PERIPHERIE - JPBerlin
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76 Christiane Gerstetter & Gregor Kaiser<br />
Projekt war die geplante, aber einstweilen gescheiterte Richtlinie zu Patenten auf<br />
Software, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.<br />
Patente auf Software und ihre Ausdehnung innerhalb der EU<br />
In Europa und Deutschland war die Patentierung von Software lange Zeit nicht<br />
möglich. Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) schreibt in § 52 Abs. 2c<br />
fest, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar sind. Dies<br />
gilt nur, wenn für Programme „als solche“ Patentschutz beantragt wird (§ 52<br />
Abs. 3). 25 Es gibt Schätzungen, dass seit 1998 im Widerspruch zum geltenden<br />
Recht vom Europäischen Patentamt (EPA) bis zu 30.000 Patente auf Software<br />
und Geschäftsmethoden erteilt wurden (Bödeker u.a. 2005: 50; c‘t 2004). Selbst<br />
Patentrechtsbefürworter gestehen ein, dass nach derzeit gängiger Praxis relativ<br />
„unkoordiniert“ Softwarepatente durch das EPA und das Deutsche Patent- und<br />
Markenamt erteilt werden (Moritz & Brachmann 2005).<br />
2002 legte die Kommission der EU die Richtlinie zur Patentierung computerimplementierter<br />
Erfindungen (Softwarepatent-Richtlinie) vor (Kommission 2002).<br />
Durch die Schaffung des Begriffs „computerimplementierte Erfindung“ wird darin<br />
versucht, eine Argumentationskette aufzubauen, die den im EPÜ enthaltenen<br />
Ausschluss von Software von der Patentierbarkeit überwindet. 26 Nach einmaliger<br />
Verschiebung der 1. Lesung äußerte das Europäische Parlament im Herbst<br />
2003 große Bedenken und schränkte in klarstellenden Ergänzungen den Anwendungsbereich<br />
von Softwarepatenten erheblich ein. 27 Der Einigungsvorschlag der<br />
EU-Kommission vom 18. 5. 2004 sah diese Einschränkungen jedoch größtenteils<br />
nicht mehr vor.<br />
Mit großer Mehrheit lehnte daraufhin das Europäische Parlament in 2. Lesung<br />
am 6. 7. 2005 die Richtlinie ab. Georg Greve, Präsident der Free Software<br />
Foundation Europe (FSFE) meinte dazu: „Das war eine starke Entscheidung gegen<br />
die Patentierung von Software“ (zit. in Hermann 2005). Letztendlich stimmten<br />
auch die eigentlichen Befürworter des Kommissionsentwurfs, wie die Europäische<br />
Volkspartei, gegen die Vorlage, um die Tür für Softwarepatente nicht<br />
völlig zufallen zu lassen. Denn eine Abstimmung über die mehr als 200 Änderungsanträge<br />
(Rocard 2005) hätte die Option eröffnet, Softwarepatente völlig<br />
auszuschließen. Michael Kofler analysiert in seinem Editorial des Magazins für<br />
professionelle Informationstechnik:<br />
„Das Votum war ein Lebenszeichen des EU-Parlaments und teilweise ein taktisches<br />
Manöver: lieber ein (vorläufiges) Scheitern in Kauf nehmen, als das Risiko<br />
eingehen, auf Softwarepatente ganz verzichten zu müssen. Es war aber keine generelle<br />
Absage an Softwarepatente (Kofler 2005).