Hans Christian Thomsen und seine Werft in ... - SSC Munkmarsch
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Deckblatt des Rechnungsbuches über den Hell<strong>in</strong>g bei<br />
<strong>Munkmarsch</strong> aus dem Besitz von <strong>Hans</strong> <strong>Christian</strong> <strong>Thomsen</strong> sen.<br />
(Sammlung Wilhelm Borstelmann)<br />
haber am Hellgen ist berechtigt, dieselbe nebst der<br />
dazu gehörigen lnventarienstücke für die Zwecke<br />
<strong>se<strong>in</strong>e</strong>s eigenen Fahrzeugs zu benutzen, ohne dafür<br />
irgende<strong>in</strong>e Vergütung an die Mit<strong>in</strong>teressenten zu<br />
entrichten <strong>und</strong> verpflichten sämtliche Theilhaber<br />
sich gegenseitig behufs Auf- <strong>und</strong> Abbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es<br />
eigenen Fahrzeugs je e<strong>in</strong>en Mann zur Hilfeleistung<br />
unentgeltlich zu stellen." Darüber h<strong>in</strong>aus enthielt<br />
der Vertrag Regelungen über die entgeltliche<br />
Benutzung des Schiffshelgens durch Dritte <strong>und</strong> die<br />
Veräußerung der Anteile durch die Teilhaber.<br />
Für den <strong>Munkmarsch</strong>er <strong>Werft</strong>betrieb legten die<br />
Teilhaber der Interessen-geme<strong>in</strong>schaft abgelagerte<br />
Fichtenholzbohlen als Slip vom Land aus <strong>in</strong>s<br />
Wasser. Wenn e<strong>in</strong> Schiff zur Reparatur an Land<br />
gezogen werden musste, fettete man diese Holzbohlen. Am Schiffsbug wurde e<strong>in</strong> Stahlseil<br />
angeschlagen, <strong>und</strong> dann konnte e<strong>in</strong> Schiff mittels e<strong>in</strong>es von mehreren Personen zu drehenden<br />
Ankerspills langsam aus dem Wasser<br />
gezogen werden. Nur auf diese Weise<br />
konnten die Schiffe an Land repariert oder<br />
ihr Rumpf mit Werg <strong>und</strong> viel Teer kalfatert<br />
werden. Bereits <strong>in</strong> den ersten Jahren nach<br />
der <strong>Werft</strong>gründung wurde die neu<br />
entstandene Reparaturmöglichkeit von<br />
zahlreichen festländischen <strong>und</strong> Sylter<br />
Schiffern genutzt. Für die Benutzung des<br />
Helgens hatten sie e<strong>in</strong> "Helgengeld" zu<br />
entrichten, das die Teilhaber der<br />
Interessengeme<strong>in</strong>schaft untere<strong>in</strong>ander<br />
teilten. Unter den Nutzern des Helgens<br />
f<strong>in</strong>det sich im ersten Jahrzehnt nach der<br />
<strong>Werft</strong>gründung auch der Keitumer Kapitän<br />
Schwer<strong>in</strong> Wögens (1833-1920), der seit<br />
1876 Inspektor der Deutschen<br />
Dampfschiffs-Gesellschaft Kosmos<br />
(Kosmos-L<strong>in</strong>ie) <strong>in</strong> Hamburg war <strong>und</strong> zu<br />
den bedeutenden Sylter Kapitänen <strong>se<strong>in</strong>e</strong>r<br />
Zeit gehörte. <strong>Hans</strong> <strong>Christian</strong> <strong>Thomsen</strong> jun.<br />
heiratete später mit Sophie Sever<strong>in</strong>e Nielsen e<strong>in</strong>e Nichte von Kapitän Wögens.<br />
Vere<strong>in</strong>barung der Eigentümer des Schiffshellgens <strong>in</strong> <strong>Munkmarsch</strong> über dessen Benutzung vom 10.2.1875<br />
(Sammlung Wilhelm Borstelmann)<br />
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