Wiener Linien - Hans Lechner ZT GmbH
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Auftraggeber:<br />
Projekt:<br />
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> - Abteilung Uf<br />
Erdbergstraße 202<br />
A-1031 Wien<br />
VERLÄNGERUNG<br />
DER U2<br />
UVE - Gutachten<br />
Luftschalluntersuchung<br />
Teil 1: Grundlagen, Bestandsbeschreibung, Allgemeines<br />
Nr. 08x0138/ Band 4 - Teil 1<br />
Tel. +43 - 1 - 521 69 Fax DW - 15<br />
http://www.ic-vienna.at
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 EINLEITUNG 4<br />
1.1 Gliederung des Gutachtens 4<br />
2 GRUNDLAGEN 4<br />
2.1 Verwendete Normen und Richtlinien 4<br />
2.2 Weitere Unterlagen 5<br />
2.3 Verwendete Formelzeichen, Definitionen 6<br />
2.4 Abgrenzung des fachspezifischen Untersuchungsraumes 7<br />
2.5 Untersuchungsmethodik 7<br />
3 SCHALLMESSUNGEN 8<br />
3.1 Verwendete Messgeräte 8<br />
3.2 Messdurchführung 9<br />
3.3 Auswahl der Messorte 9<br />
3.3.1 BAUABSCHNITT 1 BIS 3 - SCHOTTENRING (1), TABORSTRASSE (2),<br />
PRATERSTERN (3) 9<br />
3.3.2 BAUABSCHNITT 4 - MESSE (4A), TRABRENNSTRASSE (4B) 9<br />
3.3.3 BAUABSCHNITT 5 - STADION 11<br />
3.3.4 BAUABSCHNITT 6 - DONAUSTADTBRÜCKE 12<br />
3.3.5 BAUABSCHNITT 7 - SEESTERN 13<br />
3.3.6 BAUABSCHNITT 8 - STADLAU - HARDEGGASSE 14<br />
3.3.7 BAUABSCHNITT 9 - DONAUSPITAL 17<br />
3.3.8 BAUABSCHNITT 10 - ASPERNSTRASSE 21<br />
3.4 Messergebnisse 23<br />
3.4.1 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 4 24<br />
3.4.2 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 5 24<br />
3.4.3 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 6 25<br />
3.4.4 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 7 25<br />
3.4.5 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 8 26<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 2
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
3.4.6 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 9 27<br />
3.4.7 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 10 28<br />
4 LÄRMIMMISSIONSKATASTER 28<br />
4.1 Angaben für den Bauabschnitt 1 28<br />
4.2 Angaben für den Bauabschnitt 2 29<br />
4.3 Angaben für den Bauabschnitt 3 29<br />
4.4 Angaben für den Bauabschnitt 4 29<br />
4.5 Angaben für den Bauabschnitt 5 30<br />
4.6 Angaben für den Bauabschnitt 6 30<br />
4.7 Angaben für den Bauabschnitt 7 30<br />
4.8 Angaben für den Bauabschnitt 8 30<br />
4.9 Angaben für den Bauabschnitt 9 31<br />
4.10 Angaben für den Bauabschnitt 10 31<br />
4.11 Gegenüberstellung mit den Messergebnissen 31<br />
5 BEURTEILUNG DER DERZEIT VORHERRSCHENDEN<br />
SCHALLIMMISSIONEN 33<br />
5.1 Beurteilungsgrundlage 33<br />
5.2 Beurteilung der Messergebnisse 34<br />
5.2.1 BAUABSCHNITTE 1 - 3 34<br />
5.2.2 BAUABSCHNITT 4 34<br />
5.2.3 BAUABSCHNITT 5 35<br />
5.2.4 BAUABSCHNITT 6 35<br />
5.2.5 BAUABSCHNITT 7 UND 8 35<br />
5.2.6 BAUABSCHNITT 9 36<br />
5.2.7 BAUABSCHNITT 10 36<br />
5.3 Zusammenfassung 36<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 3
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
1 EINLEITUNG<br />
iC interdisciplinäre Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> wurde von den <strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> Abteilung Uf beauftragt,<br />
ein schalltechnisches Gutachten für das UVE - Verfahren des Projektes „Verlängerung der U-<br />
Bahnlinie U2 bis Aspernstraße“ zu erstellen. In diesem Gutachten wird der derzeitige Zustand der<br />
Immissionen aus direktem Luftschall durch Verkehr oder sonstiger Schallemissionen im<br />
Nachbarschaftsbereich dargestellt. Im Weiteren werden die Projektauswirkungen in den Phasen<br />
Errichtung und Betrieb der Linie U2 ermittelt und beurteilt.<br />
1.1 Gliederung des Gutachtens<br />
1. Teil: Grundlagen, Bestandsbeschreibung, Allgemeines<br />
• Auflistung relevanter gesetzlicher Regelungen<br />
• Beschreibung der Untersuchungsmethodik<br />
• Beschreibung der derzeitigen Immissionen aus direktem Luftschall<br />
2. Teil: Prognose Luftschall<br />
• Immissionsprognose U-Bahnbetrieb<br />
• Schalltechnische Untersuchung der Bauphase<br />
• Schalltechnische Aussagen zu alternativen Lösungen und zur Null-Variante<br />
• Schalltechnische Untersuchung möglicher Störfälle<br />
3. Teil: Beilagen<br />
2 GRUNDLAGEN<br />
• Darstellung der Messergebnisse<br />
• Auszüge aus dem <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
• Darstellung der Prognoseergebnisse (Kataster, Immissionswerte)<br />
2.1 Verwendete Normen und Richtlinien<br />
• ÖAL Richtlinie Nr. 3-1: Beurteilung von Schallimmissionen, Lärmstörungen im Nachbarschaftsbereich<br />
• ÖAL Richtlinie 28, Schallabstrahlung und Schallausbreitung<br />
• ÖAL Richtlinie 28, Schallabstrahlung und Schallausbreitung - Erläuternde Ergänzungen<br />
(Februar 2001)<br />
• ÖAL Richtlinie 30, Berechnung der Schallimmission durch Schienenverkehr<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 4
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
• ÖAL Richtlinie 36, Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche<br />
Raumplanung<br />
• Schienenverkehrslärm - Immissionsschutzverordnung - SchIV,<br />
Bundesgesetzblatt f. d. Rep. Österreich, 415. Verordnung v. 25.6.1993<br />
• ÖN S 5004: Messung von Schallimmissionen<br />
• ÖNorm S 5011, Berechnung der Schallimmission durch Schienenverkehr (identisch mit ÖAL<br />
Richtlinie 30)<br />
• ÖN S 5021-1: Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung<br />
und Raumordnung<br />
• Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Be-<br />
kämpfung von Umgebungslärm; Brüssel 26.7.2000 KOM(2000) 468 endgültig<br />
Grundsätzlich ist für die schalltechnische Beurteilung und Überprüfung der Zulässigkeit der zu<br />
erwartenden Schallimmissionen aus Schienenverkehr die SchIV anzuwenden. Zur Beurteilung<br />
der derzeit vorherrschenden Schallimmissionen aus Verkehr und sonstigen Schallemissionen im<br />
Nachbarschaftsbereich werden die ermittelten Immissionswerte (LA,eq für die jeweiligen Beurteilungszeiträume)<br />
mit den Planungsrichtwerten der ÖAL - Richtlinie 3-1 bzw. der ÖN S 5021-1<br />
verglichen. Bei der Einstufung der jeweiligen Bereiche im gegenständlichen Projekt in die<br />
Gebietskategorien der oben genannten Richtlinien, wird gemäß dem Vorschlag der ÖAL -<br />
Richtlinie 36 für die Zuordnung von Planungsrichtwerten zu den Gebietskategorien der<br />
Raumordnungsgesetze (Wien) vorgegangen.<br />
Die Schallmessungen zur Bestimmung der derzeit vorherrschenden Schallimmissionen werden<br />
gemäß den Angaben der ÖN S 5004 durchgeführt. Es werden alle für die Beurteilung gemäß den<br />
oben genannten Normen, Richtlinien und Verordnungen erforderlichen Beurteilungsgrößen<br />
ermittelt.<br />
Die rechnerische Ermittlung der derzeit vorhandenen Schallimmissionen aus Schienenverkehr<br />
(ÖBB-Zugverkehr, Straßenbahnbetrieb) sowie die zukünftig zu erwartenden Schallimmissionen<br />
aus U-Bahnfahrbetrieb wird gemäß §2 (2) der SchIV nach den in der ÖAL-Richtlinie Nr. 30<br />
angegebenen Rechenregel durchgeführt. Für die Berechnung der Schallausbreitung (das Übertragungsmaß<br />
von der Schienenstrecke zum Immissionspunkt) gilt grundsätzlich die ÖAL-<br />
Richtlinie Nr. 28 bzw. die dazugehörige aktuelle Ergänzung.<br />
2.2 Weitere Unterlagen<br />
• Generelle Planung: U-Bahn in den Raum Stadlau/ Aspern; Teil 1 - Variantenuntersuchung,<br />
November 1996<br />
• Generelle Planung: U-Bahn in den Raum Stadlau/ Aspern; Teil 1b - Ergänzende<br />
Variantenuntersuchung, Februar 1998<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
• Generelle Planung: U2-Verlängerung nach Stadlau; Teil 2B - Generelles U-Bahnprojekt,<br />
Februar 2000<br />
• Generelle Planung: U2-Verlängerung nach Stadlau; Teil 2C - Generelles U-Bahnprojekt,<br />
Februar 2000<br />
• Planunterlagen UVE-Phase: Streckenplaner Bauabschnitt 1 bis 10<br />
• Flächenwidmungsplan (Stand 08/2000)<br />
2.3 Verwendete Formelzeichen, Definitionen<br />
LA,eq A - bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel<br />
Die A - Bewertung berücksichtigt die frequenzabhängige Empfindlichkeit des menschlichen<br />
Gehörs. Der energieäquivalente Dauerschallpegel ist jener Schallpegel, der bei<br />
dauernder Einwirkung dem schwankenden oder unterbrochenen Geräusch energieäquivalent<br />
ist.<br />
Lr<br />
Lw<br />
LA,E<br />
Li<br />
LA,1<br />
Beurteilungspegel<br />
Der Beurteilungspegel ist der aus dem A - bewerteten energieäquivalenten Dauerschallpegel<br />
LA,eq unter Anwendung von Pegelzu- oder -abschlägen errechnete Schallpegel.<br />
Schallleistungspegel<br />
Der Schallleistungspegel ist der zehnfache Logarithmus der gesamten Schallleistung W<br />
einer Schallquelle bezogen auf W0 = 10 -12 W (Bezugsleistung = Leistung bei Hörschwelle)<br />
Schallereignispegel<br />
Der Schallereignispegel ist der Schallpegel, der zur Beschreibung eines einzelnen<br />
Schallereignisses dient und der bei 1 Sekunde Dauer den gleichen Energieinhalt wie das<br />
über den gesamten Zeitverlauf schwankende gesamte Schallereignis hat.<br />
Schallinnenpegel<br />
Der Schallinnenpegel ist der Schalldruckpegel im Nachhallschallfeld in dB.<br />
mittlerer Spitzenpegel<br />
Der mittlere Spitzenpegel ist der in 1 % der Messzeit überschrittene A - bewertete, mit der<br />
Anzeigedynamik „schnell“ ermittelte Schalldruckpegel.<br />
LA,95 Basispegel<br />
Der Basispegel ist der in 95 % der Messzeit überschrittene A - bewertete, mit der<br />
Anzeigedynamik „schnell“ ermittelte Schalldruckpegel.<br />
Lden Tag-Abend-Nacht-Pegel<br />
Der Tag-Abend-Nacht-Pegel (Lden oder LDEN) ist mit folgender Gleichung definiert:<br />
Lden<br />
= 10 ⋅log<br />
Lday<br />
Levening<br />
+ 5<br />
1 ⎛<br />
⎜ 10 10<br />
12 ⋅10<br />
+ 4 ⋅10<br />
+ 8⋅10<br />
24 ⎜<br />
⎝<br />
Lnight<br />
+ 10<br />
10<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 6<br />
⎞<br />
⎟<br />
⎟<br />
⎠
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Lday Tag-Pegel<br />
Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel für den Zeitraum Tag (6 - 18 Uhr).<br />
Levening Abend-Pegel<br />
Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel für den Zeitraum Abend (18 - 22<br />
Uhr).<br />
Lnight: Nacht-Pegel<br />
Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel für den Zeitraum Nacht (22 - 6<br />
Uhr).<br />
2.4 Abgrenzung des fachspezifischen Untersuchungsraumes<br />
Durch die zukünftig verlängerte U-Bahnlinie U2 sind in all jenen Bereichen zusätzliche direkte<br />
Luftschallimmissionen aus dem U-Bahnbetrieb zu erwarten, in welchen die Trasse in offener<br />
Rampen- oder Hochlage geführt wird. Weiters ist im Bereich der in einfacher Tieflage geplanten<br />
Station Messe auf Grund der Deckenöffnungen mit Schallimmissionen von Seiten der U-Bahn zu<br />
rechnen. Bei der Ermittlung der zukünftig aus dem U-Bahnbetrieb zu erwartenden<br />
Schallimmissionen wird ein Schallausbreitungs- bzw. Rechenmodell erstellt, in welchem die<br />
Trasse lage- und höhenrichtig, das umgebende Gelände mit den entsprechenden Höhenkoten<br />
und die angrenzenden Gebäude modelliert werden. Hierbei werden alle Gebäude in erster Front<br />
zur zukünftigen U-Bahntrasse berücksichtigt. Für den Fall, dass an diesen Gebäuden der<br />
berechnete Immissionspegel (Lr) die Immissionsgrenzwerte (Tag und Nacht) nicht überschreitet,<br />
werden die dahinter liegenden Gebäude nicht weiter beurteilt. Zudem wird zur besseren<br />
Darstellung der Immissionssituation ein Immissionskataster mit einer Erstreckung von mindestens<br />
100 m beiderseits der Trasse gerechnet.<br />
Für die Ermittlung der derzeit vorherrschenden Schallimmissionen werden Messungen in jenen<br />
Bereichen durchgeführt, in denen die zukünftige Trasse der Linie U2 in offener Lage verläuft.<br />
Hierbei werden grundsätzlich jene Gebäude ausgewählt, die in erster Front zur geplanten U-Bahn<br />
liegen. In jenen Fällen in denen es die Beurteilung der zukünftigen Immissionssituation erfordert,<br />
werden auch Immissionspunkte an weiter entfernt liegenden Positionen ausgewählt.<br />
2.5 Untersuchungsmethodik<br />
Für die Beschreibung der derzeit vorherrschenden Schallpegel werden grundsätzlich Messungen<br />
durchgeführt. Hierbei werden für die jeweilige Immissionssituation kennzeichnende Punkte an<br />
Wohngebäuden ausgewählt. Bei der Wahl der Messorte wird ebenso auf die zukünftige<br />
Immissionssituation Rücksicht genommen. Die Messungen werden über 24 h durchgeführt, es<br />
können somit alle erforderlichen Beurteilungsgrößen für einen Vergleich mit geltenden<br />
Grenzwerten bzw. Planungsrichtwerten ermittelt werden. Weiters werden Daten aus dem <strong>Wiener</strong><br />
Lärmkataster, welcher Angaben über die Schallimmissionen aus Straßenverkehr an den <strong>Wiener</strong><br />
Hauptstraßen enthält, entnommen. Hierbei können die in diesem Kataster angegebenen<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 7
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Immissionswerte an der Baulinie der zu untersuchenden Projektbereiche für die Darstellung der<br />
derzeit vorhandenen Immissionen verwendet werden.<br />
Für die Ermittlung der zu erwartenden Schienenverkehrsimmissionen aus dem zukünftigen<br />
U-Bahnfahrbetrieb wird eine rechnerische Ermittlung gemäß den Angaben der SchIV<br />
(§2 Allgemeine Festlegungen) nach den Rechenregeln der ÖAL 30 durchgeführt. Die derzeit<br />
bestehenden Schallimmissionen aus Schienenverkehr werden zusätzlich zu der<br />
schalltechnischen Bestandsaufnahme durch die Messkampagne rechnerisch ermittelt. Hierdurch<br />
ist eine genaue Bestimmung der anzuwendenden Grenzwerte gemäß SchIV (§4<br />
Immissionsgrenzwerte) in den einzelnen Immissionspunkten möglich. Die zu Grunde liegenden<br />
Emissionsdaten der U-Bahn- und Straßenbahnzüge wurden durch Messungen gemäß<br />
ÖN S 5026 ermittelt. Die Schallemissionen der Schienenverkehrsmittel an der Strecke der ÖBB<br />
werden der ÖN S 5011 entnommen. Diese Emissionsangaben beruhen ebenso auf<br />
messtechnischen Untersuchungen.<br />
Bei der Beurteilung der zukünftigen Schallimmissionen durch Schienenverkehr wird gemäß §4<br />
Abs. 1 der SchIV der gesamte Beurteilungspegel welcher durch Schienenverkehr hervorgerufen<br />
wird herangezogen. Das heißt, dass bei gleichzeitigem Einwirken von U-Bahn und Straßenbahn<br />
oder ÖBB-Schienenverkehrsimmissionen der gesamte Beurteilungspegel dieser Schallquellen für<br />
die Beurteilung maßgebend ist. Gleichzeitig auftretende andere Schallimmissionen z.B. durch<br />
Straßenverkehr finden bei der Beurteilung gemäß den Festlegungen der SchIV keine<br />
Berücksichtigung.<br />
Für die Beschreibung der zu erwartenden Schallimmissionen durch Baubetrieb werden<br />
grundsätzlich die zu erwartenden Bauverfahren in schalltechnischer Hinsicht beschrieben. Es<br />
wird zum Beispiel auf Basis der Massenbilanzen der einzelnen Bauabschnitte (Material Ab- und<br />
Antransporte) die zu erwartende Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch LKW - Transporte<br />
abgeschätzt, wodurch Richtwertangaben über die schalltechnische Veränderung abgegeben<br />
werden können. Da die tatsächlich zu erwartenden Bauverfahren in jedem Detail nicht exakt<br />
bestimmbar sind, kann diese schalltechnische Beurteilung nur Richtwerte angeben und<br />
schalltechnische Vorschreibungen nur auf der Emissionsseite machen.<br />
3 SCHALLMESSUNGEN<br />
3.1 Verwendete Messgeräte<br />
Für die Schallmessungen wurden geeichte Schallpegelmesser der Type Norsonic 121 und 116<br />
(Schallpegelmesser der Klasse 07) eingesetzt. Die Mikrofone sind geeichte Freifeldmikrofone der<br />
Type Norsonic 1220, welche mit geeichten Vorverstärkern der Type Norsonic 1201 eingesetzt<br />
wurden. Vor Beginn der Messungen wurde die Messkette jeweils mit einer geeichten akustischen<br />
Prüfschallquelle (Norsonic 1252, Prüfschallquelle der Klasse 06) kalibriert und nach der Messung<br />
wurde diese Kalibrierung nochmals überprüft. Die eingesetzten Messgeräte hatten zum Zeitpunkt<br />
der Messungen eine gültige Eichung.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
3.2 Messdurchführung<br />
Die Messungen erfolgten von September bis November 2000 sowie von März bis September<br />
2001. Die Mikrofone wurden an den jeweiligen Messorten 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, auf<br />
dem Balkon bzw. auf der Loggia 3 m vor der Gebäudefassade oder im freien Gelände 5 m über<br />
dem Geländeniveau gemäß den Richtlinien der ÖN S 5004 aufgestellt. Die Messungen wurden<br />
über eine Zeitdauer von jeweils 24 h durchgeführt. Innerhalb dieser Messdauer wurde der<br />
A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel LA,eq und die Häufigkeitsverteilung des<br />
A-bewerteten Schallpegels mit der Anzeigedynamik „fast“ für den Zeitraum Tag in einstündigen<br />
und für den Zeitraum Nacht in halbstündigen Zeitabschnitten ermittelt. Für die Beurteilung wurde<br />
der Basispegel (LA,95) und der mittlere Spitzenpegel (LA,1) ausgewertet und herangezogen.<br />
3.3 Auswahl der Messorte<br />
Da diese Messkampagne einen repräsentativen Querschnitt der derzeitigen Lärmbelastung im<br />
Anrainerbereich der zukünftig verlängerten U-Bahnlinie U2 liefern soll, wurden die Messpunkte<br />
unter Berücksichtigung der Lage und baulichen Ausführung der geplanten U-Bahnlinie gewählt.<br />
Es wurden daher vor allem schwerpunktmäßig in jenen Gebieten Messpunkte ausgewählt, in<br />
denen die Anrainer zukünftig durch die direkten Schallemissionen der U-Bahn betroffen sein<br />
können. Dies sind jene Bereiche, in denen die U-Bahn in offener Hoch- und Niveaulage geführt<br />
bzw. jener Bereich wo über eine Rampe von der Tief- in die Hochlage gewechselt wird. Als<br />
Mikrofonhöhe wurde die Fensterhöhe von Schlaf- bzw. Aufenthaltsräumen ausgewählt, weil<br />
grundsätzlich dort zu messen ist wo sich in der Regel Personen aufhalten. Eine Ausnahme bilden<br />
hierbei Messpunkte, an denen aus verschiedenen Gründen eine andere Höhe einen<br />
repräsentativeren Einblick in die Lärmsituation gewährt.<br />
3.3.1 BAUABSCHNITT 1 BIS 3 - SCHOTTENRING (1), TABORSTRASSE (2),<br />
PRATERSTERN (3)<br />
In diesem Bereich verläuft die zukünftige Strecke der Linie U2 in geschlossener Tieflage. Da in<br />
diesen Bereichen keine maßgebenden direkten Luftschallimmissionen durch den U-Bahnfahrbetrieb<br />
zu erwarten sind, wurden keine Luftschallmessungen im Freien durchgeführt. Die schalltechnische<br />
Beurteilung in diesem Bereich erfolgt auf Basis des <strong>Wiener</strong> Lärmkatasters.<br />
Die Beschreibung der derzeit vorherrschenden Schallpegel im Raum ist in Band 5, gemeinsam<br />
mit der Beurteilung der derzeit auftretenden Erschütterungsimmissionen, zu finden.<br />
3.3.2 BAUABSCHNITT 4 - MESSE (4A), TRABRENNSTRASSE (4B)<br />
• Ausstellungsstraße 69/13<br />
Beginnend bei km 22+609 wird die zukünftige Trasse über eine Rampe von der Tief- in die<br />
Hochlage geführt. In diesem Streckenbereich sind mehrere Wohngebäude in der Ausstellungs-<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
straße sowie der Elderschhof, ein Wohngebäude der Gemeinde Wien, betroffen. Die Rampe wird<br />
in einem Bogen vis a vis dieser Gebäudereihe geführt. Die derzeitigen Schallimmissionen setzen<br />
sich im Wesentlichen aus der dort verkehrenden Straßenbahnlinie 21, den Autobuslinien 10A<br />
bzw. 11A und dem sonstigen Straßenverkehr zusammen. Ein repräsentativer Messpunkt für<br />
diesen Bereich ist das Haus Ausstellungsstraße 69/13. Als kritischer Beurteilungspunkt in Bezug<br />
auf die zukünftige U - Bahnimmission wurde eine Wohnung im oberen Geschoß, welche der U -<br />
Bahn zugewandt ist, ausgewählt.<br />
• Wohhausanlage Engerthstraße 232-236<br />
Abbildung 1.:<br />
Messpunkt:<br />
Ausstellungsstr. 69/13<br />
Hank<br />
Balkon, 4.OG<br />
Mikrofon ca. 3 m vor der Fassade<br />
Nach der Station Trabrennstraße verläuft die Trasse entlang der Vorgartenstraße bis zur<br />
zukünftigen Station Stadion, welche bei km 23+863 errichtet wird. Zwischen den Stationsbereichen<br />
befinden sich 4 Wohnhausanlagen in geschlossener Bauweise. Die derzeitigen<br />
Schallimmissionen an diesem Objekt (Engerthstraße 232 - 238) werden im Wesentlichen durch<br />
Emissionen des Straßenverkehrs der Vorgartenstraße sowie der Engerthstraße und der dort verkehrenden<br />
Straßenbahnlinie 21 verursacht. Auf Grund der großen Längserstreckung dieses<br />
Wohnobjektes und der Nahelage zu dem zukünftigen U-Bahnbauwerk wurden insgesamt 3 Messpunkte<br />
für die Beurteilung ausgewählt.<br />
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3.3.3 BAUABSCHNITT 5 - STADION<br />
• Engerthstraße 238<br />
Abbildung 2.:<br />
Messpunkt:<br />
Engerthstr. 232/2/19<br />
Kapui<br />
Balkon, 6.OG<br />
Mikrofon ca. 3 m vor der Fassade<br />
Abbildung 3.:<br />
Messpunkt:<br />
Engerthstr. 234/7/23<br />
Rotter<br />
Loggia, 7.OG<br />
Mikrofon ca. 3 m vor der Fassade<br />
Messpunkt:<br />
Engerthstr. 234/7/6<br />
Hübner<br />
Loggia, 1.OG<br />
Mikrofon ca. 3 m vor der Fassade<br />
Das Wohngebäude Engerthstrasse 238 befindet sich gegenüber der zukünftigen U-Bahnstation<br />
Stadion. Auf Grund der exponierten Lage des Gebäudes ist hier mit Schallimmissionen aus<br />
Verkehrslärm von der Engerthstraße, der Vorgartenstraße sowie dem Olympiaplatz zu rechnen.<br />
In dieser Wohnhausanlage wurde an zwei lärmexponierten Punkten im 1.OG und 7.OG, welche<br />
der zukünftigen U - Bahntrasse zugewandt sind, gemessen. Die Schallimmissionen aus Verkehr<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
werden hauptsächlich durch die Schallemissionen des Straßenbahnverkehrs sowie durch den<br />
motorisierten Individualverkehr verursacht.<br />
3.3.4 BAUABSCHNITT 6 - DONAUSTADTBRÜCKE<br />
• Kleingartenverein Grünland Parzelle Nr. 47<br />
Abbildung 4.:<br />
Messpunkt:<br />
Engerthstr. 238/22/23<br />
Wagner<br />
Balkon, 7.OG<br />
Mikrofon ca. 3 m vor der Fassade<br />
Messpunkt:<br />
Engerthstr. 238/22/5<br />
Beyer<br />
Balkon, 1.OG<br />
Mikrofon ca. 3 m vor der Fassade<br />
In weiterer Folge verläuft die zukünftige Trasse zunächst über das derzeitige Stadiongelände<br />
(Sportplatzanlagen) in Richtung Südost. Bei km 24+400 schwenkt die Trasse in Richtung Nordost<br />
ab, wo sie über das Grundstück des Kleingartenvereins Wasserwiese geführt wird. Um einen<br />
möglichst genauen bzw. weiträumigen Aufschluss über die derzeitige Lärmsituation in diesem<br />
Siedlungsgebiet zu erhalten, wurde hier eine Messung im Bereich der zukünftigen Trasse mit<br />
einer Mikrofonhöhe von 5 m über dem Gelände durchgeführt. Die Schallimmissionen werden<br />
größtenteils durch Verkehrslärm der angrenzenden Wehlistraße, des nahe gelegenen<br />
Handelskais und der Südost - Tangente (A23) verursacht.<br />
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<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Abbildung 5.:<br />
Messpunkt:<br />
Grünland 47<br />
Palecek<br />
Mikrofon im Garten – ca. 5m über<br />
dem Gelände<br />
Die Verbindung des 2. mit dem 22. Bezirk über die Donau wird durch die bestehende<br />
Donaustadtbrücke hergestellt.<br />
3.3.5 BAUABSCHNITT 7 - SEESTERN<br />
• Hechtweg 10<br />
Die zukünftige Trasse wird zunächst von der Station Seestern zur Station Stadlau neben der<br />
Südost - Tangente (A23) geführt.<br />
Als Messpunkt in diesem Bereich wurde das Objekt Hechtweg 10 gewählt. Der Abstand des<br />
Wohn- und Schlafbereiches des Hauses zur zukünftigen Trasse beträgt etwa 15 m. Derzeit sind<br />
die Anrainer hauptsächlich durch Verkehrslärm der Südosttangente A23 und die<br />
Schienenverkehrsimmissionen der Ostbahn betroffen.<br />
Abbildung 6.:<br />
Messpunkt:<br />
Hechtweg 10<br />
Novotny<br />
Mikrofon im Garten – ca. 2,5 m<br />
über dem Gelände<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
3.3.6 BAUABSCHNITT 8 - STADLAU - HARDEGGASSE<br />
• Raabweg 22<br />
Im weiteren Verlauf quert die neue Trasse bei km 26+700 die Neuhauserstraße und danach bei<br />
km 26+750 die Südost - Tangente (A23) und die Ostbahnstrecke der ÖBB. Im Kreuzungsbereich<br />
Neuhauserstraße – Südost - Tangente wurde das Objekt Raabweg 22 als kennzeichnender<br />
Messort ausgewählt. Die Entfernung dieses Gebäudes zur Trasse beträgt etwa 30 m. Die<br />
Anrainergebäude in diesem Bereich sind derzeit hauptsächlich durch Schallemissionen aus dem<br />
Straßenverkehr der Neuhauserstraße sowie der Südost - Tangente, als auch durch Schallemissionen<br />
des Schienenverkehrs der Ostbahnstrecke betroffen. Um die Gesamtsituation<br />
möglichst genau bzw. weiträumig zu erfassen, wurde auch hier die Mikrofonhöhe mit 5 m über<br />
Gelände gewählt.<br />
• Mühlgrundgasse 63<br />
Abbildung 7.:<br />
Messpunkt:<br />
Raabweg 22<br />
Leinberger<br />
Mikrofon im Garten - ca. 5 m über<br />
dem Gelände<br />
Danach kreuzt die künftige Trasse die Kaisermühlenstraße und verläuft in Richtung Osten. Auf<br />
dem derzeitigen Sportplatz des ESV-Stadlau wird die Station Stadlau bei km 27+012 errichtet.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich keinerlei Wohngebäude im künftigen Stationsbereich. Die<br />
nächstgelegenen Anrainergebäude befinden sich östlich des Sportplatzgeländes in der Mühlgrundgasse,<br />
in welcher auch der entsprechende Messpunkt (Mühlgrundgasse 63) gewählt wurde.<br />
Der Abstand des Messpunktes zur U - Bahntrasse beträgt etwa 30 m. Derzeit sind die Anrainer<br />
nur mittelbar von Verkehrslärm der Südost - Tangente und der Kaisermühlenstraße sowie von<br />
Schienenverkehrsemissionen der Ostbahnstrecke betroffen.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
• Heinrich - Lefler Gasse 6<br />
Abbildung 8.:<br />
Messpunkt:<br />
Mühlgrundgasse 63<br />
Krach<br />
Mikrofon im Garten - Fensterhöhe<br />
ca. 1,5 m über dem Gelände<br />
Die Trasse verläuft weiterhin in Richtung Osten. Die Wohnobjekte entlang der Heinrich - Lefler<br />
Gasse sind in diesem Bereich die nächstliegenden Gebäude. Die derzeitigen Schallimmissionen<br />
setzen sich aus dem motorisierten Individualverkehr der wenig befahrenen Heinrich - Lefler<br />
Gasse und der Gemeindeaugasse zusammen. Die Mikrofonposition wurde, um diese<br />
Immissionen zu erfassen, aber auch den zukünftigen Trassenverlauf zu berücksichtigen, im<br />
Garten in 5 m Höhe über dem Gelände gewählt.<br />
• Gemeindeaugasse 25<br />
Abbildung 9.:<br />
Messpunkt:<br />
Heinrich - Lefler Gasse 6<br />
Faltl<br />
Mikrofon im Garten - ca. 5 m über<br />
dem Gelände<br />
Der zukünftigen Trasse folgend wird bei der Kreuzung mit der Gemeindeaugasse derzeit ein<br />
mehrstöckiges Wohnobjekt errichtet. Dieses Gebäude befindet sich etwa 15 m von der zukünftig<br />
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in Hochlage geführten U2-Trasse entfernt und wurde deshalb als Messpunkt ausgewählt. Zurzeit<br />
befinden sich keinerlei stark befahrene Verkehrsflächen in unmittelbarer Nähe.<br />
• Langobardenstrasse 56 (Schule)<br />
Abbildung 10.:<br />
Messpunkt:<br />
Gemeindeaugasse 25<br />
Mikrofon auf der Dachterrasse<br />
Die Trasse kreuzt bei km 27+680 die Hardeggasse wo zukünftig auch eine U-Bahnstation samt<br />
Unterwerk errichtet wird. Danach verläuft die Trasse über das Grundstück der Volksschule<br />
Langobardenstraße 56. Die Lage der Trasse erfordert einen Abbruch des Volksschulgebäudes.<br />
Nach derzeitigen Informationen aus den Planunterlagen ist ersichtlich, dass das Volksschulgebäude<br />
auf demselben Grundstück in anderer Form wieder errichtet werden soll. Da sich<br />
auf Grund der eingeschränkten Platzverhältnisse eine Nahelage des künftigen Schulgebäudes<br />
zur Trasse ergeben muss, wird hier eine Schallmessung durchgeführt. Die Mikrofonposition<br />
wurde auf Grund der noch unklaren Raumaufteilung der neuen, zurzeit im Planungsstadium<br />
befindlichen Volksschule auf 5 m über GOK festgesetzt. Die bis dato bestehenden<br />
Schallimmissionen setzen sich aus Straßen- und Schienenverkehrslärm der Langobardenstraße<br />
zusammen.<br />
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3.3.7 BAUABSCHNITT 9 - DONAUSPITAL<br />
• Langobardenstrasse 73<br />
Abbildung 11.:<br />
Messpunkt:<br />
Langobardenstrasse 56<br />
Volksschule<br />
Mikrofon hinter dem<br />
Schulgebäude im Garten ca. 5m<br />
über dem Gelände<br />
Die Trasse verläuft weiters entlang der Langobardenstraße. Von der geplanten Neuerrichtung der<br />
Trasse sind somit die Anrainer der Langobardenstraße betroffen. Als kennzeichnender Messort<br />
wurde das Objekt Langobardenstraße 73 ausgewählt. Derzeit sind die Anrainergebäude in<br />
diesem Bereich vom Schienenverkehrslärm der Straßenbahnlinie 25 betroffen, die entlang der<br />
Langobardenstraße ihren Verlauf nimmt. Zusätzliche Schallimmissionen erfahren die Anrainer<br />
durch den Straßenverkehrslärm der Langobardenstraße. Die Mikrofonhöhe wurde in etwa auf<br />
Höhe der Fenster im 1. OG gewählt.<br />
Abbildung 12.:<br />
Messpunkt:<br />
Langobardenstrasse 73<br />
Hübner<br />
Mikrofon im Garten - ca. auf<br />
Höhe der Fenster im 1. OG<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
• Zschokkegasse 91/7/12<br />
Als kennzeichnender Messpunkt für ein mehrstöckiges Wohnhausgebäude wurde das Gebäude<br />
Zschokkegasse 91 ausgewählt. Das Messgerät wurde auf der Terrasse der Wohnung<br />
Zschokkegasse 91/7/21 (Dachgeschoß), welche der künftigen U-Bahntrasse am nächsten<br />
gelegen ist, aufgestellt. Die Immissionssituation gleicht jener des zuvor beschriebenen<br />
Messpunktes.<br />
• Tamariskengasse 102<br />
Abbildung 13.:<br />
Messpunkt:<br />
Zschokkegasse 91/7/12<br />
Muttenthaler<br />
Mikrofon auf Dachterrasse<br />
In der Siedlung Tamariskengasse 102 wurden drei Messorte ausgewählt. Die bestehende<br />
Gebäudefront Langobardenstraße 105 bis 119 wird auf Grund des U-Bahnbaus abgerissen.<br />
Durch den Wegfall der schallabschirmenden Wirkung dieser Gebäude, ist somit die erste<br />
Häuserfront der Siedlung Tamariskengasse 102 direkt von künftigen U-Bahnschallimmissionen<br />
und den derzeit bestehenden Straßenverkehr- und Straßenbahnschallemissionen der<br />
Langobardenstraße betroffen. Deshalb wurde das Gebäude Tamariskengasse 102/47, welches<br />
sich in der ersten Häuserreihe befindet, als Messpunkt gewählt. Als Vergleich wurde ein zweiter<br />
Punkt weiter hinten herangezogen (Tamariskengasse 102/17). Als dritter Messpunkt wurde das<br />
Wohnobjekt Tamariskengasse 102/54 ausgewählt, welches von der Langobardenstraße<br />
abgewandt liegt.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Abbildung 14.: Messortübersicht Tamariskengasse<br />
Abbildung 15.:<br />
Objekte 46 - 51<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Messpunkt:<br />
Tamariskengasse 102/47<br />
Schießl<br />
Mikrofon 3 m vor der Fassade, auf Höhe der Fenster im 1. OG<br />
Messpunkt:<br />
Tamariskengasse 102 / 17<br />
Urbanek<br />
Mikrofon 3 m vor der Fassade, auf Höhe der Fenster im 1. OG<br />
Messpunkt:<br />
Tamariskengasse 102 / 54<br />
Sarrouh<br />
Mikrofon 3 m vor der Fassade, auf Höhe der Fenster im 1. OG<br />
• Langobardenstraße 122 (SMZ Ost)<br />
Abbildung 16.:<br />
Objekte 32 - 36<br />
Ein weiteres der geplanten Trasse nächstgelegenes Gebäude stellt auf der Langobardenstraße<br />
das SMZ Ost - Donauspital dar. Die derzeitigen Schallimmissionen an diesem Objekt werden im<br />
Wesentlichen durch Emissionen des Straßenverkehrs der Langobardenstraße und der dort<br />
verkehrenden Straßenbahnlinie 25 verursacht. Auf Grund der großen Längserstreckung dieses<br />
Objektes und der Nahelage zu dem zukünftigen U-Bahnbauwerk wurden 2 Messpunkte für die<br />
Beurteilung ausgewählt. Westseitig des Donauspitales wurde ein Mikrofon ca. 5 m über dem<br />
Plateau im Bereich der Nuklearmedizin aufgestellt.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Abbildung 17.:<br />
Messpunkt:<br />
Langobardenstraße 122<br />
(SMZ Ost)<br />
Nuklearmedizin<br />
Mikrofon vor den Räumen der<br />
Nuklearmedizin - ca. 5 m über<br />
dem Plateau<br />
Der weitere Messpunkt wurde auf dem Flachdach im Bereich des Haupteinganges gewählt.<br />
3.3.8 BAUABSCHNITT 10 - ASPERNSTRASSE<br />
• Erzherzog - Karl Straße 217<br />
Abbildung 18.:<br />
Messpunkt:<br />
Langobardenstraße 122<br />
(SMZ Ost)<br />
rechts neben dem Haupteingang<br />
Mikrofon ca. 3 m vor der Fassade<br />
In weiterer Folge wird die U-Bahntrasse in Richtung Nordost geführt. Bei km 29+100 kreuzt die<br />
Trasse die Erzherzog - Karl Straße. In diesem Kreuzungsbereich wird sich ein Teil der Station<br />
Aspangstraße befinden. Die umliegenden Anrainerobjekte sind Gärtnereien und Wohngebäude.<br />
Als kennzeichnender Messpunkt wird daher das Gebäude Erzherzog - Karl Straße 217<br />
ausgewählt, welches nach der Errichtung der U-Bahn am nächsten zur Station gelegen sein wird.<br />
Zurzeit sind diese Anrainer durch die Schallemissionen des Straßenverkehrs entlang der stark<br />
befahrenen Erzherzog - Karl Straße betroffen.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
• Aspernstrasse 75<br />
Abbildung 19.:<br />
Messpunkt:<br />
Erzherzog - Karl Straße 217<br />
Grünberger<br />
Mikrofon neben dem Gebäude -<br />
auf Höhe der Fenster des 1. OG<br />
Danach wird die U-Bahntrasse in Richtig Nordost weitergeführt und kreuzt bei km 29+350 die<br />
Aspernstraße und endet bei km 29+541. In diesem Bereich wird eine Wendeanlage errichtet.<br />
Derzeit sind größtenteils Gärtnereibetriebe angesiedelt. Als kennzeichnender Messpunkt für<br />
diesen Bereich wurde daher ein Gärtnereibetrieb in der Aspernstraße 75 ausgewählt. Der<br />
Messpunkt liegt direkt in der zukünftigen Trasse und war deshalb ebenfalls mit 5 m über GOK<br />
festzulegen. Die bestehenden Schallimmissionen setzen sich aus Verkehrslärmemissionen der<br />
nahe gelegenen Aspernstraße zusammen.<br />
Abbildung 20.:<br />
Messpunkt:<br />
Aspernstraße 75<br />
<strong>Lechner</strong><br />
Mikrofon im Garten - lt. Norm 5 m<br />
über dem Gelände<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
• Franz - Wels Gasse 20<br />
Im Bereich der Wendeanlage wird ein weiterer Messpunkt vor dem Objekt Franz Wels Gasse 20<br />
ausgewählt.<br />
3.4 Messergebnisse<br />
Abbildung 21.:<br />
Messpunkt:<br />
Franz - Wels Gasse 20<br />
Meneder<br />
Mikrofon im Garten - in<br />
Fensterhöhe ca. 2,5 m über dem<br />
Gelände<br />
Für die Beurteilung der Messergebnisse wurde der Verlauf des A-bewerteten energieäquivalenten<br />
Dauerschallpegels, sowie der aus der Pegelstatistik ermittelte Basispegel (LA,95) und<br />
der mittlere Spitzenpegel (LA,1) in einstündigen bzw. halbstündigen Intervallen in Diagrammen<br />
dargestellt. Diese Diagramme sind in Band 4 Teil 3 zu finden. Als Übersicht der Messergebnisse<br />
zeigen die folgenden Tabellen gemäß ÖN S 5004 den A-bewerteten energieäquivalenten<br />
Dauerschallpegel für die tagsüber aufeinanderfolgenden 8 Stunden für die sich der größte LA,eq<br />
ergibt (LA,eq,8) und den maximalen LA,eq der Messintervalle während der Nachtzeit (LA,eq,max,Nacht).<br />
Um einen Vergleich mit den in Band 4 - Teil 2 prognostizierten Schallimmissionswerten durch den<br />
U-Bahnverkehr entlang der zukünftigen verlängerten Trasse der U2 zu ermöglichen, wird der LA,eq<br />
auch für die Bezugszeiten Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) gemäß SchIV (Schienenverkehrslärm<br />
- Immissionsschutzverordnung) ermittelt. Weiters kann der LA,eq für die Bezugszeiten<br />
Tag und Nacht mit den in der ÖN S 5021-1 angegebenen Planungsrichtwerten verglichen<br />
werden. Weiters wird der Tag - Abend - Nacht Pegel Lden angeführt. Dieser Lärmindex ist gemäß<br />
der EU - Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ein Maß für die<br />
„Belästigung“, wobei der Beurteilungszeitraum von 24 Stunden nunmehr in einen Tag, einen<br />
Abend und einen Nachtabschnitt unterteilt wird.<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 23
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
3.4.1 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 4<br />
Messort, Anrainer, Messzeit<br />
Ausstellungsstraße 69/13, 4.OG,<br />
Hank,<br />
Mo. 23.10.00 19:00 bis Di 24.10.00 19:00<br />
Engerthstraße 232/2/19, 6.OG, Richtung<br />
Vorgartenstraße,<br />
Kapui,<br />
Di. 10.07.01 16:00 bis Mi 11.07.01 16:00<br />
Engerthstraße 234/7/6, 1.OG, Richtung<br />
Vorgartenstraße,<br />
Hübner,<br />
Mi. 25.10.00 16:00 bis Do 26.10.00 16:00<br />
Engerthstraße 234/7/23, 7.OG, Richtung<br />
Vorgartenstraße,<br />
Rotter<br />
02.07.01 07:00 bis 18:00<br />
Tabelle 1: BA 4 Messergebnisse Luftschall<br />
LA,eq,8,<br />
Tag<br />
LA,eq,max,<br />
3.4.2 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 5<br />
Messort, Anrainer, Messzeit<br />
Engerthstraße 238/22/5, 1.OG,<br />
Beyer,<br />
Mo. 18.06.01 17:00 bis Di 19.06.01 17:00<br />
Engerthstraße 238/22/23, 7.OG,<br />
Wagner,<br />
Do. 21.06.01 12:00 bis Fr 22.06.01 12:00<br />
Tabelle 2: BA 5 Messergebnisse Luftschall<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 24<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LDEN<br />
66 62 65 59 68<br />
61 59 60 56 64<br />
61 60 60 57 65<br />
63 58 62 55 64<br />
LA,eq,8,<br />
Tag<br />
LA,eq,max,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LDEN<br />
62 59 61 55 64<br />
63 61 61 58 66
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
3.4.3 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 6<br />
Messort, Anrainer, Messzeit<br />
Kleingartenverein Wasserwiese<br />
Grünland 47,<br />
Palecek,<br />
Di. 24.04.01 12:00 bis Mi 25.04.01 12:00<br />
Tabelle 3: BA 6 Messergebnisse Luftschall<br />
LA,eq,8,<br />
Tag<br />
LA,eq,max,<br />
3.4.4 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 7<br />
Messort, Anrainer, Messzeit<br />
Hechtweg 10,<br />
Nowotny,<br />
Do. 05.10.00 19:00 bis Fr 06.10.00 19:00<br />
Tabelle 4: BA 7 Messergebnisse Luftschallmessungen<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 25<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LDEN<br />
55 60 54 54 61<br />
LA,eq,8,<br />
Tag<br />
LA,eq,max,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LDEN<br />
64 59 63 56 65
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
3.4.5 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 8<br />
Messort, Anrainer, Messzeit<br />
Raabweg 22,<br />
Leinberger,<br />
Di. 26.09.00 18:00 bis Mi 27.09.00 18:00<br />
Mühlgrundgasse 63,<br />
Krach<br />
Di. 26.09.00 18:00 bis Mi. 27.09.00 18:00<br />
Heinrich Lefler Gasse 6,<br />
Faltl,<br />
Mi. 27.09.00 14:00 bis Do. 28.09.00 14:00<br />
Gemeindeaugasse 25,<br />
Messpunkt auf der Dachterrasse,<br />
Do. 20.9.01 11:00 bis Fr. 21.9.01 11:00<br />
Langobardenstraße 56,<br />
Volksschule,<br />
Mi. 27.06.01 14:00 bis Do 28.06.01 14:00<br />
Tabelle 5: BA 8 Messergebnisse Luftschall<br />
LA,eq,8,<br />
Tag<br />
LA,eq,max,<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 26<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LDEN<br />
56 56 55 52 59<br />
53 55 52 52 59<br />
55 58 55 53 60<br />
56 56 55 53 60<br />
53 54 52 49 57
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
3.4.6 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 9<br />
Messort, Anrainer, Messzeit<br />
Langobardenstraße 73,<br />
Hübner,<br />
Mi. 13.09.00 09:00 bis Do. 14.09.00 09:00<br />
Zschokkegasse 91/7/12,<br />
Muttenthaler<br />
Mo. 13.11.00 14:00 bis Di. 14.11.00 14:00<br />
Tamariskengasse 102/17,<br />
Urbanek,<br />
Do. 28.09.00 15:30 bis Fr. 29.09.00 15:30<br />
Tamariskengasse 102/47,<br />
Schießl,<br />
Do. 28.09.00 15:00 bis Fr. 29.09.00 15:00<br />
Tamariskengasse 102/54,<br />
Sarrouh,<br />
Mo. 18.06.01 8:00 bis Di. 19.06.01 8:00<br />
Langobardenstraße 122,<br />
SMZ - Ost, Nuklearmedizin,<br />
Mo. 25.06.01 11:00 bis Di. 26.06.01 11:00<br />
Langobardenstraße 122,<br />
SMZ - Ost, 1.OG Radiologie,<br />
Di. 26.06.01 13:00 bis Mi. 27.06.01 13:00<br />
Tabelle 6: BA 9 Messergebnisse Luftschall<br />
LA,eq,8,<br />
Tag<br />
LA,eq,max,<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 27<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LDEN<br />
66 65 65 59 68<br />
58 55 57 52 60<br />
51 49 50 46 53<br />
55 52 54 47 56<br />
52 55 51 46 54<br />
58 58 57 52 61<br />
49 48 48 45 63
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
3.4.7 MESSERGEBNISSE BAUABSCHNITT 10<br />
Messort, Anrainer, Messzeit<br />
Erzherzog Karl Straße 217,<br />
Grünberger,<br />
Mo. .23.10.00 12:00 bis Di. 24.10.00 12:00<br />
Aspernstraße 75,<br />
<strong>Lechner</strong>,<br />
Mi. 04.10.00 14:00 bis Do. 05.10.00 14:00<br />
Franz Wels Gasse 20,<br />
Meneder<br />
Mi. 04.10.00 17:00 bis Do. 05.10.00 17:00<br />
Tabelle 7: BA 10 Messergebnisse Luftschall<br />
LA,eq,8,<br />
4 LÄRMIMMISSIONSKATASTER<br />
Tag<br />
LA,eq,max,<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 28<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LDEN<br />
71 70 70 66 74<br />
58 57 57 51 60<br />
44 39 43 34 44<br />
Von der MA 22 wurden als Ergänzung zu den Immissionsmessungen Daten aus dem <strong>Wiener</strong><br />
Lärmkataster zur Verfügung gestellt. Die folgenden Tabellen zeigen einen Ausschnitt der<br />
Immissionswerte an der Baulinie (bzw. in 25 m Entfernung von der Emissionsquelle wenn keine<br />
Bebauung vorhanden ist) zufolge Straßenverkehr und Schienenverkehr (Straßenbahn) in<br />
einzelnen kennzeichnenden Straßenabschnitten entlang der Strecke der zukünftig verlängerten<br />
U-Bahnlinie U2.<br />
4.1 Angaben für den Bauabschnitt 1<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Schottenring 11 66 58 65 59 69 62<br />
Maria Theresien Straße 17-19 75 67 k.A. k.A. 75 67<br />
Maria Theresien Straße 28-36 74 66 k.A. k.A. 74 66<br />
Schottenring 20-26 66 58 62 57 68 61<br />
Schottenring 27-35 66 58 62 57 68 61<br />
Franz Josefs Kai 59-61 k.A. k.A. 67 61 67 61<br />
Tabelle 8: BA 1 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
4.2 Angaben für den Bauabschnitt 2<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 29<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Obere Donaustraße 61-69 74 66 - - 74 66<br />
Obere Augartenstraße 72-74 71 62 - - 71 62<br />
Taborstraße 39-39A 73 65 64 59 73 66<br />
Heinestraße 21-23 k.A. k.A. 59 55 59 55<br />
Nordbahnstraße 52-56 70 62 65 60 71 64<br />
Tabelle 9: BA 2 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
4.3 Angaben für den Bauabschnitt 3<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Praterstern 73 66 65 60 74 67<br />
Ausstellungsstraße 1-11 66 59 59 54 67 60<br />
Tabelle 10: BA 3 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
4.4 Angaben für den Bauabschnitt 4<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Ausstellungsstraße 41-47 64 56 58 53 65 58<br />
Ausstellungsstraße 44-44A 64 56 58 53 65 58<br />
Ausstellungsstraße 55-71 65 57 58 54 66 58<br />
Engerthstraße 232 k.A. k.A. 61 56 61 56<br />
Tabelle 11: BA 4 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Nacht
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
4.5 Angaben für den Bauabschnitt 5<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 30<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Engerthstraße 232-238 k.A. k.A. 62 57 62 57<br />
Tabelle 12: BA 5 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
4.6 Angaben für den Bauabschnitt 6<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Wehlistraße 324-328 k.A. k.A. 66 61 66 61<br />
Tabelle 13: BA 6 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
4.7 Angaben für den Bauabschnitt 7<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Kaisermühlenstraße,<br />
von Hechtweg bis Lachsweg<br />
Tabelle 14: BA 7 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
4.8 Angaben für den Bauabschnitt 8<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
61 52 - - 61 52<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Langobardenstraße 50-52 68 60 65 61 70 63<br />
Tabelle 15: BA 8 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
4.9 Angaben für den Bauabschnitt 9<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 31<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Langobardenstraße 122 68 60 65 61 70 63<br />
Langobardenstraße 73-101 68 60 65 61 70 63<br />
Tabelle 16: BA 9 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
4.10 Angaben für den Bauabschnitt 10<br />
<strong>Wiener</strong> Lärmkataster Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Aspernstraße 71-75 62 54 - - 62 54<br />
Erzherzog Karl Straße 215-221 73 65 - - 73 65<br />
Tabelle 17: BA 10 Immissionswerte laut <strong>Wiener</strong> Lärmkataster<br />
4.11 Gegenüberstellung mit den Messergebnissen<br />
Anhand dieser Angaben wurden, ohne Berücksichtigung der Luftabsorption und Bodendämpfung<br />
und ohne Berücksichtigung einer allfälligen Schirmwirkung vorliegender Objekte, die<br />
Immissionswerte für folgende nicht direkt an der Baulinie liegende Messpunkte als Vergleich<br />
überschlägig nachgerechnet.<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Nacht
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Überschlägige Nachrechnung Straßenverkehr Straßenbahn Summe<br />
Bereich LA,eq,<br />
Kleingartenverein Wasserwiese<br />
Grünland 47<br />
Tag<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 32<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
k.A. k.A. 55 50 55 50<br />
Hechtweg 10 55 47 - - 55 47<br />
Langobardenstraße 56 62 54 58 54 63 57<br />
Langobardenstraße 73 66 58 63 59 68 61<br />
Langobardenstraße 122 60 52 57 53 62 55<br />
Aspernstraße 75 58 50 - - 58 50<br />
Tabelle 18: Überschlägige Nachrechnung der Immissionspunkte für ausgewählte Messpunkte auf Basis des <strong>Wiener</strong><br />
Lärmkatasters<br />
Zur Übersicht ist in folgender Tabelle eine Gegenüberstellung der anhand der Immissionsangaben<br />
des <strong>Wiener</strong> Lärmkatasters errechneten Schallimmissionen mit den an den jeweiligen<br />
Messpunkten gemessenen Schallimmissionen dargestellt.<br />
Gegenüberstellung<br />
Messung zu Lärmkat. (Nachrechnung)<br />
Messpunkt LA,eq,<br />
Lärmkataster Messung<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht<br />
LA,eq,<br />
Ausstellungsstraße 69/13 66 58 65 59<br />
Engerthstraße 232/2/19 61 56 60 56<br />
Engerthstraße 238/22/5 62 57 61 55<br />
Kleingartenverein Wasserwiese Grünland 47 55 50 54 54<br />
Hechtweg 10 55 47 63 56<br />
Langobardenstraße 56, Volksschule 63 57 52 49<br />
Langobardenstraße 122, SMZ Ost 62 55 57 52<br />
Langobardenstraße 73 68 61 65 59<br />
Aspernstraße 75 60 50 58 51<br />
Erzherzog Karl Straße 217 73 65 70 66<br />
Tabelle 19: Gegenüberstellung Lärmkataster und Messergebnisse<br />
An den Messpunkten mit im Wesentlichen freier Schallausbreitung von der Emission zum<br />
Immissionspunkt stimmen die aus den Angaben des Lärmkatasters ermittelten Schallimmisionen<br />
mit den gemessenen gut überein (Ausstellungsstraße 69/13, Engerthstraße 232/2/19,<br />
Engerthstraße 238/22/5, Langobardenstraße 73, Aspernstraße 75, Erzherzog Karl Straße 217).<br />
Tag<br />
LA,eq,<br />
Nacht
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Am Messpunkt Langobardenstraße 56 - Volksschule liegen die berechneten Werte ca. 8 - 11 dB<br />
über den gemessenen, da bei der überschlägigen Berechnung die Schirmwirkung der<br />
vorliegenden Bebauung (es wurde hinter der Schule im Schulhof in Richtung zukünftiger U-<br />
Bahntrasse gemessen) nicht berücksichtigt wurde. Am Messpunkt Langobardenstraße 122 (SMZ<br />
Ost) liegen die berechneten Werte ca. 3 - 5 dB über den gemessenen, da hier die Schirmwirkung<br />
vorliegender Bebauung bzw. die Bodendämpfung nicht berücksichtigt wurde. Der Messpunkt<br />
Kleingartenverein Grünland Nummer 47 wird fast gänzlich von dem im Lärmkataster<br />
angegebenen Straßenbahnlärm durch Bebauung und teilweise durch Bepflanzung abgeschirmt.<br />
Die gemessenen Werte beziehen sich größtenteils auf Emissionen von Seiten der Süd-Ost<br />
Tangente tagsüber und der ÖBB (Ostbahn) nachts, welche im Lärmkataster nicht enthalten sind.<br />
Besonders stark differieren die Messwerte zwischen Lärmkataster und Messung am Beurteilungspunkt<br />
Hechtweg 10. Dieser hohe Unterschied erklärt sich durch die fehlenden Angaben der ÖBB-<br />
Emissionen im „Lärmimmissionskataster der <strong>Wiener</strong> Hauptstraßen“. Zudem kann auf Grund der<br />
im Lärmkataster angeführten Immissionswerte angenommen werden, dass die Schallemissionen<br />
des KfZ-Verkehrs der Süd-Ost Tangente nicht enthalten ist.<br />
5 BEURTEILUNG DER DERZEIT VORHERRSCHENDEN<br />
SCHALLIMMISSIONEN<br />
5.1 Beurteilungsgrundlage<br />
Beurteilungsgrundlage sind die Ergebnisse der durchgeführten Schallimmissionsmessungen<br />
(Abschnitt 3) und die Auszüge aus dem <strong>Wiener</strong> Lärmkataster. Diese Immissionsdaten werden mit<br />
den Richtwerten der ÖN S 5021-1 verglichen. Diese Ö-Norm ist zwar keine zwingende Vorschrift,<br />
die Einhaltung der Planungsrichtwerte wird jedoch für einen „guten Ruheanspruch“ von<br />
Standplätzen und Flächen empfohlen.<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 33
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
Kategorie Gebiet und Standplatz<br />
BAULAND<br />
A-bewertete Immissionsgrenzwerte in dB<br />
tags nachts<br />
LA, 95 LA,eq LA, 95 LA,eq<br />
1 Ruhegebiet, Kurgebiet, Krankenhaus 35 45 25 35<br />
2 Wohngebiet in Vororten<br />
Wochenendhausgebiet, ländliches<br />
Wohngebiet, Schulen<br />
3 Städtisches Wohngebiet, Gebiet für<br />
Bauten land- und forstwirtschaftlicher<br />
Betriebe mit Wohnungen<br />
4 Kerngebiet (Büros, Geschäfte, Handel.<br />
Verwaltung ohne wesentliche<br />
Emissionen störenden Schalls,<br />
Wohnungen) Gebiet für Betriebe ohne<br />
Schallemission<br />
5 Gebiet für Betriebe mit geringer<br />
Schallemission (Verteilung, Erzeugung,<br />
Dienstleistung, Verwaltung)<br />
Tabelle 20: Planungsrichtwerte für zulässige Immissionen gemäß ÖN S 5021-1<br />
5.2 Beurteilung der Messergebnisse<br />
5.2.1 BAUABSCHNITTE 1 - 3<br />
40 50 30 40<br />
45 55 35 45<br />
50 60 40 50<br />
55 65 45 55<br />
Da sich die geplante U-Bahntrasse hier in Tieflage befindet, wurden in diesen Bereichen keine<br />
Schallimmissionsmessungen im Freien durchgeführt. Auf Basis der Angaben des <strong>Wiener</strong><br />
Lärmkatasters kann gesagt werden, dass die Schallimmissionen entlang der Hauptstraßen hier<br />
sehr hoch anzutreffen sind (siehe Kapitel 4 - Lärmimmissionskataster) und lt. ÖN S 5021-1 eine<br />
Einteilung auf Grund der Immissionsangaben mindestens in die Gebietskategorie 5 zu treffen ist.<br />
5.2.2 BAUABSCHNITT 4<br />
In diesem Abschnitt ist der Straßenverkehr dominierend (der Grundgeräuschpegel sinkt an den<br />
gewählten Messorten nie unter 45 dB), was sich auch deutlich in den 24 Stunden Messkurven im<br />
Bereich Ausstellungsstraße bis Engerthstraße in einem sehr kontinuierlichen Messverlauf am Tag<br />
und in der Nacht herauslesen lässt.<br />
Die an den Messorten Ausstellungsstraße 69, Engerthstraße 232 Stiege 2 und 7 ermittelten<br />
energieäquivalenten Dauerschallpegel für Tag bzw. Nacht ergeben bei einem Vergleich mit den<br />
Richtwerten aus der ÖN S 5021-1 eine Einstufung in die Gebietskategorie 5.<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 34
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
5.2.3 BAUABSCHNITT 5<br />
Die Messpunkte bei dem Objekt Engerthstraße 238 Stiege 22 sind bezüglich ihrer Beurteilung mit<br />
den Messorten von Bauabschnitt 4 zu vergleichen.<br />
5.2.4 BAUABSCHNITT 6<br />
Der Bereich Kleingartenverein Grünland könnte auf Grund der Messergebnisse in die<br />
Gebietskategorie 4 eingereiht werden, mit Ausnahme einer Überschreitung des LA,eq in der<br />
Nachtzeit um 4 dB welche, wie man deutlich im schwankenden Pegelverlauf während der<br />
Nachtzeit erkennen kann, im nächtlichen Güterverkehr der ÖBB ihre Ursache findet.<br />
Tagsüber dominiert die Emissionsquelle Südost - Tangente, die ebenfalls ein starkes Schwanken<br />
im Pegel - Zeit - Verlauf (Stunden-/ Halbstundenintervalle) verursacht.<br />
5.2.5 BAUABSCHNITT 7 UND 8<br />
Der Vergleich der relativ nahe beisammen liegenden Messorte Hechtweg 10 und Raabweg 22<br />
zeigt, dass hier die Ostbahn einen wesentlichen Einfluss auf die Lärmsituation hat. Der Messort<br />
Raabweg 22 befindet sich in Hinblick auf den Zugsverkehr in einer exponierten Lage. Die<br />
vergleichsweise großen Schwankungen der Messkurve (Halbstundenintervalle) in der Nacht<br />
lassen einen Rückschluss auf Schienenverkehrsimmissionen zu (Ruhepausen zwischen den<br />
Zügen). Zudem liegen die Schallimmissionen während der Nachtzeit verglichen mit den Werten<br />
für die Tageszeit eher hoch, was ebenso auf den Schienenverkehr und im Besonderen auf den<br />
erhöhten Güterverkehr während der Nachtzeit zurückgeführt werden kann. Aus diesem Grund ist<br />
dieser Messpunkt nicht eindeutig in die Gebietskategorie 4 einzuordnen, da sich aus besagtem<br />
nächtlichen Einwirken des Schienenverkehrs eine Überschreitung um ca. 2 dB ergibt. Anders<br />
zeigt sich die Situation bei Hechtweg 10. Hier sind die Schallimmissionen durch den<br />
Straßenverkehr etwas höher anzutreffen, wodurch die Zuweisung in die Kategorie 5 lt. ÖN S<br />
5021-1 eindeutig ausfällt.<br />
Weiters konnte auch an den Messorten Mühlgrundgasse 63, Gemeindeaugasse 25 und Heinrich<br />
Lefler Gasse 6 ein teilweise maßgebender Anteil der Schienenverkehrsimmissionen an den<br />
Gesamtschallimmissionen festgestellt werden. Am Messort Heinrich Lefler Gasse wurde die Dr.<br />
Richard Bus Garage als weitere maßgebende Schallquelle in der Nacht festgestellt. Die<br />
Schallimmissionen am Tag wurden an diesem Messort teilweise auch durch den<br />
Baustellenbetrieb „Gemeindeaugasse 25“ bestimmt. Die gemessenen Schallpegel in der Nacht<br />
sind für die Beurteilung maßgebend, wodurch sich eine Einstufung in die Gebietskategorie 4 bis 5<br />
ergibt.<br />
Das direkt auf der geplanten U-Bahntrasse gelegene Gebäude Langobardenstraße 56<br />
(Volksschule) wird abgebrochen und an einer etwas abgerückten Position wieder aufgebaut. Der<br />
Messpunkt wurde deshalb hinter der Schule gewählt, um die derzeitigen geringeren Immissionen<br />
von der straßenabgewandten (Langobardenstraße) Seite zu erfassen. Der ermittelte energieäquivalente<br />
Dauerschallpegel für die Nachtzeit bedingt eine Zuordnung in die Gebietskategorie 4.<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 35
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
5.2.6 BAUABSCHNITT 9<br />
Im Bereich des Donauspitals, dem SMZ Ost, wurden bedingt durch die nahe gelegene<br />
Infrastruktur höhere Schallimmissionen, als in der Norm für Krankenhäuser vorgeschlagen<br />
(Kategorie 1), gemessen. Man könnte dort eine Einteilung in die Gebietskategorie 2 treffen,<br />
jedoch unter dem Vorbehalt von Überschreitungen um 5 dB in den Nachtstunden. Im Bereich der<br />
Nuklearmedizin liegt der Pegelschrieb auf Grund der Nähe der Zufahrtsrampe für Taxis und<br />
Einsatzfahrzeuge zum Messpunkt entsprechend höher.<br />
Die Messorte Langobardenstraße 73 und Zschokkegasse 91/7/12 zeigen für Straßenlärm<br />
eindeutige Ergebnisse. Vergleicht man die beiden Standpunkte miteinander so liegt der LA,eq in<br />
der Langobardenstraße 73 deutlich höher als der in der Zschokkegasse was auf die geringe<br />
Entfernung zu den Schallquellen zurückzuführen ist. Der LA,eq liegt bei dieser Messstelle tagsüber<br />
bei über 65 dB und nachts bei ca. 59 dB. Diese Immissionswerte überschreiten somit auch die<br />
Richtwerte der Gebietskategorie 5. Die Einteilung für die Position Zschokkegasse 91/7/12 kann<br />
mit Kategorie 4 getroffen werden.<br />
Die in der Wohnsiedlung Tamariskengasse 102 für eine Schallmessung ausgewählten<br />
Reihenhäuser 102/17, 102/47 und 102/54 sind auf Grund der Messergebnisse der Kategorie 4<br />
zuzuordnen. Teilwiese werden jedoch auch diese Richtwerte im Beurteilungszeitraum Nacht<br />
überschritten. Markante Pegelschwankungen sind lediglich am Messpunkt Tamariskengasse<br />
102/54 zu erkennen, welche dem möglichen Betriebslärm der Gärtnereien zuzuordnen sind.<br />
5.2.7 BAUABSCHNITT 10<br />
Im Bereich der Erzherzog Karl Straße 217 ist der gemessene Basispegel LA,95 verglichen mit dem<br />
gemessenen LA,eq verhältnismäßig niedrig, er liegt im Bereich der Richtwerte für Gebietskategorie<br />
4 (50 dB tagsüber, 40 dB nachts). Dieses Bild erklärt sich aus den Ruhephase während der<br />
Rotphasen für den Straßenverkehr und den dann wiederkehrenden Immissionsspitzen während<br />
der Kfz-Vorbeifahrten. Dies beeinflusst den Spitzenpegel und den LA,eq, nicht jedoch den<br />
Grundgeräuschpegel. Die ermittelten LA,eq für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht sind<br />
vergleichsweise hoch, es werden sogar die Planungsrichtwerte für die Gebietskategorie 5<br />
deutlich überschritten.<br />
Das in der Franz Wels Gasse befindliche Objekt Nr. 20 ist hauptsächlich durch den Straßenverkehr<br />
entlang der Aspernstraße betroffen. Einzelne herausstechende Spitzenwerte in der Nacht<br />
können vermutlich auf kurzzeitige Anstiege des Straßenverkehrs entlang der Aspernstraße<br />
zurückgeführt werden. Laut ÖN S 5021-1 kann dieser Bereich lärmtechnisch in die Gebietskategorie<br />
1 eingeteilt werden.<br />
5.3 Zusammenfassung<br />
Erwartungsgemäß wurden an den dem Verkehrsgeschehen (Straßenbahn und Straßenverkehr)<br />
exponierten Messorten hohe Schallimmissionen gemessen. Die ermittelten energieäquivalenten<br />
Dauerschallpegel für den Beurteilungszeitraum Tag und Nacht wurden mit den Richtwerten ÖN S<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 36
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 1 (Einlage 401)<br />
5021-1 verglichen. Hierbei lagen die Schallimmissionen an den Messpunkten entlang der<br />
Austellungsstraße und der Engerthstraße während der Nacht teilweise über den Richtwerten der<br />
Gebietskategorie 5 und tagsüber über den Richtwerten der Gebietskategorie 4. Die<br />
maßgebenden Schallquellen sind hierbei der Kfz- und Straßenbahnverkehr. Die<br />
Schallimmissionen am Messpunkt im Bereich des Kleingartenvereins „Wasserwiese“ Parzelle<br />
Grünland 47 wurden von dem Verkehrsgeschehen entlang der Südost - Tangente (A23) und in<br />
der Nacht durch den Schienenverkehr (Güterzüge) entlang der Ostbahn bestimmt.<br />
An den Messorten im 22. Bezirk konnten die gemessenen Schallimmissionen dem KfZ-Verkehr<br />
der nächstliegenden Straße, dem Straßenbahnbetrieb (Linie 25 entlang der Langobardenstraße)<br />
und dem ÖBB-Schienenverkehr (Bereich Bahnhof Stadlau) zugeordnet werden. An den an<br />
Nebenstraßen oder in 2. Front zu Hauptverkehrsstraßen gelegenen Messorten konnten die<br />
gemessenen Schallpegel (LA,eq) für die Tages- und Nachtzeit die Richtwerte der ÖN S 5021-1 für<br />
die Gebietskategorie 4 und teilweise auch für die Gebietskategorie 3 einhalten. Das maßgebende<br />
Kriterium bei der Beurteilung war erwartungsgemäß die Nachtzeit. Die höchsten Schallimmissionen<br />
wurden im 22. Bezirk am Messort Erzherzog Karl Straße 217 gemessen, hier<br />
wurden sogar die Richtwerte für die Gebietskategorie 5 deutlich überschritten.<br />
Wien, September 2001<br />
Dipl.-Ing. Christian Honeger<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_1.doc Seite 37
Projekt:<br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> - Abteilung Uf<br />
Erdbergstraße 202<br />
A-1031 Wien<br />
VERLÄNGERUNG<br />
DER U2<br />
UVE - Gutachten<br />
Band 4<br />
Luftschalluntersuchung<br />
Teil 2: Prognose Luftschall<br />
Nr. 08x0138/ Band 4 - Teil 2<br />
Tel. +43 - 1 - 521 69 Fax DW - 15<br />
http://www.ic-vienna.at
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 IMMISSIONENEN AUS DEM FAHRBETRIEB 5<br />
1.1 Grundlagen 5<br />
1.1.1 GRENZWERTE FÜR SCHIENENVERKEHRSLÄRM 5<br />
1.1.2 ZUGZAHLEN UND FAHRGESCHWINDIGKEIT 5<br />
1.1.3 SCHALLEMISSIONEN DER U - BAHNWAGEN TYPE U11 7<br />
1.1.4 SCHALLEMISSIONEN DER U - BAHNWAGEN TYPE V 8<br />
1.1.5 SCHALLEMISSIONEN DER U - BAHNWAGEN IN STATIONEN 8<br />
1.1.6 SCHALLEMISSIONEN AUSGEHEND VON BELÜFTUNGSÖFFNUNGEN DER<br />
STATIONEN IN TIEFLAGE 9<br />
1.1.7 SCHALLEMISSIONEN DER STRASSENBAHN LINIE 21 UND 25 9<br />
1.1.8 SCHALLIMMISSIONSBERECHNUNG 11<br />
1.2 Immissionsberechnung 12<br />
1.2.1 BAUABSCHNITT 4A - MESSE 13<br />
1.2.2 BAUABSCHNITT 4B - TRABRENNSTRASSE 14<br />
1.2.3 BAUABSCHNITT 5 - STADION 15<br />
1.2.4 BAUABSCHNITT 6 - DONAUSTADTBRÜCKE 16<br />
1.2.5 BAUABSCHNITT 7 - SEESTERN 16<br />
1.2.6 BAUABSCHNITT 8 - STADLAU - HARDEGASSE 17<br />
1.2.7 BAUABSCHNITT 9 - DONAUSPITAL 18<br />
1.2.8 BAUABSCHNITT 10 - ASPERNSTRASSE 19<br />
1.3 Beurteilung 19<br />
1.3.1 BAUABSCHNITT 4A - MESSE 20<br />
1.3.2 BAUABSCHNITT 4B - TRABRENNSTRASSE 21<br />
1.3.3 BAUABSCHNITT 5 - STADION 23<br />
1.3.4 BAUABSCHNITT 6 - DONAUSTADTBRÜCKE 24<br />
1.3.5 BAUABSCHNITT 7 - SEESTERN 25<br />
1.3.6 BAUABSCHNITT 8 - STADLAU - HARDEGASSE 26<br />
1.3.7 BAUABSCHNITT 9 - DONAUSPITAL 29<br />
1.3.8 BAUABSCHNITT 10 - ASPERNSTRASSE 31<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
1.4 Zusammenfassung: 31<br />
2 IMMISSIONEN AUS DER TECHNISCHEN ERHALTUNG 33<br />
2.1 Allgemeines 33<br />
2.2 Beurteilung 33<br />
2.2.1 AUSTAUSCH (REINIGUNG) BZW. NACHFÜLLUNG VON GLEISSCHOTTER 33<br />
2.2.2 AUSTAUSCH VON SCHIENEN (FAHRWEG, TRAKTIONSSTROM) 33<br />
2.2.3 REINIGUNGSARBEITEN AN DER STRECKE 34<br />
2.2.4 REINIGUNGSARBEITEN IM STATIONSBEREICH 34<br />
2.2.5 SCHNEERÄUMUNG UND ENTEISUNG DER GLEISANLAGEN IM WINTER 34<br />
2.2.6 SCHIENENSCHLEIFEN 34<br />
2.2.7 GLEISMESSWAGEN 34<br />
2.2.8 AUSTAUSCH UND WARTUNG VON SIGNALANLAGEN UND ANDEREN<br />
ELEKTRISCHEN ANLAGEN 35<br />
3 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG DER BAUPHASE 36<br />
3.1 Rechtsgrundlagen 36<br />
3.2 Emissionen der Maschinen und Geräte 36<br />
3.3 Arbeitszeit 36<br />
3.4 Umfang der Bautätigkeiten 37<br />
3.4.1 BAUABSCHNITT 1: 37<br />
3.4.2 BAUABSCHNITT 2: 38<br />
3.4.3 BAUABSCHNITT 3: 39<br />
3.4.4 BAUABSCHNITT 4: 41<br />
3.4.5 BAUABSCHNITT 5: 42<br />
3.4.6 BAUABSCHNITT 6-10: 43<br />
3.5 Zu erwartende Immissionen durch den Baubetrieb 43<br />
3.5.1 OFFENE BAUWEISE - DECKELBAUWEISE 44<br />
3.5.2 GESCHLOSSENE BAUWEISE - NÖT 46<br />
3.5.3 ERRICHTUNG DER HOCHTRAGWERKE 49<br />
3.5.4 ERRICHTUNG DER STATIONEN 51<br />
3.5.5 BAUABSCHNITT 1 51<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
3.5.6 BAUABSCHNITT 2 52<br />
3.5.7 BAUABSCHNITT 3 54<br />
3.5.8 BAUABSCHNITT 4 55<br />
3.5.9 BAUABSCHNITT 5 56<br />
3.5.10 BAUABSCHNITT 6-10 56<br />
3.6 Literatur bzw. Literaturverweise zur lärmtechnischen Untersuchung der<br />
Bautätigkeiten an der Verlängerung der U-Bahnlinie U2 56<br />
4 BEURTEILUNG ALTERNATIVER VARIANTEN 58<br />
4.1 Trassenvarianten 58<br />
4.1.1 VARIANTENGROBAUSWAHL 58<br />
4.1.2 VERTIEFTE VARIANTENBEARBEITUNG 59<br />
4.1.3 ERGÄNZENDE VARIANTENUNTERSUCHUNG 59<br />
4.2 Sonstige Alternativen 60<br />
4.2.1 U-BAHN - LIGHT 60<br />
4.2.2 EISENBAHN 60<br />
4.2.3 CABLE LINER 60<br />
4.2.4 UNTERBLEIBEN DES VORHABENS (NULL-VARIANTE) 61<br />
5 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG MÖGLICHER STÖRFÄLLE 62<br />
6 ERSATZSPORTFLÄCHE ESV STADLAU 63<br />
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1 IMMISSIONENEN AUS DEM FAHRBETRIEB<br />
1.1 Grundlagen<br />
Zur Ermittlung der durch den zukünftigen U - Bahnbetrieb zu erwartenden Schallimmissionen<br />
wurde eine Berechnung mit dem Programmsystem CadnaA Version 3.1.97 (Datakustik <strong>GmbH</strong>)<br />
durchgeführt. Die berechneten Immissionswerte wurden nach den einschlägigen österreichischen<br />
Normen, Beurteilungsrichtlinien und Verordnungen beurteilt. Erforderlichenfalls wurden die zu<br />
treffenden Schallschutzmaßnahmen angegeben.<br />
1.1.1 GRENZWERTE FÜR SCHIENENVERKEHRSLÄRM<br />
Für die Beurteilung des Schienenverkehrslärm wurde die Schienenverkehrslärm - Immissionsschutzverordnung<br />
- SchIV (415. Verordnung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft<br />
und Verkehr über Lärmschutz bei Haupt-, Neben- und Straßenbahnen) herangezogen.<br />
§1. (1) Diese Verordnung gilt hinsichtlich der Schallimmissionen auf Grund des Schienenverkehrs<br />
(Zugverkehrs) sowohl für den Neubau als auch für den wesentlichen Umbau von Strecken (teilen)<br />
im Zuge von Haupt-, Neben und Straßenbahnen gemäß §§4 und 5 des<br />
Eisenbahngesetzes 1957.<br />
Der für die Begutachtung des Schienenverkehrslärms maßgebliche Beurteilungspegel Lr ist der<br />
um 5 dB verminderte (Schienenbonus) A - bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel LA,eq<br />
(§2 (4)).<br />
Die Immissionsgrenzwerte für Schienenverkehrsmittel sind in §4 angegeben:<br />
Der maximal zulässige Beurteilungspegel Lr für die Tageszeit (6.00 bis 22.00 Uhr) beträgt 65 dB.<br />
Der maximal zulässige Beurteilungspegel Lr für die Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) beträgt 55 dB.<br />
Liegen jedoch die Beurteilungspegel Lr vor Realisierung der baulichen Maßnahmen für die<br />
Tageszeit unter 55 dB bzw. für die Nachtzeit unter 45 dB, so werden die Immissionsgrenzwerte<br />
wie folgt ermittelt:<br />
für die Tageszeit:<br />
- 60 dB, wenn Lr ≤ 50 dB<br />
- Lr + 10 dB, wenn 50 dB ≤ Lr ≤ 55 dB<br />
für die Nachtzeit:<br />
- 50 dB, wenn Lr ≤ 40 dB<br />
- Lr + 10 dB, wenn 40 dB ≤ Lr ≤ 45 dB<br />
1.1.2 ZUGZAHLEN UND FAHRGESCHWINDIGKEIT<br />
U-Bahnwagen<br />
Von den <strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> wurden für die Strecke der zukünftig verlängerten U-Bahnlinie U2<br />
folgende Zugzahlen bekannt gegeben:<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
06.00 bis 22.00 Uhr: 230 Züge/ Gleis<br />
22.00 bis 06.00 Uhr: 30 Züge/ Gleis<br />
Diese Zugzahlen wurden der Schallimmissionsberechnung zugrundegelegt. Die für die<br />
Berechnung der Schallimmissionen maßgebende Geschwindigkeit in den Streckenabschnitten<br />
wurde generell mit 80 km/h angenommen.<br />
Straßenbahnlinie 21<br />
Von den <strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> wurden für die Strecke Praterstern bis Praterkai folgende Zugzahlen<br />
bekannt gegeben:<br />
Derzeit:<br />
06.00 bis 22.00 Uhr: 152 Züge/ Gleis<br />
22.00 bis 06.00 Uhr: 20 Züge/ Gleis<br />
Prognose etwa 2015:<br />
06.00 bis 22.00 Uhr: 162 Züge/ Gleis<br />
22.00 bis 06.00 Uhr: 30 Züge/ Gleis<br />
Diese Zugzahlen wurden der Schallimmissionsberechnung zugrundegelegt.<br />
Die für die Berechnung der Schallimmissionen maßgebenden Geschwindigkeiten der Straßenbahnwagen<br />
wurden wie folgt angenommen:<br />
- maximale Fahrgeschwindigkeit im Streckenbereich: 50 km/h<br />
- Fahrgeschwindigkeit im Bereich der Wendeschleifen: 20 km/h<br />
Straßenbahnlinie 25<br />
Von den <strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> wurden für die Strecke Zentrum Kagran bis Oberdorfstraße folgende<br />
Zugzahlen bekannt gegeben:<br />
Derzeit:<br />
06.00 bis 22.00 Uhr: 162 Züge/ Gleis<br />
22.00 bis 06.00 Uhr: 25 Züge/ Gleis<br />
Prognose etwa 2015:<br />
06.00 bis 22.00 Uhr: 175 Züge/ Gleis<br />
22.00 bis 06.00 Uhr: 27 Züge/ Gleis<br />
Diese Zugzahlen wurden der Schallimmissionsberechnung zugrundegelegt.<br />
Die für die Berechnung der Schallimmissionen maßgebenden Fahrgeschwindigkeiten der<br />
Straßenbahnwagen wurde wie folgt angenommen:<br />
- maximale Fahrgeschwindigkeit im Streckenbereich: 50 km/h<br />
- Fahrgeschwindigkeit in der Wendeschleife Tamariskengasse: 20 km/h<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_2.doc Seite 6
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
1.1.3 SCHALLEMISSIONEN DER U - BAHNWAGEN TYPE U11<br />
Für die Ermittlung der Schallemissionen der U-Bahnwagen der Type U11 wurden Schallmessungen<br />
gemäß ÖN S 5026 durchgeführt. Der längenbezogene Schallleistungspegel LW´<br />
eines U - Bahnzuges wurde für die maßgebenden Oktavbereiche wie folgt ermittelt (lt. Gutachten<br />
iC Nr. 08x1086):<br />
Type<br />
„U11“<br />
längenbezogener Schallleistungspegel Lw´ [dB]<br />
für den Oktavbereich [Hz]<br />
63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />
40 km/h 89 90 89 88 87 81 76 66<br />
60 km/h 91 93 92 93 91 87 82 72<br />
80 km/h 94 95 95 97 95 92 86 76<br />
Tabelle 1: Schallemissionen des U - Bahnwagens Type „U11“<br />
Entsprechend der ÖN S 5011 wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Züge innerhalb der<br />
Beurteilungszeit Tag bzw. Nacht der energieäquivalente längenbezogene Schallleistungspegel<br />
Lw´,eq für die jeweilige Geschwindigkeit nach folgender Formel errechnet.<br />
LW ′ , eq = LW<br />
′<br />
+ ΔL<br />
⎡ N ⋅ a ⎤<br />
ΔL<br />
= 10 ⋅log<br />
⎢<br />
⎣ v ⋅T<br />
⎥<br />
⎦<br />
N Anzahl der Züge im Beurteilungszeitraum<br />
a Länge eines Zuges<br />
v Geschwindigkeit des Zuges in [m/s]<br />
T Dauer des Beurteilungszeitraumes<br />
Streckengleis Anzahl der<br />
Züge pro Gleis<br />
Länge des<br />
Zuges<br />
[m]<br />
Fahrgeschwin-<br />
digkeit<br />
[m/s]<br />
Beurteil-<br />
ungszeit<br />
Tag 6 - 22 Uhr 230 110,9 m 22,2 (80 km/h) 57600 -17,0<br />
Nacht 22 - 6 Uhr 30 110,9 m 22,2 (80 km/h) 28800 -22,8<br />
Betriebsgleis<br />
Tag 6 - 22 Uhr 37 110,9 m 22,2 (80 km/h) 57600 -24,9<br />
Nacht 22 - 6 Uhr 24 110,9 m 22,2 (80 km/h) 28800 -23,8<br />
Tabelle 2: Zugzahlen auf der verlängerten Strecke der Linie U2<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_2.doc Seite 7<br />
[s]<br />
DL<br />
[dB]
<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Schalltechnisches Gutachten<br />
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
Die Emissionslinie wird lt. ÖN S 5011 in der Gleisachse mit einer Höhe von 0,3 m über SOK 1 für<br />
die Berechnung angenommen.<br />
1.1.4 SCHALLEMISSIONEN DER U - BAHNWAGEN TYPE V<br />
Für die Ermittlung der Schallemissionen der U-Bahnwagen der Type V wurden Schallmessungen<br />
gemäß ÖN S 5026 durchgeführt. Der längenbezogene Schallleistungspegel LW´ eines U -<br />
Bahnzuges wurde für die maßgebenden Oktavbereiche wie folgt ermittelt (lt. Gutachten iC Nr.<br />
08x1086):<br />
längenbezogener Schallleistungspegel Lw´ [dB]<br />
für den Oktavbereich [Hz]<br />
Type „V“ 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />
40 km/h 89 95 96 91 87 82 79 68<br />
60 km/h 90 96 100 95 91 85 81 71<br />
80 km/h 92 98 102 99 95 90 84 75<br />
Tabelle 3: Schallemissionen des U - Bahnwagens Type „V“<br />
Die Emissionsdaten dieses Zugtyps wurden für die Immissionsberechnung nicht herangezogen,<br />
da dieser Zugtyp derzeit noch ein Prototyp ist (siehe auch Abschnitt 1.1.8).<br />
1.1.5 SCHALLEMISSIONEN DER U - BAHNWAGEN IN STATIONEN<br />
Um die Betriebsgeräusche einer U - Bahngarnitur in den Stationen und die daraus resultierende<br />
Schallabstrahlung von den Öffnungen der Stationen (Stationsein- und ausfahrt, Brandrauchentlüftungsöffnungen)<br />
in der Immissionsberechnung entsprechend zu berücksichtigen, wurden<br />
Schallmessungen in bestehenden Stationen durchgeführt. So wurde anhand der Station<br />
Kaisermühlen (Linie U1) eine direkte Gegenüberstellung zur grundsätzlich ähnlich geplanten<br />
Station Seestern und auch zur Station Trabrennstraße (Verlängerung U2) getroffen und eine<br />
Vergleichsrechnung angestellt. Diese Vergleichsrechnung hatte zum Ergebnis, dass die zu<br />
erwartenden Rauminnenpegel in den zukünftigen U2-Stationen in Hochlage um etwa 1 bis 3 dB<br />
unter den derzeit in der Station U1-Kaisermühlen gemessenen Schallpegeln liegen werden.<br />
Diese schalltechnische Verbesserung ist auf das größere Raumvolumen der geplanten Stationen<br />
zurückzuführen. Unter diesen Aspekten war es möglich, die Messergebnisse der Station<br />
Kaisermühlen für die weitere Berechnung heranzuziehen.<br />
1 Schienenoberkante<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
U11-Wagen in<br />
der Station<br />
flächenbezogener Schallleistungs - Ereignispegel Lw´‘,E [dB]<br />
31,5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />
93 91 88 89 86 86 81 76 74<br />
Tabelle 4: Schallemissionen des U - Bahnwagens Type „u11“, Station U1-Kaisermühlen<br />
Mit diesen Angaben wurde in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zugdichte für den Beurteilungszeitraum<br />
Tag und Nacht die flächenbezogene Schallleistung an der Stationsöffnung errechnet<br />
und in die Berechnung eingesetzt.<br />
Damit werden die Schallemissionen in der Station (Bremsvorgang, Türen öffnen und schließen,<br />
Lautsprecheransagen, Warnsignalton vor der Abfahrt und Lüftungsgeräusche) für die<br />
Immissionsberechnung hinreichend genau erfasst.<br />
Die detaillierten Berechnungsschritte sind den Berechnungsblättern im Band 4 Teil 3 zu<br />
entnehmen.<br />
1.1.6 SCHALLEMISSIONEN AUSGEHEND VON BELÜFTUNGSÖFFNUNGEN DER<br />
STATIONEN IN TIEFLAGE<br />
Aus schalltechnischer Sicht kann gesagt werden, dass die Belüftungsöffnungen der Stationen in<br />
Tieflage an den einzelnen Stellen so situiert sind, dass keine schalltechnischen Probleme<br />
erwartet werden können. Diese Öffnungen sind bei U-Bahnbauwerken laut den „Besonderen<br />
Vertragsbestimmungen der <strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong>“ vom Hersteller hinlänglich mit entsprechenden<br />
Schalldämpfern zu versehen, sodass in einer Entfernung von einem Meter vor dem Ausblasgitter<br />
luftschalltechnisch ein Grenzwert je nach Umgebungssituation von 40 dB (A) (bis<br />
Gebietskategorie 2 lt. ÖN S 5021-1) - 50 dB (A) (ab Gebietskategorie 3 lt. ÖN S 5021-1), nicht<br />
überschritten wird. Um diesen Voraussetzungen gerecht zu werden wird empfohlen eine<br />
Luftstromgeschwindigkeit von 2 m/s an der Lamelle nicht zu überschreiten. Eine<br />
dementsprechende Dimensionierung dieser Öffnungen ist zu wählen.<br />
Im Brandfall sind luftschalltechnisch, auf Grund dessen, dass es sich hierbei um einen<br />
Ausnahmezustand handelt, keine Grenzwerte einzuhalten. Ein kurzzeitiges Anfahren der<br />
Ventilatoren an den Brandrauchentlüftungen einmal pro Monat ist aus sicherheits- bzw.<br />
erhaltungstechnischen Gründen unumgänglich und kann als Einzelereignis gesehen werden,<br />
welches hier nicht weiter behandelt wird.<br />
1.1.7 SCHALLEMISSIONEN DER STRASSENBAHN LINIE 21 UND 25<br />
Da für die Beurteilung der zukünftigen Schallimmissionen der U - Bahn die gesamten<br />
Immissionen aus Schienenverkehr heranzuziehen sind, werden in der Berechnung auch die<br />
Emissionen der Straßenbahnlinie 21 und 25 berücksichtigt.<br />
Von den <strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> wurden Daten über die Schallemissionen der Straßenbahnwagen der<br />
Type „E1+c3“, welche an der Strecke der Linie 21 und 25 in Einsatz sind, zur Verfügung gestellt.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
Der längenbezogene Schallleistungspegel LW´ eines Straßenbahnzuges ist für die maßgebenden<br />
Oktavbereiche wie folgt angegeben (lt. Gutachten Nr. 9368 / WS, TGM):<br />
Type<br />
„E1+c3“<br />
längenbezogener Schallleistungspegel Lw´ [dB]<br />
für den Oktavbereich [Hz]<br />
63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />
20 km/h 91 94 90 85 85 80 70 65<br />
40 km/h 93 97 96 92 96 91 80 74<br />
50 km/h 94 98 97 95 98 95 83 73<br />
Tabelle 5: Schallemissionen des Straßenbahnzuges Type „E1+c3“<br />
Diese Emissionsdaten beziehen sich auf einen Oberbau mit Rillenschienen in Großflächenplatten.<br />
Für die Streckengleise mit Schotteroberbau kann lt. Gutachten Nr. 9368 / WS, TGM bei<br />
einer Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h ein Abzug in der Höhe von 5 dB, bei 40 km/h 4 dB und<br />
bei 50 km/h 3 dB berücksichtigt werden.<br />
Entsprechend der ÖN S 5011 wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Züge innerhalb der<br />
Beurteilungszeit Tag bzw. Nacht der energieäquivalente längenbezogene Schallleistungspegel<br />
Lw´,eq für die jeweilige Geschwindigkeit nach folgender Formel errechnet.<br />
LW ′ , eq = LW<br />
′<br />
+ ΔL<br />
⎡ N ⋅ a ⎤<br />
ΔL<br />
= 10 ⋅log<br />
⎢<br />
⎣ v ⋅T<br />
⎥<br />
⎦<br />
N Anzahl der Züge im Beurteilungszeitraum<br />
a Länge eines Zuges<br />
v Geschwindigkeit des Zuges in [m/s]<br />
T Dauer des Beurteilungszeitraumes<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
Straßenbahnlinie 21<br />
Anzahl der<br />
Züge pro Gleis<br />
Länge des<br />
Zuges<br />
[m]<br />
Tag 6 - 22 Uhr 162 34,8 m<br />
Nacht 22 - 6 Uhr 30 34,8 m<br />
Straßenbahnlinie 25<br />
Tag 6 - 22 Uhr 175 34,8 m<br />
Nacht 22 - 6 Uhr 27 34,8 m<br />
Tabelle 6: Zugzahlen der Straßenbahnlinien 21 und 25<br />
Fahrgeschwin<br />
digkeit [m/s]<br />
Beurteil-<br />
ungszeit<br />
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[s]<br />
DL<br />
[dB]<br />
5,6 (20 km/h) 57600 -17,5<br />
13,9 (50 km/h)<br />
-21,5<br />
5,6 (20 km/h) 28800 -21,9<br />
13,9 (50 km/h)<br />
-25,8<br />
5,6 (20 km/h) 57600 -17,2<br />
13,9 (50 km/h)<br />
-21,2<br />
5,6 (20 km/h) 28800 -22,5<br />
13,9 (50 km/h)<br />
-26,5<br />
Die Emissionslinie wird lt. ÖN S 5011 in der Gleisachse mit einer Höhe von 0,3 m über SOK für<br />
die Berechnung angenommen.<br />
1.1.8 SCHALLIMMISSIONSBERECHNUNG<br />
Rechenmodell:<br />
Das Ausbreitungsmodell wurde gemäß der zur Verfügung stehenden Planunterlagen mit Hilfe<br />
des Computerprogrammes zur Berechnung von Schallimmissionen im Freien Cadna/A für<br />
Windows Version 3.1.97 erstellt. Die Berechnung der in der Nachbarschaft zu erwartenden<br />
Schallimmissionen durch den zukünftigen U - Bahnverkehr auf der verlängerten Strecke der U -<br />
Bahnlinie U2, erfolgt nach der ÖAL Richtlinie Nr. 30. Somit ist die U - Bahn als<br />
Schienenschallquelle mit einer Höhe von 30 cm über der SOK modelliert. Im Modell wurden die<br />
Schallemissionen der U - Bahnwagen Type U11 in Rechnung gestellt, da sich der V-Wagen<br />
(neues U-Bahnwagenmodell) zurzeit noch im Stadium eines Prototyps befindet. Es sind demnach<br />
noch einige technische Veränderungen bzw. Verbesserungen an diesem Wagentyp möglich, die<br />
schalltechnischen Einfluss nehmen und so bei Anwendung der derzeitigen Schallemissionen der<br />
U-Bahnwagen Type V das Ergebnis verfälschen könnten. Es kann jedoch davon ausgegangen<br />
werden, dass die Schallemissionen des U-Bahnwagens der Type V in seiner endgültigen Version<br />
gleich bzw. kleiner der Emissionen des U11 - Wagens sein werden.<br />
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass in einer ersten Betriebsphase beide Wagentypen<br />
verkehren werden.<br />
Die Emissionen welche an den Stations- bzw. Portalöffnungen entstehen, sind mit Hilfe von<br />
horizontalen und vertikalen Flächenschallquellen in das Modell eingearbeitet.
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In den Abschnitten 4-6 ist das U - Bahnbauwerk auf Grund der einfacheren Modellierung als<br />
Damm ausgebildet. Schalltechnisch ergeben sich in diesen Bereichen auf Grund der<br />
Emissionssituation keine Unterschiede zu einem Brückentragwerk. In den Abschnitten 7-10 ist die<br />
gesamte Trasse als Brückentragwerk modelliert, um so auch eine Ausbreitung des Schalls<br />
anderer Schallquellen (z.B. Straßenbahn oder ÖBB-Schienenverkehr) unter dem<br />
Brückentragwerk ungehindert zu ermöglichen. Die im Berechnungsmodell modellierte obere und<br />
untere Schirmkante des U-Bahntragwerks wurde entsprechend den vorliegenden bautechnischen<br />
Plänen modelliert. Weiters wurden alle relevanten Schallemissionen, d.h. U - Bahn, ÖBB und<br />
Straßenbahnemissionen, getrennt von einander berechnet, um die jeweiligen Immissionsanteile<br />
darstellen zu können. Die Immissionspunkte wurden so gewählt, dass sie an möglichst<br />
exponierten Stellen Aufschluss über die höchsten zu erwartenden Schallimmissionen durch den<br />
U-Bahnbetrieb liefern.<br />
Die nachstehend beschriebenen Schallschutzschirme sind vorerst durchgehend modelliert, da die<br />
Lage von möglicher zukünftiger Wohnbebauung neben der U-Bahntrasse noch nicht genau<br />
bestimmt ist. In weiteren Planungsschritten (Detailgenehmigungsverfahren) kann die Länge und<br />
Lage der Lärmschutzwände weiter optimiert werden. Die schallabschirmende Wirkung durch die<br />
Gebäude zwischen der U - Bahntrasse und den Immissionspunkten, sowie die an den<br />
Schallhindernissen (Gebäuden) auftretenden Reflexionen (bis zur 1. Reflexion), wurden lt. Norm<br />
berücksichtigt. Die Bodenabsorption wurde mit G = 0,5 berücksichtigt.<br />
Schallschutzwände:<br />
Seitliche Lärmschutzwand (hochabsorbierend, Reflexionsverlust ≥ 8 dB) Höhe h = SOK + 1,4 m,<br />
Abstand zur Gleisachse d = 2,5 m lt. Regelquerschnitt.<br />
Mittellärmschutzwand (hochabsorbierend, Reflexionsverlust ≥ 8 dB) Höhe = SOK + 1,4 m,<br />
minimaler Abstand zur Gleisachse d = 1,9 m lt. Regelquerschnitt.<br />
Die Ergebnisse der Schallimmissionsberechnung für die im Freien (offene Hoch-, Niveau-, oder<br />
Rampenlage) verlaufende U - Bahnstrecke werden in den folgenden Abschnitten dargestellt.<br />
Die detaillierten Ergebnisse sind den Berechnungsblättern und Immissionskarten im Band 4 Teil 3<br />
zu entnehmen.<br />
1.2 Immissionsberechnung<br />
Ein Immissionsraster in 5 m Höhe, jeweils für den Beurteilungszeitraum Tag und Nacht, ist in<br />
Band 4 Teil 3 enthalten. Die Beurteilungspegel (Straßenbahn und U - Bahn) an allen<br />
ausgewählten Immissionspunkten sind in folgenden Tabellen angeführt:<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
1.2.1 BAUABSCHNITT 4A - MESSE<br />
Immissionspunkt<br />
Lr [dB]<br />
U-Bahn<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
4.1 Ausstellungsstraße 47<br />
Tabelle 7: Schallimmissionen Bauabschnitt 4a<br />
EG 42 36<br />
1.OG 42 36<br />
2.OG 42 36<br />
3.OG 42 36<br />
4.OG 42 36<br />
5.OG 42 36<br />
6.OG 42 36<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
1.2.2 BAUABSCHNITT 4B - TRABRENNSTRASSE<br />
Immissionspunkt<br />
Lr [dB]<br />
U-Bahn<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
4.2 Ausstellungsstraße 63<br />
4.3 Ausstellungsstraße 69<br />
4.4 Vorgartenstraße 225<br />
EG 49 43<br />
1.OG 51 46<br />
2.OG 54 48<br />
3.OG 56 50<br />
4.OG 57 51<br />
EG 46 41<br />
1.OG 48 42<br />
2.OG 50 44<br />
3.OG 52 46<br />
4.OG 53 47<br />
EG 43 37<br />
1.OG 44 38<br />
2.OG 45 39<br />
3.OG 46 41<br />
4.5 Messehalle 31 EG 45 39<br />
4.6 Vorgartenstraße 227<br />
4.7 Engerthstraße 232/2<br />
EG 41 35<br />
1.OG 43 37<br />
2.OG 45 39<br />
3.OG 47 41<br />
4.OG 48 42<br />
5.OG 48 43<br />
6.OG 48 43<br />
EG 42 37<br />
1.OG 43 38<br />
2.OG 44 39<br />
3.OG 45 40<br />
4.OG 46 41<br />
5.OG 46 41<br />
6.OG 47 41<br />
7.OG 47 42<br />
8.OG 48 42<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
4.8 Engerthstraße 234/7<br />
Tabelle 8: Schallimmissionen Bauabschnitt 4b<br />
1.2.3 BAUABSCHNITT 5 - STADION<br />
Immissionspunkt<br />
EG 42 37<br />
1.OG 43 38<br />
2.OG 45 39<br />
3.OG 46 40<br />
4.OG 47 41<br />
5.OG 47 42<br />
6.OG 48 42<br />
7.OG 49 43<br />
8.OG 49 44<br />
Lr [dB]<br />
U-Bahn<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
5.1 Engerthstraße 238/22<br />
Tabelle 9: Schallimmissionen Bauabschnitt 5<br />
EG 42 36<br />
1.OG 43 37<br />
2.OG 45 39<br />
3.OG 46 40<br />
4.OG 47 41<br />
5.OG 47 41<br />
6.OG 48 42<br />
7.OG 48 42<br />
8.OG 49 43<br />
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1.2.4 BAUABSCHNITT 6 - DONAUSTADTBRÜCKE<br />
Immissionspunkt<br />
Lr [dB]<br />
U-Bahn<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
6.1 Grünland Haus 41<br />
6.2 Grünland Haus 36<br />
6.3 Grünland Haus 30<br />
EG 42 36<br />
1.OG 43 37<br />
EG 38 32<br />
1.OG 39 33<br />
EG 37 31<br />
1.OG 37 32<br />
6.4 Grünland Haus 47 EG 41 36<br />
6.5 Grünland Haus 324<br />
Tabelle 10: Schallimmissionen Bauabschnitt 6<br />
1.2.5 BAUABSCHNITT 7 - SEESTERN<br />
EG 40 34<br />
1.OG 41 35<br />
Lr [dB]<br />
Immissionspunkt U-Bahn ÖBB Straßenbahn Summe<br />
Schienenverkehr<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
7.1 Kaisermühlenstraße 1. Weg<br />
Sonnheim<br />
7.2 Kaisermühlenstraße 386/19<br />
EG 40 34 42 43 - - 44 44<br />
EG 39 34 39 40 - - 42 41<br />
1.OG 40 35 43 45 - - 45 45<br />
7.3 Kaisermühlenstraße 389/1/6 EG 41 35 38 40 - - 43 41<br />
7.4 Hechtweg 10<br />
Tabelle 11: Schallimmissionen Bauabschnitt 7<br />
EG 41 36 49 50 - - 49 50<br />
1.OG 42 37 51 52 - - 51 52<br />
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1.2.6 BAUABSCHNITT 8 - STADLAU - HARDEGASSE<br />
Lr [dB]<br />
Immissionspunkt U-Bahn ÖBB Straßenbahn Summe<br />
Schienenverkehr<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
8.1 Raabweg 22 EG 40 35 51 53 - - 51 53<br />
8.2 Mühlgrundgasse 63<br />
8.3 Mühlgrundgasse 2<br />
8.4 Heinrich Lefler Gasse 6<br />
8.5 Gemeindeaugasse 25<br />
8.6 Hardeggasse 63/6<br />
8.7 Wulzendorfstraße 2<br />
8.8 Langobardenstraße 61<br />
Tabelle 12: Schallimmissionen Bauabschnitt 8<br />
EG 43 37 52 53 - - 52 54<br />
1.OG 43 38 52 54 - - 53 54<br />
EG 43 37 55 57 - - 56 57<br />
1.OG 43 38 55 57 - - 55 57<br />
EG 44 39 46 47 - - 48 48<br />
1.OG 48 42 41 43 - - 49 46<br />
EG 43 38 43 45 - - 46 46<br />
1.OG 45 39 39 41 - - 46 43<br />
2.OG 49 43 43 45 - - 50 47<br />
3.OG 53 48 43 45 - - 54 50<br />
4.OG 55 49 43 45 - - 55 50<br />
5.OG 54 48 43 45 - - 54 50<br />
EG 41 35 46 48 - - 47 48<br />
1.OG 42 36 47 48 - - 48 49<br />
2.OG 43 37 47 49 - - 49 49<br />
3.OG 44 38 47 49 - - 49 49<br />
EG 39 33 32 34 43 38 45 40<br />
1.OG 40 35 37 39 43 38 45 42<br />
2.OG 41 35 38 40 43 38 46 43<br />
EG 41 36 39 40 52 47 53 48<br />
1.OG 42 37 40 42 52 47 53 48<br />
2.OG 43 37 41 43 52 47 53 49<br />
3.OG 44 38 43 45 52 47 53 49<br />
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1.2.7 BAUABSCHNITT 9 - DONAUSPITAL<br />
Lr [dB]<br />
Immissionspunkt U-Bahn ÖBB Straßenbahn Summe<br />
Schienenverkehr<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
9.1a SMZ-Ost Nuklearmedizin<br />
9.1b SMZ-Ost Röntgen<br />
9.1c SMZ-Ost Pflegeheim<br />
9.2 Langobardenstraße 63A<br />
9.3 Langobardenstraße 73<br />
9.4 Strassäckergasse 2<br />
9.5 Zschokkegasse 91/7/12<br />
9.6 Tamariskengasse 45<br />
9.7a Tamariskeng. 102/17<br />
9.7b Tamariskeng. 102/47<br />
9.7c Tamariskeng. 102/54<br />
EG 42 37 - - 48 43 49 44<br />
1.OG 45 39 - - 47 42 49 44<br />
2.OG 47 41 - - 46 41 49 44<br />
EG 41 35 - - 46 41 47 42<br />
1.OG 42 36 - - 47 42 48 43<br />
EG 43 38 - - 51 46 51 46<br />
1.OG 45 39 - - 50 45 51 46<br />
2.OG 46 41 - - 50 45 52 47<br />
3.OG 47 41 - - 50 45 52 47<br />
4.OG 47 42 - - 50 45 52 47<br />
EG 40 34 - - 54 49 54 49<br />
1.OG 41 36 - - 53 48 54 49<br />
EG 42 36 - - 55 50 55 51<br />
1.OG 44 38 - - 55 50 55 51<br />
EG 43 37 - - 52 47 53 48<br />
1.OG 46 40 - - 52 47 53 48<br />
EG 41 36 - - 47 42 48 43<br />
1.OG 42 37 - - 47 42 48 43<br />
2.OG 44 38 - - 47 42 49 43<br />
3.OG 45 39 - - 47 42 49 44<br />
EG 40 34 - - 50 45 50 45<br />
1.OG 40 34 - - 50 45 51 45<br />
2.OG 43 37 - - 50 45 51 46<br />
3.OG 47 41 - - 50 45 52 47<br />
EG 37 31 - - 35 30 39 34<br />
1.OG 37 32 - - 36 31 40 35<br />
EG 42 36 - - 42 37 45 39<br />
1.OG 43 38 - - 50 45 50 45<br />
EG 37 32 - - 41 36 42 37<br />
1.OG 39 34 - - 44 39 45 40<br />
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9.8 Kapellenweg 40<br />
Tabelle 13: Schallimmissionen Bauabschnitt 9 - SMZ Ost<br />
1.2.8 BAUABSCHNITT 10 - ASPERNSTRASSE<br />
EG 40 34 - - 51 46 51 46<br />
1.OG 41 35 - - 51 46 52 47<br />
2.OG 42 36 - - 51 46 52 47<br />
3.OG 43 37 - - 51 46 52 47<br />
4.OG 44 38 - - 51 46 52 47<br />
Lr [dB]<br />
Immissionspunkt U-Bahn ÖBB Straßenbahn Summe<br />
Schienenverkehr<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
10.1 Erzherzog Karl Straße 217<br />
10.2 Aspernstraße 70<br />
EG 40 35 - - - - 40 35<br />
1.OG 42 37 - - - - 42 37<br />
2.OG 44 38 - - - - 44 38<br />
EG 42 36 - - - - 42 36<br />
1.OG 44 38 - - - - 44 38<br />
10.3 Franz Wels Gasse 20 EG 42 36 - - - - 42 36<br />
Tabelle 14: Schallimmissionen Bauabschnitt 10<br />
1.3 Beurteilung<br />
Die Immissionsgrenzwerte und die Ergebnisse der Prognose (inkl. der ebenfalls errechneten<br />
Bestandsschienenverkehrsimmissionen) sind an allen ausgewählten Immissionspunkten in den<br />
unten angeführten Tabellen ausgewiesen. Zur Beurteilung der zukünftigen Schallimmissionen<br />
aus Schienenverkehr werden die Prognosewerte der Schallimmissionen mit den ermittelten<br />
Grenzwerten verglichen. Weiters sind die Resultate der durchgeführten Bestandsmessungen für<br />
einen Vergleich dargestellt.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
1.3.1 BAUABSCHNITT 4A - MESSE<br />
Immissionspunkt<br />
Bestand<br />
Schienenverkehr<br />
Lr [dB]<br />
Immissionsgrenzwert<br />
gemäß SchIV<br />
Prognose<br />
(U-Bahn + Straßenbahn<br />
+ ÖBB)<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht OK<br />
4.1 Ausstellungsstraße 47<br />
Tabelle 15: Schallimmissionen und SchIV Grenzwerte Bauabschnitt 4a<br />
EG 55 49 65 55 42 36 �<br />
1.OG 55 49 65 55 42 36 �<br />
2.OG 55 49 65 55 42 36 �<br />
3.OG 54 48 64 55 42 36 �<br />
4.OG 54 48 64 55 42 36 �<br />
5.OG 54 48 64 55 42 36 �<br />
6.OG 53 47 63 55 42 36 �<br />
Im Bauabschnitt 4a werden an allen Immissionspunkten die Grenzwerte gemäß SchIV für die<br />
Tages- und Nachtzeit eingehalten. Es kann sogar an einzelnen Punkten durch das Entfallen der<br />
Linie 21 eine Schallpegelminderung prognostiziert werden.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
1.3.2 BAUABSCHNITT 4B - TRABRENNSTRASSE<br />
Immissionspunkt<br />
Bestand<br />
Schienenverkehr<br />
Lr [dB]<br />
Immissionsgrenzwert<br />
gemäß SchIV<br />
Prognose<br />
(U-Bahn + Straßenbahn<br />
+ ÖBB)<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht OK<br />
4.1 Ausstellungsstraße 63<br />
4.2 Ausstellungsstraße 69<br />
4.3 Vorgartenstraße 225<br />
EG 56 50 65 55 49 43 �<br />
1.OG 56 50 65 55 51 46 �<br />
2.OG 56 50 65 55 54 48 �<br />
3.OG 55 49 65 55 56 50 �<br />
4.OG 55 49 65 55 57 51 �<br />
EG 56 50 65 55 46 41 �<br />
1.OG 56 50 65 55 48 42 �<br />
2.OG 55 49 65 55 50 44 �<br />
3.OG 55 49 65 55 52 46 �<br />
4.OG 54 48 64 55 53 47 �<br />
EG 39 33 60 50 43 37 �<br />
1.OG 39 33 60 50 44 38 �<br />
2.OG 38 32 60 50 45 39 �<br />
3.OG 39 33 60 50 46 41 �<br />
4.4 Messehalle 31 EG 34 28 60 50 45 39 �<br />
4.5 Vorgartenstraße 227<br />
4.6 Engerthstraße 232/2<br />
EG 37 31 60 50 41 35 �<br />
1.OG 35 29 60 50 43 37 �<br />
2.OG 33 27 60 50 45 39 �<br />
3.OG 33 27 60 50 47 41 �<br />
4.OG 33 27 60 50 48 42 �<br />
5.OG 33 27 60 50 48 43 �<br />
6.OG 33 27 60 50 48 43 �<br />
EG 33 27 60 50 42 37 �<br />
1.OG 33 27 60 50 43 38 �<br />
2.OG 33 27 60 50 44 39 �<br />
3.OG 33 27 60 50 45 40 �<br />
4.OG 33 27 60 50 46 41 �<br />
5.OG 33 27 60 50 46 41 �<br />
6.OG 33 27 60 50 47 41 �<br />
7.OG 33 27 60 50 47 42 �<br />
8.OG 33 27 60 50 48 42 �<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
4.7 Engerthstraße 234/7<br />
Tabelle 16: Schallimmissionen und SchIV Grenzwerte Bauabschnitt 4b<br />
Messpunkt<br />
EG 37 31 60 50 42 37 �<br />
1.OG 37 31 60 50 43 38 �<br />
2.OG 37 31 60 50 45 39 �<br />
3.OG 37 31 60 50 46 40 �<br />
4.OG 37 31 60 50 47 41 �<br />
5.OG 35 29 60 50 47 42 �<br />
6.OG 33 27 60 50 48 42 �<br />
7.OG 33 27 60 50 49 43 �<br />
8.OG 33 27 60 50 49 44 �<br />
Leq [dB]<br />
Bestand<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
4.2 Ausstellungsstraße 69 4.OG 65 59<br />
4.6 Engerthstraße 232/2 6.OG 60 56<br />
4.7 Engerthstraße 234/7<br />
Tabelle 17: Gemessene Schallimmissionen Bauabschnitt 4b<br />
1.OG 60 57<br />
7.OG 62 55<br />
Im Bauabschnitt 4b werden an allen Immissionspunkten die Grenzwerte gemäß SchIV für die<br />
Tages- und Nachtzeit eingehalten. Es kann auch hier an einzelnen Punkten durch das Entfallen<br />
der Linie 21 eine Reduktion der Schallimmissionen prognostiziert werden.<br />
Engerthstraße<br />
Vorgartenstraße<br />
Abbildung 1: schalltechnischer Querschnitt Engerthstraße 234/7 - Tragwerk in Hochlage (M 1 : 600),<br />
Beurteilungszeitraum Nacht<br />
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1.3.3 BAUABSCHNITT 5 - STADION<br />
Immissionspunkt<br />
Bestand<br />
Schienenverkehr<br />
Lr [dB]<br />
Immissionsgrenzwert<br />
gemäß SchIV<br />
Prognose<br />
(U-Bahn + Straßenbahn<br />
+ ÖBB)<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht OK<br />
5.1 Engerthstraße 238/22<br />
Tabelle 18: Schallimmissionen und SchIV Grenzwerte Bauabschnitt 5<br />
Messpunkt<br />
EG 34 28 60 50 42 36 �<br />
1.OG 34 28 60 50 43 37 �<br />
2.OG 34 28 60 50 45 39 �<br />
3.OG 34 28 60 50 46 40 �<br />
4.OG 34 28 60 50 47 41 �<br />
5.OG 34 28 60 50 47 41 �<br />
6.OG 34 28 60 50 48 42 �<br />
7.OG 33 27 60 50 48 42 �<br />
8.OG 33 27 60 50 49 43 �<br />
Leq [dB]<br />
Bestand<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
5.1 Engerthstraße 238/22<br />
Tabelle 19: Gemessene Schallimmissionen Bauabschnitt 5<br />
1.OG 61 55<br />
7.OG 61 58<br />
Im Bauabschnitt 5 werden ebenfalls an allen Immissionspunkten die Grenzwerte gemäß SchIV für<br />
die Tages- und Nachtzeit eingehalten.<br />
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1.3.4 BAUABSCHNITT 6 - DONAUSTADTBRÜCKE<br />
Immissionspunkt<br />
Bestand<br />
Schienenverkehr<br />
Lr [dB]<br />
Immissionsgrenzwert<br />
gemäß SchIV<br />
Prognose<br />
(U-Bahn + Straßenbahn<br />
+ ÖBB)<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht OK<br />
6.1 Grünland Haus 41<br />
6.2 Grünland Haus 36<br />
6.3 Grünland Haus 30<br />
EG 36 30 60 50 42 36 �<br />
1.OG 40 34 60 50 43 37 �<br />
EG 28 22 60 50 38 32 �<br />
1.OG 31 25 60 50 39 33 �<br />
EG 30 24 60 50 37 31 �<br />
1.OG 32 26 60 50 37 32 �<br />
6.4 Grünland Haus 47 EG 43 37 60 50 41 36 �<br />
6.5 Grünland Haus 324<br />
Tabelle 20: Schallimmissionen und SchIV Grenzwerte Bauabschnitt 6<br />
Messpunkt<br />
EG 47 41 60 51 40 34 �<br />
1.OG 50 44 60 54 41 35 �<br />
Leq [dB]<br />
Bestand<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
6.4 Grünland Haus 47 5m 54 54<br />
Tabelle 21: Gemessene Schallimmissionen Bauabschnitt 6<br />
Im Bauabschnitt 6 werden an allen Immissionspunkten die Grenzwerte gemäß SchIV für die<br />
Tages- und Nachtzeit eingehalten.<br />
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1.3.5 BAUABSCHNITT 7 - SEESTERN<br />
Immissionspunkt<br />
Bestand<br />
Schienenverkehr<br />
Lr [dB]<br />
Immissionsgrenzwert<br />
gemäß SchIV<br />
Prognose<br />
(U-Bahn + Straßenbahn<br />
+ ÖBB)<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht OK<br />
7.1 Kaisermühlenstraße 1. Weg Sonnheim EG 41 41 60 51 44 44 �<br />
7.2 Kaisermühlenstraße 386/19<br />
EG 42 42 60 52 45 45 �<br />
1.OG 38 38 60 50 42 41 �<br />
7.3 Kaisermühlenstraße 389/1/6 EG 37 38 60 50 43 41 �<br />
7.4 Hechtweg 10<br />
Tabelle 22: Schallimmissionen und SchIV Grenzwerte Bauabschnitt 7<br />
Messpunkt<br />
EG 44 45 60 55 49 50 �<br />
1.OG 47 48 60 55 51 52 �<br />
Leq [dB]<br />
Bestand<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
7.4 Hechtweg 10 5m 63 56<br />
Tabelle 23: Gemessene Schallimmissionen Bauabschnitt 7<br />
Im Bauabschnitt 7 werden an allen Immissionspunkten die Grenzwerte gemäß SchIV für die<br />
Tages- und Nachtzeit eingehalten. Der Großteil der Schallbelastung ist in diesem Bereich dem<br />
Schienenverkehr seitens der ÖBB, wie aus Tabelle 23 ersichtlich, zuzuordnen.<br />
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1.3.6 BAUABSCHNITT 8 - STADLAU - HARDEGASSE<br />
Immissionspunkt<br />
Bestand<br />
Schienenverkehr<br />
Lr [dB]<br />
Immissionsgrenzwert<br />
gemäß SchIV<br />
Prognose<br />
(U-Bahn + Straßenbahn<br />
+ ÖBB)<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht OK<br />
8.1 Raabweg 22 EG 48 49 60 55 51 53 �<br />
8.2 Mühlgrundgasse 63<br />
8.3 Mühlgrundgasse 2<br />
8.4 Heinrich Lefler Gasse 6<br />
8.5 Gemeindeaugasse 25<br />
8.6 Hardeggasse 63/6<br />
8.7 Wulzendorfstraße 2<br />
8.8 Langobardenstraße 61<br />
Tabelle 24: Schallimmissionen und SchIV Grenzwerte Bauabschnitt 8<br />
EG 53 54 63 55 52 54 �<br />
1.OG 55 56 65 55 53 54 �<br />
EG 54 55 64 55 56 57 ÖBB<br />
1.OG 54 55 64 55 55 57 ÖBB<br />
EG 45 46 60 53 48 48 �<br />
1.OG 45 46 60 55 49 46 �<br />
EG 43 43 60 53 46 46 �<br />
1.OG 43 43 60 53 46 43 �<br />
2.OG 42 43 60 53 50 47 �<br />
3.OG 42 43 60 53 54 50 �<br />
4.OG 42 43 60 53 55 50 �<br />
DG 42 43 60 53 54 50 �<br />
EG 46 47 60 55 47 48 �<br />
1.OG 47 48 60 55 48 49 �<br />
2.OG 47 48 60 55 49 49 �<br />
3.OG 47 48 60 55 49 49 �<br />
EG 41 39 60 50 45 40 �<br />
1.OG 43 42 60 52 45 42 �<br />
2.OG 43 42 60 53 46 43 �<br />
EG 52 48 62 55 53 48 �<br />
1.OG 52 48 62 55 53 48 �<br />
2.OG 52 48 62 55 53 49 �<br />
3.OG 52 48 62 55 53 49 �<br />
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Messpunkt<br />
Bestand<br />
Leq [dB]<br />
Nr. Bezeichnung Höhe Tag Nacht<br />
8.1 Raabweg 22 3 m 55 52<br />
8.2 Mühlgrundgasse 63 EG 52 52<br />
8.4 Heinrich Lefler Gasse 6 1.OG 55 53<br />
8.5 Gemeindeaugasse 25 5.OG 55 53<br />
- Langobardenstrasse 56 4 m 52 49<br />
Tabelle 25: Gemessene Schallimmissionen Bauabschnitt 8<br />
Im Bauabschnitt 8 werden an allen Immissionspunkten tagsüber die Grenzwerte gemäß SchIV<br />
eingehalten. Wie die Abbildung 2 zeigt, treten unter dem Brückentragwerk erhöhte<br />
Schallimmissionen auf. Dieser Effekt tritt bei der rechnerischen Ermittlung auf, da gemäß den<br />
Rechenregeln das Schirmmaß mit 20 dB begrenzt ist. Da das Brückentragwerk jedoch in<br />
Massivbauweise errichtet wird, kann der Schalldurchgang durch das Tragwerk bei der<br />
Berechnung vernachlässigt werden. Die Rechenergebnisse liefern somit konservative<br />
Rechenergebnisse im Erdgeschoß bei Objekten welche der U-Bahntrasse sehr nahe liegen.<br />
Heinrich Lefler Gasse<br />
Abbildung 2: schalltechnischer Querschnitt Heinrich Lefler Gasse 6 - Tragwerk in Hochlage (M 1 : 400),<br />
Beurteilungszeitraum Nacht<br />
Im Beurteilungszeitraum Nacht werden die Grenzwerte an den Immissionspunkten Mühlgrundgasse<br />
2 sowohl im EG als auch im 1.OG nicht eingehalten. Da der Immissionsanteil der Ostbahn<br />
an diesem und auch den benachbarten Beurteilungspunkten (8.1 und 8.2)<br />
schallpegelbestimmend sind, ist der Schienenverkehr der ÖBB die Ursache der<br />
Grenzwertüberschreitung. Die Immissionen der U-Bahn liegen in diesem Bereich ca. 10 dB unter<br />
den Immissionen des ÖBB-Schienenverkehrs, es kann somit durch weitere<br />
Schallschutzmaßnahmen am U-Bahnbauwerk keine Schallpegelreduktion erzielt werden. Zudem<br />
ist zu betonen, dass es in einzelnen Bereichen, durch die abschirmende Wirkung des U-<br />
Bahnbauwerks, vereinzelt zu zumindest geringfügigen Schallpegelreduktionen des ÖBB-<br />
Schienenverkehr kommt.<br />
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Gemeindeaugasse<br />
Abbildung 3: schalltechnischer Querschnitt Gemeindeaugasse 25 - Tragwerk in Hochlage (M 1 : 400),<br />
Beurteilungszeitraum Nacht<br />
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1.3.7 BAUABSCHNITT 9 - DONAUSPITAL<br />
Immissionspunkt<br />
Bestand<br />
Schienenverkehr<br />
Lr [dB]<br />
Immissionsgrenzwert<br />
gemäß SchIV<br />
Prognose<br />
(U-Bahn + Straßenbahn<br />
+ ÖBB)<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht OK<br />
9.1a SMZ-Ost Nuklearmedizin<br />
9.1b SMZ-Ost Röntgen<br />
9.1c SMZ-Ost Pflegeheim<br />
9.2 Langobardenstraße 63A<br />
9.3 Langobardenstraße 73<br />
9.4 Strassäckergasse 2<br />
9.5 Zschokkegasse 91/7/12<br />
9.6 Tamariskengasse 45<br />
9.7a Tamariskeng. 102/17<br />
9.7b Tamariskeng. 102/47<br />
9.7c Tamariskeng. 102/54<br />
EG 47 42 60 52 49 44 �<br />
1.OG 47 42 60 52 49 44 �<br />
2.OG 47 42 60 52 49 44 �<br />
EG 46 41 60 51 47 42 �<br />
1.OG 46 41 60 51 48 43 �<br />
EG 50 45 60 55 51 46 �<br />
1.OG 50 45 60 55 51 46 �<br />
2.OG 50 45 60 55 52 47 �<br />
3.OG 50 45 60 55 52 47 �<br />
4.OG 50 45 60 55 52 47 �<br />
EG 55 50 65 55 54 49 �<br />
1.OG 54 49 64 55 54 49 �<br />
EG 56 51 65 55 55 51 �<br />
1.OG 55 50 65 55 55 51 �<br />
EG 51 46 61 55 53 48 �<br />
1.OG 51 46 61 55 53 48 �<br />
EG 46 41 60 51 48 43 �<br />
1.OG 46 41 60 51 48 43 �<br />
2.OG 46 41 60 51 49 43 �<br />
3.OG 46 41 60 51 49 44 �<br />
EG 48 43 60 53 50 45 �<br />
1.OG 48 43 60 53 51 45 �<br />
2.OG 48 43 60 53 51 46 �<br />
3.OG 48 43 60 53 52 47 �<br />
EG 31 26 60 50 39 34 �<br />
1.OG 34 29 60 50 40 35 �<br />
EG 36 31 60 50 45 39 �<br />
1.OG 45 40 60 50 50 45 �<br />
EG 33 28 60 50 42 37 �<br />
1.OG 40 35 60 50 45 40 �<br />
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9.8 Kapellenweg 40<br />
Tabelle 26: Schallimmissionen und SchIV Grenzwerte Bauabschnitt 9<br />
Messpunkt<br />
EG 50 45 60 55 51 46 �<br />
1.OG 50 45 60 55 52 47 �<br />
2.OG 50 45 60 55 52 47 �<br />
3.OG 50 45 60 55 52 47 �<br />
4.OG 50 45 60 55 52 47 �<br />
Leq [dB]<br />
Bestand<br />
Nr. Bezeichnung Höhe Tag Nacht<br />
9.1a SMZ-Ost Nuklearmedizin 1.OG 57 52<br />
9.1b SMZ-Ost Röntgen 1.OG 48 45<br />
9.3 Langobardenstraße 73 1.OG 65 59<br />
9.5 Zschokkegasse 91/7/12 3.OG 57 52<br />
9.7a Tamariskeng. 102/17 1.OG 50 46<br />
9.7b Tamariskeng. 102/47 1.OG 54 47<br />
9.7c Tamariskeng. 102/54 1.OG 51 46<br />
Tabelle 25: Gemessene Schallimmissionen Bauabschnitt 9<br />
Im Bauabschnitt 9 werden an allen Immissionspunkten die Grenzwerte gemäß SchIV für die<br />
Tages- und Nachtzeit eingehalten. Die Schallimmissionen in diesem Bereich sind zu annähernd<br />
gleich großen Teilen auf die U - Bahn und Straßenbahn zurückzuführen (siehe Tabelle 13). In<br />
exponierten Punkten liegt jedoch der Immissionsanteil der Straßenbahn etwas höher. Dem<br />
Schienenverkehr seitens der ÖBB, kommt hier keine Bedeutung zu. Die berechneten<br />
Immissionen durch den zukünftigen U-Bahnverkehr liegen unter dem derzeit vorhanden<br />
(gemessenen) Schallpegel.<br />
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1.3.8 BAUABSCHNITT 10 - ASPERNSTRASSE<br />
Immissionspunkt<br />
Bestand<br />
Schienenverkehr<br />
Lr [dB]<br />
Immissionsgrenzwert<br />
gemäß SchIV<br />
Prognose<br />
(U-Bahn + Straßenbahn<br />
+ ÖBB)<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht OK<br />
10.1 Erzherzog Karl Straße 217<br />
10.2 Aspernstraße 70<br />
EG 30 25 60 50 40 35 �<br />
1.OG 31 26 60 50 42 37 �<br />
2.OG 30 25 60 50 44 38 �<br />
EG 26 21 60 50 42 36 �<br />
1.OG 26 21 60 50 44 38 �<br />
10.3 Franz Wels Gasse 20 EG 24 19 60 50 42 36 �<br />
Tabelle 27 Schallimmissionen und SchIV Grenzwerte Bauabschnitt 10<br />
Messpunkt<br />
Leq [dB]<br />
Bestand<br />
Nr. Bezeichnung Ge. Tag Nacht<br />
10.1 Erzherzog Karl Straße 217 3m 71 66<br />
- Aspernstraße 75 5m 58 51<br />
10.3 Franz Wels Gasse 20 3m 43 34<br />
Tabelle 28: Gemessene Schallimmissionen Bauabschnitt 10<br />
Im Bauabschnitt 10 werden an allen Immissionspunkten die Grenzwerte gemäß SchIV für die<br />
Tages- und Nachtzeit eingehalten. An den Beurteilungspunkten 10.1 und 10.2 liegen die<br />
Schallimmissionen durch den zukünftigen U-Bahnbetrieb deutlich unter den derzeit vorhandenen<br />
Straßenverkehrsimmissionen.<br />
1.4 Zusammenfassung:<br />
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass der standardmäßige Lärmschutz bei den im Freien<br />
verlaufenden Hochtragwerken sich als sehr wirksam erweist. Diese Maßnahmen umfassen<br />
seitliche und bei zweigleisigen Hochtragwerken zusätzlich mittige Schallschutzwände. Diese<br />
Schallschutzwände sind auf der den Schienen zugewandten Seite schallabsorbierend verkleidet,<br />
um Reflexionen weitgehend zu vermeiden. Die Strecke in Hochlage ist in einem Schotterbett<br />
geführt. Um die Körperschalleintragung in das Tragwerk und somit sekundäre Luftschallabstrahlungen<br />
vom Hochtragwerk möglichst zu reduzieren, sind in sämtlichen Bereichen der in<br />
Hochlage geführten Trasse Unterschottermatten (Gummigranulatmatten) unter dem Schotterbett<br />
vorgesehen. Hierdurch kann der Anteil des sekundären Luftschalls bei der<br />
Immissionsberechnung vernachlässigt werden.<br />
Ein Vergleich der Immissionen durch Straßenbahnverkehr mit den Immissionen des zukünftigen<br />
U-Bahnverkehrs zeigt deutlich, dass die Immissionen durch den U-Bahnbetrieb trotz höherer<br />
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Zugzahlen unter den Immissionen der Straßenbahn liegen. Dies ist dadurch zu begründen, dass<br />
durch die Hochlage und die geplanten Schallschutzwände eine hohe Abschirmung der Schallemissonen<br />
der U-Bahnwagen erzielt werden kann. Sogar in Bereichen, in welchen Anrainergebäude<br />
der Trasse sehr nahe liegen (z.B. Objekt Gemeindeaugasse 25 - Bauabschnitt 8),<br />
bewegen sich die zu erwartenden schalltechnischen Belastungen innerhalb der Grenzwerte<br />
gemäß SchIV. So können auch an allen anderen Beurteilungspunkten der gesamten im Freien<br />
verlaufenden Strecke die Immissionsgrenzwerte ebenfalls überwiegend deutlich eingehalten<br />
werden.<br />
Die Stationen in Hochlage sind mit Ausnahme von Lüftungsöffnungen, welche für den Brandfall<br />
vorgesehen sind, eingehaust ausgeführt. Die von diesen Öffnungen ausgehenden Schallimmissionen<br />
wurden in der rechnerischen Ermittlung der zu erwartenden Immissionen durch den<br />
U - Bahnbetrieb berücksichtigt. Wie die Darstellung des Immissionskataster zeigt (siehe Band 4 -<br />
Teil 3) liegen, durch den erhöhten Schallschutz an den Stationen, die Schallimmissionen im<br />
Bereich der Stationen deutlich unter den Schallimmissionen im Bereich der Streckengleise.<br />
Hierbei wurden die entsprechenden Beurteilungszuschläge für die Informationshaltigkeit der<br />
Lautsprecherdurchsagen bzw. für die Tonhaltigkeit des Warnsignals vor dem Türenschließen<br />
berücksichtigt.<br />
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2 IMMISSIONEN AUS DER TECHNISCHEN ERHALTUNG<br />
2.1 Allgemeines<br />
Von den „<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong>“ wurden diverse Tätigkeiten genannt, welche für die Erhaltung der<br />
zukünftigen U-Bahnstrecke erforderlich sind. Zu diesen Erhaltungstätigkeiten wurden<br />
entsprechende Daten zur Verfügung gestellt, jedoch liegen zur genauen Betrachtung der<br />
schalltechnischen Aspekte der Arbeitsgeräte keine genauen Unterlagen vor. Trotzdem können zu<br />
den einzelnen Erhaltungsarbeiten grundsätzliche Aussagen bezüglich Schallschutz gemacht<br />
werden.<br />
Diese Erhaltungsarbeiten sind im Folgenden aufgelistet:<br />
1. Austausch (Reinigung) bzw. Nachfüllung von Gleisschotter<br />
2. Austausch von Schienen (Fahrweg, Traktionsstrom)<br />
3. Reinigungsarbeiten an der Strecke<br />
4. Reinigungsarbeiten im Stationsbereich<br />
5. Schneeräumung und Enteisung der Gleisanlagen im Winter<br />
6. Schienenschleifen<br />
7. Einsatz des Gleismesswagens<br />
8. Austausch und Wartung von Signalanlagen und anderen elektrischen Anlagen<br />
9. Probebetrieb des Notstromaggregates<br />
Grundsätzlich werden diese Erhaltungstätigkeiten außerhalb der Betriebszeiten durchgeführt um<br />
Betriebsunterbrechungen der U-Bahn zu vermeiden.<br />
2.2 Beurteilung<br />
Aus schalltechnischer Sicht können die einzelnen Vorgänge unter Inbetrachtnahme, dass auch<br />
hier die Schallschutzschirme einen wesentlichen Beitrag zu Minderung der Schallimmissionen<br />
beitragen, wie folgt bewertet werden.<br />
2.2.1 AUSTAUSCH (REINIGUNG) BZW. NACHFÜLLUNG VON GLEISSCHOTTER<br />
Da es sich bei dieser Tätigkeit um ein Ausnahmeereignis handelt, welches sehr selten auftritt<br />
(erfolgt alle 12 Jahre), sind die hier entstehenden Emissionen schalltechnisch außer Betracht zu<br />
ziehen.<br />
2.2.2 AUSTAUSCH VON SCHIENEN (FAHRWEG, TRAKTIONSSTROM)<br />
Zeitintervall zwischen 5 und 25 Jahren. Kommentar siehe Punkt 2.2.1.<br />
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2.2.3 REINIGUNGSARBEITEN AN DER STRECKE<br />
Im Freistreckenbereich wird der Staubsaugerwagen der <strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong>, welcher über ein<br />
Dieselaggregat verfügt, zur Entfernung des Laubs bzw. sonstiger fester Abfälle herangezogen.<br />
Aus lärmtechnischer Sicht ist zu sagen, dass für dieses Gerät, laut Gutachten Nr. 95-41-55-1277-<br />
0045 des TÜV (Zweigstelle Thalheim bei Wels) die zulässigen Grenzwerte für Nebenfahrzeuge<br />
gemäß der Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung eingehalten sind und es somit für<br />
den Betrieb einmal wöchentlich als entsprechend schallgedämmt angesehen werden darf.<br />
Weiters wirken die Schallschutzmaßnahmen an der Strecke (Schallschutzwände) pegelmindernd<br />
(siehe oben), was zusätzlich zu einer Reduzierung der Störeinflüsse an den Immissionspunkten<br />
führt.<br />
Als weiteres Gerät kommt ein Unkrautvernichterwagen zwei Mal jährlich zum Einsatz, wobei hier<br />
die entstehenden Emissionen keiner weiteren schalltechnischen Begutachtung bedürfen, da es<br />
sich wiederum um ein seltenes Ereignis handelt (siehe Punkt 2.2.1).<br />
2.2.4 REINIGUNGSARBEITEN IM STATIONSBEREICH<br />
Auftretende Schallemissionen entstehen lediglich durch den zur Beseitigung der festen Abfälle in<br />
Betrieb befindlichen Staubsaugerwagen (siehe oben) der bereits emissionsseitig schallgedämmt<br />
ist (Dieselaggregat des Staubsaugerwagens ist vollverkleidet). Da die Stationen in Hochlage fast<br />
zur Gänze eingehaust sind, können die in diesem Bereich durch Reinigungsarbeiten hervorgerufenen<br />
Immissionen als geringfügig eingestuft werden.<br />
2.2.5 SCHNEERÄUMUNG UND ENTEISUNG DER GLEISANLAGEN IM WINTER<br />
Laut Information der „<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong>“ wurde bisher noch nie eine Schneeräumung durchgeführt,<br />
es existieren auch keine Geräte hierfür. Im äußerst seltenen Fall extremen Schneefalls, wird der<br />
U-Bahnbetrieb auch während der Nacht im 15 Minuten Takt beibehalten. Dies beschreibt<br />
ebenfalls einen Ausnahmezustand, der schalltechnisch keine Relevanz mit sich bringt.<br />
2.2.6 SCHIENENSCHLEIFEN<br />
Zeitintervall im Durchschnitt einmal in 2 Jahren. Kommentar siehe Punkt 2.2.1.<br />
2.2.7 GLEISMESSWAGEN<br />
Zeitintervall einmal in 2 Monaten. Diese Maschinen sind wie der Staubsaugerwagen (Punkt 2.2.3)<br />
herstellerseitig entsprechend zu dämmen um zum Verkehr zugelassen zu werden. Im Weiteren<br />
handelt es sich um ein selten auftretendes Ereignis, auf welches somit nicht weiter eingegangen<br />
wird.<br />
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2.2.8 AUSTAUSCH UND WARTUNG VON SIGNALANLAGEN UND ANDEREN<br />
ELEKTRISCHEN ANLAGEN<br />
Zeitintervall ein- bis zwei Mal im Jahr. Kommentar siehe Punkt 2.2.1.<br />
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3 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG DER BAUPHASE<br />
3.1 Rechtsgrundlagen<br />
Baulärm wird im <strong>Wiener</strong> Baulärmgesetz [1] definiert. Nach dieser Gesetzesstelle ist Baulärm<br />
jegliche Art von Lärm die im Zuge von Bauarbeiten entsteht. Das Gesetz sieht einerseits eine<br />
zeitliche Beschränkung von Baulärm auf die Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr an allen Tagen der<br />
Woche vor, gibt jedoch auch die Möglichkeit in bestimmten Ausnahmefällen eine Verlängerung<br />
der Arbeitszeit zu genehmigen, andererseits enthält das Gesetz zwei<br />
Verordnungsermächtigungen für die Erlassung einer Emissionswerte-Verordnung und einer<br />
Immissionswerte-Verordnung. Die Emissionswerte-Verordnung [2] ist im Jahre 1973 erlassen<br />
worden, eine Immissionswerte-Verordnung hingegen bis heute nicht. Die Emissionswerte-<br />
Verordnung regelt lediglich die Emissionen (von bestimmten Arten) von Baumaschinen, nicht<br />
jedoch die von anderen Arbeiten und Vorgängen während der Bautätigkeit verursachten<br />
Emissionen.<br />
Weiters gilt für Baumaschinen die Baumaschinenlärm-Sicherheitsverordnung [3] mit der<br />
Grenzwerte für die Schallemission von Baumaschinen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens<br />
erlassen werden. Diese Baumaschinenlärm-Sicherheitsverordnung tritt jedoch mit dem<br />
02.01.2002 außer Kraft und wird durch die Verordnung über Geräuschemissionen von zur<br />
Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen [4] ersetzt, welche die Umsetzung<br />
der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates [5] ist. Mit dieser<br />
Rechtsvorschrift werden Schallemissions - Grenzwerte für Baumaschinen, Rasenmäher,<br />
Kettensägen und Freischneidgeräte erlassen und für eine Reihe weiterer Maschinen, die für eine<br />
Verwendung im Freien vorgesehen sind, eine Auszeichnungspflicht festgelegt.<br />
Festzustellen bleibt, dass die Baulärmbestimmungen der Länder auf Grund der Bestimmungen<br />
des Eisenbahngesetzes [6] nicht anzuwenden sind, die Bestimmungen der Baumaschinenlärm-<br />
Sicherheitsverordnung und ihrer Nachfolger jedoch von dieser Ausnahme nicht betroffen sind.<br />
3.2 Emissionen der Maschinen und Geräte<br />
Die zum Einsatz kommenden Baumaschinen sollen den Anforderungen der Baumaschinenlärm-<br />
Sicherheitsverordnung entsprechen. Diese Anforderungen sollen in den Ausschreibungsbedingungen<br />
der Bauarbeiten festgehalten werden. Für den Materialan- und -abtransport kommen nur<br />
zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz. Diese Fahrzeuge<br />
unterliegen den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes [7] und seiner<br />
Durchführungsverordnungen. Es soll auch hier darauf geachtet werden, vorzugsweise „lärmarme<br />
Kraftfahrzeuge“ einzusetzen.<br />
3.3 Arbeitszeit<br />
Generell soll die im <strong>Wiener</strong> Baulärmgesetz angegebene Arbeitszeit eingehalten werden, das<br />
heißt, es wird an den Baustellen in offener Bauweise und im Hochbau in der Regel in der Zeit von<br />
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frühestens 6:00 Uhr bis maximal 20:00 Uhr gearbeitet. Lediglich im bautechnisch unumgänglich<br />
erforderlichen Ausmaß (z.B. der Herstellung großer Betonplatten in einem Stück oder<br />
Betonierungsarbeiten an Schlitzwänden) ist in Ausnahmefällen eine Verlängerung der Arbeitszeit<br />
bis in die frühen Nachtstunden möglich.<br />
Der bergmännische Vortrieb erfolgt in kontinuierlicher Arbeitsweise mit einer Arbeitszeit von 0:00<br />
Uhr bis 24:00 Uhr an 7 Tagen der Woche. In diesem Fall erfolgt der Materialabtransport jeweils<br />
im Zeitraum Montag bis Freitag 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag 6:00 Uhr bis 15:00 Uhr. An<br />
Sonn- und Feiertagen ist kein Materialtransport vorgesehen.<br />
3.4 Umfang der Bautätigkeiten<br />
Für eine genaue Beschreibung der Baumaßnahmen wird auf den technischen Bericht der<br />
Streckenplaner verwiesen.<br />
3.4.1 BAUABSCHNITT 1:<br />
• offene Bauweise Bereich Maria Theresien Straße:<br />
Es werden nur die unbedingt notwendigen Arbeiten oberirdisch durchgeführt. Alle weiteren<br />
Bauarbeiten finden unter der neu zu errichtenden Decke unterirdisch statt. Die Versorgung für die<br />
DSV-Arbeiten ist im Bereich des Deutschmeisterplatzes vorgesehen. Folgende Baugeräte sind<br />
für den Bereich der offenen Bauweise vorgesehen:<br />
Bezeichnung Antrieb A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel<br />
Hydraulikbagger 155 kW 107 dB<br />
Hydraulikbagger 80 kW 104 dB<br />
Kompressor 7 kW 99 dB<br />
Presslufthammer (schallgedämmt) > 35 kg 114 dB<br />
Hydroseilbagger für Herstellung der Bohrpfähle 200 kW 112 dB<br />
Hydromeissel 155 kW 122 dB<br />
Suspensionsmischanlage k.A. 104 dB<br />
Laderaupe 149 kW 111 dB<br />
Schubraupe 103 kW 109 dB<br />
Vibrowalze 82 kW 110 dB<br />
Rüttelplatte 6 kW 108 dB<br />
Betonpumpe k.A. 109 dB<br />
Transportbetonmischer (Betriebsart: Mischen) k.A. 108 dB<br />
Tabelle 29: Bauabschnitt 2, offene Bauweise - schalltechnisch maßgebende Baugeräte<br />
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Für den An- und Abtransport mittels LKW wurden maximal 23 LKW/ Tag und im Mittel über die<br />
gesamte Bauzeit 12 LKW/Tag für einen Bauabschnitt mit 50 m Länge angegeben.<br />
• geschlossene Bauweise vom Deutschmeisterplatz bis Donaukanal:<br />
Die Versorgung der Bauarbeiten in geschlossener Bauweise erfolgt von der<br />
Baustelleneinrichtung im Bereich des Vorkais. In allen anderen Bereichen findet keine<br />
Bautätigkeit an der Oberfläche statt.<br />
Die Baugeräte welche für die Bautätigkeit im Tunnel vorgesehen sind werden hier nicht näher<br />
erläutert, da sie auf Grund der unterirdischen Tätigkeiten keine direkten Luftschallimmissionen<br />
verursachen. Lediglich die Versorgungseinrichtungen im Bereich des Vorkais und der Abtransport<br />
des Ausbruchmaterials und Antransport der Baumaterialien können Luftschallimmissionen<br />
verursachen. Weiters sind für die Herstellung der Stationsröhren (Bodenvereisung)<br />
entsprechende Kühlaggregate erforderlich. Die Kompressorstation für die Versorgung der<br />
Baugeräte im Tunnel mit Druckluft, sowie die Lüfter für die erforderliche Lüftung des Tunnels<br />
werden unterirdisch situiert, sodass keine maßgebenden Schallimmissionen durch diese<br />
Aggregate zu erwarten sind.<br />
Bezeichnung Antrieb A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel<br />
Portalkran elektrisch 103 dB<br />
Kühlaggregat elektrisch k.A.<br />
Brunnenbohrgerät k.A. 104 dB<br />
Tabelle 30: Bauabschnitt 1, geschlossene Bauweise - schalltechnisch maßgebende Baugeräte<br />
Für den An- und Abtransport mittels LKW wurden maximal 41 LKW/ Tag und im Mittel über die<br />
gesamte Bauzeit 16 LKW/Tag für den Baubereich in geschlossener Bauweise angegeben.<br />
3.4.2 BAUABSCHNITT 2:<br />
• offene Bauweise: Schacht Taborstraße:<br />
Bezüglich der zu erwartenden Baugeräte und LKW-Fahrten wird auf den Bauabschnitt 1<br />
verwiesen<br />
• offene Bauweise: Schacht Novaragasse:<br />
Es kann angenommen werden, dass die Abbrucharbeiten des Gebäudes Novaragasse 8 durch<br />
einen Kettenbagger durchgeführt werden. Schremmarbeiten sind im größeren Umfang nicht zu<br />
erwarten.<br />
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Bezeichnung Antrieb A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel<br />
Kettenbagger 155 kW 111 dB<br />
Kompressor 7 kW 99 dB<br />
Presslufthammer (schallgedämmt) > 35 kg 114 dB<br />
Betonpumpe k.A. 109 dB<br />
Transportbetonmischer (Betriebsart: Mischen) k.A. 108 dB<br />
Tabelle 31: Bauabschnitt 2, Schacht Novaragasse - schalltechnisch maßgebende Baugeräte<br />
• geschlossene Bauweise vom Donaukanal bis Praterstern:<br />
Die Versorgung dieser Bauarbeiten erfolgt durch den Schacht in der Heinestraße. An der<br />
Oberfläche wird ein Protalkran und ein Silo für die Versorgung der Spritzbetonarbeiten neben den<br />
sonstigen Baustelleneinrichtung aufgestellt. Das Zwischenlager für das Aushubmaterial während<br />
der Arbeiten am Wochenende wird unterirdisch zwischengelagert. Ebenso wird die<br />
Kopressorstation und die Lüftungseinrichtung in einem Zwischengeschoß des Schachtes oder im<br />
bereits hergestellten Tunnel situiert.<br />
Bezeichnung Antrieb A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel<br />
Portalkran elektrisch 103 dB<br />
Brunnenbohrgerät k.A. 104 dB<br />
Tabelle 32: Bauabschnitt 2, geschlossene Bauweise - schalltechnisch maßgebende Baugeräte<br />
Bezüglich der zu erwartenden LKW - Fahrten können ca. 60 Fahrten pro Tag erwartet werden.<br />
3.4.3 BAUABSCHNITT 3:<br />
• Station Praterstern in offener Bauweise:<br />
Dieses Bauwerk wird in der üblichen Deckelbauweise, wie bei den Bereichen in offener Bauweise<br />
bei Bauabschnitt 1 und 2, hergestellt. Weitere Angaben bezüglich der Baumaschinen sind dem<br />
Bauabschnitt 1 zu entnehmen. Als Spitzenwerte für die zu erwartenden LKW-Fahrten wurden<br />
135 LKW pro Tag angegeben (beim Betonieren der Sohlplatten). Die Passage in Richtung des<br />
Verbindungsganges zur Linie U1 wird offen errichtet (nicht in Deckelbauweise)<br />
• Streckentunnel - geschlossene Bauweise:<br />
Als Vorarbeiten sollen abschnittsweise Spundwände und DSV-Wände im Untergrund eingebracht<br />
bzw. hergestellt werden. Die Versorgung dieser Bauarbeiten erfolgt durch den Schacht der<br />
zukünftigen Station Praterstern. Folgende Baugeräte werden hierfür angesetzt:<br />
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Bezeichnung Antrieb A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel<br />
Hydraulik-Vibrations-Ramme (für Spundbohlen) 200 kW 122 dB<br />
Injektionsgerät k.A. 104 dB<br />
Suspensionsmischanlage k.A. 104 dB<br />
Portalkran elektrisch 103 dB<br />
Tabelle 33: Bauabschnitt 3, geschlossene Bauweise - schalltechnisch maßgebende Baugeräte<br />
Bezüglich der zu erwartenden LKW - Fahrten können ca. 60 Fahrten pro Tag erwartet werden.<br />
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3.4.4 BAUABSCHNITT 4:<br />
• offene Bauweise:<br />
Das U-Bahnbauwerk wird in diesem Bauabschnitt in der üblichen Deckelbauweise hergestellt, um<br />
die Immissionsbelastungen für die Anrainer zu minimieren. Bezüglich des Baugeräteeinsatztes<br />
und der zu erwartenden LKW-Fahrten, sind die gleichen Angaben wie für Bauabschnitt 1 heranzuziehen.<br />
• Rampe - offene Lage:<br />
In diesem Bereich werden die bestehenden Messehallen abgebrochen. Hierbei kann für den<br />
Abbruch der Hallen der Einsatz eines schweren Kettenbaggers und für den Abbruch der<br />
Fundamente und der Bodenplatte der Einsatz eines Hydromeissels angenommen werden.<br />
Bezeichnung Antrieb A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel<br />
Kettenbagger 155 kW 111 dB<br />
Kompressor 7 kW 99 dB<br />
Presslufthammer (schallgedämmt) > 35 kg 114 dB<br />
Hydromeissel 155 kW 122 dB<br />
Vibrowalze 82 kW 110 dB<br />
Rüttelplatte 6 kW 108 dB<br />
Betonpumpe k.A. 109 dB<br />
Transportbetonmischer (Betriebsart: Mischen) k.A. 108 dB<br />
Tabelle 34: Bauabschnitt 2, offene Bauweise - schalltechnisch maßgebende Baugeräte<br />
Bezüglich der zu erwartenden LKW-Fahrten pro Tag können ca. 60 Fahrten pro Tag veranschlagt<br />
werden.<br />
• Hochtragwerk:<br />
Für die Herstellung des Hochtragwerkes werden Bohrpfähle als Fundamente hergestellt. Hierbei<br />
sind Schremmarbeiten in geringem Umfang (Abschremmen der Bohrpfahlköpfe) zu erwarten.<br />
Anschließend sind Schallemissionen durch die Betonmischwägen und durch Betonpumpen zu<br />
erwarten.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
Bezeichnung Antrieb A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel<br />
Hydraulikbagger 80 kW 104 dB<br />
Kompressor 7 kW 99 dB<br />
Presslufthammer (schallgedämmt) > 35 kg 114 dB<br />
Hydroseilbagger für Herstellung der Bohrpfähle 200 kW 112 dB<br />
Suspensionsmischanlage k.A. 104 dB<br />
Betonpumpe k.A. 109 dB<br />
Transportbetonmischer (Betriebsart: Mischen) k.A. 108 dB<br />
Tabelle 35: Bauabschnitt 4, Hochtragwerk - schalltechnisch maßgebende Baugeräte<br />
Die Zahl der LKW-Fahrten für den An- und Abtransport kann mit 20 LKW/ Tag erwartet werden.<br />
Als weitere Schallemission im Baubetrieb ist die Herstellung des Gleiskörpers zu nennen. Hierbei<br />
ist das Einbringen bzw. das Stopfen des Schotters die maßgebende Schallquelle. Laut<br />
Messungen der Fa. iC Consulenten können folgende A-bewertete Schallleistungspegel zur<br />
Beurteilung herangezogen werden.<br />
Bezeichnung Antrieb A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel<br />
Gleisbaumaschine 170 kW 118 dB<br />
Gleisstopfmaschine 50 kW 112 dB<br />
Gleisbaukran 51 kW 106 dB<br />
Gleisbaubagger 53 kW 101 dB<br />
Tabelle 36: Bauabschnitt 4, Gleisbau - schalltechnisch maßgebende Baugeräte<br />
3.4.5 BAUABSCHNITT 5:<br />
• Hochtragwerk:<br />
Bezüglich der zu erwartenden Baugeräte und LKW-Fahrten wird auf den Bauabschnitt 4<br />
verwiesen.<br />
• Betriebsgleis:<br />
Die Herstellung des Betriebsgleises erfolgt in maschineller Bauweise. Der Startschacht befindet<br />
sich zwischen dem Betriebsbahnhof Erdberg und der Ostautobahn. Die Baustelleneinrichtung<br />
und Versorgung für den maschinellen Vortrieb befindet sich ebenso in diesem Bereich.<br />
Im Baubetrieb fallen 60 - 65 LKW-Transporte je Werktag an.<br />
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3.4.6 BAUABSCHNITT 6-10:<br />
Bezüglich der zu erwartenden Baueinsätze wird auf die Angaben von Bauabschnit 4 verwiesen.<br />
Der Abbruch der betroffenen Gebäude im Bereich der Trasse ist in gleicher Weise wie bei<br />
Bauabschnitt 4 beschrieben zu erwarten.<br />
3.5 Zu erwartende Immissionen durch den Baubetrieb<br />
Die exakten Immissionen können nicht bestimmt werden, da die genauen Einsatzzeiten der<br />
einzelnen Baugeräte nicht direkt festgelegt werden können. Es werden daher im Folgenden<br />
Annahmen aus den Erfahrungen bisheriger U-Bahnbaustellen getroffen und charakteristische<br />
Immissionen exemplarisch berechnet. Für die Berechnung der Schallimmissionen aus den<br />
angegebenen Schallleistungen ist nachstehend eine Tabelle mit Schallpegelabschlägen, in<br />
Abhängigkeit von der Einsatzzeit in Stunden und dem Abstand des Immissionsortes von der<br />
Emission in Meter dargestellt. Diese Tabelle ist auf eine Beurteilungszeit von 8 h tagsüber<br />
bezogen, welche in Anlehnung an die Beurteilung gemäß ÖN S 5004 (LA,Tag,8,max) gewählt wurde.<br />
DL 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
1 h -37 dB -43 dB -47 dB -49 dB -51 dB<br />
2 h -34 dB -40 dB -44 dB -46 dB -48 dB<br />
3 h -32 dB -38 dB -42 dB -44 dB -46 dB<br />
4 h -31 dB -37 dB -41 dB -43 dB -45 dB<br />
5 h -30 dB -36 dB -40 dB -42 dB -44 dB<br />
6 h -29 dB -35 dB -39 dB -41 dB -43 dB<br />
7 h -29 dB -35 dB -38 dB -41 dB -43 dB<br />
8 h -28 dB -34 dB -38 dB -40 dB -42 dB<br />
Tabelle 37: Schallpegelabschläge für die Berechnung von LA,eq,8 aus der Schallleistung LW<br />
Zum Beispiel ergibt sich für ein Baugerät mit 110 dB Schallleistung bei einer Einsatzdauer von<br />
4 h (in 8 h Bezugszeit) in 30 m Entfernung ein Immissionswert von 69 dB (Li = LW + ΔL -> Li = 110<br />
dB - 41 dB = 69 dB).<br />
Es ist festzustellen, dass zeitliche Einschränkungen der Bauarbeiten, mit Ausnahme einer<br />
Vermeidung von Bauarbeiten während der Nachtzeit, sofern sie wirtschaftlich vertretbar sind, zu<br />
einer Verlängerung der Gesamtbaudauer führen. Hierdurch wird der Zeitraum der temporären<br />
Schallimmissionen durch den Baustellenbetrieb wesentlich verlängert, da auf Grund der Unterbrechungen<br />
der Arbeiten eine wesentlich längere Ausführungsdauer, im Vergleich zu einem<br />
kontinuierlichen Fortschritt der Arbeiten, erwartet werden kann. Die geplanten Baumaßnahmen<br />
entsprechen in ihrem grundsätzlichen Ablauf den üblichen im <strong>Wiener</strong> Stadtraum anzutreffenden<br />
Straßen-, Tief- und Hochbaubaustellen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, das eine<br />
Vermeidung von erhöhten Schallimmissionen während der Bauphase technisch kaum möglich ist.<br />
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Bei der Planung des Bauablaufes wurden jedoch die schalltechnischen Aspekte als wichtiger<br />
Faktor berücksichtigt. Bei den <strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong> ist es üblich für jeden Bauabschnitt eine<br />
Ansprechperson für Anrainer (Ombudsmann) zu nennen. Über diese Kontaktperson können<br />
mögliche Wünsche oder Beschwerden auf der Baustelle angenommen und nach den<br />
technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Abhilfe geschaffen werden.<br />
Als mögliche Ausgleichsmaßnahme für den Baulärm sind Lärmschutzwände auf Grund der<br />
mehrstöckigen Anrainergebäude nur bedingt geeignet, da die Schirmwirkung dieser Wände mit<br />
zunehmender Anzahl von Geschoßen geringer wird bzw. die Lärmschutzwände keine Wirkung<br />
mehr zeigen. Für permanente Baustelleneinrichtungen mit maßgebenden Schallemissionen, wie<br />
zum Beispiel die Kühlaggregate für die Vereisungsarbeiten im Bereich der Station Schottenring,<br />
können Einhausungen schalltechnische Verbesserungen bewirken. Diese Maßnahmen sind<br />
während der Detailplanung bzw. während der Bauausführung zu prüfen und erforderlichenfalls<br />
vorzusehen. Bei der Auswahl der Schallschutzmaßnahmen ist auf die jeweiligen vorhandenen<br />
Schallimmissionen Rücksicht zu nehmen.<br />
3.5.1 OFFENE BAUWEISE - DECKELBAUWEISE<br />
Der für die offene Bauweise angenommene Geräteeinsatz und die jeweiligen Einsatzzeiten sind<br />
in den folgenden Tabellen dargestellt. Es wird hierbei angenommen, dass der Baustellenbetrieb<br />
zwischen 6 und 20 Uhr stattfindet. Für die Ermittlung des für die Beurteilung maßgebenden<br />
LA,8,max - Wertes wird angenommen, dass in den lautesten 8 Stunden 80 % des<br />
Tagesgeräteeinsatzes vorherrschen.<br />
• Baustelleneinrichtung, Freimachung<br />
Bezeichnung Antrieb Einsatz<br />
Bagger 155 kW 3 h/ Tag<br />
LKW (Ab- Antransport) 190 kW 3 LKW/ Tag<br />
Kompressor 2 kW 5 h/ Tag<br />
Presslufthammer - 5 h/ Tag<br />
Tabelle 38: offene Bauweise - Baustelleneinrichtung, Freimachung: Baugeräteeinsatz<br />
Schallimmissionen (LA,8,max) bezogen auf einen<br />
Abstand Emission - Immission von<br />
10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
84 dB 78 dB 74 dB 72 dB 70 dB<br />
Tabelle 39: offene Bauweise - Baustelleneinrichtung, Freimachung: zu erwartende Schallimmissionen<br />
Die maßgebenden Immissionen bei diesen Tätigkeiten werden durch den Betrieb des<br />
Pesslufthammers verursacht. Für die Baustelleneinrichtung und Freimachung der Baufläche ist<br />
eine Dauer von einer Woche abzuschätzen. Es ist jedoch anzunehmen, dass nicht während der<br />
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gesamten Dauer Schallemissionen durch den Betrieb der Presslufthammer anfallen. Die<br />
Schallimmissionen der Tätigkeiten ohne Schremmarbeiten sind ca. 5 bis 10 dB unter den in<br />
Tabelle 39 angeführten Immissionen zu erwarten.<br />
• Herstellung Schlitzwand/ Bohrpfahlwand<br />
Bezeichnung Antrieb Einsatz<br />
Hydroseilbagger 200 kW 5 h/Tag<br />
Suspensionsmischanlage 10 kW 5 h/Tag<br />
Bagger 80 kW 5 h/Tag<br />
Kompressor 2 kW 5 h/ Tag<br />
Presslufthammer - 4 h/ Tag<br />
LKW (Abtransport) 190 kW 24 LKW/Tag<br />
LKW (Antransport) 190 kW 1 LKW/Tag<br />
LKW (Fahrmischer) 190 kW 19 LKW/Tag<br />
LKW 88 kW 1 LKW/ Tag<br />
Tabelle 40: offene Bauweise - Herstellung Schlitzwand/ Bohrpfahlwand: Baugeräteeinsatz<br />
Für die Immissionsberechnung wurde angenommen, dass der Hydroseilbagger und der<br />
Presslufthammer gleichzeitig in Betrieb sind.<br />
Schallimmissionen (LA,8,max) bezogen auf einen<br />
Abstand Emission – Immission von<br />
10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
84 dB 78 dB 74 dB 72 dB 70 dB<br />
Tabelle 41: offene Bauweise - Herstellung Schlitzwand/ Bohrpfahlwand: zu erwartende Schallimmissionen<br />
• Herstellung oberste Decke<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
Bezeichnung Antrieb Einsatz<br />
Laderaupe 149 kW 5 h/Tag<br />
Radlader 149 kW 5 h/Tag<br />
Hydromeissel 155 kW 2 h/Tag<br />
LKW (Abtransport) 190 kW 10 LKW/ Tag<br />
LKW (Antransport) 190 kW 8 LKW/ Tag<br />
LKW (Antransport) 190 kW 1 LKW/ Tag<br />
LKW (Fahrmischer) 190 kW 11 LKW/ Tag<br />
LKW 88 kW 1 LKW/ Tag<br />
Tabelle 42: offene Bauweise - Herstellung oberste Decke: Baugeräteeinsatz<br />
Schallimmissionen (LA,8,max) bezogen auf einen<br />
Abstand Emission – Immission von<br />
10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
Schremmarbeiten (Hydromeissel)<br />
88 dB 82 dB 78 dB 76 dB 74 dB<br />
Betonierarbeiten<br />
76 dB 70 dB 66 dB 64 dB 62 dB<br />
Tabelle 43: offene Bauweise - Herstellung oberste Decke: zu erwartende Schallimmissionen<br />
Für die Herstellung der obersten Decke ist im Bauabschnitt 1 auch das Abschremmen der<br />
Elemente des bestehenden U-Bahntunnels erforderlich. Die zu erwartenden Schallimmissionen<br />
sind deshalb für beide Arbeitsvorgänge angegeben.<br />
• Aushub, Betonierarbeiten unter der obersten Decke<br />
Bei Anwendung der offenen Bauweise - Deckelbauweise werden nach Herstellung der obersten<br />
Decke alle weiteren Bauarbeiten unterirdisch durchgeführt. Die durch die Baugeräte in dieser<br />
Phase verursachten Schallemissionen können nur noch durch die für den Material An- und<br />
Abtransport vorgesehene Öffnung austreten. Es darf angenommen werden, dass die Schallimmissionen<br />
während dieser Bauphase im Mittel mindestens 10 dB unter den Immissionen,<br />
welche für die Arbeiten an der Oberfläche angegeben wurden, liegen.<br />
3.5.2 GESCHLOSSENE BAUWEISE - NÖT<br />
Für die schalltechnische Beurteilung der Immissionen durch den Baubetrieb werden nur jene<br />
Tätigkeiten herangezogen, welche an der Oberfläche durchgeführt werden. Die unterirdischen<br />
Bauarbeiten im Tunnel verursachen keine direkten Luftschallimmissionen, lediglich sekundäre<br />
Luftschallimmissionen können durch die Vortriebsarbeiten in den jeweils unmittelbar über den<br />
jeweiligen Baubereichen liegenden Gebäuden wahrgenommen werden. Diese Immissionen<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
können in den betroffenen Gebäuden während einer Dauer von 1-2 Wochen wahrgenommen<br />
werden (Vortriebsdauer im Bereich eines betroffenen Anrainerobjektes). Auf Basis von<br />
Erfahrungswerten darf angenommen werden, dass die auftretenden A-bewerteten Maximalpegel<br />
die Grenzwerte für „ausreichenden Schallschutz“ gemäß ÖN S 9020 einhalten. Da diese<br />
Maximalpegel nur während einer Dauer von 1 - 2 Tagen (Vortrieb direkt unter dem jeweilig<br />
betroffenen Anrainergebäude) auftreten, sind diese Immissionen für die Beurteilung der<br />
Schallimmissionen durch den Baubetrieb nicht von maßgebender Bedeutung.<br />
Die unterirdischen Bautätigkeiten müssen auf Grund der technischen Randbedingungen<br />
kontinuierlich erfolgen (0-24 h). Die Bautätigkeiten an der Oberfläche inkl. dem Ab- und<br />
Antransport von Baumaterial werden nur während der Tageszeiten und nicht während der Nachtzeit<br />
oder an Sonn- und Feiertagen durchgeführt. Um dennoch eine kontinuierliche Versorgung<br />
der unterirdischen Arbeiten zu Gewähr leisten, erfolgt eine Zwischenlagerung der Aushub- und<br />
Baumaterialien im Bereich der Baustelleneinrichtung.<br />
Der für die Vorarbeiten angenommene Geräteeinsatz und die jeweiligen Einsatzzeiten sind in den<br />
folgenden Tabellen dargestellt. Es wird hierbei angenommen, dass der Baustellenbetrieb<br />
zwischen 6 und 20 Uhr stattfindet. Für die Ermittlung des für die Beurteilung maßgebenden<br />
LA,8,max - Wertes wird angenommen, dass in den lautesten 8 Stunden 80 % des<br />
Tagesgeräteeinsatzes stattfinden.<br />
• Vorarbeiten - Brunnenbohrgerät<br />
Für den Vortrieb sind im Bereich des Tunnels (bis zu 100 m entfernt) Grundwasserabsenkungen<br />
erforderlich. Hierzu werden Brunnenbohrungen hergestellt (Bauabschnitt 1 und 2). Bei einem<br />
angenommenen Einsatz von 6 h pro Tag (Maximalemissionen - Volllastbetrieb der Maschine) sind<br />
folgende Immissionen zu erwarten:<br />
Schallimmissionen (LA,8,max) bezogen auf einen<br />
Abstand Emission - Immission von<br />
10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
84 dB 78 dB 74 dB 72 dB 70 dB<br />
Tabelle 44: geschlossene Bauweise/ Vorarbeiten - Brunnenbohrgerät: zu erwartende Schallimmissionen<br />
• Vorarbeiten - Spundwände, DSV-Wände<br />
Für die erforderliche Grundwasserabsenkung werden im Bauabschnitt 3 Spundwände bzw. DSV-<br />
Wände hergestellt. Folgender Geräteeinsatz wird angenommen:<br />
Bezeichnung Antrieb Einsatz<br />
Hydraulik-Vibrations-Ramme 200 kW 2,5 h/Tag<br />
Injektionsgerät k.A. 4 h/Tag<br />
Suspensionsmischanlage 12 kW 4 h/Tag<br />
Tabelle 45: geschlossene Bauweise - Vorarbeiten: Baugeräteeinsatz<br />
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Schallimmissionen (LA,8,max) bezogen auf einen<br />
Abstand Emission - Immission von<br />
10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
Herstellung Spundwände<br />
88 dB 82 dB 78 dB 76 dB 74 dB<br />
Herstellung DSV - Wände<br />
75 dB 69 dB 65 dB 63 dB 61 dB<br />
Tabelle 46: geschlossene Bauweise - Vorarbeiten: zu erwartende Schallimmissionen<br />
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• Baustellenbetrieb Versorgungsschacht<br />
In diesem Bereich ist der Einsatz folgender Baugeräte zu erwarten:<br />
Bezeichnung Antrieb Einsatz<br />
Portalkran elektrisch 4 h/Tag<br />
Kühlaggregat k.A. 24 h/Tag<br />
Tabelle 47: geschlossene Bauweise - Baustelleneinrichtung: Baugeräteeinsatz<br />
Schallimmissionen (LA,8,max) bezogen auf einen<br />
Abstand Emission - Immission von<br />
10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
Betrieb Portalkran<br />
71 dB 65 dB 61 dB 59 dB 57 dB<br />
Betrieb Kühlaggregat<br />
76 dB 70 dB 66 dB 64 dB 62 dB<br />
Tabelle 48: geschlossene Bauweise - Vorarbeiten: zu erwartende Schallimmissionen<br />
3.5.3 ERRICHTUNG DER HOCHTRAGWERKE<br />
Für die Errichtung der Hochtragwerke werden Bohrpfähle als Fundamente hergestellt. Hierbei<br />
sind nach den Schallemissionen des Bohrpfahlgerätes (ca. 1 Tag pro Stütze), Schallemissionen<br />
durch das Abschremmen der Bohrpfahlköpfe (ca. ½ Tag pro Stütze) zu erwarten.<br />
Bezeichnung Antrieb Einsatz<br />
Hydroseilbagger 200 kW 3 h/Tag<br />
Suspensionsmischanlage 10 kW 3 h/Tag<br />
Kompressor 2 kW 4 h/ Tag<br />
Presslufthammer - 4 h/ Tag<br />
Tabelle 49Hochtragwerk - Fundamente: Baugeräteeinsatz<br />
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Schallimmissionen (LA,8,max) bezogen auf einen<br />
Abstand Emission - Immission von<br />
10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
Herstellen der Bohrpfähle<br />
79 dB 73 dB 69 dB 67 dB 65 dB<br />
Abschremmen der Pfahlköpfe<br />
82 dB 76 dB 72 dB 70 dB 68 dB<br />
Tabelle 50: Hochtragwerk: Herstellung der Fundamente<br />
Anschließend wird ein Pfahlrost und die Tragwerksstütze betoniert. Das Brückentragwerk wird<br />
ebenso vor Ort betoniert. Bei diesen Arbeitsschritten treten hauptsächlich Schallemissionen durch<br />
den Betonmischwagen und die Betonpumpe auf. Die Betonierarbeiten müssen für jeden Bauteil<br />
(Stütze, Tragwerk) in einem Durchgeführt werden. Die zu erwartende Arbeitszeit für die<br />
Herstellung einer Stütze beträgt ca. einen halben Tag und für das Tragwerk einen Tag. Aus<br />
diesem Grund ist es möglich, dass die Betonierarbeiten des Hochtragwerkes auch bis in die<br />
Nachtstunden hineinreichen können, sie sind jedoch nach diesem Arbeitsgang abgeschlossen.<br />
Für die Herstellung der Schalung und Rüstung ist der Einsatz eines Mobilkranes und diverses<br />
Kleingerät auf der Baustelle erforderlich. Die durch diese Arbeiten zu erwartenden<br />
Schallimmissionen sind jedoch unter jenen, welche für die Betonierarbeiten angegeben sind, zu<br />
erwarten.<br />
Bezeichnung Antrieb Einsatz<br />
LKW (Fahrmischer) 190 kW 50 LKW/Tag<br />
LKW (Betonpumpe) 190 kW 1 LKW/ Tag<br />
Tabelle 51Hochtragwerk - Betonierarbeiten: Baugeräteeinsatz<br />
Schallimmissionen (LA,8,max) bezogen auf einen<br />
Abstand Emission – Immission von<br />
10 m 20 m 30 m 40 m 50 m<br />
83 dB 77 dB 73 dB 71 dB 69 dB<br />
Tabelle 52: Hochtragwerk: Betonierarbeiten<br />
Weiter ist zu erwarten, dass der Gleisbau maßgebende Schallemissionen durch das Einbringen<br />
und Stopfen des Gleisschotters zur Einrichtung der Gleise in die richtige Lage verursachen wird.<br />
Die zu erwartenden Schallimmissionen sind gemäß einer Abschätzung in ihrer Größenordnung<br />
mit den Schallimmissionen der Betonierarbeiten des Tragwerks vergleichbar. In einer<br />
Arbeitswoche können erfahrungsgemäß 70 m Gleis fertig gestellt werden. Das bedeutet, dass die<br />
maximalen Schallimmissionen nur für ca. 1 - 2 Tage an den jeweiligen betrachteten<br />
Immissionsorten einwirken, anschließend ist durch das Fortschreiten der Arbeiten eine Abnahme<br />
der Schallimmissionen zu erwarten.<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_2.doc Seite 50
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3.5.4 ERRICHTUNG DER STATIONEN<br />
Für die Errichtung der Stationen ist eine Baudauer von ca. 42 Monaten zu erwarten, wobei nur<br />
während der ersten 3 Monate ein Einsatz von schwerem Baugeräten (wie zum Beispiel<br />
Schubraupe, Bohrpfahlgerät) zu erwarten ist. In dieser Phase sind die zu erwartenden<br />
Schallimmissionen mit den in Abschnitt 3.5.3 angeführten Immissionen zu vergleichen.<br />
Anschließend sind neben Betonierarbeiten diverse Ausbauarbeiten durchzuführen. Es kann<br />
abgeschätzt werden, dass in dieser Phase die lautesten Schallimmissionen in 10 m Entfernung in<br />
einem Bereich zwischen 70 und 80 dB liegen werden. Pro Abstandsverdoppelung (Abstand<br />
Emission - Immissionsort) ist eine Abnahme des Schallpegels um ca. 6 dB zu erwarten.<br />
3.5.5 BAUABSCHNITT 1<br />
Für die Bauarbeiten im Bauabschnitt 1 wird die Maria-Theresien-Straße von der Kreuzung mit der<br />
Wasagasse bis zum Deutschmeisterplatz auf Bauzeit in den jeweiligen Bauphasen abschnittsweise<br />
für den Straßenverkehr gesperrt. Der Verkehr wird auf die nächstliegenden Straßen<br />
umgeleitet. Die Baustelleneinrichtung für die offene Bauweise (Maria-Theresien-Straße) ist im<br />
Bereich des Schlickplatzes geplant. Die Baustelleneinrichtung und Versorgung bzw. Entsorgung<br />
für die geschlossene Bauweise erfolgt über den im Bereich Vorkai und Schleuse dargestellten<br />
Baustellenbereich. Die Herstellung der Erweiterung des bestehenden Streckentunnels entlang<br />
der Maria-Theresien-Straße erfolgt in gleicher Weise wie die Herstellung eines neuen Tunnels in<br />
offener Bauweise (Deckelbauweise). In einem ersten Arbeitsschritt wird die neue Tunnelaußenschale<br />
hergestellt (Bohrpfahlwände). Anschließend wird die bestehende Decke entsprechend<br />
erweitert. Alle weiteren Abbrucharbeiten erfolgen dann unterirdisch, wobei jedoch durch die<br />
erforderlichen Transportöffnungen Schallemissionen austreten können. Mit dem bergmännischen<br />
Vortrieb wird nach den erforderlichen Vorarbeiten, ca. 17 Monate nach dem Baubeginn, vom<br />
Vorkai aus begonnen. Die Versorgung für den Tunnelvortrieb inklusive Material An- und<br />
Abtransport erfolgt ausschließlich von der Baustelleneinrichtung im Bereich Vorkai. Es sind somit<br />
keine Schallimmissionen in den restlichen Bereichen dieses Bauabschnitts durch diese<br />
Vortriebsarbeiten zu erwarten.<br />
Die derzeit in der Maria-Theresien-Straße anzutreffenden Schallimmissionen durch Straßenverkehr<br />
sind vergleichsweise hoch. Im <strong>Wiener</strong> Lärmkataster werden die derzeit vorhanden<br />
Schallimmissionen mit 74 - 75 dB am Tag und 66 - 67 dB in der Nacht angegeben. Durch die<br />
Verkehrssperre in der Maria-Theresien-Straße werden die Verkehrsströme umgeleitet, wodurch<br />
die Schallimmissionen durch den Straßenverkehr in diesem Bereich reduziert werden. Als<br />
zusätzliche Schallimmission ist der Baustellenbetrieb, welcher jedoch nur während der Tageszeit<br />
stattfindet, zu berücksichtigen. Die dominierenden Schallimmissionen können durch die<br />
oberirdischen Abbrucharbeiten erwartet werden. Bezüglich dieser Abbrucharbeiten ist jedoch zu<br />
betonen, dass nur die unbedingt erforderlichen Abbrucharbeiten oberirdisch durchzuführen sind.<br />
Alle weiteren Abbrüche werden erst nach Herstellung der neuen erweiterten Tunneldecke<br />
unterirdisch durchgeführt.<br />
Die zu erwartenden Immissionen während der offenen Bauweise im Bereich der Maria-Theresien-<br />
Straße wurden in Abschnitt 3.5.1 exemplarisch berechnet. Die oberirdischen Arbeiten werden ca.<br />
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1 Jahr andauern. Es kann angenommen werden, dass die Schremmarbeiten unter Einsatz eines<br />
Hydromeissels abschnittsweise durchgeführt werden, sodass durch das Fortschreiten der<br />
Arbeiten die höchsten Schallimmissionen für ca. 1 - 3 Wochen andauern, und anschließend eine<br />
Abnahme der Schallimmissionen durch das Weiterrücken der Arbeiten zu erwarten ist. In einem<br />
Abstand von ca. 40 - 50 m von den Bauarbeiten liegen die durch die Schremmarbeiten<br />
verursachten Schallimmissionen in etwa auf dem Niveau der derzeit vorhandenen<br />
Schallimmissionen durch Straßenverkehr. Weitere Schremmarbeiten sind systembedingt nach<br />
der Herstellung der Bohrpfähle (Abschremmen der Pfahlköpfe) erforderlich. Es ist geplant, diese<br />
Arbeiten mit schallgedämmten Pressluft-Schremmhämmern durchzuführen (Dauer:<br />
abschnittsweise 1 - 2 Wochen). Die Schallimmissionen durch die Fahrbewegungen der LKW für<br />
den An- und Abtransport von Material können ca. mit 50 dB (LA,8,max) erwartet werden (bezogen<br />
auf einen Abstand von 10 m). Diese Immissionen liegen deutlich unter den sonstigen<br />
Straßenverkehrsimmissionen.<br />
Die zu erwartenden Schallimmissionen während der bergmännischen Bauweise wurden in<br />
Abschnitt 3.5.2 exemplarisch berechnet. Grundsätzlich sind Schallimmissionen nur von der<br />
Baustelleneinrichtung im Bereich des Vorkais zu erwarten. Von dort werden die unterirdischen<br />
Bauarbeiten versorgt. Die für die Versorgung erforderlichen Einrichtungen werden vor allem<br />
unterirdisch angeordnet (Kompressorstation, Ventilation für Belüftung). Ebenso soll das für die<br />
Vereisungsarbeiten unter dem Donaukanal erforderliche Kühlaggregat nach den technischen<br />
Möglichkeiten im Bereich des Schachtes unterirdisch angeordnet werden. Für den Fall, dass eine<br />
unterirdische Aufstellung des Kühlaggregates technisch nicht möglich ist, ist eine entsprechende<br />
Schalldämmung vorzusehen (24 h Betrieb während der Bauphase - „Stationsröhre Schottenring“,<br />
ca. 10 Monate), sodass bei den nächstliegenden Anrainerobjekten die vorhandenen Schallimmissionen<br />
durch Straßenverkehr (ca. 65 dB in der Nacht) nicht weiter erhöht werden. Die<br />
Anrainerobjekte entlang des Franz-Josef-Kais sind durch die Stützmauer zum Vorkai in einem<br />
gewissen Maß von den Schallemissionen abgeschirmt. Die gegenüberliegenden Anrainerobjekte<br />
an der oberen Donaustraße liegen in einem Abstand von mehr als 100 m zu der geplanten<br />
Baustelleneinrichtung. Es sollte deshalb ein A-bewerteter Dauerschallpegel von 55 dB durch den<br />
Betrieb des Kühlaggregates in 100 m Entfernung nicht überschritten werden.<br />
Die Schallimmissionen durch die Fahrbewegungen der LKW für den An- und Abtransport von<br />
Material (60 LKW pro Tag) können mit maximal 55 dB (LA,8,max) erwartet werden (bezogen auf<br />
einen Abstand von 25 m). Diese Immissionen liegen deutlich unter den sonstigen Straßenverkehrsimmissionen.<br />
3.5.6 BAUABSCHNITT 2<br />
Die Bauarbeiten im Bauabschnitt 2 werden fast ausschließlich unterirdisch durchgeführt<br />
(bergmännische Bauweise), nur im Bereich der zukünftigen Stationsaufgänge der Station<br />
Taborstraße (Schacht Taborstraße und Novaragasse) und im Bereich des Weichenschachtes<br />
Heinestraße finden oberirdische Bauarbeiten statt.<br />
Der Stationsschacht Taborstraße wird in Deckelbauweise hergestellt. Bezüglich der zu<br />
erwartenden Immissionen wird auf die exemplarische Berechnung in Abschnitt 3.5.1 verwiesen.<br />
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Die Dauer der zu erwartenden Immissionen kann für das Freimachen der Oberfläche mit ca. 1<br />
Monat, die Herstellung der Schlitzwände mit 3 Monaten und die Herstellung der obersten Decke<br />
mit ca. 1 Monat veranschlagt werden. Während der Herstellung der Schlitzwände darf jedoch<br />
gesagt werden, dass sich die maximalen Immissionen voraussichtlich nur über einen Zeitraum<br />
von ca. 15 - 20 Tage erstrecken werden (Gesamtdauer ca. 3 Monate, siehe oben). Die<br />
oberirdischen Arbeiten, welche erhöhte Schallimmissionen wie sie in Abschnitt 3.5.1 berechnet<br />
wurden verursachen, sind für eine Dauer von ca. 3-6 Monate zu erwarten. In etwa während<br />
dieser Zeit ist eine Verkehrssperre für die stadteinwärtige Fahrspur der Taborstraße erforderlich.<br />
Der Verkehr dieser Fahrspur wird über die nächstliegenden Straßen (Castellezgasse, Große<br />
Sperlgasse, Große Pfarrgasse, Aloisgasse) umgeleitet. In diesen Nebenstraßen kann ein Anstieg<br />
der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr erwartet werden. Unter Berücksichtigung, dass<br />
nur die Hälfte des derzeitigen Verkehrs (eine Fahrrichtung -> -3 dB) umgeleitet wird, dass das<br />
Verkehrsaufkommen auf Grund der Baustellentätigkeit tendenziell absinkt (Hang zu<br />
großräumigem Ausweichen der Baustelle, -> -3 dB), und dass die Fahrgeschwindigkeit in den<br />
Nebenstraßen geringer ausfällt als auf der Taborstraße (-> -3 dB), können die Straßenverkehrsimmissionen<br />
durch die Umleitung mit ca. 64 dB am Tag und 56 dB in der Nacht erwartet werden<br />
(derzeitige Straßenverkehrs - Immissionnen an der Taborstraße 73/ 65 dB Tag/ Nacht).<br />
Der Stationsschacht Novaragasse wird in offener Bauweise errichtet. Die Bautätigkeit ist hier mit<br />
den üblichen Baubetrieb einer Hochbaustelle zu beschreiben. Der Abbruch des bestehenden<br />
Gebäudes erfolgt mit einem schweren Hydraulikbagger (3-4 Wochen) und eventuell unter<br />
zeitweisem Einsatz von Presslufthämmern (Immissionen siehe Abschnitt 3.5.1 - Baustelleneinrichtung,<br />
Freimachung). Anschließend werden Schlitzwände hergestellt (Dauer ca. 6 Wochen),<br />
wobei die maximalen Schallimmissionen, wie sie in Abschnitt 3.5.1 berechnet wurden, nicht an<br />
allen Tagen dieses Zeitraumes auftreten werden. Nach der Herstellung der Schlitzwände ist das<br />
Abschremmen der Schlitzwandköpfe erforderlich (Dauer ca. 1 Woche). Anschließend an diese<br />
Arbeiten sind nur noch Betonierarbeiten oberirdisch anzutreffen. Diese oben beschriebenen<br />
Arbeiten, mit den größten zu erwartenden Schallimmissionen, sind nach ca. 3 - 4 Monaten<br />
abgeschlossen, alle weiteren Arbeiten entsprechen den üblichen Bauarbeiten an Hochbaubaustellen.<br />
Der Schacht Heinestraße wird in gleicher Weise wie der Schacht Taborstraße in Deckelbauweise<br />
hergestellt. Bezüglich der zu erwartenden Schallimmissionen kann auf die schalltechnischen<br />
Abschätzungen des Schachts Taborstraße verwiesen werden. Nach der Fertigstellung des<br />
Rohbaus dient dieser Schacht als Versorgungsöffnung für den bergmännischen Vortrieb. Die für<br />
diesen Vortrieb erforderlichen Aggregate mit den maßgebenden Schallemissionen werden<br />
unterirdisch im Bereich des Schachtes angeordnet. Die Zwischenlagerung von Aushubmaterial<br />
(während der LKW-Fahrverbotszeiten) erfolgt ebenfalls unterirdisch. Die Materialbewegungen in<br />
und aus dem Schacht erfolgen über einen Kran mit elektrischem Antrieb.<br />
Die Vortriebsarbeiten der bergmännischen Bauweise erstrecken sich über einen Zeitraum von ca.<br />
2 Jahren. Während dieser Phase sind an Werktagen bis zu 60 LKW Fahrten (An- und<br />
Abtransport von Baumaterial bzw. Aushubmaterial) zu erwarten. Die durch diese LKW-Fahrten<br />
verursachten Schallimmissionen sind mit ca. 50 dB einzustufen (bezogen auf einen Abstand von<br />
15 m). Diese zusätzlichen Schallimmissionen liegen an stark befahrenen Straßen deutlich unter<br />
den schon vorhanden Schallimmissionen, sodass in diesen Bereichen keine Verschlechterung<br />
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durch den zusätzlich Baustellenverkehr zu verzeichnen sein werden. Im Bereich von<br />
Nebenstraßen ist zu erwarten, dass die vorhandenen Schallimmissionen ca. im Bereich von 50<br />
dB (LA,8,max) im innerstädtischen Bereich liegen. Es ist somit möglich, dass es durch den<br />
Baustellenverkehr zu einer Erhöhung der Straßenverkehrsschallimmissionen kommt. Die LKW-<br />
Bewegungen für die Herstellung der Schächte Taborstraße, Novaragasse und Heinestraße sind<br />
mit weniger als 60 Fahrten pro Tag einzugrenzen. Die obige Beurteilung bezüglich der<br />
Straßenverkehrsschallimmissionen des Baustellenverkehrs kann somit auch für die Bauarbeiten<br />
in offener Bauweise herangezogen werden.<br />
Vor Beginn der bergmännischen Vortriebsarbeiten müssen für die Absenkung des Grundwassers<br />
Brunnen hergestellt werden. Hierbei ist die Errichtung von Doppelbrunnen an ca. 100 Positionen<br />
entlang der geplanten Strecke (Donaukanal bis Praterstern) geplant. Die Herstellung eines<br />
Brunnens wird in Summe ca. 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen, wobei die größten<br />
Schallimmissionen durch das Brunnenbohrgerät zu erwarten sind. Diese Arbeiten sind in ca. 2<br />
Tagen abgeschlossen. Weiters ist für die Ableitung des Wassers die Herstellung eines eigenen<br />
Kanals geplant. Die genauen Positionen der Brunnen können derzeit noch nicht festgelegt<br />
werden, liegen jedoch in den im Grundbedarfsplan ausgewiesenen Flächen.<br />
3.5.7 BAUABSCHNITT 3<br />
Die zu erwartenden Immissionen während der offenen Bauweise (Deckelbauweise) im Bereich<br />
Praterstern wurden in Abschnitt 3.5.1 exemplarisch berechnet. Die oberirdischen Arbeiten werden<br />
ca. 1 Jahr andauern. Auf Baudauer behält der Deckel in diesem Bereich des Bahnhofes Wien<br />
Nord für die Beschickung der unterirdischen Arbeiten eine Öffnung, wobei jedoch durch diese<br />
erforderlichen Transportöffnungen Schallemissionen austreten können. Der bergmännische<br />
Vortrieb in Richtung der Bauabschnitte 2 und 4 wird von einer Öffnung im Bauwerk im Bereich<br />
des Bahnhofes Wien Nord (innerhalb des Pratersterns) aus weitergeführt. Ebenso erfolgt der<br />
Material An- und Abtransport ausschließlich von der Baustelleneinrichtung im Bereich des<br />
Pratersterns. Weitere Schallimmissionen entstehen während der Vorarbeiten für die<br />
bergmännische Bauweise durch das Schlagen von Spundbohlen welche für eine Dauer von 3<br />
Wochen veranschlagt werden. In den restlichen Bereichen dieses Bauabschnitts sind keine<br />
maßgebenden Schallimmissionen durch den Vortrieb auf Grund der unterirdischen Arbeiten zu<br />
erwarten. Zur Bewertung der voraussichtlichen Schallimmissionen während der bergmännischen<br />
Bauweise ist wieder die exemplarische Berechnung in Abschnitt 3.5.2 heranzuziehen.<br />
Die Verkehrskonzeption nimmt Bezug auf das sich nach dem Baufortschritt richtende bzw.<br />
nächtliche Sperren nur einzelner, spezifischer Fahrspuren. Somit bleibt für den Straßenverkehr<br />
der Bereich Praterstern durchgehend befahrbar. Auf Grund der auch hier zu erwarteten<br />
großräumigen Umfahrung der Verkehrsbehinderungsbereiche und des geringeren Tempos im<br />
Baustellenabschnitt, ist mit keiner Erhöhung der Schallemissionen ausgehend vom<br />
Straßenverkehr zu rechnen. Entlang der Ausstellungsstraße kommt es zu einer geringfügigen<br />
Verkehrsumlegung gegen Norden. Die Straßenbahnschienen werden seitlich versetzt und die<br />
Nebenfahrbahn wird auf Bauzeit zu Hauptfahrbahn in Richtung stadteinwärts. Der<br />
stadtauswärtige Kfz - Verkehr wird sich auf der Straßenbahntrasse bewegen. Schalltechnisch<br />
bedeuten diese Maßnahmen lediglich eine Erhöhung des Schallpegels durch das Näherrücken<br />
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der Schallquellen zu den Immissionspunkten entlang der Häuserfronten, wobei man jedoch die<br />
gleichen Trends, wie sie generell zu erwarten sind, hinsichtlich Ausweichstrategien und<br />
langsames Fahren in Betracht ziehen muss.<br />
Die Schallimmissionen durch die Fahrbewegungen der LKW für den An- und Abtransport von<br />
Material (60 LKW pro Tag) können mit etwa 55 dB (LA,8,max) erwartet werden (bezogen auf einen<br />
Abstand von 15 m). Lediglich beim Betonieren der Sohlplatten kann die Zahl der LKW auf bis zu<br />
135 pro Tag ansteigen, wodurch die Schallimmissionen mit ca. 58 dB zu erwarten sind. Die durch<br />
den Baustellenbetrieb bedingten Immissionen an dem äußerst stark frequentierten Verkehrsknotenpunkt<br />
Praterstern können im Bereich bzw. unter den sonstigen Straßenverkehrsimmissionen<br />
erwartet werden.<br />
3.5.8 BAUABSCHNITT 4<br />
Die Tunnelbauwerke in Bauabschnitt 4 werden in bereits oben beschriebener offener Bauweise<br />
weitergeführt. Grundsätzlich ist die schalltechnische Bewertung den bereits beschriebenen<br />
Szenarien gleichzusetzen. Bezüglich des Baugeräteeinsatzes und der zu erwartenden LKW-<br />
Fahrten, sind die gleichen Angaben wie für Bauabschnitt 1 heranzuziehen. Deutlich hervorzuheben<br />
ist in diesem Bauabschnitt jedoch der Übergang von der Tief in die Hochlage. Zu den<br />
bisher erwähnten Schallemissionen in offener Bauweise sind die Emissionen bedingt durch die<br />
Abbrucharbeiten bestehender Messehallen und den Gleisbau bzw. der Streckenausrüstung<br />
miteinzubeziehen.<br />
Hierbei kann für den Abbruch der Hallen der Einsatz eines schweren Kettenbaggers und für den<br />
Abbruch der Fundamente und der Bodenplatte der Einsatz eines Hydromeissels angenommen<br />
werden (Dauer 6-7 Wochen). Bezüglich der zu erwartenden LKW-Fahrten sind ca. 60 Fahrten<br />
pro Tag mit einen LA,8,max von etwa 50 - 55 dB zu erwarten (bezogen auf eine Abstand von 10 -<br />
30 m), was deutlich unter den Schallimmissionen von stark befahrenen Straßen liegt, sodass<br />
keine Verschlechterung durch zusätzlichen Baustellenverkehr anzunehmen ist.<br />
Bezüglich der zu erwartenden Schallimmissionen durch die Errichtung der Hochtragwerke wird<br />
auf die exemplarische Berechnung in Abschnitt 3.5.3 verwiesen. Die Dauer für das Herstellen der<br />
Bohrpfähle kann mit einem halben Tag pro Stütze veranschlagt werden, wobei Schremmarbeiten<br />
in geringem Umfang (Abschremmen der Bohrpfahlköpfe) nötig sind. Anschließend wird die<br />
Stützenkonstruktion und der Tragwerkskörper hergestellt. Schallemissionen sind somit durch die<br />
Betonmischwägen und durch Betonpumpen zu erwarten (jeweils ein Tag pro Tragwerk). Im<br />
Baubetrieb werden voraussichtlich etwa 60 - 65 LKW-Transporte je Werktag anfallen (LA,8,max ca.<br />
50 - 55 dB bezogen auf eine Abstand von 10 - 30 m).<br />
Anschließend an die Errichtung der Hochtragwerke ist die Herstellung des Gleiskörpers als<br />
weitere Schallemission im Baubetrieb zu nennen. Hierbei ist das Einbringen des Schotters mittels<br />
Bagger bzw. das darauf folgende Stopfen mittels Gleisstopfmaschine als maßgebende<br />
Schallquelle zu sehen. Die zu erwartenden Immissionen während dieser Bauphase wurden in<br />
Abschnitt 3.5.3 exemplarisch beurteilt.<br />
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Die schalltechnischen Belastungen durch die aus den Gleisbau resultierenden LKW Fahrten (3 -<br />
4 LKW/Tag) dürfen als gering eingestuft werden womit keine Verschlechterungen der Ausgangssituation<br />
vorauszusehen ist.<br />
Bei der hochbautechnischen Errichtung der Stationsgebäude handelt es sich um ein<br />
Stahlbetonbauwerk. Bezüglich der Immissionsbeurteilung wird auf Abschnitt 3.5.4 verwiesen.<br />
Die Zahl der LKW-Fahrten für den An- und Abtransport kann mit 20 LKW/Tag erwartet werden.<br />
Die hierdurch verursachten Schallimmissionen liegen unter 50 dB (LA,8,max).<br />
3.5.9 BAUABSCHNITT 5<br />
Die Herstellung des Betriebsgleises erfolgt in geschlossener Bauweise. Der Startschacht befindet<br />
sich zwischen dem Betriebsbahnhof Erdberg und der Ostautobahn. Die Baustelleneinrichtung<br />
und Versorgung für den maschinellen Vortrieb befindet sich ebenso in diesem Bereich.<br />
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass Schallemissionen während des Baubetriebes nur<br />
durch die erforderlichen Transportöffnungen (Startschacht) austreten können.<br />
Bezugnehmend auf die zu erwartenden Immissionen während der offenen Bauweise bzw. der<br />
Herstellung der Hochlagekonstruktion (Abzweigung vom Streckengleis) wird auf Abschnitt 3.5.8<br />
verwiesen. Die Schallimmissionen durch die Fahrbewegungen der LKW (etwa 60 pro Tag)<br />
während der geschlossenen Bauweise können mit den Angaben im Bauabschnitt 1 Abschnitt<br />
3.5.5 abgeschätzt werden.<br />
3.5.10 BAUABSCHNITT 6-10<br />
Bezüglich der zu erwartenden Schallimmissionen durch den Baubetrieb wird auf die Angaben von<br />
Bauabschnit 4 verwiesen. Die Schallimmissionen durch den Abbruch der betroffenen Gebäude<br />
im Bereich der Trasse sind in gleicher Weise, wie in Abschnitt 3.5.8 beurteilt, zu erwarten.<br />
3.6 Literatur bzw. Literaturverweise zur lärmtechnischen Untersuchung<br />
der Bautätigkeiten an der Verlängerung der U-Bahnlinie U2<br />
Weiters ist in den vorliegenden Belangen zusätzlich auf folgende Literatur zu verweisen:<br />
[1] <strong>Wiener</strong> Baulärmgesetz LGBl 1973/ 16, vom 26. Jänner 1973, LGBl 1981/ 25, vom 2. Juli<br />
1981, LGBl 1991/ 17, vom 25. Februar 1991<br />
[2] Emissionswerte-Verordnung zum <strong>Wiener</strong> Baulärmgesetz LGBl 1973/ 20, vom 30. April<br />
1973<br />
[3] Baumaschinenlärm-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 793/1994 vom 30. September 1994,<br />
geändert mit BGBl. Nr. 903/1995 vom 29. Dezember 1995 und BGBl. Nr. 722/1996 vom 17.<br />
Dezember 1996<br />
[4] 249. Verordnung: Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen<br />
Maschinen und Geräten, BGBl Teil II vom 24. Juli 2001<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_2.doc Seite 56
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
[5] Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 8. Mai 2000 zur<br />
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über umweltbelastende<br />
Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Maschinen und Geräten.<br />
[6] Eisenbahngesetz BGBl. Nr. 60/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.<br />
305/1976<br />
[7] Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.<br />
258/1995<br />
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4 BEURTEILUNG ALTERNATIVER VARIANTEN<br />
4.1 Trassenvarianten<br />
Allgemein kann gesagt werden, dass die im U-Bahnbau verwendeten Schallschutzmaßnahmen<br />
als wirksame Mittel der Immissionsminderung gesehen werden können. Das spiegelt sich in dem<br />
Umstand wider, dass selbst direkt neben der Trasse in Hochlage keine Überschreitungen der<br />
Grenzwerte der SchIV anzutreffen sind (siehe z.B. Grünland Haus 41). Schalltechnische<br />
Probleme können auftreteten wenn hohe Anrainerobjekte direkt neben der Trasse in Hochlage<br />
liegen. Auf Grund der geringeren Schirmwirkung der Schallschutzwände bei Immissionspunkten<br />
oberhalb des U-Bahntragwerks können auch höhere Schallpegel auftreten, wodurch eine<br />
Überschreitung der Grenzwerte der SchIV möglich sein kann.<br />
Da aus luftschalltechnischer Sicht in Bezug auf die einzelnen alternativen Trassenführungsvarianten<br />
nur die in Hochlage befindlichen Abschnitte relevant sind, werden im Folgenden die für<br />
diese Untersuchung keine Vor- oder Nachteile ergebenden unterirdischen lediglich körperschallverursachenden<br />
Streckenabschnitte ausgeklammert.<br />
Die in den Anfangsphasen des Projektablaufes geprüften Lösungsmöglichkeiten bezüglich<br />
Variantenthematik gliedern sich hauptsächlich in drei nachstehende Untersuchungsstufen.<br />
1. Variantengrobauswahl<br />
2. Vertiefte Variantenbearbeitung<br />
3. Ergänzende Variantenuntersuchung<br />
4.1.1 VARIANTENGROBAUSWAHL<br />
Hier wurden im Bereich bis zur Donauquerung drei grundsätzliche Möglichkeiten für eine<br />
Erschließung des Raumes Stadtlau/Aspern mittels U-Bahn aufgezeigt.<br />
In der Variante 1 - U2A wird die Trasse ab Ausstellungsstraße in Hochlage geführt. Aus<br />
schalltechnischer Sicht ist dazu zu sagen, dass die vom U-Bahnbetrieb ausgehenden Schallemissionen<br />
in diesem Bereich verglichen mit den schon vorhandenen Emissionen gering<br />
ausfallen, und aus diesem Grund bei einer Gesamtbeurteilung kaum zum Tragen kommen.<br />
Gleiches kann auch zur Möglichkeit U2B gesagt werden, die sehr ähnlich der Variante U2A<br />
auftaucht bzw. in Hochlage weiterverläuft.<br />
Weniger günstig ist aus lärmtechnischer Sicht die Ausführungsvariante U2C zu sehen, da hier die<br />
U-Bahnlinie in einem Bereich, welcher der Kategorie Erholungsgebiet zuzuordnen ist, zu Tage<br />
tritt und auf Grund des hier vermutlich eher niedrigen Grundgeräuschpegels durchaus<br />
Schallpegelbestimmend sein kann.<br />
Zur Variante 2 - U3 ist schalltechnisch nur das Beispiel U3B relevant, da U3A und U3C in<br />
Tieflage geführt werden. Hier wäre zu sagen, dass eine geplante U-Bahntrasse, die<br />
stadtauswärts gesehen noch vor bzw. kurz nach dem Donaukanal auftaucht und neben der ÖBB-<br />
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Strecke (S80) verläuft aus bereits oben genannten Gründen (Variante 1 - U2A) bei der<br />
Beurteilung keine Bedeutung hätte.<br />
Die Variante 3 - U5 entlang des Frachtenbahnhofes / Nordbahnhofes in Richtung<br />
Vorgartenstraße ist gleich der Möglichkeit 1 - U2A zu beurteilen.<br />
Variantenauswahl im Raum Stadtlau:<br />
Die Variante 1 kann auf Grund der Bündelung mit anderen lärmintensiven Verkehrsadern<br />
(entlang der Langobardenstraße und Straßenbahnlinie 25) als empfehlenswerte Möglichkeit<br />
eingestuft werden.<br />
Diese Bündelung trifft auch teilweise bei Variante 2 zu, doch würde diese Trasse unter anderem<br />
direkt entlang der alten Donau verlaufen und so in diesem Erholungsgebiet möglicherweise<br />
schalltechnisch Komplikationen bei der Beurteilung verursachen.<br />
4.1.2 VERTIEFTE VARIANTENBEARBEITUNG<br />
Auf Grund der Ergebnisse der Variantengrobauswahl wurden die verbleibenden Möglichkeiten<br />
einer vertieften Bearbeitung unterzogen. Dabei ergaben sich einige Untervarianten und<br />
Variantenumbenennungen.<br />
Variante U2 - A blieb in dieser Phase großteils unverändert, wodurch die oben getroffenen<br />
Aussagen weiterhin Gültigkeit haben.<br />
Die hier weiters diskutierte neue Variante U2 - B - Hochlage ab Ausstellungsstraße entlang der<br />
Erzherzog-Karl-Straße bis Überquerung Aspernstraße - kann schalltechnisch gesehen etwas<br />
ungünstiger als U2 - A beurteilt werden, da der hier gedachte Bau einer weiteren Donaubrücke<br />
auch in der Errichtungsphase eine deutliche lärmtechnische Beeinträchtigung der<br />
Erholungsgebiete „Donauinsel“ und „Alte Donau“ darstellt.<br />
Zu Variante U2 - C siehe oben.<br />
Zu Variante U3 siehe U3 - A oben.<br />
Variantenauswahl im Raum Stadtlau:<br />
Variante 1 (von Kaisermühlenstraße über Langobardenstraße bis Überquerung Aspernstraße) ist<br />
gleich der im Punkt 3.1 beschriebenen Variante 1.<br />
Variante 2 siehe im Punkt 3.1 beschriebene Variante 2 bzw. im Punkt 3.2 beschriebene Variante<br />
U2 - B (=U2B/2).<br />
4.1.3 ERGÄNZENDE VARIANTENUNTERSUCHUNG<br />
Im Herbst 1997 wurde auf Basis der vertieften Variantenbearbeitung die Variante U2A/1 als jene<br />
Möglichkeit ausgewählt, welche der weiteren Planung zu Grunde zu legen war.<br />
Auch aus schalltechnischer Sicht kann zusammenfassend gesagt werden, dass die Variante<br />
U2A/1 als relativ günstig anzusehen ist. Dies ist dadurch begründet, dass die geplante<br />
Trassenführung vorwiegend in Bereichen derzeitiger hoher Immissionsbelastungen an<br />
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verkehrsintensiven Hauptstraßen (Ausstellungsstraße, Vorgartenstraße, Langobardenstraße), im<br />
Bereich des Bahnhofes Stadtlau, der Ostbahn, Knoten Kaisermühlen und auch der<br />
Straßenbahnlinie 25 geführt wird. Daraus ergibt sich der schalltechnisch - physikalische Effekt,<br />
dass die U-Bahnemissionen vorwiegend von dem umgebenden Lärm übertönt werden bzw. durch<br />
eine Zusammenfassung der einzelnen Schallquellen der Immissionsanteil der U-Bahn wenig zum<br />
Tragen kommt. Einzelne Erholugsgebiete werden bei dieser Variante nur peripher tangiert, wo<br />
durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen die Immissionssituation weitgehend entschärft<br />
werden kann.<br />
4.2 Sonstige Alternativen<br />
4.2.1 U-BAHN - LIGHT<br />
Zur U-Bahn - light wäre zu sagen, dass um eine generelle Unterscheidung zu den oben<br />
beschriebenen Varianten treffen zu können, die Frage der Niveaulage der U-Bahntrasse von<br />
Wichtigkeit ist. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein Verlauf am Straßenniveau<br />
gegenüber einer Führung in Hochlage schalltechnisch ungünstiger ist, da großteils keine<br />
Schallschutzmaßnahmen wie sie in der Hochlage zu finden sind zur Anwendung kämen. Wäre<br />
die U-Bahn - light gänzlich in Hochlage geplant, ergäbe sich aus schalltechnischer Sicht, im<br />
Vergleich mit den oben beschriebenen U-Bahn - Varianten, nur eine geringfügig veränderte<br />
Schallsituation. Die Trasse würde im 2. Bezirk von Erdberg bis Donaubrücke entweder in Tieflage<br />
oder in Niveau- bzw. Hochlage laufen. Die Tieflage stellt luftschalltechnisch kein Problem dar, die<br />
beiden anderen Vorschläge, vor allem die Niveaulage, da es hier kaum zu einer Bündelung mit<br />
den Emissionen der A23 kommt, sind im Vergleich zur Tieflage in dem Erholungsgebiet rund um<br />
den Prater als ungünstiger einzustufen.<br />
4.2.2 EISENBAHN<br />
Vielfach wurde die Schnellbahn-Linie S 80 als Alternative zur Verlängerung der U-Bahnlinie U2<br />
diskutiert. Um derzeit jedoch dasselbe Maß an öffentlichem Verkehrsangebot zur Verfügung zu<br />
stellen wie die U2, müsste die S80 (speziell in den Spitzenstunden) in einem 4 Minuten - Intervall<br />
betrieben werden. Ein derartiges Zugsintervall setzt jedoch den durchgehenden viergleisigen<br />
Ausbau der Trasse der S80 von Simmering bis zur Erzherzog - Karl-Straße voraus, was<br />
schalltechnisch kaum von Vorteil wäre, da die Schallemissionen unter diesen Umständen, bei<br />
einer solchen Art von besseren Erschließung diverser Stadtteilen deutlich höher lägen (höhere<br />
Emissionen) als das bei einer Verlängerung der U2 in Hochlage der Fall wäre.<br />
4.2.3 CABLE LINER<br />
Bezüglich der Variante Cable Liner liegen keine entsprechenden schalltechnischen Daten vor.<br />
Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass es sich hierbei um auf Schienen laufende<br />
Wägen handelt, welche geführt von einem Umlaufseil auf einer Trasse in Hochlage fahren. Die<br />
durch dieses System verursachten Schallemissionen belaufen sich auf das Abrollgeräusch der<br />
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Wagenräder und eventuell Störgerausche ausgehend von der permanenten Seilführung über die<br />
gesamte Trasse bzw. den diversen Seilumlenkrollen. Diese permanenten Schallimmissionen im<br />
gesamten Streckenverlauf könnten somit eine zusätzliche Belastung darstellen. Am Anfang<br />
und/oder am Ende der Trasse befinden sich die Antriebsmotore die als Punktquelle zu definieren<br />
sind.<br />
Aus schalltechnischer Sicht kann gesagt werden, dass sich im Vergleich zur geplanten U-Bahn<br />
durch den Wagen selbst keine Emissionserhöhungen ausgehend vom Cable Liner ergeben.<br />
Zusätzliche Störgeräusche könnten bei diesem System jedoch möglicherweise die Seilführung<br />
inkl. Umlenkrollen bzw. die Seilantriebsmotoren verursachen.<br />
4.2.4 UNTERBLEIBEN DES VORHABENS (NULL-VARIANTE)<br />
Ein Unterbleiben des Ausbaus der Linie U2 hat laut einer Studie des Büros Rosinak & Partner<br />
aus dem Jahr 2000 eine Verkehrszunahme für den Zeithorizont 2010 - 2015 um 20.805 KFZ-<br />
Fahrten pro Werktag zur Folge. 50% der zusätzlichen KFZ-Fahrten beginnen oder enden im 22.<br />
Bezirk. Wenn man betrachtet, dass an den viel befahrenen Hauptstraßen Wiens (z.B. hier<br />
relevant: Ausstellungsstraße, Vorgartenstraße, Langobardenstraße) bereits jetzt großteils die<br />
Immissionen zu hohe Werte aufweisen, würde die Lärmbelastung, im Vergleich zu einer<br />
Verlängerung der U2, pro beförderter Person zusätzlich weiter ansteigen. Die U-Bahn bringt unter<br />
diesen Gesichtspunkten längerfristig durchaus eine schalltechnische Entlastung (z.B. Entlastung<br />
nur an den Donaubrücken laut Rosinak & Partner von rund 10.000 Fahrzeugen pro Tag).<br />
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5 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG MÖGLICHER STÖRFÄLLE<br />
Von den „<strong>Wiener</strong> <strong>Linien</strong>“ werden folgende Störfallszenarien aufgezeigt:<br />
1. Entgleisung des Zuges<br />
2. Kollision von Zügen<br />
3. Brandereignisse<br />
4. Stromausfall<br />
5. Kollision eines Schwerfahrzeuges mit einem Brückenpfeiler der U-Bahntrasse in Hochlage<br />
Bei den Fällen 1-3 und 5 handelt es sich um Einzelfälle die schalltechnisch keinerlei negative<br />
Auswirkungen mit sich bringen und deswegen auch hier nicht näher erläutert werden. Der Fall 4 -<br />
Stromausfall hat den Stillstand der U-Bahn zur Folge, wodurch es zu keinen Schallemissionen<br />
ausgehend vom U-Bahnbetrieb mehr kommen kann. Auch hier handelt es sich um einen<br />
Einzelfall, bei dem keine erhöhten Schallimmissionen zu vermerken sind.<br />
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
6 ERSATZSPORTFLÄCHE ESV STADLAU<br />
Auf Grund der Errichtung der Station Stadlau im Zuge der Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis<br />
Aspernstraße kommt es zu einer Flächenbeanspruchung im Bereich des Sportplatzes des ESV<br />
Stadlau. Die durch die U-Bahnführung verloren gehende Sportflächen sind in ihrer Funktion (2<br />
Fußballplätze, 1 Tennisplatz, Vereinshaus, Kantine, Garderoben, 10 PKW-Abstellplätze und<br />
Zuschauerflächen) 1:1 im nahen Umkreis zu ersetzen. Der dafür geschätzte Flächenbedarf<br />
beträgt etwa 17.000 bis 20.000 m2.<br />
In einer Variantenstudie wurde als Ersatz der Standort „Kagraner Laberl“ gefunden. Diese Fläche<br />
befindet sich zwischen der Breitenleer Straße, der Hirschstettner Straße und der Pogrelzstraße.<br />
In der Umgebung dominieren derzeit vielfältige Strukturen, wie Kleingärten, Äcker, Gärtnereien,<br />
Lagerflächen und Kleingewerbe; Einzelne Stichstraßen bzw. Sackgassen (z.B. Forstnergasse)<br />
führen vom Westen kommend in das Gebiet. Eine durchgängige Straßenverbindung ist über die<br />
Pogrelzstraße gegeben und begrenzt das Untersuchungsgebiet im Norden und Osten.<br />
Das nächstliegende Anrainergebäude (Kleingartenanlage) liegt 70 m vom äußeren Rand des<br />
Hauptspielfeldes (Fußballfeld) bzw. 150 m von der geplanten Zuschauertribüne entfernt.<br />
Bezüglich Fußballveranstaltungen wurden 200 Sitzplätze auf dieser Tribüne und 1000 Stehplätze<br />
im Bereich neben der Tribüne vorgesehen. Um die zu erwartenden Schallimmissionen durch den<br />
Betrieb dieser Sportfläche bei den Anrainerobjekten zu bestimmen wurde eine Schallimmissionsberechnung<br />
durchgeführt. Für dieses Berechnungsmodell wurde angenommen, dass im<br />
Durchschnitt 500 Zuschauer bei einer Fußballveranstaltung anwesend sind. Die durch diese<br />
Veranstaltung verursachten Schallemissionen wurden gemäß den Angaben der ÖAL - Richtlinie<br />
36 angesetzt. Für den Fall einer Fußballveranstaltung wurde für das Spielfeld eine Schallleistung<br />
LW,A von 100 dB, und für die Zuschauertribüne LW,A = 110 dB (500 Zuschauer) angesetzt. Hierbei<br />
wurde jedoch nur das Fußball Hauptfeld als Emission und die Zuschauertribüne als<br />
Schallemission in der Berechnung berücksichtigt. Für den Trainingsfall wurde eine Schallleistung<br />
LW,A von 97 dB für das Spielfeld in der Berechnung eingesetzt. Für diesen Fall wurde jedoch<br />
angenommen, dass auf beiden Fußballspielfeldern gespielt wird, und zusätzlich auch<br />
Schallemissionen durch den Spielbetrieb auf dem Tennisplatz LW,A = 83 dB verursacht werden.<br />
Die Bodenabsorption wurde im Berechnungsmodell mit G = 1,0 berücksichtigt. Die Ergebnisse<br />
dieser Berechnung sind in Band 4 Teil 3 als Immissionskataster mit einer Immissionshöhe von 5<br />
m dargestellt. Die in diesen Karten dargestellten Schallimmissionen stellen die während dem<br />
Spielbetrieb zu erwartenden Schallimmissionen dar. Es wird angenommen, dass in der Regel nur<br />
während der Tageszeit (6-22 Uhr) Spielbetrieb stattfinden soll. Für die Beurteilung der zu<br />
erwartenden Schallimmissionen sind deshalb die 8 aufeinander folgenden Stunden, für die sich<br />
der maximale Beurteilungspegel ergibt heranzuziehen. Weiters ist für die Berechnung des<br />
Beurteilungspegels ein Zuschlag von 5 dB auf die berechneten Immissionen, auf Grund des<br />
Informationsgehaltes der Schallemissionen, zu berücksichtigen. Es können daher folgende Beurteilungspegel<br />
angegeben werden:<br />
• Fußballveranstaltung mit Puplikum:<br />
Die zu erwartende Schallimmission während der Veranstaltung wurde bei dem<br />
nächstliegenden Anrainergebäude mit LA = 54 dB berechnet. Unter der Annahme, dass nur<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_2.doc Seite 63
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Verlängerung der U-Bahnlinie U2 bis Aspernstraße Band 4 - Teil 2 (Einlage 402)<br />
ein Spiel pro Tag stattfindet (bzw. innerhalb von 8 Stunden) und das die Spielzeit und somit<br />
die Einwirkungen der maßgebenden Schallimmissionen 1,5 h andauern, kann für die<br />
Bezugszeit 8 h ein Abzug von 7 dB berücksichtigt werden. Für die Informationshaltigkeit der<br />
zu erwartenden Schallimmissionen ist wie oben beschrieben ein Zuschlag von 5 dB<br />
einzurechnen. Es ergibt sich somit ein Beurteilungspegel von 52 dB.<br />
• Trainingsbetrieb auf beiden Fußballfeldern und Spielbetrieb auf dem Tennisplatz:<br />
Die zu erwartende Schallimmission während des vollen Spielbetriebes auf allen drei Feldern<br />
wurde bei dem nächstliegenden Anrainergebäude mit LA = 45 dB berechnet. Unter der<br />
Annahme, dass dieses Szenario nur zu 60 % der Bezugszeit (8h) anzutreffen ist, kann ein<br />
Abzug von 2 dB berücksichtigt werden. Ebenso muss für die Informationshaltigkeit der zu<br />
erwartenden Schallimmissionen ein Zuschlag von 5 dB eingerechnet werden. Es ergibt sich<br />
somit ein Beurteilungspegel von 48 dB.<br />
Für die Beurteilung dieser Schallimmissionen können die Planungsrichtwerte für zulässige<br />
Immissionen der ÖN S 5021-1 herangezogen werden. Das Untersuchungsgebiet kann der<br />
Kategorie 3 - städtisches Wohngebiet zugeordnet werden. Der Immissionsgrenzwert beträgt 55<br />
dB (A-bew.) für die Tageszeit. Die ermittelten Beurteilungspegel zufolge des Spielbetriebes bzw.<br />
einer Fußballveranstaltung auf diesem geplanten Sportplatz halten somit die<br />
Immissionsgrenzwerte ein.<br />
Wien, September 2001<br />
Dipl.-Ing. Christian Honeger<br />
iC Consulenten <strong>ZT</strong> <strong>GmbH</strong> Band_4_2.doc Seite 64