Rahmenkonzept ( 304 KB ) - Heim Lattenberg
Rahmenkonzept ( 304 KB ) - Heim Lattenberg
Rahmenkonzept ( 304 KB ) - Heim Lattenberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Heim</strong> für Kinder und Jugendliche<br />
R a h m e n k o n z e p t<br />
2012<br />
Überarbeitet im Juli - September 2012<br />
Sekretariat: 044 927 11 77 <strong>Heim</strong>leitung: 044 927 11 79 Haus <strong>Lattenberg</strong>: 044 927 11 70<br />
Fax.: 044 927 11 78 s.roelli@heimlattenberg.ch hauslattenberg@heimlattenberg.ch<br />
info@heimlattenberg.ch<br />
Haus Egli: 044 927 11 73<br />
Obere <strong>Lattenberg</strong>str. 32 8712 Stäfa PC-80-49305-3 hausegli@heimlattenberg.ch
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Hintergrund und allgemeine Ziele 2<br />
2. Standort und Geschichte der Institution 4<br />
2.1 Beschreibung des Standortes 4<br />
2.2 Zusammenfassung der historischen Entwicklung der Institution 4<br />
3. Zielgruppe 5<br />
4. Angebot 5<br />
4.1 Nähere Erläuterung des Angebotes 5<br />
4.2 Betreuungsangebot 7<br />
4.3 Aufenthaltsdauer 7<br />
4.4 Stellenwert und Ziele der Elternarbeit 8<br />
5. Aufenthaltsgestaltung 9<br />
5.1 Aufnahme 9<br />
5.1.1 Platzierungsgrundlagen 9<br />
5.1.2 Anmeldevorgang 10<br />
5.2 Aufenthaltsgestaltung 11<br />
5.3 Wichtige Grundlagen in der Aufenthaltsgestaltung 13<br />
5.3.1 Stellenwert und Ablauf der Einlebephase 13<br />
5.3.2 Gestaltung von Beziehungen 13<br />
5.3.3 Umgang mit den Fähigkeiten der Kinder 14<br />
5.3.4 Rechte und Pflichten der Kinder 14<br />
5.3.5 Interventionen 15<br />
5.4 Übertritts- und Austrittsplanung 16<br />
5.4.1 Übertritts- und Austrittsvorbereitung 16<br />
5.4.2 Nachbetreuung 16<br />
6. Organisation 17<br />
6.1 Trägerschaft 17<br />
6.1.1 Zusammensetzung des Vorstands 17<br />
6.2 <strong>Heim</strong>betrieb 17<br />
6.2.1 Organigramm und Führungsstruktur 17<br />
6.2.2 Personalstruktur 18<br />
7. Gebäude 19<br />
7.1 Gebäude und Räume <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> 19<br />
8. Finanzen 20<br />
9. Externe Aufsichtsstellen 20<br />
10. Erstellungsdatum, Autoren 20<br />
Seite 1 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
1. Hintergrund und allgemeine Ziele<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> mit dem dazugehörenden Haus Egli ist eine private, gemeinnützige<br />
Institution und wird durch den Verein PRO LATTENBERG betrieben.<br />
Es ist eine sozialpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche im<br />
Vorschulalter (Kindergarten) bis hin zum Lehrlingsalter (einer weiterführenden<br />
Schule oder einem anderen Angebot).<br />
Das <strong>Heim</strong> wird politisch und konfessionell neutral geführt und ist eine vom Kanton<br />
Zürich und vom Bundesamt für Justiz anerkannte Institution.<br />
1.1 Grundhaltung<br />
Ziel unserer Arbeit ist es, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen<br />
eines Tages eigenständige, lebenstüchtige Erwachsene werden.<br />
Wir verstehen uns als Wegweiser und als Ruhepol unserer Kinder und Jugendlichen.<br />
Mit unserer Haltung, unseren Strukturen und unserer Vorbildfunktion<br />
möchten wir ihnen möglichst vielseitige Erfahrungen und entsprechendes Rüstzeug<br />
in die Zukunft mitgeben.<br />
Wichtige Voraussetzungen und Mittel:<br />
Gegenseitige Achtung, Respekt und Wertschätzung<br />
Akzeptanz der Einzigartigkeit<br />
Verlässlichkeit und Führung<br />
Konstanz im Beziehungsangebot (soweit als möglich)<br />
Fürsorglichkeit, Geborgenheit und Rückhalt (Präsenz)<br />
Mitbestimmungsrecht und Teilverantwortung<br />
1.2 Pädagogische Haltung<br />
Als Grundhaltung und Basis unserer pädagogischen Arbeit betrachten wir<br />
das Lösungsorientierte Handlungsmodell nach Marianne und Kaspar Baeschlin.<br />
Es sollen somit gezielt die Ressourcen der Jugendlichen entdeckt<br />
und genutzt werden, damit sich die Jugendlichen zu einer gefestigten und<br />
eigenständigen Persönlichkeit entwickeln können.<br />
Sieben Lösungsorientierte Annahmen:<br />
1. Probleme sind Herausforderungen, die jeder Mensch auf seine persönliche Art zu<br />
bewältigen sucht.<br />
2. Alle Menschen haben eigene Ressourcen, um ihr Leben zu gestalten. In<br />
eigener Sache sind wir kundig und kompetent.<br />
3. Es ist hilfreich und nützlich, der Partnerin sorgfältig zuzuhören und ernst<br />
zu nehmen, was sie sagt.<br />
4. Wenn du dich am Gelingen und an den kleinen Schritten in die Zukunft<br />
orientierst, findest du eher deinen Weg.<br />
5. Nichts ist immer gleich, Ausnahmen deuten auf Lösungen hin.<br />
6. Menschen beeinflussen sich gegenseitig. Sie kooperieren und ändern sich eher und<br />
leichter in einem Umfeld, das ihre Stärken und Fähigkeiten unterstützt.<br />
7. Jede Reaktion ist eine Form von Kooperation, Widerstand auch<br />
Marianne und Kaspar Baeschlin<br />
Seite 2 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
Wir gestalten den Alltag möglichst in einem familiären Rahmen und berücksichtigen<br />
dabei die Schul- und Arbeitssituation der Kinder und Jugendlichen<br />
Wir binden die Kinder und Jugendlichen altersgerecht in Mitbestimmung und<br />
Mitverantwortung ein<br />
Wir wollen als Menschen fassbar sein und als Gegenüber zur Verfügung<br />
stehen<br />
Wir gehen mit den Kindern und Jugendlichen in die Auseinandersetzung mit<br />
Lebensthemen.<br />
Wir bereiten die Kinder und Jugendlichen auf die Ansprüche der Gesellschaft<br />
vor<br />
Wir geben Ihnen Wertvorstellungen und Orientierungshilfen mit auf den<br />
Weg<br />
Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen im Pflegen der sozialen Kontakte,<br />
indem wir die Häuser für Besuche, für Einladungen zum Essen und<br />
zum Übernachten für Freunde öffnen. Die Pflege der Freundschaften hat bei<br />
uns einen grossen Stellenwert<br />
Wir streben danach, dass jedes Kind und jede Jugendliche ein möglichst<br />
verbindliches Beziehungsnetz aufbaut, auf welches sie auch im Erwachsenenleben<br />
zurückgreifen können<br />
Jedes Kind oder jede Jugendliche soll die Gelegenheit haben, in einem Verein<br />
oder Club mitzuwirken und/oder ein Musikinstrument zu erlernen<br />
Nebst gemeinsamen Gruppenaktivitäten an den Kinder- und Jugendlichenwochenenden<br />
fördern wir die Eigeninitiative jedes Einzelnen<br />
siehe Leitbild <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> 2006<br />
Seite 3 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
2. Standort und Geschichte der Institution<br />
2.1 Beschreibung des Standortes<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> befindet sich am rechten Zürichsee Ufer oberhalb von<br />
Stäfa im Dorfteil UELIKON / Stäfa.<br />
An der Dorfrandzone im Grünen gelegen, bietet es durch seine Atmosphäre eine<br />
gute Voraussetzung, Schulkinder und Jugendliche zu beherbergen. Durch<br />
die öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn und Bus) ist Stäfa gut erschlossen. Die<br />
Städte Rapperswil und Zürich sind in 15 – 30 Min. erreichbar.<br />
Adresse:<br />
<strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />
Ob. <strong>Lattenberg</strong>str. 32<br />
8712 Stäfa/ZH<br />
Telefon: 044 / 927 11 77<br />
Telefax: 044 / 927 11 78<br />
E – Mail info@heimlattenberg.ch<br />
PC – 80-49305-3<br />
2.2 Zusammenfassung der historischen Entwicklung der Institution<br />
Die Liegenschaft an der oberen <strong>Lattenberg</strong>stasse 32 beherbergte, von wenigen<br />
Jahren Unterbruch abgesehen, immer ein Kinderheim. Im Jahre 1992 gehörte<br />
dieses zum städtischen Schulheim Pestalozziheim in Redlikon, der heutigen<br />
Villa RA. Als die Stadt im Jahr 1992 den Entscheid fällte, das <strong>Heim</strong> aufzuheben,<br />
setzten sich aktive Personen aus der Gemeinde Stäfa zusammen. Ihr Ziel<br />
war es, an diesem wunderschönen Ort weiterhin Kindern eine <strong>Heim</strong>at geben zu<br />
können. Dies führte zur Gründung des Vereins PRO LATTENBERG.<br />
Waren es anfänglich im Haus <strong>Lattenberg</strong> 3 – 4 Kinder, so lebten seit 1996 10<br />
Kinder und Jugendliche hier – in Ausnahmefällen sogar 11.<br />
1995 wurde dem <strong>Heim</strong> die kantonale und 1999 die eidgenössische Anerkennung<br />
vom Bundesamt für Justiz zugesprochen.<br />
Mit der Übernahme des Haus Egli im Oktober 2002 machte nun der Verein<br />
PRO <strong>Lattenberg</strong> einen weiteren bedeutenden Schritt in seiner Entwicklung.<br />
Das Haus Egli bietet Jugendlichen, vor allem aus dem <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong>, die<br />
Möglichkeit, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und von hier<br />
aus ihre Lehre zu absolvieren, eine weiterführende Schule zu besuchen oder<br />
ein anderes Angebot zu nutzen. Seit Juli 2005 bietet das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> zudem<br />
für Jugendliche aus dem Haus Egli eine Nachbetreuung im Begleiteten<br />
Wohnen an.<br />
Seite 4 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
3. Zielgruppe<br />
Als vom Bundesamt für Justiz anerkanntes <strong>Heim</strong> sind wir für Kinder und Jugendliche<br />
aus der ganzen Schweiz offen, welche einer sozialpädagogischen<br />
Betreuung bedürfen.<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> hat drei Angebote, das Haus <strong>Lattenberg</strong> die Kindergruppe,<br />
das Haus Egli die Jugendlichengruppe und als Anschluss an die Jugendlichengruppe<br />
das Begleitete Wohnen.<br />
Das Haus <strong>Lattenberg</strong> nimmt normalbegabte Mädchen und Knaben ab dem<br />
Kindergartenalter ins Haus <strong>Lattenberg</strong> auf, welche<br />
in ihrem Verhalten, im Lernen oder in ihrer Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt<br />
sind<br />
in schwierigen familiären Verhältnissen leben<br />
den Kindergarten, die öffentliche Schule, die Sonderschule Villa RA oder<br />
die Sprachheilschule Stäfa besuchen können<br />
einen längerfristigen Platzierungsbedarf benötigen (mindestens zwei Jahre)<br />
einen familiären Rahmen und eine kleinere Institution brauchen, in dem sie<br />
sich besser orientieren können<br />
(Bei Geschwistern, werden auch jüngere Kinder aufgenommen, welche aber<br />
höchstens 1 Jahr vor dem Kindergarten stehen.)<br />
Das Haus Egli ist für normalbegabte Jugendliche ab ca. 13 Jahren bestimmt,<br />
die aus dem <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> und von ausserhalb kommen<br />
welche die Kriterien des Übertritts- und Aufnahmekonzepts erfüllen<br />
Das Begleitete Wohnen ist ein Anschlussprojekt für Jugendliche aus dem<br />
Haus Egli,<br />
welche das Mindestalter von 17 Jahren erreicht haben<br />
welche die Übertrittskriterien des Begleiteten Wohnens erfüllen<br />
siehe Konzept NB/BW<br />
4. Angebot<br />
4.1 Nähere Erläuterung des Angebotes<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> ist an 365 Tagen im Jahr offen. Das Angebot richtet sich<br />
an Kinder und Jugendliche mit spezifischen und schwierigen Lebensbedingungen.<br />
Wir bieten einen familiären, überschaubaren Rahmen in zwei gepflegten,<br />
heimeligen Häusern inmitten von Rebbergen und mit Blick auf den Zürichsee.<br />
Für das einzelne Kind besteht ein übersichtliches Umfeld, in dem es sich zurechtfinden<br />
und den Umgang mit Selbständigkeit und Eigenverantwortung in<br />
einem geschützten Rahmen üben kann.<br />
Seite 5 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
4.1.1 Externe Schulangebote / Lehre / Praktikum<br />
In der Regel besuchen die Kinder und Jugendlichen die öffentlichen Schulen<br />
in Stäfa. In die Unter- und Mittelstufe gehen die Kinder in das zu Fuss erreichbare<br />
Schulhaus Beewies. Die Oberstufe mit der dreiteiligen Sekundarschule<br />
A,B,C besuchen die Jugendlichen im Schulhaus Obstgarten im Dorf.<br />
Die Schulgemeinde Stäfa bietet Kindern und Jugendlichen, welche einer zusätzlichen<br />
Förderung bedürfen, die integrierte Schulungsform IF an.<br />
Kinder und Jugendliche, welche durch Verhaltensschwierigkeiten und emotionale<br />
Auffälligkeiten nicht die öffentliche Schule besuchen können und eine<br />
Kleinklasse oder einen anderen schulischen Rahmen benötigen, wird eine<br />
geeignete Sonderschule in der Umgebung gesucht.<br />
Der Bezirk Meilen bietet in Küsnacht ein 10. Schuljahr an, welches in der<br />
Leistungsklasse, der Werkklasse oder in der Kreativklasse besucht werden<br />
kann.<br />
Das Gymnasium kann in Küsnacht oder in Zürich besucht werden.<br />
Es besteht auch die Möglichkeit, vom <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> aus die Sprachheilschule<br />
in Stäfa zu besuchen.<br />
Die Jugendlichen absolvieren eine Lehre oder ein Praktikum nach Möglichkeit<br />
im ersten Arbeitsmarkt. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Ausbildung<br />
im zweiten Arbeitsmarkt.<br />
4.1.2 Einbezug von externen Diensten<br />
Für Fallbesprechungen stehen dem <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> externe Fachpersonen<br />
zur Verfügung.<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> arbeitet mit verschiedenen Therapeuten zusammen.<br />
Je nach Bedürfnis des Kindes oder der Jugendlichen wird eine Therapie indiziert.<br />
Für medizinische Belange stehen uns unsere Hausärzte zur Verfügung, welche<br />
auch die Ein- und Austrittsuntersuchungen durchführen.<br />
4.1.3 Prävention im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />
Jährlich findet eine Jahresplanung mit allen Mitarbeiterinnen statt, in der die<br />
Prävention in der Institution und in der Gruppe geplant wird. Mit den sozialpädagogischen<br />
Mitarbeiterinnen finden in den pädagogischen Foren Auseinandersetzungen<br />
statt, an denen die Präventionsarbeit reflektiert und konkretisiert<br />
wird.<br />
Als Grundlage dienen dabei unsere Konzepte „Sucht- und Gewaltpräventionskonzept“<br />
und „Physische- und Psychische Gewalt“.<br />
Seite 6 von 20<br />
siehe Konzepte Sucht- und Gewaltprävention<br />
und physische und psychische Gewalt
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
4.2 Betreuungsangebot<br />
Haus <strong>Lattenberg</strong><br />
8 Plätze<br />
1 Wohngruppe mit Knaben und Mädchen ab dem Kindergarten, altersgemischt<br />
im grossen Wohnhaus mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen.<br />
Haus Egli<br />
7 Plätze<br />
1 Wohngruppe mit Jugendlichen, welche vorwiegend aus dem <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />
herausgewachsen sind, im kleinen Wohnhaus mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen.<br />
Für das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> ist eine längerfristige Platzierungsdauer eine Voraussetzung.<br />
(mindestens 2 Jahre).<br />
Wir gehen von einer Gesamtauslastung von 15 Kindern und Jugendlichen aus,<br />
wobei wir im Haus <strong>Lattenberg</strong> 8 Plätze und im Haus Egli 7 Plätze anbieten.<br />
Schwankungen, welche sich durch spezielle Situationen und Konstellationen in<br />
den beiden Häusern ergeben, können wir in beiden Häusern mit je einem Reserveplatz<br />
ausgleichen.<br />
4.3 Aufenthaltsdauer<br />
Die Aufenthaltsdauer des Kindes steht im Kontext zu psychosozialen Faktoren:<br />
Alter bei der Aufnahme <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> (4 – 12 Jahre)<br />
Haus Egli (13 – 16 Jahre)<br />
persönlicher Entwicklungsverlauf<br />
Familiensystem<br />
Das Höchstaufnahmealter ist auf 16 Jahre angesetzt.<br />
Der Übertritt von der Stammgruppe ins Haus Egli ist abhängig vom Entwicklungsstand,<br />
dem Alter und sozialen Faktoren.<br />
Prinzipiell kann die Jugendliche bis zum Abschluss der Lehre im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />
bleiben. Die notwendige und sinnvolle Aufenthaltsdauer ist jedoch abhängig<br />
von der Gesamtsituation (persönliche Entwicklung, Familiensystem) des<br />
Jugendlichen.<br />
Grundsätzlich liegt der Entscheid über die Aufenthaltsdauer bei den Eltern<br />
und/oder der vermittelnden Stelle. Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> gibt Empfehlungen bezüglich<br />
der Entwicklung und der Situation des Kindes oder der Jugendlichen<br />
ab.<br />
Der gesamte Aufenthaltsprozess und die erarbeiteten Empfehlungen werden<br />
durch Fachberatungen begleitet.<br />
Seite 7 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
4.4 Stellenwert und Ziele der Elternzusammenarbeit<br />
Die Zusammenarbeit mit den Eltern spielt für uns auch während der Platzierung<br />
ihres Kindes im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> eine wichtige Rolle. Je nach Voraussetzung<br />
entwickelt sich die Intensität der Elternzusammenarbeit unterschiedlich. Unser<br />
Bemühen besteht darin, eine auf gegenseitige Achtung und Vertrauen basierende<br />
Beziehung zu den Eltern aufzubauen. Daher finden regelmässige Anlässe<br />
wie z.B. Feste, Besuchstage etc. statt. Alle 6 Monate finden mit den Eltern<br />
und der vermittelnden Stelle Standortgespräche statt. Zudem gibt es auf der<br />
Jugendlichengruppe zwischenzeitlich ein Standortgespräch mit den Eltern.<br />
Nach Bedarf werden zusätzlich andere Fachpersonen zu diesen Gesprächen<br />
beigezogen. Alle Eltern werden beim Eintrittsgespräch über unsere Haltung informiert<br />
und können sich ein grobes Bild über den lösungsorientierten Ansatz<br />
machen.<br />
Dies erreichen wir, indem wir allen Eltern beim Eintritt folgende Informationen<br />
abgeben:<br />
Infoblatt mit den 7 Grundannahmen des lösungsorientierten Arbeitens<br />
Infoblatt Lösungsorientierte Annahmen für Kinder<br />
Infoblatt 10 Wünsche an Eltern aus der Sicht der Kinder<br />
siehe Konzept Eltern- und Familienzusammenarbeit<br />
Seite 8 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
5. Aufenthaltsgestaltung<br />
5.1 Aufnahme<br />
5.1.1 Platzierungsgrundlagen<br />
formelle Einweisungsgründe<br />
Anmeldung durch die AJB (Jugend und Familienhilfe, Sozialzentrum, Beratungsstelle,<br />
Schulpflege etc.) in Verbindung mit dem Inhaber des Sorgerechts.<br />
Einweisung eines Kindes durch die Vormundschaftsbehörde aufgrund von<br />
Artikel 310 ZGB (Aufhebung der elterlichen Obhut) oder Artikel 312 oder 368<br />
ZGB (Bevormundung eines Minderjährigen) in Verbindung mit Artikel 405<br />
ZGB.<br />
materielle Einweisungsgründe<br />
Erziehungsschwierigkeiten<br />
Kinder und Jugendliche, die durch auffälliges Verhalten von normalen erzieherischen<br />
Erwartungsvorstellungen abweichen, vor allem hinsichtlich der<br />
Reaktionen auf Forderungen von Erziehungsverantwortlichen. Das auffällige<br />
Verhalten kann unterschiedlicher Natur sein und verschiedene Ursachen<br />
haben.<br />
Schulschwierigkeiten<br />
Diese umfassen vor allem Lernstörungen und nicht dauernde Lernbehinderungen.<br />
Die Lernstörungen sind meistens noch von Verhaltensauffälligkeiten<br />
begleitet.<br />
Familiäre Schwierigkeiten<br />
Kinder und Jugendliche, welche in ihrer persönlichen Entwicklung aufgrund<br />
familiärer Schwierigkeiten beeinträchtigt sind.<br />
Notwendigkeit institutioneller Erziehung und Schulung<br />
Es muss eine <strong>Heim</strong>einweisung als notwendig angezeigt sein; z.B. aufgrund:<br />
- Beziehungswechsel<br />
- Milieuwechsel<br />
- enges Verbundsystem Wohnen-Schulen.<br />
Nichtaufnahmekriterien<br />
Konsum von Drogen<br />
Jugendliche nach der Schulzeit, die keine Anschlusslösung haben<br />
Damit eine <strong>Heim</strong>einweisung indiziert ist, muss beim Kind oder bei der Jugendlichen<br />
ein sozialpädagogischer Betreuungsbedarf vorliegen.<br />
Tagespauschale<br />
Die kantonalen Mindestversorgertaxen betragen zurzeit<br />
pro Tag Fr. 230.—<br />
Veränderungen werden vorzeitig bekannt gegeben.<br />
Seite 9 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
Die Tagespauschale wird 30 Tage pro Monat erhoben und versteht sich inklusive<br />
eines allfälligen Elternbeitrages.<br />
Wenn Schulgelder anfallen, werden diese nach Absprache mit der einweisenden<br />
Stelle zusätzlich in Rechnung gestellt<br />
5.1.2 Anmeldevorgang<br />
Anfrage<br />
Die Anfrage durch abklärende Instanzen wie Jugend- und Familienberatung<br />
(AJB), Vormundschaftsbehörden, KJPD, SD, SPD oder Eltern werden entgegengenommen.<br />
Die ersten Gründe des Platzierungsbedarfs werden abgeklärt<br />
und erste gegenseitige Vorstellungen besprochen.<br />
Aufnahme der Daten auf dem Formular „Platzierungsanfragen“.<br />
.<br />
- Datum der Anfrage<br />
- Personalien aufnehmen<br />
- Grund des Platzierungswunsches<br />
- Zeitpunkt des Platzierungswunsches<br />
- Besonderes<br />
- Weiteres Vorgehen besprechen<br />
Der <strong>Heim</strong>leiter nimmt die Grobselektion der Anfrage vor. Bei einer möglichen<br />
Platzierung wird das weitere Vorgehen besprochen<br />
Die Eltern werden durch die Stelle ermuntert, selbst Kontakt mit dem <strong>Heim</strong><br />
aufzunehmen.<br />
Die <strong>Heim</strong>leitung schickt der vermittelnden Stelle das <strong>Rahmenkonzept</strong>, das<br />
Leitbild und die Prospekte zu und macht die vermittelnden Stellen auf die<br />
Homepage aufmerksam.<br />
Erstgespräch<br />
Vor dem Erstgespräch zeigt die <strong>Heim</strong>leitung den Eltern und dem<br />
Kind/Jugendlichen das <strong>Heim</strong>.<br />
Das Erstgespräch findet nach Möglichkeit zwischen den Eltern, der Jugendlichen,<br />
je nach Alter mit dem Kind, der Sozialarbeiterin und dem <strong>Heim</strong>leiter<br />
statt. Es dient der gegenseitigen Vorstellung. Es bietet Raum für den Austausch<br />
der Wünsche, Erwartungen, Ängste, Vorurteile, Motivation, zum Vorstellen<br />
unserer Arbeitsweise und zum Austausch von Informationen. Am<br />
Schluss des Gesprächs wird den Eltern, der Sozialarbeiterin das Formular<br />
Kernfragen zum Aufnahmeverfahren abgegeben und das weitere Vorgehen<br />
besprochen. Das Anmeldeformular, das Formular ’Kostgelder und Taxen’<br />
und die vorhandenen Berichte werden zusätzlich eingefordert.<br />
Nach positiver Rückmeldung findet ein Schnuppern von bis zu drei Tagen in<br />
der Kindergruppe und einer Woche in der Jugendlichengruppe statt. Das<br />
Kind und die Jugendliche haben dabei die Möglichkeit das Haus, die Gruppe<br />
Seite 10 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
und das Personal kennen zu lernen und wir können uns ein Bild über das<br />
Kind oder die Jugendliche machen.<br />
Nach der Schnupperzeit findet eine interne Auswertung über die verschiedenen<br />
Eindrücke statt. Der Aufnahme- oder Ablehnungsentscheid ist möglichst<br />
im Konsens anzustreben. Im Zweifelsfall entscheidet die <strong>Heim</strong>leitung.<br />
Bei einem positiven Entscheid erhalten die Erziehungsberechtigten und die<br />
vermittelnde Stelle eine mündliche Aufnahmebestätigung und den Termin für<br />
ein Aufnahmegespräch.<br />
Beim Aufnahmegespräch/Auswertungsgespräch werden die Eindrücke der<br />
Schnuppertage ausgetauscht. Die Aufnahmevereinbarungen werden besprochen<br />
und schriftlich festgehalten. Gemeinsam werden Zielvereinbarungen<br />
festgelegt. Das Datum des definitiven Eintritts wird festgelegt und die<br />
entsprechenden Eintrittsformulare abgegeben.<br />
Zielvereinbarungen u.a. sind:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ziele und Erwartungen an die Zusammenarbeit<br />
Wünsche an das <strong>Heim</strong><br />
Zielsetzungen für die Jugendliche<br />
Wer ist für was zuständig?<br />
Das Aufnahmeverfahren sollte innerhalb von 2-3 Monaten abgeschlossen sein.<br />
Die Aufnahmebestätigung wird allen Beteiligten schriftlich verschickt.<br />
Für das Aufnahmeverfahren stehen den Mitarbeitenden verschiedene Hilfsmittel,<br />
wie Formulare und Checklisten zur Verfügung.<br />
Am Auswertungsgespräch werden mit dem Kind/der Jugendlichen das Formular<br />
’meine Ziele’ erarbeitet, mit einem digitalen Photo versehen und an das<br />
Kind/die Jugendliche abgegeben.<br />
5.2 Aufenthaltsgestaltung<br />
5.2.1 Grundsätzliches<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> gilt als eine Institution für familienergänzende Massnahmen.<br />
Deshalb wird der Zusammenarbeit mit den Eltern grosse Beachtung geschenkt.<br />
Der Schulbesuch erfolgt in einer öffentlichen Schule, oder in einer Sonderschule<br />
in der näheren Umgebung.<br />
Für den Aufenthalt der Kinder ist es wichtig, dass die Schule nicht einfach additiv<br />
als zusätzlicher Bereich, in dem bestimmte Ansprüche gestellt und Leistungen<br />
erwartet werden, sondern vielmehr als integraler Bestandteil des Systems<br />
erlebt werden kann.<br />
Seite 11 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
Deshalb kann eher von einem Phasenablauf gesprochen werden, als von der<br />
Aufzählung konkreter Einzelziele, welche individuell abgesprochen werden<br />
müssen.<br />
5.2.2 Hauptziele des Aufenthaltes<br />
Die Kinder und Jugendlichen werden so betreut und gefördert, dass sie in ihrem<br />
individuellen Bezugsnetz ausserhalb des <strong>Heim</strong>es in einer Schule oder Lehre<br />
/ Anlehre bestehen können (individuelle Hinführung zur Selbständigkeit).<br />
Eine Reintegration ins ursprüngliche Umfeld oder die Entlassung in die Selbständigkeit<br />
ist anzustreben.<br />
Wir fördern die Kinder und Jugendlichen darin, dass sie ihre Ziele selbst formulieren<br />
können.<br />
Die Ziele in den drei Bereichen Wohnen/Freizeit, Schule und Selbst-<br />
/Sozialkompetenzen verteilen sich wie folgt auf die drei Phasen:<br />
Startphase<br />
Kernphase<br />
Austrittsphase<br />
Wohnen/Freizeit Schule Selbst- und Sozialkompetenz<br />
Kennen lernen der Alltagsstrukturen,<br />
Integration im Pflege der persönlitegration<br />
In-<br />
Klassenverband chen Hygiene und<br />
im <strong>Heim</strong><br />
alltägliche Haushaltsarbeiten<br />
Halt geben und<br />
erledi-<br />
Selbstvertrauen finden<br />
gen<br />
Regeln einhalten<br />
können<br />
Alte schädliche<br />
Handlungsmuster<br />
ablegen und neue<br />
positive Handlungsmuster<br />
erlernen<br />
Persönliche Hobbies<br />
und Freizeitgestaltung<br />
ausserhalb des <strong>Heim</strong>s<br />
selbstständig pflegen<br />
können<br />
Halt und Sicherheit<br />
festigen<br />
Vorbereitung auf<br />
Rückkehr zu Eltern<br />
bzw. auf selbständiges<br />
oder begleitetes<br />
Wohnen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Lernziel der<br />
Klasse/Lehre erreichen<br />
Hausaufgaben<br />
soweit möglich<br />
selbständig erledigen<br />
Zuverlässigkeit<br />
und Selbständigkeit<br />
erreichen<br />
Gestellte Anforderungen<br />
erfüllen<br />
Schulische bzw.<br />
berufliche Zukunft<br />
regeln<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Konfliktfähigkeit<br />
Ordnung und Sauberkeit<br />
halten im eigenen<br />
Zimmer und<br />
im Bad<br />
Vermehrte Selbständigkeit<br />
und Eigenverantwortung<br />
übernehmen<br />
Umgang mit Finanzen<br />
lernen<br />
Öffnung nach aussen<br />
Stabile Persönlichkeit<br />
Stabiles Beziehungsnetz<br />
ausweisen<br />
Seite 12 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
Mittel zur Umsetzung des Auftrages im Rahmen der Aufenthaltsgestaltung<br />
Die Zielsetzungen im Aufnahmegespräch sind im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> die<br />
Grundlage für die Standortgespräche, welche mit der Jugendlichen und seiner<br />
Bezugsperson, den Eltern und der <strong>Heim</strong>leitung alle 3 Monate stattfinden,<br />
alle 6 Monate wird zusätzlich der Beistand hinzugezogen. Bei den Kindern<br />
werden diese alle 6 Monate durchgeführt. Je nach Bedarf werden auch die<br />
Lehrer oder Therapeuten hinzugezogen. Bei diesen Gesprächen wird die<br />
Entwicklung des Kindes / der Jugendlichen im Hinblick auf seine Ziele überprüft.<br />
Verantwortlich für die Vorbereitung dieser Gespräche ist die Bezugsperson.<br />
Innerhalb von drei Monaten führt jede Bezugsperson mit dem Kind / der Jugendlichen<br />
2 Oasen- und 2 Entwicklungsgespräche. Diese werden nach<br />
dem Lösungsorientierten Ansatz geführt. Das Oasengespräch gibt den Jugendlichen<br />
Raum, über ihre Anliegen und Wünsche sprechen zu können.<br />
Die Entwicklungsgespräche dienen der Überprüfung und Präzisierung der in<br />
den Standortgesprächen getroffenen Zielvereinbarungen.<br />
Die Gespräche werden innerhalb der Teamsitzungen geplant und über den<br />
Inhalt, soweit als nötig, ausgetauscht.<br />
5.3 Wichtige Grundlagen in der Aufenthaltsgestaltung<br />
5.3.1 Stellenwert und Ablauf der Einlebephase<br />
Wir bemühen uns, den Eintritt für das Kind / die Jugendliche ins <strong>Heim</strong> möglichst<br />
unterstützend zu gestalten. Es ist uns wichtig, dass das Kind oder die Jugendliche<br />
in der Anfangszeit spezielle Aufmerksamkeit erhält. Die Bezugsperson<br />
führt das Kind /die Jugendliche in den Alltag und die Regeln des <strong>Heim</strong>s<br />
<strong>Lattenberg</strong> ein. Parallel finden in der Einlebe Phase intensive Gespräche mit<br />
ihm statt.<br />
5.3.2 Gestaltung von Beziehungen<br />
Für die im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> aufgenommenen Kinder und Jugendlichen soll von<br />
Anfang an eine Atmosphäre der Geborgenheit und der Verlässlichkeit geschaffen<br />
werden.<br />
Das Gefühl, aufgehoben und akzeptiert zu sein, sowie an einem Ort bleiben zu<br />
können, ist von grösster Wichtigkeit.<br />
siehe Leitbild<br />
Seite 13 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
5.3.3 Umgang mit den Fähigkeiten der Kinder<br />
Im Fokus der Betreuungsarbeit steht die Förderung und Entwicklung der individuellen,<br />
kognitiven und sozialen Fähigkeiten eines jeden Kindes und Jugendlichen.<br />
Als Grundvoraussetzung dafür muss es in seiner Einzigartigkeit ernstgenommen<br />
und akzeptiert werden.<br />
5.3.4 Rechte und Pflichten der Kinder und Jugendlichen<br />
Die Rechte und Pflichten sind in der UNO-Kinderrechtskonvention, im Leitbild<br />
des <strong>Heim</strong>s <strong>Lattenberg</strong>, in den Gruppenregeln und in den Feinkonzepten der<br />
Wohngruppen definiert.<br />
Jede Gruppe besitzt individuelle Regelungen die den Tagesablauf betreffen.<br />
Diese werden je nach Mitspracherecht mit den Kindern und Jugendlichen in<br />
den Kinder- und Jugendlichensitzungen besprochen und im Feinkonzept, in<br />
den Gruppenregeln oder auf Listen festgehalten.<br />
Alle Kinder und Jugendlichen sind aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />
an die Hausordnung und die Gruppenregeln zu halten. Sie leisten so einen<br />
Beitrag für das gute Zusammenleben in den Einrichtungen und für ihre<br />
persönliche Entwicklung. Zuwiderhandlung haben Konsequenzen zur Folge.<br />
Die Kinder und Jugendlichen haben das Recht, angehört zu werden und können<br />
für pädagogische Massnahmen eine Begründung verlangen.<br />
Im Falle eines Disziplinarverfahrens haben sie die Möglichkeit Rekurs gegen<br />
die Disziplinarmassnahmen gemäss Straf- und Justizvollzugsgesetz bzw. Justizvollzugsverordnung<br />
einzulegen und sind so rechtlich geschützt.<br />
5.3.5 Interventionen<br />
Grundsätzlich konzentrieren wir uns auf die Ressourcen der Kinder und Jugendlichen<br />
– unsere Interventionen zielen in erster Linie auf gelingendes Verhalten<br />
in Form von positiver Verstärkung, Lob und Anerkennung ab.<br />
Als Interventionen bei Regelverstössen oder Fehlverhalten legen wir situationsbezogen<br />
pädagogische Massnahmen fest. Diese stehen sowohl in einem logischen<br />
Zusammenhang als auch im Verhältnis mit dem Vergehen und werden<br />
zeitnah ausgesprochen. Wenn Dritte durch das Fehlverhalten betroffen sind,<br />
wird ein Klärungsgespräch gemacht. Die Kinder und Jugendlichen werden angehalten<br />
und begleitet, Wiedergutmachungen zu leisten.<br />
Ziel ist dabei, dass die Kinder oder die Jugendlichen Einsicht in ihr Fehlverhalten<br />
entwickeln, dafür Verantwortung übernehmen, von zukünftigen Normüberschreitungen<br />
absehen und Kompetenz- resp. Erfolgserlebnisse erleben, Jegliche<br />
Formen von Körperstrafen, „Liebesentzug“ und Kollektivstrafen sind verboten.<br />
Das Gesetz unterscheidet zwischen pädagogischen und disziplinarischen Massnahmen.<br />
Deren Abgrenzung wird im Einzelfall, unter Berücksichtigung der Situation<br />
der betroffenen Kinder und Jugendlichen, den vorliegenden rechtlichen<br />
Grundlagen und dem Gewaltpräventionskonzept des <strong>Heim</strong>s <strong>Lattenberg</strong><br />
schnellstmöglich durch die diensthabende Sozialpädagogin vorgenommen.<br />
Seite 14 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
Im Zweifelsfall entscheidet die <strong>Heim</strong>leitung über die Abgrenzung. Disziplinarische<br />
Massnahmen werden ausschliesslich von der <strong>Heim</strong>leitung verfügt.<br />
Sämtliche im Straf- und Justizvollzugsgesetz aufgeführten Verfehlungen können<br />
ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Bei folgenden Vergehen wird in<br />
jedem Fall ein Disziplinarverfahren geprüft:<br />
Tätlicher Angriff, Bedrohung oder massive Beschimpfungen von Personen<br />
Massive Gefährdung anderer und sich selbst<br />
Mutwilliges oder grobfahrlässiges Beschädigen von Einrichtungen und anderer<br />
Gegenständen, welches einen erheblichen Schaden verursacht<br />
Besitz von Waffen, waffenähnlichen, zur Verwendung als Waffe tauglichen<br />
oder anderen gefährlichen Gegenständen<br />
Besitz und Konsum von Drogen oder nicht verordneten Medikamenten<br />
siehe Straf- und Justizvollzugsgesetz (StJVG) § 23 b lit. a bis k<br />
siehe Gewaltpräventionskonzept<br />
5.4 Übertritts- und Austrittsplanung<br />
5.4.1 Übertritts- und Austrittsvorbereitung<br />
In den Standortgesprächen wird zum gegebenen Zeitpunkt thematisiert, ob ein<br />
Übertritt von der Kinder- in die Jugendlichengruppe oder ein Übertritt von der<br />
Jugendlichengruppe in das Begleitete Wohnen gemacht werden soll. Auch wird<br />
ein möglicher Austritt festgelegt. Der mögliche Über- oder Austritt wird mit dem<br />
Kind / der Jugendlichen, den Eltern, der vermittelnden Stelle, der Bezugsperson<br />
und der <strong>Heim</strong>leitung besprochen und die weiteren Schritte bis zum Übertritt /<br />
Austritt festgelegt. Bei einem Austritt werden die Unterstützungsmassnahmen<br />
am neuen Wohnort festgelegt und die Verantwortung für die Organisation<br />
festgelegt. Der Kontakt am neuen Wohnort, in der Schule und am Lehrplatz<br />
wird vermehrt durch Urlaube und Aufenthalte gepflegt, bzw. aufgebaut. Eine<br />
mögliche Nachbetreuung durch das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> wird besprochen und die<br />
Rahmenbedingungen festgelegt.<br />
5.4.2 Nachbetreuung<br />
Eine Nachbetreuung muss individuell abgesprochen und geregelt werden. Diese<br />
kann schon ein Teil der Austrittsvorbereitung sein. Eine Nachbetreuung wird<br />
nur dann angeordnet, wenn das Kind, die Eltern oder der Vermittler dies<br />
wünscht. Für diese Tätigkeit kann die Bezugsperson weiterhin verantwortlich<br />
sein. Eine notfallmässige Betreuung ist möglich. Die Kinder oder Jugendlichen<br />
können auch nach Absprache besuchsweise ins <strong>Heim</strong> zurückkommen. Jedoch<br />
bietet sich auch die Möglichkeit der Nachbetreuung von Jugendlichen im Begleiteten<br />
Wohnen. Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr erreichen, wird<br />
zudem die Volljährigkeit und die dazugehörigen Rechte und Pflichten thematisiert.<br />
Für die Über- und Austrittsplanung stehen den Mitarbeitenden verschiedene<br />
Papiere und Checklisten zur Verfügung.<br />
Seite 15 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
6. Organisation<br />
6.1 Trägerschaft<br />
Trägerschaft ist der VEREIN PRO LATTENBERG im Sinne von Art. 60 ff.<br />
ZGB, mit Sitz in Stäfa. Er unterstützt das HEIM LATTENBERG durch Öffentlichkeitsarbeit.<br />
<strong>Heim</strong>träger<br />
Verein PRO LATTENBERG<br />
Vorstand des Vereins: zuständig für die Beratung der <strong>Heim</strong>leitung<br />
6.1.1 Zusammensetzung des Vorstands<br />
Der Vorstand besteht aus Präsident/in, Vizepräsident/in, Aktuar/in, Quästor/in,<br />
Fachmitglied Behörde/<strong>Heim</strong>e/Schule/Gewerbe.<br />
Aufsicht<br />
Vorstand Trägerverein<br />
Amt für Jugend- und Berufsberatung Kt. ZH, Abteilung Jugend- und<br />
Familienhilfe<br />
6.2 <strong>Heim</strong>betrieb<br />
6.2.1 Organigramm und Führungsstruktur<br />
Grundsätzliches zur Führungsstruktur<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> erfordert eine pädagogische, prozessorientierte und unternehmerische<br />
Arbeitsweise. Der Auftrag der Institution wird mit Hilfe von Führungsinstrumenten,<br />
welche mit der Organisationskultur kompatibel sind, konstruktiv<br />
gelöst. Flexibilität und Dynamik sind von zentraler Bedeutung. Entsprechend<br />
werden unsere organisatorischen und operativen Führungsinstrumente<br />
regelmässig überprüft.<br />
Führungsstil und Führungsverhalten<br />
Der Führungsstil und das Führungsverhalten im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> sind dadurch<br />
gekennzeichnet, dass wir<br />
klare Ziele vereinbaren (3-Jahresziele)<br />
situativ führen<br />
durch eine offene Informationspolitik Transparenz anstreben (Info HL, Lattizeitung,<br />
usw.)<br />
bei wichtigen Entscheidungen über Kinder und Jugendliche den Konsens<br />
suchen<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wichtige Entscheidungen miteinbeziehen<br />
jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter einen eigenen Zuständigkeitsbereich<br />
einräumen, klare Verantwortlichkeiten und die zur Erfüllung der Aufgaben<br />
notwendigen Handlungskompetenzen zuerkennen (Arbeitsaufträge)<br />
Seite 16 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
6.2.2 Personalstruktur<br />
Die pädagogische und betriebliche Führung des <strong>Heim</strong>s <strong>Lattenberg</strong> verlangt<br />
nach zwei unterschiedlichen Personalgruppen:<br />
Betreuungspersonal<br />
Verwaltungs- und Hauspersonal<br />
Betreuungspersonal<br />
Verwaltungs- und Hauspersonal<br />
<strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />
TeamleiterIn 85 % <strong>Heim</strong>leitung 100 %<br />
Soz. Päd. 80 % Kaufmännische Mitarbeiterin 60 %<br />
Soz. Päd. 90 % Haushaltsangestellte 60 %<br />
Soz. Päd. 90 %<br />
Soz. Päd. i.A. 75 %<br />
Vorpraktikantin<br />
Haus Egli<br />
TeamleiterIn 85 %<br />
Soz. Päd. 80 %<br />
Soz. Päd. 80 %<br />
Soz. Päd. 60 %<br />
Soz. Päd. i.A. 75 %<br />
Vorpraktikantin<br />
Verschiebungen innerhalb des Stellenplans der beiden Häuser sind je nach<br />
Situation möglich.<br />
Total 800% Total 220%<br />
Gesamttotal Stellenprozente Personal <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> 1020 %.<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> wünscht sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche<br />
die Kinder und Jugendlichen in ihrer Persönlichkeit wertschätzen<br />
die Kinder und Jugendlichen in ihrer körperlichen und seelischen Integrität<br />
wahren und schützen<br />
zur Zusammenarbeit fähig sind und sich mit dem <strong>Heim</strong> identifizieren können<br />
sich ausweisen durch eine der Aufgabe entsprechende fachliche Qualifikation<br />
oder die Bereitschaft, diese zu erreichen oder zu erweitern<br />
Seite 17 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
7. Gebäude<br />
Das Areal <strong>Lattenberg</strong> ist ein ideales Gelände. Mit den Aussenanlagen und den<br />
zum Teil neu gebauten und umgebauten Räumlichkeiten bietet es Gewähr für<br />
eine gute Lebens- und Freizeitgestaltung.<br />
7.1 Gebäude und Räume <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />
Im Haus <strong>Lattenberg</strong> stehen folgende Räume zur Verfügung:<br />
Untergeschoss:<br />
Küche<br />
Vorratsräume<br />
Matratzenzimmer<br />
Waschküche / Wäschezimmer<br />
Holzwerkstatt<br />
Sitzungszimmer<br />
Erdgeschoss:<br />
Esszimmer/Stube<br />
Teeküche<br />
Büro Sozialpädagogisches Personal<br />
Fernsehzimmer<br />
Badezimmer oder Dusche mit WC<br />
1. Obergeschoss 2. Obergeschoss<br />
Badezimmer oder Dusche mit WC Badezimmer oder Dusche mit WC<br />
Kinderzimmer<br />
Kinderzimmer<br />
Kinderbesprechungszimmer<br />
Spielzimmer<br />
Pikettzimmer<br />
Estrich<br />
Im neuen Zwischenbau sind folgende Räume vorhanden:<br />
Untergeschoss:<br />
Jugendlichenzimmer<br />
Pikettzimmer mit WC und Dusche<br />
Kellerräume Haus Latti und Egli<br />
Erdgeschoss:<br />
Sekretariat<br />
<strong>Heim</strong>leiterbüro<br />
Kopierraum<br />
Im Haus Egli stehen folgende Räume zur Verfügung:<br />
Untergeschoss:<br />
Jugendlichenzimmer<br />
Fernsehzimmer<br />
Badezimmer oder Dusche mit WC<br />
Gäste-WC<br />
Erdgeschoss:<br />
Esszimmer/Stube<br />
Küche<br />
Büro Sozialpädagogisches Personal<br />
1. Obergeschoss 2. Obergeschoss<br />
Badezimmer oder Dusche mit WC Badezimmer oder Dusche mit WC<br />
Jugendlichenzimmer<br />
Jugendlichenzimmer<br />
Jugendlichenbesprechungszimmer<br />
Zudem befinden sich auf dem Areal des <strong>Heim</strong>s <strong>Lattenberg</strong> ein Gartenhaus und<br />
ein Rebhäuschen.<br />
Seite 18 von 20
HEIM LATTENBERG<br />
RAHMENKONZEPT<br />
8. Finanzen<br />
Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> wird wie folgt finanziert:<br />
Versorgertaxen<br />
Betriebsbeitrag Bund<br />
Betriebsbeitrag Kanton<br />
Spenden<br />
Andere Erträge<br />
9. Externe Aufsichtsstellen<br />
Vorstand des Vereins PRO LATTENBERG<br />
Amt für Jugend- und Berufsberatung, Zentralstelle Kinder- und Jugendheime<br />
Gesundheitskommission Stäfa<br />
10. Erstellungsdatum, Autoren<br />
Mit dem Antrag für die Verlängerung der Beitragsberechtigung und die Bewilligung<br />
zur Führung eines Kindes- und Jugendheims wurde das <strong>Rahmenkonzept</strong><br />
überarbeitet.<br />
Dies erfolgte durch:<br />
- <strong>Heim</strong>leitung <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />
Stäfa, 28. Juni 2012<br />
Sepp Rölli <strong>Heim</strong>leitung<br />
Seite 19 von 20