen<br />
des IT-, Internet- und Datenschutzrechts sowie auf dem Gebiet des<br />
gewerblichen Rechtsschutzes.<br />
Zusätzlich hält sie Vorträge und Schulungen unter anderem zu Social Media<br />
und Cloud Computing. Als externe Datenschutzbeauftragte (TÜV®) hilft sie<br />
auch praktisch, den Datenschutz in Unternehmen zu gewährleisten.<br />
Bildnachweis: Carla Hemsing<br />
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26.09.2014