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Abfuhrtermine 2006 - Landkreis Oberhavel

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Hinweise zur Mitteilung von Änderungen<br />

Um eine korrekte Gebührenerhebung zu ermöglichen,<br />

ist es erforderlich, dass jede Änderung der der<br />

Gebührenpflicht zugrunde liegenden Verhältnisse<br />

dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Oberhavel</strong> innerhalb eines Monats<br />

schriftlich mitgeteilt wird (Adresse s. Seite 2).<br />

Mitteilungspflichtige Änderungen sind<br />

zum Beispiel:<br />

Kauf oder Verkauf von Grundstücken<br />

- Belegenheit des Grundstückes<br />

- Name / Anschrift des Verkäufers<br />

- Name / Anschrift des Käufers<br />

- Datum des Kaufes / Verkaufes<br />

- Nutzungsart des Grundstückes (Wohngrundstück,<br />

Wochenendgrundstück/ Kleingarten, Gewerbegrundstück)<br />

- Anzahl der mit Wohnsitz gemeldeten Personen<br />

- Angaben zu den Restabfallbehältern (Anzahl,<br />

Größe, Behälternummer)<br />

Änderung der Personenzahl innerhalb des<br />

Erhebungszeitraumes<br />

Zuzug, Wegzug und dergleichen von Personen innerhalb<br />

des Erhebungszeitraumes sind durch den<br />

Gebührenpflichtigen schriftlich mitzuteilen und<br />

durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.<br />

Differenzen zwischen bereits festgesetzter<br />

Grundgebühr und der Grundgebühr, die sich durch<br />

die mitgeteilte Änderung ergeben, werden im folgenden<br />

Erhebungszeitraum ausgeglichen.<br />

Standortwechsel des Restabfallbehälters<br />

Grundsätzlich sind Restabfallbehälter durch den<br />

Grundstückseigentümer bereitzustellen. Sind Sie<br />

als Mieter Eigentümer von Restabfallbehältern und<br />

nehmen diese bei Wohnungswechsel mit, so ist der<br />

Standortwechsel schriftlich anzuzeigen:<br />

- bisheriger Standort (Ort, Straße, Haus-Nr.)<br />

- neuer Standort (Datum, Grundstückseigentümer,<br />

Ort, Straße, Haus-Nr.)<br />

Entsorgung alter Elektrogeräte neu geregelt<br />

Mit der Umsetzung des 2005 in Kraft getretenen Elektro-<br />

und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Geräte<br />

nicht mehr zusammen mit dem Hausmüll entsorgt<br />

werden. Ab dem 24. März <strong>2006</strong> müssen sie getrennt<br />

von den Systemen Hausmüll, Gelber Sack, Papier und<br />

Glas erfasst werden. Die betroffenen Geräte sind durch<br />

eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.<br />

Die Altgeräte werden an den Kleinanliefererbereichen<br />

Germendorf, Hohenbrucher Straße und Gransee, Am<br />

Gewerbepark 12, Betriebshof AWU <strong>Oberhavel</strong> GmbH,<br />

unentgeltlich entgegengenommen. Darüber hinaus<br />

können elektrische Haushaltgroßgeräte einmal jährlich<br />

mit der Sperrmülldoppelkarte zur Abholung angemeldet<br />

werden.<br />

Wenn Sie Altgeräte auf diese Weise entsorgen, entlasten<br />

Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen<br />

Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie<br />

dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich<br />

zu verringern. Elektrogeräte bestehen aus ca. 1.000<br />

verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle<br />

Rohstoffe wie Kupfer und Aluminium, gleichzeitig aber<br />

auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe<br />

wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige<br />

Flammschutzmittel. Elektroaltgeräte gehören bisher<br />

zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung<br />

von Hausmüll.<br />

Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer<br />

kürzer. So werden häufig funktionstüchtige Geräte<br />

ausrangiert, die zu schade für den Müll sind. Deshalb<br />

sollten Sie Alternativen zur Entsorgung suchen. Geben<br />

Sie sie zur Wiederverwendung weiter - an Freunde, an<br />

entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Kommune<br />

oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden Sie sich<br />

vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und<br />

großen Haushaltsgeräten an so genannte Re-Use-Initiativen,<br />

die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter<br />

Geräte spezialisiert haben.<br />

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