Landwirtschaftlicher Strassenverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit ...
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6Transporter<br />
Für Transporter (gemäss Art. 11 VTS,<br />
Motorkarren) gelten grundsätzlich die<br />
gleichen Vorschriften wie <strong>für</strong> Traktoren<br />
(Markierung, Beleuchtung, Richtungsanzeige,<br />
Sicht nach hinten). Da Transporter<br />
jedoch einen wesentlich anderen<br />
Einsatzbereich haben als Traktoren,<br />
sind zusätzliche Punkte zu beachten.<br />
Anbaugeräte<br />
Werden Transporter mit zapfwellengetriebenen<br />
Anbaugeräten (Kreiselheuer,<br />
Düngerstreuer usw.) eingesetzt,<br />
ist darauf zu achten, dass die<br />
Gelenkwelle auf der ganzen Länge<br />
geschützt ist. An Zwischengetrieben<br />
und Lagerstellen sind ebenfalls entsprechende<br />
Schutzvorrichtungen anzubringen.<br />
Transporter ohne Aufbauten sind<br />
stark kopflastig. Deshalb wird bei Talfahrten<br />
das Heck leicht weggestossen.<br />
Stellbremse<br />
Jährlich verursachen wegrollende<br />
Transporter nebst Personenschäden<br />
hunderttausende von Franken an<br />
Sachschäden. Werden Transporter<br />
von Hand beladen, sind sie so aufzustellen,<br />
dass die vorhandene Bremswirkung<br />
ausreicht und sie nicht kippen.<br />
Andernfalls sind sie zusätzlich<br />
zu sichern, z.B. durch Blockieren der<br />
Räder. Übliche Unterlegekeile sind zu<br />
Kinder bis zu sieben Jahren dürfen nur<br />
auf sicheren Kindersitzen mitfahren.<br />
218<br />
Transporter mit Aufbauten haben eine ideale Gewichtsverteilung <strong>für</strong> Fahrten auf der<br />
Strasse und im Gelände. Werden sie ohne Aufbauten als Zugfahrzeug verwendet,<br />
sind sie stark kopflastig und deshalb mit zusätzlichen Heckgewichten auszurüsten.<br />
Neu brauchen Transporter auch eine Heckmarkierung.<br />
Gute Lösung einer ausziehbaren Halterung<br />
<strong>für</strong> Transporterspiegel.<br />
klein. Es ist verantwortungslos, Kindern<br />
die Aufgabe der Bremsbetätigung<br />
anzuvertrauen. Die hydraulische<br />
Fussbremse als Handbremse umzubauen<br />
ist unzulässig. Auf Strassen ist<br />
es verboten, das Fahrzeug bei laufendem<br />
Motor zu verlassen.<br />
Mitfahren<br />
Art. 61 VRV über das Mitfahren gilt<br />
auch <strong>für</strong> Transporter. Da auf einem<br />
Transporter üblicherweise ein Beifahrersitz<br />
vorhanden ist, wird die Versuchung<br />
noch grösser, Kinder mitfahren<br />
zu lassen.<br />
Leider zeigen Aufzeichnungen, dass<br />
Kleinkinder recht häufig, selbst im<br />
Die Verdrehbarkeit von Vorder- gegen<br />
Hinterachse ist zu begrenzen. Eine<br />
zweckmässige Lösung ist auch die<br />
Rahmenbauweise. Eine kippbare Kabine<br />
erleichtert Wartung und Unterhalt.<br />
Schrittempo, von Transportern stürzen<br />
und von der nachfolgenden Doppelbereifung<br />
überfahren werden.<br />
Bereifung<br />
Transporter sollten stets mit griffiger<br />
Bereifung ausgerüstet sein. Stollen<br />
müssen so hoch sein, dass sie einen<br />
genügenden Eingriff in den Boden erlauben.<br />
Vorne können Terrareifen die<br />
Hangtauglichkeit erhöhen, sie gleiten<br />
aber bei nassen Böden schneller. Im<br />
Sommer darf hinten die Doppelbereifung<br />
nie fehlen.<br />
Wird im Winter zur Kettenmontage<br />
das äussere Rad entfernt, sind die inneren<br />
Räder breiter zu stellen.