17.11.2012 Aufrufe

PERIPHERIE - JPBerlin

PERIPHERIE - JPBerlin

PERIPHERIE - JPBerlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

76 Christiane Gerstetter & Gregor Kaiser<br />

Projekt war die geplante, aber einstweilen gescheiterte Richtlinie zu Patenten auf<br />

Software, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.<br />

Patente auf Software und ihre Ausdehnung innerhalb der EU<br />

In Europa und Deutschland war die Patentierung von Software lange Zeit nicht<br />

möglich. Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) schreibt in § 52 Abs. 2c<br />

fest, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar sind. Dies<br />

gilt nur, wenn für Programme „als solche“ Patentschutz beantragt wird (§ 52<br />

Abs. 3). 25 Es gibt Schätzungen, dass seit 1998 im Widerspruch zum geltenden<br />

Recht vom Europäischen Patentamt (EPA) bis zu 30.000 Patente auf Software<br />

und Geschäftsmethoden erteilt wurden (Bödeker u.a. 2005: 50; c‘t 2004). Selbst<br />

Patentrechtsbefürworter gestehen ein, dass nach derzeit gängiger Praxis relativ<br />

„unkoordiniert“ Softwarepatente durch das EPA und das Deutsche Patent- und<br />

Markenamt erteilt werden (Moritz & Brachmann 2005).<br />

2002 legte die Kommission der EU die Richtlinie zur Patentierung computerimplementierter<br />

Erfindungen (Softwarepatent-Richtlinie) vor (Kommission 2002).<br />

Durch die Schaffung des Begriffs „computerimplementierte Erfindung“ wird darin<br />

versucht, eine Argumentationskette aufzubauen, die den im EPÜ enthaltenen<br />

Ausschluss von Software von der Patentierbarkeit überwindet. 26 Nach einmaliger<br />

Verschiebung der 1. Lesung äußerte das Europäische Parlament im Herbst<br />

2003 große Bedenken und schränkte in klarstellenden Ergänzungen den Anwendungsbereich<br />

von Softwarepatenten erheblich ein. 27 Der Einigungsvorschlag der<br />

EU-Kommission vom 18. 5. 2004 sah diese Einschränkungen jedoch größtenteils<br />

nicht mehr vor.<br />

Mit großer Mehrheit lehnte daraufhin das Europäische Parlament in 2. Lesung<br />

am 6. 7. 2005 die Richtlinie ab. Georg Greve, Präsident der Free Software<br />

Foundation Europe (FSFE) meinte dazu: „Das war eine starke Entscheidung gegen<br />

die Patentierung von Software“ (zit. in Hermann 2005). Letztendlich stimmten<br />

auch die eigentlichen Befürworter des Kommissionsentwurfs, wie die Europäische<br />

Volkspartei, gegen die Vorlage, um die Tür für Softwarepatente nicht<br />

völlig zufallen zu lassen. Denn eine Abstimmung über die mehr als 200 Änderungsanträge<br />

(Rocard 2005) hätte die Option eröffnet, Softwarepatente völlig<br />

auszuschließen. Michael Kofler analysiert in seinem Editorial des Magazins für<br />

professionelle Informationstechnik:<br />

„Das Votum war ein Lebenszeichen des EU-Parlaments und teilweise ein taktisches<br />

Manöver: lieber ein (vorläufiges) Scheitern in Kauf nehmen, als das Risiko<br />

eingehen, auf Softwarepatente ganz verzichten zu müssen. Es war aber keine generelle<br />

Absage an Softwarepatente (Kofler 2005).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!