Immobilien – Bewertung Altstadt Steckborn / TG:
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<strong>Immobilien</strong> <strong>–</strong> <strong>Bewertung</strong><br />
Sensations-Verkauf:<br />
Mitten in der<br />
<strong>Altstadt</strong> <strong>Steckborn</strong> / <strong>TG</strong>:<br />
2038 m2 hochkarätiges Bauland (unbebaut)<br />
Rendite nach Neubau 5 %
Situation:<br />
Ort / Beschreib: 8266 <strong>Steckborn</strong>, Stadt, 3700 Einwohner. Gemeindesteuerfuss 66 %.<br />
Bezirkshauptort; wurde im Jahr 4300 v.Chr. erstmals besiedelt; sehr attraktive <strong>Altstadt</strong>.<br />
Verkehrstechnisch gut erschlossen: 20 Minuten bis Autobahn nach Zürich / Konstanz / St.Gallen;<br />
ÖV nach Schaffhausen / Konstanz / Frauenfeld per Bus/Zug; Schifffahrt).<br />
Viele weitere Details sind auf: http://de.wikipedia.org/wiki/<strong>Steckborn</strong><br />
Parzelle: Liegenschaft Nr. 106, Plan 1; sehr attraktive ruhige Lage inmitten der <strong>Altstadt</strong>.<br />
Fläche: 2038 m2 Bauland in der Kernzone, enthaltend 4 kleine Ökonomie-Gebäude.<br />
(2 Schöpfe, Garage, Bienenhaus; total 89 m2), sowie 63 m2 befestigte Fläche und<br />
1886 m2 Gartenanlage.<br />
Gebäude: 4 kleine Ökonomie-Gebäude (2 Schöpfe, Garage, Bienenhaus; total 89 m2)<br />
Mietverhältnisse: Keine<br />
Schutzkategorie: (Neubau) Gemäss Baureglement Kernzone: Für unüberbaute oder nur teilweise<br />
überbaute Grundstücke bestimmt der Stadtrat unter Beizug anerkannter Fachleute die zulässige<br />
Bauweise, Masse und Gestaltung solange von Fall zu Fall, als kein Gestaltungsplan vorliegt.<br />
Die Ausnützungsziffer wird in dieser Zone durch Bau- und Gestaltungsvorschriften ersetzt.<br />
Es besteht Gestaltungsplan-Pflicht. Es wird empfohlen, einen Architektur-Wettbewerb<br />
mit 3 <strong>–</strong> 5 Teilnehmerteams zu veranstalten und im Beurteilungs-Gremium von Beginn an<br />
alle wichtigen Behörden-Vertreter zu integrieren. Dies hat den grossen Vorteil, dass das<br />
Sieger-Projekt bereits breite Akzeptanz geniesst und baubewilligungsfähig ist.<br />
Anschliessend kann ein Gestaltungsplan erarbeitet werden, welcher auf das Sieger-Projekt<br />
zugeschnitten ist.<br />
Hypothese / Vorgehen:<br />
Es wird vorwiegend Wohnraum gebaut.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass dies behördenseits bewilligt wird.<br />
Es wird angenommen, dass eine BGF von 2038 m2 möglich ist, was etwa 15 - 20 Wohnungen ergibt.<br />
Es wird angenommen, dass die Augustinergasse als Zufahrt/Erschliessung von den Behörden als<br />
zu schmal/eng beurteil wird. Andererseits ist die Stadt bereit, eine Erschliessung von Osten her<br />
(durch die Parzelle des Bauamtes/Werkhofes) zu ermöglichen; Kostenbeteiligung seitens<br />
Eigentümerschaft LS Nr. 106 maximum CHF 200'000.--.<br />
Empfehlung Gestaltungsplan / Architektur-Wettbewerb wie bereits genannt.<br />
Mittels einer Rückwärtsrechnung/Rückwärtsschätzung wird der Landpreis ermittelt.<br />
Es wird ein Baukörper mit einem UG und 3 OG angenommen, was bei einer BGF von<br />
2038 m2 eine Grundfläche von 680 m2 ergibt.<br />
Die NWF/HNF sei 1630 m2 (80% von 2038 m2).<br />
Wird das UG eine Geschosshöhe von 2.70 m angenommen, ergibt sich für das UG ein<br />
Volumen/Rauminhalt von 1’836 m3.<br />
Wird für die OG/Wohnen eine Geschosshöhe von 2.80 m angenommen, ergibt sich pro<br />
Geschoss ein Volumen/Rauminhalt von 1’904 m3, somit für 3 Geschosse total 5'712 m3.<br />
Auf die Berechnungen einer Tiefgarage wird verzichtet, weil angenommen wird,<br />
dass bei einem Verkaufspreis von CHF 30'000.- bis CHF 50'000.- pro Abstellplatz die<br />
Baukosten und der Verkaufserlös sich egalisieren / kostenneutral sind.<br />
Die Vermietung von Wohnraum sei CHF 230.- / m2 NWF/HNF p.a.<br />
Der Verkaufspreis von Stockwerkeigentum sei CHF 6'000.- / m2 NWF/HNF.<br />
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Baukosten:<br />
Die Baukosten sind wie folgt:<br />
Für UG 1836 m3 x CHF 400.- = CHF 734'400.--.<br />
Für Wohnen / 3 OG’s 5712 m3 x CHF 625.- = CHF 3’570'000.--.<br />
Zwischentotal = CHF 4'304'400.--.<br />
Baunebenkosten 7% = CHF 301'308.--.<br />
Umgebung 5% = CHF 215'220.--.<br />
Reserve/Risiko 3% = CHF 129'132.--.<br />
Abbruchkosten der bestehenden Kleinbauten = CHF 50'000.-<br />
Die Kostenbeteiligung/Regelung der Erschliessung/Zufahrt = CHF 200'000.--.<br />
Somit sind die Baukosten inkl. Reserve/Risiko, Abbrüchen und Erstellung Zufahrt<br />
total CHF 5'200'060.--.<br />
Ertragswert:<br />
Der jährliche Mietzins Netto-Ertrag sei CHF 374'900.-- (1630 m2 x CHF 230.-).<br />
Der Ertragswert ist somit, kapitalisiert mit 5 %, CHF 7'498'000.--.<br />
Anlagekosten:<br />
Die Anlagekosten sind identisch mit dem Ertragswert, d.h. CHF 7'498'000.--.<br />
Landwert / Verkehrswert:<br />
Die Differenz zwischen Ertragswert und totalen Baukosten ergibt den Landwert;<br />
Somit CHF 7'498'000.- minus CHF 5'200'060.- ergibt CHF 2'297'940.--.<br />
Rundung: Plus CHF 2'060.--.<br />
Der Verkaufspreis beträgt CHF 2'300'000.—<br />
Rendite nach Neubau 5%<br />
Gewinn im Falle des Verkaufs von Stockwerkeigentum:<br />
1630 m2 à CHF 6000.- = CHF 9'780'000.- minus Anlagekosten CHF 7'498'000.-<br />
ergibt einen Gewinn von CHF 2'282'000.--.<br />
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Situation:<br />
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Verkaufs-Modalitäten, Klarstellungen (Stand Mai 2014):<br />
Die Kosten für Administration/Notariat/Grundbuch, sowie die Handänderungssteuer<br />
werden hälftig aufgeteilt.<br />
Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer ist durch die Verkäuferschaft zu bezahlen.<br />
Diese Dokumentation ist durch die 10q GmbH nach bestem Wissen erstellt.<br />
Allfälliger Irrtum bleibt vorbehalten; Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit<br />
der Angaben in dieser Dokumentation.<br />
Die Zahlung eine Vermittler-Provision, falls vereinbart, ist Sache der Verkäuferschaft.<br />
Die Käuferschaft hat keinerlei Makler-Provision zu bezahlen.<br />
Für Fragen steht die 10q GmbH gerne jederzeit zur Verfügung.<br />
10q GmbH<br />
<strong>Immobilien</strong>, Kunst, Dienstleistungen<br />
Rue de l’Hôtel-de-Ville 7, CH <strong>–</strong> 1470 Estavayer-le-Lac<br />
Tel: 041 420 77 70 Natel: 079 700 00 19 Fax: 041 410 01 90<br />
E-Mail: 10q@bluewin.ch<br />
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ANHANG:<br />
GRUNDBUCHBESCHREIB<br />
GRUNDBUCH STECKBORN<br />
Liegenschaft Nr. 106<br />
Plan Nr. 1, <strong>Steckborn</strong><br />
2’038 m2<br />
Oekonomiegebäude Vers.Nr. 594.583, Augustinergasse [10 m2]<br />
Oekonomiegebäude Vers.Nr. 594.582, Augustinergasse [59 m2]<br />
Oekonomiegebäude Vers.Nr. 594.584, Augustinergasse [8 m2]<br />
Garage Vers.Nr. 594.724, Augustinergasse [12 m2]<br />
Übrige befestigte Fläche [63 m2], Gartenanlage [1'886 m2]<br />
ANMERKUNGEN<br />
1432 Revers mit dem Eigentümer von Nr. 107 betr. die Erstellung eines Kreuzstockes<br />
im Erdgeschoss von Gebäude Nr. 107<br />
26.04.1940 Beleg 524<br />
Vormerkungen<br />
Keine<br />
Dienstbarkeiten und Grundlasten<br />
205 Recht: Anbaurecht für Wagenschopf zulasten Nr. 105<br />
26.04.1940 Beleg SP205<br />
205a Last: Ueberbaurecht für Dachvorsprung zugunsten Nr. 105<br />
26.04.1940 Beleg SP205<br />
Grundpfandrechte<br />
Keine<br />
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<strong>Steckborn</strong> <strong>–</strong> Bebauungskonzept Augustinergasse<br />
Stellungnahme zu ortsbaulichen Voraussetzungen<br />
Marc Ryf Architekt BSA SIA, Zürich / Markus Bolt Architekt BSA SIA, Winterthur<br />
1. Ausgangslage<br />
Die Parzelle 106/ 2041 m2 liegt im Randbereich der <strong>Altstadt</strong>. Sie ist Teil eines ehemaligen<br />
Landwirtschaftsbetriebes und war bisher (vermutlich) nie bebaut.<br />
Für das Areal hat das Architekturbüro Werner Keller, Weinfelden eine Bebauungsstudie mit 18<br />
Eigentumswohnungen und 24 Tiefgarage-Plätzen erarbeitet.<br />
2. Auftrag / Zielsetzung<br />
Der vorliegende Bericht soll der Baubehörde die Grundlagen liefern, damit diese gegenüber<br />
Bauherrschaft und Projektverfasser verbindliche planerische Randbedingungen für die weitere<br />
Projektierung festlegen kann (Erschliessung, Dichte).<br />
3. Grundlagen<br />
. Grundlagenpapier der Bauverwaltung <strong>Steckborn</strong> vom 23.12.2010.<br />
. Vorprojektpläne Augustinergasse von Werner Keller, Architekt vom 16.2.2012<br />
4. Baurecht<br />
Gemäss geltendem Zonenplan ist die Parzelle 106 der Kernzone zugewiesen. Diese dient gemäss<br />
Baureglement u.a. „der sorgfältigen Einordnung und Gestaltung von ... Neubauten ins Ortsbild“. Für<br />
die detaillierte baurechtliche Regelung ist ein Gestaltungsplan zu erlassen.<br />
5. Stellungnahme / Empfehlungen<br />
Die vorliegende Bebauungsstudie von W. Keller ist geprägt durch die im Vorfeld diskutierte / favorisierte<br />
Erschliessung ausschliesslich über die Augustinergasse. Dieses Erschliessungsprinzip ist aus ortsbaulicher<br />
Sicht noch einmal zu hinterfragen. Die nachfolgende Argumentation konzentriert sich auf ortsbaulichgestalterische<br />
Aspekte. Machbarkeit und Opportunität der Vorschläge sind in einem politischen Prozess<br />
zu klären.<br />
5.1 Bebauungsstruktur<br />
Der Stadtkern <strong>Steckborn</strong>s ist von einem feinmaschigen Weg- und Strassennetz durchzogen, welches die<br />
Körnung der Bebauungsstruktur bestimmt. Das Gebiet zwischen Augustinergasse / Seestrasse /<br />
Schützengraben/ Kehlhof bildet dabei eine Ausnahme. Seine Fläche beträgt ein Mehrfaches der übrigen<br />
„Stadt-Stücke“. Damit besteht die Gefahr, dass auch allfällige Neubauten den üblichen Massstab des<br />
Stadtkerns sprengen. Zudem ist es wünschbar, den Ortskern auch in diesem Bereich für die<br />
Öffentlichkeit durchlässiger zu gestalten.<br />
5.2 Erschliessungsnetz<br />
Das Gebiet sollte durch zusätzliche Erschliessungselemente gegliedert werden. In Nord-Südrichtung<br />
besteht ein Ansatzpunkt an der Seestrasse zwischen den Parzellen Nr. 116 und 121. Hier kann (für den<br />
Langsamverkehr) ein Weg in die Tiefe des Gevierts geführt werden.<br />
In Ost-West-Richtung kann eine Querung ab der Augustinergasse an der Schmalseite der Parzelle 106<br />
ansetzen. Die weitere Verbindung bis zum Schützengraben muss das Werkhofareal queren oder an<br />
dessen südlicher Grenze entlang führen.
5.3 Verkehrsführung<br />
Die Bebauungsstudie von W. Keller sieht eine Tiefgarage mit 24 Plätzen vor. Der entsprechende<br />
Mehrverkehr dürfte die Augustinergasse überfordern. Einerseits verschärft sich die unter 5.4 erwähnte<br />
Problematik bei der Einfahrt in die Seestrasse. Zum anderen ist auch die kurvig geführte<br />
Augustinergasse selbst eng und unübersichtlich. Zudem ist zu befürchten, dass der „<strong>Altstadt</strong>-Charakter“<br />
des Gassenraumes durch verkehrstechnische Massnahmen beeinträchtigt würde (Verbreiterungen,<br />
Markierungen, Hinweisschilder usw.).Aus diesen Gründen ist aus ortsbaulicher Sicht unbedingt eine<br />
Zufahrt zur Parzelle 106 ab dem Schützengraben zu anzustreben (siehe oben 5.2). Diese hat zudem<br />
den Vorteil, dass Anwohner nur minimal durch den Mehrverkehr belastet werden.<br />
5.4 Einmündung Augustinergasse-Seestrasse<br />
Sofern die Zahl der Ein- und Ausfahrten in bzw. aus der Augustinergasse zunimmt, kann die heutige<br />
Einmündung den Anforderungen an Überblick und Verkehrssicherheit kaum mehr genügen. Aus<br />
ortsbaulicher Sicht ist eine platzartige Ausweitung an dieser Stelle denkbar. Diese darf aber nicht<br />
ausschliesslich nach verkehrstechnischen Kriterien erfolgen, sondern muss auch als gestalterische<br />
Aufgabe gesehen werden. Die im Strassenzug entstehende Baulücke muss als Platz-Raum erlebbar sein,<br />
beispielsweise durch ein den Platz prägendes Element (Baum, Brunnen, …).<br />
5.5 Dichte / Ausnützung<br />
Aus ortsbaulicher Sicht ist eine intensivere Nutzung der noch unbebauten Areale im Ortskern möglich,<br />
sogar wünschbar. Ausnützung, Grösse und Höhe der Baukörper sind aber sorgfältig auf die<br />
umgebende Bebauung abzustimmen. Die Vorprojektstudie für Parzelle 106 von W.Keller erlaubt<br />
diesbezüglich noch keine abschliessende Beurteilung. Mit der vorgeschlagenen, sehr dichten Bebauung<br />
scheint aber das wohnhygienisch und ortsbaulich vertretbare Mass ausgereizt, wenn nicht gar<br />
überschritten.<br />
Zürich und Winterthur, 22.Mai 2012
Stadtverwaltung<br />
Bauverwaltung<br />
Schützengraben 1<br />
8266 <strong>Steckborn</strong><br />
Politische Gemeinde <strong>Steckborn</strong><br />
Fax 052/762 20 79<br />
Telefon 052/762 20 80<br />
E-Mail egon.eggmann@steckborn.ch<br />
Fleischmann <strong>Immobilien</strong> AG<br />
Herr Werner Fleischmann<br />
Rathausstrasse 18<br />
Postfach 128<br />
8570 Weinfelden<br />
<strong>Steckborn</strong>, 10. Juli 2012<br />
PARZELLE NR. 106, AUGUSTINERGASSE, STECKBORN<br />
ERSCHLIESSUNG / BEBAUUNG<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Sehr geehrter Herr Fleischmann<br />
Gestützt auf das Ergebnis der Besprechung vom 27.06.2012 hat der Stadtrat an seiner<br />
Sitzung vom 02.07.2012 von der neu konzipierten Überbauungsplanung betreffend die<br />
Parzelle Nr. 106, Augustinergasse, Kenntnis genommen. Die Beurteilung erfolgte im Sinne<br />
einer Standortbestimmung, ohne auf Details konkret einzugehen.<br />
In einer ersten Einschätzung beurteilt der Rat die überarbeitete Planung hinsichtlich Volumetrie<br />
und Situierung der Hauptbauten als städtebaulich gute und auf die neue Erschliessungsachse<br />
ausgerichtete Reaktion. Diskutiert und für richtig befunden wurde auch<br />
die Lösung mittels Flachdach im rückwärtigen Bereich südlich der Hauptbauten mit Satteldach.<br />
Diese klare Flachdachlösung dürfe jedoch nicht mit zusätzlichen Aufbauten wieder<br />
verunklärt werden; eine offene Pergola im Sinne eines Rankgerüstes wäre hingegen<br />
denkbar.<br />
Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass auf eine Tiefgarage verzichtet und die Parkierung<br />
neu in einer nördlich der Hauptbauten angeordneten, eingeschossigen Nebenbaute integriert<br />
werden soll. Situierung und Funktionalität dieser Nebenbauten, insbesondere der<br />
Baute hin zur Augustinergasse, sind im Detail noch zu diskutieren. Ebenso ist die Anlage<br />
und Ausgestaltung der neuen Fussgängerverbindung (Gasse) zwischen der Augustinergasse<br />
und dem Schützengraben in der weiteren Planung zu vertiefen.<br />
Zusammenfassend ist der Rat zum Schluss gekommen, dass die weitere Planung auf<br />
dieser Basis fortgesetzt werden kann. Für die Weiterbearbeitung kann das Modell bei der<br />
Gemeindeverwaltung abgeholt werden.<br />
1
Die verkehrstechnische Erschliessung vom Schützengraben her setzt verschiedene bauliche<br />
Massnahmen voraus. Neben der Erstellung der eigentlichen Zufahrtsstrasse muss in<br />
der Stadtmauer eine neue Öffnung geschaffen, respektive die Bestehende verschlossen<br />
werden sowie die beiden Gebäude Assek. Nr. 649 und 1296 abgebrochen, entsorgt und<br />
durch einen Neubau ersetzt werden.<br />
Daraus ergibt sich folgende Kostenschätzung (+/- 20 %):<br />
- Zufahrtsstrasse (private Erschliessung) ca. Fr. 90'000.00<br />
- Baumeisterarbeiten Stadtmauer ca. Fr. 23'000.00<br />
- Abbruch / Entsorgung der bestehenden Bauten ca. Fr. 22'000.00<br />
- Neubau Werkhalle (2'000 m3 à Fr. 250.00) ca. Fr. 500'000.00<br />
______________<br />
- Gesamtkosten ca. Fr. 635'000.00<br />
Die Erschliessungspflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde. Erfahren Grundstücke<br />
durch den Bau, den Ausbau oder die Korrektion von Erschliessungsanlagen einen besonderen<br />
Vorteil, sind die Eigentümer zu Beiträgen heranzuziehen. Die Beiträge dürfen den<br />
Mehrwert des Grundstücks nicht übersteigen (§ 52 PBG).<br />
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Ausgangslage stellt sich für den Stadtrat die<br />
Frage, in welcher Grössenordnung sich die Bauherrschaft eine Beteiligung an den oben<br />
aufgeführten Gesamtkosten vorstellen kann. Der Rat erwartet gerne ein diesbezügliches<br />
Angebot als Diskussionsgrundlage.<br />
Wir bitten sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für die bislang konstruktive Zusammenarbeit.<br />
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne weiter zur Verfügung.<br />
Freundliche Grüsse<br />
Bauverwaltung <strong>Steckborn</strong><br />
Egon Eggmann<br />
Kopie zur Kenntnis:<br />
- Stadtrat <strong>Steckborn</strong>, intern<br />
- Konrad Labhart, Dorfstrasse 8, 8266 <strong>Steckborn</strong><br />
- Marc Fluck, Mühlhofstrasse 28, 8266 <strong>Steckborn</strong><br />
- Werner Keller Architekturbüro AG, Feldhofstrasse 14, 8570 Weinfelden<br />
- Winzeler + Bühl, Raumplanung + Regionalentwicklung, Rheinweg 21,<br />
8200 Schaffhausen<br />
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