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Antrag auf Hausrat- und Glasversicherung - NV Versicherung

Antrag auf Hausrat- und Glasversicherung - NV Versicherung

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Hausrat</strong>- <strong>und</strong> <strong>Glasversicherung</strong> Für Fax: 0 49 74-91 70 94<br />

<strong>Antrag</strong>steller Neu Änderung<br />

Frau Herr Eheleute<br />

Mitglied-Nr.<br />

Nachname <strong>Versicherung</strong>sbeginn (mittags, 12:00 Uhr) <strong>Versicherung</strong>sabl<strong>auf</strong> (mittags, 12:00 Uhr)<br />

Vorname Telefon Telefax<br />

Straße, Haus-Nr. E-Mail<br />

Postleitzahl, Wohnort Geburtstag Staatsangehörigkeit<br />

Beruf, Branche<br />

<strong>Versicherung</strong>sort PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr. (nur ausfüllen, wenn nicht mit Anschrift übereinstimmend)<br />

Tarifzone (siehe Rückseite) 1 2 3 4<br />

<strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Spar 4.0<br />

Beitragssatz Promille 0,68 0,84 1,40 2,20<br />

<strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>max. 4.0<br />

Beitragssatz Promille 1,13 1,34 1,85 2,80<br />

<strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Premium<br />

Beitragssatz Promille 1,50 1,70 2,50 3,30<br />

Beitragsberechnung <strong>Hausrat</strong>versicherung<br />

qm x 650,– € € x = €<br />

Wohnfläche* <strong>Versicherung</strong>ssumme Promille gesamt Gr<strong>und</strong>beitrag netto<br />

(MB 30,– €)<br />

Ab einer <strong>Versicherung</strong>ssumme von mind. 650,– € pro qm Wohnfläche, wird <strong>auf</strong> die Anrechnung einer etwaigen<br />

Unterversicherung von Seiten des Versicherers verzichtet. Die Höchstversicherungssumme beträgt 150.000,– €.<br />

* Die Wohnfläche ist die Gr<strong>und</strong>fläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume, (außer Treppen, Balkone,<br />

Loggien <strong>und</strong> Terrassen)<br />

50plus Rabatt (10%) beantragen (Mindestalter des <strong>Versicherung</strong>snehmers 50 Jahre)<br />

<strong>Glasversicherung</strong> (nicht für Wintergärten <strong>und</strong> Sonnenkollektoren)<br />

Zuschlag 0,65 Promille (Mindestbeitrag 30,– €) beantragen<br />

<strong>Glasversicherung</strong><br />

Unabhängige Beitragstabelle nach der Gesamtverglasung der Wohnung inkl. des selbstgenutzten Einfamilienhauses<br />

<strong>und</strong> Einliegerwohnung. Die Gebäudeverglasung gilt bei einem Einfamilienhaus als mitversichert.<br />

Gesamte Glasfläche (inklusive Glaskeramikkochfläche):<br />

Hatten Sie bisher eine <strong>Hausrat</strong>- <strong>und</strong> <strong>Glasversicherung</strong> ? Ja Nein<br />

Vorversicherer Vers.-Schein Nr. Abl<strong>auf</strong><br />

gekündigt durch <strong>Versicherung</strong>snehmer Versicherer<br />

Vorschäden auch unversicherte, in den letzten 5 Jahren ?<br />

(Gilt auch für Lebenspartner <strong>und</strong> ehemalige Wohnungen.) Ja Nein<br />

Art des Schadens (der Schäden) Anzahl Höhe €<br />

Fahrraddiebstahl<br />

Zuschlag 0,35 Promille je % der <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

(bei <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>max.<br />

4.0 <strong>und</strong> <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Premium bis<br />

1% max. 1.500,– € mitversichert)<br />

Prozent der Promillezuschlag<br />

Vers.-Summe Fahrraddiebstahl<br />

Ausschluss Fahrraddiebstahl/<br />

<strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>max. 4.0 <strong>und</strong><br />

<strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Premium (Nachlass 0,15 ‰)<br />

33,– € bis 15 qm 50,– € bis 25 qm 65,– € bis 35 qm<br />

22,– € je weitere angefangene 10 qm über 35 qm Gesamtglasfläche (gesamte qm: )<br />

Zahlungsweise (Bei nicht jährlicher Zahlweise beachten Sie bitte die Mindestrate von 10,– €)<br />

Bankeinzug Rechnung jährlich<br />

1/2-jährlich<br />

(3% Zuschlag, 12,75%*)<br />

1/4-jährlich<br />

(5% Zuschlag,14,10%*)<br />

monatlich (6% Zuschlag,<br />

13,73%*, nur per Lastschrift möglich)<br />

Bankverbindung (Name der Bank) Kontonummer BLZ<br />

Name, Vorname des Kontoinhabers Unterschrift Kontoinhaber<br />

verheiratet ledig eheähnliche Gemeinschaft<br />

Vertragsdauer: Beträgt die Dauer mindestens 1 Jahr, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Abl<strong>auf</strong> schriftlich<br />

gekündigt wird.<br />

*eff. Jahreszins<br />

Wichtiger Hinweis: <strong>Versicherung</strong>sschutz gilt nur<br />

für ständig bewohnte Wohnungen in Gebäuden<br />

mit massiven Außenmauerwerk (kein Holz) mit<br />

harter Dachung (kein Reet, Stroh).<br />

Wird die Wohnung ständig<br />

bewohnt (höchstens<br />

60 Tage unbewohnt)<br />

<strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Elementar 2.0<br />

Für die <strong>Hausrat</strong>elementarversicherung ist der<br />

„<strong>Antrag</strong> <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Elementar 2.0” zu verwenden.<br />

Geschäftspartner:<br />

Vermittlernummer<br />

Nettobeitrag <strong>Hausrat</strong><br />

(gemäß Zahlweise inkl. Zuschlag)<br />

+ 16,15% <strong>Versicherung</strong>ssteuer<br />

Nettobeitrag Glas<br />

(gemäß Zahlweise inkl. Zuschlag)<br />

+ 19 % <strong>Versicherung</strong>ssteuer<br />

Bruttobeitrag<br />

(lt. Zahlweise)<br />

(Mindestrate 10,– €)<br />

Ja Nein<br />

(wenn Nein,<br />

nicht versicherbar)<br />

Firmenstempel des Geschäftspartners<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

02-2012 11-06 / <strong>NV</strong>_<strong>Antrag</strong>_VHV_Glas_Version / <strong>NV</strong>_<strong>Antrag</strong>_VHV 4.0 2.1


Seite 2<br />

Tarifinformationen <strong>Hausrat</strong>- <strong>und</strong> <strong>Glasversicherung</strong> (für ständig bewohnte Wohnungen)<br />

Tarifzone 1: Postleitzahlen, soweit nicht in einer anderen Zone <strong>auf</strong>geführt.<br />

Tarifzone 2:<br />

01067 - 01326<br />

03042 - 03099<br />

03149 - 03197<br />

04509 - 04579<br />

04643 - 04688<br />

04758 - 04889<br />

06179 - 06259<br />

06366 - 06429<br />

06618 - 06688<br />

Tarifzone 3:<br />

04103 - 04469<br />

06108 - 06132<br />

10115 - 14473<br />

14478 - 14482<br />

06727<br />

06749 - 06869<br />

07545 - 07778<br />

09111 - 09127<br />

09130 - 09131<br />

14476<br />

14513 - 14959<br />

15306 - 15328<br />

15907 -<br />

14974 - 15299<br />

15344 - 15898<br />

16321 - 16767<br />

17033 - 17099<br />

16307<br />

16775 - 16949<br />

17109 - 17379<br />

18246 - 18609<br />

19205 - 19399<br />

21244 - 21449<br />

21614 - 21789<br />

23701 - 23829<br />

23897 - 23948<br />

24103 - 24409<br />

17389 - 18239<br />

19053 - 19089<br />

19406 - 19417<br />

23552 - 23689<br />

24768 - 24999<br />

25524 - 27729<br />

29221 - 29369<br />

29525 - 29699<br />

31008 - 31039<br />

31134 - 32839<br />

33098 - 34134<br />

35390 - 35519<br />

37073 - 37085<br />

23843 - 23869<br />

23966 - 23999<br />

24534 - 24649<br />

25335 - 25499<br />

Es gelten die folgenden <strong>Versicherung</strong>sbedingungen:<br />

Allgemeine <strong>Hausrat</strong> <strong>Versicherung</strong>sbedingungen VHB 2008 <strong>und</strong> zusätzlich, soweit beantragt:<br />

bei <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Spar: Besondere Bedingungen für die <strong>Hausrat</strong>versicherung, BBH <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Spar 4.0 - 03/2012<br />

bei <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>max.: Besondere Bedingungen für die <strong>Hausrat</strong>versicherung, BBH <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>max. 4.0 - 03/2012<br />

bei <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Premium: Besondere Bedingungen für die <strong>Hausrat</strong>versicherung, BBH <strong>NV</strong> <strong>Hausrat</strong>Premium - 03/2012<br />

bei Haushaltsglas: Allgemeine Bedingungen für die <strong>Glasversicherung</strong>, AGIB 2008<br />

Mit dem <strong>Antrag</strong> habe ich die „Verbraucherinformation 01/2008” erhalten <strong>und</strong> zur Kenntnis genommen. In dieser Anlage habe ich wichtige<br />

Informationen für den Vertrag erhalten. Alle weiteren Vertragsgr<strong>und</strong>lagen wie Satzung der <strong>NV</strong>, <strong>Versicherung</strong>sbedingungen, Produktinformationsblatt,<br />

Widerrufsbelehrung <strong>und</strong> Anschrift der Aufsichtsbehörde als zuständige Beschwerdestelle oder Ombudsmann habe ich ebenfalls erhalten,<br />

oder werde diese mit Zusendung des <strong>Versicherung</strong>sscheins erhalten.<br />

Ort, Datum Vermittler <strong>Antrag</strong>steller<br />

Das Angebot wurde erstellt am: Angebotsnummer:<br />

Rechtsform: <strong>Versicherung</strong>sverein <strong>auf</strong> Gegenseitigkeit (VVaG)<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. jur. Frank Lühring<br />

Vorstand: Johann Cremer (Vorsitzender), Arend Arends<br />

Sitz: Neuharlingersiel (Ostfriesland) • Registergericht: Aurich HRB 1534<br />

38100 - 38126<br />

38440 - 38448<br />

39104 - 39130<br />

39218 - 39279<br />

41812 - 42929<br />

45525 - 45549<br />

46325 - 46459<br />

47533 - 47669<br />

48143 - 49849<br />

27749 - 27809<br />

28816 - 28879<br />

30159 - 30989<br />

40210 - 41751<br />

51545 - 51789<br />

52134 - 53639<br />

53879 - 53919<br />

54290 - 54296<br />

55116 - 55299<br />

56068 - 56283<br />

56294 - 56379<br />

56564 - 56659<br />

58089 - 58739<br />

44135 - 45481<br />

45657 - 46286<br />

46483 - 47509<br />

47798 - 47929<br />

Anschrift des Versicherers:<br />

<strong>NV</strong>-<strong>Versicherung</strong>en VVaG<br />

Johann-Remmers-Mammen-Weg 2<br />

D-26427 Neuharlingersiel<br />

59063 - 59823<br />

61118 - 61279<br />

63571 - 63599<br />

63654 - 63755<br />

63791 - 63796<br />

64283 - 64589<br />

64807 - 65629<br />

66111 - 66459<br />

66538 - 66589<br />

50126 - 50389<br />

51371 - 51519<br />

52062 - 52080<br />

53721 - 53859<br />

66663 - 66839<br />

67059 - 67663<br />

68159 - 69259<br />

61348 - 61479<br />

63110 - 63329<br />

63477 - 63549<br />

65719 - 65936<br />

Tarifzone 4:<br />

20095 - 21228 21465 - 21529 22041 - 22969 28195 - 28790 50667 - 51149 60311 - 60599 63065 - 63075 63450 - 63457<br />

Notizen<br />

Telefon: 0 49 74 / 91 70-0<br />

Fax: 0 49 74 / 91 70 99<br />

Internet:www.nv-online.de<br />

e-mail: info@nv-online.de


Verbraucherinformation 01/2008<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Vermittler berät Sie bei Abschluss des Vertrages. Er ist zur Entgegennahme mündlicher Erklärungen <strong>und</strong><br />

Angaben nicht bevollmächtigt, <strong>und</strong> zwar weder vor noch nach Vertragsschluss. Sämtliche Erklärungen <strong>und</strong><br />

Angaben sind daher schriftlich niederzulegen.<br />

Durch den Abschluss dieser <strong>Versicherung</strong> werde ich Mitglied der <strong>NV</strong>-<strong>Versicherung</strong>en VVaG.<br />

Vorläufiger <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

Eine erteilte vorläufige Deckungszusage tritt rückwirkend außer Kraft, wenn der <strong>Antrag</strong> unverändert angenommen,<br />

der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag aber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abl<strong>auf</strong> der Widerrufsfrist gezahlt wird <strong>und</strong><br />

der <strong>Versicherung</strong>snehmer diese Verspätung zu vertreten hat. Übt der <strong>Versicherung</strong>snehmer sein Widerrufsrecht<br />

aus, so erlischt die vorläufige Deckung ebenfalls. Der Versicherer ist berechtigt die vorläufige Deckungszusage<br />

mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Dem Versicherer gebührt in diesem Fall<br />

den <strong>auf</strong> die Zeit des <strong>Versicherung</strong>sschutz anfallenden Beitrag.<br />

Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 VVG<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform ( z.B.<br />

Brief, Fax, E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der <strong>Versicherung</strong>sschein, die Vertragsbestimmungen<br />

einschließlich unserer Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie die Vertragsinformationen (Produktinformationsblatt<br />

<strong>und</strong> <strong>Versicherung</strong>sinformationen) <strong>und</strong> diese Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>NV</strong>-<strong>Versicherung</strong>en VVaG<br />

Johann-Remmers-Mammen-Weg 2<br />

26427 Neuharlingersiel<br />

Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0 49 74 / 91 70 99<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufes endet Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz <strong>und</strong> wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags,<br />

der <strong>auf</strong> die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />

Den Teil Ihres Beitrags, der <strong>auf</strong> die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie<br />

zugestimmt haben, dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor Abl<strong>auf</strong> der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche<br />

Zustimmung nicht erteilt, oder beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz erst nach Abl<strong>auf</strong> der Widerrufsfrist, erstatten wir<br />

Ihnen Ihren gesamten Beitrag.<br />

Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten <strong>auf</strong> Ihren ausdrücklichen Wunsch<br />

vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so<br />

läuft Ihr ursprünglicher <strong>Versicherung</strong>svertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer<br />

L<strong>auf</strong>zeit von weniger als einem Monat.<br />

Einwilligungserklärung nach dem B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz<br />

Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen oder der<br />

Vertragsdurchführung (Beiträge, <strong>Versicherung</strong>sfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer<br />

zur Beurteilung des Risikos <strong>und</strong> der Ansprüche an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch<br />

unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfung bei anderweitig beantragten<br />

(<strong>Versicherung</strong>s-) Verträgen <strong>und</strong> bei künftigen Anträgen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei <strong>Antrag</strong>stellung<br />

vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir gegebenenfalls auch zu<br />

dem zu den gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt überlassen wird.<br />

Einzugsermächtigung für den Einzug von <strong>Versicherung</strong>sbeiträgen<br />

Hiermit erteile ich der <strong>NV</strong>-<strong>Versicherung</strong> VVaG, 26427 Neuharlingersiel (<strong>NV</strong>) die Ermächtigung, von mir zu zahlende<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeiträge mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zu Lasten meines im<br />

<strong>Antrag</strong> genannten Kontos einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann ich jederzeit widerrufen.<br />

03-10 / 3. Auflage


Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht<br />

Damit wir Ihren <strong>Versicherung</strong>santrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden<br />

Fragen wahrheitsgemäß <strong>und</strong> vollständig beantworten.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren <strong>Versicherung</strong>sschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />

Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden<br />

Information entnehmen.<br />

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,<br />

nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß <strong>und</strong> vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer<br />

Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie<br />

auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?<br />

1. Rücktritt <strong>und</strong> Wegfall des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

Verletzen Sie die vorvertraglich Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie<br />

nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei<br />

Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

Im Falle des Rücktritts besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalles,<br />

bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht<br />

richtig angegebene Umstand<br />

- weder für den Eintritt oder die Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalles<br />

- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />

Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung<br />

abgel<strong>auf</strong>enen Vertragszeit entspricht.<br />

2. Kündigung<br />

Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertraglichen Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig<br />

oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.<br />

3. Vertragsänderung<br />

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Gefahr-umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden wir die anderen Bedingungen<br />

<strong>auf</strong> unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die<br />

anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden<br />

die anderen Bedingungen erst ab der l<strong>auf</strong>enden <strong>Versicherung</strong>speriode Vertragsbestandteil.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrenabsicherung<br />

für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach<br />

Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung schriftlich kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in<br />

unserer Mitteilung hinweisen.<br />

4. Ausübung unserer Rechte<br />

Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung innerhalb eines Monats<br />

schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht,<br />

die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer<br />

Rechte haben wir die Umstände anzugeben, <strong>auf</strong> die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir<br />

nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.<br />

Wir können uns <strong>auf</strong> die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn<br />

wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.<br />

Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung erlöschen mit Abl<strong>auf</strong> von fünf Jahren<br />

nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für die <strong>Versicherung</strong>sfälle, die vor Abl<strong>auf</strong> dieser Frist eingetreten sind. Die<br />

Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />

5. Stellvertretung durch eine andere Person<br />

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht,<br />

des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung <strong>und</strong> der Ausschlussfrist für die Ausübung<br />

unserer Rechte die Kenntnis <strong>und</strong> Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis <strong>und</strong> Arglist zu<br />

berücksichtigen. Sie können sich dar<strong>auf</strong>, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt<br />

worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur<br />

Last fällt.<br />

Rechtsform: <strong>Versicherung</strong>sverein <strong>auf</strong> Gegenseitigkeit (VVaG)<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. jur. Frank Lühring<br />

Vorstand: Johann Cremer (Vorsitzender), Arend Arends<br />

Sitz: Neuharlingersiel (Ostfriesland) • Registergericht: Aurich HRB 1534<br />

Anschrift des Versicherers:<br />

<strong>NV</strong>-<strong>Versicherung</strong>en VVaG<br />

Johann-Remmers-Mammen-Weg 2<br />

D-26427 Neuharlingersiel<br />

Telefon: 0 49 74 / 91 70-0<br />

Fax: 0 49 74 / 91 70 99<br />

Internet: www.nv-online.de<br />

E-Mail: info@nv-online.de

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