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11,03 MB - Wenns

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INFORMATIONSBLATT DER GEMEINDE WENNS 8<br />

Zu Tagesordnungspunkt 6.:<br />

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 64 Abs. 1 u. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr.<br />

27, in Verbindung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, den Entwurf der ersten<br />

Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde <strong>Wenns</strong> während sechs Wochen, zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme im Gemeindeamt <strong>Wenns</strong>, aufzulegen.<br />

Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.<br />

Darstellung des wesentlichen Inhalts (§ 6 Abs. 4 lit. a TUP):<br />

Gemäß § 31a TROG 2006 hat die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem<br />

Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschreibung<br />

hat für das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren<br />

auszurichten.<br />

Der vom Raumplaner Fa. PlanAlp, Innsbruck, ausgearbeitete Entwurf, vom <strong>11</strong>.10.2010 enthält die gemäß § 31<br />

TROG 2006 in Verbindung mit den betroffenen Durchführungsverordnungen geforderten Inhalte.<br />

Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6 Abs. 4 lit. b TUP):<br />

Die 6-wöchige Auflage erfolgt vom 18.10.2010 bis einschließlich 29.<strong>11</strong>.2010<br />

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und<br />

Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt<br />

<strong>Wenns</strong> zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter einzusehen.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 7. (Zusatzpunkt 1):<br />

Der Gemeinderat gibt einstimmig die Zustimmung zur Leitungsverlegung auf Gst.Nr. 3058/3 (Agrargemeinschaft<br />

<strong>Wenns</strong>) durch die TIWAG.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 7. (Zusatzpunkt 2):<br />

Der Gemeinderat gibt einstimmig die Zustimmung zum Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Gst.Nr.<br />

4345/1 (Agrargemeinschaft <strong>Wenns</strong>).<br />

Zu Tagesordnungspunkt 7. (Zusatzpunkt 3):<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Herrn Schöpf Andreas, Geschäftsstelle „Blumen Andy“ einen weiteren<br />

Abstellplatz in der gemeindeeigenen Tiefgarage zu einem Quadratmeterpreis von EUR 6,00 (+ Indexanpassung)<br />

pro Monat auf die Dauer des bestehenden Mietvertrages zu vermieten.<br />

Die Errichtung der Mauer erfolgt auf Kosten der Gemeinde <strong>Wenns</strong>.<br />

Erste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

Das örtliche Raumordnungskonzept ist jeweils auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren ausgerichtet,<br />

weshalb in unserer Gemeinde im Jahre 2010 die Fortschreibung erfolgt. Die in einem Raumordnungskonzept<br />

vorgesehenen Nutzungsausweisungen sind den tatsächlichen Entwicklungen und Bedürfnissen anzupassen.<br />

Die Fortschreibung besteht damit nicht in einer bloßen Verlängerung der Geltungsdauer, sondern in<br />

der inhaltlichen Änderung des Raumordnungskonzeptes für den nächsten Planungszeitraum von 10 Jahren.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Wenns</strong> hat in seiner Sitzung vom <strong>11</strong>.10.2010 beschlossen, entsprechend<br />

den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz<br />

den Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde <strong>Wenns</strong><br />

während sechs Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt <strong>Wenns</strong> aufzulegen. Die 6-wöchige<br />

Auflage erfolgte vom 18.10.2010 bis einschließlich 29.<strong>11</strong>.2010. Innerhalb der Auflagefrist erfolgte eine<br />

öffentliche Gemeindeversammlung mit anschließendem Planertag, bei dem interessierte Gemeindebürger<br />

ihre Anliegen vorbringen konnten.<br />

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und<br />

Umweltbericht – lagen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt<br />

<strong>Wenns</strong> zur Einsichtnahme auf und waren im Internet unter www.wenns.tirol.gv.at einzusehen.<br />

In der KW 49 (der genaue Termin war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt) erfolgt die Beschlussfassung<br />

für die 2. Auflage, bei der sämtliche eingebrachten Stellungnahmen behandelt bzw. nach positiver

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