Elektronik Magazin - SPV Elektronik Vertriebsgesellschaft mbH
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33<br />
Weiterführende Literatur zu diesem Thema:<br />
Buske, Norbert:<br />
„Das Kriegsende in Demmin 1945.<br />
Berichte – Erinnerungen – Dokumente“<br />
herausgegeben von der:<br />
Landeszentrale für politische Bildung<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
... und nach dem Brand (Markt, Holstenstraße und Baustraße)<br />
Über die weite und ebene Landschaft<br />
ist vom Gutshaus Rustow aus der<br />
Demminer Dom zu sehen. An den Wochenenden<br />
ist er beleuchtet und<br />
strahlt kilometerweit über die friedliche<br />
Landschaft. Mögen wir alle und<br />
vor allem die verantwortlichen Politiker<br />
in unserem Land dafür Sorge tragen,<br />
dass nie wieder Krieg von diesem<br />
Boden ausgeht. Mögen sich alle Verantwortlichen<br />
in Politik und Gesellschaft<br />
auch nachhaltig darüber im<br />
Klaren sein, wenn sie über Auslandseinsätze<br />
unserer deutschen Soldaten<br />
entscheiden.<br />
Es folgt der Abdruck des Befehl des<br />
Kommandanten der Roten Armee Major<br />
Petrow:<br />
Demmin, den 23. Mai 1945<br />
Befehl des Kommandanten der Roten Armee<br />
in der Stadt Demmin Nr.1 1<br />
I.<br />
Seit 19. Mai 1945 bin ich als Kommandant<br />
der Stadt und des Kreises Demmin eingesetzt.<br />
Ich befehle:<br />
1. Der gesamte vom Hitlerregime geschaffene<br />
Staats- und Verwaltungsapparat<br />
ist aufgelöst. Alle nach dem 30.<br />
Januar 1933 erlassenen Gesetze sind<br />
außer Kraft gesetzt. Der neue Landrat<br />
des Kreises, Müller, und der neue Bürgermeister<br />
der Stadt Demmin, Harz,<br />
haben unverzüglich alle Akten und das<br />
Eigentum der Stadtverwaltung und der<br />
Kreisverwaltung zu übernehmen und<br />
treten sofort ihre Ämter an.<br />
2. Die sogenannte NSDAP und alle angeschlossenen<br />
Organisationen sind aufgelöst<br />
und als gesetzwidrig erklärt. Alle<br />
Leiter der Organisationen der NSDAP,<br />
SS, SA, HJ, des NSKK, des NS-Studentenbundes,<br />
NS-Beamtenbundes, NS-<br />
Lehrerbundes, NS Juristenbundes, BdM,<br />
NS-Frauenschaft u. a. haben sich sofort<br />
bei den Kommandanturen in Demmin,<br />
Jarmen, Borrentin, Altentreptow zwecks<br />
Registrierung zu melden. Unterlassung<br />
dieser Meldung wird als eine gegen die<br />
Rote Armee gerichtete feindliche Handlung<br />
geahndet, die gleichbedeutend mit<br />
Spionage und Sabotagetätigkeit ist.<br />
3. Alle Angehörigen, Angestellten und Beamten<br />
der SS, Gestapo, SA, Feldgendarmerie<br />
und alle Gliederungen der Polizei<br />
haben sich unverzüglich bei den<br />
oben genannten Kommandanturen spätestens<br />
bis zum 1. Juni zur Registrierung<br />
zu melden. Personen, die dieser<br />
Meldepflicht unterliegen und ihr nicht<br />
nachkommen, sind festzunehmen.<br />
4. Das Eigentum der oben genannten Partei<br />
und Staatsbehörden, namentlich Archive,<br />
Ausstattung, vorhandene Geldbeträge,<br />
sowie das persönliche Eigentum<br />
flüchtiger Leiter und Angehöriger<br />
dieser Organisationen wird beschlagnahmt.<br />
Personen, die versuchen, jegliche<br />
Art des obengenannten Eigentumes<br />
zu verstecken, zu vernichten oder<br />
sich anzueignen, werden mit aller Härte<br />
der Kriegsgesetze bestraft.<br />
5. Alle Angehörigen der Wehrmacht, der<br />
W.S.S., 2 des Volksturms, des Arbeitsdienstes,<br />
sowie der Organisation Todt<br />
haben sich unverzüglich bei den oben<br />
genannten Kommandanturen zur Registrierung<br />
zu melden. Wer sich dieser<br />
Meldepflicht zu entziehen versucht, wird<br />
als Spion und Saboteur mit allen sich<br />
daraus ergebenden Folgen behandelt.<br />
6. Alle Personen, die im Besitz von Feueroder<br />
blanken Waffen, Sprengstoff, sowie<br />
Sendeanlagen, Empfangsgeräten 3 ,<br />
Schreibmaschinen, Rechenmaschinen,<br />
Photoapparaten, Kinoapparaten und<br />
Filmen sind, haben die angeführten Gegenstände<br />
beiden oben genannten<br />
Kommandanturen unverzüglich abzugeben.<br />
(bis zum 1. Juni 1945) Herstellung,<br />
Aufbewahrung und Ankauf von<br />
Waffen aller Art, von Sprengstoff, Sende-<br />
und Empfangsgeräten werden<br />
nach den Kriegsgesetzen mit dem Tode<br />
bestraft.<br />
7. Alle Einwohner des Kreises und der<br />
Stadt Demmin sind verpflichtet zur Entlarvung<br />
aller Agenten des verbrecherischen<br />
Hitlerregimes und zur schnellen<br />
Beendigung der Unordnung in Deutschland<br />
beizutragen. Alle Personen, ohne<br />
Unterschied des Alters und Geschlechtes,<br />
die denjenigen, die gegen die unter<br />
Ziffer 1, 2, 3, 4, 5 und 6 angeführten Anordnungen<br />
verstoßen, Aufnahme gewähren,<br />
oder von denselben Kenntnis<br />
haben und keine Meldung erstatten,<br />
werden als Mittäter zur strengen Verantwortung<br />
gezogen. Bei Krankheit, Abwesenheit<br />
oder sonstigen Behinderungsfällen<br />
hat die Meldung der unter Ziffer 1-6<br />
angeführten Personen durch nächststehende<br />
Angehörige sofort zu erfolgen.<br />
II.<br />
1. Meine Anordnungen sind für die Bevölkerung<br />
bindend und gelten als Gesetz.<br />
Nichterfüllung meiner Anordnungen<br />
wird als gegen die Rote Armee gerichtete<br />
feindliche Handlung geahndet.<br />
2. Alle Arbeiter, Angestellte, Kaufleute, Gewerbetreibende,<br />
Landwirte, Bauern und<br />
Handwerker sind verpflichtet, auf ihrem<br />
Posten ihre Arbeit zu erfüllen. Leiter von<br />
Unternehmen, Privatfirmen, Werkstätten,<br />
Landwirtschaften usw. sind für Instandsetzungsarbeiten<br />
ihrer Betriebe,<br />
wenn sie zerstört sind, und für Fortsetzung<br />
der Arbeit verantwortlich. Ein Herumdrücken<br />
von der Arbeit und der gewohnten<br />
Beschäftigung wird als Sabotage<br />
betrachtet und entsprechend den<br />
Kriegsgesetzen bestraft. Das Eigentum<br />
derer, die sich der Spionage schuldig<br />
gemacht haben, wird beschlagnahmt.<br />
3. Die Ordnung der Lebensmittelversorgung<br />
und Lebensmittelzuteilung wird<br />
von der neuen Verwaltung des Kreises<br />
und der Stadt Demmin festgelegt. In<br />
Kreis und Stadt Demmin wird folgende<br />
Ordnung festgelegt: a) Das Verlassen<br />
der Wohnungen durch die Zivilbevölkerung<br />
ist von 8 -20 Uhr MEZ gestattet. 4 b)<br />
Es ist streng untersagt, Militär- und Zivilpersonen<br />
ohne Genehmigung des<br />
Ortskommandanten der Städte unseres<br />
Kreises Unterkunft zu gewähren. c) Personen,<br />
die den Anordnungen der oben<br />
angeführten Buchstaben a-c zuwiderhandeln,<br />
werden mit aller Strenge der<br />
Kriegsgesetze zur Verantwortung gezogen.<br />
4. Dieser Befehl gilt bis auf weitere Anordnungen<br />
als Gesetz.<br />
Der Kommandant des Kreises und der<br />
Stadt Demmin Major Petrow<br />
1) LHA 34, BI. 250 und 251. - Dieser Befehl wurde bereits - allerdings unvollständig - abgedruckt in: Befreiung und Neubeginn<br />
1945/46 - Dokumente und Materialien zum 30. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus - Dokumente zur revolutionären<br />
Umgestaltung im Gebiet des Bezirkes Neubrandenburg. Ausgewählt und bearbeitet von Siegfried Kuntsche. Herausgegeben<br />
von der Bezirksleitung der SED, Bezirkskommission zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung, in Verbindung<br />
mit dem Staatsarchiv Schwerin. (1975), 5. 11, Nr. 9 - Die strengen Strafbestimmungen unter 2., 7. und am Schluss<br />
des Befehls wurden nicht mit abgedruckt.<br />
2) Gemeint ist die Waffen-SS.<br />
3) Alle Radiogeräte gehörten zu den abzuliefernden Empfangsgeräten. Die Blockwarte der NSDAP hatten bereits im Januar 1945<br />
den Auftrag gehabt, alle Radiogeräte einzusammeln, angeblich um ªStrom zu sparen´. 1936 gab es in Demmin 3.611 Rundfunkhörer.<br />
4) Mit dem Befehl Nr. 18 des Militärkommandanten Petrow vom 12. Juni 1945 wurde die Ausgehzeit von 6 bis 22 Uhr mitteleuropäischer<br />
Zeit verlängert. - Eine Ausnahmegenehmigung für die Weihnachtszeit wurde von Petrow am 20. Dezember 1945<br />
mit dem Befehl Nr. 55 erteilt: ªIndem die Erfüllung der religiösen Sitten durch die örtliche Bevölkerung zur Nachtzeit in Zusammenhang<br />
mit Weihnachten berücksichtigt wird, befehle ich: Vom 15. 12. bis zum 2. 1. 1946 einschließlich gestatte ich<br />
der örtlichen Bevölkerung in dem mir anvertrauten Kreis das ungehinderte Passieren tags und nachts. Ebenso tags und nachts<br />
lasse ich die Tätigkeit von Theatern, Varietes und anderen Geselligkeitsabenden zu.´ Unmittelbar darauf wurden alle Ausgangsbeschränkungen<br />
für die Bevölkerung aufgehoben. (LHA 50).<br />
Der Abdruck der Fotos und der Textpassage „Befehl des Kommandanten der Roten Armee in der Stadt Demmin“ erfolgte mit<br />
freundlicher Genehmigung des Kreisheimatmuseums in Demmin v. 21.4.2008.<br />
Beck <strong>Elektronik</strong> <strong>Magazin</strong> November 2008