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Immobilien – Bewertung Altstadt Steckborn / TG:

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<strong>Immobilien</strong> <strong>–</strong> <strong>Bewertung</strong><br />

Sensations-Verkauf:<br />

Mitten in der<br />

<strong>Altstadt</strong> <strong>Steckborn</strong> / <strong>TG</strong>:<br />

2038 m2 hochkarätiges Bauland (unbebaut)<br />

Rendite nach Neubau 5 %


Situation:<br />

Ort / Beschreib: 8266 <strong>Steckborn</strong>, Stadt, 3700 Einwohner. Gemeindesteuerfuss 66 %.<br />

Bezirkshauptort; wurde im Jahr 4300 v.Chr. erstmals besiedelt; sehr attraktive <strong>Altstadt</strong>.<br />

Verkehrstechnisch gut erschlossen: 20 Minuten bis Autobahn nach Zürich / Konstanz / St.Gallen;<br />

ÖV nach Schaffhausen / Konstanz / Frauenfeld per Bus/Zug; Schifffahrt).<br />

Viele weitere Details sind auf: http://de.wikipedia.org/wiki/<strong>Steckborn</strong><br />

Parzelle: Liegenschaft Nr. 106, Plan 1; sehr attraktive ruhige Lage inmitten der <strong>Altstadt</strong>.<br />

Fläche: 2038 m2 Bauland in der Kernzone, enthaltend 4 kleine Ökonomie-Gebäude.<br />

(2 Schöpfe, Garage, Bienenhaus; total 89 m2), sowie 63 m2 befestigte Fläche und<br />

1886 m2 Gartenanlage.<br />

Gebäude: 4 kleine Ökonomie-Gebäude (2 Schöpfe, Garage, Bienenhaus; total 89 m2)<br />

Mietverhältnisse: Keine<br />

Schutzkategorie: (Neubau) Gemäss Baureglement Kernzone: Für unüberbaute oder nur teilweise<br />

überbaute Grundstücke bestimmt der Stadtrat unter Beizug anerkannter Fachleute die zulässige<br />

Bauweise, Masse und Gestaltung solange von Fall zu Fall, als kein Gestaltungsplan vorliegt.<br />

Die Ausnützungsziffer wird in dieser Zone durch Bau- und Gestaltungsvorschriften ersetzt.<br />

Es besteht Gestaltungsplan-Pflicht. Es wird empfohlen, einen Architektur-Wettbewerb<br />

mit 3 <strong>–</strong> 5 Teilnehmerteams zu veranstalten und im Beurteilungs-Gremium von Beginn an<br />

alle wichtigen Behörden-Vertreter zu integrieren. Dies hat den grossen Vorteil, dass das<br />

Sieger-Projekt bereits breite Akzeptanz geniesst und baubewilligungsfähig ist.<br />

Anschliessend kann ein Gestaltungsplan erarbeitet werden, welcher auf das Sieger-Projekt<br />

zugeschnitten ist.<br />

Hypothese / Vorgehen:<br />

Es wird vorwiegend Wohnraum gebaut.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass dies behördenseits bewilligt wird.<br />

Es wird angenommen, dass eine BGF von 2038 m2 möglich ist, was etwa 15 - 20 Wohnungen ergibt.<br />

Es wird angenommen, dass die Augustinergasse als Zufahrt/Erschliessung von den Behörden als<br />

zu schmal/eng beurteil wird. Andererseits ist die Stadt bereit, eine Erschliessung von Osten her<br />

(durch die Parzelle des Bauamtes/Werkhofes) zu ermöglichen; Kostenbeteiligung seitens<br />

Eigentümerschaft LS Nr. 106 maximum CHF 200'000.--.<br />

Empfehlung Gestaltungsplan / Architektur-Wettbewerb wie bereits genannt.<br />

Mittels einer Rückwärtsrechnung/Rückwärtsschätzung wird der Landpreis ermittelt.<br />

Es wird ein Baukörper mit einem UG und 3 OG angenommen, was bei einer BGF von<br />

2038 m2 eine Grundfläche von 680 m2 ergibt.<br />

Die NWF/HNF sei 1630 m2 (80% von 2038 m2).<br />

Wird das UG eine Geschosshöhe von 2.70 m angenommen, ergibt sich für das UG ein<br />

Volumen/Rauminhalt von 1’836 m3.<br />

Wird für die OG/Wohnen eine Geschosshöhe von 2.80 m angenommen, ergibt sich pro<br />

Geschoss ein Volumen/Rauminhalt von 1’904 m3, somit für 3 Geschosse total 5'712 m3.<br />

Auf die Berechnungen einer Tiefgarage wird verzichtet, weil angenommen wird,<br />

dass bei einem Verkaufspreis von CHF 30'000.- bis CHF 50'000.- pro Abstellplatz die<br />

Baukosten und der Verkaufserlös sich egalisieren / kostenneutral sind.<br />

Die Vermietung von Wohnraum sei CHF 230.- / m2 NWF/HNF p.a.<br />

Der Verkaufspreis von Stockwerkeigentum sei CHF 6'000.- / m2 NWF/HNF.<br />

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Baukosten:<br />

Die Baukosten sind wie folgt:<br />

Für UG 1836 m3 x CHF 400.- = CHF 734'400.--.<br />

Für Wohnen / 3 OG’s 5712 m3 x CHF 625.- = CHF 3’570'000.--.<br />

Zwischentotal = CHF 4'304'400.--.<br />

Baunebenkosten 7% = CHF 301'308.--.<br />

Umgebung 5% = CHF 215'220.--.<br />

Reserve/Risiko 3% = CHF 129'132.--.<br />

Abbruchkosten der bestehenden Kleinbauten = CHF 50'000.-<br />

Die Kostenbeteiligung/Regelung der Erschliessung/Zufahrt = CHF 200'000.--.<br />

Somit sind die Baukosten inkl. Reserve/Risiko, Abbrüchen und Erstellung Zufahrt<br />

total CHF 5'200'060.--.<br />

Ertragswert:<br />

Der jährliche Mietzins Netto-Ertrag sei CHF 374'900.-- (1630 m2 x CHF 230.-).<br />

Der Ertragswert ist somit, kapitalisiert mit 5 %, CHF 7'498'000.--.<br />

Anlagekosten:<br />

Die Anlagekosten sind identisch mit dem Ertragswert, d.h. CHF 7'498'000.--.<br />

Landwert / Verkehrswert:<br />

Die Differenz zwischen Ertragswert und totalen Baukosten ergibt den Landwert;<br />

Somit CHF 7'498'000.- minus CHF 5'200'060.- ergibt CHF 2'297'940.--.<br />

Rundung: Plus CHF 2'060.--.<br />

Der Verkaufspreis beträgt CHF 2'300'000.—<br />

Rendite nach Neubau 5%<br />

Gewinn im Falle des Verkaufs von Stockwerkeigentum:<br />

1630 m2 à CHF 6000.- = CHF 9'780'000.- minus Anlagekosten CHF 7'498'000.-<br />

ergibt einen Gewinn von CHF 2'282'000.--.<br />

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Situation:<br />

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Verkaufs-Modalitäten, Klarstellungen (Stand Mai 2014):<br />

Die Kosten für Administration/Notariat/Grundbuch, sowie die Handänderungssteuer<br />

werden hälftig aufgeteilt.<br />

Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer ist durch die Verkäuferschaft zu bezahlen.<br />

Diese Dokumentation ist durch die 10q GmbH nach bestem Wissen erstellt.<br />

Allfälliger Irrtum bleibt vorbehalten; Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit<br />

der Angaben in dieser Dokumentation.<br />

Die Zahlung eine Vermittler-Provision, falls vereinbart, ist Sache der Verkäuferschaft.<br />

Die Käuferschaft hat keinerlei Makler-Provision zu bezahlen.<br />

Für Fragen steht die 10q GmbH gerne jederzeit zur Verfügung.<br />

10q GmbH<br />

<strong>Immobilien</strong>, Kunst, Dienstleistungen<br />

Rue de l’Hôtel-de-Ville 7, CH <strong>–</strong> 1470 Estavayer-le-Lac<br />

Tel: 041 420 77 70 Natel: 079 700 00 19 Fax: 041 410 01 90<br />

E-Mail: 10q@bluewin.ch<br />

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ANHANG:<br />

GRUNDBUCHBESCHREIB<br />

GRUNDBUCH STECKBORN<br />

Liegenschaft Nr. 106<br />

Plan Nr. 1, <strong>Steckborn</strong><br />

2’038 m2<br />

Oekonomiegebäude Vers.Nr. 594.583, Augustinergasse [10 m2]<br />

Oekonomiegebäude Vers.Nr. 594.582, Augustinergasse [59 m2]<br />

Oekonomiegebäude Vers.Nr. 594.584, Augustinergasse [8 m2]<br />

Garage Vers.Nr. 594.724, Augustinergasse [12 m2]<br />

Übrige befestigte Fläche [63 m2], Gartenanlage [1'886 m2]<br />

ANMERKUNGEN<br />

1432 Revers mit dem Eigentümer von Nr. 107 betr. die Erstellung eines Kreuzstockes<br />

im Erdgeschoss von Gebäude Nr. 107<br />

26.04.1940 Beleg 524<br />

Vormerkungen<br />

Keine<br />

Dienstbarkeiten und Grundlasten<br />

205 Recht: Anbaurecht für Wagenschopf zulasten Nr. 105<br />

26.04.1940 Beleg SP205<br />

205a Last: Ueberbaurecht für Dachvorsprung zugunsten Nr. 105<br />

26.04.1940 Beleg SP205<br />

Grundpfandrechte<br />

Keine<br />

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<strong>Steckborn</strong> <strong>–</strong> Bebauungskonzept Augustinergasse<br />

Stellungnahme zu ortsbaulichen Voraussetzungen<br />

Marc Ryf Architekt BSA SIA, Zürich / Markus Bolt Architekt BSA SIA, Winterthur<br />

1. Ausgangslage<br />

Die Parzelle 106/ 2041 m2 liegt im Randbereich der <strong>Altstadt</strong>. Sie ist Teil eines ehemaligen<br />

Landwirtschaftsbetriebes und war bisher (vermutlich) nie bebaut.<br />

Für das Areal hat das Architekturbüro Werner Keller, Weinfelden eine Bebauungsstudie mit 18<br />

Eigentumswohnungen und 24 Tiefgarage-Plätzen erarbeitet.<br />

2. Auftrag / Zielsetzung<br />

Der vorliegende Bericht soll der Baubehörde die Grundlagen liefern, damit diese gegenüber<br />

Bauherrschaft und Projektverfasser verbindliche planerische Randbedingungen für die weitere<br />

Projektierung festlegen kann (Erschliessung, Dichte).<br />

3. Grundlagen<br />

. Grundlagenpapier der Bauverwaltung <strong>Steckborn</strong> vom 23.12.2010.<br />

. Vorprojektpläne Augustinergasse von Werner Keller, Architekt vom 16.2.2012<br />

4. Baurecht<br />

Gemäss geltendem Zonenplan ist die Parzelle 106 der Kernzone zugewiesen. Diese dient gemäss<br />

Baureglement u.a. „der sorgfältigen Einordnung und Gestaltung von ... Neubauten ins Ortsbild“. Für<br />

die detaillierte baurechtliche Regelung ist ein Gestaltungsplan zu erlassen.<br />

5. Stellungnahme / Empfehlungen<br />

Die vorliegende Bebauungsstudie von W. Keller ist geprägt durch die im Vorfeld diskutierte / favorisierte<br />

Erschliessung ausschliesslich über die Augustinergasse. Dieses Erschliessungsprinzip ist aus ortsbaulicher<br />

Sicht noch einmal zu hinterfragen. Die nachfolgende Argumentation konzentriert sich auf ortsbaulichgestalterische<br />

Aspekte. Machbarkeit und Opportunität der Vorschläge sind in einem politischen Prozess<br />

zu klären.<br />

5.1 Bebauungsstruktur<br />

Der Stadtkern <strong>Steckborn</strong>s ist von einem feinmaschigen Weg- und Strassennetz durchzogen, welches die<br />

Körnung der Bebauungsstruktur bestimmt. Das Gebiet zwischen Augustinergasse / Seestrasse /<br />

Schützengraben/ Kehlhof bildet dabei eine Ausnahme. Seine Fläche beträgt ein Mehrfaches der übrigen<br />

„Stadt-Stücke“. Damit besteht die Gefahr, dass auch allfällige Neubauten den üblichen Massstab des<br />

Stadtkerns sprengen. Zudem ist es wünschbar, den Ortskern auch in diesem Bereich für die<br />

Öffentlichkeit durchlässiger zu gestalten.<br />

5.2 Erschliessungsnetz<br />

Das Gebiet sollte durch zusätzliche Erschliessungselemente gegliedert werden. In Nord-Südrichtung<br />

besteht ein Ansatzpunkt an der Seestrasse zwischen den Parzellen Nr. 116 und 121. Hier kann (für den<br />

Langsamverkehr) ein Weg in die Tiefe des Gevierts geführt werden.<br />

In Ost-West-Richtung kann eine Querung ab der Augustinergasse an der Schmalseite der Parzelle 106<br />

ansetzen. Die weitere Verbindung bis zum Schützengraben muss das Werkhofareal queren oder an<br />

dessen südlicher Grenze entlang führen.


5.3 Verkehrsführung<br />

Die Bebauungsstudie von W. Keller sieht eine Tiefgarage mit 24 Plätzen vor. Der entsprechende<br />

Mehrverkehr dürfte die Augustinergasse überfordern. Einerseits verschärft sich die unter 5.4 erwähnte<br />

Problematik bei der Einfahrt in die Seestrasse. Zum anderen ist auch die kurvig geführte<br />

Augustinergasse selbst eng und unübersichtlich. Zudem ist zu befürchten, dass der „<strong>Altstadt</strong>-Charakter“<br />

des Gassenraumes durch verkehrstechnische Massnahmen beeinträchtigt würde (Verbreiterungen,<br />

Markierungen, Hinweisschilder usw.).Aus diesen Gründen ist aus ortsbaulicher Sicht unbedingt eine<br />

Zufahrt zur Parzelle 106 ab dem Schützengraben zu anzustreben (siehe oben 5.2). Diese hat zudem<br />

den Vorteil, dass Anwohner nur minimal durch den Mehrverkehr belastet werden.<br />

5.4 Einmündung Augustinergasse-Seestrasse<br />

Sofern die Zahl der Ein- und Ausfahrten in bzw. aus der Augustinergasse zunimmt, kann die heutige<br />

Einmündung den Anforderungen an Überblick und Verkehrssicherheit kaum mehr genügen. Aus<br />

ortsbaulicher Sicht ist eine platzartige Ausweitung an dieser Stelle denkbar. Diese darf aber nicht<br />

ausschliesslich nach verkehrstechnischen Kriterien erfolgen, sondern muss auch als gestalterische<br />

Aufgabe gesehen werden. Die im Strassenzug entstehende Baulücke muss als Platz-Raum erlebbar sein,<br />

beispielsweise durch ein den Platz prägendes Element (Baum, Brunnen, …).<br />

5.5 Dichte / Ausnützung<br />

Aus ortsbaulicher Sicht ist eine intensivere Nutzung der noch unbebauten Areale im Ortskern möglich,<br />

sogar wünschbar. Ausnützung, Grösse und Höhe der Baukörper sind aber sorgfältig auf die<br />

umgebende Bebauung abzustimmen. Die Vorprojektstudie für Parzelle 106 von W.Keller erlaubt<br />

diesbezüglich noch keine abschliessende Beurteilung. Mit der vorgeschlagenen, sehr dichten Bebauung<br />

scheint aber das wohnhygienisch und ortsbaulich vertretbare Mass ausgereizt, wenn nicht gar<br />

überschritten.<br />

Zürich und Winterthur, 22.Mai 2012


Stadtverwaltung<br />

Bauverwaltung<br />

Schützengraben 1<br />

8266 <strong>Steckborn</strong><br />

Politische Gemeinde <strong>Steckborn</strong><br />

Fax 052/762 20 79<br />

Telefon 052/762 20 80<br />

E-Mail egon.eggmann@steckborn.ch<br />

Fleischmann <strong>Immobilien</strong> AG<br />

Herr Werner Fleischmann<br />

Rathausstrasse 18<br />

Postfach 128<br />

8570 Weinfelden<br />

<strong>Steckborn</strong>, 10. Juli 2012<br />

PARZELLE NR. 106, AUGUSTINERGASSE, STECKBORN<br />

ERSCHLIESSUNG / BEBAUUNG<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Sehr geehrter Herr Fleischmann<br />

Gestützt auf das Ergebnis der Besprechung vom 27.06.2012 hat der Stadtrat an seiner<br />

Sitzung vom 02.07.2012 von der neu konzipierten Überbauungsplanung betreffend die<br />

Parzelle Nr. 106, Augustinergasse, Kenntnis genommen. Die Beurteilung erfolgte im Sinne<br />

einer Standortbestimmung, ohne auf Details konkret einzugehen.<br />

In einer ersten Einschätzung beurteilt der Rat die überarbeitete Planung hinsichtlich Volumetrie<br />

und Situierung der Hauptbauten als städtebaulich gute und auf die neue Erschliessungsachse<br />

ausgerichtete Reaktion. Diskutiert und für richtig befunden wurde auch<br />

die Lösung mittels Flachdach im rückwärtigen Bereich südlich der Hauptbauten mit Satteldach.<br />

Diese klare Flachdachlösung dürfe jedoch nicht mit zusätzlichen Aufbauten wieder<br />

verunklärt werden; eine offene Pergola im Sinne eines Rankgerüstes wäre hingegen<br />

denkbar.<br />

Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass auf eine Tiefgarage verzichtet und die Parkierung<br />

neu in einer nördlich der Hauptbauten angeordneten, eingeschossigen Nebenbaute integriert<br />

werden soll. Situierung und Funktionalität dieser Nebenbauten, insbesondere der<br />

Baute hin zur Augustinergasse, sind im Detail noch zu diskutieren. Ebenso ist die Anlage<br />

und Ausgestaltung der neuen Fussgängerverbindung (Gasse) zwischen der Augustinergasse<br />

und dem Schützengraben in der weiteren Planung zu vertiefen.<br />

Zusammenfassend ist der Rat zum Schluss gekommen, dass die weitere Planung auf<br />

dieser Basis fortgesetzt werden kann. Für die Weiterbearbeitung kann das Modell bei der<br />

Gemeindeverwaltung abgeholt werden.<br />

1


Die verkehrstechnische Erschliessung vom Schützengraben her setzt verschiedene bauliche<br />

Massnahmen voraus. Neben der Erstellung der eigentlichen Zufahrtsstrasse muss in<br />

der Stadtmauer eine neue Öffnung geschaffen, respektive die Bestehende verschlossen<br />

werden sowie die beiden Gebäude Assek. Nr. 649 und 1296 abgebrochen, entsorgt und<br />

durch einen Neubau ersetzt werden.<br />

Daraus ergibt sich folgende Kostenschätzung (+/- 20 %):<br />

- Zufahrtsstrasse (private Erschliessung) ca. Fr. 90'000.00<br />

- Baumeisterarbeiten Stadtmauer ca. Fr. 23'000.00<br />

- Abbruch / Entsorgung der bestehenden Bauten ca. Fr. 22'000.00<br />

- Neubau Werkhalle (2'000 m3 à Fr. 250.00) ca. Fr. 500'000.00<br />

______________<br />

- Gesamtkosten ca. Fr. 635'000.00<br />

Die Erschliessungspflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde. Erfahren Grundstücke<br />

durch den Bau, den Ausbau oder die Korrektion von Erschliessungsanlagen einen besonderen<br />

Vorteil, sind die Eigentümer zu Beiträgen heranzuziehen. Die Beiträge dürfen den<br />

Mehrwert des Grundstücks nicht übersteigen (§ 52 PBG).<br />

Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Ausgangslage stellt sich für den Stadtrat die<br />

Frage, in welcher Grössenordnung sich die Bauherrschaft eine Beteiligung an den oben<br />

aufgeführten Gesamtkosten vorstellen kann. Der Rat erwartet gerne ein diesbezügliches<br />

Angebot als Diskussionsgrundlage.<br />

Wir bitten sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für die bislang konstruktive Zusammenarbeit.<br />

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne weiter zur Verfügung.<br />

Freundliche Grüsse<br />

Bauverwaltung <strong>Steckborn</strong><br />

Egon Eggmann<br />

Kopie zur Kenntnis:<br />

- Stadtrat <strong>Steckborn</strong>, intern<br />

- Konrad Labhart, Dorfstrasse 8, 8266 <strong>Steckborn</strong><br />

- Marc Fluck, Mühlhofstrasse 28, 8266 <strong>Steckborn</strong><br />

- Werner Keller Architekturbüro AG, Feldhofstrasse 14, 8570 Weinfelden<br />

- Winzeler + Bühl, Raumplanung + Regionalentwicklung, Rheinweg 21,<br />

8200 Schaffhausen<br />

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