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Künstler-Magazin 02-2015

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Verbandsnachrichten / Tipps<br />

www.kuenstler-magazin.de<br />

Achtung! Scheinselbständigkeit<br />

Feste Mitarbeiter einzustellen<br />

ist gerade im wechselhaften<br />

Veranstaltungsgeschäft<br />

so eine Sache. Oft werden<br />

kurzfristig mehr Mitarbeiter<br />

gebraucht, wenn es um ein<br />

konkretes Projekt geht, die<br />

später nicht mehr einzusetzen<br />

sind, wohl aber bezahlt werden<br />

müssen. Es bedarf dann<br />

der Kündigung, die womöglich<br />

wegen des allgemeinen oder<br />

eines besonderen Kündigungsschutzes<br />

schwierig sein<br />

kann. Außerdem ist die Kraft<br />

natürlich bei der Sozialversicherung<br />

anzumelden und so<br />

weiter und so fort.<br />

Was liegt also näher, als sich<br />

freier Mitarbeiter zu bedienen?<br />

Ein freier Dienstleistungsvertrag<br />

wird geschlossen,<br />

die Projektkraft versichert<br />

darin, ihre Einnahmen selbst<br />

zu versteuern, bekommt einen<br />

Arbeitsplatz mit nötigem Equipment,<br />

macht ihren Job, stellt<br />

ihre Rechnung ggf. mit USt.,<br />

nach dem Projekt ist sie wieder<br />

weg und alles ist gut…<br />

Ist alles gut ???<br />

KEINESWEGS !<br />

Häufig sind solche "Freien"<br />

nämlich nicht frei, sondern<br />

Manfred Knoke<br />

abhängig beschäftigt. Das gilt<br />

unabhängig davon, ob sie das<br />

wollen oder nicht. Die Vorstellungen<br />

der Parteien sind völlig<br />

egal, es kommt nur auf die objektiven<br />

Fakten an. Wie der<br />

Vertrag heißt, ist unbeachtlich,<br />

nur was drin ist, zählt.<br />

Das bedeutet: Trägt der<br />

"Freie" ein eigenes Unternehmerrisiko,<br />

z.B. er aus einer<br />

eigenen Betriebsstätte (Büro)<br />

arbeitet, er selbst für die zur<br />

Erfüllung seines Auftrags nötigen<br />

Betriebsmittel sorgt, im<br />

Wesentlichen auch seine Arbeit<br />

zeitlich frei gestalten kann<br />

-abgesehen von vorgegebenen<br />

Ablieferungsdaten seiner<br />

Arbeit-, dann und nur dann<br />

ist er wirklich ein freier<br />

Dienstleister.<br />

Ist er hingegen in die betriebliche<br />

Organisation seines "Auftraggebers"<br />

eingebunden, hat<br />

dessen Weisungen zu befolgen,<br />

bekommt die Arbeitsmittel<br />

von ihm und so weiter,<br />

ist er angestellt, er ist nur<br />

"scheinselbstständig". Im Einzelnen<br />

kann man über vieles<br />

streiten und eine generell gültige<br />

100%-Abgrenzung gibt<br />

es nicht. Auszugehen ist von<br />

dem Merksatz:<br />

www.hypnopower.de<br />

Nominiert als<br />

<strong>Künstler</strong> des<br />

Jahres <strong>2015</strong><br />

Wer wie ein Angestellter<br />

arbeitet, der ist auch einer<br />

Umso mehr ist das so, wenn<br />

er unternehmenstypische<br />

Aufgaben zu erfüllen hat.<br />

Zwar gilt auch hier der Grundsatz<br />

"Wo kein Kläger, da kein<br />

Richter". Aber der Kläger kann<br />

sehr schnell auf den Plan treten<br />

und der Richter folgt auf<br />

dem Fuße. Dann heißt es<br />

nämlich: Die Sozialversicherungsbeiträge<br />

und die Lohnsteuer<br />

müssen nachgezahlt<br />

werden und ein Regress beim<br />

Mitarbeiter scheidet kraft Gesetzes<br />

aus, lediglich der Arbeitnehmeranteil<br />

zur Sozialversicherung<br />

kann ausschließlich<br />

durch Lohnabzug und<br />

dann auch nur für drei Monate<br />

ersetzt verlangt werden.<br />

Selbst dieses Minimum scheitert<br />

in der Praxis fast immer,<br />

weil der Arbeitnehmer schon<br />

längst nicht mehr da ist und es<br />

keine künftigen Gehälter mehr<br />

zu verrechnen gibt. Die Lohnsteuer<br />

und die Sozialversicherungsbeiträge<br />

berechnen sich<br />

vom vereinbarten Entgelt inklusive<br />

der USt., hingegen<br />

kann diese -weil sie nicht anfiel-<br />

nicht als Vorsteuer geltend<br />

gemacht werden, ggf. ist<br />

schon gezogene Vorsteuer an<br />

das Finanzamt zurück zu erstatten.<br />

Kurz: Der als Arbeitgeber<br />

entpuppte Auftraggeber<br />

hat den maximalen Schaden<br />

und darauf bleibt er sitzen !<br />

Auf die Verschwiegenheit des<br />

"Freien" zu vertrauen, ist auch<br />

nicht ratsam. Er mag schon<br />

bei Unstimmigkeiten im Rahmen<br />

des Auftrags seinen wirklichen<br />

Status als Druckmittel<br />

nutzen oder später aus welchen<br />

Gründen auch immer<br />

Roland Voges<br />

Rache nehmen wollen, weil<br />

er zum Beispiel einen Folgeauftrag<br />

nicht bekommen hat.<br />

Sein Risiko dabei ist gleich<br />

Null.<br />

Immer öfter wird auch eine<br />

Scheinselbstständigkeit anläßlich<br />

von Lohnbetriebsprüfungen<br />

der Sozialversicherung<br />

oder bei Lohnsteuer- /Betriebsprüfungen<br />

durch das Finanzamt<br />

erkannt und sodann konsequent<br />

verfolgt.<br />

Vor den finanziellen Risiken<br />

einer aufgedeckten Scheinselbstständigkeit<br />

kann also<br />

nur eindringlich gewarnt werden,<br />

sie können durchaus<br />

existenzbedrohend sein.<br />

Rechtsanwalt Roland Voges<br />

Präsident und Justitiar IFSU<br />

Der IFSU berät Sie intensiv<br />

und vertritt Ihre Interessen<br />

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Tel: 040/30 99999 10<br />

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