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VDI/BV-BS 6205 Richtlinie und Eurocode 2 - PHILIPP Gruppe

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<strong>PHILIPP</strong> informiert...


<strong>PHILIPP</strong> Information - <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>und</strong> <strong>Eurocode</strong> 2<br />

<strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> - Transportanker <strong>und</strong> Transportankersysteme für Betonfertigteile<br />

Betonfertigteile werden i.d.R. nicht in ihrer endgültigen Lage hergestellt, daher muss bereits in der Planungsphase überlegt werden, wie<br />

diese transportiert <strong>und</strong> montiert werden. Transportanker spielen hierbei eine entscheidende Rolle, alle auftretenden Einwirkungen sicher<br />

aufzunehmen <strong>und</strong> eine optimale, lokale Lasteinleitung im Bauteil zu gewährleisten.<br />

Die Herstellung von Transportankern setzt hohe Maßstäbe an die Qualität <strong>und</strong> Funktion. Die Einfachheit des Einbaus, der Anwen-<br />

dung <strong>und</strong> der Bemessung steht demgegenüber. Letztendlich ist die Zielsetzung von Transportanker/-systemen eindeutig:<br />

Vermeidung von Sachschäden bzw. Gefährdung von Menschenleben.<br />

Was ist die neue <strong>Richtlinie</strong> <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong>?<br />

Die <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>6205</strong> ist die konsequente Weiterentwicklung zu bestehenden Regelungen (insbesondere der BGR 106)<br />

<strong>und</strong> fasst den aktuellen Stand der Technik zusammen. Für <strong>PHILIPP</strong> als Hersteller von Transportanker/-systemen setzt diese<br />

hohen Maßstäbe an das Herstellen <strong>und</strong> Inverkehrbringen sowie die Qualität derartiger Systeme. Die Übereinstimmung eines<br />

Transportankers mit dieser <strong>Richtlinie</strong> wird künftig von <strong>PHILIPP</strong> mit einem Hinweis in der Einbau- <strong>und</strong> Verwendungsanleitung<br />

(EuVa) bestätigt.<br />

Die <strong>Richtlinie</strong> ist auf Initiative des B<strong>und</strong>esverbands Bausysteme e.V. (<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong>) <strong>und</strong> in Zusammenarbeit mit dem Verein Deutscher<br />

Ingenieure (<strong>VDI</strong>) entstanden. Bei der Erstellung dieser national geltenden <strong>Richtlinie</strong> waren führende Hersteller von Transportanker<br />

systemen (u.a. auch die <strong>PHILIPP</strong> GmbH), Vertreter von Betonfertigteilwerken, vom Betonfertigteilverband, von Prüfinstituten <strong>und</strong><br />

von der Berufsgenossenschaft beteiligt.<br />

Die <strong>Richtlinie</strong>n gliedert sich in drei Blätter<br />

• Blatt 1 – Allgemeine Gr<strong>und</strong>lagen<br />

• Blatt 2 – Herstellen <strong>und</strong> Inverkehrbringen<br />

• Blatt 3 – Planung <strong>und</strong> Anwendung<br />

<strong>und</strong> spiegelt den aktuellen Stand der Technik über Entwicklung <strong>und</strong> Verwendung sowie Regeln zur Auswahl, Planung,<br />

Bemessung <strong>und</strong> Anwendung unterschiedlichster Transportanker <strong>und</strong> -systeme für Betonfertigteile wieder. Zielgruppen der <strong>Richtlinie</strong><br />

sind gleichermaßen Hersteller, Planer <strong>und</strong> Anwender von Transportanker/-systemen.<br />

Warum eine derartige <strong>Richtlinie</strong>?<br />

Mit der verbindlichen Einführung der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ende 2009 unterliegen Transportanker <strong>und</strong><br />

dazu gehörende Lastaufnahmemittel den darin enthaltenen Bestimmungen. Die Maschinenrichtlinie enthält Anforderungen an<br />

Maschinenteile aus Stahl, jedoch keine Regelungen für den Transportanker zum Verankerungsgr<strong>und</strong> Beton, mit den<br />

verschiedensten Einflussgrößen. Weiterhin ist das in der Maschinenrichtlinie verwendete Sicherheitskonzept nicht ohne Weiteres<br />

auf Bauprodukte übertragbar. Eine nach gültigem Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz vorgeschriebene CE-Kennzeichnung<br />

der Transportanker auf alleiniger Gr<strong>und</strong>lage der Maschinenrichtlinie (d.h. Stahltragfähigkeit) ist aufgr<strong>und</strong> vieler ungeklärter Fragen<br />

bisher nicht durchgeführt worden. Es fehlte eine ergänzende, (europäisch) harmonisierte Vorschrift, die die Interpretation der<br />

Maschinenrichtlinie erlaubt. Dies stellt die <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> <strong>Richtlinie</strong> auf nationaler Ebene dar. <strong>PHILIPP</strong> als Hersteller<br />

von Transportanker/-systemen kann sich darauf berufen <strong>und</strong> nachvollziehbare Sicherheiten für die Verankerung in Beton, in<br />

Ergänzung zu den Anforderungen der Maschinenrichtlinie, erklären.<br />

Neben der sinnvollen Interpretation der Maschinenrichtlinie ist die Zielsetzung der <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> das Bereitstellen von technisch<br />

ausgereiften Unterlagen zur Vermeidung von Personen- <strong>und</strong> Sachschäden bei Anwendungen in der Praxis sowie das Aufstellen<br />

von Beurteilungs- <strong>und</strong> Bewertungskriterien. Diese gilt für alle Arten von Transportankersystemen, egal ob einzeln oder in Serie<br />

gefertigt.<br />

Wann wurde die neue <strong>Richtlinie</strong> eingeführt?<br />

Die <strong>Richtlinie</strong>nreihe wurde am 1. April 2012 in Deutschland eingeführt.<br />

Was ändert sich für die Hersteller von Betonfertigteilen?<br />

Der Einbau der Transportanker muss weiterhin, unter Berücksichtigung der Dokumentation von <strong>PHILIPP</strong> sowie der Angaben des<br />

Planers, durch befähigtes Personal erfolgen. Im Speziellen ändert sich die Kennzeichnung der Transportanker, um weiteren<br />

Missverständnissen bzw. Verwechslungen vorzubeugen. Statt einer in Zahlform aufgeprägten Tragkraft/Laststufe wird zukünftig<br />

ein Buchstabe stellvertretend hierfür angebracht.<br />

Was ändert sich für die Planer von Transportankern?<br />

Planer, die sich bisher für die Bemessung von Transportankern an der aktuellen Allgemeinen Einbau- <strong>und</strong> Verwendungsanleitung<br />

von <strong>PHILIPP</strong> orientiert haben, werden in der neuen <strong>Richtlinie</strong> keine wesentlichen Unterschiede vorfinden. Verschiedene Lastfälle<br />

für Transportanker, Schalungshaftung, Dynamik als auch weitere Parameter, müssen wie gewohnt in eine Bemessung einfließen.<br />

Dennoch sind alle für die Planung <strong>und</strong> Bemessung eines Transportankers/-systems verwendeten Daten in einer technischen<br />

Dokumentation zusammen zufassen. Um einen korrekten Einbau <strong>und</strong> Verwendung der Transportanker zu gewährleisten, sind in<br />

den Elementzeichnungen wichtige, zusätzliche Informationen anzugeben.


EN 1992 Betonbau (<strong>Eurocode</strong> 2, EC 2)<br />

Mit der bauaufsichtlichen Einführung der <strong>Eurocode</strong>s zum 1. Juli 2012 wird ein neues Kapitel für den freien Warenverkehr in Europa<br />

aufgeschlagen. In diesem Zusammenhang wird für die Bemessung <strong>und</strong> Konstruktion von Betonbauteilen die bisher gültige DIN 1045-1<br />

durch den <strong>Eurocode</strong> 2 als Standardwerk ersetzt.<br />

Im Folgenden wird erläutert, inwieweit Produkte aus dem <strong>PHILIPP</strong>-Portfolio von dieser Umstellung betroffen sind. Das Hauptaugenmerk<br />

liegt hierbei auf Transportanker/-systemen <strong>und</strong> der Verbindungstechnik (z.B. Seilschlaufensysteme, Sandwichverb<strong>und</strong>ankersysteme).<br />

Welche Auswirkungen hat der EC 2 auf die Eigenschaften der <strong>PHILIPP</strong> Produkte (Material <strong>und</strong> Verwendung)?<br />

Hinsichtlich der verwendeten Materialien <strong>und</strong> der damit zusammenhängenden Anwendungsmöglichkeiten wird sich mit der<br />

Einführung des <strong>Eurocode</strong> 2 an den <strong>PHILIPP</strong> Produkten, sowohl bei Transportanker/-systemen als auch in der Verbindungstechnik,<br />

nichts ändern. Wie bisher kann mit der bewährten Qualität von <strong>PHILIPP</strong>-Produkten gerechnet werden.<br />

Gibt es Änderungen bei der Produktbezeichnung oder Produktparametern?<br />

Bei den Transportankersystemen wird es Änderungen bei den Produktkennzeichnungen geben. Gr<strong>und</strong> hierfür, ist nicht die<br />

Einführung des <strong>Eurocode</strong>, sondern die ab 1. April 2012 geltende <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> <strong>Richtlinie</strong> für Transportanker <strong>und</strong> Transportankersysteme.<br />

Änderungen an der Produktbezeichnung oder den Produktparametern sind aufgr<strong>und</strong> dieser <strong>Richtlinie</strong> nicht entstanden.<br />

Änderungen hinsichtlich des <strong>Eurocode</strong> 2 werden ebenfalls nicht notwendig.<br />

Für die Verbindungstechnik (z.B. Verbindungsschienen, Sandwichverb<strong>und</strong>ankersysteme, etc.) wird aufgr<strong>und</strong> des <strong>Eurocode</strong>s<br />

keine Änderung hinsichtlich Produktbezeichnung bzw. Produktparameter erfolgen.<br />

Was passiert mit den derzeit gültigen Zulassungen für <strong>PHILIPP</strong> Produkte?<br />

Transportanker/-systeme:<br />

Eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des DIBt ist, wie auch in der Vergangenheit, nicht erforderlich.<br />

Verbindungstechnik (Seilschlaufensysteme):<br />

Gültige Zulassungen für die <strong>PHILIPP</strong> Verbindungsschiene Power Duo bzw. Verbindungsbox Power Box sind zur Einführung<br />

des <strong>Eurocode</strong>s angepasst <strong>und</strong> auf der <strong>PHILIPP</strong> Website verfügbar.<br />

Typenprüfungen aus unserem Hause, z.B. für Sandwichverb<strong>und</strong>ankersysteme <strong>und</strong> Trittschallschutzsysteme, haben bis zu ihrem<br />

Ablauf Gültigkeit, <strong>und</strong> werden durch neue Zulassungen bzw. Typenprüfungen auf Basis des <strong>Eurocode</strong> ersetzt.<br />

Werden Nachweise der Gleichwertigkeit seitens <strong>PHILIPP</strong> ausgestellt?<br />

Da sich aufgr<strong>und</strong> der Einführung der <strong>Eurocode</strong>s keine entscheidenden Änderungen an <strong>PHILIPP</strong> Produkten vollziehen, sind keine<br />

Nachweise der Gleichwertigkeit notwendig bzw. sehen wir in diesem Zuge keine Veranlassung, einen Nachweis zu erstellen.<br />

Ändert sich die Verfügbarkeit der Produkte?<br />

An der Verfügbarkeit von Produkten aus dem Hause <strong>PHILIPP</strong> wird sich durch Einführung der <strong>Eurocode</strong>s nichts ändern.<br />

<strong>PHILIPP</strong> stellt seinen K<strong>und</strong>en auch weiterhin eine schnellstmögliche Lieferung der Produkte in Aussicht.<br />

Gibt es Umstellungstermine, die beachtet werden müssen?<br />

Gemäß den bereits oben abgegebenen Stellungnahmen wird sich für PHILLIP K<strong>und</strong>en nichts ändern. Daher gibt es in diesem<br />

Zusammenhang keine Termine, die seitens <strong>PHILIPP</strong> im Speziellen bekannt gemacht bzw. k<strong>und</strong>enseits beachtet werden<br />

müssen.<br />

!<br />

Sicherheit die verbindet<br />

Bewährte Services zu unseren Produkten, wie z.B. Einbau- <strong>und</strong> Verwendungsanleitungen als auch Softwarehilfen, werden<br />

rechtzeitig überarbeitet <strong>und</strong> an die neue Normen- bzw. <strong>Richtlinie</strong>nsituation angepasst.<br />

Wie von <strong>PHILIPP</strong> gewohnt, liefern wir Ihnen qualitativ hochwertige Produkte, die auf den neusten Regeln der Technik basieren.<br />

Sollten Sie weitere Fragen haben,<br />

stehen wir Ihnen selbstverständlich<br />

jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Wir freuen uns auf eine weiterhin<br />

gute Zusammenarbeit mit Ihnen.<br />

Peter Wenzel<br />

Vertriebsleiter<br />

Tel.: +49 (0) 6021 / 40 27-314<br />

Markus Böhm<br />

Leiter Technik & Entwicklung<br />

Tel.: +49 (0) 6021 / 40 27-670

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