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NPD-Kundgebung Harburg - Flüchtlingsrat Hamburg

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Pressemitteilung<br />

<strong>Hamburg</strong>, 27. Januar 2011<br />

#031<br />

<strong>NPD</strong>-<strong>Kundgebung</strong> <strong>Harburg</strong>: Innenbehörde verharmlost<br />

Neonazi-Propaganda<br />

Die Fraktion DIE LINKE hat mit einer Kleinen Anfrage die Hintergründe der Nazi-<strong>Kundgebung</strong> am<br />

29.1.2001 in <strong>Harburg</strong> ans Licht gebracht: als Versammlungsleiter soll der wegen Volksverhetzung<br />

mehrfach strafrechtlich verurteilte Neonazi Thomas Wulff von der <strong>NPD</strong> fungieren.<br />

In der Antwort des Senats werden sechs Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 1989 bis 2010<br />

genannt (Drs. 19/8477). Demnach wurde der Neonazi Thomas Wulff mehrfach rechtskräftig wegen<br />

„Volksverhetzung in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“<br />

und „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt. Zuletzt<br />

im Jahre 2010 vom Amtsgericht Passau wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger<br />

Organisationen“. Wulff hatte bei der Beerdigung eines Nazis eine Hakenkreuzfahne in das Grab gelegt.<br />

Die Staatsanwaltschaft ließ zwei Tage später das Grab öffnen, die Hakenkreuzfahne entfernen<br />

und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Wulff ein. Bereits 1997 wurde Wulff vom Amtsgericht<br />

<strong>Hamburg</strong> zu einer „Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung wegen Volksverhetzung in Tateinheit<br />

mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ rechtskräftig verurteilt.<br />

Dazu erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:<br />

„Die Innenbehörde verharmlost die Neonazi-Propaganda der <strong>NPD</strong>. Trotz der rechtskräftigen Verurteilungen<br />

von Wulff wegen neonazistischer Propagandadelikte will die Innenbehörde im Vorwege der<br />

Neonazi-<strong>Kundgebung</strong> keine Konsequenzen ziehen und akzeptiert einen berüchtigten Neonazis als<br />

Versammlungsleiter und Redner auf einer <strong>Kundgebung</strong> der <strong>NPD</strong> <strong>Hamburg</strong>.“<br />

DIE LINKE fordert den Innensenator deshalb auf, die Neonazi-<strong>Kundgebung</strong> unverzüglich zu verbieten.<br />

Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetzes in Verbindung mit § 130 Abs. 4 StGB. Gemäß<br />

§ 130 Abs. 4 StGB wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen<br />

Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische<br />

Gewalt- oder Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.<br />

Die Nazis drohen mit dem Tenor ihrer <strong>Kundgebung</strong> öffentlich mit Migranten „kurzen Prozess“ machen<br />

zu wollen. Dieser Begriff ist in Deutschland untrennbar mit der nationalsozialistischen Gewaltund<br />

Willkürherrschaft verbunden. Er wurde beispielsweise von NS-Verbrechern wie Joseph Goebbels<br />

verwendet, der etwa 1932 Erich Mühsam als „jüdischen Wühler“ bezeichnete, mit dem man „kurzen<br />

Prozeß machen“ werde. Im Tagebuch von Goebbels findet sich im Juli 1940 folgende Formulierung:<br />

„Wir (d.h. Hitler und Goebbels) besprechen noch vielerlei: Dass man Gewohnheitsverbrecher vor<br />

dem Verbrechen und nicht danach unschädlich machen soll. Dass das unsere Juristen niemals ver-<br />

Kontakt: Martin Bialluch, Pressesprecher, Telefon 040 / 42 831 2445, Mobil: 0179 / 312 85 83<br />

Telefax 040 / 42 831 2255, pressestelle@linksfraktion-hamburg.de, www.linksfraktion-hamburg.de<br />

DIE LINKE. Fraktion in der <strong>Hamburg</strong>ischen Bürgerschaft, Rathausmarkt 1, 20095 <strong>Hamburg</strong>


stehen werden. Dass die Juden auch dazu gehören und man mit ihnen kurzen Prozess machen<br />

muss.“<br />

Es ist ein innenpolitischer Skandal, dass die Nazis zwischen dem Holocaust-Gedenktag und dem Tag<br />

der Machtübertragung auf Hitler ohne jegliche staatliche Intervention den öffentlichen Frieden in<br />

einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stören dürfen, indem sie die nationalsozialistische<br />

Gewalt- oder Willkürherrschaft billigen, verherrlichen und rechtfertigen.<br />

Rechtsextremistische Gewalttaten in <strong>Hamburg</strong> im Jahr 2010<br />

Ausweislich der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der LINKEN wurden im Jahr 2010 in<br />

<strong>Hamburg</strong> 313 Straftaten im Bereich Rechtsextremismus vom Kriminalpolizeilichen Meldedienst erfasst<br />

und dem Bundeskriminalamt übermittelt.<br />

In der Anlage zu der Antwort werden exemplarisch anhand der vorhandenen Akten 21 Fälle „rechtsextremistischer<br />

Gewaltdelikte“ benannt, die die Tathergänge, die Tatorte sowie die Verfahrensstände<br />

dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft <strong>Hamburg</strong> hat hierfür auf der Basis der für das Jahr<br />

2010 übermittelten polizeilichen Aktenzeichen rechtsextremistischer Gewalttaten eine Auswertung<br />

der von der Polizei der Staatsanwaltschaft bereits vorgelegten Akten per Hand vorgenommen.<br />

(Anlage 1 zur Drs. 19/8477)<br />

Protestkundgebung gegen Nazi-Aufmarsch in <strong>Harburg</strong> am 29.1.2011<br />

DIE LINKE ruft alle Menschen in <strong>Hamburg</strong> und <strong>Harburg</strong> auf, sich an der Protest-<strong>Kundgebung</strong> des<br />

<strong>Hamburg</strong>er Bündnisses gegen Rechts am Samstag, den 29.1.2011 in <strong>Harburg</strong> vor der Kreuzung<br />

Moorstr./Wilstorfer Str. von 10.00 bis 14.00 Uhr zu beteiligen.<br />

Als RednerInnen auf der <strong>Kundgebung</strong> des <strong>Hamburg</strong>er Bündnis gegen Rechts werden Esther Bejarano<br />

(Auschwitz-Komitee <strong>Hamburg</strong>), Traute Springer-Yakar (Vereinigung Verfolgter des Naziregimes-BdA),<br />

Karl Heinz Weiss (Rom und Cinti Union e.V.), Michael Nüssen (Liberale Jüdische Gemeinde), Daniel<br />

Abdin (Schura), Cornelia Ganten-Lange (Rechtsanwältin), Rolf Becker (Schauspieler), Fanny Dethloff<br />

(Flüchtlingsbeauftragte der Nordelb. Ev.-Luth. Kirche), Jürgen Bollmann (Propst der Nordelb. Ev.-<br />

Luth. Kirche), Hermann Hardt (<strong>Flüchtlingsrat</strong> <strong>Hamburg</strong>), Dirk Hauer (Diakonie <strong>Hamburg</strong>), Wolfgang<br />

Rose (Landesbezirksleiter ver.di <strong>Hamburg</strong>), Thomas Bredow (DGB <strong>Hamburg</strong>-<strong>Harburg</strong>), Inka Damerau<br />

(SPD-Landesvorstand), Antje Möller (GAL-Fraktion), Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) sowie<br />

VertreterInnen von Avanti, Antifa Bergedorf, DIDF, Libertäre <strong>Harburg</strong>, Ramazan Avci Initiative und<br />

der Initiative Gedenken in <strong>Harburg</strong> sprechen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen Bela Rogalla, Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Christiane Schneider,<br />

unter Tel. 0170 288 65 07 zur Verfügung.

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