Passordnung - Badischer Judo-Verband
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<strong>Passordnung</strong><br />
<strong>Badischer</strong> <strong>Judo</strong> - <strong>Verband</strong> e.V.<br />
<strong>Passordnung</strong><br />
Stand: 01.07.2013<br />
Seite 1
§ 1<br />
1. Die Mitgliedschaft bei einem über den zuständigen Landesverband dem DJB angeschlossenen<br />
Verein bzw. einer Abteilung wird durch den <strong>Judo</strong>-Pass oder für unter<br />
8 jährige durch den Kinderpass nachgewiesen.<br />
2. Ein <strong>Judo</strong>-Pass ist für jedes Mitglied nach spätestens drei Monaten Vereins- bzw.<br />
Abteilungszugehörigkeit auszustellen. Der Kinderpass wird direkt nach Eintritt ausgestellt.<br />
Der <strong>Judo</strong>-Pass oder Kinderpass muss die Beitragsmarke des Eintrittsjahres<br />
enthalten. Wird der <strong>Judo</strong>-Pass verspätet ausgestellt, so sind Beitragsmarken des<br />
DJB in dem Umfang nachzukleben, als wäre der Pass rechtzeitig ausgestellt worden.<br />
Fehlt im abgelaufenen Jahr die Beitragsmarke im <strong>Judo</strong>-Pass, so ist die<br />
Marke des Folgejahres doppelt zu kleben.<br />
3. Die Gültigkeit des <strong>Judo</strong>-Passes wird durch Stempel und Unterschrift des Landesverbandes<br />
und durch die Beitragsmarken des DJB nachgewiesen. Die ersten Beitragsmarken<br />
werden durch den Landesverband, alle weiteren durch die Vereine entwertet.<br />
Die Erstentwertung kann durch den Landesverband auf die Vereine delegiert<br />
werden.<br />
Für über das <strong>Judo</strong> Portal bestellte Pässen entfällt die Versendung an den Landesverband<br />
zur Abstempelung und Erstentwertung. Dies erfogt:<br />
a) mit eingedruckter Marke durch den DJB<br />
b) ohne eingedruckte Marke durch Einklebung,, Stempelung und Unterschrift<br />
des Vereins<br />
4. Ein <strong>Judo</strong>-Pass ist nur gültig mit der Beitragsmarke des laufenden Jahres und dem<br />
lückenlosen Nachweis der Vorjahre insbesondere der Vorbereitungszeit. Offene<br />
Zeiten müssen durch einen Eintrag bei Vereinswechsel nachgewiesen sein. Die<br />
Beitragsmarken des aktuellen Jahres müssen sich ab dem ersten März im <strong>Judo</strong>-<br />
Pass befinden. Sie gelten bis Ende Februar des Folgejahres.<br />
5. Der <strong>Judo</strong>-Pass/Kinderpass ist Eigentum des Inhabers.<br />
§ 2<br />
1. Der <strong>Judo</strong>-Pass enthält folgende Angaben über den Paßinhaber.<br />
a) Name und Vorname(n)<br />
b) Geburtsdatum<br />
c) Geburtsort<br />
d) Lichtbild und Unterschrift<br />
e) Nationalität bei Ausländern<br />
2. Der <strong>Judo</strong>-Pass enthält außerdem Angaben über<br />
a) Vereinsname<br />
b) Eintrittsdatum<br />
c) Ausstellungsdatum<br />
d) Stempel und Unterschrift des Landesverbandes<br />
e) Wechsel des Vereins (mit Datum des Erlöschens der Startberechtigung für alten<br />
Verein und Eintritt in den neuen Verein)<br />
f) Verein, für den Startberechtigung besteht.<br />
<strong>Passordnung</strong><br />
Stand: 01.07.2013<br />
Seite 2
Anmerkung zu Ziff. 2e):<br />
In die Rubrik “ausgeschieden am...“ ist einzutragen das Datum, an welchem der/die Passinhaber/in<br />
dem alten Verein gegenüber erklärt hat, daß er/sie für diesen Verein nicht mehr<br />
starten wolle. Dieses Datum ist gleichzeitig maßgebend für den Beginn der Sperrfristen,<br />
welche in der jeweils gültigen Wettkampfordnung festgelegt sind.<br />
3. Jede Änderung einer Passeintragung (§ 2 Ziff.1a-d; Ziff. 2a-c,f) muß durch den<br />
Landesverband bestätigt werden. Die Bestätigung der Übertragung der Daten aus<br />
dem Kinderpass erfolgt durch den Landesverband mit der Erstausstellung des<br />
<strong>Judo</strong>passes.<br />
4. Ist der Inhaber bei der Ausstellung des Passes noch nicht 18 Jahre alt, so ist mit<br />
Vollendung des 18. Lebensjahres ein neues Passbild einzuheften.<br />
§3<br />
1. Zur Teilnahme an Veranstaltungen ist der Besitz eines <strong>Judo</strong>-Passes als Nachweis<br />
der Startberechtigung Voraussetzung. Die Startberechtigung gilt nur für den Verein,<br />
für den sie im Pass eingetragen ist.<br />
2. In den Pass können eingetragen werden:<br />
a) Landesverbands- und Bundesämter<br />
b) Kampfrichterlizenzen<br />
c) Teilnahme an Lehrgängen<br />
d) sportliche Erfolge<br />
3. Die Vereine tragen die vorgesehenen Angaben über Vereinswechsel ein. Nach jeder<br />
Eintragung wird der Pass dem zuständigen Landesverband zur Abstempelung vorgelegt.<br />
Ohne den Stempel des Landesverbandes sind die Eintragungen ungültig.<br />
4. Alle übrigen Eintragungen über Kyu-Graduierungen, Erfolge, Jahressichtvermerke<br />
u.ä. werden vom zuständigen Verein (Kyu-Prüfer) vorgenommen. Erfolge können<br />
auch sofort durch die Wettkampfleitung der betreffenden Veranstaltung eingetragen<br />
werden.<br />
§ 4<br />
1. Die Bestellung des <strong>Judo</strong>passes erfolgt über das Portal des DJB, die Druckfreigabe<br />
erfolgt durch den Landesverband. Jedes Mitglied darf grundsätzlich nur einen Pass<br />
besitzen. Pässe, die unter falschen Voraussetzungen ausgestellt werden, sind für<br />
ungültig zu erklären.<br />
2. Bei Verlust des Passes ist eine Zweitausfertigung auszustellen. Diese ist durch<br />
denjenigen Landesverband auszustellen, in dessen Bereich der/die Passinhaber/in<br />
zuletzt Vereinsmitglied war. Der BJV erhebt dafür eine Gebühr.<br />
§5<br />
Verstöße gegen die <strong>Passordnung</strong> werden durch die Rechtsordnung des DJB und<br />
seiner Landesverbände geahndet.<br />
<strong>Passordnung</strong><br />
Stand: 01.07.2013<br />
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§6<br />
Die <strong>Passordnung</strong> wurde von der MV am 24.06.2001 verabschiedet und tritt mit der<br />
Veröffentlichung am 01.07.2001 in Kraft. Mit der Einführung des KInderpasses erfolgte zum<br />
01.01.2006 eine Anpassung.. Die verpflichtende Änderungen zum Onlineverfahren wurden<br />
zum 01.01.2013 eingeführt. Die Delegation der Erstentwertung auf den DJB bzw. Verein<br />
erfolgte zum 01.07.2013.<br />
<strong>Passordnung</strong><br />
Stand: 01.07.2013<br />
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