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Passordnung - Badischer Judo-Verband

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<strong>Passordnung</strong><br />

<strong>Badischer</strong> <strong>Judo</strong> - <strong>Verband</strong> e.V.<br />

<strong>Passordnung</strong><br />

Stand: 01.07.2013<br />

Seite 1


§ 1<br />

1. Die Mitgliedschaft bei einem über den zuständigen Landesverband dem DJB angeschlossenen<br />

Verein bzw. einer Abteilung wird durch den <strong>Judo</strong>-Pass oder für unter<br />

8 jährige durch den Kinderpass nachgewiesen.<br />

2. Ein <strong>Judo</strong>-Pass ist für jedes Mitglied nach spätestens drei Monaten Vereins- bzw.<br />

Abteilungszugehörigkeit auszustellen. Der Kinderpass wird direkt nach Eintritt ausgestellt.<br />

Der <strong>Judo</strong>-Pass oder Kinderpass muss die Beitragsmarke des Eintrittsjahres<br />

enthalten. Wird der <strong>Judo</strong>-Pass verspätet ausgestellt, so sind Beitragsmarken des<br />

DJB in dem Umfang nachzukleben, als wäre der Pass rechtzeitig ausgestellt worden.<br />

Fehlt im abgelaufenen Jahr die Beitragsmarke im <strong>Judo</strong>-Pass, so ist die<br />

Marke des Folgejahres doppelt zu kleben.<br />

3. Die Gültigkeit des <strong>Judo</strong>-Passes wird durch Stempel und Unterschrift des Landesverbandes<br />

und durch die Beitragsmarken des DJB nachgewiesen. Die ersten Beitragsmarken<br />

werden durch den Landesverband, alle weiteren durch die Vereine entwertet.<br />

Die Erstentwertung kann durch den Landesverband auf die Vereine delegiert<br />

werden.<br />

Für über das <strong>Judo</strong> Portal bestellte Pässen entfällt die Versendung an den Landesverband<br />

zur Abstempelung und Erstentwertung. Dies erfogt:<br />

a) mit eingedruckter Marke durch den DJB<br />

b) ohne eingedruckte Marke durch Einklebung,, Stempelung und Unterschrift<br />

des Vereins<br />

4. Ein <strong>Judo</strong>-Pass ist nur gültig mit der Beitragsmarke des laufenden Jahres und dem<br />

lückenlosen Nachweis der Vorjahre insbesondere der Vorbereitungszeit. Offene<br />

Zeiten müssen durch einen Eintrag bei Vereinswechsel nachgewiesen sein. Die<br />

Beitragsmarken des aktuellen Jahres müssen sich ab dem ersten März im <strong>Judo</strong>-<br />

Pass befinden. Sie gelten bis Ende Februar des Folgejahres.<br />

5. Der <strong>Judo</strong>-Pass/Kinderpass ist Eigentum des Inhabers.<br />

§ 2<br />

1. Der <strong>Judo</strong>-Pass enthält folgende Angaben über den Paßinhaber.<br />

a) Name und Vorname(n)<br />

b) Geburtsdatum<br />

c) Geburtsort<br />

d) Lichtbild und Unterschrift<br />

e) Nationalität bei Ausländern<br />

2. Der <strong>Judo</strong>-Pass enthält außerdem Angaben über<br />

a) Vereinsname<br />

b) Eintrittsdatum<br />

c) Ausstellungsdatum<br />

d) Stempel und Unterschrift des Landesverbandes<br />

e) Wechsel des Vereins (mit Datum des Erlöschens der Startberechtigung für alten<br />

Verein und Eintritt in den neuen Verein)<br />

f) Verein, für den Startberechtigung besteht.<br />

<strong>Passordnung</strong><br />

Stand: 01.07.2013<br />

Seite 2


Anmerkung zu Ziff. 2e):<br />

In die Rubrik “ausgeschieden am...“ ist einzutragen das Datum, an welchem der/die Passinhaber/in<br />

dem alten Verein gegenüber erklärt hat, daß er/sie für diesen Verein nicht mehr<br />

starten wolle. Dieses Datum ist gleichzeitig maßgebend für den Beginn der Sperrfristen,<br />

welche in der jeweils gültigen Wettkampfordnung festgelegt sind.<br />

3. Jede Änderung einer Passeintragung (§ 2 Ziff.1a-d; Ziff. 2a-c,f) muß durch den<br />

Landesverband bestätigt werden. Die Bestätigung der Übertragung der Daten aus<br />

dem Kinderpass erfolgt durch den Landesverband mit der Erstausstellung des<br />

<strong>Judo</strong>passes.<br />

4. Ist der Inhaber bei der Ausstellung des Passes noch nicht 18 Jahre alt, so ist mit<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres ein neues Passbild einzuheften.<br />

§3<br />

1. Zur Teilnahme an Veranstaltungen ist der Besitz eines <strong>Judo</strong>-Passes als Nachweis<br />

der Startberechtigung Voraussetzung. Die Startberechtigung gilt nur für den Verein,<br />

für den sie im Pass eingetragen ist.<br />

2. In den Pass können eingetragen werden:<br />

a) Landesverbands- und Bundesämter<br />

b) Kampfrichterlizenzen<br />

c) Teilnahme an Lehrgängen<br />

d) sportliche Erfolge<br />

3. Die Vereine tragen die vorgesehenen Angaben über Vereinswechsel ein. Nach jeder<br />

Eintragung wird der Pass dem zuständigen Landesverband zur Abstempelung vorgelegt.<br />

Ohne den Stempel des Landesverbandes sind die Eintragungen ungültig.<br />

4. Alle übrigen Eintragungen über Kyu-Graduierungen, Erfolge, Jahressichtvermerke<br />

u.ä. werden vom zuständigen Verein (Kyu-Prüfer) vorgenommen. Erfolge können<br />

auch sofort durch die Wettkampfleitung der betreffenden Veranstaltung eingetragen<br />

werden.<br />

§ 4<br />

1. Die Bestellung des <strong>Judo</strong>passes erfolgt über das Portal des DJB, die Druckfreigabe<br />

erfolgt durch den Landesverband. Jedes Mitglied darf grundsätzlich nur einen Pass<br />

besitzen. Pässe, die unter falschen Voraussetzungen ausgestellt werden, sind für<br />

ungültig zu erklären.<br />

2. Bei Verlust des Passes ist eine Zweitausfertigung auszustellen. Diese ist durch<br />

denjenigen Landesverband auszustellen, in dessen Bereich der/die Passinhaber/in<br />

zuletzt Vereinsmitglied war. Der BJV erhebt dafür eine Gebühr.<br />

§5<br />

Verstöße gegen die <strong>Passordnung</strong> werden durch die Rechtsordnung des DJB und<br />

seiner Landesverbände geahndet.<br />

<strong>Passordnung</strong><br />

Stand: 01.07.2013<br />

Seite 3


§6<br />

Die <strong>Passordnung</strong> wurde von der MV am 24.06.2001 verabschiedet und tritt mit der<br />

Veröffentlichung am 01.07.2001 in Kraft. Mit der Einführung des KInderpasses erfolgte zum<br />

01.01.2006 eine Anpassung.. Die verpflichtende Änderungen zum Onlineverfahren wurden<br />

zum 01.01.2013 eingeführt. Die Delegation der Erstentwertung auf den DJB bzw. Verein<br />

erfolgte zum 01.07.2013.<br />

<strong>Passordnung</strong><br />

Stand: 01.07.2013<br />

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