17.11.2012 Aufrufe

Zugangsregeln DB Fernverkehr AG und DB Regio ... - Bahn.de

Zugangsregeln DB Fernverkehr AG und DB Regio ... - Bahn.de

Zugangsregeln DB Fernverkehr AG und DB Regio ... - Bahn.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zugangsregelungen<br />

für mobilitätseingeschränkte Menschen (PRM)<br />

gemäß <strong>de</strong>r EUPassagierrechtsverordnung<br />

bei <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

__________________<br />

<strong>DB</strong> <strong>Fernverkehr</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>DB</strong> <strong>Regio</strong> <strong>AG</strong><br />

P.DVE (M)<br />

_________________<br />

März 2012<br />

___________________


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Fahrgastrechte ........................................................................................................................3<br />

2 Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Zielgruppe .......................................................................................................3<br />

3 Programm <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> .............................................................................................................3<br />

4 EU-Verordnung über technische Spezifikationen im Eisenbahnverkehr für<br />

mobilitätseingeschränkte Menschen .......................................................................................3<br />

5 Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für mobilitätseingeschränkte Menschen .......................................4<br />

6 Zugangsregelungen zur Reiseplanung ....................................................................................4<br />

7 Zugangsregelungen zu Fahrzeugen .......................................................................................6<br />

8 Entschädigungen auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r EU-Passagierrechtsverordnung ....................................7<br />

9 Anhang.....................................................................................................................................8


1 Fahrgastrechte<br />

Mit <strong>de</strong>m Gesetz zu <strong>de</strong>n Fahrgastrechten gelten seit <strong>de</strong>m 29. Juli 2009 einheitliche<br />

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n gleiche<br />

Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein <strong>und</strong> gelten für alle Züge von <strong>de</strong>r S-<strong>Bahn</strong> bis zum<br />

ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben wer<strong>de</strong>n. Sie gelten<br />

auch für Reiseketten aus Zügen verschie<strong>de</strong>ner Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten<br />

Anschlüssen o<strong>de</strong>r ausgefallenen Zügen fin<strong>de</strong>n sich unter <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>m Link:<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/fahrgastrechte<br />

2 Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Zielgruppe<br />

Mobilitätseingeschränkte Menschen stellen für die Deutsche <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> damit Zielgruppe dar, <strong>de</strong>ren spezifischen Bedürfnisse bei <strong>de</strong>r strategischen<br />

Ausrichtung, <strong>de</strong>r Produktentwicklung <strong>und</strong> Serviceimplementierung jetzt <strong>und</strong> in Zukunft<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Das Thema „Reisen mobilitätseingeschränkter Menschen“<br />

besitzt einen hohen Stellenwert innerhalb <strong>de</strong>s Konzerns, <strong>und</strong> das nicht nur im Hinblick auf das<br />

am 01. Mai 2002 in Kraft getretene Behin<strong>de</strong>rtengleichstellungsgesetz <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es. Vielmehr<br />

bekennt sich das Unternehmen zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber <strong>de</strong>n<br />

mehr als 8 Mio. B<strong>und</strong>esbürgern mit Behin<strong>de</strong>rungen. Die Umsetzung <strong>de</strong>r EU-<br />

Fahrgastrechteverordnung leistet durch die Stärkung <strong>de</strong>r Rechte von mobilitätseingeschränkten<br />

Menschen hierzu einen weiteren Beitrag.<br />

3 Programm <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> <strong>AG</strong><br />

Um konzernübergreifend alle Aktivitäten in Bezug auf die Belange von<br />

mobilitätseingeschränkten Reisen<strong>de</strong>n, Behin<strong>de</strong>rtenverbän<strong>de</strong>n <strong>und</strong> politischen Gremien zu<br />

koordinieren, hat die Deutsche <strong>Bahn</strong> bereits im Juli 2002 die Kontaktstelle für<br />

Behin<strong>de</strong>rtenangelegenheiten eingerichtet. Ziel <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> ist es, weitere Elemente zur<br />

Optimierung <strong>de</strong>r Reisekette insbeson<strong>de</strong>re für die Zielgruppe <strong>de</strong>r mobilitätseingeschränkten<br />

Menschen zu verwirklichen, um ihnen ein weitgehend barrierefreies Reisen zu ermöglichen. Die<br />

Basis hierfür bil<strong>de</strong>t das im Jahre 2005 entwickelte „Programm <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>“, mit<br />

<strong>de</strong>m das Unternehmen eine weitreichen<strong>de</strong> Selbstverpflichtung zur Herstellung von<br />

Barrierefreiheit eingegangen ist. Das Programm liegt als 2. überarbeitete Fassung vor <strong>und</strong><br />

beinhaltet alle Maßnahmenplanungen <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> auf <strong>de</strong>m Weg zu einem barrierefreien Reisen bis<br />

zum 31.12.2015.<br />

4 EU-Verordnung über technische Spezifikationen im Eisenbahnverkehr für<br />

mobilitätseingeschränkte Menschen<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r europaweit gelten<strong>de</strong>n „Verordnung über technische Spezifikationen im<br />

Eisenbahnverkehr für mobilitätseingeschränkte Menschen (TSI PRM)“ strebt die Deutsche <strong>Bahn</strong><br />

<strong>AG</strong> eine verstärkte Kooperation mit an<strong>de</strong>ren europäischen Eisenbahnen an, um europaweit<br />

technische Qualitätsstandards festzulegen <strong>und</strong> umzusetzen, <strong>und</strong> hiermit das grenzüberschreiten<strong>de</strong><br />

Reisen für alle mobilitätseingeschränkten Menschen zu vereinfachen.<br />

3


5 Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für mobilitätseingeschränkte Menschen<br />

Die Deutsche <strong>Bahn</strong> beför<strong>de</strong>rt mobilitätseingeschränkte Menschen gemäß ihrer<br />

Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für beson<strong>de</strong>re Personengruppen, die im Anhang A enthalten sind.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> ein Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln entwickelt, in<br />

<strong>de</strong>m <strong>de</strong>finiert ist, welche Hilfsmittel in <strong>de</strong>n Zügen aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r infrastrukturellen<br />

Voraussetzungen mitgenommen wer<strong>de</strong>n können <strong>und</strong> wie diese zu erkennen sind. Dieser<br />

Leitfa<strong>de</strong>ns ist im Anhang B enthalten.<br />

6 Zugangsregelungen zur Reiseplanung<br />

Um mobilitätseingeschränkten Menschen einen optimalen Zugang zur Reiseplanung zu<br />

ermöglichen, hat die Deutsche <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> im Jahre 1999 die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ)<br />

eingerichtet, die über eine kostenpflichtige Telefon- <strong>und</strong> Faxnummer (0180 5 512 512 <strong>und</strong> 0180<br />

5 159 357, 14 ct/Min aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.) sowie<br />

E-Mail (msz@<strong>de</strong>utschebahn.com) <strong>und</strong> die Unternehmenshomepage (www.bahn.<strong>de</strong>/barrierefrei)<br />

zu erreichen ist. Die MSZ bietet über die Organisation eines persönlichen Ein­, Um- <strong>und</strong><br />

Aussteigeservice (Anmeldungen am Vortag <strong>de</strong>r Fahrt bis 20:00 Uhr bei Reisen innerhalb<br />

Deutschlands, bei grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Reisen bis 48 St<strong>und</strong>en vor <strong>de</strong>r Fahrt) hinaus auch<br />

eine Reiseauskunft <strong>und</strong> eine Reisebuchungsmöglichkeit an. Auch die kostenfreie Buchung von<br />

Sitzplatz-reservierungen ist über die MSZ möglich. Gehörlose K<strong>und</strong>en haben die Möglichkeit,<br />

ihre Anfrage per E-Mail (<strong>de</strong>af-msz@<strong>de</strong>utschebahn.com) o<strong>de</strong>r per Fax an die MSZ zu sen<strong>de</strong>n.<br />

Alle Services orientieren sich dabei speziell an <strong>de</strong>n Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter<br />

Menschen. So wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n speziell geschulten MitarbeiterInnen z. B. möglichst<br />

Direktverbindungen ohne Umstiege ausgewählt sowie die Platzreservierung mit gezielter<br />

Buchung individuell geeigneter Plätze <strong>und</strong> die Zusendung bestellter Fahrkarten direkt nach<br />

Hause vorgenommen.<br />

Mit <strong>de</strong>m Internetauftritt www.bahn.<strong>de</strong> verfolgt die Deutsche <strong>Bahn</strong> das Ziel, allen Zielgruppen<br />

<strong>de</strong>n Zugang zur Buchung von <strong>Bahn</strong>fahrkarten zu erleichtern. Durch die prominente<br />

Positionierung <strong>de</strong>s Buchungseinstiegs auf <strong>de</strong>r Startseite von bahn.<strong>de</strong> fin<strong>de</strong>n<br />

mobilitätseingeschränkte K<strong>und</strong>en einen schnellen Einstieg in die Reiseauskunft. Gleichzeitig<br />

wer<strong>de</strong>n alternative Angebote im Rahmen <strong>de</strong>s Buchungsablaufs hervorgehoben <strong>und</strong> durch<br />

reiserelevante Informationen <strong>und</strong> Services sowie Angebote für die Reise von Haustür zu<br />

Haustür ergänzt. Darüber hinaus kann im persönlichen Bereich auf „Meine <strong>Bahn</strong>“ eine<br />

Schnellbuchung mit <strong>de</strong>n erweiterten Voreinstellungen im persönlichen Profil <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Internetauftritt www.bahn.<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> einem umfassen<strong>de</strong>n „Relaunch“ (technische <strong>und</strong><br />

inhaltliche Überarbeitung <strong>de</strong>r Web-Seite) unterzogen, <strong>de</strong>r die beson<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen von<br />

blin<strong>de</strong>n <strong>und</strong> sehbehin<strong>de</strong>rten Menschen in weitem Maße berücksichtigt.<br />

So ist es nun möglich, die Schriftgrößen auf <strong>de</strong>n einzelnen Seiten wunschgemäß verän<strong>de</strong>rn zu<br />

können. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> die Erkennbarkeit von Inhalten sowohl in Farbe als auch in<br />

Schwarzweiß durch stärkere Kontraste <strong>de</strong>utlich verbessert. Um ein Höchstmaß <strong>de</strong>r Nutzer-<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen abzu<strong>de</strong>cken, wer<strong>de</strong>n alle Browser-Programme unterstützt. Es besteht die<br />

Möglichkeit, sämtliche Inhalte auch bei ausgeschaltetem Java-Script darzustellen. Beson<strong>de</strong>rs<br />

wichtig für die Zielgruppe <strong>de</strong>r mobilitätseingeschränkten Reisen<strong>de</strong>n ist die nun logische<br />

Einhaltung <strong>de</strong>r Tab-Reihenfolge bei <strong>de</strong>n Eingabefel<strong>de</strong>rn, die die Nutzerführung vereinfacht.<br />

Durch einen einfacheren <strong>und</strong> logischeren Aufbau <strong>de</strong>s Auftrittes lassen sich gewünschte Inhalte<br />

schneller fin<strong>de</strong>n. Die Inhalte sind dabei knapp <strong>und</strong> prägnant gefasst, das Seiten-Scrolling wird<br />

weitestgehend vermie<strong>de</strong>n.<br />

4


Um Optimierungspotenziale zu i<strong>de</strong>ntifizieren, hat <strong>de</strong>r Internetvertrieb im Februar 2010 das BIK-<br />

Projekt (Barrierefrei Informieren <strong>und</strong> Kommunizieren) beauftragt, anhand eines umfassen<strong>de</strong>n<br />

BITV-Tests (Prüfverfahren für die umfassen<strong>de</strong> <strong>und</strong> zuverlässige Prüfung <strong>de</strong>r Barrierefreiheit von<br />

informationsorientierten Web-Angeboten) wichtige Bereiche von www.bahn.<strong>de</strong> prüfen zu lassen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Handlungsempfehlungen aus diesem Test wur<strong>de</strong>n bereits in 2011 Maßnahmen<br />

umgesetzt, die technisch <strong>und</strong> systemisch direkt implementierbar waren. Komplexere<br />

Maßnahmen, die vor allem die Buchungsapplikation von www.bahn.<strong>de</strong> betreffen, wer<strong>de</strong>n<br />

sukzessive in 2012/2013 umgesetzt.<br />

Durch die sehr schnelle technische Weiterentwicklung im Internetsektor <strong>und</strong> damit<br />

einhergehen<strong>de</strong>r wachsen<strong>de</strong>r Ansprüche <strong>de</strong>r Nutzer an eine Web-Seite ist es auch für<br />

www.bahn.<strong>de</strong> notwendig, sich regelmäßig am Markt auszurichten, um die Wettbewerbsfähigkeit<br />

zu erhalten. Insbeson<strong>de</strong>re durch Web 2.0 Anwendungen wie Blogs, Communities, aufladbare<br />

Vi<strong>de</strong>os <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en-Beiträge aber auch allgemeine technische Innovationen (Widgets etc.) ist<br />

es eine zunehmen<strong>de</strong> Herausfor<strong>de</strong>rung, Barrierearmut zu gewährleisten.<br />

Kostenlose Buchungen von Fahrkarten, Reservierungen <strong>und</strong> Services<br />

Derzeit ist eine kostenlose <strong>und</strong> barreriefreie Buchung von Hilfeleistungen über das Online-<br />

Formular auf www.bahn.<strong>de</strong> möglich.<br />

Darüber hinaus kann über die E-Mail Adresse msz@<strong>de</strong>utschebahn.com kostenfrei Kontakt mit<br />

<strong>de</strong>r Mobilitätsservice-Zentrale aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Hier können Hilfeleistungen,<br />

Sitzplatzreservierungen sowie Fahrkartenbestellungen angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Gehörlose K<strong>und</strong>en<br />

haben die Möglichkeit, die E-Mail Adresse <strong>de</strong>af-msz@<strong>de</strong>utschebahn.com zu nutzen. Die<br />

kostenfreie Buchung von Sitzplatzreservierungen ist auch telefonisch über die Mobilitätsservice-<br />

Zentrale möglich (kostenpflichtige Rufnummer).<br />

Eine Buchung von kostenlosen Reservierungen für Begleitpersonen direkt aus <strong>de</strong>r Reisauskunft<br />

von www.bahn.<strong>de</strong> ist nicht möglich, da unter an<strong>de</strong>rem Daten von Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweisen<br />

mit <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Buchungs- <strong>und</strong> Reservierungssystemen nicht verifiziert <strong>und</strong><br />

weiterverarbeitet wer<strong>de</strong>n können. Bis auf Weiteres ist eine Anpassung <strong>de</strong>r Systeme nicht<br />

geplant.<br />

Das mobile Reiseportal m.bahn.<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong>Bahn</strong> bietet Informationen r<strong>und</strong> um die Reise. Mit <strong>de</strong>n<br />

mobilen Apps von bahn.<strong>de</strong> fin<strong>de</strong>n sich alle reisebegleiten<strong>de</strong>n Services auf <strong>de</strong>m Handy. Von<br />

unterwegs können Fahrpläne, Routenplaner, Navigation, aktuelle Ankunftszeiten <strong>und</strong><br />

Ticketbuchung in einer praktischen App auf <strong>de</strong>m Handy genutzt wer<strong>de</strong>n. So können K<strong>und</strong>en<br />

von unterwegs z. B. das <strong>DB</strong> Handy-Ticket auch für Spar- <strong>und</strong> Aktionspreise o<strong>de</strong>r für eine<br />

Gruppe von bis zu 5 Personen buchen, o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Call a Bike-App ein Fahrrad per Co<strong>de</strong><br />

ausleihen <strong>und</strong> abgeben, ohne anzurufen.<br />

Auch in Zukunft wird die von <strong>de</strong>r <strong>Bahn</strong> explizit gewünschte <strong>und</strong> geför<strong>de</strong>rte Zusammenarbeit mit<br />

<strong>de</strong>n InteressenvertreterInnen dazu beitragen, die Benutzerführung einer <strong>de</strong>r wichtigsten<br />

Reiseseiten in Deutschland für alle Zielgruppen stetig zu optimieren. Da entsprechen<strong>de</strong><br />

Verbesserungsmaßnahmen auch auf <strong>de</strong>n internationalen Seiten von www.bahn.<strong>de</strong><br />

(www.bahn.com) umgesetzt wer<strong>de</strong>n, können zukünftig auch fremdsprachige<br />

mobilitätseingeschränkte Reisen<strong>de</strong> Fahrkarten einfacher buchen.<br />

5


7 Zugangsregelungen zu Fahrzeugen<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s <strong>Fernverkehr</strong>s sind mittlerweile alle Systemzüge planmäßig mit ein bis fünfRoll-<br />

stuhlstellplätzen sowie min<strong>de</strong>stens einer für Rollstuhlfahrerinnen weitgehend nutzbaren Toi-<br />

lettenanlage ausgestattet. Für alle nach <strong>de</strong>m 01.07.2004 neu zu beschaffen<strong>de</strong>n Fahrzeugtypen<br />

gelten darüber hinaus die Anfor<strong>de</strong>rungen nach einer fahrzeuggeb<strong>und</strong>enen Einstiegshilfe sowie<br />

nach weiteren Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.<br />

Das Angebot von <strong>DB</strong> Autozug ist eingeschränkt für behin<strong>de</strong>rte Menschen geeignet. Auf <strong>de</strong>n<br />

meisten City Night Line-Verbindungen <strong>und</strong> einigen Nachtreisezügen an<strong>de</strong>rer <strong>Bahn</strong>en wer<strong>de</strong>n<br />

rollstuhlgerechte Liegewagenabteile mit einem nebenliegen<strong>de</strong>n rollstuhlgerechten<br />

Sanitärbereich angeboten. Dieses Abteil ist für Reisen<strong>de</strong> vorgesehen, die auf einen Rollstuhl<br />

angewiesen sind.<br />

Benötigt wird für die Buchung <strong>de</strong>s Abteils eine Fahrkarte <strong>und</strong> eine Reservierung <strong>de</strong>r Kategorie<br />

„Liege 6er“. Eine Begleitperson (Vermerk „B“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis) kann kostenlos<br />

mitreisen. Nachtzüge <strong>de</strong>r Produktklasse D-Nacht verfügen jedoch nicht über rollstuhlgerechte<br />

Abteile <strong>und</strong> Sanitärbereiche.<br />

Für Reisen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Behin<strong>de</strong>rung nicht die Nutzung eines Rollstuhls erfor<strong>de</strong>rlich macht, bietet<br />

<strong>de</strong>r Autozug in <strong>de</strong>r Regel eine in Betracht zu ziehen<strong>de</strong> Reisemöglichkeit. Bei vorheriger<br />

Anmeldung kann an <strong>de</strong>n Inlandsterminals gegen Unterzeichnung einer Haftungsfreistellungserklärung<br />

die Verladung <strong>de</strong>s Fahrzeugs durch Mitarbeiter <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>personals<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Für Personen, die eingeschränkt gehfähig sind, so dass sie einen Schlaf- o<strong>de</strong>r Liegewagen<br />

besteigen können <strong>und</strong> die ggf. einen zusammenfaltbaren Rollstuhl benutzen, besteht ebenfalls<br />

die Möglichkeit einer angenehmen Mitreise. Empfehlenswert ist die Mitnahme einer Begleitperson,<br />

für die bei Einzelplatzbuchung im Liege- o<strong>de</strong>r Sitzwagen die Einzelliege bzw. <strong>de</strong>r<br />

Einzelsitz kostenfrei ist. Bei Abteilbuchung im Liege- o<strong>de</strong>r Sitzwagen ermäßigt sich <strong>de</strong>r Preis um<br />

<strong>de</strong>n Betrag für eine Liege bzw. einen Sitzplatz.<br />

Für Personen, die mit einem nicht zusammenklappbaren Rollstuhl reisen <strong>und</strong> diesen auch nicht<br />

verlassen können, ist aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abmessungen <strong>de</strong>r Einstiegstüren, <strong>de</strong>r Gänge (Breitenlimitierung<br />

durch Länge <strong>de</strong>r Betten/Liegen) sowie <strong>de</strong>r sanitären Einrichtungen im Zug <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen räumlichen Verhältnisse an <strong>de</strong>n Terminals eine Nutzung nicht zu empfehlen.<br />

Ein Mobilitätsservice wird angeboten, sofern spätestens 48 St<strong>und</strong>en vor Abfahrt <strong>de</strong>s Zuges die<br />

Hilfeleistung bei <strong>de</strong>r Mobilitätsservice-Zentrale o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Autozug Servicetelefon angemel<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> vor Fahrtantritt eine Bestätigung erhalten hat.<br />

Alle relevanten Informationen zu <strong>de</strong>n <strong>Zugangsregeln</strong> <strong>de</strong>r einzelnen <strong>DB</strong> Autozug-Terminals<br />

fin<strong>de</strong>n sich im Anhang C.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Nahverkehrs konnte eine barrierefreie Ausstattung <strong>de</strong>r Züge mit<br />

fahrzeuggeb<strong>und</strong>enen Einstiegshilfen, rollstuhlgerechten Toiletten <strong>und</strong> digitalen Informationssystemen<br />

bereits größtenteils realisiert wer<strong>de</strong>n. Alte Fahrzeuge wer<strong>de</strong>n sukzessive durch neue<br />

Fahrzeuge mit Mehrzweckräumen <strong>und</strong> für Rollstuhlfahrerinnen nutzbare <strong>und</strong> insgesamt<br />

barrierefreie Toiletten sowie fahrzeuggeb<strong>und</strong>enen Einstiegshilfen ersetzt. Bei allen Projekten im<br />

Nahverkehr ist die Deutsche <strong>Bahn</strong> auf die Vorgaben <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r angewiesen, die mit<br />

ihren Bestellungen über <strong>de</strong>n Umfang <strong>und</strong> die Qualität <strong>de</strong>s Angebots sowie <strong>de</strong>n<br />

Herstellungsgrad von Barrierefreiheit entschei<strong>de</strong>n.<br />

6


8 Entschädigungen auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r EU-Passagierrechtsverordnung<br />

Für mobilitätseingeschränkte Reisen<strong>de</strong> gelten die gleichen Entschädigungsansprüche im<br />

nationalen <strong>und</strong> internationalen Eisenbahnverkehr wie für alle an<strong>de</strong>ren Reisen<strong>de</strong>n auch.<br />

Detaillierte Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten<br />

Anschlüssen o<strong>de</strong>r ausgefallenen Zügen fin<strong>de</strong>n sich unter folgen<strong>de</strong>m Link:<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/fahrgastrechte<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Anmerkungen ergeben sich für schwerbehin<strong>de</strong>rte Reisen<strong>de</strong>, die mit ihrem<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis <strong>und</strong> <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Wertmarke die Züge <strong>de</strong>s Nahverkehrs<br />

kostenfrei nutzen können. Sie haben Anrecht auf folgen<strong>de</strong> Entschädigungen:<br />

• Entschädigung für Verspätung<br />

Eine Entschädigung für Verspätungen auf <strong>de</strong>n kostenfrei befahrenen Strecken erfolgt nicht, da<br />

sich diese nach <strong>de</strong>m bezahlten Fahrpreis <strong>de</strong>r einzelnen Fahrt berechnet.<br />

An<strong>de</strong>rs, wenn eine Fahrkarte gekauft wur<strong>de</strong>: Der Entschädigungsbetrag errechnet sich<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Fahr-preises <strong>de</strong>r gekauften Fahrkarte.<br />

• Erstattung von Kosten für die Nutzung an<strong>de</strong>rer Züge<br />

Nutzt <strong>de</strong>r Inhaber eines Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises auf Strecken, die er kostenfrei befahren<br />

kann, aufgr<strong>und</strong> einer zu erwarten<strong>de</strong>n Verspätung von min<strong>de</strong>stens 20 Minuten einen an<strong>de</strong>ren,<br />

nicht reservierungspflichtigen Zug, muss er die erfor<strong>de</strong>rliche Fahrkarte/<strong>de</strong>n Produktübergang<br />

zunächst bezahlen. Er kann die Kosten jedoch anschließend geltend machen.<br />

• Erstattung von Kosten für Taxi o<strong>de</strong>r Hotel<br />

Für Reisen<strong>de</strong> mit Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis, die Strecken kostenfrei nutzen können, gelten<br />

die Regeln für die Inanspruchnahme von Taxi <strong>und</strong> Hotelübernachtungen ebenso.<br />

Für <strong>de</strong>n frei fahren<strong>de</strong>n Begleiter eines behin<strong>de</strong>rten K<strong>und</strong>en gelten die vorgenannten<br />

Regelungen analog.<br />

• Entschädigung für Mobilitätshilfen o<strong>de</strong>r sonstige spezielle Ausrüstungen<br />

Haftet das Eisenbahnunternehmen für <strong>de</strong>n vollständigen o<strong>de</strong>r teilweisen Verlust o<strong>de</strong>r die<br />

Beschädigung von Mobilitätshilfen o<strong>de</strong>r sonstigen speziellen Ausrüstungen, die von Personen<br />

mit Behin<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Personen mit eingeschränkter Mobilität verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, so gilt keine<br />

Haftungsobergrenze.<br />

• Erweiterte Haftung<br />

Kann ein Reisen<strong>de</strong>r planmäßig nutzbare Züge aufgr<strong>und</strong> von Verspätungen, Zugausfall,<br />

Schienenersatzverkehr etc. nicht nutzen <strong>und</strong> die Weiterfahrt ist technisch o<strong>de</strong>r organisatorisch<br />

nicht möglich, gelten die Entschädigungsregelungen ab <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>hof, an <strong>de</strong>m die Reise<br />

objektiv nicht fortgesetzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

7


9 Anhang<br />

Anhang A: Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für beson<strong>de</strong>re Personengruppen<br />

Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für beson<strong>de</strong>re Personengruppen<br />

1. Anwendungsbereich<br />

Diese Bedingungen ergänzen die Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für Personen durch die<br />

Unternehmen <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) in ihrer jeweils aktuellen<br />

Fassung für die in Nr. 2 <strong>und</strong> Nr. 3 genannten beson<strong>de</strong>ren Personengruppen. Die BB<br />

Personenverkehr gelten jedoch nur, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

nichts an<strong>de</strong>res ergibt.<br />

2. Personen mit Behin<strong>de</strong>rungen (schwerbehin<strong>de</strong>rte <strong>und</strong><br />

schwerkriegsbeschädigte Menschen)<br />

2.1 Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

Die Beför<strong>de</strong>rung schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen <strong>und</strong> ihrer Begleitpersonen erfolgt nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX).<br />

2.2 <strong>Zugangsregeln</strong> nach TSI PRM<br />

2.2.1 Orthopädische Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Zügen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

technischen Voraussetzungen beför<strong>de</strong>rt. Rollstühle müssen <strong>de</strong>m internationalen<br />

Standard ISO 7193 - Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite: 700 mm + min.<br />

100 mm für die Hän<strong>de</strong> am Rad entsprechen. Als Ersatz für fahrzeuggeb<strong>und</strong>ene<br />

Einstiegshilfen dienen mobile Einstiegshilfen am <strong>Bahn</strong>steig als Interimslösung. An <strong>de</strong>n<br />

<strong>Bahn</strong>höfen, an <strong>de</strong>nen Hilfeleistung möglich ist, stehen Rollstuhlhubgeräte mit einer<br />

Traglast von 250 kg (auf Anfrage bis 350 kg) <strong>und</strong> einer Plattformgröße 1200mm x 800<br />

mm zur Verfügung.<br />

2.2.2 Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit <strong>de</strong>m Merkzeichen „G“ o<strong>de</strong>r „aG“ im<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis können ein nachfolgend aufgeführtes Hilfsmitel (i) Dreirad,<br />

(ii) Liegedreirad, (iii) langes Laufrad (> 1200 mm) o<strong>de</strong>r (iv) nicht trennbarer<br />

Fahrradrollstuhl (Handbike) abweichend von Nr. 8 BB Personenverkehr in <strong>de</strong>n Zügen<br />

gegen Vorlage <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises unentgeltlich mitführen, sofern in <strong>de</strong>n<br />

Zügen ausreichend Platz vorhan<strong>de</strong>n ist. Die Bestimmungen nach Nr. 8.4.3 BB<br />

Personenverkehr bleiben davon unberührt.<br />

8


2.3 Hilfeleistung<br />

2.3.1 Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor/während <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung, z. B. Ein-/<br />

Ausstiegshilfe, kann die Anmeldung für Hilfeleistungen an ausgewiesenen <strong>Bahn</strong>höfen<br />

für Reisen innerhalb Deutschlands am Tag vor Reiseantritt (täglich von 6.00 Uhr bis<br />

20.00 Uhr) bei <strong>de</strong>r Mobilitätsservice-Zentrale erfolgen. In beson<strong>de</strong>ren Fällen, z. B.<br />

Hilfeleistungen durch Dritte können abweichen<strong>de</strong> Anmel<strong>de</strong>fristen gelten. Alle<br />

Informationen über Hilfeleistungen <strong>und</strong> die Barrierefreiheit <strong>de</strong>r <strong>Bahn</strong>höfe können über<br />

www.bahnhof.<strong>de</strong>, www.bahn.<strong>de</strong>/barrierefrei o<strong>de</strong>r über die Mobilitätsservice-Zentrale<br />

eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.3.2 Beim Erwerb von zuggeb<strong>und</strong>enen Fahrkarten bzw. bei Fahrplanauskünften über<br />

die Mobilitätsservice-Zentrale <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> wer<strong>de</strong>n die für die jeweiligen <strong>Bahn</strong>höfe<br />

festgelegten verlängerten Min<strong>de</strong>stumsteigezeiten für mobilitätseingeschränkte<br />

Reisen<strong>de</strong> zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Besteht <strong>de</strong>r mobilitätseingeschränkte Reisen<strong>de</strong> jedoch trotz eines entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Hinweises ausdrücklich auf <strong>de</strong>n Erwerb einer Fahrkarte für eine Verbindung mit<br />

Unterschreitung dieser Min<strong>de</strong>stumsteigezeiten <strong>und</strong> wird <strong>de</strong>shalb auf seinen Wunsch<br />

abweichend die Verbindung unter Anwendung kürzerer Umsteigezeit gebucht, ist die<br />

<strong>DB</strong> <strong>AG</strong> von <strong>de</strong>r Haftung nach Nr. 9 BB Personenverkehr für ein Anschlussversäumnis<br />

<strong>und</strong> eine dadurch verursachte verspätete Ankunft am Zielort befreit, wenn sie<br />

nachweisen kann, dass die Ankunftsverspätung ausschließlich auf <strong>de</strong>r Buchung einer<br />

Verbindung mit einer verkürzten Umsteigezeit beruht.<br />

2.4 Schwerkriegsbeschädigte<br />

Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Regelung in Nr. 2.1 wer<strong>de</strong>n Schwerkriegsbeschädigte, <strong>de</strong>ren<br />

Erwerbsfähigkeit durch die Lei<strong>de</strong>n um min<strong>de</strong>stens 70 % gemin<strong>de</strong>rt ist <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren<br />

körperlicher Zustand eine ständige Unterbringung in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse erfor<strong>de</strong>rt (i) in<br />

Zügen <strong>de</strong>r Produktklasse C unentgeltlich in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse <strong>und</strong> (ii) in allen übrigen<br />

Zügen mit einer Fahrkarte zum Normalpreis für die 2. Wagenklasse in <strong>de</strong>r 1.<br />

Wagenklasse beför<strong>de</strong>rt. Dies gilt nur, wenn das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r ständigen<br />

Unterbringung in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse in <strong>de</strong>m Ausweis <strong>de</strong>s schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

Menschen entsprechend vermerkt ist. Für eine Beför<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse <strong>de</strong>s<br />

ICE Sprinter ist <strong>de</strong>r Aufpreis nach Nr. 3.8.1 <strong>de</strong>r BB Personenverkehr für diese<br />

Wagenklasse zu zahlen.<br />

2.5 Fahrkartenverkauf im Zug<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit einem Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung von min<strong>de</strong>stens 50, die<br />

bei An-tritt <strong>de</strong>r Reise nicht mit einer Fahrkarte versehen sind, zahlen bei Erwerb einer<br />

Fahrkarte in <strong>de</strong>n Zügen mit Fahrkartenverkauf gegen Vorlage <strong>de</strong>s<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweise statt <strong>de</strong>s Bordpreises nur <strong>de</strong>n Normalpreis unter<br />

Berücksichtigung etwaiger an Bord erhältlicher Ermäßigungen. Die Bestimmungen in<br />

Nr. 3.9 <strong>de</strong>r BB Personenverkehr bleiben im Übrigen unberührt.<br />

9


Anhang B: Leitfa<strong>de</strong>n zur Mitnahme von orthopädischen<br />

Hilfsmitteln<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die<br />

Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Behin<strong>de</strong>rtenangelegenheiten<br />

____________________________________<br />

<strong>DB</strong> Vertrieb GmbH<br />

____________________________________<br />

Kontaktstelle für<br />

____________________________________<br />

P.DVE (M)<br />

___________________________________<br />

Frankfurt, im März 2012


1 Einleitung 3<br />

2 Ausgangslage 4<br />

2.1 Definition „Orthopädische Hilfsmittel“ 4<br />

2.2 Voraussetzungen seitens <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> 5<br />

2.2.1 Formale Rahmenbedingungen 5<br />

2.2.2 Technische Voraussetzungen 5<br />

3 Analyse <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Hilfsmittel 7<br />

3.1 Rollstühle 7<br />

3.2 Beidarmig bediente Gehhilfen 8<br />

3.3 Einarmig bediente Gehhilfen 8<br />

3.4 Sonstiges 8<br />

3.5 Exkurs: Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel per Kuriergepäck 8<br />

Merkblatt „Orthopädische Hilfsmittel“ 9<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit Hilfsmitteln für die persönliche Mobilität 9<br />

Sonstige Personengruppe mit Hilfsmitteln für die persönliche Mobilität 12<br />

Beför<strong>de</strong>rung im Regelprozess ausgeschlossen 13


1 Einleitung<br />

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von <strong>DB</strong>-MitarbeiterInnen <strong>und</strong> behin<strong>de</strong>rten Reisen<strong>de</strong>n bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln im Zug. Es herrscht teilweise Unklarheit<br />

darüber, welche Hilfsmittel erlaubt <strong>und</strong> wie diese zu erkennen sind. Dieser Leitfa<strong>de</strong>n soll als Orientierungshilfe<br />

für K<strong>und</strong>Innen <strong>und</strong> MitarbeiterInnen dienen.<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage für diese Empfehlungen dienen die technischen Voraussetzungen am <strong>Bahn</strong>steig<br />

<strong>und</strong> im Zug sowie die Abmessungen <strong>de</strong>r am Markt erhältlichen orthopädischen Hilfsmittel.<br />

Bei einer Beför<strong>de</strong>rung auf Rollstuhlstellplätzen (Abgrenzung s. u.) benötigen behin<strong>de</strong>rte K<strong>und</strong>en<br />

sowie eine ggf. unentgeltlich mitreisen<strong>de</strong> Begleitperson (Merkzeichen „B“ im<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis ist hierfür Voraussetzung) eine Fahrtberechtigung für die 2.<br />

Wagenklasse, unabhängig davon, in welcher Wagenklasse <strong>de</strong>r Rollstuhlstellplatz angesie<strong>de</strong>lt<br />

ist.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 3


2 Ausgangslage<br />

2.1 Definition „Orthopädische Hilfsmittel“<br />

Orthopädische Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch (§§ 33, 34 SGB V) als Geräte<br />

<strong>de</strong>finiert, die korrigierend, stützend, ausgleichend o<strong>de</strong>r stützend auf die Haltungs- <strong>und</strong><br />

Bewegungsorgane wirken o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren einzelne Funktionen ersetzen. Sie können in<br />

verschie<strong>de</strong>ne Kategorien eingeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Für diesen Leitfa<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>utend sind die „Hilfsmittel für die persönliche Mobilität“. Dazu<br />

gehören:<br />

❚ Muskelkraftgetriebene Rollstühle<br />

❚ Motorbetriebene Rollstühle<br />

❚ ElektroScooter<br />

❚ Beidarmig bediente Gehilfen (z.B. Rollatoren, Gehgestelle, Laufrä<strong>de</strong>r)<br />

❚ Einarmig bediente Gehhilfen (z.B. Gehstöcke, Achselstützen)<br />

❚ Sonstige Mobilitätshilfen (z.B. Fahrrä<strong>de</strong>r, Mopeds, Segways <strong>und</strong> Roller)<br />

Der größte Teil <strong>de</strong>r sonstigen Mobilitätshilfen wird aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n nicht weiter in<br />

die Betrachtungen einbezogen:<br />

❚ Fahrrä<strong>de</strong>r, Tan<strong>de</strong>ms <strong>und</strong> Roller wer<strong>de</strong>n nicht als Mobilitätshilfsmittel behan<strong>de</strong>lt, weil<br />

sie in erster Linie – unabhängig von einer Behin<strong>de</strong>rung als Sportgerät dienen<br />

(entsprechend auch <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben gemäß SGB IX). Auch unterliegen<br />

sie aus Platzgrün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für Fahrrä<strong>de</strong>r.<br />

❚ Dreirä<strong>de</strong>r, Liegedreirä<strong>de</strong>r, große Microbikes o<strong>de</strong>r lange Laufrä<strong>de</strong>r (>1200 mm) sowie<br />

nicht trennbare Fahrradrollstühle (Handbikes), die speziell für behin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

angeboten wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> nicht zusammenklappbar sind, dienen ihren Nutzerinnen zwar<br />

als orthopädisches Hilfsmittel, können jedoch nicht auf Rollstuhlstellplätzen beför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n, da diese nicht über eine ausreichen<strong>de</strong> Länge/Breite verfügen bzw. <strong>de</strong>r<br />

Zugang (Tür/Gangbreiten) hierauf nicht ausgelegt ist. (Voraussetzungen für die<br />

Beför<strong>de</strong>rung s. 3.2)<br />

❚ Mopeds sind eigenständige Fahrzeuge im Straßenverkehr <strong>und</strong> dürfen im Zug nicht<br />

beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind ausgeschlossen.<br />

❚ Neuartige Fortbewegungsmittel, wie z.B. <strong>de</strong>r „Segway“, sind nicht als orthopädische<br />

Hilfsmittel anerkannt.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 4


2.2 Voraussetzungen seitens <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong><br />

2.2.1 Formale Rahmenbedingungen<br />

Das Sozialgesetzbuch IX legt fest, dass schwerbehin<strong>de</strong>rte Fahrgäste im Öffentlichen Personenverkehr<br />

ein Recht auf Mitnahme eines Krankenfahrstuhls o<strong>de</strong>r sonstiger orthopädischer<br />

Hilfsmittel besitzen, „soweit die Beschaffenheit <strong>de</strong>s Verkehrsmittels dies zulässt“ (§ 145 (2)<br />

Nr. 2).<br />

Auch die Entscheidung <strong>de</strong>r Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2007 „über die<br />

technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich ‚eingeschränkt mobiler Personen’ im<br />

konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem <strong>und</strong> im transeuropäischen<br />

Hochgeschwindigkeitsbahnsystem“, nach ihrer englischen Bezeichnung „TSI PRM“ genannt,<br />

enthält genau jene Maße, die die Deutsche <strong>Bahn</strong> bei <strong>de</strong>r Entscheidung über die Mitnahme von<br />

Rollstühlen zu Gr<strong>und</strong>e legt.<br />

Folglich wird dieser Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel von <strong>de</strong>n technischen<br />

Voraussetzungen bestimmt. Während einige Nahverkehrszüge über großzügige Kapazitäten<br />

zur Mitnahme von Hilfsmitteln im Rahmen ihrer Mehrzweckräume verfügen, erfor<strong>de</strong>rt die<br />

Gestaltung an<strong>de</strong>rer Züge, insbeson<strong>de</strong>re aller <strong>Fernverkehr</strong>szüge, eine restriktive Auslegung. Das<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales stützt diese Vorgehensweise.<br />

Zur Disposition personeller Hilfen ist eine Anmeldung über die Mobilitätsservice-Zentrale unbedingt<br />

zu empfehlen. So kann nicht nur im Vorfeld die Realisierbarkeit <strong>de</strong>r gewünschten Hilfen<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn es wer<strong>de</strong>n Treffpunkte im <strong>Bahn</strong>hof bzw. am Zug vereinbart, um<br />

bedarfsgerecht <strong>und</strong> ohne Verzögerung die Hilfeleistungen durchführen zu können.<br />

Die unentgeltliche Hilfeleistung bei Ein- <strong>und</strong> Ausstiegshilfen für Fahrgäste mit orthopädischen<br />

Hilfsmitteln ist abhängig vom Eintrag <strong>de</strong>s Merkzeichens „G“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis. Zusätzlich<br />

können die Mitarbeiterinnen ein Gepäckstück tragen. Weitere Gepäckstücke können<br />

durch <strong>de</strong>n kostenpflichtigen Gepäckträgerservice übernommen o<strong>de</strong>r im Vorfeld durch Nutzung<br />

<strong>de</strong>s Serviceangebotes „Kuriergepäck“ versandt wer<strong>de</strong>n (s. a. 4. Exkurs).<br />

Weiterhin regeln die Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, dass<br />

Krankenfahrstühle bis 100 kg als Son<strong>de</strong>rgepäck sowie an<strong>de</strong>re orthopädische Hilfsmittel, die<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Maße <strong>und</strong> Gewichte von <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, kostenlos<br />

beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rte Reisen<strong>de</strong> einen Ausweis mit Merkzeichen „G“<br />

vorweisen kann.<br />

2.2.2 Technische Voraussetzungen<br />

2.2.2.1 Fahrzeugseitige Voraussetzungen<br />

Für die Erstellung <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns in Bezug auf die Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel in <strong>de</strong>n<br />

Zügen <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> sind die technischen Voraussetzungen von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung.<br />

❚ Entschei<strong>de</strong>nd für die Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel im Zug ist vor allem <strong>de</strong>r<br />

internationale Standard ISO 7193. Er legt einheitliche Abmessungen für Rollstühle<br />

fest:<br />

❚ Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße<br />

❚ Breite: 700 mm + min. 100 mm für die Hän<strong>de</strong> am Rad<br />

Alle Züge <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, die seit Inkrafttreten <strong>de</strong>r ISO 7193 (1984) eingeführt<br />

wor<strong>de</strong>n sind, entsprechen in <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerecht ausgestatteten Bereichen dieser<br />

Norm.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 5


❚ Weiterhin liegen die Abmessungen <strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rtengerechten Bereiche im Zug<br />

zugr<strong>und</strong>e (Angaben folgen <strong>de</strong>m Programm <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> <strong>AG</strong>, das <strong>de</strong>n sukzessiven Abbau<br />

von Barrieren entlang <strong>de</strong>r Reisekette zum Ziel hat):<br />

❚ Tür/Gangbreite: ≥ 800 mm in Gängen, die zum Schwerbehin<strong>de</strong>rtenabteil<br />

führen<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

≥ 900 mm in rollstuhlgerechten Gängen<br />

❚ Wen<strong>de</strong>fläche im Zug/Behin<strong>de</strong>rtenWC: 1.500 mm x 1.500 mm<br />

❚ Höhe <strong>de</strong>r Tischunterkante am Rollstuhlstellplatz <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Waschtischunterkante im<br />

Sanitärbereich: ≥ 670 mm<br />

Des Weiteren sind die Voraussetzungen am <strong>Bahn</strong>steig zu beachten. Viele Züge im Nah- <strong>und</strong><br />

alle im <strong>Fernverkehr</strong> verfügen nicht über fahrzeuggeb<strong>und</strong>ene Einstiegshilfen. Bis zur<br />

vollständigen Ausstattung <strong>de</strong>r Fahrzeugflotte dienen mobile Einstiegshilfen am <strong>Bahn</strong>steig als<br />

Interimslösung.<br />

2.2.2.2 <strong>Bahn</strong>steigseitige Voraussetzungen<br />

Für die Zielgruppe relevante Informationen zur <strong>Bahn</strong>hofs<strong>und</strong> <strong>Bahn</strong>steigausstattung wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

MitarbeiterInnen <strong>de</strong>r MobilitätsserviceZentrale in einer Datenbank zur Verfügung gestellt. Sie<br />

verfügt u.a. über Informationen zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Parametern:<br />

❚ Stufenfreiheit<br />

❚ Zeitraum <strong>de</strong>r Hilfeleistung<br />

❚ Aufzüge<br />

❚ Rollstuhlhubgeräte<br />

❚ Sonstige Einstiegshilfen (z.B. Treppenraupen)<br />

❚ Gepäckhilfen<br />

❚ Treffpunkt<br />

An je<strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>hof, an <strong>de</strong>m eine Hilfeleistung angeboten wird, stehen Rollstuhlhubgeräte mit<br />

<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Abmessungen <strong>und</strong> Traglasten zur Verfügung.<br />

❚ Traglast: 250 kg bis 350 kg<br />

❚ Maße: 1200 mm x 800 mm (Plattformgröße)<br />

Die Rollstuhlhubgeräte sind auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s internationalen Standards EN 2921, EN 2922, EN<br />

50099 sowie EN 1493 (Hebebühnen) konstruiert.<br />

Bei <strong>de</strong>r Betrachtung einzelner orthopädischer Hilfsmittel hinsichtlich ihrer Beför<strong>de</strong>rungsfähigkeit<br />

müssen die oben genannten Kriterien immer erfüllt sein um eine Beför<strong>de</strong>rung zu gewährleisten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Anmeldung bei <strong>de</strong>r Mobilitätsservice-Zentrale ist es notwendig, sowohl das Gesamtgewicht<br />

von Rollstuhl <strong>und</strong> zu beför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Person sowie die Länge <strong>und</strong> Breite <strong>de</strong>s Rollstuhls anzugeben.<br />

Die Mitarbeiterinnen können einen Abgleich mit <strong>de</strong>r Tragfähigkeit <strong>de</strong>r am <strong>Bahn</strong>hof vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Einstiegshilfen vornehmen. Nicht angemel<strong>de</strong>te Reisen<strong>de</strong> teilen diese Angaben <strong>de</strong>n<br />

Servicemitarbeiterinnen am <strong>Bahn</strong>hof mit.<br />

Seite 6


3 Analyse <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Hilfsmittel<br />

Alle folgen<strong>de</strong>n Angaben beruhen auf einer stichprobenartigen Untersuchung <strong>de</strong>s Angebots an<br />

orthopädischen Hilfsmitteln bezüglich Abmessung <strong>und</strong> Gewicht. Für die Untersuchung wur<strong>de</strong><br />

auf das Hilfsmittelverzeichnis zurückgegriffen.<br />

3.1 Rollstühle<br />

Der Rollstuhl ist ein weit verbreitetes orthopädisches Hilfsmittel, das schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen<br />

ein mobiles Leben ermöglicht. Es gibt zwei Arten von Rollstühlen:<br />

❚ Muskelkraftgetriebene Rollstühle<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung mit <strong>de</strong>r <strong>Bahn</strong> stellen die muskelkraftgetriebenen Rollstühle die<br />

geringsten Probleme dar. Sie entsprechen fast durchgängig (mit geringen Abweichungen) <strong>de</strong>r<br />

ISO-Norm <strong>und</strong> wiegen selten mehr als 20 kg. Vorausgesetzt entsprechen<strong>de</strong>r Kapazitäten im<br />

Zug (Anmeldung erwünscht) <strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>ner Einstiegshilfen steht <strong>de</strong>r Mitnahme dieser<br />

Rollstühle nichts im Wege.<br />

Eine Beson<strong>de</strong>rheit stellen handgetriebene Fahrradrollstühle, sog. Handbikes, dar. Wenn diese<br />

Hilfsmittel nicht in zwei Teile getrennt wer<strong>de</strong>n können, ist die Nutzung von Hubgeräten aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Gesamtlänge nicht möglich. Lediglich bei Verwendung von Rampen an Zugängen zu<br />

Mehrzweckabteilen ist die Beför<strong>de</strong>rung nach <strong>de</strong>n Bestimmungen für die Fahrradmitnahme<br />

möglich. Bei Trennung <strong>de</strong>s manuell betriebenen Rollstuhls vom Handantrieb mit Vor<strong>de</strong>rrad sind<br />

die Nutzung <strong>de</strong>r Einstiegshilfen <strong>und</strong> die Unterbringung im Rollstuhlbereich <strong>de</strong>r Züge sowie die<br />

unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung möglich.<br />

❚ Motorbetriebene Rollstühle<br />

Auch die meisten motorisierten Rollstühle entsprechen in Länge <strong>und</strong> Breite <strong>de</strong>r ISONorm. Ein<br />

großes Problem stellt das Gewicht <strong>de</strong>r Elektrorollstühle dar. Es liegt zumeist bei ca. 120 kg,<br />

nicht selten auch darüber.<br />

❚ Elektro-Scooter<br />

Bei diesen Hilfsmitteln ist eine große Typenvielfalt gebräuchlich. Zumeist sind die Nutzerinnen<br />

alternativ auf einen Rollstuhl angewiesen. Eine unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung von Elektro-<br />

Scootern <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Unterbringung auf <strong>de</strong>m Rollstuhlstellplatz ist von <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r ISO-<br />

Maße, <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Gewichtsgrenzen sowie einer amtlich anerkannten Gehbehin<strong>de</strong>rung<br />

(Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis mit Merkzeichen „G“) abhängig. Sofern eine dieser<br />

Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist eine Beför<strong>de</strong>rung auszuschließen.<br />

Ausgeschlossen sind: übergroße Outdoor- (Allrad-) Freizeitrollstühle, ggf. mit<br />

Straßenzulassung, sowie Elektro-Scooter, die nicht <strong>de</strong>r ISO-Norm o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Gewichtsgrenzen<br />

entsprechen sowie nicht durch gehbehin<strong>de</strong>rte Personen genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 7


3.2 Beidarmig bediente Gehhilfen<br />

Gehgestelle, Rollatoren, spezielle Roller mit Sitzfläche für kleinwüchsige Menschen,<br />

Microbikes <strong>und</strong> Laufrä<strong>de</strong>r müssen nicht mit einer Einstiegshilfe verla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, da sie nicht<br />

so groß <strong>und</strong> nicht so schwer wie Rollstühle sind. Benötigt wird jedoch ein Servicemitarbeiter,<br />

<strong>de</strong>r beim Einsteigen hilft, sofern keine Begleitperson vorhan<strong>de</strong>n ist. Fast alle Gehhilfen sind<br />

klappbar <strong>und</strong> können durch Begleitpersonen o<strong>de</strong>r das Zugpersonal unter o<strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>n<br />

Sitzen bzw. in <strong>de</strong>n Gepäckregalen verstaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Dreirä<strong>de</strong>r, Liegedreirä<strong>de</strong>r, lange Laufrä<strong>de</strong>r, große Microbikes <strong>und</strong> nicht trennbare<br />

Fahrradrollstühle (Handbikes), die nicht <strong>de</strong>r ISONorm entsprechen, können nur auf<br />

Fahrradstellplätzen beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Eine Fahrradkarte ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die<br />

Reisen<strong>de</strong>n über einen Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis verfügen, in <strong>de</strong>m ihre Gehbehin<strong>de</strong>rung<br />

(Merkzeichen „G“) nachgewiesen ist.<br />

Die Mitnahme eines übergroßen, nicht zusammenklappbaren Rollators muss im Einzelfall – u.<br />

U. auch erst vor Ort untersagt wer<strong>de</strong>n, falls die Einstiegsverhältnisse sowie die Bewegungs-<br />

<strong>und</strong> Stellflächen im Zug die Beför<strong>de</strong>rung nicht erlauben.<br />

3.3 Einarmig bediente Gehhilfen<br />

Die Mitnahme von Gehstöcken <strong>und</strong> Gehstützen durch ältere, kranke o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

bereitet im Gr<strong>und</strong>satz keine Probleme. Sie sind platzsparend <strong>und</strong> leicht verstaubar. Beson<strong>de</strong>re<br />

Vorsicht in Bezug auf sichere Verstauung ist bei Gehstöcken mit drei o<strong>de</strong>r mehr Stützbeinen geboten.<br />

3.4 Sonstiges<br />

Bei allen an<strong>de</strong>ren, hier nicht aufgeführten, Geräten ist davon auszugehen, dass sie nicht als orthopädische<br />

Hilfsmittel unentgeltlich auf Rollstuhlstellplätzen o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren Zugbereichen<br />

bzw. im Rahmen <strong>de</strong>r Fahrradmitnahme beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.5 Exkurs: Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel per Kuriergepäck<br />

Reisen<strong>de</strong>, die ihr Hilfsmittel nicht bei <strong>de</strong>r Zugfahrt mitnehmen können o<strong>de</strong>r wollen, haben die<br />

Möglichkeit, es als Kuriergepäck beför<strong>de</strong>rn zu lassen. Dabei wer<strong>de</strong>n Rollstühle<br />

(Krankenfahrstühle) kostenfrei beför<strong>de</strong>rt, wenn das Merkzeichen „G“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

<strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong>n eingetragen ist (1 Hilfsmittel/Fahrt).<br />

Bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel als Kuriergepäck sind folgen<strong>de</strong> Bedingungen zu<br />

erfüllen:<br />

a) Maximalmaße: Länge x Breite x Höhe: 1,25 x 1,10 x 1,60 m<br />

b) Maximalgewicht: 250 kg<br />

c) Dreirädrige Krankenfahrstühle, Krankenfahrrä<strong>de</strong>r, Handbikes sowie Elektrorollstühle<br />

<strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Elektrofahrzeuge sind von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung als Kuriergepäck ausgeschlossen.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 8


Merkblatt „Orthopädische Hilfsmittel“<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit Hilfsmitteln für die persönliche Mobilität<br />

Folgen<strong>de</strong> orthopädische Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n für schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit entsprechen<strong>de</strong><br />

m Ausweis (Vermerk „G“), vorbehaltlich <strong>de</strong>r Platzverfügbarkeit, kostenlos beför<strong>de</strong>rt.<br />

1. Auf Rollstuhlstellplätzen<br />

Muskelkraftgetriebene Rollstühle (max. Länge: 1.200 mm, Breite: 700 mm; nach ISO 7193).<br />

Handgetriebene Fahrradrollstühle (sog. „Handbikes“), nur wenn Rollstuhl <strong>und</strong> Fahrradteil<br />

trennbar sind.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 9


Elektrorollstühle (max. Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite: 700 mm; nach ISO<br />

7193), wenn das Gesamtgewicht Rollstuhl <strong>und</strong> Nutzern die Tragfähigkeit <strong>de</strong>r Einstiegshilfe nicht<br />

überschreitet (250 kg bzw. 350 kg).<br />

Elektro-Scooter, nur dann, wenn sie die Maße <strong>de</strong>r ISO-Norm für Rollstühle <strong>und</strong> die<br />

festgelegten Gewichtsgrenzen (inkl. Nutzern) von 250 kg bzw. 350 kg nicht überschreiten.<br />

Nicht klappbare Gehgestelle, Laufrä<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Rollatoren sowie Microbikes auf <strong>de</strong>m<br />

Rollstuhlstellplatz, sofern das Merkzeichen „G“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 10


2. In allen Fahrgastbereichen<br />

Klappbare Gehgestelle <strong>und</strong> Rollatoren, wenn sie wie Handgepäck verstaut wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

Gehstöcke <strong>und</strong> Gehstützen, wenn sie gefährdungslos verstaut wer<strong>de</strong>n können.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 11


Sonstige Personengruppen mit Hilfsmitteln für die persönliche Mobilität<br />

Folgen<strong>de</strong> Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n analog eines Fahrrads in Zügen mit Fahrradmitnahme<br />

kostenpflichtig im Rahmen <strong>de</strong>r technischen Möglichkeiten (Tür- o<strong>de</strong>r Gangbreiten) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

verfügbaren Kapazitäten beför<strong>de</strong>rt:<br />

Liegerä<strong>de</strong>r, Dreirä<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Tan<strong>de</strong>ms<br />

Lange Laufrä<strong>de</strong>r<br />

Handgetriebene Fahrradrollstühle, die nicht falt- bzw. zerlegbar <strong>und</strong> dadurch nicht verladbar<br />

sind.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 12


Von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung sind folgen<strong>de</strong> Hilfsmittel ausgeschlossen:<br />

Motorroller, Mopeds, Quads, etc. (Freizeito<strong>de</strong>r Verkehrsmittel)<br />

Rollstühle, <strong>de</strong>ren Gesamtgewicht die Tragfähigkeit <strong>de</strong>r Einstiegshilfe übersteigt <strong>und</strong> somit nicht<br />

verla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />

Elektro-Scooter, die <strong>de</strong>r ISO-Norm für Rollstühle <strong>und</strong> <strong>de</strong>n festgelegten Gewichtsgrenzen nicht<br />

entsprechen <strong>und</strong> nicht verla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />

Mobil mit Handicap –<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

Seite 13


1. Anwendungsbereich<br />

Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für beson<strong>de</strong>re Personengruppen<br />

(Beson<strong>de</strong>re Personengruppen)<br />

Diese Bedingungen ergänzen die Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen<br />

<strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) in ihrer jeweils aktuellen Fassung für die in<br />

Nr. 2 <strong>und</strong> Nr. 3 genannten beson<strong>de</strong>ren Personengruppen. Die BB Personenverkehr gelten jedoch<br />

nur, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong>de</strong>res ergibt.<br />

2. Personen mit Behin<strong>de</strong>rungen (schwerbehin<strong>de</strong>rte <strong>und</strong> schwerkriegsbeschädigte<br />

Menschen)<br />

2.1 Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

Die Beför<strong>de</strong>rung schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen <strong>und</strong> ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>r §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX).<br />

2.2 <strong>Zugangsregeln</strong> nach TSI PRM<br />

2.2.1 Orthopädische Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Zügen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r technischen<br />

Voraussetzungen beför<strong>de</strong>rt. Rollstühle müssen <strong>de</strong>m internationalen Standard ISO 7193 - Länge:<br />

1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite: 700 mm + min. 100 mm für die Hän<strong>de</strong> am Rad entsprechen.<br />

Als Ersatz für fahrzeuggeb<strong>und</strong>ene Einstiegshilfen dienen mobile Einstiegshilfen am<br />

<strong>Bahn</strong>steig als Interimslösung. An <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>höfen, an <strong>de</strong>nen Hilfeleistung möglich ist, stehen<br />

Rollstuhlhubgeräte mit einer Traglast von 250 kg (auf Anfrage bis 350 kg) <strong>und</strong> einer Plattformgröße<br />

1200mm x 800 mm zur Verfügung.<br />

2.2.2 Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit <strong>de</strong>m Merkzeichen „G“ o<strong>de</strong>r „aG“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

können ein nachfolgend aufgeführtes Hilfsmitel (i) Dreirad, (ii) Liegedreirad, (iii) langes<br />

Laufrad (> 1200 mm) o<strong>de</strong>r (iv) nicht trennbarer Fahrradrollstuhl (Handbike) abweichend von<br />

Nr. 8 BB Personenverkehr in <strong>de</strong>n Zügen gegen Vorlage <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises unentgeltlich<br />

mitführen, sofern in <strong>de</strong>n Zügen ausreichend Platz vorhan<strong>de</strong>n ist. Die Bestimmungen<br />

nach Nr. 8.4.3 BB Personenverkehr bleiben davon unberührt.<br />

2.3 Hilfeleistung<br />

2.3.1 Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor/während <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung, z. B. Ein-/<br />

Ausstiegshilfe, kann die Anmeldung für Hilfeleistungen an ausgewiesenen <strong>Bahn</strong>höfen für Reisen<br />

innerhalb Deutschlands am Tag vor Reiseantritt (täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr) bei <strong>de</strong>r<br />

Mobilitätsservice-Zentrale erfolgen. In beson<strong>de</strong>ren Fällen, z. B. Hilfeleistungen durch Dritte können<br />

abweichen<strong>de</strong> Anmel<strong>de</strong>fristen gelten. Alle Informationen über Hilfeleistungen <strong>und</strong> die Barrierefreiheit<br />

<strong>de</strong>r <strong>Bahn</strong>höfe können über www.bahnhof.<strong>de</strong>, www.bahn.<strong>de</strong>/barrierefrei o<strong>de</strong>r über die<br />

Mobilitätsservice-Zentrale eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.3.2 Beim Erwerb von zuggeb<strong>und</strong>enen Fahrkarten bzw. bei Fahrplanauskünften über die<br />

Mobilitätsservice-Zentrale <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> wer<strong>de</strong>n die für die jeweiligen <strong>Bahn</strong>höfe festgelegten verlängerten<br />

Min<strong>de</strong>stumsteigezeiten für mobilitätseingeschränkte Reisen<strong>de</strong> zugr<strong>und</strong>e gelegt.


Besteht <strong>de</strong>r mobilitätseingeschränkte Reisen<strong>de</strong> jedoch trotz eines entsprechen<strong>de</strong>n Hinweises<br />

ausdrücklich auf <strong>de</strong>n Erwerb einer Fahrkarte für eine Verbindung mit Unterschreitung dieser<br />

Min<strong>de</strong>stumsteigezeiten <strong>und</strong> wird <strong>de</strong>shalb auf seinen Wunsch abweichend die Verbindung unter<br />

Anwendung kürzerer Umsteigezeit gebucht, ist die <strong>DB</strong> <strong>AG</strong> von <strong>de</strong>r Haftung nach Nr. 9 BB Personenverkehr<br />

für ein Anschlussversäumnis <strong>und</strong> eine dadurch verursachte verspätete Ankunft<br />

am Zielort befreit, wenn sie nachweisen kann, dass die Ankunftsverspätung ausschließlich auf<br />

<strong>de</strong>r Buchung einer Verbindung mit einer verkürzten Umsteigezeit beruht.<br />

2.4 Schwerkriegsbeschädigte<br />

Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Regelung in Nr. 2.1 wer<strong>de</strong>n Schwerkriegsbeschädigte, <strong>de</strong>ren Erwerbsfähigkeit<br />

durch die Lei<strong>de</strong>n um min<strong>de</strong>stens 70 % gemin<strong>de</strong>rt ist <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren körperlicher Zustand eine ständige<br />

Unterbringung in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse erfor<strong>de</strong>rt (i) in Zügen <strong>de</strong>r Produktklasse C unentgeltlich<br />

in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse <strong>und</strong> (ii) in allen übrigen Zügen mit einer Fahrkarte zum Normalpreis<br />

für die 2. Wagenklasse in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse beför<strong>de</strong>rt. Dies gilt nur, wenn das Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r<br />

ständigen Unterbringung in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse in <strong>de</strong>m Ausweis <strong>de</strong>s schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen<br />

entsprechend vermerkt ist. Für eine Beför<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r 1. Wagenklasse <strong>de</strong>s ICE Sprinter<br />

ist <strong>de</strong>r Aufpreis nach Nr. 3.8.1 <strong>de</strong>r BB Personenverkehr für diese Wagenklasse zu zahlen.<br />

2.5 Fahrkartenverkauf im Zug<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit einem Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung von min<strong>de</strong>stens 50, die bei Antritt<br />

<strong>de</strong>r Reise nicht mit einer Fahrkarte versehen sind, zahlen bei Erwerb einer Fahrkarte in <strong>de</strong>n<br />

Zügen mit Fahrkartenverkauf gegen Vorlage <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweise statt <strong>de</strong>s Bordpreises<br />

nur <strong>de</strong>n Normalpreis unter Berücksichtigung etwaiger an Bord erhältlicher Ermäßigungen.<br />

Die Bestimmungen in Nr. 3.9 <strong>de</strong>r BB Personenverkehr bleiben im Übrigen unberührt.<br />

3. B<strong>und</strong>eswehrangehörige<br />

3.1 Dienstantrittsreisen<br />

3.1.1 Durch die B<strong>und</strong>eswehr zum Zwecke <strong>de</strong>s Dienstantritts ausgegebene Gutscheine wer<strong>de</strong>n<br />

von personalbedienten Verkaufsstellen gegen Fahrkarten zur Beför<strong>de</strong>rung für die in <strong>de</strong>m Gutschein<br />

angegebene Verbindung <strong>und</strong> Wagenklasse eingetauscht. In Verbindung mit <strong>de</strong>m Einberufungsbescheid<br />

berechtigen die Gutscheine ebenfalls zur Beför<strong>de</strong>rung für die in Satz 1 genannte<br />

Wagenklasse <strong>und</strong> Verbindung.<br />

3.1.2 Bei Fahrten außerhalb <strong>de</strong>r Wegeangaben (Umwege) bzw. in einer höheren Produktklasse<br />

hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> die Differenz zwischen <strong>de</strong>n Normalpreisen <strong>de</strong>s im Gutschein ausgewiesenen<br />

Weges bzw. Produktklasse <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Umweges bzw. <strong>de</strong>r höheren Produktklasse zu zahlen.<br />

3.2 Familienheimfahrten<br />

3.2.1 Zwischen <strong>de</strong>n zum Dienst- <strong>und</strong> Wohnort günstig gelegenen <strong>Bahn</strong>höfen wer<strong>de</strong>n in allen<br />

Produktklassen in <strong>de</strong>r 2. Wagenklasse unentgeltlich (i) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst<br />

leisten <strong>und</strong> (ii) Wehrüben<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Wehrübung 12 Tage o<strong>de</strong>r länger dauert beför<strong>de</strong>rt, sofern die<br />

Fahrtkosten aufgr<strong>und</strong> einer Vereinbarung vom B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Verteidigung übernommen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

3.2.2 Ein Anspruch auf unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung nach Nr. 3.2.1 besteht für Soldaten <strong>und</strong><br />

Wehrüben<strong>de</strong> nur bei Vorlage eines Berechtigungsausweises nach <strong>de</strong>m Muster <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eswehr<br />

in Verbindung mit <strong>de</strong>m Truppenausweis bei <strong>de</strong>r Fahrkartenkontrolle <strong>und</strong> nur für die im Berechtigungsausweis<br />

zuletzt eingetragene <strong>und</strong> von <strong>de</strong>r Dienststelle bestätigte Verbindung.<br />

3.2.3 Bei Umwegen hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> die Differenz zwischen <strong>de</strong>n Normalpreisen <strong>de</strong>s im Berechtigungs-<br />

bzw. Dienstausweis ausgewiesenen Weges <strong>und</strong> <strong>de</strong>s neuen Weges zu zahlen.


Mobil mit Handicap<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die<br />

Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel<br />

−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−<br />

P.DVE (M)<br />

−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−<br />

März 2012<br />

1


1 Einleitung 3<br />

2 Ausgangslage 4<br />

2.1 Definition „Orthopädische Hilfsmittel“ 4<br />

2.2 Voraussetzungen seitens <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> 4<br />

2.2.1 Formale Rahmenbedingungen 4<br />

2.2.2 Technische Voraussetzungen 5<br />

3 Analyse <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Hilfsmittel 7<br />

3.1 Rollstühle 7<br />

3.2 Beidarmig bediente Gehhilfen 8<br />

3.3 Einarmig bediente Gehhilfen 8<br />

3.4 Sonstiges 8<br />

3.5 Exkurs: Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel per Kuriergepäck 9<br />

Merkblatt „Orthopädische Hilfsmittel“ 10<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit Hilfsmitteln für die persönliche Mobilität 10<br />

Sonstige Personengruppe mit Hilfsmitteln für die persönliche Mobilität 13<br />

Beför<strong>de</strong>rung im Regelprozess ausgeschlossen 14<br />

2


1 Einleitung<br />

Vielfältige Anfragen von behin<strong>de</strong>rten Reisen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>DB</strong>-MitarbeiterInnen bezüglich <strong>de</strong>r Mitnahme<br />

von orthopädischen Hilfsmitteln im Zug zeigen, das teilweise Unklarheit darüber<br />

herrscht, welche Hilfsmittel erlaubt <strong>und</strong> wie diese zu erkennen sind. Dieser Leitfa<strong>de</strong>n hat<br />

Empfehlungscharakter <strong>und</strong> soll als Orientierungshilfe für K<strong>und</strong>Innen <strong>und</strong> MitarbeiterInnen dienen.<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage für diese Empfehlungen dienen die technischen Voraussetzungen am <strong>Bahn</strong>steig<br />

<strong>und</strong> im Zug sowie die Abmessungen <strong>de</strong>r am Markt erhältlichen orthopädischen Hilfsmittel.<br />

Bei einer Beför<strong>de</strong>rung auf Rollstuhlstellplätzen (Abgrenzung s. u.) benötigen behin<strong>de</strong>rte K<strong>und</strong>en<br />

sowie eine ggf. unentgeltlich mitreisen<strong>de</strong> Begleitperson (Merkzeichen „B“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

ist hierfür Voraussetzung) eine Fahrtberechtigung für die 2. Wagenklasse,<br />

unabhängig davon, in welcher Wagenklasse <strong>de</strong>r Rollstuhlstellplatz angesie<strong>de</strong>lt ist.


2 Ausgangslage<br />

2.1 Definition „Orthopädische Hilfsmittel“<br />

Orthopädische Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch (§§ 33, 34 SGB V) als Geräte<br />

<strong>de</strong>finiert, die korrigierend, stützend, ausgleichend o<strong>de</strong>r stützend auf die Haltungs- <strong>und</strong> Bewegungsorgane<br />

wirken o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren einzelne Funktionen ersetzen. Sie können in verschie<strong>de</strong>ne<br />

Kategorien eingeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Für diesen Leitfa<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>utend sind die „Hilfsmittel für die persönliche Mobilität“. Dazu gehören:<br />

❚ Muskelkraftgetriebene Rollstühle<br />

❚ Motorbetriebene Rollstühle<br />

❚ ElektroScooter<br />

❚ Beidarmig bediente Gehilfen (z.B. Rollatoren, Gehgestelle, Laufrä<strong>de</strong>r)<br />

❚ Einarmig bediente Gehhilfen (z.B. Gehstöcke, Achselstützen)<br />

❚ Sonstige Mobilitätshilfen (z.B. Fahrrä<strong>de</strong>r, Mopeds, Segways <strong>und</strong> Roller)<br />

Der größte Teil <strong>de</strong>r sonstigen Mobilitätshilfen wird aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n nicht weiter<br />

in die Betrachtungen einbezogen:<br />

❚Fahrrä<strong>de</strong>r, Tan<strong>de</strong>ms <strong>und</strong> Roller wer<strong>de</strong>n nicht als Mobilitätshilfsmittel behan<strong>de</strong>lt, weil<br />

sie in erster Linie – unabhängig von einer Behin<strong>de</strong>rung als Sportgerät dienen (entsprechend<br />

auch <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben gemäß SGB IX). Auch unterliegen sie<br />

aus Platzgrün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen für Fahrrä<strong>de</strong>r.<br />

❚ Dreirä<strong>de</strong>r, Liegedreirä<strong>de</strong>r, große Microbikes o<strong>de</strong>r lange Laufrä<strong>de</strong>r (>1200 mm) sowie<br />

nicht trennbare Fahrradrollstühle (Handbikes), die speziell für behin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

angeboten wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> nicht zusammenklappbar sind, dienen ihren Nutzerinnen<br />

zwar als orthopädisches Hilfsmittel, können jedoch nicht auf Rollstuhlstellplätzen beför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n, da diese nicht über eine ausreichen<strong>de</strong> Länge/Breite verfügen bzw.<br />

<strong>de</strong>r Zugang (Tür/Gangbreiten) hierauf nicht ausgelegt ist. (Voraussetzungen für die<br />

Beför<strong>de</strong>rung s. 3.2)<br />

❚ Mopeds sind eigenständige Fahrzeuge im Straßenverkehr <strong>und</strong> dürfen im Zug nicht<br />

beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind ausgeschlossen.<br />

❚ Neuartige Fortbewegungsmittel, wie z.B. <strong>de</strong>r „Segway“, sind nicht als orthopädische<br />

Hilfsmittel anerkannt.<br />

2.2 Voraussetzungen seitens <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong><br />

2.2.1 Formale Rahmenbedingungen<br />

Das Sozialgesetzbuch IX legt fest, dass schwerbehin<strong>de</strong>rte Fahrgäste im Öffentlichen Personenverkehr<br />

ein Recht auf Mitnahme eines Krankenfahrstuhls o<strong>de</strong>r sonstiger orthopädischer<br />

Hilfsmittel besitzen, „soweit die Beschaffenheit <strong>de</strong>s Verkehrsmittels dies zulässt“ (§ 145 (2)<br />

Nr. 2).<br />

Seite 4 von 13


Auch die Entscheidung <strong>de</strong>r Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2007 „über die<br />

technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich ‚eingeschränkt mobiler Personen’<br />

im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem <strong>und</strong> im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem“,<br />

nach ihrer englischen Bezeichnung „TSI PRM“ genannt, enthält<br />

genau jene Maße, die die Deutsche <strong>Bahn</strong> bei <strong>de</strong>r Entscheidung über die Mitnahme von Rollstühlen<br />

zu Gr<strong>und</strong>e legt.<br />

Folglich wird dieser Leitfa<strong>de</strong>n für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel von <strong>de</strong>n technischen<br />

Voraussetzungen bestimmt. Er gilt für alle Nah- <strong>und</strong> <strong>Fernverkehr</strong>szüge <strong>de</strong>r Deutschen<br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>; tariflich übergeordnete Regelungen, z. B. von Verkehrsverbün<strong>de</strong>n, können an<strong>de</strong>re<br />

Festlegungen treffen. Während einige Nahverkehrszüge über großzügige Kapazitäten zur<br />

Mitnahme von Hilfsmitteln im Rahmen ihrer Mehrzweckräume verfügen, erfor<strong>de</strong>rt die Gestaltung<br />

an<strong>de</strong>rer Züge, insbeson<strong>de</strong>re aller <strong>Fernverkehr</strong>szüge, eine restriktive Auslegung. Das<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales stützt diese Vorgehensweise.<br />

Zur Disposition personeller Hilfen ist eine Anmeldung über die Mobilitätsservice-Zentrale unbedingt<br />

zu empfehlen. So kann nicht nur im Vorfeld die Realisierbarkeit <strong>de</strong>r gewünschten Hilfen<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn es wer<strong>de</strong>n Treffpunkte im <strong>Bahn</strong>hof bzw. am Zug vereinbart, um<br />

bedarfsgerecht <strong>und</strong> ohne Verzögerung die Hilfeleistungen durchführen zu können.<br />

Die unentgeltliche Hilfeleistung bei Ein- <strong>und</strong> Ausstiegshilfen für Fahrgäste mit orthopädischen<br />

Hilfsmitteln ist abhängig vom Eintrag <strong>de</strong>s Merkzeichens „G“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis.<br />

Zusätzlich können die Mitarbeiterinnen ein Gepäckstück tragen. Weitere Gepäckstücke können<br />

durch <strong>de</strong>n kostenpflichtigen Gepäckträgerservice übernommen o<strong>de</strong>r im Vorfeld durch<br />

Nutzung <strong>de</strong>s Serviceangebotes „Kuriergepäck“ versandt wer<strong>de</strong>n (s. a. 4. Exkurs).<br />

Weiterhin regeln die Beför<strong>de</strong>rungsbedingungen <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, dass Krankenfahrstühle<br />

bis 100 kg als Son<strong>de</strong>rgepäck sowie an<strong>de</strong>re orthopädische Hilfsmittel, die aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte von <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> unentgeltlich beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, kostenlos beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn <strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rte Reisen<strong>de</strong> einen Ausweis mit Merkzeichen „G“ vorweisen kann.<br />

2.2.2 Technische Voraussetzungen<br />

2.2.2.1 Fahrzeugseitige Voraussetzungen<br />

Für die Erstellung <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns in Bezug auf die Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel in<br />

<strong>de</strong>n Zügen <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> sind die technischen Voraussetzungen von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Be<strong>de</strong>utung.<br />

❚ Entschei<strong>de</strong>nd für die Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel im Zug ist vor allem<br />

<strong>de</strong>r internationale Standard ISO 7193. Er legt einheitliche Abmessungen für Rollstühle<br />

fest:<br />

❚ Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße<br />

❚ Breite: 700 mm + min. 100 mm für die Hän<strong>de</strong> am Rad<br />

Alle Züge <strong>de</strong>r Deutschen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, die seit Inkrafttreten <strong>de</strong>r ISO 7193 (1984) eingeführt<br />

wor<strong>de</strong>n sind, entsprechen in <strong>de</strong>n behin<strong>de</strong>rtengerecht ausgestatteten Bereichen dieser<br />

Norm.<br />

❚ Weiterhin liegen die Abmessungen <strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rtengerechten Bereiche im Zug<br />

zugr<strong>und</strong>e (Angaben folgen <strong>de</strong>m Programm <strong>de</strong>r <strong>DB</strong> <strong>AG</strong>, das <strong>de</strong>n sukzessiven Abbau<br />

von Barrieren entlang <strong>de</strong>r Reisekette zum Ziel hat):<br />

❚ Tür/Gangbreite: ≥ 800 mm in Gängen, die zum Schwerbehin<strong>de</strong>rtenabteil führen<br />

≥ 850 mm in rollstuhlgerechten Gängen<br />

❚ Wen<strong>de</strong>fläche im Zug/Behin<strong>de</strong>rten-WC: 1.500 mm x 1.500 mm<br />

❚ Höhe <strong>de</strong>r Tischunterkante am Rollstuhlstellplatz <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Waschtischunterkante im<br />

Sanitärbereich: ≥ 670 mm<br />

Seite 5 von 13


Des Weiteren sind die Voraussetzungen am <strong>Bahn</strong>steig zu beachten. Viele Züge im Nah- <strong>und</strong><br />

alle im <strong>Fernverkehr</strong> verfügen nicht über fahrzeuggeb<strong>und</strong>ene Einstiegshilfen. Bis zur vollständigen<br />

Ausstattung <strong>de</strong>r Fahrzeugflotte dienen mobile Einstiegshilfen am <strong>Bahn</strong>steig als Interimslösung.<br />

2.2.2.2 <strong>Bahn</strong>steigseitige Voraussetzungen<br />

Für die Zielgruppe relevante Informationen zur <strong>Bahn</strong>hofs<strong>und</strong> <strong>Bahn</strong>steigausstattung wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n MitarbeiterInnen <strong>de</strong>r Mobilitätsservice-Zentrale in einer Datenbank zur Verfügung gestellt.<br />

Sie verfügt u.a. über Informationen zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Parametern:<br />

❚ Stufenfreiheit<br />

❚ Zeitraum <strong>de</strong>r Hilfeleistung<br />

❚ Aufzüge<br />

❚ Rollstuhlhubgeräte<br />

❚ Sonstige Einstiegshilfen (z.B. Treppenraupen)<br />

❚ Gepäckhilfen<br />

❚ Treffpunkt<br />

An je<strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>hof, an <strong>de</strong>m eine Hilfeleistung angeboten wird, stehen Rollstuhlhubgeräte mit<br />

<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Abmessungen <strong>und</strong> Traglasten zur Verfügung.<br />

❚ Traglast: 250 kg bis 350 kg<br />

❚ Maße: 1200 mm x 800 mm (Plattformgröße)<br />

Die Rollstuhlhubgeräte sind auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s internationalen Standards EN 2921, EN 2922,<br />

EN 50099 sowie EN 1493 (Hebebühnen) konstruiert.<br />

Bei <strong>de</strong>r Betrachtung einzelner orthopädischer Hilfsmittel hinsichtlich ihrer Beför<strong>de</strong>rungsfähigkeit<br />

müssen die oben genannten Kriterien immer erfüllt sein um eine Beför<strong>de</strong>rung zu gewährleisten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Anmeldung bei <strong>de</strong>r Mobilitätsservice-Zentrale ist es notwendig, sowohl das<br />

Gesamtgewicht von Rollstuhl <strong>und</strong> zu beför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Person sowie die Länge <strong>und</strong> Breite <strong>de</strong>s<br />

Rollstuhls anzugeben. Die Mitarbeiterinnen können einen Abgleich mit <strong>de</strong>r Tragfähigkeit <strong>de</strong>r<br />

am <strong>Bahn</strong>hof vorhan<strong>de</strong>nen Einstiegshilfen vornehmen. Nicht angemel<strong>de</strong>te Reisen<strong>de</strong> teilen<br />

diese Angaben <strong>de</strong>n Servicemitarbeiterinnen am <strong>Bahn</strong>hof mit.<br />

Seite 6 von 13


3 Analyse <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Hilfsmittel<br />

Alle folgen<strong>de</strong>n Angaben beruhen auf einer stichprobenartigen Untersuchung <strong>de</strong>s Angebots an<br />

orthopädischen Hilfsmitteln bezüglich Abmessung <strong>und</strong> Gewicht. Für die Untersuchung wur<strong>de</strong><br />

auf das Hilfsmittelverzeichnis zurückgegriffen.<br />

3.1 Rollstühle<br />

Der Rollstuhl ist ein weit verbreitetes orthopädisches Hilfsmittel, das schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen<br />

ein mobiles Leben ermöglicht. Es gibt zwei Arten von Rollstühlen:<br />

❚ Muskelkraftgetriebene Rollstühle<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung mit <strong>de</strong>r <strong>Bahn</strong> stellen die muskelkraftgetriebenen Rollstühle die<br />

geringsten Probleme dar. Sie entsprechen fast durchgängig (mit geringen Abweichungen) <strong>de</strong>r<br />

ISO-Norm <strong>und</strong> wiegen selten mehr als 20 kg. Vorausgesetzt entsprechen<strong>de</strong>r Kapazitäten im<br />

Zug (Anmeldung erwünscht) <strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>ner Einstiegshilfen steht <strong>de</strong>r Mitnahme dieser Rollstühle<br />

nichts im Wege.<br />

Eine Beson<strong>de</strong>rheit stellen handgetriebene Fahrradrollstühle, sog. Handbikes, dar. Wenn diese<br />

Hilfsmittel nicht in zwei Teile getrennt wer<strong>de</strong>n können, ist die Nutzung von Hubgeräten<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Gesamtlänge nicht möglich. Lediglich bei Verwendung von Rampen an Zugängen<br />

zu Mehrzweckabteilen ist die Beför<strong>de</strong>rung nach <strong>de</strong>n Bestimmungen für die Fahrradmitnahme<br />

möglich. Bei Trennung <strong>de</strong>s manuell betriebenen Rollstuhls vom Handantrieb mit Vor<strong>de</strong>rrad<br />

sind die Nutzung <strong>de</strong>r Einstiegshilfen <strong>und</strong> die Unterbringung im Rollstuhlbereich <strong>de</strong>r<br />

Züge sowie die unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung möglich.<br />

❚ Motorbetriebene Rollstühle<br />

Auch die meisten motorisierten Rollstühle entsprechen in Länge <strong>und</strong> Breite <strong>de</strong>r ISONorm. Ein<br />

großes Problem stellt das Gewicht <strong>de</strong>r Elektrorollstühle dar. Es liegt zumeist bei ca. 120 kg,<br />

nicht selten auch darüber.<br />

❚ Elektro-Scooter<br />

Bei diesen Hilfsmitteln ist eine große Typenvielfalt gebräuchlich. Zumeist sind die Nutzerinnen<br />

alternativ auf einen Rollstuhl angewiesen. Eine unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung von Elektro-<br />

Scootern <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Unterbringung auf <strong>de</strong>m Rollstuhlstellplatz ist von <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r ISO-<br />

Maße, <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Gewichtsgrenzen sowie einer amtlich anerkannten Gehbehin<strong>de</strong>rung<br />

(Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis mit Merkzeichen „G“) abhängig. Sofern eine dieser Voraussetzungen<br />

nicht erfüllt ist, ist eine Beför<strong>de</strong>rung auszuschließen.<br />

Ausgeschlossen sind: übergroße Outdoor- (Allrad-) Freizeitrollstühle, ggf. mit Straßenzulassung,<br />

sowie Elektro-Scooter, die nicht <strong>de</strong>r ISO-Norm o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Gewichtsgrenzen<br />

entsprechen sowie nicht durch gehbehin<strong>de</strong>rte Personen genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Beidarmig bediente Gehhilfen<br />

Gehgestelle, Rollatoren, spezielle Roller mit Sitzfläche für kleinwüchsige Menschen,<br />

Microbikes <strong>und</strong> Laufrä<strong>de</strong>r müssen nicht mit einer Einstiegshilfe verla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, da sie nicht<br />

so groß <strong>und</strong> nicht so schwer wie Rollstühle sind. Benötigt wird jedoch ein Servicemitarbeiter,<br />

<strong>de</strong>r beim Einsteigen hilft, sofern keine Begleitperson vorhan<strong>de</strong>n ist. Fast alle Gehhilfen sind<br />

klappbar <strong>und</strong> können durch Begleitpersonen o<strong>de</strong>r das Zugpersonal unter o<strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>n<br />

Sitzen bzw. in <strong>de</strong>n Gepäckregalen verstaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Dreirä<strong>de</strong>r, Liegedreirä<strong>de</strong>r, lange Laufrä<strong>de</strong>r, große Microbikes <strong>und</strong> nicht trennbare Fahrradrollstühle<br />

(Handbikes), die nicht <strong>de</strong>r ISONorm entsprechen, können nur auf Fahrradstellplätzen<br />

beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Eine Fahrradkarte ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die Reisen<strong>de</strong>n über einen<br />

Seite 7 von 13


Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis verfügen, in <strong>de</strong>m ihre Gehbehin<strong>de</strong>rung (Merkzeichen „G“) nachgewiesen<br />

ist.<br />

Die Mitnahme eines übergroßen, nicht zusammenklappbaren Rollators muss im Einzelfall – u.<br />

U. auch erst vor Ort untersagt wer<strong>de</strong>n, falls die Einstiegsverhältnisse sowie die Bewegungs-<br />

<strong>und</strong> Stellflächen im Zug die Beför<strong>de</strong>rung nicht erlauben.<br />

3.3 Einarmig bediente Gehhilfen<br />

Die Mitnahme von Gehstöcken <strong>und</strong> Gehstützen durch ältere, kranke o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

bereitet im Gr<strong>und</strong>satz keine Probleme. Sie sind platzsparend <strong>und</strong> leicht verstaubar.<br />

Beson<strong>de</strong>re Vorsicht in Bezug auf sichere Verstauung ist bei Gehstöcken mit drei o<strong>de</strong>r mehr<br />

Stützbeinen geboten.<br />

3.4 Sonstiges<br />

Bei allen an<strong>de</strong>ren, hier nicht aufgeführten, Geräten ist davon auszugehen, dass sie nicht als orthopädische<br />

Hilfsmittel unentgeltlich auf Rollstuhlstellplätzen o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren Zugbereichen bzw.<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Fahrradmitnahme beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.5 Exkurs: Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel per Kuriergepäck<br />

Reisen<strong>de</strong>, die ihr Hilfsmittel nicht bei <strong>de</strong>r Zugfahrt mitnehmen können o<strong>de</strong>r wollen, haben die<br />

Möglichkeit, es als Kuriergepäck beför<strong>de</strong>rn zu lassen. Dabei wer<strong>de</strong>n Rollstühle (Krankenfahrstühle)<br />

kostenfrei beför<strong>de</strong>rt, wenn das Merkzeichen „G“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong>n<br />

eingetragen ist (1 Hilfsmittel/Fahrt).<br />

Bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung orthopädischer Hilfsmittel als Kuriergepäck sind folgen<strong>de</strong> Bedingungen erfüllen:<br />

a) Maximalmaße: Länge x Breite x Höhe: 1,25 x 1,10 x 1,60 m<br />

b) Maximalgewicht: 250 kg<br />

c) Dreirädrige Krankenfahrstühle, Krankenfahrrä<strong>de</strong>r, Handbikes sowie Elektrorollstühle<br />

<strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Elektrofahrzeuge sind von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung als Kuriergepäck ausge-<br />

schlossen.<br />

Seite 8 von 13


Merkblatt „Orthopädische Hilfsmittel“<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit Hilfsmitteln für die persönliche Mobilität<br />

Folgen<strong>de</strong> orthopädische Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n für schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit entsprechen<strong>de</strong>m<br />

Ausweis (Vermerk „G“), vorbehaltlich <strong>de</strong>r Platzverfügbarkeit, kostenlos beför<strong>de</strong>rt.<br />

1. Auf Rollstuhlstellplätzen<br />

Muskelkraftgetriebene Rollstühle (max. Länge: 1.200 mm, Breite: 700 mm; nach ISO 7193)<br />

Handgetriebene Fahrradrollstühle (sog. „Handbikes“), nur wenn Rollstuhl <strong>und</strong> Fahrradteil<br />

trennbar sind.<br />

Elektrorollstühle (max. Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite: 700 mm; nach ISO<br />

7193), wenn das Gesamtgewicht Rollstuhl <strong>und</strong> Nutzern die Tragfähigkeit <strong>de</strong>r Einstiegshilfe<br />

nicht überschreitet (250 kg bzw. 350 kg).<br />

Seite 9 von 13


Elektro-Scooter, nur dann, wenn sie die Maße <strong>de</strong>r ISO-Norm für Rollstühle <strong>und</strong> die festgelegten<br />

Gewichtsgrenzen (inkl. Nutzern) von 250 kg bzw. 350 kg nicht überschreiten.<br />

Nicht klappbare Gehgestelle, Laufrä<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Rollatoren sowie Microbikes auf <strong>de</strong>m Rollstuhlstellplatz,<br />

sofern das Merkzeichen „G“ im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Seite 10 von 13


2. In allen Fahrgastbereichen<br />

Klappbare Gehgestelle <strong>und</strong> Rollatoren, wenn sie wie Handgepäck verstaut wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

Gehstöcke <strong>und</strong> Gehstützen, wenn sie durch die Nutzer, respektive mit Hilfe Dritter, gefährdungslos<br />

verstaut wer<strong>de</strong>n können.<br />

Seite 11 von 13


Sonstige Personengruppen mit Hilfsmitteln für die persönliche Mobilität<br />

Folgen<strong>de</strong> Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n analog eines Fahrrads in Zügen mit Fahrradmitnahme kostenpflichtig<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r technischen Möglichkeiten (Tür- o<strong>de</strong>r Gangbreiten) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r verfügbaren<br />

Kapazitäten beför<strong>de</strong>rt:<br />

Liegerä<strong>de</strong>r, Dreirä<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Tan<strong>de</strong>ms<br />

Lange Laufrä<strong>de</strong>r<br />

Handgetriebene Fahrradrollstühle, die nicht falt- bzw. zerlegbar <strong>und</strong> dadurch nicht verladbar<br />

sind.<br />

Seite 12 von 13


Von <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung sind folgen<strong>de</strong> Hilfsmittel ausgeschlossen:<br />

Motorroller, Mopeds, Quads, etc. (Freizeit- o<strong>de</strong>r Verkehrsmittel)<br />

Rollstühle, <strong>de</strong>ren Gesamtgewicht die Tragfähigkeit <strong>de</strong>r Einstiegshilfe übersteigt <strong>und</strong> somit nicht<br />

verla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />

Elektro-Scooter, die <strong>de</strong>r ISO-Norm für Rollstühle <strong>und</strong> <strong>de</strong>n festgelegten Gewichtsgrenzen nicht<br />

entsprechen <strong>und</strong> nicht verla<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />

Seite 13 von 13


Zugangsregelungen Autozug Terminals<br />

Frage / Terminal Berlin Düsseldorf Hamburg Hil<strong>de</strong>sheim<br />

nein ja ja ja<br />

Ist ein Service-Point im <strong>Bahn</strong>hof<br />

vorhan<strong>de</strong>n<br />

nein, Aufzüge nein, Aufzüge<br />

Rolltreppe vorhan<strong>de</strong>n, aber<br />

nur eingeschränkt nutzbar<br />

nein<br />

Stehen Rolltreppen zur Verfügung <strong>und</strong><br />

sind sie für Gehbehin<strong>de</strong>rte geeignet <strong>und</strong> nutzbar?<br />

Hublift & Rollstuhl Rollstuhlrampe & Rollstuhl Hublift & Rollstuhl Hublift & Rollstuhl<br />

Welches Hilfsmittel wird als Zugang zum<br />

Reisezugwagen benutzt?<br />

Warteraum => Terminal ja<br />

WC => <strong>Bahn</strong>steig 2/3 ja<br />

Warteraum => nein<br />

WC => minus Eins Ebene<br />

über Fahrstuhl<br />

bedingt, Zugang über 1<br />

Stufe, kein<br />

behin<strong>de</strong>rtengerechtes WC<br />

Warteraum / Terminal => ja<br />

(über Rampe)<br />

WC => nein<br />

Sind die Warteräume, WC <strong>und</strong> weitere<br />

Terminaleinrichtungen barrierefrei erreichbar?<br />

Unterstän<strong>de</strong> auf <strong>Bahn</strong>steig keine <strong>Bahn</strong>steigüberdachung <strong>Bahn</strong>steigüberdachung<br />

Welche Unterstellmöglichkeiten sind<br />

barrierefrei zu erreichen?<br />

keine keine<br />

Zum <strong>Bahn</strong>steig müssen zwei<br />

Treppen <strong>und</strong> Personentunnel<br />

überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n,<br />

Rollstühle wer<strong>de</strong>n vom<br />

<strong>Bahn</strong>hofspersonal über eine<br />

Zufahrt zum Ausgang "Berta<br />

von Suttner Platz"<br />

geschoben, vom Personentunnel<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>hofs ist<br />

<strong>Bahn</strong>steig Gleis 19/20 über<br />

Fahrstuhl erreichbar<br />

Rampe zum Warteraum<br />

<strong>und</strong> Übergang zum<br />

<strong>Bahn</strong>steig über<br />

Rampeneinheit Gleis 340<br />

Welche Hin<strong>de</strong>rnisse<br />

(z. B. Treppen, Rampen/Schrägen) müssen<br />

überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n?<br />

ca. 300m<br />

zusätzlich Caddy-Service<br />

zwischen 50 <strong>und</strong> 250m 80 - 200m 50m<br />

nein ja nein nein<br />

ca. 15 bis 30 Minuten ca. 10 Minuten 10 Minuten 30 Minuten<br />

Welche Distanzen sind zurückzulegen –<br />

zwischen Terminal <strong>und</strong> Reisezugwagen?<br />

Ist für Rollstuhlfahrer eine Begleitperson<br />

erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Wie viel Zeitaufwand ist erfor<strong>de</strong>rlich um<br />

einen mobilitätseingeschränkten Reisen<strong>de</strong>n vom<br />

Autozug Terminal zum <strong>Bahn</strong>teig bzw. umgekehrt zu<br />

begleiten?<br />

keine<br />

Eisenbahngerechter<br />

Rollstuhl<br />

Rollstuhl<br />

Eisenbahngerechter<br />

Rollstuhl<br />

Welche Hilfsmittel können seitens <strong>de</strong>s<br />

Terminals zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n?


Zugangsregelungen Autozug Terminals<br />

Lörrach München Ost Neu Isenburg Innsbruck Hbf<br />

nein nein nein nein<br />

Frage / Terminal<br />

Ist ein Service-Point im <strong>Bahn</strong>hof<br />

vorhan<strong>de</strong>n<br />

alle Zugänge zum <strong>Bahn</strong>hofsgebäu<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>steigen<br />

sind mit Aufzügen<br />

ausgerüstet<br />

nein nein nein<br />

Stehen Rolltreppen zur Verfügung <strong>und</strong><br />

sind sie für Gehbehin<strong>de</strong>rte geeignet <strong>und</strong> nutzbar?<br />

Hublift Hublift Hublift Hublift<br />

Welches Hilfsmittel wird als Zugang zum<br />

Reisezugwagen benutzt?<br />

ja ja<br />

Rampe 1 => ja, Rampe 2 =><br />

nein<br />

bedingt, 1 Stufe<br />

Sind die Warteräume, WC <strong>und</strong> weitere<br />

Terminaleinrichtungen barrierefrei erreichbar?<br />

Warteraum, Vordach<br />

Verla<strong>de</strong>anlage<br />

Warteraum<br />

Vordach Terminalgebäu<strong>de</strong>,<br />

Motorradunterstän<strong>de</strong><br />

Motorradunterstand,<br />

Vordach Güterabfertigung<br />

Welche Unterstellmöglichkeiten sind<br />

barrierefrei zu erreichen?<br />

Warteräume <strong>und</strong><br />

Behin<strong>de</strong>rten-WC sind<br />

barrierefrei erreichbar. kurze,<br />

relativ steile Rampe (250cm)<br />

von Lastenstraße auf<br />

<strong>Bahn</strong>steigniveau, erfor<strong>de</strong>rt<br />

kurze Schiebehilfe für<br />

Rollstuhlfahrer, die aber vom<br />

Stationsdienst übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n kann<br />

Zugang zu<br />

Fahrzeugtransportwagen<br />

über Rampen <strong>und</strong> Treppen<br />

Zugang zu <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>steigen<br />

<strong>und</strong><br />

Fahrzeugtransportwagen<br />

über Treppen<br />

Zugang zu <strong>de</strong>n<br />

Fahrzeugtransportwagen<br />

über Rampen <strong>und</strong> Treppen<br />

Welche Hin<strong>de</strong>rnisse<br />

(z. B. Treppen, Rampen/Schrägen) müssen<br />

überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n?<br />

60m zwischen 100 <strong>und</strong> 300m 50m 300m<br />

ja ja ja ja<br />

ca. 5 Minuten ca. 10 Minuten ca. 5 Minuten ca. 10 Minuten<br />

Welche Distanzen sind zurückzulegen –<br />

zwischen Terminal <strong>und</strong> Reisezugwagen?<br />

Ist für Rollstuhlfahrer eine Begleitperson<br />

erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Wie viel Zeitaufwand ist erfor<strong>de</strong>rlich um<br />

einen mobilitätseingeschränkten Reisen<strong>de</strong>n vom<br />

Autozug Terminal zum <strong>Bahn</strong>teig bzw. umgekehrt zu<br />

begleiten?<br />

Rollstuhlhubgerät, Rollstuhl keine<br />

Rollstuhlhubgerät,<br />

Treppenraupe mit Traglast<br />

bis 150 kg, Rollstuhl<br />

Rollstuhlhubgerät, Rollstuhl<br />

Welche Hilfsmittel können seitens <strong>de</strong>s<br />

Terminals zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n?


Zugangsregelungen Autozug Terminals<br />

Schwarzach-St. Veit Villach Hbf/Ost Alessandria Bolzano/Bozen<br />

nein nein ja nein<br />

Frage / Terminal<br />

Ist ein Service-Point im <strong>Bahn</strong>hof<br />

vorhan<strong>de</strong>n<br />

Aufzüge vom <strong>Bahn</strong>hofsgebäu<strong>de</strong><br />

zu <strong>Bahn</strong>steigen<br />

nein, nicht erfor<strong>de</strong>rlich nein, nicht erfor<strong>de</strong>rlich nein<br />

Stehen Rolltreppen zur Verfügung <strong>und</strong><br />

sind sie für Gehbehin<strong>de</strong>rte geeignet <strong>und</strong> nutzbar?<br />

Hublift Hublift Hublift Hublift<br />

Welches Hilfsmittel wird als Zugang zum<br />

Reisezugwagen benutzt?<br />

ja<br />

Überwindung<br />

<strong>Bahn</strong>steigtreppen,<br />

Warteraum mit Rollstuhl<br />

erreichbar, kein rollstuhlo<strong>de</strong>r<br />

behin<strong>de</strong>rtengerechtes<br />

WC<br />

ja nein<br />

Sind die Warteräume, WC <strong>und</strong> weitere<br />

Terminaleinrichtungen barrierefrei erreichbar?<br />

Warteraum über kurze<br />

Rampe<br />

Vordach zum Warteraum ebenerdig erreichbar<br />

<strong>Bahn</strong>steigüberdachung<br />

<strong>Bahn</strong>steig 1<br />

Welche Unterstellmöglichkeiten sind<br />

barrierefrei zu erreichen?<br />

Warteraum <strong>und</strong> WC über<br />

Rampe<br />

zwei <strong>Bahn</strong>steigtreppen <strong>und</strong><br />

Personentunnel<br />

Warteraum <strong>und</strong> WC über<br />

jeweils eine Stufe (12cm)<br />

keine<br />

Welche Hin<strong>de</strong>rnisse<br />

(z. B. Treppen, Rampen/Schrägen) müssen<br />

überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n?<br />

50 m zwischen 20 <strong>und</strong> 200m 200 - 400m 300m<br />

nein ja ja ja<br />

2 Minuten 5 Minuten 8 Minuten 10 Minuten<br />

Welche Distanzen sind zurückzulegen –<br />

zwischen Terminal <strong>und</strong> Reisezugwagen?<br />

Ist für Rollstuhlfahrer eine Begleitperson<br />

erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Wie viel Zeitaufwand ist erfor<strong>de</strong>rlich um<br />

einen mobilitätseingeschränkten Reisen<strong>de</strong>n vom<br />

Autozug Terminal zum <strong>Bahn</strong>teig bzw. umgekehrt zu<br />

begleiten?<br />

keine keine<br />

1 Faltfahrstuhl mit Sitzbreite<br />

43 cm<br />

keine<br />

Welche Hilfsmittel können seitens <strong>de</strong>s<br />

Terminals zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n?


Zugangsregelungen Autozug Terminals<br />

Trieste Verona PN Avignon Narbonne<br />

ja ja ja ja<br />

Frage / Terminal<br />

Ist ein Service-Point im <strong>Bahn</strong>hof<br />

vorhan<strong>de</strong>n<br />

nein, nicht erfor<strong>de</strong>rlich nein, nicht erfor<strong>de</strong>rlich teilweise nein<br />

Stehen Rolltreppen zur Verfügung <strong>und</strong><br />

sind sie für Gehbehin<strong>de</strong>rte geeignet <strong>und</strong> nutzbar?<br />

Hublift Hublift Hublift Hublift<br />

Welches Hilfsmittel wird als Zugang zum<br />

Reisezugwagen benutzt?<br />

überwiegend überwiegend<br />

kein rollstuhl- o<strong>de</strong>r<br />

behin<strong>de</strong>rtengerechtes WC<br />

ja<br />

Sind die Warteräume, WC <strong>und</strong> weitere<br />

Terminaleinrichtungen barrierefrei erreichbar?<br />

über kleine Treppe Vordächer keine keine<br />

Welche Unterstellmöglichkeiten sind<br />

barrierefrei zu erreichen?<br />

<strong>Bahn</strong>hof Narbonne <strong>und</strong><br />

Terminal Autotrain Narbonne<br />

Busshuttle, Busse sind nicht<br />

rollstuhl- o<strong>de</strong>r<br />

behin<strong>de</strong>rtengerecht,<br />

zwischen Ankunftsbahnsteig<br />

<strong>und</strong> Bushaltestelle zwei<br />

Treppen <strong>und</strong> Personentunnel<br />

<strong>Bahn</strong>hof Avignon Centre <strong>und</strong><br />

Terminal Autotrain Avignon<br />

Sud Busshuttle, Busse sind<br />

nicht rollstuhl- o<strong>de</strong>r<br />

behin<strong>de</strong>rtengerecht,<br />

zwischen Ankunftsbahnsteig<br />

<strong>und</strong> Bushaltestelle zwei<br />

Treppen <strong>und</strong> Personentunnel<br />

max. die Höhe einer Stufe<br />

zwischen Terminal <strong>und</strong><br />

<strong>Bahn</strong>steig<br />

kurze steile Rampe<br />

Welche Hin<strong>de</strong>rnisse<br />

(z. B. Treppen, Rampen/Schrägen) müssen<br />

überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n?<br />

200 - 400m 200m 6km 2km<br />

ja ja ja ja<br />

5 Minuten 10 Minuten 20 Minuten 10 Minuten<br />

Welche Distanzen sind zurückzulegen –<br />

zwischen Terminal <strong>und</strong> Reisezugwagen?<br />

Ist für Rollstuhlfahrer eine Begleitperson<br />

erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Wie viel Zeitaufwand ist erfor<strong>de</strong>rlich um<br />

einen mobilitätseingeschränkten Reisen<strong>de</strong>n vom<br />

Autozug Terminal zum <strong>Bahn</strong>teig bzw. umgekehrt zu<br />

begleiten?<br />

keine keine Hublift Hublift<br />

Welche Hilfsmittel können seitens <strong>de</strong>s<br />

Terminals zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n?

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!