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Anhang zur Weisung zuhanden der Schweizerischen ... - PostCom

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Postregulationsbehörde<br />

Autorité de régulation postale<br />

Autorità di regolazione postale<br />

PostReg<br />

<strong>Anhang</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Weisung</strong> <strong>zuhanden</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweizerischen</strong> Post zum Ausweis <strong>der</strong><br />

Kosten des Universaldienstes sowie zum Nachweis <strong>der</strong> Einhaltung<br />

des Quersubventionierungsverbotes<br />

Das optimale (betriebsnotwendige) Poststellennetz im Sinne <strong>der</strong> „<strong>Weisung</strong> <strong>zuhanden</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Schweizerischen</strong> Post zum Ausweis <strong>der</strong> Kosten des Universaldienstes sowie zum Nachweis<br />

<strong>der</strong> Einhaltung des Quersubventionierungsverbotes“ vom 7. Dezember 2004 besteht bis auf<br />

weiteres aus folgen<strong>der</strong> Zahl und Struktur von Poststellen im Sinne von Art. 1 lit. d Postverordnung:<br />

- Total 1'700 Poststellen, davon<br />

- 700 von <strong>der</strong> Post selbst betriebene Poststellen<br />

- 1’000 durch Dritte betriebene Poststellen (Agenturen)<br />

In diesem optimalen (betriebsnotwendigen) Poststellennetz befindet sich mindestens eine<br />

Poststelle im Sinne von Art. 1 lit. d Postverordnung in 1 :<br />

• je<strong>der</strong> schweizerischen Raumplanungsregion (gemäss ARE)<br />

• je<strong>der</strong> Gemeinde in alpinen Tourismuszentren (gemäss ARE)<br />

• jedem „peripheren Zentrum“ und jedem „peripheren Kleinzentrum“ des ländlichen Raums<br />

(> 2’000 Einwohner) (gemäss ARE)<br />

• je<strong>der</strong> Gemeinde des „peripheren ländlichen Raums“ (> 500 Einwohner) (gemäss ARE,<br />

ARE-Raumtypologie („Monitoring ländlicher Raum“ vom 2. August 2005)), in denen die<br />

Post bisher eine Poststelle unterhält.<br />

Die Post muss die Poststellen des optimalen (betriebsnotwendigen) Poststellennetzes in<br />

ihrem Rechnungswesen so auswählen, dass alle bestehenden, durch Dritte betriebenen<br />

Poststellen (Agenturen) darin enthalten sind und die oben beschriebenen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

erfüllt sind. Die weitere Auswahl soll anhand des von <strong>der</strong> Post angewendeten Verfahrens<br />

nach Durchschnittsrang (basierend auf <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> Transaktionen mit PostMail, Post-<br />

Logistics und PostFinance je Poststelle) erfolgen. Die Auswahl ist gegenüber dem Revisor<br />

und PostReg nachvollziehbar zu dokumentieren. Dabei ist für jeden Standort des optimalen<br />

(betriebsnotwendigen) Poststellennetzes anzugeben, ob er für den regulatorischen Ausweis<br />

als selbst betriebene o<strong>der</strong> als durch Dritte betriebene, bestehende bzw. fiktive Poststelle<br />

(Agentur) vorgesehen ist. Massgeben<strong>der</strong> Stichtag für die Bezeichnung des optimalen (betriebsnotwendigen)<br />

Poststellennetzes ist <strong>der</strong> 31.12. des Geschäftsjahres.<br />

1 Bei Mehrfachvertretung wird jeweils die anhand des Durchschnittskriteriums stärkste selbst betriebene<br />

Poststelle erfasst.


Zwecks Nachweis <strong>der</strong> Einhaltung des Quersubventionierungsverbots (Art. 18 Abs. 1 Postverordnung)<br />

hat die Post zu belegen, dass die Summe aller Transferpreise im Prozess "Annahme<br />

und Verkauf" mindestens den Vollkosten des optimalen (betriebsnotwendigen) Poststellennetzes<br />

entspricht und zusätzlich einen angemessenen Beitrag an die Restkosten des<br />

verbleibenden Poststellennetzes leistet.<br />

Der Infrastrukturbeitrag ist wie folgt zu ermitteln:<br />

1. Vollkosten des gesamten per Stichtag bestehenden Poststellennetzes auf <strong>der</strong> Basis des<br />

Prozesses "Annahme und Verkauf" 2 (geglie<strong>der</strong>t nach proportionalen Kosten 3 und Strukturkosten<br />

4 )<br />

2. abzüglich proportionale Kosten aller bestehenden Poststellen (gemäss Glie<strong>der</strong>ung unter<br />

Ziffer 1)<br />

3. abzüglich Strukturkosten <strong>der</strong><br />

- 700 mengenstärksten, von <strong>der</strong> Post selbst betriebenen Poststellen<br />

- bestehenden Agenturen<br />

- fiktiven Agenturen (1700 Poststellen abzüglich <strong>der</strong> 700 mengenstärksten, selbst betriebenen<br />

Poststellen und abzüglich <strong>der</strong> Anzahl per Stichtag bestehenden Agenturen). Die<br />

Strukturkosten <strong>der</strong> fiktiven Agenturen ergeben sich aus <strong>der</strong> Anzahl fiktiver Agenturen<br />

multipliziert mit den durchschnittlichen Strukturkosten pro bestehende Agentur.<br />

Postregulationsbehörde<br />

Der Leiter<br />

Martin Kaiser<br />

Bern, 20. Dezember 2007<br />

2 Beinhaltet alles exkl. Domizil- und Fachzustellung (geglie<strong>der</strong>t nach proportionalen Kosten und Strukturkosten<br />

ohne die Kosten <strong>der</strong> Domizil- und Fachzustellung).<br />

3 Proportionale Kosten sind Kosten, die entstehen, weil ein Produkt o<strong>der</strong> eine Dienstleistung erstellt<br />

wird. Sie werden auf <strong>der</strong> Basis von Arbeitsplänen o<strong>der</strong> Stücklisten je Kalkulationseinheit ermittelt<br />

(beispielsweise je Stück, je Kilogramm, je Stunde).<br />

4 Strukturkosten sind Kosten, die durch den organisatorischen Rahmen bzw. die Infrastruktur um das<br />

Produkt o<strong>der</strong> die Dienstleistung herum entstehen. Sie entstehen in einem bestimmten Zeitraum unabhängig<br />

<strong>der</strong> erstellten Leistung. Zu den Strukturkosten gehören auch die Overheadkosten des Prozesses<br />

Annahme und Verkauf. Diese werden über die Produkterechnung analog zu den übrigen<br />

Strukturkosten auf alle bestehenden Leistungen <strong>der</strong> Poststellen verteilt. Die Umlageschlüssel <strong>zur</strong><br />

Verteilung <strong>der</strong> Overheadkosten sind transparent auszuweisen.<br />

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