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JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe

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AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

Ein Unternehmen der KS-Gruppe<br />

J U R A M E D <strong>für</strong> <strong>niedergelassene</strong> <strong>Ärzte</strong> <strong>und</strong> <strong>Heilwesenberufe</strong><br />

Versicherbare <strong>Heilwesenberufe</strong> in J U R A M E D :<br />

<strong>Ärzte</strong>, Zahnärzte <strong>und</strong> Tierärzte; Alten- <strong>und</strong> Krankenpfleger, Krankenschwestern;<br />

Hebammen, Entbindungshelfer; Heilpraktiker; Krankengymnasten,<br />

Chirogymnasten; Masseure; Logopäden; Diplom-<br />

Psychologen, Psychiater; Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-,<br />

Psycho- oder Physiotherapeuten); Optiker, Hörgeräteakustiker;<br />

Zahntechniker; Apotheken.<br />

Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in<br />

einem der genannten <strong>Heilwesenberufe</strong>.<br />

J U R A M E D , Rechtsschutzkombination aus:<br />

1. Spezial-Rechtsschutz<br />

<strong>für</strong> <strong>niedergelassene</strong> <strong>Ärzte</strong> <strong>und</strong> <strong>Heilwesenberufe</strong><br />

(§ 28 ARB/2007 <strong>und</strong> Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

Versicherungsumfang:<br />

A. Verkehrs-Bereich<br />

Versicherter Personenkreis: Versichert sind der Versicherungsnehmer<br />

sowie die Familienangehörigen (siehe “Familiendefinition”).<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer<br />

oder Insasse aller bei Vertragsabschluss <strong>und</strong> während der Vertragsdauer<br />

auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, Anhänger,<br />

als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden<br />

Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />

zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge<br />

sowie bei der Teilnahme am öffentlichen <strong>und</strong> privaten Verkehr<br />

bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel <strong>und</strong> als Fahrgast.<br />

Motorfahrzeuge zu Wasser <strong>und</strong> in der Luft sind ebenfalls mitversichert<br />

mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- <strong>und</strong> Sachenrecht<br />

<strong>für</strong> solche gewerblich genutzten Fahrzeuge.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer <strong>und</strong> Insassen<br />

der versicherten <strong>und</strong> zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Wichtige Besonderheit: Wartezeiten entfallen.<br />

B. Berufs-Bereich<br />

Mit Vertrags-Rechtsschutz <strong>für</strong> die gerichtliche Interessenwahrnehmung<br />

gemäß § 28 Abs. 4 ARB/2007.<br />

Versicherter Personenkreis: Versichert ist der Versicherungsnehmer<br />

mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Praxis. Der Versicherungsschutz<br />

erstreckt sich auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers<br />

in Ausübung ihrer Tätigkeit <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer.<br />

Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus<br />

Arbeitsverhältnissen besteht nur <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer.<br />

C. Privat-Bereich<br />

Versicherter Personenkreis: Siehe Verkehrs-Bereich, Absatz 1.<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> den privaten Lebensbereich <strong>und</strong><br />

den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit<br />

einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen.<br />

D. Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Miet-Bereich<br />

Für alle vom im Antrag genannten Berechtigten <strong>für</strong> den privaten Bereich<br />

<strong>und</strong> dessen mitversicherte Familienangehörigen (siehe “Familiendefinition”)<br />

gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser<br />

im Inland.<br />

Für die selbstgenutzte Praxis unter der im Antrag angegebenen Anschrift<br />

(nicht <strong>für</strong> vermietete Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude oder Gebäudeteile).<br />

Alternativ: Für maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte/ Praxen mit<br />

einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt € 75.000,—. Die den Betrag<br />

übersteigende Jahresbruttomiet-/-pachtzahlung muss gemäß Tarif<br />

versichert werden.<br />

Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen aus Miet- <strong>und</strong> Pachtverhältnissen<br />

<strong>und</strong> aus dinglichen Rechten in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter<br />

oder Pächter.<br />

Wichtige Besonderheit: Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4<br />

(siehe hierzu Definition) ist beitragsfrei mitversichert.<br />

Besondere Hinweise: Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang<br />

mit einer eigenen selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit<br />

mitversicherter Personen sowie <strong>für</strong> auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene<br />

Motorfahrzeuge.<br />

Bei der Berechnung der Anzahl der Beschäftigten werden Inhaber<br />

der Praxis <strong>und</strong> deren Familienangehörige (siehe “Familiendefintion”)<br />

nicht mitgezählt. Als jeweils 1 Beschäftigter zählen: 2 Teilzeitarbeiter;<br />

4 geringfügig Beschäftigte; 4 Auszubildende.<br />

Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft: Eine Gemeinschaftspraxis,<br />

bei der nur ein Rechnungsträger <strong>für</strong> die Kassenärztliche Vereinigung<br />

(KV) besteht, ist über einen <strong>JURAMED</strong>-Vertrag abzusichern. Ein<br />

Praxisinhaber ist als Berechtigter <strong>für</strong> den privaten Bereich anzugeben.<br />

Weitere Praxisinhaber (Ausnahme: die Gemeinschaftspraxis<br />

wird von zwei <strong>Ärzte</strong>n geführt, die in ehelicher/eingetragener oder<br />

sonstiger Lebenspartnerschaft leben) können den Rechtsschutz <strong>für</strong><br />

weitere Inhaber abschließen.<br />

Bei Praxisgemeinschaften (jeder beteiligte Arzt ist selbst Rechnungsträger<br />

bei der KV) kann jeder Arzt nur über einen gesonderten<br />

<strong>JURAMED</strong>-Vertrag versichert werden (Ausnahme: zwei <strong>Ärzte</strong>,<br />

die in ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft<br />

leben).<br />

Was passieren kann (einige Schadenbeispiele):<br />

� Auf der Fahrt zu einem Hausbesuch wird der Versicherungsnehmer<br />

bei einem Verkehrsunfall verletzt. Die Schäden einschließlich<br />

des Verdienstausfalles belaufen sich auf € 51.130,—. Da der Unfallgegner<br />

sein Verschulden leugnet, muss geklagt werden. Prozesskostenrisiko<br />

in zwei Instanzen ca. € 24.000,—.<br />

� Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Arzthelferin gekündigt<br />

werden. Im Arbeitsgerichtsprozess wird die Rechtmäßigkeit der<br />

Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die<br />

Kosten <strong>für</strong> den eigenen Anwalt selbst zu tragen <strong>und</strong> werden von<br />

der AUXILIA erstattet.<br />

� Die Praxis wurde vor wenigen Jahren zu einem günstigen Preis gemietet.<br />

Mit einer übermäßigen Mieterhöhung will der Vermieter<br />

seine “Verluste” aus der Vergangenheit ausgleichen. Nach Zurückweisung<br />

des Mieterhöhungsverlangens erhebt der Vermieter<br />

Klage.<br />

� Der Sohn des Versicherungsnehmers erhält, obwohl er alle Voraussetzungen<br />

erfüllt, nicht den gewünschten Studienplatz. Für die<br />

Auseinandersetzung mit der “Zentralen Vergabestelle <strong>für</strong> Studienplätze”<br />

übernimmt die AUXILIA Rechtsschutz.<br />

� Der Arzt muss Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten<br />

eines Zusatzgerätes zum Röntgengerät gerichtlich geltend machen.<br />

Bei einem Gegenstandswert von € 10.225,— beläuft sich<br />

das Kostenrisiko einer Instanz auf ca. € 4.900,—.<br />

2. Spezial-Straf-Rechtsschutz<br />

<strong>für</strong> <strong>niedergelassene</strong> <strong>Ärzte</strong> <strong>und</strong> <strong>Heilwesenberufe</strong><br />

(gemäß Sonderbedingungen SSR/2007)<br />

Versicherter Personenkreis: Versichert sind die im Versicherungsschein<br />

bezeichnete Praxis/das Unternehmen, seine Inhaber, gesetzlichen<br />

Vertreter, alle Arbeitnehmer <strong>und</strong>/oder die im Versicherungsschein<br />

genannten Personen oder Personengruppen.<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />

im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz <strong>und</strong> im Disziplinar<strong>und</strong><br />

Standes-Rechtsschutz sowie <strong>für</strong> den Zeugenbeistand, <strong>für</strong> die Firmenstellungnahme<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren.<br />

Kostenschutz besteht u.a. auch <strong>für</strong> Honorarvereinbarungen mit<br />

Rechtsanwälten <strong>und</strong> privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />

im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />

Was passieren kann (einige Schadenbeispiele):<br />

� Aufgr<strong>und</strong> angeblicher Pflichtverletzungen durch den Versicherungsnehmer<br />

leitet die <strong>Ärzte</strong>kammer ein Standesrechtsverfahren<br />

ein <strong>und</strong> will eine Geldbuße in Höhe von € 2.556, — aussprechen.<br />

Es gelingt dem Anwalt, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.<br />

Die Kosten des Anwalts – ca. € 1.600,— – werden dem Versicherungsnehmer<br />

von der AUXILIA erstattet.<br />

� Wegen unterlassener Hilfeleistung wird gegen den Arzt eine Strafanzeige<br />

gestellt.

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