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Orientierungskurs 2

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<strong>Orientierungskurs</strong> 2 www.orientierungskurs.de 10. Religiöse Vielfalt<br />

Das Verhältnis von<br />

Kirche und Staat<br />

In Deutschland sind Staat und Kirche<br />

getrennt. So steht es jedenfalls in der<br />

Verfassung. Das wird allerdings an vielen<br />

Stellen durchbrochen. So gibt es<br />

die „Kirchensteuer“, die anteilig an der<br />

Lohn- oder Einkommenssteuer ausgerechnet<br />

wird. Sie wird vom Finanzamt<br />

„im Auftrag der Kirche“ eingezogen,<br />

bei Arbeitnehmern wird sie direkt vom<br />

Lohn einbehalten. Das Finanzamt berechnet<br />

eine Bearbeitungsgebühr und<br />

überweist den Rest an die Kirchen.<br />

Die Kirchen betreiben auch viele soziale<br />

Einrichtungen im Auftrag des Staates,<br />

der sie dafür bezahlt. So gibt es viele<br />

kirchliche Kindergärten und auch einige<br />

Schulen in kirchlicher Trägerschaft.<br />

Einzelne Länderverfassungen schreiben<br />

auch staatlichen Schulen vor, die Kinder<br />

auf der Grundlage der christlichen Werte<br />

zu unterrichten.<br />

An einigen Stellen müssen Eide geleistet<br />

werden. So werden zum Beispiel<br />

Soldaten oder Staatsbeamte vereidigt.<br />

Gerichte vereidigen Dolmetscher und<br />

manchmal auch Zeugen. Hier war es<br />

früher üblich, mit der Formel „so wahr<br />

mit Gott helfe“ zu schließen oder eine<br />

Bibel in der Hand zu halten. Heute ist<br />

das freiwillig.<br />

Die strikte Trennung von Kirche und<br />

Staat, wie sie z.B. in Frankreich Norm<br />

ist, kennt Deutschland sind. Staat und<br />

Kirche sind vielfältig verflochten, wobei<br />

das nur für die evangelische und<br />

die katholische Kirche gilt. Dagegen<br />

gibt es auch keine „Staatskirche“ wie in<br />

Schweden oder England.<br />

? Prüfungsfragen<br />

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