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Verhandlungsschrift Nr. 1/2010 - Gemeinde Krenglbach

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<strong>Verhandlungsschrift</strong> <strong>Nr</strong>. 1/<strong>2010</strong><br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates, am Donnerstag, den<br />

18. März <strong>2010</strong>, im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Krenglbach</strong> (Sitzungssaal).<br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

ANWESEND: Ende: 21.10 Uhr<br />

Vize-Bgm. Manfred Zeismann SPÖ<br />

GV. KR. Josef Schloßgangl SPÖ<br />

GV. Franz Burgstaller SPÖ<br />

Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber ÖVP<br />

GV. Wilfried Lichtenwagner ÖVP<br />

GV. Ing. Erwin Gunacker FPÖ<br />

GR. Ernst Exl SPÖ<br />

GR. Helmut Zauner SPÖ<br />

GR. Ewald Bauer SPÖ<br />

GR. Brigitte Knoll SPÖ<br />

GR. Gerhard Humer SPÖ<br />

GR. Herbert Dorninger SPÖ<br />

GR. Ing. Markus Waltenberger SPÖ<br />

GR. Claudia Waltenberger SPÖ<br />

GR. Alois Hartl SPÖ<br />

GR. Alois Beker ÖVP<br />

EM Josef Prammer für GR. Johannes Hochhauser ÖVP<br />

GR. Eva Aichinger ÖVP<br />

EM. Andreas Augeneder für GR. Hubert Augeneder ÖVP<br />

EM. Victoria Mayr für GR. Horst Chatt ÖVP<br />

GR. Josef Silberhuber FPÖ<br />

GR. Barbara Gunacker FPÖ<br />

GR. Erich Rainer Grüne<br />

GR. Alexander Müller Grüne<br />

ABWESEND: (entschuldigt gefehlt)<br />

Bgm. Ing. Johann Zauner-Penninger SPÖ<br />

GR. Johannes Hochhauser ÖVP<br />

GR. Hubert Augeneder ÖVP<br />

GR. Horst Chatt ÖVP<br />

Schriftführer: AL. Peter Zeilinger<br />

Der Vorsitzende Vize-Bgm. Manfred Zeismann leitet die Sitzung in Vertretung für Bürgermeister<br />

Ing. Johann Zauner-Penninger. Er eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und<br />

stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />

b) die Verständigung hiezu rechtzeitig an alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung erging, die Sitzung an der Amtstafel kundgemacht wurde und<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 2 von 25<br />

Sodann verweist der Vorsitzende darauf, dass das Protokoll der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

vom 17. Dezember 2009 während der Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und dass Einwendungen<br />

und Anregungen bis Sitzungsschluss eingebracht werden können.<br />

Der Vorsitzende berichtet über die Genesungsfortschritte des Bürgermeisters und richtet<br />

schöne Grüße vom Bürgermeister aus.<br />

Ebenfalls überbringt Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber schöne Grüße von GR. Johannes<br />

Hochhauser.<br />

Vor Beginn der Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass von Ihm (Vzbgm. Manfred<br />

Zeismann) und von der ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion jeweils ein schriftlicher Dringlichkeitsantrag<br />

eingebracht wurde.<br />

Dringlichkeitsantrag :<br />

Straßenbau <strong>2010</strong>. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenbauprogrammes<br />

und die entsprechende Auftragserteilung.<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag dem <strong>Gemeinde</strong>rat durch Verlesung zur<br />

Kenntnis und wird dem Protokoll als Anlage I beigelegt.<br />

Sodann stellt er den Antrag auf Zuerkennung der Dringlichkeit, zwecks Aufnahme in die<br />

heutige Tagesordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages. Der Dringlichkeitsantrag<br />

wird unter Allfälliges behandelt.<br />

Dringlichkeitsantrag :<br />

Nachbesetzung von Mitgliedern in den Prüfungs- und Sozialausschuss.<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion dem <strong>Gemeinde</strong>rat durch<br />

Verlesung zur Kenntnis. Dieser ist dem Protokoll als Anlage II beigeschlossen.<br />

Sodann stellt er den Antrag auf Zuerkennung der Dringlichkeit, zwecks Aufnahme in die<br />

heutige Tagesordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages. Der Dringlichkeitsantrag<br />

wird unter Allfälliges behandelt.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf<br />

und Beschlüsse:<br />

1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.<br />

Seite 3 von 25<br />

Der Vorsitzende erteilt zur Berichterstattung dem Obmann des Prüfungsausschusses<br />

GR. Josef Silberhuber das Wort.<br />

GR. Josef Silberhuber verliest sodann die vorliegenden schriftlichen Berichte über die Sitzungen<br />

des Prüfungsausschusses. Diese Berichte liegen als Anlage III und IV dem Protokoll<br />

bei.<br />

Der Vorsitzende dankt dem Obmann und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die<br />

durchgeführten Prüfungen und die vorliegenden Berichte und stellt diese zur Debatte:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen zu den Prüfungsberichten erfolgte, stellt der Vorsitzende<br />

fest, dass die Prüfungsberichte vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis genommen werden.<br />

2.<br />

Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2009.<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Vorsitzende berichtet, das Ergebnis des Rechnungsabschlusses für 2009 erzielt Einnahmen<br />

im ordentlichen Haushalt von € 4.440.259,49 und Ausgaben von € 4.608.006,86,<br />

dies ergibt einen Fehlbetrag von € 167.747,37. Den Einnahmen des außerordentlichen<br />

Haushaltes von € 3.057.892,36 stehen Ausgaben von € 2.752.470,15 gegenüber, dies ergibt<br />

einen Überschuss von € 305.422,21.<br />

Die Auflage des Rechnungsabschlusses 2009 zur öffentlichen Einsichtnahme erfolgte in der<br />

Zeit vom 03.03. bis 17.03.<strong>2010</strong> während der Amtsstunden. Es wurden keine schriftlichen<br />

Erinnerungen beim <strong>Gemeinde</strong>amt eingebracht.<br />

Weiters teilt er mit, dass den Faktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zur Verfügung<br />

gestanden sind.<br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge aufgrund der Empfehlung des Prüfungsausschusses beschließen,<br />

dass der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009 wie folgt festgesetzt wird:<br />

Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009 einschließlich der Vermögensrechnung<br />

beinhaltet:<br />

Gesamteinnahmen<br />

des ordentlichen Haushaltes von € 4.440.259,49 und<br />

Gesamtausgaben<br />

des ordentlichen Haushaltes von € 4.608.006,86<br />

somit einen Fehlbetrag von € 167.747,37 vor.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 4 von 25<br />

Der außerordentliche Haushalt weist<br />

Einnahmen von € 3.057.892,36 und<br />

Ausgaben von € 2.752.470,15<br />

somit einen Überschuss von € 305.422,21 auf.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />

Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber merkt zur Steigerung der Ausgaben an, dass bei der Kommunalsteuer<br />

der überwiegende Anteil der Steuereinnahmen 3 Firmen zukommt. Es sollte ins<br />

Auge gefasst werden, mehreren Firmen ein solides Standbein zu ermöglichen, um eine Firmenvielfalt<br />

zu erhalten. Dadurch könnte die Kommunalsteuer besser abgesichert werden.<br />

Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass es natürlich im Interesse der <strong>Gemeinde</strong> ist, Firmen<br />

nach <strong>Krenglbach</strong> zu bringen. Leider wird derzeit von den Firmen das Gewerbegebiet bei<br />

der Fa. Wienerberger nicht genützt und es natürlich schwierig ist, in der jetzigen Wirtschaftslage<br />

neue Firmen anzusiedeln.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

3.<br />

Verlängerung der Kassenkredite gemäß § 83 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Vorsitzende informiert, dass alljährlich vom <strong>Gemeinde</strong>rat die Verlängerung der Kassenkredite<br />

gemäß § 83 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />

ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>voranschlages zu genehmigen. Diese sind aus den Einnahmen des<br />

ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>voranschlages binnen Jahresfrist zurückzuzahlen und dürfen 1/6 der<br />

Einnahmen des ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>voranschlages nicht überschreiten.<br />

Vom <strong>Gemeinde</strong>rat sollen Kassenkredite für diesen Zweck in der Höhe von insgesamt<br />

€ 765.000,-- festgelegt werden.<br />

Bei der Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> sollen € 500.000,-- und bei der Allgemeinen Sparkasse<br />

Oberösterreich € 265.000,-- aufgenommen werden. Die Verzinsung beträgt einen Aufschlag<br />

von 0,5 % mit Bindung an den 3-Monats-Euribor und vierteljährlicher Anpassung.<br />

Die Haben-Konditionen bietet die Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> mit der Bindung an den EONIA<br />

(Euribor täglich fällig – derzeit 0,33 %) und die Allg. Sparkasse OÖ. mit einem Habenzinsatz<br />

von 0,25 % an.<br />

In Anbetracht der finanziellen Situation ist die Ausschöpfung des Habenzinssatzes nicht relevant,<br />

und somit sind beide Zinskonditionen als gleichwertig anzusehen.<br />

Gemäß § 87 (3) OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung sind mindestens 3 Angebote einzuholen. Da jedoch<br />

der gesamte Zahlungsverkehr der <strong>Gemeinde</strong> nur über die Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> und<br />

die Allgemeine Sparkasse OÖ abgewickelt wird, wurde auf die Einholung eines dritten Angebotes<br />

verzichtet.<br />

Die Geldinstitute Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> und Allgemeine Sparkasse OÖ haben entsprechende<br />

Angebote für einen Kassenkredit gelegt.<br />

Die Angebote der Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> sowie der Sparkasse OÖ sind diesem Bericht<br />

beigeschlossen.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Seite 5 von 25<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />

ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>voranschlages ein Kassenkredit, entsprechend des Voranschlages,<br />

für das Finanzjahr <strong>2010</strong>, im Rahmen von 765.000,--, bei Bedarf aufzunehmen ist und hiefür<br />

die vorliegenden und vom <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis genommenen Kreditverträge<br />

a) bei der Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong>, <strong>Krenglbach</strong>er Straße 1, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit einer<br />

Höhe von € 500.000,--, mit einer Bindung an den 3-Monats-Euribor und einem Aufschlag<br />

von 0,5 %. Die Haben-Verzinsung erfolgt über den EONIA.<br />

b) bei der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich, Innbachtalstraße 15, 4632 Pichl b.Wels,<br />

in der Höhe von € 265.000,--, mit einer Bindung an den 3-Monats-Euribor und einem<br />

Aufschlag von 0,5 %. Die Haben-Verzinsung erfolgt über einen Zinssatz von 0,25 %<br />

entsprechend den vorliegenden Kreditangeboten vom 23.02.<strong>2010</strong> und jeweils bis<br />

31.03.2011, abzuschließen sind.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

4.<br />

VFI <strong>Krenglbach</strong> & Co KG: Rechnungsabschluss 2009.<br />

Kenntnisnahme.<br />

Amtsleiter Peter Zeilinger führt aus, dass aufgrund des Gesellschaftsvertrages die VFI<br />

<strong>Krenglbach</strong> & Co KG verpflichtet ist, binnen 5 Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres<br />

einen Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr aufzustellen. Darüber hinaus haben<br />

die Prüfungsorgane der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong>, Aufsichtsbehörde und sonstige Kontrollorgane<br />

die Berechtigung in die Buchhaltung Einsicht zu nehmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Rechnungsabschluss 2009, welcher in der Anlage den Fraktionsunterlagen<br />

beiliegt, zur Kenntnis nehmen und den Bürgermeister ermächtigen gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag in der Gesellschafterversammlung den Geschäftsbericht 2009 (Rechnungsabschluss)<br />

der VFI <strong>Krenglbach</strong> & Co KG zu bewilligen.<br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den vom Verein zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Krenglbach</strong> & Co KG vorgelegten Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009, nämlich:<br />

Gesamteinnahmen<br />

des ordentlichen Haushaltes von € 50.432,24 und


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 6 von 25<br />

Gesamtausgaben<br />

des ordentlichen Haushaltes von € 50.432,24<br />

somit einen Gewinn/Verlust von € 0,-- vor.<br />

Der außerordentliche Haushalt weist<br />

Einnahmen von € 491.459.33 und<br />

Ausgaben von € 454.123,06<br />

somit einen Gewinn von € 37.336,27 auf.<br />

zur Kenntnis nehmen und den Bürgermeister ermächtigen gemäß Gesellschaftsvertrag in<br />

der Gesellschafterversammlung den Geschäftsbericht 2009 (Rechnungsabschluss) der VFI<br />

<strong>Krenglbach</strong> & Co KG zu bewilligen.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

5. VFI <strong>Krenglbach</strong> & Co KG: Umbau Vereinshaus und Zubau Musikvereinsräume; -<br />

Zustimmung zur Beauftragung verschiedener Gewerke. Beratung und Beschlussfassung.<br />

Amtsleiter Zeilinger berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstand diese Angelegenheit in seiner<br />

Sitzung am 09. Februar <strong>2010</strong> behandelt hat und dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgendes zur Beschlussfassung<br />

empfohlen hat.<br />

Die Ausschreibung der Gewerke Schlosser, Fliesenleger, Maler sowie Tischlerarbeiten erfolgte<br />

durch Baumeister Ing. Gattermayr aus Buchkirchen, im Verhandlungsverfahren ohne<br />

Bekanntmachung und wurde an ausgewählte Firmen übermittelt.<br />

Die abgegebenen Angebote wurden durch Bmst. Gattermayr lt. Bundesvergabegesetz 2006<br />

geprüft und Preisspiegel erstellt. Die Fa. Doubrava hat aufgrund der Prüfungsergebnisse<br />

und Preisspiegel eine Prüfung in Hinblick auf Kostenüberwachung und Aufteilung der Kosten<br />

auf Schul- bzw. Rückbaukosten und allgemeine Baukosten durchgeführt.<br />

Mit den bestbietenden Firmen wurde daraufhin im Beisein von Vertretern der <strong>Gemeinde</strong> über<br />

den gesamten Auftragsinhalt verhandelt.<br />

Seitens der Projektsteuerung Fa. Doubrava erfolgten nachfolgende zusammenfassende Vergabevorschläge:<br />

A) Vergabevorschlag Tischlerarbeiten vom 28.01.<strong>2010</strong>:<br />

Firma Tischlerei Doppler, Hofjägerweg 9, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, als Bestbieter im Sinne des<br />

BVG 2006, mit einer Auftragssumme von netto € 14.700,00.<br />

B) Vergabevorschlag Malerarbeiten vom 28.01.<strong>2010</strong>:<br />

Firma Seywaltner GesmbH, Ennserstraße 68, 4407 Steyr, als Bestbieter im Sinne des<br />

BVG 2006, mit einer Auftragssumme von netto € 14.910,90<br />

C) Vergabevorschlag Schlosserarbeiten vom 28.01.<strong>2010</strong>:<br />

Firma Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 Krenglbac h, als Bestbieter im Sinne des BVG<br />

2006, mit einer Auftragssumme von netto € 24.584,86<br />

D) Vergabevorschlag Fliesenlegerarbeiten vom 28.01.<strong>2010</strong>:


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 7 von 25<br />

Firma Waltenberger, Platten- und Fliesenlegermeister, Bahnhofzeile 4, 4631 <strong>Krenglbach</strong>,<br />

als Bestbieter im Sinne des BVG 2006, mit einer Auftragssumme von netto € 22.500,02<br />

Seitens des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> & Co KG<br />

wird empfohlen die Vergabe nachfolgender Gewerke gemäß vorliegender Vergabevorschläge<br />

wie folgt zu beschließen:<br />

a) Tischlerarbeiten:<br />

Firma Tischlerei Doppler, Hofjägerweg 9, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit einer<br />

Auftragssumme von netto € 14.700,00.<br />

b) Malerarbeiten:<br />

Firma Seywaltner GesmbH, Ennserstraße 68, 4407 Steyr, mit einer<br />

Auftragssumme von netto € 14.910,90<br />

c) Schlosserarbeiten:<br />

Firma Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit einer<br />

Auftragssumme von netto € 24.584,86<br />

d) Fliesenlegerarbeiten:<br />

Firma Waltenberger, Platten- und Fliesenlegermeister, Bahnhofzeile 4, 4631 <strong>Krenglbach</strong>,<br />

mit einer Auftragssumme von netto € 22.500,02<br />

Information Kostensituation mit Stand 29.01.<strong>2010</strong>:<br />

Die erwarteten Gesamtbaukosten liegen zurzeit um ca. € 97.000,00 unter dem freigegebenen<br />

Budget von € 1.173.857,00. Die Berechnung basiert auf die bisher vergebenen<br />

Gewerke. Eine Änderung der Kostensituation kann noch bei den offenen Gewerken erfolgen.<br />

Der Anteil für die Rückbaukosten wurde bereits herausgerechnet und abgezogen und ist in<br />

einer eigenen Kostenaufstellung „Rückbau Schulnutzung in Vereinshaus“, mit € 50.541,00<br />

enthalten. (Annahme lt. Architekt 91.000,-)<br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass der Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> & Co KG die Vergabe nachfolgender Gewerke gemäß vorliegender<br />

Vergabevorschläge wie folgt vornimmt:<br />

a) Tischlerarbeiten:<br />

Firma Tischlerei Doppler, Hofjägerweg 9, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit einer Auftragssumme von<br />

netto € 14.700,00.<br />

b) Malerarbeiten:<br />

Firma Seywaltner GesmbH, Ennserstraße 68, 4407 Steyr, mit einer Auftragssumme von<br />

netto € 14.910,90<br />

c) Schlosserarbeiten:<br />

Firma Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 Krenglbac h, mit einer Auftragssumme von netto<br />

€ 24.584,86<br />

c) Fliesenlegerarbeiten:<br />

Firma Waltenberger, Platten- und Fliesenlegermeister, Bahnhofzeile 4, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit<br />

einer Auftragssumme von netto € 22.500,02<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.


6.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 8 von 25<br />

Verein zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> & Co KG:<br />

Umbau Vereinshaus und Zubau Musikvereinsräumlichkeiten<br />

a) Aufhebung und<br />

b) Neufestsetzung einer Übertragungsverordnung<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Amtsleiter Peter Zeilinger berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung vom 17. Dezember<br />

2009 eine Übertragungsverordnung an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand beschlossen hat.<br />

Im Zuge der Verordnungsprüfung wurde festgestellt, dass durch die Übertragung des Beschlussrechts<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates an den Bürgermeister sich eine Konstellation ergibt, die<br />

einem Insichgeschäft sehr ähnlich ist. Der Bürgermeister würde zuerst innergemeindlich die<br />

Zustimmung einer Geschäftsführungsmaßnahme anstatt des <strong>Gemeinde</strong>rates geben und<br />

sodann diese im Sinne seiner Außenvertretungsbefugnis der Kommaditistin der KG bekannt<br />

geben. Aus diesem Grund ist lediglich die Übertragung der Zuständigkeit zur Zustimmung<br />

von Geschäftsführungsmaßnahmen an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand zulässig.<br />

Die Verordnung vom 17. Dezember 2009 ist somit vom <strong>Gemeinde</strong>rat aufzuheben und eine<br />

neue Verordnung zu beschließen, die wie folgt lautet:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> Krenglbac h vom 18. März <strong>2010</strong> mit der das Beschlussrecht<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates bei der Abwicklung des Bauvorhabens<br />

Umbau Vereinshaus und Zubau Musikvereinsräumlichkeiten<br />

an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand übertragen wird.<br />

Mit Beschluss des Gem einderates vom 03. Juli 2008 wurde der Umbau des Vereinshauses<br />

und Zubau von Musikvereinsräumlichkeiten festgelegt.<br />

Die Beschlussfassung über den hiefür gemäß § 86 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl.<br />

91/1990 idF der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnungs–Novelle 2007, LGBl 137/2007, erforderlichen Finanzierungsplan<br />

erfolgte in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 17. Dezember 2009.<br />

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung<br />

vom 01. Oktober 2009, Zl: IKD(Gem)-311431/370-2009-Pr, vor.<br />

Aufgrund des § 43 Abs.3 leg.cit. wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Rasc hheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung<br />

des oa. Bauvorhabens das für die Erteil ung der Zustimmung an die <strong>Gemeinde</strong> als<br />

Kommanditistin erforderliche Beschlussrec ht des <strong>Gemeinde</strong>rates an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

wie folgt übertragen:<br />

Die Zuständigkeit des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes er streckt sich auf die Zustimmung zu<br />

nachstehenden Geschäften i.S. des Pkt.5.4. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft<br />

„Verein zur Förderung der Infrastruktur der (<strong>Gemeinde</strong>) & Co KG“:


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 9 von 25<br />

Vergabe von Lieferungen, Arbeiten sowie Dienstleistungen an ausführende Firmen<br />

(Baumeister, Professionisten)<br />

§ 2<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat ist über die gefasst en Beschlüsse und gesetzten Abwicklungsmaßnahmen<br />

in der jeweils nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu berichten.<br />

§ 3<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag.<br />

Angeschlagen am:<br />

Abgenommen am:<br />

Der Vorsitzende stelllt sodann folgenden Antrag:<br />

Der Bürgermeister<br />

in Vertretung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die vom 17. Dezember 2009 beschlossene Verordnung aufheben<br />

und nachfolgende Verordnung beschließen:<br />

VERORDNUNG<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> Krenglbac h vom 18. März <strong>2010</strong> mit der das Beschlussrecht<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates bei der Abwicklung des Bauvorhabens<br />

Umbau Vereinshaus und Zubau Musikvereinsräumlichkeiten<br />

an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand übertragen wird.<br />

Mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03. Juli 2008 wurde der Umbau des Vereinshauses<br />

und Zubau von Musikvereinsräumlichkeiten festgelegt.<br />

Die Beschlussfassung über den hiefür gemäß § 86 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl.<br />

91/1990 idF der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnungs–Novelle 2007, LGBl 137/2007, erforderlichen Finanzierungsplan<br />

erfolgte in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 17. Dezember 2009.<br />

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung<br />

vom 01. Oktober 2009, Zl: IKD(Gem)-311431/370-2009-Pr, vor.<br />

Aufgrund des § 43 Abs.3 leg.cit. wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung<br />

des oa. Bauvorhabens das für die Erteil ung der Zustimmung an die <strong>Gemeinde</strong> als


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 10 von 25<br />

Kommanditistin erforderliche Beschlussrec ht des <strong>Gemeinde</strong>rates an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

wie folgt übertragen:<br />

Die Zuständigkeit des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes er streckt sich auf die Zustimmung zu<br />

nachstehenden Geschäften i.S. des Pkt.5.4. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft<br />

„Verein zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong><br />

& Co KG“:<br />

Vergabe von Lieferungen, Arbeiten so wie Dienstleistungen an ausführende<br />

Firmen (Baumeister, Professionisten)<br />

§ 2<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat ist über die gefasst en Beschlüsse und gesetzten Abwicklungsmaßnahmen<br />

in der jeweils nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu berichten.<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Veror dnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />

§ 3<br />

Der Bürgermeister<br />

in Vertretung:<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

7.<br />

Wohnungsvergaben:<br />

LAWOG-Wohnanlage <strong>Krenglbach</strong>er Straße 25: Namhaftmachung eines Mietnachfolgers<br />

für die Wohnung <strong>Nr</strong>. 3 (ehem. Szikora Stephanie)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 07. Jänner <strong>2010</strong> die LAWOG mitgeteilt<br />

hat, dass in der Wohnanlage <strong>Krenglbach</strong>, <strong>Krenglbach</strong>er Straße 25 die Wohnung <strong>Nr</strong> 3 (2<br />

Räume, 43,5 m² inkl. Loggia) mit 1. März <strong>2010</strong> zur Nachbelegung frei wird.<br />

Betreffend dieser Wohnung fand im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong>, Folge 1/<strong>2010</strong> vom Februar<br />

<strong>2010</strong> eine Wohnungsausschreibung, statt. Als Frist für die Einreichung der Wohnungsbewerbungen<br />

wurde Freitag, der 26. Februar <strong>2010</strong>, 12.00 Uhr, festgesetzt. Innerhalb dieser<br />

Frist sind folgende Bewerbungen eingelangt:<br />

Name Straße PLZ/Ort


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Seite 11 von 25<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen an die LAWOG als Wohnungsnachfolger für die Wohnanlage<br />

<strong>Krenglbach</strong>, <strong>Krenglbach</strong>er Straße 25 die Wohnung <strong>Nr</strong> 3, folgende Reihenfolge der<br />

Mieter namhaft zu machen:<br />

Reihung Name Straße PLZ/Ort<br />

1 WINTER Vanessa<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />

EM. Andreas Augeneder merkt an, dass der Bedarf an Wohnungen für <strong>Krenglbach</strong> gedeckt<br />

scheint und die Wohnungswerber lauter Auswärtige sind. Bei zukünftiger Planung sollte<br />

einfließen, wie weit der Bedarf für <strong>Krenglbach</strong>er notwendig ist.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

8.<br />

Änderung der Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Krenglbach</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />

über die Neufestsetzung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 die MGde Buchkirchen<br />

mitgeteilt hat, dass mit 1. Jänner <strong>2010</strong> der vorgeschrieben Essensbeitrag von € 2,00<br />

auf € 2,90 erhöht werden muss. Dies wird mit den steigenden Lebensmittelpreisen in den<br />

vergangen Jahren und der Umstellung auf die „Gesunde Küche“ begründet.<br />

Im Monat Dezember wurden - bei 16 Tagen - 532 Portionen für den Kindergarten und 241<br />

Portionen für die Nachmittagsbetreuung geliefert. Für den Essenstransport werden € 13,68<br />

pro Tag in Rechnung gestellt.<br />

Berechnung auf Basis Dezember:


Monatsbeitrag:<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

532 Kindergartenessen € 2,90<br />

Seite 12 von 25<br />

€ 1.542,80<br />

241 Essen "Hort" € 2,90 € 698,90<br />

16 Tage - Transport € 13,68 € 218,88<br />

Summe € 2.460,58<br />

Preis pro Essen € 3,18<br />

Gemäß § 6 der Kindergarten-Tarifordnung wird derzeit für die Mittagsverpflegung ein<br />

Kostenbeitrag von € 41,00 pro Monat (à € 2,05 x monatl. Jahresdurchschnitt von 20<br />

Besuchstagen) verrechnet. Weiters ist festgesetzt, dass wenn ein Kind mehr als 2<br />

Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Kindergartenbesuch verhindert<br />

(Nachweis durch ärztliche Bestätigung) ist, so wird die Mittagsverpflegung für<br />

diesen Monat zur Hälfte nachgesehen.<br />

Diese Regelung ist zu überdenken, zumal die 20 Kindergartentage im Jahr nicht den<br />

tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, bzw. soll ab der dritten Krankenwoche<br />

der Essensbeitrag zur Gänze entfallen.<br />

Im Kindergartenjahr 2008/2009 sind insgesamt 213 Kindergartentage angefallen,<br />

dies sind 19,36 Monatstage (Vergleich: vorgeschriebene 220 Tage). Bei monatlicher<br />

Abrechnung ist der Verwaltungsaufwand geringer gegenüber den Tageskindern. Hier<br />

wäre eine Besserstellung für die monatlichen Essensbezieher zu erwirken.<br />

Seitens des Amtes wird vorgeschlagen, dass von 213 Monatsessen 10 Tage für geringeren<br />

Aufwand in Abzug gebracht werden und somit nur 203 Tage verrechnet<br />

werden = durchschnittlich 18,45 monatliche Besuchstage.<br />

Somit ergibt sich folgende Preisgestaltung:<br />

Für Kinder der Nachmittagsbetreuung € 3,18 pro Essen<br />

Kindergartenkinder – tageweise € 3,18 pro Essen<br />

Kindergartenkinder – monatliche Anmeldung<br />

(€ 3,18 x monatl. Jahresdurchschnitt von 18,45 Besuchstagen) € 58,67 monatl. Beitrag<br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Essenbeitrag für die Mittagsverpflegung auf € 3,18 (inkl. MWSt)<br />

pro Essen festlegen und folgender Verordnungsänderung die Genehmigung erteilen:<br />

VERORDNUNG<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> vom 18. März <strong>2010</strong>


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

mit der die geltende<br />

Seite 13 von 25<br />

Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Krenglbach</strong><br />

(gemäß § 10 der Oö. Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008)<br />

vom 09 Juni 2009 wie folgt geändert wird:<br />

§ 6<br />

Sonstige Beiträge<br />

(1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 58,67 Euro<br />

pro Monat (à € 3,18 x monatl. Jahresdurchschnitt von 18,45 Besuchstagen) verrechnet.<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag, frühestens jedoch mit 01.04.<strong>2010</strong> in Kraft.<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung:<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />

EM. Wilfried Lichtenw agner merkt an, dass die Erhöhung ein ziemlich großer Sprung ist<br />

und fragt nach, wie wir im Vergleich zu anderen <strong>Gemeinde</strong>n preislich liegen. Weiters hinterfragt<br />

er, ob auch über Alternativen nachgedacht wurde und ob das Essen für die Kinder in<br />

einem Transportweg mit Essen auf Rädern geliefert werden könnte.<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass mit anderen <strong>Gemeinde</strong>n die Preise verglichen wurden und<br />

auch beim Krankenhaus Wels nachgefragt wurde, es aber keinen Preisunterschied gäbe.<br />

Außerdem bemerkt er, dass das Essen jetzt auch von den Kindern wesentlich besser angenommen<br />

wird.<br />

GR. KR. Josef Schloßgangl bemerkt, dass auch von Landesseite gewünscht wird, den<br />

Kindern eine Gesunde, und wenn möglich auch biologische Küche zu bieten. Außerdem hätte<br />

es eine Besprechung mit der <strong>Gemeinde</strong> Buchkirchen gegeben und es sei die Erhöhung<br />

abgeklärt und hinterfragt worden und dabei wurde auch erklärt, dass sich die Rahmenbedingungen<br />

verändert hätten.<br />

GR. Ing. Erwin Gunacker bemerkt, dass er gelesen hätte, in Wels werde tiefgefrorenes Essen<br />

angeboten.<br />

GR. Alexander Müller hinterfragt, ob beim Krankenhaus Wels nachgefragt wurde.<br />

Allgemeine Diskussion über eventuelle Überlegung mit einem Anbieter vom Krankenhaus<br />

um das Essen gleichzeitig mit der Fahrt für „Essen auf Räder“ zu transportieren.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

9.<br />

Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses für die Mittagsverpflegung im<br />

Kindergarten und Nachmittagsbetreuung; Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 28. Jänner <strong>2010</strong><br />

diesen Tagesordnungspunkt vorberaten und folgende Richtlinien erarbeitet und dem Finanz-


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 14 von 25<br />

ausschuss weitergeleitet hat. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 2. März <strong>2010</strong><br />

diese Angelegenheit beraten und dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

Anhand der Regelung für den Elterbeitrag soll auch die Berechnung des Zuschuss in abgeänderter<br />

Form vorgenommen werden.<br />

Die Berechnungsbasis für die Höchstgrenze des Bruttofamilienhaushaltseinkommen soll das<br />

3,2 fache der Ausgleichzulage herangezogen werden. Damit würde eine laufende jährliche<br />

Gehaltsanpassung erreicht werden und lehnt sich an die Höhe des Elternbeitrages an. Die<br />

Berechnung der Höchstgrenze folgt im September und gilt für das gesamte Kindergartenjahr.<br />

Das Essen wird derzeit mit einem Preis von € 2,05 täglich bzw. € 41,00 monatlich (€ 2,05 x<br />

20 Tage) verrechnet. Eine Änderung dieses Preises muss sich natürlich auch auf den geleisteten<br />

Zuschuss bzw. den Mindestbeitrag auswirken. Der Mindestbeitrag beträgt 40 % des<br />

monatlichen Essensbeitrages.<br />

Der %-Satz für den Essensbeitrag ergibt sich aus der Differenz zwischen monatlichen Essenspreis<br />

und Berechnungsbasis. Dieser %-Satz multipliziert mit dem monatl. Brutto-<br />

Familieneinkommen ergibt den Essensbeitrag. Der Zuschuss ergibt sich aus der Differenz<br />

zum Höchstbeitrag minus des Essensbeitrages.<br />

Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses für die Mittagsverpflegung<br />

im Kindergarten <strong>Krenglbach</strong> und in der Nachmittagsbetreuung<br />

der Volksschule <strong>Krenglbach</strong><br />

Familien, deren Haushaltseinkommen unter nachstehender Grenze liegen, haben die<br />

Möglichkeit, einen Zuschuss von zu beantragen:<br />

Als Berechnungsbasis dient das<br />

• Monatliche Bruttofamilieneinkommen bis einschließlich zum 3,2-fachen des Ausgleichszulagenrichtsatzes<br />

für Alleinstehende. Die Bewertung des monatlichen Bruttofamilieneinkommens<br />

erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 bis 6 der Oö. Kindergärten- und Horte-<br />

Elternbeitragsverordnung 2008 i.d.g.F.<br />

Die Berechnungsbasis wird im September vorgenommen und gilt für die Dauer dieses<br />

Kindergartenjahres (für das Kindergartenjahr 2009/<strong>2010</strong> wird als Basis der Ausgleichszulagenrichtsatz<br />

von Jänner <strong>2010</strong> herangezogen)<br />

Die Ermäßigung berechnet sich wie folgt:<br />

Das monatliche Bruttofamilieneinkommen (Berechnungsbasis) wird mit der Berechnungsgrundlage<br />

multipliziert und dieser ermittelte Betrag - unter Berücksichtigung des Mindestbzw.<br />

Höchstbeitrages - wird vom monatlichen Essensbeitrag bzw. vom täglichen Essensbeitrag<br />

in Abzug gebracht. Dies ist der Zuschuss.<br />

Die Berechnungsgrundlage ist das prozentuelle Verhältnis zwischen monatlichem Essensbeitrag<br />

und Berechnungsbasis. Als Mindestbeitrag wird 40 % des monatlichen Essensbeitrages<br />

festgesetzt, der Höchstbeitrag ist der monatliche Essensbeitrag.<br />

Außerdem wird bei mehr als einem Kind zusätzlich pro Kind ein Abschlag der Ausgangsbasis<br />

von € 200,-- bis zum 16. Lebensjahr ohne Nachweis und über 16. Jahre mit Familienbeihilfennachweis<br />

für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in <strong>Krenglbach</strong> gewährt.<br />

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag mit Vorlage eines vollständigen<br />

Einkommensnachweises (Jahreslohnzettel) sowie allfälligen Familienbeihilfennachweis.<br />

Ergänzung:<br />

Auszug aus der


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 15 von 25<br />

Verordnung der Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in<br />

Kindergärten und Horten (Oö. Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008)<br />

• § 1<br />

Bewertung des Einkommens<br />

(1) Der von den Eltern in Kindergärten und Horten zu leistende Kostenbeitrag bemisst<br />

sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat.<br />

(2) Werden für die Berechnung des Familieneinkommens die Einkünfte eines Jahres<br />

nachgewiesen, ist dieser Betrag bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit durch<br />

14 und bei sonstigen Einkünften durch 12 zu teilen.<br />

(3) Das Familieneinkommen beinhaltet:<br />

a<br />

)<br />

b<br />

)<br />

bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit das monatliche Bruttoeinkommen<br />

gemäß § 25 EStG 1988<br />

bei Einkünften aus Land- und Forstwirtsc haft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb<br />

75% der Einkünfte, die der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

zugrunde gelegt werden<br />

c) sonstige Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung<br />

d<br />

)<br />

in folgenden Fällen ist der Einkommenssteuerbescheid als Berechnungsbasis heranzuziehen:<br />

- bei Erreichung der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage<br />

-<br />

bei freiberuflich Tätigen (z.B. Wirtsc haftstreuhändern, Tierärzten, Notaren,<br />

Rechtsanwälten, Ziviltechnikern, Ärzten, Apothekern, Patentanwälten, Zahnärzten,<br />

Hebammen, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Heilmasseuren, etc.).<br />

Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit<br />

dem betreffenden Kind lebenden Eltern i. S.d. § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

und deren Lebensgefährten und allfä lligen Einkünften des Kindes (z.B.<br />

Waisenrente) zusammen.<br />

(4) Unterhaltsleistungen gemäß §§ 94 sowie 140 ff ABGB bzw. §§ 66 ff Ehegesetz an<br />

haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen abzuziehen.<br />

(5) Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen,<br />

wie z.B.:<br />

Kinderbetreuungsgeld für das Kind<br />

- Arbeitslosengeld<br />

- Notstandshilfe<br />

- Studienbeihilfe<br />

- Wochengeld<br />

- Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen<br />

- AMFG-Beihilfen<br />

- Krankengeld<br />

- Unterhaltsleistungen für die Eltern und das Kind<br />

- Zivildiener-/Wehrpflichtigenentgelt<br />

- Sozialhilfe<br />

(6) Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 16 von 25<br />

(7) Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem<br />

Kind (§ 140 ABGB) im Haushalt 200 Euro abzuziehen.<br />

(8) Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrags<br />

in Kindergärten und Horten (Berechnungsgrundlage).<br />

(9) Bei (Krisen-)Pflegeeltern bemisst sich der Elternbeitrag ausschließlich nach der<br />

Höhe des Pflegegeldes gemäß § 27 Oö. JWG 1991, sofern nicht das Gericht den<br />

(Krisen-)Pflegeeltern das Erziehungsrecht übertragen hat.<br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die nachfolgende Richtlinie betreffend der Gewährung eines Zuschusses<br />

für die Mittagsverpflegung im Kindergarten und in der Nachmittagsbetreuung der<br />

Volksschule <strong>Krenglbach</strong> beschließen:<br />

Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses für die Mittagsverpflegung<br />

im Kindergarten <strong>Krenglbach</strong> und in der Nachmittagsbetreuung<br />

der Volksschule <strong>Krenglbach</strong><br />

Familien, deren Haushaltseinkommen unter nachstehender Grenze liegen, haben die<br />

Möglichkeit, einen Zuschuss von zu beantragen:<br />

Als Berechnungsbasis dient das<br />

• Monatliche Bruttofamilieneinkommen bis einschließlich zum 3,2-fachen des Ausgleichszulagenrichtsatzes<br />

für Alleinstehende. Die Bewertung des monatlichen Bruttofamilieneinkommens<br />

erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 bis 6 der Oö. Kindergärten- und Horte-<br />

Elternbeitragsverordnung 2008 i.d.g.F.<br />

Die Berechnungsbasis wird im September vorgenommen und gilt für die Dauer dieses<br />

Kindergartenjahres (für das Kindergartenjahr 2009/<strong>2010</strong> wird als Basis der Ausgleichszulagenrichtsatz<br />

von Jänner <strong>2010</strong> herangezogen)<br />

Die Ermäßigung berechnet sich wie folgt:<br />

Das monatliche Bruttofamilieneinkommen (Berechnungsbasis) wird mit der Berechnungsgrundlage<br />

multipliziert und dieser ermittelte Betrag - unter Berücksichtigung des Mindestbzw.<br />

Höchstbeitrages - wird vom monatlichen Essensbeitrag bzw. vom täglichen Essensbeitrag<br />

in Abzug gebracht. Dies ist der Zuschuss.<br />

Die Berechnungsgrundlage ist das prozentuelle Verhältnis zwischen monatlichem Essensbeitrag<br />

und Berechnungsbasis. Als Mindestbeitrag wird 40 % des monatlichen Essensbeitrages<br />

festgesetzt, der Höchstbeitrag ist der monatliche Essensbeitrag.<br />

Außerdem wird bei mehr als einem Kind zusätzlich pro Kind ein Abschlag der Ausgangsbasis<br />

von € 200,-- bis zum 16. Lebensjahr ohne Nachweis und über 16. Jahre mit Familienbeihilfennachweis<br />

für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in <strong>Krenglbach</strong> gewährt.<br />

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag mit Vorlage eines vollständigen<br />

Einkommensnachweises (Jahreslohnzettel) sowie allfälligen Familienbeihilfennachweis.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />

GV. Wilfried Lichtenwagner erkundigt sich über die Vorgehensweise in Bezug auf die Verständigung<br />

der Eltern.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 17 von 25<br />

AL Peter Zeilinger berichtet, dass diese Informationen auch auf die Homepage gestellt werden<br />

und des Weiteren die Eltern im Kindergarten informiert werden.<br />

GV. KR. Josef Schloßgangl erläutert, dass die Excel Tabelle einfach zu bedienen sei und<br />

es ja auch im Kindergarten die Informationen gäbe.<br />

GV. Ing. Erwin Gunacker betont die Wichtigkeit der Information im Kindergarten und bei der<br />

Nachmittagsbetreuung.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

10.<br />

Entschädigung von <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern für die Teilnahme an Verhandlungen,<br />

Begehungen oder Besprechungen. Aufhebung des Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

vom 19. März 1984. Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung vom 19. März 1984 zur<br />

Verordnung über die Festsetzung von Sitzungsgeldern (neue Verordnung am 22.06.1998)<br />

den Beschluss gefasst hat, für die Teilnahme an Verhandlungen, Begehungen oder Besprechungen<br />

eine Pauschalgebühr für je angefangene 4 Stunden € 21,80 zu gewähren. Diese<br />

Regelung wurde seit längerer Zeit nicht mehr angewendet.<br />

Im Gebarungsbericht 2008 der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land wurde dieser Beschluss<br />

als nicht rechtens angesehen, da dieser den gesetzlichen Bestimmungen der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

1990 widerspricht. Der Beschluss von 1990 ist somit aufzuheben.<br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Aufhebung des Beschlusses vom 19. März 1984 betreffend der<br />

Entschädigung für die Teilnahme an Verhandlungen, Begehungen oder Besprechungen beschließen.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />

GV. Wilfried Lichtenw agner befindet Entschädigungen, wenn die Termine tagsüber stattfinden,<br />

als gerechtfertigt.<br />

GV. KR. Josef Schloßgangl betont, dass dies nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspräche<br />

und somit aufzuheben sei.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

11.<br />

Amtshaus; Abschluss des Kaufvertrages und Auflösungsvertrages nach Beendigung<br />

der Leasingfinanzierung. Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 23. Juli 1993 die OÖ.<br />

Leasing für Gebietskörperschaften GmbH. mit der Finanzierung der Gebäudeerrichtung<br />

„Amtshaus“ (vormals Amtshaus II) mittels Leasing beauftragt wurde. Dazu wurde ein 15jähriger<br />

Bestandsvertrag und Leasingvertrag abgeschlossen. Mit 31.3.<strong>2010</strong> sind diese Verträge<br />

aufzulösen.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 18 von 25<br />

Es ist ein Auflösungsvertrag des Bestandsvertrages, sowie ein Kaufvertrag für das Bestandsobjekt<br />

(Amtshaus) abzuschließen. Als Kaufpreis für das Bestandsobjekt ist die Höhe<br />

von € 479.710,44 festgelegt, welches durch die Kaution zur Gänze abgedeckt ist.<br />

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Auflösungsvertrag und den Kaufvertrag betreffend dem Bestandsobjekt<br />

Amtsgebäude (vormals Amtshaus II) mit der OÖ.Leasing für Gebietskörperschaften<br />

GmbH, Europaplatz 1a, 4020 Linz abschließen.<br />

Der Auflösungsvertrag und der Kaufvertrag liegen als Anlagen V und VI bei und werden vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

12.<br />

Geltinger – Verein zur Brauchtumspflege; Abschluss eines Nutzungsvertrages.<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am 09. November<br />

2009 über die Anmietung des Grundstückes <strong>Nr</strong>. 170/3 u. 170/4 beide KG Schmiding (ehem.<br />

Hubwebergründe) beraten und dabei den Abschluss eines Nutzungsvertrages angeregt hat.<br />

Ein Nutzungsvertrag wurde nunmehr ausgearbeitet und wurde den Fraktionsunterlagen beigelegt.<br />

Die Laufzeit ist auf unbefristete Zeit festgelegt, wobei sich die <strong>Gemeinde</strong> auf einen 5jährigen<br />

Kündigungsverzicht festlegt.<br />

Weiters berichtet der Vorsitzende dass in den Fraktionsbesprechungen einige Unklarheiten<br />

bezüglich des Vertrages aufgetreten sind und ersucht um Vorschläge. Diese Vorschläge<br />

sollen sodann im <strong>Gemeinde</strong>vorstand nochmals behandelt werden.<br />

EM. Andreas Augeneder meint, dass diese Angelegenheit nicht im Vorstand, sondern in<br />

einem Ausschuss behandelt werden soll.<br />

Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber , wie auch GV. Wilfried Lichtenw agner meinen, dass diese<br />

Sache im Bausausschuss behandelt werden sollte, da es dabei ja auch um Widmungsfragen<br />

ginge. Außerdem sollte die Haftungsfrage bei eventuellen Schäden abgeklärt sein.<br />

GR. Erich Rainer meint, dass die Haftung nicht das Problem ist, sondern die Parkflächen.<br />

Die Haftungen fallen generell auf den Bestandsnehmer.<br />

Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber bemerkt, dass nicht geklärt sei, was die tatsächlichen Flächen<br />

sind und wie diese ausschauen. Weiters möchte er wissen, wie es mit den sanitären<br />

Anlagen aussieht.<br />

Auch aus der Sicht von GV. Wilfried Lichtenwagner ist die Haftung noch nicht klar.<br />

GR. Erich Rainer erklärt, dass der Bestandsnehmer, welcher das Grundstück übernimmt<br />

dadurch auch die Haftung übernimmt. Bei Auflösung hat der Bestandnehmer das Grundstück<br />

wieder zurückzubauen. Es soll daher genau geklärt werden, was sie machen und wie das mit<br />

den Parkflächen aussieht.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber stellt sodann folgenden Gegenantrag:<br />

Seite 19 von 25<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass dieser Tagesordnungspunkt dem Bauausschuss<br />

zur Vorberatung zugewiesen werden soll.<br />

GR. Josef Silberhuber bemerkt, dass die Verkehrssicherheit mit dem Verein genau geklärt<br />

werden soll. Er ist auch interessiert, wer bei diesem Verein ist. Außerdem sei ein ordentlicher<br />

Plan beizubringen.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Gegenantrages, diesen Tagesordnungspunkt<br />

dem Bauausschuss zuzuweisen.<br />

13. Änderung des Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 06. Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Obmann des Bauausschusses GR. Bmst. Ing. Markus Waltenberger informiert über<br />

die Einleitung von drei Einzelverfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes 06:<br />

1) Änderung <strong>Nr</strong>. 14 - HUEMER Ferdinand, Reiterweg 19, 4631 <strong>Krenglbach</strong>,<br />

Widmungsänderung eines ca. 1.000m² großen Teiles der Parzelle <strong>Nr</strong>. 864/5, KG Schmiding,<br />

von derzeit Grünland in Wohngebiet.<br />

Für die Errichtung eines behindertengerechten Wohnhauses neben dem bestehenden<br />

Wohnhaus soll eine kleinräumige Widmungserweiterung vorgenommen werden.<br />

Die Vorbegutachtung mit den Amtssachverständigern des Landes ergab eine positive Beurteilung<br />

dieses Antrages. Die genaue Lage ist am Lageplan ersichtlich.<br />

2) Änderung <strong>Nr</strong>. 15 – Telekom Austria, Aufstellung eines Handymastens<br />

Widmungsänderung in Kalteneck – Widmung Grünland Sondernutzung Funkanlage.<br />

Eine Fläche im Ausmaß von 12 x 12 m soll für die Aufstellung eines ca. 30m hohen Handymastens<br />

gewidmet werden. Grundbesitzer ist Herr Johann Kraxberger. Seine Zustimmung<br />

liegt vor.<br />

Im Zuge der Vorbegutachtung mit des ASV des Landes wurde dieser Standort als geeignet<br />

beurteilt. Die genaue Lage ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.<br />

3) Änderung <strong>Nr</strong>. 16 – Günther Kreilmayer, Schlossbergstraße 49, 4631 <strong>Krenglbach</strong><br />

Widmungsänderung für die Schaffung einer Bauparzelle in Gfereth.<br />

Die Vorbegutachtung mit des ASV des Landes ergab eine positive Beurteilung dieses Antrages.<br />

Die genaue Lage ist am Lageplan ersichtlich.<br />

Die Verfahren nach dem OÖ.ROG für die Änderungen <strong>Nr</strong>. 14, 15 und <strong>Nr</strong>. 16 zur Änderung<br />

des Flächenwidmungplanes 06 sollen eingeleitet werden.<br />

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag:


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 20 von 25<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Einleitung des Widmungsverfahrens für folgende Ansuchen beschließen:<br />

1) Änderung <strong>Nr</strong>. 14 - HUEMER Ferdinand, Reiterweg 19, 4631 <strong>Krenglbach</strong>,<br />

Widmungsänderung eines ca. 1.000m² großen Teiles der Parzelle <strong>Nr</strong>. 864/5, KG Schmiding,<br />

von derzeit Grünland in Wohngebiet.<br />

2) Änderung <strong>Nr</strong>. 15 – Telekom Austria, Aufstellung eines Handymastens<br />

Widmungsänderung in Kalteneck – Widmung Grünland Sondernutzung Funkanlage.<br />

3) Änderung <strong>Nr</strong>. 16 – Günther Kreilmayer, Schlossbergstraße 49, 4631 <strong>Krenglbach</strong><br />

Widmungsänderung für die Schaffung einer Bauparzelle in Gfereth.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />

GR. Erich Rainer ersucht um getrennte Abstimmung und fragt an, ob entsprechende Baulandsicherungsverträge<br />

abgeschlossen werden.<br />

Der Vorsitzende bestätigt, dass Baulandsicherungsverträge abgeschlossen, diese aber erst<br />

vor dem Genehmigungsbeschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates behandelt werden..<br />

GR. Bmst. Ing. Markus Waltenberger erläutert, dass es eine Regelung für diese Sicherungsverträge<br />

gibt, welche auch angewendet werden. Bei den Funkmasten geht es jedoch<br />

nicht, da dies kein Bauland ist. Die beiden anderen werden aber gemacht.<br />

GR. Alexander Müller sieht die Änderung <strong>Nr</strong>. 16 / Günther Kreilmayer als kritisch, da er die<br />

Begründung „Erbteil für Kinder“ als keine Begründung ansieht.<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass dies als Begründung vom Sacherverständigen des Landes<br />

angesehen wurde und auch die entsprechende Zustimmung gegeben wurde.<br />

GR. Erich Rainer meint, dass eine rechtskräftige Baulandgrenze besteht und dort auch die<br />

Widmungsgrenze eingezeichnet sei. Es sollte den Wünschen einzelner Bürger nicht nachgegeben<br />

werden, weil dadurch Flächenwidmungspläne zur Farce werden.<br />

Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber erklärt, dass bei dieser Siedlung schon andere Änderungen<br />

gemacht wurden und diese nunmehrige Abänderung zum Gesamtbild passen würde. Er gibt<br />

aber Recht, dass ein Flächenwidmungsplan erstellt wurde und dies wird laufend wieder abgeändert,<br />

dass sollte nicht sein. Nächstes Jahr soll jedenfalls wieder der gesamte Flächenwidmungsplan<br />

überarbeitet werden und dann solle dies schon so festgelegt werden, dass<br />

nicht laufende Abänderungen kommen.<br />

Beschlussfassung: 1) Änderung <strong>Nr</strong>. 14 - HUEMER Ferdinand<br />

Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einheitliche Annahme des Antrages.<br />

2) Änderung <strong>Nr</strong>. 15 – Telekom Austria, Aufstellung eines<br />

Handymastens<br />

Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einheitliche Annahme des Antrages.<br />

3) Änderung <strong>Nr</strong>. 16 – Günther Kreilmayer<br />

Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

mehrheitliche Annahme des Antrages. (2 Gegenstimmen /Grüne)


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Seite 21 von 25<br />

14. Antrag auf Änderung Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 63 "Hubweber 4"; Beratung und Beschlussfassung.<br />

GR. Bmst. Ing. Markus Waltenberger berichtet, dass unter Einschaltung des Rechtsanwaltes<br />

Dr. Sieghartlseitner durch die Familie Hubweber in einem Gespräch am 07.01.<strong>2010</strong> die<br />

Planungsziele der <strong>Gemeinde</strong> und der Sachverhalt für den Bereich der Hubweberparzellierung<br />

erörtert und die Herstellung des Einvernehmens versucht wurde.<br />

Mit Schreiben, datiert mit 20.01.<strong>2010</strong>, erfolgte durch Dr. Sieghartsleitner eine zusammenfassende<br />

Stellungnahme zum besprochenen Sachverhalt.<br />

Auf Grundlage dieses Sachverhaltes wurden die einzelnen Punkte zur Bebauungsplanabänderung<br />

in Zusammenarbeit mit dem Büro Lassy auf Umsetzung geprüft und beinahe in<br />

allen Punkten konnte den Kompromissvorschlägen entsprochen werden.<br />

Die daraus folgenden Änderungen in der planlichen Darstellung und der schriftlichen Erläuterung<br />

im Bebauungsplan wurden seitens Büro Lassy Herrn Werner Hubweber erläutert.<br />

Mit Schreiben vom 02.03.<strong>2010</strong>, eingelangt beim <strong>Gemeinde</strong>amt am 03.03.<strong>2010</strong>, ersuchen die<br />

Grundstückseigentümer Friedrich und Ingeborg Hubweber neuerlich um Änderung des Bebauungsplanes,<br />

gemäß einer beigelegten Überarbeitung durch das Büro Lassy, mit Plandatum<br />

03.03.<strong>2010</strong>. Das Ansuchen gelangte von Herrn Werner Hubweber in Vorlage<br />

Zusammenfassend werden folgende Änderungen beantragt:<br />

• Änderungen bei Grundstücksabmessungen<br />

Eine Vermessung von DI. Burgholzer vom 24.09.2009 diente als neue Grundlage zur Erstellung<br />

der BBPL. Änderung 63.1 im Bereich der nördlichen Parz.153/14, 153/16, 153/18,<br />

153/17, 153/19, 153/20 bis 153/25. Die Erschließungsstraße wurde etwas nach Norden<br />

verschwenkt.<br />

• Durch die neue Vermessung wurden die Baufluchtfenster in den Parzellen 153/16,<br />

153/17, 153/18 und 153/19 angepasst. Bauweise und Haustyp wurden ebenfalls geändert.<br />

• Reduktion der Doppelhäuser von 10 Häuser (5 Einheiten) auf 8 Häuser (4 Einheiten)<br />

• Neue Einteilung der drei restlichen Parzellen im Osten – Haustyp C<br />

• Schaffung eines neuen Grundstückes oberhalb des Grünzuges im Süden – Haustyp B<br />

• Verlegung der Retentionsfläche<br />

• Verlegung der öffentlich zugänglichen Grünfläche in Richtung Osten – vor Retentionsfläche<br />

• Veränderungen im Bereich des Grünzuges (von 15m auf 12m)<br />

• Genauere Umschreibung aller Haustypen in der Schriftlichen Ergänzung<br />

• Definition in Erscheinung treten wurde festgelegt<br />

• Neuer Haustyp D wurde definiert.<br />

• Punkt 8. Bauweise wurde aus der schriftlichen Ergänzung gestrichen<br />

Vorgabe im Widmungsverfahren war die Höhenbeschränkung der Kuppenbebauung. Bei<br />

nunmehriger Bebauungsplanänderung werden die Firsthöhen der einzelnen Haustypen nicht<br />

verändert. Lediglich beim Haustyp (B) sieht die Bebauungsplanänderung eine Anhebung der<br />

Traufenhöhe vom 4 m auf 5 m vor. Die Firsthöhe bleibt auch hier unverändert.<br />

Zur Grünzugveränderung und Lageveränderung Mulde ist anzumerken, dass aufgrund einer<br />

schriftlichen Rückmeldung seitens der Wasserrechtsbehörde des Amtes der Oö. Landesregierung<br />

die etwas weiter nördlich errichtete Mulde im Zuge der wasserrechtlichen Überprüfung<br />

nachträglich genehmigt werden kann.<br />

Der Bauausschuss, unter Beiziehung von Herrn Arch. Günter Lassy, hat sich in seiner Sitzung<br />

am 08.03.<strong>2010</strong> damit befasst.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

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Die Vorgabe zur Höhenbeschränkung der Kuppenbebauung im Widmungsverfahren, welche<br />

im rechtskräftigen Bebauungsplan Berücksichtigung fand, wird durch den Antrag auf Abänderung<br />

in Bezug auf die Firsthöhen nicht verändert. Von der Umgestaltung betroffen sind<br />

hauptsächlich die Parzelleneinteilung, bzw. Grundstücksaufteilung und das Erscheinungsbild<br />

der einzelnen Haustypen.<br />

Aus raumplanerischer Sicht war eine Änderung in dieser Form daher vertretbar.<br />

Der Bauausschuss hat die einstimmige Empfehlung an den <strong>Gemeinde</strong>rat abgegeben, das<br />

Verfahren gemäß Oö. Raumordnungsgesetz zur Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 63<br />

„Hubweber 4“ einzuleiten.<br />

Anmerkung:<br />

Mit den Grundeigentümer. Dr. Gerhard Nothegger als Notar und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong><br />

wird eine Treuhandvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, dass<br />

gewährleistet ist den Infrastrukturbeitrag zu erhalten. Dies erfolgt in Form eine grundbücherlichen<br />

Eintragung und Auszahlung des Beitrages bei entsprechendem Grundverkauf. Diese<br />

Vereinbarung liegt im Entwurf den Fraktionsunterlagen bei, wobei Änderungen hinsichtlich<br />

Dauer noch eingearbeitet werden.<br />

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge aufgrund der Empfehlung des Bauausschusses vom 08. März <strong>2010</strong><br />

den Beschluss fassen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 63 „Hubweber<br />

4“ gemäß Oö. Raumordnungsgesetz einzuleiten.<br />

Weiters möge der <strong>Gemeinde</strong>rat die vorliegende und vollinhaltlich zur Kenntnis genommene<br />

Treuhandvereinbarung, abzuschließen zwischen den Grundeigentümern Hubweber Friedrich<br />

und Ingeborg, der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> und Notar Dr. Gerhard Nothegger, beschließen.<br />

Die Treuhandvereinbarung liegt als Anlage VII bei.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />

GR. Erich Rainer gibt zu bedenken, dass seinerzeit nur damals der Umwidmung zugestimmt<br />

wurde, weil ein verdichteter Flachbau entstehen soll. Es ist leider verabsäumt worden,<br />

eine professionelle Abwicklung über einen Bauträger vorzunehmen. Herr Hubweber hat<br />

den Verkauf selber vorgenommen und hat jetzt keine Bewerber. Jedes Doppelhaus würde 2<br />

Familien aufnehmen, durch die Verminderung dieser Doppelhäuser gehen Einnahmen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> durch die reduzierte Bevölkerung verloren. Es ist verantwortungslos so weiterzumachen<br />

und er werde daher dieser Abänderung nicht zustimmen.<br />

GR. Bmst. Ing. Markus Waltenberger erklärt, dass die Bedingungen sich geändert haben.<br />

Es ist richtig, dass unter einem Bauträger leichter verkauft werden könnte. Nachdem aber<br />

kein Bauträger genommen wird, soll dies entsprechend abgeändert werden, damit die<br />

Grundstücke endlich verkauft werden.<br />

Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber meint, dass dies kein Einnahmenentgang ist, da ja<br />

Grundstücke hinzukommen.<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass lange darüber diskutiert wurde und jetzt keine neuerlichen<br />

Änderungen mehr vorgenommen werden. Die Häuser sollten nun rasch gebaut werden,<br />

nachdem schon Interessenten für den neuen Bebauungsplan vorhanden sind.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

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GR. Erich Rainer gibt zu bedenken, dass wir auch Bodenbündnisgemeinde sind und mit<br />

Bedacht mit Bauflächen umgehen sollten.<br />

GR. Josef Silberhuber erklärt, dass der verdichtete Flachbau bei niedrigem Grundpreis<br />

nicht funktioniert. Dies geht nur dann, wenn der Grundpreis höher ist, weil dann jeder m2<br />

besser genutzt wird. Er bringt das Beispiel Steinhaus zur Kenntnis und meint, dass dies mit<br />

einem Bauträger auch nicht gegangen wäre.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

mehrheitliche Annahme des Antrages. 2 Gegenstimmen von den<br />

Grünen.<br />

Dringlichkeitsantrag :<br />

Straßenbau <strong>2010</strong>. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenbauprogrammes<br />

und die entsprechende Auftragserteilung.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass der Straßenausschuss in seiner Sitzung am 11.Februar<br />

<strong>2010</strong> dass Straßenbauprogramm für <strong>2010</strong> festgelegt hat. In der beiliegenden Aufstellung<br />

sind die einzelnen Bauvorhaben mit den entsprechenden Kostenschätzungen angeführt.<br />

a) Neubau:<br />

Errichtung Baustraße Jungreithmair - Gfereth € 12.746,27<br />

Asphaltierung Zufahrt Rosenauer (Schmiding) € 3.991,20<br />

Asphaltierung Weißdornstraße Teil Lindlbauer € 12.209,86<br />

Asphaltierung Unrading € 25.480,21<br />

Asphaltierung Zäunerweg € 12.629,45<br />

Asphaltierung Muckenhuberweg bis Regenbecken € 28.982,05<br />

Summe € 96.039,04<br />

b) Sanierungen<br />

Sanierung Kalteneckerstraße (Kortner bis Trafo) € 51.000,00<br />

Summe € 51.000,00<br />

c) Gehsteigneubau<br />

Gehsteigbau Ziegeleistraße Geh-u. Radweg € 81.600,00<br />

Summe € 81.600,00<br />

Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag zur Verlesung und stellt den Antrag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge das Straßenbauprogramm für <strong>2010</strong> wie folgt beschließen:<br />

d) Neubau:<br />

Errichtung Baustraße Jungreithmair - Gfereth € 12.746,27<br />

Asphaltierung Zufahrt Rosenauer (Schmiding) € 3.991,20


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

Asphaltierung Weißdornstraße Teil Lindlbauer €<br />

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12.209,86<br />

Asphaltierung Unrading € 25.480,21<br />

Asphaltierung Zäunerweg € 12.629,45<br />

Asphaltierung Muckenhuberweg bis Regenbecken € 28.982,05<br />

Summe € 96.039,04<br />

e) Sanierungen<br />

Sanierung Kalteneckerstraße (Kortner bis Trafo) € 51.000,00<br />

Summe € 51.000,00<br />

f) Gehsteigneubau<br />

Gehsteigbau Ziegeleistraße Geh-u. Radweg € 81.600,00<br />

Summe € 81.600,00<br />

Weiters möge der <strong>Gemeinde</strong>rat den Beschluss fassen, mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten<br />

„Neubau und Sanierung“ für das Jahr <strong>2010</strong> die Firma Swietelsky BaugesmbH<br />

aus Schlüßlberg zu den Ausschreibungspreisen von 2009 zu beauftragen.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />

GR. Alexander Müller merkt an, dass er sich der Stimme enthalten wird, da wieder mehr<br />

vergeben wird, als budgetiert wurde.<br />

Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

mehrheitliche Annahme des Antrages. (2 Stimmenthaltungen<br />

von der Grünen-Fraktion).<br />

Dringlichkeitsantrag:<br />

Nachbesetzung von Mitgliedern in den Prüfungs- und Sozialausschuss<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass die schriftlich eingebrachten Wahlvorschläge gültig sind.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass grundsätzlich die Wahlen mit Stimmzettel geheim<br />

durchzuführen sind, es sei denn, der gesamte <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt auf Antrag einstimmig<br />

eine andere Form der Wahl (z.B. Antrag auf fraktionelle Durchführung der Wahlen in offener<br />

Form durch Handerhebung).<br />

GR Wilfried Lichtenwagner verliest den Dringlichkeitsantrag und stellt den Antrag:<br />

Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber stellt den Antrag auf Wahlen in offener Form durch Handerhebung.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.


<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />

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Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />

einstimmige Annahme des Antrages.<br />

~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~<br />

Schriftführer AL Zeilinger informiert über das Vorstellungsergebnisses zur Berufung bzw.<br />

Vorstellung der Ehegatten Günter und Iris Geretschnig gegen den Baubewilligungsbescheid<br />

Zu- und Umbau des Wohnhauses der Ehegatten Herbert und Roswitha Flotzinger, Zehentstadlweg<br />

8. Seitens des Landes wurde die Berufung bzw. Vorstellung abgewiesen.<br />

Vizebgm. Arnold Ehrengruber lädt alle <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zur Preisverleihung Blumenschmuckaktion<br />

<strong>2010</strong> im Gasthaus Oberndorfer am 24. März <strong>2010</strong>, Beginn 19.00 Uhr,<br />

herzlich ein.<br />

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.10 Uhr.<br />

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................. Einwendungen genehmigt in der Sitzung vom .............................. .<br />

Der Bürgermeister:

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