Schulordnung der Von-Sanden-Oberschule Lemförde
Schulordnung der Von-Sanden-Oberschule Lemförde
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<strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Von</strong>-<strong>Sanden</strong>-<strong>Oberschule</strong> Lemförde<br />
In unserer Schule begegnen sich Lehrer und Schüler mit Respekt und übernehmen die<br />
Verantwortung für die Erhaltung und Sauberkeit <strong>der</strong> Einrichtungen und Anlagen sowie für den<br />
Schutz von Umwelt und Natur.<br />
1. Allgemeine Verhaltensweisen<br />
1.1 Kein Schüler darf einen Mitschüler angreifen o<strong>der</strong> ihm Angst und Schmerzen zufügen<br />
bzw. ihn mobben.<br />
Das Bemehlen und die sogenannten Geburtstagsschläge sind verboten.<br />
1.2 Auf dem gesamten Schulgelände und im Sichtbereich <strong>der</strong> Schule ist das Rauchen, <strong>der</strong><br />
Verzehr von Alkohol, das Spucken und das Kaugummikauen für Schüler verboten.<br />
1.3 Der Gebrauch von Handys in <strong>der</strong> Schule ist untersagt.<br />
Auch die Nutzung von MP3- Playern o<strong>der</strong> ähnlichen, dem Abspielen von Musik<br />
dienlichen Geräten, ist untersagt.<br />
1.4 Ton- und Bildmitschnitte sowie <strong>der</strong>en Veröffentlichung sind nicht erlaubt.<br />
2. Pausenordnung<br />
2.1 In den großen Pausen halten sich die Schüler auf dem Schulhof o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Pausenhalle<br />
auf. Die Toilettenvorräume sind keine Aufenthaltsräume!<br />
Wenn die Pforte geöffnet ist, steht <strong>der</strong> Rasenplatz ausschließlich den Schülern <strong>der</strong><br />
5. und 6. Klassen zur Verfügung.<br />
3. Aufenthalt auf dem Schulgelände<br />
3.1 Zu Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler auf direktem Weg auf das Schulgelände.<br />
Busschüler betreten unverzüglich nach Ankunft <strong>der</strong> Schulbusse die Schulanlage.<br />
3.2 Das Schulgebäude darf erst ab 7.55 Uhr betreten werden.<br />
Ausnahme: Pausenhalle. Schüler, <strong>der</strong>en Unterricht später beginnt, halten sich<br />
bis zum Pausenbeginn in <strong>der</strong> Pausenhalle auf.<br />
3.3 Das Verlassen des Schulgrundstückes ist nur mit Erlaubnis <strong>der</strong> Lehrer gestattet.<br />
3.4 Fahrrä<strong>der</strong> und Mofas werden auf dem Schulgrundstück geschoben. Das Mitbringen von<br />
Inlinern, Skateboards u. a. ist untersagt.<br />
3.5 Ab dem Ende des 2. Blocks stellen die Schülerinnen und Schüler alle Stühle hoch und<br />
hinterlassen ihren Platz und den Klassenraum in sauberem und geordnetem Zustand.<br />
Kassettenrecor<strong>der</strong> etc. werden im Klassenschrank verschlossen. Der Lehrer verlässt<br />
zuletzt den Raum und schließt ab.<br />
3.6 Schüler, die Unterricht in <strong>der</strong> Sporthalle haben, werden von den Lehrern am Schulhof<br />
abgeholt und nach Unterrichtsschluss zum Schulhof zurückgebracht.<br />
3.7 Nach Beendigung ihres Unterrichts verlassen alle Schüler sofort das Schulgelände und<br />
begeben sich unverzüglich auf den Heimweg bzw. gehen zur Bushaltestelle.<br />
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4. Erziehungsmaßnahmen in Verbindung mit einem Punktesystem<br />
Bei einem Verstoß gegen folgende Regeln <strong>der</strong> <strong>Schulordnung</strong> erhält <strong>der</strong> Betreffende<br />
jeweils einen Strafpunkt:<br />
4.1 Beschädigung, Zerstörung und Verschmutzung von Schuleigentum sowie<br />
von fremdem Eigentum<br />
4.2 Gefährdung <strong>der</strong> Mitschüler (z. B. Rauchen, Schubsen, Werfen, Schießen,<br />
Schneeballwerfen, Bemehlen, Schlagen)<br />
4.3 Rauchen o<strong>der</strong> Ähnliches (s. P. 1.2) auf dem Schulgelände<br />
4.4 Unberechtigter Aufenthalt im Schulgebäude und den Toiletten<br />
4.5 Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis<br />
4.6 Fahren auf dem Schulgelände<br />
- Bei jedem Verstoß fertigt <strong>der</strong> Schüler eine schriftliche Reflexion über seine Tat an, die<br />
bei dem/<strong>der</strong> Klassenlehrer/-in abzugeben ist.<br />
- Mit dem 4. Punkt pro Schulhalbjahr erfolgt ein Eintrag ins Zeugnis.<br />
- Mit dem 7. Punkt pro Schuljahr erfolgt eine pädagogische Konferenz. Gleichzeitig<br />
erhält <strong>der</strong> betreffende Schüler auch im Zeugnis des 2. Halbjahres den Vermerk „...hat<br />
häufig gegen die <strong>Schulordnung</strong> verstoßen“.<br />
Lemförde, den 01.02.2012<br />
(Greve)<br />
Schulleiter<br />
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