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Landwirtschaftlicher Strassenverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit ...

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6Transporter<br />

Für Transporter (gemäss Art. 11 VTS,<br />

Motorkarren) gelten grundsätzlich die<br />

gleichen Vorschriften wie <strong>für</strong> Traktoren<br />

(Markierung, Beleuchtung, Richtungsanzeige,<br />

Sicht nach hinten). Da Transporter<br />

jedoch einen wesentlich anderen<br />

Einsatzbereich haben als Traktoren,<br />

sind zusätzliche Punkte zu beachten.<br />

Anbaugeräte<br />

Werden Transporter mit zapfwellengetriebenen<br />

Anbaugeräten (Kreiselheuer,<br />

Düngerstreuer usw.) eingesetzt,<br />

ist darauf zu achten, dass die<br />

Gelenkwelle auf der ganzen Länge<br />

geschützt ist. An Zwischengetrieben<br />

und Lagerstellen sind ebenfalls entsprechende<br />

Schutzvorrichtungen anzubringen.<br />

Transporter ohne Aufbauten sind<br />

stark kopflastig. Deshalb wird bei Talfahrten<br />

das Heck leicht weggestossen.<br />

Stellbremse<br />

Jährlich verursachen wegrollende<br />

Transporter nebst Personenschäden<br />

hunderttausende von Franken an<br />

Sachschäden. Werden Transporter<br />

von Hand beladen, sind sie so aufzustellen,<br />

dass die vorhandene Bremswirkung<br />

ausreicht und sie nicht kippen.<br />

Andernfalls sind sie zusätzlich<br />

zu sichern, z.B. durch Blockieren der<br />

Räder. Übliche Unterlegekeile sind zu<br />

Kinder bis zu sieben Jahren dürfen nur<br />

auf sicheren Kindersitzen mitfahren.<br />

218<br />

Transporter mit Aufbauten haben eine ideale Gewichtsverteilung <strong>für</strong> Fahrten auf der<br />

Strasse und im Gelände. Werden sie ohne Aufbauten als Zugfahrzeug verwendet,<br />

sind sie stark kopflastig und deshalb mit zusätzlichen Heckgewichten auszurüsten.<br />

Neu brauchen Transporter auch eine Heckmarkierung.<br />

Gute Lösung einer ausziehbaren Halterung<br />

<strong>für</strong> Transporterspiegel.<br />

klein. Es ist verantwortungslos, Kindern<br />

die Aufgabe der Bremsbetätigung<br />

anzuvertrauen. Die hydraulische<br />

Fussbremse als Handbremse umzubauen<br />

ist unzulässig. Auf Strassen ist<br />

es verboten, das Fahrzeug bei laufendem<br />

Motor zu verlassen.<br />

Mitfahren<br />

Art. 61 VRV über das Mitfahren gilt<br />

auch <strong>für</strong> Transporter. Da auf einem<br />

Transporter üblicherweise ein Beifahrersitz<br />

vorhanden ist, wird die Versuchung<br />

noch grösser, Kinder mitfahren<br />

zu lassen.<br />

Leider zeigen Aufzeichnungen, dass<br />

Kleinkinder recht häufig, selbst im<br />

Die Verdrehbarkeit von Vorder- gegen<br />

Hinterachse ist zu begrenzen. Eine<br />

zweckmässige Lösung ist auch die<br />

Rahmenbauweise. Eine kippbare Kabine<br />

erleichtert Wartung und Unterhalt.<br />

Schrittempo, von Transportern stürzen<br />

und von der nachfolgenden Doppelbereifung<br />

überfahren werden.<br />

Bereifung<br />

Transporter sollten stets mit griffiger<br />

Bereifung ausgerüstet sein. Stollen<br />

müssen so hoch sein, dass sie einen<br />

genügenden Eingriff in den Boden erlauben.<br />

Vorne können Terrareifen die<br />

Hangtauglichkeit erhöhen, sie gleiten<br />

aber bei nassen Böden schneller. Im<br />

Sommer darf hinten die Doppelbereifung<br />

nie fehlen.<br />

Wird im Winter zur Kettenmontage<br />

das äussere Rad entfernt, sind die inneren<br />

Räder breiter zu stellen.

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