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Am Stettiner Haff - Erntedankfeste im Amtsbereich - Stadt Eggesin

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<strong>Am</strong>tliches Mitteilungsblatt des <strong>Am</strong>tes<br />

<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong><br />

mit den Gemeinden<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> mit dem Ortsteil Hoppenwalde, Ahlbeck, Altwarp, Grambin,<br />

Hintersee, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs, Luckow - Rieth, Meiersberg,<br />

Mönkebude, Torgelow-Holländerei, Vogelsang-Warsin<br />

- kostenlos / monatlich -<br />

Jahrgang 6 ISSN 1860 - 2738 Dienstag, den 19.10.2010 Nummer 10<br />

<strong>Erntedankfeste</strong> <strong>im</strong> <strong>Am</strong>tsbereich<br />

Lübser Kinder auf dem Erntewagen<br />

Ernteumzug in Leopoldshagen<br />

Liebevoll geschmückter Vorgarten in Lübs<br />

Die Liepgartener Erntekrone auf dem Leiterwagen


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - - Nr. 10/10<br />

in <strong>Eggesin</strong><br />

<strong>Am</strong> 20.10. zum 81. Geburtstag Frau Carl, Emmi<br />

am 21.10. zum 75. Geburtstag Herr Böttcher, Edwin<br />

am 21.10. zum 76. Geburtstag Frau Dittmann, Brigitte<br />

am 21.10. zum 72. Geburtstag Frau Hötzel, Leni<br />

am 21.10. zum 75. Geburtstag Frau Koch, Gerda<br />

am 21.10. zum 80. Geburtstag Frau Weiland, Ilse<br />

am 22.10. zum 76. Geburtstag Herr Lucas, Werner<br />

am 22.10. zum 71. Geburtstag Frau Scholz, Christa<br />

am 23.10. zum 72. Geburtstag Frau Gall, Helga<br />

am 23.10. zum 83. Geburtstag Frau Lieckfeldt, Lotte<br />

am 2 .10. zum 75. Geburtstag Herr Bade, Harry<br />

am 2 .10. zum 81. Geburtstag Frau Kuttkowski, Margarete<br />

am 26.10. zum 90. Geburtstag Frau Böhm, Irmgard<br />

am 26.10. zum 75. Geburtstag Herr Klein, Heinz<br />

am 26.10. zum 7 . Geburtstag Frau Rahn, Edith<br />

am 27.10. zum 70. Geburtstag Frau Kasel, Ruth<br />

am 28.10. zum 83. Geburtstag Herr Hackbarth, Lothar<br />

am 28.10. zum 71. Geburtstag Frau Viergutz, Jutta<br />

am 28.10. zum 75. Geburtstag Frau Zech, Edith<br />

am 29.10. zum 77. Geburtstag Frau Berkholz, Ursel<br />

am 29.10. zum 75. Geburtstag Frau Mark, Lucie<br />

am 29.10. zum 73. Geburtstag Herr Reiß, Kurt<br />

am 30.10. zum 72. Geburtstag Frau Fiebelkorn, Anni<br />

am 31.10. zum 71. Geburtstag Herr Burkhardt, Wilfried<br />

am 31.10. zum 71. Geburtstag Frau Foth, Waltraud<br />

am 31.10. zum 77. Geburtstag Frau Püschel, Marion<br />

am 31.10. zum 76. Geburtstag Frau Schiebe, Hannelore<br />

am 31.10. zum 92. Geburtstag Frau Tesch, Marie<br />

am 31.10. zum 80. Geburtstag Frau Zielke, Helga<br />

am 01.11. zum 86. Geburtstag Frau Döring, Regina<br />

am 01.11. zum 76. Geburtstag Frau Rünger, Irmtraud<br />

Gratulation<br />

am 02.11. zum 72. Geburtstag Herr Balz, Egon<br />

am 02.11. zum 76. Geburtstag Herr Joswich, Helmut<br />

am 02.11. zum 91. Geburtstag Frau Sommerfeldt, Erna<br />

am 03.11. zum 75. Geburtstag Herr Bochow, Günter<br />

am 03.11. zum 81. Geburtstag Frau Rach, Christel<br />

am 0 .11. zum 73. Geburtstag Frau Lehmann, Erna<br />

am 05.11. zum 79. Geburtstag Herr Haareiter, Hans<br />

am 05.11. zum 71. Geburtstag Frau Kliem, Helga<br />

am 06.11. zum 71. Geburtstag Frau Thöns, Ingrid<br />

am 07.11. zum 80. Geburtstag Herr Krause, Fred<br />

am 07.11. zum 73. Geburtstag Herr Kummert, Günther<br />

am 07.11. zum 7 . Geburtstag Frau Winter, Inge<br />

am 08.11. zum 72. Geburtstag Frau Kupke, Erika<br />

am 09.11. zum 81. Geburtstag Frau Ebert, Ursula<br />

am 09.11. zum 76. Geburtstag Herr Hähnel, Wolfgang<br />

am 11.11. zum 7 . Geburtstag Frau Gruschwitz, Edith<br />

am 12.11. zum 75. Geburtstag Frau Braun, Ruth<br />

am 12.11. zum 82. Geburtstag Herr Hoffmann, Josef<br />

am 12.11. zum 72. Geburtstag Frau Kopper, Edith<br />

am 12.11. zum 78. Geburtstag Herr Z<strong>im</strong>mermann, Helmut<br />

am 13.11. zum 72. Geburtstag Herr Harke, Dieter<br />

am 15.11. zum 7 . Geburtstag Frau Godiszewski, Bärbel<br />

am 15.11. zum 7 . Geburtstag Herr Waschke, Fredy<br />

am 15.11. zum 89. Geburtstag Frau Werner, Margarete<br />

in <strong>Eggesin</strong> OT Hoppenwalde<br />

am 23.10. zum 70. Geburtstag Herr Radowitz, Gerhard<br />

am 30.10. zum 75. Geburtstag Herr Rothhand, Max<br />

am 08.11. zum 72. Geburtstag Frau Berendsen-Rothhand,<br />

Christa<br />

am 13.11. zum 7 . Geburtstag Herr Rieck, Horst<br />

Herzliche Gratulation für folgende Jubilare der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> mit dem Ortsteil Hoppenwalde<br />

Herr Georg Knop am 01.10. zum 80. Geburtstag<br />

Frau Vera Müggenburg am 30.09. zum 80. Geburtstag<br />

Herr Arno Ott am 07.10. zum 80. Geburtstag<br />

Eheleute Gehrmann am 30.09. zur Diamantenen Hochzeit


Nr. 10/10 - 5 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

in Ahlbeck<br />

am 2 .10. zum 72. Geburtstag Frau Haase, Brigitte<br />

am 25.10. zum 87. Geburtstag Herr Bellin, Arnold<br />

am 26.10. zum 76. Geburtstag Frau Schulz, Ruth<br />

am 28.10. zum 82. Geburtstag Frau Krüger, Rosemarie<br />

am 31.10. zum 7 . Geburtstag Frau Maaß, Elke<br />

am 01.11. zum 71. Geburtstag Frau Uterhardt, Erika<br />

am 02.11. zum 77. Geburtstag Frau Diedrich, Irmgard<br />

in Altwarp<br />

am 22.10. zum 73. Geburtstag Frau Rickmann, Hildegard<br />

am 2 .10. zum 78. Geburtstag Herr Metzner, Fritz<br />

am 25.10. zum 76. Geburtstag Herr Fleck, Manfred<br />

am 28.10. zum 7 . Geburtstag Frau Ebel, Wera<br />

am 05.11. zum 76. Geburtstag Frau Hagen, Christa<br />

am 05.11. zum 70. Geburtstag Herr Wiese, Jürgen<br />

am 06.11. zum 80. Geburtstag Herr Brandt, Alfred<br />

am 08.11. zum 72. Geburtstag Herr Rickmann, Werner<br />

am 11.11. zum 82. Geburtstag Herr Winkelmann, Heinz<br />

am 1 .11. zum 89. Geburtstag Frau Methner, Walli<br />

in Grambin<br />

am 19.10. zum 73. Geburtstag Herr Reichau, Rudolf<br />

am 23.10. zum 75. Geburtstag Herr Stöcker, Hermann<br />

am 27.10. zum 76. Geburtstag Herr Stein, Werner<br />

am 29.10. zum 77. Geburtstag Frau Pelz, Anna<br />

am 03.11. zum 80. Geburtstag Herr Beilke, Horst<br />

am 15.11. zum 71. Geburtstag Herr Wenzel, Hans-Erich<br />

in Hintersee<br />

am 2 .10. zum 7 . Geburtstag Herr Streblow, Ernst<br />

am 28.10. zum 78. Geburtstag Herr Lünse, Karl-Heinz<br />

am 15.11. zum 75. Geburtstag Frau Joch, Irmgard<br />

in Leopoldshagen<br />

am 2 .10. zum 71. Geburtstag Frau Gaßner, Ingrid<br />

am 25.10. zum 8 . Geburtstag Frau Behnke, Gisela<br />

am 27.10. zum 76. Geburtstag Frau Schmidt, Bringfriede<br />

am 30.10. zum 8 . Geburtstag Frau Krüger, Anneliese<br />

am 31.10. zum 76. Geburtstag Frau Wagner, Flora<br />

am 07.11. zum 75. Geburtstag Frau Schmidt, Vera<br />

am 08.11. zum 72. Geburtstag Herr Mengel, Reinhold<br />

am 10.11. zum 76. Geburtstag Frau Ehlert, Hannchen<br />

am 15.11. zum 7 . Geburtstag Frau Schmidt, Walli<br />

in Liepgarten<br />

am 21.10. zum 76. Geburtstag Frau Dietrich, Dora<br />

am 21.10. zum 79. Geburtstag Herr Peukert, Hans<br />

am 23.10. zum 73. Geburtstag Herr Kittel, Hans-Helmut<br />

Gratulation<br />

Impressum: <strong>Am</strong>tliches Mitteilungsblatt<br />

mit öffentlichen Bekanntmachungen des <strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Das <strong>Am</strong>tliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt.<br />

Verbreitete Auflage: ca. 6200 Exemplare<br />

Bestellung: ISSN-Nr.1860-2738<br />

Herausgeber: <strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“, <strong>Stettiner</strong> Straße 1, 17367 <strong>Eggesin</strong><br />

Herstellung: Schibri-Verlag, <strong>Am</strong> Markt 22, 17335 Strasburg, Tel: 039753/22757 Fax: 039753-22583<br />

http://www.schibri.de E-mail: boeving@schibri.de<br />

Satzherstellung: Redaktionssteil: Reiner Müsebeck, <strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Anzeigen: Frau Böving, Schibri-Verlag, <strong>Am</strong> Markt 22, 17335 Strasburg<br />

Verantwortlich: <strong>Am</strong>tlicher Teil <strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“: Der <strong>Am</strong>tsvorsteher<br />

Redaktion: Reiner Müsebeck; Tel. 039779/26 13, Fax: 039779-26 2, presse@eggesin.de<br />

Druck/Endbearbeitung: Offset-Druck Ueckermünde, Tel.: 039771-53 0<br />

Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete<br />

Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinst<strong>im</strong>men.<br />

Das <strong>Am</strong>tliche Mitteilungsblatt des <strong>Am</strong>tes “<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>” kann gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten vom <strong>Am</strong>t<br />

“<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>”auf Wunsch abonniert werden.<br />

am 03.11. zum 80. Geburtstag Herr Schwohls, Jürgen<br />

am 05.11. zum 87. Geburtstag Herr Wiese, Franz<br />

am 10.11. zum 70. Geburtstag Frau Wollenzien, Rita<br />

am 11.11. zum 85. Geburtstag Frau Borchardt, Dorothea<br />

am 13.11. zum 71. Geburtstag Herr Ladwig, Karl<br />

in Lübs<br />

am 19.10. zum 70. Geburtstag Frau Fischer, Christel<br />

am 23.10. zum 78. Geburtstag Herr Klüber, Hans-Joach<strong>im</strong><br />

am 06.11. zum 77. Geburtstag Frau Daartz, Hannelore<br />

am 07.11. zum 79. Geburtstag Herr Schildt, Heinz<br />

am 08.11. zum 72. Geburtstag Herr Becker, Ulrich<br />

am 10.11. zum 72. Geburtstag Frau Janke, Marianne<br />

am 11.11. zum 8 . Geburtstag Frau Klüber, Gerda<br />

in Lübs OT Heinrichshof<br />

am 29.10. zum 78. Geburtstag Frau Volkmann, Inge<br />

in Luckow<br />

am 19.10. zum 91. Geburtstag Herr Röhl, Wilhelm<br />

am 28.10. zum 72. Geburtstag Frau Strehl, Erna<br />

am 03.11. zum 78. Geburtstag Herr Reinke, Erhard<br />

am 08.11. zum 70. Geburtstag Frau Neumann, Waltraud<br />

am 13.11. zum 72. Geburtstag Frau Dinse, Christa<br />

in Luckow OT Rieth<br />

am 21.10. zum 77. Geburtstag Herr Ute, Harry<br />

am 23.10. zum 73. Geburtstag Herr Kasel, Manfred<br />

am 28.10. zum 81. Geburtstag Frau Meyer, Johanna<br />

am 31.10. zum 72. Geburtstag Frau Zankl, Helga<br />

in Meiersberg<br />

am 25.10. zum 87. Geburtstag Frau Grenkowitz, Ella<br />

am 03.11. zum 80. Geburtstag Frau Jäckel, Eveline<br />

am 11.11. zum 76. Geburtstag Herr Schöne, Christian<br />

in Mönkebude<br />

am 27.10. zum 85. Geburtstag Herr Bade, Hermann<br />

am 03.11. zum 70. Geburtstag Frau Giese, Loni<br />

am 11.11. zum 77. Geburtstag Frau Kregelin, Dora<br />

am 11.11. zum 78. Geburtstag Herr Schmidt, Helmuth<br />

am 12.11. zum 77. Geburtstag Frau Winter, Lieselotte<br />

in Torgelow-Holländerei<br />

am 07.11. zum 73. Geburtstag Frau Metzlaff, Ingrid<br />

in Vogelsang-Warsin<br />

am 22.10. zum 76. Geburtstag Herr Bruhn, Wolfgang<br />

am 28.10. zum 71. Geburtstag Herr Dittmann, Heiner<br />

Die nächste Ausgabe für das<br />

<strong>Am</strong>tliche Mitteilungsblatt erscheint<br />

am<br />

Dienstag, dem 16.11.2010<br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Donnerstag, der 04.11.2010


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 6 - Nr. 10/10<br />

Bekanntmachungen / Informationen<br />

Tourenpläne Gelber Sack<br />

Tourenplan „Blaue Papiertonne“<br />

<strong>Eggesin</strong>, Gumnitz 25.10. / 08.11. / 22.11. / 06.12. / 20.12.<br />

Hoppenwalde, Altwarp,<br />

Vogelsang- Warsin 28.10. / 18.11. / 09.12. / 30.12.<br />

Grambin, Leopolds-<br />

hagen, Mönkebude 21.10. / 11.11. / 02.12. / 23.12.<br />

Ahlbeck, Gegensee,<br />

Hintersee, Luckow,<br />

Ludwigshof, Rieth 0 .11. / 25.11. / 16.12.<br />

Annenhof, Heinrichs-<br />

hof, Lübs, Liepgarten 03.11. / 2 .11. / 15.12.<br />

Meiersberg 20.10. / 10.11. / 01.12. / 22.12.<br />

Torgelow- Holländerei 02.11. / 23.11. / 1 .12.<br />

Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />

Rechnungswesen<br />

Frau Beltz e.beltz@eggesin.de Zi.: 003 Tel.: 263-72<br />

Frau Dümmel s.duemmel@eggesin.de<br />

Wohnungsverwalter<br />

Frau Dachner u.dachner@eggesin.de Zi.: 017 Tel.: 263-75<br />

Frau Saeger m.saeger@eggesin.de Tel.: 263-79<br />

Betriebskosten/Mahn- und Klagewesen<br />

Frau Schneider k.schneider@eggesin.de Zi.: 016 Tel.: 263-80<br />

Havariedienst Sanitär: 263-7 / Elektro: 263-73 / Heizhaus: 263-78<br />

Öffnungszeiten in der Außenstelle<br />

Ueckermünde, Goethestrße 12<br />

dienstags: von 13.30 bis 18.00 Uhr<br />

mittwochs: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

donnerstags: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> wie<br />

folgt zu erreichen: 039779 27691<br />

Sprechtage sind jeweils am letzten Donnerstag <strong>im</strong> Monat<br />

von 16.00 - 17.00 Uhr in der <strong>Stadt</strong>verwaltung, Z<strong>im</strong>mer 005.<br />

Sie sind auf der Suche nach neuen Mitarbeitern für Ihren<br />

Betrieb oder haben Fragen zu Fördermöglichkeiten?<br />

Be<strong>im</strong> gemeinsamen Arbeitgeber-Service steht Ihnen neben<br />

einem großen Bewerberpool ein persönlicher Ansprechpartner<br />

zur Verfügung, der Sie in allen Fragen persönlich,<br />

kompetent und schnell berät. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service<br />

kooperiert mit dem Jobcenter-Uecker-Randow<br />

und der Bundesagentur für Arbeit.<br />

Postalische Anschrift:<br />

Agentur für Arbeit<br />

gemeinsamer Arbeitgeberservice<br />

Löcknitzer Str. 10 in 17309 Pasewalk<br />

Tel: (03973) 202 17 (Umland u. Ferdinandshof)<br />

Tel: (03973) 202 1 (<strong>Stadt</strong>gebiet Torgelow)<br />

Fax: (03973) 202 96 200<br />

Vogelsang-Warsin, Altwarp, 12.11. / 10.12.<br />

Luckow,<br />

Leopoldshagen, Mönkebude, 29.10. / 26.11. / 2 .12.<br />

Grambin<br />

<strong>Eggesin</strong> 1 21.10. / 18.11. / 16.12.<br />

<strong>Eggesin</strong> 2<br />

Liepgarten, Hoppenwalde 22.10. / 19.11. / 17.12.<br />

Gumnitz 20.10. / 17.11. / 15.12.<br />

Ahlbeck, Ludwigshof,<br />

Hintersee, Gegensee , Rieth 12.11. / 10.12.<br />

Lübs, Annenhof, Heinrichshof<br />

Meiersberg 09.11. / 07.12.<br />

Torgelow-Holländerei 15.11. / 13.12.<br />

Tourenpläne Sperrmüll<br />

<strong>Eggesin</strong> - Alt <strong>Eggesin</strong>, Wohnsiedlung<br />

Karpin, Teerofen 29.11.<br />

<strong>Eggesin</strong> - Bahnhof, Bahnhofstr., <strong>Am</strong> Binning, Hinzenkamp, Karl-<br />

Marx-Str., Pasewalker-Str. Siedlung, Pasewalker Straße, Stoewerstr.<br />

Wiesenstraße 01.12.<br />

<strong>Eggesin</strong> - Heidestr., Karpiner Damm,<br />

<strong>Stettiner</strong> Str., Ueckermünder Str. 30.11.<br />

<strong>Eggesin</strong> - Hans-Fischer-Str., Lindenstr.,<br />

M.-Matern-Str., Verbindungsstr. 01.12.<br />

<strong>Eggesin</strong> - A.-Bytzeck-Str., Eulenweg,<br />

Habichtstr., Kranichstr., Waldstr., Ziegelstr.,<br />

Zlotower Str. 02.12.<br />

<strong>Eggesin</strong> - Ahornweg, <strong>Am</strong> Grenzberg, <strong>Am</strong> Markt, <strong>Am</strong> Sportplatz,<br />

An der Düne, F.-Reuter-Weg, Goetheweg, Luckower Str., Meisengrund,<br />

Mühlenweg, Neuer Weg, Seekamp, Seestr., Ueckermünder<br />

Str., Ausbau, Zilleweg, Gumnitz 03.12.<br />

Hoppenwalde 06.12.<br />

Lübs, Annenhof, Heinrichshof 07.12<br />

Meiersberg 27.10.<br />

Termine für das <strong>Am</strong>tliche Mitteilungsblatt 2010<br />

Nr. Anzeigenschluss Erscheinungstermin<br />

11/10 0 .11.2010 16.11.2010<br />

12/10 02.12.2010 1 .12.2010<br />

Blutspendetermin in <strong>Eggesin</strong><br />

Di. 21. Dezember von 15.00 - 19.00 Uhr<br />

in der Regionalen Schule <strong>Eggesin</strong>/ Luckower Straße 6 A<br />

Sprechzeiten Schiedsstelle in der <strong>Stettiner</strong> Str. 1<br />

Die Sprechstunde findet in der Zeit von 16.00 - 17.30<br />

Uhr statt. Sprechstunden sind am:<br />

26.10. / 09.11. / 23.11. / 07.12. / 21.12.<br />

Die Schiedspersonen sind unter folgenden Telefonnummern<br />

erreichbar:<br />

Frau Kunzmann 039773 2659<br />

Frau Stein 039775 20119<br />

Herr Muth 03976 20 52


Nr. 10/10 - 7 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Bekanntmachungen / Informationen<br />

Das Bürgerbüro informiert<br />

Widerspruch gegen Datenermittlungen<br />

Gemäß § 36 des Landesmeldegesetzes (LMG) Mecklenburg-Vorpommern weist die<br />

Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in den nachfolgenden<br />

Fällen der Weitergabe seiner Meldedaten zu widersprechen:<br />

1. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit Parlamentsund Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder<br />

gesetzlich vorgesehenen Abst<strong>im</strong>mungen (§ 35 Abs.1 LMG),<br />

2. an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen<br />

(§35 Abs.2 LMG),<br />

3. an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch (§<br />

35 Abs.3 LMG),<br />

. an öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte,<br />

minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), denen ich selbst nicht<br />

angehöre (§ 32 Abs.2 LMG),<br />

5. als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet<br />

(§ 3 a Abs.2 LMG).<br />

Ihren Widerspruch richten Sie bitte schriftlich oder zur Niederschrift an das <strong>Am</strong>t ,,<strong>Am</strong><br />

<strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>‘‘, Meldebehörde, <strong>Stettiner</strong> Strasse 01, 17367 <strong>Eggesin</strong>. Der Widerspruch<br />

bedarf keiner Begründung. Er entfaltet seine Wirksamkeit mit der Eintragung in das<br />

Melderegister und gilt bis zu einer etwaigen Rücknahme fort. Die Bearbeitung erfolgt<br />

gebührenfrei.<br />

Apotheken-Notdienst<br />

18.10. Randow-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/21192<br />

19.10. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />

20.10. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />

21.10. Sertürner-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/20590<br />

22.10. Marien-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2 75<br />

23.10. Victoria-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/202001<br />

2 .10. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />

25.10. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />

26.10. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2301<br />

27.10. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/266939<br />

28.10. Randow-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/21192<br />

29.10. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />

30.10. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />

31.10. Sertürner-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/20590<br />

01.11. Marien-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2 75<br />

02.11. Victoria-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/202001<br />

03.11. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />

0 .11. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />

05.11. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2301<br />

06.11. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/266939<br />

07.11. Randow-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/21192<br />

08.11. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />

09.11. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />

10.11. Sertürner-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/20590<br />

11.11. Marien-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2 75<br />

12.11. Victoria-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/202001<br />

13.11. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />

1 .11. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />

15.11. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/2301<br />

16.11. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/266939<br />

17.11. Randow-Apotheke <strong>Eggesin</strong>, Tel.: 039779/21192<br />

18.11. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />

19.11. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />

Sollten Sie dringend Medikamente am Abend oder in der Nacht benötigen, so können Sie sich an<br />

den Apothekennotdienst wenden. Der diensthabende Apotheker hat Verständnis für die Dringlichkeit<br />

Ihres Besuches. Der Notdienst beginnt wochentags um 18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr.<br />

Samstags beginnt der Notdienst um 12.00 Uhr und endet Sonntag früh um 08.00 Uhr. Bis Montag<br />

früh 08.00 Uhr ist dann der sonntägliche Notdienst für Sie da.<br />

Information des Ordnungsamtes<br />

und der Gemeinde Mönkebude<br />

Im Laufe des Jahres wurde festgestellt,<br />

dass es <strong>im</strong>mer wieder zu illegalen Ablagerungen<br />

von Grünabfällen entlang der<br />

Mitteldrift in Mönkebude kommt. Es ist<br />

nahe liegend dass diese Abfälle von den<br />

anliegenden Grundstücken kommen.<br />

Entsprechend der geltenden Rechtssprechung<br />

sind Grünabfälle auf dem eigenen<br />

Grundstück zu lagern oder einer Kompostieranlage<br />

zu zuführen. Die Gemeinde<br />

Mönkebude und das Ordnungsamt bitten<br />

um Beachtung und Unterlassung dieser<br />

illegalen Entsorgung. Es ist bei Feststellung<br />

des Verursachers mit empfindlichen<br />

Geldstrafen zu rechnen.<br />

Der <strong>Am</strong>tswehrführer informiert<br />

Martinsumzug<br />

Jetzt ist wieder die Zeit, in der bei anbrechender<br />

Dunkelheit die Eltern mit ihren<br />

Kindern über die Straßen ziehen und ihre<br />

brennenden Laternen schwenken.<br />

Hier raten die Experten von der Feuerwehr,<br />

die meist verwendeten Teelichter in<br />

den Laternen auf eine feste, nicht brennbare<br />

Unterlage zu stellen. Auch sollten die<br />

Laternen vom Umfang her so groß ausfallen,<br />

dass selbst be<strong>im</strong> Hin- und Herwackeln<br />

die Flamme der Kerze nicht die Wände<br />

erreichen kann. Oben in der Laterne sollte<br />

auf jeden Fall ein großes Loch für den<br />

Abzug der Wärme gelassen werden. Dies<br />

erleichtert auch das Anzünden.<br />

Auch sollten die Kleinen nur solche<br />

Kleider tragen, die keine Kunststoffanteile<br />

enthalten. Denn gerade Bekleidungstextilien<br />

mit hohem Kunstfaseranteil brennen<br />

sehr leicht oder schmelzen, wobei<br />

der geschmolzene Kunststoff in die Haut<br />

einbrennt. Resultat sind dann schmerzhafte<br />

Brandverletzungen und irreparable<br />

Narben. So gerüstet sollte einem harmonischen<br />

Martinsumzug nichts mehr <strong>im</strong><br />

Wege stehen.<br />

Arbeitslosenverband<br />

Deutschland<br />

Kreisverband Uecker-Randow<br />

Arbeitslosentreff <strong>Eggesin</strong><br />

- Hans-Fischer-Straße 21<br />

Tel. 039779 21855<br />

Weitergeben statt wegwerfen!<br />

Wir sammeln ständig für soziale<br />

Zwecke<br />

- Bekleidung aller Art<br />

- Spielzeug, Bücher Möbel<br />

- Küchengeräte, Haushaltsgegenstände<br />

Helfen kann so einfach sein!<br />

Öffnungszeiten.: Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr 8.00 - 12.00 Uhr


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 8 - Nr. 10/10<br />

<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />

Die von der Gemeindevertretung Ahlbeck in ihrer Sitzung<br />

am 23.09.2010 beschlossene 1. Satzungsänderung zur<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gegeben:<br />

1. Satzungsänderung<br />

zur Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck<br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M – V) wird nach<br />

Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.09.2010 und<br />

nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende<br />

1. Satzungsänderung zur Hauptsatzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Hauptsatzung<br />

§ 4<br />

Ausschüsse<br />

Absatz 2 ist zu ergänzen um den Satz:<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus 2 Gemeindevertretern<br />

und einen sachkundigen Einwohner zusammen.<br />

§ 6<br />

Entschädigung<br />

Der Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

Der Betrag 600,00 € wird ersetzt durch den Betrag 500,00 €.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 1. Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Ahlbeck, den 23.09.2010<br />

Zeisler<br />

Bürgermeisterin<br />

Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />

§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines<br />

Jahres geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt<br />

nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und<br />

Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Ahlbeck, den 20.10.2010<br />

Zeisler<br />

Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />

Die von der <strong>Stadt</strong>vertretung in ihrer Sitzung am 09.09.2010<br />

beschlossene 1. Satzungsänderung zur Satzung über die<br />

Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />

wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />

1. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung<br />

einer Zweitwohnungssteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern, des § 2 des Kommunalabgabengesetzes<br />

Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V, S. 1 6)<br />

und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes<br />

vom 11. Oktober 2005, 1 BvR 1232/00 und BvR 2627/03 hat<br />

die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> in ihrer Sitzung am 09.09.2010<br />

nachstehende 1. Satzungsänderung erlassen.<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />

Der § 1 der Satzung wird um folgenden Absatz ergänzt:<br />

„Das Innehaben einer aus beruflichen Grüßen gehaltenen<br />

Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten,<br />

dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen<br />

Gemeinde befindet, unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer.“<br />

Artikel 2<br />

Die 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung<br />

einer Zweitwohnungssteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> tritt rückwirkend<br />

zum 01.01.2009 in Kraft.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 28.09.2010<br />

Papke<br />

1. stellv. Bürgermeisterin<br />

Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und<br />

Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />

§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines<br />

Jahres geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt<br />

nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und<br />

Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 28.09.2010<br />

Papke<br />

1. stellv. Bürgermeisterin


Nr. 10/10 - 9 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />

Die vom <strong>Am</strong>tsausschuss des <strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ in<br />

der Sitzung am 13.09.2010 beschlossene 2. Satzungsänderung<br />

der Hauptsatzung des <strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.<br />

2. Satzungsänderung der Hauptsatzung<br />

des <strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Aufgrund des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung<br />

für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird<br />

nach Beschluss des <strong>Am</strong>tsausschusses vom 13.09.2010<br />

und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende<br />

2. Satzungsänderung der Hauptsatzung des<br />

<strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Hauptsatzung<br />

§ 7<br />

Entschädigungen<br />

Abs. 3 ist zu ergänzen um:<br />

Die Mitglieder des Personalbeirates erhalten für die Teilnahme<br />

an den Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 €.<br />

Abs. ist zu ergänzen um:<br />

Personalbeiratsvorsitzende und bei deren Verhinderung<br />

deren Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete<br />

Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 EUR.<br />

§ 11<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

In dem Absatz 1, Satz 1 ist der Halbsatz …“und an der<br />

Bekanntmachungstafel in der Außenstelle Ueckermünde,<br />

Goethestraße 12“ ersatzlos zu streichen. In dem Absatz 3,<br />

Satz ist der Halbsatz …“und in der Außenstelle Ueckermünde,<br />

Goethestraße 12“ ersatzlos zu streichen.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 2. Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Eggesin</strong>, 0 .10.2010<br />

E. Heidschmidt<br />

<strong>Am</strong>tsvorsteher<br />

Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />

§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines<br />

Jahres geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt<br />

nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und<br />

Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 0 .10.2010<br />

Heidschmidt<br />

<strong>Am</strong>tsvorsteher<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />

Die von der Gemeindevertretung Ahlbeck in ihrer Sitzung<br />

am 23.09.2010 beschlossene 3. Satzung zur Änderung der<br />

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde<br />

Ahlbeck wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung<br />

einer Hundesteuer der Gemeinde Ahlbeck<br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für<br />

das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 08.06.200 (GVOBl. M-V<br />

S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />

1 .12.2007 (GVOBl. M-V S. 10) beschließt die Gemeindevertretung<br />

Ahlbeck in ihrer Sitzung am 23.09.2010 nachfolgende<br />

3. Satzungsänderung zur Hundesteuersatzung:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung der Gemeinde Ahlbeck über<br />

die Erhebung einer Hundesteuer.<br />

§ 5 Abs. 1 Nr.1 der Satzung wird wie folgt geändert:<br />

1. Für Kampfhunde (lt. Hundehalterverordnung) wird die<br />

Steuer auf 500,00 € je Hund erhöht.<br />

Der Absatz 2 bleibt von dieser Satzungsänderung unberührt.<br />

Artikel 2<br />

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.<br />

Ahlbeck, den 0 .10.2010<br />

Zeisler<br />

Bürgermeisterin<br />

Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />

§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines<br />

Jahres geltend gemacht werden. Die Einschränkung gilt<br />

nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und<br />

Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 0 .10.2010<br />

Zeisler<br />

Bürgemeisterin


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 10 - Nr. 10/10<br />

<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />

Die von der <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> in ihrer Sitzung am<br />

2 .06.2010 beschlossene Sondernutzungsgebührensatzung wird<br />

hiermit öffentlich bekanntgegeben.<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Sondernutzung von Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten,<br />

Wegen und Plätzen sowie sonstigen öffentlichen<br />

Straßen <strong>im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />

(Sondernutzungsgebührensatzung)<br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 08.06.200 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S.687,719)<br />

in Verbindung mit §§ 22 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1993 (GVOBl.<br />

M-V S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom<br />

23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 101,113), § 8 Abs. 1 und Abs. 3<br />

Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 28.06.2007 (BGBl. I S.<br />

1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I<br />

S.2585) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung<br />

vom 12.0 .2005 (GVOBl. M-V S. 1 6), zuletzt geändert durch Artikel<br />

5 des Gesetzes vom 1 .12.2007 (GVOBl. M-V S. 10, 27)<br />

hat die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> in ihrer Sitzung am 2 .06.2010<br />

folgende Satzung erlassen:<br />

§ 1 Gegenstand und Entstehung der Gebühr<br />

1. Für die Sondernutzung von Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten,<br />

Wegen und Plätzen sowie von sonstigen öffentlichen<br />

Straßen <strong>im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> werden Gebühren<br />

nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.<br />

2. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis.<br />

3. Bei unbefugter Sondernutzung entsteht die Gebührenpflicht mit<br />

dem Beginn des Gebrauchs der Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten,<br />

Wege und Plätze sowie sonstigen öffentlichen Straßen.<br />

. Die Sondernutzungsgebührensatzung gilt nicht für Flächen<br />

die nicht öffentlich gewidmet sind.<br />

§ 2 Gebührenschuldner<br />

1. Gebührenschuldner sind:<br />

- der Antragsteller,<br />

- der Erlaubnisnehmer oder sein Rechtsnachfolger<br />

- derjenige, der die Sondernutzung unbefugt in Anspruch n<strong>im</strong>mt.<br />

2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3 Gebührenfreiheit und Gebührenermäßigung<br />

1. Von der Sondernutzungsgebühr (jedoch nicht von der Antragstellung)<br />

sind befreit:<br />

a) Sondernutzungen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben,<br />

b) Sondernutzungen durch politische Parteien <strong>im</strong> Sinne des<br />

Erlasses des Wirtschaftsministers mit dem Innenminister<br />

des Landes M-V vom 17.08.199<br />

c) Sondernutzungen durch Wählergruppen für Wahlwerbung<br />

sowie Gewerkschaften und gemeinnützige Organisationen.<br />

Entsprechendes gilt für kulturelle, kirchliche und sportliche<br />

Veranstaltungen. Sofern kommerzielle Zwecke verfolgt werden,<br />

findet diese Regelung keine Anwendung.<br />

d) Dekorationsgegenstände, wie Zierpflanzen, Blumenkübel<br />

und dergleichen, soweit es sich nicht um Werbeeinrichtungen<br />

handelt.<br />

2. Im Übrigen kann eine Befreiung gewährt werden, wenn <strong>im</strong> Einzelfall<br />

an der Sondernutzung öffentliches Interesse besteht, die Sondernutzung<br />

<strong>im</strong> Einzelfall einen begründeten Härtefall darstellt<br />

oder die Sondernutzung einem gemeinnützigen Zweck dient.<br />

3. In begründeten Einzelfällen kann <strong>im</strong> öffentlichen Interesse eine<br />

ermäßigte Gebühr festgelegt werden.<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

§ 4 Gebührenbemessung<br />

1. Bemessungsgrundlagen für die Bemessung der Gebühr sind:<br />

- die örtliche Lage<br />

- der Umfang der Beeinträchtigung der öffentlichen Nutzung<br />

(d. h. über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung)<br />

sowie<br />

- der wirtschaftliche Vorteil der Sondernutzung<br />

2. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Anlage zu dieser<br />

Gebührensatzung. Das Recht, für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis<br />

Verwaltungsgebühren zu erheben, bleibt<br />

unberührt.<br />

§ 5 Gebührenberechnung<br />

1. Bei nach Metern oder Quadratmetern zu berechnenden Gebühren<br />

werden angefangene Maßeinheiten voll gerechnet.<br />

2. Gebühren werden in Tages-, und Monatsbeiträgen nach Maßgabe<br />

des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § ) festgesetzt.<br />

Sind Monatsgebühren festgesetzt, so wird bei zeitlich kürzerer<br />

Nutzung für jeden Tag 1/30 der Monatsgebühr erhoben.<br />

3. Alle Gebühren werden auf volle Eurobeträge aufgerundet.<br />

§ 6 Fälligkeit<br />

Die Sondernutzungsgebühr wird eine Woche nach Zugang der<br />

Sondernutzungserlaubnis an den Gebührenschuldner fällig, sofern<br />

nicht <strong>im</strong> Bescheid ein anderes Fälligkeitsdatum festgesetzt ist.<br />

§ 7 Marktgebühren<br />

Für den öffentlichen Wochenmarkt gilt die Satzung zur Regelung<br />

der Wochenmärkte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong>. Gebühren für sonstige<br />

Marktveranstaltungen werden nach Anlage zu § (Gebührenverzeichnis)<br />

erhoben.<br />

§ 8 Gebührenerstattung<br />

1. Wird die Sondernutzung vor Zeitablauf aufgegeben oder die<br />

Erlaubnis aus Gründen, die der Gebührenschuldner zu vertreten<br />

hat, widerrufen, so besteht kein Rechtsanspruch auf die<br />

Erstattung der Gebühren.<br />

2. Widerruft die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> die Sondernutzung aus Gründen,<br />

die der Gebührenschuldner nicht zu vertreten hat, so werden<br />

ihm auf Antrag die <strong>im</strong> Voraus entrichteten Gebühren anteilmäßig<br />

erstattet. Der Antrag kann nur innerhalb eines Vierteljahres,<br />

nach Zustellung des Widerrufs, gestellt werden.<br />

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung treten die Sondernutzungsgebührensatzung<br />

sowie die Anlage zu § (Gebührenverzeichnis)<br />

vom 08.0 .2003 außer Kraft.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 30.06.2010<br />

Jesse<br />

Bürgermeister<br />

Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften<br />

verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5<br />

Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern<br />

(KV M-V) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.<br />

Die Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 30.06.2010<br />

Jesse<br />

Bürgermeister


Nr. 10/10 - 11 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Anlage zur § der Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für die Sondernutzung von Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten,<br />

Wegen und Plätzen sowie sonstigen Straßen <strong>im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Eggesin</strong> (Gebührenverzeichnis)<br />

Plakatwerbung<br />

Plakatierung mit einer Größe bis zu 0,5 m² je Plakat und pro Tag<br />

(A5-A1) 0,50 € tägl.<br />

Plakatierung mit einer Größe von 0,5 m² bis 1 m² je Plakat und<br />

pro Tag 1,00 € tägl.<br />

Plakatierung mit einer Größe von 1 m² bis 2,5 m² je Plakat und<br />

pro Tag 2,00 € tägl.<br />

Aufstellen von Automaten und sonstigen Plakataufstellern<br />

auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen<br />

Warenautomaten (Speisen und Getränke) 15,00 € monatl.<br />

Kinderunterhaltungsgeräte 15,00 € monatl.<br />

Plakataufsteller 15,00 € monatl.<br />

oder 0,50 € täglich<br />

Straßenhandel ohne bzw. außerhalb der Räume gewerblicher<br />

Niederlassungen<br />

Straßenverkäufe, Verkaufsstände- und wagen, Imbissständeund<br />

zelte einschließlich Tische, Stehtische und Sitzgelegenheiten<br />

je m² 0,80 € täglich<br />

Sonstige Veranstaltungen<br />

Fahrgeschäfte und Zelte von Schaustellerbetrieben und Zirkusveranstaltern<br />

je m² (einmalige Gebühr für die Dauer der Veranstaltung)<br />

0,50 €<br />

Aufstellen von Bauzäunen, Bauwagen, Baugerüsten, Arbeitswagen,<br />

Baumaschinen und Baugeräten jeder Art, einschließlich<br />

Hilfseinrichtungen wie Zuleitungskabel, Schuttmulden,<br />

Baugrubensicherungen sowie die Lagerung von Baumaterialien,<br />

Erd- und anderen Stoffen<br />

je m² bis zu einem Monat 0,20 € tägl.<br />

je m² bis zu drei Monaten 0,15 € tägl.<br />

je m² über drei Monate 0,10 € tägl.<br />

Bekanntmachung<br />

über die öffentliche Zustellung des Abgabenbescheides für<br />

Paul Fritz, Pasewalker Str. 32 in <strong>Eggesin</strong>;<br />

Gemarkung <strong>Eggesin</strong>, Flur 9; Flurstücke 121/1; 121/2.<br />

Aktenzeichen Finanzamt Pasewalk: 07 /30 /0705/032/002/0<br />

Eine Zustellung der Benachrichtigung –Abgabenbescheid- über<br />

die Grundsteuern ist nicht möglich, da der Eigentümer verstorben<br />

ist und deren Rechtsnachfolger unbekannt sind. Die Benachrichtigung<br />

wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung<br />

zugestellt und kann bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> –Steueramt- Z<strong>im</strong>mer:117,<br />

<strong>Stettiner</strong> Str. 1 in <strong>Eggesin</strong> innerhalb der Öffnungszeiten<br />

eingesehen werden.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 07.10.2010<br />

Jesse<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

über die öffentliche Zustellung des Abgabenbescheides für die<br />

Erbengemeinschaft nach Emma Manke Karl-Marx-Straße 79;<br />

17367 <strong>Eggesin</strong><br />

Gemarkung <strong>Eggesin</strong>, Flur 3 ; Flurstücke 519, 57 /1, 57 /2 und<br />

Gemarkung <strong>Eggesin</strong>, Flur 9, Flurstück 52<br />

ist nicht möglich, da die Eigentümerin verstorben ist.<br />

Aktenzeichen Finanzamt Pasewalk: 07 /30 /0302/079/002/7<br />

Eine Zustellung der Benachrichtigung – Abgabenbescheid- über<br />

die Grundsteuern und den Beitrag über den Wasser- und Bodenverband<br />

ist aufgrund der ungeklärten Erbfolge nicht gegeben.<br />

Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen<br />

Bekanntmachung zugestellt und kann bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> –<br />

Steueramt- Z<strong>im</strong>mer: 117, <strong>Stettiner</strong> Str. 1 in <strong>Eggesin</strong> innerhalb der<br />

Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 07.10.2010<br />

Jesse<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

von Abgabenbescheiden für das Jahr 2010<br />

und Folgejahre<br />

Laut § 1 und § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom<br />

12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 122 Abgabenordnung<br />

in der derzeit gültigen Fassung werden die Abgabenbescheide<br />

für das Jahr 2010 und Folgejahre<br />

Kassenz. Name Abgabenbescheid vom<br />

15001869 Ralf Köppen 12.01. und 20.09.2010<br />

16005 8 Hermann Hagemeister 12.01.2010<br />

öffentlich zugestellt. Die vorgenannten Abgabenbescheide sind<br />

in der Zeit vom 19.10.2010 - 02.11.2010 <strong>im</strong> Steueramt des<br />

<strong>Am</strong>tes „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

<strong>Stettiner</strong> Straße 1<br />

17367 <strong>Eggesin</strong><br />

zu den Öffnungszeiten:<br />

Montag v. 13.30 Uhr -15.30 Uhr<br />

Dienstag v. 09.00 Uhr - 12.00 Uhr u.v. 13.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag v. 09.00 Uhr - 12.00 Uhr u.v. 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Freitag v. 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

einzusehen. Sie gelten nach § 108 Abs.2 VwZG M/V in der jeweils<br />

gültigen Fassung am 03.11.2010 als öffentlich zugestellt.<br />

Laut § 70 VwGO Abs.1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat<br />

nach Bekanntgabe des Bescheides.<br />

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangen die o.g. Abgabenbescheide<br />

Rechtswirksamkeit.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 19.10.2010<br />

Heidschmidt<br />

<strong>Am</strong>tsvorsteher


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 12 - Nr. 10/10<br />

<strong>Am</strong>tliche Bekanntmachung<br />

Die von der <strong>Stadt</strong>vertretung in ihrer Sitzung am 09.09.2010 beschlossene<br />

Sondernutzungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> wird hiermit<br />

öffentlich bekanntgegeben.<br />

Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen,<br />

Wegen und Plätzen <strong>im</strong> Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />

(Sondernutzungssatzung)<br />

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V<br />

(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.200<br />

(GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes<br />

vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687,719) in Verbindung<br />

mit §§ 22 ff. Straßen - und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern - StrWG M-V - vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 2)<br />

zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.02.2010<br />

(GVOBl. M-V S. 101,113) sowie § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz<br />

- FStrG - vom 28.06.2007 (BGBl. I S.1206),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

hat die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> in ihrer Sitzung am 09.09.2010<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Diese Satzung gilt für Sondernutzungen an dem öffentlichen Verkehr<br />

gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentlichen Straßen)<br />

der Gemeinde- und Ortsdurchfahrten <strong>im</strong> Zuge von Bundes-,<br />

Landes- und Kreisstraßen sowie sonstigen öffentlichen Straßen.<br />

Zu den öffentlichen Straßen gehören der Straßenkörper, der Luftraum<br />

über den Straßen, das Zubehör und die Nebenanlagen (§ 2<br />

Abs.2 StrWG M-V und § 1 Abs. FStrG).<br />

Die Satzung zur Regelung der Wochenmärkte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />

bleibt von den Regelungen dieser Satzung unberührt.<br />

§ 2 Grundsatz der Erlaubnispflicht<br />

1. Die Benutzung der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch<br />

hinaus (Sondernutzungen) bedarf, soweit nicht<br />

§§ 3 oder eingreifen oder in dieser Satzung anderes best<strong>im</strong>mt<br />

ist, der Erlaubnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong>.<br />

2. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung einer<br />

Sondernutzung. Die Benutzung ist erst nach schriftlicher<br />

Erteilung und nur <strong>im</strong> festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig.<br />

Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen<br />

anderer erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnis und/<br />

oder Best<strong>im</strong>mungen ausgeführt werden.<br />

§ 3 Gestattung nach bürgerlichem Recht<br />

Die Einräumung von Rechten zu Benutzung der Straße richtet sich<br />

nach bürgerlichen Recht, wenn die Benutzung über den Gemeingebrauch<br />

hinaus<br />

a) den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende<br />

Beeinträchtigung für Zwecke der öffentlichen<br />

Versorgung außer Betracht bleiben (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 StrWG<br />

M-V und § 8 Abs. 10 FStrG),<br />

oder<br />

b) eine sonstige öffentliche Straße betrifft (§2 Abs. 2 StrWG).<br />

§ 4 Entbehrlichkeit einer Sondernutzungserlaubnis<br />

1. Einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es nicht, soweit für die<br />

beabsichtigte Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis<br />

erforderlich ist (§ 22 Abs. 7 StrWG M-V). In diesem Fall ist<br />

die Erlaubnis bei dem Landrat des Landkreises Uecker-Randow<br />

zu beantragen.<br />

2. Keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf eine Versammlung <strong>im</strong><br />

Sinne des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge -Versammlungsgesetz<br />

-.<br />

3. Für Veranstaltungen anerkannter Religionsgemeinschaften, der<br />

Gewerkschaften, karitativer Verbände und ähnlicher gemeinnüt-<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

ziger Vereinigungen bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis.<br />

Das gilt auch für die Inanspruchnahme der Gemeindestraßen<br />

für religionsbezogene und ähnliche Einrichtungen, wie Altäre,<br />

Rednertribünen, Fahnenmasten, die aus Anlass der genannten<br />

Veranstaltungen aufgestellt werden. Die Best<strong>im</strong>mungen des<br />

Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge - Versammlungsgesetz<br />

- bleiben unberührt.<br />

§ 5 Erlaubnisfreie Nutzungen<br />

1. Ohne Sondernutzungserlaubnis dürfen auf Fußwegen und in<br />

Fußgängerzonen durchgeführt werden:<br />

a. bis 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinreichende<br />

Bauteile, z. B. Gebäudesockel, Fensterbänke, Kellerlichtschächte,<br />

Vordächer, Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen<br />

in Gehwegen;<br />

b. Errichtung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistungen<br />

und Warenautomaten, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg<br />

hineinragen<br />

c. das Anbringen von Sonnenschutzdächern ab 2,50 m Höhe<br />

d. die Errichtung von Werbeanlagen und Verkaufseinrichtungen<br />

mit Warenauslagen, die vorübergehend mit einer baulichen<br />

Anlage am Boden angebracht oder aufgestellt werden und<br />

nicht mehr als 30 cm in den Straßenraum hineinragen.<br />

e. dem Fußgängerverkehr muss eine Breite von 75 cm verbleiben.<br />

Die Erlaubnispflicht nach anderen Vorschriften (etwa Erhaltungs-<br />

und Gestaltungssatzungen, Sanierungssatzungen)<br />

bleiben unberührt.<br />

2. Erlaubnisfrei sind auch:<br />

a. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern,<br />

Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege<br />

des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessionen;<br />

b. einzeln auf Fußwegen und in Fußgängerzonen auftretende<br />

Straßenmusikanten (ohne elektroakustische Verstärker)<br />

ohne einen länger zeitigen Verbleib auf dem Standplatz (max<strong>im</strong>al<br />

30 Minuten),<br />

c. vorübergehende Betätigungen (max<strong>im</strong>al 30 Minuten) auf<br />

Fußwegen und in Fußgängerzonen, die der Durchführung<br />

von parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen<br />

oder gemeinnützigen Belangen oder der allgemeinen Meinungsäußerung<br />

dienen, soweit hierzu nicht die Errichtung<br />

von verkehrsfremden Anlagen notwendig ist;<br />

d. kommerzielle Werbung, soweit hierzu nicht die Errichtung von<br />

verkehrsfremden Anlagen notwendig ist.<br />

3. Erlaubnisfrei sind weiterhin:<br />

a. die vorübergehende Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien<br />

sowie Umzugsgut auf Gehwegen und Parkstreifen<br />

am Tage der An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer<br />

hierdurch nicht gefährdet werden,<br />

b. das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern,<br />

c. das Anbringen und Aufstellen von Briefkästen herkömmlicher<br />

Abmessungen.<br />

. Erlaubnisfrei sind ferner Autonotrufsäulen, Notrufsäulen, Stromkästen,<br />

Wartehäuschen für öffentliche Verkehrsmittel ohne Werbeträger<br />

und Fahrkartenautomaten.<br />

5. Ist auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls zu besorgen,<br />

dass eine erlaubnisfreie Sondernutzung Belange des Straßenbaus,<br />

Belange der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder<br />

anderweitige straßenbezogene Belange beeinträchtigt, kann<br />

die Sondernutzung eingeschränkt oder untersagt werden.<br />

§ 6 Antrag auf Sondernutzungserlaubnis<br />

1. Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der Antrag<br />

ist spätestens 1 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung<br />

schriftlich bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> zu stellen.<br />

2. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:<br />

a) Name und Anschrift des Antragstellers<br />

b) genaue Orts- bzw. Straßenbezeichnung der Sondernutzung,<br />

c) Art und Umfang der Sondernutzung


Nr. 10/10 - 13 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

d) Dauer der Sondernutzung sowie<br />

e) Angaben über die Maßnahmen zur Beseitigung, der durch<br />

die Sondernutzung entstehenden Verunreinigungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> kann Erläuterungen durch Zeichnung, textliche<br />

Beschreibung- oder in sonst geeigneter Weise verlangen.<br />

3. Ist mit der beantragten Sondernutzung eine Behinderung oder<br />

Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße<br />

oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so<br />

muss der Antrag darüber hinaus Angaben über<br />

a) ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung<br />

und<br />

b) ein Konzept zum Schutz der Straße, bzw. zur Umgestaltung<br />

derselben<br />

enthalten.<br />

. Werden mit der Sondernutzung Einschränkungen bzw. Sperrungen<br />

des öffentlichen Verkehrsraums erforderlich, muss der<br />

Antrag darüber hinaus Angaben über<br />

a) die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen und<br />

b) einen Plan über die notwendige Beschilderung<br />

enthalten.<br />

§ 7 Erlaubnisversagung<br />

1. Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen, wenn durch die Sondernutzung<br />

oder die Häufung von Sondernutzungen eine nicht<br />

vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit<br />

des Verkehrs zu erwartet ist, die auch durch Erteilung von Bedingungen<br />

und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

2. Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des<br />

Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit<br />

des Verkehrs, des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes<br />

oder anderer straßenbezogener Belange, der Vorrang<br />

gegenüber den Interessen des Antragstellers gebührt. Dies ist<br />

insbesondere der Fall, wenn<br />

a) der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch<br />

die Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden<br />

kann;<br />

b) die Sondernutzung an anderer geeigneter Stelle bei geringerer<br />

Beeinträchtigung des Gemeingebrauches erfolgen kann;<br />

c) die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung<br />

und/oder deren Folgen beschädigt werden kann und<br />

der Erlaubnisnehmer nicht hinreichend Gewähr bietet, dass<br />

die Beschädigung auf seine Kosten unverzüglich wieder behoben<br />

wird,<br />

d) zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen<br />

gefährdet oder in unzumutbarer Weise belästigt werden<br />

können.<br />

3. In der Zeit vor den Wahlen ist den Parteien die erforderliche<br />

Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung ihres Wahlkampfes<br />

zu erteilen (max. 3 Monate vor der Wahl), soweit nicht höherrangige<br />

Belange des Straßenbaus, der Sicherheit und Ordnung<br />

des Verkehrs oder anderweitige straßenbezogene Belange entgegenstehen.<br />

. Verstößt die beabsichtigte Sondernutzung gegen andere ordnungsrechtliche<br />

Vorschriften, so kann die Erlaubnis versagt<br />

werden, wenn die Handlung durch die zuständige Ordnungsbehörde<br />

vollziehbar untersagt ist oder mit Sicherheit zu erwarten<br />

ist, dass diese die Handlung untersagen wird.<br />

§ 8 Sondernutzungserlaubnis<br />

1. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter<br />

Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies zur<br />

Wahrung der Belange des Straßenbaus, der Sicherheit und<br />

Ordnung des Verkehrs oder anderweitiger straßenbezogener<br />

Belange erforderlich ist.<br />

2. Die angemessene Bereitstellung von Plakatwerbung der politischen<br />

Parteien aus Anlass von Wahlen erfolgt gemäß Erlass<br />

des Innenministeriums vom 17.08.199 und den ergänzenden<br />

Hinweisen des Innenministeriums vom 12.08.1998.<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruches der<br />

politischen Parteien nach Artikel 21 Grundgesetz und dem<br />

Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit nach Artikel<br />

5 Abs. 1 Grundgesetz wird die Bereitstellung der Plakatflächen<br />

für Wahlwerbung ausschließlich auf Straßenzüge mit Werberahmen<br />

beschränkt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> stellt jeder politischen<br />

Partei/Wählergemeinschaft/Einzelbewerber zur Teilnahme an<br />

der jeweils bevorstehenden Wahl max<strong>im</strong>al 10 (numerisch vorgegebene)<br />

Werberahmen zur beidseitigen Nutzung (2 Plakate<br />

je Rahmen) zur Verfügung. Eine Weitergabe nicht in Anspruch<br />

genommener Werberahmen zugunsten anderer Parteien/Wählergemeinschaften<br />

erfolgt nicht.<br />

3. Soweit eine Sondernutzung <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Betrieb<br />

eines Gewerbes ausgeübt wird, hat die Sondernutzungserlaubnis<br />

eine Beschränkung der Ausübung der Sondernutzung auf die<br />

Zeit der gewerberechtlich zulässigen Offenhaltung des Gewerbebetriebes<br />

auszusprechen. Das gilt nicht für Warenautomaten.<br />

4. Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften<br />

wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt.<br />

5. Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer.<br />

Erlaubnisnehmer ist derjenige, welchem die Sondernutzungserlaubnis<br />

erteilt wurde. Weder eine Überlassung an Dritte,<br />

noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer<br />

sind ist ohne Gestattung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> gestattet.<br />

6. Be<strong>im</strong> Vorhandensein von mehreren Antragstellern besteht kein<br />

Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis.<br />

7. Die Sondernutzungserlaubnis umfasst nicht andere erforderliche<br />

Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen (§ 22 Abs. 3<br />

StrWG M-V).<br />

§ 9 Pflichten des Erlaubnisnehmers<br />

1. Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten,<br />

dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung,<br />

den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit<br />

genügen.<br />

2. Das Plakatieren jeglicher Werbeträger in Werberahmen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Eggesin</strong> und auf beweglichen Werbeträgern an der zulässigen<br />

Straßenbeleuchtung ist nur in der Pasewalker Straße, der Ueckermünder<br />

Straße, Binning, Ueckermünder Straße <strong>im</strong> Ortsteil<br />

Hoppenwalde und der <strong>Stettiner</strong> Straße ab Hausnummer 10 in<br />

Richtung Ahlbeck erlaubt.<br />

3. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zust<strong>im</strong>mung der Straßenbaubehörde.<br />

Sie sind so vorzunehmen, dass nachhaltige<br />

Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, insbesondere<br />

an den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen<br />

sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden werden.<br />

. Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen<br />

in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten.<br />

Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-,<br />

Heizungs- und sonstige Schächte sind freizuhalten.<br />

5. Verunreinigungen, die durch Sondernutzung entstehen, sind unbeschadet<br />

des § 22 Abs. 2 S. 3 Straßen und Wegegesetz M-V<br />

von dem Veranstalter unverzüglich zu beseitigen.<br />

Erfüllt der Veranstalter diese Verpflichtung nicht, kann die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Eggesin</strong> die Verunreinigung ohne vorherige Aufforderung auf<br />

Kosten des Pflichtigen beseitigen.<br />

6. Der Sondernutzungsberechtigte hat alle Kosten zu ersetzen, die<br />

durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen.<br />

§ 10 Erlöschen der Sondernutzungserlaubnis<br />

1. Erlischt die Erlaubnis, so hat der bisherige Erlaubnisnehmer<br />

die Sondernutzung einzustellen, alle von ihm erstellten Einrichtungen<br />

und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände<br />

unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß<br />

wiederherzustellen. Abfälle und Wertstoffe sind<br />

ordnungsgemäß zu entsorgen, die beanspruchten Flächen sind<br />

gegebenenfalls zu reinigen.<br />

2. Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung<br />

oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch.


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 1 - Nr. 10/10<br />

§ 11 Haftung und Sicherheiten<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur<br />

Deckung des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der<br />

Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung<br />

nachzuweisen und diese Versicherung für die Dauer<br />

der Sondernutzung aufrechtzuerhalten. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> kann<br />

die Hinterlegung einer angemessenen Sicherheit verlangen.<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> zusätzlich durch die Sondernutzung entstehende<br />

Kosten hat der Sondernutzer auch zu ersetzen, wenn sie<br />

die hinterlegte Sicherheit übersteigen.<br />

2. Der Erlaubnisnehmer haftet der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> für Schäden, die<br />

durch die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen<br />

Dritter hat der Erlaubnisnehmer die <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> freizustellen.<br />

3. Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten<br />

oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände.<br />

Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper<br />

beschädigt, so hat der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher<br />

zu schließen und der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> die vorläufige Instandsetzung<br />

und die endgültige Wiederherstellung mit Angabe des<br />

Zeitpunktes, wann die Straße dem öffentlichen Verkehr wieder<br />

zur Verfügung steht, anzuzeigen. Über die endgültige Wiederherstellung<br />

wird ein Abnahmeprotokoll mit Vertretern der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Eggesin</strong> gefertigt. Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> hinsichtlich verdeckter Mängel der Wiederherstellung<br />

nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

bis zum Ablauf einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.<br />

§ 12 Sondernutzungsgebühren<br />

Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Sondernutzungsgebühren<br />

nach der Sondernutzungsgebührensatzung sowie<br />

der Anlage zu § Sondernutzungsgebührensatzung (Gebührenverzeichnis)<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> erhoben.<br />

§ 13 Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig <strong>im</strong> Sinne des § 61 StrWG M-V und des § 5 KV M-V<br />

handelt, wer entweder vorsätzlich oder fahrlässig;<br />

a) entgegen des § 2 eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis<br />

benutzt,<br />

b) eine der nach § 8 Abs. 1 Satz 2 erteilten Auflagen oder Bedingungen<br />

nicht nachkommt oder entgegen § 8 Abs. 2 Satz 3 plakatiert<br />

c) entgegen § 9 Abs. 1 bis Anlagen nicht vorschriftsgemäß errichtet<br />

oder unterhält, entgegen der vorgegebenen Straßen plakatiert,<br />

erforderliche Zust<strong>im</strong>mungen der Straßenbaubehörde nicht<br />

einholt oder einen ungehinderten Zugang nicht freihält,<br />

d) entgegen § 9 Abs. 5 Verunreinigungen nicht beseitigt,<br />

e) entgegen § 10 Abs. 1 erstellte Einrichtungen und verwendeten Gegenstände<br />

nicht unverzüglich entfernt und den früheren Zustand<br />

wiederherzustellen oder Abfälle und Wertstoffe nicht ordnungsgemäß<br />

entsorgt oder die beanspruchten Flächen nicht reinigt.<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 61 StrWG M-V mit einer Geldbuße<br />

geahndet werden. Zwangsmaßnahmen nach anderen Vorschriften<br />

bleiben unberührt.<br />

§ 14 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Mir dem Inkrafttreten dieser Satzung, tritt die Satzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Eggesin</strong> über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen vom<br />

08.0 .2003 außer Kraft.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 15.09.2010<br />

Papke<br />

1. stellv. Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachungen / Informationen<br />

Soweit be<strong>im</strong> Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften<br />

verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5<br />

Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

(KV M-V) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.<br />

Die Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Verbrennen pflanzlicher nicht kompostierbarer<br />

Gartenabfälle <strong>im</strong> Oktober wieder gestattet<br />

Sperrmüll gehört nicht ins Feuer - Geldbußen bei Missbrauch<br />

Landkreis Uecker-Randow. „Die meisten Bürgerinnen und Bürger<br />

wissen, dass es <strong>im</strong> Oktober wieder erlaubt ist, pflanzliche<br />

Abfälle zu verbrennen. Obwohl die Wetterlage für die Gartenarbeit<br />

in den vergangenen Tagen nicht opt<strong>im</strong>al war, sind zu den<br />

genauen Modalitäten wieder einige Nachfragen <strong>im</strong> Pasewalker<br />

Landratsamt eingegangen“, sagte Kreissprecher Ach<strong>im</strong> Froitzhe<strong>im</strong>.<br />

Zudem hätten Bürgerinnen und Bürger wiederum Fälle aus der<br />

Nachbarschaft gemeldet, bei denen bereits Gegenstände verbrannt<br />

worden seien, deren „Entsorgung“ auf diese Art und Weise<br />

eindeutig verboten sei und mit empfindlichen Geldbußen von bis<br />

zu 50.000 Euro geahndet werden könne.<br />

„Wir wissen von Extremfällen, bei denen sogar Teile von Anbaureihen,<br />

sonstige Möbel, Plast-Stühle und sogar Autoreifen angezündet<br />

wurden“, sagte Froitzhe<strong>im</strong>.<br />

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist <strong>im</strong> Monat Oktober wie<br />

auch <strong>im</strong> Monat März von Montag bis Sonnabend in der Zeit von<br />

08.00 – 18.00 Uhr für max<strong>im</strong>al zwei Stunden pro Tag unter best<strong>im</strong>mten<br />

Voraussetzungen erlaubt:<br />

Laut Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle<br />

außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung<br />

vom 18.06.2001) dürfen pflanzliche Abfälle, die auf<br />

nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt<br />

werden, wenn die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen:<br />

• Eine Entsorgung pflanzlicher Abfälle, die auf bewachsenen Flächen<br />

anfallen, ist durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen,<br />

Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem<br />

Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar.<br />

• Kompostierbare Stoffe aus Haushaltungen können, auch zusammen<br />

mit pflanzlichen Abfällen, die auf bewachsenen Flächen<br />

anfallen, nicht auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen,<br />

kompostiert werden oder die Kompostierung ist nicht zumutbar.<br />

Auch ein Zusammenschluss mehrerer Grundstückseigentümer<br />

zu diesem Zweck (in der Regel nicht mehr als acht Haushaltungen)<br />

zum Betreiben eines gemeinsamen Kompostplatzes ist<br />

nicht möglich oder nicht zumutbar.<br />

• Eine Nutzung der von der entsorgungspflichtigen Körperschaft<br />

durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme ist nicht<br />

möglich oder nicht zumutbar.<br />

Wenn alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen, ist das<br />

Verbrennen pflanzlicher Abfälle vom 1. bis 31. Oktober und wieder<br />

vom 1. bis 31. März von Montag bis Sonnabend während<br />

zwei Stunden täglich in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr zulässig.<br />

Die einschlägigen Brandschutzbest<strong>im</strong>mungen sind zu beachten.<br />

Das Verbrennen ist gesondert vom Bereitstellungsplatz<br />

der pflanzlichen Abfälle durchzuführen. Auf die Windrichtung ist<br />

zu achten, um eine Belästigung der Nachbarn weitgehend ausschließen<br />

zu können.<br />

„Insbesondere das Flämmen von Wiesenflächen und Böschungen,<br />

das nicht nur nach dem Winter, sondern auch <strong>im</strong><br />

Herbst <strong>im</strong> Landkreis schon beobachtet wurde, fällt nicht unter diese<br />

Erlaubnis, sondern ist verboten“, betonte Froitzhe<strong>im</strong>. Neben<br />

der davon ausgehenden Brandgefahr kämen durch das Flämmen<br />

zahlreiche Tiere zu Tode. Darüber hinaus wachse das Gras nach<br />

diesem verbotenen Eingriff nicht etwa besser, sondern schlechter,<br />

da die oberste Bodenschicht komplett tot sei. Bodenorganismen,<br />

die dem Feuer zum Opfer fallen, könnten keinen wachstumsfördernden<br />

Humus mehr bilden.<br />

„Bürger, die dennoch flämmen, haben mit einer empfindlichen<br />

Geldbuße zu rechnen, denn es werden <strong>im</strong> Landkreis stichprobenartige<br />

Kontrollen durchgeführt und dieses Verhalten wird als<br />

Ordnungswidrigkeit geahndet“, sagte der Sprecher.


Nr. 10/10 - 15 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund der §§ 5 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />

vom 29.07.2010 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Uecker-Randow“ folgende Nachtragshaushaltssatzung<br />

erlassen:<br />

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

gegenüber erhöht um vermindert um nunmehr auf<br />

bisher EUR EUR EUR EUR<br />

1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 712.600 0 0 712.600<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.019.900 108.900 0 1.127.900<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 306. 00 - 108.900 0 - 15.300<br />

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 0<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 0<br />

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 0 0 0<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 306. 00 - 108.900 0 - 15.300<br />

die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 0<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 0 0 0<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 306. 00 - 108.900 0 - 15.300<br />

2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 677.700 0 0 677.700<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 908.200 108.900 0 1.017.100<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 230.500 - 108.900 0 - 339. 00<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1 0.200 - 87.000 0 53.200<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1 6.800 51.200 0 198.000<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 6.600 - 138.200 0 - 1 .800<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.055.000 - 21.900 - 1.076.900<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 731.500 87.000 - 6 .500<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 323.500 - 108.900 - 32. 00<br />

festgesetzt.<br />

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 0<br />

EUR auf 138.200 EUR.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 0 EUR<br />

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 500.000 EUR auf 500.000 EUR<br />

§ 5 Hebesätze<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) von bisher 239 v.H. auf 239 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 360 v.H. auf 360 v. H<br />

2. Gewerbesteuer von bisher 330 v.H. auf 330 v. H.<br />

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan<br />

Die Gesamtzahl der <strong>im</strong> Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 2,96 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 2,96<br />

Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 02.09.2010 erteilt.<br />

<strong>Eggesin</strong>, den 07.09.2010<br />

Zeisler<br />

Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan<br />

einschließlich aller Anlagen liegt in der Zeit vom Zeitpunkt der Bekanntmachung für einen Monat in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Eggesin</strong>, <strong>Stettiner</strong><br />

Straße 1, Z<strong>im</strong>mer 118 zur Einsichtnahme aus.


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 16 - Nr. 10/10<br />

Rückblick auf das <strong>Eggesin</strong>er Randowfest


Nr. 10/10 - 17 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Für Kinder, die spätestens am 30. Juni 2011 sechs Jahre alt werden,<br />

beginnt die Schulpflicht am 1. August 2011.<br />

Kinder, die spätestens am 31. Dezember 2011 sechs Jahre alt werden,<br />

können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls mit<br />

Beginn des o. g. Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den<br />

Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend<br />

entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Über<br />

die Aufnahme dieser Kinder entscheidet die Schulleiterin.<br />

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann <strong>im</strong> Einvernehmen mit<br />

der Schulleiterin der Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen<br />

Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die<br />

Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.<br />

Möchten Eltern ihr Kind in eine andere als die örtliche zuständige<br />

Grundschule schicken, muss die Anmeldung zunächst trotzdem an<br />

der örtlich zuständigen Grundschule vorgenommen werden.<br />

Ein entsprechender Antrag muss durch die Erziehungsberechtigten<br />

Aus der <strong>Eggesin</strong>er Grundschule<br />

Anmeldung der ABC – Schützen für das Schuljahr 2011 / 2012<br />

Die Einschulung ist Samstag, den 13. August 2011!<br />

be<strong>im</strong> örtlichen Schulträger gestellt werden, ihm obliegt die Entscheidung<br />

über eine Zust<strong>im</strong>mung. Bei der Anmeldung von Kindern mit<br />

einer bereits durch Fachärzte diagnostizierten Behinderung (Sehbehinderung,<br />

Blindheit, Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit, Körper-<br />

behinderung, Erziehungsschwierigkeit, Verhaltensstörung, geistige<br />

Behinderung, Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Mehrfachbehinderung)<br />

sollten die Eltern den Schulleiter bereits darauf hinweisen.<br />

Gleiches gilt für Eltern, bei deren Kindern sich solche Behinderungen<br />

zeigen. Der Schulleiter kann in diesem Fall zielgerichtet über<br />

notwendige pädagogische Fördermaßnahmen informieren sowie<br />

sonderpädagogischen Förderbedarf veranlassen.<br />

Die Anmeldungen können unter Vorlage der Geburtsurkunde <strong>im</strong> Sekretariat<br />

der Grundschule <strong>Eggesin</strong> Montag - Freitag von 7.30 bis<br />

13.00 Uhr vorgenommen werden.<br />

Termin: 19.11.2010 Ch. Blume<br />

Schulleiterin


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 18 - Nr. 10/10<br />

Herbstferienplan<br />

<strong>im</strong> Schüler- und Jugendzentrum<br />

Freitag 15.10.2010<br />

15.00 Uhr „Yo-Gi-Oh“ Turnier<br />

16.00 Uhr Backen von Pizzabrötchen<br />

Montag 18.10.2010<br />

15.00 Uhr Tischtennisturnier<br />

Dienstag 19.10.2010<br />

15.00 Uhr „Erntefest“<br />

Bau einer Vogelscheuche<br />

Staffelspiele und Kartoffelfeuer<br />

Mittwoch 20.10.2010<br />

15.00 Uhr „Holzworkshop“ Bau von Nistkästen<br />

16.00 Uhr „Rund um den Kürbis“<br />

Kürbissuppe und Kompott,<br />

Gemüsespieße<br />

Donnerstag 21.10.2010<br />

10.00 Uhr Unterwegs als „Naturparkentdecker“<br />

Wanderung in die Kieskuhle und anbringen<br />

der Nistkästen<br />

Fährten, Samen, Wasserproben<br />

15.00 Uhr Dartturnier<br />

Freitag 22.10.200<br />

15.00 Uhr Herbstquiz<br />

17.00 Uhr Grillfest<br />

An alle Hexen, Vampire & Monster aus <strong>Eggesin</strong><br />

Halloween - Party <strong>im</strong> SJZ - <strong>Eggesin</strong><br />

Freitag, der 29. Oktober 2010<br />

Ab 16.00 Uhr Mädchen der Realschule schminken euch<br />

als Hexen, Monster und Vampire<br />

Ab 17.00 Uhr Halloween – Party mit Musik<br />

- Verkostung eines Hexentrunks<br />

- Monsterschle<strong>im</strong><br />

- Würmer mit Blut<br />

- Halloween – Quiz mit Preisen<br />

Ab 18.30 Uhr Hexenfeuer<br />

- Rösten von Marshmallows & Trollwürstchen<br />

- Wer besteht die Mutproben?<br />

- Monsterpunsch mit Froschaugen<br />

Gegen 19.30 Uhr Abflug der Monster<br />

Wir Freuen uns auf Euch!!!<br />

Euer SJZ – Team<br />

Gäste mit Kostümen bekommen einen kleinen Preis!!!<br />

Aus dem <strong>Eggesin</strong>er <strong>Stadt</strong>geschehen<br />

AWO-KITA Villa Märchenland<br />

Zahngesundheit als Projektthema<br />

bei den Rumpelwichten aus der<br />

Vorschulgruppe<br />

Exper<strong>im</strong>ente zum Thema Zahnpflege<br />

Interessant war der Besuch be<strong>im</strong> Zahnarzt.<br />

Einen gebastelten Zahn übergaben die Kinder der Schwester.<br />

Zahngesundheitsfrühstück mit der Zahnschwester Frau Siewert.


Nr. 10/10 - 19 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Erntedankfest <strong>im</strong> Haus der Geborgenheit<br />

Es ist bereits zu einer Tradition geworden, dass <strong>im</strong> Pflegehe<strong>im</strong><br />

„Haus der Geborgenheit“ in der Herbstzeit ein Erntedankfest<br />

gefeiert wird. Herbstlich dekoriert und geschmückt war nicht<br />

nur das Foyer und der Aufenthaltraum, sondern auch der äußere<br />

Eingangsbereich.<br />

Musikalisch haben die Herren vom Ahlbecker Shantychor die<br />

He<strong>im</strong>bewohner und Pflegepersonal erfreut.<br />

Auch Bürgermeister Dietmar Jesse weilte unter den Gästen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Eggesin</strong> möchte sich bei folgenden<br />

Firmen bedanken, die das 44. <strong>Eggesin</strong>er Randowfest<br />

finanziell und materiell unterstützt haben:<br />

ERKA Elektro- Großhandelsgesellschaft, Remondis Entsorgungsgesellschaft<br />

mbH, GKU mbH, Garten und Landschaftsbau<br />

Firma Pawlak GmbH & Co., Ingenieurbüro Merkel<br />

Consult GbR, Ingenieurbüro Lünse & Sohn Ueckermünde,<br />

Ingenieurbüro Neuhaus & Partner, UTS Ueckermünder Tiefbau<br />

– und Straßenbau, Computerservice Andreas Tinz, Dachdeckerfirma<br />

<strong>Eggesin</strong> Manfred Klonz, Rechtsanwälte Klostermann<br />

und Schmidt, Rechtsanwältin Brigitta von Czapiewski<br />

, Jesse AG Entsorgungsfachbetrieb, Olaf Peinert, Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit, Baukonzept Neubrandenburg, Elektrofirma<br />

Jan Petrak, Ärzteehepaar Frau Christine und Herr<br />

Rainer Prange, TWE Tief und Wasserbau GmbH, Herr Erben,<br />

Provinzialversicherung , Eckhard Beltz, Heizungsfachbetrieb<br />

Schwarz <strong>Eggesin</strong>, Eon edis AG, Steffi Barlitz, Dachrinnenreinigung,<br />

Holz- Transporte Service, Mario Budy, Freie<br />

Werkstatt, Peter Malchow, Autohaus Reinhard Aßmann GM,<br />

Punktwerbung Rönnicke, Autolackier- und Karosseriefachbetrieb<br />

Wolfgang Ehrke, Randow – Floss <strong>Eggesin</strong>, Detlef<br />

Ertelt, Deckers GmbH Ueckermünde, Antje Kremkow, Zahnärztin,<br />

Friedegrund Lehmberg, Sertürner Apotheke, Heizung<br />

–Sanitärtechnik, Markus Kassler, Hoppe Dienstleistungen,<br />

Dr. Sabine Westphal, Zeltbetreiber Thomas Holz, Kulturelle<br />

Dienstleistungen Steffen Kirschbaum, Bülow- Beton GmbH<br />

<strong>Eggesin</strong>, Dipl.- Ing. Architekt Dirk Bartelt, Diplomkaufmann<br />

Klaus Detert, Schausteller Frank Rathsack, Malermeister<br />

Detlef Kurzweg, Buchhaus Graupner, <strong>Eggesin</strong>, Planungsbüro<br />

Friedrich Reilmann, Fidelis Revision GmbH, Hyper-Clean<br />

GmbH Torgelow, IBAS Axel Marquardt, BIG Städtebau,<br />

<strong>Haff</strong>-Z<strong>im</strong>merei Pfalzgraf, Gebäudereinigung Siewert, PARO-<br />

GmbH Pasewalk, Fred Lange <strong>Eggesin</strong>, Ueckermünder Maler<br />

GmbH, Tankstellen & Service GbR <strong>Eggesin</strong>, Handel und<br />

Vertrieb regenerierbarer Energieen Kirsten Gierke, Syring<br />

Handel & Logistik, Peter Mahlow, Schibri-Verlag, Nordkurier,<br />

Firma Stefan Testorf, Schornsteinfeger Michael Schmidt,<br />

Burmeister<strong>im</strong>mobilien, Jagdgenossenschaft <strong>Eggesin</strong>, Eigenbetrieb<br />

Wohnungswirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong><br />

Aus dem <strong>Eggesin</strong>er <strong>Stadt</strong>geschehen<br />

Angebote Aus der Jugendkunstschule<br />

Natürlich fängt man auch be<strong>im</strong> Filzen ganz klein an. Da werden<br />

Kugeln für Ketten und Ohrringe gerollt, später dann wird<br />

die erste Handytasche angefertigt oder es werden dekorative<br />

Blüten zum Verschenken gemacht.<br />

Wer dann mutig ist, kann sich auch ein oder andere Kleidungsstück<br />

kreieren. Die Grundlagen dazu kann man jedenfalls in<br />

der Jugendkunstschule UER erlernen. Wer mag, kann gern<br />

dienstags von 17 bis 19 Uhr gemeinsam mit Rosi Wähl tätig<br />

werden. Anmeldungen sind nicht erforderlich- es sollte nur viel<br />

Neugier und Lust zum Ausprobieren mitgebracht werden.<br />

Ort: Luckower Str. 6a, 17367 <strong>Eggesin</strong>, Tel. 039779/29599<br />

oder 0171/6823217<br />

Heike Hirsch<br />

Information des Ordnungsamtes zur neuen<br />

Straßenreinigungssatzung<br />

Die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> mit Beschluss vom 2 .0 .1997<br />

erlassene Straßenreinigungssatzung war in vielen Punkten<br />

überarbeitungswürdig und musste geltenden gesetzlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen angepasst werden. Auf Grund zahlreicher<br />

Änderungen wurde in der <strong>Stadt</strong>vertretersitzung am<br />

2 .06.2010 beschlossen eine neue Straßenreinigungssatzung<br />

zu erlassen, die am 13.07.2010 in Kraft getreten ist.<br />

In diesem Zusammenhang möchte das Ordnungsamt auf<br />

die §§ 2 und 3 hinweisen, wonach alle zwischen dem anliegenden<br />

Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Flächen<br />

zum Straßenbereich gehören und von den Grundstückseigentümern<br />

entsprechend zu reinigen sind.<br />

Hierzu gehören u. a. das Rasenmähen, die Beseitigung<br />

von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Gräser<br />

sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr<br />

behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen<br />

eingeschränkt oder wenn Gräser die Straßenbelege schädigen.<br />

Danke an die Tagesmutti Elke Westphal<br />

Lucy Stanke war viele Monate bei der Tagesmutti Elke<br />

Westpahl in Betreuung und besucht jetzt eine Kindereinrichtung.<br />

Sie und auch ihre Eltern möchten Danke für die<br />

schöne Zeit sagen.


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 20 - Nr. 10/10<br />

Strahlende Kinderaugen be<strong>im</strong> Herbstfest mit<br />

viel Sonnenschein und guter Laune <strong>im</strong> Gemeinschaftszentrum<br />

Zeitbank e.V. <strong>Eggesin</strong><br />

Dieser Tag fing für 35 Tagesmütterkinder <strong>im</strong> Alter von 1 – 3 Jahren<br />

aus <strong>Eggesin</strong> schon richtig spektakulär an. Um 09:00 Uhr standen<br />

die Feuerwehrautos der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Eggesin</strong> bei<br />

den Tagesmuttis vor der Tür, um alle 7 Gruppen samt Knirpsen,<br />

Sportkarren und natürlich den „Muttis“ einzuladen. Ziel war das<br />

Gemeinschaftszentrum Zeitbank e. V. <strong>Eggesin</strong>, denn dorthin hatten<br />

die Mitarbeiter und freiwilligen Helfer zum offiziellen Herbstanfang<br />

recht herzlich eingeladen.<br />

Nach dem spannenden Auftakt stärkten sich die Kleinen erst einmal<br />

mit selbstgebackenem Kuchen und leckerem Apfelsaft, bevor<br />

sie an den tollen Spiel- und Malangeboten teilnahmen.<br />

Der Renner war die Schmink-Aktion vom Schülerfreizeitzentrums<br />

<strong>Eggesin</strong>. Schnell wurden aus den Stepkes zarte Schmetterlinge,<br />

süße Käfer, wilde Kater und Piraten.<br />

Eine große Spielzeugkiste vom Schüler-Jugendfreizeitzentrum<br />

<strong>Eggesin</strong>, viele bunte Bälle und jede Menge Kreide und Buntstifte<br />

luden zum Malen, Spielen und Toben ein.<br />

Als dann noch jede Tagesmutti für ihre Gruppe eine eigene Kiste<br />

mit vielen Überraschungen überreicht bekam, strahlten die Kinderaugen<br />

mit der Sonne um die Wette.<br />

Christine Müller und ihre Mitarbeiter des Gemeinschaftszentrums<br />

Zeitbank e.V. sind stolz auf das gelungene Fest: „Wir haben den<br />

Herbstanfang mit dem schönen Fest diesmal für unsere engagierten<br />

Tagesmuttis ausgerichtet. Ohne deren tägliche Arbeit, die<br />

ja nicht <strong>im</strong>mer präsent ist, wäre es vielen jungen Eltern nicht möglich,<br />

mit einem guten Gefühl oder überhaupt arbeiten zu gehen.“<br />

Dieser Meinung schloss sich auch der Bürgermeister Herr Jesse<br />

an, der sich am Anblick so vieler Knirpse erfreute und bedankte<br />

sich noch einmal für die fleißigen Sponsoren. „Ich freue mich,<br />

dass trotz Wirtschaftskrise die Bereitschaft, solche Projekte und<br />

Feste zu unterstützen, ungebrochen ist. So ein Fest wäre in diesem<br />

Umfang nicht möglich gewesen.“<br />

Die Tagesmuttis wiederum freuten sich über die Anerkennung,<br />

und die Kleinen waren satt und sichtbar ein kleines bisschen<br />

müde, als sie nach fast 2 Stunden von den Feuerwehrmännern<br />

und der Feuerwehrfrau Viola wieder abgeholt wurden.<br />

Wir möchten uns ganz herzlich bei den Sponsoren und Helfern<br />

dieses Herbstfestes bedanken, ohne die dieser Tag nicht so<br />

schön gewesen wäre.<br />

FFW <strong>Eggesin</strong>, Schülerfreizeitzentrum <strong>Eggesin</strong>, Buchhaus Graupner,<br />

Apotheke Rickelt, Sonderpostenmarkt Th. Phillipps, Computerservice<br />

Hoffmann/Winter, SEAT Autohaus Hoppe, Firma<br />

Langkand, Sparkasse Uecker-Randow, Frau K. Brinkmann, Blumenstube<br />

Cantow, Sanitätszug <strong>Eggesin</strong><br />

Aus dem <strong>Eggesin</strong>er Vereinsleben<br />

Veranstaltungsplan der VS<br />

<strong>Eggesin</strong> Bahnhofstraße<br />

19.10. 1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />

1 .30 Uhr Singen <strong>im</strong> Club<br />

20.10. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler<br />

1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />

1 .30 Uhr Handarbeit / Spielnachmittag<br />

21.10. 1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />

Gemütliches Beisammen sein<br />

16.00 Uhr Fahrt nach Heinrichswalde<br />

25.10. 10.00 Uhr Seniorensport<br />

1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />

1 .30 Uhr Spielnachmittag<br />

26.10. 1 .00 Uhr Kaffeetrinken / Würfelnachmittag<br />

27.10. 1 .00 Uhr Monatsgeburtstag<br />

28.10. 1 .00 Uhr Kaffee trinken / Herbstspaziergang<br />

01.11. 1 .00 Uhr Kaffeetrinken<br />

1 .30 Uhr Kegeln <strong>im</strong> „Haus der Geborgenheit“<br />

02.11. 1 .00 Uhr Kaffee trinken<br />

1 .30 Uhr Singen <strong>im</strong> Club<br />

03.11. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler<br />

1 .00 Uhr Kaffee / Spielnachmittag / Handarbeit<br />

0 .11. 13.00 Uhr Polenfahrt<br />

1 .00 Uhr Kaffee trinken / Würfelnachmittag<br />

08.11. 1 .00 Uhr Kaffee trinken<br />

Gemütliches beisammen sein<br />

09.11. 1 .00 Uhr Singen <strong>im</strong> „Haus der Geborgenheit“<br />

10.11. 13.00 Uhr Treff der Karten und Brettspieler<br />

1 .00 Uhr Kaffee / Handarbeit / Spielnachmittag<br />

11.11. 16.00 Uhr Anlässlich des 65. Jahrestages der VS<br />

findet unsere Herbstveranstaltung statt<br />

15.11. 1 .00 Uhr Kaffee trinken<br />

1 .30 Uhr Kegeln <strong>im</strong> „Haus der Geborgenheit“<br />

<strong>Am</strong> 18.12.2010 findet unsere Weihnachtsfeier statt.<br />

Um Anmeldung wird gebeten unter: 039779 / 21837<br />

Kameradschaft Ehemalige <strong>im</strong><br />

DBwV Uecker-Randow-Kreis<br />

Wir laden alle Kameraden und ihre Ehefrauen<br />

zu einer Verkehrsschulung am<br />

Dienstag, den 26. Oktober, um 1 .00 Uhr in<br />

den Klub der Volkssolidarität, Ueckermünde<br />

- Chausseestraße 25 - ein.<br />

<strong>Am</strong> Donnerstag, den 18. November 2010,<br />

findet um 18.00 Uhr das Herbstkegeln in der<br />

Gaststätte Müller in Hoppenwalde statt.<br />

Dazu werden alle Kameraden und ihre Ehefrauen eingeladen.<br />

Der Förderverein der Regionalen Schule<br />

<strong>Eggesin</strong> informiert<br />

<strong>Am</strong> 28. 9. 2010 fand eine Sitzung des Fördervereins der Regionalen<br />

Schule <strong>Eggesin</strong> statt. Es erfolgte die Rechenschaftslegung<br />

und der alte Vorstand wurde entlastet. Für seine geleistete Arbeit<br />

nochmals recht herzlichen Dank. Unser Dank gilt außerdem auch<br />

unseren Sponsoren und Unterstützern.<br />

Auf der Sitzung wurde der neue Vorstand gewählt, dessen Vorsitzende<br />

Frau Hennig ist. Wir wünschen dem Förderverein für seine<br />

anspruchsvolle Aufgabe viel Erfolg.


Nr. 10/10 - 21 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Spendenübergabe an Förderverein<br />

Seit vielen Jahren leisten <strong>im</strong> Förderverein der Regionalen Schule<br />

<strong>Eggesin</strong> Eltern und Lehrer eine ideenreiche Arbeit zur Ergänzung<br />

der schulischen Angebote. Als Beitrag zur Realisierung von Projekten<br />

des Fördervereins spendete der <strong>Eggesin</strong>er Unternehmerverein<br />

einen Betrag von 150 Euro, die Frau Rickelt dem Schulleiter<br />

Herrn Pott <strong>im</strong> Namen der Mitglieder <strong>im</strong> September überreichte.<br />

Der Unternehmerverein setzt damit eine langjährige Tradition fort,<br />

gemeinnützige Vereine und Einrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Eggesin</strong> <strong>im</strong><br />

Rahmen der Möglichkeiten finanziell zu unterstützen.<br />

In den Vorjahren konnten sich bereits Kindergärten, die Grundschule,<br />

die Freiwillige Feuerwehr, das Militärhistorische Museum<br />

und andere Aktive über Unterstützung für ihre Arbeit freuen.<br />

Uwe Kleinschmidt macht sich Geburtstagsgeschenk<br />

Be<strong>im</strong> Bahnabschluss Norddeutschlands, dem „Fest der 1000<br />

Zwerge“ in Hamburg, startete ein <strong>Eggesin</strong>er Ausdauerläufer.<br />

Uwe Kleinschmidt, AK M13, lief sowohl die 1000 m, als auch die<br />

2000 m. Zwischen beiden Läufen lagen einige Stunden Zeit, die<br />

Uwe zur Erholung, aber auch zum Trocknen seiner Spikes nutzte.<br />

Denn der H<strong>im</strong>mel hatte alle Schleusen geöffnet und so mussten<br />

die Sportler zum Teil durch knöcheltiefes Wasser laufen. Uwe<br />

konnte in beiden Läufen das Siegerpodest erkl<strong>im</strong>men, werden<br />

doch in Hamburg die ersten 8 Besten geehrt. Über 2000 m errang<br />

er die Bronzemedaille in 7:25,53 Minuten und über 1000 m wurde<br />

er Vierter in 3:28,88 min. Bei diesen Wetterverhältnissen spielten<br />

die Zeiten allerdings keine große Rolle. Herzlichen Glückwunsch<br />

zu dieser tollen Leistung.<br />

Rita Fründt<br />

Uwe mit der Startnummer 743 auf regennasser Bahn.<br />

Aus dem <strong>Eggesin</strong>er Vereinsleben<br />

Einladung zum Herbstfest 2010<br />

Im Auftrag des Seniorenvereins <strong>Eggesin</strong> e.V. lud Frau Marlis<br />

Schwarzer die Mitglieder für den 25. September zum Herbstfest<br />

in die Pension Bartelt ein. Frau Senta Lutz, Vorsitzende des<br />

Vereins, eröffnete mit freundlichen Grußworten den gemütlichen<br />

Nachmittag. Über 60 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt.<br />

Nach der Einnahme von Kaffee und schmackhaftem Kuchen war<br />

das „Team 76“ unter Leitung von Herrn Karl-Heinz Saeger mit<br />

Tanzmusik und Unterhaltung an der Reihe. Wie <strong>im</strong>mer kam bei<br />

abwechslungsreicher und st<strong>im</strong>mungsvoller Musik eine sehr gute<br />

St<strong>im</strong>mung auf. Für das leibliche Wohl sorgte Frau Bartelt mit ihrem<br />

Team für Speisen und Trank. Anerkennung und viel Beifall<br />

erhielten die Organisatoren und Durchführenden von den Teilnehmern.<br />

Für St<strong>im</strong>mung sorgte das Team 76.<br />

Wort und Bilder W. Jendrny<br />

Bei der Schunkelrunde wurde auch kräftig mitgesungen.<br />

Gerne und viel wurde das Tanzbein geschwungen.


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 22 - Nr. 10/10<br />

Schon von weitem<br />

ist er zu sehen, der<br />

renovierte Wohnblock<br />

in der Kolonienstraße.<br />

Die Ueckermünder<br />

Wohnungsgesellschaft<br />

erreichte<br />

eine wesentlich<br />

Verbesserung der<br />

Wohnqualität.<br />

Sanierung abgeschlossen<br />

17. Fußballturnier am 18.09. 2010<br />

Da der ursprünglich angesetzte<br />

Termin, für das 17. Fußballturnier<br />

am 1 .08.2010 durch<br />

Dauerregen buchstäblich ins<br />

Wasser fiel, wurde dieses nun<br />

auf den 18.09.2010 verlegt. Bei<br />

strahlendem Sonnenschein gewannen<br />

in diesem Jahr die Alten<br />

Herren aus Liepgarten den begehrten<br />

Pokal.<br />

Zweiter wurde eine Jugendmanschaft unter Leitung von Robert<br />

Meisner und durch tollen kämpferischen Einsatz belegte die Traditionsmanschaft<br />

von Einheit Ueckermünde den 3. Platz.<br />

Schon traditionell<br />

Auch in diesem Jahr schmückte Carmen Kaps mit dem Reiternachwuchs<br />

die Erntepuppen an der alten Ziegelei.<br />

Hortgruppe bastelt<br />

Mit viel Ausdauer und Geschicklichkeit<br />

fertigten die<br />

Hortkinder Cindy, Julian<br />

Jupp, Ole, Lilly und Jette<br />

einen „Wohlfühlstein“ an.<br />

Dieser besteht aus mehreren<br />

Schichten verschiedener<br />

Sperrholzarten, die<br />

miteinander verle<strong>im</strong>t wurden.<br />

Die entstandenen<br />

Klötze wurden grob zugesägt<br />

und mit Raspel, Feile<br />

und Sandpapier in die gewünschte<br />

Form gebracht.<br />

Zum Schluss erhielt der „Stein“ noch mehrere Schichte Lack, wodurch<br />

die einzelnen Holzschichten sehr schön sichtbar wurden.<br />

Aus dem Liepgartener Dorfgeschehen<br />

Biker - Ausfahrt<br />

<strong>Am</strong> 25. September luden Beate und Manfred Radloff zur diesjährigen<br />

Herbstausfahrt ein. 30 Bikerfreunde erlebten einen interessanten<br />

Ausflug. Bei schönem Wetter ging es in Richtung Templin.<br />

Nach Ca. 2 0 km fand das Abschlussgrillen mit allen Bikerfreunden<br />

<strong>im</strong> Lindenhof statt.<br />

Arbeiten fast fertig<br />

Vor einigen Tagen wurde der Asphalt<br />

<strong>im</strong> Bereich des ländlichen Wegebaues<br />

nach Dunzig aufgebracht.<br />

Jetzt werden die Bankette fertig<br />

gestellt. Die offizielle Eröffnung des<br />

neuen Weges soll Ende Oktober<br />

stattfinden, wenn die 4 km lange<br />

Trasse für den Verkehr frei ist.<br />

Jugendfeuerwehr trainiert<br />

Unter Anleitung von Burkhard<br />

Rademacher und Christian<br />

Wloch trainierten am 9. Oktober<br />

fünf neue Mitglieder unserer<br />

Jugendfeuerwehr und<br />

vier aus der Zwergenfeuerwehr<br />

den „Angriff Nass“ an der<br />

Drehbrücke. Sowohl der eingeteilte<br />

„Maschnist“ als auch die<br />

„Löschtrupps“ an den Strahlrohren<br />

hatten viel Freude, als<br />

dann endlich das Wasser lief.<br />

Auf diesem Wege möchte sich die Jugendfeuerwehr noch einmal<br />

recht herzlich bei der Patenkompanie der Bundeswehr für<br />

die Geldspende aus dem Erlös des „Spiels ohne Grenzen“ be<strong>im</strong><br />

Erntefest bedanken.<br />

Ihren 75. Geburtstag feierte<br />

Frau W. Schwohls.<br />

Bürgermeister E. Heidschmist<br />

überbrachte herzliche Glückwünsche.<br />

Auch Enkeltochter Julia reiste<br />

eigens aus Berlin an und feierte<br />

mit ihrer Oma.<br />

Gratulation<br />

Das schöne Fest der diamantenen<br />

Hochzeit feierte Gisela und<br />

Karl-Heinz Retzlaff. Leider konnten<br />

Enkel und Urenkel aus Südwestdeutschland<br />

nicht dabei sein.<br />

Bürgermeister E. Heidschmidt<br />

sprach die Glückwünsche der<br />

Gemeindevertretung aus.


Nr. 10/10 - 23 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Unser Schulausflug nach Neuwarp<br />

in die Partnerschule<br />

<strong>Am</strong> 06.10.2010 waren alle Kinder unserer Schule sehr aufgeregt,<br />

denn uns stand eine Reise in unsere Partnerschule bevor.<br />

Pünktlich um 7.30 Uhr standen zwei Reisebusse bereit und los<br />

ging unsere Fahrt. In Neuwarp wurden wir von unseren polnischen<br />

Freunden herzlich begrüßt und konnten die Schule besichtigen.<br />

Anschließend fuhren wir zum Forstamt. Dort wurden<br />

wir mit einem kleinen Lagerfeuer und gegrillten Würstchen überrascht.<br />

Wir sahen uns einen Naturfilm an und konnten anschließend<br />

<strong>im</strong> wunderschönen Park des Forstamtes spielen. Obwohl<br />

wir kein polnisch können, klappte die Verständigung pr<strong>im</strong>a und<br />

wir schlossen viele Freundschaften. Dieser Ausflug hat allen Kindern<br />

sehr gut gefallen und wir wünschen uns, dass es noch viele<br />

Treffen mit den Kindern unserer polnischen Partnerschule gibt.<br />

Unsere Abreise: Alle waren sehr aufgeregt.<br />

Auf dem Schulhof in Neuwarp.<br />

Im Forstamt in gemütlicher Runde.<br />

Informationen aus den Gemeinden<br />

Räucherfest am Altwarper Hafen<br />

<strong>Am</strong> 25. September fand am Altwarper Hafen wieder ein kleines<br />

Räucherfest statt. Organisiert wurde dieses Fest von den Altwarper<br />

Fischern. Tagsüber konnte Frischfisch und frische Räucherware<br />

erworben werden, was regen Zuspruch fand. <strong>Am</strong> Abend<br />

wurde dann in der Halle und <strong>im</strong> Bierzelt tüchtig gefeiert, denn der<br />

Fisch mußte ja schw<strong>im</strong>men. DJ Maik sorgte für die musikalische<br />

Unterhaltung und die Altwarper Linedancerinnen trugen mit ihren<br />

Tänzen zum Gelingendes Festes bei.<br />

Allen recht herzlichen Dank <strong>im</strong> Namen der Fischer der Abteilung<br />

Altwarp.<br />

Neues Schiff <strong>im</strong> Hafen von Altwarp<br />

In der kommenden Saison werden in Altwarp wieder Schiffstouren<br />

angeboten. Familie Bocklage, Eigner eines neuen Schiffes,<br />

wird den Altwarper Hafen wieder etwas beleben.<br />

In Planung sind Erlebnisfahrten oder Touren zu anderen Häfen<br />

z.B. Kaminke auf der Insel Usedom. Ca. 20 Personen haben auf<br />

dem Schiff platz und wer sein Fahrrad mitnehmen möchte, kann<br />

es auch gerne tun. Zurzeit segelt das Schiff (ehemaliger Krabbenkutter)<br />

noch unter dem Namen „Rüm Hart“. Im nächsten Jahr<br />

wird es dann auf den Namen „Lütt Matten“ umgetauft.<br />

Die ersten Schnuppertouren fanden am 25. September statt.<br />

Trotz schlechter Sicht, wurden die Fahrten gut angenommen.<br />

Liebe Eltern,<br />

Anmeldung Schulanfänger<br />

für das Schuljahr 2011/2012<br />

<strong>im</strong> Auftrag der Schulleitungen der Kleinen Grundschulen auf dem<br />

Lande Ahlbeck und Leopoldshagen bitten wir Sie bis zum 30.<br />

Oktober 2009 um Anmeldung der Kinder des Geburtsjahrganges<br />

01.07.2004 bis zum 30.06.2005, die <strong>im</strong> Schuljahr 2011/2012<br />

Schulanfänger werden.<br />

Bitte melden Sie sich schriftlich oder telefonisch an:<br />

- für den Einzugsbereich der Kleinen Grundschule auf dem<br />

Lande Ahlbeck unter Dorfstr. 9 in 17375 Ahlbeck<br />

Mo-Fr. 8.00-12.00 Uhr unter 039775 20202<br />

Schulleiterin Frau Plantikow<br />

Bitte melden Sie sich schriftlich an:<br />

- für den Einzugsbereich der Kleinen Grundschule auf dem<br />

Lande Leopoldshagen<br />

unter Hinterreihe 161 in 17375 Leopoldshagen<br />

Telefonische Rückfragen sind möglich<br />

Mo-Fr. 8.00-12.00 Uhr unter 03977 20218<br />

Schulleiterin Frau Casties<br />

Nähere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen<br />

Grundschulen.


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 2 - Nr. 10/10<br />

Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen<br />

Die Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen lud am<br />

09.10.2010, erstmalig zu einem zünftigen Oktoberfest in Leopoldshagen<br />

ein. Viele Gäste fanden den Weg auf das Schulgelände,<br />

welches oktoberfestlich geschmückt war.<br />

Frau Casties eröffnete mit ihrem Team voller Elan das Fest und<br />

versprach viele schöne Überraschungen zum Mitmachen und<br />

Mitfeiern.<br />

Nachdem der Bürgermeister, Werner Hackbarth, das Bierfass anzapfte,<br />

charterten die ersten kleinen Stars die Bühne. Die Gruppe<br />

„The Diamonds“, Schüler der Kleinen Grundschule, heizten mit<br />

ihrer modernen Play-Back-Show die Menge richtig an.<br />

Während sich die Gäste mit Kaffee und Apfelstrudel, Leberkäs,<br />

Kassler mit Sauerkraut oder auch lecker Fischbrötchen stärkten,<br />

erklärten sich die Ehepaare Leugner, Hildebrandt und Dziadzia<br />

bereit, an einem kleinen Tanzwettbewerb teilzunehmen. Alle 3<br />

Paare konnten be<strong>im</strong> Walzer, Discofox und Rock´n Roll ihr Können<br />

unter Beweis stellen. Das Publikum entschied über das beste<br />

Tanzpaar durch die Länge des Beifalls. Dieser lag knapp beieinander.<br />

Ein großes Dankeschön den mutigen Tänzern.<br />

Dies sollte eine kurze Einst<strong>im</strong>mung für die nächste Darbietung<br />

sein. Die Country Ladys des SV Christophorus Ueckermünde<br />

begeisterten in ihrem Outfit und den tänzerischen Darbietungen<br />

die Gäste. Bei der geforderten Zugabe, wurde das Publikum einbezogen<br />

und einige Männer durften dann gemeinsam mit den<br />

Ladys das Tanzbein schwingen.<br />

Aber auch an unsere<br />

kleinen Gäste<br />

wurde gedacht. So<br />

wurde durch die<br />

Klasse ein lustiger<br />

Schulsketch aufgeführt.<br />

Das THW<br />

und der Angelverein<br />

Leopoldshagen<br />

sorgten mit vielen<br />

interessanten Geduldsspielen<br />

für<br />

viel Spaß und Abwechslung<br />

bei den<br />

Kindern.<br />

Für die musikalische<br />

Umrahmung<br />

mit kleinen Einlagen<br />

sorgten STEF-<br />

FEN und TINO von<br />

der privaten Musikschule<br />

Egert aus<br />

<strong>Eggesin</strong>. Auch sie<br />

hatten einen kleinen<br />

STAR in petto.<br />

ALEXANDER sang<br />

eigene Lieder, die<br />

bei den Gästen eine<br />

Gänsehaut hervorriefen und ihm viel Beifall einbrachten.<br />

Für dieses gelungene Fest möchten wir uns herzlich bei allen Beteiligten,<br />

den Frauen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshagen,<br />

dem Angelverein Leopoldshagen, der Fahrradraststätte „Haus<br />

Lena“, der Musikschule Egert und dem THW, bedanken. Ebenso<br />

gilt ein großes Dankeschön den freiwilligen Helfern, die uns bei<br />

der Ausgestaltung des Schulhofes tatkräftig zur Seite standen.


Nr. 10/10 - 25 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Deftig – lecker – satt!!<br />

Im November ist es soweit: Der Landgasthof Orchidee in Rieth<br />

startet in die Grünkohlsaison! <strong>Am</strong> 06. November findet ab 18.00<br />

Uhr das 1. Riether Grünkohl-Essen statt. „Kommen & genießen“<br />

ist das Motto dieses Abends, denn frisch gekocht und unglaublich<br />

günstige gibt es Grünkohl satt. Dazu noch ein gepflegtes Pils<br />

(oder ein anderes Getränk) und schon ist der Abend perfekt. Das<br />

nächste Riether Grünkohl-Essen findet dann am 20. November<br />

ebenfalls ab 18.00 Uhr statt. Um Reservierung unter Tel.:<br />

039775/20266 wird bis zum 01.11. bzw. 15.11. gebeten.<br />

Grünkohl: Knackig frisch vom Feld auf den Tisch!<br />

Lichterglanz, Tannenduft und glänzende Kinderaugen<br />

Auch in diesem Jahr veranstaltet der Verein „Rieth am See e. V“<br />

wieder den traditionellen Adventsmarkt. Wer diesen kleinen aber<br />

feinen Markt kennt hält sich schon seit Monaten den Termin <strong>im</strong><br />

Kalender frei – wer ihn noch nicht kennt hat am Sonnabend, den<br />

27.11.2010 von 1 .00 bis 18.00 Uhr die Möglichkeit, sich von dieser<br />

vorweihnachtlichen Riether Tradition ein eigenes Bild zu machen.<br />

Schön geschmückte Stände mit vielfältigen, ausgesuchten<br />

kunsthandwerklichen Angeboten, leckere kulinarische und regionale<br />

Köstlichkeiten, ein festlich beleuchteter Festplatz und natürlich<br />

der Besuch des Weihnachtsmanns sind Garant für einen<br />

gelungenen Nachmittag. Die weit über Rieth’s Grenzen bekannte<br />

Veranstaltung findet wieder auf der he<strong>im</strong>eligen, jetzt erweiterten<br />

Hoffläche des Cafe „de Klönstuw“ statt. Daher ist der Verein in<br />

der glücklichen Lage, weitere Standplätze anzubieten.<br />

Neues aus der Grenzgemeinde Rieth<br />

Exklusive Geschenke – selber machen!<br />

Es macht riesig viel Spaß, ist sehr persönlich und bedeutet dem<br />

Beschenkten sehr viel: Selbstgemachte Geschenke. Das neue<br />

Herbst-Winter-Programm bietet daher allen Interessierten tolle<br />

Kursangebote und einfallsreiche Geschenkideen. Bis Ende<br />

März 2011 können Bastelfreunde nun in Rieth an regelmäßig<br />

stattfindenden Kursabenden ihrer Kreativität unter fachlicher<br />

Anleitung freien Lauf lassen. Jeden Donnerstag in der Zeit von<br />

18.00 – ca. 22.00 Uhr kann gefilzt werden, was die Wolle hergibt<br />

und Freitags von 18.00 – ca. 22.00 Uhr können mit Powertex®<br />

große und kleine Skulpturen, Dosen, Schalen, Vasen, Kerzenständer<br />

und vieles mehr gestaltet werden. Ein ganz besonderes<br />

Bonbon sind die langen Kettennächte von denen die nächste<br />

am 30.10.2010 ab 18.00 Uhr veranstaltet wird. Die ist ein ganz<br />

besonderes Abendprogramm für bastel- und schmuckbegeisterte<br />

Frauen: So werden in gemütlicher Runde edle Ketten<br />

und Armbänder, individueller Haarschmuck, flippige Ringe und<br />

ausgefallene Ohrringe kreieren – natürlich passend zum Outfit.<br />

Anmeldung und Informationen unter 039775/26960 oder www.<br />

kreativurlaub-rieth.de<br />

Aus diesen selbstgemachten Filzperlen werden tolle Ketten oder<br />

Armbänder<br />

Selbstgemachte Perlen kombiniert mit echten Granat-, Silber-<br />

und Süßwasserperlen – eine edle Schmuckgestaltung


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 26 - Nr. 10/10<br />

Erntefest in Lübs – Tradition und Moderne<br />

<strong>Am</strong> 11. September 2010 feierte die Gemeinde Lübs gemeinsam<br />

mit vielen Besuchern aus nah und fern ihr diesjähriges Erntefest.<br />

Es hatte sich wohl rumgesprochen, dass der Dorfclub Lübs e.V.<br />

gemeinsam mit seinen vielen Helfern ein beachtliches Programm<br />

zusammengestellt hat. So wurde die Zahl der Besucher an diesem<br />

Tag auf etwa 600 geschätzt. Wie bereits <strong>im</strong> letzten Jahr setzte<br />

sich 1 :00 Uhr der Große Festumzug mit 30 Oldt<strong>im</strong>ertraktoren,<br />

einigem Viehzeug, moderner Erntetechnik, Feuerwehrautos, historischen<br />

Fahrrädern, 5 Stock Cars und einem Pferdegespann in<br />

Bewegung. Angeführt wurde er diesmal von der Blasmusikgruppe<br />

um Thomas Poser. Heiß begehrt waren die Plätze auf den originell<br />

geschmückten Wagen. Herauszuheben ist diesmal das liebevoll in<br />

Szene gesetzte Traktorensemble aus Annenhof. Jeder der sechs<br />

Traktoren stellte ein best<strong>im</strong>mtes Thema des Landlebens dar. In der<br />

Festzeltstadt konnte man bei Kaffee und Kuchen bereits die ersten<br />

Lose der Tombola erwerben. Wieder gewann jedes Los. Die<br />

Gewinner der zwölf Hauptgewinne <strong>im</strong> Wert bis zu EUR 100,00<br />

wurden am Abend in der Endverlosung ermittelt. Wir bedanken uns<br />

sehr bei allen Einzelhändlern der Region, die uns so großzügig<br />

unterstützt haben. Danke auch an Inge Schley und ihre großartige<br />

Kuchentruppe, die über 20 Bleche Kuchen gebacken und verkauft<br />

haben. Neu <strong>im</strong> Programm war das Rasentraktorrennen. Es dauerte<br />

nicht lange bis es auf der Rennstrecke und <strong>im</strong> Fahrerlager<br />

vor Spannung knisterte. Die Starter hatten einen Hindernisparcour<br />

zu bewältigen, angefangen vom Öffnen der Startschranke mittels<br />

Wassere<strong>im</strong>er bis hin zu Wendemanövern und Gummistiefelzielwurf.<br />

Nach zwei Läufen standen die Pokalgewinner fest: Andrè<br />

und Lucas Peters sowie Mark Cevin Schley. Aus der begeisterten<br />

Menge kamen bereits Anmeldungen für das nächste Jahr.<br />

Die Traktoren der 2. Lübser Traktorschau, organisiert von Jürgen<br />

Gröschl, nutzten den etwas vergrößerten Parcour, um ihre Sieger<br />

zu ermitteln. Lesen Sie dazu auch den gesonderten Bericht.<br />

Knallharte Action gab es bei der Vorführung des Judovereins Ueckermünde<br />

zu sehen. Nicht nur Sehen sondern auch Mitmachen<br />

war die Devise der Linedancer aus Ueckermünde. Im Hintergrund<br />

durchpflügten dann noch die Stock Cars des Teams aus Ueckermünde<br />

den Acker. Einige mutige Lübser drehten eine Runde mit<br />

den zerbeulten Karossen und gewannen Freude an diesem Sport.<br />

Das gebackene Schwein bildete den kulinarischen Höhepunkt des<br />

Tages und wurde wieder von der Lübser Agrar GmbH & CoKG<br />

organisiert. Nun stand einem langen Abend mit DJ Panne nichts<br />

mehr <strong>im</strong> Wege. Die großartigen Showeinlagen des Faschingsvereins<br />

Ferdinandshof und des jungen einhe<strong>im</strong>ischen Talents Donald<br />

bleiben allen noch lange in Erinnerung. Der Dorfclub Lübs e.V. bedankt<br />

sich besonders bei allen privaten Helfern und Sponsoren und<br />

freut sich über die beispielhafte Unterstützung durch die Anwohner<br />

der „Festmeile“. Danke auch an die Gemeinde, die Feuerwehr, den<br />

Sportverein und die Ortsgruppe der Volkssolidarität für unkomplizierte<br />

Zusammenarbeit, ohne die solch schönen Momente nicht<br />

entstehen könnten. Danke auch an Thomas Böhm vom „Würfelbecher“<br />

für die 1 a Bewirtung.<br />

Unbedingt vormerken: Nächstes Erntefest 10. September 2011<br />

Lübser Mühlenweihnacht: 0 . Dezember 2010<br />

Mit Blasmusik wurde der Festumzug angeführt.<br />

Radfahrer mit originellen Trachten komplettierten den Festumzug.<br />

Viel Spaß gab es be<strong>im</strong> Rasentraktorrennen.<br />

Auch Oldt<strong>im</strong>er nahmen am Umzug teil.<br />

DJ Panne legte auf - Partyst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> Festzelt


Nr. 10/10 - 27 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Rückblick auf das Erntefest Leopoldshagen<br />

Sehr geehrte Gemeindevertreter, sehr geehrte Verantwortliche<br />

für das Erntefest am 25. 09. 2010 in Leopoldshagen!<br />

Ein großes Lob und Anerkennung denjenigen, die an der Vorbereitung<br />

und Durchführung des Erntefestes in Leopoldshagen<br />

beteiligt waren und zum guten Gelingen beigetragen haben.<br />

Die Schalmeienkapelle sowie die schön ausgeschmückten Erntefahrzeuge,<br />

Pferdekutschen und Reitpferde gehören zu einem<br />

Erntefest in Leopoldshagen dazu. Der <strong>Haff</strong>wiesenhof, der sein<br />

Areal für die Festivitäten bereitgestellt hat, hat einen sehr großen<br />

Anteil am Erfolg des Festes. Ihm gebührt besonderer Dank, denn<br />

es ist keine Selbstverständlichkeit, ein Betriebsgelände für die<br />

Öffentlichkeit bereitzustellen. Nicht nur, dass es viel Arbeit und<br />

Mühe macht, die Halle zu schmücken und herzuzurichten, auch<br />

das ganze Betriebsgelände muss dem Besucheransturm versicherungstechnisch<br />

gewachsen sein.<br />

Schade war jedoch, dass der Auftritt der Schüler unserer Schule<br />

und des Frauenchores Grambin akustisch nicht so richtig zur<br />

Geltung kamen. Für die Größe der Halle war das Mikrofon nicht<br />

ausreichend genug, denn die Zuschauer und Zuhörer hatten<br />

Mühe, den Darbietungen der Beteiligten zu folgen. Trotzdem sei<br />

auch an sie alle ein Dankeschön für ihre Bemühungen gerichtet.<br />

Vielleicht könnten die Verantwortlichen be<strong>im</strong> nächsten Erntefest<br />

dafür Sorge tragen, dass dieses akustische Problem nicht mehr<br />

auftritt. Eine Bühne wäre auch gut angebracht!<br />

Der Reitsportverein sollte auch noch positiv erwähnt werden. Die<br />

Kinder haben sich bei den Vorführungen große Mühe gegeben<br />

und die Pferde waren ganz pr<strong>im</strong>a für ihre Auftritte zurechtgemacht,<br />

die geflochtenen Mähnen und Pferdeschwänze waren<br />

sehr schön anzusehen.<br />

Für das leibliche Wohl wurde ebenso bestens durch das Anbieten<br />

von Fisch, Brot, Kuchen, Getränke usw. gesorgt. Der Fackelumzug<br />

für die Kinder und der Tanz unter der Erntekrone bildeten den<br />

Abschluss eines recht gut gelungenen Erntefestes in Leopoldshagen<br />

(keine persönliche Teilnahme).<br />

Es bedankt sich ganz herzlich<br />

Gerlinde Brückner


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 28 - Nr. 10/10<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Lübs informiert<br />

In der Mitgliederversammlung am 24.9.2010 überreichte Axel Auras<br />

Generalvertretung der Allianz-Versicherung in Ferdinandshof<br />

30 Trainingsanzüge an die Kameraden sowie für den Torwart die<br />

nötige Ausrüstung.<br />

Die Jugendfeuerwehr unternahm am 25.9. die schon lange geplante<br />

Fahrt auf die Insel Usedom. Erstes Ziel war der Kletterwald<br />

in Ückeritz. Alle zeigten Mut und bewältigten die vorgegebenen<br />

Strecken. Nächstes Ziel sollte die Schmetterlingsfarm sein.<br />

Der in der Nähe liegende Erlebnisspielplatz war natürlich interessanter.<br />

Für alle war dies ein erlebnisreicher Tag.<br />

<strong>Am</strong> 2.10. fand zu Ehren des Landrates in Brietzig der Jugendmarsch<br />

statt. 16 Mannschaften nahmen teil. Unsere Jugend belegte<br />

den 12. Platz. Wir möchten uns recht herzlich bei der AWO<br />

für die Bereitstellung des Fahrzeuges am 25.9. und am 2.10. bedanken,<br />

ebenfalls be<strong>im</strong> Kreisvorstand für den Bus.<br />

Geburtstage Monat Oktober<br />

am 03.10 Kameradin Madlen Kühl<br />

am 13.10 Kameradin Sandra Welens<br />

am 15.10 Kamerad Karsten Leber<br />

am 22.10 Kamerad Egbert Peise<br />

am 23.10 Kamerad Hans Joach<strong>im</strong> Klüber<br />

Informationen aus den Gemeinden<br />

Erntedankfest in Grambin<br />

Unter dem Motto „Brot für die Welt“ organisierte der Grambiner<br />

Bäckemeister Jörg Reichau gemeinsam mit den Evangelischen<br />

Kirchengemeinden Ueckermünde, Altwigshagen, Leopoldshagen<br />

und Mönkebude den traditionellen Erntedankgottesdienst,<br />

der gleichzeitig Auftakt für die Aktion „Brot für die Welt“ in diesem<br />

Jahr ist.<br />

Nach dem Zeltgottesdienst konnte Pfarrer Rainer Schild mit Vertretern<br />

der Kirchengemeinde Ferdinandshof einen Scheck in<br />

Höhe von 2000 Euro in Empfang nehmen. Dieses Geld und der<br />

Erlös aus der Aktion „Brot für die Welt“ soll den Kinder aus Ruruma<br />

in Tanzania zu Gute kommen. Vertreter des Kirchenkreises<br />

haben dieses Geld bereits persönlich in der Patengemeinde<br />

Ruruma übergeben.<br />

<strong>Am</strong> Nachmittag gab es neben reichlich Unterhaltung einen weiteren<br />

Höhepunkt. Be<strong>im</strong> Bürgermeistertortenbackwettbewerb, an<br />

dem Bürgermeister der Gemeinden Grambin und Leopoldshagen<br />

sowie der Städte Ueckermünde, Pasewalk, Police und auch<br />

<strong>Am</strong>tsvorsteher Ernst Heidschmidt und Landrat Dr. Volker Böhning<br />

teilnahmen, gab es reichlich Unterhaltung.<br />

Die beste Torte wurde durch Dr. V. Böhning zubereitet.<br />

Mit dem Auftritt der Ueckermünder Line-Dancer endete das<br />

Grambiner Erntedankfest.<br />

Die Aktion Brot für die Welt läuft noch bis zum Ende des Jahres.<br />

Karnevalseröffnung in Leopoldshagen<br />

Wann: 13.11.2010 Beginn: 20 Uhr Einlass: 19 Uhr<br />

Wo: Narrenburg (Turnhalle Leopoldshagen)<br />

Für Unterhaltung und gute St<strong>im</strong>mung wird gesorgt!!!<br />

Kartenvorverkauf ab dem 01.11.2010 in der Verkaufsstelle<br />

Petra Zahl (Leopoldshagen).


Nr. 10/10 - 29 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Radtour Radlerstammtisch <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong><br />

Bellin –Altwarp<br />

Der Radlerstammtisch führte am 02.10.2010 erfolgreich die Radtour<br />

Bellin nach Altwarp durch. 6 Radler nahmen an der Tour bei<br />

herrlichem Sonnenschein teil. In 45 min wurde das erste Ziel der<br />

Hafen Altwarp erreicht. Wohlwollend wurde der Baufortschritt des<br />

Radweges 3. Streckenabschnittes Warsin- Altwarp begutachtet,<br />

da <strong>im</strong>mer noch die Streckenführung auf der Landstraße ist und<br />

eine erhebliche Unfallgefahr besteht. Die Rücktour erfolgte über<br />

die Südstraße nach Warsin. Hier stand eine Besichtigung des<br />

Kletterturmes am Holunderhof an. Dieser Radweg ist eine gute<br />

Alternative zur Befahrung als Rad-Rundweg nach Altwarp. Bleibt<br />

zu hoffen, dass der 1. Bauabschnitt Bellin-Vogelsang und der 2.<br />

Bauabschnitt Vogelsang - Warsin so schnell wie möglich in Angriff<br />

genommen wird. Die teilnehmenden Radwanderer aus <strong>Eggesin</strong><br />

machten ausdrücklich aufmerksam auf die Planung eines<br />

Radweges von <strong>Eggesin</strong> nach Ahlbeck, um die Anbindungen an<br />

anderen Radwegen sicher zu erreichen. Die Notwendigkeit wurde<br />

nochmals unterstrichen, da die geplante Naturparkstation in<br />

<strong>Eggesin</strong> in Zukunft aus allen Richtungen durch Radwanderer angefahren<br />

wird.<br />

Ahlbeck<br />

Wegen des großen Interesses <strong>im</strong> Vorjahr wird die Veranstaltung<br />

„Kreatives Gestalten von Keramik-Rohlingen“ mit Herrn Schmohl<br />

am Donnerstag, dem 21.10. ab 14:00 Uhr wiederholt. Hier kann<br />

man schon Weihnachtsgeschenke vorbereiten.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Lichterfest In Ahlbeck<br />

am 29.10.2010<br />

Die KITA „Fennteufelchen, die Freiwillige Feuerwehr, der<br />

Turn- und Sportverein Ahlbeck e.V. und die Gemeinde Ahlbeck<br />

laden ein zu einem Lichterfest auf dem Sportplatz.<br />

Ab 18.00 Uhr<br />

- Überraschungen für Jung und Alt<br />

- Für Speisen und Getränke ist gesorgt<br />

- Bringt gute Laune mit<br />

Das Sollten Sie wissen<br />

Kindernachmittag <strong>im</strong> Pfarrhaus Altwigshagen<br />

<strong>Am</strong> 24. September war es mal wieder soweit: nach der Sommerpause<br />

trafen sich sechzehn Kinder zum gemeinsamen Kindernachmittag<br />

des Pfarrsprengels <strong>im</strong> Pfarrhaus Altwigshagen. Die<br />

zweieinhalb Stunden standen unter dem Thema „Sie heißen<br />

Gabriel, Michael, Ariel … und sind Gottes Begleiter für dich!“<br />

Jedes Kind malte auf Schrumpffolie seinen eigenen Engel und<br />

konnte anschließend staunend miterleben, wie sich <strong>im</strong> Backofen<br />

das Bild in einen ganz persönlicher Begleiter verwandelte. Vor<br />

den Augen der Kinder wurde die zuvor gestaltete Folie um etwa<br />

zwei Drittel kleiner und neunmal dicker. Nach dem Abkühlen hatte<br />

jeder seinen eigenen Schlüsselanhänger.<br />

Schnell hatten sich die Kinder Sandwiches als Reiseproviant<br />

zubereitet, ein Säckchen geschnürt und zogen mit Gesang und<br />

guter Laune wandernd in den Altwigshagener Schloßpark. Von<br />

Engeln, die unsere Wege begleiten, Schutz und Geleit in Gottes<br />

Namen gewähren, wurde unterwegs erzählt.<br />

Nun freuen wir uns bereits auf den nächsten Kindernachmittag<br />

mit Euch am 15. Oktober 2010 <strong>im</strong> Pfarrhaus Altwigshagen!<br />

Eure Anke Grunewald von der Vorbereitungsgruppe<br />

Ronja und Jonas gestalten ihre Engel<br />

Erzählstation am Glockenstuhl<br />

Gedenkveranstaltung in Lübs<br />

am 12. November 2010<br />

Aus Anlass des Volkstrauertages findet auf dem Friedhof in<br />

Lübs am Gedenkstein für die Gefallenen eine Gedenkveranstaltung<br />

statt. Vertreter der Gemeinde Lübs, der Freiwilligen<br />

Feuerwehr und der Patenkompanie der Bundeswehr<br />

werden einen Kranz niederlegen. Der Vorsitzender des<br />

Volksbundes für Deutsche Kriegsgräberfürsorge <strong>im</strong> Uecker-<br />

Randow-Kreis, Siegfried Wack, wird eine Rede halten.


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 30 - Nr. 10/10<br />

EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDEN<br />

ALTWIGSHAGEN, LEOPOLDSHAGEN & MÖNKEBUDE<br />

Evangelisches Pfarramt - Dorfstr. 46 - 17375 Leopoldshagen - Pfarrer Rainer Schild<br />

Tel:039774-20247 – Fax: 039774-29953 – E-Mail: st.petri-moenkebude@online.de<br />

Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen <strong>im</strong> Oktober-November 2010<br />

REGIONALGOTTESDIENST ZUM REFORMATIONSFEST 2010<br />

– Sonntag – 31.Oktober 2010 – 10.00 Uhr – St.Marien-Kirche Ueckermünde –<br />

Auch in diesem Jahr wieder mit anschließendem Refomationstags-Brunch!<br />

Altwigshagen<br />

Lübs<br />

Sonntag – 14.November – 10.30 Uhr<br />

Sonntag – 24.Oktober – 09.30 Uhr<br />

Gottesdienst in der Dorfkirche<br />

Gottesdienst in der Dorfkirche<br />

mit Abendmahl und Gedenken an die Verstorben<br />

Sonntag – 14.November – bereits 09.00 Uhr<br />

2.Sonntag <strong>im</strong> Advent – 05.Dezember -10.30 Uhr<br />

Gottesdienst in der Dorfkirche<br />

Dorfkirche Altwigshagen<br />

mit Abendmahl und Gedenken an die Verstorben<br />

Leopoldshagen<br />

Mönkebude<br />

Sonntag – 07.November – 10.30 Uhr<br />

Sonntag – 07.November – 09.30 Uhr<br />

Gottesdienst <strong>im</strong> Bischof-von-Scheven-Haus<br />

Gottesdienst in der St:Petri-Kirche<br />

Neuendorf A<br />

Wietstock<br />

Sonntag – 24.Oktober – 14.00 Uhr<br />

Sonntag – 24.Oktober – 10.30 Uhr<br />

Gottesdienst in der Dorfkirche<br />

Gottesdienst in der St.Magdalenen-Kirche<br />

LÜBSER MARTINSFEST 2010<br />

– Donnerstag – 11.November 2010 – 17.00 Uhr – Dorfkirche Lübs –<br />

Anschließend Laternenumzug – Martinsfest auf dem Sportplatz usw.!<br />

REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN IN DEN GEMEINDEN<br />

Männerclub <strong>im</strong> Leopoldshagener Bischof-von-Scheven-Haus<br />

Montag – 01.November – 14.30 Uhr (Mönkebude)<br />

Montag – 06.Dezember – 14.30 Uhr<br />

Nachmittag der Begegnung bei Kaffee & Kuchen<br />

<strong>im</strong> Altwigshagener Pfarrhaus<br />

Mittwoch – 27.Oktober 2010 – 14.30 Uhr<br />

Mittwoch – 10.November 2010 – 14.30 Uhr<br />

Nachmittag für die ältere Generation<br />

Montag – 25.Oktober – 13.30 Uhr in Mönkebude<br />

Montag – 29.November – 13.30 Uhr in Leopoldshagen<br />

KINDERNACHMITTAG<br />

(Nächster Termin: Martinsfest – 11.November – 17.00 Uhr – Lübs)<br />

HERZLICHEN DANK<br />

FÜR DAS<br />

ERNTEDANKOPFER<br />

GRAMBIN 2010!<br />

FÜR DIE KINDER VON<br />

RURUMA IN<br />

TANZANIA: 1.305,00 €uro!<br />

DANKE!!<br />

DRITTER HERBSTBALL DER KIRCHENGEMEINDEN<br />

<strong>Am</strong> Samstag, dem 30.Oktober 2010, um 19.00 Uhr <strong>im</strong> großen Saal zu Altwigshagen.<br />

Die Einladungen sind weitgehend verteilt. Bei Live-Musik – Tanz – Buffet – Unterhaltung u.v.m. dürfte sich<br />

wie bereits vor zwei Jahren bei Jung und Alt eine ausgelassenes Fest- und Ballatmosphäre einstellen.<br />

Kartenbestellungen sind über das Leopoldshagener Pfarramt möglich.<br />

KONFIRMANDENKURS 2009-2011<br />

Der Konfirmandenkurs für Jugendliche, die die Klassen 7 bzw. 8 besuchen und sich auf die Einsegnung <strong>im</strong><br />

Frühjahr 2011 freuen, geht in die zweite Runde. Einmal <strong>im</strong> Monat kommen die Konfirmanden aus den<br />

Pfarrbereichen Ducherow und Leopoldshagen am Freitag in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr zu ihrem<br />

gemeinsamen Kursabend zusammen. Zum nächsten gemeinsamen Kurs treffen sich alle Teilnehmer wieder am<br />

Freitag, dem 05.November 2010, um 17.00 Uhr <strong>im</strong> Bischof-von-Scheven-Haus Leopoldshagen.


Nr. 10/10 - 31 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Evangelische Kirchengemeinde Ueckermünde-Liepgarten mit Grambin<br />

Zu allen Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen<br />

sind Sie sehr herzlich eingeladen!<br />

Die Veranstaltungen in Liepgarten sind mit der<br />

Ortsbezeichnung „Kirche in Liepgarten“ versehen, alle<br />

weiteren finden in Ueckermünde statt.<br />

Besonderes<br />

Martinsfest<br />

Donnerstag, 11.11.2010, Beginn um 16.30 Uhr in der<br />

Marienkirche mit Lampionumzug sowie Feuer und Imbiss<br />

<strong>im</strong> Ueckerpark<br />

Gottesdienste<br />

Sonntag, 24.10.2010<br />

10 Uhr Gottesdienst, St. Marienkirche<br />

15 Uhr Gottesdienst, Kirche in Liepgarten<br />

Sonntag, 31.10.2010<br />

10 Uhr Regionaler Gottesdienst zum Reformationsfest,<br />

St. Marienkirche,<br />

anschließend Brunch<br />

Sonntag, 07.11.2010<br />

10 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kreuzkirche<br />

Sonntag, 14.11.2010<br />

9 Uhr Gottesdienst, St. Marienkirche<br />

anschließend Kranzniederlegung am Gedenkstein<br />

anlässlich des Volkstrauertages<br />

Mittwoch, 17.11.2010<br />

19 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum Buß- und Bettag,<br />

Kreuzkirche<br />

Sonntag, 21.11.2010<br />

10 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Ewigkeitssonntag,<br />

St. Marienkirche<br />

14 Uhr Andacht zum Ewigkeitssonntag, Kreuzkirche<br />

15 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Ewigkeitssonntag,<br />

Kirche in Liepgarten<br />

Gottesdienst <strong>im</strong> Seniorenzentrum (<strong>Am</strong> Tierpark 6)<br />

donnerstags, 10.30 Uhr, <strong>im</strong> großen Tagesraum neben dem<br />

Eingang<br />

Musikalisches<br />

Flötengruppe I (Anfänger)<br />

Donnerstags, 15.30 bis 16.30 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />

Leitung: A. Schulz<br />

Flötengruppe II<br />

Donnerstags, 16 bis 17 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />

Leitung: A. Schulz<br />

Flötengruppe für Erwachsene<br />

Donnerstags, 17 bis 18 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />

Leitung: A. Schulz<br />

Kirchenchor<br />

Dienstags, 19.30 Uhr, Kreuzkirche, Leitung: A. Schulz<br />

Thematisches<br />

Kindertag<br />

Sonnabend, 30.10.2010, 10-14 Uhr, Kreuzkirche<br />

Sonnabend, 27.11.2010, 10-14 Uhr, Kreuzkirche<br />

Konfirmandenunterricht<br />

Sonnabend, 20.11.2010, 10-16 Uhr, <strong>Eggesin</strong>er<br />

Fachwerkkirche<br />

Frauenfrühstück<br />

Mittwoch, 10.11.2010, 9 Uhr, Kreuzkirche<br />

Bibelgesprächskreis<br />

Dienstags (14-täglich), 19.10.2010, …, 14.30 Uhr,<br />

Kreuzkirche<br />

Körperbehindertennachmittag<br />

Mittwoch, 27.10.2010, 14 Uhr, Gemeinderaum, Schulstr.<br />

21<br />

Mittwoch, 17.11.2010, 14 Uhr, Gemeinderaum, Schulstr.<br />

21<br />

Seniorennachmittag<br />

Mittwoch, 24.11.2010, 14.30 Uhr, Kreuzkirche<br />

Gemeindekirchgeld<br />

Der in der Höhe selbst festzulegende Beitrag kann<br />

auf das Konto der Evangelischen Kirchengemeinde<br />

Ueckermünde überwiesen werden: Ktnr. 321 000 4136,<br />

bei der Sparkasse Uecker-Randow, BLZ: 150 504 00,<br />

Zweck: Gemeindekirchgeld. Das Gemeindekirchgeld<br />

kann auch bar <strong>im</strong> Gemeindebüro, Schulstr. 21, bezahlt<br />

werden. Vielen Dank allen, die so zur Erhaltung der<br />

Gemeindearbeit beitragen! Gerne stellen wir Ihnen eine<br />

Spendenbescheinigung aus!<br />

Die Mitarbeiter der Kirchengemeinde erreichen Sie wie<br />

folgt:<br />

Pfarrerin S. Leder und Pfarrer St. Leder: Belliner Str. 38,<br />

Tel.: 039771/23463<br />

E-Mail: ueckermuende.2@kirchenkreis-pasewalk.de<br />

Kirchenmusikerin A. Schulz: zu den Bürozeiten unter Tel.:<br />

039771/23267<br />

Das Gemeindebüro in der Schulstr. 21 ist geöffnet:<br />

Montag bis Mittwoch: 08 Uhr bis 12 Uhr<br />

Donnerstag: 08 Uhr bis 11 Uhr<br />

Tel.: 039771/23267<br />

Fax.: 039771/23270


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 32 - Nr. 10/10<br />

Auf ein wunderschönes Festwochenende zum Erntedankfest<br />

2010 können wir zurückblicken. Die Band „Stop and<br />

Go“ brachte am Sonnabend die Kirche Ahlbeck so richtig<br />

in St<strong>im</strong>mung. Rockiges in Verbindung mit tiefsinnigen Zwischentexten<br />

standen auf dem Programm.<br />

Anschließend lud ein kleiner Erntedankmarkt mit köstlichen<br />

Kleinigkeiten zum Verweilen.<br />

<strong>Am</strong> Sonntag waren nach dem Festgottesdienst dann unserer<br />

Hütten erneut geöffnet. Neben vielerlei Speisen und<br />

Getränken sorgten die Hüpfburg und ein Kinderprogramm<br />

für einen schönen Nachmittag. Erschöpft und guter Laune<br />

schloss der Erntedankmarkt gegen 16.00 Uhr seine Pforten.<br />

Rückblick: Kirchenfest zum Erntedank<br />

Vielen Dank an alle, die durch ihr ehrenamtliches Engagement<br />

diese beiden Tage möglich gemacht haben.<br />

Ein besonderes Dankeschön an die Bäckerei Plank und<br />

die Gaststätte „Zum Seegrund“ (Mahnke) für die freundliche<br />

Unterstützung.<br />

Gemeindekirchgeld 2010<br />

Warum Kirchgeld?<br />

Reich ist die Kirche in ihrer Botschaft, der finanzielle<br />

Reichtum der Kirche ist jedoch begrenzt. Auf der Grundlage<br />

ihrer Botschaft werden viele Angebote gemacht. Sie<br />

reichen von der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen<br />

bis hin zu Seelsorge und Begleitung am Krankenbett.<br />

Auch an freudigen und traurigen Wendepunkten<br />

<strong>im</strong> Leben von Menschen bietet Kirche ihre Begleitung an.<br />

Die Einnahmen haben in den letzten Jahren ständig abgenommen.<br />

Deswegen reichen diese Mittel – trotz aller notwendigen<br />

strukturellen Veränderungen – nicht aus, um die<br />

bestehenden vielfältigen Angebote dauerhaft aufrecht zu<br />

erhalten. Wir bitten Sie daher herzlich um Ihre finanzielle<br />

Unterstützung durch Spenden bzw. Gemeindekirchgeld.<br />

Wie finanziert sich die Kirche?<br />

Die Kirchen in Deutschland finanzieren sich hauptsächlich<br />

durch die Kirchensteuer. Sie beträgt 9% der Einkommenssteuer.<br />

In der Pommerschen Kirche übern<strong>im</strong>mt nur ein<br />

kleiner Teil der Gemeindeglieder auf diesem Wege finanzielle<br />

Verantwortung für unsere Kirche. Ein Teil ihres Geldes<br />

erhält die Pommersche Evangelische Kirche auch als<br />

Solidarleistung aus Kirchensteuereinnahmen der westlichen<br />

Landeskirchen. Diese Einnahmen und auch die<br />

staatliche Unterstützung nehmen jedoch <strong>im</strong>mer weiter ab.


Nr. 10/10 - 33 - „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Was geschieht mit dem Gemeindekirchgeld?<br />

Die Spenden bzw. das Gemeindekirchgeld, das wir hier<br />

in unseren Ortsgemeinden erbitten, bleibt zu 100% vor<br />

Ort. Nur mit Ihrer Unterstützung werden wir auch in Zukunft<br />

vor Ort unsere Arbeit tun können.<br />

Von wem wird Gemeindekirchgeld erbeten?<br />

Das Gemeindekirchgeld wird von allen Gemeindegliedern<br />

erbeten, die über die Einkommenssteuer keine<br />

Kirchensteuer zahlen. Es hat sozusagen für alle nicht-<br />

Steuern-zahlenden Kirchenmitglieder die von den Kirchengemeinden<br />

direkt erhobene „Kirchensteuer“ aus der<br />

DDR-Zeit abgelöst.<br />

Welche Höhe ist angemessen?<br />

Die Synode der Pommerschen Evangelischen Kirche hat<br />

bereits vor einigen Jahren bezüglich der Höhe des Gemeindekirchgeldes<br />

folgende Empfehlung ausgesprochen:<br />

Volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten<br />

bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie Sozial-<br />

und Arbeitslosenempfänger zahlen 1 € pro Monat, alle übrigen<br />

Gemeindeglieder einschließlich Rentner 5 € pro Monat.<br />

Können auch Nichtkirchenmitglieder helfen?<br />

Über unsere Kirchenmitglieder hinaus bitten wir alle Menschen<br />

<strong>im</strong> Bereich unserer Kirchengemeinden um Unterstützung<br />

durch Spenden. Kirchliche Aufgaben kommen allen<br />

Menschen zu gute.<br />

Nur durch Kirchgeld und Spenden wird die Arbeit der Kirchengemeinden<br />

auch zukünftig möglich sein. Wie bisher,<br />

können Sie Ihre Unterstützung durch Gemeindekirchgeld<br />

bzw. Spenden auf die separat eingerichteten Kirchgeld-<br />

bzw. Spendenkonten überweisen:<br />

- Für die Kirchengemeinde <strong>Eggesin</strong> auf das Konto<br />

3240001046<br />

- Für die Kirchengemeinden Ahlbeck/Hintersee auf das<br />

Konto 3240002310<br />

Beide Konten bei der Sparkasse Uecker-Randow<br />

(Bankleitzahl 15050400)<br />

Die Kontoverbindung finden Sie auch <strong>im</strong> Kopf der Seiten<br />

in jedem <strong>Am</strong>tsblatt.<br />

Zu folgenden Terminen haben Sie die Möglichkeit,<br />

für <strong>Eggesin</strong>, Ahlbeck und Hintersee Kirchgeld 2010 und<br />

Wasser- und Müllgebühren für den Friedhof Ahlbeck zu<br />

entrichten<br />

<strong>Am</strong> 10. November 15.00-18.00 Uhr <strong>im</strong> Pfarramt Ahlbeck<br />

<strong>Am</strong> 11. November 15.00-17.00 Uhr in Hintersee (Kirche) –<br />

anschließend Martinsumzug (Freunde und Förderer)<br />

<strong>Am</strong> 24. November 15.00-17.00 Uhr in der Alten<br />

Fachwerkkirche <strong>Eggesin</strong> (Gemeinderaum)<br />

Sie können auch gerne von unserem Spenden-/Kirchgeldkonto<br />

Gebrauch machen.<br />

Termine und Veranstaltungen<br />

wöchentliche Veranstaltungen:<br />

Wann Was Ort<br />

montags<br />

18.30 Uhr bis 19.30 Uhr<br />

Singekreis ( ab 2.9.)<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Termine:<br />

Datum Was Ort<br />

Gottesdienste: 9.30 Uhr in AhlFachwerkkir- 24. Okt.<br />

beck<br />

10.45 Uhr in Hintersee<br />

che Ahlbeck<br />

Kirche Hintersee<br />

25. Okt.<br />

15.00 - 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />

Ahlbeck-Hintersee<br />

Pfarrhaus Ahlbeck<br />

27. Okt. 9.00 -11.00 Frauenfrühstück<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

27. Okt.<br />

15.00 - 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

27. Okt.<br />

19.00 Uhr „Was Sie schon <strong>im</strong>mer<br />

wissen wollten …“ –<br />

5. Abend der thematischen Reihe<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

30. Okt.<br />

10.30 – 15.00 Uhr (Achtung – veränderte<br />

Zeiten): Kindertag<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

31. Okt.<br />

9.30 Uhr Gottesdienst zum Reformationstag<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

4. Nov. 17.00 – 18.00 Uhr „Bibelteilen“<br />

Kirche Hintersee<br />

4.-9. Nov. Pfr. Becker zur Fortbildung<br />

10. Nov.<br />

9.00 bis 11.00 Uhr Frauenfrühstück<br />

Möglichkeit zum Zahlen von<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

10. Nov.<br />

Kirchgeld<br />

und Friedhofsgebühren<br />

15.00 Uhr – 18.00 Uhr in Ahlbeck<br />

Pfarrhaus Ahlbeck<br />

10. Nov.<br />

15.00 – 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

10. Nov. 19.30 Uhr Verbandsausschuss<br />

Möglichkeit zum Zahlen von<br />

Pfarrhaus Ahlbeck<br />

11. Nov.<br />

Kirchgeld<br />

15.00 Uhr – 17.00 Uhr Hintersee<br />

ab 17.00 Uhr Martinsumzug<br />

(Freunde und Förderer)<br />

Kirche Hintersee<br />

Gottesdienste<br />

Fachwerkkirche<br />

14. Nov.<br />

9.30 Uhr in Ahlbeck<br />

10.45 Uhr in Hintersee<br />

Ahlbeck<br />

Kirche Hintersee<br />

19. Nov.<br />

Besuch des Jugendgottesdienstes in Penkun (mit<br />

den Konfirmanden)<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Gottesdienste zum Ewigkeitssonntag<br />

9.30 Uhr in <strong>Eggesin</strong><br />

20. Nov. 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Konfi-Kurs<br />

21. Nov.<br />

24. Nov.<br />

24. Nov.<br />

24. Nov.<br />

(wir gedenken der <strong>im</strong> zu Ende<br />

gehenden Kirchenjahr verstorbenen<br />

Gemeindeglieder aus dem<br />

Bereich <strong>Eggesin</strong>)<br />

11.00 Uhr in Ahlbeck<br />

(wir gedenken der <strong>im</strong> zu Ende<br />

gehenden Kirchenjahr verstorbenen<br />

Gemeindeglieder aus dem<br />

Bereich Ahlbeck/Hintersee)<br />

9.00 bis 11.00 Uhr Frauenfrühstück<br />

15.00 – 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Möglichkeit zum Zahlen von<br />

Kirchgeld<br />

15.00 Uhr – 17.00 Uhr Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Fachwerkkirche<br />

Ahlbeck<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

Alte Fachwerkkirche<br />

<strong>Eggesin</strong><br />

26. Nov.<br />

14.00 Uhr Goldhochzeit der Ehe- Alte Fachwerkleute<br />

Lore und Horst Brummund kirche <strong>Eggesin</strong><br />

Bitte beachten Sie: Gegenüber der<br />

Veröffentlichung hier <strong>im</strong> <strong>Am</strong>tsblatt können sich<br />

Änderungen ergeben<br />

– Verbindlich finden Sie unsere Veranstaltungshinweise<br />

als Aushang in den Schaukästen!


„<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 34 - Nr. 10/10<br />

<strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Eggesin</strong> / <strong>Stettiner</strong> Straße 1<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag: 13.30- 15.30 Uhr / Mittwoch: geschlossen / Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag: 09.00- 12.00 Uhr und 13.30- 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: 09.00- 12.00 Uhr und 13.30- 15.30 Uhr<br />

Telefonverzeichnis <strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - Sitz <strong>Eggesin</strong><br />

Tel.: 039779 264 - 0 Fax: 264 - 42 E– Mail: <strong>Stadt</strong>-<strong>Eggesin</strong>@t-online.de<br />

E-Mail: amt-am-stettiner-haff@t-online.de<br />

Vorz<strong>im</strong>mer des Bürgermeisters: Frau Tinz sekretariat@eggesin.de Zi.: 213 Tel.: 264-41<br />

Hauptamt:<br />

<strong>Am</strong>tsleiterin: Frau Papke hauptamt@eggesin.de Zi.: 215 Tel.: 264-11<br />

Stellvertreterin: Frau Sens m.sens@eggesin.de Zi.: 205 Tel.: 264-10<br />

Kita/Tagespflege Frau Arndt kita@eggesin.de Zi.: 203 Tel.: 264-14<br />

EDV: Frau Schley i.schley@eggesin.de Zi.: 003 Tel.: 264-44<br />

Sitzungsdienst: Frau Weidemann k.weidemann@eggesin.de Zi.: 206 Tel.: 264-16<br />

Kultur/Sport/Vereine<br />

Schulen: Frau Bernheiden p.bernheiden@eggesin.de Zi.: 206 Tel.: 264-81<br />

Frau Grap s.grap@eggesin.de Zi.: 112 Tel.: 264-15<br />

Personalamt:<br />

<strong>Am</strong>tsleiterin: Frau Sens m.sens@eggesin.de Zi.: 205 Tel.: 264-10<br />

Stellvertreterin: Frau Papke hauptamt@eggesin.de Zi.: 215 Tel.: 264-11<br />

Personal/ Lohn: Frau Behr b.behr@eggesin.de Zi.: 204 Tel.: 264-12<br />

Pressestelle: Herr Müsebeck presse@eggesin.de Zi.: 100 Tel.: 264-13<br />

Kämmerei<br />

<strong>Am</strong>tsleiterin: Frau Schwibbe kaemmerei@eggesin.de Zi.: 119 Tel.: 264-28<br />

Stellvertreterin: Frau Peters c.peters@eggesin.de Zi.: 018 Tel.: 264-21<br />

Kassenleiterin/Vollstreckung Frau Trampe vollstreckung@eggesin.de Zi.: 106 Tel.: 264-26<br />

Kasse/Buchhaltung Frau Minow j.minow@eggesin.de Zi.: 106 Tel.: 264-26<br />

Steuern/Abgaben Frau Krasniewski g.krasniewski@eggesin.de Zi.: 117 Tel.: 264-24<br />

Frau Gaebel steuern@eggesin.de Zi.: 117 Tel.: 264-27<br />

Wasser- u. Bodenverband<br />

Geschäftsbuchhaltung Frau Matthee wbv@eggesin.de Zi.: 118 Tel.: 264-25<br />

Geschäftsbuchhaltung Frau Preuß g.preuss@eggesin.de Zi. 118 Tel.: 264-23<br />

Haushaltsplanung F rau Hagemeister m.hagemeister@eggesin.de Zi.: 118 Tel.: 264-25<br />

Ordnungsamt<br />

<strong>Am</strong>tsleiter Herr Texter ordnungsamt@eggesin.de Zi.: 113 Tel.: 264-32<br />

Feuerwehr/ Herr Geisler r.geisler@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 264-34<br />

Verkehrslenkung<br />

Häfen/Ordnungswidrigkeit/Baumschutz<br />

Herr Langner d.langner@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 264-35<br />

Einwohnermeldeamt Frau Reinke ema@eggesin.de Zi.: 109 Tel.: 264-50<br />

Märkte/Versicherungs- Frau Malchow c.malchow@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 264-51<br />

angelegenheiten/Fundbüro<br />

Standesamt Frau Mans standesamt@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 264-54<br />

Gewerbe/allg.<br />

Ordnungsrecht Frau Kliewe gewerbeamt@eggesin.de Zi.: 111 Tel.: 264-53<br />

Wohnberechtigung Frau Busack b.busack@eggesin.de Zi.: 102 Tel.: 264-55<br />

Wohngeld Frau Schulz m.schulz@eggesin.de Zi.: 102 Tel.: 264-55<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Eggesin</strong> / <strong>Stettiner</strong> Straße 2 Tel.: 039779 264-0 Fax: 264-43<br />

Bauamt<br />

<strong>Am</strong>tsleiterin: Frau Fleck k.fleck@eggesin.de Zi.: 12 Tel.: 264-64<br />

Stellvertreterin: Frau Wendler e.wendler@eggesin.de Zi.: 15 Tel.: 264-60<br />

Ausbau-/Erschließungs-<br />

beiträge/Controlling Frau Preußer c.preusser@eggesin.de Zi.: 14 Tel.: 264-66<br />

Tief und Straßenbau Frau Miekley j.miekley@eggesin.de Zi.: 13 Tel.: 264-63<br />

Schornsteinfegerwesen<br />

Frau Witt m.witt@eggesin.de Zi.: 13 Tel.: 264-69<br />

Liegenschaften/ Frau Köhn / liegenschaften@eggesin.de Zi.: 03 Tel.: 264-68<br />

Wohnungswesen / Frau Krohn a.krohn@eggesin.de Zi.: 03 Tel.: 264-67<br />

Friedhofsverwaltung<br />

<strong>Am</strong>t „<strong>Am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ Außenstelle Ueckermünde (039771 / 20328)<br />

Sprechzeiten: (montags und freitags geschlossen)<br />

dienstags: von 13.30 bis 18.00 Uhr<br />

mittwochs: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

donnerstags: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Kasse, Bürgerbüro für allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Zi.: 110 Tel.: 203-24<br />

Einwohnermeldeamt Frau Reinke ema-uem@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 203-28<br />

Sprechzeiten der Bürgermeister:<br />

Gemeinde Ahlbeck<br />

mittwochs <strong>im</strong> Gemeindebüro (Dorfstr. 5)<br />

Frau Zeisler von 17.00 - 18.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Tel. (039775) 26804<br />

Gemeinde Altwarp<br />

dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

Frau Jennricke von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039773) 20315<br />

Gemeinde Grambin<br />

dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

Frau Stein von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039774) 20494<br />

Gemeinde Hintersee<br />

donnerstags<br />

Frau Ziegfeld von 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039776) 20215<br />

Gemeinde Leopoldshagen<br />

mittwochs <strong>im</strong> Gemeindebüro<br />

(Grundschule)<br />

Herr Hackbarth von 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039774) 20216<br />

Gemeinde Liepgarten<br />

dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

Herr Heidschmidt von 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Tel. (039771) 23565<br />

Gemeinde Lübs<br />

dienstags <strong>im</strong> Gemeindezentrum<br />

Herr Wanke von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039777) 26722<br />

Gemeinde Luckow jeden ersten Montag<br />

<strong>im</strong> Monat von 16.00 - 17.00 Uhr <strong>im</strong><br />

Gebäude „Zur alten Feuerwehr“<br />

Frau Schwebmeyer Tel. (039775) 26880<br />

Ortsteil Rieth jeden letzten Montag des<br />

Monats in der Feuerwehr<br />

Bei Bedarf auch den zeiten Montag <strong>im</strong><br />

Monat nacht telefonischer Absprache<br />

Frau Schwebmeyer von 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Tel. (039775) 20855<br />

Gemeinde Meiersberg<br />

dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

Herr Seike von 17.00 - 19.00 Uhr<br />

Tel. (039778) 20287 oder 29743<br />

Gemeinde Mönkebude<br />

dienstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

Herr Schultz von 16.00 - 17.30 Uhr<br />

Tel. (039774) 20323<br />

Gemeinde Torgelow-Holl.<br />

mittwochs <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

Herr Petzel von 17.00 - 18.30 Uhr<br />

Tel. (03976) 202538<br />

Gemeinde Vogelsang – Warsin<br />

donnerstags <strong>im</strong> Gemeindehaus<br />

Herr Walther von 16.30 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039773) 20327

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