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L+ Katalog – ABC Notbeleuchtung Schweiz - Almat AG

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SN-EN 1838<br />

4.2 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege<br />

bei rettungswegen mit einer breite bis zu 2 m dürfen die horizontalen beleuchtungsstärken auf dem<br />

boden entlang der Mittellinie des rettungsweges nicht weniger als 1 Lux betragen und der Mittelbereich,<br />

der nicht weniger als der hälfte der breite des weges entspricht, muss mindestens 50%<br />

dieses wertes beleuchtet sein.<br />

4.2.2 Gleichmässige Beleuchtungsstärke<br />

Das Verhältnis der grössten zur kleinsten beleuchtungsstärke darf 40:1 entlang der Mittellinie des rettungsweges<br />

nicht überschreiten.<br />

16<br />

4 Sicherheitsbeleuchtung (VKF 17-03d)<br />

4.3 Antipanikbeleuchtung<br />

Die horizontale beleuchtungsstärke darf 0.5 Lux auf der freien bodenfläche nicht unterschreiten, wobei<br />

die randbereiche mit einer breite von 0.5 m nicht berücksichtigt werden.<br />

ALMAT Ag, NoTLichT + NoTsTroM, ch-8317 TAgeLswANgeN, www.almat.ch

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