Wasserreglement - Gemeinde Oberkulm
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberkulm</strong> <strong>Wasserreglement</strong><br />
Erhebung<br />
Zahlungsfrist<br />
3 Nach Eintritt der Zahlungspflicht bzw. erfolgter Schlusskontrolle der Baute<br />
erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat die definitive Zahlungsverfügung.<br />
4 Die Anschlussgebühr wird innert 30 Tagen nach Rechtskraft der<br />
Zahlungsverfügung zur Zahlung fällig.<br />
4. Benützungsgebühren<br />
§ 48<br />
Benützungsgebühren<br />
Grundsatz<br />
1 Soweit die Kosten für die Erstellung, Änderung, Erneuerung und Unterhalt,<br />
sowie für den Betrieb nicht durch Erschliessungsbeiträge und<br />
Anschlussgebühren gedeckt werden, sind Benützungsgebühren zu<br />
entrichten.<br />
2 Die Benützungsgebühren sind vom ersten Tag des Wasserbezugs geschuldet.<br />
Die Finanzverwaltung der <strong>Gemeinde</strong> stellt halbjährlich Rechnung,<br />
welche innert 30 Tagen zu bezahlen ist.<br />
3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann eine Vorauszahlung bis zur Höhe der mutmasslichen<br />
Jahresgesamtgebühren verlangen.<br />
4 Bei Verkauf von Liegenschaften haften Verkäufer und Käufer für geschuldete<br />
oder noch nicht abgerechnete Gebühren solidarisch.<br />
Die Kostenanteile werden nach der Bezugsdauer berechnet.<br />
§ 49<br />
Bemessung, Erhebung<br />
Die Benützungsgebühr besteht aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr.<br />
Die Erhebung erfolgt halbjährlich. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann kürzere<br />
Ableseperioden anordnen.<br />
§ 50<br />
Grundgebühr<br />
Die Grundgebühr bemisst sich gemäss Tarif im Anhang.<br />
§ 51<br />
Verbrauchsgebühr<br />
Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach dem vom Wasserzähler ermittelten<br />
Wasserbezug und wird gemäss Tarif im Anhang berechnet.<br />
§ 52<br />
Bauwasser,<br />
Sonderfälle<br />
1 Für den Bezug von Bauwasser ist die Verbrauchsgebühr und die Miete<br />
für den Wasserzähler zu entrichten. Erfolgt der Anschluss mit Bewilligung<br />
der WV ab Hydrant, ist zusätzlich noch eine Kontrollgebühr zu entrichten.<br />
Die Ansätze sind im Tarifanhang festgelegt.<br />
2 Für Festwirtschaften, Schaustellerbuden und dergleichen legt der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat bei der Bewilligungserteilung die Abgaben fest.<br />
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