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Kommunalwahl am 30. August 2009 in Witten Gemeinderatswahl

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H<strong>in</strong>weise zu Neuabgrenzungen von Wahl- und Stimmbezirken und zur Vergleichbarkeit<br />

mit vorangegangenen Wahlen<br />

Der Wahlausschuss der Stadt <strong>Witten</strong> beschloss <strong>am</strong> 19.6.2008 die Neue<strong>in</strong>teilung des<br />

Wahlgebietes (<strong>Witten</strong>) verbunden mit e<strong>in</strong>er Reduzierung von 26 auf nun 25 Wahlbezirke.<br />

Diese Reduzierung entspricht § 3 (2) a) des <strong>Kommunalwahl</strong>gesetzes (KWahlG) im Lande<br />

Nordrhe<strong>in</strong>- Westfalen, das für Geme<strong>in</strong>den über 50.000 aber nicht über 100.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />

25 Wahlbezirke mit 50 zu wählenden Vertretern vorsieht.<br />

Bei der E<strong>in</strong>teilung der Wahlbezirke wurde auf die Wahrung räumlicher Zus<strong>am</strong>menhänge<br />

gem. § 4 (2) KWahlG Rücksicht genommen. Dabei orientierte sich die Abgrenzung<br />

weitgehend an den Stadtteilgrenzen.<br />

Der Wahlbezirk 52 Rüd<strong>in</strong>ghausen- Süd wurde aufgelöst. Abschnitte des ehemaligen<br />

Wahlbezirks 52 s<strong>in</strong>d nun dem Wahlbezirk 45 Annen-Süd/ Borbach/ Holzstr./ Hohenste<strong>in</strong><br />

sowie dem Wahlbezirk 51 mit der neuen Bezeichnung Rüd<strong>in</strong>ghausen (statt bisher<br />

Rüd<strong>in</strong>ghausen- Nord) zugeordnet.<br />

Die Anzahl der Stimmbezirke (75) ist im Vergleich zur letzten Geme<strong>in</strong>deratswahl im Jahr<br />

2004 gleich geblieben. Aber auch hier wurden e<strong>in</strong>ige Neuabgrenzungen erforderlich.<br />

Wegen der Neuabgrenzung der Wahl- und Stimmbezirke im östlichen Stadtgebiet s<strong>in</strong>d<br />

Ergebnissvergleiche zu vorangegangenen Wahlen auf Wahl- und Stimmbezirksebene<br />

<strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t nur e<strong>in</strong>geschränkt möglich. So können die Wahlbezirke 43,45 und 51nicht mit<br />

vorangegangenen Wahlen verglichen werden (siehe hierzu Karte „Geme<strong>in</strong>dewahlbezirke“).<br />

Aus den genannten Gründen können auch die Ergebnisse der Stimmbezirke 4304 (Holzk<strong>am</strong>pschule),<br />

4501 (Friedenskirche), 5103 (Rüd<strong>in</strong>ghauser Schule) und 4503 (Geme<strong>in</strong>dehaus<br />

Schnee) nicht mit früheren Ergebnissen verglichen werden.<br />

E<strong>in</strong>e Ergebniserfassung auf Stadtteilebene kann nur annäherungsweise erfolgen, da e<strong>in</strong>ige<br />

Wahlbezirke auch Abschnitte benachbarter Stadtteile mit e<strong>in</strong>beziehen. Wie der Übersicht<br />

„Geme<strong>in</strong>dewahlbezirke“ (Seite 2) zu entnehmen ist, bef<strong>in</strong>den sich mehrere Wahlbezirke<br />

(Nr.15, 32, 41,43, 44,73) jeweils <strong>in</strong> zwei Stadtteilen.<br />

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