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Betreuungen Thomas Artzt

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<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong>


<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Menschen können krank werden, geistig und/oder körperlich behindert<br />

sein, oder unter psychischen und seelischen Störungen leiden.<br />

Die Erkrankungen können Junge und Alte, Männer und Frauen, Arme<br />

und Reiche treffen.<br />

Sie haben einen alten, kranken oder behinderten Menschen unter<br />

ihren Angehörigen oder Freunden, den sie gut versorgt wissen wollen,<br />

obwohl sie nicht in der Nähe wohnen oder Ihnen einfach die Zeit fehlt<br />

selbst die Aufgabe zu übernehmen. Dann sind sie richtig bei uns.<br />

Auf unserer Homepage können sie finden wonach sie suchen.<br />

Oft führen Erkrankungen dazu, dass die Betroffenen ihr Leben nicht<br />

mehr meistern können:<br />

Sie vereinsamen<br />

Sie öffnen die Post nicht mehr<br />

Sie zahlen keine Rechnungen<br />

Sie verschulden sich<br />

Sie gehen nicht mehr zum Arzt<br />

Sie versäumen Behördentermine<br />

Diese Menschen werden durch mich vertreten und von mir beraten,<br />

damit für die Betroffenen das Leben wieder lebenswert wird.<br />

Wir helfen u. a.:<br />

beim amtlichen Schriftverkehr<br />

bei der Entscheidungsfindung, was ist für meinen Angehörigen oder<br />

Freund am Besten, um seine Lebensqualität weiter zu sichern<br />

bei der Stellung von Anträgen wie z.B. Pflegestufen<br />

bei der Sicherstellung der ärztlichen Behandlung<br />

bei Problemen mit Kindern und Jugendlichen<br />

Wille und Wohl der Betroffenen stehen für mich an erster Stelle.


<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Nach diesem Leitsatz handle und entscheide ich.<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt, haben Sie noch Fragen, oder möchten Sie einen<br />

Termin für ein Beratungsgespräch?<br />

Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an.<br />

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich!<br />

Für wen arbeiteten wir?<br />

Eltern, Ehepartner, Tochter, Sohn, Bruder, Verwandte, Freunde......<br />

Sie sind nicht in der Nähe?<br />

Sie arbeiten und wohnen entfernt und benötigen jemanden, der professionelle<br />

Beratungs- und Serviceleistungen übernimmt.<br />

Sie wohnen in der Nähe,<br />

sind aber nicht in der Lage, die umfangreichen Aufgaben allein zu bewältigen.<br />

Sie brauchen Hilfe für<br />

Ehepartner, Mutter, Vater, Kinder, Bruder, Schwester, Verwandte, Freunde...<br />

im Alter<br />

bei Krankheit<br />

bei körperliche Behinderung<br />

welche unter psychischen und seelischen Störungen leiden<br />

die sich nicht mehr allein zurecht finden<br />

weil der Partner verstorben ist<br />

weil sie die Probleme nicht mehr allein lösen können


<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Beratungsfelder<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Analyse der Bedürfnisse und der vorhandenen Ressourcen der<br />

hilfsbedürftigen Menschen<br />

Hilfeplanung<br />

Diskutieren von Entscheidungshilfen<br />

Unterbreitung von Vorschlägen zur Realisierung von individuell<br />

zugeschnittener Hilfe, wie z.B. Pflege und Betreuung zu Hause,<br />

Assistenz usw.<br />

Vorsorge<br />

Für Krankheit, Alter und Betreuung<br />

Patientenverfügung<br />

Betreuungsverfügung<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Beratung<br />

Hilfe bei der Bewältigung von “Papierkram”, Beratung zum amtlichen<br />

Schriftverkehr z.B. wo muss ich was zum richtigen Zeitpunkt beantragen<br />

Hilfsangebote für Eltern mit straffällig gewordenen und suchtabhängigen<br />

Kindern<br />

Hilfsangebote für Eltern behinderter Kinder bei der Eingliederung in<br />

Rehabilitationsmaßnahmen des Arbeitsamtes<br />

Vertretung und Unterstützung von Eltern bei Gesprächen mit<br />

Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendamt


<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Komplett-Version<br />

Handlungsfelder Gesundheit<br />

Ärztliche Behandlung sicherstellen<br />

Pflegedienst beauftragen<br />

Lebensraum<br />

Lebensraum / Wohnraum erhalten<br />

Vorrangige Sicherung des bisherigen Lebensraumes und Anpassung<br />

an die veränderten Bedürfnisse<br />

Organisation und Vermittlung von geeigneten Pflege- und<br />

Vorsorgekräften<br />

Organisation von Assistenzleistungen<br />

Hilfe und Begleitung beim Übergang von der bisherigen Wohnung in<br />

ein Betreutes Wohnen<br />

Hilfe und Begleitung beim Übergang von der eigenen Wohnung in<br />

ein Seniorenzentrum<br />

Planung und Organisation von Heimwechsel bzw. Wohnungswechsel<br />

Behörden<br />

Bearbeitung von Formularen und Anträgen<br />

Hilfe beim amtlichen Schriftverkehr<br />

Prüfung von Bescheiden<br />

Durchsetzen von Ansprüchen<br />

Übernahme von Vormundschaften für Kinder und Jugendliche


<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Printmedium<br />

Finanzen<br />

Renten oder andere Einkünfte geltend machen<br />

Verwaltung von Vermögen und Finanzen<br />

Prüfung und Abschluss von Verträgen<br />

Durchsetzen von Ansprüchen


<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Private Betreuung<br />

Hilfen auf Vollmachtbasis<br />

Vorsorgevollmacht als Ersatz für eine rechtliche Betreuung<br />

Eine<br />

Vorsorgevollmacht<br />

gibt jedem Menschen so die Möglichkeit, im Vorfeld zu entscheiden, wer<br />

seine privaten Angelegenheiten regelt. In einer Notsituation selbst, wenn<br />

die Vorsorgevollmacht Anwendung findet, ist der Betroffene nicht mehr<br />

entscheidungsfähig, sodass dieser also auch nicht mehr festlegen kann,<br />

welche andere Person bevollmächtigt und so zum gesetzlichen Vertreter<br />

ernannt werden soll.<br />

Anhand einer Vorsorgevollmacht kann man dahingegen schon im Vorfeld<br />

festlegen, wer im Falle eines Falles die Rolle des Vertreters übernehmen<br />

und als Bevollmächtigter die privaten Angelegenheiten regeln soll.<br />

Folglich kann durch eine Vorsorgevollmacht für gewöhnlich eine rechtliche<br />

Betreuung gänzlich vermieden werden. Da der Betroffene selbst frühzeitig<br />

vorgesorgt hat, besteht in der Regel kein Handlungsbedarf für ein Gericht,<br />

sodass die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers nicht erforderlich ist.<br />

Grundsätzlich ist eine rechtliche Betreuung erforderlich, wenn eine Person<br />

nicht mehr Geschäfts- und /oder einwilligungsfähig ist. Damit weiterhin alles<br />

in geregelten Bahnen verläuft, regelt ein Betreuer die Angelegenheiten des<br />

Betroffenen. Falls die betroffene Person aber eine Vorsorgevollmacht<br />

erstellt hat, ist eine rechtliche Betreuung nicht erforderlich, weil bereits eine<br />

Person bevollmächtigt wurde.<br />

Ein weiteres Aufgabenfeld meiner Arbeit ist die rechtliche Betreuung und<br />

die von Hilfen ohne gerichtlichen Beschluss, sondern auf Erteilung eines<br />

Auftrages oder einer Vollmacht durch den hilfesuchenden Menschen in<br />

bestimmten, gewünschten Bereichen.<br />

Es werden behördliche Angelegenheiten, Wohnungs- und<br />

Vermieterangelegenheiten, Schuldenregulierungen, Vermögens- &<br />

Gesundheitsangelegenheiten und Organisation von Diensten geregelt.<br />

Alle Angelegenheiten werden in vorheriger Absprache und im Interesse mit<br />

dem Betreuten durchgeführt.


<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Rechtliche Betreuung<br />

Rechtliche <strong>Betreuungen</strong> nach dem Betreuungsgesetz (BTG & BGB)<br />

(gesetzliche Vertretung rechtlich Betreuter)<br />

Als gerichtlich bestellter Betreuer bin ich als gesetzliche Vertreter tätig für<br />

volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer<br />

körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aufgrund von<br />

Altersverwirrtheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr<br />

allein bewältigen können.<br />

Das Amtsgericht bestimmt die Aufgaben des Betreuers, für die der/die<br />

Betroffene Unterstützung bedarf per gerichtlichen Beschluss.<br />

Gesetzliche Betreuung bedeutet: rechtliche Vertretung bei Fragen der<br />

Vermögenssorge<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Vertretung der Interessen gegenüber Behörden, Einrichtungen &<br />

Institutionen<br />

Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen<br />

Unterhaltspflichten prüfen Ansprüche durchsetzen<br />

Interessen vertreten, Erbangelegenheiten regeln<br />

Verwaltung & Anlage von Geldern sowie Schuldenregulierung einleiten<br />

Gesundheitssorge<br />

<br />

<br />

<br />

Gespräche mit Ärztinnen & Ärzten hinsichtlich Behandlung<br />

Reha-Maßnahmen einleiten & Klinikaufenthalt veranlassen<br />

Ärztliche Behandlung sicherstellen, Pflegedienste beauftragen<br />

Aufenthaltsbestimmung<br />

<br />

<br />

Leben in der eigenen Wohnung sichern, Mietverträge prüfen &<br />

abschließen<br />

Alten- oder Pflegeheim bzw. Krankenhausaufenthalt veranlassen<br />

Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten Die Betreuten werden<br />

gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Meine Arbeit wird durch das<br />

Amtsgericht kontrolliert.


<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Kontaktinformationen<br />

Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar<br />

Wir rufen Sie gerne zurück!<br />

http://www.betreuungen.tk<br />

<strong>Betreuungen</strong> <strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong><br />

Danziger Str.1<br />

58256 Ennepetal<br />

Telefon: 02333.2040<br />

Email: thomas.artzt@t-online.de


Ihre Notizen<br />

Einfach immer bestens informieren!


Vorsorgevollmacht<br />

Hiermit erteile ich:<br />

___________________________________________________________________<br />

(Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort)<br />

ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß § 1896 Abs. 2 BGB folgende<br />

Vorsorgevollmacht:<br />

Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort:<br />

<strong>Thomas</strong> <strong>Artzt</strong> - Danziger Str.1 - 58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040<br />

Email: ___________________________________________________________________<br />

thomas.artzt@t-online.de - Internet: www.betreuungen.tk<br />

wird bevollmächtigt, mich<br />

• in allen persönlichen Angelegenheiten und Vermögens-, Steuer-, Krankenkassen-,<br />

Beihilfe-, Renten-, Sozial- und sonstigen Rechtsangelegenheiten,<br />

soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Mitarbeiter<br />

von Gerichten, Behörden, Leistungsträgern, Banken und Versicherungen sind<br />

meinem Bevollmächtigten gegenüber von etwaigen Schweigepflichten befreit.<br />

Ersatzbevollmächtigung:<br />

___________________________________________________________________.<br />

(Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort).<br />

Diese Vorsorgevollmacht berechtigt zu<br />

• meiner Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung.<br />

Der/die Bevollmächtigte ist in Wahrnehmung meiner Patientenrechte berechtigt,<br />

• jederzeit Auskünfte über meinen Gesundheitszustand und die Einzelheiten der<br />

medizinischen Behandlung bzw. Pflege zu erfragen. Behandelnde Ärzte und<br />

Pflegepersonen können insoweit von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.<br />

Im Falle eines Klinikaufenthaltes wünsche ich, dass mein/e Bevollmächtigte/r jederzeit<br />

Zugang zu mir hat.<br />

1<br />

http://www.betreuungen.tk


Der/die Bevollmächtigte ist im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ebenfalls berechtigt,<br />

in meinem Namen<br />

• in medizinische Heilbehandlungen einzuwilligen oder die Einwilligung zu verweigern<br />

sowie Behandlungsverträge abzuschließen, zu kündigen oder deren Abschluss<br />

zu verweigern.<br />

Dies gilt auch, wenn ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage<br />

sein sollte, Folgen und Tragweite von Behandlungen zu erkennen, und ich meinen<br />

Willen aufgrund fehlender Einwilligungs- bzw. Äußerungsfähigkeit nicht bestimmen<br />

kann. Die Ermächtigung gilt auch für Behandlungen, die eine Genehmigung des<br />

Betreuungsgerichtes gemäß § 1904 BGB 1 voraussetzen.<br />

Eine separate Regelung durch eine Patientenverfügung (§ 1901 a ff. BGB) ist<br />

erfolgt.<br />

nicht erfolgt.<br />

Der/die Bevollmächtigte ist weiterhin berechtigt,<br />

• meinen Aufenthalt zu bestimmen und über freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende<br />

Maßnahmen gemäß § 1906 BGB 2 , die sich gegen meine Person<br />

richten, zu entscheiden, falls ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes<br />

nicht in der Lage sein sollte, selbst wirksam in die Freiheitsentziehung einzuwilligen;<br />

ebenso bei einer notwendiger Zwangsbehandlung bzw. -medikation nach<br />

den Vorgaben des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 1906 Abs. 3 und 3 a BGB.<br />

1 § 1904 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen:<br />

(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen<br />

Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der<br />

Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die<br />

Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.<br />

(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine<br />

Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch<br />

angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme<br />

stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.<br />

(3) Die Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf<br />

der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht.<br />

(4) Eine Genehmigung nach Absatz 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen<br />

darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901a festgestellten Willen<br />

des Betreuten entspricht.<br />

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für einen Bevollmächtigten. Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten<br />

Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich<br />

umfasst und schriftlich erteilt ist.<br />

2 § 1906 Abs. 1 BGB – Geschlossene Unterbringung u. ärztliche Zwangsmaßnahe –:<br />

Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie<br />

zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil<br />

1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht,<br />

dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder<br />

2. zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustandes,<br />

eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt<br />

werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit<br />

der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (Näheres in Abs. 3 u. 3 a).<br />

§ 1906 Abs. 4 BGB – Unterbringungsähnliche Maßnahmen –:<br />

Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung<br />

aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen<br />

längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.<br />

2<br />

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Die Vorsorgevollmacht berechtigt weiterhin<br />

• zur Verwaltung meiner Einkünfte und meines Vermögens, zur Verfügung über<br />

Vermögensgegenstände, zum Vermögenserwerb, zum Abschluss von Heimverträgen,<br />

zur Erteilung von Pflegeaufträgen, zur Auflösung des Mietverhältnisses<br />

meiner Wohnung, zur Beantragung und Entgegennahme von Renten<br />

und anderen Sozialleistungen, zu geschäftsähnlichen Handlungen und zu allen<br />

Verfahrenshandlungen sowie zur Entgegennahme und zum Öffnen meiner<br />

Post und zur Regelung meiner Fernmeldeangelegenheiten (Telefon, Internet).<br />

Separate Regelungen zur Vermögenssorge (Konto-/Depotvollmachten) sind<br />

erfolgt.<br />

nicht erfolgt.<br />

Der/die Bevollmächtigte ist befugt nicht befugt,<br />

• Rechtsgeschäfte mit sich in eigenem Namen, unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB, und als Vertreter/-in Dritter vorzunehmen.<br />

Schenkungen an Dritte dürfen in dem Rahmen vorgenommen werden, die einem<br />

rechtlichen Betreuer gemäß § 1897 BGB erlaubt wären.<br />

Erteilung von Untervollmachten:<br />

Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, in allen Fragen, außer der Heilbehandlung<br />

und der freiheitsentziehenden Maßnahmen, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen<br />

sowie mich und dritte Personen gleichzeitig zu vertreten.<br />

Der/die Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, in allen Fragen im Einzelfall Untervollmachten<br />

zu erteilen sowie mich und dritte Personen gleichzeitig zu vertreten.<br />

Überwachungsbevollmächtigung / Kontrollbetreuung:<br />

Falls das Betreuungsgericht zur Kontrolle des/der Bevollmächtigten einen rechtlichen<br />

Betreuer gemäß § 1896 Abs. 3 BGB bestellen will, so soll zum Betreuer für diese Aufgabe<br />

Herr/Frau ___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________<br />

bestellt werden.<br />

Entschädigungsregelung:<br />

Zum Anspruch auf Entschädigung des/der Bevollmächtigten treffe ich folgende Regelung:<br />

3<br />

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Eine Honorierung für die Tätigkeiten aufgrund dieser Vorsorgevollmacht entfällt.<br />

Die Tätigkeit im Rahmen dieser Vorsorgevollmacht soll wie folgt vergütet wer<br />

den:<br />

Eine Aufwandspauschale von einmalig jährlich Euro.<br />

Ein Stundensatz von<br />

Stundenbegrenzung pro Monat:<br />

Stunden.<br />

Euro;<br />

Sonstige Regelungen:<br />

Das Recht der Totenfürsorge übertrage ich hiermit auf den/die Bevollmächtigte/n.<br />

Er/sie soll anstelle der anderen Familienangehörigen nach meinem Tod die Bestattung<br />

(Mein Wunsch: ___________________________________) durchführen lassen.<br />

Das Entscheidungsrecht über eine Organtransplantation nach meinem Tod übertrage<br />

ich auf den/die Bevollmächtigte/n.<br />

Diese Vorsorgevollmacht soll eine rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB<br />

ausschließen. Sollte dennoch eine Betreuung notwendig werden, so soll der/die<br />

Bevollmächtigte zum rechtlichen Betreuer bestellt werden.<br />

Diese Vorsorgevollmacht tritt in Kraft:<br />

Sofort.<br />

Wenn meine Geschäftsunfähigkeit durch ein aktuelles ärztliches Attest festgestellt<br />

wird.<br />

Wenn meine Einwilligungsunfähigkeit in meinen persönlichen Angelegenheiten<br />

durch ärztliches Attest festgestellt wird.<br />

Die Vorsorgevollmacht gilt nur, wenn der/die Bevollmächtigte das Originaldokument<br />

vorlegen kann.<br />

Ich behalte mir jederzeit das Recht vor, diese Vorsorgevollmacht zu widerrufen<br />

und das Originaldokument vom Bevollmächtigten zurückzuverlangen.<br />

Die Vorsorgevollmacht und das zugrunde liegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft,<br />

wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe. Sollten<br />

einzelne Teile der Vollmacht unwirksam sein, so soll dies nichts an der Wirksamkeit<br />

der restlichen Teile ändern.<br />

4<br />

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Hinweise auf Verfügungen im Todesfall:<br />

• Ein Testament ist errichtet. Ein Testament wurde nicht errichtet.<br />

• _________________________________________________________________<br />

Sonstige Hinweise bzw. Ausschlüsse von der Vertretung durch den/die Bevollmächtigten:<br />

• _________________________________________________________________<br />

• _________________________________________________________________<br />

• _________________________________________________________________<br />

• _________________________________________________________________<br />

Meine Wünsche und Vorstellungen, die bei der Ausführung dieser Vorsorgevollmacht<br />

von dem Bevollmächtigten zu beachten sind:<br />

• _________________________________________________________________<br />

• _________________________________________________________________<br />

• _________________________________________________________________<br />

• _________________________________________________________________<br />

Siehe beigefügte Anlage.<br />

___________________________________________________________________<br />

(Ort, Datum)<br />

(Eigenhändige Unterschrift)<br />

5<br />

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