Bilaterale Vertraulichkeitsvereinbarung - PC-Feuerwehr
Bilaterale Vertraulichkeitsvereinbarung - PC-Feuerwehr
Bilaterale Vertraulichkeitsvereinbarung - PC-Feuerwehr
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<strong>Bilaterale</strong> <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong><br />
zwischen<br />
<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> Franchise & Interactive Media GmbH<br />
Bramfelder Str. 20-22<br />
D-22305 Hamburg<br />
Tel: 040/209 417-160<br />
Fax: 040/209 417-199<br />
(nachfolgend „<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong>“ genannt)<br />
und<br />
Firma: _____________________________<br />
Name: _____________________________<br />
Str.+HsNr:___________________________<br />
PLZ, Ort: ___________________________<br />
Tel.Nr: _____________________________<br />
Fax-Nr: ____________________________<br />
Handy: _____________________________<br />
eMail: ______________________________<br />
Website: ____________________________<br />
(nachfolgend „Interessent“ genannt)<br />
Für unsere interne Auswertung:<br />
Verraten Sie uns bitte woher Sie unser System kennen?: __________________________<br />
(Falls Sie über eine Suchmaschine wie z.B. Google, Yahoo, etc. auf uns aufmerksam geworden sein sollten, wären wir Ihnen<br />
über die Angabe des Suchbegriffs dankbar.)<br />
<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> und Interessent treffen folgende Vereinbarung:<br />
1. Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle technischen und nichttechnischen,<br />
Geschäfts- und anderen Informationen, die zwischen den Vertragspartnern während<br />
der Zeit vertraglicher Bindung in jedweder Form ausgetauscht werden. Dies schließt<br />
insbesondere Überlegungen und erarbeitete Ergebnisse ein, die in Schriftstücken,<br />
Zeichnungen, Plänen, Verträgen, Bilanzen, BWA, Businessplänen, Adresslisten,<br />
Software Sourcecode oder Spezifikationen niedergelegt werden sowie jedwede Form<br />
von Mustern und Datensammlungen.<br />
2. Interessent sichert strikte Vertraulichkeit zu, indem sie während der Dauer des<br />
Vertrages keinerlei vertrauliche Informationen, die ihr durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> bekannt<br />
werden, an Dritte ohne vorheriges schriftliches Einverständnis durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong><br />
weder vollständig noch in Auszügen weitergeben, lizenzieren oder außerhalb des<br />
zwischen den Vertragsparteien fixierten Rahmens nutzen wird. Gegenständlich
verkörpertes Informationsmaterial und alle Aufzeichnungen über Informationen sind vor<br />
unbefugtem Zugriff durch sichere Aufbewahrung zu schützen.<br />
<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> erklärt hiermit ihr Einverständnis damit, daß Interessent die vertraulichen<br />
Informationen an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete<br />
Personengruppen (Steuerberater, Rechtsanwälte, Bundesagentur für Arbeit, sowie<br />
Existenzgründungsberater) vorlegen und auch zur Prüfung überlassen darf. Ebenso<br />
dürfen die Information dem Lebenspartner und engsten Freundeskreis zur Prüfung des<br />
Angebotes und zur Meinungsbildung vorgelegt werden. Jedoch dürfen den Personen<br />
aus dem Freundeskreis die Unterlagen nicht überlassen werden. Grundsätzlich ist der<br />
Kreis dieser Personen so klein wie möglich zu halten.<br />
Diese Verpflichtung betrifft nicht<br />
a) Informationen, die bereits allgemein bekannt sind;<br />
b) Vertrauliche Informationen, die durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> oder durch andere<br />
Umstände, die Interessent nicht zu vertreten hat, bekannt werden;<br />
c) Informationen, die bereits vor Abschluss der Vertraulichkeitserklärung im<br />
Besitz von Interessent waren, und weder direkt noch indirekt von <strong>PC</strong>-<br />
<strong>Feuerwehr</strong> weitergegeben wurden, vorausgesetzt, dass Interessent<br />
unmittelbar nach Erhalt der Informationen durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> diese über die<br />
vorherige Kenntnis schriftlich informiert;<br />
d) Vertrauliche Informationen, die legal von Dritten ohne Verpflichtung zur<br />
Vertraulichkeit erworben wurden;<br />
e) Wenn Interessent sich auf eine der Klauseln von 2a) bis d) beruft, liegt die<br />
Beweislast bei ihr;<br />
3. Alle vertraulichen Informationen bleiben Eigentum von <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong>. Ohne die<br />
vorherige schriftliche Zustimmung von <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> ist Interessent weder die<br />
Veröffentlichung der vertraulichen Informationen noch die Weitergabe an Dritte,<br />
Lizenzierung oder anderweitiger Gebrauch außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen<br />
gestattet. Systemdesign, Systementwicklung oder Tests abseits der vertraglichen<br />
Vereinbarungen, soweit diese zumindest teilweise auf Material, Komponenten oder<br />
Informationen von <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> beruhen, darf Interessent ebenfalls nur mit vorheriger<br />
ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> durchführen. Dies gilt<br />
ebenfalls für Aktivitäten dritter Parteien.<br />
4. Falls Interessent erlaubt wird, Informationen an Dritte weiterzugeben, stellt sie<br />
verantwortlich sicher, dass diese die Regelungen dieser Vertraulichkeitserklärung<br />
beachtet und umsetzt.<br />
5. Interessent stellt sicher, dass vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung<br />
lediglich an Personen innerhalb ihrer Organisation weitergegeben werden, die diese im<br />
Rahmen der vereinbarten Aufträge benötigen. Dieser Kreis ist so klein wie möglich zu<br />
halten.<br />
6. Interessent wird alle mit den Informationen in Kontakt kommenden Mitarbeiter zur<br />
Geheimhaltung nach Maßgabe dieser Vereinbarung anweisen und die Beachtung der<br />
Geheimhaltung sorgsam überwachen.
7. Durch die Offenlegung von Informationen werden keinerlei Nutzungsrechte von<br />
Interessent begründet. Interessent hat darüber hinaus sicherzustellen, dass in einem<br />
etwaigen, durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> in Bezug auf die abgegebene Information eingeleiteten<br />
Schutzrechtsanmeldeverfahren keine neuheitsschädlichen Handlungen vorgenommen<br />
werden. Insbesondere ist nicht berechtigt, in diesem Schutzrechtsanmeldeverfahren<br />
Neuheitsschädlichkeit und/oder ein Vorbenutzungsrecht einzuwenden, sofern die<br />
Einwendung auf die Offenlegung gestützt wird.<br />
8. Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Vereinbarung gelten für einen Zeitraum von<br />
drei Jahren, beginnend mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung.<br />
9. Sämtliche Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Vereinbarung gelten entsprechend<br />
auch für <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> bezüglich der ihr von Interessent überlassenen vertraulichen<br />
Unterlagen.<br />
10. Nach Beendigung aller vertraglich vereinbarten Aktivitäten von Interessent und <strong>PC</strong>-<br />
<strong>Feuerwehr</strong> werden die jeweils von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen<br />
Informationen soweit sie in körperlichen oder elektronischen Dokumenten niedergelegt<br />
sind, zurückgegeben, ohne Kopien zurückzuhalten.<br />
11. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die hier genannten Verpflichtungen behalten<br />
sich die Vertragsparteien das Recht vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend<br />
zu machen.<br />
12. Diese Vereinbarung tritt durch Unterzeichnung seitens beider Parteien mit dem Datum<br />
der zuletzt geleisteten Unterschrift in Kraft. Sie erstreckt sich ausdrücklich auch auf<br />
Informationen, die vor Inkrafttreten übermittelt wurden.<br />
13. Diese Vertraulichkeitserklärung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Hamburg, den _____________ ______________, den ________________<br />
__________________________ _______________________________<br />
<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> Interessent