VDI/BV-BS 6205 Richtlinie und Eurocode 2 - PHILIPP Gruppe
VDI/BV-BS 6205 Richtlinie und Eurocode 2 - PHILIPP Gruppe
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<strong>PHILIPP</strong> informiert...
<strong>PHILIPP</strong> Information - <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>und</strong> <strong>Eurocode</strong> 2<br />
<strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> - Transportanker <strong>und</strong> Transportankersysteme für Betonfertigteile<br />
Betonfertigteile werden i.d.R. nicht in ihrer endgültigen Lage hergestellt, daher muss bereits in der Planungsphase überlegt werden, wie<br />
diese transportiert <strong>und</strong> montiert werden. Transportanker spielen hierbei eine entscheidende Rolle, alle auftretenden Einwirkungen sicher<br />
aufzunehmen <strong>und</strong> eine optimale, lokale Lasteinleitung im Bauteil zu gewährleisten.<br />
Die Herstellung von Transportankern setzt hohe Maßstäbe an die Qualität <strong>und</strong> Funktion. Die Einfachheit des Einbaus, der Anwen-<br />
dung <strong>und</strong> der Bemessung steht demgegenüber. Letztendlich ist die Zielsetzung von Transportanker/-systemen eindeutig:<br />
Vermeidung von Sachschäden bzw. Gefährdung von Menschenleben.<br />
Was ist die neue <strong>Richtlinie</strong> <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong>?<br />
Die <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>Richtlinie</strong> <strong>6205</strong> ist die konsequente Weiterentwicklung zu bestehenden Regelungen (insbesondere der BGR 106)<br />
<strong>und</strong> fasst den aktuellen Stand der Technik zusammen. Für <strong>PHILIPP</strong> als Hersteller von Transportanker/-systemen setzt diese<br />
hohen Maßstäbe an das Herstellen <strong>und</strong> Inverkehrbringen sowie die Qualität derartiger Systeme. Die Übereinstimmung eines<br />
Transportankers mit dieser <strong>Richtlinie</strong> wird künftig von <strong>PHILIPP</strong> mit einem Hinweis in der Einbau- <strong>und</strong> Verwendungsanleitung<br />
(EuVa) bestätigt.<br />
Die <strong>Richtlinie</strong> ist auf Initiative des B<strong>und</strong>esverbands Bausysteme e.V. (<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong>) <strong>und</strong> in Zusammenarbeit mit dem Verein Deutscher<br />
Ingenieure (<strong>VDI</strong>) entstanden. Bei der Erstellung dieser national geltenden <strong>Richtlinie</strong> waren führende Hersteller von Transportanker<br />
systemen (u.a. auch die <strong>PHILIPP</strong> GmbH), Vertreter von Betonfertigteilwerken, vom Betonfertigteilverband, von Prüfinstituten <strong>und</strong><br />
von der Berufsgenossenschaft beteiligt.<br />
Die <strong>Richtlinie</strong>n gliedert sich in drei Blätter<br />
• Blatt 1 – Allgemeine Gr<strong>und</strong>lagen<br />
• Blatt 2 – Herstellen <strong>und</strong> Inverkehrbringen<br />
• Blatt 3 – Planung <strong>und</strong> Anwendung<br />
<strong>und</strong> spiegelt den aktuellen Stand der Technik über Entwicklung <strong>und</strong> Verwendung sowie Regeln zur Auswahl, Planung,<br />
Bemessung <strong>und</strong> Anwendung unterschiedlichster Transportanker <strong>und</strong> -systeme für Betonfertigteile wieder. Zielgruppen der <strong>Richtlinie</strong><br />
sind gleichermaßen Hersteller, Planer <strong>und</strong> Anwender von Transportanker/-systemen.<br />
Warum eine derartige <strong>Richtlinie</strong>?<br />
Mit der verbindlichen Einführung der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ende 2009 unterliegen Transportanker <strong>und</strong><br />
dazu gehörende Lastaufnahmemittel den darin enthaltenen Bestimmungen. Die Maschinenrichtlinie enthält Anforderungen an<br />
Maschinenteile aus Stahl, jedoch keine Regelungen für den Transportanker zum Verankerungsgr<strong>und</strong> Beton, mit den<br />
verschiedensten Einflussgrößen. Weiterhin ist das in der Maschinenrichtlinie verwendete Sicherheitskonzept nicht ohne Weiteres<br />
auf Bauprodukte übertragbar. Eine nach gültigem Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz vorgeschriebene CE-Kennzeichnung<br />
der Transportanker auf alleiniger Gr<strong>und</strong>lage der Maschinenrichtlinie (d.h. Stahltragfähigkeit) ist aufgr<strong>und</strong> vieler ungeklärter Fragen<br />
bisher nicht durchgeführt worden. Es fehlte eine ergänzende, (europäisch) harmonisierte Vorschrift, die die Interpretation der<br />
Maschinenrichtlinie erlaubt. Dies stellt die <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> <strong>Richtlinie</strong> auf nationaler Ebene dar. <strong>PHILIPP</strong> als Hersteller<br />
von Transportanker/-systemen kann sich darauf berufen <strong>und</strong> nachvollziehbare Sicherheiten für die Verankerung in Beton, in<br />
Ergänzung zu den Anforderungen der Maschinenrichtlinie, erklären.<br />
Neben der sinnvollen Interpretation der Maschinenrichtlinie ist die Zielsetzung der <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> das Bereitstellen von technisch<br />
ausgereiften Unterlagen zur Vermeidung von Personen- <strong>und</strong> Sachschäden bei Anwendungen in der Praxis sowie das Aufstellen<br />
von Beurteilungs- <strong>und</strong> Bewertungskriterien. Diese gilt für alle Arten von Transportankersystemen, egal ob einzeln oder in Serie<br />
gefertigt.<br />
Wann wurde die neue <strong>Richtlinie</strong> eingeführt?<br />
Die <strong>Richtlinie</strong>nreihe wurde am 1. April 2012 in Deutschland eingeführt.<br />
Was ändert sich für die Hersteller von Betonfertigteilen?<br />
Der Einbau der Transportanker muss weiterhin, unter Berücksichtigung der Dokumentation von <strong>PHILIPP</strong> sowie der Angaben des<br />
Planers, durch befähigtes Personal erfolgen. Im Speziellen ändert sich die Kennzeichnung der Transportanker, um weiteren<br />
Missverständnissen bzw. Verwechslungen vorzubeugen. Statt einer in Zahlform aufgeprägten Tragkraft/Laststufe wird zukünftig<br />
ein Buchstabe stellvertretend hierfür angebracht.<br />
Was ändert sich für die Planer von Transportankern?<br />
Planer, die sich bisher für die Bemessung von Transportankern an der aktuellen Allgemeinen Einbau- <strong>und</strong> Verwendungsanleitung<br />
von <strong>PHILIPP</strong> orientiert haben, werden in der neuen <strong>Richtlinie</strong> keine wesentlichen Unterschiede vorfinden. Verschiedene Lastfälle<br />
für Transportanker, Schalungshaftung, Dynamik als auch weitere Parameter, müssen wie gewohnt in eine Bemessung einfließen.<br />
Dennoch sind alle für die Planung <strong>und</strong> Bemessung eines Transportankers/-systems verwendeten Daten in einer technischen<br />
Dokumentation zusammen zufassen. Um einen korrekten Einbau <strong>und</strong> Verwendung der Transportanker zu gewährleisten, sind in<br />
den Elementzeichnungen wichtige, zusätzliche Informationen anzugeben.
EN 1992 Betonbau (<strong>Eurocode</strong> 2, EC 2)<br />
Mit der bauaufsichtlichen Einführung der <strong>Eurocode</strong>s zum 1. Juli 2012 wird ein neues Kapitel für den freien Warenverkehr in Europa<br />
aufgeschlagen. In diesem Zusammenhang wird für die Bemessung <strong>und</strong> Konstruktion von Betonbauteilen die bisher gültige DIN 1045-1<br />
durch den <strong>Eurocode</strong> 2 als Standardwerk ersetzt.<br />
Im Folgenden wird erläutert, inwieweit Produkte aus dem <strong>PHILIPP</strong>-Portfolio von dieser Umstellung betroffen sind. Das Hauptaugenmerk<br />
liegt hierbei auf Transportanker/-systemen <strong>und</strong> der Verbindungstechnik (z.B. Seilschlaufensysteme, Sandwichverb<strong>und</strong>ankersysteme).<br />
Welche Auswirkungen hat der EC 2 auf die Eigenschaften der <strong>PHILIPP</strong> Produkte (Material <strong>und</strong> Verwendung)?<br />
Hinsichtlich der verwendeten Materialien <strong>und</strong> der damit zusammenhängenden Anwendungsmöglichkeiten wird sich mit der<br />
Einführung des <strong>Eurocode</strong> 2 an den <strong>PHILIPP</strong> Produkten, sowohl bei Transportanker/-systemen als auch in der Verbindungstechnik,<br />
nichts ändern. Wie bisher kann mit der bewährten Qualität von <strong>PHILIPP</strong>-Produkten gerechnet werden.<br />
Gibt es Änderungen bei der Produktbezeichnung oder Produktparametern?<br />
Bei den Transportankersystemen wird es Änderungen bei den Produktkennzeichnungen geben. Gr<strong>und</strong> hierfür, ist nicht die<br />
Einführung des <strong>Eurocode</strong>, sondern die ab 1. April 2012 geltende <strong>VDI</strong>/<strong>BV</strong>-<strong>BS</strong> <strong>6205</strong> <strong>Richtlinie</strong> für Transportanker <strong>und</strong> Transportankersysteme.<br />
Änderungen an der Produktbezeichnung oder den Produktparametern sind aufgr<strong>und</strong> dieser <strong>Richtlinie</strong> nicht entstanden.<br />
Änderungen hinsichtlich des <strong>Eurocode</strong> 2 werden ebenfalls nicht notwendig.<br />
Für die Verbindungstechnik (z.B. Verbindungsschienen, Sandwichverb<strong>und</strong>ankersysteme, etc.) wird aufgr<strong>und</strong> des <strong>Eurocode</strong>s<br />
keine Änderung hinsichtlich Produktbezeichnung bzw. Produktparameter erfolgen.<br />
Was passiert mit den derzeit gültigen Zulassungen für <strong>PHILIPP</strong> Produkte?<br />
Transportanker/-systeme:<br />
Eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des DIBt ist, wie auch in der Vergangenheit, nicht erforderlich.<br />
Verbindungstechnik (Seilschlaufensysteme):<br />
Gültige Zulassungen für die <strong>PHILIPP</strong> Verbindungsschiene Power Duo bzw. Verbindungsbox Power Box sind zur Einführung<br />
des <strong>Eurocode</strong>s angepasst <strong>und</strong> auf der <strong>PHILIPP</strong> Website verfügbar.<br />
Typenprüfungen aus unserem Hause, z.B. für Sandwichverb<strong>und</strong>ankersysteme <strong>und</strong> Trittschallschutzsysteme, haben bis zu ihrem<br />
Ablauf Gültigkeit, <strong>und</strong> werden durch neue Zulassungen bzw. Typenprüfungen auf Basis des <strong>Eurocode</strong> ersetzt.<br />
Werden Nachweise der Gleichwertigkeit seitens <strong>PHILIPP</strong> ausgestellt?<br />
Da sich aufgr<strong>und</strong> der Einführung der <strong>Eurocode</strong>s keine entscheidenden Änderungen an <strong>PHILIPP</strong> Produkten vollziehen, sind keine<br />
Nachweise der Gleichwertigkeit notwendig bzw. sehen wir in diesem Zuge keine Veranlassung, einen Nachweis zu erstellen.<br />
Ändert sich die Verfügbarkeit der Produkte?<br />
An der Verfügbarkeit von Produkten aus dem Hause <strong>PHILIPP</strong> wird sich durch Einführung der <strong>Eurocode</strong>s nichts ändern.<br />
<strong>PHILIPP</strong> stellt seinen K<strong>und</strong>en auch weiterhin eine schnellstmögliche Lieferung der Produkte in Aussicht.<br />
Gibt es Umstellungstermine, die beachtet werden müssen?<br />
Gemäß den bereits oben abgegebenen Stellungnahmen wird sich für PHILLIP K<strong>und</strong>en nichts ändern. Daher gibt es in diesem<br />
Zusammenhang keine Termine, die seitens <strong>PHILIPP</strong> im Speziellen bekannt gemacht bzw. k<strong>und</strong>enseits beachtet werden<br />
müssen.<br />
!<br />
Sicherheit die verbindet<br />
Bewährte Services zu unseren Produkten, wie z.B. Einbau- <strong>und</strong> Verwendungsanleitungen als auch Softwarehilfen, werden<br />
rechtzeitig überarbeitet <strong>und</strong> an die neue Normen- bzw. <strong>Richtlinie</strong>nsituation angepasst.<br />
Wie von <strong>PHILIPP</strong> gewohnt, liefern wir Ihnen qualitativ hochwertige Produkte, die auf den neusten Regeln der Technik basieren.<br />
Sollten Sie weitere Fragen haben,<br />
stehen wir Ihnen selbstverständlich<br />
jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Wir freuen uns auf eine weiterhin<br />
gute Zusammenarbeit mit Ihnen.<br />
Peter Wenzel<br />
Vertriebsleiter<br />
Tel.: +49 (0) 6021 / 40 27-314<br />
Markus Böhm<br />
Leiter Technik & Entwicklung<br />
Tel.: +49 (0) 6021 / 40 27-670