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Satzung der SV - Berufsbildende Schule Naturwissenschaften ...

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Die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong>,<br />

Ludwigshafen am Rhein<br />

Im Folgenden wird aus Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit häufig das generische Maskulinum verwendet,<br />

dieses beinhaltet immer die weibliche und männliche Bezeichnung <strong>der</strong> jeweiligen Funktion.<br />

1. Das Selbstverständnis <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />

1. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) <strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong> in Ludwigshafen ist die<br />

Interessensvertretung <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler. Sie wirkt gemäß §31 SchulG bei <strong>der</strong><br />

Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> mit.<br />

Sie nimmt die Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> gegenüber den<br />

Schulbehörden und in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wahr und übt die Beteiligungsrechte <strong>der</strong> Schülerinnen und<br />

Schüler aus.<br />

2. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) ist für den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen und allen für das Schulleben relevanten Personen, Verbänden und<br />

Organisationen verantwortlich.<br />

Sie setzt sich speziell für einen guten Kontakt zu allen schulinternen Gremien und <strong>der</strong> Schulleitung ein.<br />

3. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) ist für den Kontakt und die Zusammenarbeit mit allen für die <strong>SV</strong> relevanten<br />

regionalen und überregionalen Organisationen und Verbänden wie <strong>der</strong> Landesschülervertretung (L<strong>SV</strong>)<br />

zuständig.<br />

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2. Die Struktur<br />

Die Interessensvertretung <strong>der</strong> Schüler setzt sich aus folgenden Ämtern und Gremien zusammen:<br />

• <strong>der</strong> Vollversammlung <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen (<strong>SV</strong>V),<br />

• den Klassensprechern und <strong>der</strong>en Stellvertretern,<br />

• <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>),<br />

• aus mindestens einem Blocksprecher des ersten, zweiten und dritten Blocks <strong>der</strong><br />

Berufsschule und <strong>der</strong>en Stellvertretern,<br />

• <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>),<br />

• dem Schülersprecher <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> und mindestens einem stellvertretenden Schülersprecher,<br />

• aus projekt- und aufgabengebundenen Ausschüssen <strong>der</strong> <strong>SV</strong>,<br />

• und dem Kassenprüfer und dem stellvertreten<strong>der</strong> Kassenprüfer.<br />

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2.1 Die Klassensprecher und die stellvertretenden Klassensprecher<br />

1. Jede Klasse wählt innerhalb <strong>der</strong> ersten Schulwochen einen Klassensprecher und einen Stellvertreter.<br />

Die Amtszeit beträgt in <strong>der</strong> Regel ein Schuljahr.<br />

2. Jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler einer Klasse kann sich zur Wahl aufstellen lassen.<br />

3. Die Klassensprecher vertreten die Interessen ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen.<br />

4. Die Hauptansprechpartner zur Wahrung ihrer Interessen sind die Klassenlehrer, die<br />

Verbindungslehrer und die Schülervertretung (<strong>SV</strong>).<br />

5. Die Klassensprecher informieren ihre Mitschüler in den jeweiligen Klassen über die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>)<br />

6. Vor <strong>der</strong> ersten Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) sollen alle Schüler einer Klasse durch Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>SV</strong> insbeson<strong>der</strong>e über folgende Tatsachen informiert werden:<br />

• Der Wichtigkeit <strong>der</strong> Teilnahme <strong>der</strong> Klassensprecher und interessierter Schüler an <strong>der</strong> K<strong>SV</strong>.<br />

• Das Wahlrecht <strong>der</strong> Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter bei <strong>der</strong><br />

Klassensprecherversammlung.<br />

• Über die Möglichkeit aller Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>, <strong>SV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> zu werden.<br />

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2.2 Die Versammlung <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>)<br />

1. Es sollten mindestens zwei Versammlungen <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>) im Schuljahr stattfinden.<br />

2. Die erste K<strong>SV</strong> im Jahr sollte innerhalb <strong>der</strong> ersten 6 Schulwochen einberufen werden, um aus den neu<br />

gewählten Klassensprechern, <strong>der</strong>en Stellvertretern und weiterer, an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessierter Schüler<br />

die neue Schülervertretung (<strong>SV</strong>) zu bilden.<br />

3. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong> werden in <strong>der</strong> Regel nicht von <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> gewählt, vielmehr setzt sich die <strong>SV</strong> aus<br />

Schülern zusammen, die an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessiert sind. Alle Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> können bei <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />

mitarbeiten.<br />

4. Die Schülervertretung lädt mindestens zwei Wochen vor <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> alle Klassensprecher schriftlich<br />

unter Nennung von Zeit, Ort und einer vorläufigen Tagesordnung ein.<br />

5. Vor <strong>der</strong> ersten Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) sollen alle Schüler einer Klasse durch Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>SV</strong> insbeson<strong>der</strong>e über folgende Tatsachen informiert werden:<br />

• Der Wichtigkeit <strong>der</strong> Teilnahme <strong>der</strong> Klassensprecher und interessierter Schüler an <strong>der</strong> K<strong>SV</strong>.<br />

• Das Wahlrecht <strong>der</strong> Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter bei <strong>der</strong><br />

Klassensprecherversammlung.<br />

• Über die Möglichkeit aller Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>, <strong>SV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> zu werden.<br />

6. Nur die Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter haben Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) ein<br />

Stimmrecht.<br />

7. Jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong> BBS <strong>Naturwissenschaften</strong> hat das Recht, einen Punkt in die<br />

Tagesordnung <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> aufnehmen zu lassen. Dies geschieht durch Antrag bei <strong>der</strong> Schülervertretung<br />

(<strong>SV</strong>) mindestens drei Tage vor <strong>der</strong> Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>).<br />

8. Je<strong>der</strong> Schüler und jede Schülerin hat auf Antrag das Recht, vor <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> zu sprechen und sein<br />

Anliegen vorzutragen.<br />

9. Die Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

• Informationsaustausch zwischen den Klassen, den einzelnen Schülern und <strong>der</strong> <strong>SV</strong>.<br />

• Meinungsbildendes Gremium, welches Themen diskutiert, Anträge aus <strong>der</strong> Schülerschaft<br />

einbringt.<br />

• Weitergabe von Informationen aus den Reihen <strong>der</strong> <strong>SV</strong> an die Klassensprecher bzw. an die<br />

Klassen.<br />

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2.3 Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>)<br />

1. Die Neubildung <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>) findet jährlich, nachdem zu Schuljahresbeginn die<br />

Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter gewählt wurden, statt. Die Neubildung wird von <strong>der</strong><br />

Schülervertretung des letzten Schuljahres organisiert.<br />

2. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) bildet sich im Rahmen <strong>der</strong> Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) aus den<br />

Reihen aller Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter, sowie an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessierter Schüler.<br />

3. In <strong>der</strong> Regel werden die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>) nicht von <strong>der</strong><br />

Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) gewählt, sie setzt sich vielmehr aus Schülern zusammen, die sich<br />

im Rahmen <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> melden und ihr Interesse an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit bekunden.<br />

4. Bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> <strong>SV</strong> soll nach Möglichkeit beachtet werden, dass<br />

• aus jedem Block <strong>der</strong> Berufsschule mindestens zwei Vertreter und<br />

• aus den Bereichen Wahlschule und Berufsschule möglichst die Hälfte <strong>der</strong> Vertreter entstammen.<br />

5. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) wählt aus ihren Reihen<br />

• den Schülersprecher und dessen Stellvertreter,<br />

• den Kassenprüfer und dessen Stellvertreter,<br />

• und die drei Blocksprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter.<br />

6. Bei Bedarf können die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong> projekt- und aufgabengebundene Ausschüsse bilden.<br />

7. Die Schülervertretung hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

• Die Wahrung und Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen.<br />

• Die Organisation und Leitung <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Sitzungen und <strong>der</strong> Klassensprecherversammlungen (K<strong>SV</strong>).<br />

• Die Organisation, Leitung und Durchführung von eigenen Arbeitsgemeinschaften und<br />

Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler.<br />

• Die Wahl <strong>der</strong> beiden Verbindungslehrer.<br />

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8. Die Schülervertretung kann je<strong>der</strong>zeit freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Unterstützung<br />

ernennen und entlassen.<br />

9. Jedes Mitglied <strong>der</strong> Schülervertretung kann zu jedem Zeitpunkt ohne Nennung von Gründen<br />

zurücktreten.<br />

10. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) wählt aus ihrer Mitte zwei gleichberechtigte Kassenprüfer.<br />

Die Kassenprüfer o<strong>der</strong> Kassenprüferinnen prüfen die Kassenführung <strong>der</strong> Verbindungslehrer, die die <strong>SV</strong>-<br />

Kasse treuhän<strong>der</strong>isch verwalten.<br />

Auf <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Sitzung am Ende jedes Schuljahres legen die Kassenprüfer ihren Bericht <strong>der</strong><br />

Schülervertretung vor.<br />

3 Die Wahlen<br />

1. Wahlen erfor<strong>der</strong>n eine einfache Mehrheit zum Wahlerfolg, sofern nicht an<strong>der</strong>s geregelt.<br />

2. Wahlen müssen abgesehen von <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Klassensprecher immer mindestens eine Woche vor<br />

<strong>der</strong> Wahl schriftlich angekündigt werden.<br />

3. Auf Antrag eines Stimmberechtigten o<strong>der</strong> einer Stimmberechtigten müssen Wahlen geheim erfolgen.<br />

4 Die Verbindungslehrer<br />

1. Die Verbindungslehrer und Verbindungslehrerinnen werden alle zwei Jahre durch die K<strong>SV</strong> aus den für<br />

diese Aufgabe kandidierenden Lehrkräften gewählt.<br />

2. Die Verbindungslehrer unterstützen die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) in ihrer Arbeit und vermitteln zwischen<br />

Schüler und Schülerinnen, dem Lehrerkollegium und <strong>der</strong> Schulleitung.<br />

3. Es gibt zwei Verbindungslehrer.<br />

4. Die Verbindungslehrer und Verbindungslehrerinnen können ihre Aufgaben untereinan<strong>der</strong> sinnvoll<br />

aufteilen.<br />

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5 Schlussbestimmungen<br />

1. Die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung <strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong> in Ludwigshafen<br />

tritt mit dem Beschluss <strong>der</strong> <strong>SV</strong> am 19.11.2012 im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Schulleitung und den<br />

Verbindungslehrern in Kraft.<br />

2. Eine <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>t eine 2/3-Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung.<br />

Dabei müssen mindestens 2/3 <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen.<br />

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