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Compliance

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<strong>Compliance</strong> I Meinung<br />

Foto: Rawpixel / Fotolia.com<br />

kiert er eine außerordentliche Kündigung. Am 4. Juni<br />

2008 war der Whistleblower-Schutz Gegenstand<br />

einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Geplant<br />

war die Neufassung des § 612 a BGB (1) „Ist ein Arbeitnehmer<br />

auf Grund konkreter Anhaltspunkte<br />

der Auffassung, dass im Betrieb oder bei einer betrieblichen<br />

Tätigkeit gesetzliche Pflichten verletzt<br />

werden, kann er sich an den Arbeitgeber oder eine<br />

zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle<br />

wenden und Abhilfe verlangen. Kommt der Arbeitgeber<br />

dem Verlangen nach Abhilfe nicht oder nicht<br />

ausreichend nach, hat der Arbeitnehmer das Recht,<br />

sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu<br />

wenden.“<br />

Beamte haben es noch schwerer. Denn bei ihnen<br />

gibt es einige Unterschiede. Sie sind zwar unkündbar.<br />

Auf der anderen Seite sind ihnen Strafanzeigen<br />

verboten, außer, sie haben dafür die Genehmigung<br />

ihres Dienstherrn. Dies verbietet ihnen die Verschwiegenheitspflicht,<br />

die in § 37 des Beamtenstatusgesetzes<br />

geregelt ist. Verstoßen sie gegen § 37<br />

BeamtStG drohen Strafversetzung oder Frühverrentung.<br />

Da hat es Whistleblowing dann besonders<br />

schwer. Inzwischen hat sich das ein wenig geändert.<br />

Am 17. Juni 2008 wurde im Bundesgesetzblatt das<br />

neue Beamtenstatusgesetz veröffentlicht. Es gilt seit<br />

dem 1. April 2009 als Nachfolgegesetz zum Beamtenrechtsrahmengesetz.<br />

Darin ist eine Durchbrechung<br />

des Verschwiegenheitsgrundsatzes vorgesehen. Danach<br />

dürfen in Zukunft auch die Korruptionsstraftaten<br />

nach den §§ 331-337 Strafgesetzbuch direkt bei der<br />

Staatsanwaltschaft angezeigt werden.<br />

Was also benötigt <strong>Compliance</strong>,<br />

damit es wirklich funktioniert?<br />

Wenn Sie sich fragen, wie Sie <strong>Compliance</strong> am besten<br />

herstellen können, dann gibt es bei Entscheidungen<br />

fünf hilfreiche Fragen. Diese Fragen wurden<br />

im Laufe verschiedener Seminarprogramme<br />

bei der Siemens AG entwickelt und gehören heute<br />

zum Standard-Ausbildungsprogramm der Siemens<br />

AG:<br />

1. Ist es im Interesse des Unternehmens?<br />

2. Ist es im Einklang mit unseren Unternehmenswerten<br />

und meinen Werten?<br />

3. Ist es rechtmäßig?<br />

4. Ist es moralisch richtig?<br />

5. Ist es etwas, wofür ich bereit bin,<br />

Verantwortung zu übernehmen?<br />

Falls die Antwort „JA“ ist, dann sind Sie auf der<br />

sicheren Seite.<br />

Sie können sich ja auch einmal selbst abfragen.<br />

Das hilft auch compliant zu bleiben, vornehmlich<br />

dann, wenn es um Hospitality geht, um Vorteilsgewährung<br />

oder nur um eine höfliche Selbstverständlichkeit:<br />

1. Hätte ich den Vorteil auch bekommen,<br />

wenn ich kein Amtsträger wäre?<br />

2. Warum macht der Geber das?<br />

3. Hätte ich dasselbe für den Geber ohne<br />

Vorteil / ohne Aufmerksamkeit auch getan? l<br />

Umweltdialog.de<br />

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