Satzung der SV - Berufsbildende Schule Naturwissenschaften ...
Satzung der SV - Berufsbildende Schule Naturwissenschaften ...
Satzung der SV - Berufsbildende Schule Naturwissenschaften ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong>,<br />
Ludwigshafen am Rhein<br />
Im Folgenden wird aus Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit häufig das generische Maskulinum verwendet,<br />
dieses beinhaltet immer die weibliche und männliche Bezeichnung <strong>der</strong> jeweiligen Funktion.<br />
1. Das Selbstverständnis <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />
1. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) <strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong> in Ludwigshafen ist die<br />
Interessensvertretung <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler. Sie wirkt gemäß §31 SchulG bei <strong>der</strong><br />
Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> mit.<br />
Sie nimmt die Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen in <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> gegenüber den<br />
Schulbehörden und in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wahr und übt die Beteiligungsrechte <strong>der</strong> Schülerinnen und<br />
Schüler aus.<br />
2. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) ist für den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen und allen für das Schulleben relevanten Personen, Verbänden und<br />
Organisationen verantwortlich.<br />
Sie setzt sich speziell für einen guten Kontakt zu allen schulinternen Gremien und <strong>der</strong> Schulleitung ein.<br />
3. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) ist für den Kontakt und die Zusammenarbeit mit allen für die <strong>SV</strong> relevanten<br />
regionalen und überregionalen Organisationen und Verbänden wie <strong>der</strong> Landesschülervertretung (L<strong>SV</strong>)<br />
zuständig.<br />
Seite 1
2. Die Struktur<br />
Die Interessensvertretung <strong>der</strong> Schüler setzt sich aus folgenden Ämtern und Gremien zusammen:<br />
• <strong>der</strong> Vollversammlung <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen (<strong>SV</strong>V),<br />
• den Klassensprechern und <strong>der</strong>en Stellvertretern,<br />
• <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>),<br />
• aus mindestens einem Blocksprecher des ersten, zweiten und dritten Blocks <strong>der</strong><br />
Berufsschule und <strong>der</strong>en Stellvertretern,<br />
• <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>),<br />
• dem Schülersprecher <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> und mindestens einem stellvertretenden Schülersprecher,<br />
• aus projekt- und aufgabengebundenen Ausschüssen <strong>der</strong> <strong>SV</strong>,<br />
• und dem Kassenprüfer und dem stellvertreten<strong>der</strong> Kassenprüfer.<br />
Seite 2
2.1 Die Klassensprecher und die stellvertretenden Klassensprecher<br />
1. Jede Klasse wählt innerhalb <strong>der</strong> ersten Schulwochen einen Klassensprecher und einen Stellvertreter.<br />
Die Amtszeit beträgt in <strong>der</strong> Regel ein Schuljahr.<br />
2. Jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler einer Klasse kann sich zur Wahl aufstellen lassen.<br />
3. Die Klassensprecher vertreten die Interessen ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen.<br />
4. Die Hauptansprechpartner zur Wahrung ihrer Interessen sind die Klassenlehrer, die<br />
Verbindungslehrer und die Schülervertretung (<strong>SV</strong>).<br />
5. Die Klassensprecher informieren ihre Mitschüler in den jeweiligen Klassen über die Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>)<br />
6. Vor <strong>der</strong> ersten Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) sollen alle Schüler einer Klasse durch Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>SV</strong> insbeson<strong>der</strong>e über folgende Tatsachen informiert werden:<br />
• Der Wichtigkeit <strong>der</strong> Teilnahme <strong>der</strong> Klassensprecher und interessierter Schüler an <strong>der</strong> K<strong>SV</strong>.<br />
• Das Wahlrecht <strong>der</strong> Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter bei <strong>der</strong><br />
Klassensprecherversammlung.<br />
• Über die Möglichkeit aller Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>, <strong>SV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> zu werden.<br />
Seite 3
2.2 Die Versammlung <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>)<br />
1. Es sollten mindestens zwei Versammlungen <strong>der</strong> Klassensprecher (K<strong>SV</strong>) im Schuljahr stattfinden.<br />
2. Die erste K<strong>SV</strong> im Jahr sollte innerhalb <strong>der</strong> ersten 6 Schulwochen einberufen werden, um aus den neu<br />
gewählten Klassensprechern, <strong>der</strong>en Stellvertretern und weiterer, an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessierter Schüler<br />
die neue Schülervertretung (<strong>SV</strong>) zu bilden.<br />
3. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong> werden in <strong>der</strong> Regel nicht von <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> gewählt, vielmehr setzt sich die <strong>SV</strong> aus<br />
Schülern zusammen, die an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessiert sind. Alle Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> können bei <strong>der</strong> <strong>SV</strong><br />
mitarbeiten.<br />
4. Die Schülervertretung lädt mindestens zwei Wochen vor <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> alle Klassensprecher schriftlich<br />
unter Nennung von Zeit, Ort und einer vorläufigen Tagesordnung ein.<br />
5. Vor <strong>der</strong> ersten Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) sollen alle Schüler einer Klasse durch Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>SV</strong> insbeson<strong>der</strong>e über folgende Tatsachen informiert werden:<br />
• Der Wichtigkeit <strong>der</strong> Teilnahme <strong>der</strong> Klassensprecher und interessierter Schüler an <strong>der</strong> K<strong>SV</strong>.<br />
• Das Wahlrecht <strong>der</strong> Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter bei <strong>der</strong><br />
Klassensprecherversammlung.<br />
• Über die Möglichkeit aller Schüler <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>, <strong>SV</strong>-Mitglie<strong>der</strong> zu werden.<br />
6. Nur die Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter haben Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) ein<br />
Stimmrecht.<br />
7. Jede Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong> BBS <strong>Naturwissenschaften</strong> hat das Recht, einen Punkt in die<br />
Tagesordnung <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> aufnehmen zu lassen. Dies geschieht durch Antrag bei <strong>der</strong> Schülervertretung<br />
(<strong>SV</strong>) mindestens drei Tage vor <strong>der</strong> Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>).<br />
8. Je<strong>der</strong> Schüler und jede Schülerin hat auf Antrag das Recht, vor <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> zu sprechen und sein<br />
Anliegen vorzutragen.<br />
9. Die Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />
• Informationsaustausch zwischen den Klassen, den einzelnen Schülern und <strong>der</strong> <strong>SV</strong>.<br />
• Meinungsbildendes Gremium, welches Themen diskutiert, Anträge aus <strong>der</strong> Schülerschaft<br />
einbringt.<br />
• Weitergabe von Informationen aus den Reihen <strong>der</strong> <strong>SV</strong> an die Klassensprecher bzw. an die<br />
Klassen.<br />
Seite 4
2.3 Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>)<br />
1. Die Neubildung <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>) findet jährlich, nachdem zu Schuljahresbeginn die<br />
Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter gewählt wurden, statt. Die Neubildung wird von <strong>der</strong><br />
Schülervertretung des letzten Schuljahres organisiert.<br />
2. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) bildet sich im Rahmen <strong>der</strong> Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) aus den<br />
Reihen aller Klassensprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter, sowie an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit interessierter Schüler.<br />
3. In <strong>der</strong> Regel werden die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung (<strong>SV</strong>) nicht von <strong>der</strong><br />
Klassensprecherversammlung (K<strong>SV</strong>) gewählt, sie setzt sich vielmehr aus Schülern zusammen, die sich<br />
im Rahmen <strong>der</strong> K<strong>SV</strong> melden und ihr Interesse an <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Arbeit bekunden.<br />
4. Bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> <strong>SV</strong> soll nach Möglichkeit beachtet werden, dass<br />
• aus jedem Block <strong>der</strong> Berufsschule mindestens zwei Vertreter und<br />
• aus den Bereichen Wahlschule und Berufsschule möglichst die Hälfte <strong>der</strong> Vertreter entstammen.<br />
5. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) wählt aus ihren Reihen<br />
• den Schülersprecher und dessen Stellvertreter,<br />
• den Kassenprüfer und dessen Stellvertreter,<br />
• und die drei Blocksprecher und <strong>der</strong>en Stellvertreter.<br />
6. Bei Bedarf können die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>SV</strong> projekt- und aufgabengebundene Ausschüsse bilden.<br />
7. Die Schülervertretung hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />
• Die Wahrung und Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Schüler und Schülerinnen.<br />
• Die Organisation und Leitung <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Sitzungen und <strong>der</strong> Klassensprecherversammlungen (K<strong>SV</strong>).<br />
• Die Organisation, Leitung und Durchführung von eigenen Arbeitsgemeinschaften und<br />
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler.<br />
• Die Wahl <strong>der</strong> beiden Verbindungslehrer.<br />
Seite 5
8. Die Schülervertretung kann je<strong>der</strong>zeit freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Unterstützung<br />
ernennen und entlassen.<br />
9. Jedes Mitglied <strong>der</strong> Schülervertretung kann zu jedem Zeitpunkt ohne Nennung von Gründen<br />
zurücktreten.<br />
10. Die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) wählt aus ihrer Mitte zwei gleichberechtigte Kassenprüfer.<br />
Die Kassenprüfer o<strong>der</strong> Kassenprüferinnen prüfen die Kassenführung <strong>der</strong> Verbindungslehrer, die die <strong>SV</strong>-<br />
Kasse treuhän<strong>der</strong>isch verwalten.<br />
Auf <strong>der</strong> <strong>SV</strong>-Sitzung am Ende jedes Schuljahres legen die Kassenprüfer ihren Bericht <strong>der</strong><br />
Schülervertretung vor.<br />
3 Die Wahlen<br />
1. Wahlen erfor<strong>der</strong>n eine einfache Mehrheit zum Wahlerfolg, sofern nicht an<strong>der</strong>s geregelt.<br />
2. Wahlen müssen abgesehen von <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Klassensprecher immer mindestens eine Woche vor<br />
<strong>der</strong> Wahl schriftlich angekündigt werden.<br />
3. Auf Antrag eines Stimmberechtigten o<strong>der</strong> einer Stimmberechtigten müssen Wahlen geheim erfolgen.<br />
4 Die Verbindungslehrer<br />
1. Die Verbindungslehrer und Verbindungslehrerinnen werden alle zwei Jahre durch die K<strong>SV</strong> aus den für<br />
diese Aufgabe kandidierenden Lehrkräften gewählt.<br />
2. Die Verbindungslehrer unterstützen die Schülervertretung (<strong>SV</strong>) in ihrer Arbeit und vermitteln zwischen<br />
Schüler und Schülerinnen, dem Lehrerkollegium und <strong>der</strong> Schulleitung.<br />
3. Es gibt zwei Verbindungslehrer.<br />
4. Die Verbindungslehrer und Verbindungslehrerinnen können ihre Aufgaben untereinan<strong>der</strong> sinnvoll<br />
aufteilen.<br />
Seite 6
5 Schlussbestimmungen<br />
1. Die <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung <strong>der</strong> <strong>Berufsbildende</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Naturwissenschaften</strong> in Ludwigshafen<br />
tritt mit dem Beschluss <strong>der</strong> <strong>SV</strong> am 19.11.2012 im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Schulleitung und den<br />
Verbindungslehrern in Kraft.<br />
2. Eine <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>t eine 2/3-Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung.<br />
Dabei müssen mindestens 2/3 <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretung an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen.<br />
Seite 7