Abfuhrtermine 2006 - Landkreis Oberhavel
Abfuhrtermine 2006 - Landkreis Oberhavel
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Hinweise zur Mitteilung von Änderungen<br />
Um eine korrekte Gebührenerhebung zu ermöglichen,<br />
ist es erforderlich, dass jede Änderung der der<br />
Gebührenpflicht zugrunde liegenden Verhältnisse<br />
dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Oberhavel</strong> innerhalb eines Monats<br />
schriftlich mitgeteilt wird (Adresse s. Seite 2).<br />
Mitteilungspflichtige Änderungen sind<br />
zum Beispiel:<br />
Kauf oder Verkauf von Grundstücken<br />
- Belegenheit des Grundstückes<br />
- Name / Anschrift des Verkäufers<br />
- Name / Anschrift des Käufers<br />
- Datum des Kaufes / Verkaufes<br />
- Nutzungsart des Grundstückes (Wohngrundstück,<br />
Wochenendgrundstück/ Kleingarten, Gewerbegrundstück)<br />
- Anzahl der mit Wohnsitz gemeldeten Personen<br />
- Angaben zu den Restabfallbehältern (Anzahl,<br />
Größe, Behälternummer)<br />
Änderung der Personenzahl innerhalb des<br />
Erhebungszeitraumes<br />
Zuzug, Wegzug und dergleichen von Personen innerhalb<br />
des Erhebungszeitraumes sind durch den<br />
Gebührenpflichtigen schriftlich mitzuteilen und<br />
durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.<br />
Differenzen zwischen bereits festgesetzter<br />
Grundgebühr und der Grundgebühr, die sich durch<br />
die mitgeteilte Änderung ergeben, werden im folgenden<br />
Erhebungszeitraum ausgeglichen.<br />
Standortwechsel des Restabfallbehälters<br />
Grundsätzlich sind Restabfallbehälter durch den<br />
Grundstückseigentümer bereitzustellen. Sind Sie<br />
als Mieter Eigentümer von Restabfallbehältern und<br />
nehmen diese bei Wohnungswechsel mit, so ist der<br />
Standortwechsel schriftlich anzuzeigen:<br />
- bisheriger Standort (Ort, Straße, Haus-Nr.)<br />
- neuer Standort (Datum, Grundstückseigentümer,<br />
Ort, Straße, Haus-Nr.)<br />
Entsorgung alter Elektrogeräte neu geregelt<br />
Mit der Umsetzung des 2005 in Kraft getretenen Elektro-<br />
und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Geräte<br />
nicht mehr zusammen mit dem Hausmüll entsorgt<br />
werden. Ab dem 24. März <strong>2006</strong> müssen sie getrennt<br />
von den Systemen Hausmüll, Gelber Sack, Papier und<br />
Glas erfasst werden. Die betroffenen Geräte sind durch<br />
eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.<br />
Die Altgeräte werden an den Kleinanliefererbereichen<br />
Germendorf, Hohenbrucher Straße und Gransee, Am<br />
Gewerbepark 12, Betriebshof AWU <strong>Oberhavel</strong> GmbH,<br />
unentgeltlich entgegengenommen. Darüber hinaus<br />
können elektrische Haushaltgroßgeräte einmal jährlich<br />
mit der Sperrmülldoppelkarte zur Abholung angemeldet<br />
werden.<br />
Wenn Sie Altgeräte auf diese Weise entsorgen, entlasten<br />
Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen<br />
Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie<br />
dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich<br />
zu verringern. Elektrogeräte bestehen aus ca. 1.000<br />
verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle<br />
Rohstoffe wie Kupfer und Aluminium, gleichzeitig aber<br />
auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe<br />
wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige<br />
Flammschutzmittel. Elektroaltgeräte gehören bisher<br />
zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung<br />
von Hausmüll.<br />
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer<br />
kürzer. So werden häufig funktionstüchtige Geräte<br />
ausrangiert, die zu schade für den Müll sind. Deshalb<br />
sollten Sie Alternativen zur Entsorgung suchen. Geben<br />
Sie sie zur Wiederverwendung weiter - an Freunde, an<br />
entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Kommune<br />
oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden Sie sich<br />
vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und<br />
großen Haushaltsgeräten an so genannte Re-Use-Initiativen,<br />
die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter<br />
Geräte spezialisiert haben.<br />
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