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bebauungsplan nr. 10 der gemeinde osdorf - Bauland Schleswig ...

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BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>10</strong> DER GEMEINDE OSDORF<br />

An <strong>der</strong> Kronsau<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Anlage b<br />

1. Grundlage des Bebauungsplanes<br />

Der Bebauungsplan wird auf <strong>der</strong> Grundlage des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Osdorf in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 9. Än<strong>der</strong>ung - unter gleichzeitiger Anpassung des Landschaftsplanes - er-stellt.<br />

2. Lage, Größe und Situation des Plangebietes<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt am westlichen Rand <strong>der</strong> bebauten Ortslage des Ortsteiles<br />

Osdorf, südlich des Bachlaufes <strong>der</strong> Aschau / Kronsau, westlich <strong>der</strong> Bebauung entlang <strong>der</strong> Straßen<br />

Zur Kronsau, Am Kamp bzw. Schmie<strong>der</strong>ed<strong>der</strong> (Anlage a - Übersichtskarte).<br />

Die Größe des Plangebietes beträgt<br />

ca. 4,038 ha;<br />

von diesen entfallen auf<br />

Allgemeine Wohngebiete<br />

ca. 2,556 ha,<br />

öffentliche und private Grünflächen<br />

ca. 0,548 ha,<br />

Verkehrsflächen<br />

ca. 0,584 ha,<br />

Fläche für Versorgungsanlagen und<br />

für die Beseitigung von Abwasser<br />

ca. 0,038 ha,<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ca. 0,305 ha,<br />

Fläche für die Landwirtschaft<br />

ca. 0,007 ha.<br />

Die Straße Zur Kronsau ist als öffentliche Verkehrsfläche mit ausreichend breiter Fahrbahn und<br />

beidseitigem Fußweg vorhanden; die Straße Schmie<strong>der</strong>ed<strong>der</strong> führt bis an das Plangebiet heran.<br />

Eine nach Abbau oberirdischer Elt.-Versorgungsleitungen noch vorhandene Mast-Trafostation<br />

kann und soll am <strong>der</strong>zeitigen Standort entfallen; die östlich <strong>der</strong> Straße Zur Kronsau südlich des<br />

Bachlaufes <strong>der</strong> Aschau gelegene Fläche mit einer Pumpstation für Abwasser wird beibehalten und<br />

soll gegenüber <strong>der</strong> öffentliche Verkehrsfläche durch Grünstrukturen abgegrenzt werden. Im<br />

südlichen Drittel des Plangebietes verläuft <strong>der</strong>zeit südlich eines Knicks bzw. westlich <strong>der</strong> bebauten<br />

Grundstücke westlich <strong>der</strong> Straße Am Kamp ein Wan<strong>der</strong>weg in Richtung des Gutes Augustenhof,<br />

<strong>der</strong> auch die Trasse <strong>der</strong> Druckrohrleitung für Schmutzwasser zum Klärwerk Gettorf aufnimmt. Eine<br />

im südlichen Teil des Plangebietes verlaufende Hauptversorgungsleitung des Wasserbeschaffungsverbandes<br />

Dänischer Wohld sowie Entsorgungsleitungen <strong>der</strong> Gemeinde können bzw.<br />

sollen nicht verlegt werden und sind deshalb bei <strong>der</strong> Planung zu berücksichtigen. Derzeit noch<br />

vorhandene Versorgungstrassen <strong>der</strong> E.ON Hanse sowie die Anbindung <strong>der</strong> Druckrohrleitung in<br />

Richtung Norden bis zur Pumpstation können entfallen und werden im Bereich <strong>der</strong> geplanten Erschließungsflächen<br />

neu verlegt werden.<br />

Die im Plangebiet gelegenen Flurstücke westlich <strong>der</strong> Straße Zur Kronsau und westlich <strong>der</strong> bebauten<br />

Grundstücke entlang <strong>der</strong> Straßen Zur Kronsau bzw. Am Kamp werden <strong>der</strong>zeit als Ackerflächen<br />

genutzt. Innerhalb bzw. am Rand <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen sind Knicks o<strong>der</strong><br />

Knickabschnitte, die dem Schutz nach § 15b des Landesnaturschutzgesetzes unterliegen, vorhanden.<br />

Westlich und südlich des Plangeltungsbereiches befinden sich landwirtschaftliche Betriebe mit<br />

Tierhaltung; die durch ein Gutachten ermittelten erfor<strong>der</strong>lichen Abstände zwischen Wohnbebauung<br />

und Emissionsstandorten aus landwirtschaftlicher Nutzung werden eingehalten.<br />

Das Gelände fällt nach Norden zum Bachlauf <strong>der</strong> Aschau hin ab. Im mittleren Teil des Plangebietes<br />

sind einzelne Bereiche von <strong>der</strong> Beschaffenheit des Baugrundes und <strong>der</strong> Höhe des anstehenden<br />

Stau- bzw. Schichtenwassers her nicht für eine bauliche Nutzung geeignet; <strong>der</strong> Boden hat<br />

sich insgesamt als nicht sickerfähig erwiesen.<br />

1


3. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes<br />

Die Gemeinde stellt den Bebauungsplan aus folgenden Gründen auf:<br />

Bereitstellung von Grundstücken für die Errichtung von Einfamilienhäusern<br />

zwecks Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs in <strong>der</strong> Gemeinde;<br />

Sicherung allgemeiner Anfor<strong>der</strong>ungen an gesunde Wohnverhältnisse<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Belange des Immissionsschutzes;<br />

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;<br />

Ausweisung von Grünflächen, einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie von Anpflanzungen und weiteren landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen<br />

zur Durchgrünung des Plangebietes und Gestaltung des Ortsrandes,<br />

zur Deckung des Bedarfs an Spielflächen in diesem Teil <strong>der</strong> Ortslage,<br />

zur Freihaltung des Bachlaufes und<br />

als ökologische Aufwertung von Flächen zwecks Ausgleich für überbaute und versiegelte<br />

Anteile sowie als Vernetzungselemente im Sinne eines ökologischen Verbundes;<br />

Sicherstellung einer sparsamen Erschließung;<br />

Vorgabe von Höhenentwicklungen und Gestaltungs-Festsetzungen<br />

als Grundlage eines ausgewogenen Gesamteindruckes innerhalb des Plangebietes und<br />

zur Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild.<br />

Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Bauleitplanverfahren wurde verzichtet, da die Gesamtgrundfläche<br />

aller zulässigen baulichen Anlagen einschließlich <strong>der</strong> neu anzulegenden und<br />

nicht wassergebunden ausgeführten öffentlichen Verkehrsflächen ca. 13 700 qm beträgt und<br />

damit den Schwellenwert von 20 000 qm als Voraussetzung für das Erfor<strong>der</strong>nis einer allgemeinen<br />

Vorprüfung unterschreitet.<br />

4. Entwicklung des Planes<br />

4.1. Erschließung<br />

Die äußere Erschließung des Plangebietes ist durch die Straßen Zur Kronsau / Mühlenteich nach<br />

Norden an die Noerer Straße (K 50) sowie durch die Straße Schmie<strong>der</strong>ed<strong>der</strong> nach Osten an die<br />

Hauptstraße (L 45) sichergestellt. Die Straße Zur Kronsau wird in ihrem vorhandenen Ausbau<br />

zwecks Sicherstellung ausreichen<strong>der</strong> Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich in die Planung<br />

übernommen.<br />

Die Baugrundstücke <strong>der</strong> Allgemeinen Wohngebiete werden über Verkehrsflächen beson<strong>der</strong>er<br />

Zweckbestimmung - Verkehrsberuhigte Bereiche - erschlossen. Diese umfassen sowohl die als<br />

Einhang ausgebildete Verkehrsfläche „b“ mit Erschließungsfunktion für die Wohngebiete als auch<br />

befahrbare Wohnwege (Verkehrsflächen „c“, „e“, „g“, „h“ und „i“), die lediglich <strong>der</strong> Anfahr-barkeit<br />

von Gebäudegruppen diesen. Die Verkehrsfläche „b“ ist so trassiert, dass ein Begegnungsverkehr<br />

durch Pkw und Lkw auf ganzer Länge sowie eine Begegnung von zwei Lkw im<br />

Bereich <strong>der</strong> - zur Glie<strong>der</strong>ung des Erschließungsraumes eingefügten platzartigen Aufweitungen<br />

bzw. Verschwenkungen <strong>der</strong> befahrbaren Bereiche - möglich ist; eine Durchfahrt für Abfallentsorgungs-,<br />

Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ist gewährleistet und eine Befahrbarkeit durch<br />

Sattelzüge - hier bei stark reduzierter Geschwindigkeit - möglich.<br />

Öffentliche Parkflächen werden in ausreichen<strong>der</strong> Anzahl als Parkstände innerhalb <strong>der</strong> Verkehrsberuhigten<br />

Bereiche vorgesehen.<br />

Die Abfallentsorgung <strong>der</strong> durch die Wohn- bzw. Anliegerwege erschlossenen Grundstücke wird<br />

durch Anordnung von Stellplätzen für Abfallbehälter im Einmündungsbereich dieser Wege in die<br />

Verkehrsfläche „b“ sichergestellt; <strong>der</strong>en Nutzung soll auf den Tag <strong>der</strong> Abfuhr beschränkt sein. Auf<br />

diese Weise kann eine zügige und wirtschaftliche Entsorgung bei gleichzeitiger sparsamer<br />

Dimensionierung von Erschließungsflächen erfolgen.<br />

Die gewählte Art <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> inneren Erschließung des Plangebietes garantiert ein durch<br />

den Verkehr weitgehend ungestörtes Wohnen, lässt einen Ausbau <strong>der</strong> Verkehrsflächen und eine<br />

Bebauung <strong>der</strong> Grundstücke in bedarfsgerechten Abschnitten zu, unterstützt die Gruppierung <strong>der</strong><br />

2


Gebäude, erhöht den Wohnwert und minimiert sowohl den Flächenaufwand als auch die Kosten<br />

für die Erschließungsanlagen.<br />

Für Fußgänger wird die Wegeverbindung in Richtung des Gutes Augustenhof durch einen nunmehr<br />

nördlich des zu erhaltenden Knicks und südlich <strong>der</strong> Grünfläche - Spielplatz - bzw. <strong>der</strong> ökologisch<br />

aufgewerteten Ausgleichsfläche geplanten Weg (Verkehrsfläche „f“), <strong>der</strong> am westlichen<br />

Rand des Plangebietes an die bestehende Wegeführung anbindet, beibehalten. Im südlichen Teil<br />

des Bebauungsplanes wird - auf dem Verlauf einer vorhandenen gemeindlichen Leitungs-trasse -<br />

eine fußläufige Anbindung an die Wohngebiete im südwestlichen Teil <strong>der</strong> bebauten Ortslage über<br />

die Verkehrsfläche „d“ geschaffen. Beide Wege sollen zwecks Reduzierung des<br />

Versiegelungsanteils wassergebunden ausgeführt werden und außerdem die Anfahrbarkeit <strong>der</strong><br />

im Eigentum <strong>der</strong> Gemeinde verbleibenden Grün- bzw. Ausgleichsflächen sowie <strong>der</strong> Knicks für<br />

Pflege- und Unterhaltungsarbeiten sicherstellen.<br />

Regenwasser, welches nicht auf den Baugrundstücken gesammelt und wie<strong>der</strong> genutzt werden<br />

soll, wird über mit Leitungsrechten zu belastende Flächen auf bestimmten Baugrundstücken unter<br />

Vorschaltung entsprechen<strong>der</strong> Reinigungsei<strong>nr</strong>ichtungen in angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen<br />

dem innerhalb <strong>der</strong> Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Senke - mit buchte<strong>nr</strong>eichen<br />

Uferlinie, unterschiedlichen Böschungsneigungen und Zonen mit unterschiedlichen Tiefen<br />

sowie Flachwasserzonen - auszubildenden Feuchtbiotop bzw. über eine flache Mulde - mit<br />

Sumpfbereichen - im Bereich <strong>der</strong> privaten Grünflächen soweit versickert wie dies <strong>der</strong> Boden zulässt<br />

und ansonsten in seinem Abfluss verzögert in die Aschau / Kronsau als Vorfluter eingeleitet.<br />

Auf die Erstellung eines technischen Bauwerkes für die Regenwasserrückhaltung wurde<br />

zugunsten einer sowohl ökologisch wertvolleren als auch - aufgrund <strong>der</strong> Baugrundverhältnisse<br />

und <strong>der</strong> Topographie im Plangebiet - kostengünstigeren Lösung verzichtet.<br />

4.2. Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke und Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude<br />

Die Grundkonzeption <strong>der</strong> Planung sieht eine Wohnbebauung vor, die sich aufgrund <strong>der</strong> gestalterische<br />

Vorgaben und landschaftspflegerische Maßnahmen in die landschaftliche Situation am<br />

Ortsrand eingefügt wird.<br />

Die Baugrundstücke des Plangebietes werden als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt mit<br />

<strong>der</strong> Zielsetzung, hier - neben Wohnen und Räumen für freie Berufe - auch nicht störende Handwerksbetriebe<br />

sowie Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zuzulassen, um möglichst<br />

vielfältige, <strong>der</strong> Infrastruktur des Ortes för<strong>der</strong>liche und für die angestrebte bauliche Entwicklung<br />

verträgliche Nutzungen zu ermöglichen. Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen sowie Anlagen für<br />

kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke fügen sich nicht in die planerische Zielsetzung für<br />

dieses Baugebiet ein und werden deshalb ausgeschlossen; sie können bei Bedarf in Gemischten<br />

Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf o<strong>der</strong> Grünflächen <strong>der</strong> Ortslage angesetzt bzw. ergänzt<br />

werden. Die Zulässigkeit von Läden, die <strong>der</strong> Versorgung des Gebietes dienen, und von nicht<br />

störenden Gewerbebetrieben als Ausnahme ermöglicht, dass bei Vorhaben jeweils <strong>der</strong>en<br />

Gebietsverträglichkeit und Auswirkung auf angrenzende Nutzungen abgewogen werden kann.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Abstände zwischen Allgemeinen Wohngebieten und den Emissionsstandorten<br />

aus landwirtschaftlicher Nutzung mit Tierhaltung werden zwecks Vermeidung von Konflikten und<br />

zur Sicherstellung gesun<strong>der</strong> Wohnverhältnisse auf allen Grundstücken eingehalten bzw. überschritten.<br />

Auf mögliche kurzfristige Beeinträchtigungen durch eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche<br />

Nutzung angrenzen<strong>der</strong> Ackerflächen wird hingewiesen.<br />

Als Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung wird die maximale Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ, GFZ)<br />

so festgesetzt, dass sowohl für die zugelassene Art <strong>der</strong> Nutzung ausreichend große Gebäude<br />

entstehen können als auch unter Wahrung <strong>der</strong> städtebaulichen Situation eine maßstabsgerechte<br />

Bebauung erreicht wird.<br />

Die Vorgabe <strong>der</strong> Geschossflächenzahl ist zur eindeutigen Bestimmung <strong>der</strong> maximalen Ausnutzung<br />

<strong>der</strong> Grundstücke sowie als Grundlage für die Ermittlung von Erschließungsbeiträgen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Um eine Gleichbehandlung aller Grundstücke bzgl. ihrer Ausnutzung zu erreichen, wird<br />

festgesetzt, dass Flächen von Aufenthaltsräumen in an<strong>der</strong>en Geschossen als Vollgeschossen<br />

3


einschließlich <strong>der</strong> zu ihnen gehörenden Treppe<strong>nr</strong>äume sowie <strong>der</strong> für die Zugänglichkeit <strong>der</strong><br />

Aufenthaltsräume erfor<strong>der</strong>lichen Flure, jeweils einschließlich ihrer Umfassungswände, bei <strong>der</strong><br />

Ermittlung <strong>der</strong> Geschossflächenzahl mitzurechnen sind.<br />

Durch die gegenüber den Maximalwerten <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung reduziert festgesetzten<br />

Grundflächen baulicher Anlagen ist es erfor<strong>der</strong>lich, auf den Grundstücken einen höheren Anteil an<br />

<strong>der</strong> Grundfläche für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen sowie Unterbauung<br />

<strong>der</strong> Geländeoberfläche zuzulassen, als dies die Baunutzungsverordnung für den Regelfall<br />

vorsieht. Die zugelassene Grundfläche darf um bis zu 1<strong>10</strong> % überschritten werden; maximal kann<br />

auf dem kleinsten Grundstück somit ein Anteil von 42 % <strong>der</strong> Grundstücksfläche versiegelt werden,<br />

was den Höchstwert <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung von 80 % deutlich unterschreitet.<br />

Die Baugrundstücke sollen - angelehnt an die vorhandene Wohnbebauung nördlich und östlich des<br />

Plangebietes und als Übergang zur freien Landschaft - durch eingeschossige Gebäude in offener<br />

Bauweise mit freistehenden Einzelhäusern bebaut werden.<br />

Zur Sicherung <strong>der</strong> angestrebte Siedlungsstruktur sowie Einhaltung des - durch den Landesraumordnungsplan<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein von 1998 - vorgegebenen Entwicklungsrahmens für Wohnbebauung<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde Osdorf ist es geboten, die höchstzulässige Zahl <strong>der</strong> Wohnungen dahingehend<br />

zu begrenzen, dass auf jedem <strong>der</strong> in Aussicht genommenen Grundstücke maximal eine<br />

Wohnung entstehen kann.<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen - festgesetzt durch Baugrenzen - lassen eine weitgehend<br />

individuelle Bebauung unter Einhaltung von Freiräumen vorwiegend in den südlichen bzw. westlichen<br />

Grundstücksbereichen zu.<br />

Die Erstellung untergeordneter Nebenanlagen ist zulässig, soweit sie dem Nutzungszweck des<br />

Baugrundstückes o<strong>der</strong> Baugebietes selbst dienen und einen Mindestabstand zu den Verkehrsflächen<br />

- zwecks Vermeidung einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Gestaltung von Erschließungsräumen - sowie<br />

zu vorhandenen und zu erhaltenden Knicks - zur Sicherung von <strong>der</strong>en Bestand und Entwicklung<br />

- einhalten.<br />

Auf eine Festsetzung des Standortes von Anlagen für den privaten ruhenden Verkehr wird verzichtet;<br />

die Anordnung bleibt den Grundstückseigentümern bei Beachtung <strong>der</strong> bauordnungsrechtlichen<br />

Bestimmungen überlassen. Der Mindestabstand von Garagen und überdeckten Stellplätzen<br />

zu den Verkehrsflächen wird vorgegeben, um eine ordnungsgemäße Anfahrbarkeit zu gewährleisten<br />

und die Verkehrssicherheit sowie die Durchgrünung <strong>der</strong> Erschließungsräume nicht<br />

zu beeinträchtigen. Die Vorgabe des Mindestabstandes von Stellplätzen, Garagen und überdeckten<br />

Stellplätzen zum Knickfuß sollen die Freihaltung des Knickschutzstreifens bewirken und den<br />

Bestand <strong>der</strong> Grünstrukturen schützen.<br />

Die Festsetzung, je angefangener 70 qm Wohnfläche einer Wohnung eine Abstellmöglichkeit für<br />

einen Pkw auf dem jeweiligen Grundstück zu schaffen, trägt dem zu erwartenden Bedarf Rechnung<br />

und soll die sparsam bemessenen Erschließungsräume von abgestellten Autos freihalten.<br />

Die Vorgaben bezüglich <strong>der</strong> Gestaltung baulicher Anlagen werden in einem für die Einfügung in<br />

das Orts- und Landschaftsbild erfor<strong>der</strong>lichen Umfang getroffen.<br />

Den Festsetzungen <strong>der</strong> Höhenentwicklung <strong>der</strong> Gebäude - differenziert für die Grundstücke am<br />

zukünftigen Ortsrand und die im übrigen Bereich des Plangebietes - wird beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

beigemessen. Aufgrund des Höhenbezuges auf die erschließenden Verkehrsflächen, welche<br />

dem Geländeverlauf entsprechen werden, wird sichergestellt, dass die Höhenentwicklung <strong>der</strong><br />

Wohnbebauung zum Ortsrand stärker und im nördlichen Bereich unter Herstellung von Höhenbezügen<br />

zur Bebauung nördlich des Bachlaufes <strong>der</strong> Aschau / Kronsau abfallen wird, während<br />

sich die Bebauung im Plangebiet ansonsten dem Bestand entlang <strong>der</strong> Straßen Zur Kronsau / Am<br />

Kamp / Schmie<strong>der</strong>ed<strong>der</strong> anpassen wird. Bezüglich <strong>der</strong> Höhe des Schnittkanten von Gebäudeaußenwand<br />

und Dachhaut ist ein maximal zulässiger Mittelwert je Traufseite vorgegeben,<br />

während für die Gesamthöhe <strong>der</strong> absolute Höchstwert sowie <strong>der</strong> Mindestwert festgesetzt werden,<br />

damit das Planungsziel <strong>der</strong> Gemeinde bezüglich Strukturierung <strong>der</strong> Bebauung untereinan<strong>der</strong><br />

und Einfügung in das Ortsbild - bei Zulassung ausreichen<strong>der</strong> Variationsmöglichkeiten für die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude - erreicht werden kann. Die Begrenzung <strong>der</strong> Gesamthöhe bei Garagen<br />

und überdeckten Stellplätzen soll bewirken, dass die Hauptgebäude im Plangebiet dominieren<br />

werden; sie erfolgt auch aus Gründen des Nachbarschutzes.<br />

4


Unter Berücksichtigung vertretbarer Toleranzen werden Bindungen für die Gestaltung <strong>der</strong><br />

Außenwände und <strong>der</strong> Dächer vorgegeben. Da die Wirkung einer Bebauung wesentlich durch die<br />

Dachflächen geprägt ist, werden - neben einer Mindesthöhe - auch eine Mindest-Dachneigung<br />

sowie die Farbe <strong>der</strong> Dacheindeckung festgesetzt und Dachgauben auf die erste Dachgeschossebene<br />

beschränkt. Energie-Gewinnungsanlagen werden bei Einfügung in den Gestaltungsrahmen<br />

für die Dächer zugelassen. Bei den Gebäuden entlang dem zukünftigen Ortsrand<br />

wird die Ausrichtung <strong>der</strong> Firste verbindlich festgesetzt, um lineare Strukturen mit ansteigenden<br />

Dachflächen gegenüber <strong>der</strong> freien Landschaft zu erreichen; für die übrigen Grundstücke sind<br />

variable Firstrichtungen im Rahmen <strong>der</strong> jeweils vorgegebenen überbaubaren Grundstücksflächen<br />

möglich.<br />

4.3. Grünflächen, Anpflanzungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Bewertung von Eingriffen und <strong>der</strong>en Ausgleich wird auf den Abschnitt „5. Ersatzund<br />

Ausgleichsmaßnahmen“ verwiesen.<br />

Die im Plangebiet festgesetzten Maßnahmen sowie die außerhalb des Geltungsbereiches des<br />

Bebauungsplanes gesicherten Flächen stellen in ökologischer Hinsicht den erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleich<br />

für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Zwecke<br />

<strong>der</strong> Bebauung und Erschließung dar.<br />

Zwecks Freihaltung des Bachlaufes <strong>der</strong> Aschau / Kronsau wird eine öffentliche Grünfläche<br />

- Naturnahe Grünzone - in ausreichen<strong>der</strong> Breite entwickelt, die entsprechend den Vorgaben des<br />

Grünordnungsplanes gestaltet und unterhalten wird sowie für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten<br />

des Bachlaufes bzw. des Drosselbauwerkes im Bereich <strong>der</strong> Einleitung des Regenwassers aus dem<br />

Muldensystem in den Vorfluter zur Verfügung steht; eine Nutzung durch die Allgemeinheit wird<br />

nicht zugelassen.<br />

Im zentralen Bereich des Baugebietes ist im Bereich nicht ausreichend tragfähigen Baugrundes<br />

eine öffentliche Grünfläche - Spielplatz - ausgewiesen. Diese Fläche soll sowohl Spielei<strong>nr</strong>ichtungen<br />

für Kin<strong>der</strong> aufnehmen und als kommunikativer Bereich für die Bewohner dienen als auch eine<br />

deutliche Grünglie<strong>der</strong>ung bewirken und in das ökologische Verbundsystem überleiten.<br />

Die privaten Grünflächen - Naturnahe Grünzone - werden den angrenzenden Baugrundstücken<br />

nutzungs- und erschließungsrechtlich zugeordnet, sollen jedoch nicht Bestandteil <strong>der</strong> Baugrundstücke<br />

werden, um ihrer eigentlichen Funktion - als ökologisch aufgewertete Grünzone am zukünftigen<br />

Ortsrand und Führung des Regenwassers aus dem Plangebiet in einer Mulde mit<br />

Sumpfbereichen zwecks Verzögerung des Wasserabflusses aus dem Plangebiet in den Vorfluter -<br />

gerecht werden zu können. Die Ausbildung als naturnahe Rasen- o<strong>der</strong> Wiesenflächen sowie <strong>der</strong><br />

Ausschluss von baulichen Anlagen, Einfriedigungen zwischen den Teilflächen in unterschiedlichem<br />

Eigentum, künstlichen Teichen und jedwe<strong>der</strong> Versiegelung ist durch den Bebauungsplan<br />

geregelt; die Bestimmung von Pflegemaßnahmen wird entsprechenden privatrechtlichen Verträgen<br />

überlassen.<br />

Festgesetzte Bäume in den Verkehrsflächen werden die Durchgrünung des Plangebietes durch<br />

Großgrün sicherstellen, die Führung des Verkehrs gestaltend begleiten sowie Parkstände und<br />

Standplätze für Abfallbehälter überdecken. Die Vorgaben von Stammumfang und <strong>der</strong> Mindestgröße<br />

unbefestigter o<strong>der</strong> bepflanzter Flächen unter Bäumen gewährleisten ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Die in <strong>der</strong> Planzeichnung dargestellten Baumgrößen stellen keine Begrenzung<br />

<strong>der</strong> sich entwickelnden Baumkulissen dar. Die Bindungen bezüglich <strong>der</strong> Baumart bei<br />

Neuanpflanzungen und bei Ersatz abgegangener Bäume wird eine dauerhafte gebietsbezogene<br />

Gestaltung durch Großgrün bewirken.<br />

Vorhandene Knicks in nordöstlichen und mittleren Bereichen des Plangebietes werden weitestgehend<br />

- über den Schutz durch das Landesnaturschutzgesetz hinausgehend - als zu erhalten<br />

festgesetzt. Wegen <strong>der</strong> gebotenen Führung <strong>der</strong> Gebietserschließung, <strong>der</strong> Lage eines vorhandenen<br />

Kontrollschachtes für die Schmutzwasser-Druckrohrleitung sowie zwecks Erreichung einer<br />

zusammenhängenden Wohnbebauung, muss ein Knickabschnitt entfallen; als Ersatz werden im<br />

Bereich <strong>der</strong> geplanten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft sowie <strong>der</strong> öffentlichen Grünfläche - Spielplatz - Knicks durch Versetzen<br />

des fortfallenden Abschnittes bzw. Neuanlage hergestellt. Soweit die vorhandenen Knicks<br />

5


auf Baugrundstücken verlaufen, ist auf den Grundstücken die Ausbildung eines Schutzstreifens mit<br />

extensiver Nutzung zwecks Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen für eine optimale Erhaltung und<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Knicks vorgegeben; gleiches gilt für die vorhandenen bzw. neu herzustellenden<br />

Knickabschnitte <strong>der</strong> Wegeverbindung im Bereich <strong>der</strong> Verkehrsfläche „f“, <strong>der</strong> Grünfläche - Spielplatz<br />

- sowie in dem Teilbereich, <strong>der</strong> an landwirtschaftliche Nutzungen angrenzt.<br />

Die im Grünordnungsplan vorgegebene Bestimmung <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Anpflanzungen bei <strong>der</strong> Neuanlage<br />

von Knicks wird eine landschaftstypische Bepflanzung sicherstellen; auf eine bestimmte Vorgabe<br />

<strong>der</strong> Pflanzenarten wird im Bebauungsplan verzichtet, da die Flächen auf denen Knicks neu<br />

angelegt werden in das Eigentum <strong>der</strong> Gemeinde Osdorf übergehen.<br />

Am westlichen Rand <strong>der</strong> privaten Grünflächen sowie <strong>der</strong> Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bzw. auf den Grundstücken „1“, „3“,<br />

„5“ und „7“ werden Anpflanzungen mit regionaltypischen heimischen Sträuchern in einer wirksamen<br />

Breite festgesetzt und im Zuge <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen angelegt werden. Auf diese<br />

Weise wird die erfor<strong>der</strong>liche Grünabgrenzung am zukünftigen Ortsrand unter Freihaltung von<br />

Sichtbeziehungen von den Baugrundstücken zur freien Landschaft gesichert.<br />

Durch die Festsetzung von Hecken auf <strong>der</strong> Grünfläche - Spielplatz - sowie <strong>der</strong> Fläche für Versorgungsanlagen<br />

und für die Beseitigung von Abwasser wird eine deutliche Abgrenzung zu den angrenzenden<br />

Verkehrsflächen durch Grünstrukturen bewirkt; die Flächen bleiben gut einsehbar.<br />

Die Pflege <strong>der</strong> festgesetzten Anpflanzungen einschließlich <strong>der</strong> Bäume und <strong>der</strong> Knicks obliegt den<br />

jeweiligen Grundstückseigentümern.<br />

Um eine weitere Durchgrünung <strong>der</strong> Erschließungsräume zu bewirken wird vorgegeben, dass die<br />

Grundstücke zu den Verkehrsflächen durch Hecken o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Anpflanzungen begrenzt werden<br />

können. Durch den festgelegten Mindest-Pflanzenabstand (Stammabstand) wird erreicht, dass<br />

den Pflanzen eine ausreichende Entwicklungsmöglichkeit bleibt, ohne dass eine nicht ver-tretbare<br />

Einengung <strong>der</strong> Erschließungsfläche erfolgt. Weiterhin sind bepflanzte Trockenmauern o<strong>der</strong><br />

Erdwälle zulässig; Zäune sind nur innerhalb von Anpflanzungen möglich. An<strong>der</strong>e Einfriedi-gungen<br />

werden ausgeschlossen, da sie <strong>der</strong> planerischen Zielsetzung einer Durchgrünung <strong>der</strong><br />

Erschließungsräume durch gärtnerische Gestaltung ohne sichtbare Einbauten nicht entsprechen.<br />

Die Höhenbegrenzung für Einfriedigungen wird festgesetzt, um ausreichende Sichtverhältnisse an<br />

Grundstückszugängen und -zufahrten zu gewährleisten.<br />

Die festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft liegt im Bereich ungünstiger Baugrundverhältnisse, bildet eine deutliche<br />

Grünabgrenzung am zukünftigen westlichen Ortsrand und stellt einen Teil des geplanten Vernetzungselementes<br />

im Sinne des ökologischen Verbundes sicher. Durch Übernahme <strong>der</strong> Fläche in<br />

das Eigentum <strong>der</strong> Gemeinde sowie Abgrenzung durch Schutzzäune gegenüber den Baugrundstücken,<br />

<strong>der</strong> Grünfläche - Spielplatz - sowie <strong>der</strong> Wegeverbindung zum Gut Augustenhof (Verkehrsfläche<br />

„f“) und <strong>der</strong> angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung erfolgt eine dauerhafte<br />

Sicherung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. <strong>10</strong> trifft detaillierte Aussagen zur Ausgestaltung<br />

und zu Pflegemaßnahmen; auf eine Übernahme dieser Maßgaben in die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

wird verzichtet, da die Fläche im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Gemeinde verbleibt.<br />

5. Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Eine vertiefende Darstellung <strong>der</strong> örtlichen Maßnahmen zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege ist im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. <strong>10</strong> erfolgt;<br />

gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 15a des Landesnaturschutzgesetzes des Landes<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein und <strong>der</strong> Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung)<br />

sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Die Konzeption <strong>der</strong> Bebauung, die Reduzierung des Versiegelungsanteils auf den Grundstücken<br />

sowie die gewählte sparsame Erschließung und die naturnahe Ausbildung <strong>der</strong> Rückhaltezonen<br />

für Regenwasser beachten das Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs<br />

6


mit Grund und Boden. Bei <strong>der</strong> überschläglichen Quantifizierung <strong>der</strong> möglichen Eingriffe werden<br />

unbefestigte Flächenanteile innerhalb <strong>der</strong> Verkehrsflächen außer Acht gelassen und von <strong>der</strong><br />

Ausnutzung <strong>der</strong> maximal zulässigen Grundfläche sowie des maximal zulässigen weiteren<br />

Versiegelungsanteils auf den in Aussicht genommenen Grundstücken ausgegangen.<br />

Für den in einer Länge von ca. 39 m verloren gehenden Abschnitt eines Eschenknicks im südlichen<br />

Teil des Plangebietes - östlich des zu erhaltenden Knicks entlang dem Weg nach Augustenhof<br />

- werden ca. 88 m Ersatz innerhalb <strong>der</strong> Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie <strong>der</strong> Grünfläche - Spielplatz - geschaffen.<br />

Für Ausgleichsverpflichtungen bzgl. des Eingriffs in bisher nicht versiegelten Grund und Boden<br />

stehen die im Plangebiet festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit einem a<strong>nr</strong>echenbaren Ausgleichspotential<br />

von 2 <strong>10</strong>0 qm sowie ein Flächenanteil von 5 050qm vom anerkannten Ökokonto <strong>der</strong> Gemeinde<br />

- gelegen angrenzend an den als FFH-Gebiet gemeldeten Stodthagener Wald - zur Verfügung.<br />

Der durch den Grünordnungsplan ermittelte und bilanzierte Ersatz- und Ausgleichsbedarf wird<br />

somit auf Flächen, die im Eigentum <strong>der</strong> Gemeinde Osdorf verbleiben und entsprechend den<br />

landschaftspflegerischen Zielvorgaben unterhalten werden, gedeckt.<br />

6. Bodenordnende Maßnahmen<br />

Die Flurstücke 1/<strong>10</strong>, 1/11, 1/12, 15/48, 15/230 und 15/231 befinden sich in unterschiedlichem Privatbesitz;<br />

die Gemeinde Osdorf ist Eigentümerin <strong>der</strong> Flurstücke 2/88 (Straße Zur Kronsau und<br />

Fläche <strong>der</strong> Pumpstation) sowie 33/14 und 15/66 (Wegeverbindung nach Augustenhof).<br />

Die für die Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücke sollen an Bauwillige veräußert werden; die<br />

privaten Grünflächen an die Eigentümer <strong>der</strong> Baugrundstücke, denen sie zugeordnet sind.<br />

Die öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen - Naturnahe Grünzone - und - Spielplatz<br />

- sowie die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft werden in das Eigentum <strong>der</strong> Gemeinde Osdorf übernommen werden. Die<br />

nicht mehr als Wegeverbindung benötigten Flurstücksteile werden durch Flächentausch den<br />

betreffenden Baugrundstücken zugeschlagen bzw. zukünftig als Knickschutzstreifen innerhalb<br />

einer Fläche für die Landwirtschaft genutzt werden.<br />

7. Erschließung<br />

Die Maßnahmen <strong>der</strong> Erschließung werden von <strong>der</strong> Gemeinde bzw. einem Erschließungsträger<br />

und den Versorgungsunternehmen durchgeführt. Die Erschließungsmaßnahmen sollen alsbald<br />

erfolgen.<br />

Die Anlieger werden aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen bzw. ortsrechtlichen Vorschriften zu den Kosten<br />

herangezogen.<br />

7.1. Verkehrserschließung<br />

Die Baugrundstücke werden über öffentliche Verkehrsflächen erschlossen, die privaten Grünflächen<br />

über die jeweiligen Baugrundstücke, denen sie zugeordnet sind. Zwecks Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> Sicherung einer Anbindung rückwärtiger Grundstücke an öffentliche Verkehrsflächen werden<br />

auf den Grundstücken „31“ und „35“ mit Rechten zu belastende Flächen festgesetzt.<br />

Die öffentlichen Grünflächen, die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft sowie die Fläche für Versorgungsanlagen und für die<br />

Beseitigung von Abwasser können über öffentliche Verkehrsflächen erreicht werden. Pflege- und<br />

Unterhaltungsmaßnahmen am nördlich an das Plangebiet angrenzenden Bachlauf <strong>der</strong> Aschau /<br />

Kronsau sind von <strong>der</strong> öffentlichen Grünfläche - Naturnahe Grünzone - sowie von <strong>der</strong> Ver- und<br />

Entsorgungsfläche aus möglich.<br />

7.2. Versorgung und Entsorgung<br />

7


Zwischen Gemeinde bzw. Versorgungsunternehmen und Grundstückseigentümern werden entsprechende<br />

Verträge geschlossen.<br />

Zwecks Vorbereitung <strong>der</strong> dinglichen Sicherung einer bestehenden Haupt-Wasserversorgungsleitung<br />

auf dem Grundstück „1“ bzw. <strong>der</strong> Führung von Regenwasserleitungen außerhalb öffentlicher<br />

Flächen zu den Speicherflächen innerhalb <strong>der</strong> privaten Grünflächen werden mit Rechten<br />

zu belastende Flächen auf den entsprechenden Privatgrundstücken festgesetzt.<br />

Im Plangebiet wird die Führung oberirdischer Versorgungsleitungen ausgeschlossen, da diese eine<br />

Beeinträchtigung des Ortsbildes und einen Eingriff in die Landschaft darstellen würden, die seitens<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Osdorf als vermeidbar im Sinne des § 1a des Baugesetzbuches sowie<br />

entsprechen<strong>der</strong> Paragraphen <strong>der</strong> Bundes- und Landesnaturschutzgesetze angesehen werden.<br />

Eine Anordnung von Masten bzw. Leitungsführungen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen kann<br />

wegen <strong>der</strong> gebotenen Verkehrssicherheit im Bereich <strong>der</strong> sparsam bemessenen Erschließungsflächen<br />

sowie wegen <strong>der</strong> geplanten Anpflanzung von Bäumen zwecks Gestaltung des<br />

Straßen- und Landschaftsbildes keinesfalls erfolgen; eine Anordnung von Masten bzw. Leitungsführungen<br />

auf den in Aussicht genommenen Grundstücken würde dem Nutzungszweck des<br />

Baugebietes wi<strong>der</strong>sprechen und Einschränkungen bzgl. Bebaubarkeit und Nutzbarkeit zur Folge<br />

haben. In den Straßen Zur Kronsau und Schmie<strong>der</strong>ed<strong>der</strong> sind bereits unterirdische Leitungstrassen<br />

aller Versorgungsträger vorhanden.<br />

7.2.1. Wasser:<br />

Anschluss an das Netz des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld.<br />

7.2.2. Elektrizität:<br />

Anschluss an das Netz <strong>der</strong> E.ON Hanse AG.<br />

Als Ersatz für den abzubauenden Mast-Trafo wird innerhalb <strong>der</strong> Fläche für Versorgungsanlagen<br />

und für die Beseitigung von Abwasser die Anordnung einer Elt.-Trafostation ausgewiesen.<br />

7.2.3. Gas:<br />

Anschluss an das Netz <strong>der</strong> e 24 / sieben, Stadtwerke Kiel.<br />

7.2.4. Telefon:<br />

Anschluss an das Netz <strong>der</strong> Deutschen Telekom AG.<br />

7.2.5. Entwässerung:<br />

Anschluss <strong>der</strong> Schmutz- und Regenwasserleitungen an das Trennsystem <strong>der</strong> öffentli-chen<br />

Entwässerungsanlage.<br />

Schmutzwasser wird dem Klärwerk in Gettorf über eine Druckrohrleitung zugeführt. Die<br />

östlich <strong>der</strong> Straße Zur Kronsau vorhandene Pumpstation für Abwasser wird in die Planung<br />

übernommen.<br />

Regenwasser kann auf den Grundstücken gesammelt und wie<strong>der</strong> genutzt werden bzw.<br />

wird ansonsten über Speicherei<strong>nr</strong>ichtungen innerhalb <strong>der</strong> Fläche für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bzw. in den<br />

privaten Grünflächen im Abfluss verzögert in die Aschau / Kronsau als Vorfluter eingeleitet.<br />

7.2.6 Löschwasser:<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Straßen Zur Kronsau und Schmie<strong>der</strong>ed<strong>der</strong> sind Hydranten zur Löschwasserversorgung<br />

vorhanden; das Versorgungsnetz wird für das Baugebiet ergänzt.<br />

7.2.7. Abfallbeseitigung:<br />

Die Abfallbeseitigung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.<br />

Für einzelne Grundstücke werden Standplätze für Abfallbehälter im Bereich <strong>der</strong> Anschlüsse<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Wohnwege an die durch Abfallentsorgungsfahrzeuge befahrbare<br />

Verkehrsfläche „b“ vorgesehen.<br />

8. Sonstiges<br />

8.1. Bodenbeschaffenheit, Baugrund- und Grundwasserverhältnisse<br />

8


Auf die Baugrundbeurteilung vom 15.11.2005 und die Baugrundaufschlussbohrungen vom<br />

25./28.11.2005, aufgestellt durch die GSB GrundbauIngenieure Schnoor + Brauer, sowie auf die<br />

orientierenden Untersuchungen für die jeweiligen Baugrundstücke vom 20.04.2006, auf-gestellt<br />

durch die UIC Umwelt Ingenieur Consult, wird hingewiesen.<br />

Weitere detaillierte Baugrunduntersuchungen - veranlasst durch die Grundstückseigentümer bzw.<br />

-erwerber - insbeson<strong>der</strong>e bezüglich <strong>der</strong> Flächenausdehnung nicht tragfähiger Schichten, des<br />

Setzungsverhaltens von Baukörpern sowie <strong>der</strong> Stände von Stau- und Schichten- bzw.<br />

Grundwasser werden für erfor<strong>der</strong>lich gehalten.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen einen nach<br />

Wasserrecht erlaubnispflichtigen Tatbestand darstellen und Revisionsdrainagen nur zulässig<br />

sind, soweit sie nicht zu einer dauerhaften Grundwasserabsenkung führen. Bei hochanstehendem<br />

Grundwasser wird deshalb empfohlen, auf den Bau von Kellern zu verzichten.<br />

8.2. Immissionsgutachten<br />

Auf das Immissionsschutzgutachten auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> VDI-Richtlinie 3471 (Emissionsmin<strong>der</strong>ung<br />

Tierhaltung - Schweine) vom 11.02.2005, aufgestellt von Dr. Dorothee Holste als von <strong>der</strong><br />

Landwirtschaftskammer <strong>Schleswig</strong>-Holstein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverstän-dige<br />

für das Fachgebiet Emissionen und Immissionen, wird hingewiesen.<br />

8.3. Grünordnungsplan<br />

Auf den Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. <strong>10</strong> vom Februar 2006, aufgestellt durch das<br />

Büro Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen - Schlegel in Altenholz, wird hingewiesen.<br />

9. Kosten<br />

Für die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. <strong>10</strong> entstehen <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Osdorf aufgrund eines geschlossenen städtebaulichen Vertrages keine Kosten.<br />

Netzkostenbeiträge für Wasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie für Telefonanschlüsse<br />

werden durch die Versorgungsträger erhoben.<br />

<strong>10</strong>. Umweltbericht<br />

Der Umweltbericht vom 27.02.2006, bearbeitet vom Büro Freiraum- und Landschaftsplanung<br />

Matthiesen - Schlegel in Altenholz, ist ein geson<strong>der</strong>ter Teil dieser Begründung.<br />

Die Begründung zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss<br />

<strong>der</strong> Gemeindevertretung vom<br />

gebilligt.<br />

Osdorf, den<br />

Gemeinde Osdorf<br />

- Der Bürgermeister -<br />

9


Planverfasser<br />

B a h l m a n n - G o e b e l<br />

Stadtplaner Eckernförde<br />

<strong>10</strong>

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