Verhandlungsschrift Nr. 1/2010 - Gemeinde Krenglbach
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<strong>Verhandlungsschrift</strong> <strong>Nr</strong>. 1/<strong>2010</strong><br />
über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates, am Donnerstag, den<br />
18. März <strong>2010</strong>, im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Krenglbach</strong> (Sitzungssaal).<br />
Beginn: 19.30 Uhr<br />
ANWESEND: Ende: 21.10 Uhr<br />
Vize-Bgm. Manfred Zeismann SPÖ<br />
GV. KR. Josef Schloßgangl SPÖ<br />
GV. Franz Burgstaller SPÖ<br />
Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber ÖVP<br />
GV. Wilfried Lichtenwagner ÖVP<br />
GV. Ing. Erwin Gunacker FPÖ<br />
GR. Ernst Exl SPÖ<br />
GR. Helmut Zauner SPÖ<br />
GR. Ewald Bauer SPÖ<br />
GR. Brigitte Knoll SPÖ<br />
GR. Gerhard Humer SPÖ<br />
GR. Herbert Dorninger SPÖ<br />
GR. Ing. Markus Waltenberger SPÖ<br />
GR. Claudia Waltenberger SPÖ<br />
GR. Alois Hartl SPÖ<br />
GR. Alois Beker ÖVP<br />
EM Josef Prammer für GR. Johannes Hochhauser ÖVP<br />
GR. Eva Aichinger ÖVP<br />
EM. Andreas Augeneder für GR. Hubert Augeneder ÖVP<br />
EM. Victoria Mayr für GR. Horst Chatt ÖVP<br />
GR. Josef Silberhuber FPÖ<br />
GR. Barbara Gunacker FPÖ<br />
GR. Erich Rainer Grüne<br />
GR. Alexander Müller Grüne<br />
ABWESEND: (entschuldigt gefehlt)<br />
Bgm. Ing. Johann Zauner-Penninger SPÖ<br />
GR. Johannes Hochhauser ÖVP<br />
GR. Hubert Augeneder ÖVP<br />
GR. Horst Chatt ÖVP<br />
Schriftführer: AL. Peter Zeilinger<br />
Der Vorsitzende Vize-Bgm. Manfred Zeismann leitet die Sitzung in Vertretung für Bürgermeister<br />
Ing. Johann Zauner-Penninger. Er eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und<br />
stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />
b) die Verständigung hiezu rechtzeitig an alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung erging, die Sitzung an der Amtstafel kundgemacht wurde und<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
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Sodann verweist der Vorsitzende darauf, dass das Protokoll der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
vom 17. Dezember 2009 während der Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und dass Einwendungen<br />
und Anregungen bis Sitzungsschluss eingebracht werden können.<br />
Der Vorsitzende berichtet über die Genesungsfortschritte des Bürgermeisters und richtet<br />
schöne Grüße vom Bürgermeister aus.<br />
Ebenfalls überbringt Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber schöne Grüße von GR. Johannes<br />
Hochhauser.<br />
Vor Beginn der Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass von Ihm (Vzbgm. Manfred<br />
Zeismann) und von der ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion jeweils ein schriftlicher Dringlichkeitsantrag<br />
eingebracht wurde.<br />
Dringlichkeitsantrag :<br />
Straßenbau <strong>2010</strong>. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenbauprogrammes<br />
und die entsprechende Auftragserteilung.<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag dem <strong>Gemeinde</strong>rat durch Verlesung zur<br />
Kenntnis und wird dem Protokoll als Anlage I beigelegt.<br />
Sodann stellt er den Antrag auf Zuerkennung der Dringlichkeit, zwecks Aufnahme in die<br />
heutige Tagesordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages. Der Dringlichkeitsantrag<br />
wird unter Allfälliges behandelt.<br />
Dringlichkeitsantrag :<br />
Nachbesetzung von Mitgliedern in den Prüfungs- und Sozialausschuss.<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion dem <strong>Gemeinde</strong>rat durch<br />
Verlesung zur Kenntnis. Dieser ist dem Protokoll als Anlage II beigeschlossen.<br />
Sodann stellt er den Antrag auf Zuerkennung der Dringlichkeit, zwecks Aufnahme in die<br />
heutige Tagesordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages. Der Dringlichkeitsantrag<br />
wird unter Allfälliges behandelt.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Tagesordnung, Beratungsverlauf<br />
und Beschlüsse:<br />
1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.<br />
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Der Vorsitzende erteilt zur Berichterstattung dem Obmann des Prüfungsausschusses<br />
GR. Josef Silberhuber das Wort.<br />
GR. Josef Silberhuber verliest sodann die vorliegenden schriftlichen Berichte über die Sitzungen<br />
des Prüfungsausschusses. Diese Berichte liegen als Anlage III und IV dem Protokoll<br />
bei.<br />
Der Vorsitzende dankt dem Obmann und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die<br />
durchgeführten Prüfungen und die vorliegenden Berichte und stellt diese zur Debatte:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen zu den Prüfungsberichten erfolgte, stellt der Vorsitzende<br />
fest, dass die Prüfungsberichte vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis genommen werden.<br />
2.<br />
Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2009.<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Vorsitzende berichtet, das Ergebnis des Rechnungsabschlusses für 2009 erzielt Einnahmen<br />
im ordentlichen Haushalt von € 4.440.259,49 und Ausgaben von € 4.608.006,86,<br />
dies ergibt einen Fehlbetrag von € 167.747,37. Den Einnahmen des außerordentlichen<br />
Haushaltes von € 3.057.892,36 stehen Ausgaben von € 2.752.470,15 gegenüber, dies ergibt<br />
einen Überschuss von € 305.422,21.<br />
Die Auflage des Rechnungsabschlusses 2009 zur öffentlichen Einsichtnahme erfolgte in der<br />
Zeit vom 03.03. bis 17.03.<strong>2010</strong> während der Amtsstunden. Es wurden keine schriftlichen<br />
Erinnerungen beim <strong>Gemeinde</strong>amt eingebracht.<br />
Weiters teilt er mit, dass den Faktionen die Unterlagen hierüber zur Beratung zur Verfügung<br />
gestanden sind.<br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge aufgrund der Empfehlung des Prüfungsausschusses beschließen,<br />
dass der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009 wie folgt festgesetzt wird:<br />
Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009 einschließlich der Vermögensrechnung<br />
beinhaltet:<br />
Gesamteinnahmen<br />
des ordentlichen Haushaltes von € 4.440.259,49 und<br />
Gesamtausgaben<br />
des ordentlichen Haushaltes von € 4.608.006,86<br />
somit einen Fehlbetrag von € 167.747,37 vor.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 4 von 25<br />
Der außerordentliche Haushalt weist<br />
Einnahmen von € 3.057.892,36 und<br />
Ausgaben von € 2.752.470,15<br />
somit einen Überschuss von € 305.422,21 auf.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />
Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber merkt zur Steigerung der Ausgaben an, dass bei der Kommunalsteuer<br />
der überwiegende Anteil der Steuereinnahmen 3 Firmen zukommt. Es sollte ins<br />
Auge gefasst werden, mehreren Firmen ein solides Standbein zu ermöglichen, um eine Firmenvielfalt<br />
zu erhalten. Dadurch könnte die Kommunalsteuer besser abgesichert werden.<br />
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass es natürlich im Interesse der <strong>Gemeinde</strong> ist, Firmen<br />
nach <strong>Krenglbach</strong> zu bringen. Leider wird derzeit von den Firmen das Gewerbegebiet bei<br />
der Fa. Wienerberger nicht genützt und es natürlich schwierig ist, in der jetzigen Wirtschaftslage<br />
neue Firmen anzusiedeln.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
3.<br />
Verlängerung der Kassenkredite gemäß § 83 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Vorsitzende informiert, dass alljährlich vom <strong>Gemeinde</strong>rat die Verlängerung der Kassenkredite<br />
gemäß § 83 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />
ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>voranschlages zu genehmigen. Diese sind aus den Einnahmen des<br />
ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>voranschlages binnen Jahresfrist zurückzuzahlen und dürfen 1/6 der<br />
Einnahmen des ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>voranschlages nicht überschreiten.<br />
Vom <strong>Gemeinde</strong>rat sollen Kassenkredite für diesen Zweck in der Höhe von insgesamt<br />
€ 765.000,-- festgelegt werden.<br />
Bei der Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> sollen € 500.000,-- und bei der Allgemeinen Sparkasse<br />
Oberösterreich € 265.000,-- aufgenommen werden. Die Verzinsung beträgt einen Aufschlag<br />
von 0,5 % mit Bindung an den 3-Monats-Euribor und vierteljährlicher Anpassung.<br />
Die Haben-Konditionen bietet die Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> mit der Bindung an den EONIA<br />
(Euribor täglich fällig – derzeit 0,33 %) und die Allg. Sparkasse OÖ. mit einem Habenzinsatz<br />
von 0,25 % an.<br />
In Anbetracht der finanziellen Situation ist die Ausschöpfung des Habenzinssatzes nicht relevant,<br />
und somit sind beide Zinskonditionen als gleichwertig anzusehen.<br />
Gemäß § 87 (3) OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung sind mindestens 3 Angebote einzuholen. Da jedoch<br />
der gesamte Zahlungsverkehr der <strong>Gemeinde</strong> nur über die Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> und<br />
die Allgemeine Sparkasse OÖ abgewickelt wird, wurde auf die Einholung eines dritten Angebotes<br />
verzichtet.<br />
Die Geldinstitute Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> und Allgemeine Sparkasse OÖ haben entsprechende<br />
Angebote für einen Kassenkredit gelegt.<br />
Die Angebote der Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong> sowie der Sparkasse OÖ sind diesem Bericht<br />
beigeschlossen.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
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Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des<br />
ordentlichen <strong>Gemeinde</strong>voranschlages ein Kassenkredit, entsprechend des Voranschlages,<br />
für das Finanzjahr <strong>2010</strong>, im Rahmen von 765.000,--, bei Bedarf aufzunehmen ist und hiefür<br />
die vorliegenden und vom <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis genommenen Kreditverträge<br />
a) bei der Raiffeisenbank <strong>Krenglbach</strong>, <strong>Krenglbach</strong>er Straße 1, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit einer<br />
Höhe von € 500.000,--, mit einer Bindung an den 3-Monats-Euribor und einem Aufschlag<br />
von 0,5 %. Die Haben-Verzinsung erfolgt über den EONIA.<br />
b) bei der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich, Innbachtalstraße 15, 4632 Pichl b.Wels,<br />
in der Höhe von € 265.000,--, mit einer Bindung an den 3-Monats-Euribor und einem<br />
Aufschlag von 0,5 %. Die Haben-Verzinsung erfolgt über einen Zinssatz von 0,25 %<br />
entsprechend den vorliegenden Kreditangeboten vom 23.02.<strong>2010</strong> und jeweils bis<br />
31.03.2011, abzuschließen sind.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
4.<br />
VFI <strong>Krenglbach</strong> & Co KG: Rechnungsabschluss 2009.<br />
Kenntnisnahme.<br />
Amtsleiter Peter Zeilinger führt aus, dass aufgrund des Gesellschaftsvertrages die VFI<br />
<strong>Krenglbach</strong> & Co KG verpflichtet ist, binnen 5 Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres<br />
einen Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr aufzustellen. Darüber hinaus haben<br />
die Prüfungsorgane der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong>, Aufsichtsbehörde und sonstige Kontrollorgane<br />
die Berechtigung in die Buchhaltung Einsicht zu nehmen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Rechnungsabschluss 2009, welcher in der Anlage den Fraktionsunterlagen<br />
beiliegt, zur Kenntnis nehmen und den Bürgermeister ermächtigen gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag in der Gesellschafterversammlung den Geschäftsbericht 2009 (Rechnungsabschluss)<br />
der VFI <strong>Krenglbach</strong> & Co KG zu bewilligen.<br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den vom Verein zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Krenglbach</strong> & Co KG vorgelegten Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2009, nämlich:<br />
Gesamteinnahmen<br />
des ordentlichen Haushaltes von € 50.432,24 und
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 6 von 25<br />
Gesamtausgaben<br />
des ordentlichen Haushaltes von € 50.432,24<br />
somit einen Gewinn/Verlust von € 0,-- vor.<br />
Der außerordentliche Haushalt weist<br />
Einnahmen von € 491.459.33 und<br />
Ausgaben von € 454.123,06<br />
somit einen Gewinn von € 37.336,27 auf.<br />
zur Kenntnis nehmen und den Bürgermeister ermächtigen gemäß Gesellschaftsvertrag in<br />
der Gesellschafterversammlung den Geschäftsbericht 2009 (Rechnungsabschluss) der VFI<br />
<strong>Krenglbach</strong> & Co KG zu bewilligen.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
5. VFI <strong>Krenglbach</strong> & Co KG: Umbau Vereinshaus und Zubau Musikvereinsräume; -<br />
Zustimmung zur Beauftragung verschiedener Gewerke. Beratung und Beschlussfassung.<br />
Amtsleiter Zeilinger berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstand diese Angelegenheit in seiner<br />
Sitzung am 09. Februar <strong>2010</strong> behandelt hat und dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgendes zur Beschlussfassung<br />
empfohlen hat.<br />
Die Ausschreibung der Gewerke Schlosser, Fliesenleger, Maler sowie Tischlerarbeiten erfolgte<br />
durch Baumeister Ing. Gattermayr aus Buchkirchen, im Verhandlungsverfahren ohne<br />
Bekanntmachung und wurde an ausgewählte Firmen übermittelt.<br />
Die abgegebenen Angebote wurden durch Bmst. Gattermayr lt. Bundesvergabegesetz 2006<br />
geprüft und Preisspiegel erstellt. Die Fa. Doubrava hat aufgrund der Prüfungsergebnisse<br />
und Preisspiegel eine Prüfung in Hinblick auf Kostenüberwachung und Aufteilung der Kosten<br />
auf Schul- bzw. Rückbaukosten und allgemeine Baukosten durchgeführt.<br />
Mit den bestbietenden Firmen wurde daraufhin im Beisein von Vertretern der <strong>Gemeinde</strong> über<br />
den gesamten Auftragsinhalt verhandelt.<br />
Seitens der Projektsteuerung Fa. Doubrava erfolgten nachfolgende zusammenfassende Vergabevorschläge:<br />
A) Vergabevorschlag Tischlerarbeiten vom 28.01.<strong>2010</strong>:<br />
Firma Tischlerei Doppler, Hofjägerweg 9, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, als Bestbieter im Sinne des<br />
BVG 2006, mit einer Auftragssumme von netto € 14.700,00.<br />
B) Vergabevorschlag Malerarbeiten vom 28.01.<strong>2010</strong>:<br />
Firma Seywaltner GesmbH, Ennserstraße 68, 4407 Steyr, als Bestbieter im Sinne des<br />
BVG 2006, mit einer Auftragssumme von netto € 14.910,90<br />
C) Vergabevorschlag Schlosserarbeiten vom 28.01.<strong>2010</strong>:<br />
Firma Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 Krenglbac h, als Bestbieter im Sinne des BVG<br />
2006, mit einer Auftragssumme von netto € 24.584,86<br />
D) Vergabevorschlag Fliesenlegerarbeiten vom 28.01.<strong>2010</strong>:
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 7 von 25<br />
Firma Waltenberger, Platten- und Fliesenlegermeister, Bahnhofzeile 4, 4631 <strong>Krenglbach</strong>,<br />
als Bestbieter im Sinne des BVG 2006, mit einer Auftragssumme von netto € 22.500,02<br />
Seitens des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> & Co KG<br />
wird empfohlen die Vergabe nachfolgender Gewerke gemäß vorliegender Vergabevorschläge<br />
wie folgt zu beschließen:<br />
a) Tischlerarbeiten:<br />
Firma Tischlerei Doppler, Hofjägerweg 9, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit einer<br />
Auftragssumme von netto € 14.700,00.<br />
b) Malerarbeiten:<br />
Firma Seywaltner GesmbH, Ennserstraße 68, 4407 Steyr, mit einer<br />
Auftragssumme von netto € 14.910,90<br />
c) Schlosserarbeiten:<br />
Firma Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit einer<br />
Auftragssumme von netto € 24.584,86<br />
d) Fliesenlegerarbeiten:<br />
Firma Waltenberger, Platten- und Fliesenlegermeister, Bahnhofzeile 4, 4631 <strong>Krenglbach</strong>,<br />
mit einer Auftragssumme von netto € 22.500,02<br />
Information Kostensituation mit Stand 29.01.<strong>2010</strong>:<br />
Die erwarteten Gesamtbaukosten liegen zurzeit um ca. € 97.000,00 unter dem freigegebenen<br />
Budget von € 1.173.857,00. Die Berechnung basiert auf die bisher vergebenen<br />
Gewerke. Eine Änderung der Kostensituation kann noch bei den offenen Gewerken erfolgen.<br />
Der Anteil für die Rückbaukosten wurde bereits herausgerechnet und abgezogen und ist in<br />
einer eigenen Kostenaufstellung „Rückbau Schulnutzung in Vereinshaus“, mit € 50.541,00<br />
enthalten. (Annahme lt. Architekt 91.000,-)<br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass der Verein zur Förderung der Infrastruktur der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> & Co KG die Vergabe nachfolgender Gewerke gemäß vorliegender<br />
Vergabevorschläge wie folgt vornimmt:<br />
a) Tischlerarbeiten:<br />
Firma Tischlerei Doppler, Hofjägerweg 9, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit einer Auftragssumme von<br />
netto € 14.700,00.<br />
b) Malerarbeiten:<br />
Firma Seywaltner GesmbH, Ennserstraße 68, 4407 Steyr, mit einer Auftragssumme von<br />
netto € 14.910,90<br />
c) Schlosserarbeiten:<br />
Firma Haberl GmbH, Oberham 14, 4631 Krenglbac h, mit einer Auftragssumme von netto<br />
€ 24.584,86<br />
c) Fliesenlegerarbeiten:<br />
Firma Waltenberger, Platten- und Fliesenlegermeister, Bahnhofzeile 4, 4631 <strong>Krenglbach</strong>, mit<br />
einer Auftragssumme von netto € 22.500,02<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.
6.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 8 von 25<br />
Verein zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> & Co KG:<br />
Umbau Vereinshaus und Zubau Musikvereinsräumlichkeiten<br />
a) Aufhebung und<br />
b) Neufestsetzung einer Übertragungsverordnung<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Amtsleiter Peter Zeilinger berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung vom 17. Dezember<br />
2009 eine Übertragungsverordnung an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand beschlossen hat.<br />
Im Zuge der Verordnungsprüfung wurde festgestellt, dass durch die Übertragung des Beschlussrechts<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates an den Bürgermeister sich eine Konstellation ergibt, die<br />
einem Insichgeschäft sehr ähnlich ist. Der Bürgermeister würde zuerst innergemeindlich die<br />
Zustimmung einer Geschäftsführungsmaßnahme anstatt des <strong>Gemeinde</strong>rates geben und<br />
sodann diese im Sinne seiner Außenvertretungsbefugnis der Kommaditistin der KG bekannt<br />
geben. Aus diesem Grund ist lediglich die Übertragung der Zuständigkeit zur Zustimmung<br />
von Geschäftsführungsmaßnahmen an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand zulässig.<br />
Die Verordnung vom 17. Dezember 2009 ist somit vom <strong>Gemeinde</strong>rat aufzuheben und eine<br />
neue Verordnung zu beschließen, die wie folgt lautet:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> Krenglbac h vom 18. März <strong>2010</strong> mit der das Beschlussrecht<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates bei der Abwicklung des Bauvorhabens<br />
Umbau Vereinshaus und Zubau Musikvereinsräumlichkeiten<br />
an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand übertragen wird.<br />
Mit Beschluss des Gem einderates vom 03. Juli 2008 wurde der Umbau des Vereinshauses<br />
und Zubau von Musikvereinsräumlichkeiten festgelegt.<br />
Die Beschlussfassung über den hiefür gemäß § 86 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl.<br />
91/1990 idF der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnungs–Novelle 2007, LGBl 137/2007, erforderlichen Finanzierungsplan<br />
erfolgte in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 17. Dezember 2009.<br />
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung<br />
vom 01. Oktober 2009, Zl: IKD(Gem)-311431/370-2009-Pr, vor.<br />
Aufgrund des § 43 Abs.3 leg.cit. wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Rasc hheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung<br />
des oa. Bauvorhabens das für die Erteil ung der Zustimmung an die <strong>Gemeinde</strong> als<br />
Kommanditistin erforderliche Beschlussrec ht des <strong>Gemeinde</strong>rates an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
wie folgt übertragen:<br />
Die Zuständigkeit des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes er streckt sich auf die Zustimmung zu<br />
nachstehenden Geschäften i.S. des Pkt.5.4. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft<br />
„Verein zur Förderung der Infrastruktur der (<strong>Gemeinde</strong>) & Co KG“:
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 9 von 25<br />
Vergabe von Lieferungen, Arbeiten sowie Dienstleistungen an ausführende Firmen<br />
(Baumeister, Professionisten)<br />
§ 2<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat ist über die gefasst en Beschlüsse und gesetzten Abwicklungsmaßnahmen<br />
in der jeweils nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu berichten.<br />
§ 3<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist<br />
folgenden Tag.<br />
Angeschlagen am:<br />
Abgenommen am:<br />
Der Vorsitzende stelllt sodann folgenden Antrag:<br />
Der Bürgermeister<br />
in Vertretung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die vom 17. Dezember 2009 beschlossene Verordnung aufheben<br />
und nachfolgende Verordnung beschließen:<br />
VERORDNUNG<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> Krenglbac h vom 18. März <strong>2010</strong> mit der das Beschlussrecht<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates bei der Abwicklung des Bauvorhabens<br />
Umbau Vereinshaus und Zubau Musikvereinsräumlichkeiten<br />
an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand übertragen wird.<br />
Mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 03. Juli 2008 wurde der Umbau des Vereinshauses<br />
und Zubau von Musikvereinsräumlichkeiten festgelegt.<br />
Die Beschlussfassung über den hiefür gemäß § 86 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl.<br />
91/1990 idF der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnungs–Novelle 2007, LGBl 137/2007, erforderlichen Finanzierungsplan<br />
erfolgte in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 17. Dezember 2009.<br />
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung<br />
vom 01. Oktober 2009, Zl: IKD(Gem)-311431/370-2009-Pr, vor.<br />
Aufgrund des § 43 Abs.3 leg.cit. wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung<br />
des oa. Bauvorhabens das für die Erteil ung der Zustimmung an die <strong>Gemeinde</strong> als
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 10 von 25<br />
Kommanditistin erforderliche Beschlussrec ht des <strong>Gemeinde</strong>rates an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
wie folgt übertragen:<br />
Die Zuständigkeit des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes er streckt sich auf die Zustimmung zu<br />
nachstehenden Geschäften i.S. des Pkt.5.4. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft<br />
„Verein zur Förderung der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong><br />
& Co KG“:<br />
Vergabe von Lieferungen, Arbeiten so wie Dienstleistungen an ausführende<br />
Firmen (Baumeister, Professionisten)<br />
§ 2<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat ist über die gefasst en Beschlüsse und gesetzten Abwicklungsmaßnahmen<br />
in der jeweils nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu berichten.<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Veror dnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag.<br />
§ 3<br />
Der Bürgermeister<br />
in Vertretung:<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
7.<br />
Wohnungsvergaben:<br />
LAWOG-Wohnanlage <strong>Krenglbach</strong>er Straße 25: Namhaftmachung eines Mietnachfolgers<br />
für die Wohnung <strong>Nr</strong>. 3 (ehem. Szikora Stephanie)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 07. Jänner <strong>2010</strong> die LAWOG mitgeteilt<br />
hat, dass in der Wohnanlage <strong>Krenglbach</strong>, <strong>Krenglbach</strong>er Straße 25 die Wohnung <strong>Nr</strong> 3 (2<br />
Räume, 43,5 m² inkl. Loggia) mit 1. März <strong>2010</strong> zur Nachbelegung frei wird.<br />
Betreffend dieser Wohnung fand im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong>, Folge 1/<strong>2010</strong> vom Februar<br />
<strong>2010</strong> eine Wohnungsausschreibung, statt. Als Frist für die Einreichung der Wohnungsbewerbungen<br />
wurde Freitag, der 26. Februar <strong>2010</strong>, 12.00 Uhr, festgesetzt. Innerhalb dieser<br />
Frist sind folgende Bewerbungen eingelangt:<br />
Name Straße PLZ/Ort
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
Seite 11 von 25<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen an die LAWOG als Wohnungsnachfolger für die Wohnanlage<br />
<strong>Krenglbach</strong>, <strong>Krenglbach</strong>er Straße 25 die Wohnung <strong>Nr</strong> 3, folgende Reihenfolge der<br />
Mieter namhaft zu machen:<br />
Reihung Name Straße PLZ/Ort<br />
1 WINTER Vanessa<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />
EM. Andreas Augeneder merkt an, dass der Bedarf an Wohnungen für <strong>Krenglbach</strong> gedeckt<br />
scheint und die Wohnungswerber lauter Auswärtige sind. Bei zukünftiger Planung sollte<br />
einfließen, wie weit der Bedarf für <strong>Krenglbach</strong>er notwendig ist.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
8.<br />
Änderung der Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Krenglbach</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />
über die Neufestsetzung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 die MGde Buchkirchen<br />
mitgeteilt hat, dass mit 1. Jänner <strong>2010</strong> der vorgeschrieben Essensbeitrag von € 2,00<br />
auf € 2,90 erhöht werden muss. Dies wird mit den steigenden Lebensmittelpreisen in den<br />
vergangen Jahren und der Umstellung auf die „Gesunde Küche“ begründet.<br />
Im Monat Dezember wurden - bei 16 Tagen - 532 Portionen für den Kindergarten und 241<br />
Portionen für die Nachmittagsbetreuung geliefert. Für den Essenstransport werden € 13,68<br />
pro Tag in Rechnung gestellt.<br />
Berechnung auf Basis Dezember:
Monatsbeitrag:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
532 Kindergartenessen € 2,90<br />
Seite 12 von 25<br />
€ 1.542,80<br />
241 Essen "Hort" € 2,90 € 698,90<br />
16 Tage - Transport € 13,68 € 218,88<br />
Summe € 2.460,58<br />
Preis pro Essen € 3,18<br />
Gemäß § 6 der Kindergarten-Tarifordnung wird derzeit für die Mittagsverpflegung ein<br />
Kostenbeitrag von € 41,00 pro Monat (à € 2,05 x monatl. Jahresdurchschnitt von 20<br />
Besuchstagen) verrechnet. Weiters ist festgesetzt, dass wenn ein Kind mehr als 2<br />
Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Kindergartenbesuch verhindert<br />
(Nachweis durch ärztliche Bestätigung) ist, so wird die Mittagsverpflegung für<br />
diesen Monat zur Hälfte nachgesehen.<br />
Diese Regelung ist zu überdenken, zumal die 20 Kindergartentage im Jahr nicht den<br />
tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, bzw. soll ab der dritten Krankenwoche<br />
der Essensbeitrag zur Gänze entfallen.<br />
Im Kindergartenjahr 2008/2009 sind insgesamt 213 Kindergartentage angefallen,<br />
dies sind 19,36 Monatstage (Vergleich: vorgeschriebene 220 Tage). Bei monatlicher<br />
Abrechnung ist der Verwaltungsaufwand geringer gegenüber den Tageskindern. Hier<br />
wäre eine Besserstellung für die monatlichen Essensbezieher zu erwirken.<br />
Seitens des Amtes wird vorgeschlagen, dass von 213 Monatsessen 10 Tage für geringeren<br />
Aufwand in Abzug gebracht werden und somit nur 203 Tage verrechnet<br />
werden = durchschnittlich 18,45 monatliche Besuchstage.<br />
Somit ergibt sich folgende Preisgestaltung:<br />
Für Kinder der Nachmittagsbetreuung € 3,18 pro Essen<br />
Kindergartenkinder – tageweise € 3,18 pro Essen<br />
Kindergartenkinder – monatliche Anmeldung<br />
(€ 3,18 x monatl. Jahresdurchschnitt von 18,45 Besuchstagen) € 58,67 monatl. Beitrag<br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Essenbeitrag für die Mittagsverpflegung auf € 3,18 (inkl. MWSt)<br />
pro Essen festlegen und folgender Verordnungsänderung die Genehmigung erteilen:<br />
VERORDNUNG<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> vom 18. März <strong>2010</strong>
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
mit der die geltende<br />
Seite 13 von 25<br />
Tarifordnung für den Kindergarten <strong>Krenglbach</strong><br />
(gemäß § 10 der Oö. Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008)<br />
vom 09 Juni 2009 wie folgt geändert wird:<br />
§ 6<br />
Sonstige Beiträge<br />
(1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 58,67 Euro<br />
pro Monat (à € 3,18 x monatl. Jahresdurchschnitt von 18,45 Besuchstagen) verrechnet.<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist<br />
folgenden Tag, frühestens jedoch mit 01.04.<strong>2010</strong> in Kraft.<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung:<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />
EM. Wilfried Lichtenw agner merkt an, dass die Erhöhung ein ziemlich großer Sprung ist<br />
und fragt nach, wie wir im Vergleich zu anderen <strong>Gemeinde</strong>n preislich liegen. Weiters hinterfragt<br />
er, ob auch über Alternativen nachgedacht wurde und ob das Essen für die Kinder in<br />
einem Transportweg mit Essen auf Rädern geliefert werden könnte.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass mit anderen <strong>Gemeinde</strong>n die Preise verglichen wurden und<br />
auch beim Krankenhaus Wels nachgefragt wurde, es aber keinen Preisunterschied gäbe.<br />
Außerdem bemerkt er, dass das Essen jetzt auch von den Kindern wesentlich besser angenommen<br />
wird.<br />
GR. KR. Josef Schloßgangl bemerkt, dass auch von Landesseite gewünscht wird, den<br />
Kindern eine Gesunde, und wenn möglich auch biologische Küche zu bieten. Außerdem hätte<br />
es eine Besprechung mit der <strong>Gemeinde</strong> Buchkirchen gegeben und es sei die Erhöhung<br />
abgeklärt und hinterfragt worden und dabei wurde auch erklärt, dass sich die Rahmenbedingungen<br />
verändert hätten.<br />
GR. Ing. Erwin Gunacker bemerkt, dass er gelesen hätte, in Wels werde tiefgefrorenes Essen<br />
angeboten.<br />
GR. Alexander Müller hinterfragt, ob beim Krankenhaus Wels nachgefragt wurde.<br />
Allgemeine Diskussion über eventuelle Überlegung mit einem Anbieter vom Krankenhaus<br />
um das Essen gleichzeitig mit der Fahrt für „Essen auf Räder“ zu transportieren.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
9.<br />
Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses für die Mittagsverpflegung im<br />
Kindergarten und Nachmittagsbetreuung; Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 28. Jänner <strong>2010</strong><br />
diesen Tagesordnungspunkt vorberaten und folgende Richtlinien erarbeitet und dem Finanz-
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 14 von 25<br />
ausschuss weitergeleitet hat. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 2. März <strong>2010</strong><br />
diese Angelegenheit beraten und dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.<br />
Anhand der Regelung für den Elterbeitrag soll auch die Berechnung des Zuschuss in abgeänderter<br />
Form vorgenommen werden.<br />
Die Berechnungsbasis für die Höchstgrenze des Bruttofamilienhaushaltseinkommen soll das<br />
3,2 fache der Ausgleichzulage herangezogen werden. Damit würde eine laufende jährliche<br />
Gehaltsanpassung erreicht werden und lehnt sich an die Höhe des Elternbeitrages an. Die<br />
Berechnung der Höchstgrenze folgt im September und gilt für das gesamte Kindergartenjahr.<br />
Das Essen wird derzeit mit einem Preis von € 2,05 täglich bzw. € 41,00 monatlich (€ 2,05 x<br />
20 Tage) verrechnet. Eine Änderung dieses Preises muss sich natürlich auch auf den geleisteten<br />
Zuschuss bzw. den Mindestbeitrag auswirken. Der Mindestbeitrag beträgt 40 % des<br />
monatlichen Essensbeitrages.<br />
Der %-Satz für den Essensbeitrag ergibt sich aus der Differenz zwischen monatlichen Essenspreis<br />
und Berechnungsbasis. Dieser %-Satz multipliziert mit dem monatl. Brutto-<br />
Familieneinkommen ergibt den Essensbeitrag. Der Zuschuss ergibt sich aus der Differenz<br />
zum Höchstbeitrag minus des Essensbeitrages.<br />
Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses für die Mittagsverpflegung<br />
im Kindergarten <strong>Krenglbach</strong> und in der Nachmittagsbetreuung<br />
der Volksschule <strong>Krenglbach</strong><br />
Familien, deren Haushaltseinkommen unter nachstehender Grenze liegen, haben die<br />
Möglichkeit, einen Zuschuss von zu beantragen:<br />
Als Berechnungsbasis dient das<br />
• Monatliche Bruttofamilieneinkommen bis einschließlich zum 3,2-fachen des Ausgleichszulagenrichtsatzes<br />
für Alleinstehende. Die Bewertung des monatlichen Bruttofamilieneinkommens<br />
erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 bis 6 der Oö. Kindergärten- und Horte-<br />
Elternbeitragsverordnung 2008 i.d.g.F.<br />
Die Berechnungsbasis wird im September vorgenommen und gilt für die Dauer dieses<br />
Kindergartenjahres (für das Kindergartenjahr 2009/<strong>2010</strong> wird als Basis der Ausgleichszulagenrichtsatz<br />
von Jänner <strong>2010</strong> herangezogen)<br />
Die Ermäßigung berechnet sich wie folgt:<br />
Das monatliche Bruttofamilieneinkommen (Berechnungsbasis) wird mit der Berechnungsgrundlage<br />
multipliziert und dieser ermittelte Betrag - unter Berücksichtigung des Mindestbzw.<br />
Höchstbeitrages - wird vom monatlichen Essensbeitrag bzw. vom täglichen Essensbeitrag<br />
in Abzug gebracht. Dies ist der Zuschuss.<br />
Die Berechnungsgrundlage ist das prozentuelle Verhältnis zwischen monatlichem Essensbeitrag<br />
und Berechnungsbasis. Als Mindestbeitrag wird 40 % des monatlichen Essensbeitrages<br />
festgesetzt, der Höchstbeitrag ist der monatliche Essensbeitrag.<br />
Außerdem wird bei mehr als einem Kind zusätzlich pro Kind ein Abschlag der Ausgangsbasis<br />
von € 200,-- bis zum 16. Lebensjahr ohne Nachweis und über 16. Jahre mit Familienbeihilfennachweis<br />
für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in <strong>Krenglbach</strong> gewährt.<br />
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag mit Vorlage eines vollständigen<br />
Einkommensnachweises (Jahreslohnzettel) sowie allfälligen Familienbeihilfennachweis.<br />
Ergänzung:<br />
Auszug aus der
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 15 von 25<br />
Verordnung der Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in<br />
Kindergärten und Horten (Oö. Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008)<br />
• § 1<br />
Bewertung des Einkommens<br />
(1) Der von den Eltern in Kindergärten und Horten zu leistende Kostenbeitrag bemisst<br />
sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat.<br />
(2) Werden für die Berechnung des Familieneinkommens die Einkünfte eines Jahres<br />
nachgewiesen, ist dieser Betrag bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit durch<br />
14 und bei sonstigen Einkünften durch 12 zu teilen.<br />
(3) Das Familieneinkommen beinhaltet:<br />
a<br />
)<br />
b<br />
)<br />
bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit das monatliche Bruttoeinkommen<br />
gemäß § 25 EStG 1988<br />
bei Einkünften aus Land- und Forstwirtsc haft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb<br />
75% der Einkünfte, die der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
zugrunde gelegt werden<br />
c) sonstige Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung<br />
d<br />
)<br />
in folgenden Fällen ist der Einkommenssteuerbescheid als Berechnungsbasis heranzuziehen:<br />
- bei Erreichung der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage<br />
-<br />
bei freiberuflich Tätigen (z.B. Wirtsc haftstreuhändern, Tierärzten, Notaren,<br />
Rechtsanwälten, Ziviltechnikern, Ärzten, Apothekern, Patentanwälten, Zahnärzten,<br />
Hebammen, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Heilmasseuren, etc.).<br />
Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit<br />
dem betreffenden Kind lebenden Eltern i. S.d. § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />
und deren Lebensgefährten und allfä lligen Einkünften des Kindes (z.B.<br />
Waisenrente) zusammen.<br />
(4) Unterhaltsleistungen gemäß §§ 94 sowie 140 ff ABGB bzw. §§ 66 ff Ehegesetz an<br />
haushaltsfremde Personen sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
(5) Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen,<br />
wie z.B.:<br />
Kinderbetreuungsgeld für das Kind<br />
- Arbeitslosengeld<br />
- Notstandshilfe<br />
- Studienbeihilfe<br />
- Wochengeld<br />
- Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen<br />
- AMFG-Beihilfen<br />
- Krankengeld<br />
- Unterhaltsleistungen für die Eltern und das Kind<br />
- Zivildiener-/Wehrpflichtigenentgelt<br />
- Sozialhilfe<br />
(6) Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 16 von 25<br />
(7) Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem<br />
Kind (§ 140 ABGB) im Haushalt 200 Euro abzuziehen.<br />
(8) Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrags<br />
in Kindergärten und Horten (Berechnungsgrundlage).<br />
(9) Bei (Krisen-)Pflegeeltern bemisst sich der Elternbeitrag ausschließlich nach der<br />
Höhe des Pflegegeldes gemäß § 27 Oö. JWG 1991, sofern nicht das Gericht den<br />
(Krisen-)Pflegeeltern das Erziehungsrecht übertragen hat.<br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die nachfolgende Richtlinie betreffend der Gewährung eines Zuschusses<br />
für die Mittagsverpflegung im Kindergarten und in der Nachmittagsbetreuung der<br />
Volksschule <strong>Krenglbach</strong> beschließen:<br />
Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses für die Mittagsverpflegung<br />
im Kindergarten <strong>Krenglbach</strong> und in der Nachmittagsbetreuung<br />
der Volksschule <strong>Krenglbach</strong><br />
Familien, deren Haushaltseinkommen unter nachstehender Grenze liegen, haben die<br />
Möglichkeit, einen Zuschuss von zu beantragen:<br />
Als Berechnungsbasis dient das<br />
• Monatliche Bruttofamilieneinkommen bis einschließlich zum 3,2-fachen des Ausgleichszulagenrichtsatzes<br />
für Alleinstehende. Die Bewertung des monatlichen Bruttofamilieneinkommens<br />
erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 bis 6 der Oö. Kindergärten- und Horte-<br />
Elternbeitragsverordnung 2008 i.d.g.F.<br />
Die Berechnungsbasis wird im September vorgenommen und gilt für die Dauer dieses<br />
Kindergartenjahres (für das Kindergartenjahr 2009/<strong>2010</strong> wird als Basis der Ausgleichszulagenrichtsatz<br />
von Jänner <strong>2010</strong> herangezogen)<br />
Die Ermäßigung berechnet sich wie folgt:<br />
Das monatliche Bruttofamilieneinkommen (Berechnungsbasis) wird mit der Berechnungsgrundlage<br />
multipliziert und dieser ermittelte Betrag - unter Berücksichtigung des Mindestbzw.<br />
Höchstbeitrages - wird vom monatlichen Essensbeitrag bzw. vom täglichen Essensbeitrag<br />
in Abzug gebracht. Dies ist der Zuschuss.<br />
Die Berechnungsgrundlage ist das prozentuelle Verhältnis zwischen monatlichem Essensbeitrag<br />
und Berechnungsbasis. Als Mindestbeitrag wird 40 % des monatlichen Essensbeitrages<br />
festgesetzt, der Höchstbeitrag ist der monatliche Essensbeitrag.<br />
Außerdem wird bei mehr als einem Kind zusätzlich pro Kind ein Abschlag der Ausgangsbasis<br />
von € 200,-- bis zum 16. Lebensjahr ohne Nachweis und über 16. Jahre mit Familienbeihilfennachweis<br />
für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in <strong>Krenglbach</strong> gewährt.<br />
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag mit Vorlage eines vollständigen<br />
Einkommensnachweises (Jahreslohnzettel) sowie allfälligen Familienbeihilfennachweis.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />
GV. Wilfried Lichtenwagner erkundigt sich über die Vorgehensweise in Bezug auf die Verständigung<br />
der Eltern.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 17 von 25<br />
AL Peter Zeilinger berichtet, dass diese Informationen auch auf die Homepage gestellt werden<br />
und des Weiteren die Eltern im Kindergarten informiert werden.<br />
GV. KR. Josef Schloßgangl erläutert, dass die Excel Tabelle einfach zu bedienen sei und<br />
es ja auch im Kindergarten die Informationen gäbe.<br />
GV. Ing. Erwin Gunacker betont die Wichtigkeit der Information im Kindergarten und bei der<br />
Nachmittagsbetreuung.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
10.<br />
Entschädigung von <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern für die Teilnahme an Verhandlungen,<br />
Begehungen oder Besprechungen. Aufhebung des Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
vom 19. März 1984. Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung vom 19. März 1984 zur<br />
Verordnung über die Festsetzung von Sitzungsgeldern (neue Verordnung am 22.06.1998)<br />
den Beschluss gefasst hat, für die Teilnahme an Verhandlungen, Begehungen oder Besprechungen<br />
eine Pauschalgebühr für je angefangene 4 Stunden € 21,80 zu gewähren. Diese<br />
Regelung wurde seit längerer Zeit nicht mehr angewendet.<br />
Im Gebarungsbericht 2008 der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land wurde dieser Beschluss<br />
als nicht rechtens angesehen, da dieser den gesetzlichen Bestimmungen der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
1990 widerspricht. Der Beschluss von 1990 ist somit aufzuheben.<br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Aufhebung des Beschlusses vom 19. März 1984 betreffend der<br />
Entschädigung für die Teilnahme an Verhandlungen, Begehungen oder Besprechungen beschließen.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />
GV. Wilfried Lichtenw agner befindet Entschädigungen, wenn die Termine tagsüber stattfinden,<br />
als gerechtfertigt.<br />
GV. KR. Josef Schloßgangl betont, dass dies nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspräche<br />
und somit aufzuheben sei.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
11.<br />
Amtshaus; Abschluss des Kaufvertrages und Auflösungsvertrages nach Beendigung<br />
der Leasingfinanzierung. Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 23. Juli 1993 die OÖ.<br />
Leasing für Gebietskörperschaften GmbH. mit der Finanzierung der Gebäudeerrichtung<br />
„Amtshaus“ (vormals Amtshaus II) mittels Leasing beauftragt wurde. Dazu wurde ein 15jähriger<br />
Bestandsvertrag und Leasingvertrag abgeschlossen. Mit 31.3.<strong>2010</strong> sind diese Verträge<br />
aufzulösen.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 18 von 25<br />
Es ist ein Auflösungsvertrag des Bestandsvertrages, sowie ein Kaufvertrag für das Bestandsobjekt<br />
(Amtshaus) abzuschließen. Als Kaufpreis für das Bestandsobjekt ist die Höhe<br />
von € 479.710,44 festgelegt, welches durch die Kaution zur Gänze abgedeckt ist.<br />
Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Auflösungsvertrag und den Kaufvertrag betreffend dem Bestandsobjekt<br />
Amtsgebäude (vormals Amtshaus II) mit der OÖ.Leasing für Gebietskörperschaften<br />
GmbH, Europaplatz 1a, 4020 Linz abschließen.<br />
Der Auflösungsvertrag und der Kaufvertrag liegen als Anlagen V und VI bei und werden vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
12.<br />
Geltinger – Verein zur Brauchtumspflege; Abschluss eines Nutzungsvertrages.<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am 09. November<br />
2009 über die Anmietung des Grundstückes <strong>Nr</strong>. 170/3 u. 170/4 beide KG Schmiding (ehem.<br />
Hubwebergründe) beraten und dabei den Abschluss eines Nutzungsvertrages angeregt hat.<br />
Ein Nutzungsvertrag wurde nunmehr ausgearbeitet und wurde den Fraktionsunterlagen beigelegt.<br />
Die Laufzeit ist auf unbefristete Zeit festgelegt, wobei sich die <strong>Gemeinde</strong> auf einen 5jährigen<br />
Kündigungsverzicht festlegt.<br />
Weiters berichtet der Vorsitzende dass in den Fraktionsbesprechungen einige Unklarheiten<br />
bezüglich des Vertrages aufgetreten sind und ersucht um Vorschläge. Diese Vorschläge<br />
sollen sodann im <strong>Gemeinde</strong>vorstand nochmals behandelt werden.<br />
EM. Andreas Augeneder meint, dass diese Angelegenheit nicht im Vorstand, sondern in<br />
einem Ausschuss behandelt werden soll.<br />
Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber , wie auch GV. Wilfried Lichtenw agner meinen, dass diese<br />
Sache im Bausausschuss behandelt werden sollte, da es dabei ja auch um Widmungsfragen<br />
ginge. Außerdem sollte die Haftungsfrage bei eventuellen Schäden abgeklärt sein.<br />
GR. Erich Rainer meint, dass die Haftung nicht das Problem ist, sondern die Parkflächen.<br />
Die Haftungen fallen generell auf den Bestandsnehmer.<br />
Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber bemerkt, dass nicht geklärt sei, was die tatsächlichen Flächen<br />
sind und wie diese ausschauen. Weiters möchte er wissen, wie es mit den sanitären<br />
Anlagen aussieht.<br />
Auch aus der Sicht von GV. Wilfried Lichtenwagner ist die Haftung noch nicht klar.<br />
GR. Erich Rainer erklärt, dass der Bestandsnehmer, welcher das Grundstück übernimmt<br />
dadurch auch die Haftung übernimmt. Bei Auflösung hat der Bestandnehmer das Grundstück<br />
wieder zurückzubauen. Es soll daher genau geklärt werden, was sie machen und wie das mit<br />
den Parkflächen aussieht.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber stellt sodann folgenden Gegenantrag:<br />
Seite 19 von 25<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass dieser Tagesordnungspunkt dem Bauausschuss<br />
zur Vorberatung zugewiesen werden soll.<br />
GR. Josef Silberhuber bemerkt, dass die Verkehrssicherheit mit dem Verein genau geklärt<br />
werden soll. Er ist auch interessiert, wer bei diesem Verein ist. Außerdem sei ein ordentlicher<br />
Plan beizubringen.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Gegenantrages, diesen Tagesordnungspunkt<br />
dem Bauausschuss zuzuweisen.<br />
13. Änderung des Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 06. Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Obmann des Bauausschusses GR. Bmst. Ing. Markus Waltenberger informiert über<br />
die Einleitung von drei Einzelverfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes 06:<br />
1) Änderung <strong>Nr</strong>. 14 - HUEMER Ferdinand, Reiterweg 19, 4631 <strong>Krenglbach</strong>,<br />
Widmungsänderung eines ca. 1.000m² großen Teiles der Parzelle <strong>Nr</strong>. 864/5, KG Schmiding,<br />
von derzeit Grünland in Wohngebiet.<br />
Für die Errichtung eines behindertengerechten Wohnhauses neben dem bestehenden<br />
Wohnhaus soll eine kleinräumige Widmungserweiterung vorgenommen werden.<br />
Die Vorbegutachtung mit den Amtssachverständigern des Landes ergab eine positive Beurteilung<br />
dieses Antrages. Die genaue Lage ist am Lageplan ersichtlich.<br />
2) Änderung <strong>Nr</strong>. 15 – Telekom Austria, Aufstellung eines Handymastens<br />
Widmungsänderung in Kalteneck – Widmung Grünland Sondernutzung Funkanlage.<br />
Eine Fläche im Ausmaß von 12 x 12 m soll für die Aufstellung eines ca. 30m hohen Handymastens<br />
gewidmet werden. Grundbesitzer ist Herr Johann Kraxberger. Seine Zustimmung<br />
liegt vor.<br />
Im Zuge der Vorbegutachtung mit des ASV des Landes wurde dieser Standort als geeignet<br />
beurteilt. Die genaue Lage ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.<br />
3) Änderung <strong>Nr</strong>. 16 – Günther Kreilmayer, Schlossbergstraße 49, 4631 <strong>Krenglbach</strong><br />
Widmungsänderung für die Schaffung einer Bauparzelle in Gfereth.<br />
Die Vorbegutachtung mit des ASV des Landes ergab eine positive Beurteilung dieses Antrages.<br />
Die genaue Lage ist am Lageplan ersichtlich.<br />
Die Verfahren nach dem OÖ.ROG für die Änderungen <strong>Nr</strong>. 14, 15 und <strong>Nr</strong>. 16 zur Änderung<br />
des Flächenwidmungplanes 06 sollen eingeleitet werden.<br />
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag:
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 20 von 25<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die Einleitung des Widmungsverfahrens für folgende Ansuchen beschließen:<br />
1) Änderung <strong>Nr</strong>. 14 - HUEMER Ferdinand, Reiterweg 19, 4631 <strong>Krenglbach</strong>,<br />
Widmungsänderung eines ca. 1.000m² großen Teiles der Parzelle <strong>Nr</strong>. 864/5, KG Schmiding,<br />
von derzeit Grünland in Wohngebiet.<br />
2) Änderung <strong>Nr</strong>. 15 – Telekom Austria, Aufstellung eines Handymastens<br />
Widmungsänderung in Kalteneck – Widmung Grünland Sondernutzung Funkanlage.<br />
3) Änderung <strong>Nr</strong>. 16 – Günther Kreilmayer, Schlossbergstraße 49, 4631 <strong>Krenglbach</strong><br />
Widmungsänderung für die Schaffung einer Bauparzelle in Gfereth.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />
GR. Erich Rainer ersucht um getrennte Abstimmung und fragt an, ob entsprechende Baulandsicherungsverträge<br />
abgeschlossen werden.<br />
Der Vorsitzende bestätigt, dass Baulandsicherungsverträge abgeschlossen, diese aber erst<br />
vor dem Genehmigungsbeschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates behandelt werden..<br />
GR. Bmst. Ing. Markus Waltenberger erläutert, dass es eine Regelung für diese Sicherungsverträge<br />
gibt, welche auch angewendet werden. Bei den Funkmasten geht es jedoch<br />
nicht, da dies kein Bauland ist. Die beiden anderen werden aber gemacht.<br />
GR. Alexander Müller sieht die Änderung <strong>Nr</strong>. 16 / Günther Kreilmayer als kritisch, da er die<br />
Begründung „Erbteil für Kinder“ als keine Begründung ansieht.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass dies als Begründung vom Sacherverständigen des Landes<br />
angesehen wurde und auch die entsprechende Zustimmung gegeben wurde.<br />
GR. Erich Rainer meint, dass eine rechtskräftige Baulandgrenze besteht und dort auch die<br />
Widmungsgrenze eingezeichnet sei. Es sollte den Wünschen einzelner Bürger nicht nachgegeben<br />
werden, weil dadurch Flächenwidmungspläne zur Farce werden.<br />
Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber erklärt, dass bei dieser Siedlung schon andere Änderungen<br />
gemacht wurden und diese nunmehrige Abänderung zum Gesamtbild passen würde. Er gibt<br />
aber Recht, dass ein Flächenwidmungsplan erstellt wurde und dies wird laufend wieder abgeändert,<br />
dass sollte nicht sein. Nächstes Jahr soll jedenfalls wieder der gesamte Flächenwidmungsplan<br />
überarbeitet werden und dann solle dies schon so festgelegt werden, dass<br />
nicht laufende Abänderungen kommen.<br />
Beschlussfassung: 1) Änderung <strong>Nr</strong>. 14 - HUEMER Ferdinand<br />
Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einheitliche Annahme des Antrages.<br />
2) Änderung <strong>Nr</strong>. 15 – Telekom Austria, Aufstellung eines<br />
Handymastens<br />
Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einheitliche Annahme des Antrages.<br />
3) Änderung <strong>Nr</strong>. 16 – Günther Kreilmayer<br />
Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
mehrheitliche Annahme des Antrages. (2 Gegenstimmen /Grüne)
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Seite 21 von 25<br />
14. Antrag auf Änderung Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 63 "Hubweber 4"; Beratung und Beschlussfassung.<br />
GR. Bmst. Ing. Markus Waltenberger berichtet, dass unter Einschaltung des Rechtsanwaltes<br />
Dr. Sieghartlseitner durch die Familie Hubweber in einem Gespräch am 07.01.<strong>2010</strong> die<br />
Planungsziele der <strong>Gemeinde</strong> und der Sachverhalt für den Bereich der Hubweberparzellierung<br />
erörtert und die Herstellung des Einvernehmens versucht wurde.<br />
Mit Schreiben, datiert mit 20.01.<strong>2010</strong>, erfolgte durch Dr. Sieghartsleitner eine zusammenfassende<br />
Stellungnahme zum besprochenen Sachverhalt.<br />
Auf Grundlage dieses Sachverhaltes wurden die einzelnen Punkte zur Bebauungsplanabänderung<br />
in Zusammenarbeit mit dem Büro Lassy auf Umsetzung geprüft und beinahe in<br />
allen Punkten konnte den Kompromissvorschlägen entsprochen werden.<br />
Die daraus folgenden Änderungen in der planlichen Darstellung und der schriftlichen Erläuterung<br />
im Bebauungsplan wurden seitens Büro Lassy Herrn Werner Hubweber erläutert.<br />
Mit Schreiben vom 02.03.<strong>2010</strong>, eingelangt beim <strong>Gemeinde</strong>amt am 03.03.<strong>2010</strong>, ersuchen die<br />
Grundstückseigentümer Friedrich und Ingeborg Hubweber neuerlich um Änderung des Bebauungsplanes,<br />
gemäß einer beigelegten Überarbeitung durch das Büro Lassy, mit Plandatum<br />
03.03.<strong>2010</strong>. Das Ansuchen gelangte von Herrn Werner Hubweber in Vorlage<br />
Zusammenfassend werden folgende Änderungen beantragt:<br />
• Änderungen bei Grundstücksabmessungen<br />
Eine Vermessung von DI. Burgholzer vom 24.09.2009 diente als neue Grundlage zur Erstellung<br />
der BBPL. Änderung 63.1 im Bereich der nördlichen Parz.153/14, 153/16, 153/18,<br />
153/17, 153/19, 153/20 bis 153/25. Die Erschließungsstraße wurde etwas nach Norden<br />
verschwenkt.<br />
• Durch die neue Vermessung wurden die Baufluchtfenster in den Parzellen 153/16,<br />
153/17, 153/18 und 153/19 angepasst. Bauweise und Haustyp wurden ebenfalls geändert.<br />
• Reduktion der Doppelhäuser von 10 Häuser (5 Einheiten) auf 8 Häuser (4 Einheiten)<br />
• Neue Einteilung der drei restlichen Parzellen im Osten – Haustyp C<br />
• Schaffung eines neuen Grundstückes oberhalb des Grünzuges im Süden – Haustyp B<br />
• Verlegung der Retentionsfläche<br />
• Verlegung der öffentlich zugänglichen Grünfläche in Richtung Osten – vor Retentionsfläche<br />
• Veränderungen im Bereich des Grünzuges (von 15m auf 12m)<br />
• Genauere Umschreibung aller Haustypen in der Schriftlichen Ergänzung<br />
• Definition in Erscheinung treten wurde festgelegt<br />
• Neuer Haustyp D wurde definiert.<br />
• Punkt 8. Bauweise wurde aus der schriftlichen Ergänzung gestrichen<br />
Vorgabe im Widmungsverfahren war die Höhenbeschränkung der Kuppenbebauung. Bei<br />
nunmehriger Bebauungsplanänderung werden die Firsthöhen der einzelnen Haustypen nicht<br />
verändert. Lediglich beim Haustyp (B) sieht die Bebauungsplanänderung eine Anhebung der<br />
Traufenhöhe vom 4 m auf 5 m vor. Die Firsthöhe bleibt auch hier unverändert.<br />
Zur Grünzugveränderung und Lageveränderung Mulde ist anzumerken, dass aufgrund einer<br />
schriftlichen Rückmeldung seitens der Wasserrechtsbehörde des Amtes der Oö. Landesregierung<br />
die etwas weiter nördlich errichtete Mulde im Zuge der wasserrechtlichen Überprüfung<br />
nachträglich genehmigt werden kann.<br />
Der Bauausschuss, unter Beiziehung von Herrn Arch. Günter Lassy, hat sich in seiner Sitzung<br />
am 08.03.<strong>2010</strong> damit befasst.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
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Die Vorgabe zur Höhenbeschränkung der Kuppenbebauung im Widmungsverfahren, welche<br />
im rechtskräftigen Bebauungsplan Berücksichtigung fand, wird durch den Antrag auf Abänderung<br />
in Bezug auf die Firsthöhen nicht verändert. Von der Umgestaltung betroffen sind<br />
hauptsächlich die Parzelleneinteilung, bzw. Grundstücksaufteilung und das Erscheinungsbild<br />
der einzelnen Haustypen.<br />
Aus raumplanerischer Sicht war eine Änderung in dieser Form daher vertretbar.<br />
Der Bauausschuss hat die einstimmige Empfehlung an den <strong>Gemeinde</strong>rat abgegeben, das<br />
Verfahren gemäß Oö. Raumordnungsgesetz zur Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 63<br />
„Hubweber 4“ einzuleiten.<br />
Anmerkung:<br />
Mit den Grundeigentümer. Dr. Gerhard Nothegger als Notar und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong><br />
wird eine Treuhandvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, dass<br />
gewährleistet ist den Infrastrukturbeitrag zu erhalten. Dies erfolgt in Form eine grundbücherlichen<br />
Eintragung und Auszahlung des Beitrages bei entsprechendem Grundverkauf. Diese<br />
Vereinbarung liegt im Entwurf den Fraktionsunterlagen bei, wobei Änderungen hinsichtlich<br />
Dauer noch eingearbeitet werden.<br />
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge aufgrund der Empfehlung des Bauausschusses vom 08. März <strong>2010</strong><br />
den Beschluss fassen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 63 „Hubweber<br />
4“ gemäß Oö. Raumordnungsgesetz einzuleiten.<br />
Weiters möge der <strong>Gemeinde</strong>rat die vorliegende und vollinhaltlich zur Kenntnis genommene<br />
Treuhandvereinbarung, abzuschließen zwischen den Grundeigentümern Hubweber Friedrich<br />
und Ingeborg, der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krenglbach</strong> und Notar Dr. Gerhard Nothegger, beschließen.<br />
Die Treuhandvereinbarung liegt als Anlage VII bei.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />
GR. Erich Rainer gibt zu bedenken, dass seinerzeit nur damals der Umwidmung zugestimmt<br />
wurde, weil ein verdichteter Flachbau entstehen soll. Es ist leider verabsäumt worden,<br />
eine professionelle Abwicklung über einen Bauträger vorzunehmen. Herr Hubweber hat<br />
den Verkauf selber vorgenommen und hat jetzt keine Bewerber. Jedes Doppelhaus würde 2<br />
Familien aufnehmen, durch die Verminderung dieser Doppelhäuser gehen Einnahmen der<br />
<strong>Gemeinde</strong> durch die reduzierte Bevölkerung verloren. Es ist verantwortungslos so weiterzumachen<br />
und er werde daher dieser Abänderung nicht zustimmen.<br />
GR. Bmst. Ing. Markus Waltenberger erklärt, dass die Bedingungen sich geändert haben.<br />
Es ist richtig, dass unter einem Bauträger leichter verkauft werden könnte. Nachdem aber<br />
kein Bauträger genommen wird, soll dies entsprechend abgeändert werden, damit die<br />
Grundstücke endlich verkauft werden.<br />
Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber meint, dass dies kein Einnahmenentgang ist, da ja<br />
Grundstücke hinzukommen.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass lange darüber diskutiert wurde und jetzt keine neuerlichen<br />
Änderungen mehr vorgenommen werden. Die Häuser sollten nun rasch gebaut werden,<br />
nachdem schon Interessenten für den neuen Bebauungsplan vorhanden sind.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
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GR. Erich Rainer gibt zu bedenken, dass wir auch Bodenbündnisgemeinde sind und mit<br />
Bedacht mit Bauflächen umgehen sollten.<br />
GR. Josef Silberhuber erklärt, dass der verdichtete Flachbau bei niedrigem Grundpreis<br />
nicht funktioniert. Dies geht nur dann, wenn der Grundpreis höher ist, weil dann jeder m2<br />
besser genutzt wird. Er bringt das Beispiel Steinhaus zur Kenntnis und meint, dass dies mit<br />
einem Bauträger auch nicht gegangen wäre.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
mehrheitliche Annahme des Antrages. 2 Gegenstimmen von den<br />
Grünen.<br />
Dringlichkeitsantrag :<br />
Straßenbau <strong>2010</strong>. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Straßenbauprogrammes<br />
und die entsprechende Auftragserteilung.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der Straßenausschuss in seiner Sitzung am 11.Februar<br />
<strong>2010</strong> dass Straßenbauprogramm für <strong>2010</strong> festgelegt hat. In der beiliegenden Aufstellung<br />
sind die einzelnen Bauvorhaben mit den entsprechenden Kostenschätzungen angeführt.<br />
a) Neubau:<br />
Errichtung Baustraße Jungreithmair - Gfereth € 12.746,27<br />
Asphaltierung Zufahrt Rosenauer (Schmiding) € 3.991,20<br />
Asphaltierung Weißdornstraße Teil Lindlbauer € 12.209,86<br />
Asphaltierung Unrading € 25.480,21<br />
Asphaltierung Zäunerweg € 12.629,45<br />
Asphaltierung Muckenhuberweg bis Regenbecken € 28.982,05<br />
Summe € 96.039,04<br />
b) Sanierungen<br />
Sanierung Kalteneckerstraße (Kortner bis Trafo) € 51.000,00<br />
Summe € 51.000,00<br />
c) Gehsteigneubau<br />
Gehsteigbau Ziegeleistraße Geh-u. Radweg € 81.600,00<br />
Summe € 81.600,00<br />
Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag zur Verlesung und stellt den Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge das Straßenbauprogramm für <strong>2010</strong> wie folgt beschließen:<br />
d) Neubau:<br />
Errichtung Baustraße Jungreithmair - Gfereth € 12.746,27<br />
Asphaltierung Zufahrt Rosenauer (Schmiding) € 3.991,20
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
Asphaltierung Weißdornstraße Teil Lindlbauer €<br />
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12.209,86<br />
Asphaltierung Unrading € 25.480,21<br />
Asphaltierung Zäunerweg € 12.629,45<br />
Asphaltierung Muckenhuberweg bis Regenbecken € 28.982,05<br />
Summe € 96.039,04<br />
e) Sanierungen<br />
Sanierung Kalteneckerstraße (Kortner bis Trafo) € 51.000,00<br />
Summe € 51.000,00<br />
f) Gehsteigneubau<br />
Gehsteigbau Ziegeleistraße Geh-u. Radweg € 81.600,00<br />
Summe € 81.600,00<br />
Weiters möge der <strong>Gemeinde</strong>rat den Beschluss fassen, mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten<br />
„Neubau und Sanierung“ für das Jahr <strong>2010</strong> die Firma Swietelsky BaugesmbH<br />
aus Schlüßlberg zu den Ausschreibungspreisen von 2009 zu beauftragen.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte:<br />
GR. Alexander Müller merkt an, dass er sich der Stimme enthalten wird, da wieder mehr<br />
vergeben wird, als budgetiert wurde.<br />
Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
mehrheitliche Annahme des Antrages. (2 Stimmenthaltungen<br />
von der Grünen-Fraktion).<br />
Dringlichkeitsantrag:<br />
Nachbesetzung von Mitgliedern in den Prüfungs- und Sozialausschuss<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass die schriftlich eingebrachten Wahlvorschläge gültig sind.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass grundsätzlich die Wahlen mit Stimmzettel geheim<br />
durchzuführen sind, es sei denn, der gesamte <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt auf Antrag einstimmig<br />
eine andere Form der Wahl (z.B. Antrag auf fraktionelle Durchführung der Wahlen in offener<br />
Form durch Handerhebung).<br />
GR Wilfried Lichtenwagner verliest den Dringlichkeitsantrag und stellt den Antrag:<br />
Vize-Bgm. Arnold Ehrengruber stellt den Antrag auf Wahlen in offener Form durch Handerhebung.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Debatte: Keine.
<strong>Gemeinde</strong>rat – 18. März <strong>2010</strong><br />
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Beschlussfassung: Die durch Handerhebung durchgeführte Abstimmung ergibt eine<br />
einstimmige Annahme des Antrages.<br />
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Schriftführer AL Zeilinger informiert über das Vorstellungsergebnisses zur Berufung bzw.<br />
Vorstellung der Ehegatten Günter und Iris Geretschnig gegen den Baubewilligungsbescheid<br />
Zu- und Umbau des Wohnhauses der Ehegatten Herbert und Roswitha Flotzinger, Zehentstadlweg<br />
8. Seitens des Landes wurde die Berufung bzw. Vorstellung abgewiesen.<br />
Vizebgm. Arnold Ehrengruber lädt alle <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zur Preisverleihung Blumenschmuckaktion<br />
<strong>2010</strong> im Gasthaus Oberndorfer am 24. März <strong>2010</strong>, Beginn 19.00 Uhr,<br />
herzlich ein.<br />
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.10 Uhr.<br />
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Der Bürgermeister: