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Schulordnung der Von-Sanden-Oberschule Lemförde

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<strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Von</strong>-<strong>Sanden</strong>-<strong>Oberschule</strong> Lemförde<br />

In unserer Schule begegnen sich Lehrer und Schüler mit Respekt und übernehmen die<br />

Verantwortung für die Erhaltung und Sauberkeit <strong>der</strong> Einrichtungen und Anlagen sowie für den<br />

Schutz von Umwelt und Natur.<br />

1. Allgemeine Verhaltensweisen<br />

1.1 Kein Schüler darf einen Mitschüler angreifen o<strong>der</strong> ihm Angst und Schmerzen zufügen<br />

bzw. ihn mobben.<br />

Das Bemehlen und die sogenannten Geburtstagsschläge sind verboten.<br />

1.2 Auf dem gesamten Schulgelände und im Sichtbereich <strong>der</strong> Schule ist das Rauchen, <strong>der</strong><br />

Verzehr von Alkohol, das Spucken und das Kaugummikauen für Schüler verboten.<br />

1.3 Der Gebrauch von Handys in <strong>der</strong> Schule ist untersagt.<br />

Auch die Nutzung von MP3- Playern o<strong>der</strong> ähnlichen, dem Abspielen von Musik<br />

dienlichen Geräten, ist untersagt.<br />

1.4 Ton- und Bildmitschnitte sowie <strong>der</strong>en Veröffentlichung sind nicht erlaubt.<br />

2. Pausenordnung<br />

2.1 In den großen Pausen halten sich die Schüler auf dem Schulhof o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Pausenhalle<br />

auf. Die Toilettenvorräume sind keine Aufenthaltsräume!<br />

Wenn die Pforte geöffnet ist, steht <strong>der</strong> Rasenplatz ausschließlich den Schülern <strong>der</strong><br />

5. und 6. Klassen zur Verfügung.<br />

3. Aufenthalt auf dem Schulgelände<br />

3.1 Zu Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler auf direktem Weg auf das Schulgelände.<br />

Busschüler betreten unverzüglich nach Ankunft <strong>der</strong> Schulbusse die Schulanlage.<br />

3.2 Das Schulgebäude darf erst ab 7.55 Uhr betreten werden.<br />

Ausnahme: Pausenhalle. Schüler, <strong>der</strong>en Unterricht später beginnt, halten sich<br />

bis zum Pausenbeginn in <strong>der</strong> Pausenhalle auf.<br />

3.3 Das Verlassen des Schulgrundstückes ist nur mit Erlaubnis <strong>der</strong> Lehrer gestattet.<br />

3.4 Fahrrä<strong>der</strong> und Mofas werden auf dem Schulgrundstück geschoben. Das Mitbringen von<br />

Inlinern, Skateboards u. a. ist untersagt.<br />

3.5 Ab dem Ende des 2. Blocks stellen die Schülerinnen und Schüler alle Stühle hoch und<br />

hinterlassen ihren Platz und den Klassenraum in sauberem und geordnetem Zustand.<br />

Kassettenrecor<strong>der</strong> etc. werden im Klassenschrank verschlossen. Der Lehrer verlässt<br />

zuletzt den Raum und schließt ab.<br />

3.6 Schüler, die Unterricht in <strong>der</strong> Sporthalle haben, werden von den Lehrern am Schulhof<br />

abgeholt und nach Unterrichtsschluss zum Schulhof zurückgebracht.<br />

3.7 Nach Beendigung ihres Unterrichts verlassen alle Schüler sofort das Schulgelände und<br />

begeben sich unverzüglich auf den Heimweg bzw. gehen zur Bushaltestelle.<br />

1


4. Erziehungsmaßnahmen in Verbindung mit einem Punktesystem<br />

Bei einem Verstoß gegen folgende Regeln <strong>der</strong> <strong>Schulordnung</strong> erhält <strong>der</strong> Betreffende<br />

jeweils einen Strafpunkt:<br />

4.1 Beschädigung, Zerstörung und Verschmutzung von Schuleigentum sowie<br />

von fremdem Eigentum<br />

4.2 Gefährdung <strong>der</strong> Mitschüler (z. B. Rauchen, Schubsen, Werfen, Schießen,<br />

Schneeballwerfen, Bemehlen, Schlagen)<br />

4.3 Rauchen o<strong>der</strong> Ähnliches (s. P. 1.2) auf dem Schulgelände<br />

4.4 Unberechtigter Aufenthalt im Schulgebäude und den Toiletten<br />

4.5 Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis<br />

4.6 Fahren auf dem Schulgelände<br />

- Bei jedem Verstoß fertigt <strong>der</strong> Schüler eine schriftliche Reflexion über seine Tat an, die<br />

bei dem/<strong>der</strong> Klassenlehrer/-in abzugeben ist.<br />

- Mit dem 4. Punkt pro Schulhalbjahr erfolgt ein Eintrag ins Zeugnis.<br />

- Mit dem 7. Punkt pro Schuljahr erfolgt eine pädagogische Konferenz. Gleichzeitig<br />

erhält <strong>der</strong> betreffende Schüler auch im Zeugnis des 2. Halbjahres den Vermerk „...hat<br />

häufig gegen die <strong>Schulordnung</strong> verstoßen“.<br />

Lemförde, den 01.02.2012<br />

(Greve)<br />

Schulleiter<br />

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