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Trinkwasseruntersuchung – Angebote nutzen - lfl.at

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<strong>Trinkwasseruntersuchung</strong> <strong>–</strong> <strong>Angebote</strong> <strong>nutzen</strong><br />

Seit über 10 Jahren werden in Oberösterreich die Kosten der <strong>Trinkwasseruntersuchung</strong>en für Milcherzeuger<br />

und Direktvermarkter vom Land OÖ finanziell unterstützt. Der LfL zieht die Proben und wickelt die Untersuchungsaktion<br />

ab. Grundsätzlich können alle landwirtschaftlichen Betriebe mit eigenen Wasserversorgungsanlagen<br />

und einem täglichen Wasserverbrauch von weniger als 10m³ eine Wasserprobe beim LfL<br />

anfordern. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick.<br />

Richtlinie<br />

Untersuchungsumfang<br />

Milcherzeuger<br />

Produktion und Vermarktung<br />

von Rohmilch (Molkerei<br />

oder ab Hof)<br />

K<strong>at</strong>egorie Produktion Untersuchungsintervall<br />

zuständige<br />

Behörde<br />

Kosten<br />

Bakteriologische<br />

Untersuchung<br />

(alle drei Jahre)<br />

kostenlos<br />

3 Jahre Mikrobiologie Veterinärbehörde<br />

Nachuntersuchung<br />

für Milcher-<br />

Milcherzeuger<br />

Direktvermarkter<br />

Imker<br />

Rindfleisch<br />

fleischmarkenprogramm<br />

„N<strong>at</strong>urama“<br />

Weitere<br />

landwirtschaftliche<br />

Betriebe<br />

Produktion und Vermarktung<br />

von Rohmilch (Molkerei<br />

oder ab Hof)<br />

Vermarktung von be- und<br />

verarbeiteten Urprodukten,<br />

Urlaub am Bauernhof,<br />

Zimmervermarktung<br />

Produktion und Vermarktung<br />

von Honig<br />

Produktion und Vermarktung<br />

von Jungstieren über<br />

das Rindfleischmarkenprogramm<br />

„N<strong>at</strong>urama“<br />

1 Jahr Mikrobiologie,<br />

Chemie, Lokalaugenschein<br />

3 Jahre Mikrobiologie,<br />

Chemie<br />

Auf-<br />

laut<br />

trag<br />

Alle Sparten der Landwirtschaft<br />

Nach Sanierung<br />

oder Reinigung<br />

Mikrobiologie<br />

und Lokalaugenschein<br />

Veterinärbehörde<br />

3 Jahre Mikrobiologie,<br />

Lokalaugenschein<br />

Lebensmittelaufsicht<br />

Keine<br />

kostenpflichtig<br />

Lebensmittelaufsicht<br />

Mindestuntersuchung<br />

(jährlich)<br />

kostenlos,<br />

Nachuntersuchung<br />

kostenpflichtig<br />

Routineuntersuchung<br />

(alle drei<br />

Jahre) kostenlos,<br />

Nachuntersuchung<br />

kostenpflichtig<br />

Sonderuntersuchung<br />

für N<strong>at</strong>urama<br />

(alle drei<br />

Jahre) kostenlos,<br />

Nachuntersuchung<br />

kostenpflichtig<br />

laut Auftrag Keine kostenpflichtig<br />

Eine Nachuntersuchung ist dann erforderlich, wenn der Wasserbefund nicht in Ordnung ist. Zuvor muss<br />

jedoch die Ursache der Verunreinigung gesucht und beseitigt werden.


Wichtig: Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Anschluss an die Ortswasserleitung oder an eine Wassergenossenschaft<br />

liegen die amtlichen Trinkwasserbefunde bei den Gemeinden bzw. beim Obmann auf. Zusätzliche<br />

Inform<strong>at</strong>ionsproben beim landwirtschaftlichen Betrieb sind möglich, jedoch kostenpflichtig.<br />

Die Trinkwasserbefunde für Milcherzeuger und Direktvermarkter werden durch die jeweiligen Behörden<br />

verstärkt kontrolliert, die Teilnahme an der Untersuchungsaktion des Landes OÖ wird jedem Betrieb empfohlen.<br />

Tarife:<br />

Sofern die Kosten nicht im Rahmen der Untersuchungsaktion des Landes OÖ bezahlt werden, werden folgende<br />

Tarife schlagend:<br />

Mikrobiologische Kontrolle laut Milchhygieneverordnung Ca. 60,00 € netto<br />

(+ 20 % Ums<strong>at</strong>zsteuer)<br />

Mikrobiologische Kontrolle mit Lokalaugenschein<br />

(Nachuntersuchung f. Molkereilieferanten)<br />

laut Milchhygieneverordnung<br />

Mindestuntersuchung laut Trinkwasserverordnung<br />

304/2001 (Mikrobiologie, Chemie, Lokalaugenschein)<br />

Ca. 70,00 € netto<br />

(+ 20 % Ums<strong>at</strong>zsteuer)<br />

Ca. 100,00 € netto<br />

(+ 20 % Ums<strong>at</strong>zsteuer)<br />

<br />

Inhalt des Dienstleistungspaketes<br />

<br />

Auftragsannahme und Abwicklung durch Kundend<strong>at</strong>enbank des LfL OÖ, Durchführung der Probenahme<br />

und Inspektion durch Inspektionspersonal des LfL OÖ, Untersuchung und Befund bzw. Gutachtenerstellung<br />

durch das vertraglich eingebundene Untersuchungslabor.<br />

<br />

Weiterleitung der Ergebnisse an den Betreiber bzw. an die zuständigen Behörden und die LfL-<br />

D<strong>at</strong>enbank.<br />

<br />

Ber<strong>at</strong>ung zu allen Fragen der Sanierung und Erstellung von Neuanlagen durch die Wasserber<strong>at</strong>ung<br />

der Landwirtschaftkammer OÖ (DI Christoph Zaussinger, DW 1287).<br />

<br />

Wichtig: Anmeldungen zur <strong>Trinkwasseruntersuchung</strong> (Neuanmeldungen, Anmeldung zur Nachuntersuchung)<br />

erfolgen per Telefon an die jeweilige Bezirksbauernkammer bzw. an das Verbandsbüro<br />

des LfL OÖ.<br />

<br />

Akkreditiertes Qualitätsmanagement<br />

Alle Arbeitsabläufe in der <strong>Trinkwasseruntersuchung</strong> erfolgen nach den strengen Qualitätsanforderungen<br />

der Akkreditierung EN ISO/IEC 17020 und 17025 im Bereich der Inspektion, Probenahme und Untersuchung<br />

des Trinkwassers. Ende Juni 2011 wurde dieser Sachverhalt beim LfL und beim Labor Begert von<br />

unabhängigen Sachverständigen der Akkreditierungsstelle des Wirtschaftsministeriums überprüft und für<br />

sehr gut beurteilt.

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