L+ Katalog – ABC Notbeleuchtung Schweiz - Almat AG
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SN-EN 1838<br />
4.2 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege<br />
bei rettungswegen mit einer breite bis zu 2 m dürfen die horizontalen beleuchtungsstärken auf dem<br />
boden entlang der Mittellinie des rettungsweges nicht weniger als 1 Lux betragen und der Mittelbereich,<br />
der nicht weniger als der hälfte der breite des weges entspricht, muss mindestens 50%<br />
dieses wertes beleuchtet sein.<br />
4.2.2 Gleichmässige Beleuchtungsstärke<br />
Das Verhältnis der grössten zur kleinsten beleuchtungsstärke darf 40:1 entlang der Mittellinie des rettungsweges<br />
nicht überschreiten.<br />
16<br />
4 Sicherheitsbeleuchtung (VKF 17-03d)<br />
4.3 Antipanikbeleuchtung<br />
Die horizontale beleuchtungsstärke darf 0.5 Lux auf der freien bodenfläche nicht unterschreiten, wobei<br />
die randbereiche mit einer breite von 0.5 m nicht berücksichtigt werden.<br />
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