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Jahresprogramm 2012 - Kreisvolkshochschule Stendal - Landkreis ...

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Geschäftsordnung der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Stendal</strong><br />

Auf der Grundlage der vom Kreistag am 31.05.2001 beschlossenen Satzung für die<br />

<strong>Kreisvolkshochschule</strong> tritt folgende Geschäftsordnung in Kraft:<br />

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

(1) Anerkennung<br />

Personen und Einrichtungen erkennen bei Verträgen mit der <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

(KVHS) deren Geschäftsbedingungen gemäß dieser Geschäftsordnung mit Vertragsabschluss<br />

an.<br />

(2) Haftung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> haftet im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Eine darüber<br />

hinausgehende Haftung namentlich für Sachschäden, Diebstähle, Verluste, Verspätungen<br />

und sonstige Unregelmäßigkeiten wird nicht übernommen.<br />

(3) In der Geschäftsstelle in <strong>Stendal</strong> sowie in den Außenstellen in Osterburg und Tangerhütte<br />

werden Geschäftszeiten bzw. in Havelberg und Tangermünde Sprechzeiten<br />

eingerichtet.<br />

Die Geschäfts- und Sprechzeiten werden in den Semesterprogrammen veröffentlicht.<br />

§ 2 Allgemeine Zugänglichkeit<br />

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen der KVHS steht grundsätzlich jedem Jugendlichen<br />

ab 16 Jahren und jedem Erwachsenen offen. Die KVHS kann auch gesondert<br />

ausgewiesene Veranstaltungen durchführen, die sich ausdrücklich an jüngere Altersgruppen<br />

wenden. Hierbei ist für die Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten<br />

nachzuweisen.<br />

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der KVHS ist<br />

eine ordnungsgemäße Anmeldung und die Entrichtung der Teilnehmergebühr. Die<br />

Anmeldung zu Veranstaltungen der KVHS hat rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn<br />

zu erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich und bedürfen keiner Bestätigung durch<br />

die <strong>Kreisvolkshochschule</strong>. Sie werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.<br />

(3) Näheres zur Teilnehmergebühr regelt die Gebührensatzung der KVHS.<br />

(4) Die angekündigten Veranstaltungen sollen jedoch in der Regel nur bei einer Mindestbeteiligung<br />

von 10 Personen durchgeführt werden. Abweichungen hiervon sind<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Stendal</strong> erhebt für die Inanspruchnahme von Leistungen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) des<br />

Landes Sachsen-Anhalt § 5 in der Fassung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. S. 405),<br />

geändert am 6. Oktober 1997 (GVBl. S. 878), zuletzt geändert durch das Änderungsgesetz<br />

vom 15. August 2000 (GVBl. S. 526), nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren:<br />

§1 Allgemeines<br />

1.Auf der Grundlage der Satzung der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> erhebt der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Stendal</strong> für die Teilnahme an Veranstaltungen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> eine Teilnehmergebühr<br />

- soweit diese nicht gebührenfrei durchgeführt werden.<br />

2.(…)<br />

§ 2 Teilnehmergebühren<br />

1. Die Gebührenpflicht entsteht mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung.<br />

2. Eine Abmeldung muss vor dem 1. Veranstaltungstag in schriftlicher Form erfolgen.<br />

Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Bei Nichteinhaltung der Abmeldefrist<br />

sind die Gebühren in voller Höhe fällig.<br />

3. Die Gebühren werden entsprechend der beschlossenen Gebührensatzung der<br />

KVHS erhoben. Sie werden bargeldlos per Bescheiderstellung oder Einzugsermächtigung<br />

verbucht. Teilnehmergebühren pro Teilnehmer bis 15.30 Euro können durch<br />

hauptberufliche Mitarbeiter bar kassiert werden.(…)<br />

§ 3 Zusätzliche Gebühren und Sachkosten<br />

1. Für zusätzliche Leistungen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> bei Kursen und Einzelveranstaltungen<br />

werden folgende Gebühren erhoben:<br />

a. Ausleihe von Schreibmaschinen für die Dauer des Kurses: 10,20 Euro<br />

b. Bereitstellung von Kopien für die Teilnehmer pro Kopie: 0,10 Euro<br />

2. Lehrbücher und Unterrichtsdokumentationen sind nicht Bestandteil der Teilnehmergebühren.<br />

Diese Materialien werden bei Bedarf zentral bestellt und kostendeckend<br />

berechnet.<br />

3. Kosten für Material werden im Umlageverfahren von den Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmern erstattet.<br />

4. Für Kursbescheinigungen und Zertifikate werden Gebühren in Höhe von 2,00 Euro<br />

pro Schriftstück erhoben.<br />

§ 4 Studienreisen, Studienfahrten, Seminare mit auswärtiger Unterbringung<br />

Studienreisen, Studienfahrten und Seminare mit auswärtiger Unterbringung werden<br />

kostendeckend durchgeführt.<br />

§ 5 Gebührenermäßigung<br />

1. Ab einer Teilnehmergebühr von 20,00 Euro für eine Veranstaltung der <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

kann eine Gebührenermäßigung beantragt werden,<br />

2. Der Antrag auf Ermäßigung erfolgt mit der Anmeldung und muss durch Vorlage<br />

entsprechender Nachweise begründet sein. Die Prüfung der Unterlagen durch die<br />

<strong>Kreisvolkshochschule</strong> ist ausreichend.<br />

3. Gebührenermäßigung in Höhe von 25% erhalten auf formlosen Antrag unter Vorlage<br />

der entsprechenden Bescheinigung:<br />

<strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Stendal</strong>, Bereich Süd<br />

Tel.: 0 39 35 / 24 86<br />

Auszug aus der Geschäftsordnung<br />

59<br />

möglich und ergeben sich aus:<br />

a) den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen zur Förderung der Erwachsenenbildung<br />

im Land Sachsen-Anhalt (EB-VO vom 10. Mai 2000)<br />

b) gesonderten Vereinbarungen.<br />

(5) Aus pädagogischen Gründen kann die Höchstteilnehmerzahl pro Einzelveranstaltung<br />

oder Kurs begrenzt werden. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der<br />

Anmeldungen. Eine Begrenzung der Höchstteilnehmerzahl seitens des/der Kursleiters/in<br />

bedarf der Zustimmung des/der Leiters/in der KVHS.<br />

§ 3 Arbeitsbereiche<br />

Die KVHS gliedert ihr Gesamtangebot in Arbeitsbereiche (Fachbereiche) nach dem<br />

Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt vom 25.<br />

Mai 1992 sowie in regionale Arbeitsbereiche. Der/die Leiter/in nimmt die Einteilung<br />

für die Einrichtung vor.<br />

§4 Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate<br />

Auf Wunsch erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine“ Teilnahmebescheinigung“<br />

oder ein „Zertifikat“ über den regelmäßigen Besuch von Kursen und Seminaren,<br />

wenn sie an mindestens 80% der erteilten Unterrichtsstunden teilgenommen<br />

haben. Die Kosten regelt die Gebührensatzung.<br />

§ 8 Rechtliche Verbindlichkeiten<br />

(1) Der Landrat vertritt die KVHS gerichtlich und außergerichtlich.<br />

(2) Bei Veranstaltungen in Räumen der KVHS ist die Hausordnung durch alle Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer zu beachten sowie den diesbezüglichen Anweisungen<br />

autorisierter Personen Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen in nicht KVHS-eigenen<br />

Räumen gilt die jeweilige Hausordnung des Gebäudeeigners bzw. des Trägers.<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung der Volkshochschulen Osterburg/Havelberg<br />

und Tangerhütte/Tangermünde vom 31.07.1995 tritt außer Kraft.<br />

<strong>Stendal</strong>, 01.06.2001<br />

Jörg Hellmuth, Landrat<br />

Auszug aus der Gebührensatzung<br />

o Schüler, Auszubildende und Studenten<br />

o Betroffene im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit<br />

einem Behinderungsgrad von mindestens 50<br />

o Für Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmergebühr durch Dritte erstattet<br />

bzw. teilweise erstattet wird, ist eine Gebührenermäßigung bzw.<br />

Gebührenbefreiung durch die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> <strong>Stendal</strong> ausgeschlossen.<br />

4. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Wohngeldgesetz können<br />

eine Ermäßigung von 50 % beantragen. Entsprechende Bescheide sind vorzulegen.<br />

5. Für Veranstaltungen nach § 4 dieser Satzung ist eine Gebührenermäßigung bzw.<br />

-befreiung ausgeschlossen.<br />

§ 6 Zahlungsweise/Zahlungspflicht<br />

1. Mit der verbindlichen Anmeldung sind die Teilnehmer/innen zur Zahlung der Teilnehmergebühr<br />

verpflichtet. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung des<br />

Gebührenbescheides zu entrichten.<br />

2. Die Zahlung der Teilnehmergebühren erfolgt in der Regel im bargeldlosen Überweisungsverfahren.<br />

3. Auf Antrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann bei langfristigen Kursen Ratenzahlung<br />

vereinbart werden. Die letzte Rate ist spätestens vier Wochen vor Ablauf<br />

des Kurses fällig.<br />

4. Bei Einzelveranstaltungen wird die Gebühr vor Veranstaltungsbeginn in bar beglichen.<br />

Die Bargeldkassierung erfolgt durch hauptberufliche Mitarbeiter oder Personen,<br />

die mittels einer Vereinbarung durch die KVHS beauftragt wurden.<br />

§ 7 Rückerstattung von Teilnehmergebühren<br />

1. Grundsätzlich werden Gebühren nur zurückgezahlt, wenn eine Veranstaltung aus<br />

Gründen, die die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> zu vertreten hat, durch den Leiter/die Leiterin<br />

abgesagt wird. Bei teilweise abgesagten Veranstaltungen erfolgt eine anteilige<br />

Rückzahlung.<br />

2. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit, Wohnortwechsel) ist unter Vorlage<br />

entsprechender schriftlicher Nachweise eine volle oder teilweise Erstattung der<br />

Teilnehmergebühren möglich.<br />

3. Ein Anspruch auf Rückzahlung erlischt mit Ablauf des jeweiligen Semesters/Halbjahres.<br />

4. Eine Rückzahlung kann nur gegen Vorlage des Zahlungsnachweises erfolgen.<br />

§ 8 Inkrafttreten<br />

Die 1. Änderung der Gebührensatzung tritt am 01. Juli 2005 in Kraft. Gleichzeitig<br />

treten die §§ 2 Abs. 4 und 5 Abs. 3 der Gebührensatzung der <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

<strong>Stendal</strong> vom 13. Juni 2001 außer Kraft. Die 2. Änderung der Gebührensatzung tritt<br />

am 04. April 2007 in Kraft. Die 3. Änderung der Gebührensatzung tritt am 1.08.2009<br />

in Kraft. Gleichzeitig treten die entsprechenden Angaben der Satzung vom 01.07.05<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Stendal</strong>, 23.04.2009<br />

Jörg Hellmuth, Landrat<br />

01.08.2011<br />

Haftung<br />

Bei Reisen, Fahrten, Besichtigungen und Tagungen in Zusammenarbeit mit anderen tritt die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> nur als Vermittler der bei der Durchführung in Anspruch<br />

genommenen Unternehmen und Personen auf und haftet nicht für etwaige Unglücksfälle, Beschädigungen, Verluste, Verspätungen und sonstige Unregelmäßigkeiten, insbesondere<br />

nicht für die Einhaltung vereinbarter Bedingungen durch die Vertragspartner. Die Haftung der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> für fremdes Verschulden wird außerdem nach §<br />

276 und § 278 BGB ausgeschlossen. Die Haftung der genannten Personen bleibt unberührt. Schadenfälle müssen umgehend der Hauptgeschäftsstelle gemeldet werden.<br />

Wichtiger Hinweis!<br />

Die in diesem Programmheft verwendeten Software-Bezeichnungen sowie die Markennamen der jeweiligen Firmen unterliegen im Allgemeinen warenzeichen-, marken- oder<br />

patentrechtlichen Bestimmungen. WINDOWS und MS-DOS sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation.<br />

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