Trinkwasseruntersuchung – Angebote nutzen - lfl.at
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<strong>Trinkwasseruntersuchung</strong> <strong>–</strong> <strong>Angebote</strong> <strong>nutzen</strong><br />
Seit über 10 Jahren werden in Oberösterreich die Kosten der <strong>Trinkwasseruntersuchung</strong>en für Milcherzeuger<br />
und Direktvermarkter vom Land OÖ finanziell unterstützt. Der LfL zieht die Proben und wickelt die Untersuchungsaktion<br />
ab. Grundsätzlich können alle landwirtschaftlichen Betriebe mit eigenen Wasserversorgungsanlagen<br />
und einem täglichen Wasserverbrauch von weniger als 10m³ eine Wasserprobe beim LfL<br />
anfordern. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick.<br />
Richtlinie<br />
Untersuchungsumfang<br />
Milcherzeuger<br />
Produktion und Vermarktung<br />
von Rohmilch (Molkerei<br />
oder ab Hof)<br />
K<strong>at</strong>egorie Produktion Untersuchungsintervall<br />
zuständige<br />
Behörde<br />
Kosten<br />
Bakteriologische<br />
Untersuchung<br />
(alle drei Jahre)<br />
kostenlos<br />
3 Jahre Mikrobiologie Veterinärbehörde<br />
Nachuntersuchung<br />
für Milcher-<br />
Milcherzeuger<br />
Direktvermarkter<br />
Imker<br />
Rindfleisch<br />
fleischmarkenprogramm<br />
„N<strong>at</strong>urama“<br />
Weitere<br />
landwirtschaftliche<br />
Betriebe<br />
Produktion und Vermarktung<br />
von Rohmilch (Molkerei<br />
oder ab Hof)<br />
Vermarktung von be- und<br />
verarbeiteten Urprodukten,<br />
Urlaub am Bauernhof,<br />
Zimmervermarktung<br />
Produktion und Vermarktung<br />
von Honig<br />
Produktion und Vermarktung<br />
von Jungstieren über<br />
das Rindfleischmarkenprogramm<br />
„N<strong>at</strong>urama“<br />
1 Jahr Mikrobiologie,<br />
Chemie, Lokalaugenschein<br />
3 Jahre Mikrobiologie,<br />
Chemie<br />
Auf-<br />
laut<br />
trag<br />
Alle Sparten der Landwirtschaft<br />
Nach Sanierung<br />
oder Reinigung<br />
Mikrobiologie<br />
und Lokalaugenschein<br />
Veterinärbehörde<br />
3 Jahre Mikrobiologie,<br />
Lokalaugenschein<br />
Lebensmittelaufsicht<br />
Keine<br />
kostenpflichtig<br />
Lebensmittelaufsicht<br />
Mindestuntersuchung<br />
(jährlich)<br />
kostenlos,<br />
Nachuntersuchung<br />
kostenpflichtig<br />
Routineuntersuchung<br />
(alle drei<br />
Jahre) kostenlos,<br />
Nachuntersuchung<br />
kostenpflichtig<br />
Sonderuntersuchung<br />
für N<strong>at</strong>urama<br />
(alle drei<br />
Jahre) kostenlos,<br />
Nachuntersuchung<br />
kostenpflichtig<br />
laut Auftrag Keine kostenpflichtig<br />
Eine Nachuntersuchung ist dann erforderlich, wenn der Wasserbefund nicht in Ordnung ist. Zuvor muss<br />
jedoch die Ursache der Verunreinigung gesucht und beseitigt werden.
Wichtig: Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Anschluss an die Ortswasserleitung oder an eine Wassergenossenschaft<br />
liegen die amtlichen Trinkwasserbefunde bei den Gemeinden bzw. beim Obmann auf. Zusätzliche<br />
Inform<strong>at</strong>ionsproben beim landwirtschaftlichen Betrieb sind möglich, jedoch kostenpflichtig.<br />
Die Trinkwasserbefunde für Milcherzeuger und Direktvermarkter werden durch die jeweiligen Behörden<br />
verstärkt kontrolliert, die Teilnahme an der Untersuchungsaktion des Landes OÖ wird jedem Betrieb empfohlen.<br />
Tarife:<br />
Sofern die Kosten nicht im Rahmen der Untersuchungsaktion des Landes OÖ bezahlt werden, werden folgende<br />
Tarife schlagend:<br />
Mikrobiologische Kontrolle laut Milchhygieneverordnung Ca. 60,00 € netto<br />
(+ 20 % Ums<strong>at</strong>zsteuer)<br />
Mikrobiologische Kontrolle mit Lokalaugenschein<br />
(Nachuntersuchung f. Molkereilieferanten)<br />
laut Milchhygieneverordnung<br />
Mindestuntersuchung laut Trinkwasserverordnung<br />
304/2001 (Mikrobiologie, Chemie, Lokalaugenschein)<br />
Ca. 70,00 € netto<br />
(+ 20 % Ums<strong>at</strong>zsteuer)<br />
Ca. 100,00 € netto<br />
(+ 20 % Ums<strong>at</strong>zsteuer)<br />
<br />
Inhalt des Dienstleistungspaketes<br />
<br />
Auftragsannahme und Abwicklung durch Kundend<strong>at</strong>enbank des LfL OÖ, Durchführung der Probenahme<br />
und Inspektion durch Inspektionspersonal des LfL OÖ, Untersuchung und Befund bzw. Gutachtenerstellung<br />
durch das vertraglich eingebundene Untersuchungslabor.<br />
<br />
Weiterleitung der Ergebnisse an den Betreiber bzw. an die zuständigen Behörden und die LfL-<br />
D<strong>at</strong>enbank.<br />
<br />
Ber<strong>at</strong>ung zu allen Fragen der Sanierung und Erstellung von Neuanlagen durch die Wasserber<strong>at</strong>ung<br />
der Landwirtschaftkammer OÖ (DI Christoph Zaussinger, DW 1287).<br />
<br />
Wichtig: Anmeldungen zur <strong>Trinkwasseruntersuchung</strong> (Neuanmeldungen, Anmeldung zur Nachuntersuchung)<br />
erfolgen per Telefon an die jeweilige Bezirksbauernkammer bzw. an das Verbandsbüro<br />
des LfL OÖ.<br />
<br />
Akkreditiertes Qualitätsmanagement<br />
Alle Arbeitsabläufe in der <strong>Trinkwasseruntersuchung</strong> erfolgen nach den strengen Qualitätsanforderungen<br />
der Akkreditierung EN ISO/IEC 17020 und 17025 im Bereich der Inspektion, Probenahme und Untersuchung<br />
des Trinkwassers. Ende Juni 2011 wurde dieser Sachverhalt beim LfL und beim Labor Begert von<br />
unabhängigen Sachverständigen der Akkreditierungsstelle des Wirtschaftsministeriums überprüft und für<br />
sehr gut beurteilt.