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Hans Christian Thomsen und seine Werft in ... - SSC Munkmarsch

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Deckblatt des Rechnungsbuches über den Hell<strong>in</strong>g bei<br />

<strong>Munkmarsch</strong> aus dem Besitz von <strong>Hans</strong> <strong>Christian</strong> <strong>Thomsen</strong> sen.<br />

(Sammlung Wilhelm Borstelmann)<br />

haber am Hellgen ist berechtigt, dieselbe nebst der<br />

dazu gehörigen lnventarienstücke für die Zwecke<br />

<strong>se<strong>in</strong>e</strong>s eigenen Fahrzeugs zu benutzen, ohne dafür<br />

irgende<strong>in</strong>e Vergütung an die Mit<strong>in</strong>teressenten zu<br />

entrichten <strong>und</strong> verpflichten sämtliche Theilhaber<br />

sich gegenseitig behufs Auf- <strong>und</strong> Abbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es<br />

eigenen Fahrzeugs je e<strong>in</strong>en Mann zur Hilfeleistung<br />

unentgeltlich zu stellen." Darüber h<strong>in</strong>aus enthielt<br />

der Vertrag Regelungen über die entgeltliche<br />

Benutzung des Schiffshelgens durch Dritte <strong>und</strong> die<br />

Veräußerung der Anteile durch die Teilhaber.<br />

Für den <strong>Munkmarsch</strong>er <strong>Werft</strong>betrieb legten die<br />

Teilhaber der Interessen-geme<strong>in</strong>schaft abgelagerte<br />

Fichtenholzbohlen als Slip vom Land aus <strong>in</strong>s<br />

Wasser. Wenn e<strong>in</strong> Schiff zur Reparatur an Land<br />

gezogen werden musste, fettete man diese Holzbohlen. Am Schiffsbug wurde e<strong>in</strong> Stahlseil<br />

angeschlagen, <strong>und</strong> dann konnte e<strong>in</strong> Schiff mittels e<strong>in</strong>es von mehreren Personen zu drehenden<br />

Ankerspills langsam aus dem Wasser<br />

gezogen werden. Nur auf diese Weise<br />

konnten die Schiffe an Land repariert oder<br />

ihr Rumpf mit Werg <strong>und</strong> viel Teer kalfatert<br />

werden. Bereits <strong>in</strong> den ersten Jahren nach<br />

der <strong>Werft</strong>gründung wurde die neu<br />

entstandene Reparaturmöglichkeit von<br />

zahlreichen festländischen <strong>und</strong> Sylter<br />

Schiffern genutzt. Für die Benutzung des<br />

Helgens hatten sie e<strong>in</strong> "Helgengeld" zu<br />

entrichten, das die Teilhaber der<br />

Interessengeme<strong>in</strong>schaft untere<strong>in</strong>ander<br />

teilten. Unter den Nutzern des Helgens<br />

f<strong>in</strong>det sich im ersten Jahrzehnt nach der<br />

<strong>Werft</strong>gründung auch der Keitumer Kapitän<br />

Schwer<strong>in</strong> Wögens (1833-1920), der seit<br />

1876 Inspektor der Deutschen<br />

Dampfschiffs-Gesellschaft Kosmos<br />

(Kosmos-L<strong>in</strong>ie) <strong>in</strong> Hamburg war <strong>und</strong> zu<br />

den bedeutenden Sylter Kapitänen <strong>se<strong>in</strong>e</strong>r<br />

Zeit gehörte. <strong>Hans</strong> <strong>Christian</strong> <strong>Thomsen</strong> jun.<br />

heiratete später mit Sophie Sever<strong>in</strong>e Nielsen e<strong>in</strong>e Nichte von Kapitän Wögens.<br />

Vere<strong>in</strong>barung der Eigentümer des Schiffshellgens <strong>in</strong> <strong>Munkmarsch</strong> über dessen Benutzung vom 10.2.1875<br />

(Sammlung Wilhelm Borstelmann)<br />

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