Betriebliche Altersvorsorge optimal gestalten Teil II: „Hebeleffekt ...
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<strong>Betriebliche</strong> <strong>Altersvorsorge</strong> <strong>optimal</strong> <strong>gestalten</strong><br />
<strong>Teil</strong> <strong>II</strong>: <strong>„Hebeleffekt</strong>“ durch Umwandlung<br />
Viele Unternehmer und Freiberufler zahlen<br />
Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zu vermögenswirksamen<br />
Leistungen (vwL). Die Mitarbeiter<br />
schließen in der Regel den vwL-Vertrag<br />
(meist Bausparverträge) nur wegen dieses<br />
Zuschusses ab. In den meisten Fällen werden<br />
diese Mitarbeiter aber nie ein Eigenheim erwerben,<br />
da ihr Nettoeinkommen dafür gar nicht<br />
ausreicht. Stattdessen werden diese vwL-<br />
Verträge nach einigen Jahren ausgezahlt und<br />
für Konsumzwecke ausgegeben. Diesen Mitarbeitern<br />
droht nach heutigem Stand die Altersarmut.<br />
Durch „Umwandlung“ von vwL-Beiträgen kann<br />
sich der Mitarbeiter eine private Zusatzpension<br />
aufbauen, ohne dass er eine zusätzliche Belastung<br />
in der Ansparphase hat, d.h. sein Nettoeinkommen<br />
bleibt gleich. Der Arbeitgeber<br />
spart mit jeder „Umwandlung“ Lohnnebenkosten.<br />
Er kann diese Einsparung aber auch als<br />
Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung<br />
seiner Mitarbeiter investieren. Für den Arbeitgeber<br />
bleibt die Belastung dann gleich, der<br />
Mitarbeiter erhält jedoch eine deutlich höhere<br />
Pension. Das fördert die Motivation der Mitarbeiter.<br />
Die vwL haben den Nachteil, dass erst der<br />
Staat kassiert, danach wird gespart. Der Mitarbeiter<br />
muss die vwL voll versteuern, zudem<br />
teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die<br />
Sozialbeiträge. Werden die vwL-Beiträge stattdessen<br />
in eine bAV investiert, so wird erst gespart<br />
und dann Abgaben gezahlt. Hierzu ist<br />
eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmer erforderlich. Der Vorteil: Der Mitarbeiter<br />
kann zusätzlich von seinem Einkommen<br />
in die bAV investieren, ohne dass sich<br />
sein Nettoeinkommen ändert:<br />
Beispiel: „Umwandlung vwL“<br />
vorher nachher<br />
Bruttogehalt 2.500 € 2.540 €<br />
Vermögenswirksame Leistungen<br />
40 € 0 €<br />
abzgl. bAV-Beitrag (Umwandlung<br />
0 € -40 €<br />
vwL)<br />
abzgl. bAV-Beitrag (staatliche 0 € -47 €<br />
Förderung)<br />
Gesamtbrutto 2.540 € 2.453 €<br />
abzüglich. Steuern -466 € -437 €<br />
abzüglich Sozialbeiträge Arbeitnehmer<br />
- 518 € - 500 €<br />
Netto 1.566 € 1.516 €<br />
abzüglich vwL-Beitrag -40 € 0 €<br />
Auszahlungsbetrag 1.516 € 1.516 €<br />
Arbeitgeber-Gesamtaufwand 3.058 € 3.040 €<br />
Durch die „Umschichtung von unten nach o-<br />
ben“ in der Gehaltsabrechnung kann der Arbeitnehmer<br />
mit mehr als dem doppelten des<br />
vwL-Beitrages nun in die betriebliche Altersversorgung<br />
sparen und dadurch seine Vermögensbildung<br />
mehr als verdoppeln. Dieser staatlich<br />
„geschenkte“ bzw. geförderte Zuschuss<br />
entsteht durch die Absenkung des steuer- und<br />
sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes.<br />
Der Arbeitgeber spart gleichzeitig mit jeder<br />
„Umwandlung“ monatlich rd. 18 €.<br />
Verlagerung privater Vorsorge in die bAV<br />
Der Effekt der Umwandlung von vwL-Beiträgen<br />
in betriebliche <strong>Altersvorsorge</strong> kann auch genutzt<br />
werden, um private Vorsorge des Arbeitnehmers<br />
umzuwandeln. Der Arbeitnehmer be-<br />
Dipl.-Kfm.<br />
Peter Wiehl<br />
Steuerberater<br />
Dipl.-Kfm.<br />
Robert W. Vernekohl *)<br />
Steuerberater<br />
Klutestraße 3<br />
59063 Hamm<br />
( (02381) 95 05 40<br />
7 (02381) 95 05 444<br />
EMail: kanzlei@stb-hamm.de<br />
Internet: www.stb-hamm.de<br />
USt-IdNr.: DE125234909<br />
*) zugleich Fachberater für Unternehmensnachfolge (ASW e.V.)
Seite 3<br />
zahlt seine private Vorsorge auch aus dem<br />
Nettoeinkommen. Werden solche Verträge<br />
beitragsfrei gestellt und stattdessen als bAV<br />
über die Lohn- und Gehaltsabrechnung abgewickelt,<br />
ergibt sich der gleiche Effekt. Der Mitarbeiter<br />
hat unter Berücksichtigung der privaten<br />
Vorsorge das gleiche Nettoeinkommen,<br />
kann aber ca. doppelt so viel in die betriebliche<br />
<strong>Altersvorsorge</strong> sparen.<br />
<strong>Altersvorsorge</strong> für geringfügig Beschäftigte<br />
Da die Beiträge für die betriebliche <strong>Altersvorsorge</strong><br />
steuer- und sozialversicherungsfrei sind,<br />
kann die bAV auch für geringfügig Beschäftigte<br />
eingesetzt werden. So kann die Ausweitung<br />
der Arbeitszeit mit einer betrieblichen Altersversorgung<br />
„entlohnt“ werden. Voraussetzung<br />
ist lediglich, dass das Beschäftigungsverhältnis<br />
„auf Dauer“ angelegt ist.<br />
Der Arbeitnehmer erhält einen vertraglich unverfallbaren<br />
Versorgungsanspruch der weder<br />
gepfändet werden kann noch im Fall einer Arbeitslosigkeit<br />
auf „Hartz IV-Leistungen“ angerechnet<br />
wird. Bei einem Arbeitsplatzwechsel<br />
kann der Versorgungsvertrag mit der Zustimmung<br />
des neuen Arbeitgebers fortgeführt werden.<br />
Beim Bezug der Versorgungsleistungen<br />
müssen jedoch unter Umständen geringe<br />
Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />
abgeführt werden.<br />
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand<br />
erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel<br />
der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung<br />
und Gewähr auszuschließen.<br />
Diese MiniJobRente lohnt sich. Während der<br />
Arbeitgeber sonst 30% des Gehalts an die Minijobzentrale<br />
abführt, verschafft er sich für die<br />
Mehrstunden, die über die bAV vergütet werden<br />
einen Lohnkostenvorteil je Arbeitsstunde.<br />
Beispiel<br />
ohne<br />
MiniJobRente<br />
mit<br />
MiniJobRente<br />
Monatliche Arbeitszeit<br />
40 Stunden 50 Stunden<br />
Produktivität 100% 125 %<br />
Monatliches Gehalt 400,00 € 400,00 €<br />
Beitrag MiniJob-<br />
120,00 € 120,00 €<br />
Zentrale<br />
Beitrag MiniJobRente<br />
0,00 € 100 00 €<br />
Summe 520,00 € 620,00 €<br />
Kosten je Arbeitsstunde<br />
13,00 € 12,40 €<br />
Ersparnis Lohnkosten/Stunden<br />
0,60 €<br />
Bei einer Produktivitätssteigerung um 25%<br />
sinken die durchschnittlichen Lohnkosten je<br />
Stunde um 0,60 € bzw. 4,61%. Bei Betrieben<br />
mit einer Vielzahl von geringfügig Beschäftigten<br />
ergeben sich außerdem Ersparnisse durch<br />
geringere Regiekosten je Arbeitnehmer.<br />
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