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Die Rechtslage bei Telefonakquise – ein Interview mit Rechtsanwältin Jutta Löwe | ...<br />

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Die Rechtslage bei Telefonakquise – ein Interview mit Rechtsanwältin Jutta Löwe<br />

News nach Kategorien:<br />

Telefonakquise-B2B (5)<br />

Selbstmotivation (3)<br />

Gesprächsführung (7)<br />

CRM (2)<br />

Datenschutz (5)<br />

Aktuelle Termine (5)<br />

Letzte News:<br />

Sagen Sie’s einfach – fünf Tipps<br />

für eine anschauliche Sprache<br />

in der Kundenakquisition<br />

„Ist das überhaupt erlaubt?“ Diese Frage höre ich immer<br />

wieder, wenn ich Erstgespräche mit Kunden führe. Dabei<br />

ist Telefonmarketing im Business-to-Business-Bereich<br />

(B2B) unproblematischer als die beliebten Newsletter und<br />

Werbemails. Um Klarheit in die Diskussion zu bringen,<br />

habe ich mit der Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin<br />

Jutta Löwe gesprochen. Sie zeigt, welche Formen der<br />

Telefonakquise erlaubt und welche verboten sind und was<br />

Unternehmen erwartet, wenn sie die Rechtslage<br />

missachten.<br />

Frau Löwe, ich bin Gewerbetreibender und möchte durch Telefonakquise neue Kunden<br />

gewinnen. Ist das erlaubt?<br />

E-Mail-Werbung versus<br />

Telefonakquise –<br />

überraschende Rechtslage<br />

Die Rechtslage bei<br />

Telefonakquise – ein Interview<br />

mit Rechtsanwältin Jutta Löwe<br />

Intensiv-Workshop<br />

“Telefonakquise im B2B-<br />

Bereich” – Termine 2014<br />

Telefonakquise-Workshop in<br />

Kaarst, Juni 2013 – eine<br />

Teilnehmerin berichtet<br />

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Jutta Löwe: Das hängt davon ab, ob Ihre Kunden Gewerbetreibende oder Privatpersonen sind. Bei<br />

Verbrauchern benötigen Sie nach geltender Rechtslage die ausdrückliche schriftliche Einwilligung,<br />

dass er mit der telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden ist. Diese Einwilligung darf auch nicht<br />

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ähnlichem versteckt sein – sonst ist Telefonakquise<br />

im Business-to-Consumer-Bereich generell verboten. Geregelt ist das in Paragraf 7 des Gesetzes<br />

gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).<br />

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich eine Telefonakquise im gewerblichen Bereich<br />

plane?<br />

Jutta Löwe: Hier ist Telefonakquise unter Umständen erlaubt. Es kommt aber auf bestimmte<br />

Voraussetzungen an: Sie dürfen andere Unternehmer nur dann anrufen, wenn Sie vermuten können,<br />

dass der Adressat mutmaßlich in eine Telefonakquise einwilligt.<br />

Was bedeutet das?<br />

Jutta Löwe: Ein Beispiel für erlaubte Telefonakquise sind etwa bestehende oder angebahnte<br />

Geschäftsbeziehungen zum Unternehmen. Eine mutmaßliche Einwilligung können Sie ebenfalls<br />

vermuten, wenn der Angerufene gegenüber Dritten Interesse an Ihren Produkten oder<br />

Dienstleistungen gezeigt hat.Nicht zuletzt sind auch die Nähe der Produkte und Leistungen zu Ihrem<br />

Kerngeschäftsbereich ein Indiz dafür, dass Ihr Anruf erlaubt ist. Eine Druckerei, die Broschüren, Flyer<br />

oder andere Printprodukte druckt, kann beispielsweise davon ausgehen, dass Werbeagenturen<br />

Interesse an ihrem Angebot haben. Generell sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass die<br />

Gerichte sehr unterschiedlich entscheiden, deshalb ist vieles Auslegungssache.<br />

Ich sollte meine Zielgruppe also sorgfältig auswählen.<br />

Jutta Löwe: Richtig. Es ist sehr wichtig, sich vor einer telefonischen Neukundenansprache Gedanken<br />

zu der Auswahl der Zielgruppe zu machen und genau zu überlegen, welche Unternehmen an Ihrem<br />

Produkt oder Ihrer Dienstleistung tatsächlich Interesse haben könnten. Wenn Sie sicherstellen, dass<br />

Ihre Telefonakquise an die richtigen Türen klopft, sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite und<br />

können weiterhin über die Telefonakquise neue Kunden gewinnen und Aufträge generieren.<br />

Wann kommt es Ihrer Erfahrung nach zu Abmahnungen?<br />

Jutta Löwe: Die Rechtslage ist nicht eindeutig und lässt<br />

Interpretationsspielraum zu. Generell empfiehlt es sich, im<br />

Telefonmarketing höflich zu sein – vor Gericht sammeln Sie damit<br />

Sympathie-Punkte. Wenn man sehr penetrant auftritt und unhöflich<br />

wird, spricht sich das schnell herum. Richter urteilen dann im Zweifel<br />

härter.<br />

Welche Art der Telefonakquise ist im gewerblichen Bereich zweifellos verboten?<br />

Jutta Löwe: Paragraf 7 des UWG stuft alle „Handlungen, durch die ein Marktteilnehmer in<br />

unzumutbarer Weise belästigt wird“ als unzulässig ein. Im Klartext bedeutet das: Telefonakquise bei<br />

Marktteilnehmern, die Ihren Anruf offensichtlich ablehnen, ist verboten. Wenn Sie schon von der<br />

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26.09.2014


Die Rechtslage bei Telefonakquise – ein Interview mit Rechtsanwältin Jutta Löwe | ...<br />

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Dame in der Zentrale erfahren, dass Werbeanrufe nicht erwünscht sind, sollten Sie es kein zweites<br />

Mal versuchen. Gewerbetreibende, bei denen keine Einwilligung zu vermuten ist, sollten Sie ebenfalls<br />

in Ruhe lassen.<br />

Was passiert, wenn ich die Rechtslage missachte?<br />

Jutta Löwe: Wenn Sie verbotene Telefonakquise betreiben, droht Ihnen durch den Kunden eine<br />

Abmahnung. Er kann Sie zu einer Unterlassung auffordern, was letztlich Geld kostet. Die Höhe des<br />

Bußgelds richtet sich dabei nach der Erheblichkeit des Verstoßes, also wie unverschämt der Werbende<br />

aufgetreten ist oder um welche Werte es geht. Darüber hinaus können auch Verbraucherverbände<br />

oder die Konkurrenz abmahnen, wenn sie von dem rechtswidrigen Verhalten erfahren.<br />

Wie reagiere ich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?<br />

Jutta Löwe: Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren und nichts ohne Prüfung unterschreiben. Meistens<br />

schicken Abmahner eine Unterlassungserklärung mit, die den Abmahner besser stellt, als es<br />

notwendig wäre. Das kann für Sie teurer werden als notwendig. Generell gilt: Lassen Sie einen<br />

Rechtsanwalt prüfen, ob die Telefonakquise überhaupt verboten war.<br />

Wie kann eine rechtssichere Telefonakquise gelingen?<br />

Jutta Löwe: Mein Tipp: Kontaktieren Sie nur potenzielle B2B-Kunden, bei denen Sie eine<br />

mutmaßliche Einwilligung vermuten können. Bereiten Sie sich gut vor, bleiben Sie im Gespräch<br />

höflich, und drängen Sie Ihren Gesprächspartner zu nichts. Zu guter Letzt: Lassen Sie sich bei<br />

Zweifeln immer von einem Anwalt beraten.<br />

Über Jutta Löwe:<br />

Seit 2004 ist Jutta Löwe zugelassene Rechtsanwältin, seit 2010 in eigener<br />

Kanzlei. Sie berät und vertritt Unternehmen ausschließlich in den Bereichen<br />

des IT-, Internet- und Datenschutzrechts sowie auf dem Gebiet des<br />

gewerblichen Rechtsschutzes.<br />

Zusätzlich hält sie Vorträge und Schulungen unter anderem zu Social Media<br />

und Cloud Computing. Als externe Datenschutzbeauftragte (TÜV®) hilft sie<br />

auch praktisch, den Datenschutz in Unternehmen zu gewährleisten.<br />

Bildnachweis: Carla Hemsing<br />

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26.09.2014

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