Compliance
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<strong>Compliance</strong> I Meinung<br />
Foto: Rawpixel / Fotolia.com<br />
kiert er eine außerordentliche Kündigung. Am 4. Juni<br />
2008 war der Whistleblower-Schutz Gegenstand<br />
einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Geplant<br />
war die Neufassung des § 612 a BGB (1) „Ist ein Arbeitnehmer<br />
auf Grund konkreter Anhaltspunkte<br />
der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen<br />
Tätigkeit gesetzliche Pflichten verletzt<br />
werden, kann er sich an den Arbeitgeber oder eine<br />
zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle<br />
wenden und Abhilfe verlangen. Kommt der Arbeitgeber<br />
dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht<br />
ausreichend nach, hat der Arbeitnehmer das Recht,<br />
sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu<br />
wenden.“<br />
Beamte haben es noch schwerer. Denn bei ihnen<br />
gibt es einige Unterschiede. Sie sind zwar unkündbar.<br />
Auf der anderen Seite sind ihnen Strafanzeigen<br />
verboten, außer, sie haben dafür die Genehmigung<br />
ihres Dienstherrn. Dies verbietet ihnen die Verschwiegenheitspflicht,<br />
die in § 37 des Beamtenstatusgesetzes<br />
geregelt ist. Verstoßen sie gegen § 37<br />
BeamtStG drohen Strafversetzung oder Frühverrentung.<br />
Da hat es Whistleblowing dann besonders<br />
schwer. Inzwischen hat sich das ein wenig geändert.<br />
Am 17. Juni 2008 wurde im Bundesgesetzblatt das<br />
neue Beamtenstatusgesetz veröffentlicht. Es gilt seit<br />
dem 1. April 2009 als Nachfolgegesetz zum Beamtenrechtsrahmengesetz.<br />
Darin ist eine Durchbrechung<br />
des Verschwiegenheitsgrundsatzes vorgesehen. Danach<br />
dürfen in Zukunft auch die Korruptionsstraftaten<br />
nach den §§ 331-337 Strafgesetzbuch direkt bei der<br />
Staatsanwaltschaft angezeigt werden.<br />
Was also benötigt <strong>Compliance</strong>,<br />
damit es wirklich funktioniert?<br />
Wenn Sie sich fragen, wie Sie <strong>Compliance</strong> am besten<br />
herstellen können, dann gibt es bei Entscheidungen<br />
fünf hilfreiche Fragen. Diese Fragen wurden<br />
im Laufe verschiedener Seminarprogramme<br />
bei der Siemens AG entwickelt und gehören heute<br />
zum Standard-Ausbildungsprogramm der Siemens<br />
AG:<br />
1. Ist es im Interesse des Unternehmens?<br />
2. Ist es im Einklang mit unseren Unternehmenswerten<br />
und meinen Werten?<br />
3. Ist es rechtmäßig?<br />
4. Ist es moralisch richtig?<br />
5. Ist es etwas, wofür ich bereit bin,<br />
Verantwortung zu übernehmen?<br />
Falls die Antwort „JA“ ist, dann sind Sie auf der<br />
sicheren Seite.<br />
Sie können sich ja auch einmal selbst abfragen.<br />
Das hilft auch compliant zu bleiben, vornehmlich<br />
dann, wenn es um Hospitality geht, um Vorteilsgewährung<br />
oder nur um eine höfliche Selbstverständlichkeit:<br />
1. Hätte ich den Vorteil auch bekommen,<br />
wenn ich kein Amtsträger wäre?<br />
2. Warum macht der Geber das?<br />
3. Hätte ich dasselbe für den Geber ohne<br />
Vorteil / ohne Aufmerksamkeit auch getan? l<br />
Umweltdialog.de<br />
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