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Bilaterale Vertraulichkeitsvereinbarung - PC-Feuerwehr

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<strong>Bilaterale</strong> <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong><br />

zwischen<br />

<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> Franchise & Interactive Media GmbH<br />

Bramfelder Str. 20-22<br />

D-22305 Hamburg<br />

Tel: 040/209 417-160<br />

Fax: 040/209 417-199<br />

(nachfolgend „<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong>“ genannt)<br />

und<br />

Firma: _____________________________<br />

Name: _____________________________<br />

Str.+HsNr:___________________________<br />

PLZ, Ort: ___________________________<br />

Tel.Nr: _____________________________<br />

Fax-Nr: ____________________________<br />

Handy: _____________________________<br />

eMail: ______________________________<br />

Website: ____________________________<br />

(nachfolgend „Interessent“ genannt)<br />

Für unsere interne Auswertung:<br />

Verraten Sie uns bitte woher Sie unser System kennen?: __________________________<br />

(Falls Sie über eine Suchmaschine wie z.B. Google, Yahoo, etc. auf uns aufmerksam geworden sein sollten, wären wir Ihnen<br />

über die Angabe des Suchbegriffs dankbar.)<br />

<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> und Interessent treffen folgende Vereinbarung:<br />

1. Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle technischen und nichttechnischen,<br />

Geschäfts- und anderen Informationen, die zwischen den Vertragspartnern während<br />

der Zeit vertraglicher Bindung in jedweder Form ausgetauscht werden. Dies schließt<br />

insbesondere Überlegungen und erarbeitete Ergebnisse ein, die in Schriftstücken,<br />

Zeichnungen, Plänen, Verträgen, Bilanzen, BWA, Businessplänen, Adresslisten,<br />

Software Sourcecode oder Spezifikationen niedergelegt werden sowie jedwede Form<br />

von Mustern und Datensammlungen.<br />

2. Interessent sichert strikte Vertraulichkeit zu, indem sie während der Dauer des<br />

Vertrages keinerlei vertrauliche Informationen, die ihr durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> bekannt<br />

werden, an Dritte ohne vorheriges schriftliches Einverständnis durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong><br />

weder vollständig noch in Auszügen weitergeben, lizenzieren oder außerhalb des<br />

zwischen den Vertragsparteien fixierten Rahmens nutzen wird. Gegenständlich


verkörpertes Informationsmaterial und alle Aufzeichnungen über Informationen sind vor<br />

unbefugtem Zugriff durch sichere Aufbewahrung zu schützen.<br />

<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> erklärt hiermit ihr Einverständnis damit, daß Interessent die vertraulichen<br />

Informationen an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete<br />

Personengruppen (Steuerberater, Rechtsanwälte, Bundesagentur für Arbeit, sowie<br />

Existenzgründungsberater) vorlegen und auch zur Prüfung überlassen darf. Ebenso<br />

dürfen die Information dem Lebenspartner und engsten Freundeskreis zur Prüfung des<br />

Angebotes und zur Meinungsbildung vorgelegt werden. Jedoch dürfen den Personen<br />

aus dem Freundeskreis die Unterlagen nicht überlassen werden. Grundsätzlich ist der<br />

Kreis dieser Personen so klein wie möglich zu halten.<br />

Diese Verpflichtung betrifft nicht<br />

a) Informationen, die bereits allgemein bekannt sind;<br />

b) Vertrauliche Informationen, die durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> oder durch andere<br />

Umstände, die Interessent nicht zu vertreten hat, bekannt werden;<br />

c) Informationen, die bereits vor Abschluss der Vertraulichkeitserklärung im<br />

Besitz von Interessent waren, und weder direkt noch indirekt von <strong>PC</strong>-<br />

<strong>Feuerwehr</strong> weitergegeben wurden, vorausgesetzt, dass Interessent<br />

unmittelbar nach Erhalt der Informationen durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> diese über die<br />

vorherige Kenntnis schriftlich informiert;<br />

d) Vertrauliche Informationen, die legal von Dritten ohne Verpflichtung zur<br />

Vertraulichkeit erworben wurden;<br />

e) Wenn Interessent sich auf eine der Klauseln von 2a) bis d) beruft, liegt die<br />

Beweislast bei ihr;<br />

3. Alle vertraulichen Informationen bleiben Eigentum von <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong>. Ohne die<br />

vorherige schriftliche Zustimmung von <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> ist Interessent weder die<br />

Veröffentlichung der vertraulichen Informationen noch die Weitergabe an Dritte,<br />

Lizenzierung oder anderweitiger Gebrauch außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen<br />

gestattet. Systemdesign, Systementwicklung oder Tests abseits der vertraglichen<br />

Vereinbarungen, soweit diese zumindest teilweise auf Material, Komponenten oder<br />

Informationen von <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> beruhen, darf Interessent ebenfalls nur mit vorheriger<br />

ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> durchführen. Dies gilt<br />

ebenfalls für Aktivitäten dritter Parteien.<br />

4. Falls Interessent erlaubt wird, Informationen an Dritte weiterzugeben, stellt sie<br />

verantwortlich sicher, dass diese die Regelungen dieser Vertraulichkeitserklärung<br />

beachtet und umsetzt.<br />

5. Interessent stellt sicher, dass vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung<br />

lediglich an Personen innerhalb ihrer Organisation weitergegeben werden, die diese im<br />

Rahmen der vereinbarten Aufträge benötigen. Dieser Kreis ist so klein wie möglich zu<br />

halten.<br />

6. Interessent wird alle mit den Informationen in Kontakt kommenden Mitarbeiter zur<br />

Geheimhaltung nach Maßgabe dieser Vereinbarung anweisen und die Beachtung der<br />

Geheimhaltung sorgsam überwachen.


7. Durch die Offenlegung von Informationen werden keinerlei Nutzungsrechte von<br />

Interessent begründet. Interessent hat darüber hinaus sicherzustellen, dass in einem<br />

etwaigen, durch <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> in Bezug auf die abgegebene Information eingeleiteten<br />

Schutzrechtsanmeldeverfahren keine neuheitsschädlichen Handlungen vorgenommen<br />

werden. Insbesondere ist nicht berechtigt, in diesem Schutzrechtsanmeldeverfahren<br />

Neuheitsschädlichkeit und/oder ein Vorbenutzungsrecht einzuwenden, sofern die<br />

Einwendung auf die Offenlegung gestützt wird.<br />

8. Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Vereinbarung gelten für einen Zeitraum von<br />

drei Jahren, beginnend mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung.<br />

9. Sämtliche Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Vereinbarung gelten entsprechend<br />

auch für <strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> bezüglich der ihr von Interessent überlassenen vertraulichen<br />

Unterlagen.<br />

10. Nach Beendigung aller vertraglich vereinbarten Aktivitäten von Interessent und <strong>PC</strong>-<br />

<strong>Feuerwehr</strong> werden die jeweils von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen<br />

Informationen soweit sie in körperlichen oder elektronischen Dokumenten niedergelegt<br />

sind, zurückgegeben, ohne Kopien zurückzuhalten.<br />

11. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die hier genannten Verpflichtungen behalten<br />

sich die Vertragsparteien das Recht vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend<br />

zu machen.<br />

12. Diese Vereinbarung tritt durch Unterzeichnung seitens beider Parteien mit dem Datum<br />

der zuletzt geleisteten Unterschrift in Kraft. Sie erstreckt sich ausdrücklich auch auf<br />

Informationen, die vor Inkrafttreten übermittelt wurden.<br />

13. Diese Vertraulichkeitserklärung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Hamburg, den _____________ ______________, den ________________<br />

__________________________ _______________________________<br />

<strong>PC</strong>-<strong>Feuerwehr</strong> Interessent

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