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JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe

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<strong>JURAMED</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>niedergelassene</strong> <strong>Ärzte</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Heilwesenberufe</strong><br />

Tarif 01/2007<br />

Die AUXILIA stellt <strong>Ärzte</strong>n <strong>und</strong> in anderen <strong>Heilwesenberufe</strong>n Tätigen<br />

sowie ihren Familien ein umfassendes, speziell auf ihre Bedürfnisse<br />

zugeschnittenes Rechtsschutz-Paket zur Verfügung. Nehmen Sie<br />

sich die Zeit, unser Angebot zu prüfen.<br />

... wenn Leistung <strong>und</strong> Preis entscheiden, ist der Automobilclub<br />

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KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub<br />

AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

KS Versicherungs-AG<br />

Postfach 15 12 20 · 80047 München<br />

Telefon (0 89) 5 39 81-0 · Telefax (0 89) 5 39 81-250<br />

E-Mail: zentrale@auxilia.de · Internet: www.auxilia.de<br />

Ihr direkter Draht <strong>für</strong> alle Rechtsfragen<br />

089 / 53 981 - 333<br />

24-St<strong>und</strong>en-Service


AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG<br />

Ein Unternehmen der KS-Gruppe<br />

J U R A M E D <strong>für</strong> <strong>niedergelassene</strong> <strong>Ärzte</strong> <strong>und</strong> <strong>Heilwesenberufe</strong><br />

Versicherbare <strong>Heilwesenberufe</strong> in J U R A M E D :<br />

<strong>Ärzte</strong>, Zahnärzte <strong>und</strong> Tierärzte; Alten- <strong>und</strong> Krankenpfleger, Krankenschwestern;<br />

Hebammen, Entbindungshelfer; Heilpraktiker; Krankengymnasten,<br />

Chirogymnasten; Masseure; Logopäden; Diplom-<br />

Psychologen, Psychiater; Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-,<br />

Psycho- oder Physiotherapeuten); Optiker, Hörgeräteakustiker;<br />

Zahntechniker; Apotheken.<br />

Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in<br />

einem der genannten <strong>Heilwesenberufe</strong>.<br />

J U R A M E D , Rechtsschutzkombination aus:<br />

1. Spezial-Rechtsschutz<br />

<strong>für</strong> <strong>niedergelassene</strong> <strong>Ärzte</strong> <strong>und</strong> <strong>Heilwesenberufe</strong><br />

(§ 28 ARB/2007 <strong>und</strong> Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4)<br />

Versicherungsumfang:<br />

A. Verkehrs-Bereich<br />

Versicherter Personenkreis: Versichert sind der Versicherungsnehmer<br />

sowie die Familienangehörigen (siehe “Familiendefinition”).<br />

Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer<br />

oder Insasse aller bei Vertragsabschluss <strong>und</strong> während der Vertragsdauer<br />

auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />

versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, Anhänger,<br />

als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden<br />

Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges<br />

zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge<br />

sowie bei der Teilnahme am öffentlichen <strong>und</strong> privaten Verkehr<br />

bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel <strong>und</strong> als Fahrgast.<br />

Motorfahrzeuge zu Wasser <strong>und</strong> in der Luft sind ebenfalls mitversichert<br />

mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- <strong>und</strong> Sachenrecht<br />

<strong>für</strong> solche gewerblich genutzten Fahrzeuge.<br />

Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer <strong>und</strong> Insassen<br />

der versicherten <strong>und</strong> zugelassenen Fahrzeuge.<br />

Wichtige Besonderheit: Wartezeiten entfallen.<br />

B. Berufs-Bereich<br />

Mit Vertrags-Rechtsschutz <strong>für</strong> die gerichtliche Interessenwahrnehmung<br />

gemäß § 28 Abs. 4 ARB/2007.<br />

Versicherter Personenkreis: Versichert ist der Versicherungsnehmer<br />

mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Praxis. Der Versicherungsschutz<br />

erstreckt sich auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers<br />

in Ausübung ihrer Tätigkeit <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer.<br />

Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus<br />

Arbeitsverhältnissen besteht nur <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer.<br />

C. Privat-Bereich<br />

Versicherter Personenkreis: Siehe Verkehrs-Bereich, Absatz 1.<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> den privaten Lebensbereich <strong>und</strong><br />

den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.<br />

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit<br />

einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen.<br />

D. Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Miet-Bereich<br />

Für alle vom im Antrag genannten Berechtigten <strong>für</strong> den privaten Bereich<br />

<strong>und</strong> dessen mitversicherte Familienangehörigen (siehe “Familiendefinition”)<br />

gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser<br />

im Inland.<br />

Für die selbstgenutzte Praxis unter der im Antrag angegebenen Anschrift<br />

(nicht <strong>für</strong> vermietete Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude oder Gebäudeteile).<br />

Alternativ: Für maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte/ Praxen mit<br />

einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt € 75.000,—. Die den Betrag<br />

übersteigende Jahresbruttomiet-/-pachtzahlung muss gemäß Tarif<br />

versichert werden.<br />

Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen aus Miet- <strong>und</strong> Pachtverhältnissen<br />

<strong>und</strong> aus dinglichen Rechten in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter<br />

oder Pächter.<br />

Wichtige Besonderheit: Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4<br />

(siehe hierzu Definition) ist beitragsfrei mitversichert.<br />

Besondere Hinweise: Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang<br />

mit einer eigenen selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit<br />

mitversicherter Personen sowie <strong>für</strong> auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene<br />

Motorfahrzeuge.<br />

Bei der Berechnung der Anzahl der Beschäftigten werden Inhaber<br />

der Praxis <strong>und</strong> deren Familienangehörige (siehe “Familiendefintion”)<br />

nicht mitgezählt. Als jeweils 1 Beschäftigter zählen: 2 Teilzeitarbeiter;<br />

4 geringfügig Beschäftigte; 4 Auszubildende.<br />

Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft: Eine Gemeinschaftspraxis,<br />

bei der nur ein Rechnungsträger <strong>für</strong> die Kassenärztliche Vereinigung<br />

(KV) besteht, ist über einen <strong>JURAMED</strong>-Vertrag abzusichern. Ein<br />

Praxisinhaber ist als Berechtigter <strong>für</strong> den privaten Bereich anzugeben.<br />

Weitere Praxisinhaber (Ausnahme: die Gemeinschaftspraxis<br />

wird von zwei <strong>Ärzte</strong>n geführt, die in ehelicher/eingetragener oder<br />

sonstiger Lebenspartnerschaft leben) können den Rechtsschutz <strong>für</strong><br />

weitere Inhaber abschließen.<br />

Bei Praxisgemeinschaften (jeder beteiligte Arzt ist selbst Rechnungsträger<br />

bei der KV) kann jeder Arzt nur über einen gesonderten<br />

<strong>JURAMED</strong>-Vertrag versichert werden (Ausnahme: zwei <strong>Ärzte</strong>,<br />

die in ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft<br />

leben).<br />

Was passieren kann (einige Schadenbeispiele):<br />

� Auf der Fahrt zu einem Hausbesuch wird der Versicherungsnehmer<br />

bei einem Verkehrsunfall verletzt. Die Schäden einschließlich<br />

des Verdienstausfalles belaufen sich auf € 51.130,—. Da der Unfallgegner<br />

sein Verschulden leugnet, muss geklagt werden. Prozesskostenrisiko<br />

in zwei Instanzen ca. € 24.000,—.<br />

� Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Arzthelferin gekündigt<br />

werden. Im Arbeitsgerichtsprozess wird die Rechtmäßigkeit der<br />

Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die<br />

Kosten <strong>für</strong> den eigenen Anwalt selbst zu tragen <strong>und</strong> werden von<br />

der AUXILIA erstattet.<br />

� Die Praxis wurde vor wenigen Jahren zu einem günstigen Preis gemietet.<br />

Mit einer übermäßigen Mieterhöhung will der Vermieter<br />

seine “Verluste” aus der Vergangenheit ausgleichen. Nach Zurückweisung<br />

des Mieterhöhungsverlangens erhebt der Vermieter<br />

Klage.<br />

� Der Sohn des Versicherungsnehmers erhält, obwohl er alle Voraussetzungen<br />

erfüllt, nicht den gewünschten Studienplatz. Für die<br />

Auseinandersetzung mit der “Zentralen Vergabestelle <strong>für</strong> Studienplätze”<br />

übernimmt die AUXILIA Rechtsschutz.<br />

� Der Arzt muss Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten<br />

eines Zusatzgerätes zum Röntgengerät gerichtlich geltend machen.<br />

Bei einem Gegenstandswert von € 10.225,— beläuft sich<br />

das Kostenrisiko einer Instanz auf ca. € 4.900,—.<br />

2. Spezial-Straf-Rechtsschutz<br />

<strong>für</strong> <strong>niedergelassene</strong> <strong>Ärzte</strong> <strong>und</strong> <strong>Heilwesenberufe</strong><br />

(gemäß Sonderbedingungen SSR/2007)<br />

Versicherter Personenkreis: Versichert sind die im Versicherungsschein<br />

bezeichnete Praxis/das Unternehmen, seine Inhaber, gesetzlichen<br />

Vertreter, alle Arbeitnehmer <strong>und</strong>/oder die im Versicherungsschein<br />

genannten Personen oder Personengruppen.<br />

Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz,<br />

im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz <strong>und</strong> im Disziplinar<strong>und</strong><br />

Standes-Rechtsschutz sowie <strong>für</strong> den Zeugenbeistand, <strong>für</strong> die Firmenstellungnahme<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren.<br />

Kostenschutz besteht u.a. auch <strong>für</strong> Honorarvereinbarungen mit<br />

Rechtsanwälten <strong>und</strong> privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten<br />

im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.<br />

Was passieren kann (einige Schadenbeispiele):<br />

� Aufgr<strong>und</strong> angeblicher Pflichtverletzungen durch den Versicherungsnehmer<br />

leitet die <strong>Ärzte</strong>kammer ein Standesrechtsverfahren<br />

ein <strong>und</strong> will eine Geldbuße in Höhe von € 2.556, — aussprechen.<br />

Es gelingt dem Anwalt, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.<br />

Die Kosten des Anwalts – ca. € 1.600,— – werden dem Versicherungsnehmer<br />

von der AUXILIA erstattet.<br />

� Wegen unterlassener Hilfeleistung wird gegen den Arzt eine Strafanzeige<br />

gestellt.


3. Regress-Rechtsschutz <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong><br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2007, Klausel 2)<br />

Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> die im Versicherungsschein<br />

bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige<br />

selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers <strong>für</strong> die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen in Vorverfahren, die der Sozialgerichtsbarkeit<br />

unterfallen <strong>und</strong> die sich aus Regressen durch die zuständigen<br />

Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung <strong>und</strong> der Träger<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs-<br />

oder Behandlungsweise ergeben. Hier<strong>für</strong> werden Kosten<br />

bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000,— ohne Selbstbeteiligung<br />

übernommen.<br />

Was passieren kann (Schadenbeispiel):<br />

� Die kassenärztliche Vereinigung bemängelt einige Positionen in<br />

der Quartalsabrechnung des Arztes mit dem Hinweis, dass wegen<br />

der unwirtschaftlichen Verordnungsweise ein Betrag von<br />

€ 3.000,— zurück gefordert wird. Im Widerspruchsverfahren trägt<br />

der beauftragte Rechtsanwalt vor, dass höhere Ausgaben wegen<br />

der Unverträglichkeit verschiedener Präparate medizinisch bedingt<br />

waren. Der Regress wird aufgehoben.<br />

4. Vertrags-Rechtsschutz <strong>für</strong> Hilfsgeschäfte<br />

(Klausel zu § 28 Abs. 3 ARB/2007, Klausel 3)<br />

Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht bereits <strong>für</strong> die<br />

außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus solchen<br />

schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen <strong>und</strong> ihrer<br />

Einrichtungen stehen. Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher<br />

Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung<br />

von Gr<strong>und</strong>stücken, Betrieben <strong>und</strong> Betriebsteilen sowie Praxen. Ausgeschlossen<br />

ist ferner die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus<br />

Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit<br />

des Betriebes oder der Berufsausübung sind.<br />

Versicherungsschutz besteht bei: Kauf, Miete, Leasing, Verkauf oder<br />

Reparatur von stationären Einrichtungsgegenständen <strong>und</strong> technischen<br />

Geräten, die <strong>für</strong> die Tätigkeit der Praxis oder <strong>für</strong> die Berufsausübung<br />

in den versicherten Räumen benötigt werden. Darunter<br />

fallen z.B.:<br />

– Anschaffung von Büromaterial oder PC-Anlage<br />

– Hard- <strong>und</strong> Software<br />

– Renovierung der Praxisräume<br />

– Anschaffung oder Reparatur medizinischer Geräte, wie z.B. Röntgengeräte,<br />

CT, Laserbohrer<br />

– Anschaffung von Heizöl<br />

Was passieren kann (einige Schadenbeispiele):<br />

� Der Versicherungsnehmer lässt seine Praxisräume renovieren.<br />

Nachdem die Maler- <strong>und</strong> Tapezierarbeiten teilweise mangelhaft<br />

sind, behält er vom Rechnungsbetrag einen Teilbetrag von<br />

€ 5.000,— ein. Mit der Abwehr der von der Gegenseite erhobenen<br />

Forderung beauftragt der Versicherungsnehmer seinen<br />

Rechtsanwalt. Dieser schließt mit der Gegenseite einen außergerichtlichen<br />

Vergleich, wonach der Versicherungsnehmer noch<br />

€ 2.500,— an die Gegenseite bezahlt <strong>und</strong> jede Partei ihre eigenen<br />

Anwaltskosten trägt. Die Anwaltskosten <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer<br />

in Höhe von € 428,— werden von der AUXILIA übernommen.<br />

� Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage<br />

geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel<br />

kommt es zu Differenzen. Außergerichtich einigen sich die Parteien<br />

auf eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr. Bei einem Streitwert<br />

von € 15.300,— betragen die Kosten <strong>für</strong> den Rechtsanwalt<br />

€ 2.000,—.<br />

Zusätzlich versicherbar:<br />

5. Rechtsschutz <strong>für</strong> weitere Inhaber<br />

bei Gemeinschaftspraxen<br />

Für weitere Inhaber <strong>und</strong> deren Familienangehörige (siehe “Familiendefinition”)<br />

besteht die Möglichkeit, den Verkehrsbereich (vgl. 1 A),<br />

den Privatbereich (vgl. 1 C) sowie den Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Mietbereich<br />

<strong>für</strong> alle von den Versicherten selbstbewohnten Wohneinheiten im Inland<br />

(vgl. 1 D) einzuschließen.<br />

Wichtige Besonderheit: Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4<br />

(siehe hierzu Definition) ist beitragsfrei mitversichert.<br />

Besonderer Hinweis: Mit Kündigung des <strong>JURAMED</strong>-Vertrages erlischt<br />

der Rechtsschutz <strong>für</strong> weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen.<br />

Was passieren kann (einige Schadenbeispiele):<br />

� Mit dem Finanzamt kommt es zum Streit, wie hoch der Privatanteil<br />

<strong>für</strong> den PKW des Versicherungsnehmers anzusetzen ist. Das Finanzgericht<br />

muss entscheiden.<br />

� Beim morgendlichen Jogging entgeht die Versicherungsnehmerin<br />

nur knapp einem Sexualverbrechen. In dem späteren Strafprozess<br />

gegen den Täter wegen versuchter Vergewaltigung beauftragt sie<br />

einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen als<br />

Nebenklägerin <strong>und</strong> beim Täter-Opfer-Ausgleich.<br />

� Durch einen Unfall wird der weitere Praxisinhaber schwer verletzt<br />

<strong>und</strong> berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeits(-zusatz)-Versicherung<br />

lehnt ihre Leistungspflicht mit der Begründung ab, dass die Berufsunfähigkeit<br />

in erster Linie auf Vorerkrankungen beruhe, die<br />

bereits bei Vertragsabschluss vorhanden waren.<br />

<strong>JURAMED</strong> <strong>für</strong> <strong>niedergelassene</strong> <strong>Ärzte</strong> <strong>und</strong> <strong>Heilwesenberufe</strong> kann mit<br />

gleichbleibender Selbstbeteiligung von € 250,— je Rechtsschutzfall, als<br />

auch mit fallender Selbstbeteiligung versichert werden.<br />

SB-Stufe:<br />

� 1.000,—<br />

� 700,—<br />

Staffelung der Selbstbeteiligung<br />

� 500,—<br />

� 400,—<br />

� 250,—<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:<br />

Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt<br />

<strong>und</strong> gilt <strong>für</strong> ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der<br />

Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2<br />

<strong>und</strong> vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, <strong>für</strong> den seitens<br />

der AUXILIA Eintrittspflicht besteht.<br />

Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6<br />

<strong>und</strong> vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, <strong>für</strong> den seitens<br />

der AUXILIA Eintrittspflicht besteht.<br />

Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei<br />

€ 250,—; es erfolgt keine Rückstufung mehr.<br />

Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.


Definition zum Vorsorge-Rechtsschutz<br />

(Klausel zu §§ 28, 29 ARB/2007 sowie zum Rechtsschutz<br />

<strong>für</strong> weitere Inhaber/Geschäftsführer gemäß §§ 21, 23, 29<br />

ARB/2007, Klausel 4)<br />

Versicherungsumfang: Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht<br />

bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände<br />

jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert.<br />

Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe “Familiendefinition”)<br />

sind versichert, wenn sich deren Risiko ändert,<br />

indem<br />

– ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko<br />

erstmalig neu hinzukommt, oder<br />

– ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare<br />

gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit<br />

aufnimmt, oder<br />

– die Voraussetzung <strong>für</strong> die Mitversicherung einer Person entsteht<br />

oder entfällt.<br />

In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich<br />

größtmöglichem Leistungsumfang <strong>und</strong> tariflich niedrigster<br />

Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> vorbereitende<br />

Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.<br />

Besondere Hinweise: Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer<br />

das neue oder geänderte Risiko <strong>und</strong> dessen Beginn innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung <strong>und</strong><br />

Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das<br />

neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hier<strong>für</strong><br />

der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer<br />

dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach<br />

dessen Zugang schriftlich widerspricht.<br />

Beispiel: Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung; Übernahme<br />

einer weiteren Arztpraxis.<br />

Familiendefinition<br />

Soweit in den vorgenannten Rechtsschutzprodukten Familienangehörige<br />

mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten<br />

Personenkreis:<br />

a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte<br />

sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,<br />

b) die minderjährigen Kinder,<br />

c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen<br />

Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens<br />

bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte<br />

berufliche Tätigkeit ausüben <strong>und</strong> hier<strong>für</strong> ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten,<br />

d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten<br />

<strong>und</strong> im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers<br />

oder des mitversicherten Lebenspartners.<br />

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) <strong>und</strong> der<br />

Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung<br />

finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit<br />

keine Vorsorgeversicherung besteht.<br />

Allgemeine Tarifbestimmungen<br />

Versicherungssumme <strong>und</strong> -leistungen:<br />

Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je<br />

Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen<br />

<strong>und</strong> Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung<br />

der Strafkaution, <strong>für</strong> die nachgenannten Leistungen:<br />

� Rechtsanwaltskosten.<br />

� Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen <strong>und</strong> in Auslandsfällen,<br />

wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des<br />

Versicherungsnehmers entfernt ist.<br />

� Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder <strong>und</strong> der Kosten gerichtlich<br />

bestellter Sachverständiger.<br />

� Kosten des Gerichtsvollziehers.<br />

� Mediationskosten.<br />

� Kosten eines eigenen Sachverständigen<br />

– zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeitenverfahren,<br />

– bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- <strong>und</strong> -Reparaturverträgen,<br />

– in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen.<br />

� Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten,<br />

wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter<br />

oder Partei angeordnet hat.<br />

� Kosten <strong>für</strong> die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen.<br />

� Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren<br />

Erstattung verpflichtet ist.<br />

� Fahrtkosten <strong>und</strong> Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes<br />

aufgr<strong>und</strong> Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechens<br />

des Versicherungsnehmers.<br />

� Kostenlose telefonische Beratung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten,<br />

durch qualifizierte Rechtsanwälte über unsere Hotline<br />

(0 89) 5 39 81-333 im 24-St<strong>und</strong>en-Service.<br />

Wartezeiten<br />

bestehen nicht im Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- <strong>und</strong><br />

Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,<br />

Beratungs- oder Mediations-<br />

Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- <strong>und</strong> Erbrecht,<br />

Rechtsschutz in Betreuungsverfahren sowie Daten-Rechtsschutz<br />

(Verteidigung). Ebenfalls keine Wartezeiten bestehen <strong>für</strong> die Wahrnehmung<br />

verkehrsrechtlicher Interessen versicherter Personen oder<br />

Motorfahrzeuge. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von<br />

3 Monaten.<br />

Die Wartezeit entfällt, wenn <strong>für</strong> das gleiche Risiko bei einer anderen<br />

Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat <strong>und</strong> das neue<br />

Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt.<br />

Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der<br />

Eltern, des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners<br />

mitversichert war.<br />

Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten <strong>für</strong> die neu hinzukommenden<br />

oder geänderten Risiken keine Wartezeiten.<br />

Örtlicher Geltungsbereich<br />

Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle,<br />

soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den<br />

Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den<br />

Azoren oder Madeira erfolgt <strong>und</strong> ein Gericht oder eine Behörde in<br />

diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn<br />

ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden<br />

würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem<br />

Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair-<br />

Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise<br />

<strong>und</strong> aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht<br />

weltweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten<br />

nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten<br />

Geltungsbereich <strong>für</strong> Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht<br />

dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit<br />

eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat.<br />

Sozialgerichts- <strong>und</strong> Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen<br />

Gerichten. Verwaltungs-Rechtsschutz besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten.<br />

Für Fälle des Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutzes<br />

im Familien-, Lebenspartnerschafts- <strong>und</strong> Erbrecht<br />

muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar<br />

beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung<br />

durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der<br />

Mediator nicht Rechtsanwalt ist.


KS Versicherungs-AG<br />

Ein Unternehmen der KS-Gruppe<br />

Schutzbriefe <strong>für</strong> KS-Mitglieder<br />

KS-Schutzbrief <strong>für</strong> In- <strong>und</strong> Ausland bzw. Ausland<br />

Versicherter Personenkreis/versicherte Fahrzeuge: Die personenbezogenen<br />

Leistungen gelten <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer <strong>und</strong> die<br />

Familienangehörigen (siehe “Familiendefinition”) sowie die berechtigten<br />

Insassen des versicherten Fahrzeuges.<br />

Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen<br />

(auch Kombi, Kraftrad, Moped, Wohnmobil bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht<br />

[ohne Vermietung], Fahrrad) sowie die vom Versicherungsnehmer<br />

benutzten fremden Fahrzeuge.<br />

Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger <strong>und</strong> mitgeführtes<br />

Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden<br />

muss) sind mitversichert.<br />

Geltungsbereich<br />

KS-Schutzbrief <strong>für</strong> In- <strong>und</strong> Ausland:<br />

Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren,<br />

Madeira.<br />

KS-Auslands-Schutzbrief:<br />

Europäisches Ausland, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische<br />

Inseln, Azoren, Madeira.<br />

Familiendefinition<br />

Soweit in den vorgenannten Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert<br />

sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis:<br />

a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte<br />

sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,<br />

b) die minderjährigen Kinder,<br />

c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen<br />

Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens<br />

bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte<br />

berufliche Tätigkeit ausüben <strong>und</strong> hier<strong>für</strong> ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten,<br />

d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten<br />

<strong>und</strong> im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.<br />

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) <strong>und</strong> der<br />

Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen.<br />

Die KS-Schutzbrief-Leistungen<br />

gemäß den Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> die KS-Schutzbrief-Versicherung<br />

(AB KS-Schutzbrief 98).<br />

�� Pannenhilfe bis € 103,—<br />

einschließlich mitgeführter Kleinteile.<br />

�� Bergen in unbegrenzter Höhe<br />

des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeuges.<br />

�� Abschleppen bis € 154,—<br />

einschließlich der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe.<br />

�� Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen,<br />

Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung<br />

bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden.<br />

�� Ersatzteilversand ins Ausland<br />

wenn Teile am Schadenort nicht erhältlich.<br />

�� Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall<br />

bis zum Preis <strong>für</strong> Rücktransport zum Wohnsitz, wenn Fahrzeug im<br />

Ausland nicht reparierbar.<br />

�� Fahrzeugunterstellung<br />

bei Panne, Unfall <strong>und</strong> Diebstahl im Ausland.<br />

�� Verzollung, Verschrottung<br />

bei Diebstahl, Totalschaden im Ausland.<br />

�� Ersatzfahrereinsatz<br />

bei Krankheit, Tod des Fahrers.<br />

�� Ersatz von Reisedokumenten<br />

bei Verlust während Auslandsreise.<br />

�� Ersatz von Zahlungsmitteln<br />

bei finanzieller Notlage während Auslandsreise.<br />

�� Vermittlung ärztlicher Betreuung<br />

bei Erkrankung während Auslandsreise.<br />

�� Arzneimittelversand<br />

ins Ausland, wenn dort dringend benötigt.<br />

�� Krankenbesuch<br />

bis € 512,— bei längerem Krankenhausaufenthalt.<br />

�� Krankenrücktransport<br />

in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig.<br />

�� Kinderrückholung<br />

bei Krankheit, Tod der Eltern.<br />

�� Hilfe im Todesfall<br />

Bestattung im Ausland oder Rückführung.<br />

�� Kosten bei Reiseabbruch<br />

aus wichtigen Gründen bei Auslandsreise.<br />

�� Reiserückrufservice<br />

per R<strong>und</strong>funk aus wichtigen Gründen.<br />

�� Hilfe im besonderen Notfall<br />

bis € 256,— <strong>für</strong> Hilfe während Auslandsreise.<br />

�� KS-Notfall-Service<br />

- 24 St<strong>und</strong>en-Notruf -<br />

Bitte benutzen Sie den gesonderten<br />

Schutzbriefantrag, Art.-Nr. A-013. Danke!


KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub<br />

KS-Clubleistungen<br />

Die KS-Clubleistungen gelten <strong>für</strong> Mitglieder, die auf sie zugelassenen<br />

Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese<br />

Fahrzeuge lenken, <strong>und</strong> alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen<br />

Kraftfahrzeuge (z.B. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht <strong>für</strong><br />

juristische Personen (hier kann <strong>für</strong> die Clubleistungen eine natürliche<br />

Person benannt werden) <strong>und</strong> bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen<br />

müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem<br />

Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht<br />

keine Leistung.<br />

Geltungsbereich<br />

Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren,<br />

Madeira.<br />

Familiendefinition<br />

Bei der Clubmitgliedschaft <strong>für</strong> die Familie gelten die Clubleistungen<br />

sowohl <strong>für</strong> den Antragsteller als auch <strong>für</strong> den nachgenannten Personenkreis:<br />

a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner<br />

des Antragstellers,<br />

b) die minderjährigen Kinder,<br />

c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen<br />

Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens<br />

bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte<br />

berufliche Tätigkeit ausüben <strong>und</strong> hier<strong>für</strong> ein leistungsbezogenes<br />

Entgelt erhalten,<br />

d) die im Haushalt des Antragstellers lebenden, dort gemeldeten <strong>und</strong><br />

im Ruhestand befindlichen Eltern des Antragstellers/Lebenspartners.<br />

Besonderer Hinweis: Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich<br />

Antragsteller ist anzugeben.<br />

Die KS-Clubleistungen<br />

�� Wildschadenbeihilfe bis € 1.050,—<br />

im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild<br />

sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.<br />

�� Abschleppbeihilfe bis € 65,—<br />

bei Panne oder Unfall.<br />

�� Pannenhilfe bis € 55,—<br />

bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet).<br />

�� Pannen- <strong>und</strong> Abschleppdienst-Verzeichnis<br />

Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens).<br />

�� Beihilfe <strong>für</strong> das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis € 30,—<br />

im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/<br />

Schlosses.<br />

�� Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des<br />

Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis € 1.050,—<br />

im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport.<br />

�� Beihilfe <strong>für</strong> Berufskraftfahrer bis € 520,—<br />

bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgr<strong>und</strong><br />

grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen.<br />

�� Beihilfe <strong>für</strong> Helfer am Unfallort bis € 520,—<br />

im Kalenderjahr <strong>für</strong> Sachschäden infolge Bergung <strong>und</strong> Transport von<br />

Verkehrsunfallverletzten.<br />

�� Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis € 5.200,—,<br />

wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen<br />

ist.<br />

�� Unfallkrankengeld bis € 325,—<br />

erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des<br />

Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (€ 6,50 tägl., max. 50 Tage).<br />

�� Unfallsterbegeld € 1.550,—<br />

nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.<br />

�� Service bei Notfällen im Ausland<br />

– Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers,<br />

etc.<br />

– Beratung durch KS oder seinen 24-St<strong>und</strong>en-Notruf-Service (z.B.<br />

nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod).<br />

�� Privater Beweissicherungsservice<br />

Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall.<br />

�� Mietwagen-Service<br />

Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung.<br />

�� Beratungsservice<br />

zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung <strong>und</strong> Verkehrsaufklärung<br />

sowie Fragen r<strong>und</strong> um das Kraftfahrzeug.<br />

�� KS-Notfall-Service<br />

- 24 St<strong>und</strong>en-Notruf -<br />

�� KS-Reisedienst<br />

I-009/01/2007

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