Mündliche Prüfungen und Wiederholungsprüfungen - Dorfmayr
Mündliche Prüfungen und Wiederholungsprüfungen - Dorfmayr
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<strong>Mündliche</strong> <strong>Prüfungen</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Wiederholungsprüfungen</strong><br />
Dr. Anita <strong>Dorfmayr</strong><br />
SS 2011
Gliederung<br />
<strong>Mündliche</strong> <strong>Prüfungen</strong><br />
<strong>Wiederholungsprüfungen</strong><br />
Quelle: LBVO
<strong>Mündliche</strong> Prüfung<br />
mindestens zwei voneinander möglichst<br />
unabhängige Fragen<br />
ein oder mehrere Stoffgebiete<br />
auf Wunsch des Schülers: einmal im Semester -<br />
Anmeldung so zeitgerecht, dass Durchführung<br />
der Prüfung möglich ist<br />
auf Wunsch des Lehrers: Termin spätestens zwei<br />
Unterrichtstage vorher
<strong>Mündliche</strong> Prüfung<br />
Dauer<br />
Unterstufe: maximal 10 Minuten<br />
Oberstufe: maximal 15 Minuten<br />
Stoffgebiet<br />
in angemessenem Zeitraum vor der mündlichen<br />
Prüfung durchgenommen – eingehendere<br />
Prüfung<br />
in weiter zurückliegendem Zeitpunkt behandelt,<br />
sofern nicht für die Behandlung der<br />
betreffenden Prüfungsaufgabe<br />
Voraussetzung - nur übersichtsweise Prüfung
<strong>Mündliche</strong> Prüfung<br />
Stoffgebiet – Vorgabe gilt nicht bei Feststellungs-,<br />
Nachtrags- <strong>und</strong> <strong>Wiederholungsprüfungen</strong><br />
nur während der Unterrichtszeit – aber nicht<br />
überwiegender Teil einer Unterrichtsst<strong>und</strong>e für<br />
<strong>Prüfungen</strong> aufwenden<br />
Auftretende Fehler, die die weitere Lösung der<br />
Aufgabe wesentlich beeinflussen - sogleich<br />
hinweisen
<strong>Mündliche</strong> Prüfung<br />
Nicht zulässig<br />
an einem unmittelbar auf mindestens drei<br />
aufeinanderfolgende schulfreie Tage<br />
folgenden Tag<br />
an Tag nach mehrtätiger Schulveranstaltung<br />
oder schulbezogener Veranstaltung – außer<br />
wenn freiwillige Meldung<br />
wenn am selben Tag eine Schularbeit oder ein<br />
standardisierter Test stattfindet<br />
wenn mehr als zwei mündliche <strong>Prüfungen</strong> pro<br />
Tag zu absolvieren wären
<strong>Mündliche</strong> Übung<br />
besteht aus einer systematischen <strong>und</strong><br />
zusammenhängenden Behandlung eines<br />
im Lehrplan vorgesehenen Stoffgebietes<br />
Themas aus dem Erlebnis- <strong>und</strong><br />
Erfahrungsbereich des Schülers<br />
zB. Referat<br />
Thema ist spätestens eine Woche vorher<br />
festzulegen
<strong>Mündliche</strong> Übung<br />
Nur während Unterrichtszeit<br />
Dauer<br />
Unterstufe: maximal 10 Minuten<br />
Oberstufe: maximal 15 Minuten
Wiederholungsprüfung<br />
Teilprüfungen<br />
Schriftlich: Schularbeit<br />
Mündlich: mündliche Prüfung
Wiederholungsprüfung<br />
Schriftliche Prüfung am Vormittag<br />
<strong>Mündliche</strong> Prüfung - frühestens eine St<strong>und</strong>e nach<br />
dem Ende der schriftlichen, spätestens am<br />
nächsten Tag<br />
Uhrzeit des Beginnes jeder Teilprüfung -<br />
spätestens eine Woche vor dem Tag der<br />
Wiederholungsprüfung nachweislich<br />
bekanntzugeben<br />
Keine weiteren Leistungsfeststellungen am selben<br />
Tag – auch keine zweite Wiederholungsprüfung
Wiederholungsprüfung<br />
Dauer der schriftlichen Prüfung<br />
50 Minuten<br />
wenn mindestens eine zwei- oder mehrstündige<br />
Schularbeit lehrplanmäßig vorgesehen ist:<br />
100 Minuten<br />
Dauer der mündlichen Prüfung<br />
15 bis 30 Minuten
Wiederholungsprüfung<br />
Bei gerechtfertigter Verhinderung<br />
neuer Termin vor 30. November<br />
Schüler steigt vorübergehend auf<br />
Lehrstoff des gesamten Schuljahres<br />
Neue Jahresbeurteilung – höchstens Befriedigend<br />
Keine Wiederholung möglich
Fragen ...?<br />
Anita <strong>Dorfmayr</strong><br />
21.03.2011