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Rahmenkonzept ( 304 KB ) - Heim Lattenberg

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<strong>Heim</strong> für Kinder und Jugendliche<br />

R a h m e n k o n z e p t<br />

2012<br />

Überarbeitet im Juli - September 2012<br />

Sekretariat: 044 927 11 77 <strong>Heim</strong>leitung: 044 927 11 79 Haus <strong>Lattenberg</strong>: 044 927 11 70<br />

Fax.: 044 927 11 78 s.roelli@heimlattenberg.ch hauslattenberg@heimlattenberg.ch<br />

info@heimlattenberg.ch<br />

Haus Egli: 044 927 11 73<br />

Obere <strong>Lattenberg</strong>str. 32 8712 Stäfa PC-80-49305-3 hausegli@heimlattenberg.ch


HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Hintergrund und allgemeine Ziele 2<br />

2. Standort und Geschichte der Institution 4<br />

2.1 Beschreibung des Standortes 4<br />

2.2 Zusammenfassung der historischen Entwicklung der Institution 4<br />

3. Zielgruppe 5<br />

4. Angebot 5<br />

4.1 Nähere Erläuterung des Angebotes 5<br />

4.2 Betreuungsangebot 7<br />

4.3 Aufenthaltsdauer 7<br />

4.4 Stellenwert und Ziele der Elternarbeit 8<br />

5. Aufenthaltsgestaltung 9<br />

5.1 Aufnahme 9<br />

5.1.1 Platzierungsgrundlagen 9<br />

5.1.2 Anmeldevorgang 10<br />

5.2 Aufenthaltsgestaltung 11<br />

5.3 Wichtige Grundlagen in der Aufenthaltsgestaltung 13<br />

5.3.1 Stellenwert und Ablauf der Einlebephase 13<br />

5.3.2 Gestaltung von Beziehungen 13<br />

5.3.3 Umgang mit den Fähigkeiten der Kinder 14<br />

5.3.4 Rechte und Pflichten der Kinder 14<br />

5.3.5 Interventionen 15<br />

5.4 Übertritts- und Austrittsplanung 16<br />

5.4.1 Übertritts- und Austrittsvorbereitung 16<br />

5.4.2 Nachbetreuung 16<br />

6. Organisation 17<br />

6.1 Trägerschaft 17<br />

6.1.1 Zusammensetzung des Vorstands 17<br />

6.2 <strong>Heim</strong>betrieb 17<br />

6.2.1 Organigramm und Führungsstruktur 17<br />

6.2.2 Personalstruktur 18<br />

7. Gebäude 19<br />

7.1 Gebäude und Räume <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> 19<br />

8. Finanzen 20<br />

9. Externe Aufsichtsstellen 20<br />

10. Erstellungsdatum, Autoren 20<br />

Seite 1 von 20


HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

1. Hintergrund und allgemeine Ziele<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> mit dem dazugehörenden Haus Egli ist eine private, gemeinnützige<br />

Institution und wird durch den Verein PRO LATTENBERG betrieben.<br />

Es ist eine sozialpädagogische Einrichtung für Kinder und Jugendliche im<br />

Vorschulalter (Kindergarten) bis hin zum Lehrlingsalter (einer weiterführenden<br />

Schule oder einem anderen Angebot).<br />

Das <strong>Heim</strong> wird politisch und konfessionell neutral geführt und ist eine vom Kanton<br />

Zürich und vom Bundesamt für Justiz anerkannte Institution.<br />

1.1 Grundhaltung<br />

Ziel unserer Arbeit ist es, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen<br />

eines Tages eigenständige, lebenstüchtige Erwachsene werden.<br />

Wir verstehen uns als Wegweiser und als Ruhepol unserer Kinder und Jugendlichen.<br />

Mit unserer Haltung, unseren Strukturen und unserer Vorbildfunktion<br />

möchten wir ihnen möglichst vielseitige Erfahrungen und entsprechendes Rüstzeug<br />

in die Zukunft mitgeben.<br />

Wichtige Voraussetzungen und Mittel:<br />

Gegenseitige Achtung, Respekt und Wertschätzung<br />

Akzeptanz der Einzigartigkeit<br />

Verlässlichkeit und Führung<br />

Konstanz im Beziehungsangebot (soweit als möglich)<br />

Fürsorglichkeit, Geborgenheit und Rückhalt (Präsenz)<br />

Mitbestimmungsrecht und Teilverantwortung<br />

1.2 Pädagogische Haltung<br />

Als Grundhaltung und Basis unserer pädagogischen Arbeit betrachten wir<br />

das Lösungsorientierte Handlungsmodell nach Marianne und Kaspar Baeschlin.<br />

Es sollen somit gezielt die Ressourcen der Jugendlichen entdeckt<br />

und genutzt werden, damit sich die Jugendlichen zu einer gefestigten und<br />

eigenständigen Persönlichkeit entwickeln können.<br />

Sieben Lösungsorientierte Annahmen:<br />

1. Probleme sind Herausforderungen, die jeder Mensch auf seine persönliche Art zu<br />

bewältigen sucht.<br />

2. Alle Menschen haben eigene Ressourcen, um ihr Leben zu gestalten. In<br />

eigener Sache sind wir kundig und kompetent.<br />

3. Es ist hilfreich und nützlich, der Partnerin sorgfältig zuzuhören und ernst<br />

zu nehmen, was sie sagt.<br />

4. Wenn du dich am Gelingen und an den kleinen Schritten in die Zukunft<br />

orientierst, findest du eher deinen Weg.<br />

5. Nichts ist immer gleich, Ausnahmen deuten auf Lösungen hin.<br />

6. Menschen beeinflussen sich gegenseitig. Sie kooperieren und ändern sich eher und<br />

leichter in einem Umfeld, das ihre Stärken und Fähigkeiten unterstützt.<br />

7. Jede Reaktion ist eine Form von Kooperation, Widerstand auch<br />

Marianne und Kaspar Baeschlin<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

Wir gestalten den Alltag möglichst in einem familiären Rahmen und berücksichtigen<br />

dabei die Schul- und Arbeitssituation der Kinder und Jugendlichen<br />

Wir binden die Kinder und Jugendlichen altersgerecht in Mitbestimmung und<br />

Mitverantwortung ein<br />

Wir wollen als Menschen fassbar sein und als Gegenüber zur Verfügung<br />

stehen<br />

Wir gehen mit den Kindern und Jugendlichen in die Auseinandersetzung mit<br />

Lebensthemen.<br />

Wir bereiten die Kinder und Jugendlichen auf die Ansprüche der Gesellschaft<br />

vor<br />

Wir geben Ihnen Wertvorstellungen und Orientierungshilfen mit auf den<br />

Weg<br />

Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen im Pflegen der sozialen Kontakte,<br />

indem wir die Häuser für Besuche, für Einladungen zum Essen und<br />

zum Übernachten für Freunde öffnen. Die Pflege der Freundschaften hat bei<br />

uns einen grossen Stellenwert<br />

Wir streben danach, dass jedes Kind und jede Jugendliche ein möglichst<br />

verbindliches Beziehungsnetz aufbaut, auf welches sie auch im Erwachsenenleben<br />

zurückgreifen können<br />

Jedes Kind oder jede Jugendliche soll die Gelegenheit haben, in einem Verein<br />

oder Club mitzuwirken und/oder ein Musikinstrument zu erlernen<br />

Nebst gemeinsamen Gruppenaktivitäten an den Kinder- und Jugendlichenwochenenden<br />

fördern wir die Eigeninitiative jedes Einzelnen<br />

siehe Leitbild <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> 2006<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

2. Standort und Geschichte der Institution<br />

2.1 Beschreibung des Standortes<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> befindet sich am rechten Zürichsee Ufer oberhalb von<br />

Stäfa im Dorfteil UELIKON / Stäfa.<br />

An der Dorfrandzone im Grünen gelegen, bietet es durch seine Atmosphäre eine<br />

gute Voraussetzung, Schulkinder und Jugendliche zu beherbergen. Durch<br />

die öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn und Bus) ist Stäfa gut erschlossen. Die<br />

Städte Rapperswil und Zürich sind in 15 – 30 Min. erreichbar.<br />

Adresse:<br />

<strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />

Ob. <strong>Lattenberg</strong>str. 32<br />

8712 Stäfa/ZH<br />

Telefon: 044 / 927 11 77<br />

Telefax: 044 / 927 11 78<br />

E – Mail info@heimlattenberg.ch<br />

PC – 80-49305-3<br />

2.2 Zusammenfassung der historischen Entwicklung der Institution<br />

Die Liegenschaft an der oberen <strong>Lattenberg</strong>stasse 32 beherbergte, von wenigen<br />

Jahren Unterbruch abgesehen, immer ein Kinderheim. Im Jahre 1992 gehörte<br />

dieses zum städtischen Schulheim Pestalozziheim in Redlikon, der heutigen<br />

Villa RA. Als die Stadt im Jahr 1992 den Entscheid fällte, das <strong>Heim</strong> aufzuheben,<br />

setzten sich aktive Personen aus der Gemeinde Stäfa zusammen. Ihr Ziel<br />

war es, an diesem wunderschönen Ort weiterhin Kindern eine <strong>Heim</strong>at geben zu<br />

können. Dies führte zur Gründung des Vereins PRO LATTENBERG.<br />

Waren es anfänglich im Haus <strong>Lattenberg</strong> 3 – 4 Kinder, so lebten seit 1996 10<br />

Kinder und Jugendliche hier – in Ausnahmefällen sogar 11.<br />

1995 wurde dem <strong>Heim</strong> die kantonale und 1999 die eidgenössische Anerkennung<br />

vom Bundesamt für Justiz zugesprochen.<br />

Mit der Übernahme des Haus Egli im Oktober 2002 machte nun der Verein<br />

PRO <strong>Lattenberg</strong> einen weiteren bedeutenden Schritt in seiner Entwicklung.<br />

Das Haus Egli bietet Jugendlichen, vor allem aus dem <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong>, die<br />

Möglichkeit, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und von hier<br />

aus ihre Lehre zu absolvieren, eine weiterführende Schule zu besuchen oder<br />

ein anderes Angebot zu nutzen. Seit Juli 2005 bietet das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> zudem<br />

für Jugendliche aus dem Haus Egli eine Nachbetreuung im Begleiteten<br />

Wohnen an.<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

3. Zielgruppe<br />

Als vom Bundesamt für Justiz anerkanntes <strong>Heim</strong> sind wir für Kinder und Jugendliche<br />

aus der ganzen Schweiz offen, welche einer sozialpädagogischen<br />

Betreuung bedürfen.<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> hat drei Angebote, das Haus <strong>Lattenberg</strong> die Kindergruppe,<br />

das Haus Egli die Jugendlichengruppe und als Anschluss an die Jugendlichengruppe<br />

das Begleitete Wohnen.<br />

Das Haus <strong>Lattenberg</strong> nimmt normalbegabte Mädchen und Knaben ab dem<br />

Kindergartenalter ins Haus <strong>Lattenberg</strong> auf, welche<br />

in ihrem Verhalten, im Lernen oder in ihrer Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt<br />

sind<br />

in schwierigen familiären Verhältnissen leben<br />

den Kindergarten, die öffentliche Schule, die Sonderschule Villa RA oder<br />

die Sprachheilschule Stäfa besuchen können<br />

einen längerfristigen Platzierungsbedarf benötigen (mindestens zwei Jahre)<br />

einen familiären Rahmen und eine kleinere Institution brauchen, in dem sie<br />

sich besser orientieren können<br />

(Bei Geschwistern, werden auch jüngere Kinder aufgenommen, welche aber<br />

höchstens 1 Jahr vor dem Kindergarten stehen.)<br />

Das Haus Egli ist für normalbegabte Jugendliche ab ca. 13 Jahren bestimmt,<br />

die aus dem <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> und von ausserhalb kommen<br />

welche die Kriterien des Übertritts- und Aufnahmekonzepts erfüllen<br />

Das Begleitete Wohnen ist ein Anschlussprojekt für Jugendliche aus dem<br />

Haus Egli,<br />

welche das Mindestalter von 17 Jahren erreicht haben<br />

welche die Übertrittskriterien des Begleiteten Wohnens erfüllen<br />

siehe Konzept NB/BW<br />

4. Angebot<br />

4.1 Nähere Erläuterung des Angebotes<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> ist an 365 Tagen im Jahr offen. Das Angebot richtet sich<br />

an Kinder und Jugendliche mit spezifischen und schwierigen Lebensbedingungen.<br />

Wir bieten einen familiären, überschaubaren Rahmen in zwei gepflegten,<br />

heimeligen Häusern inmitten von Rebbergen und mit Blick auf den Zürichsee.<br />

Für das einzelne Kind besteht ein übersichtliches Umfeld, in dem es sich zurechtfinden<br />

und den Umgang mit Selbständigkeit und Eigenverantwortung in<br />

einem geschützten Rahmen üben kann.<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

4.1.1 Externe Schulangebote / Lehre / Praktikum<br />

In der Regel besuchen die Kinder und Jugendlichen die öffentlichen Schulen<br />

in Stäfa. In die Unter- und Mittelstufe gehen die Kinder in das zu Fuss erreichbare<br />

Schulhaus Beewies. Die Oberstufe mit der dreiteiligen Sekundarschule<br />

A,B,C besuchen die Jugendlichen im Schulhaus Obstgarten im Dorf.<br />

Die Schulgemeinde Stäfa bietet Kindern und Jugendlichen, welche einer zusätzlichen<br />

Förderung bedürfen, die integrierte Schulungsform IF an.<br />

Kinder und Jugendliche, welche durch Verhaltensschwierigkeiten und emotionale<br />

Auffälligkeiten nicht die öffentliche Schule besuchen können und eine<br />

Kleinklasse oder einen anderen schulischen Rahmen benötigen, wird eine<br />

geeignete Sonderschule in der Umgebung gesucht.<br />

Der Bezirk Meilen bietet in Küsnacht ein 10. Schuljahr an, welches in der<br />

Leistungsklasse, der Werkklasse oder in der Kreativklasse besucht werden<br />

kann.<br />

Das Gymnasium kann in Küsnacht oder in Zürich besucht werden.<br />

Es besteht auch die Möglichkeit, vom <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> aus die Sprachheilschule<br />

in Stäfa zu besuchen.<br />

Die Jugendlichen absolvieren eine Lehre oder ein Praktikum nach Möglichkeit<br />

im ersten Arbeitsmarkt. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Ausbildung<br />

im zweiten Arbeitsmarkt.<br />

4.1.2 Einbezug von externen Diensten<br />

Für Fallbesprechungen stehen dem <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> externe Fachpersonen<br />

zur Verfügung.<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> arbeitet mit verschiedenen Therapeuten zusammen.<br />

Je nach Bedürfnis des Kindes oder der Jugendlichen wird eine Therapie indiziert.<br />

Für medizinische Belange stehen uns unsere Hausärzte zur Verfügung, welche<br />

auch die Ein- und Austrittsuntersuchungen durchführen.<br />

4.1.3 Prävention im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />

Jährlich findet eine Jahresplanung mit allen Mitarbeiterinnen statt, in der die<br />

Prävention in der Institution und in der Gruppe geplant wird. Mit den sozialpädagogischen<br />

Mitarbeiterinnen finden in den pädagogischen Foren Auseinandersetzungen<br />

statt, an denen die Präventionsarbeit reflektiert und konkretisiert<br />

wird.<br />

Als Grundlage dienen dabei unsere Konzepte „Sucht- und Gewaltpräventionskonzept“<br />

und „Physische- und Psychische Gewalt“.<br />

Seite 6 von 20<br />

siehe Konzepte Sucht- und Gewaltprävention<br />

und physische und psychische Gewalt


HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

4.2 Betreuungsangebot<br />

Haus <strong>Lattenberg</strong><br />

8 Plätze<br />

1 Wohngruppe mit Knaben und Mädchen ab dem Kindergarten, altersgemischt<br />

im grossen Wohnhaus mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen.<br />

Haus Egli<br />

7 Plätze<br />

1 Wohngruppe mit Jugendlichen, welche vorwiegend aus dem <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />

herausgewachsen sind, im kleinen Wohnhaus mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen.<br />

Für das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> ist eine längerfristige Platzierungsdauer eine Voraussetzung.<br />

(mindestens 2 Jahre).<br />

Wir gehen von einer Gesamtauslastung von 15 Kindern und Jugendlichen aus,<br />

wobei wir im Haus <strong>Lattenberg</strong> 8 Plätze und im Haus Egli 7 Plätze anbieten.<br />

Schwankungen, welche sich durch spezielle Situationen und Konstellationen in<br />

den beiden Häusern ergeben, können wir in beiden Häusern mit je einem Reserveplatz<br />

ausgleichen.<br />

4.3 Aufenthaltsdauer<br />

Die Aufenthaltsdauer des Kindes steht im Kontext zu psychosozialen Faktoren:<br />

Alter bei der Aufnahme <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> (4 – 12 Jahre)<br />

Haus Egli (13 – 16 Jahre)<br />

persönlicher Entwicklungsverlauf<br />

Familiensystem<br />

Das Höchstaufnahmealter ist auf 16 Jahre angesetzt.<br />

Der Übertritt von der Stammgruppe ins Haus Egli ist abhängig vom Entwicklungsstand,<br />

dem Alter und sozialen Faktoren.<br />

Prinzipiell kann die Jugendliche bis zum Abschluss der Lehre im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />

bleiben. Die notwendige und sinnvolle Aufenthaltsdauer ist jedoch abhängig<br />

von der Gesamtsituation (persönliche Entwicklung, Familiensystem) des<br />

Jugendlichen.<br />

Grundsätzlich liegt der Entscheid über die Aufenthaltsdauer bei den Eltern<br />

und/oder der vermittelnden Stelle. Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> gibt Empfehlungen bezüglich<br />

der Entwicklung und der Situation des Kindes oder der Jugendlichen<br />

ab.<br />

Der gesamte Aufenthaltsprozess und die erarbeiteten Empfehlungen werden<br />

durch Fachberatungen begleitet.<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

4.4 Stellenwert und Ziele der Elternzusammenarbeit<br />

Die Zusammenarbeit mit den Eltern spielt für uns auch während der Platzierung<br />

ihres Kindes im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> eine wichtige Rolle. Je nach Voraussetzung<br />

entwickelt sich die Intensität der Elternzusammenarbeit unterschiedlich. Unser<br />

Bemühen besteht darin, eine auf gegenseitige Achtung und Vertrauen basierende<br />

Beziehung zu den Eltern aufzubauen. Daher finden regelmässige Anlässe<br />

wie z.B. Feste, Besuchstage etc. statt. Alle 6 Monate finden mit den Eltern<br />

und der vermittelnden Stelle Standortgespräche statt. Zudem gibt es auf der<br />

Jugendlichengruppe zwischenzeitlich ein Standortgespräch mit den Eltern.<br />

Nach Bedarf werden zusätzlich andere Fachpersonen zu diesen Gesprächen<br />

beigezogen. Alle Eltern werden beim Eintrittsgespräch über unsere Haltung informiert<br />

und können sich ein grobes Bild über den lösungsorientierten Ansatz<br />

machen.<br />

Dies erreichen wir, indem wir allen Eltern beim Eintritt folgende Informationen<br />

abgeben:<br />

Infoblatt mit den 7 Grundannahmen des lösungsorientierten Arbeitens<br />

Infoblatt Lösungsorientierte Annahmen für Kinder<br />

Infoblatt 10 Wünsche an Eltern aus der Sicht der Kinder<br />

siehe Konzept Eltern- und Familienzusammenarbeit<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

5. Aufenthaltsgestaltung<br />

5.1 Aufnahme<br />

5.1.1 Platzierungsgrundlagen<br />

formelle Einweisungsgründe<br />

Anmeldung durch die AJB (Jugend und Familienhilfe, Sozialzentrum, Beratungsstelle,<br />

Schulpflege etc.) in Verbindung mit dem Inhaber des Sorgerechts.<br />

Einweisung eines Kindes durch die Vormundschaftsbehörde aufgrund von<br />

Artikel 310 ZGB (Aufhebung der elterlichen Obhut) oder Artikel 312 oder 368<br />

ZGB (Bevormundung eines Minderjährigen) in Verbindung mit Artikel 405<br />

ZGB.<br />

materielle Einweisungsgründe<br />

Erziehungsschwierigkeiten<br />

Kinder und Jugendliche, die durch auffälliges Verhalten von normalen erzieherischen<br />

Erwartungsvorstellungen abweichen, vor allem hinsichtlich der<br />

Reaktionen auf Forderungen von Erziehungsverantwortlichen. Das auffällige<br />

Verhalten kann unterschiedlicher Natur sein und verschiedene Ursachen<br />

haben.<br />

Schulschwierigkeiten<br />

Diese umfassen vor allem Lernstörungen und nicht dauernde Lernbehinderungen.<br />

Die Lernstörungen sind meistens noch von Verhaltensauffälligkeiten<br />

begleitet.<br />

Familiäre Schwierigkeiten<br />

Kinder und Jugendliche, welche in ihrer persönlichen Entwicklung aufgrund<br />

familiärer Schwierigkeiten beeinträchtigt sind.<br />

Notwendigkeit institutioneller Erziehung und Schulung<br />

Es muss eine <strong>Heim</strong>einweisung als notwendig angezeigt sein; z.B. aufgrund:<br />

- Beziehungswechsel<br />

- Milieuwechsel<br />

- enges Verbundsystem Wohnen-Schulen.<br />

Nichtaufnahmekriterien<br />

Konsum von Drogen<br />

Jugendliche nach der Schulzeit, die keine Anschlusslösung haben<br />

Damit eine <strong>Heim</strong>einweisung indiziert ist, muss beim Kind oder bei der Jugendlichen<br />

ein sozialpädagogischer Betreuungsbedarf vorliegen.<br />

Tagespauschale<br />

Die kantonalen Mindestversorgertaxen betragen zurzeit<br />

pro Tag Fr. 230.—<br />

Veränderungen werden vorzeitig bekannt gegeben.<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

Die Tagespauschale wird 30 Tage pro Monat erhoben und versteht sich inklusive<br />

eines allfälligen Elternbeitrages.<br />

Wenn Schulgelder anfallen, werden diese nach Absprache mit der einweisenden<br />

Stelle zusätzlich in Rechnung gestellt<br />

5.1.2 Anmeldevorgang<br />

Anfrage<br />

Die Anfrage durch abklärende Instanzen wie Jugend- und Familienberatung<br />

(AJB), Vormundschaftsbehörden, KJPD, SD, SPD oder Eltern werden entgegengenommen.<br />

Die ersten Gründe des Platzierungsbedarfs werden abgeklärt<br />

und erste gegenseitige Vorstellungen besprochen.<br />

Aufnahme der Daten auf dem Formular „Platzierungsanfragen“.<br />

.<br />

- Datum der Anfrage<br />

- Personalien aufnehmen<br />

- Grund des Platzierungswunsches<br />

- Zeitpunkt des Platzierungswunsches<br />

- Besonderes<br />

- Weiteres Vorgehen besprechen<br />

Der <strong>Heim</strong>leiter nimmt die Grobselektion der Anfrage vor. Bei einer möglichen<br />

Platzierung wird das weitere Vorgehen besprochen<br />

Die Eltern werden durch die Stelle ermuntert, selbst Kontakt mit dem <strong>Heim</strong><br />

aufzunehmen.<br />

Die <strong>Heim</strong>leitung schickt der vermittelnden Stelle das <strong>Rahmenkonzept</strong>, das<br />

Leitbild und die Prospekte zu und macht die vermittelnden Stellen auf die<br />

Homepage aufmerksam.<br />

Erstgespräch<br />

Vor dem Erstgespräch zeigt die <strong>Heim</strong>leitung den Eltern und dem<br />

Kind/Jugendlichen das <strong>Heim</strong>.<br />

Das Erstgespräch findet nach Möglichkeit zwischen den Eltern, der Jugendlichen,<br />

je nach Alter mit dem Kind, der Sozialarbeiterin und dem <strong>Heim</strong>leiter<br />

statt. Es dient der gegenseitigen Vorstellung. Es bietet Raum für den Austausch<br />

der Wünsche, Erwartungen, Ängste, Vorurteile, Motivation, zum Vorstellen<br />

unserer Arbeitsweise und zum Austausch von Informationen. Am<br />

Schluss des Gesprächs wird den Eltern, der Sozialarbeiterin das Formular<br />

Kernfragen zum Aufnahmeverfahren abgegeben und das weitere Vorgehen<br />

besprochen. Das Anmeldeformular, das Formular ’Kostgelder und Taxen’<br />

und die vorhandenen Berichte werden zusätzlich eingefordert.<br />

Nach positiver Rückmeldung findet ein Schnuppern von bis zu drei Tagen in<br />

der Kindergruppe und einer Woche in der Jugendlichengruppe statt. Das<br />

Kind und die Jugendliche haben dabei die Möglichkeit das Haus, die Gruppe<br />

Seite 10 von 20


HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

und das Personal kennen zu lernen und wir können uns ein Bild über das<br />

Kind oder die Jugendliche machen.<br />

Nach der Schnupperzeit findet eine interne Auswertung über die verschiedenen<br />

Eindrücke statt. Der Aufnahme- oder Ablehnungsentscheid ist möglichst<br />

im Konsens anzustreben. Im Zweifelsfall entscheidet die <strong>Heim</strong>leitung.<br />

Bei einem positiven Entscheid erhalten die Erziehungsberechtigten und die<br />

vermittelnde Stelle eine mündliche Aufnahmebestätigung und den Termin für<br />

ein Aufnahmegespräch.<br />

Beim Aufnahmegespräch/Auswertungsgespräch werden die Eindrücke der<br />

Schnuppertage ausgetauscht. Die Aufnahmevereinbarungen werden besprochen<br />

und schriftlich festgehalten. Gemeinsam werden Zielvereinbarungen<br />

festgelegt. Das Datum des definitiven Eintritts wird festgelegt und die<br />

entsprechenden Eintrittsformulare abgegeben.<br />

Zielvereinbarungen u.a. sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ziele und Erwartungen an die Zusammenarbeit<br />

Wünsche an das <strong>Heim</strong><br />

Zielsetzungen für die Jugendliche<br />

Wer ist für was zuständig?<br />

Das Aufnahmeverfahren sollte innerhalb von 2-3 Monaten abgeschlossen sein.<br />

Die Aufnahmebestätigung wird allen Beteiligten schriftlich verschickt.<br />

Für das Aufnahmeverfahren stehen den Mitarbeitenden verschiedene Hilfsmittel,<br />

wie Formulare und Checklisten zur Verfügung.<br />

Am Auswertungsgespräch werden mit dem Kind/der Jugendlichen das Formular<br />

’meine Ziele’ erarbeitet, mit einem digitalen Photo versehen und an das<br />

Kind/die Jugendliche abgegeben.<br />

5.2 Aufenthaltsgestaltung<br />

5.2.1 Grundsätzliches<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> gilt als eine Institution für familienergänzende Massnahmen.<br />

Deshalb wird der Zusammenarbeit mit den Eltern grosse Beachtung geschenkt.<br />

Der Schulbesuch erfolgt in einer öffentlichen Schule, oder in einer Sonderschule<br />

in der näheren Umgebung.<br />

Für den Aufenthalt der Kinder ist es wichtig, dass die Schule nicht einfach additiv<br />

als zusätzlicher Bereich, in dem bestimmte Ansprüche gestellt und Leistungen<br />

erwartet werden, sondern vielmehr als integraler Bestandteil des Systems<br />

erlebt werden kann.<br />

Seite 11 von 20


HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

Deshalb kann eher von einem Phasenablauf gesprochen werden, als von der<br />

Aufzählung konkreter Einzelziele, welche individuell abgesprochen werden<br />

müssen.<br />

5.2.2 Hauptziele des Aufenthaltes<br />

Die Kinder und Jugendlichen werden so betreut und gefördert, dass sie in ihrem<br />

individuellen Bezugsnetz ausserhalb des <strong>Heim</strong>es in einer Schule oder Lehre<br />

/ Anlehre bestehen können (individuelle Hinführung zur Selbständigkeit).<br />

Eine Reintegration ins ursprüngliche Umfeld oder die Entlassung in die Selbständigkeit<br />

ist anzustreben.<br />

Wir fördern die Kinder und Jugendlichen darin, dass sie ihre Ziele selbst formulieren<br />

können.<br />

Die Ziele in den drei Bereichen Wohnen/Freizeit, Schule und Selbst-<br />

/Sozialkompetenzen verteilen sich wie folgt auf die drei Phasen:<br />

Startphase<br />

Kernphase<br />

Austrittsphase<br />

Wohnen/Freizeit Schule Selbst- und Sozialkompetenz<br />

Kennen lernen der Alltagsstrukturen,<br />

Integration im Pflege der persönlitegration<br />

In-<br />

Klassenverband chen Hygiene und<br />

im <strong>Heim</strong><br />

alltägliche Haushaltsarbeiten<br />

Halt geben und<br />

erledi-<br />

Selbstvertrauen finden<br />

gen<br />

Regeln einhalten<br />

können<br />

Alte schädliche<br />

Handlungsmuster<br />

ablegen und neue<br />

positive Handlungsmuster<br />

erlernen<br />

Persönliche Hobbies<br />

und Freizeitgestaltung<br />

ausserhalb des <strong>Heim</strong>s<br />

selbstständig pflegen<br />

können<br />

Halt und Sicherheit<br />

festigen<br />

Vorbereitung auf<br />

Rückkehr zu Eltern<br />

bzw. auf selbständiges<br />

oder begleitetes<br />

Wohnen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Lernziel der<br />

Klasse/Lehre erreichen<br />

Hausaufgaben<br />

soweit möglich<br />

selbständig erledigen<br />

Zuverlässigkeit<br />

und Selbständigkeit<br />

erreichen<br />

Gestellte Anforderungen<br />

erfüllen<br />

Schulische bzw.<br />

berufliche Zukunft<br />

regeln<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Konfliktfähigkeit<br />

Ordnung und Sauberkeit<br />

halten im eigenen<br />

Zimmer und<br />

im Bad<br />

Vermehrte Selbständigkeit<br />

und Eigenverantwortung<br />

übernehmen<br />

Umgang mit Finanzen<br />

lernen<br />

Öffnung nach aussen<br />

Stabile Persönlichkeit<br />

Stabiles Beziehungsnetz<br />

ausweisen<br />

Seite 12 von 20


HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

Mittel zur Umsetzung des Auftrages im Rahmen der Aufenthaltsgestaltung<br />

Die Zielsetzungen im Aufnahmegespräch sind im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> die<br />

Grundlage für die Standortgespräche, welche mit der Jugendlichen und seiner<br />

Bezugsperson, den Eltern und der <strong>Heim</strong>leitung alle 3 Monate stattfinden,<br />

alle 6 Monate wird zusätzlich der Beistand hinzugezogen. Bei den Kindern<br />

werden diese alle 6 Monate durchgeführt. Je nach Bedarf werden auch die<br />

Lehrer oder Therapeuten hinzugezogen. Bei diesen Gesprächen wird die<br />

Entwicklung des Kindes / der Jugendlichen im Hinblick auf seine Ziele überprüft.<br />

Verantwortlich für die Vorbereitung dieser Gespräche ist die Bezugsperson.<br />

Innerhalb von drei Monaten führt jede Bezugsperson mit dem Kind / der Jugendlichen<br />

2 Oasen- und 2 Entwicklungsgespräche. Diese werden nach<br />

dem Lösungsorientierten Ansatz geführt. Das Oasengespräch gibt den Jugendlichen<br />

Raum, über ihre Anliegen und Wünsche sprechen zu können.<br />

Die Entwicklungsgespräche dienen der Überprüfung und Präzisierung der in<br />

den Standortgesprächen getroffenen Zielvereinbarungen.<br />

Die Gespräche werden innerhalb der Teamsitzungen geplant und über den<br />

Inhalt, soweit als nötig, ausgetauscht.<br />

5.3 Wichtige Grundlagen in der Aufenthaltsgestaltung<br />

5.3.1 Stellenwert und Ablauf der Einlebephase<br />

Wir bemühen uns, den Eintritt für das Kind / die Jugendliche ins <strong>Heim</strong> möglichst<br />

unterstützend zu gestalten. Es ist uns wichtig, dass das Kind oder die Jugendliche<br />

in der Anfangszeit spezielle Aufmerksamkeit erhält. Die Bezugsperson<br />

führt das Kind /die Jugendliche in den Alltag und die Regeln des <strong>Heim</strong>s<br />

<strong>Lattenberg</strong> ein. Parallel finden in der Einlebe Phase intensive Gespräche mit<br />

ihm statt.<br />

5.3.2 Gestaltung von Beziehungen<br />

Für die im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> aufgenommenen Kinder und Jugendlichen soll von<br />

Anfang an eine Atmosphäre der Geborgenheit und der Verlässlichkeit geschaffen<br />

werden.<br />

Das Gefühl, aufgehoben und akzeptiert zu sein, sowie an einem Ort bleiben zu<br />

können, ist von grösster Wichtigkeit.<br />

siehe Leitbild<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

5.3.3 Umgang mit den Fähigkeiten der Kinder<br />

Im Fokus der Betreuungsarbeit steht die Förderung und Entwicklung der individuellen,<br />

kognitiven und sozialen Fähigkeiten eines jeden Kindes und Jugendlichen.<br />

Als Grundvoraussetzung dafür muss es in seiner Einzigartigkeit ernstgenommen<br />

und akzeptiert werden.<br />

5.3.4 Rechte und Pflichten der Kinder und Jugendlichen<br />

Die Rechte und Pflichten sind in der UNO-Kinderrechtskonvention, im Leitbild<br />

des <strong>Heim</strong>s <strong>Lattenberg</strong>, in den Gruppenregeln und in den Feinkonzepten der<br />

Wohngruppen definiert.<br />

Jede Gruppe besitzt individuelle Regelungen die den Tagesablauf betreffen.<br />

Diese werden je nach Mitspracherecht mit den Kindern und Jugendlichen in<br />

den Kinder- und Jugendlichensitzungen besprochen und im Feinkonzept, in<br />

den Gruppenregeln oder auf Listen festgehalten.<br />

Alle Kinder und Jugendlichen sind aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />

an die Hausordnung und die Gruppenregeln zu halten. Sie leisten so einen<br />

Beitrag für das gute Zusammenleben in den Einrichtungen und für ihre<br />

persönliche Entwicklung. Zuwiderhandlung haben Konsequenzen zur Folge.<br />

Die Kinder und Jugendlichen haben das Recht, angehört zu werden und können<br />

für pädagogische Massnahmen eine Begründung verlangen.<br />

Im Falle eines Disziplinarverfahrens haben sie die Möglichkeit Rekurs gegen<br />

die Disziplinarmassnahmen gemäss Straf- und Justizvollzugsgesetz bzw. Justizvollzugsverordnung<br />

einzulegen und sind so rechtlich geschützt.<br />

5.3.5 Interventionen<br />

Grundsätzlich konzentrieren wir uns auf die Ressourcen der Kinder und Jugendlichen<br />

– unsere Interventionen zielen in erster Linie auf gelingendes Verhalten<br />

in Form von positiver Verstärkung, Lob und Anerkennung ab.<br />

Als Interventionen bei Regelverstössen oder Fehlverhalten legen wir situationsbezogen<br />

pädagogische Massnahmen fest. Diese stehen sowohl in einem logischen<br />

Zusammenhang als auch im Verhältnis mit dem Vergehen und werden<br />

zeitnah ausgesprochen. Wenn Dritte durch das Fehlverhalten betroffen sind,<br />

wird ein Klärungsgespräch gemacht. Die Kinder und Jugendlichen werden angehalten<br />

und begleitet, Wiedergutmachungen zu leisten.<br />

Ziel ist dabei, dass die Kinder oder die Jugendlichen Einsicht in ihr Fehlverhalten<br />

entwickeln, dafür Verantwortung übernehmen, von zukünftigen Normüberschreitungen<br />

absehen und Kompetenz- resp. Erfolgserlebnisse erleben, Jegliche<br />

Formen von Körperstrafen, „Liebesentzug“ und Kollektivstrafen sind verboten.<br />

Das Gesetz unterscheidet zwischen pädagogischen und disziplinarischen Massnahmen.<br />

Deren Abgrenzung wird im Einzelfall, unter Berücksichtigung der Situation<br />

der betroffenen Kinder und Jugendlichen, den vorliegenden rechtlichen<br />

Grundlagen und dem Gewaltpräventionskonzept des <strong>Heim</strong>s <strong>Lattenberg</strong><br />

schnellstmöglich durch die diensthabende Sozialpädagogin vorgenommen.<br />

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HEIM LATTENBERG<br />

RAHMENKONZEPT<br />

Im Zweifelsfall entscheidet die <strong>Heim</strong>leitung über die Abgrenzung. Disziplinarische<br />

Massnahmen werden ausschliesslich von der <strong>Heim</strong>leitung verfügt.<br />

Sämtliche im Straf- und Justizvollzugsgesetz aufgeführten Verfehlungen können<br />

ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Bei folgenden Vergehen wird in<br />

jedem Fall ein Disziplinarverfahren geprüft:<br />

Tätlicher Angriff, Bedrohung oder massive Beschimpfungen von Personen<br />

Massive Gefährdung anderer und sich selbst<br />

Mutwilliges oder grobfahrlässiges Beschädigen von Einrichtungen und anderer<br />

Gegenständen, welches einen erheblichen Schaden verursacht<br />

Besitz von Waffen, waffenähnlichen, zur Verwendung als Waffe tauglichen<br />

oder anderen gefährlichen Gegenständen<br />

Besitz und Konsum von Drogen oder nicht verordneten Medikamenten<br />

siehe Straf- und Justizvollzugsgesetz (StJVG) § 23 b lit. a bis k<br />

siehe Gewaltpräventionskonzept<br />

5.4 Übertritts- und Austrittsplanung<br />

5.4.1 Übertritts- und Austrittsvorbereitung<br />

In den Standortgesprächen wird zum gegebenen Zeitpunkt thematisiert, ob ein<br />

Übertritt von der Kinder- in die Jugendlichengruppe oder ein Übertritt von der<br />

Jugendlichengruppe in das Begleitete Wohnen gemacht werden soll. Auch wird<br />

ein möglicher Austritt festgelegt. Der mögliche Über- oder Austritt wird mit dem<br />

Kind / der Jugendlichen, den Eltern, der vermittelnden Stelle, der Bezugsperson<br />

und der <strong>Heim</strong>leitung besprochen und die weiteren Schritte bis zum Übertritt /<br />

Austritt festgelegt. Bei einem Austritt werden die Unterstützungsmassnahmen<br />

am neuen Wohnort festgelegt und die Verantwortung für die Organisation<br />

festgelegt. Der Kontakt am neuen Wohnort, in der Schule und am Lehrplatz<br />

wird vermehrt durch Urlaube und Aufenthalte gepflegt, bzw. aufgebaut. Eine<br />

mögliche Nachbetreuung durch das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> wird besprochen und die<br />

Rahmenbedingungen festgelegt.<br />

5.4.2 Nachbetreuung<br />

Eine Nachbetreuung muss individuell abgesprochen und geregelt werden. Diese<br />

kann schon ein Teil der Austrittsvorbereitung sein. Eine Nachbetreuung wird<br />

nur dann angeordnet, wenn das Kind, die Eltern oder der Vermittler dies<br />

wünscht. Für diese Tätigkeit kann die Bezugsperson weiterhin verantwortlich<br />

sein. Eine notfallmässige Betreuung ist möglich. Die Kinder oder Jugendlichen<br />

können auch nach Absprache besuchsweise ins <strong>Heim</strong> zurückkommen. Jedoch<br />

bietet sich auch die Möglichkeit der Nachbetreuung von Jugendlichen im Begleiteten<br />

Wohnen. Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr erreichen, wird<br />

zudem die Volljährigkeit und die dazugehörigen Rechte und Pflichten thematisiert.<br />

Für die Über- und Austrittsplanung stehen den Mitarbeitenden verschiedene<br />

Papiere und Checklisten zur Verfügung.<br />

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RAHMENKONZEPT<br />

6. Organisation<br />

6.1 Trägerschaft<br />

Trägerschaft ist der VEREIN PRO LATTENBERG im Sinne von Art. 60 ff.<br />

ZGB, mit Sitz in Stäfa. Er unterstützt das HEIM LATTENBERG durch Öffentlichkeitsarbeit.<br />

<strong>Heim</strong>träger<br />

Verein PRO LATTENBERG<br />

Vorstand des Vereins: zuständig für die Beratung der <strong>Heim</strong>leitung<br />

6.1.1 Zusammensetzung des Vorstands<br />

Der Vorstand besteht aus Präsident/in, Vizepräsident/in, Aktuar/in, Quästor/in,<br />

Fachmitglied Behörde/<strong>Heim</strong>e/Schule/Gewerbe.<br />

Aufsicht<br />

Vorstand Trägerverein<br />

Amt für Jugend- und Berufsberatung Kt. ZH, Abteilung Jugend- und<br />

Familienhilfe<br />

6.2 <strong>Heim</strong>betrieb<br />

6.2.1 Organigramm und Führungsstruktur<br />

Grundsätzliches zur Führungsstruktur<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> erfordert eine pädagogische, prozessorientierte und unternehmerische<br />

Arbeitsweise. Der Auftrag der Institution wird mit Hilfe von Führungsinstrumenten,<br />

welche mit der Organisationskultur kompatibel sind, konstruktiv<br />

gelöst. Flexibilität und Dynamik sind von zentraler Bedeutung. Entsprechend<br />

werden unsere organisatorischen und operativen Führungsinstrumente<br />

regelmässig überprüft.<br />

Führungsstil und Führungsverhalten<br />

Der Führungsstil und das Führungsverhalten im <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> sind dadurch<br />

gekennzeichnet, dass wir<br />

klare Ziele vereinbaren (3-Jahresziele)<br />

situativ führen<br />

durch eine offene Informationspolitik Transparenz anstreben (Info HL, Lattizeitung,<br />

usw.)<br />

bei wichtigen Entscheidungen über Kinder und Jugendliche den Konsens<br />

suchen<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wichtige Entscheidungen miteinbeziehen<br />

jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter einen eigenen Zuständigkeitsbereich<br />

einräumen, klare Verantwortlichkeiten und die zur Erfüllung der Aufgaben<br />

notwendigen Handlungskompetenzen zuerkennen (Arbeitsaufträge)<br />

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RAHMENKONZEPT<br />

6.2.2 Personalstruktur<br />

Die pädagogische und betriebliche Führung des <strong>Heim</strong>s <strong>Lattenberg</strong> verlangt<br />

nach zwei unterschiedlichen Personalgruppen:<br />

Betreuungspersonal<br />

Verwaltungs- und Hauspersonal<br />

Betreuungspersonal<br />

Verwaltungs- und Hauspersonal<br />

<strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />

TeamleiterIn 85 % <strong>Heim</strong>leitung 100 %<br />

Soz. Päd. 80 % Kaufmännische Mitarbeiterin 60 %<br />

Soz. Päd. 90 % Haushaltsangestellte 60 %<br />

Soz. Päd. 90 %<br />

Soz. Päd. i.A. 75 %<br />

Vorpraktikantin<br />

Haus Egli<br />

TeamleiterIn 85 %<br />

Soz. Päd. 80 %<br />

Soz. Päd. 80 %<br />

Soz. Päd. 60 %<br />

Soz. Päd. i.A. 75 %<br />

Vorpraktikantin<br />

Verschiebungen innerhalb des Stellenplans der beiden Häuser sind je nach<br />

Situation möglich.<br />

Total 800% Total 220%<br />

Gesamttotal Stellenprozente Personal <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> 1020 %.<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> wünscht sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche<br />

die Kinder und Jugendlichen in ihrer Persönlichkeit wertschätzen<br />

die Kinder und Jugendlichen in ihrer körperlichen und seelischen Integrität<br />

wahren und schützen<br />

zur Zusammenarbeit fähig sind und sich mit dem <strong>Heim</strong> identifizieren können<br />

sich ausweisen durch eine der Aufgabe entsprechende fachliche Qualifikation<br />

oder die Bereitschaft, diese zu erreichen oder zu erweitern<br />

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RAHMENKONZEPT<br />

7. Gebäude<br />

Das Areal <strong>Lattenberg</strong> ist ein ideales Gelände. Mit den Aussenanlagen und den<br />

zum Teil neu gebauten und umgebauten Räumlichkeiten bietet es Gewähr für<br />

eine gute Lebens- und Freizeitgestaltung.<br />

7.1 Gebäude und Räume <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />

Im Haus <strong>Lattenberg</strong> stehen folgende Räume zur Verfügung:<br />

Untergeschoss:<br />

Küche<br />

Vorratsräume<br />

Matratzenzimmer<br />

Waschküche / Wäschezimmer<br />

Holzwerkstatt<br />

Sitzungszimmer<br />

Erdgeschoss:<br />

Esszimmer/Stube<br />

Teeküche<br />

Büro Sozialpädagogisches Personal<br />

Fernsehzimmer<br />

Badezimmer oder Dusche mit WC<br />

1. Obergeschoss 2. Obergeschoss<br />

Badezimmer oder Dusche mit WC Badezimmer oder Dusche mit WC<br />

Kinderzimmer<br />

Kinderzimmer<br />

Kinderbesprechungszimmer<br />

Spielzimmer<br />

Pikettzimmer<br />

Estrich<br />

Im neuen Zwischenbau sind folgende Räume vorhanden:<br />

Untergeschoss:<br />

Jugendlichenzimmer<br />

Pikettzimmer mit WC und Dusche<br />

Kellerräume Haus Latti und Egli<br />

Erdgeschoss:<br />

Sekretariat<br />

<strong>Heim</strong>leiterbüro<br />

Kopierraum<br />

Im Haus Egli stehen folgende Räume zur Verfügung:<br />

Untergeschoss:<br />

Jugendlichenzimmer<br />

Fernsehzimmer<br />

Badezimmer oder Dusche mit WC<br />

Gäste-WC<br />

Erdgeschoss:<br />

Esszimmer/Stube<br />

Küche<br />

Büro Sozialpädagogisches Personal<br />

1. Obergeschoss 2. Obergeschoss<br />

Badezimmer oder Dusche mit WC Badezimmer oder Dusche mit WC<br />

Jugendlichenzimmer<br />

Jugendlichenzimmer<br />

Jugendlichenbesprechungszimmer<br />

Zudem befinden sich auf dem Areal des <strong>Heim</strong>s <strong>Lattenberg</strong> ein Gartenhaus und<br />

ein Rebhäuschen.<br />

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RAHMENKONZEPT<br />

8. Finanzen<br />

Das <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong> wird wie folgt finanziert:<br />

Versorgertaxen<br />

Betriebsbeitrag Bund<br />

Betriebsbeitrag Kanton<br />

Spenden<br />

Andere Erträge<br />

9. Externe Aufsichtsstellen<br />

Vorstand des Vereins PRO LATTENBERG<br />

Amt für Jugend- und Berufsberatung, Zentralstelle Kinder- und Jugendheime<br />

Gesundheitskommission Stäfa<br />

10. Erstellungsdatum, Autoren<br />

Mit dem Antrag für die Verlängerung der Beitragsberechtigung und die Bewilligung<br />

zur Führung eines Kindes- und Jugendheims wurde das <strong>Rahmenkonzept</strong><br />

überarbeitet.<br />

Dies erfolgte durch:<br />

- <strong>Heim</strong>leitung <strong>Heim</strong> <strong>Lattenberg</strong><br />

Stäfa, 28. Juni 2012<br />

Sepp Rölli <strong>Heim</strong>leitung<br />

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