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Fahrbare GST - Ostdeutscher Sparkassenverband

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<strong>Fahrbare</strong> <strong>GST</strong> werden i.d.R im 1-Mann Betrieb organisiert.<br />

Eine fest zugeordnete Vertretung ist hinterlegt.<br />

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Mitarbeitereinsatz, Vertretung und erforderlicher Führerschein<br />

In der Regel wird die fahrbare <strong>GST</strong> mit einem Mitarbeiter betrieben.<br />

Dieser Mitarbeiter wird bei den interviewten Sparkassen dem Bereich<br />

Service und Beratung mit Schwerpunkt Service zugeordnet.<br />

Mit Bezug zu Position, Aufgaben und Gehalt vergleichen die interviewten<br />

Sparkassen den Arbeitsplatz in der fahrbaren <strong>GST</strong> mit jenem eines Kassenoder<br />

Servicemitarbeiters in einer stationären <strong>GST</strong>.<br />

Der fahrbaren <strong>GST</strong> ist im Fall des 1-Mann Betriebs eine feste Vertretung des<br />

selben Bereichs (i.d.R. Service und Beratung) zugeordnet.<br />

Die fahrbare <strong>GST</strong> kann im Fall der Sattelauflieger und 7,5t-Klasse mit den<br />

Führerscheinen C1 und mit der alten Klasse 3 gefahren werden. Für die<br />

Sprinterklasse ist lediglich die Führerscheinklasse B erforderlich.<br />

Finanzgruppe<br />

<strong>Ostdeutscher</strong> <strong>Sparkassenverband</strong><br />

B.6<br />

Seite 20

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