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Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG - Bahn.de

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Nr. 600 <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 600)<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Tfv 600/A <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr)<br />

Tfv 600/B Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten)<br />

Tfv 600/C Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards<br />

(<strong>Bahn</strong>Card)<br />

Tfv 600/D <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personengruppen (Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Personengruppen)<br />

Tfv 600/E <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Aktionsangebote <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Fernverkehr<br />

<strong>AG</strong> (Aktionsangebote)<br />

Tfv 600/F <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Reisegepäck (Reisegepäck)<br />

Tfv 600/G Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von bahn.corporate-<br />

Angeboten<br />

Tfv 600/I Bedingungen für <strong>de</strong>n Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet)<br />

Tfv 600/J Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets<br />

(OT)<br />

Tfv 600/K Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (bahn.bonus)<br />

Tfv 600/X Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) (im Abdruck)<br />

Tfv 600/Z Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLA-<br />

MENTS UND DES RATESvom 23. Oktober 2007 über die Rechte<br />

und Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (im Abdruck)<br />

Hinweis <strong>de</strong>s Herausgebers:<br />

Für Übertragungsfehler wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall gelten immer die in gedruckter Form herausgegebenen<br />

Tarife und die im Tarif- und Verkehrsanzeiger bekanntgemachten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen.


Nr. <strong><strong>de</strong>r</strong> Bekanntmachung<br />

Seite 3<br />

lfd. TVA-Nr. Kurzer Inhalt<br />

1 249/11 Ankündigung Neuausgabe/ Angebotsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen ab 11.12.2011<br />

2 277/11<br />

Angebotsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen ab 11.12.2011/01.01.2012; Aktionsangebote „Upsell 1. Klasse-<br />

Fahrkarten“, Probe <strong>Bahn</strong>Card 25<br />

3 288/11 Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personengruppen Nr. 2.3.1, Ankündigung Nachtrag 1 zum 01.01.12, E-<br />

Coupon_10 €_Aktion<br />

4 319/11<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Städteangebot „Hamburg/Berlin- Welle 9“, Internet-Aktion „Eintrittskarte<br />

World Cup Hamburg mit E-Coupon_10 €, Aktion „Gutschein für <strong>Bahn</strong>Card-Kündiger“<br />

5 332/11 DB Mitfahrerfreifahrt, Nr. 3.7.5 bahn.corporate neu<br />

6 1/2012 Neugestaltung „Fernweh-Ticket“ ab 10.02.12<br />

7 11/12<br />

<strong>Bahn</strong>Card Städte-Angebot „München – Welle 10“, Bedingungen für die Internet-<br />

Aktion „Welcome Mail für neue Teilnehmer am bahn.corporate-Programm mit E-<br />

Coupon“, Bedingungen für die Gutscheinaktion „<strong>Bahn</strong>Card 10 € Gutschein“ (2 Aktionen)<br />

8 24/12 BB Personenverkehr Nrn. 3.7.2, 9.2.3<br />

9 28/12<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Angebots „Freizeit-Ticket“: vom 06.02. bis 31.03.2012 und ab 01.04.<br />

10 33/12<br />

11 36/12<br />

12 42/12<br />

bis 08.12.2012<br />

E-Coupon_10 €, <strong>Bahn</strong>Card-Städte-Angebot Frankfurt (Main) – Welle 11, Gutschein-<br />

Bedingungen, Thalys-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Internet-Verkauf Nrn. 7.1.1, 8.1.1, 8.4, 10, OT-<br />

Bedingungen Nrn. 2.1, 3.1.2, 4.1,2 4.1.3<br />

Aktion „Upsell <strong>Bahn</strong>Card First“, Online-Aktion „Upsell <strong>Bahn</strong>Card First“, Druckfehler-<br />

berichtigung Nr. 5.1, Satz 2 Online-Ticket-Bedingungen<br />

Kooperation mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Krombacher Brauerei, E-Coupon_5 € (ITB), Schnupper <strong>Bahn</strong>-<br />

Card 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50 First<br />

13 51/12, I, II <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte + 25 €, E-Coupon_10 €<br />

14 59/12<br />

15 65/12, I b) bis<br />

I c)<br />

16 69/12<br />

Erm. BC 50 für Journalisten, <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte + 25 €, Upsell 1. Klasse-<br />

Fahrkarten, <strong>Bahn</strong>Card-Mitfahreraktion, <strong>Bahn</strong>Card-Mitfahreraktion online, E-<br />

Coupon_10 €_Darts-Turnier, Handy-Aktion<br />

Ostsee-Ticket I und II<br />

BB Personenverkehr Nrn. 3.7.4, 9.4, Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personengruppen Nr. 2.1, Internet-<br />

Verkauf Nrn. 5, 8.1.2, OT-Bedingungen Nrn. 3.13, 4.1.1, 5.2, Probe <strong>Bahn</strong>Card 25,<br />

Bedingungen für die Gutscheinaktion „<strong>Bahn</strong>Card 10 € Gutschein“ (2 x), E-<br />

Coupon_10 € European Darts Open, Thalys-Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

17 76/12, Druckfehlerber., Nr. 13.1 Internet-Verkauf, 2 E-Coupon_10 €-Aktionen<br />

18 81/12<br />

Gutscheinaktionen: für ehem. Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25-Inhaber, Kun<strong>de</strong>n werben Kun<strong>de</strong>n,<br />

Probe <strong>Bahn</strong>Card 25 mit 100 % erneuerbaren Energien<br />

19 98/12<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung <strong>de</strong>s gemeinsamen Angebotes von<br />

CFL und DB „OekoCard Luxemburg“<br />

20 106/12<br />

9 diverse Gutscheinaktionen, Gruppe-Spezial, Verkaufsverlängerung Probe <strong>Bahn</strong>-<br />

Card 25<br />

21 116/12 Verlängerung „Fernweh-Ticket“, Erlebnisticket „Europa-Park“<br />

22 120/12 OT-Bedingungen Nr. 4.1.3<br />

23 128/12 DB Payback-Spezial, Kun<strong>de</strong>n werben Kun<strong>de</strong>n<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Städtangebot Hamburg/Stuttgart und Weimar/Konstanz, Deutschland-<br />

24 135/12 Pass…, 2 E-Coupon-Aktionen, Ostsee-Ticket, Probe <strong>Bahn</strong>Card 25 mit 100% erneuerbaren<br />

Energien<br />

25 144/12<br />

DB REWE Spezial, DB REWE-Gutschein, Nr. 8.1.1 Internet-Verkauf, Nr. 2.1 OT-<br />

Bedingungen<br />

26 152/12 <strong>Bahn</strong>Card-Aktionsgutschein<br />

27 159/12 bahn.bonus Nrn. 2.2.4.1, 2.2.5.1 und 2.2.5.2 (ab 15.08.2012)<br />

28 163/12<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Städtangebot Köln/Stralsund, 9 Gutscheinaktionen, <strong>Bahn</strong>Card Nr. 5.1.4<br />

(ab 15.08.2012)<br />

29 184/12 Probe <strong>Bahn</strong>Card 25 1+4, E-Coupon_10 €, bahn.corporate Nr. 3.7.4.3 – 3.7.4.5<br />

30<br />

199/12 Gutschein für <strong>Bahn</strong>Card-Kündiger (ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card), <strong>Bahn</strong>Card – Mitfahrergutschein<br />

31 203/12 Internet-Verkauf Nrn. 2.2 und 8.2.1<br />

Upsell 1. Klasse-Fahrkarten, Upsell <strong>Bahn</strong>Card First (2x), <strong>Bahn</strong>Card-Mitfahreraktion –<br />

32 207/12 einfache Fahrt (2x), <strong>Bahn</strong>Card_5 €/10 €/15 € Gutschein (2x), PayPal-Newsletter mit<br />

E-Coupon_5 €, bahn.corporate Nr. 4.7<br />

33 216/12 Vorverkauf, <strong>Bahn</strong>Card-Städteangebot Dres<strong>de</strong>n – Welle 17<br />

34<br />

Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25, Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50<br />

First


Seite 4<br />

Nr. 600/A <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

für Personen durch die Unternehmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

(BB Personenverkehr)<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Nachtrag 1<br />

Gültig vom 01. Januar 2012 an<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

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1. Geltungsbereich<br />

1.1 Grundsatz<br />

Seite 5<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die<br />

Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr)<br />

Diese Bedingungen gelten für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Reisen<strong>de</strong>n im inner<strong>de</strong>utschen Schienenverkehr<br />

und regeln <strong>de</strong>n Abschluss und die Durchführung von Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverträgen zwischen<br />

Reisen<strong>de</strong>n und einem o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Unternehmen <strong>de</strong>s<br />

<strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong>-Konzerns sind. Das schließt die Fahrten in Zügen dieser Unternehmen ab<br />

bzw. nach <strong>de</strong>n Tarifpunkten gemäß Teil 3 <strong>de</strong>s Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger,<br />

Tfv 603) ein. Für Züge <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Autozug GmbH, <strong><strong>de</strong>r</strong> Usedomer Bä<strong><strong>de</strong>r</strong>bahn (UBB) und <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />

RegioNetz Verkehr GmbH gelten sie nur, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> keine abweichen<strong>de</strong>n<br />

Regelungen enthalten.<br />

Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung (EG)<br />

Nr. 1371/2007 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 23. Oktober 2007 über die<br />

Rechte und Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L 315 S. 14) und die<br />

Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) in <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />

1.2 Produktklassen<br />

Die Verkehrsunternehmen bieten die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in folgen<strong>de</strong>n Produktklassen an:<br />

(i) für <strong>de</strong>n Fernverkehr<br />

� Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter),<br />

TGV, railjet (RJ);<br />

� Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), D-Zug (D);<br />

(ii) für <strong>de</strong>n Nahverkehr<br />

� Produktklasse C: Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), Regionalbahn (RB)<br />

und S-<strong>Bahn</strong> (S).<br />

1.3 Begriffbestimmung zur <strong>Bahn</strong>Card<br />

Der Begriff <strong>Bahn</strong>Card umfasst folgen<strong>de</strong> <strong>Bahn</strong>Cards: <strong>Bahn</strong>Card 25 einschließlich Zusatzkarten,<br />

ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 25, <strong>Bahn</strong>Card Business 25, <strong>Bahn</strong>Card 25 Kreditkarte, <strong>Bahn</strong>Card 50, ermäßigte<br />

<strong>Bahn</strong>Card 50, <strong>Bahn</strong>Card Business 50 und <strong>Bahn</strong>Card 50 Kreditkarte jeweils für die 1.<br />

und 2. Wagenklasse. Ein ausdrücklicher Bezug auf einen bestimmten <strong>Bahn</strong>Card-Typ wird jeweils<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s bezeichnet.<br />

1.4 Ausnahmen<br />

Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse C, die ausschließlich<br />

auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbun<strong>de</strong>s, einer Tarifgemeinschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> eines S-<strong>Bahn</strong>-<br />

Tarifbereichs stattfin<strong>de</strong>n; für diese ist <strong><strong>de</strong>r</strong> für solche Strecken jeweils gelten<strong>de</strong> Tarif maßgebend.<br />

Für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong>.<br />

1.5 Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bedingungen<br />

Für bestimmte Angebote, z. B. für Aktionspreise sowie Zeitkarten und für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von<br />

Reisegepäck gelten zusätzlich beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bedingungen.


2. Fahrkarten<br />

Seite 6<br />

2.1 Information/Erwerb<br />

2.1.1 Neben <strong>de</strong>n personalbedienten Verkaufsstellen (DB Reisezentrum, Reisebüro mit DB<br />

Lizenz, DB Agenturen) können alle Informationen im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung<br />

einer Reise auch über www.bahn.<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> an <strong>de</strong>n DB Automaten mit Berührungsbildschirm eingeholt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2.1.2 Fahrkarten können an <strong>de</strong>n durch das Verkehrsunternehmen eingerichteten Verkaufsstellen<br />

frühestens drei Monate, im Falle von Gruppenreisen frühestens 12 Monate vor <strong>de</strong>m ersten<br />

Geltungstag unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Voraussetzung erworben wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrplan systemisch hinterlegt<br />

ist. In Ausnahmefällen, z.B. bei einem Fahrplanwechsel, kann die Vorverkaufsfrist verkürzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Ausgabe bestimmter Fahrkarten kann auf bestimmte Vertriebswege beschränkt<br />

sein. Bei entsprechend gekennzeichneten Zügen sind die Fahrkarten vor Abfahrt <strong>de</strong>s Zuges<br />

beim Triebfahrzeugführer o<strong><strong>de</strong>r</strong> direkt nach Betreten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeuge an <strong>de</strong>n im Zug befindlichen<br />

Automaten zu lösen. In <strong>de</strong>n Zügen wer<strong>de</strong>n nur einzelne Fahrkarten für die konkrete Hin- und/<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt und nur zum Bordpreis (siehe Nr. 3.9) verkauft; in entsprechend gekennzeichneten<br />

Zügen fin<strong>de</strong>t kein Verkauf von Fahrkarten statt. Eine Fahrkarte kann maximal für 5 Personen<br />

ausgestellt wer<strong>de</strong>n. Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter<br />

Fahrtrichtung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb mehrerer Fahrkarten erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindung<br />

pro Fahrkarte kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> bis zu zwei <strong>Bahn</strong>höfe bestimmen, welche in Richtung<br />

auf das Fahrziel durchfahren wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgangsbahnhof <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt <strong>de</strong>m Zielbahnhof<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hinfahrt entsprechen. Gruppenfahrkarten wer<strong>de</strong>n erst ab 6 Personen ausgestellt.<br />

Der Reisen<strong>de</strong> hat beim Empfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte zu prüfen, ob diese gemäß seinen Angaben<br />

ausgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke<br />

Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte<br />

Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisen<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> von 7,50 € bzw. zum Preis von<br />

10 €, für alleinreisen<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> von 5,00 € zu lösen. Die Fahrkarte wird am Lösungstag im Zug<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> in einer personalbedienten Verkaufsstelle unentgeltlich gegen eine Fahrkarte zum Normalpreis<br />

zum beabsichtigten Reiseziel unter Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen<br />

mit <strong>de</strong>m endgültigen Reiseziel gegen Zahlung <strong>de</strong>s Mehrbetrages umgetauscht. Bei<br />

einem Min<strong><strong>de</strong>r</strong>betrag erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> im Zug entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> das Restgeld in bar ausgezahlt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

statt <strong>de</strong>s Restgel<strong>de</strong>s schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten Überzahlungsgutschein,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> in einer personalbedienten Verkaufsstelle gegen Bargeld eingetauscht wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

2.3 Entwertungspflicht für Fahrkarten<br />

In Zügen und <strong>Bahn</strong>höfen, in <strong>de</strong>nen Fahrkartenentwerter eingesetzt wer<strong>de</strong>n, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong><br />

seine Fahrkarte, soweit diese für eine konkrete Einzelstrecke ausgestellt ist, selbst zu entwerten.<br />

Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenentwerter auf <strong>de</strong>m Zusteigebahnhof ortsfest aufgestellt, muss die Entwertung<br />

vor Betreten <strong>de</strong>s Zuges, bei im Zug befindlichen Fahrkartenentwertern unmittelbar bei Betreten<br />

<strong>de</strong>s Zuges erfolgen.<br />

2.4 Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

2.4.1 Ein Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag kann mit einem o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

als vertraglichen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern (Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er) geschlossen wer<strong>de</strong>n. Ein Anspruch auf Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

besteht nur bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte. Soweit nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es geregelt, entspricht<br />

eine Fahrkarte einem Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag.<br />

2.4.2 Soweit aus <strong>de</strong>n <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten<br />

dann einen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe


Seite 7<br />

Fahrt ausgestellt sind und sofern sie (i) in einem hierfür vorgesehenen Umschlag o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer<br />

Fahrkartentasche zusammengefügt, (ii) dauerhaft zusammengeheftet, (iii) alphanumerisch verkettet<br />

sind, (iv) nur einen Gesamtpreis angeben o<strong><strong>de</strong>r</strong> (v) in an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Weise aufgrund einer Regelung<br />

in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> verbun<strong>de</strong>n sind.<br />

2.4.3 In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen mit einer Fahrkarte sowohl die Benutzung von Zügen eines Eisenbahnverkehrsunternehmens<br />

als auch die Benutzung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Verkehrsmittel zugelassen ist,<br />

verkörpert diese eine Fahrkarte mehrere selbständige Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverträge.<br />

2.4.4 Die auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung maßgebend. Die<br />

Fahrkarte enthält Angaben zu <strong>de</strong>n beteiligten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern (Angabe eines vierstelligen Co<strong>de</strong>s),<br />

zum Unternehmen, bei <strong>de</strong>m die Fahrkarte erworben wird, <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong>,<br />

die zugelassenen Wege (Wegevorschrift), <strong>de</strong>n Fahrpreis, <strong>de</strong>n 1. Geltungstag, die Geltungsdauer.<br />

Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch Symbole erfolgen.<br />

Fehlt <strong><strong>de</strong>r</strong> Co<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> ist „1080“ angegeben, kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Übersicht unter<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/fahrgastrechte <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>s von ihm gewählten Zuges entnehmen. Eine<br />

Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in einer niedrigeren Produktklasse. Eine Fahrkarte <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse gilt auch<br />

für die 2. Wagenklasse.<br />

2.4.5 Kann die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung durch mehrere Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er nach Wahl <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n erbracht<br />

wer<strong>de</strong>n, kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag jeweils mit <strong>de</strong>m o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern zustan<strong>de</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> tatsächlich in Anspruch nimmt. Nutzt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> wegen<br />

einer Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> eines Zugausfalls einen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zug als vorgesehen, ist für die Folgen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Ausfalls <strong><strong>de</strong>r</strong>jenige Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er verantwortlich, <strong>de</strong>ssen vom Reisen<strong>de</strong>n<br />

gewählter Zug ausgefallen o<strong><strong>de</strong>r</strong> verspätet war.<br />

2.5 Geltungsdauer<br />

2.5.1 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst. Fahrkarten<br />

gelten bei einer Entfernung (i) bis 100 km an <strong>de</strong>m auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls<br />

zur Rückfahrt innerhalb eines Monats jeweils angegebenen Geltungstag, bei fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Angabe <strong>de</strong>s Rückfahrtages zur Rückfahrt am Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinfahrt, (ii) über 100 km zur Hinfahrt am<br />

ersten Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte und am Folgetag sowie ggf. zur Rückfahrt innerhalb eines<br />

Monats ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag an zwei Tagen, und zwar am Tag <strong>de</strong>s Reiseantritts und am<br />

Folgetag. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Geltungstag nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte angegeben, ist das Datum <strong>de</strong>s Kontrollzeichens<br />

maßgebend. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt<br />

die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Die Geltungsdauer en<strong>de</strong>t um 3.00 Uhr <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n letzten<br />

Geltungstag folgen<strong>de</strong>n Tages. Die Geltungsdauer von Übergangs- und Umwegfahrkarten<br />

entspricht <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Fahrkarte.<br />

2.5.2 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte en<strong>de</strong>t bereits vor Erreichen <strong>de</strong>s letzten Geltungstages,<br />

wenn ein zugrun<strong>de</strong>liegen<strong><strong>de</strong>r</strong> Abonnementvertrag en<strong>de</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e persönliche<br />

Merkmale entfallen, die zum Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte berechtigen.<br />

2.5.3 Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong><br />

infolge Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann o<strong><strong>de</strong>r</strong> einen<br />

Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Ausfall die Fahrt innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglichen<br />

Geltungsdauer hätte been<strong>de</strong>n können.<br />

2.6 Übergang<br />

2.6.1 Wer als Inhaber einer Fahrkarte die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in einer höheren Wagenklasse<br />

wünscht, kann für die gesamte Strecke o<strong><strong>de</strong>r</strong> für Teilstrecken einen Übergang erwerben. Der<br />

Preis <strong>de</strong>s Übergangs ergibt sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Differenz zwischen <strong>de</strong>n Normalpreisen für die betreffen<strong>de</strong><br />

Übergangsstrecke.


Seite 8<br />

2.6.2 Bei gemeinsam reisen<strong>de</strong>n Personen nach Nr. 2.1 kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergang in eine höhere<br />

Wagenklasse nur durch sämtliche gemeinsam reisen<strong>de</strong>n Personen erfolgen. Ein <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabatt kann auch für <strong>de</strong>n Übergang in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Davon abweichend ist für<br />

<strong>de</strong>n Erwerb eines Übergangs mit einer Fahrkarte <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse, für <strong>de</strong>n ein <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabatt in Anspruch genommen wur<strong>de</strong>, bei einem Übergang in die 1. Wagenklasse die Differenz<br />

zwischen <strong>de</strong>m um <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt ermäßigten Normalpreis <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse und <strong>de</strong>m<br />

Normalpreis <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse zu entrichten, sofern keine <strong>Bahn</strong>Card für die 1. Wagenklasse<br />

vorgelegt wer<strong>de</strong>n kann. Eine Kombination <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Cards für die 1. Wagenklasse und 2. Wagenklasse<br />

ist ausgeschlossen.<br />

2.6.3 Bei Fahrkarten mit Zugbindung ist ein Übergang ausgeschlossen.<br />

2.7 Produktklassen und Wege<br />

Eine Fahrkarte mit einem Start- und Zielbahnhof im Eisenbahnverkehr wird als „relationsbezogene<br />

Fahrkarte“ bezeichnet. Die zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und<br />

Produktklassen wer<strong>de</strong>n auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse<br />

kenntlich gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe gelten nur für <strong>de</strong>n direkten Weg,<br />

Fahrkarten ohne Angabe einer Produktklasse nur für die Produktklasse C. Bei Fahrten außerhalb<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Wegeangaben (Umwege) bzw. in einer höheren Produktklasse hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> die<br />

Differenz zwischen <strong>de</strong>n Normalpreisen <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse<br />

und <strong>de</strong>s Umweges bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Produktklasse zu zahlen. Ein <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt<br />

wird gewährt.<br />

2.8 Übertragbarkeit<br />

Die Fahrkarte ist nur dann übertragbar, wenn sie nicht auf <strong>de</strong>n Namen lautet und die Fahrt<br />

- bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt die Hinfahrt - noch nicht angetreten ist. Reisen<strong>de</strong> mit auf<br />

<strong>de</strong>n Namen lauten<strong>de</strong>n Fahrkarten sind verpflichtet, im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle auf Auffor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

ihre I<strong>de</strong>ntität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.<br />

2.9 Ungültigkeit<br />

Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften<br />

und Lichtbil<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt o<strong><strong>de</strong>r</strong> in ihrem Inhalt unkenntlich<br />

gemacht o<strong><strong>de</strong>r</strong> unbefugt abgeän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong>, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

einer Berechtigungskarte gültig ist und diese nicht vorgelegt wer<strong>de</strong>n können o<strong><strong>de</strong>r</strong> abgelaufen<br />

sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> abgelaufen ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> (v) sie vorgeschriebene<br />

Entwertungen nicht aufweist.<br />

3. Fahrpreise<br />

3.1 Preis<br />

Der Reisen<strong>de</strong> hat für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung das am ersten Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte gültige Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsentgelt<br />

zu zahlen. Fahrkarten, die vor Bekanntmachung einer Preisän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erworben<br />

wur<strong>de</strong>n, bleiben von einer solchen Preisän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung unberührt. Rabattierte und ermäßigte Fahrpreise<br />

sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Bordpreis wer<strong>de</strong>n gemäß <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Preisliste genannten Grundsätzen gerun<strong>de</strong>t.<br />

Das Verkehrsunternehmen kann verlangen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Preis abgezählt gezahlt wird. Im Falle<br />

einer Bezahlung von Fahrkarten in Zügen kann das Verkehrsunternehmen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nicht abgezählt zahlt, statt <strong>de</strong>s Restgel<strong>de</strong>s schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten<br />

Überzahlungsgutschein ausstellen, <strong><strong>de</strong>r</strong> in einer personalbedienten Verkaufsstelle gegen Bargeld<br />

eingetauscht wer<strong>de</strong>n kann.


3.2 Normalpreis<br />

Seite 9<br />

3.2.1 Der Normalpreis ist das jeweils für eine bestimmte Verbindung in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gewählten Produkt- und Wagenklasse festgesetzte Entgelt. Wer<strong>de</strong>n für Teilstrecken einer Verbindung<br />

Züge unterschiedlicher Produktklassen benutzt, berechnet sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Normalpreis für die<br />

Gesamtstrecke nach <strong><strong>de</strong>r</strong> höchsten Produktklasse.<br />

3.2.2 Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrpreis für die Hinfahrt und für die<br />

Rückfahrt getrennt berechnet und sodann addiert.<br />

3.3 Sparpreise<br />

Fahrkarten zum Sparpreis sind erhältlich, wenn zumin<strong>de</strong>st eine Teilstrecke in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen<br />

ICE o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC zurückgelegt wird. Sie berechtigen nur zu Fahrten in <strong>de</strong>n Zügen<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Wagenklasse sowie an <strong>de</strong>n Tagen und Zeiten, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte bezeichnet sind<br />

(Zugbindung). Sie können nur bis spätestens drei Tage vor Fahrtantritt (Vorkaufsfrist) und nicht<br />

im Zug erworben wer<strong>de</strong>n. Eine Kombination zwischen <strong>de</strong>n Sparpreisen mit verschie<strong>de</strong>nen Ermäßigungssätzen<br />

ist nicht möglich. Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte<br />

Kontingent aufgebraucht wur<strong>de</strong>, ist ein Erwerb von Fahrkarten zum Sparpreis nicht möglich.<br />

3.3.1 Die Fahrkarten „Sparpreis“ wer<strong>de</strong>n zu einem Festpreis in EURO pro Person ausgegeben.<br />

Sie betragen für die einfache Fahrt:<br />

1. Wagenklasse<br />

1. Person<br />

49 59 69 79 89 99 109 129 149<br />

Ggf. 2. bis 5. Person je<br />

30 40 50 60 70 80 90 110 130<br />

2. Wagenklasse<br />

1. Person<br />

19 24 29 34 39 44 49 59 69 79 89 99<br />

Ggf. 2. bis 5. Person je<br />

10 15 20 25 30 35 40 50 60 70 80 90<br />

3.3.2 Bei bis zu 5 gemeinsam reisen<strong>de</strong>n Personen zahlt die zweite bis fünfte Person <strong>de</strong>n Preis<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n Kontingentgruppe für die erste Person (Mitfahrer-Rabatt), wenn es sich<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten Person um einen Erwachsenen han<strong>de</strong>lt. Es wird eine gemeinsame Fahrkarte<br />

ausgegeben; eine Kombination zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Kontingentgruppen ist nicht möglich.<br />

3.3.3 Beim Erwerb im personalbedienten Verkauf erhöht sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtpreis je Fahrtrichtung<br />

um 5 €.<br />

3.3.4 Die Fahrkarten gelten zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines<br />

Monats jeweils am eingetragenen Geltungstag bis 10.00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages.<br />

3.3.5 Die Fahrkarten zum Preis von 19 € bzw. 10 € sowie 24 € und 15 € wer<strong>de</strong>n nur für Reiseweiten<br />

bis 250 Kilometer ausgegeben.<br />

3.3.6 <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt<br />

Der <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt wird auf alle Sparpreise gewährt. Der <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt kann mit<br />

<strong>de</strong>m Mitfahrer-Rabatt nach <strong>de</strong>n Nrn. 3.3.1.2 und 3.3.2.2 kombiniert wer<strong>de</strong>n, wenn die erste Person<br />

Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 ist.


3.3.7 Sparpreis-Zusatz<br />

Seite 10<br />

Zu einer Fahrkarte zum Sparpreis kann am Geltungstag für die jeweilige Fahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts in Höhe von 15 € pro Richtung sowie Zahlung <strong>de</strong>s Differenzbetrages zu <strong>de</strong>m für<br />

die betreffen<strong>de</strong> Verbindung gelten<strong>de</strong>n Normalpreises (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) eine Zusatzkarte<br />

(Sparpreis-Zusatz) erworben wer<strong>de</strong>n. Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl,<br />

die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sparpreis-Fahrkarte eingetragen sind, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugbindung zur<br />

Fahrt auf <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sparpreis-Fahrkarte zugelassenen Wegen und in <strong>de</strong>n angegebenen Produkt-<br />

und Wagenklassen. Für die Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusatzkarte gelten die Nummern 3.3.4<br />

(Sparpreis) und 2.5.3 entsprechend.<br />

3.4 bleibt frei<br />

3.5 <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt<br />

3.5.1 Inhaber <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card erhalten auf <strong>de</strong>n Normalpreis <strong>de</strong>n für die jeweilige <strong>Bahn</strong>Card<br />

festgesetzten Rabatt.<br />

3.5.2 Fahrkarten mit <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt für eine Entfernung über 100 Kilometer zu einem <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Preisliste unter Nr. 7 genannten Zielbahnhöfe wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Zusatz „+City“ versehen,<br />

wenn zumin<strong>de</strong>st eine Teilstrecke in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC zurückgelegt<br />

wird. Sie berechtigen am Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ankunft am Zielbahnhof zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in allen Verkehrsmitteln<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb <strong>de</strong>s in <strong><strong>de</strong>r</strong> Preisliste unter Nr. 7 jeweils<br />

bezeichneten Tarifgebiets. Die Fahrkarte berechtigt nur zur einmaligen Fahrt vom Zielbahnhof<br />

in Richtung auf die endgültige Zieladresse. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt gilt die<br />

Fahrtberechtigung am Ort <strong>de</strong>s Abgangsbahnhofs <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt unter <strong>de</strong>n gleichen Voraussetzungen<br />

auch am Tag <strong>de</strong>s auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte als „City-Rückfahrt“ aufgedruckten Datums. Für die<br />

Benutzung <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Verkehrsunternehmens.<br />

3.5.3 Im Übrigen gelten die Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung<br />

von <strong>Bahn</strong>Cards und Nr. 3.7 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von bahncorporate-Angeboten.<br />

3.6 Gruppe&Spar<br />

3.6.1 Fahrkarten sind zum Gruppe&Spar-Preis für Züge <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE und IC/EC<br />

nur mit Zugbindung (siehe Nr. 3.3) erhältlich. Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte<br />

Kontingent aufgebraucht wur<strong>de</strong>, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb einer Fahrkarte zum Gruppe&Spar-<br />

Preis nicht möglich. Für Züge <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE und IC/EC ist ein Gruppe&Spar-Preis nur<br />

erhältlich, sofern für alle Teilnehmer auch eine Sitzplatzreservierung vorgenommen wird. Als<br />

Gruppe gelten in diesen Zügen min<strong>de</strong>stens sechs zahlen<strong>de</strong> gemeinsam reisen<strong>de</strong> Personen.<br />

3.6.2 Der Gruppe&Spar-Preis ist für Fahrten in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC<br />

je nach verfügbarem Kontingent gegenüber <strong>de</strong>m Normalpreis ermäßigt um (i) 70 % (Gruppe&Spar<br />

70), (ii) 60 % (Gruppe&Spar 60), (iii) 50 % (Gruppe&Spar 50), (iv) 40 % (Gruppe&Spar<br />

40) sowie (v) 30 % (Gruppe&Spar 30). Der Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten ist bis spätestens eine Stun<strong>de</strong><br />

vor Fahrtantritt möglich. Danach besteht kein Anspruch auf eine Fahrkarte zum Gruppe&Spar-Preis.<br />

3.6.3 Zu Gruppenreisen können, je nach Verfügbarkeit <strong>de</strong>s Kontingents, einzelne Teilnehmer<br />

zu <strong>de</strong>n am Zubuchungstag maßgeblichen Konditionen hinzugebucht wer<strong>de</strong>n.<br />

3.6.4 Für Fahrten ausschließlich in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse C wer<strong>de</strong>n nur Fahrkarten zum<br />

Gruppe&Spar 50-Preis bis spätestens eine Stun<strong>de</strong> vor Fahrtantritt ausgegeben. Als Gruppe<br />

gelten gemeinsam reisen<strong>de</strong> Personen von min<strong>de</strong>stens 6 zahlen<strong>de</strong>n Erwachsenen. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im


Seite 11<br />

Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählen wie ein 1/2 Erwachsener. Bei Anzahlung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkarten gelten die Regelungen nach Nr. 3.6.5. Gruppen mit mehr als 20 Teilnehmern müssen<br />

min<strong>de</strong>stens 7 Tage vor <strong>de</strong>m Geltungstag mittels Bestellschein angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Nach<br />

Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Anmel<strong>de</strong>frist besteht kein Anspruch auf eine Fahrkarte zum Gruppe&Spar-Preis.<br />

3.6.5 Bei Erwerb von Fahrkarten zum Gruppe&Spar-Preis ist eine Anzahlung in Höhe von<br />

10 %, jedoch min<strong>de</strong>stens 50 € pro Richtung zu leisten. Der Restpreis ist spätestens 7 Tage vor<br />

Fahrtantritt zu zahlen. Bei einem Gruppe&Spar-Preis von weniger als 50 € pro Richtung ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesamte Fahrpreis beim Kauf zur Zahlung fällig. Die Ausgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte erfolgt erst nach<br />

vollständiger Bezahlung. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung erlischt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch auf die<br />

Fahrkarte zum Gruppe&Spar-Preis. Gegen Vorlage <strong>de</strong>s Anzahlungsbelegs wird die geleistete<br />

Anzahlung für diesen Gruppe&Spar-Preis gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstattungsfrist nach Nr. 4.2.3 unter Beachtung<br />

eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 30 € erstattet. Im Übrigen ist die Erstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

3.6.6 Das Entgelt für die in Verbindung mit einer Gruppe&Spar-Fahrkarte vorgenommenen<br />

Sitzplatzreservierungen einschließlich einer Anschlussreservierung beträgt pro Teilnehmer und<br />

Richtung 2 €; für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> unter 6 Jahren und für die nach Nr. 3.6.3 zugebuchten Teilnehmer ist<br />

ein Reservierungsentgelt einschließlich einer Anschlussreservierung von 4 € pro Person und<br />

Richtung zu zahlen.<br />

3.6.7 Bei Fahrkarten zur Hin- und Rückfahrt muss die Rückfahrt innerhalb eines Monats nach<br />

<strong>de</strong>m Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinfahrt angetreten wer<strong>de</strong>n. Fahrkarten für die Produktklasse C gelten an <strong>de</strong>m auf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls zur Rückfahrt jeweils angegebenen Geltungstag.<br />

3.7 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

3.7.1 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> bis einschließlich 5 Jahre wer<strong>de</strong>n ohne Fahrkarte unentgeltlich beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

3.7.2 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren wer<strong>de</strong>n in Begleitung zumin<strong>de</strong>st eines<br />

eigenen Eltern- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Großelternteils o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebenspartner o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Vormun<strong>de</strong>s unentgeltlich<br />

beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t, wenn von diesen Fahrkarten zum Normalpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sparpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt (Nr. 3.3) erworben und die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> beim Kauf<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte <strong>de</strong>s begleiten<strong>de</strong>n Eltern- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Großelternteils o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebenspartner nach<br />

Nr. 2.1.2 – ausgenommen im Zug - eingetragen wer<strong>de</strong>n. Beim Erwerb einer Fahrkarte zum<br />

Sparpreis muss für die unentgeltlich mitreisen<strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ebenfalls ein Kontingent in <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen<br />

Preisstufe verfügbar sein. Beim Kauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte an <strong>de</strong>n Nahverkehrsautomaten genügt<br />

zur unentgeltlichen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung die Fahrkarte <strong>de</strong>s begleiten<strong>de</strong>n Eltern-/Großelternteils o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebenspartner o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Vormun<strong>de</strong>s.<br />

3.7.3 Weitere Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren wer<strong>de</strong>n bei Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

sonstigen Voraussetzungen nach Nr. 3.7.2 gegen Vorlage einer DB Familienkarte bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle<br />

unentgeltlich beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Kann bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle in Zügen mit Fahrkartenverkauf<br />

keine DB Familienkarte vorgelegt wer<strong>de</strong>n, so ist für die weiteren Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrpreis<br />

nach Nr. 3.7.4 nachzuzahlen. Bei Vorlage <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Familienkarte innerhalb von 14 Tagen<br />

nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle wird <strong><strong>de</strong>r</strong> nachgezahlte Fahrpreis unter Abzug von 7 € erstattet.<br />

Die DB Familienkarte berechtigt nur zur unentgeltlichen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> bzw.<br />

Enkelkin<strong><strong>de</strong>r</strong> und nur in Begleitung <strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen Begleitpersonen, die in ihr eingetragen sind. Die<br />

DB Familienkarte wird für die Geltungsdauer eines Jahres auf Antrag eines Eltern- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Großelternteils<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Vormun<strong>de</strong>s auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten<br />

Formulars unter Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> beabsichtigten Begleitpersonen sowie sämtlicher Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>/Enkelkin<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en Geburtsdaten und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Wohnanschrift bei allen personalbedienten<br />

Verkaufsstellen ausgestellt.<br />

3.7.4 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne eine Begleitung nach <strong>de</strong>n Nummern 3.7.2 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 3.7.3 (alleinreisen<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>)<br />

wer<strong>de</strong>n zum halben Fahrpreis (Normalpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sparpreis<br />

(mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) (Nr. 3.3) beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t (Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>ermäßigung).


Seite 12<br />

3.7.5 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> zahlen - auch in Begleitung eines Eltern- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Großelternteils o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebenspartner<br />

- <strong>de</strong>n halben Gruppenpreis.<br />

3.7.6 Maßgebend ist das Alter <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> am Tag <strong>de</strong>s Fahrtantritts, bei Hin- und Rückfahrt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tag <strong>de</strong>s Antritts <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinfahrt. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>ermäßigung und Mitfahrer-Rabatt nach Nr. 3.3.2 bzw.<br />

3.3.2.2 können nicht kombiniert wer<strong>de</strong>n.<br />

3.8 Aufpreis ICE Sprinter<br />

3.8.1 Für die Benutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> ICE Sprinter ist ein Aufpreis pro Person und Richtung in Höhe<br />

von 16,50 € für die 1. Wagenklasse und 11,50 € für die 2. Wagenklasse zu zahlen. Das Reservierungsentgelt<br />

für <strong>de</strong>n ICE Sprinter ist in diesem Aufpreis bereits enthalten. Die ICE Sprinter-<br />

Aufpreis-Karte kann maximal für 5 Personen ausgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.8.2 Eine bereits ausgegebene ICE Sprinter-Aufpreis-Karte wird unentgeltlich vor <strong>de</strong>m ersten<br />

Geltungstag umgetauscht o<strong><strong>de</strong>r</strong> gegen Rückzahlung <strong>de</strong>s Preises zurückgenommen. Ab <strong>de</strong>m<br />

ersten Geltungstag wird die ICE Sprinter-Aufpreis-Karte unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts<br />

in Höhe von 15 € erstattet.<br />

3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis<br />

3.9.1 Ein Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> bei Antritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise eine gültige Fahrkarte nicht besitzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

vorlegen kann, ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Zu diesem<br />

Zweck wird durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt.<br />

Abweichend von § 12 Abs. 3 EVO kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> innerhalb von 14 Tagen ab <strong>de</strong>m<br />

Feststellungstag bei einem <strong>Bahn</strong>hof nachweisen, dass er im Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung Inhaber<br />

einer gültigen Fahrkarte war. Kann im Zug nicht festgestellt wer<strong>de</strong>n, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte<br />

vor Fahrtantritt aus Grün<strong>de</strong>n nicht möglich war, die durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

zu vertreten sind, erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> zu seiner Fahrpreisnacherhebung einen Zusatzbeleg.<br />

In diesem Fall beginnt die Frist von 14 Tagen erst mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusendung einer geson<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

schriftlichen Auffor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen.<br />

3.9.2 Statt <strong>de</strong>s erhöhten Fahrpreises kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> in Zügen, in <strong>de</strong>nen ein Verkauf von<br />

Fahrkarten (einschließlich Übergang/Umweg) stattfin<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>n festgesetzten Bordpreis zahlen,<br />

wenn er <strong>de</strong>m Zugbegleitpersonal bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten unaufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t mel<strong>de</strong>t, dass er<br />

keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt. Diese Regelung gilt nicht,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> seiner Verpflichtung zum Kauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor<br />

Abfahrt <strong>de</strong>s Zuges bzw. nach Betreten <strong>de</strong>s Fahrzeuges an <strong>de</strong>n Automaten gemäß Nr. 2.1 bestimmter<br />

Nahverkehrszüge o<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Kauf <strong><strong>de</strong>r</strong> „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht<br />

nachgekommen ist. Der Bordpreis entspricht <strong><strong>de</strong>r</strong> Summe i) <strong>de</strong>s Normalpreises nach Berücksichtigung<br />

eines etwaigen <strong>Bahn</strong>Card-Rabattes und (ii) eines Aufschlags in Höhe von 10 % auf<br />

diesen Normalpreis, höchstens 10 €. Der Min<strong>de</strong>stpreis zu (ii) beträgt 2 € für Fahrkarten für die<br />

Produktklasse C und 5 € für Fahrkarten <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE und IC/EC. War bei Fahrtantritt<br />

we<strong><strong>de</strong>r</strong> ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter<br />

Automat vorhan<strong>de</strong>n, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> statt <strong>de</strong>s Bordpreises nur <strong>de</strong>n Normalpreis unter<br />

Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen zu zahlen.<br />

3.9.3 Fahrkarten für <strong>de</strong>n Übergang in die 1. Wagenklasse nach Nr. 2.6 wer<strong>de</strong>n im Zug zum<br />

Normalpreis ausgegeben.<br />

4. Erstattung, Umtausch<br />

4.1 Begriffsbestimmungen<br />

4.1.1 Vor <strong>de</strong>m ersten Geltungstag einer Fahrkarte wird <strong><strong>de</strong>r</strong> gezahlte Fahrpreis gegen Rückgabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte unentgeltlich erstattet. Ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag einer Fahrkarte wird, wenn<br />

diese nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur teilweise zur Fahrt benutzt wur<strong>de</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> Preis bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschiedsbetrag


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zwischen <strong>de</strong>m gezahlten Preis und <strong>de</strong>m Normalpreis für die in <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils benutzten Produkt-<br />

und Wagenklasse zurückgelegte Strecke unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von<br />

15 € erstattet. (Erstattung)<br />

4.1.2 Eine bereits ausgegebene Fahrkarte wird unentgeltlich vor <strong><strong>de</strong>r</strong>en ersten Geltungstag<br />

gegen eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Fahrkarte gegen Rückzahlung <strong>de</strong>s Min<strong><strong>de</strong>r</strong>betrages bzw. Zahlung <strong>de</strong>s Mehrbetrages<br />

umgetauscht (Umtausch). Ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag ist ein Umtausch nur unter Abzug<br />

eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 € möglich.<br />

4.2 Sparpreise, Gruppe&Spar-Preis<br />

4.2.1.1 Der Umtausch o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Erstattung von Fahrkarten zu <strong>de</strong>n Sparpreisen (Nr. 3.3) ist gegen<br />

Zahlung eines Entgelts in Höhe von 15 € nur bis zu <strong>de</strong>m Tag möglich, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m ersten Geltungstag<br />

vorausgeht.<br />

4.2.1.2 Der Umtausch o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Erstattung von Sparpreis-Zusatzkarte nach Nr. 3.3.4 sind ausgeschlossen.<br />

4.2.2 Bei Fahrkarten zum Gruppe&Spar-Preis ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Umtausch bis 7 Tage vor Fahrtantritt<br />

gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von 15 € möglich. Im Übrigen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Umtausch ausgeschlossen.<br />

4.2.3 Bei Fahrkarten zum Gruppe&Spar-Preis ist die Erstattung o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise Erstattung<br />

durch Rücktritt einzelner Teilnehmer bis 7 Tage vor Fahrtantritt gegen Zahlung eines Entgelts in<br />

Höhe von 30 € möglich; bei teilweiser Erstattung beträgt das Entgelt 5 € je zurückgetretenem<br />

Teilnehmer, jedoch höchstens 30 €. Im Übrigen ist die Erstattung ausgeschlossen.<br />

4.3 Abwicklung<br />

4.3.1 Umtausch und Erstattung erfolgen gegenüber <strong>de</strong>m Inhaber <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte und nur bei<br />

<strong>de</strong>n Verkaufsstellen gemäß Nr. 2.1. Bei Fahrkarten, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Bezahlung im Wege <strong>de</strong>s bargeldlosen<br />

Zahlungsverkehrs erfolgt ist, ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, eine Rückzahlung<br />

als Gutschrift auf das ursprünglich zur Zahlung verwen<strong>de</strong>te Konto vorzunehmen.<br />

4.3.2 Die Erstattung erfolgt nur gegen Rückgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte und Vorlage eines an <strong>de</strong>n<br />

Fahrkartenschaltern erhältlichen ausgefüllten Antragsformulars. In <strong>de</strong>m Antragsformular ist die<br />

Nichtbenutzung o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur teilweise Benutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte durch geeignete Nachweise glaubhaft<br />

zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist eine entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigung <strong>de</strong>s Verkehrsunternehmens<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, wenn die Erstattung auf einem Verzicht auf die Weiterfahrt wegen<br />

Zugverspätung (siehe Nr. 9.1.1) beruht.<br />

4.4 Härtefallregelung<br />

Das Verkehrsunternehmen kann in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Härtefällen aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Billigkeit Umtausch<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erstattung auch dann zulassen, wenn die vorstehen<strong>de</strong>n Voraussetzungen nicht<br />

gegeben sind.<br />

5. Sitzplätze und Reservierungen<br />

5.1 Reservierungsmöglichkeit<br />

Reisen<strong>de</strong> können je nach Verfügbarkeit frühestens 3 Monate im Voraus Sitzplätze in <strong>de</strong>n Zügen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC reservieren. Das Verkehrsunternehmen kann für bestimmte<br />

Züge ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise eine Reservierungspflicht festlegen o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Reservierungsmöglichkeit<br />

für bestimmte Züge ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise ausschließen. Die reservierungspflichtigen<br />

Züge sind im Fahrplan mit R gekennzeichnet. Der Anspruch auf <strong>de</strong>n reservierten Sitzplatz er-


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lischt, wenn er nicht durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n 15 Minuten nach Abfahrt <strong>de</strong>s Zuges von <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>hof,<br />

ab <strong>de</strong>m die Reservierung erfolgt ist, eingenommen wur<strong>de</strong>.<br />

5.2 Das Reservierungsentgelt pro Person und Richtung einschließlich einer Anschlussreservierung<br />

beträgt 4 €. Für Reisen<strong>de</strong> mit min<strong>de</strong>stens einem Kind nach Nr. 3.7.2 beträgt das Reservierungsentgelt<br />

zu einer Fahrkarte für bis zu 5 Personen (max. 2 Erwachsene und bis zu 3 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nach Nr. 3.7.2) pro Richtung einschließlich einer Anschlussreservierung 8 € (Familienreservierung).<br />

Bei Vorlage einer DB Familienkarte wer<strong>de</strong>n alle mitreisen<strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> nach Nr. 3.7.3 in<br />

die Familienreservierung einbezogen. Die Regelung gilt auch bei gemeinsamen Reisen mit<br />

einem <strong>Bahn</strong>Card 100-Inhaber. Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen, <strong>de</strong>nen im Ausweis für schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />

Menschen die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt ist, können bis zu<br />

2 Sitzplätze unentgeltlich reservieren.<br />

5.3 Umtausch, Erstattung<br />

Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen wer<strong>de</strong>n, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> Anspruch auf<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>s Reservierungsentgelts. Im Übrigen sind Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.<br />

6. Verhaltenspflichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong>n<br />

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten<br />

Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile o<strong><strong>de</strong>r</strong> -plätze o<strong><strong>de</strong>r</strong> Abteile/Plätze<br />

für schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.<br />

In <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht wer<strong>de</strong>n, auch nicht mit<br />

elektrischen Zigaretten.<br />

Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> hat sich so zu verhalten, dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Reisen<strong>de</strong> nicht über Gebühr gestört o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

belästigt wer<strong>de</strong>n. Reisen<strong>de</strong>, die sich entgegen <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen verhalten, die<br />

Weisungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitarbeiter missachten o<strong><strong>de</strong>r</strong> in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit<br />

und Ordnung darstellen, können von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bzw. Weiterbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ohne Anspruch<br />

auf Erstattung <strong>de</strong>s Fahrpreises und <strong>de</strong>s Gepäckpreises ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

6.2 Missbrauch von Nothilfemitteln<br />

Der Reisen<strong>de</strong> darf die Notbremse o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Türnotentriegelung nur bei Gefahr für seine Sicherheit,<br />

die Sicherheit an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong>, an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Personen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Zuges betätigen. Bei Missbrauch<br />

hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> unbescha<strong>de</strong>t sonstiger Ansprüche einen Betrag in Höhe von 200 € zu<br />

zahlen. Dem Reisen<strong>de</strong>n bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis vorbehalten, dass kein o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein geringerer Scha<strong>de</strong>n<br />

entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

7. Mitnahme von Handgepäck, Traglasten und Tieren<br />

7.1 Traglast<br />

Neben Handgepäck darf <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen wer<strong>de</strong>n können. Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Reisen<strong>de</strong> behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, belästigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Schä<strong>de</strong>n verursachen können,<br />

dürfen nicht mitgenommen wer<strong>de</strong>n. Die Beaufsichtigung obliegt <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n. Im Übrigen<br />

kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> Gepäck als Reisegepäck gemäß <strong>de</strong>n hierfür gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen aufgeben.


7.2 Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausschluss<br />

Seite 15<br />

7.2.1 Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitnahme als Handgepäck o<strong><strong>de</strong>r</strong> Traglast sind Gegenstän<strong>de</strong> und Stoffe ausgeschlossen,<br />

die geeignet sind, Mitreisen<strong>de</strong> zu stören o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu verletzen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Wagen zu beschädigen.<br />

Ausgeschlossen sind insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e gefährliche Stoffe und Gegenstän<strong>de</strong>, Schusswaffen,<br />

explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstän<strong>de</strong>, entzün<strong>de</strong>nd wirken<strong>de</strong>, giftige, radioaktive,<br />

ätzen<strong>de</strong> und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach<br />

<strong>de</strong>m Gesetz über die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung gefährlicher Güter (GGBefG) und <strong><strong>de</strong>r</strong> hierzu ergangenen<br />

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mofas<br />

und Gegenstän<strong>de</strong> und Stoffe, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten<br />

ist. Nach <strong>de</strong>n Freistellungsvorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> Ordnung über die internationale Eisenbahnbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

gefährlicher Güter (RID) sind für <strong>de</strong>n persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer,<br />

Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgeräte,<br />

Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.<br />

7.2.2 Besteht <strong><strong>de</strong>r</strong> begrün<strong>de</strong>te Verdacht, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgeschlossene<br />

Gegenstän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, <strong>de</strong>m Verkehrsunternehmen<br />

unverzüglich die Begutachtung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Gegenstan<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stoffes zu gestatten<br />

und gegebenenfalls <strong>de</strong>ssen Unbe<strong>de</strong>nklichkeit nachzuweisen. Reisen<strong>de</strong>, die dieser Verpflichtung<br />

nicht nachkommen o<strong><strong>de</strong>r</strong> erkennbar ausgeschlossene Gegenstän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stoffe mit<br />

sich führen, können von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ohne Anspruch auf Erstattung<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

7.3 Tiere<br />

Leben<strong>de</strong> Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen<br />

Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen<br />

und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber<br />

hinaus können Hun<strong>de</strong>, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

untergebracht wer<strong>de</strong>n können, unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Voraussetzung mitgenommen wer<strong>de</strong>n, dass sie angeleint<br />

und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Diese Hun<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n zum halben<br />

Normal- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sparpreis (Nr. 3.3) beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Ein <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt ist ausgeschlossen. Der<br />

Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3.8) ist nicht zu zahlen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit anstecken<strong>de</strong>n<br />

Krankheiten sind von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen<br />

dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blin<strong>de</strong>nführ- und Begleithun<strong>de</strong>n im Sinne<br />

von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen wer<strong>de</strong>n. Des Weiteren sind Blin<strong>de</strong>nführ-<br />

und Begleithun<strong>de</strong> im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen.<br />

8. Mitnahme von Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

8.1 Mitnahmemöglichkeit<br />

Die Mitnahme von Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse C und in Zügen, die mit o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gekennzeichnet sind, möglich. Die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung kann bei Platzmangel abgelehnt wer<strong>de</strong>n. In<br />

Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse IC/EC mit <strong>de</strong>m Symbol ist die Mitnahme von Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>n reservierungspflichtig.<br />

In Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse ICE ist die Mitnahme von Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>n ausgeschlossen.<br />

8.2 Beschränkungen<br />

Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige,<br />

nicht- o<strong><strong>de</strong>r</strong> elektrohilfsmotorisierte Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt.<br />

In beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhan<strong>de</strong>n ist, auch nichtmotorisierte<br />

Liegerä<strong><strong>de</strong>r</strong>, Tan<strong>de</strong>ms sowie Dreirä<strong><strong>de</strong>r</strong> mitgenommen wer<strong>de</strong>n.


Seite 16<br />

8.3 Unterbringung<br />

In Zügen, die mit gekennzeichnet sind und in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse C ohne beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Kennzeichnung, dürfen Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen<br />

mit Klappsitzen, Fahrradabteilen und Gepäckwagen untergebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

8.4 Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungs- und Reservierungsentgelt<br />

8.4.1 Der Reisen<strong>de</strong> hat durch <strong>de</strong>n Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt <strong>de</strong>n für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

von verpackten o<strong><strong>de</strong>r</strong> unverpackten/<strong>de</strong>montierten Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>n festgesetzten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis<br />

zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>, die wie<br />

Handgepäck in <strong>de</strong>n Zügen untergebracht wer<strong>de</strong>n können. Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis beträgt für<br />

Fahrten in <strong>de</strong>n reservierungspflichtigen Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse IC/EC 9 €, bei Vorlage einer<br />

<strong>Bahn</strong>Card 6 €. Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> von mitreisen<strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n unter 6 Jahren mit Stellplatzbedarf wer<strong>de</strong>n<br />

unentgeltlich beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Ein Verkauf im Zug erfolgt nicht, es sei <strong>de</strong>nn, dass auf <strong>de</strong>m Abgangsbahnhof<br />

eine Verkaufsmöglichkeit vor Fahrtantritt nicht vorhan<strong>de</strong>n war. Die Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrradkarte entspricht <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer einer Fahrkarte für eine einfache Fahrt.<br />

8.4.2 Für die ausschließliche Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse C ist eine Fahrradtageskarte<br />

für 5 € zu erwerben. Die Fahrradtageskarte gilt für beliebig viele Fahrten an <strong>de</strong>m auf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte angegebenen Geltungstag.<br />

8.4.3 Die Reservierung eines Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bei gleichzeitiger Reservierung eines Sitzplatzes entgeltfrei. Im Übrigen beträgt das Reservierungsentgelt<br />

4 €. Ergänzend gelten die Regelungen in Nr. 5.3.<br />

9. Haftung<br />

9.1 Weiterbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung/Fahrpreiserstattung<br />

9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> mit einer Fahrkarte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE, IC/EC o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit einer zuggebun<strong>de</strong>nen Fahrkarte am Zielbahnhof<br />

gemäß Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag min<strong>de</strong>stens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich<br />

die Wahl zwischen (i) <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterreise mit geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter<br />

Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterreise mit geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Er kann dabei auch <strong>de</strong>n Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung<br />

eines reservierungspflichtigen Zuges o<strong><strong>de</strong>r</strong> eines Son<strong><strong>de</strong>r</strong>zuges ist allerdings nicht gestattet.<br />

9.1.2 Für <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n mit einer Fahrkarte für die Produktklasse C gilt Nr. 9.1.1 mit Ausnahme<br />

von Satz 2. Der Reisen<strong>de</strong> hat statt<strong>de</strong>ssen bei Weiterreise im Zug einer höherwertigen<br />

Produktklasse zunächst <strong>de</strong>n Fahrpreis für die benutzte Produktklasse zu zahlen. Die dafür erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />

Aufwendungen wer<strong>de</strong>n nach Nr. 9.3. erstattet. Dies gilt nicht für Inhaber von Fahrkarten<br />

zu einem erheblich ermäßigten Fahrpreis. Welche Fahrkarten das sind, ist in <strong>de</strong>n <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Angebote geregelt. Ansprüche von Inhabern dieser Fahrkarten<br />

nach Nr. 9.1.3 bleiben unberührt.<br />

9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> am Zielbahnhof<br />

gemäß Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag mehr als 60 Minuten verspätet ankommen wird, kann er auch<br />

die Reise abbrechen o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar nicht erst antreten. Er hat dann anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansprüche nach <strong>de</strong>n<br />

Nummern 9.1.1 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 9.1.2 Anspruch auf Erstattung <strong>de</strong>s von ihm bezahlten Fahrpreises für die<br />

nicht durchgeführten Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt und für die bereits durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für<br />

ihn sinnlos gewor<strong>de</strong>n ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt<br />

bei nächster Gelegenheit. Für die Erstattung gilt Nr. 9.3.<br />

9.1.4 Der Reisen<strong>de</strong> kann insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dann vernünftigerweise mit einer Verspätung nach Nr.<br />

9.1.1 bis Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über min<strong>de</strong>stens einen <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Informationskanäle bekanntgemacht wur<strong>de</strong>: (i) Aushangfahrpläne und ausgehängte Infor-


Seite 17<br />

mationen über Fahrplanän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen in <strong>Bahn</strong>höfen, (ii) elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen<br />

in Zügen und auf <strong>Bahn</strong>höfen, (iii) Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen<br />

personalbedienter Verkaufsstellen sowie (iv) verfügbare Fahrplaninformations- und Reisen<strong>de</strong>ninformationsmedien,<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter<br />

www.bahn.<strong>de</strong>. Die Übergangszeiten für planmäßige Umstiege (Umsteigezeiten) orientieren sich<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> elektronischen Fahrplanauskunft unter www.bahn.<strong>de</strong>.<br />

Das Gleiche gilt, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> eine vom Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er o<strong><strong>de</strong>r</strong> vom <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber ausgestellte<br />

Bestätigung vorlegen kann, aus <strong><strong>de</strong>r</strong> sich eine nach Nr. 9.1.1 bis Nr. 9.1.3 Verspätung<br />

ergibt.<br />

9.1.5 Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er bietet <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die Weiterbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Verkehrsmittel<br />

an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn seine fahrplanmäßige Ankunftszeit<br />

in <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n muss, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> wegen einer Zugverspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> eines Zugausfalls ohne<br />

Nutzung dieses Verkehrsmittels min<strong>de</strong>stens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird,<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> sofern ein Zug ausfällt, es sich bei <strong>de</strong>m vom Reisen<strong>de</strong>n gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige<br />

Verbindung <strong>de</strong>s Tages han<strong>de</strong>lt und <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>s Ausfalls dieses Zuges<br />

<strong>de</strong>n vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung <strong>de</strong>s an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Verkehrsmittels nicht mehr bis<br />

um 24.00 Uhr erreichen kann. Nutzt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> selbständig ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Verkehrsmittel, so<br />

hat er einen Anspruch auf Ersatz <strong><strong>de</strong>r</strong> dafür erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag<br />

von 80 €.<br />

9.1.6 Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er bietet <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die kostenlose Unterbringung in einem Hotel o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn er wegen eines<br />

Zugausfalls o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann o<strong><strong>de</strong>r</strong> für ihn<br />

unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Alternativ<br />

bietet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n auch in diesem Fall die Weiterfahrt mit einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Verkehrsmittel, z. B. Taxi, an, sofern dies preisgünstiger ist. Nutzt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> selbständig<br />

eine Übernachtungsmöglichkeit, o<strong><strong>de</strong>r</strong> nimmt er für die Weiterfahrt ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Verkehrsmittel in<br />

Anspruch, weil das preisgünstiger ist, hat er Anspruch auf Ersatz <strong><strong>de</strong>r</strong> dafür entstan<strong>de</strong>nen angemessenen<br />

Kosten.<br />

9.2 Anspruch auf Fahrpreisentschädigung<br />

9.2.1 Der von einer Verspätung selbst betroffene Reisen<strong>de</strong> hat für relationsbezogene Fahrkarten,<br />

für die er keine Fahrpreiserstattung nach Nr. 9.1.3 erhalten hat, Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung<br />

wie folgt: bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten 25 % und bei einer<br />

Verspätung ab 120 Minuten 50 % <strong>de</strong>s gezahlten Fahrkartenwertes <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegten Fahrkarte.<br />

Für Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird jeweils <strong><strong>de</strong>r</strong> halbe Fahrkartenwert zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

Der Betrag wird auf einen durch 5 Cent teilbaren Betrag aufgerun<strong>de</strong>t. Der Entschädigungsanspruch<br />

kann pro Fahrkarte - bei Rückfahrkarten pro Fahrtrichtung - jeweils nur einmal<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Abweichend hiervon wer<strong>de</strong>n Inhaber von Fahrradtageskarten nach<br />

Nr. 8.4.2 pro Verspätungsfall mit 40 Cent entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 € wer<strong>de</strong>n<br />

nicht ausgezahlt.<br />

9.2.2 Bei Verspätung <strong>de</strong>s ICE Sprinters ab 30 Minuten hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> einen Anspruch auf<br />

Entschädigung in Höhe <strong>de</strong>s ICE Sprinter-Aufpreises.<br />

9.2.3 Wer<strong>de</strong>n Züge <strong>de</strong>s Fernverkehrs, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Klasse bereitgestellt, erhalten Inhaber einer Fahrkarte zum Sparpreis für die 1. Wagenklasse<br />

nach Nr. 3.3.1 BB Personenverkehr gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung <strong>de</strong>s Zugpersonals)<br />

einmalig einen Betrag in Höhe von 20 €. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte eingetragenen Mitfahrer<br />

– ausgenommen eigene Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>/Enkelkin<strong><strong>de</strong>r</strong> – erhalten <strong>de</strong>n Betrag von je 10 €. Nr. 5.3 BB<br />

Personenverkehr bleibt hiervon unberührt.<br />

9.2.4 Die vorstehen<strong>de</strong>n Ansprüche nach <strong>de</strong>n Nummern 9.1.1 bis 9.2.2 bestehen nicht, wenn<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausfall, die Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Anschlussversäumnis auf eine <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n Ursachen


Seite 18<br />

zurückzuführen ist: (i) betriebsfrem<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong>, die <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Zug betreiben<strong>de</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er trotz<br />

Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Lage <strong>de</strong>s Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Folgen er<br />

nicht abwen<strong>de</strong>n konnte, (ii) Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> (iii) Verhalten eines Dritten, das<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er trotz Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Lage <strong>de</strong>s Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>ssen Folgen er nicht abwen<strong>de</strong>n konnte. Der Anspruch nach Nr. 9.2.1 entfällt auch, wenn<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong>n bereits vor <strong>de</strong>m Kauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte über die Verspätung informiert wur<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wenn bei Fortsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise gemäß Nr. 9.1.1 (ii) und (iii) die Verspätung am Zielbahnhof<br />

weniger als 60 Minuten beträgt. In <strong>de</strong>n Fällen nach <strong>de</strong>n Nummern 9.1.5 und 9.1.6 kann sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er nur auf die Haftungsausschlussgrün<strong>de</strong> unter (i) und (iii) berufen, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong><br />

über die Ursache rechtzeitig unterrichtet wur<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn die Ursache offensichtlich war.<br />

9.3 Geltendmachung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansprüche<br />

9.3.1 Erstattungs- und Entschädigungsanträge sind in <strong>de</strong>utscher Sprache mit einem vom Reisen<strong>de</strong>n<br />

ausgefüllten und mit Zangen- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stempelabdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> ausgeben<strong>de</strong>n Stelle versehenen<br />

Fahrgastrechte-Formular einzureichen. Für Erstattungsansprüche sind die begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen (Fahrkarten, Belege) immer im Original beizufügen. Für Entschädigungsansprüche<br />

können grundsätzlich Kopien <strong><strong>de</strong>r</strong> Belege beigefügt wer<strong>de</strong>n.<br />

9.3.2 Zur Geltendmachung <strong>de</strong>s Anspruchs auf Entschädigung nach <strong>de</strong>n Nummern 9.1. und<br />

9.2 erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> ein Fahrgastrechte-Formular mit Bestätigung über die Verspätung je<br />

nach Verfügbarkeit entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> (i) im verspäteten Zug o<strong><strong>de</strong>r</strong> am Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> verspäteten Reise einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 5 Folgetage (ii) an <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Information im <strong>Bahn</strong>hof. (iii) In einem DB Reisezentrum<br />

erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> ein Fahrgastrechteformular mit Bestätigung bis längstens ein Jahr<br />

nach <strong>de</strong>m Verspätungsereignis. Bei Abgabe dieses vom Reisen<strong>de</strong>n ausgefüllten und mit Zangen-<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stempelabdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> ausgeben<strong>de</strong>n Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehörigen Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> auf<br />

Wunsch <strong>de</strong>n Entschädigungsbetrag sofort ausgezahlt. In <strong>de</strong>n übrigen Fällen wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigungsanspruch<br />

unter Beifügung <strong>de</strong>s ausgefüllten Fahrgastrechte-Formulars und <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte<br />

bzw. Fahrkartenkopie beim Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet.<br />

9.3.3 Reisen<strong>de</strong> können zur Geltendmachung <strong>de</strong>s Anspruchs auf Entschädigung nach <strong>de</strong>n<br />

Nummern 9.1 und 9.2 auch in einem DB Reisezentrum/DB Agentur, an <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Information im<br />

<strong>Bahn</strong>hof o<strong><strong>de</strong>r</strong> unter www.bahn.<strong>de</strong> ein unbestätigtes Fahrgastrechte-Formular erhalten. Dieses<br />

sen<strong>de</strong>n sie an die auf <strong>de</strong>m Formular angegebene Adresse. Das Recht <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong>n zur an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitigen<br />

Geltendmachung von Ansprüchen bleibt unberührt.<br />

9.4 Aus an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Rechtsgrün<strong>de</strong>n haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n grundsätzlich nur bei<br />

Vorsatz o<strong><strong>de</strong>r</strong> grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Herbeiführung von Verletzungen <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit<br />

auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten<br />

ist die Ersatzpflicht jedoch auf <strong>de</strong>n typischen, vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n begrenzt. Außer in Fällen<br />

von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die<br />

Haftung für Sachschä<strong>de</strong>n gegenüber je<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n auf einen Höchstbetrag von 1.000 €<br />

beschränkt. Die Bestimmungen <strong>de</strong>s Haftpflichtgesetzes (HPflG) sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung (EG) Nr.<br />

1371/2007 einschließlich ihres Anhangs I (CIV) bleiben im Übrigen unberührt.<br />

10. Aufrechnung<br />

Zur Aufrechnung mit Gegenfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig<br />

festgestellt wur<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> unbestritten sind.<br />

11. Sonstiges<br />

Es gilt ausschließlich das Recht <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.


Seite 19<br />

Nr. 600/B <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die<br />

Nutzung von Zeitkarten<br />

(Zeitkarten)<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


1. Zeitkarten<br />

Seite 20<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten<br />

(Zeitkarten)<br />

Zeitkarten sind die Strecken- und die Schülerzeitkarten. Für diese gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr)<br />

und die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 25, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungsumfang<br />

2.1 Strecken- und Schülerzeitkarten berechtigen <strong>de</strong>n in ihnen bezeichneten Inhaber (persönliche<br />

Strecken- und Schülerzeitkarten) innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auf<br />

<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte angegebenen Strecken und Produktklassen. Streckenzeitkarten wer<strong>de</strong>n<br />

als persönliche Jahreskarten im Abonnement (in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezahlung als „Jahreskarte<br />

im Abo“ bzw. „Monatskarte im Abo“ bezeichnet), Monats- und Wochenkarten, für Züge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Produktklasse C auch als übertragbare Jahreskarten im Abonnement (in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bezahlung als „Jahreskarte im Abo“ bzw. „Monatskarte im Abo“ bezeichnet), Monats- und Wochenkarten<br />

sowie Schülerzeitkarten als Schülermonatskarte im Abo, Monats- und Wochenkarten<br />

ausgestellt. Sie können auch zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von jeweils bis zu zwei Abgangs- und Zielbahnhöfen<br />

erworben wer<strong>de</strong>n, sofern die bei<strong>de</strong>n Abgangs- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zielbahnhöfe jeweils nicht weiter<br />

als 30 Kilometer voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> entfernt liegen. Die Inhaber von Schülerzeitkarten können Schüler,<br />

Stu<strong>de</strong>nten und sonstige Personen gemäß Anlage sein. Zur Vorbereitung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ablegung von<br />

vorgeschriebenen Prüfungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Promotion kann die Schülerzeitkarte auch noch bis zu 1<br />

1/2 Jahren nach Beendigung <strong>de</strong>s Studiums in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Bei Reisen<strong>de</strong>n ab<br />

15 Jahren sind Schülerzeitkarten, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber nicht am Schülerlistenverfahren teilnimmt,<br />

nur in Verbindung mit einer gültigen, durch <strong>de</strong>n Inhaber unterschriebenen und mit einem Prüfvermerk<br />

<strong>de</strong>s Verkehrsunternehmens versehenen Berechtigungskarte gültig, in <strong><strong>de</strong>r</strong> die Ausbildungsstelle<br />

bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Träger <strong>de</strong>s sozialen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen Dienstes die Zugehörigkeit zu <strong>de</strong>m<br />

zum Bezug von Schülerzeitkarten berechtigten Personenkreis bestätigt (Berechtigungskarte).<br />

Die Berechtigungskarte gilt ab <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestätigung längstens ein Jahr und ist bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkartenkontrolle mit vorzulegen.<br />

2.2 Die übertragbare Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo besteht aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Stammkarte<br />

(Wertmarkenträger) und <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Monatswertmarke. Eine Übertragung von Streckenzeitkarten<br />

hat unentgeltlich zu erfolgen; eine gewerbsmäßige Überlassung ist untersagt.<br />

2.3 Eine Streckenzeitkarte, die als Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo o<strong><strong>de</strong>r</strong> als Monatskarte<br />

ausgegeben wird, berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Personen<br />

an Samstagen. Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten.<br />

Bei Nichtbeachtung wird die Streckenzeitkarte ungültig und eingezogen.<br />

2.4 Schülerzeitkarten wer<strong>de</strong>n nur für Fahrten zur Ausbildungsstätte und nur für die<br />

2. Wagenklasse ausgegeben. Zeitkarten wer<strong>de</strong>n nur für Strecken bis 400 Kilometer ausgegeben.<br />

3. Erwerb und Geltungszeitraum<br />

3.1 Erwerb<br />

3.1.1 Für <strong>de</strong>n Erwerb einer persönlichen Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo - ausgenommen<br />

Schülermonatskarte im Abo und IC/EC-Aufpreiskarte - ist ein Passbild <strong>de</strong>s künftigen<br />

Inhabers erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Eine Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo kann vorbehaltlich einer<br />

Bonitätsprüfung nur im Abonnement (i) mit flexiblem Geltungsbeginn o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) als „Abo Sofort“<br />

mit flexiblem Geltungsbeginn in einem DB Reisezentrum bezogen wer<strong>de</strong>n. Die Bestellung nach<br />

(i) muss spätestens 14 Tage vor <strong>de</strong>m gewünschten Geltungsbeginn <strong><strong>de</strong>r</strong> Jahreskarte im Abo/


Seite 21<br />

Monatskarte im Abo bei einer personalbedienten Verkaufsstelle o<strong><strong>de</strong>r</strong> beim Abo-Center unter<br />

Verwendung <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellformulars eingegangen<br />

sein. Bei Erwerb nach (ii) wird entsprechend <strong>de</strong>s Zahlungswunsches entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Monatskarte<br />

im Abo zum Preis nach Nr. 5.3 (ii) o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Jahreskarte im Abo zum Preis nach Nr. 5.3 (i)<br />

ausgestellt; gleichzeitig ist ein Abo-Bestellantrag auszufüllen. Nach Eingang <strong>de</strong>s Abo-Bestellantrages<br />

beim Abo-Center wird nach positiver Bonitätsprüfung die endgültige Monatskarte im<br />

Abo vom Abo-Center ausgestellt.<br />

3.1.2 Für eine Schülermonatskarte im Abo gilt Nr. 3.1.1 mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe, dass diese für Reisen<strong>de</strong><br />

ab 15 Jahren gegen Vorlage einer Berechtigungskarte, die noch min<strong>de</strong>stens ein halbes<br />

Jahr gültig sein muss, jährlich neu zu beantragen ist.<br />

3.1.3 In Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse C, in <strong>de</strong>nen ein Verkauf von Fahrkarten stattfin<strong>de</strong>t, können<br />

Monats- und Wochenkarten gemäß Nr. 2.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr für die Produktklasse C<br />

erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

3.1.4 Zeitkarten wer<strong>de</strong>n nicht für Strecken ausgegeben, die während <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zeitkarten in einen Verkehrsverbund übergehen.<br />

3.2 Geltungszeitraum<br />

3.2.1 Eine persönliche bzw. übertragbare Jahreskarte (Jahreskarte im Abo/Monatskarte im<br />

Abo) gilt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens<br />

einen Monat vor Ablauf <strong>de</strong>s Jahres gekündigt wird. Rechtzeitig vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> alten Jahreskarte<br />

wird die neue Karte mit Gültigkeit für ein Jahr zugesandt. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen von Namen, Anschrift<br />

sowie Bankverbindung sind <strong>de</strong>m Abo-Center unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

3.2.2 Im Falle von Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-Bedingungen wird das Verkehrsunternehmen<br />

diese <strong>de</strong>m Zeitkarten-Inhaber rechtzeitig mitteilen. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-Inhaber mit <strong>de</strong>n Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

nicht einverstan<strong>de</strong>n, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Mitteilung gegenüber <strong>de</strong>m Abo-Center kündigen. Macht <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-Inhaber von<br />

seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so wer<strong>de</strong>n die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Bedingungen ab <strong>de</strong>m<br />

mitgeteilten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung<br />

<strong>de</strong>n Zeitkarten-Inhaber jeweils hinweisen.<br />

3.3 Wer<strong>de</strong>n für Schüler <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schulen die Fahrtkosten<br />

ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Teil aufgrund gesetzlicher Regelung vom Träger <strong><strong>de</strong>r</strong> Schülerbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

(Schulwegkostenträger) übernommen, wird das Verfahren für die Ausgabe und Abrechnung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schülermonatskarte im Abo in einem beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vertrag mit <strong>de</strong>m Schulwegkostenträger geregelt.<br />

3.4 Eine persönliche Zeitkarte wird erst gültig, wenn sie unauslöschlich durch <strong>de</strong>n Inhaber<br />

mit Vor- und Zunamen unterzeichnet wur<strong>de</strong> und bei einer persönlichen Jahreskarte nach Nr.<br />

3.1.1 zusätzlich das Passbild mit dieser fest verklebt ist. Im Übrigen gilt Nr. 2.9 BB Personenverkehr.<br />

4. <strong>Bahn</strong>Card 25<br />

4.1 Inhaber einer persönlichen Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo für die 2. Wagenklasse<br />

erhalten unentgeltlich eine <strong>Bahn</strong>Card 25, Inhaber einer persönlichen Jahreskarte im<br />

Abo/Monatskarte im Abo für die 1. Wagenklasse eine <strong>Bahn</strong>Card 25 First. Der Geltungszeitraum<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 25 First entspricht <strong>de</strong>m Geltungszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehörigen Jahreskarte.<br />

4.2 Der Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card für eine höhere Wagenklasse, eine höhere Rabattstufe o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

einer <strong>Bahn</strong>Card 100 nach Nr. 2.7.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen sind ausgeschlossen. Für die<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25 nach Nr. 4.1 ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreditkartenfunktionalität ausgeschlossen.


Seite 22<br />

4.3 Im Falle einer Kündigung <strong><strong>de</strong>r</strong> persönlichen Jahreskarte wer<strong>de</strong>n automatisch auch die<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25 und ggf. ausgegebene Zusatzkarten ungültig und sind gemäß Nr. 8.3.2 zusammen<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Jahreskarte zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />

5. Preise<br />

5.1 Der Preis <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten ergibt sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils gültigen Preisliste.<br />

5.2 Wird eine Zeitkarte nach Nr. 2.1 für Wege von mehr als einem Abgangs- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zielbahnhof<br />

erworben, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> höchste Preis für die mögliche Produkt- und Wegekombination zwischen<br />

<strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>höfen zugrun<strong>de</strong> gelegt. Die Zeitkarte wird für die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Produkt- und Wegekombination<br />

gültig geschrieben.<br />

5.3 Das Entgelt für die Zeitkarte ist im Voraus zu entrichten. Für eine Jahreskarte im Abo/<br />

Monatskarte im Abo kann das Entgelt (i) als Gesamtbetrag (Jahreskarte im Abo) o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) als<br />

Monatsbetrag für je<strong>de</strong>n Monat (Monatskarte im Abo) gezahlt wer<strong>de</strong>n; die monatliche Zahlung<br />

sowie die Einmalzahlungen für die Folgejahre sind nur im Wege <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens möglich.<br />

Für eine Schülermonatskarte im Abo kann das Entgelt nur als Monatsbetrag für je<strong>de</strong>n Monat<br />

gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.4 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> erhalten auf Zeitkarten keine weitere Ermäßigung.<br />

6. Geltungsdauer<br />

Zeitkarten gelten bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n letzten Geltungstag folgen<strong>de</strong>n Werktages. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

letzte Geltungstag ein Samstag, gelten die Karten bis Montag 12.00 Uhr. Schülerzeitkarten sind<br />

längstens bis zum Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigungskarte gültig. Schülermonatskarten<br />

wer<strong>de</strong>n nur für einen Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>monat, Schülerwochenkarten nur für eine Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>woche<br />

ausgegeben.<br />

Übergangs- und Umwegfahrkarten gelten nur an <strong>de</strong>m auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte angegebenen Geltungstag.<br />

7. Übergang, Umwege<br />

7.1 Beim Übergang mit Zeitkarten in eine höhere Produkt- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Wagenklasse ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied<br />

zwischen <strong>de</strong>n Normalpreisen <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglichen und <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Produkt- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Wagenklasse<br />

zu zahlen. Für <strong>de</strong>n Übergang in die 1. Wagenklasse können für Teilstrecken auch Dauer-Übergangsfahrkarten<br />

(Hin- und Rückfahrt) erworben wer<strong>de</strong>n; in diesem Fall ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied<br />

zwischen <strong>de</strong>n jeweiligen Streckenzeitkartenpreisen bei<strong><strong>de</strong>r</strong> Klassen zu zahlen. Dauer-<br />

Übergangsfahrkarten als Jahreskarten können nicht als „Abo-Sofort“ nach Nr. 3.1.1 (ii) erworben<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei übertragbaren Streckenzeitkarten ist ein Übergang in die höhere Produktklasse<br />

und bei Schülerzeitkarten ein Übergang in die 1. Wagenklasse ausgeschlossen.<br />

7.2 Bei Umwegen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied zwischen <strong>de</strong>n Normalpreisen für <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte<br />

ausgewiesenen Weg und <strong>de</strong>m neuen Weg zu zahlen.<br />

7.3 Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> erhalten bei Übergängen und Umwegen keinen Rabatt.<br />

8. Erstattung, Umtausch, Kündigung<br />

8.1 Bei Zeitkarten sind Erstattung und Umtausch jeweils vor <strong>de</strong>m ersten Geltungstag - bei<br />

Jahreskarten im Abo/Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im Abo vor <strong>de</strong>m ersten Geltungstag<br />

<strong>de</strong>s neuen Geltungsjahres – ohne Bearbeitungsentgelt möglich.<br />

8.2.1 Der Umtausch einer Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im<br />

Abo ist ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag <strong>de</strong>s neuen Geltungsjahres in eine entsprechen<strong>de</strong> Jahreskar-


Seite 23<br />

te unter Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Produkt- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Wagenklasse, <strong>de</strong>s Geltungsbereichs o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Übertragbarkeit<br />

zum selben Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>tag eines späteren Monats wie <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Geltungstag möglich,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Antrag auf Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung spätestens 14 Tage vor <strong>de</strong>m neuen Geltungsbeginn beim Abo-<br />

Center eingegangen ist. Differenzbeträge wer<strong>de</strong>n nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch<br />

erfolgt durch das ausgeben<strong>de</strong> Abo-Center. Wird die bisherige Zeitkarte nicht bis spätestens 5<br />

Tage nach <strong>de</strong>m Umtauschtermin zurückgegeben, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> bis zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen<br />

Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt<br />

in Höhe von 15 € erhoben.<br />

8.2.2 Die Zahlweise (monatliche Zahlung/Gesamtbetrag) kann nur vor Beginn eines Geltungsjahres<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

8.3.1 Eine Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im Abo kann während<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ersten 10 Monate <strong>de</strong>s jeweiligen Geltungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum selben<br />

Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>tag wie <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Geltungstag gekündigt wer<strong>de</strong>n. Es gelten die Regelungen nach<br />

Nr. 8.3.2.<br />

8.3.2 Kündigungen bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang <strong><strong>de</strong>r</strong> Jahreskarte<br />

beim ausgeben<strong>de</strong>n Abo-Center per Einschreiben wirksam; die Zusendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

entfällt bei Kündigung zum Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer. Wird die Zeitkarte nicht bis spätestens 5<br />

Tage nach <strong>de</strong>m Kündigungstermin zurückgegeben, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> bis zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

tatsächlichen Rückgabe weiterhin die monatlichen Abo-Raten zu bezahlen.<br />

8.3.3 Für <strong>de</strong>n abgelaufenen Geltungszeitraum wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Differenzbetrag zum Preis <strong><strong>de</strong>r</strong> Monatskarte<br />

nacherhoben. Im Falle von Nr. 5.3 (i) wird die Differenz zum Monatskartenpreis und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Teil <strong>de</strong>s Preises <strong>de</strong>s noch nicht abgelaufenen Geltungszeitraums miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgerechnet;<br />

ein Mehrbetrag wird erstattet.<br />

8.4 Im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbun<strong>de</strong>nen Krankheit ist eine Erstattung unter Abzug<br />

eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 € nur bei einer persönlichen Jahreskarte (Jahreskarte<br />

im Abo/Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im Abo) möglich. Die Reiseunfähigkeit<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Dauer sind durch ein ärztliches Attest gegenüber <strong>de</strong>m ausgeben<strong>de</strong>n Abo-Center<br />

nachzuweisen. Erstattungsfähig sind Bescheinigungen mit jeweils mehr als 21 aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong>n<br />

Krankheitstagen, max. jedoch 60 Tage pro Geltungsjahr. Für je<strong>de</strong>n Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Reiseunfähigkeit<br />

wird 1/360 (Gesamtbetrag) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) <strong>de</strong>s gezahlten Entgelts erstattet.<br />

Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall <strong>de</strong>s Erstattungsgrun<strong>de</strong>s<br />

beim ausgeben<strong>de</strong>n Abo-Center vorliegen; an<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen<br />

(Ausschlussfrist). Im Übrigen kann die Erstattung von <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinterlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte<br />

abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

8.5 Im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Elternzeit nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>selterngeld- und –zeitgesetz<br />

(BEEG) ist eine Erstattung für Inhaber einer persönlichen Jahreskarte im Abo/<br />

Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im Abo für einen Zeitraum von maximal 60 aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong>n<br />

Tagen o<strong><strong>de</strong>r</strong> in 2 Teilen von je einem Monat möglich. Für je<strong>de</strong>n Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Elternzeit<br />

– gemäß Zeiten nach Satz 1 - wird 1/360 (Gesamtbetrag) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) <strong>de</strong>s<br />

gezahlten Entgelts unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 € erstattet. Dem<br />

schriftlichen Antrag mit Angabe <strong>de</strong>s gewünschten Unterbrechungszeitraums <strong>de</strong>s Abos sind beizufügen:<br />

(i) persönliche Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im Abo<br />

zur Hinterlegung beim Abo-Center für die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterbrechung, (ii) Bescheinigung <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />

über die Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Elternzeit und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Dauer (nach § 16 Abs. 1 Satz 6<br />

(BEEG)) und (iii) eine Kopie <strong><strong>de</strong>r</strong> Geburtsurkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s. Der unterschriebene Antrag mit<br />

<strong>de</strong>n Unterlagen muss spätestens 5 Tage nach <strong>de</strong>m ersten Unterbrechungstag beim ausgeben<strong>de</strong>n<br />

Abo-Center vorliegen. Liegt die Fahrkarte nicht bis spätestens 5 Tage nach <strong>de</strong>m Beginn<br />

<strong>de</strong>s Unterbrechungszeitraumes vor, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlichen Vorlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte beim<br />

Abo-Center zugrun<strong>de</strong> gelegt. Rechtzeitig vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Unterbrechungszeitraums wird die<br />

Fahrkarte vom ausgeben<strong>de</strong>n Abo-Center zurückgesen<strong>de</strong>t. Der zu erstatten<strong>de</strong> Betrag wird in


Seite 24<br />

<strong>de</strong>m Monat, <strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Rücksendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte folgt, verrechnet - soweit<br />

eine Verrechnung nicht möglich ist - erstattet.<br />

8.6 Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von Zeitkarten ausgeschlossen.<br />

9. Verlust<br />

Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene (i) persönliche Jahreskarte (Jahreskarte im Abo/Monatskarte<br />

im Abo/Schülermonatskarte im Abo) o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) Stammkarte zu einer übertragbaren Jahreskarte<br />

wird einmalig gegen ein Entgelt in Höhe von 30 € eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer<br />

durch das ausgeben<strong>de</strong> Abo-Center ausgestellt. In diesem Fall ist eine vorzeitige Kündigung<br />

nach Nr. 8.3.2 vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer ausgeschlossen, soweit nicht eine Kündigung<br />

nach Nr. 3.2.2 vorliegt. Die Ersatzausstellung einer Jahreskarte (Jahreskarte im<br />

Abo/Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im Abo) ist schriftlich beim ausgeben<strong>de</strong>n Abo-<br />

Center zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzkarte<br />

ihre Gültigkeit und ist bei Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>auffin<strong>de</strong>n unverzüglich zurückzugeben. Abhan<strong>de</strong>n gekommene<br />

Monatswertmarken zur übertragbaren Jahreskarte wer<strong>de</strong>n nicht ersetzt.<br />

10. Zahlungsverzug<br />

10.1 Das vertragsschließen<strong>de</strong> Verkehrsunternehmen kann das Vertragsverhältnis fristlos<br />

kündigen, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber einer Zeitkarte (i) für zwei aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong> Termine mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zahlung <strong>de</strong>s Monatsbetrages in Verzug ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) in einem Zeitraum, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich über mehr als<br />

zwei Termine erstreckt, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung <strong>de</strong>s Monatsbetrages in Höhe eines Betrages in Verzug<br />

ist, <strong><strong>de</strong>r</strong> min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>m Entgelt für zwei Monate entspricht. In diesem Fall wird für <strong>de</strong>n abgelaufenen<br />

Geltungszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Monatskartenpreis nachberechnet. Wird die Zeitkarte nach Zugang<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kündigung nicht unverzüglich an das ausgeben<strong>de</strong> Abo-Center zurückgegeben, wird <strong>de</strong>m<br />

Reisen<strong>de</strong>n bis zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlichen Rückgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Monatskartenpreis in Rechnung<br />

gestellt.<br />

10.2 Statt einer Kündigung nach Nr. 10.1 kann das vertragsschließen<strong>de</strong> Verkehrsunternehmen<br />

<strong>de</strong>n Jahresbetrag für die Zeitkarte sofort fällig stellen.<br />

11. Reservierung<br />

11.1 Inhaber von persönlichen Zeitkarten <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC können gegen<br />

ein Entgelt in Höhe von 48 € Gutscheine für 46 Sitzplatzreservierungen erwerben. Die Reservierungsgutscheine<br />

können innerhalb eines Monats ab <strong>de</strong>m vereinbarten ersten Geltungstag,<br />

längstens jedoch bis zum Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Zeitkarte, gegen Reservierungen einschließlich<br />

einer Anschlussreservierung für die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarte eingetragene Verbindung eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

11.2 Das für Reservierungsgutscheine gezahlte Entgelt wird vor <strong>de</strong>m ersten Geltungstag gegen<br />

Rückgabe aller Gutscheine unentgeltlich, ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag unter Abzug eines<br />

Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 € erstattet.<br />

12. IC/EC-Aufpreise zu Zeitkarten von Verkehrsverbün<strong>de</strong>n/Tarifgemeinschaften<br />

12.1 Inhaber von Verbundzeitkarten bestimmter Verkehrsverbün<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrs-/<br />

Tarifgemeinschaften können für Fahrten innerhalb dieses Verkehrsverbun<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong> dieser Verkehrs-/Tarifgemeinschaft<br />

gegen Zahlung eines IC/EC-Aufpreises Züge <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse IC/EC<br />

nutzen. Die IC/EC-Aufpreiskarte gilt nur in Verbindung mit <strong><strong>de</strong>r</strong>/<strong>de</strong>n dazugehören<strong>de</strong>n Verbundzeitkarte(n).<br />

12.2 Die Preise und beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Regelungen für die einzelnen Verkehrsverbün<strong>de</strong> enthält die<br />

Preisliste Nr. 5 I bis XIII (Tfv 602/2).


Seite 25<br />

12.3 Die IC/EC-Aufpreiskarten sind nicht übertragbar, vor Fahrtantritt zu lösen und wer<strong>de</strong>n<br />

nicht in <strong>de</strong>n Zügen ausgegeben.<br />

12.4 Die IC/EC-Aufpreiskarten wer<strong>de</strong>n mit flexiblem Geltungsbeginn als Wochen-, Monats-<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Jahreskarten ausgegeben. Die Min<strong>de</strong>stlaufzeit <strong><strong>de</strong>r</strong> im Abonnement ausgegebenen IC/EC-<br />

Aufpreise beträgt 12 Monate. Bei Kündigung vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten 12-Monats-Frist ist für die<br />

Laufzeit die Differenz zwischen <strong>de</strong>m Abonnement-Preis und <strong>de</strong>m Preis <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Monatsaufpreise<br />

zu zahlen.<br />

12.5 Für Verbundzeitkarten, die zur Mitnahme weiterer Personen berechtigen, gilt Nr. 2.3.<br />

12.6 Die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse ist mit 1. Klasse IC/EC-Aufpreiskarten nur in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n 1. Klasse-Verbundzeitkarten zugelassen.<br />

12.7 Eine Erstattung ab <strong>de</strong>m 1. Geltungstag ist ausgeschlossen, ausgenommen in <strong>de</strong>n Fällen<br />

nach <strong>de</strong>n Nummern 8.4 und 8.5.<br />

13. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis<br />

13.1 Für Inhaber einer Zeitkarte für die Produktklassen IC/EC o<strong><strong>de</strong>r</strong> ICE o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer IC/EC-<br />

Aufpreiskarte nach Nr. 12 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe,<br />

dass diese bei Ausfall, Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anschlussversäumnis ab 60 Minuten innerhalb<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte je Einzelfall eine Entschädigung in Höhe von 5 € für die<br />

2. Wagenklasse und 7,50 € für die 1. Wagenklasse erhalten, insgesamt max. 25 % <strong>de</strong>s gezahlten<br />

Fahrkartenpreises. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkopie an<br />

das Servicecenter Fahrgastrechte zu sen<strong>de</strong>n.<br />

13.2 Für Inhaber einer Zeitkarte für die Produktklasse C gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB<br />

Personenverkehr mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe, dass diese bei wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holten Zugausfällen, Verspätungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anschlussversäumnissen ab 60 Minuten innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte je<br />

Einzelfall eine Entschädigung in Höhe von 1,50 € für die 2. Wagenklasse und 2,25 € für die<br />

1. Wagenklasse erhalten, insgesamt max. 25 % <strong>de</strong>s gezahlten Fahrkartenpreises. Eine Entschädigungszahlung<br />

erfolgt jeweils auf Antrag, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigungsanspruch <strong>de</strong>n Betrag<br />

von 4 € (Bagatellgrenze) überschreitet. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkartenkopie an das Servicecenter Fahrgastrechte zu sen<strong>de</strong>n.<br />

13.3 Eine Kumulation <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigungsbeträge für Einzelfälle nach <strong>de</strong>n Nrn. 13.1 und 13.2<br />

erfolgt nur, wenn die Entschädigungsfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen gesammelt eingereicht wer<strong>de</strong>n, bei Wochen-<br />

und Monatskarten gesammelt für <strong>de</strong>n Geltungszeitraum nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkarte. Bei Fahrkarten ohne Preis ist vom Reisen<strong>de</strong>n ein Beleg über <strong>de</strong>n gezahlten Preis<br />

beizufügen.


Seite 26<br />

Anlage<br />

1 Schüler und Stu<strong>de</strong>nten öffentlicher, staatlich genehmigter o<strong><strong>de</strong>r</strong> staatlich anerkannter<br />

privater<br />

- allgemeinbil<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Schulen,<br />

- berufsbil<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Schulen,<br />

- Einrichtungen <strong>de</strong>s zweiten Bildungsweges,<br />

- Hochschulen, Aka<strong>de</strong>mien<br />

mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsaka<strong>de</strong>mien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen.<br />

2 Personen, die private Schulen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter (1)<br />

fallen, besuchen, sofern sie aufgrund <strong>de</strong>s Besuchs dieser Schulen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bildungseinrichtungen<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Berufsschulpflicht befreit sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> sofern <strong><strong>de</strong>r</strong> Besuch dieser Schulen<br />

und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sausbildungsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsgesetz<br />

för<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsfähig ist;<br />

3 Personen, die an einer Volkshochschule o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Einrichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbildung<br />

Kurse zum nachträglichen Erwerb <strong>de</strong>s Hauptschul- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Realschulabschlusses<br />

besuchen;<br />

4 Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> in einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vertragsverhältnis im Sinne <strong>de</strong>s § 19 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes<br />

stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen Berufsausbildung<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 40 Abs. 3 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Handwerksordnung, ausgebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />

5 Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;<br />

6 Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums o<strong><strong>de</strong>r</strong> Volontariats<br />

vor, während o<strong><strong>de</strong>r</strong> im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein Studium<br />

an einer Hochschule nach <strong>de</strong>n für Ausbildung und Studium gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

vorgesehen ist;<br />

7 Beamtenanwärter <strong>de</strong>s einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen,<br />

die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung<br />

als Beamtenanwärter <strong>de</strong>s einfachen o<strong><strong>de</strong>r</strong> mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern<br />

sie keinen Fahrkostenersatz von <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung erhalten;<br />

8 Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr o<strong><strong>de</strong>r</strong> an einem freiwilligen ökologischen<br />

Jahr o<strong><strong>de</strong>r</strong> vergleichbaren sozialen Dienstes.


Seite 27<br />

Mit Wirkung ab 27. April 2012 wird die TVA-Bekanntmachung unter <strong><strong>de</strong>r</strong> lfd. Nr. 33/2012, Bek 10, IV durch<br />

die nachstehen<strong>de</strong> neue Bekanntmachung ersetzt:<br />

1. Grundsatz<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Thalys-Züge<br />

von Aachen nach Köln Hbf und umgekehrt<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) und die Bedingungen<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards Nr. 3, soweit sich aus nachstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Das Angebot gilt ab 27. April 2012 b.a.W.<br />

3. Fahrkarten/Sitzplatzreservierung<br />

3.1 In <strong>de</strong>n Thalys-Zügen wer<strong>de</strong>n auf <strong><strong>de</strong>r</strong> inner<strong>de</strong>utschen Verbindung von Aachen nach Köln Hbf bzw.<br />

umgekehrt ausschließlich Zeitkarten für die Produktklasse ICE nach Nr. 1.2 BB Personenverkehr und<br />

<strong>Bahn</strong>Cards 100 ohne Sitzplatzanspruch anerkannt. Im Übrigen können die Züge nur mit Thalys Globalpreisfahrkarten<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Im Wagen 28 <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse (Confort 2) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindung nach Nr. 3.1 stehen für Inhaber<br />

einer ICE-Zeitkarte für die 2./1. Wagenklasse bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 100/<strong>Bahn</strong>Card 100 First sechs Sitzplätze<br />

zur Verfügung. Sind diese Kapazitäten ausgeschöpft, kann beim Zugbegleitpersonal eine Bordreservierung<br />

für die konkrete Fahrt zum Preis von 6 € unter Zuweisung eines freien Sitzplatzes in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

2. Wagenklasse (Confort 2) erworben wer<strong>de</strong>n. Ansonsten ist nur die Mitfahrt im Barwagen möglich; Erstattungsansprüche<br />

wegen eingeschränkter Sitzplatzkapazität sind ausgeschlossen.<br />

3.3 Die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 4 Personen nach Nr. 2.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-Bedingungen<br />

sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb von Sitzplatzreservierungen nach Nr. 11.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten- bzw. Nr. 3.9.1 <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Bedingungen sind ausgeschlossen.


Seite 28<br />

Nr. 600/C <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und<br />

die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards<br />

(<strong>Bahn</strong>Card)<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


Seite 29<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards (<strong>Bahn</strong>Card)<br />

1. Geltungsbereich<br />

<strong>Bahn</strong>Cards sind die <strong>Bahn</strong>Card 25, die <strong>Bahn</strong>Card 50 und die <strong>Bahn</strong>Card 100 für die 1. bzw. 2.<br />

Wagenklasse, sofern sich die betreffen<strong>de</strong> Bestimmung nicht ausdrücklich auf die <strong>Bahn</strong>Card für<br />

die 1. Wagenklasse bezieht. Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die<br />

Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) in <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils aktuellen Fassung,<br />

soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. <strong>Bahn</strong>Card 25, <strong>Bahn</strong>Card 50<br />

2.1 <strong>Bahn</strong>Card 25<br />

2.1.1 Die <strong>Bahn</strong>Card 25 berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabattes in Höhe von 25 % auf alle Normalpreise.<br />

2.1.2 Die <strong>Bahn</strong>Card 25 wird für die 2. o<strong><strong>de</strong>r</strong> - als <strong>Bahn</strong>Card 25 First - für die 1. Wagenklasse<br />

ausgegeben. Die <strong>Bahn</strong>Card 25 First berechtigt auch zur Inanspruchnahme <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabatts für Fahrkarten <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse.<br />

2.1.3 Der Preis für die <strong>Bahn</strong>Card 25 beträgt 59 €, für die <strong>Bahn</strong>Card 25 First 119 €. Er ist bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung zu bezahlen. Der in Nummer 2.1.5 genannte Personenkreis erhält eine ermäßigte<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25 zum Preis von 39 € und - als ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 25 First - zum Preis von<br />

78 €.<br />

2.1.4 Ehe- und Lebenspartnern von Inhabern <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 25 (Hauptkarte) wird auf Antrag<br />

bei Nachweis eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes (z. B. Personalausweis) eine <strong>Bahn</strong>Card 25<br />

(Zusatzkarte) <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Wagenklasse zum Preis von 10 € ausgestellt, sofern min<strong>de</strong>stens ein<br />

Kind bis einschließlich 17 Jahren im Haushalt lebt (Nachweis erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich). Für die im Haushalt<br />

leben<strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> von 6 bis einschließlich 17 Jahren ist unter <strong>de</strong>n gleichen Voraussetzungen<br />

eine Zusatzkarte erhältlich. Maßgebend ist stets das Lebensalter <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> am ersten Geltungstag<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptkarte. Die Ausstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 25 (Zusatzkarte) an <strong>de</strong>n Ehe- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Lebenspartner<br />

erfolgt nur, wenn mit seinem Antrag zugleich eine Zusatzkarte für min<strong>de</strong>stens eines<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> hiernach berechtigten Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragt wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein im Haushalt leben<strong>de</strong>s Kind unter 6<br />

Jahren im Antrag genannt ist. Die Geltungsdauer einer Zusatzkarte entspricht - auch bei nachträglicher<br />

Bestellung - <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Hauptkarte.<br />

2.1.5 Eine nach Nr. 2.1.3 ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten (i) Personen ab 60 Jahren, (ii) Personen,<br />

die wegen voller Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung eine Rente beziehen, (iii) schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen<br />

mit einem Grad <strong><strong>de</strong>r</strong> Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von min<strong>de</strong>stens 70, (iv) Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Alter von 6 bis einschließlich<br />

17 Jahren und (v) Personen im Alter von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern sie<br />

sich in einem Ausbildungsverhältnis befin<strong>de</strong>n. Die Ermäßigungsberechtigung ist durch einen<br />

amtlichen Lichtbildausweis o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e geeignete Nachweise (z. B. Schüler-, Stu<strong>de</strong>nten-,<br />

Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>tenausweis) zu belegen. Alle Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen mit Einfluss auf die Bezugsberechtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 25 sind <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card-Service unverzüglich schriftlich mitzuteilen<br />

und wer<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Folge-<strong>Bahn</strong>Card wirksam. Maßgebend ist das Lebensalter <strong>de</strong>s Inhabers<br />

am ersten Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 25.<br />

2.1.6 Ehe- und Lebenspartner von Inhabern einer <strong>Bahn</strong>Card 25 (Hauptkarte) erhalten bei<br />

Nachweis eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes (z. B. Personalausweis) ebenfalls eine nach<br />

Nr. 2.1.3 ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 25 (Partnerkarte), welche auch für eine niedrigere Wagenklasse<br />

als die Hauptkarte erworben wer<strong>de</strong>n kann. Die ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 25 kann – auch bei nachträglicher<br />

Bestellung – nur mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Geltungsdauer wie die Hauptkarte erworben wer<strong>de</strong>n.


2.2 <strong>Bahn</strong>Card 50<br />

Seite 30<br />

2.2.1 Die <strong>Bahn</strong>Card 50 berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabattes in Höhe von 50 % auf alle Normalpreise.<br />

2.2.2 Die <strong>Bahn</strong>Card 50 wird für die 2. o<strong><strong>de</strong>r</strong> - als <strong>Bahn</strong>Card 50 First - für die 1. Wagenklasse<br />

ausgegeben. Die <strong>Bahn</strong>Card 50 First berechtigt auch zur Inanspruchnahme von <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabatten für Fahrkarten <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse.<br />

2.2.3 Der Preis für die <strong>Bahn</strong>Card 50 beträgt 240 €, für die <strong>Bahn</strong>Card 50 First 482 €. Er ist bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung zu bezahlen. Der in <strong>de</strong>n Nummern 2.2.4 und 2.2.5 genannte Personenkreis erhält<br />

eine ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 50 zum Preis von 122 € und - als ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 50 First -<br />

zum Preis von 244 €.<br />

2.2.4 Eine nach Nr. 2.2.3 ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 50 erhalten (i) Personen ab 60 Jahren, (ii) Personen,<br />

die wegen voller Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung eine Rente beziehen, (iii) schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen<br />

mit einem Grad <strong><strong>de</strong>r</strong> Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von min<strong>de</strong>stens 70, (iv) Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Alter von 6 bis einschließlich<br />

17 Jahren und (v) Personen im Alter von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern sie<br />

sich in einem Ausbildungsverhältnis befin<strong>de</strong>n. Die Ermäßigungsberechtigung ist durch einen<br />

amtlichen Lichtbildausweis o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e geeignete Nachweise (z. B. Schüler-, Stu<strong>de</strong>nten-,<br />

Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>tenausweis) zu belegen. Alle Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen mit Einfluss auf die Bezugsberechtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 50 sind <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card-Service unverzüglich schriftlich mitzuteilen<br />

und wer<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Folge-<strong>Bahn</strong>Card wirksam. Maßgebend das Lebensalter <strong>de</strong>s Inhabers<br />

am ersten Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 50.<br />

2.2.5 Ehe- und Lebenspartner von Inhabern einer <strong>Bahn</strong>Card 50 (Hauptkarte) erhalten bei<br />

Nachweis eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes (z. B. Personalausweis) ebenfalls eine nach<br />

Nr. 2.2.3 ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 50 (Partnerkarte), welche auch für eine niedrigere Wagenklasse<br />

als die Hauptkarte erworben wer<strong>de</strong>n kann. Die ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 50 kann – auch bei nachträglicher<br />

Bestellung – nur mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Geltungsdauer wie die Hauptkarte erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

2.3 Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Rabatts<br />

Der Anspruch auf <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle. Die <strong>Bahn</strong>Card 25 ist nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig,<br />

für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> bis einschließlich 15 Jahren auch mit einem Dokument, das neben <strong>de</strong>m Namen und<br />

Geburtsdatum ein Lichtbild trägt (Lichtbildausweis) und von einem Dritten ausgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, auf Verlangen seine I<strong>de</strong>ntität mit <strong>de</strong>m in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 50 bezeichneten<br />

Inhaber durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong><br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle in Zügen mit Fahrkartenverkauf keine gültige <strong>Bahn</strong>Card vorlegen,<br />

so hat er zu <strong>de</strong>m von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt einen Betrag in Höhe<br />

von 25 % (<strong>Bahn</strong>Card 25) bzw. 50 % (<strong>Bahn</strong>Card 50) <strong>de</strong>s Bordpreises ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt<br />

nachzuzahlen. Legt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> innerhalb von 14 Tagen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 50<br />

vor, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 7 € erstattet. Dies gilt auch, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reisen<strong>de</strong> vor Fahrtantritt zu <strong>de</strong>m von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt<br />

einen Betrag in Höhe von 25 % (<strong>Bahn</strong>Card 25) bzw. 50 % (<strong>Bahn</strong>Card 50) <strong>de</strong>s Normalpreises<br />

nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachzahlung eine zu diesem Zeitpunkt gültige<br />

<strong>Bahn</strong>Card einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> gelösten Fahrkarten vorlegt.<br />

2.4 Bestellung<br />

2.4.1 Die Bestellung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen, vollständig<br />

ausgefüllten Bestellformulars. Der Bestellung einer <strong>Bahn</strong>Card 50 ist ein Passbild beizufügen.


Seite 31<br />

2.4.2 Die Bestellung muss min<strong>de</strong>stens 14 Tage vor <strong>de</strong>m gewünschten Geltungsbeginn <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bahn</strong>Card beim <strong>Bahn</strong>Card-Service eingegangen sein. Bei einer personalbedienten Verkaufsstelle<br />

kann die Bestellung noch am Reisetag erfolgen. In diesem Fall wird bei sofortiger vollständiger<br />

Bezahlung zunächst eine vorläufige <strong>Bahn</strong>Card ausgestellt. Die <strong>Bahn</strong>Card wird frühestens<br />

drei Monate vor ihrem ersten Geltungstag ausgegeben.<br />

2.5 Geltungsdauer<br />

2.5.1 Die Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um<br />

jeweils ein weiteres Jahr, sofern die <strong>Bahn</strong>Card nicht bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich<br />

gegenüber <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card-Service gekündigt wird. Ca. 4 Wochen vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> alten <strong>Bahn</strong>-<br />

Card wird die neue <strong>Bahn</strong>Card zugesandt. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung erfolgt die<br />

Abbuchung <strong>de</strong>s Preises vom Konto <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n am ersten Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card. In<br />

<strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fällen wird mit <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bahn</strong>Card eine Rechnung versandt. Der Rechnungsbetrag<br />

muss spätestens bis zum Gültigkeitsbeginn <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card eingegangen sein. Die neue<br />

<strong>Bahn</strong>Card wird zu <strong>de</strong>n jeweils gültigen <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen ausgestellt.<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card-Service unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen. Eine neue <strong>Bahn</strong>Card wegen Namensän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen wird gegen ein<br />

Entgelt von 15 € zugestellt.<br />

2.5.2 Im Falle von Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen wird das Verkehrsunternehmen<br />

diese <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n rechtzeitig mitteilen. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nicht einverstan<strong>de</strong>n,<br />

so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitteilung<br />

schriftlich gegenüber <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card-Service kündigen. In diesem Fall verlängert sich die Geltungsdauer<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card nicht. Macht <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch,<br />

so wer<strong>de</strong>n die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Bedingungen mit Zusendung <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bahn</strong>Card wirksam.<br />

Hierauf wird das Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n jeweils hinweisen.<br />

2.6 Ungültigkeit<br />

Die <strong>Bahn</strong>Card ist ungültig, wenn (i) sie durch <strong>de</strong>n in ihr ausgewiesenen Inhaber nicht unauslöschlich<br />

mit vollständigem Vor- und Zunamen unterschrieben ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) sie erheblich beschädigt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht o<strong><strong>de</strong>r</strong> sie unbefugt abgeän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong>.<br />

2.7 Erstattung, Umtausch, Ersatz<br />

2.7.1 Die <strong>Bahn</strong>Card 25 und die <strong>Bahn</strong>Card 50 sind von <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstattung ausgeschlossen.<br />

2.7.2 Der Umtausch in eine <strong>Bahn</strong>Card einer höheren Wagenklasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer höheren Rabattstufe<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Wagenklasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> in eine <strong>Bahn</strong>Card 100 ist durch Kündigung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n<br />

Vertrages und gleichzeitiger Bestellung <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Karte möglich. Die unentgeltliche<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Restwertes <strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgegebenen <strong>Bahn</strong>Cards erfolgt unter Einbeziehung aller<br />

zugehörigen Partner- und Zusatzkarten von Ehe- und Lebenspartnern nach <strong>de</strong>n Nummern<br />

2.1.4, 2.1.6 bzw. 2.2.5. Der Restwert <strong><strong>de</strong>r</strong> zu erstatten<strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Cards muss jeweils noch min<strong>de</strong>stens<br />

15 € betragen. Der Restwert errechnet sich wie folgt: <strong>Bahn</strong>Card-Kaufpreis geteilt durch<br />

12 Monate x nicht genutzte volle Monate. Die Erstattung erfolgt gegen Rückgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen<br />

<strong>Bahn</strong>Card beim Kauf <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bahn</strong>Card bzw. <strong>Bahn</strong>Card 100 o<strong><strong>de</strong>r</strong> nachträglich beim Eingang<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen <strong>Bahn</strong>Card beim <strong>Bahn</strong>Card-Service.<br />

2.7.3 Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene o<strong><strong>de</strong>r</strong> beschädigte <strong>Bahn</strong>Card wird gegen ein Entgelt von<br />

15 € einmalig eine Ersatz-<strong>Bahn</strong>Card für die verbleiben<strong>de</strong> Geltungsdauer ausgestellt. Die Ausstellung<br />

einer Ersatzkarte ist schriftlich beim <strong>Bahn</strong>Card-Service zu beantragen. Die ursprünglich<br />

ausgegebene Karte verliert mit Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist unverzüglich - die<br />

abhan<strong>de</strong>n gekommene bei Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>auffin<strong>de</strong>n - an <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-Service zurückzusen<strong>de</strong>n.


3. <strong>Bahn</strong>Card 100<br />

3.1 Geltungsumfang<br />

Seite 32<br />

3.1.1 Die <strong>Bahn</strong>Card 100 berechtigt ihren Inhaber zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in allen Zügen gemäß Nr.<br />

1.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr zwischen <strong>de</strong>n im Teil 3 <strong>de</strong>s Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger,<br />

Tfv 603) aufgeführten Tarifpunkten in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> – als <strong>Bahn</strong>Card<br />

100 First – auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse. Bei Benutzung <strong>de</strong>s ICE Sprinter ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufpreis nach<br />

Nr. 3.8 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr zu zahlen.<br />

3.1.2 Eltern/Großeltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebenspartner, die im Besitz einer <strong>Bahn</strong>Card 100 sind,<br />

dürfen eigene Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>/Enkelkin<strong><strong>de</strong>r</strong> bzw. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>/Enkelkin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Lebenspartners nach <strong>de</strong>n<br />

Nummern 3.7.2 und 3.7.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr unentgeltlich mitnehmen.<br />

3.1.3 Die <strong>Bahn</strong>Card 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Preisliste unter Nr. 7 - Citybahnhöfe - jeweils bezeichneten<br />

Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen. Weitere Zusatzleistungen gem. Nr. 3 (kostenfreie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>mitnahme,<br />

Fahrradmitnahme) sind ausgeschlossen. Für die Benutzung <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs<br />

gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Verkehrsunternehmens.<br />

3.1.4 Die Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 beträgt ein Jahr.<br />

3.2 Bestellung<br />

3.2.1 Die Bestellung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen,<br />

vollständig ausgefüllten Bestellformulars unter Beifügung eines Passbil<strong>de</strong>s.<br />

3.2.2 Die Bestellung muss min<strong>de</strong>stens 14 Tage vor <strong>de</strong>m gewünschten Geltungsbeginn <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bahn</strong>Card 100 beim bahn.bonus comfort-Service eingegangen sein. Bei einer personalbedienten<br />

Verkaufsstelle kann die Bestellung noch am Reisetag erfolgen. In diesem Fall wird bei sofortiger<br />

vollständiger Bezahlung zunächst eine vorläufige <strong>Bahn</strong>Card 100 ausgestellt. Eine vorläufige<br />

<strong>Bahn</strong>Card 100 kann auch beim bahn.bonus comfort-Service, 60645 Frankfurt am Main<br />

unter Einsendung eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformulars bestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Nach Bonitätsprüfung wird die vorläufige <strong>Bahn</strong>Card 100 schnellstmöglich per Post zugestellt.<br />

Die Zahlung <strong>de</strong>s sofort fälligen Fahrpreises erfolgt im Wege <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens.<br />

Die <strong>Bahn</strong>Card 100 wird frühestens drei Monate vor ihrem ersten Geltungstag ausgegeben.<br />

3.2.3 Die <strong>Bahn</strong>Card 100 kann zu<strong>de</strong>m jeweils zum Monatsersten und vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung<br />

im Abonnement bezogen wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall kann die Bestellung nur über <strong>de</strong>n<br />

bahn.bonus comfort-Service erfolgen. Der Antrag muss spätestens zum 5. <strong>de</strong>s Vormonats <strong>de</strong>s<br />

gewünschten Geltungsbeginns <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 eingegangen sein. Die Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> im<br />

Abonnement bezogenen <strong>Bahn</strong>Card 100 beträgt ein Jahr. Rechtzeitig vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> alten<br />

<strong>Bahn</strong>Card 100 wird die neue <strong>Bahn</strong>Card 100 mit Gültigkeit für ein Jahr zugesandt.<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind <strong>de</strong>m bahn.bonus comfort-<br />

Service unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine neue <strong>Bahn</strong>Card 100 wegen Namensän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

wird gegen ein Entgelt von 30 € zugestellt.<br />

3.2.4 Das Abonnement verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht spätestens 6<br />

Wochen vor Ablauf <strong>de</strong>s Jahres gekündigt wird. Danach ist das Abonnement mit einer Frist von<br />

6 Wochen zum Monatsen<strong>de</strong> kündbar. Die Frist gilt auch für Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100 im<br />

Abonnement, die ab <strong>de</strong>m 2. Geltungsjahr die Karte in eine <strong>Bahn</strong>Card 100 First nach Nr. 3.6.2<br />

umtauschen.<br />

3.2.5 Im Falle von Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen wird das Verkehrsunternehmen<br />

diese <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card 100-Inhaber rechtzeitig mitteilen. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100-Inhaber mit <strong>de</strong>n<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nicht einverstan<strong>de</strong>n, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen<br />

nach Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitteilung gegenüber <strong>de</strong>m bahn.bonus comfort-Service kündigen. Macht <strong><strong>de</strong>r</strong>


Seite 33<br />

<strong>Bahn</strong>Card 100-Inhaber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so wer<strong>de</strong>n die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

Bedingungen ab <strong>de</strong>m mitgeteilten Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunternehmen<br />

in seiner Mitteilung <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card 100-Inhaber jeweils hinweisen.<br />

3.2.6 Kündigungen bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>-<br />

Card 100 beim bahn.bonus comfort-Service per Einschreiben wirksam. Bei Eingang bis zum 5.<br />

<strong>de</strong>s Folgemonats erfolgt die Preisberechnung bis zum Vormonat. Wird die <strong>Bahn</strong>Card 100 nicht<br />

bis zum vorgenannten Termin zurückgegeben, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> bis zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlichen<br />

Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.<br />

3.3 Preise<br />

3.3.1 Der Preis für die <strong>Bahn</strong>Card 100 beträgt 3.990 €, für die <strong>Bahn</strong>Card 100 First 6.690 €. Er<br />

ist sofort zur Zahlung fällig.<br />

3.3.2 Der Preis für die im Abonnement bezogene <strong>Bahn</strong>Card 100 wird in Raten bezahlt und<br />

beträgt pro Monat 369 €, für die <strong>Bahn</strong>Card 100 First 619 €. Die monatliche Zahlung ist nur im<br />

Wege <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens möglich.<br />

3.4 Übergang<br />

3.4.1 Bei einem Übergang von <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. in die 1. Wagenklasse ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied zwischen <strong>de</strong>n<br />

Normalpreisen <strong><strong>de</strong>r</strong> bei<strong>de</strong>n Wagenklassen für die zurückzulegen<strong>de</strong> Strecke zu zahlen.<br />

3.4.2 Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100, die gleichzeitig Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 First o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bahn</strong>Card 50 First sind, erhalten bei Übergängen keinen Rabatt.<br />

3.5 <strong>Bahn</strong>Card 25/ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 50 Zusatz-/Partnerkarten<br />

3.5.1 Ehe- und Lebenspartnern von Inhabern einer <strong>Bahn</strong>Card 100 wird auf Antrag bei Nachweis<br />

<strong>de</strong>s gemeinsamen Hauptwohnsitzes (z. B. Personalausweis) unentgeltlich eine <strong>Bahn</strong>Card<br />

25 <strong><strong>de</strong>r</strong>selben Wagenklasse ausgestellt, sofern min<strong>de</strong>stens ein Kind bis einschließlich 17 Jahre<br />

im Haushalt lebt (Nachweis erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich). Für die im Haushalt leben<strong>de</strong>n Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> von 6 bis einschließlich<br />

17 Jahren ist unter <strong>de</strong>n gleichen Voraussetzungen eine <strong>Bahn</strong>Card 25 erhältlich.<br />

Maßgebend ist stets das Lebensalter <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> am 1. Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100. Die<br />

Ausstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 25 (Zusatzkarte) an <strong>de</strong>n Ehe- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Lebenspartner erfolgt nur, wenn<br />

mit seinem Antrag zugleich eine <strong>Bahn</strong>Card 25 für min<strong>de</strong>stens eines <strong><strong>de</strong>r</strong> hiernach berechtigten<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> beantragt wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein im Haushalt leben<strong>de</strong>s Kind unter 6 Jahren im Antrag genannt ist.<br />

Die Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 25 entspricht - auch bei nachträglicher Bestellung - <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zugehörigen <strong>Bahn</strong>Card 100.<br />

3.5.2 Ehe- und Lebenspartner von Inhabern einer <strong>Bahn</strong>Card 100 erhalten bei Nachweis <strong>de</strong>s<br />

gemeinsamen Hauptwohnsitzes (z. B. Personalausweis) eine nach Nr. 2.1.3 ermäßigte <strong>Bahn</strong>-<br />

Card 25 (Partnerkarte) o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine nach Nr. 2.2.3 ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 50 (Partnerkarte), welche<br />

auch für eine niedrigere Wagenklasse als die Hauptkarte erworben wer<strong>de</strong>n kann. Die ermäßigte<br />

<strong>Bahn</strong>Card kann – auch bei nachträglicher Bestellung – nur mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Geltungsdauer wie<br />

die Hauptkarte erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

3.6 Umtausch, Erstattung, Ersatz<br />

3.6.1 Die <strong>Bahn</strong>Card 100 wird unentgeltlich vor <strong>de</strong>m ersten Geltungstag gegen Erstattung <strong>de</strong>s<br />

Preises zurückgenommen. Die <strong>Bahn</strong>Card 100 muss vor diesem Zeitpunkt per Einschreiben an<br />

<strong>de</strong>n bahn.bonus comfort-Service versandt wor<strong>de</strong>n sein.<br />

3.6.2 Der Umtausch einer <strong>Bahn</strong>Card 100 in eine <strong>Bahn</strong>Card 100 First ist durch Kündigung <strong>de</strong>s<br />

bestehen<strong>de</strong>n Vertrages und gleichzeitiger Bestellung einer <strong>Bahn</strong>Card 100 First nach Nr. 3.2<br />

möglich. Die Laufzeit beträgt gemäß Nr. 3.1.4 ein Jahr. Der zu erstatten<strong>de</strong> Restwert errechnet


Seite 34<br />

sich wie folgt: Preis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 geteilt durch 12 Monate x nicht genutzte volle Monate.<br />

Die Erstattung erfolgt gegen Rückgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100. Bei Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 im<br />

Abonnement ist ab Laufzeit <strong>de</strong>s neuen Vertrages die monatliche Rate für die <strong>Bahn</strong>Card 100<br />

First zu bezahlen; ein Umtausch ist jeweils zum Monatsersten möglich. Der Antrag muss spätestens<br />

bis zum 5. <strong>de</strong>s Vormonats schriftlich beim bahn.bonus comfort-Service vorliegen. Die<br />

ursprünglich ausgegebene <strong>Bahn</strong>Card 100 verliert mit Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 First ihre Gültigkeit<br />

und ist unverzüglich per Einschreiben an <strong>de</strong>n bahn.bonus.comfort-Service zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />

3.6.3 Im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbun<strong>de</strong>nen Krankheit von mehr als 21 aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong>n<br />

Tagen bis max. 60 aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong> Tage ist eine Erstattung unter Abzug eines<br />

Bearbeitungsentgelts von 15 € möglich. Die Reiseunfähigkeit und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Dauer sind durch ein<br />

ärztliches Attest schriftlich gegenüber <strong>de</strong>m bahn.bonus comfort-Service nachzuweisen. Für je<strong>de</strong>n<br />

Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Reiseunfähigkeit wird 1/360 (<strong>Bahn</strong>Card 100) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) <strong>de</strong>s<br />

gezahlten Entgelts erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 14 Tage<br />

nach Wegfall <strong>de</strong>s Erstattungsgrun<strong>de</strong>s beim bahn.bonus comfort-Service vorliegen; an<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls<br />

ist eine Erstattung ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Im Übrigen kann die Erstattung von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hinterlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 beim bahn.bonus comfort-Service abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

3.6.4 Im Übrigen sind Umtausch und Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 ausgeschlossen.<br />

3.6.5 Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene o<strong><strong>de</strong>r</strong> beschädigte <strong>Bahn</strong>Card 100 wird gegen ein Entgelt<br />

von 30 € einmalig eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Die Ausstellung<br />

einer Ersatzkarte ist schriftlich beim bahn.bonus comfort-Service zu beantragen. Bei Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bahn</strong>Card 100 im Abonnement ist in diesem Fall eine vorzeitige Kündigung nach Nr. 3.2.4, Satz<br />

2 vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer ausgeschlossen, soweit nicht eine Kündigung nach Nr. 3.2.5<br />

vorliegt. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzkarte ihre Gültigkeit<br />

und ist unverzüglich - die abhan<strong>de</strong>n gekommene bei Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>auffin<strong>de</strong>n - per Einschreiben an <strong>de</strong>n<br />

bahn.bonus comfort-Service zurückzusen<strong>de</strong>n. Im Übrigen fin<strong>de</strong>t ein Ersatz <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100<br />

bei Verlust nicht statt.<br />

3.7 Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> und Reisegepäck<br />

Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100 können unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen und einen Stellplatz<br />

reservieren sowie ein Stück Reisegepäck je Werktag im Gewicht bis zu 30 kg kostenfrei aufgeben.<br />

3.8 Ungültigkeit<br />

Die <strong>Bahn</strong>Card 100 ist ungültig, wenn (i) sie durch <strong>de</strong>n in ihr ausgewiesenen Inhaber nicht unauslöschlich<br />

mit vollständigem Vor- und Zunamen unterschrieben ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) sie erheblich beschädigt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht o<strong><strong>de</strong>r</strong> sie unbefugt abgeän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong>.<br />

3.9 Reservierung<br />

3.9.1 Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100 können jeweils zum Monatsersten für eine bestimmte Verbindung<br />

gegen ein Entgelt in Höhe von 48 € Gutscheine für 46 Sitzplatzreservierungen erwerben.<br />

Die Reservierungsgutscheine können innerhalb <strong>de</strong>s eingetragenen Monats gegen Reservierungen<br />

einschließlich einer Anschlussreservierung für die eingetragene Verbindung eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.9.2 Das für Reservierungsgutscheine gezahlte Entgelt wird vor <strong>de</strong>m ersten Geltungstag gegen<br />

Rückgabe aller Gutscheine unentgeltlich, ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag unter Abzug eines<br />

Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 € erstattet.


Seite 35<br />

3.9.3 Das für Reservierungsgutscheine gezahlte Entgelt wird vor <strong>de</strong>m ersten Geltungstag gegen<br />

Rückgabe aller Gutscheine unentgeltlich, ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag unter Abzug eines<br />

Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 € erstattet.<br />

3. 10 Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis<br />

3.10.1 Für Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe, dass diese bei Ausfall, Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anschlussversäumnis von Zügen ab<br />

60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 10 €, Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100 First eine Entschädigung<br />

in Höhe von 15 € erhalten, insgesamt max. 25 % <strong>de</strong>s gezahlten <strong>Bahn</strong>Card-Preises.<br />

Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkopie an das Servicecenter<br />

Fahrgastrechte zu sen<strong>de</strong>n.<br />

3.10.2 Wer<strong>de</strong>n Züge <strong>de</strong>s Fernverkehrs, die planmäßig die 1. Wagenklasse führen, nur mit Wagen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Klasse bereitgestellt, erhalten Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100 First gegen Nachweis<br />

(z. B. Bescheinigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugpersonals) für die betroffene Fahrt einen Betrag in Höhe von 10 €.<br />

Nr. 5.3 BB Personenverkehr bleibt hiervon unberührt.<br />

3.11 Zahlungsverzug<br />

3.11.1 Die DB Fernverkehr <strong>AG</strong> kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber<br />

einer <strong>Bahn</strong>Card 100 im Abonnement (i) für zwei aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong> Termine mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung<br />

<strong>de</strong>s Monatsbetrages in Verzug ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) in einem Zeitraum, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich über mehr als zwei Termine<br />

erstreckt, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung <strong>de</strong>s Monatsbetrages in Höhe eines Betrages in Verzug ist, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>m Entgelt für zwei Monate entspricht. Die <strong>Bahn</strong>Card 100 ist nach Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kündigung unverzüglich an <strong>de</strong>n bahn.bonus comfort Service zurückzusen<strong>de</strong>n. Nr. 2.5.2, Satz 5<br />

gilt entsprechend.<br />

3.11.2 Statt einer Kündigung nach Nr. 3.11.1 kann die DB Fernverkehr <strong>AG</strong> <strong>de</strong>n Jahresbetrag<br />

für die <strong>Bahn</strong>Card 100 sofort fällig stellen.<br />

4. RAILPLUS<br />

Der Aufdruck „RAILPLUS“ auf <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card berechtigt <strong>de</strong>n Inhaber zur Inanspruchnahme eines<br />

Rabatts von 25 % auf <strong>de</strong>n Normalpreis beim Erwerb von durchgehen<strong>de</strong>n internationalen<br />

Fahrscheinen für einfache Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> für Hin- und Rückfahrt auf <strong>de</strong>n Strecken <strong><strong>de</strong>r</strong> am Angebot<br />

beteiligten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gemäß <strong>de</strong>n Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Internationalen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für<br />

Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung (SCIC-NRT). Auf ausländischen Strecken<br />

ist die Kombination „Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>ermäßigung und RAILPLUS-Ermäßigung“ ausgeschlossen.<br />

5. <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte<br />

5.1 Bestellung<br />

5.1.1 Volljährige Personen, die bereits <strong>Bahn</strong>Card-Inhaber sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine <strong>Bahn</strong>Card erwerben,<br />

können zusätzlich zu ihrem mit <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Fernverkehr <strong>AG</strong> geschlossenen <strong>Bahn</strong>Card-Vertrag eine<br />

Vereinbarung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank <strong>AG</strong> über <strong>de</strong>n Erwerb einer MasterCard-<br />

Kreditkartenfunktion (<strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte) für ihre <strong>Bahn</strong>Card gemäß <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank <strong>AG</strong> für die <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte abschließen.<br />

5.1.2 Die Kreditkartenfunktion kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptkarten-Inhaber gleichzeitig mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vorläufigen<br />

<strong>Bahn</strong>Card Haupt- und Partnerkarte o<strong><strong>de</strong>r</strong> nachträglich für die gültige <strong>Bahn</strong>Card Hauptkarte im<br />

personalbedienten Verkauf beantragen. Die Gültigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte entspricht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gültigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten/vorhan<strong>de</strong>nen <strong>Bahn</strong>Card. Eine nachträgliche Bestellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreditkartenfunktion<br />

für die Partnerkarte kann mit <strong>de</strong>m vollständig ausgefüllten Antrag zur „<strong>Bahn</strong>Card<br />

Kreditkarte Partnerkarte“ beim <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarten-Service, Postfach 11 03 47, 60038<br />

Frankfurt am Main, per E-Mail bahn@kreditkartenservice.commerzbahnk.<strong>de</strong>, per Telefon unter


Seite 36<br />

01805-013001 (14 ct/Min. aus <strong>de</strong>m Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.), per Fax<br />

01805-013002 in <strong>de</strong>n Servicezeiten werktags von 8 – 19 Uhr bestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.1.3 Die Kosten für die Kreditkartenfunktionalität wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card-Inhaber von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Commerzbank <strong>AG</strong> gemäß <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank <strong>AG</strong> direkt<br />

in Rechung gestellt.<br />

5.1.4 Nach Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte verliert die ursprünglich ausgegebene<br />

<strong>Bahn</strong>Card ihre Gültigkeit. Die ursprünglich ausgegebene <strong>Bahn</strong>Card 100 ist an <strong>de</strong>n bahn.bonus<br />

comfort-Service, 60645 Frankfurt am Main zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />

5.2 Umtausch/Ersatz<br />

5.2.1 Nach Umtausch einer <strong>Bahn</strong>Card nach Nr. 2.7.2 bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 100 nach Nr. 3.6.2<br />

dieser Bedingungen und bei Weiterbestehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreditkartenfunktionalität erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber<br />

die höherwertige <strong>Bahn</strong>Card zunächst ohne Kreditkartenfunktionalität. Die Zusendung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bahn</strong>Card mit Kreditkartenfunktionalität erfolgt nach Bearbeitung per Post durch die Commerzbank<br />

<strong>AG</strong>.<br />

5.2.2 Für eine beschädigte o<strong><strong>de</strong>r</strong> abhan<strong>de</strong>n gekommene <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte wird eine Ersatzkarte<br />

ausgestellt. Die Bestellung einer Ersatzkarte (<strong>Bahn</strong>Card/<strong>Bahn</strong>Card 100 Kreditkarte)<br />

ist beim <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarten-Service <strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank <strong>AG</strong>, Postfach 11 03 47, 60038<br />

Frankfurt am Main o<strong><strong>de</strong>r</strong> online bahn@kreditkartenservice.commerzbank.<strong>de</strong> zu beantragen. Telefonisch<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarten-Service unter 01805 013 001 (14 ct/Min. aus <strong>de</strong>m Festnetz,<br />

Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.) zu erreichen.<br />

5.2.3 Als verloren o<strong><strong>de</strong>r</strong> gestohlen gemel<strong>de</strong>te Karten wer<strong>de</strong>n gesperrt und verlieren mit Zugang<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzkarte ihre Gültigkeit.<br />

5.3 Ungültigkeit<br />

Die <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte ist ungültig, wenn (i) sie durch <strong>de</strong>n in ihr ausgewiesenen Inhaber<br />

nicht unauslöschlich mit vollständigem Vor- und Zunamen unterschrieben ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) sie erheblich<br />

beschädigt o<strong><strong>de</strong>r</strong> in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht o<strong><strong>de</strong>r</strong> sie unbefugt abgeän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wur<strong>de</strong>.<br />

5.4 Beendigung <strong>de</strong>s Kreditkartenvertrages, Einziehung und Rückgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

5.4.1 Bei Kündigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreditkartenfunktionalität durch die Commerzbank <strong>AG</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Inhaber gegenüber <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarten-Service <strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank <strong>AG</strong> und<br />

Fortgeltung <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-Vertrages erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Inhaber eine neue <strong>Bahn</strong>Card ohne<br />

Kreditkartenfunktion und ohne Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gültigkeitsdatums.<br />

5.4.2 Wird die <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte durch die Commerzbank <strong>AG</strong> eingezogen o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Verlangen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank <strong>AG</strong> an diese zurückgegeben, wird <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card-Inhaber für die<br />

Zwischenzeit bis zur Zusendung <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bahn</strong>Card im Fall <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortgeltung <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Vertrages eine vorläufige kostenlose <strong>Bahn</strong>Card ausgestellt. Die Bestellung ist über <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>-<br />

Card-Service unter 01805 34 00 35 (Mo – Frei von 7 – 21 Uhr, Sa von 9 – 18 Uhr; 14 ct/Min.<br />

aus <strong>de</strong>m Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.) zu beantragen.


Seite 37<br />

Mit Wirkung ab 27. April 2012 wird die TVA-Bekanntmachung unter <strong><strong>de</strong>r</strong> lfd. Nr. 33/2012, Bek 10, IV durch<br />

die nachstehen<strong>de</strong> neue Bekanntmachung ersetzt:<br />

1. Grundsatz<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Thalys-Züge<br />

von Aachen nach Köln Hbf und umgekehrt<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) und die Bedingungen<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards Nr. 3, soweit sich aus nachstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Das Angebot gilt ab 27. April 2012 b.a.W.<br />

3. Fahrkarten/Sitzplatzreservierung<br />

3.1 In <strong>de</strong>n Thalys-Zügen wer<strong>de</strong>n auf <strong><strong>de</strong>r</strong> inner<strong>de</strong>utschen Verbindung von Aachen nach Köln Hbf bzw.<br />

umgekehrt ausschließlich Zeitkarten für die Produktklasse ICE nach Nr. 1.2 BB Personenverkehr und<br />

<strong>Bahn</strong>Cards 100 ohne Sitzplatzanspruch anerkannt. Im Übrigen können die Züge nur mit Thalys Globalpreisfahrkarten<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Im Wagen 28 <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse (Confort 2) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindung nach Nr. 3.1 stehen für Inhaber<br />

einer ICE-Zeitkarte für die 2./1. Wagenklasse bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 100/<strong>Bahn</strong>Card 100 First sechs Sitzplätze<br />

zur Verfügung. Sind diese Kapazitäten ausgeschöpft, kann beim Zugbegleitpersonal eine Bordreservierung<br />

für die konkrete Fahrt zum Preis von 6 € unter Zuweisung eines freien Sitzplatzes in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

2. Wagenklasse (Confort 2) erworben wer<strong>de</strong>n. Ansonsten ist nur die Mitfahrt im Barwagen möglich; Erstattungsansprüche<br />

wegen eingeschränkter Sitzplatzkapazität sind ausgeschlossen.<br />

3.3 Die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 4 Personen nach Nr. 2.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-Bedingungen<br />

sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb von Sitzplatzreservierungen nach Nr. 11.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten- bzw. Nr. 3.9.1 <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Bedingungen sind ausgeschlossen.


Seite 38<br />

Nr. 600/D <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personengruppen<br />

(Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personengruppen)<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Nachtrag 1<br />

Gültig vom 01. Januar 2012 an<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965, Telefax: 0721 938-5509,<br />

E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


1. Anwendungsbereich<br />

Seite 39<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personengruppen<br />

(Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personengruppen)<br />

Diese Bedingungen ergänzen die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) in ihrer jeweils aktuellen Fassung für die in<br />

Nr. 2 und Nr. 3 genannten beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Personengruppen. Die BB Personenverkehr gelten jedoch<br />

nur, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen (schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te und schwerkriegsbeschädigte<br />

Menschen)<br />

2.1 Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen<br />

Die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Menschen und ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX).<br />

2.2 Zugangsregeln nach TSI PRM<br />

2.2.1 Orthopädische Hilfsmittel wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Zügen unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen<br />

Voraussetzungen beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Rollstühle müssen <strong>de</strong>m internationalen Standard ISO 7193 - Länge:<br />

1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite: 700 mm + min. 100 mm für die Hän<strong>de</strong> am Rad<br />

entsprechen. Als Ersatz für fahrzeuggebun<strong>de</strong>ne Einstiegshilfen dienen mobile Einstiegshilfen<br />

am <strong>Bahn</strong>steig als Interimslösung. An <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>höfen, an <strong>de</strong>nen Hilfeleistung möglich ist, stehen<br />

Rollstuhlhubgeräte mit einer Traglast von 250 kg (auf Anfrage bis 350 kg) und einer Plattformgröße<br />

1200mm x 800 mm zur Verfügung.<br />

2.2.2 Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen mit <strong>de</strong>m Merkzeichen „G“ o<strong><strong>de</strong>r</strong> „aG“ im Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>tenausweis<br />

können ein nachfolgend aufgeführtes Hilfsmitel (i) Dreirad, (ii) Liegedreirad, (iii) langes<br />

Laufrad (> 1200 mm) o<strong><strong>de</strong>r</strong> (iv) nicht trennbarer Fahrradrollstuhl (Handbike) abweichend von<br />

Nr. 8 BB Personenverkehr in <strong>de</strong>n Zügen gegen Vorlage <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>tenausweises unentgeltlich<br />

mitführen, sofern in <strong>de</strong>n Zügen ausreichend Platz vorhan<strong>de</strong>n ist. Die Bestimmungen<br />

nach Nr. 8.4.3 BB Personenverkehr bleiben davon unberührt.<br />

2.3 Hilfeleistung<br />

2.3.1 Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor/während <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, z. B. Ein-/<br />

Ausstiegshilfe, kann die Anmeldung für Hilfeleistungen an ausgewiesenen <strong>Bahn</strong>höfen für Reisen<br />

innerhalb Deutschlands am Tag vor Reiseantritt (täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr) bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mobilitätsservice-Zentrale erfolgen. In beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fällen, z. B. Hilfeleistungen durch Dritte<br />

können abweichen<strong>de</strong> Anmel<strong>de</strong>fristen gelten. Alle Informationen über Hilfeleistungen und die<br />

Barrierefreiheit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>höfe können über www.bahnhof.<strong>de</strong>, www.bahn.<strong>de</strong>/barrierefrei o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

über die Mobilitätsservice-Zentrale eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.3.2 Beim Erwerb von zuggebun<strong>de</strong>nen Fahrkarten bzw. bei Fahrplanauskünften über die<br />

Mobilitätsservice-Zentrale <strong><strong>de</strong>r</strong> DB <strong>AG</strong> wer<strong>de</strong>n die für die jeweiligen <strong>Bahn</strong>höfe festgelegten verlängerten<br />

Min<strong>de</strong>stumsteigezeiten für mobilitätseingeschränkte Reisen<strong>de</strong> zugrun<strong>de</strong> gelegt. Besteht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> mobilitätseingeschränkte Reisen<strong>de</strong> jedoch trotz eines entsprechen<strong>de</strong>n Hinweises<br />

ausdrücklich auf <strong>de</strong>n Erwerb einer Fahrkarte für eine Verbindung mit Unterschreitung dieser<br />

Min<strong>de</strong>stumsteigezeiten und wird <strong>de</strong>shalb auf seinen Wunsch abweichend die Verbindung unter<br />

Anwendung kürzerer Umsteigezeit gebucht, ist die DB <strong>AG</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Haftung nach Nr. 9 BB Personenverkehr<br />

für ein Anschlussversäumnis und eine dadurch verursachte verspätete Ankunft<br />

am Zielort befreit, wenn sie nachweisen kann, dass die Ankunftsverspätung ausschließlich auf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Buchung einer Verbindung mit einer verkürzten Umsteigezeit beruht.


2.4 Schwerkriegsbeschädigte<br />

Seite 40<br />

Unbescha<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelung in Nr. 2.1 wer<strong>de</strong>n Schwerkriegsbeschädigte, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Erwerbsfähigkeit<br />

durch die Lei<strong>de</strong>n um min<strong>de</strong>stens 70 % gemin<strong><strong>de</strong>r</strong>t ist und <strong><strong>de</strong>r</strong>en körperlicher Zustand eine<br />

ständige Unterbringung in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t (i) in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse C unentgeltlich<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse und (ii) in allen übrigen Zügen mit einer Fahrkarte zum Normalpreis<br />

für die 2. Wagenklasse in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Dies gilt nur, wenn das Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ständigen Unterbringung in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse in <strong>de</strong>m Ausweis <strong>de</strong>s schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

Menschen entsprechend vermerkt ist. Für eine Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse <strong>de</strong>s<br />

ICE Sprinter ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufpreis nach Nr. 3.8.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr für diese Wagenklasse zu<br />

zahlen.<br />

2.5 Fahrkartenverkauf im Zug<br />

Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen mit einem Grad <strong><strong>de</strong>r</strong> Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von min<strong>de</strong>stens 50, die bei Antritt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Reise nicht mit einer Fahrkarte versehen sind, zahlen bei Erwerb einer Fahrkarte in <strong>de</strong>n<br />

Zügen mit Fahrkartenverkauf gegen Vorlage <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>tenausweise statt <strong>de</strong>s Bordpreises<br />

nur <strong>de</strong>n Normalpreis unter Berücksichtigung etwaiger an Bord erhältlicher Ermäßigungen.<br />

Die Bestimmungen in Nr. 3.9 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr bleiben im Übrigen unberührt.<br />

3. Bun<strong>de</strong>swehrangehörige<br />

3.1 Dienstantrittsreisen<br />

3.1.1 Durch die Bun<strong>de</strong>swehr zum Zwecke <strong>de</strong>s Dienstantritts ausgegebene Gutscheine wer<strong>de</strong>n<br />

von personalbedienten Verkaufsstellen gegen Fahrkarten zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung für die in <strong>de</strong>m Gutschein<br />

angegebene Verbindung und Wagenklasse eingetauscht. In Verbindung mit <strong>de</strong>m Einberufungsbescheid<br />

berechtigen die Gutscheine ebenfalls zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung für die in Satz 1 genannte<br />

Wagenklasse und Verbindung.<br />

3.1.2 Bei Fahrten außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Wegeangaben (Umwege) bzw. in einer höheren Produktklasse<br />

hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> die Differenz zwischen <strong>de</strong>n Normalpreisen <strong>de</strong>s im Gutschein ausgewiesenen<br />

Weges bzw. Produktklasse und <strong>de</strong>s Umweges bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Produktklasse zu zahlen.<br />

3.2 Familienheimfahrten<br />

3.2.1 Zwischen <strong>de</strong>n zum Dienst- und Wohnort günstig gelegenen <strong>Bahn</strong>höfen wer<strong>de</strong>n in allen<br />

Produktklassen in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse unentgeltlich (i) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst<br />

leisten und (ii) Wehrüben<strong>de</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Wehrübung 12 Tage o<strong><strong>de</strong>r</strong> länger dauert beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t, sofern die<br />

Fahrtkosten aufgrund einer Vereinbarung vom Bun<strong>de</strong>sministerium <strong><strong>de</strong>r</strong> Verteidigung übernommen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

3.2.2 Ein Anspruch auf unentgeltliche Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach Nr. 3.2.1 besteht für Soldaten und<br />

Wehrüben<strong>de</strong> nur bei Vorlage eines Berechtigungsausweises nach <strong>de</strong>m Muster <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>swehr<br />

in Verbindung mit <strong>de</strong>m Truppenausweis bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle und nur für die im Berechtigungsausweis<br />

zuletzt eingetragene und von <strong><strong>de</strong>r</strong> Dienststelle bestätigte Verbindung.<br />

3.2.3 Bei Umwegen hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> die Differenz zwischen <strong>de</strong>n Normalpreisen <strong>de</strong>s im Berechtigungs-<br />

bzw. Dienstausweis ausgewiesenen Weges und <strong>de</strong>s neuen Weges zu zahlen.<br />

3.3 Sonstige Reisen<br />

3.3.1 Die unter Nr. 3.2.1 genannten Personen, mit Ausnahme von Wehrüben<strong>de</strong>n, erhalten bei<br />

Urlaubsfahrten gegen Vorlage <strong>de</strong>s in Nr. 3.2.2 genannten Berechtigungsausweises Fahrkarten<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse mit einem Rabatt in Höhe von 25 % auf <strong>de</strong>n Normalpreis.


Seite 41<br />

3.3.2 Der Anspruch auf die Ermäßigung besteht nur bei Vorlage <strong>de</strong>s in Nr. 3.2.2 genannten<br />

Ausweises bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle. Kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle in Zügen<br />

mit Fahrkartenverkauf keinen gültigen Ausweis nach Nr. 3.2.2 vorlegen, so hat er zu <strong>de</strong>m<br />

von ihm bereits bezahlten Fahrpreis einen Betrag in Höhe von 25 % <strong>de</strong>s Bordpreises nachzuzahlen.<br />

Legt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> innerhalb von 14 Tagen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Fahrkarten und einen zum Kontrollzeitpunkt gültigen Ausweis nach Nr. 3.2.2 vor, wird<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt in Höhe von 7 € erstattet. Dies gilt auch, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reisen<strong>de</strong> vor Fahrtantritt zu <strong>de</strong>m von ihm bereits bezahlten Fahrpreis einen Betrag in Höhe von<br />

25 % nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachzahlung einen zu diesem Zeitpunkt<br />

gültigen Ausweis einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> gelösten Fahrkarten vorlegt.<br />

3.3.3 Bei Fahrten außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Wegeangaben (Umwege) bzw. in einer höheren Produktklasse<br />

hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> die Differenz zwischen <strong>de</strong>n um 25 % ermäßigten Normalpreisen <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkarte ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse und <strong>de</strong>s Umweges bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> höheren Produktklasse<br />

zu zahlen.<br />

4. Sonstige beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personengruppen<br />

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann Fahrvergünstigungen einräumen:<br />

- Beschäftigten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er öffentlicher Verkehrsunternehmen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtungen im In- und<br />

Ausland, sofern diese Unternehmen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtungen und das die Fahrvergünstigungen<br />

einräumen<strong>de</strong> Eisenbahnverkehrsunternehmen mit gemeinsamen Angeboten am Markt<br />

auftreten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgaben im Interesse <strong>de</strong>s Eisenbahnverkehrsunternehmens wahrnehmen;<br />

gleiches gilt für Personen aufgrund vertraglicher Vereinbarung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Besitzstandswahrung;<br />

- Beschäftigten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Unternehmen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en überwiegen<strong>de</strong> Tätigkeit in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vermittlung von<br />

Leistungen <strong>de</strong>s die Fahrvergünstigungen einräumen<strong>de</strong>n Eisenbahnverkehrsunternehmens<br />

besteht o<strong><strong>de</strong>r</strong> die in an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Weise unmittelbar und nachprüfbar zu <strong>de</strong>ssen Umsatzsteigerung<br />

beitragen;<br />

- Personen, die in Zügen o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong>Bahn</strong>anlagen für Sicherheit und Ordnung sorgen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

dort hoheitliche Aufgaben erfüllen, zur Wahrnehmung dieser Tätigkeiten sowie für Polizeibeamte<br />

in Uniform;<br />

- natürlichen und juristischen Personen zur Pflege bestehen<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Gewinnung neuer<br />

Kun<strong>de</strong>nbeziehungen;<br />

- Personen zur Belohnung, aus Kulanzgrün<strong>de</strong>n in Streitfällen über Scha<strong>de</strong>nsersatz o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aus sozialen Grün<strong>de</strong>n, soweit im konkreten Einzelfall die Fahrvergünstigung im Unternehmensinteresse<br />

liegt.<br />

- Personen, die aufgrund von Unglücksfällen im Eisenbahnverkehr ihre Fahrkarte verloren<br />

haben


Seite 42<br />

Nr. 600/E <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

für Aktionsangebote <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

DB Fernverkehr <strong>AG</strong><br />

(Aktionsangebote)<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


Seite 43<br />

Bitte heften Sie die im Tarif- und Verkehrsanzeiger bekanntgemachten Aktionsangebote <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />

Fernverkehr <strong>AG</strong> bis zum Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong>de</strong>s jeweiligen Angebots hier ab:<br />

Lfd. TVA-<br />

Nr.<br />

Angebot Angebotszeitraum<br />

33/12, III<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von<br />

Gutscheinen<br />

ab 01.03.12 b.a.w.<br />

290/10, V IC/EC-Semesterticket b.a.w.<br />

65/11, II a Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung <strong>de</strong>s<br />

b.a.w.<br />

98/12 gemeinsamen Angebotes von CFL und DB „Oeko-<br />

Card Luxemburg“<br />

ab 01.05.12 b.a.W<br />

69/12, VI <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Thalys-Züge von<br />

Aachen nach Köln Hbf<br />

ab 27.04.12 b.a.W.<br />

144/12, I II. DB REWE-Gutschein 25.06.12 – 24.06.15<br />

81/12, I Gutschein für ehem. Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25-Inhaber 10.04.12 – 31.01.13<br />

I. ab 20.04.12 b.a.W für<br />

Züge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

65/12, I b),<br />

Ostsee-Ticket, I und II<br />

Produktklasse C<br />

135/12, VIII<br />

II. 20.04.12 – 09.04.13<br />

für Züge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Produktklasse IC/EC<br />

Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card<br />

50 First<br />

Bedingungen für die Internet-Aktion „Welcome Mail<br />

01.10.12 – 03.03.13<br />

11/12, II für neue Teilnehmer am bahn.corporate-Programm<br />

mit E-Coupon“<br />

16.01. – 31.12.2012<br />

116/12, I Fernweh-Ticket bis 16.12.12<br />

PayPal-Newsletter mit E-Coupon_5 € 12.09. – 12.12.12<br />

319/11, IV Aktion „Gutschein für <strong>Bahn</strong>Card-Kündiger“ 19.12.11 – 10.12.12<br />

199/12, I<br />

Aktion „Gutschein für <strong>Bahn</strong>Card-Kündiger (ermäßigte<br />

<strong>Bahn</strong>Card)“<br />

27.08. – 10.12.12<br />

28/12 Freizeit-Tickets bis 08.12.12<br />

248/11, VII<br />

Audio CD Verkauf mit E-Coupon_5 € (Best Tracks<br />

Vol. 2)<br />

01.12.11 – 30.11.12<br />

Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25 01.10. – 30.11.12<br />

42/12, I<br />

Kooperation mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Krombacher Brauerei<br />

I. E-Coupon_10 €<br />

II. <strong>Bahn</strong>Card 25<br />

I. 15.04. – 30.11.12<br />

II. Einlösung bis 31.07.13<br />

163/12, X Tischtennis German Open 2012 mit E-Coupon_10 € 01.08. – 04.11.12<br />

207/12, I Upsell 1. Klasse-Fahrkarten 10.09. – 11.11.12<br />

332/11, I DB Mitfahrerfreifahrt 01.01. – 31.10.12<br />

184/12, II E-Coupon_10 € (Newsletter) 03.08. – 31.10.12<br />

199/12, II <strong>Bahn</strong>Card – Mitfahrergutschein 01.09. – 31.10.12<br />

207/12, II Upsell <strong>Bahn</strong>Card First 10.09. – 31.10.12<br />

207/12, III Upsell <strong>Bahn</strong>Card First (online) 12.09. – 31.10.12<br />

207/12, IV <strong>Bahn</strong>Card-Mitfahreraktion – einfache Fahrt 10.09. – 31.10.12<br />

207/12, V <strong>Bahn</strong>Card-Online-Mitfahreraktion – einfache Fahrt 12.09. – 31.10.12<br />

207/12, VI <strong>Bahn</strong>Card_5€/10 €/15 € Gutschein 10.09. – 31.10.12<br />

207/12, VIII<br />

<strong>Bahn</strong>Card_5€/10 €/15 € Gutschein (Online-<br />

Zustellung)<br />

12.09. – 31.10.12<br />

216/12, II <strong>Bahn</strong>Card-Städteangebot Dres<strong>de</strong>n – Welle 17 21.09. – 21.10.12


Lfd. TVA-<br />

Nr.<br />

Seite 44<br />

152/12 <strong>Bahn</strong>Card 25 – Aktionsgutschein<br />

Angebot Angebotszeitraum<br />

02.07. – 31.08.12<br />

Gutscheineinlösung bis<br />

max. 18.10.12


1. Grundsatz<br />

Seite 45<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr), die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>-<br />

Cards, die Bedingungen für <strong>de</strong>n Internet-Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für <strong>de</strong>n<br />

Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT) in <strong>de</strong>n jeweils aktuellen Fassungen, soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Aktionszeitraum<br />

Der Erwerb von bestimmten Angeboten <strong><strong>de</strong>r</strong> DB (z. B. Online-Tickets über www.bahn.<strong>de</strong>, Fahrkarten,<br />

<strong>Bahn</strong>Cards) wird für jeweils einen bestimmten Zeitraum mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgabe von Gutscheinen,<br />

auch als online einlösbare Gutscheine, unterstützt. Die einzelnen Aktionen und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Bedingungen<br />

wer<strong>de</strong>n über www.bahn.<strong>de</strong>/Gutscheine bzw. in offline-Medien und im Tarif- und Verkehrsanzeiger<br />

(TVA) bekanntgemacht.<br />

3. Erwerb/Nutzung<br />

3.1 In unterschiedlichen, jeweils zeitlich begrenzten Aktionen wer<strong>de</strong>n Gutscheine mit unterschiedlichen<br />

Geldwerten ausgegeben. Die Gutscheine erhalten die in die jeweilige Aktion einbezogenen<br />

Kun<strong>de</strong>n per E-Mail, über DB-Anzeigen mit Gutscheinco<strong>de</strong> in Zeitungen/<br />

Zeitschriften, durch Werbegeschenke, beim Kauf von Produkten eines Kooperationspartners<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> DB o. ä. Die Zuteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine kann nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip erfolgen.<br />

3.2 Die Gutscheine wer<strong>de</strong>n je nach Festlegung entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> direkt beim ersten o<strong><strong>de</strong>r</strong> einem späteren<br />

Erwerb <strong>de</strong>s jeweiligen Angebots nach Nr. 2 angerechnet. Bei Rückgabe <strong>de</strong>s Angebots<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> angerechnete Gutscheinwert zurückgerechnet.<br />

3.3 Es kann grundsätzlich nur ein Gutschein pro Angebot eingelöst wer<strong>de</strong>n. Bei Mehrpersonenfahrkarten<br />

können jedoch je nach Aktionstyp bis zu 2 Gutscheine eingelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4 Für <strong>de</strong>n Erwerb eines Online-Tickets im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einlösung eines Gutscheins<br />

ist eine Anmeldung auf www.bahn.<strong>de</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Anmel<strong>de</strong>seite mit folgen<strong>de</strong>n Angaben<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Angaben zur ID-Karte<br />

nach Nr. 4.1.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> OT-Bedingungen für die I<strong>de</strong>ntifizierung im Zug.<br />

4. Umtausch/Erstattung/Barauszahlung<br />

4.1 Umtausch, Erstattung und Barauszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine sind ausgeschlossen.<br />

4.2 Gutscheine, die nicht im jeweiligen Aktionszeitraum eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

Übersicht über mögliche Aktionen<br />

- Anmeldung zum Erwerb von Online-Tickets als Neukun<strong>de</strong><br />

- Kauf von Online-Tickets/Fahrkarten<br />

- für eine bestimmte Strecke<br />

- von bzw. zu bestimmten Regionen (Start- und Zielbahnhöfen)<br />

- mit Rückreise<br />

- mit einer Min<strong>de</strong>stanzahl an Personen<br />

- mit einem bestimmten Min<strong>de</strong>stbetrag<br />

- durch bestimmte Zielgruppen (z. B. Jugendliche o<strong><strong>de</strong>r</strong> Senioren)<br />

- Kauf von <strong>Bahn</strong>Cards<br />

Anlage


Seite 46<br />

- Erwerb von Pauschalangeboten, Reisebausteinen (Flug, Mietwagen, usw.), die auf <strong>de</strong>n von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> DB betriebenen Internetportalen eingestellt sind<br />

- Unterstützung von Kun<strong>de</strong>ngewinnungsaktionen bei Kooperationspartnern <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />

- Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

- Teilnahme an Marketing- und Kooperationsaktionen <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />

- Rückgewinnungsaktionen von Kun<strong>de</strong>n, die länger kein Online-Ticket/keine Fahrkarte erworben<br />

haben<br />

- Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Mail-Adresse zur Kun<strong>de</strong>nbindung und Kontaktpflege<br />

- Zustimmung zur werblichen Nutzung<br />

- Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n von ausgelobten Informationsmaterialien bzw. Materialien zur werblichen Ansprache,<br />

Newslettern<br />

- Teilnahme an Marktforschungsumfragen<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für das Angebot „IC/EC-Semesterticket“<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

ergibt.<br />

2. Kooperation mit Studieren<strong>de</strong>nschaften<br />

Or<strong>de</strong>ntlich Studieren<strong>de</strong> einer Hochschule, vertreten durch <strong>de</strong>n jeweiligen Allgemeinen Studieren<strong>de</strong>nausschuss<br />

(AstA), können das nachfolgen<strong>de</strong> Aktionsangebot „IC/EC-Semesterticket“<br />

erwerben, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweilige AstA mit <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Fernverkehr <strong>AG</strong> eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vereinbarung<br />

hierüber geschlossen hat. Es wer<strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>nausweise ausgegeben, auf <strong>de</strong>nen die Fahrtberechtigung<br />

in IC/EC-Zügen innerhalb eines vereinbarten Geltungsbereichs aufgedruckt ist.<br />

3. Aktionszeitraum<br />

Das Aktionsangebot „IC/EC-Semesterticket“ gilt ab 12. Dezember 2010.<br />

4. Fahrkarten<br />

4.1 Die Studieren<strong>de</strong>nausweise mit IC/EC-Semestertickets wer<strong>de</strong>n nur vom jeweiligen AstA<br />

nach Nr. 2 jeweils für ein Semester (Sommer bzw. Winter) ausgegeben. Die Geltungsdauer<br />

eines Semesters wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Einrichtung bestimmt.<br />

4.2 Die IC/EC-Semestertickets gelten ausschließlich für Fahrten in IC/EC-Zügen von/nach<br />

<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Preisliste aufgeführten <strong>Bahn</strong>höfen.<br />

4.3 Die IC/EC-Semestertickets wer<strong>de</strong>n nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang<br />

in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />

4.4 Die IC/EC-Semestertickets (Studieren<strong>de</strong>nausweise) sind nur gültig in Verbindung mit<br />

einem amtlichen Lichtbildausweis.<br />

5. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung erfolgen ausschließlich durch <strong>de</strong>n jeweiligen AstA nach <strong>de</strong>n internen<br />

Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Hochschule.<br />

6. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis<br />

6.1 Für Inhaber, die innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong>de</strong>s IC/EC-Semestertickets wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt<br />

Verspätungen/Anschlussverluste (min<strong>de</strong>stens 3/Monat) mit jeweils min<strong>de</strong>stens 60 Minuten er-


Seite 47<br />

lei<strong>de</strong>n, gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber<br />

eine Entschädigung in Höhe von 1,30 € je Einzelfall, maximal 4 €/Monat erhält.<br />

6.2 Eine Kumulation <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigungsbeträge für Einzelfälle nach Nr. 6.1 erfolgt nur,<br />

wenn die Entschädigungsfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen gesammelt für <strong>de</strong>n Geltungszeitraum nach Ablauf <strong>de</strong>s<br />

Semesters beim Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für das Angebot „Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25“<br />

Es gelten die jeweils aktuellen Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards 25<br />

(<strong>Bahn</strong>Card) soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Das Angebot „Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25“ gilt ab 01. April 2011 bis auf Weiteres.<br />

3. Erwerb<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> von 6 bis einschließlich 18 Jahren erhalten eine Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25; für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ab 15<br />

Jahren ist ein Nachweis über das Geburtsdatum erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Die Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25 berechtigt<br />

zur Inanspruchnahme <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatts für Fahrkarten <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. und 2. Wagenklasse.<br />

4. Preis/Bestellung<br />

4.1 Die Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25 wird gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10 € ausgegeben.<br />

Sie kann nur bei einer personalbedienten Verkaufsstelle bei sofortiger Bezahlung bestellt<br />

wer<strong>de</strong>n; es wird zunächst eine vorläufige Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25 ausgestellt.<br />

4.2 Der Erwerb von Zusatzkarten nach Nr. 2.1.4 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen ist ausgeschlossen.<br />

5. Geltungsdauer<br />

Der Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25-Vertrag en<strong>de</strong>t mit Ablauf <strong>de</strong>s 19. Lebensjahres. Aus technischen<br />

Grün<strong>de</strong>n wird die Karte jeweils mit einer Geltungsdauer von drei Jahren – längstens bis zum<br />

Ablauf <strong>de</strong>s 19. Lebensjahres – ausgegeben. Die neue Karte wird vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> alten Karte zugesandt.<br />

6. I<strong>de</strong>ntitätsnachweis<br />

Die Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25 ist nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig, für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> bis einschließlich<br />

15 Jahren auch mit einem Dokument, das neben <strong>de</strong>m Namen und Geburtsdatum ein<br />

Lichtbild trägt (Lichtbildausweis) und von einem Dritten ausgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

7. Umtausch, Erstattung, Ersatz<br />

7.1 Die Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25 ist von Umtausch und Erstattung sowie <strong>de</strong>m Erwerb einer<br />

<strong>Bahn</strong>Card einer höheren Rabattstufe bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 100 ausgeschlossen.<br />

7.2 Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25 wird unter Einsendung eines<br />

neuen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bestellscheins an <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-Service<br />

bzw. bei Vorlage im personalbedienten Verkauf eine neue Karte zum Preis von 10 € ausgestellt.<br />

Die abhan<strong>de</strong>n gekommene Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25 verliert mit Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bahn</strong>Card ihre<br />

Gültigkeit und ist bei Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>auffin<strong>de</strong>n unverzüglich zurückzugeben.


8. <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte<br />

Seite 48<br />

Der Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte ist ausgeschlossen.<br />

9. Kündigung<br />

Eine schriftliche Kündigung <strong>de</strong>s Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25-Vertrages ist mit einer Frist von 3 Monaten<br />

sowohl durch das Verkehrsunternehmen als auch durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n möglich.<br />

10. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25-Bedingungen wird das Verkehrsunternehmen rechtzeitig<br />

im Tarif- und Verkehrsanzeiger sowie unter www.bahn.<strong>de</strong> bekanntmachen. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> mit<br />

<strong>de</strong>n Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nicht einverstan<strong>de</strong>n, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen<br />

nach Veröffentlichung schriftlich gegenüber <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>Card-Service kündigen. In diesem<br />

Fall en<strong>de</strong>t das Vertragsverhältnis. Macht <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> von seinem Kündigungsrecht keinen<br />

Gebrauch, wer<strong>de</strong>n die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Bedingungen zum Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungszeitpunkt wirksam.<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung <strong>de</strong>s gemeinsamen Angebotes<br />

von CFL und DB „OekoCard Luxemburg“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) im inner<strong>de</strong>utschen<br />

Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreiten<strong>de</strong> Fahrten,<br />

soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Aktionszeitraum<br />

Die OekoCard Monatskarte Luxemburg gilt ab 01. Mai 2012 b.a.w.<br />

Die OekoCard Jahreskarte Luxemburg gilt ab 01. Mai 2012 b.a.w.<br />

3. Fahrkarten<br />

3.1 Die OekoCards Luxemburg nach Nr. 2 wer<strong>de</strong>n nur für grenzüberschreiten<strong>de</strong> Fahrten ab<br />

<strong>de</strong>n DB- <strong>Bahn</strong>höfen von Wittlich bis Igel und <strong>de</strong>n luxemburgischen <strong>Bahn</strong>höfen bzw. umgekehrt<br />

ausgegeben und berechtigen zur Fahrt in <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen IC/EC und C (RE, RB)<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsunternehmen <strong>de</strong>s Deutsche <strong>Bahn</strong>-Konzerns sowie in Luxemburg in allen Verkehrsmitteln<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsunternehmen AVL, CFL, RGTR und TICE (Gesamtfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> Zonentarife<br />

in Luxemburg).<br />

3.2 Die OekoCards Luxemburg gelten nicht zu Fahrten innerhalb <strong>de</strong>s Verkehrsverbun<strong>de</strong>s<br />

Region Trier (VRT) sowie in <strong>de</strong>n Bussen <strong><strong>de</strong>r</strong> regionalen Omnibusgesellschaften <strong><strong>de</strong>r</strong> DB.<br />

3.3 Zu einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement wird keine unentgeltliche<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25 ausgestellt. Die Mitnahme von bis zu 4 Personen an Samstagen ist ausgeschlossen.<br />

3.4 In <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse C ist die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrra<strong>de</strong>s zugelassen.<br />

4. Bestellung/Erwerb<br />

4.1 Die OekoCard Monatskarte Luxemburg wird als übertragbare Monatskarte mit flexiblen<br />

Geltungsbeginn ausgegeben. Sie kann an <strong>de</strong>n DB-Fahrkartenautomaten o<strong><strong>de</strong>r</strong> im personalbedienten<br />

Verkauf erworben wer<strong>de</strong>n.


Seite 49<br />

4.2.1 Die Bestellung <strong><strong>de</strong>r</strong> OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement erfolgt auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundlage <strong>de</strong>s hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellscheins unter Beifügung<br />

eines Passbil<strong>de</strong>s. Der Bestellschein mit Einzugsermächtigung muss bis zum 15. <strong>de</strong>s Vormonats<br />

beim Abo-Center eingegangen sein. Sie wird vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung jeweils zum<br />

Monatsersten im Abonnement ausgegeben und gilt ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein<br />

weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf <strong>de</strong>s Jahres gekündigt wird.<br />

Rechtzeitig vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> alten Jahreskarte wird die neue Karte mit Gültigkeit für ein Jahr zugesandt.<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind <strong>de</strong>m Abo-Center unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

4.2.2 Im Falle von Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> OekoCard Jahreskarte Luxemburg-Bedingungen wird das<br />

Verkehrsunternehmen diese <strong>de</strong>m Inhaber rechtzeitig mitteilen. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber mit <strong>de</strong>n Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

nicht einverstan<strong>de</strong>n, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Mitteilung gegenüber <strong>de</strong>m Abo-Center kündigen. Macht <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber von seinem Kündigungsrecht<br />

keinen Gebrauch, so wer<strong>de</strong>n die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Bedingungen ab <strong>de</strong>m mitgeteilten<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung <strong>de</strong>n<br />

Inhaber jeweils hinweisen.<br />

4.3 In Luxemburg wird keine OekoCard Jahreskarte Luxemburg ausgegeben.<br />

5. Preise<br />

5.1 Die Preise in Euro betragen:<br />

Monatskarte<br />

Jahreskarte im Abonnement<br />

Einmalzahlung monatliche Zahlung<br />

von Luxemburg 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse<br />

bis Quint 79,00 118,50 790,00 1.185,00 65,83 98,75<br />

bis Föhren 99,00 148,50 990,00 1.485,00 82,50 123,75<br />

bis Salmtal 129,00 193,50 1.290,00 1.935,00 107,50 161,25<br />

bis Wittlich 159,00 238,50 1.590,00 2.385,00 132,50 198,75<br />

5.2 Das Entgelt für die OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement ist im Voraus zu<br />

entrichten. Das Entgelt kann als Gesamtbetrag o<strong><strong>de</strong>r</strong> als Monatsbetrag für je<strong>de</strong>n Monat gezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n; die monatliche Zahlung sowie die Einmalzahlung für die Folgejahre sind nur im Wege<br />

<strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens möglich.<br />

5.3 Die Fahrkarten wer<strong>de</strong>n für die 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse ausgegeben. Mit einer Fahrkarte<br />

für die 2. Wagenklasse ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse ausgeschlossen.<br />

5.4 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> erhalten keine weitere Ermäßigung.<br />

6. Erstattung, Umtausch, Kündigung<br />

6.1 Erstattung und Umtausch <strong><strong>de</strong>r</strong> OekoCard Monatskarte Luxemburg ist ausgeschlossen.<br />

Bei Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Monatskarten wer<strong>de</strong>n nicht<br />

erstattet.<br />

6.2 Erstattung und Umtausch <strong><strong>de</strong>r</strong> OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist jeweils vor <strong>de</strong>m ersten<br />

Geltungstag <strong>de</strong>s neuen Geltungsjahres ohne Bearbeitungsentgelt möglich.<br />

6.3 Der Umtausch <strong><strong>de</strong>r</strong> OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag in<br />

eine OekoCard Jahreskarte Luxemburg unter Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wagenklasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Geltungsbereiches<br />

zum ersten <strong>de</strong>s Nachmonats möglich, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Antrag auf Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung spätestens 14<br />

Tage vor <strong>de</strong>m neuen Geltungsbeginn beim Abo-Center eingegangen ist. Differenzbeträge wer<strong>de</strong>n<br />

nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch das ausgeben<strong>de</strong> Abo-Center.


Seite 50<br />

Wird die bisherige OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis spätestens 5 Tage nach <strong>de</strong>m<br />

Umtauschtermin zurückgegeben, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> bis zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Rückgabe<br />

weiterhin die volle monatliche Rate zu bezahlen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe<br />

von 15 € erhoben.<br />

6.4.1 Die OekoCard Jahreskarte Luxemburg kann während <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten 10 Monate <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Geltungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsen<strong>de</strong> gekündigt wer<strong>de</strong>n. Es<br />

gelten die Regelungen nach Nr. 6.4.2.<br />

6.4.2 Kündigungen bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang <strong><strong>de</strong>r</strong> Jahreskarte<br />

beim ausgeben<strong>de</strong>n Abo-Center per Einschreiben wirksam; die Zusendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

entfällt bei Kündigung zum Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer. Wird die OekoCard Jahreskarte Luxemburg<br />

nicht bis spätestens 5 Tage nach <strong>de</strong>m Kündigungstermin zurückgegeben, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong><br />

bis zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu<br />

bezahlen.<br />

6.4.3 Für <strong>de</strong>n ablaufen<strong>de</strong>n Geltungszeitraum wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Differenzbetrag zum Preis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

OekoCard Monatskarte Luxemburg nacherhoben. Im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Einmalzahlung wer<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Differenzbetrag<br />

zum Monatskartenpreis und <strong><strong>de</strong>r</strong> Teil <strong>de</strong>s Preises <strong>de</strong>s noch nicht abgelaufenen Geltungszeitraums<br />

miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgerechnet; ein Mehrbetrag wird erstattet.<br />

6.5 Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von Zeitkarten ausgeschlossen.<br />

7. Verlust<br />

Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene OekoCard Jahreskarte Luxemburg wird einmalig gegen ein<br />

Entgelt in Höhe von 30 € eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer durch das ausgeben<strong>de</strong><br />

Abo-Center ausgestellt. Die Ersatzausstellung einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist<br />

schriftlich beim ausgeben<strong>de</strong>n Abo-Center zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Karte<br />

verliert mit Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>auffin<strong>de</strong>n unverzüglich zurückzugeben.<br />

8. Zahlungsverzug<br />

8.1 Das vertragsschließen<strong>de</strong> Verkehrsunternehmen kann das Vertragsverhältnis fristlos<br />

kündigen, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber (i) für zwei aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong> Termine mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung <strong>de</strong>s Monatsbetrages<br />

in Verzug ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) in einem Zeitraum, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich über mehr als zwei Termine erstreckt,<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung <strong>de</strong>s Monatsbetrages in Höhe eines Betrages in Verzug ist, <strong><strong>de</strong>r</strong> min<strong>de</strong>stens<br />

<strong>de</strong>m Entgelt für zwei Monate entspricht. Wird die Zeitkarte nach Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> Kündigung<br />

nicht unverzüglich an das ausgeben<strong>de</strong> Abo-Center zurückgegeben, hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> bis zum<br />

Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.<br />

8.2 Statt einer Kündigung nach Nr. 8.1 kann das vertragsschließen<strong>de</strong> Verkehrsunternehmen<br />

<strong>de</strong>n Jahresbetrag für die Zeitkarte sofort fällig stellen.<br />

9. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis<br />

Für Inhaber einer Oeko Card Luxemburg gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßgabe, dass diese bei Ausfall, Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anschlussversäumnis ab 60 Minuten<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte je Einzelfall eine Entschädigung in Höhe von 5 € für<br />

die 2. Wagenklasse und 7,50 € für die 1. Wagenklasse erhalten, insgesamt max. 25 % <strong>de</strong>s gezahlten<br />

Fahrkartenpreises. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkopie<br />

an das Servicecenter Fahrgastrechte zu sen<strong>de</strong>n.


1. Grundsatz<br />

Seite 51<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Thalys-Züge<br />

von Aachen nach Köln Hbf und umgekehrt<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) und die<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards Nr. 3, soweit sich aus nachstehen<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Das Angebot gilt ab 27. April 2012 b.a.W.<br />

3. Fahrkarten/Sitzplatzreservierung<br />

3.1 In <strong>de</strong>n Thalys-Zügen wer<strong>de</strong>n auf <strong><strong>de</strong>r</strong> inner<strong>de</strong>utschen Verbindung von Aachen nach Köln<br />

Hbf bzw. umgekehrt ausschließlich Zeitkarten für die Produktklasse ICE nach Nr. 1.2 BB Personenverkehr<br />

und <strong>Bahn</strong>Cards 100 ohne Sitzplatzanspruch anerkannt. Im Übrigen können die<br />

Züge nur mit Thalys Globalpreisfahrkarten genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Im Wagen 28 <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse (Confort 2) in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindung nach Nr. 3.1 stehen für<br />

Inhaber einer ICE-Zeitkarte für die 2./1. Wagenklasse bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 100/<strong>Bahn</strong>Card 100<br />

First sechs Sitzplätze zur Verfügung. Sind diese Kapazitäten ausgeschöpft, kann beim Zugbegleitpersonal<br />

eine Bordreservierung für die konkrete Fahrt zum Preis von 6 € unter Zuweisung<br />

eines freien Sitzplatzes in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse (Confort 2) erworben wer<strong>de</strong>n. Ansonsten ist nur<br />

die Mitfahrt im Barwagen möglich; Erstattungsansprüche wegen eingeschränkter Sitzplatzkapazität<br />

sind ausgeschlossen.<br />

3.3 Die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 4 Personen nach Nr. 2.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-<br />

Bedingungen sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb von Sitzplatzreservierungen nach Nr. 11.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten- bzw.<br />

Nr. 3.9.1 <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen sind ausgeschlossen.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Aktion „DB REWE-Gutschein“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Aktionszeitraum<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 25. bis 30. Juni 2012 wer<strong>de</strong>n in 31 REWE-Märkten in Hannover gemäß anliegen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Übersicht vergünstigte DB Reisegutscheine zum Preis von 55 € angeboten. Der tatsächliche<br />

Wert je Gutschein beträgt 70 €. Pro Person können bis zu 5 „DB REWE-Gutscheine“<br />

erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Einlösung<br />

Die Gutscheine können vom 25. Juni 2012 bis einschließlich 24. Juni 2015 über alle Vertriebswege<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> DB ausschließlich für ICE-/IC/EC-Fahrkarten sowie Sitzplatzreservierungen zu diesen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrten und <strong>Bahn</strong>Cards eingelöst wer<strong>de</strong>n. Differenzbeträge wer<strong>de</strong>n über Restwertgutscheine<br />

mit einem Geltungszeitraum von einem Jahr ab Ausstellungsdatum ausgeglichen.<br />

4. Umtausch, Erstattung, Weiterverkauf <strong><strong>de</strong>r</strong> „DB REWE-Gutscheine“<br />

Umtausch, Erstattung und Weiterverkauf <strong><strong>de</strong>r</strong> „DB REWE-Gutscheine“ sind ausgeschlossen.


Seite 52<br />

Übersicht über die teilnehmen<strong>de</strong>n REWE-Märkte in Hannover<br />

REWE-Markt Anschrift/Standort <strong>de</strong>s REWE-Marktes<br />

Standort Hannover<br />

REWE Hannover Limmer Str. 4 30451 Hannover<br />

REWE Hannover Marienstr. 45-47 30171 Hannover/Mitte<br />

REWE Hannover Wülfero<strong><strong>de</strong>r</strong> Str. 51 30539 Hannover<br />

REWE 276 (338) Hannoversche Str. 92 30627 Hannover/Misburg<br />

REWE 540 Hannover Ernst-August-Platz ECE 30159 Hannover<br />

REWE Hannover Holzwiesen 86 30179 Hannover/Sahlkamp<br />

REWE 4249 (4315) Spielhagenstr. 23 A 30171 Hannover<br />

REWE 435 Hannover Kopernikusstr. 1-5 30167 Hannover/Nordstadt<br />

REWE Hannover Schierholzstr. 59 30655 Hannover<br />

REWE Hannover An <strong><strong>de</strong>r</strong> Wollebahn 4 30519 Hannover<br />

REWE Hannover/Herren Man<strong>de</strong>lslohstr. 1 30419 Hannover/Herrenhausen<br />

REWE Hannover Treskowstr. 14-18 30457 Hannover/Muehlenberg<br />

REWE Hannover Bemero<strong><strong>de</strong>r</strong> Str. 93 30539 Hannover/Bemero<strong>de</strong><br />

REWE Hannover Ba<strong>de</strong>nstedter Str. 130 30453 Hannover/Lin<strong>de</strong>n-Mitte<br />

REWE Hannover/Ba<strong>de</strong>ns Lenther Str. 1 30455 Hannover/Ba<strong>de</strong>nstadt<br />

Rewe <strong><strong>de</strong>r</strong> Supermarkt Elmstr. 10 30657 Hannover/Sahlkamp<br />

REWE Hannover Melanchthonstr. 57 30165 Hannover<br />

REWE Hannover/Südst Hil<strong>de</strong>sheimer Str. 27-29 30169 Hannover Südstadt<br />

REWE Hannover Ohefeldweg 9 30559 Hannover/An<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

REWE 201 (138) Heisterbergallee 99 39453 Hannover/Ahlem<br />

REWE Hannover/Nordst Bo<strong>de</strong>str. 1-10 30167 Hannover/Nordstadt<br />

REWE Roh<strong>de</strong> oHG Am Fuhrenkampe 12 30419 Hannover-Burg<br />

REWE Majorow oHG Schwarzer Baer 4 30449 Hannover<br />

REWE Daehnhardt oHG Hei<strong><strong>de</strong>r</strong>ing 4 30625 Hannover<br />

REWE Hannover Isernhagener Str. 103-107 30163 Hannover<br />

REWE HANNOVER Rühmkorffstr. 20 30163 Hannover<br />

REWE Hannover/Vahren Isernhagener Str. 18 30161 Hannover/Vahrenwald<br />

REWE Hannover/Südst Stüvestr. 7 30173 Hannover Südstadt<br />

REWE Markt GmbH Vossstr. 55 30163 Hannover<br />

REWE Regiemarkt<br />

GmbH<br />

Danziger Str. 3 30457 Hannover/Wettbergen<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Aktion<br />

„Gutschein für ehemalige Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25-Inhaber“<br />

Anlage<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Die Aktion „Gutschein für ehemalige Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25-Inhaber" gilt ab 10. April 2012 bis 31.<br />

Januar 2013. Die Gutscheine wer<strong>de</strong>n 28-tägig versandt.


3. Nutzung<br />

Seite 53<br />

3.1 Ehemalige Inhaber einer Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25, <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Bahn</strong>Card-Vertrag aus Altersgrün<strong>de</strong>n<br />

ausgelaufen ist und die min<strong>de</strong>stens seit 14 Tagen ohne <strong>Bahn</strong>Card sind, erhalten per<br />

Post einen Gutschein im Wert von 5 € zum Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card (Hauptkarte). Die Auswahl<br />

<strong>de</strong>s nach Satz 1 berechtigten Personenkreises im Alter ab 19 Jahren erfolgt nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

3.2 Der Gutschein nach Nr. 3.1 kann nur für <strong>de</strong>n Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card Hauptkarte eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.3 Die Gutscheine sind jeweils 8 Wochen gültig, wer<strong>de</strong>n personalisiert für <strong>de</strong>n ehemaligen<br />

Jugend <strong>Bahn</strong>Card 25-Inhaber ausgegeben und sind nicht übertragbar.<br />

3.4 Der Gutschein kann nur in einer personalbedienten Verkaufsstelle beim Kauf einer<br />

<strong>Bahn</strong>Card (Hauptkarte) nach Nr. 3.1 eingelöst wer<strong>de</strong>n. Die Barauszahlung und entgeltliche<br />

Weitergabe sind ausgeschlossen.<br />

3.5 Ein abhan<strong>de</strong>n gekommener Gutschein wird nicht ersetzt.<br />

I. <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für das Aktionsangebot "Ostsee-Ticket"<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr), die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen im Anstoßverkehr<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) und die Bedingungen für <strong>de</strong>n<br />

Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Aktionszeitraum<br />

Das Angebot gilt vom 20. April 2012 an b. a. W<br />

3. Erwerb/Nutzung<br />

3.1 Das Ostsee-Ticket wird als Rückfahrkarte für die Benutzung von Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse<br />

C von einem nachstehend genannten Abgangsbahnhof nach einem nachstehend genannten<br />

Zielbahnhof ausgegeben. In <strong>de</strong>n Zügen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Unternehmen, die nicht zum Deutsche <strong>Bahn</strong>-<br />

Konzern gehören, gilt das Ostsee-Ticket nur, wenn es von <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Unternehmen anerkannt<br />

bzw. zu <strong><strong>de</strong>r</strong>en (Ergänzungs-)Konditionen angeboten wird.<br />

Abgangsbahnhöfe<br />

Angermün<strong>de</strong>, Berlin, Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Karlshorst, Berlin-Lichtenberg, Berlin-<br />

Lichterfel<strong>de</strong> Ost, Berlin-Schönefeld Flughafen, Berlin-Spandau, Berlin Wannsee, Bernau (b<br />

Bln), Eberswal<strong>de</strong>, Falkensee, Fürstenberg (Havel), Gransee, Hennigsdorf (Berlin), Nauen, Neustadt<br />

(Dosse), Oranienburg, Potsdam, Potsdam Medienstadt Babelsberg, Potsdam-Rehbrücke,<br />

Prenzlau, Wittenberge.<br />

Zielbahnhöfe<br />

Bad Doberan, Barth, Bergen auf Rügen, Greifswald, Lauterbach Mole, Lauterbach (Rügen),<br />

Ostseebad Binz, Ostseeheilbad Graal-Müritz, Putbus, Ribnitz-Damgarten West, Rostock, Sassnitz,<br />

Stralsund, Wismar, Züssow sowie alle <strong>Bahn</strong>höfe <strong><strong>de</strong>r</strong> Usedomer Bä<strong><strong>de</strong>r</strong>bahn GmbH zwischen<br />

Züssow und Peenemün<strong>de</strong>/Swinoujscie.


Seite 54<br />

3.2 Der Erwerb <strong>de</strong>s Ostsee-Tickets im Zug ist ausgeschlossen.<br />

3.3 Das Ostsee-Ticket gilt zur Hinfahrt am 1. Geltungstag und am Folgetag sowie zur Rückfahrt<br />

innerhalb von 9 Tagen ab <strong>de</strong>m erstem Geltungstag an zwei Tagen und zwar am Tag <strong>de</strong>s<br />

Reiseantritts und am Folgetag.<br />

3.4 Das Ostsee-Ticket wird für die 2. und 1. Wagenklasse ausgegeben. Zum Festpreis von<br />

12 € pro Person und Fahrtrichtung kann ein Übergang in die 1. Wagenklasse im personalbedienten<br />

Verkauf und im Zug erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Fahrpreise<br />

Die Festpreise betragen<br />

a) in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse für die erste Person 43 €, für Mitfahrer bzw. alleinreisen<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

im Alter von 6 bis 14 Jahren 33 €.<br />

b) in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse für die erste Person 63 €, für Mitfahrer bzw. alleinreisen<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

im Alter von 6 bis 14 Jahren 53 €.<br />

c) Beim Erwerb im personalbedienten Verkauf erhöht sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtpreis um 4 €.<br />

4.2 Für die Mitnahme von Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n von 6 bis einschließlich 14 Jahren gelten die Nummern<br />

3.7.2 und 3.7.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr.<br />

5. Umtausch und Erstattung<br />

Der Umtausch und die Erstattung <strong>de</strong>s Ostsee-Tickets bzw. <strong>de</strong>s Übergangs in die 1. Wagenklasse<br />

sind gegen Zahlung eines Entgelts in Höhe von je 15 € nur bis zu <strong>de</strong>m Tag möglich, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>de</strong>m ersten Geltungstag vorausgeht.<br />

II.<br />

Das vorstehen<strong>de</strong> Aktionsangebot „Ostsee-Ticket“ berechtigt bis 09. April 2013, 3.00 Uhr in <strong>de</strong>n<br />

Verbindungen nach Nr. 3 auch zur Nutzung in <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklasse IC/EC.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für das Aktionsangebot<br />

„Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50 First“<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von<br />

<strong>Bahn</strong>Cards (<strong>Bahn</strong>Card), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Das Aktionsangebot „Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50 First“ gilt in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zeit vom 01. Oktober 2012 bis 03. März 2013. Die personalisierte „Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25<br />

First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50 First“ wird unentgeltlich ohne Passbild für einen Geltungszeitraum<br />

von 2 Monaten ausgegeben. Der erste Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> „Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/<br />

Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50 First“ ergibt sich durch <strong>de</strong>n Erwerb einer Fahrkarte o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Datum<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Reiseberatung nach Nr. 3.1.


3. Nutzung<br />

Seite 55<br />

3.1 Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 50, die min<strong>de</strong>stens 19 Jahre alt sind,<br />

keine Werbesperre veranlasst haben und <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Bahn</strong>Card noch min<strong>de</strong>stens bis 30. September<br />

2012 gültig ist, erhalten beim Kauf einer Fahrkarte zum Normal- o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Sparpreisen mit<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Rabatt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2012 in <strong>de</strong>n Reisezentren entsprechend<br />

ihrer <strong>Bahn</strong>Card eine personalisierte „Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First o<strong><strong>de</strong>r</strong> Schnupper<br />

<strong>Bahn</strong>Card 50 First“. Gleiches gilt nach dortiger Durchführung einer Reiseberatung für <strong>de</strong>n vorgenannten<br />

Personenkreis. Die Karte ist nicht übertragbar. An Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 Zusatzkarte<br />

bzw. einer ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 50 für Journalisten wer<strong>de</strong>n keine „Schnupper<br />

<strong>Bahn</strong>Cards 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Cards 50 First“ ausgegeben. Im Übrigen erfolgt die Ausgabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> „Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50 First“ an <strong>de</strong>n nach Satz 1<br />

berechtigten Personenkreis nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

3.2 Die personalisierte „Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50 First“ berechtigt<br />

<strong>de</strong>n Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 zur Inanspruchnahme eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabattes in<br />

Höhe von 25% für inner<strong>de</strong>utsche ICE-/IC/EC-Fahrkarten zum Normal- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sparpreis in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1.<br />

Wagenklasse, <strong>de</strong>n Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 50 zur Inanspruchnahme eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabattes<br />

in Höhe von 50% für inner<strong>de</strong>utsche ICE-/IC/EC-Fahrkarten zum Normalpreis in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse.<br />

3.3 Der Rabatt gilt nur in Verbindung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen gültigen <strong>Bahn</strong>Card 25/<br />

<strong>Bahn</strong>Card 50 und <strong><strong>de</strong>r</strong> personalisierten „Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 50<br />

First“.<br />

4. Ersatz<br />

Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene personalisierte „Schnupper <strong>Bahn</strong>Card 25 First/Schnupper<br />

<strong>Bahn</strong>Card 50 First“ wird keine Ersatzkarte ausgestellt.<br />

Bedingungen für die Internet-Aktion „Welcome Mail für neue Teilnehmer<br />

am bahn.corporate-Programm mit E-Coupon“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen und die Bedingungen<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von bahn.corporate-Angeboten, soweit sich aus <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Internetaktion „E-Coupon_10 €“<br />

2.1 Alle Kun<strong>de</strong>n, die sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 16. Januar bis 31. Dezember 2012 neu als Teilnehmer<br />

am bahn.corporate-Programm anmel<strong>de</strong>n, erhalten mit einer Begrüßungsmail<br />

3 E-Coupons im Wert von je 10 €.<br />

2.2 Die E-Coupons_10 € sind nicht übertragbar.<br />

3. E-Coupon-Einlösung<br />

3.1 Die E-Coupons_10 € können innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum beim<br />

Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets nach Nr. 4 <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.corporate-Bedingungen mit einem<br />

Min<strong>de</strong>stwert von 49 € nach Abzug möglicher Rabatte (Firmenkun<strong>de</strong>n-/<strong>Bahn</strong>Card-Rabatt), aber<br />

vor Abzug <strong>de</strong>s E-Coupons_10 € eingelöst wer<strong>de</strong>n. E-Coupons, die nicht im Gültigkeitszeitraum<br />

eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.


Seite 56<br />

3.2 Es kann nur ein E-Coupon_10 € pro Fahrt eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Barauszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Coupons sind ausgeschlossen. Bei Erstattung <strong>de</strong>s Online-Tickets<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag von 10 € nicht berücksichtigt.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für das Aktionsangebot „Fernweh-Ticket“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Aktionszeitraum<br />

Das Aktionsangebot „Fernweh-Ticket zum Festpreis von 25 € gilt bis 16. Dezember 2012.<br />

3. Erwerb/Nutzung<br />

3.1 Die als „Fernweh-Ticket“ bezeichneten Online-Tickets für wechseln<strong>de</strong> Verbindungen<br />

zwischen inner<strong>de</strong>utschen ICE-/IC/EC-<strong>Bahn</strong>höfen können über www.ltur.com für die einfache<br />

Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> für Hin- und Rückfahrt erworben wer<strong>de</strong>n. Sie berechtigen am eingetragenen Geltungstag<br />

nur zur Fahrt in <strong>de</strong>n ICE-/IC/EC-Zügen und <strong>de</strong>n Zeiten, die im Online-Ticket „Fernweh-<br />

Ticket“ bezeichnet sind (Zugbindung). Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte<br />

Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong> Online-Tickets „Fernweh-Ticket“ nicht<br />

mehr möglich.<br />

3.2 Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket“ können abweichend von Nr. 2.1.2 BB Personenverkehr<br />

frühestens 7 Tage bis spätestens einen Tag vor Fahrtantritt ausschließlich im Internet unter<br />

www.ltur.com erworben wer<strong>de</strong>n. Für Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Aktionszeitraumes gilt: Die Fahrkarten<br />

können ab 10. Juni bis spätestens 09. Dezember 2012 mit einem letzten ersten Geltungstag<br />

„16. Dezember 2012“ erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

3.3 Die OnlineTickets „Fernweh-Ticket“ wer<strong>de</strong>n nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein<br />

Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />

4. Fahrpreise<br />

Die OnlineTickets „Fernweh-Ticket“ wer<strong>de</strong>n zum Festpreis für die einfache Fahrt pro Person<br />

von 25 € ausgegeben.<br />

5. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />

Bedingungen für die Internet-Aktion „PayPal-Newsletter mit E-Coupon_5 €“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.


Seite 57<br />

2. Internet-Aktion „PayPal-Newsletter mit E-Coupon_5 €“<br />

2.1 Am 12. September 2012 erhalten PayPal-Kun<strong>de</strong>n, die für <strong>de</strong>n PayPal-Newsletter angemel<strong>de</strong>t<br />

sind, einen E-Coupon über 5 €. Die Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> berechtigten Kun<strong>de</strong>n nach Satz 1 erfolgt<br />

nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

2.2 Der E-Coupon_5 € ist nicht übertragbar.<br />

3. E-Coupon-Einlösung<br />

3.1 Der E-Coupon_5 € kann nur im Zeitraum vom 12. September bis 12. Dezember 2012<br />

beim Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb <strong>de</strong>s Bestellprozesses<br />

im Privatkun<strong>de</strong>nportal über www.bahn.<strong>de</strong> mit einem Min<strong>de</strong>stwert von 49 € nach Abzug eines<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Rabatts, aber vor Abzug <strong>de</strong>s E-Coupons eingelöst wer<strong>de</strong>n. E-Coupons_5 €, die nicht<br />

im Aktionszeitraum eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

3.2 Es kann nur ein E-Coupon_5 € pro Fahrt eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung und<br />

Barauszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Coupons sind ausgeschlossen. Bei Erstattung <strong>de</strong>s Online-Tickets wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betrag von 5 € nicht berücksichtigt.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Aktion „Gutschein für <strong>Bahn</strong>Card-Kündiger“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Die Aktion „Gutschein für <strong>Bahn</strong>Card-Kündiger" gilt vom 19. Dezember 2011 bis 10. Dezember<br />

2012. Die Gutscheine wer<strong>de</strong>n 14-tägig versandt.<br />

3. Nutzung<br />

3.2 Ehemalige Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card, <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Bahn</strong>Card-Vertrag am Stichtag 02. Dezember<br />

2011 vor mehr als (i) 14 Tagen, (ii) 3 Monaten und (iii) 5 Monaten been<strong>de</strong>t war, erhalten per<br />

Post einen Gutschein zum Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card (Hauptkarte) bzw. für <strong>de</strong>n Erwerb einer<br />

Fahrkarte für die nächste Reise. Die Auswahl <strong>de</strong>s nach Satz 1 berechtigten Personenkreises im<br />

Alter zwischen 18 und 59 Jahren erfolgt nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

3.3 Die Gutscheinwerte betragen für ehemalige <strong>Bahn</strong>Card-Inhaber<br />

Zeitraum nach Nr. 3.1 Betrag für <strong>Bahn</strong>Card 25-Kündiger Betrag für <strong>Bahn</strong>Card 50-Kündiger<br />

(i) 14 Tage 10 € 40 €<br />

(ii) 3 Monate 15 € 60 €<br />

(iii) 5 Monate<br />

10 € für eine ICE-/IC/EC-Fahrkarte im Wert von min<strong>de</strong>stens 49 € für die<br />

nächste Reise<br />

3.4 Der Gutschein nach Nr. 3.1 (i) und (ii) kann nur für <strong>de</strong>n Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card 25<br />

Hauptkarte zum Preis von 59 € (<strong>Bahn</strong>Card 25 First 119 €) bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 50 Hauptkarte<br />

zum Preis von 240 € (<strong>Bahn</strong>Card 50 First 482 €) eingelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4 Die Gutscheine sind jeweils 6 Wochen gültig, wer<strong>de</strong>n personalisiert für <strong>de</strong>n ehemaligen<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Inhaber ausgegeben und sind nicht übertragbar.


Seite 58<br />

3.5 Der Gutschein kann nur in einer personalbedienten Verkaufsstelle beim Kauf einer<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25/50 (Hauptkarte) nach Nr. 3.1 eingelöst wer<strong>de</strong>n. Die Barauszahlung und entgeltliche<br />

Weitergabe sind ausgeschlossen.<br />

3.6 Ein abhan<strong>de</strong>n gekommener Gutschein wird nicht ersetzt.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Aktion „Gutschein für <strong>Bahn</strong>Card-Kündiger<br />

(ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card)“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Die Aktion „Gutschein für <strong>Bahn</strong>Card-Kündiger" gilt vom 27. August bis 10. Dezember 2012. Die<br />

Gutscheine wer<strong>de</strong>n 14-tägig versandt.<br />

3. Nutzung<br />

3.1 Ehemalige Inhaber einer ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card, <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Bahn</strong>Card-Vertrag am Stichtag<br />

10. August 2012 vor mehr als 14 Tagen been<strong>de</strong>t war, erhalten per Post einen Gutschein zum<br />

Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card (Hauptkarte). Die Gutscheinwerte betragen für ehemalige <strong>Bahn</strong>Card<br />

25-Inhaber 5 € und für ehemalige <strong>Bahn</strong>Card 50-Inhaber 20 €. Die Auswahl <strong>de</strong>s nach Satz 1<br />

berechtigten Personenkreises im Alter zwischen 18 und 26 Jahren sowie ab 60 Jahren erfolgt<br />

nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

3.2 Der Gutschein nach Nr. 3.1 kann nur für <strong>de</strong>n Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card 25 Hauptkarte<br />

nach Nr. 2.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 50 Hauptkarte nach Nr. 2.2 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen eingelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

3.3 Die Gutscheine sind jeweils 6 Wochen gültig, wer<strong>de</strong>n personalisiert für <strong>de</strong>n ehemaligen<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Inhaber ausgegeben und sind nicht übertragbar.<br />

3.4 Der Gutschein kann nur in einer personalbedienten Verkaufsstelle beim Kauf einer<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25/50 (Hauptkarte) nach Nr. 3.1 eingelöst wer<strong>de</strong>n. Die Barauszahlung und entgeltliche<br />

Weitergabe sind ausgeschlossen.<br />

3.5 Ein abhan<strong>de</strong>n gekommener Gutschein wird nicht ersetzt.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für das Angebot „Freizeit-Ticket"<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets<br />

(OT), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Aktionszeitraum<br />

Das Aktionsangebot „Freizeit-Ticket" gilt vom 01. April bis 08. Dezember 2012 zwischen (i)<br />

Hamburg und Bremen, (ii) Hamburg und Hannover, (iii) Hamburg und Rostock, (iv) Köln und<br />

Mainz/Wiesba<strong>de</strong>n über die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main ohne Umstieg in Frankfurt (Main)<br />

Flughafen, (v) München und Salzburg o<strong><strong>de</strong>r</strong> umgekehrt sowie (vi) Trier und Köln einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterwegshalte.


3. Fahrkarten<br />

Seite 59<br />

3.1 Die Fahrkarten „Freizeit-Ticket“ gelten für eine Person zur Hin- und Rückfahrt. Die Fahrkarten<br />

berechtigen nur zu Fahrten am jeweils eingetragenen Geltungstag unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Ausschlusstages „Freitag“ zwischen <strong>de</strong>n unter Nr. 2 genannten <strong>Bahn</strong>höfen einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterwegshalte und ausschließlich in <strong>de</strong>n nachstehend aufgeführten Produktklassen/Zügen.<br />

Nr. Verbindung<br />

Fahrt nur in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Produktklasse IC/EC<br />

Fahrt in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Produktklassen ICE/IC/EC<br />

Ausgenommener Reisetag für alle Verbindungen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Freitag<br />

2 (i) Hamburg – Bremen - X<br />

2 (ii) Hamburg – Hannover X<br />

2 (iii) Hamburg – Rostock X -<br />

2 (iv) Köln - Mainz/Wiesba<strong>de</strong>n - nur ICE 711, 712, 715, 716<br />

2 (v) München – Salzburg X<br />

2 (vi) Trier – Köln X -<br />

3.2 Die Fahrkarten „Freizeit-Ticket“ können ohne Vorkaufsfrist erworben wer<strong>de</strong>n. Der Verkauf<br />

im Zug ist ausgeschlossen.<br />

3.3 Die Fahrkarten gelten zur Hin- und Rückfahrt nur am eingetragenen Geltungstag.<br />

3.4 Die Fahrkarten „Freizeit-Ticket“ wer<strong>de</strong>n nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein<br />

Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />

3.5 Für die Mitnahme von eigenen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n/Enkelkin<strong><strong>de</strong>r</strong>n gelten die Regeln nach <strong>de</strong>n Nummern<br />

3.7.2 und 3.7.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr entsprechend.<br />

4. Fahrpreis<br />

Die Festpreise für die Hin- und Rückfahrt betragen pro Person beim Kauf:<br />

a) an <strong>de</strong>n Fahrkartenautomaten o<strong><strong>de</strong>r</strong> im Internet<br />

Hamburg – Bremen 30 €<br />

Hamburg – Hannover 30 €<br />

Hamburg – Rostock 30 €<br />

Köln – Mainz/Wiesba<strong>de</strong>n 40 €<br />

München – Salzburg 30 €<br />

Trier – Köln 30 €<br />

b) im personalbedienten Verkauf erhöht sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtpreis um 5 €.<br />

5. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />

Bedingungen für die Internet-Aktion „Audio CD Verkauf mit E-Coupon_5 €“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.


Seite 60<br />

2. Internet-Aktion „Audio CD Verkauf mit E-Coupon_5 € (Best Tracks Vol. 2“)<br />

2.1 Die im <strong>Bahn</strong>Shop 1435, in <strong>de</strong>n DB Museen in Deutschland o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n IC-Hotels in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zeit vom 01. Dezember 2011 bis 30. November 2012 zum Verkauf angebotene CD „Best<br />

Tracks Vol. 2 enthält einen E-Coupon im Wert von 5 €.<br />

2.2 Der E-Coupon_5 € ist nicht übertragbar.<br />

3. E-Coupon-Einlösung<br />

3.1 Der E-Coupon_5 € kann nur im Zeitraum vom 01. Dezember 2011 bis 30. November<br />

2012 beim Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb <strong>de</strong>s Bestellprozesses<br />

über www.bahn.<strong>de</strong> mit einem Min<strong>de</strong>stwert von 29 € nach Abzug eines <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabatts, aber vor Abzug <strong>de</strong>s E-Coupons_5 € eingelöst wer<strong>de</strong>n. E-Coupons_5 €, die nicht im<br />

Aktionszeitraum eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

3.2 Es kann nur ein E-Coupon_5 € pro Fahrt eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung und<br />

Barauszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Coupons sind ausgeschlossen. Bei Erstattung <strong>de</strong>s Online-Tickets wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betrag von 5 € nicht berücksichtigt.<br />

Bedingungen für das Aktionsangebot „Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25"<br />

1. Grundsatz<br />

,<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von<br />

<strong>Bahn</strong>Cards 25 (<strong>Bahn</strong>Card), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Das Aktionsangebot „Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25" gilt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 01. Oktober bis 30. November<br />

2012.<br />

3. Erwerb<br />

Die „Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25" kann vom 01. Oktober bis 30. November 2012 mit einem letzten<br />

1. Geltungstag 30. November 2012 erworben wer<strong>de</strong>n und berechtigt <strong>de</strong>n Inhaber zur Inanspruchnahme<br />

eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabattes in Höhe von 25 % für Fahrkarten zum Normal- und<br />

Sparpreis in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse.<br />

4. Preis/Bestellung<br />

4.1 Der Preis für die „Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25" beträgt 20 €. Die Karte gilt 4 Monate.<br />

4.2 Der Erwerb von Zusatz- und Partnerkarten nach <strong>de</strong>n Nummern 2.1.4 und 2.1.6 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen ist ausgeschlossen.<br />

4.3 Die „Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25" ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildaus-weis<br />

gültig.<br />

5. Geltungsdauer<br />

5.1 Die „Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25" wird am En<strong>de</strong> ihrer Gültigkeit nach Nr. 4.1 automatisch in<br />

ein reguläres <strong>Bahn</strong>Card 25-Abonnement überführt, wenn sie nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsen<strong>de</strong><br />

gekündigt wird.


Seite 61<br />

5.2 Rechtzeitig vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer wird die neue <strong>Bahn</strong>Card 25 zu <strong>de</strong>m jeweils<br />

aktuellen Preis nach Nr. 2.1.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen ausgegeben.<br />

6. Umtausch, Erstattung, Ersatz<br />

6.1 Die „Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25" ist von Umtausch und Erstattung sowie <strong>de</strong>m Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kreditkartenfunktion, einer <strong>Bahn</strong>Card einer höheren Wagenklasse/einer höheren Rabattstufe<br />

bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 100 ausgeschlossen.<br />

6.2 Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene „Jubiläums-<strong>Bahn</strong>Card 25" wird keine Ersatzkarte ausgestellt.<br />

Kooperation mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Krombacher Brauerei Bernhard Scha<strong>de</strong>berg GmbH & Co. KG<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 27. Februar bis 31. Juli 2012 wer<strong>de</strong>n ca. 480 Mio. Kronkorken aller ausgelieferten<br />

Biersorten <strong><strong>de</strong>r</strong> Krombacher Brauerei Bernhard Scha<strong>de</strong>berg GmbH & Co. KG eine Seriennummer<br />

mit unterschiedlichen Gewinnmöglichkeiten aufgrund von Vereinbarungen zwischen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Brauerei „Krombacher“ und diversen Kooperationspartnern enthalten. Die Einlösung <strong>de</strong>s<br />

Gewinns erfolgt durch die Teilnehmer mit Wohnsitz/Adresse in Deutschland, die min<strong>de</strong>stens 18<br />

Jahre alt sind, mittels Eingabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Seriennummer unter www.krombacher.<strong>de</strong>. Die Verteilung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewinnmöglichkeiten nach <strong><strong>de</strong>r</strong> im Kronkorken befindlichen Seriennummer unterliegt <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

In Kooperation mit <strong><strong>de</strong>r</strong> DB <strong>AG</strong> wer<strong>de</strong>n ca. 10 Mio E-Coupons im Wert von 10 € und<br />

ca. 10 000 Gutscheine für eine <strong>Bahn</strong>Card 25 (unentgeltlich im ersten Jahr) über die Seriennummern<br />

nach Satz 1 verlost.<br />

1. Grundsatz<br />

I. Bedingungen für die Internet-Aktion „E-Coupon 10 €“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Internet-Aktion „E-Coupon_10 €“<br />

2.1 Bei Eingabe <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Gewinn zugehörigen Seriennummer aus <strong>de</strong>m Kronkorken in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zeit vom 27. Februar bis 30. November 2012 unter www.krombacher.<strong>de</strong> und Angabe von Namen<br />

und E-Mail-Adresse erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer eine E-Mail mit einen E-Coupon im Wert von 10<br />

€.<br />

2.2 Der E-Coupon_ 10 € ist nicht übertragbar.<br />

3. E-Coupon-Einlösung<br />

3.1 Der E-Coupon_10 € kann nur im Zeitraum vom 15. April bis 30. November 2012 beim<br />

Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb <strong>de</strong>s Bestellprozesses im<br />

Privatkun<strong>de</strong>nportal über www.bahn.<strong>de</strong>/krombacher von min<strong>de</strong>stens 49 € nach Abzug eines<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Rabatts, aber vor Abzug <strong>de</strong>s E-Coupons eingelöst wer<strong>de</strong>n. E-Coupons_10 €, die<br />

nicht im Aktionszeitraum eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

3.2 Es kann nur ein E-Coupon_10 € pro Online-Ticket eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung<br />

und Barauszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Coupons sind ausgeschlossen. Bei Erstattung <strong>de</strong>s Online-<br />

Tickets wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag von 10 € nicht berücksichtigt.


1. Grundsatz<br />

Seite 62<br />

II. Gutscheine für <strong>Bahn</strong>Cards 25<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen und die Bedingungen<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards 25, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Gutscheineinlösung_<strong>Bahn</strong>Card 25<br />

2.1 Bei Eingabe <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Gewinn zugehörigen Seriennummer aus <strong>de</strong>m Kronkorken in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zeit vom 27. Februar 2012 bis 25. Juli 2013 unter www.krombacher.<strong>de</strong> und Angabe von Namen<br />

und E-Mail-Adresse erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer einen Gutschein zum unentgeltlichen Erwerb einer<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25. Der Gutschein wird per Post übersandt. Die Einlösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine kann nur<br />

in einer personalbedienten Verkaufsstelle erfolgen. Der letzte 1. Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card ist<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 31. Juli 2013.<br />

2.2 Die <strong>Bahn</strong>Card 25 wird im Abonnement ausgegeben und ist im ersten Jahr kostenlos. Ein<br />

Umtausch in eine <strong>Bahn</strong>Card 25 First bzw. eine <strong>Bahn</strong>Card 50/<strong>Bahn</strong>Card 100 ist im ersten Jahr<br />

ausgeschlossen. Ab <strong>de</strong>m 2. Jahr wird das Entgelt für eine <strong>Bahn</strong>Card 25 fällig. Bei Ausgabe einer<br />

ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 25 bereits im ersten Jahr wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Differenzbetrag nicht ausgezahlt.<br />

Bedingungen für das Aktionsangebot „Upsell 1. Klasse-Fahrkarten“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von<br />

<strong>Bahn</strong>Cards (<strong>Bahn</strong>Card), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Das Aktionsangebot „Upsell 1. Klasse-Fahrkarten“ gilt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 10. September bis 11.<br />

November 2012. Die personalisierte Legitimationskarte wird unentgeltlich ohne Passbild für <strong>de</strong>n<br />

Angebotszeitraum ausgegeben.<br />

3. Nutzung<br />

3.1 Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 (Hauptkarte) bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 50 (Hauptkarte), die min<strong>de</strong>stens<br />

18 Jahre alt sind, keine Werbesperre erteilt haben und <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Bahn</strong>Card noch bis 11.<br />

November 2012 gültig ist, erhalten per Post eine personalisierte Legitimationskarte. An Inhaber<br />

einer ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 50 für Journalisten wer<strong>de</strong>n keine Legitimationskarten versen<strong>de</strong>t.<br />

Die Zuteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Legitimationskarten an <strong>de</strong>n nach Satz 1 berechtigten Personenkreis erfolgt<br />

nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip. Die Karte ist nicht übertragbar.<br />

3.4 Die personalisierte Legitimationskarte berechtigt <strong>de</strong>n Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 zur<br />

Inanspruchnahme eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabattes in Höhe von 25 % für inner<strong>de</strong>utsche ICE-/IC/EC-<br />

Fahrkarten zum Normal- o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Sparpreisen in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse, <strong>de</strong>n Inhaber einer<br />

<strong>Bahn</strong>Card 50 zur Inanspruchnahme eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabattes in Höhe von 50 % für inner<strong>de</strong>utsche<br />

ICE-/IC/EC-Fahrkarten zum Normalpreis in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Wagenklasse.<br />

3.5 Der Rabatt gilt nur in Verbindung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen gültigen <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card<br />

50 und <strong><strong>de</strong>r</strong> personalisierten Legitimationskarte.


4. Ersatz<br />

Seite 63<br />

Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene personalisierte Legitimationskarte wird keine Ersatzkarte ausgestellt.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Internet-Aktion<br />

„Tischtennis German Open 2012<br />

mit E-Coupon_10 €“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Internet-Aktion „Eintrittskarte Tischtennis German Open 2012 mit E-Coupon_10 €“<br />

2.1 Kun<strong>de</strong>n, die über www.tischtennis-tickets.<strong>de</strong>/Karten eine Eintrittskarte zu <strong>de</strong>n German<br />

Open 2012 erwerben, erhalten mit Ihrer Buchungsbestätigung einen E-Coupon im Wert von 10<br />

€.<br />

2.2 Der E-Coupon_ 10 € ist nicht übertragbar.<br />

3. E-Coupon-Einlösung<br />

3.1 Der E-Coupon_10 € kann nur im Zeitraum vom 01. August bis 04. November 2012 beim<br />

Kauf eines ICE-/ICEC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb <strong>de</strong>s Bestellprozesses über<br />

www.bahn.<strong>de</strong> mit einem Min<strong>de</strong>stwert von 49 € nach Abzug eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabatts, aber vor<br />

Abzug <strong>de</strong>s E-Coupons_10 € zum Zielbahnhof Bremen Hbf eingelöst wer<strong>de</strong>n. E-Coupons_10 €,<br />

die nicht im Aktionszeitraum eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

3.2 Es kann nur ein E-Coupon_10 € pro Fahrt eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung und<br />

Barauszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Coupons sind ausgeschlossen. Bei Erstattung <strong>de</strong>s Online-Tickets wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betrag von 10 € nicht berücksichtigt.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für das Aktionsangebot „DB Mitfahrerfreifahrt“<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

ergibt.<br />

2. Aktionszeitraum<br />

Das Aktionsangebot „DB Mitfahrerfreifahrt“ gilt vom 01. Januar bis 31. Oktober 2012.<br />

3. Erwerb<br />

Die im Zeitraum ab 27. Dezember 2011 an <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l ausgelieferten Artikel <strong><strong>de</strong>r</strong> Marke Ferrero<br />

(ausgenommen Pralinen und Kühlprodukte) wer<strong>de</strong>n mit Sammelpunkten versehen sein. Der<br />

dazugehörige Sammelpass ist im Han<strong>de</strong>l o<strong><strong>de</strong>r</strong> im Internet (www.fanconnection.<strong>de</strong>) erhältlich.<br />

Ein vollständiger Sammelpass für die Prämie „DB Mitfahrerfreifahrt“ muss 70 Sammelpunkte<br />

enthalten.


Seite 64<br />

4. Einlösung <strong>de</strong>s Sammelpasses/Fahrkarten<br />

4.1 Bei Einsendung <strong>de</strong>s vollständig ausgefüllten Sammelpasses in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 27. Dezember<br />

2011 bis 02. Juli 2012 an Ferrero, Kennwort: „Fan-Connection“, 33366 Rheda-<br />

Wie<strong>de</strong>nbrück, wird <strong>de</strong>m Einreicher eine Fahrkarte „DB Mitfahrerfreifahrt“ per Post zugesandt.<br />

4.2 Die Fahrkarte „DB Mitfahrerfreifahrt“ berechtigt eine Person in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 01. Januar<br />

bis 31. Oktober 2012 zu einer unentgeltlichen einfachen, inner<strong>de</strong>utschen Fahrt zusammen mit<br />

einem Inhaber einer gültigen ICE-/IC/EC-Fahrkarte zum Normal- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sparpreis in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse<br />

zu <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n ICE-/C/EC-Fahrkarten-Inhaber gelten<strong>de</strong>n Bedingungen, sofern zumin<strong>de</strong>st<br />

eine Teilstrecke in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC zurückgelegt wird.<br />

Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />

4.3 Vor Antritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt sind vom Reisen<strong>de</strong>n Name, Reisetag und –verbindung auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkarte „DB Mitfahrerfreifahrt“ einzutragen. Nachträgliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.<br />

Eine bereits ausgefüllte Fahrkarte ist nicht übertragbar.<br />

4.4 Pro ICE-/IC/EC-Fahrkarte kann nur eine Person pro Fahrtrichtung mit einer Fahrkarte<br />

„DB Mitfahrerfreifahrt“ mitgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.5 Die Fahrkarte „DB Mitfahrerfreifahrt“ berechtigt nicht zu „+City“-Fahrten“, auch dann<br />

nicht, wenn die ICE-/IC/EC-Fahrkarte zur Nutzung von „+City“-Fahrten berechtigt.<br />

4.6 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle sind die ICE-/IC/EC-Fahrkarte und die Fahrkarte „DB Mitfahrerfreifahrt“<br />

vorzulegen.<br />

4.7 Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen. Die entgeltliche Weitergabe von ausgefüllten<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> unausgefüllten Fahrkarten „DB Mitfahrerfreifahrt“ sind ebenso ausgeschlossen und<br />

machen diese ungültig.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Internet-Aktion „E-Coupon_10 €“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Internet-Aktion „E-Coupon_10 €“<br />

2.1 Am 03. August 2012 erhalten Kun<strong>de</strong>n, die ihre Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten zu<br />

Kun<strong>de</strong>nbetreuungszwecken in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kun<strong>de</strong>ndatenbank von www.bahn.<strong>de</strong> hinterlegt haben, im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s bahn.<strong>de</strong>-Newsletters einen E-Coupon im Wert von 10 €. Die Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> berechtigten<br />

Kun<strong>de</strong>n nach Satz 1 erfolgt nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

2.2 Der E-Coupon_10 € ist nicht übertragbar.<br />

3. E-Coupon-Einlösung<br />

3.1 Der E-Coupon_10 € kann nur im Zeitraum vom 03. August bis 31. Oktober 2012 beim<br />

Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb <strong>de</strong>s Bestellprozesses im<br />

Privatkun<strong>de</strong>nportal über www.bahn.<strong>de</strong> für die 1. Wagenklasse mit einem Min<strong>de</strong>stwert von 49 €<br />

nach Abzug eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabatts, aber vor Abzug <strong>de</strong>s E-Coupons eingelöst wer<strong>de</strong>n. E-<br />

Coupons_10 €, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

3.2 Es kann nur ein E-Coupon_10 € pro Fahrt eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung und<br />

Barauszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Coupons sind ausgeschlossen. Bei Erstattung <strong>de</strong>s Online-Tickets wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betrag von 10 € nicht berücksichtigt.


1. Grundsatz<br />

Seite 65<br />

Bedingungen für die Aktion „<strong>Bahn</strong>Card - Mitfahrergutschein“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Gutschein-Aktion/-einlösung<br />

2.1 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 01. September bis 31. Oktober 2012 wird eine Gutscheinaktion für<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Inhaber durchgeführt. Die nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip ausgewählten <strong>Bahn</strong>Card-Inhaber<br />

erhalten nach Kauf einer ICE-/IC/EC-Fahrkarte in einem Reisezentrum einen Gutschein für eine<br />

unentgeltliche einfache Fahrt für eine Begleitperson <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-Inhabers.<br />

2.2 Der Gutschein ist jeweils 6 Wochen ab Ausgabedatum zur Einlösung gültig. Der Gutschein<br />

wird personalisiert für <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-/bahn.bonus Card-Inhaber ausgegeben, ist nicht<br />

übertragbar und berechtigt nicht zur Fahrt.<br />

3. Nutzung <strong>de</strong>s Gutscheins<br />

3.1 Die Gutscheine wer<strong>de</strong>n nur in personalbedienten Verkaufsstellen gegen Vorlage <strong>de</strong>s<br />

Gutscheins in die unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“ für die Begleitperson <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-/<br />

bahn.bonus Card-Inhabers umgetauscht.<br />

3.2 Die unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“ gilt nur für die Begleitperson <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-/<br />

bahn.bonus-Card-Inhabers für eine einfache Fahrt in inner<strong>de</strong>utschen Reiseverbindungen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

1. bzw. 2. Wagenklasse, jedoch nicht freitags. Sie wird nicht im Zug ausgegeben.<br />

3.3 Die unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“ für die Begleitperson gilt nur in Verbindung<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gültigen ICE- o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC-Fahrkarte <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-/bahn.bonus Card-Inhabers und seiner<br />

gültigen <strong>Bahn</strong>Card/bahn.bonus Card, die bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle vorzulegen sind. Ein<br />

Übergang in die 1. Wagenklasse ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte „BC Mitfahrer 2. Klasse“ ausgeschlossen.<br />

3.4 Die Fahrkarte „BC Mitfahrer“ enthält <strong>de</strong>n Zusatz „+City“.<br />

3.5 Die unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“ gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung, Barauszahlung <strong>de</strong>s Mitfahrer-Gutscheins sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> entgeltliche Weiterverkauf<br />

sind ausgeschlossen. Mitfahrer-Gutscheine, die nicht im Zeitraum nach Nr. 2.2 eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Aktion „Upsell <strong>Bahn</strong>Card First“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Umtausch-Aktion<br />

2.1 Ab <strong>de</strong>m 10. September 2012 erhalten Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card Hauptkarte, die<br />

min<strong>de</strong>stens 18 Jahre alt sind, per Post einen Gutschein zum Erwerb einer <strong>Bahn</strong>Card First in <strong><strong>de</strong>r</strong>


Seite 66<br />

gleichen Rabattstufe. Die Zuteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine an <strong>de</strong>n nach Satz 1 berechtigten Personenkreis<br />

erfolgt nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

2.2 Der Wert <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine beträgt (i) 15 € für Inhaber einer ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 25,<br />

(ii) 25 € für Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25, (iii) 50 € für Inhaber einer ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 50 und<br />

(iv) 100 € für Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 50.<br />

2.3 Der Gutschein ist nicht übertragbar.<br />

3. Gutschein-Einlösung<br />

3.1 Die Gutscheineinlösung zum Umtausch in eine <strong>Bahn</strong>Card 25 First/<strong>Bahn</strong>Card 50 First ist<br />

nur nach Nr. 2.7.2 <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen bis einschließlich 31. Oktober 2012 gegen Vorlage<br />

<strong>de</strong>s personalisierten Gutscheins möglich. Der Umtausch <strong><strong>de</strong>r</strong> ermäßigten <strong>Bahn</strong>Cards kann nur<br />

an einer personalbedienten Verkaufsstelle erfolgen. Der jeweilige Wert <strong>de</strong>s Gutscheins wird<br />

angerechnet.<br />

3.2 Es kann nur ein Gutschein eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung und Barauszahlung<br />

sind ausgeschlossen.<br />

3.3 Gutscheine, die nicht bis 31. Oktober 2012 eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Online-Aktion „Upsell <strong>Bahn</strong>Card First“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Umtausch-Aktion<br />

2.1 Ab <strong>de</strong>m 12. September 2012 erhalten Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card Hauptkarte (jedoch<br />

keine ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card), die min<strong>de</strong>stens 18 Jahre alt sind, keine Werbesperre veranlasst,<br />

ihre Zustimmung zur E-Mail-Werbung erteilt haben, per E-Mail einen E-Coupon zum Erwerb<br />

einer <strong>Bahn</strong>Card First in <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Rabattstufe. Die Zuteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine an <strong>de</strong>n<br />

nach Satz 1 berechtigten Personenkreis erfolgt nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

2.2 Der Wert <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine beträgt (i) 25 € für Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 und (ii) 100 € für<br />

Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 50.<br />

2.3 Der Gutschein ist nicht übertragbar.<br />

3. Gutschein-Einlösung<br />

3.1 Die Gutscheineinlösung zum Umtausch in eine <strong>Bahn</strong>Card 25 First zum Preis von 119 €<br />

bzw. <strong>Bahn</strong>Card 50 First zum Preis von 482 € ist nur nach Nr. 7.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Internet-Bedingungen bis<br />

einschließlich 31. Oktober 2012 möglich. Der jeweilige Wert <strong>de</strong>s Gutscheins wird angerechnet.<br />

3.2 Es kann nur ein Gutschein eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung und Barauszahlung<br />

sind ausgeschlossen.<br />

3.3 Gutscheine, die nicht bis 31. Oktober 2012 eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.


1. Grundsatz<br />

Seite 67<br />

Bedingungen für das Aktionsangebot<br />

„<strong>Bahn</strong>Card-Mitfahreraktion – einfache Fahrt“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Geltungszeitraum<br />

Das Aktionsangebot "<strong>Bahn</strong>Card-Mitfahreraktion" gilt vom 10. September bis 31. Oktober 2012.<br />

3. Erwerb eines Mitfahrer-Gutscheins<br />

Inhaber einer bis min<strong>de</strong>stens 31. Oktober 2012 gültigen <strong>Bahn</strong>Card/bahn.bonus Card, die min<strong>de</strong>stens<br />

16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland und keine Werbesperre erteilt haben,<br />

erhalten ab 10. September 2012 per Post einen personalisierten Mitfahrer-Gutschein. An Inhaber<br />

einer ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 50 für Journalisten wer<strong>de</strong>n keine Gutscheine versen<strong>de</strong>t. Die<br />

Zuteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine an <strong>de</strong>n nach Satz 1 berechtigten Personenkreis erfolgt nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

4. Nutzung <strong>de</strong>s Gutscheins<br />

4.1 Der Gutschein wird personalisiert für <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-/bahn.bonus Card-Inhaber ausgegeben,<br />

ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur Fahrt.<br />

4.2 Die Gutscheine wer<strong>de</strong>n nur in personalbedienten Verkaufsstellen gegen Vorlage <strong>de</strong>s<br />

Gutscheins in die unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“ für die Begleitperson <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-/<br />

bahn.bonus Card-Inhabers umgetauscht.<br />

4.3 Die unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“ gilt nur für die Begleitperson <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-/<br />

bahn.bonus-Card-Inhabers für eine einfache Fahrt in inner<strong>de</strong>utschen Reiseverbindungen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

1. bzw. 2. Wagenklasse, jedoch nicht freitags. Sie wird nicht im Zug ausgegeben.<br />

4.4 Die unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“ für die Begleitperson gilt nur in Verbindung<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gültigen ICE- o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC-Fahrkarte <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-/bahn.bonus Card-Inhabers und seiner<br />

gültigen <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 50/bahn.bonus Card, die bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle vorzulegen<br />

sind. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte „BC Mitfahrer 2. Klasse“<br />

ausgeschlossen.<br />

4.5 Die Fahrkarte „BC Mitfahrer“ enthält <strong>de</strong>n Zusatz „+City“.<br />

4.6 Die unentgeltliche Fahrkarte „BC Mitfahrer“ gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

5. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung, Barauszahlung <strong>de</strong>s Mitfahrer-Gutscheins sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> entgeltliche Weiterverkauf<br />

sind ausgeschlossen. Mitfahrer-Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum nach Nr. 2<br />

eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.


1. Grundsatz<br />

Seite 68<br />

Bedingungen für das Aktionsangebot<br />

„<strong>Bahn</strong>Card-Online-Mitfahreraktion – einfache Fahrt“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Internet-Aktion<br />

Das Angebot „<strong>Bahn</strong>Card-Online-Mitfahreraktion – einfache Fahrt“ gilt vom 12. September bis<br />

31. Oktober 2012.<br />

3. Einlösung <strong>de</strong>s Gutscheins<br />

Inhaber einer bis min<strong>de</strong>stens 31. Oktober 2012 gültigen <strong>Bahn</strong>Card, die min<strong>de</strong>stens 18 Jahre alt<br />

sind, ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich und <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz, die Zustimmung zur E-Mail-<br />

Werbung und keine Werbesperre erteilt haben, erhalten ab <strong>de</strong>m 12. September 2012 per E-Mail<br />

einen personalisierten Gutschein. An Inhaber einer ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 50 für Journalisten<br />

wer<strong>de</strong>n keine Gutscheine versen<strong>de</strong>t. Die Zuteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine an <strong>de</strong>n nach Satz 1 berechtigten<br />

Personenkreis erfolgt nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

4. Nutzung <strong>de</strong>s Gutscheins<br />

4.1 Der Gutschein wird personalisiert für <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-Inhaber ausgegeben, ist nicht übertragbar<br />

und berechtigt nicht zur Fahrt.<br />

4.2 Der Gutschein kann mittels <strong>de</strong>s mitgeteilten Zugangsco<strong>de</strong>s über www.bahn.<strong>de</strong> in das<br />

ICE-/IC/EC-Online-Ticket „Normalpreis BC Mitfahrer-Freifahrt“ für eine einfache, inner<strong>de</strong>utsche<br />

Fahrt zum Normalpreis eingelöst wer<strong>de</strong>n, jedoch nicht freitags. Die zweite, in <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen<br />

Fahrkarte eingetragene Person wird unentgeltlich beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

5. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung, Barauszahlung <strong>de</strong>s Mitfahrer-Gutscheins sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> entgeltliche Weiterverkauf<br />

sind ausgeschlossen. Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum nach Nr. 2 eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Gutscheinaktion<br />

„<strong>Bahn</strong>Card_5 €/10 €/15 € Gutschein (Postzustellung)“<br />

Es gelten Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Gutscheinaktion „<strong>Bahn</strong>Card_ 5 €/10 €/15 € Gutschein“<br />

2.1 Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card/bahn.bonus Card mit Wohnsitz in Deutschland, die min<strong>de</strong>stens<br />

16 Jahre alt sind keine Werbesperre erteilt haben und <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Bahn</strong>Card noch bis min<strong>de</strong>stens 31.<br />

Oktober 2012 gültig ist, erhalten ab <strong>de</strong>m 10. September 2012 per Post einen 3 personalisierten<br />

Gutschein im Wert von (i) 5 € o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) 10 € o<strong><strong>de</strong>r</strong> (iii) 15 €. An Inhaber einer ermäßigten <strong>Bahn</strong>-<br />

Card 50 für Journalisten wer<strong>de</strong>n keine Gutscheine versen<strong>de</strong>t. Im Übrigen erfolgt die Zuteilung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine an <strong>de</strong>n nach Satz 1 berechtigten Personenkreis nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

2.2 Der Gutschein nach Nr. 2.1 kann sowohl für <strong>de</strong>n Erwerb einer ICE-/IC/EC-Fahrkarte im<br />

personalbedienten Verkauf als auch für <strong>de</strong>n Erwerb eines Online-Tickets zum Selbstausdruck


Seite 69<br />

innerhalb <strong>de</strong>s Bestellprozesses über www.bahn.<strong>de</strong> eingelöst wer<strong>de</strong>n. Der Gutschein enthält ein<br />

Rubbelfeld. Wird das Feld freigerubbelt, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Coupon sichtbar. Eine Einlösung im personalbedienten<br />

Verkauf ist jetzt nicht mehr möglich.<br />

2.3 Die Gutscheine sind nicht übertragbar.<br />

3. Gutschein-Einlösung<br />

3.1 Der Gutschein nach Nr. 2.1 kann nur vom 10. September bis 31. Oktober 2012 beim<br />

Kauf einer ICE-/IC/EC-Fahrkarte für <strong>de</strong>n Reisezeitraum 10. September bis 31. Oktober 2012<br />

wie folgt eingelöst wer<strong>de</strong>n: Gutschein (i) mit einem Min<strong>de</strong>stfahrkartenwert von 29 €, Gutschein<br />

(ii) mit einem Min<strong>de</strong>stfahrkartenwert von 49 € und Gutschein (iii) mit einem Min<strong>de</strong>stfahrkartenwert<br />

von 69 € nach Abzug eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabatts, aber vor Abzug <strong>de</strong>s Gutscheins eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Gutschein kann auch für <strong>de</strong>n Erwerb einer Fahrkarte ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n. Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

3.2 Es kann jeweils nur ein Gutschein pro Fahrt eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung und<br />

Barauszahlung sind ausgeschlossen. Auch bei Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheinbetrag<br />

nicht erstattet.<br />

1. Grundsatz<br />

Bedingungen für die Gutscheinaktion<br />

„<strong>Bahn</strong>Card_5 €/10 €/15 € Gutschein (Online-Zustellung)“<br />

Es gelten Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Gutscheinaktion „<strong>Bahn</strong>Card_5 €/10 €/15 € Gutschein“<br />

2.1 Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card/bahn.bonus Card mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz, die min<strong>de</strong>stens 18 Jahre alt sind, die Zustimmung zur E-Mail-Werbung und keine<br />

Werbesperre erteilt haben und <strong><strong>de</strong>r</strong>en <strong>Bahn</strong>Card/bahn.bonus Card noch bis min<strong>de</strong>stens 31. Oktober<br />

2012 gültig ist, erhalten ab <strong>de</strong>m 12. September 2012 per E-Mail einen personalisierten<br />

Gutschein (E-Coupon) im Wert von (i) 5 € o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) 10 € o<strong><strong>de</strong>r</strong> (iii) 15 €. An Inhaber einer ermäßigten<br />

<strong>Bahn</strong>Card 50 für Journalisten wer<strong>de</strong>n keine Gutscheine versen<strong>de</strong>t. Im Übrigen erfolgt die<br />

Zuteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine an <strong>de</strong>n nach Satz 1 berechtigten Personenkreis nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip.<br />

2.2 Die Gutscheine sind nicht übertragbar.<br />

3. Gutschein-Einlösung<br />

3.1 Der Gutschein nach Nr. 2.1 kann nur vom 12. September bis 31. Oktober 2012 beim<br />

Kauf eines ICE-/IC/EC-Online-Tickets zum Selbstausdruck innerhalb <strong>de</strong>s Bestellprozesses über<br />

www.bahn.<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Reisezeitraum 12. September bis 31. Oktober 2012 wie folgt eingelöst<br />

wer<strong>de</strong>n: Gutschein (i) mit einem Min<strong>de</strong>stfahrkartenwert von 29 €, Gutschein (ii) mit einem Min<strong>de</strong>stfahrkartenwert<br />

von 49 € und Gutschein (iii) mit einem Min<strong>de</strong>stfahrkartenwert von 69 € nach<br />

Abzug eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabatts, aber vor Abzug <strong>de</strong>s Gutscheins eingelöst wer<strong>de</strong>n. Der Gutschein<br />

kann auch für <strong>de</strong>n Erwerb einer Fahrkarte ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt eingelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst wer<strong>de</strong>n, verfallen.<br />

3.2 Es kann jeweils nur ein Gutschein pro Fahrt eingelöst wer<strong>de</strong>n. Umtausch, Erstattung und<br />

Barauszahlung sind ausgeschlossen. Auch bei Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheinbetrag<br />

nicht erstattet.


Seite 70<br />

Bedingungen für das „<strong>Bahn</strong>Card-Städteangebot Dres<strong>de</strong>n – Welle 17“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Aktionszeitraum<br />

Das Angebot gilt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 21. September bis 21. Oktober 2012 für eine inner<strong>de</strong>utsche<br />

Fahrt zum Zielbahnhof Dres<strong>de</strong>n und ggf. zurück.<br />

3. Fahrkarten<br />

3.1 Die Fahrkarten zum Zielbahnhof nach Nr. 2 gelten für eine Person für eine einfache<br />

Fahrt. Sie berechtigen jeweils zu <strong>de</strong>n Fahrten in <strong>de</strong>n Zügen und <strong>de</strong>n Zeiten, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte<br />

bezeichnet sind (Zugbindung). Die Fahrkarte gilt am eingetragenen Geltungstag bis 3.00 Uhr<br />

<strong>de</strong>s Folgetages, wenn zumin<strong>de</strong>st eine Teilstrecke in <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

IC/EC zurückgelegt wird. Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte Kontingent<br />

aufgebraucht ist, ist ein Erwerb von Fahrkarten nicht mehr möglich.<br />

3.2 <strong>Bahn</strong>Card-/bahn.bonus Card-Inhaber erhalten per E-Mail ab 18. September 2012 einen<br />

Co<strong>de</strong> (E-Token) als Zugangsberechtigung zugesandt. Die Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> berechtigten Personen<br />

nach Satz 1 erfolgt nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip. Damit können vom 18. bis 30. September 2012<br />

über www.bahn.<strong>de</strong> mit einer Vorkaufsfrist von 3 Tagen Fahrkarten als Online-Tickets im Selbstausdruck<br />

für <strong>de</strong>n Reisezeitraum nach Nr. 2 erworben wer<strong>de</strong>n. Der Verkauf im Zug ist ausgeschlossen.<br />

3.3 Die Fahrkarten wer<strong>de</strong>n abweichend von Nr. 2.1.2 BB Personenverkehr für eine Person<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwei Personen für die 2. und die 1. Wagenklasse ausgegeben. Für Fahrkarten <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse<br />

ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse ausgeschlossen.<br />

3.4 Die Mitnahme von Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach <strong>de</strong>n Nummern 3.7.2 und 3.7.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr<br />

ist ausgeschlossen.<br />

3.5 Die Fahrkarten wer<strong>de</strong>n ohne <strong>de</strong>n Zusatz „+City“ ausgegeben.<br />

3.6 Die Fahrkarten sind nur gültig, wenn bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle die gültige <strong>Bahn</strong>Card<br />

bzw. bahn.bonus Card vorgelegt wird.<br />

4. Fahrpreis<br />

Die Festpreise für die einfache Fahrt betragen pro Person für die<br />

5. Umtausch und Erstattung.<br />

1. Wagenklasse 44 €<br />

2. Wagenklasse 27,50 €<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.


1. Grundsatz<br />

Seite 71<br />

Bedingungen für die Aktion „<strong>Bahn</strong>Card 25 - Aktionsgutschein“<br />

Es gelten die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus<br />

<strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Gutschein-Aktion/- einlösung<br />

2.1 In <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit vom 02. Juli bis 31. August 2012 wird eine Gutscheinaktion für <strong>Bahn</strong>Card 25/<br />

<strong>Bahn</strong>Card 50-Inhaber durchgeführt. Die nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip ausgewählten <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Inhaber erhalten nach Kauf einer ICE-/IC/EC-Fahrkarte in einem Reisezentrum mit einem Min<strong>de</strong>stwert<br />

von 25 € einen Gutschein im Wert von 10 € für <strong>de</strong>n Kauf einer ICE-IC/EC-Fahrkarte.<br />

2.2 Der Gutschein ist jeweils 6 Wochen in Abhängigkeit vom Ausgabedatum zur Einlösung<br />

gültig.<br />

Übersicht über Ausgabe und Gültigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine<br />

Ausgabezeitraum Einlösezeitraum<br />

02. – 09.07.2012 16.07. – 26.08.2012<br />

10. – 16.07.2012 23.07. - 02.09.2012<br />

17. – 23.07.2012 30.07. – 09.09.2012<br />

24. – 30.07.2012 06.08. – 16.09.2012<br />

31.07. – 06.08.2012 13.08. – 23.09.2012<br />

07. – 13.08.2012 20.08. – 30.09.2012<br />

14.08. – 20.08.2012 27.08. – 07.10.2012<br />

21.08. – 27.08.2012 03.09. – 14.10.2012<br />

28.08. – 31.08.2012 10.09. – 18.10.2012<br />

2.3 Beim Kauf einer ICE-/IC/EC-Fahrkarte mit <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt, auch Europa-Spezial, im<br />

Min<strong>de</strong>stwert von 49 € wird gegen Vorlage <strong>de</strong>s Gutscheins in <strong>de</strong>n jeweiligen Zeiträumen nach<br />

Nr. 2.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Wert von jeweils 10 € angerechnet. Die Einlösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutscheine ist in personalbedienten<br />

Verkaufsstellen, an <strong>de</strong>n Automaten o<strong><strong>de</strong>r</strong> über www.bahn.<strong>de</strong> möglich.<br />

2.4 Es kann nur ein Gutschein eingelöst wer<strong>de</strong>n. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Umtausch,<br />

Erstattung und Barauszahlung sind ausgeschlossen. Nichteingelöste Gutscheine verfallen<br />

mit Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Gültigkeit gemäß Übersicht nach Nr. 2.2.


Seite 72<br />

Nr. 600/F <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

für Reisegepäck<br />

(Reisegepäck)<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


1. Geltungsbereich<br />

Seite 73<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Reisegepäck (Reisegepäck)<br />

Auf die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Reisegepäck und die Haftung durch die Verkehrsunternehmen <strong>de</strong>s<br />

Deutsche <strong>Bahn</strong>-Konzerns sind die Vorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 <strong>de</strong>s Europäischen<br />

Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L 315 S. 14) Kapitel III, Artikel 11 sowie An-<br />

hang I Titel IV Kapitel III und IV sowie Titel VI und Titel VII anzuwen<strong>de</strong>n. Ergänzend gelten die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen.<br />

2. Aufgabe von Reisegepäck<br />

2.1 Übergabe<br />

Das Reisegepäck wird von Haus zu Haus beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t (Hausabholung). Die Übergabe erfolgt an<br />

<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n vereinbarten Übergabeorten. Die Anmeldung muss bis 12.00 Uhr am<br />

Werktag vor <strong><strong>de</strong>r</strong> beabsichtigten Gepäckabholung erfolgen. Zusätzlich kann Normalgepäck auch<br />

an ausgewählten Hermes-Paket-Shops abgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2 Normalgepäck<br />

Zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Normalgepäck sind Gegenstän<strong>de</strong> zugelassen, die in Koffern, Reisetaschen,<br />

Reisesäcken, Rucksäcken, Leichtmetall- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kunststoffboxen verpackt sind, sofern<br />

diese eine Länge von 1,50 m, einen Umfang von 3,00 m sowie ein Gewicht von 30 kg nicht<br />

überschreiten. Die Preise enthält die Anlage.<br />

2.3 Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gepäck<br />

Zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gepäck sind ferner zugelassen: (i) Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>wagen, (ii) Krankenfahrstühle<br />

bis zu einem Höchstgewicht von 100 kg, (iii) sonstige orthopädische Hilfsmittel, (iv) verpackte<br />

Sportgeräte mit einer Länge von max. 3,00 m und einem Gewicht von max. 30 kg,<br />

(v) verpackte Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> mit und ohne elektrischen Zusatzantrieb, jedoch keine Tan<strong>de</strong>ms, Dreirä<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />

Liegefahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> mit Verbrennungsmotoren. Die Preise enthält die Anlage.<br />

2.4 Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausschluss<br />

Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Reisegepäck sind Briefsendungen bis 1000 g Einzelgewicht sowie<br />

Stoffe und Gegenstän<strong>de</strong> ausgeschlossen, die nach <strong>de</strong>n <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen<br />

durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr) von <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitnahme<br />

als Handgepäck o<strong><strong>de</strong>r</strong> Traglasten ausgeschlossen sind. Des Weiteren sind Tiere sowie Gegenstän<strong>de</strong><br />

ausgeschlossen, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Gegenstän<strong>de</strong> ausgeschlossen, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als<br />

Reisegepäck eignen.<br />

3. Verpackung und Kennzeichnung<br />

Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, Gegenstän<strong>de</strong>, die eine Verpackung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, so zu verpacken,<br />

dass sie während <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung gegen Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschädigung geschützt sind und keine<br />

Personen- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sachschä<strong>de</strong>n verursachen können.<br />

4. Gepäckfracht, Vorlagepflicht für Fahrkarten<br />

4.1 Gepäckfracht<br />

Der Reisen<strong>de</strong> hat für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Reisegepäcks (Normal- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gepäck) das<br />

anfallen<strong>de</strong> Entgelt nach Nr. 2.2 bzw. 2.3 zu zahlen. Schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen können nach


Seite 74<br />

Maßgabe von § 145 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) die dort bezeichneten Gegenstän<strong>de</strong><br />

kostenfrei zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung aufgeben. Inhaber <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 können ein Stück<br />

Reisegepäck je Werktag im Gewicht bis zu 30 kg kostenfrei aufgeben. Für schwerbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />

Menschen im Besitz eines entsprechen<strong>de</strong>n Ausweises mit Merkzeichen "G" wird ein Krankenfahrstuhl<br />

(ohne Hilfsmotor) mit einem Gewicht bis zu 100 kg kostenfrei beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

4.2 Vorlagepflicht für Fahrkarten<br />

Der Verkauf von Kuriergepäcktickets erfolgt nur gegen Vorlage einer für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsstrecke<br />

ausgestellten, gültigen Fahrkarte.<br />

5. Stornierung<br />

Der Auftrag zur Gepäckbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung kann bis 18.00 Uhr <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m vereinbarten Abholtermins<br />

vorangehen<strong>de</strong>n Werktages kostenfrei storniert wer<strong>de</strong>n. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Erstattung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gepäckfracht ausgeschlossen.<br />

Die Erstattung von Kuriergepäcktickets für die Hermes-Paket-Shops erfolgt nur gegen Rückgabe<br />

<strong>de</strong>s Kuriergepäcktickets und <strong><strong>de</strong>r</strong> unversehrten Gepäckban<strong><strong>de</strong>r</strong>ole.<br />

Preis<br />

für Normalgepäck<br />

€<br />

Preis für Normalgepäck bei<br />

Hermes-Paket-Shop- Abgabe<br />

€<br />

Preis<br />

für Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gepäck<br />

€<br />

1. Gepäckstück 16,80 13,80 25,80<br />

2. Gepäckstück 16,80 13,80 25,80<br />

3. Gepäckstück 16,80 13,80 25,80<br />

4. Gepäckstück 16,80 13,80 25,80<br />

5. Gepäckstück frei 13,80 25,80<br />

6. Gepäckstück 16,80 13,80 25,80<br />

7. Gepäckstück 16,80 13,80 25,80<br />

8. Gepäckstück 16,80 13,80 25,80<br />

9. Gepäckstück 16,80 13,80 25,80<br />

10. Gepäckstück frei 13,80 25,80<br />

Der Preis für darüber hinausgehen<strong>de</strong> Gepäckstücke errechnet sich nach <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n Schema.<br />

Der Aufpreis für die Spätabholung/-zustellung von Montags bis Freitags in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr<br />

beträgt 6,30 € pro Gepäckstück.<br />

6. Entschädigungen bei Verlust und bei verspäteter Auslieferung<br />

Entsprechend <strong>de</strong>n Artikeln 41 und 43 CIV in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fassung I zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007<br />

wer<strong>de</strong>n Ansprüche auf Entschädigung bei Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei verspäteter Auslieferung wie folgt<br />

geregelt:<br />

6.1 Bei gänzlichem o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisem Verlust <strong>de</strong>s Reisegepäcks wer<strong>de</strong>n ohne weiteren<br />

Scha<strong>de</strong>nersatz (i) bei nachgewiesener Scha<strong>de</strong>nshöhe eine Entschädigung in dieser Höhe, jedoch<br />

maximal 1 200 Rechnungseinheiten je Gepäckstück und (ii) ohne Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>nshöhe<br />

eine Pauschalentschädigung von 300 Rechnungseinheiten je Gepäckstück gezahlt.<br />

6.2 Bei verspäteter Auslieferung <strong>de</strong>s Reisegepäcks wer<strong>de</strong>n für je angefangene 24 Stun<strong>de</strong>n<br />

ab <strong>de</strong>m Verlangen auf Auslieferung, maximal für 14 Tage, (i) bei nachgewiesenem Scha<strong>de</strong>n<br />

eine Entschädigung in dieser Höhe, jedoch maximal 14 Rechnungseinheiten je verspätet ausgeliefertes<br />

Gepäckstück und (ii) ohne Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>nshöhe eine Pauschalentschädigung<br />

von 2,80 Rechnungseinheiten je verspätet ausgeliefertes Gepäckstück gezahlt.<br />

6.3 Der Wert einer Rechungseinheit richtet sich nach <strong>de</strong>m jeweils aktuellen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>ziehungsrecht<br />

(SZR).


Seite 75<br />

Nr. 600/G <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Bedingungen<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung<br />

von bahn.corporate-Angeboten<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


Seite 76<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von bahn.corporate-Angeboten<br />

(bahn.corporate)<br />

1. Anwendungsbereich<br />

Teilnehmer am bahn.corporate-Programm <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsunternehmen <strong>de</strong>s Deutsche <strong>Bahn</strong>-<br />

Konzerns sind Firmenkun<strong>de</strong>n (bahn.corporate-Teilnehmer). Als solche gelten z. B. Unternehmen,<br />

Behör<strong>de</strong>n, Verbän<strong>de</strong> mit einem Min<strong>de</strong>stumsatz von 3.000 € pro Jahr. Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr),<br />

die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards (<strong>Bahn</strong>Card),<br />

die Bedingungen für <strong>de</strong>n Internet-Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb<br />

und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. bahn.corporate-Kun<strong>de</strong>nnummer<br />

bahn.corporate-Teilnehmer erhalten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anmeldung zur Teilnahme am bahn.corporate-<br />

Programm eine/mehrere Kun<strong>de</strong>nnummer(n) (BMIS-Nr.), die die Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsätze beim<br />

Erwerb von Fahrkarten im personalbedienten Verkauf bzw. über DB Automaten ermöglicht(en).<br />

Beim Erwerb von Fahrkarten über das Firmenkun<strong>de</strong>ninternetportal <strong>de</strong>s Deutsche <strong>Bahn</strong>-<br />

Konzerns erfolgt die ein<strong>de</strong>utige Zuordnung zu einem bahn.corporate-Teilnehmer automatisch.<br />

3. Gewährung von Firmenkun<strong>de</strong>n-Rabatt/-stufen<br />

3.1 bahn.corporate-Teilnehmer erhalten beim Erwerb von Fahrkarten entsprechend ihrem<br />

Jahresumsatz einen nach Nr. 6 gestaffelten Rabatt auf <strong>de</strong>n Normalpreis. Für teilnehmen<strong>de</strong><br />

Verbän<strong>de</strong> beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Rabatt maximal 4,5 %.<br />

3.2 Die Rabattstufen ergeben sich in Abhängigkeit vom Jahresumsatz nach Nr. 6. Die jeweilige<br />

Rabattstufe wird einmal jährlich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n letzten 12 Monaten vor <strong>de</strong>m Stichtag<br />

nach Satz 3 mittels Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Kun<strong>de</strong>nummer erfassten Fahrkarten-/<strong>Bahn</strong>Card Business-/<br />

<strong>Bahn</strong>Card 100-Käufe und Reservierungen zum Zwecke geschäftlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> dienstlich veranlasster<br />

und auf Rechnung <strong>de</strong>s bahn.corporate-Teilnehmers durchgeführter Reisen <strong><strong>de</strong>r</strong> in Nr. 3.4.1<br />

bezeichneten Personen ermittelt; eine unterjährige Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rabattstufe während <strong>de</strong>s<br />

laufen<strong>de</strong>n Abrechungsjahres erfolgt nicht. Als Berechnungszeitraum für die Rabatteinstufung<br />

<strong>de</strong>s Folgejahres wird jeweils <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsatz vom 01. Oktober <strong>de</strong>s Vorjahres bis 30. September <strong>de</strong>s<br />

laufen<strong>de</strong>n Jahres zugrun<strong>de</strong> gelegt. Als Jahresumsatz gilt die Summe <strong><strong>de</strong>r</strong> gezahlten Fahrpreise<br />

und Reservierungsentgelte nach Satz 2. Eine Addition von Umsätzen nach <strong>de</strong>n Nummern 3.1<br />

und 5 ist ausgeschlossen. Eine Erfassung von an Bord <strong>de</strong>s Zuges ausgegebenen Fahrkarten<br />

erfolgt nicht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erfassung von <strong>Bahn</strong>Card Business-Käufen bei<br />

<strong>de</strong>nen im <strong>Bahn</strong>Card Business-Antrag keine Kun<strong>de</strong>nnummer eingetragen wur<strong>de</strong>.<br />

3.3 Neukun<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Umsätze bisher nicht mittels Angabe einer Kun<strong>de</strong>nnummer erfasst<br />

wor<strong>de</strong>n sind, können auf Wunsch eine Kun<strong>de</strong>nnummer erhalten. Die Einstufung in eine Rabattstufe<br />

erfolgt nach Nr. 3.2.<br />

3.4 Rabattfähige Reisen<br />

3.4.1 Der Anspruch auf <strong>de</strong>n Rabatt besteht nur für geschäftlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> dienstlich veranlasste Rei<br />

sen, welche durch eigene Mitarbeiter o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Satzung vorgesehener<br />

Leitungs- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kontrollorgane auf Rechnung <strong>de</strong>s bahn.corporate-Teilnehmers<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Vorstehen<strong>de</strong>s gilt auch für im Rahmen von, mit <strong>de</strong>m bahn.corporate-<br />

Teilnehmer verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen durchgeführten geschäftlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> dienstlich veranlassten<br />

Reisen, sofern <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.corporate-Teilnehmer an <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Unternehmen mit mehr<br />

als 50% <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteile o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stimmrechte beteiligt ist. Fahrkarten mit diesem Rabatt sind nur innerhalb<br />

<strong>de</strong>s vorgenannten Personenkreises übertragbar. Bei Verbän<strong>de</strong>n besteht <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch auf<br />

<strong>de</strong>n Rabatt ausschließlich für die Mitarbeiter <strong>de</strong>s jeweiligen Verban<strong>de</strong>s. Die Einbeziehung von


Seite 77<br />

unmittelbar nachgeordneten, organisatorisch verbun<strong>de</strong>nen Verbän<strong>de</strong>n kann nur erfolgen, wenn<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stumsatz <strong>de</strong>s bahn.corporate-Teilnehmers 100.000 € pro Jahr beträgt.<br />

3.4.2 Der Anspruch auf rabattierte Fahrkarten erlischt, wenn innerhalb von 18 Monaten we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkarten mit Kun<strong>de</strong>nnummer(n) noch Online-Tickets im Firmenkun<strong>de</strong>ninternetportal erworben<br />

wer<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn eine missbräuchliche Nutzung - auch missbräuchliche Nutzung durch Dritte,<br />

die <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.corporate-Teilnehmer zu vertreten hat - festgestellt wird, mit automatischer Löschung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kun<strong>de</strong>nnummer(n).<br />

3.5 Fahrkartenerwerb<br />

3.5.1 Fahrkarten zum Normalpreis unter Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Rabatts können nur unter Angabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kun<strong>de</strong>nnummer(n) bzw. online im Firmenkun<strong>de</strong>ninternetportal erworben wer<strong>de</strong>n. Ein<br />

Verkauf von rabattierten Fahrkarten an Bord <strong>de</strong>s Zuges erfolgt nicht. Für rabattierte Fahrkarten<br />

für die 1. Wagenklasse über 100 Kilometer gelten die Regelungen nach Nr. 3.5.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr<br />

entsprechend.<br />

3.5.2 Die Regelungen nach <strong>de</strong>n Nummern 3.7.2 und 3.7.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr gelten<br />

nicht für rabattierte Fahrkarten nach diesen Bedingungen.<br />

3.6 Erstattung, Umtausch von Fahrkarten<br />

3.6.1 Der für nicht benutzte Fahrkarten nach Nr. 3.5, ausgenommen Online-Tickets, gezahlte<br />

Fahrpreis wird vom Erwerb bis zu 9 Tagen nach <strong>de</strong>m ersten Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte gegen<br />

Rückgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte unentgeltlich erstattet, ab <strong>de</strong>m 10. Tag unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts<br />

in Höhe von 15 €. Für teilweise benutzte Fahrkarten fin<strong>de</strong>n die Regelungen nach<br />

Nr. 4.1.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr Anwendung. Die Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte ist nur bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ausgeben<strong>de</strong>n Verkaufsstelle möglich.<br />

3.6.2 Für <strong>de</strong>n Umtausch <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten gelten die Regelungen nach Nr. 4.1.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr.<br />

3.7 <strong>Bahn</strong>Card Business<br />

3.7.1 Für bahn.corporate-Teilnehmer wer<strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Cards nur als <strong>Bahn</strong>Cards Business angeboten.<br />

Sie wer<strong>de</strong>n als <strong>Bahn</strong>Card Business 25/<strong>Bahn</strong>Card Business 50 für die 2. Wagenklasse<br />

und <strong>Bahn</strong>Card Business 25 First/<strong>Bahn</strong>Card Business 50 First für die 1. Wagenklasse ausgegeben<br />

und gewähren 25% bzw. 50 % Rabatt auf <strong>de</strong>n Fahrpreis nach Nr. 3.1. Beim Erwerb von<br />

Fahrkarten nach Nr. 3.4.1 ist eine Kombination mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Rabatten ausgeschlossen.<br />

3.7.2 Preise<br />

3.7.3 Bestellung<br />

Preis in €<br />

<strong>Bahn</strong>Card Business 25 60<br />

<strong>Bahn</strong>Card Business 25 First 120<br />

<strong>Bahn</strong>Card Business 50 280<br />

<strong>Bahn</strong>Card Business 50 First 560<br />

Die <strong>Bahn</strong>Cards Business gelten jeweils 1 Jahr und wer<strong>de</strong>n nur als Hauptkarten ohne Foto und<br />

nicht im Abonnement ausgegeben. Die Bestellung kann nur in <strong>de</strong>n personalbedienten Verkaufsstellen<br />

nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Übersicht unter www.bahn.<strong>de</strong>/bahncorporate (z. B. DB Agenturen) o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

online über www.bahn.<strong>de</strong>/bahncorporate unter Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Firmenkun<strong>de</strong>nnummer erfolgen. Die<br />

Bestellung kann auch durch einen Dritten im Namen <strong>de</strong>s zukünftigen Inhabers erfolgen.


3.7.4 Erstattung, Umtausch, Ersatz<br />

Seite 78<br />

3.7.4.1 Die <strong>Bahn</strong>Cards Business sind von <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstattung ausgeschlossen.<br />

3.7.4.2 Der Umtausch in eine <strong>Bahn</strong>Card Business einer höheren Wagenklasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer höheren<br />

Rabattstufe in <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Wagenklasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> in eine <strong>Bahn</strong>Card 100 ist durch Kündigung<br />

<strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Vertrages und gleichzeitiger Bestellung <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Karte möglich. Der Restwert<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zu erstatten<strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card Business muss jeweils noch min<strong>de</strong>stens 15 € betragen; <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Restwert errechnet sich wie folgt: <strong>Bahn</strong>Card Business-Kaufpreis geteilt durch 12 Monate x nicht<br />

genutzte volle Monate. Die Erstattung erfolgt gegen Rückgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen <strong>Bahn</strong>Card Business.<br />

Für die Bestellung einer <strong>Bahn</strong>Card 100 gelten die Regelungen nach Nr. 3.6.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>-<br />

Card-Bedingungen. Die ursprünglich ausgegebene <strong>Bahn</strong>Card Business verliert mit Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

neuen <strong>Bahn</strong>Card Business/<strong>Bahn</strong>Card 100 ihre Gültigkeit. Umtausch und Erstattung können<br />

auch durch einen Dritten im Namen <strong>de</strong>s Inhabers erfolgen.<br />

3.7.4.3 Für <strong>de</strong>n Umtausch einer <strong>Bahn</strong>Card in eine <strong>Bahn</strong>Card Business für die gleiche o<strong><strong>de</strong>r</strong> höhere<br />

Wagenklasse bzw. die gleiche o<strong><strong>de</strong>r</strong> höhere Rabattstufe in <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Wagenklasse gelten<br />

die Reglungen nach Nr. 3.7.4.2. Die Erstattung <strong>de</strong>s Restwertes <strong><strong>de</strong>r</strong> zurückgegebenen<br />

<strong>Bahn</strong>Cards erfolgt unter Einbeziehung aller zugehörigen Partner- und Zusatzkarten nach <strong>de</strong>n<br />

Nummern 2.1.4, 2.1.6 bzw. 2.2.5 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen. Die nach Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card<br />

Business ungültige <strong>Bahn</strong>Card ist unverzüglich per Einschreiben an <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-Service zurückzusen<strong>de</strong>n.<br />

3.7.4.4 Der Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Business als <strong>Bahn</strong>Card Business 25 Kreditkarte/<strong>Bahn</strong>Card<br />

Business 50 Kreditkarte ist nach Nr. 5 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen möglich.<br />

3.7.4.5 Die Beantragung einer <strong>Bahn</strong>Card Business-Ersatzkarte kann auch durch einen Dritten<br />

im Namen <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card Business-Inhabers erfolgen.<br />

3.7.5 Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Rabatts<br />

Der Anspruch auf <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card Business<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle entsprechend Nr. 2.3 <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen. Legt <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitarbeiter<br />

<strong>de</strong>s bahn.corporate-Teilnehmers bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle in Zügen mit Fahrkartenverkauf<br />

zu seiner Fahrkarte mit einem Rabatt nach Nr. 3.1 und <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt eine <strong>Bahn</strong>Card<br />

anstelle einer <strong>Bahn</strong>Card Business vor, ist eine Fahrkarte „Aufzahlung“ zum Preis von 15 € pro<br />

Richtung zu erwerben. Die Fahrkarte „Aufzahlung“ kann vor Fahrtantritt auch an personalbedienten<br />

Verkaufsstellen erworben wer<strong>de</strong>n. Der nachgezahlte Preis wird gegen ein Entgelt von<br />

7 € erstattet, wenn innerhalb von 14 Tagen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige <strong>Bahn</strong>Card Business vorgelegt wird. Der Preis<br />

wird bei einer Mehrpersonen-Fahrkarte mit mehreren <strong>Bahn</strong>Cards Business pro Person fällig. In<br />

allen übrigen Fällen gilt Nr. 2.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen.<br />

Eine Erfassung dieses Preises als Umsatz nach Nr. 3.2 ist ausgeschlossen.<br />

3.8 <strong>Bahn</strong>Card 100<br />

Für <strong>de</strong>n Erwerb, Umtausch bzw. Ausstellung einer Ersatzkarte einer <strong>Bahn</strong>Card 100 unter Angabe<br />

einer BMIS-Nr. gelten die Regelungen nach <strong>de</strong>n Nummern 3.7.3, Satz 3 und 3.7.4 entsprechend.<br />

4. Firmenkun<strong>de</strong>ninternetportal (bahn.corporate-online)<br />

4.1.1 Unter www.bahn.<strong>de</strong>/bahncorporate können Fahrkarten nach <strong>de</strong>n Nummern 3.1 bzw.<br />

3.7.1, Reservierungen und <strong>Bahn</strong>Cards Business durch (i) Buchung online und Erhalt von Fahrkarten,<br />

Reservierungen und vorläufigen <strong>Bahn</strong>Cards Business als Online-Tickets zum Selbstausdruck<br />

(Online-Ticket) o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) Buchung online und Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten, Reservierungen<br />

und <strong>Bahn</strong>Cards Business auf <strong>de</strong>m Postweg erworben wer<strong>de</strong>n.


Seite 79<br />

4.1.2 Gleichzeitig kann die BonusCard Business bestellt wer<strong>de</strong>n. Die BonusCard Business<br />

wird personifiziert und unentgeltlich für die Geltungsdauer von jeweils drei Jahren ausgegeben.<br />

Sie kann beim Kauf von Fahrkarten mit/ohne Rabatt nach diesen Bedingungen, zum Sammeln<br />

von Prämienpunkten sowie zur I<strong>de</strong>ntifizierung für das Online-/Handy-Ticket genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.3 Soweit über www.bahn.<strong>de</strong>/bahncorporate Leistungen Dritter bestellt wer<strong>de</strong>n (z. B. Hotelzimmer,<br />

Mietwagen) kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertrag mit <strong>de</strong>m jeweiligen Anbieter und zu <strong>de</strong>ssen Bedingungen<br />

zustan<strong>de</strong>. Die betreffen<strong>de</strong> Leistung wird ausschließlich im Namen und auf Rechnung <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Anbieters angeboten.<br />

4.2 Für die Nutzung <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>ninternetportals zum Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong> Angebote nach Nr.<br />

4.1 ist eine einmalige Anmeldung unter Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Firmendaten und persönlichen Daten (Vor-<br />

und Zuname, Telefon und E-Mail-Adresse) erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher<br />

Anmeldung und Freischaltung <strong>de</strong>s Internetportals eine Bestätigung per E-Mail. Nach <strong>de</strong>m<br />

ersten Login können weitere Firmenmitarbeiter unter Angabe von Vor- und Zunamen und E-<br />

Mail-Adresse angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

4.3 Fahrkarten nach Nummern 3.1 bzw. 3.7.1 und Reservierungen wer<strong>de</strong>n unter mobile.bahn.<strong>de</strong><br />

durch Buchung online und Erhalt von Fahrkarten und Reservierungen als Handy-<br />

Ticket zum Erhalt als MMS auf <strong>de</strong>m Handy erworben.<br />

4.4 Über www.bahn.<strong>de</strong>/bahncorporate bestellte Fahrkarten, Reservierungen und <strong>Bahn</strong>Cards<br />

Business können ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.5 Für Handy-Tickets über das Firmenkun<strong>de</strong>nportal fin<strong>de</strong>t die Entfernungsbegrenzung gemäß<br />

Nr. 8.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für <strong>de</strong>n Internet-Verkauf von Fahrkarten keine Anwendung.<br />

4.6 Abweichend von Nr. 9.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für <strong>de</strong>n Internet-Verkauf von Fahrkarten bzw.<br />

Nr. 5.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Online-Ticket-Bedingungen wer<strong>de</strong>n nicht benutzte Handy-/Online-Tickets bis einen<br />

Tag nach <strong>de</strong>m ersten Geltungstag unentgeltlich zurückgenommen, ab <strong>de</strong>m 2. Tag nach <strong>de</strong>m<br />

ersten Geltungstag können diese unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 €<br />

erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />

4.7 Anfragen, die sich auf die Bestellung von Fahrkarten über<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahncorporate beziehen, richten Sie bitte an folgen<strong>de</strong> Adresse:<br />

DB Vertrieb GmbH<br />

Online-Vertrieb<br />

Postfach 10 02 47<br />

76232 Karlsruhe<br />

Telefon: 01805-101111 (14 ct/Min. aus <strong>de</strong>m Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)<br />

E-Mail: fahrkartenservice@bahn.<strong>de</strong><br />

5. Gewährung von Reha-Rabatt<br />

5.1 Rabattstufen, Rabatteinstufung<br />

5.1.1 Versicherungsträger erhalten für Fahrten von Teilnehmern zur Reha/Kur und <strong><strong>de</strong>r</strong>en notwendige<br />

Begleitpersonen bei einem Min<strong>de</strong>stumsatz ab 3.000 € pro Jahr entsprechend ihrem<br />

Jahresumsatz gemäß Einzelvereinbarung einen gestaffelten Rabatt auf <strong>de</strong>n Normalpreis, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

min<strong>de</strong>stens 3 %, bei einem Jahresumsatz ab 2. 500.000 € höchstens 9 % beträgt.<br />

5.1.2 Die jeweilige Rabattstufe wird einmal jährlich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>n 12 Monaten vor<br />

<strong>de</strong>m vereinbarten Stichtag mittels Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Kun<strong>de</strong>nnummer erfassten Fahrkartenkäufe ermittelt;<br />

eine unterjährige Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rabattstufe während <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Abrechnungsjahres


Seite 80<br />

erfolgt nicht. Die Rabattstufen in Abhängigkeit vom Jahresumsatz ergeben sich nach Nr. 6. Die<br />

Addition von Umsätzen nach <strong>de</strong>n Nummern 3 und 5 ist ausgeschlossen. Im Übrigen fin<strong>de</strong>t die<br />

Regelung unter Nr. 3.3 entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />

Eine Erfassung von an Bord <strong>de</strong>s Zuges ausgegebenen Fahrkarten erfolgt nicht. Eine nachträgliche<br />

Erfassung dieser Fahrkarten ist ausgeschlossen.<br />

5.2 Fahrkarten unter Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Reha-Rabatts können nur unter Angabe einer<br />

Kun<strong>de</strong>nnummer erworben wer<strong>de</strong>n. Ein Verkauf von Fahrkarten mit Reha-Rabatt an Bord <strong>de</strong>s<br />

Zuges erfolgt nicht. Für Fahrkarten für die 1. Wagenklasse über 100 Kilometer gelten die Regelungen<br />

nach Nr. 3.5.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr entsprechend.<br />

5.3 Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> von 6 bis einschließlich 14 Jahren wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Nummern 3.7.2 und 3.7.3<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr auch dann unentgeltlich beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> begleiten<strong>de</strong> Eltern- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Großelternteil o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebenspartner o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Vormund im Besitz einer Fahrkarte mit Reha-<br />

Rabatt ist. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne eine solche Begleitung erhalten abweichend von Nr. 3.7.4 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr<br />

Fahrkarten zum halben Reha-Rabatt-Fahrpreis.<br />

5.4 Fahrkarten mit Reha-Rabatt gelten bei einer Entfernung (i) bis 100 km am Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Hin-<br />

sowie gegebenenfalls Rückfahrt innerhalb von zwei Monaten ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag, (ii)<br />

über 100 km zur Hinfahrt am ersten Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte und am Folgetag sowie ggf. zur<br />

Rückfahrt innerhalb von zwei Monaten ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag an zwei Tagen, und zwar am<br />

Tag <strong>de</strong>s Rückreiseantritts und am Folgetag.<br />

5.5 Erstattung, Umtausch<br />

5.5.1 Der für nicht benutzte Fahrkarten gezahlte Fahrpreis wird vom Erwerb bis zu 9 Tagen<br />

nach <strong>de</strong>m ersten Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte gegen Rückgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte unentgeltlich erstattet,<br />

ab <strong>de</strong>m 10. Tag unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 €. Für teilweise<br />

benutzte Fahrkarten fin<strong>de</strong>n die Regelungen nach Nr. 4.1.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr Anwendung.<br />

Die Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte ist nur bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ausgeben<strong>de</strong>n Verkaufsstelle möglich.<br />

5.5.2 Für <strong>de</strong>n Umtausch <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten gelten die Regelungen nach Nr. 4.1.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr.<br />

6. bahn.corporate-Rabattstufen<br />

bahn.corporate-Rabattstufen<br />

Min<strong>de</strong>stumsatz ab Rabattstufen<br />

3.000 € 3,0 %<br />

5.000 € 3,5 %<br />

10.000 € 4,0 %<br />

20.000 € 4,5 %<br />

35.000 € 5,0 %<br />

100.000 € 5,5 %<br />

200.000 € 6,0 %<br />

500.000 € 7,0 %<br />

1.000.000 € 8,0 %<br />

2.500.000 € 9,0 %


lfd. TVA Nr. 110/2011, Bek 19, IV:<br />

Seite 81<br />

Bedingungen über <strong>de</strong>n Datenschutz und die Datensicherheit<br />

Datenschutz und Datensicherheit<br />

1. Die DB <strong>AG</strong> ist im Rahmen <strong>de</strong>s Internet-basierten Direktverkaufs von Fahrkarten für<br />

Dienst- und Geschäftsreisen für die Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> rechtlichen Zulässigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> durchgeführten<br />

Datenerhebungen, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verantwortlich, die ihr<br />

im Hinblick auf die Regelungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes (BDSG) und an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Vorschriften<br />

über <strong>de</strong>n Datenschutz zur Vertragserfüllung durch die Mitarbeiter <strong><strong>de</strong>r</strong> Firmenkun<strong>de</strong>n<br />

zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Sie nimmt in eigener Verantwortung die formalen Datenschutzvorschriften<br />

(z.B. Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Führung eines Verfahrensverzeichnisses)<br />

und die Rechte <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenen (z. B. Löschung, Auskunftserteilung)<br />

wahr.<br />

2. Die <strong><strong>de</strong>r</strong> DB <strong>AG</strong> von <strong>de</strong>n Firmenkun<strong>de</strong>n zur Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> vertraglichen Verpflichtungen<br />

zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten dürfen gemäß § 28 Abs. 5 BDSG nur zu<br />

diesen Zwecken verarbeitet o<strong><strong>de</strong>r</strong> genutzt wer<strong>de</strong>n. Eine Zweckän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung außerhalb dieser Vereinbarung<br />

ist ausgeschlossen. Zur Durchführung <strong>de</strong>s Direktverkaufs ist die DB <strong>AG</strong> zur Durchführung<br />

aller technisch erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Datenerhebungen, Verarbeitungen (z. B. Duplizieren von<br />

Bestän<strong>de</strong>n für die Verlustsicherung, Anlegen von Log-Files, Zwischendateien und Archivierung<br />

etc.) berechtigt, soweit die Verarbeitung nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt.<br />

Darüber hinaus ist die DB <strong>AG</strong> zur Bereinigung von technisch bedingten Fehlern berechtigt, über<br />

die die Firmenkun<strong>de</strong>n informiert wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Die DB <strong>AG</strong> ist gemäß § 5 BDSG verpflichtet, das Datengeheimnis über die von <strong>de</strong>n<br />

Mitarbeitern <strong><strong>de</strong>r</strong> Firmenkun<strong>de</strong>n zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die<br />

Weiterverarbeitung zu wahren. Es wer<strong>de</strong>n ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt, die auf das<br />

Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet sind. Sie wirkt insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gebotenen<br />

Sorgfalt darauf hin, dass alle eingesetzten Personen, die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bearbeitung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erfüllung<br />

dieser Bedingungen betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über <strong>de</strong>n Datenschutz beachten<br />

und aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>n erlangte Informationen nicht an Dritte weitergegeben<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig verwertet wer<strong>de</strong>n (z.B. keine Werbung durch die DB <strong>AG</strong> bei Firmenmitarbeitern).<br />

4. Der Firmenkun<strong>de</strong> verpflichtet sich, nur die Travel Manager und berechtigten Bucher mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung einzusetzen, die auf das Datengeheimnis nach<br />

§ 5 BDSG verpflichtet sind. Die personenbezogenen Daten <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitarbeiter <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>n<br />

dürfen nur in enger Zweckbindung genutzt wer<strong>de</strong>n, d.h., diese Daten dürfen z. B. nicht für eine<br />

qualifizierte Profilbindung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Mitarbeiter mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigung zu Online-<br />

Buchungen im Rahmen dieses Vertrages sind über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> personenbezogenen Daten (beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Relationsdaten) sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusatzdaten für<br />

die Kreditkarten-Gesellschaften umfassend zu informieren. Weiter sind <strong>de</strong>n Mitarbeitern die Art<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Daten, <strong><strong>de</strong>r</strong> Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Verarbeitung und die Empfänger <strong><strong>de</strong>r</strong> Daten auch außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />

<strong>AG</strong> (z.B. Kreditkartenfirmen) bekanntzumachen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Daten nach diesen Bedingungen einverstan<strong>de</strong>n sein.<br />

Sofern <strong><strong>de</strong>r</strong> Firmenkun<strong>de</strong> im Namen <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ssen personenbezogenen Daten an die<br />

DB <strong>AG</strong> übermittelt, verpflichtet er sich dafür Sorge zu tragen, <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n über die Art <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Daten, <strong>de</strong>n Zweck <strong><strong>de</strong>r</strong> Verarbeitung und die Empfänger zu unterrichten.<br />

5. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung einer <strong>Bahn</strong>Card Business/<strong>Bahn</strong>Card 100 kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Firmenkun<strong>de</strong><br />

über autorisierte Mitarbeiter o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card Business-Inhaber Informationen zur<br />

<strong>Bahn</strong>Card Business/<strong>Bahn</strong>Card 100 erhalten. Der <strong>Bahn</strong>Card Service und <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsreisevertrieb<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> DB <strong>AG</strong> erteilen Auskünfte über personenbezogene Daten Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong> an Firmenkun<strong>de</strong>n<br />

ausschließlich nach erfolgreicher Autorisation wie hier beschrieben. Es wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Daten


Seite 82<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card Business/<strong>Bahn</strong>Card 100 -Inhabers beauskunftet: Name, Vorname, Geburtsdatum,<br />

Anschrift, <strong>Bahn</strong>Card-Typ, <strong>Bahn</strong>Card-Klasse, Gültigkeitsdatum, Status <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung. Die<br />

Autorisation <strong>de</strong>s Mitarbeiters gegenüber Mitarbeitern <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-Services erfolgt über ein<br />

firmenindividuelles Kennwort. Das Kennwort wird <strong>de</strong>n im bahn.corporate-Programm registrierten<br />

Unternehmen schriftlich durch <strong>de</strong>n Geschäftsreisevertrieb <strong><strong>de</strong>r</strong> DB <strong>AG</strong> übermittelt.<br />

Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Informationen können nur durch <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card-Business/<strong>Bahn</strong>Card<br />

100-Inhaber erlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

Haftung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

1. Die Haftung für <strong>de</strong>n Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit <strong><strong>de</strong>r</strong> Datenverlust nicht<br />

durch vorsätzliches o<strong><strong>de</strong>r</strong> grob fahrlässiges Verhalten verursacht wur<strong>de</strong>. Der Haftungsausschluss<br />

gilt auch für Schä<strong>de</strong>n, die durch eine fehlerhafte Benutzung <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>nportals<br />

durch <strong>de</strong>n Firmenkun<strong>de</strong>n entstehen. Die Verpflichtung nach § 9 BDSG bleibt hiervon unberührt.<br />

2. Eine Verpflichtung zu prüfen, ob bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Eingabe von Daten Rechte Dritter beeinträchtigt<br />

wer<strong>de</strong>n, besteht nicht.<br />

3. Die im Firmenkun<strong>de</strong>nportal zur Verfügung gestellten Hyperlinks zu Websites Dritter dienen<br />

nur als Information. Eine Haftung für <strong>de</strong>n Inhalt solcher Websites wird nicht übernommen.<br />

4. Der Versand von Fahrkarten und Reservierungen erfolgt auf eigene Gefahr <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>n.<br />

Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>n<br />

1. Der Firmenkun<strong>de</strong> trägt allein die Verantwortung für die korrekte Erfassung solcher Daten,<br />

die er o<strong><strong>de</strong>r</strong> seine Mitarbeiter im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>nportals eingeben.<br />

Für falsche o<strong><strong>de</strong>r</strong> unvollständige Angaben durch Firmenmitarbeiter ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Firmenkun<strong>de</strong> selbst<br />

verantwortlich. Dies gilt auch für die Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eingabe von Daten.<br />

2. Der Firmenkun<strong>de</strong> ist für die Sicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Datenbestän<strong>de</strong>, die er aus <strong>de</strong>m Firmenkun<strong>de</strong>nportal<br />

abruft und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> speichert, selbst verantwortlich.<br />

3. Die Nutzung <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>nportals durch <strong>de</strong>n Firmenkun<strong>de</strong>n ist nur im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

hier beschriebenen Leistungsumfanges zulässig. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dürfen Bestellungen nur für Geschäftsreiseaktivitäten<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Firmenkun<strong>de</strong>n und seiner Mitarbeiter im Firmenkun<strong>de</strong>nportal<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Eine darüber hinausgehen<strong>de</strong> Nutzung, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die kommerzielle<br />

Weiterverwendung von Daten durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n, ist nicht gestattet.


Seite 83<br />

Nr. 600/I <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Bedingungen<br />

für <strong>de</strong>n Internet-Verkauf von Fahrkarten<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


1. Anwendungsbereich<br />

Seite 84<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Internet-Verkauf von Fahrkarten<br />

Diese Bedingungen gelten für <strong>de</strong>n Verkauf von Fahrkarten im Internet über www.bahn.<strong>de</strong> bzw.<br />

mobile.bahn.<strong>de</strong> und ergänzen die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr), die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und<br />

die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) und die für einzelne Angebote (z. B. <strong>Bahn</strong>Card) gelten<strong>de</strong>n<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die BB Personenverkehr und<br />

die Zeitkarten-Bedingungen gelten jedoch nur, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Fahrkartenerwerb<br />

2.1 Unter www.bahn.<strong>de</strong> können Fahrkarten und Reservierungen, ausgenommen Zeitkarten<br />

nach Nr. 2.1, Satz 3 sowie Berechtigungskarten nach Nr. 2.1, Satz 6 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-Bedingungen,<br />

erworben wer<strong>de</strong>n durch (i) Buchung online und Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten und Reservierungen<br />

auf <strong>de</strong>m Postweg o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) Übersendung eines ausgedruckten und vom Besteller unterschriebenen<br />

Internet-Bestellformulars auf <strong>de</strong>m Postweg an das Servicecenter <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

(DB <strong>AG</strong>) in Frankfurt am Main (Nr. 13.1) und Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten und Reservierungen auf<br />

<strong>de</strong>m Postweg. Der Erwerb von IC/EC-Fahrradkarten nach (ii) ist ausgeschlossen.<br />

2.2 Bei allen online buchbaren Angeboten kommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertrag mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestätigung <strong><strong>de</strong>r</strong> erfolgreichen<br />

Buchung auf www.bahn.<strong>de</strong> bzw. mobile.bahn.<strong>de</strong> zustan<strong>de</strong>. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung von<br />

Fahrkarten, ICE Sprinter-Aufpreisen bzw. Reservierungen auf www.bahn.<strong>de</strong> erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Besteller<br />

zusätzlich unverzüglich eine E-Mail mit seinen Bestelldaten zur Bestätigung.<br />

2.3 Unter mobile.bahn.<strong>de</strong> können Fahrkarten und Reservierungen als Handy-Ticket erworben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4 Gutscheine nach <strong>de</strong>n Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr können beim Kauf von<br />

Fahrkarten nach Nr. 2.1 (i) eingelöst wer<strong>de</strong>n, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> noch zu zahlen<strong>de</strong> Restbetrag mit Kreditkarte<br />

bezahlt wird.<br />

3. bleibt frei<br />

4. Versand<br />

4.1 Die Fahrkarten mit/ohne Reservierung wer<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Post zugestellt, soweit es sich<br />

nicht um Online-/Handy-Tickets bzw. Online-Reservierungen zum Selbstausdruck o<strong><strong>de</strong>r</strong> als<br />

MMS han<strong>de</strong>lt.<br />

4.2 Für die Zusendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von<br />

3,50 € berechnet.<br />

5. Vorverkaufsfristen<br />

Fahrkarten und Fahrkarten in Verbindung mit Reservierungen können über www.bahn.<strong>de</strong> frühestens<br />

drei Monate und mit Ausnahme <strong>de</strong>s Handy-Tickets bis spätestens drei Werktage, ausgenommen<br />

samstags, (aus <strong>de</strong>m Ausland bis acht Werktage) vor ihrem ersten Geltungstag erworben<br />

wer<strong>de</strong>n. Abweichend von Nr. 2.1.2 BB Personenverkehr muss bei Fahrkarten für die<br />

Hin- und Rückfahrt auch <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Geltungstag <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorverkaufsfrist liegen.


Seite 85<br />

6. Reservierungen und ICE Sprinter-Aufpreis<br />

6.1 Reservierungen, die nicht online durchgeführt wer<strong>de</strong>n können, sind nur in Verbindung<br />

mit einer Fahrkartenbestellung nach diesen Bedingungen und nur über das Servicecenter<br />

(Nr. 13.1) im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfügbarkeit möglich. Die Reservierungsbelege wer<strong>de</strong>n gegen eine<br />

Versandkostenpauschale in Höhe von 3,50 € zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte auf <strong>de</strong>m Postweg<br />

zugestellt.<br />

6.2 Gutscheine für Sitzplatzreservierungen nach Nr. 10 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-Bedingungen/<br />

Nr. 3.9.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen können nicht über www.bahn.<strong>de</strong> erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

7. <strong>Bahn</strong>Card-Bestellung<br />

7.1 <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 50<br />

7.1.1 Die <strong>Bahn</strong>Card einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusatz- und Partnerkarten nach <strong>de</strong>n Nummern 2.1.4,<br />

2.1.5, 2.1.6, 2.2.4 bzw. 2.2.5 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards<br />

können über www.bahn.<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Button „Jetzt kaufen“ bis 9 Werktage vor <strong>de</strong>m ersten Geltungstag<br />

bestellt wer<strong>de</strong>n. Der Hauptkarten-Inhaber erhält nach Absendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung eine<br />

Seite mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Auftragsnummer und <strong>de</strong>n Auftragsinhalten angezeigt. Zusätzlich wird eine Auftragsbestätigung<br />

per E-Mail zugeschickt. Die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Lichtbil<strong><strong>de</strong>r</strong> im Passfotoformat für die<br />

<strong>Bahn</strong>Card 50/ermäßigte <strong>Bahn</strong>Card 50 (Haupt- und Partnerkarten) können per Datei online o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

per Post an <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card Service gesandt wer<strong>de</strong>n. Die folgen<strong>de</strong>n Nachweise sind entsprechend<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nummern 2.1.4, 2.1.5, 2.1.6, 2.2.4 und 2.2.5 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und<br />

die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards zusätzlich erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich und per Datei online o<strong><strong>de</strong>r</strong> per Post an <strong>de</strong>n<br />

<strong>Bahn</strong>Card-Service zu sen<strong>de</strong>n: (i) für je<strong>de</strong>n BC-Inhaber eine beidseitige Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises<br />

sowie (ii) für die ermäßigten <strong>Bahn</strong>Cards eine Kopie <strong>de</strong>s Nachweises <strong><strong>de</strong>r</strong> Ermäßigungsberechtigung.<br />

Die endgültigen <strong>Bahn</strong>Cards wer<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Post zugestellt. Die Zusendung<br />

ist kostenfrei. Die Bezahlung kann nur per Lastschrift o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rechnung erfolgen. Bei Bezahlung<br />

per Rechnung kann im Weiteren das Lastschriftverfahren erst nach Bezahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechnung<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

7.1.2 Die vorläufige <strong>Bahn</strong>Card kann auch als Online-Ticket im Selbstausdruck gemäß Nr. 3.2<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> OT-Bedingungen erworben wer<strong>de</strong>n. Die Bestellung von Zusatz-/Partnerkarten nach <strong>de</strong>n<br />

Nummern 2.1.4, 2.1.6 bzw. 2.2.5 sowie die Bestellung <strong><strong>de</strong>r</strong> ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 25 nach Nr.<br />

2.1.5 bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> ermäßigten <strong>Bahn</strong>Card 50 nach Nr. 2.2.4 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und<br />

die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards ist ausgeschlossen. Die <strong>Bahn</strong>Card kann nur per Lastschrift o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kreditkarte bezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

7.2 <strong>Bahn</strong>Card 100<br />

Der Antrag für die <strong>Bahn</strong>Card 100 wird nur per Postsendung an DB Vertrieb GmbH, Postfach<br />

20 0218 in 60606 Frankfurt am Main angenommen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und<br />

unterschrieben sein. Benötigt wird außer<strong>de</strong>m ein aktuelles Lichtbild vom <strong>Bahn</strong>Card 100-Inhaber<br />

im Passfotoformat. Die vorläufige bzw. endgültige <strong>Bahn</strong>Card 100 wird schnellstmöglich mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Post zugestellt. Die Zusendung ist kostenfrei. Die <strong>Bahn</strong>Card 100 kann nur per Kreditkarte o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lastschrift bezahlt wer<strong>de</strong>n. Der Vertrag kommt mit Zugang <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card 100 beim Besteller<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> von diesem in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung bezeichneten Person zustan<strong>de</strong>.<br />

7.3 <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte<br />

Die Kreditkartenfunktion nach Nr. 5 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen kann entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> gleichzeitig mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vorläufigen <strong>Bahn</strong>Card Haupt-/Partnerkarte o<strong><strong>de</strong>r</strong> nachträglich für die gültige <strong>Bahn</strong>Card<br />

Hauptkarte über www.bahn.<strong>de</strong>/kreditkarte beantragt wer<strong>de</strong>n.


8. Handy-Ticket<br />

Seite 86<br />

8.1.1 Handy-Tickets sind erhältlich für Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 50, BonusCard<br />

Business, bahn.bonus Card, ec- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreditkarte, eines gültigen Personalausweises sowie bestimmter<br />

ausländischer I<strong>de</strong>ntitätskarten, die sich zuvor auf www.bahn.<strong>de</strong> mit folgen<strong>de</strong>n Angaben<br />

angemel<strong>de</strong>t haben: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, <strong>Bahn</strong>Card 25-/<strong>Bahn</strong>Card 50-/<br />

BonusCard Business-/bahn.bonus Card-/Kreditkarten-Nummer bzw. <strong>de</strong>n ec-Kartendaten (Kontonummer<br />

und Bankleitzahl) (ID-Karte). Eine virtuelle Kreditkarte ist nicht zugelassen. Die Zulassung<br />

ausländischer I<strong>de</strong>ntitätskarten wird über eine Vereinbarung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Fernverkehr<br />

<strong>AG</strong> und <strong>de</strong>n jeweiligen ausländischen Eisenbahnen geregelt. Zugelassen sind z. Zt. die<br />

I<strong>de</strong>ntitätskarten <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> Belgien, Frankreich, Italien, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>, Luxemburg, Österreich<br />

und Schweiz. Besteht bereits eine Anmeldung unter www.bahn.<strong>de</strong> zum Online-Ticket-<br />

Verfahren, genügt die Ergänzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Angaben zur Mobilfunknummer, ID-Karte und Kreditkartenzahlung<br />

unter mobile.bahn.<strong>de</strong>. Nach erfolgreicher Buchung wird das Handy-Ticket als MMS<br />

auf die im Buchungsdialog angegebene <strong>de</strong>utsche Mobilfunknummer versen<strong>de</strong>t. Mit einem<br />

iPhone kann das Handy-Ticket auch über die App „DB Tickets“ gebucht und gespeichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Buchung wird im Handy-Ticket vermerkt (Zeitstempel). Innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte ist ein Abruf <strong>de</strong>s Handy-Tickets als Online-Ticket über die „Buchungsrückschau“<br />

als Papierausdruck möglich. Diese Online-Tickets gelten als Beleg und<br />

Rechnung im Sinne <strong>de</strong>s Steuerrechts.<br />

8.1.2 Das Handy-Ticket ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Buchung angebenen ID-Karte. Bei Alleinreisen müssen Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong> und ID-<br />

Karten-Inhaber i<strong>de</strong>ntisch sein. Bei Mehrpersonen-Fahrkarten muss bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Buchung angegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, welche Person ID-Karten-Inhaber ist. Die Person muss an <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise teilnehmen. Für<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne eine Begleitung nach Nr. 3.7.2 BB Personenverkehr (alleinreisen<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>) und<br />

Hun<strong>de</strong> können keine Handy-Tickets erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

8.2.1 Im Handy-Ticket-Verfahren sind Fahrkarten zum Normalpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt<br />

bzw. mit Firmenkun<strong>de</strong>n-Rabatt mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card Business-Rabatt, zu <strong>de</strong>n Sparpreisen<br />

mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt, bestimmte Aktionsangebote, ICE Sprinter-Aufpreise und Sitzplatzreservierungen<br />

für jeweils bis zu 5 Personen für eine einfache inner<strong>de</strong>utsche Fahrt erhältlich.<br />

8.2.2 Handy-Tickets mit <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt für eine Entfernung über 100 Kilometer wer<strong>de</strong>n<br />

abweichend von Nr. 3.5.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr ohne <strong>de</strong>n Zusatz „+City“ ausgegeben.<br />

8.3 Handy-Tickets wer<strong>de</strong>n erst ab einer Entfernung von 51 km für die einfache Fahrt angeboten.<br />

8.4 Im Handy-Ticket-Verfahren wer<strong>de</strong>n die verschie<strong>de</strong>nen Buchungsdaten in einem Barco<strong>de</strong><br />

verschlüsselt und sind als MMS o<strong><strong>de</strong>r</strong> über die App „DB Tickets“ auf <strong>de</strong>m Display <strong>de</strong>s mobilen<br />

Endgerätes enthalten. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> die MMS (Barco<strong>de</strong> sowie<br />

die kompletten Fahrkartendaten) o<strong><strong>de</strong>r</strong> die App „DB Tickets“ mit Anzeige <strong>de</strong>s Barco<strong>de</strong>s o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkartendaten auf <strong>de</strong>m Display <strong>de</strong>s mobilen Endgerätes bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung<br />

vorzuzeigen. Die Bedienung <strong>de</strong>s Endgerätes nimmt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> vor; das Prüfpersonal<br />

kann jedoch die Aushändigung <strong>de</strong>s Handys zu Prüfzwecken in Anwesenheit <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />

verlangen. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Kontrolle wird die ID-Karten-Nummer und <strong><strong>de</strong>r</strong> Barco<strong>de</strong> in ein Kontrollgerät<br />

eingelesen, welches <strong>de</strong>n Barco<strong>de</strong> entschlüsselt. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> mit <strong>de</strong>m gebuchten Ticket verglichen wird. Im Falle <strong>de</strong>s Missbrauchs (z. B. bei einer<br />

Buchung nach <strong><strong>de</strong>r</strong> fahrplanmäßigen Abfahrtzeit <strong>de</strong>s Zuges am Abgangsbahnhof) liegt eine Reise<br />

ohne gültige Fahrkarte vor. In diesem Fall wird <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> erhöhte Fahrpreis nach<br />

§ 12 EVO berechnet und er wird für das Online- und Handy-Ticket-Verfahren gesperrt. Darüber<br />

hinaus wird Missbrauch zur Strafanzeige gebracht. Die Kontrolldatensätze wer<strong>de</strong>n mit Ablauf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Frist zur Beantragung von Erstattungen gelöscht.


9. Erstattung und Umtausch<br />

Seite 87<br />

9.1 Angemel<strong>de</strong>te Kun<strong>de</strong>n können Handy-Tickets (Nr. 8) nur online über www.bahn.<strong>de</strong> über<br />

<strong>de</strong>n Bereich „Buchungsrückschau“ bzw. nichtangemel<strong>de</strong>te Kun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Bereich „Auftragssuche“<br />

gegen Gutschrift <strong>de</strong>s bezahlten Fahrpreises zurückgeben. Die Höhe <strong>de</strong>s Bearbeitungsentgelts<br />

regelt sich nach Nr. 4 BB Personenverkehr.<br />

9.2 Im Übrigen gelten für die Erstattung <strong>de</strong>s Fahrpreises und <strong>de</strong>n Umtausch von Fahrkarten<br />

die Regelungen nach Nr. 4 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr und nach <strong>de</strong>n Nummern 3.2 und 8 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zeitkarten-Bedingungen. Ein Erstattungsantrag für alle online bestellten Fahrkarten steht zum<br />

Download zur Verfügung.<br />

9.3 Die Gutschrift für umgetauschte o<strong><strong>de</strong>r</strong> erstattete Fahrkarten erfolgt gemäß Nr. 4.3.1 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

BB Personenverkehr ausschließlich auf das von <strong>de</strong>m Besteller bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung angegebene<br />

Konto, d. h. bei Bezahlung per Kreditkarte auf <strong>de</strong>ssen Kreditkartenkonto, bei Zahlung per Lastschrift<br />

auf das entsprechen<strong>de</strong> Bankkonto.<br />

9.4 Haftung<br />

Zur Geltendmachung von Ansprüchen nach Nr. 9.3.1 BB Personenverkehr zu einem Handy-<br />

Ticket ist <strong>de</strong>m ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte das Online-Ticket<br />

als Papierausdruck (DIN A 4-Format) beizufügen.<br />

10. Zahlungsverfahren<br />

10.1 Buchungen auf www.bahn.<strong>de</strong> können mit Kreditkarte, per Lastschrifteinzug o<strong><strong>de</strong>r</strong> PayPal<br />

bezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

10.2 Der Lastschrifteinzug ist für Bestellungen über www.bahn.<strong>de</strong> bzw. für per Post eingehen<strong>de</strong><br />

Bestellformulare, für Online- und Handy-Tickets und online durchgeführte Sitzplatzreservierungen<br />

möglich. Voraussetzung für <strong>de</strong>n Lastschrifteinzug von Zahlungen ist ein Wohnsitz in<br />

Deutschland, das Einverständnis zur Abbuchung von einem bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz<br />

in Deutschland geführtem Konto sowie die Anmeldung auf www.bahn.<strong>de</strong>. Für die Freischaltung<br />

zum Lastschriftverfahren ist die Einwilligung zu einer Bonitätsprüfung im Anmel<strong>de</strong>ablauf erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Eingabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Bankverbindung durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n erhält dieser nach positiver<br />

Bonitätsprüfung per Post einen Freischaltco<strong>de</strong> für die Aktivierung. Nach Eingabe <strong>de</strong>s Freischaltco<strong>de</strong>s<br />

ist die Nutzung <strong>de</strong>s Lastschriftverfahrens möglich. Fahrkarten und Reservierungen<br />

können auch ohne weitere Anmeldung beim ReiseService (Nr. 13.2) erworben wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Kontodaten können je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit unter Eingabe <strong>de</strong>s Benutzernamens/Passworts gelesen und überprüft<br />

wer<strong>de</strong>n. Ein Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>ruf <strong><strong>de</strong>r</strong> Bankeinzugsermächtigung ist gegenüber <strong>de</strong>m ReiseService<br />

(Nr. 13.2) vorzunehmen o<strong><strong>de</strong>r</strong> kann über www.bahn.<strong>de</strong> durch Abmeldung vom Lastschriftverfahren<br />

erfolgen.<br />

10.3 Wer<strong>de</strong>n Kontobelastungen durch die Bank <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nicht eingelöst, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Kontoinhaber<br />

für <strong>de</strong>n Internet-Verkauf über www.bahn.<strong>de</strong> gesperrt. Die Sperrung bleibt solange wirksam,<br />

bis <strong><strong>de</strong>r</strong> Kun<strong>de</strong> die fälligen Aufträge bezahlt hat.<br />

11. Datenschutz/Datensicherheit<br />

Die personenbezogenen Bestelldaten wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung auf www.bahn.<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n grundsätzlich alle Daten durch eine sichere Online-Verbindung<br />

(SSL) zwischen <strong>de</strong>m PC <strong>de</strong>s Bestellers und <strong>de</strong>m verbun<strong>de</strong>nen Rechner je nach<br />

Browserkonfiguration mit min<strong>de</strong>stens 128 Bit geschützt.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung eines Handy-Tickets über mobile.bahn.<strong>de</strong> ist die Online-Verbindung zwischen<br />

<strong>de</strong>m Mobilfunktelefon und <strong>de</strong>m verbun<strong>de</strong>nen Rechner je nach Handykonfiguration mit


Seite 88<br />

min<strong>de</strong>stens 128 Bit geschützt. Der Versand <strong><strong>de</strong>r</strong> MMS durch das Mobilfunknetz auf das Endgerät<br />

<strong>de</strong>s Bestellers erfolgt auf Risiko <strong>de</strong>s Bestellers.<br />

Weitere Informationen zu unseren Datenschutzgrundsätzen erhalten Sie unter<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/datenschutz.<br />

12. Sonstiges<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten <strong>de</strong>s Internets kann eine je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeitige Verfügbarkeit<br />

aller Buchungsmodule unter www.bahn.<strong>de</strong> nicht gewährleistet wer<strong>de</strong>n. Es besteht kein Anspruch<br />

auf Erhalt eines Spar- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aktionspreises, wenn auf Grund von technischen Problemen<br />

das System erst nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorkaufsfrist wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Verfügung steht.<br />

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein o<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n, berührt dies die Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Klauseln nicht.<br />

13. Anfragen/Kontakt<br />

13.1 Anfragen, die sich auf Bestellungen von Fahrkarten über www.bahn.<strong>de</strong> beziehen, richten<br />

Sie bitte an folgen<strong>de</strong> Adresse:<br />

DB Vertrieb GmbH<br />

Online-Vertrieb<br />

Postfach 10 02 47<br />

76232 Karlsruhe<br />

Telefon: 01805-101111 (14 ct/Min. aus <strong>de</strong>m Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)<br />

E-Mail: fahrkartenservice@bahn.<strong>de</strong><br />

13.2 Anschrift <strong>de</strong>s telefonischen ReiseServices für die An- und Abmeldung zum Lastschriftverfahren<br />

DB Vertrieb GmbH, Online-Vertrieb<br />

Postfach 60 05 02<br />

22205 Hamburg<br />

Telefon: 01805-662454 (14 ct/Min. aus <strong>de</strong>m Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)<br />

13.3 Anfragen im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Sperrung zum Lastschriftverfahren richten Sie bitte<br />

an folgen<strong>de</strong> Adresse:<br />

DB Vertrieb GmbH, Kun<strong>de</strong>nabrechnung<br />

Serviceteam For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsmanagement<br />

Postfach 10 10 69<br />

34010 Kassel<br />

E-Mail: Serviceteam.For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsmanagement@bahn.<strong>de</strong>


Seite 89<br />

Nr. 600/J <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die<br />

Nutzung von Online-Tickets (OT)<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


Seite 90<br />

Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT)<br />

1. Anwendungsbereich<br />

Diese Bedingungen gelten für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets im Selbstausdruck<br />

im Internet über www.bahn.<strong>de</strong> und ergänzen die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen<br />

durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (BB Personenverkehr), die für einzelne Angebote<br />

(z. B. Zeitkarten, <strong>Bahn</strong>Card) gelten<strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bedingungen und die Bedingungen für<br />

<strong>de</strong>n Internet-Verkauf von Fahrkarten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die vorgenannten Tarifbestimmungen<br />

gelten jedoch nur, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Erwerb<br />

2.1 Unter www.bahn.<strong>de</strong> können Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card, BonusCard Business, bahn.bonus<br />

Card, ec-/Kreditkarte (keine virtuelle Kreditkarte) bzw. eines gültigen Personalausweises sowie<br />

bestimmter ausländischer I<strong>de</strong>ntitätskarten (ID-Karten) durch (i) eigenständige Buchung <strong>de</strong>s<br />

Reisen<strong>de</strong>n für sich o<strong><strong>de</strong>r</strong> einen Dritten (jeweils ggf. auch mit Mitreisen<strong>de</strong>n), (ii) Bestellung in einem<br />

Reisebüro mit DB-Lizenz und entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Buchungssoftware für sich o<strong><strong>de</strong>r</strong> einen Dritten<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> (iii) fernmündliche Bestellung über DB Dialog Online-Tickets als Fahrkarten und/o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Online-Reservierungen sowie ICE Sprinter-Aufpreise frühestens drei Monate vor ihrem ersten<br />

Geltungstag online buchen und selbst ausdrucken. Bestimmte Verbindungen, welche im Buchungsdialog<br />

näher bezeichnet sind, können von einer Online-Reservierung ausgenommen<br />

sein (z. B. internationaler Verkehr). Die Zulassung ausländischer I<strong>de</strong>ntitätskarten wird über eine<br />

Vereinbarung zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Fernverkehr <strong>AG</strong> und <strong>de</strong>n jeweiligen ausländischen Eisenbahnen<br />

geregelt. Zugelassen sind z. Zt. die I<strong>de</strong>ntitätskarten <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> Belgien, Frankreich, Italien,<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>, Luxemburg, Österreich und <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz.<br />

2.2 Im Buchungsablauf sind vom Buchen<strong>de</strong>n Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-<br />

Adresse und Zahlungsart anzugeben. Wer<strong>de</strong>n Personalausweis o<strong><strong>de</strong>r</strong> ausländische I<strong>de</strong>ntitätskarte<br />

als ID-Karte genutzt, ist zusätzlich das Geburtsdatum zur ein<strong>de</strong>utigen Zuordnung anzugeben.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Buchung ausschließlich für einen Dritten nach Nr. 2.1 (i) wer<strong>de</strong>n Name, Anschrift<br />

und Telefonnummer <strong>de</strong>s Dritten erfasst. Bei Erwerb <strong>de</strong>s Online-Tickets nach Nr. 2.1 (ii) o<strong><strong>de</strong>r</strong> (iii)<br />

wird eine E-Mail mit <strong>de</strong>m Online-Ticket als PDF-Anhang zum Selbstausdruck an <strong>de</strong>n Besteller<br />

gesandt. Die Ausgabe <strong>de</strong>s Online-Tickets kann auch direkt im Reisebüro mit DB-Lizenz erfolgen.<br />

3. Buchbare Angebote<br />

3.1.1 Im OT-Verfahren sind Fahrkarten zum Normal- o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Sparpreisen, ggf. inklusive Aufpreis<br />

für ICE Sprinter und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sitzplatzreservierung, bestimmte Aktionsangebote sowie Kuriergepäcktickets<br />

erhältlich. Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Kauf <strong>de</strong>s Online-Tickets können IC/EC-<br />

Fahrradkarten einschließlich Reservierung ausschließlich für die Mitnahme von zweirädrigen<br />

einsitzigen nicht- o<strong><strong>de</strong>r</strong> elektrohilfsmotorisierten Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>n erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

3.1.2 Gutscheine nach <strong>de</strong>n Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr können beim Erwerb<br />

von Online-Tickets eingelöst wer<strong>de</strong>n. Es ist zuvor eine Anmeldung unter Angabe von Vor- und<br />

Zunamen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Restbeträge können nur<br />

mit Kreditkarte gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.1.3 Nach erfolgreicher Buchung wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Besteller das Ticket und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Reservierungsdaten<br />

im PDF-Format direkt auf <strong>de</strong>m PC-Bildschirm angezeigt und er erhält zusätzlich<br />

unverzüglich eine E-Mail mit seinen Bestelldaten zur Bestätigung. Der Erwerb eines ICE Sprinter-Aufpreises<br />

ist auch für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne eine Begleitung nach Nr. 3.7.2 BB Personenverkehr (alleinreisen<strong>de</strong><br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>) möglich. Für Sitzplatzreservierungen erhält <strong><strong>de</strong>r</strong> Besteller zusätzlich unverzüglich<br />

eine E-Mail mit seinen Reservierungsdaten zur Bestätigung. Sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Online-


Seite 91<br />

Ausdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> Reservierungsdaten als auch die ausgedruckte E-Mail gelten als Reservierungsbeleg<br />

im Zug. Die Versendung eines weiteren Reservierungsbelegs per Post erfolgt nicht.<br />

3.2. <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 50 Hauptkarten<br />

Eine vorläufige <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 50 Hauptkarte kann auch im OT-Verfahren gemäß Nr.<br />

2.1 erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Nutzung <strong>de</strong>s Online-Tickets<br />

4.1.1 Das Online-Ticket ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Buchung angegebenen ID-Karte. Bei Alleinreisen müssen Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong> und<br />

ID-Kar-ten-Inhaber i<strong>de</strong>ntisch sein. Bei Mehrpersonen-Fahrkarten muss bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Buchung angegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, welche Person ID-Karten-Inhaber ist. Die Person muss an <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise teilnehmen.<br />

Kann bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenprüfung kein auf <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n lauten<strong>de</strong>s Online-<br />

Ticket und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> keine auf <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n lauten<strong>de</strong> ID-Karte vorgelegt wer<strong>de</strong>n, liegt<br />

eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. Für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne eine Begleitung nach Nr. 3.7.2 BB Personenverkehr<br />

(alleinreisen<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>) und Hun<strong>de</strong> können keine Online-Tickets erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.2 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Buchung ist die Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> (i) <strong>Bahn</strong>Card–, (ii) bahn.bonus Card-/(iii) BonusCard<br />

Business-/(iv) Kreditkarten-Nummer (keine virtuellen Kreditkarten), (v) ec-Kartendaten (Kontonummer<br />

und Bankleitzahl) o<strong><strong>de</strong>r</strong> (vi) <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten 4 Ziffern <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausweisnummer einschließlich <strong>de</strong>m<br />

Gültigkeitsen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ausweises und <strong>de</strong>m Geburtsdatum für die I<strong>de</strong>ntifizierung im Zug (ID-Karte)<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Das Online-Ticket ist auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken. Auf<br />

<strong>de</strong>m Papier-Ausdruck sind die Fahrkarte, ggf. zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitzplatzreservierung bzw. ICE<br />

Sprinter-Aufpreis, und die ausgewählte Verbindung sowie Zahlungsinformationen dargestellt.<br />

4.1.3 Im OT-Verfahren wer<strong>de</strong>n die verschie<strong>de</strong>nen Buchungsdaten in einem Barco<strong>de</strong> verschlüsselt<br />

und sind auf <strong>de</strong>m PC-Ausdruck enthalten. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Kontrolle wer<strong>de</strong>n die ID-Karten-<br />

Nummer und <strong><strong>de</strong>r</strong> Barco<strong>de</strong> in ein Kontrollgerät eingelesen, welches <strong>de</strong>n Barco<strong>de</strong> entschlüsselt<br />

und die Fahrkarten-Daten anzeigt. Die ID-Karte „Personalausweis“ o<strong><strong>de</strong>r</strong> „ausländische I<strong>de</strong>ntitätskarte“<br />

ist zur visuellen Kontrolle auszuhändigen. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> mit <strong>de</strong>m gebuchten Ticket verglichen wird. Im Falle <strong>de</strong>s Missbrauchs (z. B. unerlaubte<br />

Mehrfachnutzung eines Online-Tickets) liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. In<br />

diesem Fall wird <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> erhöhte Fahrpreis nach § 12 EVO berechnet und er wird<br />

für das OT-Verfahren gesperrt. Darüber hinaus wird Missbrauch zur Strafanzeige gebracht. Die<br />

Kontrolldatensätze wer<strong>de</strong>n mit Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Frist zur Beantragung von Erstattungen gelöscht.<br />

4.2 „+City“ nach Nr. 3.5.2 BB Personenverkehr kann nur in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn das Online-Ticket mit einem Zangenabdruck versehen ist.<br />

4.3 Im ICE Sprinter ist die ausgedruckte Bestätigungsseite (ICE Sprinter-Aufpreis) bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkartenkontrolle zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte vorzulegen.<br />

5. Erstattung und Umtausch<br />

5.1 Angemel<strong>de</strong>te Kun<strong>de</strong>n können Online-Tickets online über www.bahn.<strong>de</strong> über <strong>de</strong>n Bereich<br />

„Buchungsrückschau“ bzw. nichtangemel<strong>de</strong>te Kun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Bereich „Auftragssuche“<br />

gegen Gutschrift <strong>de</strong>s bezahlten Fahrpreises zurückgeben. Die Erstattung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Umtausch<br />

von Fahrkarten nach Nr. 2.1 (i) <strong><strong>de</strong>r</strong> Internet-Bedingungen erfolgt nach Eingang mittels Postsendung<br />

beim Servicecenter (Nr. 13.2). Die Höhe <strong>de</strong>s Bearbeitungsentgelts regelt sich nach Nr. 4<br />

BB Personenverkehr. Online-Tickets können auch in einem DB Reisezentrum zurückgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.


Seite 92<br />

5.2 Die Gutschrift für umgetauschte o<strong><strong>de</strong>r</strong> erstattete Fahrkarten erfolgt gemäß Nr. 4.3.1 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

BB Personenverkehr entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> genutzten Zahlart ausschließlich auf das von <strong>de</strong>m Besteller<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestellung angegebene Konto.


Seite 93<br />

Nr. 600/K <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Bedingungen für Teilnehmer am<br />

bahn.bonus-Programm <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

(bahn.bonus)<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Neuausgabe<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


Seite 94<br />

Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

1. Anwendungsbereich<br />

Teilnehmer am bahn.bonus-Programm <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> können beim Erwerb bestimmter<br />

Fahrkarten und <strong>Bahn</strong>Cards bahn.bonus-Punkte sammeln. Es gelten für inner<strong>de</strong>utsche Reisen<br />

die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong><br />

<strong>AG</strong> und für internationale Reisen die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die internationale<br />

Eisenbahnbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Personen (GCC-CIV/PRR) sowie die Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Internationalen<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> (SCIC) in <strong>de</strong>n jeweils aktuellen Fassungen, soweit sich aus <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. bahn.bonus-Sammelprozess<br />

2.1 Anmeldung<br />

2.1.1 Teilnahmeberechtigt sind Inhaber einer (i) <strong>Bahn</strong>Card, (ii) BonusCard Business,<br />

(iii) bahn.bonus Card und (iv) persönlichen Jahreskarte. Eine geson<strong><strong>de</strong>r</strong>te Anmeldung ist nicht<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Die Teilnahme beginnt mit <strong>de</strong>m ersten Punktesammeln. Darüber hinaus können<br />

Kun<strong>de</strong>n von Kooperationspartnern für bestimmte Zeiträume zur Teilnahme am bahn.bonus-<br />

Programm zugelassen wer<strong>de</strong>n, sofern hierüber mit <strong><strong>de</strong>r</strong> DB Fernverkehr <strong>AG</strong> eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Vereinbarung geschlossen wur<strong>de</strong>. In Anlage I sind mögliche Kun<strong>de</strong>ngruppen von Kooperationspartnern<br />

nach Branchen bzw. Tätigkeitsgebieten aufgeführt. Die Teilnahmebedingungen für<br />

die Kun<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Kooperationspartner wer<strong>de</strong>n über www.bahn.<strong>de</strong> veröffentlicht.<br />

2.1.2 Die unentgeltliche bahn.bonus Card kann über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonuscard unter Angabe<br />

von Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum bestellt wer<strong>de</strong>n. Die klassenlose<br />

bahn.bonus Card wird personifiziert und jeweils mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren ausgegeben.<br />

Die neue Karte wird vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> alten Karte zugesandt. Sie<br />

kann zum Sammeln von bahn.bonus-Punkten sowie zur I<strong>de</strong>ntifizierung für das Online-/Handy-<br />

Ticket genutzt wer<strong>de</strong>n. Für eine abhan<strong>de</strong>n gekommene o<strong><strong>de</strong>r</strong> beschädigte bahn.bonus Card<br />

wird gegen ein Entgelt von 15 € eine Ersatzkarte ausgestellt. Eine Kündigung durch <strong>de</strong>n Teilnehmer<br />

ist je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit schriftlich beim bahn.bonus-Service möglich. Die Deutsche <strong>Bahn</strong> ist zur<br />

or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung mit einer Frist von 12 Monaten berechtigt.<br />

2.2 bahn.bonus-Punktesammeln durch Teilnehmer nach Nr. 2.1<br />

bahn.bonus-Punkte wer<strong>de</strong>n in Prämien- und Statuspunkte unterteilt. Die Punktegutschrift erfolgt<br />

nach <strong>de</strong>n Nummern 2.2.3 und 2.2.4.1 dieser Bedingungen. Prämienpunkte können gegen<br />

bahn.bonus-Prämien eingelöst wer<strong>de</strong>n. Statuspunkte dienen <strong>de</strong>m Erreichen <strong>de</strong>s bahn.bonus<br />

comfort-Status.<br />

2.2.1 Bei Erwerb einer Fahrkarte für die eigene Reise ab einem Min<strong>de</strong>stwert von 5 € pro Richtung<br />

mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt bzw. eines ICE Sprinter-Aufpreises kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer<br />

bahn.bonus-Punkte auf seinem Punktekonto sammeln. Die sammelfähigen Angebote sind in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Übersicht unter www.bahn.<strong>de</strong>/sammelangebote aufgelistet. Sind Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong> und Buchen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nicht i<strong>de</strong>ntisch, kann nur <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong>, sofern er selbst am bahn.bonus-Programm teilnimmt,<br />

die Punkte gutgeschrieben bekommen. Die Gutschrift <strong><strong>de</strong>r</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen <strong>Bahn</strong>Card, BonusCard<br />

Business bzw. bahn.bonus Card erzielten bahn.bonus Punkte erfolgt zum ersten Geltungstag<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte. Der Teilnehmer muss bei je<strong>de</strong>m Fahrkartenkauf <strong>de</strong>m Punktesammeln<br />

zustimmen. Eine vorläufige <strong>Bahn</strong>Card berechtigt we<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Sammeln noch zum Einlösen von<br />

bahn.bonus Punkten. Eine rückwirken<strong>de</strong> Gutschrift von bahn.bonus Punkten erfolgt nicht. Das<br />

Punktekonto wird in Bezug auf die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sammelbedingungen überprüft. Im Falle eines<br />

nachgewiesenen Verstoßes gegen die Sammelbedingungen behält sich die Deutsche <strong>Bahn</strong><br />

vor, die betroffenen bahn.bonus-Punkte zu löschen sowie im Falle eines wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holten Verstoßes<br />

<strong>de</strong>n Teilnahmevertrag fristlos zu kündigen. Infolge <strong><strong>de</strong>r</strong> fristlosen Kündigung verfallen alle


Seite 95<br />

auf diesem Konto angesammelten bahn.bonus-Punkte und es können keine neuen<br />

bahn.bonus-Punkte gesammelt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2.2 Beim Erwerb einer (i) <strong>Bahn</strong>Card, (ii) persönlichen Jahreskarte nach Nr. 3.1.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitkarten-Bedingungen,<br />

(iii) <strong>Bahn</strong>Card 100 o<strong><strong>de</strong>r</strong> (iv) eines DB Job-Tickets im Wert von min<strong>de</strong>stens<br />

2.000 € wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Teilnehmer die <strong>de</strong>m Preis <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Karte entsprechen<strong>de</strong>n<br />

bahn.bonus-Punkte gutgeschrieben. Für <strong>Bahn</strong>Card-Inhaber, die eine persönliche Jahreskarte<br />

erwerben, gilt Nr. 2.2.1.<br />

2.2.3 Für je<strong>de</strong>n € <strong>de</strong>s gezahlten Fahrkarten-/<strong>Bahn</strong>Card-Preises wird je ein Prämien- und Statuspunkt<br />

gutgeschrieben. Es wird <strong><strong>de</strong>r</strong> auf volle € aufgerun<strong>de</strong>te Preis zugrun<strong>de</strong> gelegt. In bestimmten<br />

Fällen können für beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aktionen abweichen<strong>de</strong> Prämienpunkte gutgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Teilnehmer wird über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus über die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Aktionen informiert.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage II sind mögliche beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aktionen aufgeführt.<br />

2.2.4.1 Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte wer<strong>de</strong>n zusätzlich Prämienpunkte gutgeschrieben. Grundlage<br />

für die Gutschrift von Prämienpunkten ist das Abrechnungsvolumen <strong><strong>de</strong>r</strong> monatlichen Kreditkartenabrechnung<br />

<strong>de</strong>s Teilnehmers. Die Gutschrift <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämienpunkte für die mit einer<br />

<strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte Haupt-/Partnerkarte getätigten Zahlungsvorgänge erfolgt auf das Punktekonto<br />

<strong>de</strong>s Inhabers <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte Hauptkarte. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Monatsabrechnung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte erfolgt eine Summierung <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Zahlungsvorgänge zu einer<br />

Gesamtsumme. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtsumme wer<strong>de</strong>n die Prämienpunkte wie folgt gutgeschrieben:<br />

(i) Für alle nicht stornierten Umsätze mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte bei Konzernunternehmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (z. B. Kauf von Fahrkarten und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung <strong>de</strong>s Jahrespreises für die<br />

<strong>Bahn</strong>Card) wird zusätzlich ein Prämienpunkt für jeweils volle 2 € Abrechnungsvolumen zu <strong>de</strong>n<br />

Prämienpunkten nach Nr. 2.2.3 gutgeschrieben. (ii) Für alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en nicht stornierten Zahlungsvorgänge<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte wird ein Prämienpunkt für jeweils volle 3 € Abrechnungsvolumen<br />

gutgeschrieben.<br />

2.2.4.2 Von dieser Punktegutschrift sind (i) Bargeldabhebungen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte,<br />

(ii) <strong><strong>de</strong>r</strong> an die Commerzbank <strong>AG</strong> zu entrichten<strong>de</strong> Jahrespreis für die <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte, (iii)<br />

Überweisungsgutschriften, (iv) Barein-/–auszahlungen, (v) Zinszahlungen sowie die (vi) sonstigen<br />

Entgelte aus <strong>de</strong>m Preis- und Leistungsverzeichnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Commerzbank <strong>AG</strong> zur <strong>Bahn</strong>Card<br />

Kreditkarte ausgenommen.<br />

2.2.5.1 Zum Einlösen von Prämienpunkten ist eine gültige <strong>Bahn</strong>Card, bahn.bonus Card, BonusCard<br />

Business o<strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus comfort-Karte (Comfort-Karte) zum DB Job-Ticket nach Nr.<br />

2.2.2 (iv) erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

2.2.5.2 Die gesammelten Prämienpunkte wer<strong>de</strong>n automatisch nach drei Jahren zum Quartalsen<strong>de</strong><br />

gelöscht, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt gegen eine Prämie eingelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card Kreditkarte, wird die fällige Löschung<br />

von nicht eingelösten Prämienpunkten für die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Laufzeit <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card Kreditkartenvertrages<br />

ausgesetzt. Mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Beendigung <strong>de</strong>s Kreditkartenvertrages wer<strong>de</strong>n<br />

die nach Satz 2 vorgehaltenen Prämienpunkte gelöscht.<br />

2.2.6 Nach erfolgter Kündigung <strong>de</strong>s Teilnehmers auf www.bahn.<strong>de</strong>/bahncard-services o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

beim bahn.bonus-Service unter 0180 5 34 00 35 (14 ct/Min. aus <strong>de</strong>m Festnetz, Tarif bei Mobilfunk<br />

max. 42 ct/Min.) bzw. bahnbonus-service@bahn.<strong>de</strong> verfallen alle angesammelten<br />

bahn.bonus-Punkte und es können keine neuen bahn.bonus-Punkte gesammelt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

personenbezogenen Reisedaten wer<strong>de</strong>n nach Beendigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnahme am bahn.bonus-<br />

Programm gelöscht.


3. Prämien<br />

Seite 96<br />

3.1.1 Der Teilnehmer kann bei Erreichen einer jeweils festgelegten Punktestufe die Prämienpunkte<br />

gegen eine Prämie einlösen. Der jeweils aktuelle Prämienkatalog ist unter<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus hinterlegt. Für die Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien ist eine im Einlö-<br />

sezeitraum gültige persönliche Jahreskarte, <strong>Bahn</strong>Card, bahn.bonus Card, BonusCard Business<br />

bzw. Comfort-Karte erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Soweit es sich bei <strong>de</strong>n Prämien um Fahrkarten nach Nr. 1,<br />

Satz 2, han<strong>de</strong>lt, sind die jeweils gelten<strong>de</strong>n Tarifbestimmungen unter www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus<br />

hinterlegt.<br />

3.1.2 Inhaber von Prämien-Fahrkarten erhalten im Falle von Ansprüchen auf Fahrpreisentschädigung<br />

nach Nr. 9.2 BB Personenverkehr 25 % bzw. 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> für die Prämienfahrkarte<br />

angerechneten Prämienpunkte erstattet. Wird die Reise nach Nr. 9.1.3 BB Personenverkehr<br />

nicht angetreten o<strong><strong>de</strong>r</strong> abgebrochen, wer<strong>de</strong>n die für die Fahrkarte genutzten Prämienpunkte<br />

<strong>de</strong>m Konto wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gutgeschrieben.<br />

3.2 Der aktuelle Punktestand kann je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit über www.bahn.<strong>de</strong>/bahncard-services o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

beim bahn.bonus-Service unter 0180 5 34 00 35 (14 ct/Min. aus <strong>de</strong>m Festnetz, Tarif bei Mobilfunk<br />

max. 42 ct/Min.) abgefragt wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Erstattung und Umtausch<br />

4.1 Bei Erstattung und Umtausch <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarten erfolgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Abzug <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Punkte.<br />

4.2 Die Prämien und bahn.bonus-Punkte sind nicht übertragbar. Auszahlung, Erstattung und<br />

Umtausch von eingelösten Prämien sind ausgeschlossen, ausgenommen in <strong>de</strong>n Fällen nach<br />

Nr. 3.1.2.<br />

5. bahn.bonus comfort/bahn.bonus comfort-Status (Comfort-Status)<br />

5.1 bahn.bonus comfort ist ein Programmbestandteil von bahn.bonus und bezeichnet <strong>de</strong>n<br />

Status für Vielfahrer.<br />

5.2 Für das Erreichen und <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>s Comfort-Status müssen im Rahmen <strong>de</strong>s Sammelprozesses<br />

innerhalb von 12 Monaten 2.000 Statuspunkte erreicht wer<strong>de</strong>n. Statusberechtigt sind<br />

die Teilnehmer nach Nr. 2.1.1 (i), (ii) und (iv). Statuspunkte verfallen 12 Monate nach ihrer Gutschrift.<br />

Mit Erreichen <strong>de</strong>s Comfort-Status bekommt <strong><strong>de</strong>r</strong> Kun<strong>de</strong> automatisch eine Karte mit Comfort-Status<br />

zugesandt, die seine bisherige <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business ersetzt und zur Inanspruchnahme<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> unter www.bahn.<strong>de</strong>/comfortstatus aufgeführten Statusleistungen dient; die<br />

Laufzeit dieser Karte mit Comfort-Status entspricht <strong><strong>de</strong>r</strong> Restlaufzeit und <strong>de</strong>n sonstigen Vertragsbedingungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglichen Karte.<br />

5.3 Eine Einlösung von Statuspunkten in bahn.bonus-Prämien o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein Umtausch in Prämienpunkte<br />

ist nicht möglich. Das gilt auch umgekehrt.<br />

5.4 Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100 o<strong><strong>de</strong>r</strong> eines DB Job-Tickets im Wert von min<strong>de</strong>stens 2.000 €<br />

erhalten automatisch <strong>de</strong>n bahn.bonus comfort-Status. Inhaber dieser DB Job-Tickets erhalten<br />

zusätzlich zu ihrer Fahrkarte die Plastikkarte „Comfort-Karte“ als Berechtigungsausweis zur<br />

Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Statusleistungen sowie zur Einlösung <strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n Preis <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte<br />

gutgeschriebenen Prämienpunkte. Weitere bahn.bonus-Punkte können mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Comfort-Karte<br />

nicht gesammelt wer<strong>de</strong>n.<br />

6. Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisedaten<br />

Beim Sammeln von bahn.bonus-Punkten wer<strong>de</strong>n die personenbezogenen Reisedaten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkarte (Preis, Abgangs- und Zielbahnhof, Gültigkeitsbeginn, Wagenklasse, Kaufdatum, Verkaufsstelle)<br />

erhoben und zur Abwicklung <strong>de</strong>s bahn.bonus-Programms und <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Prä-


Seite 97<br />

mien verarbeitet und genutzt. Das Sammeln von bahn.bonus-Punkten und damit die Erhebung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Reisedaten erfolgt nicht automatisch, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n bei je<strong>de</strong>m einzelnen Fahrkartenkauf geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

und auf Wunsch <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer. Mit ausdrücklich erteilter Einwilligung <strong>de</strong>s Teilnehmers<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ssen Reisedaten und persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum) genutzt,<br />

um <strong>de</strong>m Teilnehmer auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Informationen und Angebote<br />

zukommen zu lassen. Selbstverständlich kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit ohne Angabe von<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwendung seiner Daten für Kun<strong>de</strong>nbetreuung und Werbemaßnahmen wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen,<br />

eine gegebene Einwilligung wi<strong><strong>de</strong>r</strong>rufen o<strong><strong>de</strong>r</strong> die sofortige Löschung seiner Reisedaten<br />

veranlassen; dies kann formlos per E-Mail (bahnbonus-service@bahn.<strong>de</strong>) o<strong><strong>de</strong>r</strong> per Post<br />

(DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, bahn.bonus Service, 60644 Frankfurt) geschehen. In diesem Fall fin<strong>de</strong>n<br />

Datenauswertungen zu Marketingzwecken ohne Personenbezug, also anonym statt. Verantwortlich<br />

für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> personenbezogenen Daten ist die DB<br />

Fernverkehr <strong>AG</strong>. Es wer<strong>de</strong>n keine Daten an unberechtigte Dritte außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> übermittelt.<br />

Anlagen:<br />

Anlage I - Übersicht über mögliche Kooperationspartner<br />

Abweichend von <strong>de</strong>m in Nr. 2.1 genannten Teilnehmerkreis kann die DB Fernverkehr <strong>AG</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Vereinbarungen mit Kooperationspartnern schließen, damit <strong><strong>de</strong>r</strong>en Kun<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

für einen bestimmten Zeitraum am bahn.bonus-Programm teilnehmen können. Kooperationspartner<br />

können aus <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Branchen bzw. Tätigkeitsbereichen stammen:<br />

Anbieter touristischer Leistungen<br />

Fluggesellschaften Tankstellen<br />

Automobilclubs Fastfoodketten Verbän<strong>de</strong><br />

Autohersteller Großhan<strong>de</strong>lsketten Vereine<br />

Autovermietungen Hotelketten Versicherungen<br />

Banken Lebensmittelbranche (Produktion)<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsketten Prämienprogramme<br />

Anlage II - Übersicht über mögliche beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aktionen<br />

Abweichend von Nr. 2.2 können beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aktionen, ggf. auch in Kombination, jeweils für einen<br />

bestimmten Zeitraum durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die einzelnen Aktionen und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Bedingungen<br />

wer<strong>de</strong>n über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus bekannt gemacht.<br />

Abweichen<strong>de</strong> Bedingungen sind für folgen<strong>de</strong> Aktionen durch Gewährung von festen Punkten<br />

(z. B. 100 Punkte) o<strong><strong>de</strong>r</strong> über Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Faktoren (z. B. doppelte Punktevergabe) möglich:<br />

- Anmeldung zur Teilnahme am bahn.bonus-Programm<br />

- Kauf einer <strong>Bahn</strong>Card im Rahmen verschie<strong>de</strong>ner Aktionen<br />

- Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e persönliche Anlässe, z. B. Geburtstag, Erwerb <strong>de</strong>s Führerscheins<br />

- Kauf von Fahrkarten für die 1. Wagenklasse<br />

- Nutzung von spezifischen Vertriebskanälen für <strong>de</strong>n Fahrkartenkauf, z. B. DB Dialog, NTA,<br />

Internet<br />

- Kauf bestimmter Angebote, Fahrkarten für eine bestimmte Strecke<br />

- Kauf von Fahrkarten von bzw. zu bestimmten Regionen (Start- und Zielbahnhöfen)<br />

- Kauf von Fahrkarten für bestimmte Wochentage o<strong><strong>de</strong>r</strong> Monate bzw. für bestimmte Tageszeitfenster<br />

- Kauf von Fahrkarten mit Rückreise<br />

- Kauf von Fahrkarten mit einer Min<strong>de</strong>stanzahl an Personen<br />

- Kauf von Fahrkarten mit einem bestimmten Min<strong>de</strong>stbetrag<br />

- Kauf von Fahrkarten durch bestimmte Zielgruppen, z. B. Jugendliche, Senioren, Geschäftsreisen<strong>de</strong>


Seite 98<br />

- Verlängerung <strong>de</strong>s Abonnements einer Jahreskarte/<strong>Bahn</strong>Card bzw. Zurückziehung einer<br />

Abonnementkündigung<br />

- Teilnahme <strong>de</strong>s bahn.bonus-Kun<strong>de</strong>n an Marketing- und Kooperationsaktionen <strong><strong>de</strong>r</strong> DB<br />

- Rückgewinnungsaktionen von Kun<strong>de</strong>n, die länger nicht mehr mit <strong><strong>de</strong>r</strong> DB gefahren sind<br />

- Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Mail-Adresse zur Kun<strong>de</strong>nbindung und Kontaktpflege, Zustimmung zur werblichen<br />

Nutzung<br />

- Durchführung von spezifischen Services (Beschwer<strong>de</strong>n, Adress-/Stammdatenpflege, BC-<br />

Fotoaktualisierung, Setzen/Än<strong><strong>de</strong>r</strong>n von Werbesperre, etc.) über spezifische Kanäle (z. B.<br />

über die Hotline <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>Card-Services, E-Mail) o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n selbst über<br />

www.bahn.<strong>de</strong><br />

- Zustimmung zur Zahlung per Lastschrift<br />

- Nachträgliche Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />

- Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n von ausgelobten Informationsmaterialien bzw. Materialien zur werblichen Ansprache<br />

- Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n von Newslettern<br />

- Empfehlung zur bahn.bonus-Teilnahme, Werben eines neuen Teilnehmers<br />

- Teilnahme an Marktforschungsumfragen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnspielen


Seite 99<br />

Nr. 600/X <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)<br />

(im Abdruck)<br />

(in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fassung vom 29. Mai 2009)<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Anwendungsbereich<br />

§ 2 Aufgehoben<br />

§ 3 Züge<br />

§ 4 Aufgehoben<br />

§ 5 <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

§ 6 Aufgehoben<br />

§ 7 Son<strong><strong>de</strong>r</strong>abmachungen<br />

Seite 100<br />

II. Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Personen<br />

§ 8 Ausschluss von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung. Bedingte Zulassung<br />

§ 9 Fahrausweise<br />

§ 10 Betreten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>steige<br />

§ 11 Fahrpreise<br />

§ 12 Erhöhter Fahrpreis<br />

§ 13 Unterbringung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong>n<br />

§ 14 Informationen<br />

§ 15 Verhalten bei außerplanmäßigem Halt<br />

§ 16 Mitnahme von Handgepäck und Tieren<br />

§ 17 Haftung bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis<br />

§ 18 Fahrpreiserstattung<br />

§ 19 Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

§§ 20-24 Aufgehoben<br />

III. Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Reisegepäck<br />

§ 25 Aufgabe von Reisegepäck<br />

§ 26 Verpackung. Kennzeichnung<br />

§ 27 Aufgabe. Abfertigung. Gepäckschein<br />

§ 28 Aufgehoben<br />

§ 29 Auslieferung<br />

§ 30 Aufgehoben<br />

§ 31 Aufgehoben<br />

§ 32 Aufgehoben<br />

§ 33 Aufgehoben<br />

§ 34 Aufgehoben<br />

IV. Gepäckträger. Gepäckaufbewahrung<br />

§ 35 Gepäckträger<br />

§ 36 Aufbewahrung <strong>de</strong>s Gepäcks<br />

V. Schlichtung<br />

§ 37 Schlichtungsstelle


Seite 101<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Auf die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Personen und Reisegepäck durch öffentliche Eisenbahnen sind die Vorschriften<br />

dieser Verordnung anzuwen<strong>de</strong>n, soweit das bereinkommen vom 9. Mai 1980 über <strong>de</strong>n internationalen<br />

Eisenbahnverkehr - COTIF - (BGBl. 1985 II S. 130), in <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es<br />

bestimmen. Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwen<strong>de</strong>n, soweit inhaltsgleiche o<strong><strong>de</strong>r</strong> entgegenstehen<strong>de</strong><br />

Regelungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und<br />

<strong>de</strong>s Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl.<br />

EU Nr. L 315 S. 14) vorgesehen sind. Abweichend von Satz 2 sind Artikel 8 Abs. 2, Artikel 18 Abs. 2<br />

Buchstabe a, Artikel 27 Abs. 3 sowie Artikel 28 und 29 Abs. 1 Satz 1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung (EG) Nr. 1371/2007<br />

auf Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Schienenpersonennahverkehr nicht anzuwen<strong>de</strong>n. Ferner sind die Vorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 nach Maßgabe ihres Artikels 2 Abs. 5 nicht auf solche Verkehrsdienste<br />

<strong>de</strong>s Schienenpersonennahverkehrs anzuwen<strong>de</strong>n, die hauptsächlich aus Grün<strong>de</strong>n historischen Interesses<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu touristischen Zwecken betrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 2<br />

aufgehoben<br />

§ 3<br />

Züge<br />

Zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung dienen die regelmäßig nach Fahrplan o<strong><strong>de</strong>r</strong> die nach Bedarf verkehren<strong>de</strong>n Züge.<br />

§ 4<br />

aufgehoben<br />

§ 5<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann zugunsten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n von allen Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschnitte<br />

II bis IV dieser Verordnung in <strong>de</strong>n <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> abweichen. Darüber hinaus kann<br />

das Eisenbahnverkehrsunternehmen in <strong>de</strong>n <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen,<br />

wenn nach <strong>de</strong>m vorgesehenen Tarif für <strong>de</strong>n Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsentgelt<br />

zu zahlen ist.<br />

§ 6<br />

aufgehoben<br />

§ 7<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>abmachungen<br />

(1) Die Eisenbahn kann ohne Bindung an die Tarife Entgelte vereinbaren (Son<strong><strong>de</strong>r</strong>abmachungen) mit<br />

1. Unternehmen, Behör<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> vergleichbaren Einrichtungen (Großkun<strong>de</strong>n) für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ihrer<br />

Mitarbeiter, wenn<br />

a) <strong><strong>de</strong>r</strong> Großkun<strong>de</strong> sich zum Kauf von im Tarif <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn vorgesehenen Fahrausweisen für<br />

alle o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine bestimmte Zahl seiner Mitarbeiter o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu einem bestimmten Min<strong>de</strong>stumsatz innerhalb<br />

eines vereinbarten Zeitraumes verpflichtet,<br />

b) die Fahrausweise an die Mitarbeiter <strong>de</strong>s Großkun<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n Bedingungen weitergegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, die die Eisenbahn mit <strong>de</strong>m Großkun<strong>de</strong>n vereinbart hat;<br />

2. Reiseveranstaltern im Personen- und Reisegepäckverkehr.


Seite 102<br />

Vergleichbaren Großkun<strong>de</strong>n und vergleichbaren Reiseveranstaltern sind jeweils vergleichbare Bedingungen<br />

einzuräumen.<br />

(2) Son<strong><strong>de</strong>r</strong>abmachungen sind nur zulässig, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerb sie erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t und wenn sie geeignet<br />

sind, das Wirtschaftsergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn zu erhalten o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu verbessern. Son<strong><strong>de</strong>r</strong>abmachungen<br />

bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schriftform.<br />

(3) An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Son<strong><strong>de</strong>r</strong>abmachungen, durch die Ermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstige Vergünstigungen gegenüber<br />

<strong>de</strong>n tariflichen Entgelten gewährt wer<strong>de</strong>n, sind unzulässig und nichtig. Sie berühren die rechtliche<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages nicht. Die Entgelte und <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> richten<br />

sich auch in solchen Fällen nach <strong>de</strong>m Tarif.<br />

ll. Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Personen<br />

§ 8<br />

Ausschluß von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung. Bedingte Zulassung<br />

(1) Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> bis zum vollen<strong>de</strong>ten vierten Lebensjahr wer<strong>de</strong>n nur in Begleitung einer Aufsichtsperson beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes o<strong><strong>de</strong>r</strong> für die Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mitreisen<strong>de</strong>n darstellen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Anordnungen <strong>de</strong>s Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Gepäckfracht.<br />

(3) Personen, die wegen Ausfall o<strong><strong>de</strong>r</strong> Unpünktlichkeit eines Zuges gemäß § 17 Abs. 1 mit einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Zug fahren wollen, können von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung mit einem bestimmten an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zug ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn ansonsten eine erhebliche Störung <strong>de</strong>s Betriebsablaufs zu erwarten ist.<br />

(4) Personen mit anstecken<strong>de</strong>n Krankheiten, die die Gesundheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitreisen<strong>de</strong>n gefähr<strong>de</strong>n können,<br />

wer<strong>de</strong>n nur dann beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t, wenn die Gefährdung an<strong><strong>de</strong>r</strong>er ausgeschlossen ist.<br />

§ 9<br />

Fahrausweise<br />

(1) Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Tarif nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es bestimmt, muß <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> bei Antritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise mit einem Fahrausweis<br />

versehen sein.<br />

(2) Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt <strong>de</strong>s Zuges.<br />

(3) Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet,<br />

a) Fahrausweise und sonstige Karten (z. B. Zuschlags-, Übergangs-, Umwegkarten) entsprechend<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsstrecke zu entwerten und sich sofort von <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwertung zu überzeugen, sofern<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Tarif eine Entwertung vor Betreten <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>steigs o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei Betreten <strong>de</strong>s Zuges vorschreibt;<br />

b) Fahrausweise und sonstige Karten nach Beendigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt bis zum Verlassen <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>steigs<br />

einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Zu- und Abgänge aufzubewahren;<br />

c) Fahrausweise und sonstige Karten <strong>de</strong>m Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen und auszuhändigen;<br />

d) bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrausweise unaufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong>de</strong>m Kontrollpersonal zu mel<strong>de</strong>n, daß vor Antritt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst wer<strong>de</strong>n konnte, weil ein Fahrkartenschalter<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenautomat nicht vorhan<strong>de</strong>n, nicht geöffnet o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht betriebsbereit war.<br />

(4) Ein Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> keinen Fahrausweis besitzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Verpflichtungen nach Absatz 3 nicht nachkommt,<br />

kann von <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterfahrt ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten<br />

Fahrpreises nach § 12 bleibt unberührt.


Seite 103<br />

§ 10<br />

Betreten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>steige<br />

Der Tarif kann bestimmen, daß <strong>Bahn</strong>steige nur mit gültigem Fahrausweis o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>steigkarte betreten<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

§ 11<br />

Fahrpreise<br />

(1) Die Fahrpreise enthält <strong><strong>de</strong>r</strong> Tarif. Er ist an besetzten <strong>Bahn</strong>höfen und Auskunftsstellen zur Einsicht<br />

bereitzuhalten.<br />

(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben wor<strong>de</strong>n, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschiedsbetrag nachzuzahlen o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu erstatten.<br />

Der Anspruch auf Nachzahlung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach<br />

Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong>de</strong>s Fahrausweises geltend gemacht wird.<br />

§ 12<br />

Erhöhter Fahrpreis<br />

(1) Der Reisen<strong>de</strong> ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er<br />

a) bei Antritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist,<br />

b) sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrausweise<br />

nicht vorzeigen kann,<br />

c) einer Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe a, b o<strong><strong>de</strong>r</strong> d nicht nachkommt.<br />

(2) Der erhöhte Fahrpreis nach Absatz 1 beträgt das Doppelte <strong>de</strong>s gewöhnlichen Fahrpreises für die<br />

vom Reisen<strong>de</strong>n zurückgelegte Strecke, min<strong>de</strong>stens 40 Euro. Der erhöhte Fahrpreis kann für die<br />

ganze vom Zug zurückgelegte Strecke berechnet wer<strong>de</strong>n, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> nicht glaubhaft macht,<br />

daß er eine kürzere Strecke durchfahren hat.<br />

(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle <strong>de</strong>s Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reisen<strong>de</strong> innerhalb einer Woche ab <strong>de</strong>m Feststellungstag bei einem <strong>Bahn</strong>hof <strong><strong>de</strong>r</strong> beför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Eisenbahn<br />

nachweist, daß er im Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.<br />

(4) Wer sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe c entzieht, hat 7 Euro zu zahlen.<br />

(5) Der Tarif kann Fälle vorsehen, in <strong>de</strong>nen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung <strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>n Absätzen 2 bis 4 zu entrichten<strong>de</strong>n<br />

Betrages ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise abgesehen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

§ 13<br />

Unterbringung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong>n<br />

(1) Der Reisen<strong>de</strong> hat Anspruch auf Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch<br />

auf einen Sitzplatz o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Unterbringung in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Klasse, bei Platzmangel in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Klasse,<br />

besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n<br />

Plätze anzuweisen. Auf Verlangen <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong>n ist es verpflichtet, für <strong><strong>de</strong>r</strong>en Unterbringung<br />

zu sorgen.<br />

(2) Der Reisen<strong>de</strong> hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz fin<strong>de</strong>t und ihm keiner<br />

angewiesen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

§ 14<br />

Informationen<br />

(1) Beim Verkauf eines Fahrausweises für eine Zugfahrt, die ausschließlich im Schienenpersonennahverkehr<br />

durchgeführt wird, müssen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er sowie ein Fahrkartenverkäufer, <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrausweise<br />

ausstellt, <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n über seine aus dieser Verordnung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung (EG) Nr.<br />

1371/2007 erwachsen<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten informieren. Hierbei kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Informationspflichtige<br />

eine Zusammenfassung verwen<strong>de</strong>n. Die Information kann durch Aushang o<strong><strong>de</strong>r</strong> Auslage an geeigneter<br />

Stelle o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Einsatz eines rechnergestützten Informations- und Buchungssystems erfolgen.


Seite 104<br />

(2) Während <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt eines Zuges im Schienenpersonennahverkehr muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n nächsten Haltebahnhof, über Verspätungen, über Sicherheit<br />

und über Dienstleistungen im Zug informieren.<br />

§ 15<br />

Verhalten bei außerplanmäßigem Halt<br />

Bei einem außerplanmäßigen Halt dürfen die Reisen<strong>de</strong>n nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Zugbegleitpersonals<br />

aussteigen. Sie müssen sich sofort von <strong>de</strong>n Gleisen entfernen.<br />

§ 16<br />

Mitnahme von Handgepäck und Tieren<br />

(1) Der Reisen<strong>de</strong> darf leicht tragbare Gegenstän<strong>de</strong> (Handgepäck) unentgeltlich in die Personenwagen<br />

mitnehmen. Dem Reisen<strong>de</strong>n steht für sein Handgepäck nur <strong><strong>de</strong>r</strong> Raum über und unter seinem Sitzplatz<br />

zur Verfügung. Reisen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nen kein Sitzplatz angewiesen wer<strong>de</strong>n kann, haben wegen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Unterbringung ihres Handgepäcks die Anordnungen <strong>de</strong>s Eisenbahnpersonals zu befolgen.<br />

(2) Der Tarif bestimmt,<br />

a) unter welchen Bedingungen an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Gegenstän<strong>de</strong>, die eine Person tragen kann (Traglasten), in<br />

Personenwagen mitgenommen o<strong><strong>de</strong>r</strong> in Gepäckwagen ohne Frachtzahlung untergebracht wer<strong>de</strong>n<br />

dürfen;<br />

b) welches Handgepäck in Personenwagen nicht mitgeführt wer<strong>de</strong>n darf;<br />

c) unter welchen Bedingungen leben<strong>de</strong> Tiere in Personenwagen mitgenommen wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

§ 17<br />

Verspätung im Schienenpersonennahverkehr<br />

(1) Besitzt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> einen Fahrausweis, <strong><strong>de</strong>r</strong> ausschließlich für <strong>de</strong>n öffentlichen Personennahverkehr<br />

gilt, so hat er, sofern vernünftigerweise davonausgegangen wer<strong>de</strong>n muss, dass er wegen eines<br />

Ausfalls o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Unpünktlichkeit <strong>de</strong>s von ihm gemäß <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag gewählten Zuges<br />

eines Eisenbahnverkehrsunternehmens verspätet am Zielort ankommen wird, neben <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 1371/2007 genannten Rechten und Ansprüchen die folgen<strong>de</strong>n Rechte:<br />

1. Der Reisen<strong>de</strong> kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zug durchführen,<br />

sofern vernünftigerweise davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n muss, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> min<strong>de</strong>stens<br />

20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird. Der Reisen<strong>de</strong> kann die Benutzung <strong>de</strong>s<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zuges jedoch nicht verlangen, wenn für diesen eine Reservierungspflicht besteht o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Zug eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>fahrt durchführt.<br />

2. Der Reisen<strong>de</strong> kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Verkehrsmittel<br />

durchführen, sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und<br />

5.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n muss, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong><br />

min<strong>de</strong>stens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird, o<strong><strong>de</strong>r</strong> sofern es sich bei <strong>de</strong>m vom<br />

Reisen<strong>de</strong>n gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung <strong>de</strong>s Tages han<strong>de</strong>lt und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>s Ausfalls dieses Zuges <strong>de</strong>n vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung<br />

<strong>de</strong>s an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann.<br />

(2) Macht <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er von <strong>de</strong>mjenigen,<br />

mit <strong>de</strong>m er <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag geschlossen hat, Ersatz <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Aufwendungen<br />

verlangen, für eine Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach Absatz 1 Nr. 2 jedoch nur die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Aufwendungen<br />

bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.<br />

(3) Dem Reisen<strong>de</strong>n steht <strong><strong>de</strong>r</strong>Anspruch nach Absatz 2 nicht zu, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausfall o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Unpünktlichkeit<br />

<strong>de</strong>s Zuges auf eine <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n Ursachen zurückzuführen ist:<br />

1. betriebsfrem<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong>, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das <strong>de</strong>n Zug betreibt, trotz<br />

Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Lage <strong>de</strong>s Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Folgen er<br />

nicht abwen<strong>de</strong>n konnte;<br />

2. Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n;


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3. Verhalten eines Dritten, das das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das <strong>de</strong>n Zug betreibt, trotz<br />

Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Lage <strong>de</strong>s Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ssen Folgen<br />

es nicht abwen<strong>de</strong>n konnte.<br />

Liegt eine <strong><strong>de</strong>r</strong> in Satz 1 Nr. 1 o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nr. 3 genannten Ursachen vor, so kann sich <strong><strong>de</strong>r</strong>jenige, mit <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reisen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag geschlossen hat, hierauf nur berufen, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> über die<br />

Ursache rechtzeitig unterrichtet wur<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn die Ursache offensichtlich war. Der Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahninfrastruktur,<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erfolgt, ist im Verhältnis zum Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

nicht als Dritter anzusehen.<br />

§ 18<br />

Fahrpreiserstattung<br />

(1) Hat ein Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Fahrausweis nicht zur Fahrt benutzt, so kann er <strong>de</strong>n Fahrpreis zurückverlangen.<br />

Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrausweis nur auf einer Teilstrecke benutzt wor<strong>de</strong>n, so wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied zwischen<br />

<strong>de</strong>m gezahlten Fahrpreis und <strong>de</strong>m gewöhnlichen Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke erstattet.<br />

(2) Der Tarif bestimmt, bei welchen ermäßigten Fahrausweisen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrpreis erstattet wird.<br />

(3) Hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Fahrausweis zur Aufgabe von Reisegepäck benutzt, so kann er <strong>de</strong>n Fahrpreis<br />

nur dann zurückverlangen, wenn er das Gepäck auf <strong>de</strong>m Versandbahnhof zurückgenommen hat.<br />

(4) Von <strong>de</strong>m zu erstatten<strong>de</strong>n Betrag wird das tarifmäßige Entgelt für die Bearbeitung <strong>de</strong>s Erstattungsantrags<br />

abgezogen. Der Tarif bestimmt auch, in welchen Fällen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abzug unterbleibt.<br />

(5) Der Fahrpreis für verlorene Fahrausweise wird nicht erstattet.<br />

(6) Der Tarif kann von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen Abweichungen vorsehen, die jedoch für die<br />

Reisen<strong>de</strong>n nicht ungünstiger sein dürfen.<br />

(7) Alle Ansprüche auf Fahrpreiserstattung nach dieser Vorschrift erlöschen, wenn sie nicht binnen<br />

sechs Monaten nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong>de</strong>s Fahrausweises bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 19<br />

Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten unter Reisen<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen Reisen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Eisenbahnpersonal<br />

entschei<strong>de</strong>t vorläufig auf <strong>Bahn</strong>höfen <strong><strong>de</strong>r</strong> aufsichtführen<strong>de</strong> Bedienstete, in <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugführer.<br />

§§ 20 bis 24 aufgehoben<br />

III. Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Reisegepäck<br />

§ 25<br />

Aufgabe von Reisegepäck<br />

(1) Der Reisen<strong>de</strong> kann als Reisegepäck Gegenstän<strong>de</strong> aufgeben, die zu seinem Gebrauch bestimmt und<br />

in einer für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Reisegepäck geeigneten Weise verpackt sind.<br />

(2) Unter welchen Bedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong><br />

1. Kraftfahrzeuge und Anhänger,<br />

2. Krankenfahrstühle und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>wagen,<br />

3. sonstige auch unverpackte Gegenstän<strong>de</strong><br />

als Reisegepäck aufgeben kann, bestimmt <strong><strong>de</strong>r</strong> Tarif.<br />

(3) Der Tarif kann die Menge, <strong>de</strong>n Umfang und das Gewicht <strong><strong>de</strong>r</strong> zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung als Reisegepäck zugelassenen<br />

Gegenstän<strong>de</strong> beschränken, erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichenfalls weitere Einschränkungen vorsehen.<br />

§ 26<br />

Verpackung. Kennzeichnung<br />

Gepäckstücke, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verpackung ungenügend o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beschaffenheit mangelhaft ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> die offensichtlich<br />

Spuren von Beschädigungen aufweisen o<strong><strong>de</strong>r</strong> die nicht hinreichend gekennzeichnet sind, kann<br />

die Eisenbahn zurückweisen. Wer<strong>de</strong>n sie gleichwohl zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung angenommen, so kann die Eisen-


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bahn im Gepäckschein <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>s Gepäcks vermerken. Nimmt <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Gepäckschein<br />

mit <strong>de</strong>m Vermerk an, so erkennt er diesen Zustand an.<br />

§ 27<br />

Aufgabe. Abfertigung. Gepäckschein<br />

(1) Reisegepäck wird zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von und nach Orten angenommen, die in <strong>de</strong>n Gepäckverkehr<br />

einbezogen sind.<br />

(2) Für je<strong>de</strong>s Gepäckstück ist die nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Tarifs erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Zahl von Gepäckscheinen<br />

zu lösen. § 11 Abs. 2 gilt entsprechend; die dort vorgesehene einjährige Frist beginnt mit<br />

<strong>de</strong>m Tage <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausfertigung <strong>de</strong>s Gepäckscheins.<br />

(3) Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabe <strong>de</strong>s Reisegepäcks wird <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n ein Gepäckschein ausgehändigt. Die Angaben<br />

im Gepäckschein sind für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung maßgebend. Der Gepäckschein muß enthalten:<br />

a) Stelle und Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabe <strong>de</strong>s Reisegepäcks sowie die vom Reisen<strong>de</strong>n vorgesehene Ablieferungsstelle;<br />

b) gegebenenfalls Name und Anschrift <strong>de</strong>s Empfangsbevollmächtigten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n;<br />

c) Lieferfrist;<br />

d) die Gepäckfracht und etwaige an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Entgelte.<br />

(4) Der Tarif bestimmt, ob bei Aufgabe <strong>de</strong>s Gepäcks <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrausweis vorzulegen ist.<br />

§ 28<br />

aufgehoben<br />

§ 29<br />

Auslieferung<br />

(1) Das Gepäck wird gegen Rückgabe <strong>de</strong>s Gepäckscheins und Entrichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> etwa noch nicht bezahlten<br />

Kosten ausgeliefert. Die Eisenbahn ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Berechtigung <strong>de</strong>s<br />

Inhabers zu prüfen. Hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> einen Empfangsbevollmächtigten benannt, so kann die Eisenbahn<br />

auch diesem das Gepäck ausliefern, selbst wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Gepäckschein dabei nicht zurückgegeben<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> vorgelegt wird.<br />

(2) Wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Gepäckschein nicht beigebracht, so braucht die Eisenbahn das Gepäck nur <strong>de</strong>mjenigen<br />

auszuliefern, <strong><strong>de</strong>r</strong> seine Berechtigung glaubhaft macht; sie kann Sicherheitsleistung verlangen.<br />

§§ 30 – 34 aufgehoben<br />

IV. Gepäckträger, Gepäckaufbewahrung<br />

§ 35<br />

Gepäckträger<br />

(1) Soweit auf <strong>Bahn</strong>höfen Gepäckträger bestellt sind, haben sie Reise- und Handgepäck zu <strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n bezeichneten Stellen zu bringen. Die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung außerhalb <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>hofsbereichs<br />

kann nur dann verlangt wer<strong>de</strong>n, wenn dies nach <strong>de</strong>n örtlichen Vorschriften zulässig ist.<br />

(2) Die Gepäckträger müssen durch Dienstabzeichen erkennbar sein und ihren Tarif bei sich tragen. Auf<br />

Verlangen haben sie <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Tarif vorzuzeigen und ihm bei Übernahme <strong>de</strong>s Gepäcks<br />

eine mit ihrer Nummer versehene Marke zu übergeben.<br />

(3) Der Tarif muß an <strong>de</strong>n Gepäckannahme- und -ausgabestellen und in <strong>de</strong>n zur Gepäckaufbewahrung<br />

dienen<strong>de</strong>n Räumen aushängen.<br />

(4) Für das <strong>de</strong>n Gepäckträgern übergebene Reise- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Handgepäck haftet die Eisenbahn wie für das<br />

ihr zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung übergebene Gepäck.


Seite 107<br />

§ 36<br />

Aufbewahrung <strong>de</strong>s Gepäcks<br />

(1) Die Eisenbahn haftet für Reise- und Handgepäck, das sie zur Aufbewahrung annimmt, als Verwahrer.<br />

Die Bedingungen für die Aufbewahrung regelt <strong><strong>de</strong>r</strong> Tarif. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit<br />

kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Tarif die Haftung auf einen Höchstbetrag beschränken. Die Entgelte sowie die Öffnungszeiten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Aufbewahrungsstellen sind durch Aushang bekanntzumachen.<br />

(2) Die Haftung für Reise- und Handgepäck, das in Schließfächern aufbewahrt wird, richtet sich nach<br />

<strong>de</strong>n Bedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn für die Vermietung von Schließfächern.<br />

(3) Wer das Gepäck zur Aufbewahrung übergibt, erhält einen Hinterlegungsschein.<br />

(4) Gepäck, das nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur mangelhaft verpackt ist, kann zurückgewiesen wer<strong>de</strong>n. Wird es gleichwohl<br />

angenommen, so kann die Eisenbahn <strong>de</strong>n Mangel auf <strong>de</strong>m Hinterlegungsschein vermerken.<br />

Nimmt <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinterleger <strong>de</strong>n Schein mit <strong>de</strong>m Vermerk an, so erkennt er <strong>de</strong>n mangelhaften Zustand an.<br />

(5) Die Eisenbahn haftet nicht für Gegenstän<strong>de</strong>, die in unverpackt o<strong><strong>de</strong>r</strong> mangelhaft verpackt zur Aufbewahrung<br />

übergebenen Kleidungsstücken enthalten sind.<br />

(6) Die hinterlegten Gegenstän<strong>de</strong> können je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> für die Annahme und Auslieferung von<br />

Gepäck bestimmten Zeiten gegen Rückgabe <strong>de</strong>s Hinterlegungsscheins und Entrichtung <strong>de</strong>s Entgeltes<br />

für die Aufbewahrung zurückgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n. § 29 (1) und (2) gilt entsprechend.<br />

(7) Wird das hinterlegte Gepäck nicht binnen <strong><strong>de</strong>r</strong> im Tarif festgesetzten Aufbewahrungsfrist abgeholt, so<br />

ist die Eisenbahn berechtigt, das Gepäck drei Monate nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufbewahrungsfrist ohne<br />

Förmlichkeit bestmöglich zu verkaufen. Sie ist hierzu schon früher berechtigt, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Wert <strong>de</strong>s<br />

Gepäcks durch längeres Lagern unverhältnismäßig vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong> in keinem Verhältnis zu <strong>de</strong>n Lagerkosten<br />

stehen wür<strong>de</strong>. Die Eisenbahn hat <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Verkaufserlös nach Abzug <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

noch nicht bezahlten Kosten zur Verfügung zu stellen. Reicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Erlös zur Deckung dieser Beträge<br />

nicht aus, so ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> zur Nachzahlung <strong>de</strong>s unge<strong>de</strong>ckten Betrags verpflichtet. Die Eisenbahn<br />

hat <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n, wenn sich sein Aufenthalt ermitteln läßt, vom bevorstehen<strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>s<br />

Gepäcks zu benachrichtigen.<br />

V. Schlichtung<br />

§ 37<br />

Schlichtungsstelle<br />

(1) Zur Beilegung von Streitigkeiten aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen.<br />

(2) Eine Schlichtungsstelle ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e geeignet im Sinne von Absatz 1, wenn sie die Voraussetzungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Empfehlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission 98/257/EG vom 30. März 1998 betreffend die<br />

Grundsätze für Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten<br />

zuständig sind (ABl. EU Nr. L 115 S. 31), erfüllt und die folgen<strong>de</strong>n Grundsätze befolgt:<br />

1. Die Schlichtungsstelle muss unabhängig sein und hierdurch unparteiisches Han<strong>de</strong>ln sicherstellen;<br />

bei Kollegialentscheidungen kann die Unabhängigkeit durch eine paritätische Mitwirkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertreter von Verbrauchern und Unternehmen gewährleistet wer<strong>de</strong>n,<br />

2. die Beteiligten müssen Tatsachen und Bewertungen vorbringen können und rechtliches Gehör<br />

erhalten;<br />

3. die Schlichter und ihre Hilfspersonen müssen die Vertraulichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Informationen gewährleisten,<br />

von <strong>de</strong>nen sie im Schlichtungsverfahren Kenntnis erhalten;<br />

4. das Schlichtungsverfahren muss zügig durchgeführt wer<strong>de</strong>n;<br />

5. die Verfahrensregeln müssen für Interessierte zugänglich sein.<br />

Eine Schlichtungsstelle im Sinne von Absatz 1 kann auch eine verkehrsträgerübergreifen<strong>de</strong> Schlichtungsstelle<br />

sein.<br />

(3) Das Eisenbahnverkehrsunternehmen soll bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beantwortung einer Beschwer<strong>de</strong> auf die Möglichkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Schlichtung hinweisen und die Adressen geeigneter Schlichtungsstellen mitteilen.


Seite 108<br />

Nr. 600/Z <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 DES<br />

EUROPÄISCHEN PARLAMENTS<br />

UND DES RATES<br />

vom 23. Oktober 2007<br />

über die Rechte und Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrgäste im Eisenbahnverkehr<br />

(im Abdruck)<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


Seite 109<br />

VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES<br />

RATES<br />

vom 23. Oktober 2007<br />

über die Rechte und Pflichten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste im Eisenbahnverkehr<br />

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —<br />

gestützt auf <strong>de</strong>n Vertrag zur Gründung <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Gemeinschaft,insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf Artikel 71 Absatz<br />

1,<br />

auf Vorschlag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission,<br />

nach Stellungnahme <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1) ,<br />

nach Stellungnahme <strong>de</strong>s Ausschusses <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionen (2) ,<br />

gemäß <strong>de</strong>m Verfahren <strong>de</strong>s Artikels 251 <strong>de</strong>s Vertrags, aufgrund <strong>de</strong>s vom Vermittlungsausschuss am 31.<br />

Juli 2007 gebilligten gemeinsamen Entwurfs (3) ,<br />

in Erwägung nachstehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Grün<strong>de</strong>:<br />

(1) Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Verkehrspolitik ist es wichtig, die Nutzerrechte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste im<br />

Eisenbahnverkehr zu schützen und die Qualität und Effektivität <strong><strong>de</strong>r</strong> Schienenpersonenverkehrsdienste<br />

zu verbessern, um dazu beizutragen, <strong>de</strong>n Verkehrsanteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn im Vergleich zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Verkehrsträgern zu erhöhen.<br />

(2) In <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission „Verbraucherpolitische Strategie 2002-2006“ (4) ist das Ziel festgelegt,<br />

gemäß Artikel 153 Absatz 2 <strong>de</strong>s Vertrags ein hohes Verbraucherschutzniveau im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Verkehrs zu erreichen.<br />

(3) Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgast die schwächere Partei eines Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrags ist, sollten seine Rechte in<br />

dieser Hinsicht geschützt wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Zu <strong>de</strong>n Rechten <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzer von Eisenbahnverkehrsdiensten gehört das Erhalten von Informationen<br />

über <strong>de</strong>n Verkehrsdienst sowohl vor als auch während <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt. Wann immer möglich, sollten<br />

Eisenbahnunternehmen und Fahrkartenverkäufer diese Informationen im Voraus und so<br />

schnell wie möglich bereitstellen.<br />

(5) Ausführlichere Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für die Bereitstellung von Reiseinformationen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Technischen<br />

Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 2001/16/EG <strong>de</strong>s Europäischen<br />

Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 19. März 2001 über die Interoperabilität <strong>de</strong>s konventionellen<br />

Eisenbahnsystems (5) festgelegt.<br />

(6) Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Stärkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollte das bereits bestehen<strong>de</strong><br />

einschlägige internationale Regelwerk im Anhang A — Einheitliche Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n<br />

Vertrag über die internationale Eisenbahnbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Personen und Gepäck (CIV) zum<br />

Übereinkommen über <strong>de</strong>n internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980, geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

durch das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Übereinkommens über <strong>de</strong>n internationalen<br />

Eisenbahnverkehr vom 3. Juni 1999 (Protokoll 1999) — zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es ist jedoch wünschenswert, <strong>de</strong>n Anwendungsbereich dieser Verordnung auszuweiten und nicht<br />

nur die Fahrgäste im grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Eisenbahnverkehr, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch die Fahrgäste im<br />

inländischen Eisenbahnverkehr zu schützen.<br />

(7) Die Eisenbahnunternehmen sollten zusammenarbeiten, um <strong>de</strong>n Fahrgästen im Eisenbahnverkehr<br />

das Umsteigen zwischen Betreibern dadurch zu erleichtern, dass — wann immer möglich —<br />

Durchgangsfahrkarten angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />

(1) ABl. C 221 vom 8.9.2005, S. 8.<br />

(2) ABl. C 71 vom 22.3.2005, S. 26.<br />

(3) Stellungnahme <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 (ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 490),<br />

Gemeinsamer Standpunkt <strong>de</strong>s Rates vom 24. Juli 2006 (ABl. C 289 E vom 28.11.2006, S. 1), Standpunkt <strong>de</strong>s Eu-


Seite 110<br />

ropäischen Parlaments vom 18. Januar 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht), Legislative Entschließung<br />

<strong>de</strong>s Europäischen Parlaments vom 25. September 2007 und Beschluss <strong>de</strong>s Rates vom 26. September 2007.<br />

(4)<br />

ABl. C 137 vom 8.6.2002, S. 2.<br />

(5)<br />

ABl. L 110 vom 20.4.2001, S. 1. Zuletzt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch die Richtlinie 2007/32/EG <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission (ABl. L 141<br />

vom 2.6.2007, S. 63).


Seite 111<br />

(8) Die Bereitstellung von Informationen und Fahrkarten für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollte<br />

dadurch erleichtert wer<strong>de</strong>n, dass rechnergestützte Systeme an gemeinsamen Spezifikationen<br />

ausgerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

(9) Die Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reiseinformations- und Buchungssysteme sollte nach <strong>de</strong>n TSI erfolgen.<br />

(10) Schienenpersonenverkehrsdienste sollten <strong>de</strong>n Bürgern allgemein zugute kommen. Daher sollten<br />

Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unabhängig davon, ob<br />

die Ursache dafür eine Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, das Alter o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Faktoren sind, <strong>Bahn</strong>reisemöglichkeiten<br />

haben, die <strong>de</strong>nen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Bürger vergleichbar sind. Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität haben das gleiche Recht auf Freizügigkeit, Entscheidungsfreiheit<br />

und Nichtdiskriminierung wie alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bürger. Unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em sollte beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s darauf<br />

geachtet wer<strong>de</strong>n, dass Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

Informationen über die Zugänglichkeit von Eisenbahnverkehrsdiensten, über die Bedingungen für<br />

<strong>de</strong>n Zugang zu <strong>de</strong>n Fahrzeugen und über <strong><strong>de</strong>r</strong>en Ausstattung erhalten. Damit auch Fahrgäste mit<br />

eingeschränkter Sinneswahrnehmung bestmöglich über Verspätungen unterrichtet wer<strong>de</strong>n, sollten<br />

gegebenenfalls akustische und optische Systeme genutzt wer<strong>de</strong>n. Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

und Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten die Möglichkeit haben, Fahrkarten im Zug<br />

ohne Aufpreis zu kaufen.<br />

(11) Eisenbahnunternehmen und <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber sollten durch die Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> TSI für Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität die Bedürfnisse von Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und von Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigen, so dass entsprechend <strong>de</strong>n für das öffentliche<br />

Auftragswesen gelten<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft dafür gesorgt wird, dass die Zugänglichkeit<br />

zu allen baulichen Strukturen und zu allen Fahrzeugen durch die schrittweise Beseitigung<br />

physischer Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse und funktioneller Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen anlässlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Anschaffung neuen<br />

Materials sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von Bau- o<strong><strong>de</strong>r</strong> umfangreichen Renovierungsarbeiten gewährleistet<br />

ist.<br />

(12) Eisenbahnunternehmen sollten die Pflicht haben, hinsichtlich ihrer Haftung gegenüber Fahrgästen<br />

im Eisenbahnverkehr bei Unfällen versichert zu sein o<strong><strong>de</strong>r</strong> gleichwertige Vorkehrungen zu treffen.<br />

Die Min<strong>de</strong>stversicherungssumme für Eisenbahnunternehmen sollte künftig überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

(13) Die Stärkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechte auf Entschädigung und Hilfeleistung bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zugausfällen sollte auf <strong>de</strong>m Markt für Schienenpersonenverkehrsdienste zu größeren<br />

Anreizen zum Nutzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste führen.<br />

(14) Es ist wünschenswert, dass durch diese Verordnung ein System für die Entschädigung von Fahrgästen<br />

bei Verspätungen geschaffen wird, das mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Haftung <strong>de</strong>s Eisenbahnunternehmens verknüpft<br />

ist und auf <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Grundlage beruht wie das internationale System, das im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s COTIF, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong>de</strong>ssen Anhang betreffend die Fahrgastrechte (CIV), besteht.<br />

(15) Gewährt ein Mitgliedstaat Eisenbahnunternehmen eine Befreiung von dieser Verordnung, sollte<br />

er die Eisenbahnunternehmen anhalten, im Benehmen mit <strong>de</strong>n Fahrgastverbän<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

zur Entschädigung und Hilfeleistung bei größeren Störungen eines Schienenpersonenverkehrsdienstes<br />

zu treffen.<br />

(16) Es ist auch wünschenswert, für Unfallopfer und ihre Angehörigen kurzfristige finanzielle Härten<br />

unmittelbar nach einem Unfall zu mil<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

(17) Im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollten im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n staatlichen<br />

Stellen geeignete Maßnahmen ergriffen wer<strong>de</strong>n, um die persönliche Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste in<br />

<strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>höfen und in <strong>de</strong>n Zügen zu gewährleisten.<br />

(18) Die Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollten die Möglichkeit haben, hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> durch diese<br />

Verordnung begrün<strong>de</strong>ten Rechte und Pflichten bei je<strong>de</strong>m beteiligten Eisenbahnunternehmen eine<br />

Beschwer<strong>de</strong> einzureichen, auf die ihnen innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort erteilt<br />

wer<strong>de</strong>n muss.<br />

(19) Die Eisenbahnunternehmen sollten Qualitätsstandards für Schienenpersonenverkehrsdienste<br />

festlegen, anwen<strong>de</strong>n und überwachen.


Seite 112<br />

(20) Der Inhalt dieser Verordnung sollte im Hinblick auf die inflationsbezogene Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> darin<br />

genannten Beträge sowie die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die Informationsbereitstellung und die Qualität<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsdienste im Lichte <strong><strong>de</strong>r</strong> Marktentwicklungen ebenso überprüft wer<strong>de</strong>n wie im Lichte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Auswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung auf die Qualität <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsdienste.<br />

(21) Diese Verordnung sollte die Richtlinie 95/46/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates<br />

vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten und zum freien Datenverkehr (1) unberührt lassen.<br />

(1)<br />

ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31. Geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom<br />

31.10.2003, S. 1).<br />

(22) Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen festlegen und die zu<br />

ihrer Anwendung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Maßnahmen treffen. Die Sanktionen, zu <strong>de</strong>nen auch die Zahlung<br />

einer Entschädigung an die betreffen<strong>de</strong> Person gehören könnte, sollten wirksam, verhältnismäßig<br />

und abschreckend sein.<br />

(23) Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft und<br />

die Einführung von Fahrgastrechten, auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht<br />

wer<strong>de</strong>n können und daher besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen sind, kann die Gemeinschaft<br />

im Einklang mit <strong>de</strong>m in Artikel 5 <strong>de</strong>s Vertrags nie<strong><strong>de</strong>r</strong>gelegten Subsidiaritätsprinzip tätig<br />

wer<strong>de</strong>n. Entsprechend <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>mselben Artikel genannten Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Verhältnismäßigkeit<br />

geht diese Verordnung nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Maß hinaus.<br />

(24) Es ist ein Ziel dieser Verordnung, die Schienenpersonenverkehrsdienste in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft zu<br />

verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten <strong>de</strong>shalb die Möglichkeit haben, Ausnahmen für Dienste in<br />

Gebieten zu gewähren, bei <strong>de</strong>nen ein erheblicher Teil <strong>de</strong>s Dienstes außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft<br />

durchgeführt wird.<br />

(25) In einigen Mitgliedstaaten könnte es für die Eisenbahnunternehmen mit Schwierigkeiten verbun<strong>de</strong>n<br />

sein, sämtliche Bestimmungen dieser Verordnung ab ihrem Inkrafttreten anzuwen<strong>de</strong>n. Die<br />

Mitgliedstaaten sollten <strong>de</strong>shalb die Möglichkeit haben, vorübergehen<strong>de</strong> Ausnahmen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieser Verordnung auf inländische Schienenpersonenverkehrsdienste<br />

im Fernverkehr zu gewähren. Die vorübergehen<strong>de</strong> Ausnahme sollte sich jedoch we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

auf die Bestimmungen dieser Verordnung erstrecken, die Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität <strong>de</strong>n Zugang zu <strong>Bahn</strong>reisen gewähren, noch auf das Recht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen, die <strong>Bahn</strong>fahrkarten kaufen wollen, dies ohne unangemessene Schwierigkeiten zu tun,<br />

noch auf die Bestimmungen über die Haftung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnunternehmen im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n und ihrem Gepäck, das Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis, dass die Unternehmen ausreichend versichert<br />

sein müssen, und das Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis, dass diese Unternehmen geeignete Maßnahmen treffen,<br />

um die persönliche Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong>n in <strong>Bahn</strong>höfen und Zügen zu gewährleisten und Risiken<br />

zu steuern.<br />

(26) Schienenpersonenverkehrsdienste <strong>de</strong>s Stadtverkehrs, Vorortverkehrs o<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalverkehrs<br />

unterschei<strong>de</strong>n sich ihrer Art nach von Fernverkehrsdiensten. Die Mitgliedstaaten sollten <strong>de</strong>shalb<br />

die Möglichkeit haben, Ausnahmen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieser Verordnung —<br />

mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die für alle Schienenpersonenverkehrsdienste in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten<br />

Gemeinschaft gelten sollten —, für Schienenpersonenverkehrsdienste <strong>de</strong>s Stadtverkehrs,<br />

Vorortverkehrs o<strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalverkehrs zu gewähren.<br />

(27) Die zur Durchführung dieser Verordnung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Maßnahmen sollten gemäß <strong>de</strong>m Beschluss<br />

1999/468/EG <strong>de</strong>s Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Modalitäten für die Ausübung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (1) erlassen wer<strong>de</strong>n.<br />

(1)<br />

ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23. Geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch <strong>de</strong>n Beschluss 2006/512/EG (ABl. L 200 vom 22.7.2006, S.<br />

11).<br />

(28) Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Durchführungsmaßnahmen zu erlassen.<br />

Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite han<strong>de</strong>lt, die eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en Ergänzung durch Hinzufügung<br />

neuer nicht wesentlicher Bestimmungen bewirken, sind diese Maßnahmen nach <strong>de</strong>m Regelungsverfahren<br />

mit Kontrolle <strong>de</strong>s Artikels 5a <strong>de</strong>s Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen —


HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:<br />

Diese Verordnung enthält Vorschriften für<br />

Seite 113<br />

KAPITEL I<br />

ALLGEMEINES<br />

Artikel 1<br />

Gegenstand<br />

a) die von <strong>de</strong>n Eisenbahnunternehmen bereitzustellen<strong>de</strong>n Informationen, <strong>de</strong>n Abschluss von Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverträgen,<br />

die Ausgabe von Fahrkarten und die Umsetzung eines rechnergestützten Informations-<br />

und Buchungssystems für <strong>de</strong>n Eisenbahnverkehr,<br />

b) die Haftung von Eisenbahnunternehmen und ihre Versicherungspflicht gegenüber <strong>de</strong>n Fahrgästen<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Gepäck,<br />

c) die Pflichten von Eisenbahnunternehmen gegenüber <strong>de</strong>n Fahrgästen bei Verspätungen,<br />

d) <strong>de</strong>n Schutz von und Hilfeleistungen für Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter<br />

Mobilität,<br />

e) die Festlegung und Überwachung von Dienstqualitätsnormen, das Risikomanagement für die<br />

persönliche Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste und die Bearbeitung von Beschwer<strong>de</strong>n, und<br />

f) allgemeine Durchsetzungsvorschriften.<br />

Artikel 2<br />

Anwendungsbereich<br />

(1) Diese Verordnung gilt gemeinschaftsweit für alle Eisenbahnfahrten und -dienstleistungen, die von<br />

einem o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehreren nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 95/18/EG <strong>de</strong>s Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung<br />

von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen (2) genehmigten Eisenbahnunternehmen<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

(2)<br />

ABl. L 143 vom 27.6.1995, S. 70. Zuletzt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch die Richtlinie 2004/49/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments<br />

und <strong>de</strong>s Rates (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 44).<br />

(2) Diese Verordnung gilt nicht für Eisenbahnunternehmen und Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsleistungen, die keine<br />

Genehmigung gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 95/18/EG besitzen.<br />

(3) Mit <strong>de</strong>m Inkrafttreten dieser Verordnung gelten die Artikel 9, 11, 12 und 19, Artikel 20 Absatz 1<br />

und Artikel 26 gemeinschaftsweit für alle Schienenpersonenverkehrsdienste.<br />

(4) Mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> in Absatz 3 genannten Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat in transparenter<br />

und nicht diskriminieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Weise für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren, <strong><strong>de</strong>r</strong> zweimal um<br />

höchstens fünf Jahre verlängert wer<strong>de</strong>n kann, eine Ausnahme von <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen<br />

dieser Verordnung auf inländische Schienenpersonenverkehrsdienste gewähren.<br />

(5) Mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> in Absatz 3 genannten Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat Schienenpersonenverkehrsdienste<br />

<strong>de</strong>s Stadtverkehrs, Vorortverkehrs und Regionalverkehrs von <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung<br />

dieser Verordnung ausnehmen. Um zwischen Schienenpersonenverkehrsdiensten <strong>de</strong>s<br />

Stadtverkehrs, Vorortverkehrs und Regionalverkehrs zu unterschei<strong>de</strong>n, wen<strong>de</strong>n die Mitgliedstaaten<br />

die Definitionen an, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 91/440/EWG <strong>de</strong>s Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnunternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft (3) vorgesehen sind. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung<br />

dieser Definitionen stützen sich die Mitgliedstaaten auf folgen<strong>de</strong> Kriterien: Entfernung, Häufigkeit


Seite 114<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsdienste, Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> planmäßigen Halte, eingesetzte Fahrzeuge, Fahrkartenmo<strong>de</strong>lle,<br />

Schwankungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste bei Verkehrsdiensten innerhalb und außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hauptverkehrszeiten, Zug-Co<strong>de</strong>s und Fahrpläne.<br />

(3)<br />

ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 25. Zuletzt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch die Richtlinie 2006/103/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006,<br />

S. 344).<br />

(6) Ein Mitgliedstaat kann in transparenter und nicht diskriminieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Weise eine auf höchstens fünf<br />

Jahre befristete, aber verlängerbare Ausnahme von <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieser<br />

Verordnung auf bestimmte Verkehrsdienste o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrten gewähren, weil ein erheblicher Teil <strong>de</strong>s<br />

Verkehrsdienstes, <strong><strong>de</strong>r</strong> min<strong>de</strong>stens einen planmäßigen <strong>Bahn</strong>hofshalt umfasst, außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemeinschaft<br />

betrieben wird.<br />

(7) Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission von <strong>de</strong>n gemäß <strong>de</strong>n Absätzen 4, 5 und 6 gewährten<br />

Ausnahmen in Kenntnis. Die Kommission ergreift die geeigneten Maßnahmen, wenn sie <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung<br />

ist, dass eine solche Ausnahme nicht mit diesem Artikel im Einklang steht. Spätestens<br />

bis zum<br />

3. Dezember 2014 legt die Kommission <strong>de</strong>m Europäischen Parlament und <strong>de</strong>m Rat einen Bericht<br />

über die gemäß <strong>de</strong>n Absätzen 4, 5 und 6 gewährten Ausnahmen vor.<br />

Artikel 3<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausdruck:<br />

1. „Eisenbahnunternehmen“ ein Eisenbahnunternehmen im Sinne <strong>de</strong>s Artikels 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie<br />

2001/14/EG (1) sowie je<strong>de</strong>s öffentlich-rechtliche o<strong><strong>de</strong>r</strong> private Unternehmen, <strong>de</strong>ssen Tätigkeit im<br />

Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Gütern und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Personen besteht,<br />

wobei dieses Unternehmen die Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen<br />

ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen;<br />

2. „Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er“ das vertragliche Eisenbahnunternehmen, mit <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgast <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

geschlossen hat, o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Reihe aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnunternehmen, die auf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage dieses Vertrags haften;<br />

3. „ausführen<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er“ ein Eisenbahnunternehmen, das mit <strong>de</strong>m Fahrgast <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

nicht geschlossen hat, <strong>de</strong>m aber das vertragliche Eisenbahnunternehmen die Durchführung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Schiene ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise übertragen hat;<br />

4. „Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur“ je<strong>de</strong> Einrichtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> je<strong>de</strong>s Unternehmen gemäß Artikel 3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie<br />

91/440/EWG, die bzw. das insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für die Einrichtung und die Unterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrwege<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn o<strong><strong>de</strong>r</strong> von Teilen davon zuständig ist; dies kann auch <strong>de</strong>n Betrieb <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerungs-<br />

und Sicherheitssysteme <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur einschließen; mit <strong>de</strong>n bei einem Netz o<strong><strong>de</strong>r</strong> einem<br />

Teilnetz wahrzunehmen<strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>s Betreibers <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur können verschie<strong>de</strong>ne Einrichtungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen betraut wer<strong>de</strong>n;<br />

5. „<strong>Bahn</strong>hofsbetreiber“ eine Stelle in einem Mitgliedstaat, <strong><strong>de</strong>r</strong> die Verantwortung für die Leitung eines<br />

<strong>Bahn</strong>hofes übertragen wur<strong>de</strong> und bei <strong><strong>de</strong>r</strong> es sich um <strong>de</strong>n Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur han<strong>de</strong>ln<br />

kann;<br />

6. „Reiseveranstalter“ einen Veranstalter o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vermittler, <strong><strong>de</strong>r</strong> kein Eisenbahnunternehmen ist, im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Artikels 2 Nummern 2 und 3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 90/314/EWG (2) ;<br />

7. „Fahrkartenverkäufer“ je<strong>de</strong>n Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, <strong><strong>de</strong>r</strong> für ein Eisenbahnunternehmen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> für eigene Rechnung Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverträge schließt und Fahrkarten verkauft;<br />

8. „Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag“ einen Vertrag über die entgeltliche o<strong><strong>de</strong>r</strong> unentgeltliche Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zwischen<br />

einem Eisenbahnunternehmen o<strong><strong>de</strong>r</strong> einem Fahrkartenverkäufer und <strong>de</strong>m Fahrgast über<br />

die Durchführung einer o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrerer Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsleistungen;<br />

9. „Buchung“ eine in Papierform o<strong><strong>de</strong>r</strong> elektronisch erteilte Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsberechtigung aufgrund einer<br />

zuvor bestätigten personenbezogenen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvereinbarung;


Seite 115<br />

(1) Richtlinie 2001/14/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung<br />

von Fahrwegkapazität <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn und die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur<br />

(ABl. L 75 vom 15.3.2001, S. 29). Zuletzt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch die Richtlinie 2004/49/EG.<br />

(2) Richtlinie 90/314/EWG <strong>de</strong>s Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59).


Seite 116<br />

10. „Durchgangsfahrkarte“ eine o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere Fahrkarten, die einen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag für aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong><br />

durch ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere Eisenbahnunternehmen erbrachte Eisenbahnverkehrsdienste<br />

belegen;<br />

11. „inländischer Schienenpersonenverkehrsdienst“ einen Schienenpersonenverkehrsdienst, bei <strong>de</strong>m<br />

keine Grenze eines Mitgliedstaats überschritten wird;<br />

12. „Verspätung“ die Zeitdifferenz zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> planmäßigen Ankunftszeit <strong>de</strong>s Fahrgasts gemäß<br />

<strong>de</strong>m veröffentlichten Fahrplan und <strong>de</strong>m Zeitpunkt seiner tatsächlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> erwarteten Ankunft;<br />

13. „Zeitfahrkarte“ eine für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten gültige Fahrkarte, die es <strong>de</strong>m berechtigten<br />

Inhaber erlaubt, auf einer bestimmten Strecke o<strong><strong>de</strong>r</strong> in einem bestimmten Netz während<br />

eines festgelegten Zeitraums mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahn zu reisen;<br />

14. „rechnergestütztes Informations- und Buchungssystem für <strong>de</strong>n Eisenbahnverkehr“ ein rechnergestütztes<br />

System, das Informationen über alle von Eisenbahnunternehmen angebotenen Eisenbahnverkehrsdienste<br />

enthält; zu <strong>de</strong>n im System gespeicherten Informationen über Personenverkehrsdienste<br />

gehören<br />

a) die Fahrpläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Personenverkehrsdienste;<br />

b) die Verfügbarkeit von Plätzen auf Personenverkehrsdiensten;<br />

c) die Tarife und Son<strong><strong>de</strong>r</strong>bedingungen;<br />

d) die Zugänglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Züge für Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter<br />

Mobilität;<br />

e) die Möglichkeiten zur Vornahme von Buchungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Ausstellung von Fahrkarten<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchgangsfahrkarten, soweit einige o<strong><strong>de</strong>r</strong> alle dieser Möglichkeiten Benutzern zur<br />

Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n;<br />

15. „Person mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen“ o<strong><strong>de</strong>r</strong> „Person mit eingeschränkter Mobilität“ eine Person, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Mobilität<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Benutzung von Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

motorischen, dauerhaften o<strong><strong>de</strong>r</strong> zeitweiligen) Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, einer geistigen Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beeinträchtigung,<br />

wegen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgrund <strong>de</strong>s Alters eingeschränkt ist und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> für alle Fahrgäste bereitgestellten<br />

Dienstleistungen an die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bedürfnisse dieser Person erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t;<br />

16. „Allgemeine <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong>“ die in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Tarifen in je<strong>de</strong>m Mitgliedstaat rechtsgültigen Bedingungen <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers, die mit Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages <strong>de</strong>ssen Bestandteil gewor<strong>de</strong>n sind;<br />

17. „Fahrzeug“ Kraftfahrzeuge o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anhänger, die aus Anlass einer Personenbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

KAPITEL II<br />

BEFÖRDERUNGSVERTR<strong>AG</strong>, INFORMATIONEN UND FAHRKARTEN<br />

Artikel 4<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

Vorbehaltlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieses Kapitels unterliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschluss und die Ausführung eines<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrags sowie die Bereitstellung von Informationen und Fahrkarten <strong>de</strong>n Bestimmungen in<br />

Anhang I Titel II und III.


Seite 117<br />

Artikel 5<br />

Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Die Eisenbahnunternehmen ermöglichen <strong>de</strong>n Fahrgästen die Mitnahme von Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>n im Zug, gegebenenfalls<br />

gegen Entgelt, wenn sie leicht zu handhaben sind, dies <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Schienenverkehrsdienst<br />

nicht beeinträchtigt und in <strong>de</strong>n Fahrzeugen möglich ist.<br />

Artikel 6<br />

Ausschluss <strong>de</strong>s Rechtsverzichts und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsbeschränkung<br />

(1) Die Verpflichtungen gegenüber Fahrgästen gemäß dieser Verordnung dürfen — insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch<br />

abweichen<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> einschränken<strong>de</strong> Bestimmungen im Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag — nicht eingeschränkt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die Eisenbahnunternehmen können Vertragsbedingungen anbieten, die für <strong>de</strong>n Fahrgast günstiger<br />

sind als die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen.<br />

Artikel 7<br />

Informationspflicht betreffend die Einstellung von Schienenverkehrsdiensten<br />

Eisenbahnunternehmen o<strong><strong>de</strong>r</strong> gegebenenfalls die für einen gemeinwirtschaftlichen Vertrag zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n veröffentlichen Beschlüsse über die Einstellung von Schienenverkehrsdiensten auf angemessenem<br />

Wege vor <strong><strong>de</strong>r</strong>en Umsetzung.<br />

Artikel 8<br />

Reiseinformationen<br />

(1) Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Artikels 10 erteilen die Eisenbahnunternehmen und die Fahrkartenverkäufer,<br />

die für ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere Eisenbahnunternehmen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverträge anbieten, <strong>de</strong>m Fahrgast auf Anfrage<br />

min<strong>de</strong>stens die in Anhang II Teil I genannten Informationen zu <strong>de</strong>n Fahrten, für die das betreffen<strong>de</strong><br />

Eisenbahnunternehmen einen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag anbietet. Fahrkartenverkäufer, die für eigene Rechnung<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsverträge anbieten, und Reiseveranstalter erteilen diese Informationen, soweit sie verfügbar<br />

sind.<br />

(2) Die Eisenbahnunternehmen erteilen <strong>de</strong>m Fahrgast während <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt min<strong>de</strong>stens die in Anhang<br />

II Teil II genannten Informationen.<br />

(3) Die Informationen nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> am besten geeigneten Form zu erteilen.<br />

Dabei wird <strong>de</strong>n Bedürfnissen von Menschen mit einer Gehör- und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sehbeeinträchtigung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Aufmerksamkeit gewidmet.<br />

Artikel 9<br />

Verfügbarkeit von Fahrkarten, Durchgangsfahrkarten und Buchungen<br />

(1) Die Eisenbahnunternehmen und die Fahrkartenverkäufer bieten, soweit verfügbar, Fahrkarten,<br />

Durchgangsfahrkarten und Buchungen an.<br />

(2) Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Absatzes 4 bieten die Eisenbahnunternehmen <strong>de</strong>m Fahrgast über min<strong>de</strong>stens<br />

einen <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n Vertriebswege Fahrkarten an:<br />

a) an Fahrkartenschaltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenautomaten,<br />

b) über das Telefon, das Internet o<strong><strong>de</strong>r</strong> je<strong>de</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e in weitem Umfang verfügbare Informationstechnik,<br />

c) in <strong>de</strong>n Zügen.


Seite 118<br />

(3) Unbescha<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Absätze 4 und 5 bieten die Eisenbahnunternehmen für im Rahmen gemeinwirtschaftlicher<br />

Verträge geleistete Verkehrsdienste über min<strong>de</strong>stens einen <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n Vertriebswege<br />

Fahrkarten an:<br />

a) an Fahrkartenschaltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenautomaten,<br />

b) in <strong>de</strong>n Zügen.<br />

(4) Die Eisenbahnunternehmen bieten die Möglichkeit an, Fahrkarten für <strong>de</strong>n jeweiligen Verkehrsdienst<br />

im Zug zu erhalten, sofern dies nicht aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherheit, <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrugsbekämpfung, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reservierungspflicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus vertretbaren kommerziellen Grün<strong>de</strong>n eingeschränkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> abgelehnt wird.<br />

(5) Ist im Abfahrtsbahnhof kein Fahrkartenschalter o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenautomat vorhan<strong>de</strong>n, so wer<strong>de</strong>n<br />

die Fahrgäste im <strong>Bahn</strong>hof unterrichtet über<br />

a) die Möglichkeit, telefonisch, über das Internet o<strong><strong>de</strong>r</strong> im Zug eine Fahrkarte zu erwerben, und über<br />

die dafür gelten<strong>de</strong>n Verfahren,<br />

b) <strong>de</strong>n nächsten <strong>Bahn</strong>hof o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen Ort, an <strong>de</strong>m Fahrkartenschalter und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenautomaten<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Artikel 10<br />

Reiseinformations- und Buchungssysteme<br />

(1) Zur Erteilung von Informationen und zur Ausgabe von Fahrkarten gemäß dieser Verordnung nutzen<br />

die Eisenbahnunternehmen und die Fahrkartenverkäufer das rechnergestützte Informations- und<br />

Buchungssystem für <strong>de</strong>n Eisenbahnverkehr, das nach <strong>de</strong>n in diesem Artikel genannten Verfahren eingerichtet<br />

wird.<br />

(2) Die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 2001/16/EG<br />

wer<strong>de</strong>n für die Zwecke dieser Verordnung angewen<strong>de</strong>t.<br />

(3) Die Kommission erlässt bis zum 3. Dezember 2010 auf Vorschlag <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Eisenbahnagentur<br />

die TSI zu <strong>de</strong>n Telematikanwendungen für Fahrgäste. Diese TSI ermöglichen die Erteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

Anhang II genannten Informationen und die Ausgabe von Fahrkarten gemäß dieser Verordnung.<br />

(4) Die Eisenbahnunternehmen passen ihr rechnergestütztes Informations- und Buchungssystem für<br />

<strong>de</strong>n Eisenbahnverkehr gemäß <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n TSI dargelegten Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nissen entsprechend einem in <strong>de</strong>n TSI<br />

enthaltenen Einführungsplan an.<br />

(5) Vorbehaltlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 95/46/EG dürfen die Eisenbahnunternehmen und die Fahrkartenverkäufer<br />

keine personenbezogenen Informationen über Einzelbuchungen an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Eisenbahnunternehmen<br />

und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenverkäufer weitergeben.<br />

KAPITEL III<br />

HAFTUNG VON EISENBAHNUNTERNEHMEN FÜR FAHRGÄSTE UND DEREN GEPÄCK<br />

Artikel 11<br />

Haftung für Fahrgäste und Gepäck<br />

Vorbehaltlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieses Kapitels und unbescha<strong>de</strong>t gelten<strong><strong>de</strong>r</strong> nationaler Rechtsvorschriften,<br />

die Fahrgästen weitergehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>nsersatz gewähren, ist die Haftung von Eisenbahnunternehmen<br />

in Bezug auf Fahrgäste und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Gepäck in Anhang I Titel IV Kapitel I, III und IV sowie Titel VI und<br />

Titel VII<br />

geregelt.<br />

Artikel 12<br />

Versicherung


Seite 119<br />

(1) Die in Artikel 9 <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 95/18/EG festgelegte Pflicht bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Haftung für Fahrgäste ist<br />

als Pflicht eines Eisenbahnunternehmens zu verstehen, ausreichend versichert zu sein o<strong><strong>de</strong>r</strong> gleichwertige<br />

Vorkehrungen getroffen zu haben, um seine Haftung aufgrund dieser Verordnung zu <strong>de</strong>cken.<br />

(2) Die Kommission legt <strong>de</strong>m Europäischen Parlament und <strong>de</strong>m Rat bis zum 3. Dezember 2010 einen<br />

Bericht über die Festsetzung einer Min<strong>de</strong>stversicherungssumme für Eisenbahnunternehmen vor.<br />

Diesem Bericht wer<strong>de</strong>n gegebenenfalls geeignete Vorschläge o<strong><strong>de</strong>r</strong> Empfehlungen beigefügt.<br />

Artikel 13<br />

Vorschuss<br />

(1) Wird ein Fahrgast getötet o<strong><strong>de</strong>r</strong> verletzt, so zahlt das gemäß Anhang I Artikel 26 Absatz 5 haften<strong>de</strong><br />

Eisenbahnunternehmen unverzüglich, spätestens jedoch fünfzehn Tage nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Feststellung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

I<strong>de</strong>ntität <strong><strong>de</strong>r</strong> entschädigungsberechtigten natürlichen Person einen Vorschuss zur Deckung <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren<br />

wirtschaftlichen Bedürfnisse, und zwar im Verhältnis zur Schwere <strong>de</strong>s erlittenen Scha<strong>de</strong>ns.<br />

(2) Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Absatzes 1 beläuft sich dieser Vorschuss im To<strong>de</strong>sfall auf einen Betrag von<br />

min<strong>de</strong>stens 21 000 EUR je Fahrgast.<br />

(3) Der Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung dar und kann mit später auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage dieser<br />

Verordnung gezahlten Beträgen verrechnet wer<strong>de</strong>n; er kann jedoch nur in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Scha<strong>de</strong>n durch Vorsatz o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Fahrgasts verursacht wur<strong>de</strong>, o<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong>de</strong>nen die Person,<br />

die <strong>de</strong>n Vorschuss erhalten hat, keinen Entschädigungsanspruch hatte, zurückgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Artikel 14<br />

Bestreiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Haftung<br />

Selbst wenn das Eisenbahnunternehmen bestreitet, für Personenschä<strong>de</strong>n, die einem von ihm beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

Fahrgast entstan<strong>de</strong>n sind, zu haften, unternimmt es alle zumutbaren Bemühungen zur Unterstützung<br />

eines Fahrgastes, <strong><strong>de</strong>r</strong> gegenüber Dritten Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend macht.<br />

KAPITEL IV<br />

VERSPÄTUNGEN, VERPASSTE ANSCHLÜSSE UND ZUGAUSFÄLLE<br />

Artikel 15<br />

Haftung für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Zugausfälle<br />

Vorbehaltlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieses Kapitels ist die Haftung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnunternehmen für Verspätungen,<br />

verpasste Anschlüsse und Zugausfälle in Anhang I Titel IV Kapitel II geregelt.<br />

Artikel 16<br />

Erstattung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterreise mit geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Streckenführung<br />

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgast unverzüglich die Wahl<br />

zwischen<br />

a) <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstattung <strong>de</strong>s vollen Fahrpreises unter <strong>de</strong>n Bedingungen, zu <strong>de</strong>nen er entrichtet wur<strong>de</strong>, für<br />

<strong>de</strong>n Teil o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt, die nicht durchgeführt wur<strong>de</strong>n, und für <strong>de</strong>n Teil o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Teile,<br />

die bereits durchgeführt wur<strong>de</strong>n, wenn die Fahrt nach <strong>de</strong>n ursprünglichen Reiseplänen <strong>de</strong>s Fahrgasts<br />

sinnlos gewor<strong>de</strong>n ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt<br />

bei nächster Gelegenheit. Die Erstattung erfolgt unter <strong>de</strong>nselben Bedingungen wie<br />

die Entschädigung nach Artikel 17;<br />

b) <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterreise mit geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Streckenführung unter vergleichbaren<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; o<strong><strong>de</strong>r</strong>


Seite 120<br />

c) <strong><strong>de</strong>r</strong> Fortsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterreise mit geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Streckenführung unter vergleichbaren<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl <strong>de</strong>s<br />

Fahrgasts.<br />

Artikel 17<br />

Fahrpreisentschädigung<br />

(1) Ohne das Recht auf Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu verlieren, kann ein Fahrgast bei Verspätungen vom Eisenbahnunternehmen<br />

eine Fahrpreisentschädigung verlangen, wenn er zwischen <strong>de</strong>m auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte<br />

angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erlei<strong>de</strong>t, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel<br />

16 erfolgt ist. Die Min<strong>de</strong>stentschädigung bei Verspätungen beträgt<br />

a) 25 % <strong>de</strong>s Preises <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten;<br />

b) 50 % <strong>de</strong>s Preises <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte ab einer Verspätung von 120 Minuten.<br />

Fahrgäste, die eine Zeitfahrkarte besitzen und <strong>de</strong>nen während <strong><strong>de</strong>r</strong> Gültigkeitsdauer ihrer Zeitfahrkarte<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt Verspätungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zugausfälle wi<strong><strong>de</strong>r</strong>fahren, können angemessene Entschädigung gemäß<br />

<strong>de</strong>n Entschädigungsbedingungen <strong>de</strong>s Eisenbahnunternehmens verlangen. In <strong>de</strong>n Entschädigungsbedingungen<br />

wer<strong>de</strong>n die Kriterien zur Bestimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verspätung und für die Berechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung<br />

festgelegt.<br />

Die Entschädigung für eine Verspätung wird im Verhältnis zu <strong>de</strong>m Preis berechnet, <strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgast für<br />

<strong>de</strong>n verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat.<br />

Wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt abgeschlossen, so wird die Entschädigung<br />

für eine entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Hin- o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s<br />

halben entrichteten Fahrpreises berechnet. In gleicher Weise wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Preis für einen verspäteten Verkehrsdienst,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> im Rahmen eines sonstigen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrags mit mehreren aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong>n Teilstrecken<br />

angeboten wird, anteilig zum vollen Preis berechnet.<br />

Verspätungen, für die das Eisenbahnunternehmen nachweisen kann, dass sie außerhalb <strong>de</strong>s räumlichen<br />

Geltungsbereichs <strong>de</strong>s Vertrags zur Gründung <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Gemeinschaft eingetreten sind, wer<strong>de</strong>n<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verspätungsdauer nicht berücksichtigt.<br />

(2) Die Zahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung erfolgt innerhalb von einem Monat nach Einreichung <strong>de</strong>s Antrags<br />

auf Entschädigung. Die Entschädigung kann in Form von Gutscheinen und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Leistungen<br />

erfolgen, sofern <strong><strong>de</strong>r</strong>en Bedingungen (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e bezüglich <strong>de</strong>s Gültigkeitszeitraums und <strong>de</strong>s Zielorts)<br />

flexibel<br />

sind. Die Entschädigung erfolgt auf Wunsch <strong>de</strong>s Fahrgasts in Form eines Geldbetrags.<br />

(3) Der Entschädigungsbetrag darf nicht um Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanztransaktion wie Gebühren, Telefonkosten<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Porti gekürzt wer<strong>de</strong>n. Die Eisenbahnunternehmen dürfen Min<strong>de</strong>stbeträge festlegen, unterhalb<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en keine Entschädigungszahlungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Dieser Min<strong>de</strong>stbetrag darf höchstens<br />

4 EUR betragen.<br />

(4) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor <strong>de</strong>m Kauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte<br />

über eine Verspätung informiert wur<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine Verspätung aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fortsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise mit einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Verkehrsdienst o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Streckenführung<br />

weniger als 60 Minuten beträgt.<br />

Artikel 18<br />

Hilfeleistung<br />

(1) Bei einer Verspätung bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abfahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ankunft sind die Fahrgäste durch das Eisenbahnunternehmen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit<br />

zu unterrichten, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen.<br />

(2) Bei einer Verspätung nach Absatz 1 von mehr als 60 Minuten ist <strong>de</strong>n Fahrgästen Folgen<strong>de</strong>s kostenlos<br />

anzubieten:


Seite 121<br />

a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

im <strong>Bahn</strong>hof verfügbar o<strong><strong>de</strong>r</strong> vernünftigerweise lieferbar sind;<br />

b) die Unterbringung in einem Hotel o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitigen Unterkunft und die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zwischen<br />

<strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>hof und <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterkunft in Fällen, in <strong>de</strong>nen ein Aufenthalt von einer o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehreren<br />

Nächten notwendig wird o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird, sofern dies praktisch<br />

durchführbar ist;<br />

c) ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zug auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Strecke blockiert, die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vom Zug zum <strong>Bahn</strong>hof, zu einem alternativen<br />

Abfahrtsort o<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Zielort <strong>de</strong>s Verkehrsdienstes, sofern dies praktisch durchführbar ist.<br />

(3) Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes mehr, so organisiert das Eisenbahnunternehmen<br />

so rasch wie möglich einen alternativen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsdienst für die Fahrgäste.<br />

(4) Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage <strong>de</strong>s Fahrgasts auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte im jeweiligen<br />

Fall zu bestätigen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> ausgefallen ist.<br />

(5) Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Absätze 1, 2 und 3 richten die Eisenbahnunternehmen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Augenmerk<br />

auf die Bedürfnisse von Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

sowie etwaigen Begleitpersonen.<br />

KAPITEL V<br />

PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT<br />

Artikel 19<br />

Anspruch auf Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

(1) Die Eisenbahnunternehmen und die <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber stellen unter aktiver Beteiligung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertretungsorganisationen<br />

von Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

nicht diskriminieren<strong>de</strong> Zugangsregeln für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität auf.<br />

(2) Buchungen und Fahrkarten wer<strong>de</strong>n für Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter<br />

Mobilität ohne Aufpreis angeboten. Ein Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reiseveranstalter darf sich nicht weigern, eine Buchung einer Person mit einer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer<br />

Person mit eingeschränkter Mobilität zu akzeptieren o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihr eine Fahrkarte auszustellen, o<strong><strong>de</strong>r</strong> verlangen,<br />

dass sie von einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Person begleitet wird, es sei <strong>de</strong>nn, dies ist unbedingt erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, um <strong>de</strong>n in<br />

Absatz 1 genannten Zugangsregeln nachzukommen.<br />

Artikel 20<br />

Information von Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

(1) Auf Anfrage informieren die Eisenbahnunternehmen, die Fahrkartenverkäufer o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Reiseveranstalter<br />

Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität über die Zugänglichkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnverkehrsdienste und die Bedingungen für <strong>de</strong>n Zugang zu <strong>de</strong>n Fahrzeugen gemäß <strong>de</strong>n<br />

in Artikel<br />

19 Absatz 1 genannten Zugangsregeln und informieren die Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität über die Ausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeuge.<br />

(2) Macht ein Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> Reiseveranstalter von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausnahmeregelung nach Artikel 19 Absatz 2 Gebrauch, so informiert es/er die betroffene Person mit<br />

einer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Person mit eingeschränkter Mobilität auf Anfrage innerhalb von fünf Werktagen<br />

nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ablehnung einer Buchung o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausstellung eines Fahrscheins o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Auflage, von einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Person begleitet zu wer<strong>de</strong>n, schriftlich über die entsprechen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>.<br />

Artikel 21


Seite 122<br />

Zugänglichkeit<br />

(1) Die Eisenbahnunternehmen und <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber sorgen durch Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> TSI für Personen<br />

mit eingeschränkter Mobilität dafür, dass die <strong>Bahn</strong>höfe, die <strong>Bahn</strong>steige, die Fahrzeuge und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Einrichtungen für Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich<br />

sind.<br />

(2) Ist ein Zug o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein <strong>Bahn</strong>hof nicht mit Personal ausgestattet, bemühen sich die Eisenbahnunternehmen<br />

und die <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber nach besten Kräften, Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit<br />

eingeschränkter Mobilität die Fahrt mit <strong>de</strong>m Zug zu ermöglichen.<br />

Artikel 22<br />

Hilfeleistung an <strong>Bahn</strong>höfen<br />

(1) Unbescha<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugangsregeln nach Artikel 19 Absatz 1 hat <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber bei Abfahrt,<br />

Umsteigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ankunft einer Person mit einer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Person mit eingeschränkter Mobilität<br />

in einem mit Personal ausgestatteten <strong>Bahn</strong>hof für kostenlose Hilfeleistung in einer Weise zu sorgen,<br />

dass die Person in <strong>de</strong>n abfahren<strong>de</strong>n Verkehrsdienst einsteigen, zum Anschlussverkehrsdienst umsteigen<br />

und aus <strong>de</strong>m ankommen<strong>de</strong>n Verkehrsdienst aussteigen kann, für <strong>de</strong>n sie eine Fahrkarte erworben hat.<br />

(2) Die Mitgliedstaaten können für Personen, die einen Verkehrsdienst nutzen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Gegenstand eines<br />

im Einklang mit <strong>de</strong>m Gemeinschaftsrecht geschlossenen gemeinwirtschaftlichen Vertrags ist, eine<br />

Ausnahme von Absatz 1 vorsehen, sofern die zuständige Behör<strong>de</strong> alternative Einrichtungen geschaffen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelungen getroffen hat, die eine gleichwertige o<strong><strong>de</strong>r</strong> bessere Zugangsmöglichkeit zu <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsdiensten<br />

sicherstellen.<br />

(3) In einem nicht mit Personal ausgestatteten <strong>Bahn</strong>hof stellen das Eisenbahnunternehmen und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bahn</strong>hofsbetreiber sicher, dass unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> in Artikel 19 Absatz 1 genannten Zugangsregeln<br />

leicht zugängliche Informationen über die nächstgelegenen mit Personal ausgestatteten <strong>Bahn</strong>höfe und<br />

über direkt<br />

verfügbare Hilfeleistungen für Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

angezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Artikel 23<br />

Hilfeleistung im Zug<br />

Unbescha<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugangsregeln nach Artikel 19 Absatz 1 haben Eisenbahnunternehmen Personen mit<br />

Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Zug und während <strong>de</strong>s Ein- und Aussteigens<br />

kostenlos Hilfe zu leisten.<br />

Für die Zwecke dieses Artikels gelten als Hilfeleistung im Zug die Bemühungen um Hilfe nach besten<br />

Kräften, die einer Person mit einer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Person mit eingeschränkter Mobilität geleistet<br />

wird, damit diese im Zug Zugang zu <strong>de</strong>nselben Dienstleistungen hat wie die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrgäste, wenn die<br />

Person aufgrund ihrer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Einschränkung ihrer Mobilität nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage ist, diese<br />

Dienstleistung ohne frem<strong>de</strong> Hilfe und gefahrlos in Anspruch zu nehmen.<br />

Artikel 24<br />

Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen<br />

Die Eisenbahnunternehmen, <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber, Fahrkartenverkäufer und Reiseveranstalter arbeiten<br />

nach Maßgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Artikel 22 und 23 und <strong><strong>de</strong>r</strong> nachstehen<strong>de</strong>n Buchstaben bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Hilfeleistung für Personen<br />

mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zusammen:<br />

a) Die Hilfeleistung wird unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Voraussetzung erbracht, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hilfsbedarf einer Person <strong>de</strong>m<br />

Eisenbahnunternehmen, <strong>de</strong>m <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Fahrkartenverkäufer o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Reiseveranstalter,<br />

bei <strong>de</strong>m die Fahrkarte erworben wur<strong>de</strong>, spätestens 48 Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt,<br />

zu <strong>de</strong>m die Hilfeleistung benötigt wird, gemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Im Falle einer Mehrfahrtenkarte ist eine<br />

einzige Meldung ausreichend, sofern geeignete Informationen über <strong>de</strong>n Zeitplan für die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Fahrten vorgelegt wer<strong>de</strong>n.


Seite 123<br />

b) Die Eisenbahnunternehmen, <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber, Fahrkartenverkäufer o<strong><strong>de</strong>r</strong> Reiseveranstalter<br />

ergreifen alle erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Maßnahmen, um Meldungen <strong>de</strong>s Hilfsbedarfs entgegennehmen zu<br />

können.<br />

c) Ist keine Meldung nach Buchstabe a erfolgt, so bemühen sich das Eisenbahnunternehmen und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber nach besten Kräften, die Hilfeleistung so zu erbringen, dass die Person<br />

mit einer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Person mit eingeschränkter Mobilität ihre Reise durchführen<br />

kann.<br />

d) Unbescha<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Zuständigkeiten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Einrichtungen für Bereiche, die außerhalb <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>hofsgelän<strong>de</strong>s<br />

liegen, legt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e befugte Person Punkte innerhalb<br />

und außerhalb <strong>de</strong>s <strong>Bahn</strong>hofs fest, an <strong>de</strong>nen Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit<br />

eingeschränkter Mobilität ihre Ankunft am <strong>Bahn</strong>hof mel<strong>de</strong>n und gegebenenfalls Hilfe anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

können.<br />

e) Eine Hilfeleistung wird dann erbracht, wenn die Person mit einer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Person<br />

mit eingeschränkter Mobilität sich zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>m die Hilfeleistung erbringen<strong>de</strong>n Eisenbahnunternehmen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber festgelegten Zeitpunkt an <strong>de</strong>m festgelegten Ort einfin<strong>de</strong>t. Der<br />

festgelegte Zeitpunkt darf höchstens 60 Minuten vor <strong><strong>de</strong>r</strong> fahrplanmäßigen Abfahrtzeit o<strong><strong>de</strong>r</strong> vor<br />

<strong>de</strong>m Zeitpunkt liegen, zu <strong>de</strong>m alle Fahrgäste ersucht wer<strong>de</strong>n, anwesend zu sein. Wenn kein Zeitpunkt<br />

festgelegt wur<strong>de</strong>, zu <strong>de</strong>m die Person mit einer Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Person mit eingeschränkter<br />

Mobilität sich einfin<strong>de</strong>n soll, hat sich diese spätestens 30 Minuten vor <strong><strong>de</strong>r</strong> fahrplanmäßigen<br />

Abfahrtzeit o<strong><strong>de</strong>r</strong> vor <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m alle Fahrgäste ersucht wer<strong>de</strong>n, anwesend zu<br />

sein, an <strong>de</strong>m festgelegten Ort einzufin<strong>de</strong>n.<br />

Artikel 25<br />

Entschädigung für Mobilitätshilfen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstige spezielle Ausrüstungen<br />

Haftet das Eisenbahnunternehmen für <strong>de</strong>n vollständigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisen Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beschädigung<br />

von Mobilitätshilfen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen speziellen Ausrüstungen, die von Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Personen mit eingeschränkter Mobilität verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, so gilt keine Haftungsobergrenze.<br />

KAPITEL VI<br />

SICHERHEIT, BESCHWERDEN UND QUALITÄT DER VERKEHRSDIENSTE<br />

Artikel 26<br />

Persönliche Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste<br />

Im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n staatlichen Stellen ergreifen das Eisenbahnunternehmen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Infrastruktur und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich geeignete Maßnahmen,<br />

um die persönliche Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste in <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>höfen und in <strong>de</strong>n Zügen zu gewährleisten<br />

und Risikomanagement zu betreiben, und passen diese Maßnahmen an das von <strong>de</strong>n staatlichen Stellen<br />

festgelegte Sicherheitsniveau an. Sie arbeiten zusammen und tauschen Informationen über bewährte<br />

Verfahren zur Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Handlungen aus, die das Sicherheitsniveau beeinträchtigen können.<br />

Artikel 27<br />

Beschwer<strong>de</strong>n<br />

(1) Die Eisenbahnunternehmen richten ein Verfahren zur Beschwer<strong>de</strong>bearbeitung im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>n in dieser Verordnung festgelegten Rechten und Pflichten ein. Sie machen <strong>de</strong>n Fahrgästen<br />

in weitem Umfang bekannt, wie diese mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschwer<strong>de</strong>stelle in Verbindung treten können und welche<br />

Sprachen ihre Arbeitssprachen sind.<br />

(2) Der Fahrgast kann seine Beschwer<strong>de</strong> bei je<strong>de</strong>m beteiligten Eisenbahnunternehmen einreichen.<br />

Der Adressat <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschwer<strong>de</strong> gibt innerhalb eines Monats eine mit Grün<strong>de</strong>n versehene Antwort o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilt<br />

— in begrün<strong>de</strong>ten Fällen — <strong>de</strong>m Fahrgast mit, wann innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten<br />

ab <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m die Beschwer<strong>de</strong> vorgebracht wur<strong>de</strong>, mit einer Antwort zu rechnen ist.


Seite 124<br />

(3) Das Eisenbahnunternehmen veröffentlicht in seinem in Artikel 28 genannten jährlichen Geschäftsbericht<br />

die Zahl und die Art <strong><strong>de</strong>r</strong> eingegangenen und <strong><strong>de</strong>r</strong> bearbeiteten Beschwer<strong>de</strong>n, die Beantwortungsdauer<br />

und durchgeführte Abhilfemaßnahmen.<br />

Artikel 28<br />

Dienstqualitätsnormen<br />

(1) Die Eisenbahnunternehmen legen Dienstqualitätsnormen fest und wen<strong>de</strong>n ein Qualitätsmanagementsystem<br />

zur Aufrechterhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Dienstqualität an. Die Dienstqualitätsnormen haben min<strong>de</strong>stens<br />

die in Anhang III aufgeführten Bereiche abzu<strong>de</strong>cken.<br />

(2) Die Eisenbahnunternehmen überwachen die eigene Leistung anhand <strong><strong>de</strong>r</strong> Dienstqualitätsnormen.<br />

Die Eisenbahnunternehmen veröffentlichen jährlich zusammen mit ihrem Geschäftsbericht einen Bericht<br />

über die erreichte Dienstqualität. Die Berichte über die Dienstqualität sind auf <strong>de</strong>n Internetseiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnunternehmen<br />

zu veröffentlichen. Sie wer<strong>de</strong>n ferner über die Internetseite <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Eisenbahnagentur<br />

zugänglich gemacht.<br />

KAPITEL VII<br />

INFORMATION UND DURCHSETZUNG<br />

Artikel 29<br />

Information <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste über ihre Rechte<br />

(1) Beim Verkauf von Eisenbahnfahrkarten informieren Eisenbahnunternehmen, <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber<br />

und Reiseveranstalter die Fahrgäste über ihre aus dieser Verordnung erwachsen<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten.<br />

Um dieser Informationspflicht nachzukommen, können die Eisenbahnunternehmen, <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber<br />

und Reiseveranstalter eine Zusammenfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieser Verordnung verwen<strong>de</strong>n, die<br />

die Kommission in allen Amtssprachen <strong><strong>de</strong>r</strong> Organe <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union erstellt und ihnen zur Verfügung<br />

stellt.<br />

(2) Eisenbahnunternehmen und <strong>Bahn</strong>hofsbetreiber unterrichten die Fahrgäste im <strong>Bahn</strong>hof und im<br />

Zug angemessen über die Kontaktdaten <strong><strong>de</strong>r</strong> gemäß Artikel 30 von <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten benannten Stelle<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Stellen.<br />

Artikel 30<br />

Durchsetzung<br />

(1) Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Mitgliedstaat benennt eine o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehrere für die Durchsetzung dieser Verordnung zuständige<br />

Stellen. Je<strong>de</strong> dieser Stellen ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die<br />

Rechte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgäste gewahrt wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong> Stelle ist in Aufbau, Finanzierung, Rechtsstruktur und Entscheidungsfindung<br />

von <strong>de</strong>n Betreibern <strong><strong>de</strong>r</strong> Infrastruktur, <strong>de</strong>n Entgelt erheben<strong>de</strong>n Stellen, <strong>de</strong>n Zuweisungsstellen<br />

und <strong>de</strong>n<br />

Eisenbahnunternehmen unabhängig.<br />

Die Mitgliedstaaten teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission die gemäß diesem Absatz benannte Stelle o<strong><strong>de</strong>r</strong> benannten<br />

Stellen und ihre jeweiligen Zuständigkeiten mit.<br />

(2) Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrgast kann bei <strong><strong>de</strong>r</strong> geeigneten nach Absatz 1 benannten Stelle o<strong><strong>de</strong>r</strong> je<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

geeigneten von einem Mitgliedstaat benannten Stelle Beschwer<strong>de</strong> über einen mutmaßlichen Verstoß<br />

gegen diese Verordnung einreichen.<br />

Artikel 31<br />

Zusammenarbeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchsetzungsstellen<br />

Die in Artikel 30 genannten Durchsetzungsstellen tauschen Informationen über ihre Arbeit und Entscheidungsgrundsätze<br />

und -praktiken aus, um die Entscheidungsgrundsätze gemeinschaftsweit zu koordinieren.<br />

Die Kommission unterstützt sie bei dieser Aufgabe.


Seite 125<br />

KAPITEL VIII<br />

SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

Artikel 32<br />

Sanktionen<br />

Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen die zu ihrer<br />

Anwendung erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend<br />

sein. Die Mitgliedstaaten teilen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission diese Vorschriften und Maßnahmen bis zum 3.<br />

Juni 2010 mit und mel<strong>de</strong>n ihr spätere Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen unverzüglich.<br />

Artikel 33<br />

Anhänge<br />

Die Maßnahmen zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anhänge dieser Verordnung, mit Ausnahme <strong>de</strong>s Anhangs I, wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m in Artikel 35 Absatz 2 genannten<br />

Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.<br />

Artikel 34<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbestimmungen<br />

(1) Die zur Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Artikel 2, 10 und 12 erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Maßnahmen zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nicht<br />

wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Ergänzung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m in Artikel 35 Absatz<br />

2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.<br />

(2) Die Maßnahmen zur Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch inflationsbezogene<br />

Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> in ihr genannten Beträge, mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Beträge in Anhang I, wer<strong>de</strong>n<br />

nach <strong>de</strong>m in Artikel 35 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.<br />

Artikel 35<br />

Ausschussverfahren<br />

(1) Die Kommission wird von <strong>de</strong>m in Artikel 11a <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 91/440/EWG eingesetzten Ausschuss<br />

unterstützt.<br />

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 <strong>de</strong>s<br />

Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von <strong>de</strong>ssen Artikel 8.<br />

Artikel 36<br />

Berichterstattung<br />

Die Kommission erstattet <strong>de</strong>m Europäischen Parlament und <strong>de</strong>m Rat bis zum 3. Dezember 2012 über die<br />

Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Ergebnis, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Dienstqualitätsnormen,<br />

Bericht.<br />

Dem Bericht wer<strong>de</strong>n die gemäß dieser Verordnung sowie gemäß Artikel 10b <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie 91/440/EWG<br />

erteilten Informationen zugrun<strong>de</strong> gelegt. Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichenfalls wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Bericht geeignete Vorschläge<br />

beigefügt.<br />

Artikel 37<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union in<br />

Kraft.


Seite 126<br />

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in je<strong>de</strong>m Mitgliedstaat.<br />

Geschehen zu Straßburg am 23. Oktober 2007.<br />

Im Namen <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments Im Namen <strong>de</strong>s Rates<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />

H.-G. PÖTTERING M. LOBO ANTUNES


Seite 127<br />

ANHANG I<br />

Auszug aus <strong>de</strong>n einheitlichen Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n Vertrag über die internationale<br />

Eisenbahnbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Personen und Gepäck (CIV)<br />

Anhang A<br />

zum Übereinkommen über <strong>de</strong>n internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980,<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Übereinkommens<br />

über <strong>de</strong>n internationalen Eisenbahnverkehr<br />

TITEL II<br />

ABSCHLUSS UND AUSFÜHRUNG DES BEFÖRDERUNGSVERTR<strong>AG</strong>ES<br />

Artikel 6<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

(1) Durch <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er verpflichtet, <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n sowie gegebenenfalls<br />

Reisegepäck und Fahrzeuge zum Bestimmungsort zu beför<strong><strong>de</strong>r</strong>n und das Reisegepäck und die<br />

Fahrzeuge am Bestimmungsort auszuliefern.<br />

(2) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag ist in einem o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehreren Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweisen festzuhalten, die<br />

<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n auszuhändigen sind. Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Artikels 9 berührt jedoch das Fehlen, die Mangelhaftigkeit<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises we<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Bestand noch die Gültigkeit <strong>de</strong>s<br />

Vertrags, <strong><strong>de</strong>r</strong> weiterhin diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften unterliegt.<br />

(3) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweis dient bis zum Beweis <strong>de</strong>s Gegenteils als Nachweis für <strong>de</strong>n Abschluss<br />

und <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages.<br />

Artikel 7<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweis<br />

(1) Die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> bestimmen Form und Inhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweise<br />

sowie die Sprache und die Schriftzeichen, die beim Druck und beim Ausfüllen zu verwen<strong>de</strong>n sind.<br />

(2) In <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweis sind min<strong>de</strong>stens einzutragen:<br />

a) <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er;<br />

b) die Angabe, dass die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auch bei einer gegenteiligen Abmachung diesen Einheitlichen<br />

Rechtsvorschriften unterliegt; dies kann durch die Abkürzung CIV geschehen;<br />

c) je<strong>de</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Angabe, die notwendig ist, Abschluss und Inhalt <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages zu beweisen,<br />

und die es <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n erlaubt, die Rechte aus diesem Vertrag geltend zu machen.<br />

(3) Der Reisen<strong>de</strong> hat sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entgegennahme <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises zu vergewissern, ob<br />

dieser seinen Angaben gemäß ausgestellt ist.<br />

(4) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweis ist übertragbar, wenn er nicht auf <strong>de</strong>n Namen lautet und die Reise<br />

noch nicht angetreten ist.<br />

(5) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweis kann auch in elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen, die in<br />

lesbare Schriftzeichen umwan<strong>de</strong>lbar sind. Die zur Aufzeichnung und Verarbeitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Daten verwen<strong>de</strong>ten<br />

Verfahren müssen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Beweiskraft <strong>de</strong>s verkörperten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises,<br />

funktional gleichwertig sein.


Seite 128<br />

Artikel 8<br />

Zahlung und Erstattung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreises<br />

(1) Soweit zwischen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es vereinbart ist, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis<br />

im Voraus zu zahlen.<br />

(2) Die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> legen die Bedingungen fest, unter <strong>de</strong>nen ein Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis<br />

zu erstatten ist.<br />

Artikel 9<br />

Berechtigung zur Fahrt. Ausschluss von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

(1) Der Reisen<strong>de</strong> muss vom Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise an mit einem gültigen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweis versehen<br />

sein und ihn bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweise vorzeigen. Die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

können vorsehen,<br />

a) dass ein Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> keinen gültigen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweis vorzeigt, außer <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis<br />

einen Zuschlag zu zahlen hat;<br />

b) dass ein Reisen<strong><strong>de</strong>r</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> die sofortige Zahlung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreises o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Zuschlages<br />

verweigert, von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann;<br />

c) ob und unter welchen Bedingungen ein Zuschlag zu erstatten ist.<br />

(2) Die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> können vorsehen, dass Reisen<strong>de</strong>, die<br />

a) eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung <strong>de</strong>s Betriebes o<strong><strong>de</strong>r</strong> für die Sicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitreisen<strong>de</strong>n<br />

darstellen,<br />

b) die Mitreisen<strong>de</strong>n in unzumutbarer Weise belästigen,<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgeschlossen sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> unterwegs davon ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, und<br />

dass diese Personen keinen Anspruch auf Erstattung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreises und <strong><strong>de</strong>r</strong> Gepäckfracht<br />

haben.<br />

Artikel 10<br />

Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften<br />

Der Reisen<strong>de</strong> hat die zoll- o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften zu erfüllen.<br />

Artikel 11<br />

Ausfall und Verspätung eines Zuges. Anschlussversäumnis<br />

Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er hat gegebenenfalls <strong>de</strong>n Ausfall <strong>de</strong>s Zuges o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Versäumnis <strong>de</strong>s Anschlusses auf<br />

<strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweis zu bescheinigen.


Seite 129<br />

TITEL III<br />

BEFÖRDERUNG VON HANDGEPÄCK, TIEREN, REISEGEPÄCK UND FAHRZEUGEN<br />

K a p i t e l I<br />

Gemeinsame Bestimmungen<br />

Artikel 12<br />

Zugelassene Gegenstän<strong>de</strong> und Tiere<br />

(1) Der Reisen<strong>de</strong> darf leicht tragbare Gegenstän<strong>de</strong> (Handgepäck) und leben<strong>de</strong> Tiere gemäß <strong>de</strong>n<br />

Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> mitnehmen. Der Reisen<strong>de</strong> darf darüber hinaus sperrige Gegenstän<strong>de</strong><br />

gemäß <strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bestimmungen in <strong>de</strong>n Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> mitnehmen.<br />

Gegenstän<strong>de</strong> und Tiere, die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Reisen<strong>de</strong> behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> belästigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Schä<strong>de</strong>n verursachen<br />

können, dürfen nicht mitgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Der Reisen<strong>de</strong> kann Gegenstän<strong>de</strong> und Tiere gemäß <strong>de</strong>n Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

als Reisegepäck aufgeben.<br />

(3) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er kann aus Anlass einer Personenbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung Fahrzeuge gemäß <strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Bestimmungen in <strong>de</strong>n Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zulassen.<br />

(4) Die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck sowie in o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Fahrzeugen,<br />

die gemäß diesem Titel auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Schiene beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n, ist nur gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> Ordnung für die internationale<br />

Eisenbahnbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung gefährlicher Güter (RID) zugelassen.<br />

Artikel 13<br />

Nachprüfung<br />

(1) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist berechtigt, bei begrün<strong>de</strong>ter Vermutung einer Nichtbeachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

nachzuprüfen, ob die beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Gegenstän<strong>de</strong> (Handgepäck, Reisegepäck, Fahrzeuge<br />

einschließlich Ladung) und Tiere <strong>de</strong>n <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> entsprechen, wenn es die Gesetze<br />

und Vorschriften <strong>de</strong>s Staates, in <strong>de</strong>m die Nachprüfung stattfin<strong>de</strong>n soll, nicht verbieten. Der Reisen<strong>de</strong><br />

ist einzula<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachprüfung beizuwohnen. Erscheint er nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> ist er nicht zu erreichen, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er zwei unabhängige Zeugen beizuziehen.<br />

(2) Wird festgestellt, dass die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> nicht beachtet wur<strong>de</strong>n, so kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

vom Reisen<strong>de</strong>n die Zahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachprüfung verlangen.<br />

Artikel 14<br />

Erfüllung verwaltungsbehördlicher Vorschriften<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Gegenstän<strong>de</strong>n (Handgepäck, Reisegepäck, Fahrzeuge einschließlich Ladung)<br />

und Tieren aus Anlass seiner Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> die zoll- o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen verwaltungsbehördlichen<br />

Vorschriften zu erfüllen. Er hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung dieser Gegenstän<strong>de</strong> beizuwohnen, soweit die<br />

Gesetze und Vorschriften je<strong>de</strong>s Staates keine Ausnahme vorsehen.<br />

K a p i t e l II<br />

Handgepäck und Tiere<br />

Artikel 15<br />

Beaufsichtigung<br />

Das Handgepäck und mitgenommene Tiere sind vom Reisen<strong>de</strong>n zu beaufsichtigen.


Seite 130<br />

K a p i t e l III<br />

Reisegepäck<br />

Artikel 16<br />

Gepäckaufgabe<br />

(1) Die vertraglichen Pflichten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Reisegepäck sind in einem Gepäckschein<br />

festzuhalten, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n auszuhändigen ist.<br />

(2) Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Artikels 22 berührt das Fehlen, die Mangelhaftigkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust <strong>de</strong>s Gepäckscheins<br />

we<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Bestand noch die Gültigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinbarungen über die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Reisegepäcks,<br />

die weiterhin diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften unterliegen.<br />

(3) Der Gepäckschein dient bis zum Beweis <strong>de</strong>s Gegenteils als Nachweis für die Aufgabe <strong>de</strong>s Reisegepäcks<br />

und die Bedingungen seiner Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />

(4) Es wird bis zum Beweis <strong>de</strong>s Gegenteils vermutet, dass das Reisegepäck bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme<br />

durch <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er äußerlich in gutem Zustan<strong>de</strong> war und dass die Anzahl und die Masse <strong><strong>de</strong>r</strong> Gepäckstücke<br />

mit <strong>de</strong>n Angaben im Gepäckschein übereinstimmten.<br />

Artikel 17<br />

Gepäckschein<br />

(1) Die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> legen Form und Inhalt <strong>de</strong>s Gepäckscheins sowie die<br />

Sprache und die Schriftzeichen, die beim Druck und beim Ausfüllen zu verwen<strong>de</strong>n sind, fest. Artikel 7<br />

Absatz 5 gilt entsprechend.<br />

(2) In <strong>de</strong>n Gepäckschein sind min<strong>de</strong>stens einzutragen:<br />

a) <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er;<br />

b) die Angabe, dass die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auch bei einer gegenteiligen Abmachung diesen Einheitlichen<br />

Rechtsvorschriften unterliegt; dies kann durch die Abkürzung CIV geschehen;<br />

c) je<strong>de</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Angabe, die notwendig ist, die vertraglichen Pflichten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Reisegepäcks<br />

zu beweisen, und die es <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n erlaubt, die Rechte aus <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

geltend zu machen.<br />

(3) Der Reisen<strong>de</strong> hat sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entgegennahme <strong>de</strong>s Gepäckscheins zu vergewissern, ob dieser<br />

seinen Angaben gemäß ausgestellt ist.<br />

Artikel 18<br />

Abfertigung und Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

(1) Soweit die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> keine Ausnahme vorsehen, wird Reisegepäck<br />

nur gegen Vorzeigen eines min<strong>de</strong>stens bis zum Bestimmungsort <strong>de</strong>s Reisegepäcks gültigen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises<br />

abgefertigt. Im Übrigen erfolgt die Abfertigung <strong>de</strong>s Reisegepäcks nach <strong>de</strong>n am Aufgabeort<br />

gelten<strong>de</strong>n Vorschriften.<br />

(2) Lassen die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> die Annahme von Reisegepäck zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

ohne Vorzeigen eines Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises zu, so gelten hinsichtlich <strong>de</strong>s Reisegepäcks die Bestimmungen<br />

dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften über die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n sinngemäß<br />

für <strong>de</strong>n Absen<strong><strong>de</strong>r</strong> von Reisegepäck.<br />

(3) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er kann das Reisegepäck mit einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Zug o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsmittel<br />

und über einen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Weg beför<strong><strong>de</strong>r</strong>n, als sie vom Reisen<strong>de</strong>n benutzt wer<strong>de</strong>n.


Seite 131<br />

Artikel 19<br />

Zahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gepäckfracht<br />

Ist zwischen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es vereinbart, ist die Gepäckfracht bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufgabe zu zahlen.<br />

Artikel 20<br />

Kennzeichnung <strong>de</strong>s Reisegepäcks<br />

Der Reisen<strong>de</strong> hat auf je<strong>de</strong>m Gepäckstück, an gut sichtbarer Stelle, haltbar und <strong>de</strong>utlich anzugeben:<br />

a) seinen Namen und seine Anschrift,<br />

b) <strong>de</strong>n Bestimmungsort.<br />

Artikel 21<br />

Verfügungsrecht über das Reisegepäck<br />

(1) Wenn es die Umstän<strong>de</strong> gestatten und keine zoll- o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften<br />

entgegenstehen, kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> gegen Rückgabe <strong>de</strong>s Gepäckscheins und, wenn es die<br />

Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> vorsehen, gegen Vorzeigen <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises die<br />

Rückgabe <strong>de</strong>s Gepäcks am Aufgabeort verlangen.<br />

(2) Die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> können an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bestimmungen betreffend das Verfügungsrecht<br />

vorsehen, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Bestimmungsortes und allfällige damit zusammenhängen<strong>de</strong><br />

Kostenfolgen für <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n.<br />

Artikel 22<br />

Auslieferung<br />

(1) Das Reisegepäck wird gegen Rückgabe <strong>de</strong>s Gepäckscheins und gegen Zahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> gegebenenfalls<br />

die Sendung belasten<strong>de</strong>n Kosten ausgeliefert.<br />

Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber <strong>de</strong>s Gepäckscheins<br />

berechtigt ist, das Reisegepäck in Empfang zu nehmen.<br />

(2) Der Auslieferung an <strong>de</strong>n Inhaber <strong>de</strong>s Gepäckscheins stehen gleich eine gemäß <strong>de</strong>n am Bestimmungsort<br />

gelten<strong>de</strong>n Vorschriften erfolgte<br />

a) Übergabe <strong>de</strong>s Reisegepäcks an die Zoll- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerverwaltung in <strong><strong>de</strong>r</strong>en Abfertigungs- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerräumen,<br />

wenn diese nicht unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Obhut <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers stehen,<br />

b) Übergabe von leben<strong>de</strong>n Tieren an einen Dritten zur Verwahrung.<br />

(3) Der Inhaber <strong>de</strong>s Gepäckscheins kann am Bestimmungsort die Auslieferung <strong>de</strong>s Reisegepäcks<br />

verlangen, sobald die vereinbarte und die gegebenenfalls zur Abfertigung durch die Zoll- o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen<br />

Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Zeit abgelaufen ist.<br />

(4) Wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Gepäckschein nicht zurückgegeben, so braucht <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er das Reisegepäck nur<br />

<strong>de</strong>mjenigen auszuliefern, <strong><strong>de</strong>r</strong> seine Berechtigung nachweist; bei unzureichen<strong>de</strong>m Nachweis kann <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er eine Sicherheitsleistung verlangen.<br />

(5) Das Reisegepäck ist an <strong>de</strong>m Bestimmungsort auszuliefern, nach <strong>de</strong>m es abgefertigt wor<strong>de</strong>n ist.


Seite 132<br />

(6) Der Inhaber <strong>de</strong>s Gepäckscheins, <strong>de</strong>m das Reisegepäck nicht ausgeliefert wird, kann verlangen,<br />

dass ihm auf <strong>de</strong>m Gepäckschein Tag und Stun<strong>de</strong> bescheinigt wer<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>nen er die Auslieferung gemäß<br />

Absatz 3 verlangt hat.<br />

(7) Leistet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>m Verlangen <strong>de</strong>s Berechtigten, das Reisegepäck in seiner Gegenwart<br />

nachzuprüfen, um einen von ihm behaupteten Scha<strong>de</strong>n festzustellen, nicht Folge, so kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte<br />

die Annahme <strong>de</strong>s Reisegepäcks verweigern.<br />

(8) Im Übrigen erfolgt die Auslieferung <strong>de</strong>s Reisegepäcks gemäß <strong>de</strong>n am Bestimmungsort gelten<strong>de</strong>n<br />

Vorschriften.<br />

K a p i t e l IV<br />

Fahrzeuge<br />

Artikel 23<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

Die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bestimmungen über die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Fahrzeugen in <strong>de</strong>n Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

legen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Bedingungen für die Annahme zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, die Abfertigung,<br />

das Verla<strong>de</strong>n und die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, das Entla<strong>de</strong>n und die Auslieferung sowie die Verpflichtungen<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n fest.<br />

Artikel 24<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsschein<br />

(1) Die vertraglichen Pflichten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Fahrzeugen sind in einem Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsschein<br />

festzuhalten, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n auszuhändigen ist. Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsschein kann Teil <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n sein.<br />

(2) Die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bestimmungen über die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Fahrzeugen in <strong>de</strong>n Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

legen Form und Inhalt <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsscheins sowie die Sprache und die Schriftzeichen,<br />

die beim Druck und beim Ausfüllen zu verwen<strong>de</strong>n sind, fest. Artikel 7 Absatz 5 gilt entsprechend.<br />

(3) In <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsschein sind min<strong>de</strong>stens einzutragen:<br />

a) <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er;<br />

b) die Angabe, dass die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auch bei einer gegenteiligen Abmachung diesen Einheitlichen<br />

Rechtsvorschriften unterliegt; dies kann durch die Abkürzung CIV geschehen;<br />

c) je<strong>de</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Angabe, die notwendig ist, die vertraglichen Pflichten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrzeuge<br />

zu beweisen, und die es <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n erlaubt, die Rechte aus <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

geltend zu machen.<br />

(4) Der Reisen<strong>de</strong> hat sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entgegennahme <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsscheins zu vergewissern, ob<br />

dieser seinen Angaben gemäß ausgestellt ist.<br />

Artikel 25<br />

Anwendbares Recht<br />

Vorbehaltlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieses Kapitels gelten für Fahrzeuge die Bestimmungen <strong>de</strong>s Kapitels III<br />

über die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Reisegepäck.


Seite 133<br />

TITEL IV<br />

HAFTUNG DES BEFÖRDERERS<br />

K a p i t e l I<br />

Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisen<strong>de</strong>n<br />

Artikel 26<br />

Haftungsgrund<br />

(1) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er haftet für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> dadurch entsteht, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> durch einen<br />

Unfall im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Eisenbahnbetrieb während seines Aufenthaltes in <strong>de</strong>n Eisenbahnwagen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> beim Ein- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aussteigen getötet, verletzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonst in seiner körperlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> in seiner geistigen<br />

Gesundheit beeinträchtigt wird, unabhängig davon, welche Eisenbahninfrastruktur benutzt wird.<br />

(2) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist von dieser Haftung befreit,<br />

a) wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Unfall durch außerhalb <strong>de</strong>s Eisenbahnbetriebes liegen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong> verursacht wor<strong>de</strong>n<br />

ist und <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er diese Umstän<strong>de</strong> trotz Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Lage <strong>de</strong>s Falles gebotenen<br />

Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Folgen nicht abwen<strong>de</strong>n konnte;<br />

b) soweit <strong><strong>de</strong>r</strong> Unfall auf ein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n zurückzuführen ist;<br />

c) wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Unfall auf das Verhalten eines Dritten zurückzuführen ist und <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er dieses<br />

Verhalten trotz Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Lage <strong>de</strong>s Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>ssen Folgen nicht abwen<strong>de</strong>n konnte; ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur<br />

benutzt, gilt nicht als Dritter; Rückgriffsrechte bleiben unberührt.<br />

(3) Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Unfall auf das Verhalten eines Dritten zurückzuführen und ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gleichwohl<br />

von seiner Haftung nicht gemäß Absatz 2 Buchstabe c ganz befreit, so haftet er unter <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften voll, unbescha<strong>de</strong>t eines etwaigen Rückgriffsrechtes gegen<br />

<strong>de</strong>n Dritten.<br />

(4) Eine etwaige Haftung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers in <strong>de</strong>n in Absatz 1 nicht vorgesehenen Fällen wird durch<br />

diese Einheitlichen Rechtsvorschriften nicht berührt.<br />

(5) Wird eine Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, die Gegenstand eines einzigen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages ist, von aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong>n<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern ausgeführt, so haftet bei Tötung und Verletzung von Reisen<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong>jenige Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsleistung, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Unfall ereignet hat, gemäß Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

zu erbringen hatte. Wur<strong>de</strong> diese Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsleistung nicht vom Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n von einem ausführen<strong>de</strong>n<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er erbracht, haften bei<strong>de</strong> als Gesamtschuldner nach diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften.<br />

Artikel 27<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz bei Tötung<br />

(1) Bei Tötung <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n umfasst <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatz:<br />

a) die infolge <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>nen notwendigen Kosten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für die<br />

Überführung und die Bestattung;<br />

b) bei nicht sofortigem Eintritt <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s <strong>de</strong>n in Artikel 28 vorgesehenen Scha<strong>de</strong>nsersatz.<br />

(2) Haben durch <strong>de</strong>n Tod <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n Personen, <strong>de</strong>nen gegenüber er kraft Gesetzes unterhaltspflichtig<br />

war o<strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftig unterhaltspflichtig gewor<strong>de</strong>n wäre, <strong>de</strong>n Versorger verloren, so ist auch für<br />

diesen Verlust Ersatz zu leisten. Der Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch von Personen, <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> ohne<br />

gesetzliche Verpflichtung Unterhalt gewährt hat, richtet sich nach Lan<strong>de</strong>srecht.


Seite 134<br />

Artikel 28<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz bei Verletzung<br />

Bei Verletzung o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstiger Beeinträchtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> körperlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> geistigen Gesundheit <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />

umfasst <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatz:<br />

a) die notwendigen Kosten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Heilung und Pflege sowie für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung;<br />

b) <strong>de</strong>n Vermögensnachteil, <strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> durch gänzliche o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise Arbeitsunfähigkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

durch eine Vermehrung seiner Bedürfnisse erlei<strong>de</strong>t.<br />

Artikel 29<br />

Ersatz an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Personenschä<strong>de</strong>n<br />

Ob und inwieweit <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er bei Personenschä<strong>de</strong>n für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e als die in Artikel 27 und 28 vorgesehenen<br />

Schä<strong>de</strong>n Ersatz zu leisten hat, richtet sich nach Lan<strong>de</strong>srecht.<br />

Artikel 30<br />

Form und Höhe <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nsersatz bei Tötung und Verletzung<br />

(1) Der in Artikel 27 Absatz 2 und in Artikel 28 Buchstabe b vorgesehene Scha<strong>de</strong>nsersatz ist in Form<br />

eines Kapitalbetrages zu leisten. Ist jedoch nach Lan<strong>de</strong>srecht die Zuerkennung einer Rente zulässig, so<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatz in dieser Form geleistet, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> verletzte Reisen<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> die gemäß Artikel 27<br />

Absatz 2 Anspruchsberechtigten die Zahlung einer Rente verlangen.<br />

(2) Die Höhe <strong>de</strong>s gemäß Absatz 1 zu leisten<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>nsersatzes richtet sich nach Lan<strong>de</strong>srecht.<br />

Es gilt jedoch bei Anwendung dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften für je<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n eine Höchstgrenze<br />

von 175 000 Rechnungseinheiten für <strong>de</strong>n Kapitalbetrag o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine diesem Betrag entsprechen<strong>de</strong><br />

Jahresrente, sofern das Lan<strong>de</strong>srecht eine niedrigere Höchstgrenze vorsieht.<br />

Artikel 31<br />

An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsmittel<br />

(1) Die Bestimmungen über die Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisen<strong>de</strong>n sind, vorbehaltlich<br />

<strong>de</strong>s Absatzes 2, nicht auf Schä<strong>de</strong>n anzuwen<strong>de</strong>n, die während einer Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung entstehen, die gemäß<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag nicht auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Schiene erfolgt.<br />

(2) Wer<strong>de</strong>n jedoch Eisenbahnwagen auf einem Fährschiff beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t, so sind die Bestimmungen über<br />

die Haftung bei Tötung und Verletzung von Reisen<strong>de</strong>n auf die durch Artikel 26 Absatz 1 und Artikel 33<br />

Absatz 1 erfassten Schä<strong>de</strong>n anzuwen<strong>de</strong>n, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> durch Unfall im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m<br />

Eisenbahnbetrieb während seines Aufenthaltes in diesen Wagen, beim Einsteigen in die Wagen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

beim Aussteigen aus <strong>de</strong>n Wagen erlei<strong>de</strong>t.<br />

(3) Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnbetrieb infolge außeror<strong>de</strong>ntlicher Umstän<strong>de</strong> vorübergehend unterbrochen ist<br />

und die Reisen<strong>de</strong>n mit einem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsmittel beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n, haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gemäß<br />

diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften.<br />

K a p i t e l II<br />

Haftung bei Nichteinhaltung <strong>de</strong>s Fahrplans<br />

Artikel 32<br />

Haftung bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis<br />

(1) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er haftet <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> dadurch entsteht, dass die Reise<br />

wegen Ausfall, Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Versäumnis <strong>de</strong>s Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt wer<strong>de</strong>n


Seite 135<br />

kann o<strong><strong>de</strong>r</strong> dass unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist.<br />

Der Scha<strong>de</strong>nsersatz umfasst die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernachtung und mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Benachrichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> ihn erwarten<strong>de</strong>n Personen entstan<strong>de</strong>nen angemessenen Kosten.<br />

(2) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist von dieser Haftung befreit, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausfall, die Verspätung o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Anschlussversäumnis<br />

auf eine <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n Ursachen zurückzuführen ist:<br />

a) außerhalb <strong>de</strong>s Eisenbahnbetriebes liegen<strong>de</strong> Umstän<strong>de</strong>, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er trotz Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nach Lage <strong>de</strong>s Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Folgen er nicht abwen<strong>de</strong>n<br />

konnte,<br />

b) Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

c) Verhalten eines Dritten, das <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er trotz Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Lage <strong>de</strong>s Falles gebotenen<br />

Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ssen Folgen er nicht abwen<strong>de</strong>n konnte; ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Unternehmen,<br />

das dieselbe Eisenbahninfrastruktur benutzt, gilt nicht als Dritter; Rückgriffsrechte bleiben<br />

unberührt.<br />

(3) Ob und inwieweit <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e als die in Absatz 1 vorgesehenen Schä<strong>de</strong>n Ersatz zu<br />

leisten hat, richtet sich nach Lan<strong>de</strong>srecht. Artikel 44 bleibt unberührt.<br />

K a p i t e l III<br />

Haftung für Handgepäck, Tiere, Reisegepäck und Fahrzeuge<br />

ABSCHNITT 1<br />

H a n d g e p ä c k u n d T i e r e<br />

Artikel 33<br />

Haftung<br />

(1) Bei Tötung und Verletzung von Reisen<strong>de</strong>n haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er auch für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> durch<br />

gänzlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisen Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch Beschädigung von Sachen entsteht, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> an<br />

sich trägt o<strong><strong>de</strong>r</strong> als Handgepäck mit sich führt; dies gilt auch für Tiere, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong> mit sich führt.<br />

Artikel 26 fin<strong>de</strong>t entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />

(2) Im Übrigen haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er für Schä<strong>de</strong>n wegen gänzlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisen Verlusts o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wegen Beschädigung von Sachen, Handgepäck o<strong><strong>de</strong>r</strong> Tieren, zu <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beaufsichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reisen<strong>de</strong><br />

gemäß Artikel 15 verpflichtet ist, nur dann, wenn <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ein Verschul<strong>de</strong>n trifft. Die übrigen Artikel<br />

<strong>de</strong>s Titels IV, mit Ausnahme <strong>de</strong>s Artikels 51, und <strong><strong>de</strong>r</strong> Titel VI fin<strong>de</strong>n in diesem Fall keine Anwendung.<br />

Artikel 34<br />

Beschränkung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nsersatzes bei Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschädigung von Sachen<br />

Haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gemäß Artikel 33 Absatz 1, so hat er Scha<strong>de</strong>nsersatz bis zu einer Höchstgrenze<br />

von<br />

1 400 Rechnungseinheiten für je<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n zu leisten.<br />

Artikel 35<br />

Ausschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Haftung<br />

Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er haftet <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n gegenüber nicht für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> dadurch entsteht, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reisen<strong>de</strong> seinen Verpflichtungen gemäß <strong>de</strong>n zoll- o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften<br />

nicht nachgekommen ist.


Seite 136<br />

ABSCHNITT 2<br />

R e i s e g e p ä c k<br />

Artikel 36<br />

Haftungsgrund<br />

(1) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er haftet für <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> durch gänzlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisen Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch<br />

Beschädigung <strong>de</strong>s Reisegepäcks in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit von <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme durch <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er bis zur Auslieferung<br />

sowie durch verspätete Auslieferung entsteht.<br />

(2) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist von dieser Haftung befreit, soweit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust, die Beschädigung o<strong><strong>de</strong>r</strong> die verspätete<br />

Auslieferung durch ein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n, eine nicht vom Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er verschul<strong>de</strong>te Anweisung<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Mängel <strong>de</strong>s Reisegepäcks o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch Umstän<strong>de</strong> verursacht wor<strong>de</strong>n<br />

ist, welche <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er nicht vermei<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Folgen er nicht abwen<strong>de</strong>n konnte.<br />

(3) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist von dieser Haftung befreit, soweit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beschädigung aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

mit einer o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehreren <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n Tatsachen verbun<strong>de</strong>nen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gefahr entstan<strong>de</strong>n ist:<br />

a) Fehlen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Mängel <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpackung;<br />

b) natürliche Beschaffenheit <strong>de</strong>s Reisegepäcks;<br />

c) Aufgabe von Gegenstän<strong>de</strong>n als Reisegepäck, die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgeschlossen sind.<br />

Artikel 37<br />

Beweislast<br />

(1) Der Beweis, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust, die Beschädigung o<strong><strong>de</strong>r</strong> die verspätete Auslieferung durch eine <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

in Artikel 36 Absatz 2 erwähnten Tatsachen verursacht wor<strong>de</strong>n ist, obliegt <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er.<br />

(2) Legt <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er dar, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beschädigung nach <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Falles<br />

aus einer o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehreren <strong><strong>de</strong>r</strong> in Artikel 36 Absatz 3 erwähnten beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gefahren entstehen konnte,<br />

so wird vermutet, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n daraus entstan<strong>de</strong>n ist. Der Berechtigte hat jedoch das Recht,<br />

nachzuweisen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht ausschließlich aus einer dieser Gefahren entstan<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

Artikel 38<br />

Aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Wird eine Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, die Gegenstand eines einzigen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages ist, von mehreren aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong>n<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern durchgeführt, so tritt je<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er dadurch, dass er das Reisegepäck<br />

mit <strong>de</strong>m Gepäckschein o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Fahrzeug mit <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsschein übernimmt, hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

von Reisegepäck o<strong><strong>de</strong>r</strong> von Fahrzeugen in <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gepäckscheins<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsscheins ein und übernimmt die sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Verpflichtungen.<br />

In diesem Falle haftet je<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er für die Ausführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> ganzen Strecke<br />

bis zur Auslieferung.<br />

Artikel 39<br />

Ausführen<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

(1) Hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er die Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise einem ausführen<strong>de</strong>n<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er übertragen, gleichviel, ob er aufgrund <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages dazu berechtigt war o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nicht, so bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>nnoch für die gesamte Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung verantwortlich.<br />

(2) Alle für die Haftung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers maßgeblichen Bestimmungen dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften<br />

gelten auch für die Haftung <strong>de</strong>s ausführen<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers für die von ihm durchgeführte


Seite 137<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung. Artikel 48 und Artikel 52 sind anzuwen<strong>de</strong>n, wenn ein Anspruch gegen die Bediensteten und<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Personen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en sich <strong><strong>de</strong>r</strong> ausführen<strong>de</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bedient,<br />

geltend gemacht wird.<br />

(3) Eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Vereinbarung, wonach <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er Verpflichtungen übernimmt, die ihm nicht<br />

durch diese Einheitlichen Rechtsvorschriften auferlegt wer<strong>de</strong>n, o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Rechte verzichtet, die ihm durch<br />

diese Einheitlichen Rechtsvorschriften gewährt wer<strong>de</strong>n, berührt <strong>de</strong>n ausführen<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er nur, wenn<br />

er <strong>de</strong>m ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Unabhängig davon, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> ausführen<strong>de</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er eine<br />

solche Zustimmung erklärt hat, bleibt <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er an die sich aus einer solchen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Vereinbarung<br />

ergeben<strong>de</strong>n Verpflichtungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verzichtserklärungen gebun<strong>de</strong>n.<br />

(4) Wenn und soweit sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> ausführen<strong>de</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er haften, haften sie<br />

als Gesamtschuldner.<br />

(5) Der Gesamtbetrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung, <strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, <strong>de</strong>m ausführen<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

sowie ihren Bediensteten und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Personen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en sie sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

bedienen, erlangt wer<strong>de</strong>n kann, übersteigt nicht die in diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen<br />

Höchstbeträge.<br />

(6) Dieser Artikel lässt die Rechte <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers und <strong>de</strong>s ausführen<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers, untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rückgriff zu nehmen, unberührt.<br />

Artikel 40<br />

Vermutung für <strong>de</strong>n Verlust<br />

(1) Der Berechtigte kann ein Gepäckstück ohne weiteren Nachweis als verloren betrachten, wenn es<br />

nicht binnen 14 Tagen, nach<strong>de</strong>m seine Auslieferung gemäß Artikel 22 Absatz 3 verlangt wur<strong>de</strong>, ausgeliefert<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu seiner Verfügung bereitgestellt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

(2) Wird ein für verloren gehaltenes Gepäckstück binnen einem Jahr nach <strong>de</strong>m Verlangen auf Auslieferung<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgefun<strong>de</strong>n, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>n Berechtigten zu benachrichtigen, wenn seine<br />

Anschrift bekannt ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> sich ermitteln lässt.<br />

(3) Der Berechtigte kann binnen 30 Tagen nach Empfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachricht gemäß Absatz 2 verlangen,<br />

dass ihm das Gepäckstück ausgeliefert wird. In diesem Fall hat er die Kosten für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />

Gepäckstückes vom Aufgabeort bis zum Ort zu zahlen, an <strong>de</strong>m das Gepäckstück ausgeliefert wird, und<br />

die erhaltene Entschädigung, gegebenenfalls abzüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> in dieser Entschädigung enthaltenen Kosten,<br />

zurückzuzahlen. Er behält jedoch seine Ansprüche auf Entschädigung wegen verspäteter Auslieferung<br />

gemäß Artikel 43.<br />

(4) Wird das wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufgefun<strong>de</strong>ne Gepäckstück nicht binnen <strong><strong>de</strong>r</strong> in Absatz 3 vorgesehenen Frist zurückverlangt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> wird es später als ein Jahr nach <strong>de</strong>m Verlangen auf Auslieferung wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufgefun<strong>de</strong>n,<br />

so verfügt <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er darüber gemäß <strong>de</strong>n am Ort, an <strong>de</strong>m sich das Gepäckstück befin<strong>de</strong>t, gelten<strong>de</strong>n<br />

Gesetzen und Vorschriften.<br />

Artikel 41<br />

Entschädigung bei Verlust<br />

(1) Bei gänzlichem o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisem Verlust <strong>de</strong>s Reisegepäcks hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ohne weiteren<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz zu zahlen:<br />

a) wenn die Höhe <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns nachgewiesen ist, eine Entschädigung in dieser Höhe, die jedoch<br />

80 Rechnungseinheiten je fehlen<strong>de</strong>s Kilogramm Bruttomasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> 1 200 Rechnungseinheiten je<br />

Gepäckstück nicht übersteigt;<br />

b) wenn die Höhe <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns nicht nachgewiesen ist, eine Pauschalentschädigung von 20<br />

Rechnungseinheiten je fehlen<strong>de</strong>s Kilogramm Bruttomasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> von 300 Rechnungseinheiten je<br />

Gepäckstück.


Seite 138<br />

Die Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung, je fehlen<strong>de</strong>s Kilogramm o<strong><strong>de</strong>r</strong> je Gepäckstück, wird in <strong>de</strong>n Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

festgelegt.<br />

(2) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er hat außer<strong>de</strong>m Gepäckfracht und sonstige im Zusammenhang mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong>de</strong>s verlorenen Gepäckstückes gezahlte Beträge sowie bereits entrichtete Zölle und Verbrauchsabgaben<br />

zu erstatten.<br />

Artikel 42<br />

Entschädigung bei Beschädigung<br />

(1) Bei Beschädigung <strong>de</strong>s Reisegepäcks hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ohne weiteren Scha<strong>de</strong>nsersatz eine<br />

Entschädigung zu zahlen, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Wertmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Reisegepäcks entspricht.<br />

(2) Die Entschädigung übersteigt nicht,<br />

a) wenn das gesamte Reisegepäck durch die Beschädigung entwertet ist, <strong>de</strong>n Betrag, <strong><strong>de</strong>r</strong> bei gänzlichem<br />

Verlust zu zahlen wäre;<br />

b) wenn nur ein Teil <strong>de</strong>s Reisegepäcks durch die Beschädigung entwertet ist, <strong>de</strong>n Betrag, <strong><strong>de</strong>r</strong> bei<br />

Verlust <strong>de</strong>s entwerteten Teiles zu zahlen wäre.<br />

Artikel 43<br />

Entschädigung bei verspäteter Auslieferung<br />

(1) Bei verspäteter Auslieferung <strong>de</strong>s Reisegepäcks hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er für je angefangene 24 Stun<strong>de</strong>n<br />

seit <strong>de</strong>m Verlangen auf Auslieferung, höchstens aber für 14 Tage, zu zahlen:<br />

a) wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte nachweist, dass daraus ein Scha<strong>de</strong>n, einschließlich einer Beschädigung,<br />

entstan<strong>de</strong>n ist, eine Entschädigung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns bis zu einem Höchstbetrag von<br />

0,80 Rechnungseinheiten je Kilogramm Bruttomasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> von 14 Rechnungseinheiten je Stück<br />

<strong>de</strong>s verspätet ausgelieferten Reisegepäcks;<br />

b) wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte nicht nachweist, dass daraus ein Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, eine Pauschalentschädigung<br />

von 0,14 Rechnungseinheiten je Kilogramm Bruttomasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> von 2,80 Rechnungseinheiten<br />

je Stück <strong>de</strong>s verspätet ausgelieferten Reisegepäcks.<br />

Die Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung, je Kilogramm o<strong><strong>de</strong>r</strong> je Gepäckstück, wird in <strong>de</strong>n Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

festgelegt.<br />

(2) Bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>s Reisegepäcks wird die Entschädigung gemäß Absatz 1 nicht neben<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung gemäß Artikel 41 geleistet.<br />

(3) Bei teilweisem Verlust <strong>de</strong>s Reisegepäcks wird die Entschädigung gemäß Absatz 1 für <strong>de</strong>n nicht<br />

verlorenen Teil geleistet.<br />

(4) Bei einer Beschädigung <strong>de</strong>s Reisegepäcks, die nicht Folge <strong><strong>de</strong>r</strong> verspäteten Auslieferung ist, wird<br />

die Entschädigung gemäß Absatz 1 gegebenenfalls neben <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung gemäß Artikel 42 geleistet.<br />

(5) In keinem Fall ist die Entschädigung gemäß Absatz 1 zuzüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigungen gemäß<br />

Artikel 41 und 42 insgesamt höher als die Entschädigung bei gänzlichem Verlust <strong>de</strong>s Reisegepäcks.<br />

ABSCHNITT 3<br />

F a h r z e u g e<br />

Artikel 44


Seite 139<br />

Entschädigung bei Verspätung<br />

(1) Wird ein Fahrzeug aus einem vom Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er zu vertreten<strong>de</strong>n Umstand verspätet verla<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wird es verspätet ausgeliefert, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte nachweist, dass daraus ein<br />

Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, eine Entschädigung zu zahlen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Betrag <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis nicht übersteigt.<br />

(2) Ergibt sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verladung aus einem vom Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er zu vertreten<strong>de</strong>n Umstand eine Verspätung<br />

und verzichtet <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte <strong>de</strong>shalb auf die Durchführung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages, so wird<br />

ihm <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis erstattet. Weist er nach, dass aus dieser Verspätung ein Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n<br />

ist, so kann er außer<strong>de</strong>m eine Entschädigung verlangen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Betrag <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis nicht übersteigt.<br />

Artikel 45<br />

Entschädigung bei Verlust<br />

Bei gänzlichem o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisem Verlust eines Fahrzeugs wird die <strong>de</strong>m Berechtigten für <strong>de</strong>n nachgewiesenen<br />

Scha<strong>de</strong>n zu zahlen<strong>de</strong> Entschädigung nach <strong>de</strong>m Zeitwert <strong>de</strong>s Fahrzeugs berechnet. Sie beträgt<br />

höchstens<br />

8 000 Rechnungseinheiten. Ein Anhänger gilt mit o<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne Ladung als ein selbstständiges Fahrzeug.<br />

Artikel 46<br />

Haftung hinsichtlich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Gegenstän<strong>de</strong><br />

(1) Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> im Fahrzeug untergebrachten Gegenstän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gegenstän<strong>de</strong>, die sich in<br />

Behältnissen (z. B. Gepäckbehältern o<strong><strong>de</strong>r</strong> Skiboxen) befin<strong>de</strong>n, die fest am Fahrzeug angebracht sind,<br />

haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er nur für Schä<strong>de</strong>n, die auf sein Verschul<strong>de</strong>n zurückzuführen sind. Die Gesamtentschädigung<br />

beträgt höchstens 1 400 Rechnungseinheiten.<br />

(2) Für Gegenstän<strong>de</strong>, die außen am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Behältnisse gemäß<br />

Absatz 1, haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er nur, wenn nachgewiesen wird, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n auf eine Handlung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Unterlassung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers zurückzuführen ist, die entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicht, einen solchen Scha<strong>de</strong>n<br />

herbeizuführen, o<strong><strong>de</strong>r</strong> leichtfertig und in <strong>de</strong>m Bewusstsein begangen wur<strong>de</strong>, dass ein solcher Scha<strong>de</strong>n mit<br />

Wahrscheinlichkeit eintreten wer<strong>de</strong>.<br />

Artikel 47<br />

Anwendbares Recht<br />

Vorbehaltlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge die Bestimmungen <strong>de</strong>s Abschnitts<br />

2 über die Haftung für Reisegepäck.<br />

K a p i t e l IV<br />

Gemeinsame Bestimmungen<br />

Artikel 48<br />

Verlust <strong>de</strong>s Rechtes auf Haftungsbeschränkung<br />

Die in diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Haftungsbeschränkungen sowie die Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>srechtes, die <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>nsersatz auf einen festen Betrag begrenzen, fin<strong>de</strong>n keine<br />

Anwendung, wenn nachgewiesen wird, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n auf eine Handlung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlassung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers<br />

zurückzuführen ist, die entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicht, einen solchen Scha<strong>de</strong>n herbeizuführen, o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

leichtfertig und in <strong>de</strong>m Bewusstsein begangen wur<strong>de</strong>, dass ein solcher Scha<strong>de</strong>n mit Wahrscheinlichkeit<br />

eintreten wer<strong>de</strong>.


Seite 140<br />

Artikel 49<br />

Umrechnung und Verzinsung<br />

(1) Müssen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung in ausländischer Währung ausgedrückte Beträge<br />

umgerechnet wer<strong>de</strong>n, so sind sie nach <strong>de</strong>m Kurs am Tag und am Ort <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung<br />

umzurechnen.<br />

(2) Der Berechtigte kann auf die Entschädigung Zinsen in Höhe von fünf Prozent jährlich beanspruchen,<br />

und zwar vom Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Reklamation gemäß Artikel 55 o<strong><strong>de</strong>r</strong>, wenn keine Reklamation vorangegangen<br />

ist, vom Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Klageerhebung an.<br />

(3) Für Entschädigungen gemäß Artikel 27 und 28 laufen jedoch die Zinsen erst von <strong>de</strong>m Tag an, an<br />

<strong>de</strong>m die für die Bemessung <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschädigung maßgeben<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> eingetreten sind,<br />

wenn dieser Tag später liegt als <strong><strong>de</strong>r</strong>jenige <strong><strong>de</strong>r</strong> Reklamation o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Klageerhebung.<br />

(4) Bei Reisegepäck können die Zinsen nur beansprucht wer<strong>de</strong>n, wenn die Entschädigung 16 Rechnungseinheiten<br />

je Gepäckschein übersteigt.<br />

(5) Legt <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er bei Reisegepäck die zur abschließen<strong>de</strong>n Behandlung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reklamation erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Belege nicht innerhalb einer ihm gestellten angemessenen Frist vor, so ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Zinsen vom Ablauf dieser Frist an bis zur Übergabe dieser Belege gehemmt.<br />

Artikel 50<br />

Haftung bei nuklearem Ereignis<br />

Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> ihm gemäß diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften obliegen<strong>de</strong>n Haftung befreit,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n durch ein nukleares Ereignis verursacht wor<strong>de</strong>n ist und wenn gemäß <strong>de</strong>n Gesetzen<br />

und Vorschriften eines Staates über die Haftung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Kernenergie <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber einer<br />

Kernanlage o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine ihm gleichgestellte Person für diesen Scha<strong>de</strong>n haftet.<br />

Artikel 51<br />

Personen, für die <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er haftet<br />

Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er haftet für seine Bediensteten und für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en er sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bedient, soweit diese Bediensteten und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen<br />

han<strong>de</strong>ln. Die Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahninfrastruktur, auf <strong><strong>de</strong>r</strong> die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung erfolgt, gelten als<br />

Personen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung bedient.<br />

Artikel 52<br />

Sonstige Ansprüche<br />

(1) In allen Fällen, auf die diese Einheitlichen Rechtsvorschriften Anwendung fin<strong>de</strong>n, kann gegen<br />

<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ein Anspruch auf Scha<strong>de</strong>nsersatz, auf welchem Rechtsgrund er auch beruht, nur unter<br />

<strong>de</strong>n Voraussetzungen und Beschränkungen dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Das Gleiche gilt für Ansprüche gegen die Bediensteten und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Personen, für die <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

gemäß Artikel 51 haftet.


Seite 141<br />

TITEL V<br />

HAFTUNG DES REISENDEN<br />

Artikel 53<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Haftungsgrün<strong>de</strong><br />

Der Reisen<strong>de</strong> haftet <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er für je<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n,<br />

a) <strong><strong>de</strong>r</strong> dadurch entsteht, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, die sich für ihn<br />

ergeben<br />

1. aus <strong>de</strong>n Artikeln 10, 14 und 20,<br />

2. aus <strong>de</strong>n beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bestimmungen über die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Fahrzeugen in <strong>de</strong>n Allgemeinen<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

3. aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Ordnung für die internationale Eisenbahnbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung gefährlicher Güter (RID), o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

b) <strong><strong>de</strong>r</strong> durch Gegenstän<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Tiere verursacht wird, die er mitnimmt,<br />

sofern er nicht beweist, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n auf Umstän<strong>de</strong> zurückzuführen ist, die er trotz Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

von einem gewissenhaften Reisen<strong>de</strong>n gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Sorgfalt nicht vermei<strong>de</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Folgen er nicht<br />

abwen<strong>de</strong>n konnte. Diese Bestimmung berührt nicht die Haftung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers nach Artikel 26 und 33<br />

Absatz 1.<br />

TITEL VI<br />

GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN<br />

Artikel 54<br />

Feststellung eines teilweisen Verlustes o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Beschädigung<br />

(1) Wird ein teilweiser Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Beschädigung eines unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Obhut <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

Gegenstan<strong>de</strong>s (Reisegepäck, Fahrzeug) vom Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er ent<strong>de</strong>ckt o<strong><strong>de</strong>r</strong> vermutet o<strong><strong>de</strong>r</strong> vom Berechtigten<br />

behauptet, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er je nach Art <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>s Gegenstan<strong>de</strong>s<br />

und, soweit möglich, das Ausmaß und die Ursache <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns sowie <strong>de</strong>n Zeitpunkt seines Entstehens<br />

unverzüglich und, wenn möglich, in Gegenwart <strong>de</strong>s Berechtigten in einer Tatbestandsaufnahme festzuhalten.<br />

(2) Dem Berechtigten ist eine Abschrift <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatbestandsaufnahme unentgeltlich auszuhändigen.<br />

(3) Erkennt <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte die Feststellungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatbestandsaufnahme nicht an, so kann er<br />

verlangen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Zustand <strong>de</strong>s Reisegepäcks o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Fahrzeugs sowie die Ursache und <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns von einem durch die Parteien <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein Gericht bestellten<br />

Sachverständigen festgestellt wer<strong>de</strong>n. Das Verfahren richtet sich nach <strong>de</strong>n Gesetzen und Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s Staates, in <strong>de</strong>m die Feststellung erfolgt.<br />

Artikel 55<br />

Reklamationen<br />

(1) Reklamationen betreffend die Haftung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers bei Tötung und Verletzung von Reisen<strong>de</strong>n<br />

sind schriftlich an <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er zu richten, gegen <strong>de</strong>n Ansprüche gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

können. Im Falle einer Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, die Gegenstand eines einzigen Vertrags war und von aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong>n<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern ausgeführt wur<strong>de</strong>, können Reklamationen auch an <strong>de</strong>n ersten o<strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

sowie an <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gerichtet wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> im Staat <strong>de</strong>s Wohnsitzes o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s gewöhnlichen<br />

Aufenthaltes <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n seine Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Zweignie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstelle<br />

hat, durch die <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag geschlossen wor<strong>de</strong>n ist.


Seite 142<br />

(2) Die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Reklamationen aus <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag sind schriftlich an <strong>de</strong>n in Artikel 56<br />

Absätze 2 und 3 genannten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er zu richten.<br />

(3) Die Belege, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte <strong><strong>de</strong>r</strong> Reklamation beigeben will, sind im Original o<strong><strong>de</strong>r</strong> in Abschrift,<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers in gehörig beglaubigter Form, vorzulegen. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reklamation<br />

kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er die Rückgabe <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises, <strong>de</strong>s Gepäckscheins und <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsscheins<br />

verlangen.<br />

Artikel 56<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n können<br />

(1) Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Haftung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers bei Tötung und Verletzung von<br />

Reisen<strong>de</strong>n können nur gegen einen gemäß Artikel 26 Absatz 5 haftbaren Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gerichtlich geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Vorbehaltlich <strong>de</strong>s Absatzes 4 können sonstige Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages<br />

nur gegen <strong>de</strong>n ersten, <strong>de</strong>n letzten o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>njenigen Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er geltend gemacht wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ausgeführt hat, in <strong>de</strong>ssen Verlauf die <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Tatsache<br />

eingetreten ist.<br />

(3) Ist bei Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen durch aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong><strong>de</strong>r</strong> zur Auslieferung verpflichtete<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er mit seiner Zustimmung im Gepäckschein o<strong><strong>de</strong>r</strong> im Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsschein eingetragen, können<br />

Ansprüche gemäß Absatz 2 auch dann gegen ihn gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, wenn er das Gepäck<br />

nicht erhalten o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Fahrzeug nicht übernommen hat.<br />

(4) Ansprüche auf Erstattung von Beträgen, die aufgrund <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrages gezahlt wor<strong>de</strong>n<br />

sind, können gegen <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Betrag erhoben hat,<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> gegen <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, zu <strong>de</strong>ssen Gunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag erhoben wor<strong>de</strong>n ist.<br />

(5) Im Wege <strong><strong>de</strong>r</strong> Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>klage o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Einre<strong>de</strong> können Ansprüche auch gegen einen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en als die<br />

in <strong>de</strong>n Absätzen 2 und 4 genannten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, wenn sich die Klage auf <strong>de</strong>nselben<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag grün<strong>de</strong>t.<br />

(6) Soweit diese Einheitlichen Rechtsvorschriften auf <strong>de</strong>n ausführen<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er Anwendung fin<strong>de</strong>n,<br />

können die Ansprüche auch gegen ihn gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

(7) Hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Kläger die Wahl unter mehreren Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern, so erlischt sein Wahlrecht, sobald die Klage<br />

gegen einen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er erhoben ist; dies gilt auch, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Kläger die Wahl zwischen einem o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

mehreren Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern und einem ausführen<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er hat.<br />

Artikel 58<br />

Erlöschen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansprüche bei Tötung und Verletzung<br />

(1) Alle Ansprüche <strong>de</strong>s Berechtigten aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Haftung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers bei Tötung und Verletzung<br />

von Reisen<strong>de</strong>n sind erloschen, wenn er <strong>de</strong>n Unfall <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n nicht spätestens zwölf Monate,<br />

nach<strong>de</strong>m er vom Scha<strong>de</strong>n Kenntnis erlangt hat, einem <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er anzeigt, bei <strong>de</strong>nen die Reklamation<br />

gemäß Artikel 55 Absatz 1 eingereicht wer<strong>de</strong>n kann. Zeigt <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>n Unfall<br />

mündlich an, so hat dieser ihm über die mündliche Anzeige eine Bestätigung auszustellen.<br />

(2) Die Ansprüche erlöschen jedoch nicht, wenn<br />

a) <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> in Absatz 1 vorgesehenen Frist eine Reklamation an einen <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

Artikel 55 Absatz 1 genannten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gerichtet hat;<br />

b) <strong><strong>de</strong>r</strong> haftbare Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> in Absatz 1 vorgesehenen Frist auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Weise vom<br />

Unfall <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n Kenntnis erhalten hat;<br />

c) infolge von Umstän<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m Berechtigten nicht zuzurechnen sind, <strong><strong>de</strong>r</strong> Unfall nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />

rechtzeitig angezeigt wor<strong>de</strong>n ist;<br />

d) <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte nachweist, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Unfall durch ein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers verursacht<br />

wor<strong>de</strong>n ist.


Seite 143<br />

Artikel 59<br />

Erlöschen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansprüche bei Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Reisegepäck<br />

(1) Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme <strong>de</strong>s Reisegepäcks durch <strong>de</strong>n Berechtigten sind alle Ansprüche gegen <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

aus <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag bei teilweisem Verlust, Beschädigung o<strong><strong>de</strong>r</strong> verspäteter Auslieferung<br />

erloschen.<br />

(2) Die Ansprüche erlöschen jedoch nicht:<br />

a) bei teilweisem Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei Beschädigung, wenn<br />

1. <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beschädigung vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme <strong>de</strong>s Reisegepäcks durch <strong>de</strong>n Berechtigten<br />

gemäß Artikel 54 festgestellt wor<strong>de</strong>n ist;<br />

2. die Feststellung, die gemäß Artikel 54 hätte erfolgen müssen, nur durch Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers unterblieben ist;<br />

b) bei äußerlich nicht erkennbarem Scha<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> erst nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme <strong>de</strong>s Reisegepäcks durch<br />

<strong>de</strong>n Berechtigten festgestellt wor<strong>de</strong>n ist, wenn er<br />

1. die Feststellung gemäß Artikel 54 sofort nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Ent<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns und spätestens<br />

drei Tage nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme <strong>de</strong>s Reisegepäcks verlangt und<br />

2. außer<strong>de</strong>m beweist, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernahme durch <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslieferung entstan<strong>de</strong>n ist;<br />

c) bei verspäteter Auslieferung, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte binnen 21 Tagen seine Rechte gegen einen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> in Artikel 56 Absatz 3 genannten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er geltend gemacht hat;<br />

d) wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechtigte nachweist, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n auf ein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers zurückzuführen<br />

ist.<br />

Artikel 60<br />

Verjährung<br />

(1) Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Haftung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ers bei Tötung und Verletzung von<br />

Reisen<strong>de</strong>n verjähren:<br />

a) Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n: in drei Jahren, gerechnet vom ersten Tag nach <strong>de</strong>m Unfall;<br />

b) Ansprüche <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Berechtigten: in drei Jahren, gerechnet vom ersten Tag nach <strong>de</strong>m Tod<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n, spätestens aber in fünf Jahren, gerechnet vom ersten Tag nach <strong>de</strong>m Unfall.<br />

(2) An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Ansprüche aus <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist<br />

beträgt jedoch zwei Jahre bei Ansprüchen wegen eines Scha<strong>de</strong>ns, <strong><strong>de</strong>r</strong> auf eine Handlung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Unterlassung<br />

zurückzuführen ist, die entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicht, einen solchen Scha<strong>de</strong>n herbeizuführen, o<strong><strong>de</strong>r</strong> leichtfertig<br />

und in <strong>de</strong>m Bewusstsein begangen wur<strong>de</strong>, dass ein solcher Scha<strong>de</strong>n mit Wahrscheinlichkeit eintreten<br />

wer<strong>de</strong>.<br />

(3) Die Verjährung gemäß Absatz 2 beginnt bei Ansprüchen<br />

a) auf Entschädigung wegen gänzlichen Verlustes mit <strong>de</strong>m vierzehnten Tag nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Frist<br />

gemäß Artikel 22 Absatz 3;<br />

b) auf Entschädigung wegen teilweisen Verlustes, Beschädigung o<strong><strong>de</strong>r</strong> verspäteter Auslieferung mit<br />

<strong>de</strong>m Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslieferung;


Seite 144<br />

c) in allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Fällen mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Ablaufes<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungsdauer <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsausweises.<br />

Der als Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong> Verjährung bezeichnete Tag ist in keinem Fall in <strong><strong>de</strong>r</strong> Frist inbegriffen.<br />

(4) […]<br />

(5) […]<br />

(6) Im Übrigen gilt für die Hemmung und die Unterbrechung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verjährung Lan<strong>de</strong>srecht.<br />

TITEL VII<br />

BEZIEHUNGEN DER BEFÖRDERER UNTEREINANDER<br />

Artikel 61<br />

Aufteilung <strong>de</strong>s Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreises<br />

(1) Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er hat <strong>de</strong>n beteiligten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern <strong>de</strong>n ihnen zukommen<strong>de</strong>n Anteil am Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis<br />

zu zahlen, <strong>de</strong>n er erhoben hat o<strong><strong>de</strong>r</strong> hätte erheben müssen. Die Art und Weise <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlung<br />

wird durch Vereinbarungen zwischen <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern geregelt.<br />

(2) Artikel 6 Absatz 3, Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 25 gelten auch für die Beziehungen zwischen<br />

aufeinan<strong><strong>de</strong>r</strong>folgen<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern.<br />

Artikel 62<br />

Rückgriffsrecht<br />

(1) Hat ein Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er gemäß diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften eine Entschädigung gezahlt,<br />

so steht ihm ein Rückgriffsrecht gegen die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, die an <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung beteiligt gewesen sind,<br />

gemäß <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen zu:<br />

a) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n verursacht hat, haftet ausschließlich dafür;<br />

b) haben mehrere Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n verursacht, so haftet je<strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n von ihm verursachten<br />

Scha<strong>de</strong>n; ist eine Zuordnung nicht möglich, so wird die Entschädigung unter <strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern<br />

gemäß Buchstabe c aufgeteilt;<br />

c) kann nicht bewiesen wer<strong>de</strong>n, welcher <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n verursacht hat, wird die Entschädigung<br />

auf sämtliche Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er aufgeteilt, mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen, die beweisen, dass<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>n nicht von ihnen verursacht wor<strong>de</strong>n ist; die Aufteilung erfolgt im Verhältnis <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n<br />

Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern zustehen<strong>de</strong>n Anteile am Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis.<br />

(2) Bei Zahlungsunfähigkeit eines dieser Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er wird <strong><strong>de</strong>r</strong> auf ihn entfallen<strong>de</strong>, aber von ihm nicht<br />

gezahlte Anteil unter allen an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern, die an <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung beteiligt gewesen sind, im Verhältnis<br />

<strong>de</strong>s ihnen zustehen<strong>de</strong>n Anteils am Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspreis aufgeteilt.<br />

Artikel 63<br />

Rückgriffsverfahren<br />

(1) Ein Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, gegen <strong>de</strong>n gemäß Artikel 62 Rückgriff genommen wird, kann die Rechtmäßigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> durch <strong>de</strong>n Rückgriff nehmen<strong>de</strong>n Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er geleisteten Zahlung nicht bestreiten, wenn die Entschädigung<br />

gerichtlich festgesetzt wor<strong>de</strong>n ist, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>m erstgenannten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er durch gehörige Streitverkündung<br />

die Möglichkeit gegeben war, <strong>de</strong>m Rechtsstreit beizutreten. Das Gericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptsache<br />

bestimmt die Fristen für die Streitverkündung und für <strong>de</strong>n Beitritt.


Seite 145<br />

(2) Der Rückgriff nehmen<strong>de</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er hat sämtliche Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, mit <strong>de</strong>nen er sich nicht gütlich geeinigt<br />

hat, mit ein und <strong><strong>de</strong>r</strong>selben Klage zu belangen; an<strong><strong>de</strong>r</strong>nfalls erlischt das Rückgriffsrecht gegen die<br />

nicht belangten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er.<br />

3) Das Gericht hat in ein und <strong>de</strong>mselben Urteil über alle Rückgriffe, mit <strong>de</strong>nen es befasst ist, zu<br />

entschei<strong>de</strong>n.<br />

(4) Der Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er, <strong><strong>de</strong>r</strong> sein Rückgriffsrecht gerichtlich geltend machen will, kann seinen Anspruch<br />

vor <strong>de</strong>m zuständigen Gericht <strong>de</strong>s Staates erheben, in <strong>de</strong>m einer <strong><strong>de</strong>r</strong> beteiligten Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er seine Hauptnie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Zweignie<strong><strong>de</strong>r</strong>lassung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstelle hat, durch die <strong><strong>de</strong>r</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag<br />

geschlossen wor<strong>de</strong>n ist.<br />

(5) Ist die Klage gegen mehrere Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er zu erheben, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong> klagen<strong>de</strong> Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>er die Wahl<br />

unter <strong>de</strong>n gemäß Absatz 4 zuständigen Gerichten.<br />

(6) Rückgriffsverfahren dürfen nicht in das Entschädigungsverfahren einbezogen wer<strong>de</strong>n, das <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aus <strong>de</strong>m Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsvertrag Berechtigte angestrengt hat.<br />

Artikel 64<br />

Vereinbarungen über <strong>de</strong>n Rückgriff<br />

Den Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ern steht es frei, untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinbarungen zu treffen, die von <strong>de</strong>n Artikeln 61 und 62<br />

abweichen.


Seite 146<br />

ANHANG II<br />

VON EISENBAHNUNTERNEHMEN UND/ODER FAHRKARTENVERKÄUFERN ANZUGEBENDE<br />

MINDESTINFORMATIONEN<br />

Teil I: Informationen vor Fahrtantritt<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

Fahrpläne und Bedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt mit <strong><strong>de</strong>r</strong> kürzesten Fahrtzeit<br />

Fahrpläne und Bedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt zum günstigsten Fahrpreis<br />

Zugänglichkeit, Zugangsbedingungen und Verfügbarkeit von Einrichtungen für Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Zug<br />

Zugänglichkeit und Zugangsbedingungen für Fahrgäste, die Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> mitführen<br />

Verfügbarkeit von Sitzen in Raucher- und Nichtraucherzonen, erster und zweiter Klasse sowie Liege- und<br />

Schlafwagen<br />

Aktivitäten, die voraussichtlich zu Störungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verspätungen von Verkehrsdiensten führen<br />

Verfügbarkeit von Dienstleistungen im Zug<br />

Verfahren zur Anzeige <strong>de</strong>s Gepäckverlusts<br />

Beschwer<strong>de</strong>verfahren<br />

Teil II: Informationen während <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrt<br />

Dienstleistungen im Zug<br />

Nächster Haltebahnhof<br />

Verspätungen<br />

Wichtigste Anschlussverbindungen<br />

Sicherheit<br />

ANHANG III<br />

MINDESTNORMEN FÜR DIE QUALITÄT DER DIENSTE<br />

Informationen und Fahrkarten<br />

Pünktlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verkehrsdienste, allgemeine Grundsätze für die Bewältigung von Betriebsstörungen<br />

Zugausfälle<br />

Sauberkeit <strong>de</strong>s Fahrzeugmaterials und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>hofseinrichtungen (Luftqualität in <strong>de</strong>n Wagen, Hygiene <strong><strong>de</strong>r</strong> sanitären<br />

Einrichtungen usw.)<br />

Befragung zur Kun<strong>de</strong>nzufrie<strong>de</strong>nheit<br />

Beschwer<strong>de</strong>bearbeitung, Erstattungen und Ausgleichszahlungen bei Nichterfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Dienstqualitätsnormen<br />

Hilfeleistung für Personen mit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität


Seite 147<br />

Weitere Tarifinformationen<br />

Seiten ab 148 = <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für bahn.bonus-Prämienfahrkarten<br />

Seiten ab 163 = Auszüge aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Preisliste (Tfv 602/2)


Seite 148<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für bahn.bonus-Prämienfahrkarten


Seite 149<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Prämienfahrkarten<br />

nach Nr. 3.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm <strong><strong>de</strong>r</strong> DB <strong>AG</strong><br />

Prämie: „Freifahrt“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

für Personen im Anstoßverkehr <strong><strong>de</strong>r</strong> Eisenbahnunternehmen in<br />

Deutschland (BB Anstoßverkehr) und die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von<br />

Nachtzügen (BB NZ), soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „Freifahrt“ gilt ab 05. März 2012.<br />

3. Gutschein und Fahrkarten<br />

3.1 Der Erwerb einer Prämienfahrkarte "Freifahrt" ist entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämienpunkte jeweils<br />

sowohl für die einfache Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> für die Hin- und Rückfahrt als auch für die 1. bzw. die<br />

2. Wagenklasse möglich.<br />

I<br />

3.2 Der Erhalt einer Fahrkarte „Freifahrt“ ist über folgen<strong>de</strong> Wege möglich: (i) Der<br />

bahn.bonus-Teilnehmer bestellt <strong>de</strong>n personalisierten, nicht übertragbaren Gutschein für die<br />

Prämie „Freifahrt“ über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Der Umtausch<br />

<strong>de</strong>s Gutscheins, <strong><strong>de</strong>r</strong> 6 Monate gültig ist, in die Fahrkarte „Freifahrt“ erfolgt nur in DB Reisezentren<br />

gegen Vorlage <strong>de</strong>s personalisierten Gutscheins. (ii) Der Teilnehmer kann bei Bestellung<br />

über <strong>de</strong>n Online-Prämienkatalog die Möglichkeit <strong>de</strong>s Erwerbs eines ICE-/IC/EC/CNL-<br />

Online-Tickets zum Selbstausdruck nutzen. Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gutscheins<br />

muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus<br />

Card/Comfort-Karte sein. In <strong>de</strong>n Fällen (ii) wird kein Gutschein ausgegeben.<br />

3.3 Die Freifahrt gilt nur für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer entsprechend <strong>de</strong>s vorgelegten Gutscheins<br />

jeweils für eine einfache Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> für Hin- und Rückfahrt in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse.<br />

Die Fahrkarte ist nur gültig, wenn zumin<strong>de</strong>st eine Teilstrecke in inner<strong>de</strong>utschen Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Produktklassen ICE, IC/EC und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> CNL zurückgelegt wird. Sie berechtigt innerhalb <strong>de</strong>s unter<br />

Nr. 2 genannten Angebotszeitraums nur zu Fahrten in <strong>de</strong>n Zügen und <strong>de</strong>n Zeiten, die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung). Die Fahrkarte kann nicht im Zug erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist ein<br />

Erwerb nicht möglich.<br />

3.4 Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie "Freifahrt 2. Klasse" ausgeschlossen.<br />

Die erworbene Fahrkarte ist zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus<br />

Card/Comfort-Karte vom bahn.bonus-Teilnehmer bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle<br />

vorzulegen.<br />

3.5 Die Fahrkarte wird bei einer Entfernung über 100 Kilometer zu einem <strong><strong>de</strong>r</strong> im Anhang I<br />

aufgeführten Zielbahnhöfe mit <strong>de</strong>m Zusatz „+City“ versehen. Sie berechtigt am Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Ankunft<br />

am Zielbahnhof zur Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung in allen Verkehrsmitteln <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs<br />

innerhalb <strong>de</strong>s im Anhang I jeweils bezeichneten Tarifgebiets. Die Prämienfahrkarte berechtigt<br />

nur zur einmaligen Fahrt vom Zielbahnhof in Richtung auf die endgültige Zieladresse. Bei Fahrkarten<br />

für die Hin- und Rückfahrt gilt die Fahrtberechtigung am Ort <strong>de</strong>s Abgangsbahnhofs <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rückfahrt unter <strong>de</strong>n gleichen Voraussetzungen auch am Tag <strong>de</strong>s auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte als „City-


Seite 150<br />

Rückfahrt“ aufgedruckten Datums. Für die Benutzung <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs<br />

gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Verkehrsunternehmens.<br />

3.6 Die Prämienfahrkarte gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Prämien. Für die Mitnahme von Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n von 6 bis einschließlich 14 Jahre beim Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Prämienfahrkarte nach Nr. 3.2 gelten die Nummern 3.7.2 und 3.7.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> BB Personenverkehr<br />

entsprechend.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämienfahrkarte sind ausgeschlossen.<br />

Prämie: „1. Klasse Upgra<strong>de</strong>“<br />

1. Grundsatz<br />

II<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „1. Klasse Upgra<strong>de</strong>" gilt ab 05. März 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1 Der Erhalt einer Prämie „1. Klasse Upgra<strong>de</strong>“ ist über folgen<strong>de</strong> Wege möglich: (i) Der<br />

bahn.bonus-Teilnehmer bestellt <strong>de</strong>n personalisierten, nicht übertragbaren Gutschein für die<br />

Prämie „1. Klasse Upgra<strong>de</strong>“ über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post.<br />

(ii) Die Bestellung über <strong>de</strong>n Online-Prämienkatalog ist möglich, wenn gleichzeitig ein ICE-/<br />

IC/EC-Online-Ticket zum Selbstausdruck erworben wird. Das Online-Ticket enthält die Prämie<br />

„1. Klasse Upgra<strong>de</strong>", es wird kein zusätzlicher Gutschein ausgegeben. Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong>de</strong>s Gutscheins muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard<br />

Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie „1. Klasse Upgra<strong>de</strong>" zu einer Fahrkarte (i) Normalpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabatt in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse, (ii) Sparpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt, (iii) persönliche Jahreskarte<br />

im Abo/Monatskarte im Abo auf <strong><strong>de</strong>r</strong> eingetragenen Strecke bzw. (iv) <strong>Bahn</strong>Card 100 gilt<br />

im Fall nach Nr. 3.1 (i) 6 Monate. Sie wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar. Der Umtausch in eine Fahrkarte "Übergang" ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

3.3 Voraussetzung für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb einer Fahrkarte für die 2. Wagenklasse/persönlichen<br />

Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo/<strong>Bahn</strong>Card 100. Es muss zumin<strong>de</strong>st<br />

eine Teilstrecke in inner<strong>de</strong>utschen Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> IC/EC zurückgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die personalisierte Prämie ist vom bahn.bonus-Teilnehmer im Fall nach Nr.<br />

3.1 (i) zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gelösten Fahrkarte/persönlichen Jahreskarte im Abo/Monatskarte im<br />

Abo/<strong>Bahn</strong>Card 100 und <strong><strong>de</strong>r</strong> gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-<br />

Karte bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle vorzulegen, in <strong>de</strong>n Fällen nach Nr. 3.1 (ii) das Online-Ticket<br />

mit integrierter Prämie.<br />

3.4 Die Prämie gilt in Verbindung mit einer persönlichen Jahreskarte im Abo/Monatskarte im<br />

Abo (auf <strong><strong>de</strong>r</strong> eingetragenen Strecke) bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 100 zu beliebig vielen Fahrten am<br />

Geltungstag bis 10.00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages (Datum <strong>de</strong>s Kontrollzeichens <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinfahrt/1. Fahrt<br />

maßgebend).


Seite 151<br />

3.5 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen. Das gilt auch bei Erstattung <strong>de</strong>s Online-Tickets<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> eingetragenen Prämie „1. Klasse Upgra<strong>de</strong>".<br />

Prämie: „Mitfahrer-Freifahrt“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, die Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT) und die<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), soweit sich aus <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „Mitfahrer-Freifahrt" gilt ab 05. März 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

III<br />

3.1 Der Erhalt einer Prämie „Mitfahrer-Freifahrt" ist über folgen<strong>de</strong> Wege möglich: (i) Der<br />

bahn.bonus-Teilnehmer bestellt <strong>de</strong>n personalisierten, nicht übertragbaren Gutschein für die<br />

Prämie „Mitfahrer-Freifahrt" über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post.<br />

(ii) Die Bestellung über <strong>de</strong>n Online-Prämienkatalog ist möglich, wenn gleichzeitig ein ICE-/<br />

IC/EC/CNL-Online-Ticket zum Selbstausdruck erworben wird. Das Online-Ticket enthält die<br />

Prämie „Mitfahrer-Freifahrt", es wird kein zusätzlicher Gutschein ausgegeben. Zum Zeitpunkt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gutscheins muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>-<br />

Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie „Mitfahrer-Freifahrt" wird sowohl für die 1. Wagenklasse als auch für die 2.<br />

Wagenklasse ausgegeben. Die Prämie gilt im Fall nach Nr. 3.1 (i) 6 Monate. Sie wird personalisiert<br />

für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben und ist nicht übertragbar.<br />

3.3.1 Bei Erwerb einer Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse (i) zum<br />

Normalpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt o<strong><strong>de</strong>r</strong> (ii) eines Sparpreises mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-25-<br />

Rabatt durch <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer wird die zweite Person im Fall nach Nr. 3.1 (i) gegen<br />

Vorlage <strong><strong>de</strong>r</strong> personalisierten Prämie unentgeltlich und entsprechend <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n bahn.bonus-<br />

Teilnehmer gelten<strong>de</strong>n Bedingungen beför<strong><strong>de</strong>r</strong>t, sofern zumin<strong>de</strong>st eine Teilstrecke in inner<strong>de</strong>utschen<br />

Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE, IC/EC und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> CNL zurückgelegt wird. Der Umtausch in<br />

eine Fahrkarte für die zweite Person ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. In <strong>de</strong>n Fällen nach Nr. 3.1 (ii) ist das<br />

Online-Ticket maßgebend.<br />

3.3.2 Inhaber einer persönlichen Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo für die 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2.<br />

Wagenklasse (auf <strong><strong>de</strong>r</strong> eingetragenen Strecke) bzw. einer <strong>Bahn</strong>Card 100/<strong>Bahn</strong>Card 100 First<br />

können gegen Vorlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle eine Person unentgeltlich mitnehmen.<br />

Die Prämie gilt in Verbindung mit vorgenannten Fahrkarten zur Hin- und Rückfahrt<br />

jeweils zu beliebig vielen Fahrten an <strong>de</strong>n zwei Reisetagen und zwar am Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinfahrt bis 10<br />

Uhr <strong>de</strong>s Folgetages sowie zur Rückfahrt innerhalb eines Monats ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag<br />

(Datum <strong>de</strong>s Kontrollzeichens <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinfahrt/1. Fahrt maßgebend) bis 10 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages.<br />

Nach Antritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt ist die Prämie für die Hinfahrt ungültig. Für die <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>Card<br />

100/<strong>Bahn</strong>Card 100 First-Inhaber begleiten<strong>de</strong> Person gilt Nr. 3.1.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen<br />

entsprechend.


Seite 152<br />

3.4 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle ist die personalisierte Prämie im Fall nach Nr. 3.1 (i) zusammen<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte vom<br />

bahn.bonus-Teilnehmer vorzulegen, in <strong>de</strong>n Fällen nach Nr. 3.1 (ii) das Online-Ticket mit integrierter<br />

Prämie.<br />

3.5 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen. Das gilt auch bei Erstattung <strong>de</strong>s Online-Tickets<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> eingetragenen Prämie „Mitfahrer-Freifahrt".<br />

Prämie: „DB Tageskarte“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „DB Tageskarte" gilt ab 05. März 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1 Die Prämie „DB Tageskarte“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Teilnehmer über<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus<br />

Card/Comfort-Karte sein.<br />

IV<br />

3.2 Die Prämie „DB Tageskarte" wird für die 1. Wagenklasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> für die 2. Wagenklasse<br />

ausgegeben. Sie gilt jeweils 6 Monate, wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

Die personalisierte Prämie „DB Tageskarte" gilt für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2.<br />

Wagenklasse für beliebig viele Fahrten am eingetragenen Geltungstag bis 10.00 Uhr <strong>de</strong>s Folgetages;<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungstag ist vor Fahrtantritt vom bahn.bonus-Teilnehmer einzutragen. Die Fahrkarte<br />

ist nur gültig, wenn zumin<strong>de</strong>st eine Teilstrecke in inner<strong>de</strong>utschen Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen<br />

ICE, IC/EC und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> CNL zurückgelegt wird.<br />

3.3 Für Inhaber <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie „DB Tageskarte“ gilt Nr. 3.1.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen entsprechend.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle ist die personalisierte Prämie zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gültigen<br />

<strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte vom bahn.bonus-<br />

Teilnehmer vorzulegen. Der Umtausch in eine Fahrkarte ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

3.4 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

Für die Mitnahme von Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n von 6 bis einschließlich 14 Jahre gelten die Nummern 3.1.2 und<br />

3.1.3 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bahn</strong>Card-Bedingungen entsprechend.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.


Prämie: „Freifahrt für Dritte“<br />

1. Grundsatz<br />

Seite 153<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „Freifahrt für Dritte" gilt ab 05. März 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

V<br />

3.1. Die Prämie „Freifahrt für Dritte“ in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse für eine einfache Fahrt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Hin- und Rückfahrt bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Teilnehmer über<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung <strong>de</strong>s Gutscheins erfolgt per Post. Zum Zeitpunkt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard<br />

Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie wird sowohl für die 1. Wagenklasse als auch für die 2. Wagenklasse ausgegeben<br />

und gilt jeweils 6 Monate. Die Überlassung <strong>de</strong>s Gutscheins „Freifahrt für Dritte“ hat unentgeltlich<br />

zu erfolgen; eine gewerbsmäßige Überlassung ist untersagt. Bei Verstößen wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gutschein ungültig.<br />

3.3 Der Gutschein „Freifahrt für Dritte“ berechtigt <strong>de</strong>n Inhaber ohne Begleitung <strong>de</strong>s<br />

bahn.bonus-Teilnehmers zu einer einfachen Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Hin- und Rückfahrt, wenn zumin<strong>de</strong>st<br />

eine Teilstrecke in <strong>de</strong>n inner<strong>de</strong>utschen Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen ICE, IC/EC o<strong><strong>de</strong>r</strong> CNL<br />

zurückgelegt wird. Der Gutschein gilt nicht in <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nichtbun<strong>de</strong>seigenen Eisenbahnen.<br />

Die Geltungsdauer <strong><strong>de</strong>r</strong> einfachen Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Hin- und Rückfahrt en<strong>de</strong>t jeweils um 10.00 Uhr<br />

<strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n Geltungstag folgen<strong>de</strong>n Tages. Die Hin- und Rückfahrt gilt zur Hinfahrt am ersten<br />

Geltungstag und Folgetag sowie zur Rückfahrt innerhalb eines Monats ab <strong>de</strong>m ersten Geltungstag<br />

an zwei Tagen (am Tag <strong>de</strong>s Reiseantritts und <strong>de</strong>m Folgetag). Nach Antritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt<br />

wird die Hinfahrt ungültig.<br />

3.4 Vor Fahrtantritt sind unauslöschlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgangs- und Zielbahnhof und <strong><strong>de</strong>r</strong> erste Geltungstag<br />

vom Inhaber einzutragen. Bei Hin- und Rückfahrt ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielbahnhof <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinfahrt<br />

gleichzeitig <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgangsbahnhof <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückfahrt. Durch nachträgliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen jeglicher Art<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eintragungen wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Gutschein ungültig.<br />

3.5 Der Gutschein gilt für <strong>de</strong>n Inhaber für eine einfache Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Hin- und Rückfahrt<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse. Mit einem Gutschein für die 2. Wagenklasse ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergang in<br />

die 1. Wagenklasse ausgeschlossen.<br />

3.6 Für die Fahrten in reservierungspflichtigen Zügen sind die notwendigen Aufpreise zusätzlich<br />

zu lösen.<br />

3.7 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle ist <strong><strong>de</strong>r</strong> vom Inhaber ausgefüllte Gutschein sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> ggf.<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Aufpreis vorzulegen. Der Umtausch in eine Fahrkarte ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

3.8 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.


4. Umtausch und Erstattung<br />

Seite 154<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />

5. Haftung<br />

Abweichend von Nr. 3.1.2 <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Bedingungen erfolgen die Prämienpunktegutschriften<br />

aus Ansprüchen auf Fahrpreisentschädigung nicht an <strong>de</strong>n Nutzer <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie. Die Prämienpunkte<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m bahn.bonus-Konto <strong>de</strong>s bahn.bonus-Teilnehmers gutschrieben, <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

Prämie bestellt hat.<br />

Prämie: „Freifahrt bahn.bonus international“<br />

1. Grundsatz<br />

VI<br />

Es gelten die Allgemeinen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR), die Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Internationalen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong><br />

(SCIC), die Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Internationalen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von<br />

Personen und Gepäck in Nachtzügen (SCIC NT) und die Bedingungen für Teilnehmer am<br />

bahn.bonus-Programm <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> in <strong>de</strong>n jeweils aktuellen Fassungen, soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „Freifahrt bahn.bonus international“ gilt ab 01. August 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1 Die Prämie „Freifahrt bahn.bonus international“ wird durch <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer<br />

über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus bestellt. Die Zustellung <strong>de</strong>s Gutscheins erfolgt per Post. Zum<br />

Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie und <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reise muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer<br />

Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Der Gutschein für eine Freifahrt gilt 6 Monate. Er wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-<br />

Teilnehmer ausgegeben, ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur Fahrt.<br />

Der Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämienfahrkarte „Freifahrt bahn.bonus international" für die einfache Fahrt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Hin- und Rückfahrt, jeweils in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse, ist nur in DB Reisezentren<br />

gegen Vorlage <strong>de</strong>s personalisierten Gutscheins möglich.<br />

3.3 Die Prämienfahrkarte „Freifahrt bahn.bonus international“ gilt nur für <strong>de</strong>n bahn.bonus-<br />

Teilnehmer entsprechend <strong>de</strong>s vorgelegten Gutscheins für eine einfache Fahrt o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Hin-<br />

und Rückfahrt, jeweils in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse. Die Fahrkarte berechtigt nur zu Fahrten in<br />

<strong>de</strong>n Zügen und zu <strong>de</strong>n Zeiten, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung). Die Fahrkarte<br />

kann nicht im Zug erworben wer<strong>de</strong>n. Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte<br />

Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb nicht möglich.<br />

3.4.1 Die Fahrkarte „Freifahrt bahn.bonus international“ wird von je<strong>de</strong>m DB <strong>Bahn</strong>hof zu einem<br />

<strong>Bahn</strong>hof in Belgien, Dänemark, Luxemburg, <strong>de</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>n, Österreich und <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz<br />

bzw. umgekehrt ausgegeben, sofern die gewünschten <strong>Bahn</strong>höfe in <strong>de</strong>n elektronischen Vertriebssystemen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> DB enthalten sind.<br />

3.4.2 Es wer<strong>de</strong>n Fahrkarten „Freifahrt bahn.bonus international“ von je<strong>de</strong>m DB <strong>Bahn</strong>hof für<br />

die Fahrt in <strong>de</strong>n ICE-/TGV-Zügen <strong>de</strong>s Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland-Frankreich


Seite 155<br />

nach Straßburg, Paris, Mulhouse, Belfort, Besançon, Chalon-sur-Saône, Mâcon, Lyon, Avignon,<br />

Aix-en-Provence und Marseille bzw. umgekehrt inklusive Reservierung ausgegeben.<br />

3.4.3 Es wer<strong>de</strong>n Fahrkarten „Freifahrt bahn.bonus international“ für die Fahrt in <strong>de</strong>n CNL-<br />

Zügen von/nach Metz o<strong><strong>de</strong>r</strong> Paris ausgegeben. Für die Reservierung von Sitz-, Liege- und Bettplätzen<br />

gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>s SCIC NT.<br />

3.4.4 Für Reisen nach London wird für einen Gutschein neben einer Fahrkarte „Freifahrt<br />

bahn.bonus international" von je<strong>de</strong>m DB <strong>Bahn</strong>hof nach Brüssel bzw. umgekehrt eine Prämienfahrkarte<br />

"RAILTEAM AWARD" einschließlich Reservierung für die Fahrt im Eurostar zwischen<br />

Brüssel-Midi und London St. Pancras International ausgegeben.<br />

3.4.5 Es wer<strong>de</strong>n Prämienfahrkarten „RAILTEAM AWARD“ einschließlich einer Reservierung<br />

für Fahrten (i) im Thalys von Essen, Duisburg, Düsseldorf, Köln und Aachen nach Paris und (ii)<br />

für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> französischen Hochgeschwindigkeitszüge TGV innerhalb Frankreichs ausgegeben.<br />

Für die Fahrt bis zum Einstiegsbahnhof in <strong>de</strong>n Thalys bzw. TGV ist eine separate<br />

Fahrkarte erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Diese kann auch gegen Vorlage eines weiteren bahn.bonus-Gutscheins<br />

erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4.6 Die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Thalys-Züge zwischen Essen, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Aachen und<br />

Brüssel ist mit Prämienfahrkarten „RAILTEAM AWARD“ ausgeschlossen.<br />

3.4.7 Es wer<strong>de</strong>n Fahrkarten „Freifahrt bahn.bonus international“ für die Fahrt in <strong>de</strong>n EC-Zügen<br />

<strong>de</strong>s DB-ÖBB-Kooperationsverkehrs von je<strong>de</strong>m DB <strong>Bahn</strong>hof über <strong>de</strong>n Brenner nach Fortezza/Franzensfeste<br />

(dort auch mit Anschluss nach Brunico/Bruneck und San Candido/Innichen),<br />

Bressanone/Brixen, Bolzano/Bozen, Trento, Rovereto, Verona, Bologna, Padova, Venezia sowie<br />

– mit Umstieg in Bolzano/Bozen - zu <strong>de</strong>n <strong>Bahn</strong>höfen Merano/Meran, Malles/Mals und Silandro/Schlan<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

bzw. jeweils auch umgekehrt ausgegeben.<br />

3.5 Die erworbene Fahrkarte ist zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus<br />

Card/Comfort-Karte vom bahn.bonus-Teilnehmer bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle<br />

vorzulegen. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie "Freifahrt bahn.bonus international<br />

2. Klasse" ausgeschlossen.<br />

3.6 Die Prämienfahrkarte gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Prämien, ausgenommen Verbindungen nach Nr. 3.4.4.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />

Prämie: „Län<strong><strong>de</strong>r</strong>-Ticket"<br />

1. Grundsatz<br />

VII<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und die Tarifbestimmungen für das jeweilige ausgewählte Län<strong><strong>de</strong>r</strong>-Ticket, soweit sich<br />

aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie "Län<strong><strong>de</strong>r</strong>-Ticket" gilt ab 12. März 2012.


3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Seite 156<br />

3.1 Die Prämie „Län<strong><strong>de</strong>r</strong>-Ticket“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Teilnehmer über<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/<br />

bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie gilt 6 Monate, wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

3.3 Die personalisierte Prämie "Län<strong><strong>de</strong>r</strong>-Ticket" gilt für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer und maximal<br />

vier Begleitpersonen o<strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer, seine eigenen Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>/Enkel<br />

unter 15 Jahren und eine weitere Begleitperson in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse für beliebig viele Fahrten<br />

am eingetragenen Geltungstag; <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungstag ist vor Fahrtantritt vom bahn.bonus-Teilnehmer<br />

einzutragen.<br />

3.4 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle sind die gültige <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus<br />

Card/Comfort-Karte sowie die personalisierte Prämie vom bahn.bonus-Teilnehmer mit vorzulegen.<br />

Der Umtausch in eine Fahrkarte ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

3.5 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />

Prämie: „Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket"<br />

1. Grundsatz<br />

VIII<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und die Tarifbestimmungen für das Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket, soweit sich aus <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie “Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket" gilt ab 12. März 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1 Die Prämie „Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Teilnehmer über<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/<br />

bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie gilt 6 Monate, wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

3.3 Die personalisierte Prämie „Schönes-Wochenen<strong>de</strong>-Ticket“ gilt für <strong>de</strong>n bahn.bonus-<br />

Teilnehmer und maximal vier Begleitpersonen o<strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer, seine eigenen<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>/Enkel unter 15 Jahren und eine weitere Begleitperson in <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse für<br />

beliebig viele Fahrten am eingetragenen Geltungstag; <strong><strong>de</strong>r</strong> Geltungstag ist vor Fahrtantritt vom<br />

bahn.bonus-Teilnehmer einzutragen.


Seite 157<br />

3.4 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle sind die gültige <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus<br />

Card/Comfort-Karte sowie die personalisierte Prämie vom bahn.bonus-Teilnehmer mit vorzulegen.<br />

Der Umtausch in eine Fahrkarte ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

3.5 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />

Prämie: „2 x Fahrradkarte Fernverkehr“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „2 x Fahrradkarte Fernverkehr“ gilt ab 05. März 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1. Die Prämie „2 x Fahrradkarte Fernverkehr“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Teilnehmer über<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/<br />

bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie beinhaltet 2 Gutscheine „Fahrradkarte Fernverkehr“ für die Mitnahme eines<br />

Fahrra<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen IC/EC und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> CNL. Sie gilt 6 Monate, wird personalisiert<br />

für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben und ist nicht übertragbar.<br />

IX<br />

3.3 Voraussetzung für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb einer IC/EC-/CNL-Fahrkarte<br />

zum (i) Normalpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt, (ii) Sparpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer (iii) persönlichen Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo auf <strong><strong>de</strong>r</strong> eingetragenen<br />

Strecke sowie eine, min<strong>de</strong>stens einen Tag vor <strong>de</strong>m ersten Reisetag gelöste Stellplatzreservierung.<br />

Es muss zumin<strong>de</strong>st eine Teilstrecke in Zügen <strong><strong>de</strong>r</strong> Produktlasse IC/EC zurückgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4 Ein Gutschein „Fahrradkarte Fernverkehr“ ist jeweils für eine einfache Fahrt in <strong>de</strong>n Zügen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Produktklassen IC/EC und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> CNL gültig. Der Umtausch in eine reguläre Fahrradkarte<br />

Fernverkehr ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Min<strong>de</strong>stens einen Tag vor <strong>de</strong>m ersten Reisetag erhält <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bahn.bonus-Teilnehmer gegen Vorlage <strong>de</strong>s Gutscheins unentgeltlich eine Stellplatzreservierung<br />

in einer personalbedienten Verkaufsstelle (DB Reisezentrum, Reisebüro mit DB Lizenz, DB<br />

Agentur) im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfügbarkeit. Die Stellplatzreservierung wird unentgeltlich ausgegeben.<br />

3.5 Vor Fahrtantritt sind Abgangs- und Zielbahnhof handschriftlich vom Kun<strong>de</strong>n auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>seite<br />

<strong>de</strong>s Gutscheines unter „Fahrtstrecke“ einzutragen. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkartenkontrolle ist die<br />

personalisierte Prämie zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte und <strong><strong>de</strong>r</strong> gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard<br />

Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte vom bahn.bonus-Teilnehmer vorzulegen.<br />

3.6 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.


4. Umtausch und Erstattung<br />

Seite 158<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />

Prämie: Sitzplatzreservierung 1./2. Wagenklasse<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „Sitzplatzreservierung 1./2. Wagenklasse“ gilt ab 01. April 2011.<br />

3. Gutschein und Fahrkarten<br />

X<br />

3.1 Den Gutschein für die Prämie „Sitzplatzreservierung 1./2. Wagenklasse“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bahn.bonus-Teilnehmer über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum<br />

Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gutscheins muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>-<br />

Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Der Gutschein gilt 6 Monate. Er wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar. Der Umtausch in eine Sitzplatzreservierung für eine einfache<br />

Fahrt in <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Wagenklasse ist nur in DB Reisezentren gegen Vorlage <strong>de</strong>s personalisierten<br />

Gutscheins möglich.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie sind ausgeschlossen.<br />

Prämie: „Kuriergepäck Inland“<br />

1. Grundsatz<br />

XI<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Reisegepäck, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „Kuriergepäck Inland“ gilt ab 10. Juni 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1. Die Prämie „Kuriergepäck Inland“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Teilnehmer über<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus<br />

Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie beinhaltet einen Gutschein „Kuriergepäck Inland“ für <strong>de</strong>n Transport eines<br />

Koffers „Normalgepäck“ (einfache Fahrt) mit DB Kuriergepäck (Haus-zu-Haus Service) inner-


Seite 159<br />

halb Deutschlands. Sie gilt 6 Monate, wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

3.3 Voraussetzung für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb/die Vorlage einer für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsstrecke<br />

ausgestellten, gültigen Fahrkarte.<br />

3.4 Die Prämie ist einlösbar in allen DB Reisezentren, nicht jedoch in <strong>de</strong>n Hermes Paketshops.<br />

3.5 Gegen Zuzahlung sind die Buchung von Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gepäck (ggf. mit Verpackung), Spätabholung<br />

bzw. Spätzustellung möglich. Die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Zuzahlung beträgt für Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gepäck 9,00 €<br />

und für Spätabholung bzw. Spätzustellung 6,30 €.<br />

3.6 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie sowie <strong>de</strong>s ausgestellten Kuriergepäcktickets sind ausgeschlossen.<br />

Das gleiche gilt für die Erstattung <strong>de</strong>s Zuzahlungsbetrags nach Nr. 3.5 bei Nichtinanspruchnahme.<br />

Prämie: „Kuriergepäck See“<br />

1. Grundsatz<br />

XII<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>,<br />

die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Reisegepäck und die Tarifbestimmungen für <strong>de</strong>n Personen- und Gepäckverkehr<br />

mit <strong>de</strong>n Nordseeinseln und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ostseeinsel Hid<strong>de</strong>nsee, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „Kuriergepäck See“ gilt ab 10. Juni 2012.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1. Die Prämie „Kuriergepäck See“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Teilnehmer über<br />

www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-<br />

Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie beinhaltet einen Gutschein „Kuriergepäck See“ für <strong>de</strong>n Transport eines Koffers „Normalgepäck“<br />

(einfache Fahrt) mit DB Kuriergepäck (Haus-zu-Haus Service) auf die Nordseeinseln und die<br />

Ostseeinsel Hid<strong>de</strong>nsee. Sie gilt 6 Monate, wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

3.3 Voraussetzung für die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb/die Vorlage einer für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsstrecke<br />

ausgestellten, gültigen Fahrkarte.<br />

3.4 Die Prämie ist einlösbar in allen DB Reisezentren, nicht jedoch in <strong>de</strong>n Hermes Paketshops.<br />

3.5 Gegen Zuzahlung ist die Buchung von Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gepäck (ggf. mit Verpackung) möglich. Die Höhe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Zuzahlung beträgt für Son<strong><strong>de</strong>r</strong>gepäck 9,00 € und für Spätabholung bzw. Spätzustellung 6,30 €.<br />

3.6 Die Prämie gilt nicht in Verbindung mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fahrpreisermäßigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Prämien.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie sowie <strong>de</strong>s ausgestellten Kuriergepäcktickets sind ausgeschlossen.<br />

Das gleiche gilt für die Erstattung <strong>de</strong>s Zuzahlungsbetrags nach Nr. 3.5 bei Nichtinanspruchnahme.


Seite 160<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für City Night Line-Prämienkarten<br />

nach Nr. 3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm <strong><strong>de</strong>r</strong> DB <strong>AG</strong><br />

Prämie: „City Night Line-Gutschein im Wert von 10 €“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), bei Fahrten<br />

ins Ausland die Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Internationalen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

von Personen und Gepäck in Nachtzügen (SCIC NT) und die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für<br />

Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie ist ab 01. April 2011 gültig.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1 Die Prämie „City Night Line-Gutschein im Wert von 10 €“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-<br />

Teilnehmer über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum Zeitpunkt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gutscheins muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>Card/<br />

BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie gilt 6 Monate, wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

3.3 Die Einlösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie „City Night Line-Gutschein im Wert von 10 €“ ist nur im DB<br />

Reisezentrum ausschließlich für <strong>de</strong>n Erwerb einer Aufpreiskarte nach Nr. 3.4 gegen Vorlage<br />

<strong>de</strong>s personalisierten Gutscheins möglich.<br />

3.4 Beim Erwerb einer Aufpreiskarte für die Reservierung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Komfortkategorie Liegewagen,<br />

4er o<strong><strong>de</strong>r</strong> 6er Belegung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Komfortkategorie Schlafwagen Economy o<strong><strong>de</strong>r</strong> Schlafwagen<br />

Deluxe <strong><strong>de</strong>r</strong> CNL-Züge wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Preis <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Aufpreiskarte um 10 € reduziert.<br />

3.5. Pro Fahrt wird jeweils nur ein Prämiengutschein angerechnet. Eine Kombination dieses<br />

Prämiengutscheins mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en/weiteren Prämiengutscheinen ist ausgeschlossen.<br />

3.6 Umtausch und Erstattung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Auszahlung sind ausgeschlossen.<br />

Prämie: „ City Night Line-Aufpreis (Liegewagen 4er Belegung)“<br />

1. Grundsatz<br />

I<br />

II<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), bei Fahrten<br />

ins Ausland die Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Internationalen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

von Personen und Gepäck in Nachtzügen (SCIC NT) und die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für<br />

Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.


2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie ist gültig ab 01. April 2011.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Seite 161<br />

3.1 Die Prämie „City Night Line-Aufpreis (Liegewagen 4er Belegung)“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bahn.bonus-Teilnehmer über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post.<br />

Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gutscheins muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen<br />

<strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie gilt 6 Monate, wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

3.3 Die Einlösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie „City Night Line-Aufpreis (Liegewagen 4er Belegung)“ ist nur<br />

im DB Reisezentrum ausschließlich für <strong>de</strong>n Erwerb einer Aufpreiskarte nach Nr. 3.4 gegen Vorlage<br />

<strong>de</strong>s personalisierten Gutscheins möglich.<br />

3.4 Beim Erwerb einer Aufpreiskarte für die Reservierung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Komfortkategorie Liegewagen<br />

4er Belegung wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Wert <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie im DB Reisezentrum gegen die Aufpreiskarte eingelöst.<br />

3.5 Pro Fahrt wird jeweils nur ein Prämiengutschein angerechnet. Eine Kombination dieses<br />

Prämiengutscheins mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en/weiteren Prämiengutscheinen ist ausgeschlossen.<br />

3.6 Umtausch und Erstattung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Auszahlung sind ausgeschlossen.<br />

Prämie: „City Night Line-Aufpreis (Schlafwagen 2er Belegung)“<br />

1. Grundsatz<br />

III<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), bei Fahrten<br />

ins Ausland die Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Internationalen <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

von Personen und Gepäck in Nachtzügen (SCIC NT) und die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für<br />

Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, soweit sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie ist gültig ab 01. April 2011.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1. Die Prämie „City Night Line-Aufpreis (Schlafwagen 2er Belegung)“ bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bahn.bonus-Teilnehmer über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Zum<br />

Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gutscheins muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen <strong>Bahn</strong>-<br />

Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2. Die Prämie gilt 6 Monate, wird personalisiert für <strong>de</strong>n bahn.bonus-Teilnehmer ausgegeben<br />

und ist nicht übertragbar.<br />

3.3. Die Einlösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie „City Night Line-Aufpreis (Schlafwagen 2er Belegung)“ ist nur<br />

im DB Reisezentrum ausschließlich für <strong>de</strong>n Erwerb einer Aufpreiskarte nach Nr. 3.4 gegen Vorlage<br />

<strong>de</strong>s personalisierten Gutscheins möglich.


Seite 162<br />

3.4. Beim Erwerb einer Aufpreiskarte für die Reservierung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Komfortkategorie Schlafwagen<br />

Economy Double o<strong><strong>de</strong>r</strong> Schlafwagen Deluxe Double <strong><strong>de</strong>r</strong> CNL-Züge wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Wert <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

im DB Reisezentrum gegen die Aufpreiskarte eingelöst.<br />

3.5. Pro Fahrt wird jeweils nur ein Prämiengutschein angerechnet. Eine Kombination dieses<br />

Prämiengutscheins mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en/weiteren Prämiengutscheinen ist ausgeschlossen.<br />

3.6. Umtausch und Erstattung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Auszahlung sind ausgeschlossen.<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Autozug-Prämienkarten<br />

nach Nr. 3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> DB <strong>AG</strong><br />

Prämie: „eCoupon für Autozug im Wert von 50 €“<br />

1. Grundsatz<br />

Es gelten die <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für die Benutzung von Autozügen (BB AZ) und die<br />

<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, soweit<br />

sich aus <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es ergibt.<br />

2. Angebotszeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

Die Prämie „eCoupon für Autozug im Wert von 50 €" gilt ab 01. April 2011.<br />

3. Erwerb und Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prämie<br />

3.1 Die Prämie „eCoupon für Autozug im Wert von 50 €" bestellt <strong><strong>de</strong>r</strong> bahn.bonus-Teilnehmer<br />

über www.bahn.<strong>de</strong>/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Text-E-Mail mit einem eCoupon.<br />

Zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Gutscheins muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer Inhaber einer gültigen<br />

<strong>Bahn</strong>Card/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein.<br />

3.2 Die Prämie kann nur zugestellt wer<strong>de</strong>n, wenn eine gültige E-Mail-Adresse vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

3.3 Sollte keine E-Mail-Adresse vorhan<strong>de</strong>n sein, erhalten Sie einen Brief, in <strong>de</strong>m Sie auf das<br />

nachträgliche Angeben <strong><strong>de</strong>r</strong> E-Mail-Adresse hingewiesen bzw. zur Auswahl einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Prämie<br />

über CallCenter eingela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

3.4 Die Prämie kann auf www.autozug.<strong>de</strong> eingelöst wer<strong>de</strong>n. Sie bezahlen mit regulären<br />

Zahlungsmitteln <strong>de</strong>n Gesamtbetrag abzgl. 50 €, die mit <strong>de</strong>m eCoupon beglichen wer<strong>de</strong>n.<br />

3.5 Die Prämie gilt nicht für <strong>de</strong>n DB AutoZug SyltShuttle.<br />

4. Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen. Es ist keine Teil- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vollauszahlung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

eCouponbetrages möglich.


Seite 163<br />

Nr. 602/2 <strong>de</strong>s Tarifverzeichnisses Personenverkehr<br />

Auszüge aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Preisliste<br />

Inhalt: Vorwort Nr. 2, Nrn. 6 und 7<br />

Gültig vom 11. Dezember 2011 an<br />

Herausgeber: DB Fernverkehr <strong>AG</strong>, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main<br />

Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965,<br />

Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: DZD-Bestellservice@<strong>de</strong>utschebahn.com


Vorwort Nr. 2<br />

Seite 164<br />

2. Rundungsgrundsätze für die Preisberechnung<br />

2.1 Prozentual abgeleitete Preise (z. B. Normal-, Sparpreis, Gruppe&Spar, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, Hun<strong>de</strong>,<br />

<strong>Bahn</strong>Card) wer<strong>de</strong>n wie folgt errechnet: Der jeweils zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Preis wird mit<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Faktor für <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Fahrgeldanteil (z. B. 60% Rabatt = Faktor<br />

0,4) multipliziert. Der kaufmännisch auf volle Cent gerun<strong>de</strong>te Betrag wird dann mit <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrkarte eingetragenen kostenpflichtigen Personenzahl multipliziert; bei Mehrpersonen<br />

ggf. unter Abzug <strong>de</strong>s Mitfahrer-Rabattes. Der sich hieraus ergeben<strong>de</strong> Gesamtpreis<br />

für diese Fahrkarte wird je Fahrtrichtung auf einen durch 5 Cent teilbaren Betrag<br />

abgerun<strong>de</strong>t.<br />

2.2 Die Fahrpreise für Zeitkarten wer<strong>de</strong>n kaufmännisch auf einen durch 10 Cent<br />

teilbaren Betrag gerun<strong>de</strong>t.<br />

2.3 Die Fahrpreise für Fahrkarten unter Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Firmenkun<strong>de</strong>n- und Reha-<br />

Rabatts wer<strong>de</strong>n kaufmännisch auf einen durch 5 Cent teilbaren Betrag abgerun<strong>de</strong>t.<br />

2.4 Beim Bordverkauf von hierfür zugelassenen Fahrkarten in Zügen mit Fahrkartenverkauf<br />

ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bordpreis nach Nr. 3.9 <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> zu zahlen.<br />

Der Bordpreis wird auf einen durch 5 Cent teilbaren Betrag abgerun<strong>de</strong>t.<br />

6. Fahrkarte Anfangsstrecke<br />

(<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

Nr. 2.2)<br />

Nahverkehrsautomat in Preis<br />

Nordba<strong>de</strong>n 15 €<br />

Rheinland 15 €<br />

Rheinland-Pfalz, Saarland/Rhein-Neckar 15 €<br />

Rhein-Ruhr 15 €<br />

Sachsen 15 €<br />

Sachsen-Anhalt 15 €<br />

Thüringen 15 €<br />

Westfalen 15 €<br />

Bayern, SOB und ab 17.06.06 Salzburger<br />

10 €<br />

Verkehrsverbund (SVV)<br />

Mecklenburg-Vorpommern 10 €<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen/Bremen 10 €<br />

Südba<strong>de</strong>n 10 €<br />

Württemberg 10 €<br />

Alleinreisen<strong>de</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> von 6 bis einschließlich 14 Jahren zahlen <strong>de</strong>n halben Preis.


Seite 165<br />

7. City-Zielbahnhöfe<br />

(<strong>Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Bahn</strong><br />

<strong>AG</strong> Nr. 3.5.2 und Bedingungen für <strong>de</strong>n Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards<br />

Nr. 3.1.3)<br />

City-Zielbahnhof (+City) Geltungsbereich<br />

Aachen Tarifgebiet Stadt Aachen<br />

Aalen Stadtgebiet Aalen<br />

Aschaffenburg Stadtgebiet Aschaffenburg (Tarifzone 9111)<br />

Augsburg Innenraum Augsburg (Tarifzonen 10 und 20)<br />

Bad Homburg Stadtgebiet (Tarifgebiet 5101)<br />

Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>n Stadtgebiet (Wabe 480)<br />

Bamberg Stadtgebiet inkl. Tarifzone 1100<br />

Bayreuth Stadtgebiet inkl. Tarifzone 1200<br />

Bergisch-Gladbach Stadtgebiet Bergisch-Gladbach (Tarifgebiet 2310)<br />

Berlin Tarifzone A (innerhalb <strong>de</strong>s S-<strong>Bahn</strong>-Ringes)<br />

inkl. Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg<br />

Bielefeld Stadtgebiet Bielefeld (Tarifgebiet 6000)<br />

Bochum Stadtgebiet Bochum (Tarifgebiet 36)<br />

Bochum-Dahlhausen Stadtgebiet Bochum (Tarifgebiet 36)<br />

Bonn Stadtgebiet Bonn (Tarifgebiet 2600)<br />

Bonn-Beuel Stadtgebiet Bonn (Tarifgebiet 2600)<br />

Bottrop Stadtgebiet Bottrop (Tarifgebiet 25)<br />

Braunschweig Stadtgebiet Braunschweig (Tarifzone 40)<br />

Bremen Stadtgebiet Bremen (Tarifgebiet 1)<br />

Bremerhaven Stadtgebiet Bremerhaven (Tarifgebiet 2)<br />

Celle Stadtgebiet Celle<br />

Chemnitz Stadtgebiet Chemnitz (Tarifzone 13)<br />

Cottbus Stadtgebiet Cottbus (Tarifgebiet Cottbus AB)<br />

Darmstadt Stadtgebiet Darmstadt (Tarifgebiete 4001, 4035, 4045)<br />

Delmenhorst Stadtgebiet (Tarifzone 710)<br />

Detmold Tarifgebiet Detmold<br />

Dortmund Stadtgebiet Dortmund (Tarifgebiete 37 und 38)<br />

Dres<strong>de</strong>n Stadtgebiet Dres<strong>de</strong>n (Tarifzone 10 Dres<strong>de</strong>n)<br />

Düren Stadtgebiet Düren<br />

Düsseldorf Stadtgebiet Düsseldorf (Tarifgebiete 43 und 53)<br />

Duisburg Stadtgebiet Duisburg (Tarifgebiete 23 und 33)<br />

Duisburg-Ruhrort Stadtgebiet Duisburg (Tarifgebiete 23 und 33)<br />

Erfurt Stadtgebiet Erfurt (Tarifzone 10)<br />

Erlangen Stadtgebiet Erlangen (Tarifzone 400)<br />

Essen Stadtgebiet Essen (Tarifgebiete 35 und 45)<br />

E-Altenessen Stadtgebiet Essen (Tarifgebiete 35 und 45)<br />

Esslingen(N) Stadtgebiet (Tarifzone 31)<br />

Feldhausen Stadtgebiet Bottrop (Tarifgebiet 25)<br />

Frankfurt (Main) Stadtgebiet Frankfurt ohne Flughafen<br />

(Tarifgebiet 50 ohne Flughafen)<br />

Freiburg (Brsg) Stadtgebiet Freiburg (Tarifzone A)<br />

Friedrichshafen Stadtgebiet Friedrichshafen (Tarifzone 10)<br />

Fulda Stadtgebiet (Tarifgebiet 2001)<br />

Fürth(Bay) Stadtgebiet Fürth<br />

Gelsenkirchen Stadtgebiet Gelsenkirchen (Tarifgebiet 26)<br />

Gelsenk.-Buer N Stadtgebiet Gelsenkirchen (Tarifgebiet 26)<br />

Gelsenk.-Buer S Stadtgebiet Gelsenkirchen (Tarifgebiet 26)<br />

Gera Stadtgebiet Gera<br />

Gießen Stadtgebiet (Tarifgebiet 1501)


Seite 166<br />

City-Zielbahnhof (+City) Geltungsbereich<br />

Göttingen Stadtgebiet Göttingen<br />

Gütersloh Stadtgebiet Gütersloh<br />

Hagen Stadtgebiet Hagen (Tarifgebiet 58)<br />

Halle(Saale) Stadtgebiet Halle (Tarifzone 210)<br />

Hamburg Großbereich Hamburg (Ringe A + B)<br />

Hamburg-Harburg Hamburg-Harburg (südl. <strong><strong>de</strong>r</strong> Elbe)<br />

Hameln Stadtgebiet Hameln (Tarifzonen 1 – 3)<br />

Hamm (Westf.) Stadtgebiet Hamm (Stadt/Gemein<strong>de</strong> 2100)<br />

Hanau Stadtgebiet (Tarifgebiet 3001)<br />

Hannover Stadtgebiet Hannover (Ticket-Zone Hannover)<br />

Hei<strong>de</strong>lberg Stadtgebiet Hei<strong>de</strong>lberg (Großwabe Hei<strong>de</strong>lberg)<br />

Heilbronn Stadtgebiet Heilbronn (Tarifzonen 10 und 20)<br />

Herford Tarifgebiet Herford<br />

Herne Stadtgebiet Herne (Tarifgebiet 27)<br />

Hil<strong>de</strong>sheim Stadtgebiet Hil<strong>de</strong>sheim<br />

Ingolstadt Stadtgebiet Ingolstadt (Tarifzone 10)<br />

Iserlohn Stadtgebiet Iserlohn (Tarifzone 8130)<br />

Jena Stadtgebiet Jena (Tarifzone 30)<br />

Kaiserslautern Stadtgebiet Kaiserslautern (Tarifzone 800)<br />

Karlsruhe Stadtgebiet Karlsruhe (Tarifzone 100)<br />

Kassel Tarifgebiet Stadt Kassel<br />

Kiel Stadtgebiet Kiel (Tarifzonen 4000 sowie 3110, 3130,<br />

5120, 5130, 5140)<br />

Koblenz Stadtgebiet Koblenz (Tarifzonen 101 – 107)<br />

Köln Stadtgebiet Köln (Tarifgebiet 2100)<br />

Konstanz VHB-City-Zone Konstanz<br />

Krefeld Stadtgebiet Krefeld (Tarifgebiet 32)<br />

Leipzig Stadtgebiet Leipzig (Tarifzone 110)<br />

Leverkusen Stadtgebiet Leverkusen (Tarifgebiet 2200)<br />

Lippstadt Stadtgebiet (Stadt/Gemein<strong>de</strong> 9160)<br />

Lörrach Stadtgebiet Lörrach (ab 01.04.2012)<br />

Ludwigsburg Stadtgebiet (Tarifzone 34)<br />

Ludwigshafen (Rh) Stadtgebiet Ludwigshafen (Großwabe Ludwigshafen)<br />

Lübeck Kernzone 6000<br />

Lüneburg Stadtgebiet (Tarifzone 807)<br />

Mag<strong>de</strong>burg Stadtgebiet Mag<strong>de</strong>burg (Tarifzone 10)<br />

Mainz Stadtgebiet Mainz (Tarifgebiet 65 ohne Wiesba<strong>de</strong>n,<br />

Ginsheim-Gustavsburg, Walluf)<br />

Mannheim Stadtgebiet Mannheim (Großwabe Mannheim)<br />

Marburg(Lahn) Stadtgebiet (Tarifgebiet 0501, 0540, 0546)<br />

Min<strong>de</strong>n (Westf) Tarifgebiet Min<strong>de</strong>n<br />

Moers Stadtgebiet Moers (Tarifgebiet 22)<br />

Mönchengladbach Stadtgebiet Mönchengladbach (Tarifgebiet 50)<br />

Mülheim (Ruhr) Stadtgebiet Mülheim a. d. Ruhr (Tarifgebiet 34)<br />

München Stadtgebiet München (Innenraum/München)<br />

Münster (Westf.) Stadtgebiet Münster (Stadt/Gemein<strong>de</strong> 5000)<br />

Neumünster Stadtgebiet Neumünster (Tarifzone 3500)<br />

Neuss Stadtgebiet Neuss (Tarifgebiet 52)<br />

Neustadt(Wstr) Stadtgebiet (Tarifwaben 132, 142, 152)<br />

Nürnberg Stadtgebiet Nürnberg (Tarifzonen 100/200 ohne Fürth)<br />

Oberhausen Stadtgebiet Oberhausen (Tarifgebiet 24)<br />

Offenbach (Main) Stadtgebiet Offenbach (Tarifgebiet 3601)<br />

Offenburg Stadtgebiet Offenburg Tarifzonen 50, 51, 52)<br />

Ol<strong>de</strong>nburg (Oldb) Stadtgebiet Ol<strong>de</strong>nburg (Tarifgebiet 3)


Seite 167<br />

City-Zielbahnhof (+City) Geltungsbereich<br />

Opla<strong>de</strong>n Stadtgebiet Leverkusen (Tarifgebiet 2200)<br />

Osnabrück Stadtgebiet Osnabrück (Tarifzone 0)<br />

Pa<strong><strong>de</strong>r</strong>born Stadtgebiet Pa<strong><strong>de</strong>r</strong>born<br />

Passau Stadtgebiet Passau<br />

Pforzheim Stadtgebiet Pforzheim (Tarifzone 10)<br />

Potsdam Stadtgebiet Potsdam (Tarifgebiet Potsdam AB)<br />

Ravensburg Stadtgebiete Ravensburg und Weingarten (Tarifzonen<br />

30, 31, 32)<br />

Recklinghausen Stadtgebiet Recklinghausen (Tarifgebiet 17)<br />

Regensburg Stadtgebiet Regensburg (Tarifzonen 1 +2 )<br />

Remscheid Stadtgebiet Remscheid (Tarifgebiet 75)<br />

Reutlingen Stadt Reutlingen (inkl. Stadtteile)<br />

Rheine Stadtgebiet (Tarifgebiet 1780)<br />

Rostock Stadtgebiet Rostock (Tarif-Bereich HRO)<br />

Saarbrücken Stadtgebiet Saarbrücken (Großwabe Saarbrücken)<br />

Salzgitter Stadtgebiet Salzgitter (Tarifzone 60)<br />

Siegen Stadtgebiet Siegen<br />

Solingen Stadtgebiet Solingen (Tarifgebiet 74)<br />

Speyer Stadtgebiet (Tarifwabe 143)<br />

Stuttgart Stadtgebiet Stuttgart (Tarifzonen 10 und 20)<br />

Trier Stadtgebiet Trier (Tarifzonen 1 – 4)<br />

Tübingen Tarifgebiet Stadttarif Tübingen (Preisstufe 11)<br />

Ulm/Neu-Ulm Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm (Tarifzone 10/20)<br />

Wanne-Eickel Stadtgebiet Herne (Tarifgebiet 27)<br />

Weimar Stadtgebiet Weimar (Tarifzone 20)<br />

Wiesba<strong>de</strong>n Stadtgebiet Wiesba<strong>de</strong>n (Tarifgebiet 65 ohne Mainz,<br />

Ginsheim-Gustavsburg, Walluf)<br />

Witten Stadtgebiet Witten<br />

Wolfsburg Stadtgebiet Wolfsburg (Tarifzone 20)<br />

Worms Stadtgebiet (Tarifwaben 23, 33, 43, 53)<br />

Würzburg Großwabe (Würzburg, Gerbrunn, Höchberg)<br />

Wuppertal Stadtgebiet Wuppertal (Tarifgebiete 65 und 66)<br />

Zwickau Stadtgebiet Zwickau + Tarifzone 16

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