Erläuterungsbericht - Brenzikofen
Erläuterungsbericht - Brenzikofen
Erläuterungsbericht - Brenzikofen
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Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Revision der Ortsplanung<br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Öffentliche Auflage<br />
5. August 2013<br />
BOENZLI, KILCHHOFER & PARTNER, 3000 BERN 22
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. EINLEITUNG ............................................................................................................................................................................... 3<br />
2. KOMMUNALE RAHMENBEDINGUNGEN ORTSPLANUNG ..................................................................................................... 4<br />
2.1 DIE GEMEINDE BRENZIKOFEN IN ZAHLEN ...................................................................................................................................................................... 4<br />
2.2 DIE BEURTEILUNG DER GEMEINDEINFRASTRUKTUR ................................................................................................................................................... 8<br />
3. ÜBERGEORDNETE RAHMENBEDINGUNGEN (KANTON BERN) ......................................................................................... 10<br />
3.1 ERSCHLIESSUNGSGÜTEKLASSEN ÖFFENTLICHER VERKEHR (ÖV)......................................................................................................................... 10<br />
3.2 FRUCHTFOLGEFLÄCHEN ................................................................................................................................................................................................. 11<br />
3.3 STREUSIEDLUNGSGEBIET ............................................................................................................................................................................................... 12<br />
3.4 BAULANDBEDARF ............................................................................................................................................................................................................. 12<br />
3.5 BERÜCKSICHTIGUNG GEFAHRENKARTE ...................................................................................................................................................................... 14<br />
4. BESTEHENDE KOMMUNALE RICHTPLANUNGEN ............................................................................................................... 15<br />
4.1 SIEDLUNGSRICHTPLAN .................................................................................................................................................................................................... 15<br />
4.2 VERKEHRSRICHTPLAN ..................................................................................................................................................................................................... 15<br />
4.3 INVENTAR DER SCHÜTZENSWERTEN NATUR- UND LANDSCHAFTSOBJEKTE ....................................................................................................... 15<br />
5. PLANUNGSZIELE ..................................................................................................................................................................... 16<br />
6. PLANUNGSINSTRUMENTE ..................................................................................................................................................... 17<br />
6.1 ZONENPLAN (BAUGEBIETE) ............................................................................................................................................................................................ 17<br />
6.2 BEURTEILUNG BAULANDRESERVEN IN GEFAHRENGEBIETEN................................................................................................................................. 20<br />
6.3 SCHUTZZONENPLAN UND ZONENPLAN NATURGEFAHREN ...................................................................................................................................... 21<br />
6.4 BAUREGLEMENT ............................................................................................................................................................................................................... 25<br />
7. BEURTEILUNG DER REVISION DER ORTSPLANUNG NACH ART. 47 RPV ........................................................................ 27<br />
7.1 SIEDLUNG ........................................................................................................................................................................................................................... 27<br />
7.2 INFRASTRUKTUR UND WIRTSCHAFT ............................................................................................................................................................................. 28<br />
7.3 UMWELT .............................................................................................................................................................................................................................. 29<br />
8. VERFAHREN ............................................................................................................................................................................. 32<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 2 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
1. EINLEITUNG<br />
Die bestehende Ortsplanung wurde 1996 genehmigt. Seither wurden einige kleinere Zonenplan- und Baureglementsänderungen<br />
vorgenommen. Gemäss kantonalem Richtplan kann eine Revision der Ortsplanung nach 8 bis 10 Jahren<br />
durchgeführt werden. In <strong>Brenzikofen</strong> ist deshalb eine Überarbeitung der Ortsplanung angezeigt.<br />
Die Gemeinde weist heute fast keine Baulandreserven mehr auf. Gemäss kantonalem Richtplan steht der Gemeinde<br />
ein Baulandkontingent von 1.2 ha für die Revision zur Verfügung. Da in <strong>Brenzikofen</strong> die Baulandreserven nahezu<br />
aufgebraucht sind, könnte die Gemeinde nahezu das volle Kontingent für Neueinzonungen ausschöpfen. Im Rahmen<br />
einer Umfrage des Gemeinderates zu Einzonungsabsichten haben zwei Grundeigentümer Einzonungsgesuche gestellt,<br />
welche im Rahmen der Ortsplanungsrevision zu prüfen sein werden. Im Zentrum soll das Entwicklungsziel des<br />
massvollen Wachstums stehen.<br />
Nebst der Thematik der Einzonungen steht auch die Integration der genehmigten Gefahrenkarte an. <strong>Brenzikofen</strong> ist<br />
diesbezüglich von Gesetzes wegen verpflichtet, die Gefahrenkarte innert zwei Jahren nach deren Anerkennung in<br />
die Ortsplanung umzusetzen.<br />
Im Rahmen der oben erwähnten Aufgaben bietet die Revision weiter die Gelegenheit, die gültige Ortsplanung auf ihre<br />
Aktualität und ihre Handhabung zu überprüfen und mit neuen Bestimmungen des übergeordneten Rechts zu ergänzen.<br />
Das Ziel dabei ist, aktuelle und anwendungsfreundliche Planungsinstrumente der Ortsplanung zu erarbeiten.<br />
Der vorliegende Bericht erläutert die Ausgangslage, die Planungsziele und schliesslich, wie die Ziele in den verschiedenen<br />
Planungsinstrumenten umgesetzt werden. Anschliessend werden die Umsetzungsmassnahmen im Hinblick<br />
auf die kommunalen Ziele beurteilt. Es wird zudem aufgezeigt, wie die revidierten Planungsinstrumente die<br />
raumplanerischen Interessen innerhalb der übergeordneten Rechts- und Planungsgrundlagen und der Umweltschutzgesetzgebung<br />
wahrnehmen.<br />
Der Erläuterungsbericht ist gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) zwingender Bestandteil jeder Planung.<br />
Nebst der Nachvollziehbarkeit für die kantonalen Behörden dient der Bericht als Wissenstransfer für nachfolgende<br />
Gemeindebehörden. Für die Bevölkerung stellt er eine unverzichtbare Grundlage für die Mitwirkung und die<br />
Beschlussfassung dar.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 3 05.08.2013
Anzahl Einwohner<br />
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
2. KOMMUNALE RAHMENBEDINGUNGEN ORTSPLANUNG<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
2.1 DIE GEMEINDE BRENZIKOFEN IN ZAHLEN<br />
Die statistische Auswertung zeigt auf, welche Strukturen <strong>Brenzikofen</strong> bezüglich Bevölkerung, Wirtschaft, Mobilität<br />
und Wohnen aufweist. Es wird grundsätzlich die Entwicklung in der Vergangenheit bis zur Gegenwart aufgezeigt.<br />
Damit werden Tendenzen und Trends sichtbar. Sämtliche Zahlen stammen vom Bundesamt für Statistik und vom<br />
Amt für Gemeinden und Raumordnung.<br />
Wohnbevölkerung <strong>Brenzikofen</strong> 1900-2008<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010<br />
Reihe1 392 332 341 354 357 342 344 328 328 491 499 530<br />
Die Bevölkerung nahm zwischen 1900 und 1980 stetig leicht ab. In den 80er-Jahren fand ein starkes Bevölkerungswachstum<br />
statt. In einem Jahrzehnt nahm die Bevölkerung um 50 % zu. Dieses starke Wachstum kann auf die vorletzte<br />
Ortsplanung (1979) zurückgeführt werden. Die damals beschlossenen Entwicklungsmassnahmen hatten einen<br />
direkten Einfluss auf die Zunahme der Bevölkerung. Ein weiterer Wachstumsschub fand zwischen 2000 und 2010<br />
statt.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 4 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Altersstruktur<br />
Die Bevölkerungsstruktur von <strong>Brenzikofen</strong> im Jahre 2000 (Volkszählung) weist im Vergleich zum Schweizerischen<br />
Durchschnitt markante Unterschiede auf. So sind die Kinder und Jugendlichen (Mädchen und Knaben zusammen<br />
genommen) in <strong>Brenzikofen</strong> stark vertreten. Dies trifft auch für die 30 bis 35- und 40 bis 50-Jährigen zu. Dagegen<br />
sind die Generationen 20 bis 30 und 50 bis 65 untervertreten.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 5 05.08.2013
Anzahl Erwerbstätige<br />
Anzahl Beschäftigte<br />
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Wirtschaftsstruktur <strong>Brenzikofen</strong><br />
Revision der Ortsplanung<br />
Arbeitsplatzentwicklung<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Die Grafik zeigt die Arbeitsplätze in <strong>Brenzikofen</strong><br />
nach Sektoren (Landwirtschaft, Gewerbe und<br />
Dienstleistung) aufgeteilt. Gesamthaft gesehen<br />
nahm die Zahl der Arbeitsplätze in <strong>Brenzikofen</strong><br />
seit 2001 ab. Der Dienstleistungssektor verzeichnet<br />
die grössten Arbeitsplatzverluste.<br />
Pendlerbilanz<br />
0<br />
2001 2005 2008<br />
Landwirtschaft 29 22 25<br />
Gewerbe 16 11 12<br />
Dienstleistung 95 76<br />
Pendlerbewegungen <strong>Brenzikofen</strong><br />
81<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
1990 2000<br />
Erwerbstätige Einwohner 227 263<br />
Wegpendler 165 199<br />
Zupendler 51 82<br />
Wohnen und Arbeiten in <strong>Brenzikofen</strong> 62 64<br />
In <strong>Brenzikofen</strong> kann man zwischen 1990 und<br />
2000 sowohl bei den Wegpendlern als auch bei<br />
den Zupendlern eine Zunahme feststellen. Die<br />
Zahl der Bewohner und Bewohnerinnen von<br />
<strong>Brenzikofen</strong>, die in der Gemeinde arbeiten,<br />
blieb konstant.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 6 05.08.2013
Anzahl Wohnungen<br />
Anzahl Betriebe<br />
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Landwirtschaft<br />
Wohnproduktion<br />
Grösse Landwirtschaftsbetriebe 1975-2009 in <strong>Brenzikofen</strong><br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
1975 1980 1985 1990 2000 2005 2009<br />
0-5 ha 6 5 8 6 2 0 1<br />
5-10 ha 8 6 6 5 4 4 4<br />
10-20 ha 6 4 3 6 5 5 5<br />
20+ ha 1 0 0 0 0 0 0<br />
Total 21 15 17 17 11 9 10<br />
Wohnproduktion nach Wohnungsgrösse <strong>Brenzikofen</strong><br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
1995-1999 2000-2004 2005-2008<br />
5 u.m. Zimmer 14 4<br />
3+4-Zimmer 3 0 2<br />
1+2-Zimmer 0 0 0<br />
Total 3 14 6<br />
Davon EFH 1 10 6<br />
16<br />
15<br />
14<br />
13<br />
12<br />
11<br />
10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Seit 1975 nahm die Anzahl Betriebe in allen<br />
Grössenkategorien kontinuierlich ab.<br />
Von den einst 21 Betrieben 1975 gab es 2009<br />
noch 10 Betriebe. Die Zahl der Betriebe zwischen<br />
10 und 20 ha blieb nahezu stabil. Die<br />
grösste Abnahme fand bei den Kleinbetrieben<br />
statt.<br />
Die Darstellung der Wohnproduktion der letzten<br />
rund 15 Jahre zeigt, dass vor allem zwischen<br />
2000 und 2004 gebaut wurde. Dabei wurden<br />
seit 1995 vorwiegend Einfamilienhäuser erstellt.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 7 05.08.2013
Einwohner pro Wohnung<br />
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Wohnungsbelegung<br />
Wohnungsbelegungsdichte<br />
3.1<br />
2.9<br />
2.7<br />
2.5<br />
2.3<br />
2.1<br />
1.9<br />
1.7<br />
1.5<br />
1980 1990 2000 in 15 Jahren<br />
<strong>Brenzikofen</strong> 3 2.88 2.61 2.41<br />
Kanton Bern 2000 2.27<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Der Wohnquotient gibt an, wie viele Personen<br />
in einer Wohnung leben. Die sinkende Tendenz,<br />
wie sie in der Grafik gut sichtbar ist, zeigt<br />
<strong>Brenzikofen</strong><br />
einen gesamtschweizerischen Trend: Die Wohnungsbelegungsdichte<br />
Kanton Bern 2000<br />
pro Wohnung nimmt<br />
kontinuierlich ab. Im Vergleich zum kantonalen<br />
Durchschnitt weist <strong>Brenzikofen</strong> eine relativ hohe<br />
Wohnungsbelegungsdichte auf.<br />
Gemäss der Prognose des Amtes für Gemeinden<br />
und Raumordnung (AGR) wird der<br />
Wohnquotient im Jahre 2015 bei 2.41 % liegen.<br />
Abwasser<br />
2.2 DIE BEURTEILUNG DER GEMEINDEINFRASTRUKTUR<br />
<strong>Brenzikofen</strong> ist der ARA Unteres Kiesental in Kiesen angeschlossen, und zwar als Mitglied im entsprechenden Gemeindeverband.<br />
Zurzeit wird die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) ausgearbeitet.<br />
Wasser <strong>Brenzikofen</strong> ist Mitglied im Gemeindeverband Wasserversorgung Blattenheid und bezieht sein Wasser zu ca. 95 %<br />
aus Stockhorn-Quellwasser und ca. 5 % aus dem Pumpwerk. Ende 2013 wird die Ausarbeitung des Generellen<br />
Wasserplans (GWP) abgeschlossen sein.<br />
Schulraum<br />
Feuerwehr<br />
1996 wurde das neue Schulhaus eingeweiht, welches zusammen mit dem alten Schulhaus von 1932 genügend<br />
Schulraum bietet. Die Gemeinden Herbligen und <strong>Brenzikofen</strong> arbeiten im Schulwesen eng zusammen:<br />
- der Kindergarten wird in Herbligen geführt;<br />
- 1. – 6. Klassen werden je nach Schülerzahl pro Gemeinde in <strong>Brenzikofen</strong> oder Herbligen geführt;<br />
- 7. – 9. Klassen werden in <strong>Brenzikofen</strong> geführt;<br />
- Sekundarschüler gehen in Oberdiessbach zur Schule (Sekundarschulverband Oberdiessbach).<br />
Ab 2010 besteht mit der Nachbargemeinde Heimberg eine Zusammenarbeit. <strong>Brenzikofen</strong> wurde als Löschzug 3 in<br />
die Feuerwehr Heimberg integriert. Neu ist also die Feuerwehr Heimberg für <strong>Brenzikofen</strong> zuständig.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 8 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Strassennetz<br />
Vereine, Jugend, Senioren<br />
Wasserbau, Hochwasserschutz<br />
Energieversorgung<br />
<strong>Brenzikofen</strong> verfügt über keine Staatsstrasse. Dies ist auch der Grund, weshalb der Kanton seinerzeit einen Zubringerdienst<br />
nach <strong>Brenzikofen</strong> genehmigt hat, d.h. <strong>Brenzikofen</strong> kann nur über Zubringerstrassen erreicht werden, was<br />
den Durchgangsverkehr minimiert. Das Strassennetz ist im Moment in genügend gutem Zustand, Belagsreparaturen<br />
stehen jedoch an.<br />
Folgende Vereine gibt es in <strong>Brenzikofen</strong>:<br />
- Deltateam Falkenfluh<br />
- Gemeinnütziger Frauenverein<br />
- Ortsverein<br />
- Platzgerklub<br />
- Schützengesellschaft<br />
Der Männerchor wurde auf Ende 2010 mangels Mitglieder aufgelöst. Ansonsten wird das Vereinsleben gerne gepflegt,<br />
wobei das Angebot für die Jungen nicht gross ist. Die Schützengesellschaft bietet Jungschützenkurse an, viele<br />
Jugendliche besuchen das Fussballtraining in den Gemeinden Heimberg und Oberdiessbach. Jugendlokale sind<br />
keine vorhanden.<br />
Bei den Senioren besteht ein Altersleitbild, welches durch den Regionalen Sozialdienst Oberdiessbach 2005 ausgearbeitet<br />
wurde. Auch der Gemeinnützige Frauenverein kümmert sich mit Altersnachmittagen, Seniorenreise, Altersweihnacht<br />
u.v.m. um die ältere Bevölkerung. Zusätzlich findet am Donnerstagnachmittag ein Altersturnen im Saal<br />
des Restaurants Bahnhof statt, welches durch „Pro Senectute“ organisiert wird.<br />
Die Rotache wurde in den letzten Jahrzehnten einige Male zum reissenden Bach. Am meisten Verwüstungen richtete<br />
ein Unwetter 1994 an, bei welchem die Rotache viel Schwemmholz und Schutt mitführte und so den nahegelegenen<br />
Campingplatz überflutete und Wohnwagen mitriss. Auch der Grabebach verursachte verschiedentlich Schäden,<br />
starke Gewitter haben auch die Bleikenstrasse ins Rutschen gebracht.<br />
Die Energieversorgung wird durch die BKW Energie AG gewährleistet.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 9 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
3. ÜBERGEORDNETE RAHMENBEDINGUNGEN (KANTON BERN)<br />
3.1 ERSCHLIESSUNGSGÜTEKLASSEN ÖFFENTLICHER VERKEHR (ÖV)<br />
• <strong>Brenzikofen</strong> liegt an der Bahnlinie Konolfingen-Thun.<br />
• Der Kanton gibt vor, dass Neubaugebiete ausreichend mit öV erschlossen sein müssen (Vorgabe öV-<br />
Erschliessungsgüteklassen A-F). Dabei sind die Taktfrequenz und das Einzugsgebiet der einzelnen Haltestellen<br />
massgebend. D. h., je öfters eine Haltestelle bedient wird, desto höher ist die Erschliessungsgüte.<br />
In der Regel gelten die nachfolgenden Anforderungen an die öV-Erschliessung von Neueinzonungen:<br />
• 80 % der Neueinzonungen sind mit dem öV erschlossen (gemäss Erschliessungsgüteklassen)<br />
• Minimalanforderung: Erschliessungsgüteklasse F<br />
• Einzonungen von Arealen grösser 1 ha minimal Erschliessungsgüteklasse D<br />
• Einzonungen von Arealen grösser 0.5 bis 1 ha minimal Erschliessungsgüteklasse E<br />
• Das Schliessen von Baulücken sowie die Arrondierung des Siedlungsrandes sind zulässig, auch wenn keine<br />
ausreichende öV-Erschliessung vorhanden ist.<br />
• Der Mindestbedarf (0.5 ha) sowie 20% der Neueinzonungen müssen nicht mit dem öV erschlossen sein.<br />
Das nordwestliche Siedlungsgebiet der Gemeinde<br />
ist sehr gut mit dem öffentlichen<br />
Verkehr erschlossen. Das Erschliessungsgebiet<br />
E reicht bis an die beiden anderen<br />
Baugebiete. Aus Sicht der öV-Erschliessung<br />
hat die zukünftige Bauentwicklung innerhalb<br />
der erschlossenen Gebiete stattzufinden.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 10 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Fruchtfolgeflächen<br />
3.2 FRUCHTFOLGEFLÄCHEN<br />
Neueinzonungen führen in der Regel zu Verlust von unbebautem, vorwiegend landwirtschaftlich genutztem Land.<br />
Der Kanton Bern hat Fruchtfolgeflächen festgelegt, die den agronomisch besonders wertvollen Teil des Kulturlandes<br />
umfassen - vorab Ackerland und Kunstwiesen in Rotation sowie ackerfähige Naturwiesen. Gemäss Massnahmenblatt<br />
A_06 des überarbeiteten kantonalen Richtplanes sind Fruchtfolgeflächen zu schonen und im Rahmen der Ortsplanung<br />
grundsätzlich der Landwirtschaftszone zuzuweisen.<br />
Fruchtfolgeflächen von mehr als 2000 m2 dürfen nur beansprucht<br />
werden, wenn die nachfolgenden Punkte kumulativ<br />
erfüllt werden:<br />
Gebiete befinden sich nicht auf im kantonalen Richtplan<br />
bezeichneten Fruchtfolgeflächen.<br />
Die Einzonung eines Alternativstandortes wurde geprüft.<br />
Fruchtfolgeflächen dürfen nur beansprucht werden,<br />
wenn gestützt auf eine sachbezogene Interessenabwägung<br />
keine besseren Alternativen vorhanden<br />
sind.<br />
Die Einzonung liegt entweder in einem übergeordneten<br />
oder öffentlichen Interesse oder an gut erschlossener<br />
Lage (Erschliessungsgüteklasse D für Wohnnutzungen,<br />
Erschliessungsgüteklasse D oder E für<br />
Arbeitszonen) und weist eine hohe Nutzungsdichte<br />
(ländliche Gemeinden mindestens AZ 0.4) auf.<br />
Fazit: Das Siedlungsgebiet <strong>Brenzikofen</strong> ist mit Ausnahme der Hanglagen von Fruchtfolgeflächen umgeben. Aus der<br />
Sicht der Schonung von Fruchtfolgeflächen wäre die Siedlungsentwicklung an diesen Teilgebieten anzusetzen. Allerdings<br />
würden Einzonungen an diesen Hängen orts- und landschaftsbildlich sensible Gebiete tangieren.<br />
Bei der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen ist eine Interessenabwägung mit den oben aufgeführten Kriterien<br />
durchzuführen.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 11 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
3.3 STREUSIEDLUNGSGEBIET<br />
Der Kanton Bern macht von den vom Bund vorgesehenen<br />
erweiterten Nutzungsmöglichkeiten im Streusiedlungsgebiet<br />
Gebrauch. Dazu ist das dauernd besiedelte<br />
Streusiedlungsgebiet nach einheitlichen Kriterien festgelegt<br />
worden. In diesem Gebiet werden Ausnahmebewilligungen<br />
gestützt auf das Bundesrecht gewährt (Art. 39<br />
Abs. 1 RPV).<br />
3.4 BAULANDBEDARF<br />
In der gültigen Bauzone wurden die noch vorhandenen Kapazitätsreserven erfasst. Die Tabelle auf Seite 13 enthält<br />
die aktuellen Baulandreserven in m 2 . Demgegenüber sind die maximalen Bauzonenreserven gemäss dem kantonalen<br />
Richtplan aufgeführt. Die Differenz entspricht der Grössenordung der Reserveflächen für Neueinzonungen. Die<br />
Übersichtskarte auf Seite 13 zeigt, wo sich die Baulandreserven befinden.<br />
Das Massnahmeblatt A_01 des kantonalen Richtplans legt den kommunalen Wohn-Baulandbedarf der nächsten 15<br />
Jahre fest. Der Berechnung ist zu entnehmen, dass eine Bevölkerungszunahme von 4% in den nächsten 15 Jahren<br />
angenommen wird. Das bedeutet eine absolute Zunahme von 26 Personen. Nebst dieser Zunahme kommt hinzu,<br />
dass die Wohnbelegung weiterhin kontinuierlich abnehmen wird (siehe Kapitel 2.1). Im Jahre 2000 gab es 2.61 Einwohner<br />
pro Wohnung. In 15 Jahren werden noch 2.41 Einwohner prognostiziert. Aufgrund dieser Prognose ergibt<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 12 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
die Berechnung für den Wohnzonenbedarf in 15 Jahren 1.2 ha, wobei die Neueinzonungen zu 80% mit dem öV erschlossen<br />
sein müssen (siehe Kapitel 3.1).<br />
Für die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> ist aufgrund der teilweise ungenügenden Erschliessung mit öV massgebend, wo die<br />
neuen Baulandreserven geschaffen werden. Gemäss AGR kann der Baulandbedarf von 1.2 ha dann ausgeschöpft<br />
werden, wenn sich 80% der Neueinzonungen im Einzugsgebiet des öffentlichen Verkehrs befinden. Der grösste Teil<br />
der Einzonung sollte demnach im Nordwesten der Gemeinde erfolgen.<br />
Total Baulandreserven per Juni 2013<br />
2'406 m2<br />
Max. Bauzonenreserven gemäss Kant. Richtplan 12'000 m2<br />
Grössenordnung Reservefläche Neueinzonungen 9'594 m2<br />
Fazit: Zurzeit bestehen rund 0.24 ha Baulandreserven Wohnen.<br />
Da die Gemeinde gesamthaft 1.2 ha Baulandreserven aufweisen<br />
darf, könnten im Rahmen der Revision der Ortsplanung noch maximal<br />
0.96 ha neu eingezont werden.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 13 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
3.5 BERÜCKSICHTIGUNG GEFAHRENKARTE<br />
Für die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> wurde eine Gefahrenkarte erstellt und vom Oberingenieurkreis II genehmigt. Die Gefahrenkarte<br />
bezieht sich auf das Baugebiet und Umgebung und bezeichnet Gefahrenflächen in Gefahrenstufen eingeteilt.<br />
Unterschieden wird zwischen Gefährdung erheblichen (rot dargestellt), mittleren (blau dargestellt) und geringen<br />
(gelb dargestellt) Ausmasses sowie der Restgefährdung (gelbweiss dargestellt). Die Gefahrenkarte ist für die<br />
Wahl der Einzonungsgebiete entscheidend.<br />
Das eidg. Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden bei ihren raumwirksamen<br />
Tätigkeiten auf die natürlichen Gegebenheiten achten (Art. 1) sowie dass Bauzonen nur Land umfassen, das<br />
sich für eine Überbauung eignet (Art. 15). Das bernische Baugesetz (BauG) präzisiert, dass die Gefahrengebiete im<br />
Zonenplan zu bezeichnen sind (Art. 71). Die neue Gefahrenkarte ist gemäss Beschluss des Regierungsrates raschmöglichst<br />
in die Ortsplanung umzusetzen. Damit können die Risiken für die Bevölkerung reduziert und Fehlinvestitionen<br />
minimiert werden.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 14 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
4. BESTEHENDE KOMMUNALE RICHTPLANUNGEN<br />
4.1 SIEDLUNGSRICHTPLAN<br />
Es besteht für die Gemeinde ein Siedlungsrichtplan, welcher im<br />
Rahmen der letzten Ortsplanung erarbeitet wurde. Darin sind<br />
nebst den gültigen Zonen noch Bauerwartungsland eingetragen<br />
(Gebiet 1 und Gebiet 2). Dem Erläuterungsbericht der letzten<br />
Ortsplanung ist zu entnehmen, dass auf das Bauerwartungsgebiet<br />
(Bälliz) zu verzichten ist.<br />
Im Rahmen der Revision der Ortsplanung ist zu beurteilen, inwiefern<br />
eine Aktualisierung des Siedlungsrichtplans angezeigt ist<br />
oder ob auf dieses Planungsinstrumente verzichtet werden kann.<br />
4.2 VERKEHRSRICHTPLAN<br />
In der letzten Ortsplanung wurde der Verkehrsrichtplan von 1979 mit Fussgängerverbindungen und Radwegen ergänzt.<br />
Dem Erläuterungsbericht der letzten Ortsplanung ist zu entnehmen, dass die Strasse mit regionaler Bedeutung<br />
(Oberdiessbach - Heimberg) einen kritischen Punkt darstellt. Weiter ist beim Bereich Schulhaus ein Trottoir vorgesehen.<br />
Mit dem genehmigten Zubringerdienst wurde der kritische Punkt der Verbindung Oberdiessbach - Heimberg<br />
entschärft. Weiter wurde inzwischen beim Bereich Schulhaus ein Trottoir erstellt. In diesem Sinne kann die<br />
Aufhebung des Verkehrsrichtplans in Betracht gezogen werden.<br />
4.3 INVENTAR DER SCHÜTZENSWERTEN NATUR- UND LANDSCHAFTSOBJEKTE<br />
1990 wurde ein Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte erarbeitet. Darin wurden die Einzelbäume,<br />
Baumreihen, Baumgruppen, Obstgärten, Hecken und Feldgehölze, geschlossene Waldränder, Bäche sowie<br />
Feuchtgebiete aufgenommen und beschrieben. Zu den einzelnen Objekten wurde jeweils das Schutzziel formuliert.<br />
Das Inventar bildete die Grundlage für den Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren.<br />
Im Rahmen der Revision der Ortsplanung ist es angezeigt, das Inventar zu aktualisieren.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 15 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Themen<br />
5. PLANUNGSZIELE<br />
Siedlung / Wohnen Massvolles Bevölkerungswachstum anstreben<br />
Wohnraum für alle Generationen schaffen<br />
Weitere Zersiedelung vermeiden<br />
bestehende Bauzonen ergänzen / arrondieren<br />
bestehende Bausubstanz (z.B. Bauernhäuser) nutzen / verdichten<br />
Bevölkerung / Gemeindestruktur die verschiedenen Siedlungen einander näher bringen<br />
<br />
Information / Mitwirkung Bevölkerung sicherstellen<br />
Ortsbild / Gemeindestruktur Erhaltung Ortsbild und gute Einordnung Neubauten anstreben<br />
<br />
ländlicher Charakter / ländliches Dorfbild erhalten (Ortsbildschutzperimeter)<br />
Wirtschaft und Landwirtschaft gute Rahmenbedingungen für ansässiges Gewerbe schaffen<br />
<br />
Erhaltung des Kulturlandes anstreben<br />
Natur Landschaft bestehende Hochstammobstbäume erhalten<br />
<br />
wertvolle Landschaften erhalten<br />
Verkehr / Infrastruktur / Energie baurechtliche Bedingungen für umweltschonende Energieversorgung anstreben<br />
sichere Fuss- und Radwege schaffen und erhalten<br />
bestehende Infrastruktur optimal nutzen<br />
Infrastrukturverträge bei Einzonungen umsetzen<br />
aktuelles modernes Baureglement schaffen<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 16 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Übersicht Änderungsmassnahmen:<br />
Neueinzonungen<br />
6. PLANUNGSINSTRUMENTE<br />
6.1 ZONENPLAN (BAUGEBIETE)<br />
1. Eine Fläche von rund 2'600 m2 wird neu in die WG 2 eingezont.<br />
Sie schliesst an die bestehende Bauzone an und ist gut mit dem<br />
öffentlichen Verkehr (öV) erschlossen (Erschliessungsgüteklasse<br />
D)<br />
2. Eine Parzelle am Chatzestyg wird neu in die W2 B eingezont.<br />
Der nötige Waldabstand wurde mit der Waldabteilung abgeklärt.<br />
Es liegt ein Bauprojekt vor, welches unter Einhaltung des Waldabstandes<br />
realisiert werden kann.<br />
3. Der unbebaute Teil der Parzelle Nr. 401 wird in die Grünzone<br />
eingezont. Dadurch wird die vom Grundeigentümer erwünschte<br />
Freihaltung sichergestellt ohne dass eine unzulässige Zonenlücke<br />
entsteht.<br />
4. Der südliche Teil der Parzelle Nr. 486 wird zu einem Teil in die<br />
Wohn- und Gewerbezone und zu einem Teil in die Gewerbezone<br />
eingezont. Das Neueinzonungsgebiet liegt in der Erschliessungsgüteklasse<br />
D. Die Einzonung der Gewerbezone erfolgt auf eine<br />
konkrete Nachfrage nach einer Maschinenlagerhalle für den landwirtschaftlichen<br />
Nachbarbetrieb (Maschinenlohnunternehmung).<br />
5. Ein Teilgebiet der Parzelle 443 südlich der bestehenden Baute<br />
wird in die Wohn- und Gewerbezone und die übrige Parzelle nördlich<br />
der bestehenden Baute wird in die Gewerbezone eingezont.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 17 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Umzonungen / Einzonungen best. Bauten<br />
6. Das bestehende Baugebiet wird von der W2 B in die W2 C<br />
umgezont. Die neu zulässige längere Gebäudelänge entspricht bereits<br />
einigen Bauten in diesem Quartier. Mit dieser Aufzonung werden<br />
Voraussetzungen für die innere Verdichtung geschaffen.<br />
7. Dieses bereits überbaute Gebiet wird in die Wohnzone W2 a<br />
eingezont.<br />
8. Mehrere bestehende Bauten, welche an die Bauzone angrenzen,<br />
werden in die Wohn- und Gewerbezone eingezont. Dadurch<br />
bestehen für diese nicht oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzten<br />
Gebäude Umnutzungs- und Ausbaumöglichkeiten.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 18 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Übersicht Baulandreserven<br />
Die Karte zeigt die gesamten Baulandreserven fürs Wohnen.<br />
<strong>Brenzikofen</strong> weist 2'406 m2 bestehende Baulandreserven auf. Zu<br />
den bestehenden Baulandreserven kommen noch 4777 m2 im<br />
Rahmen der Ortsplanungsrevision hinzu. Somit besteht in <strong>Brenzikofen</strong><br />
eine Baulandreserve von 7'183 m2 (0.7 ha). Sie liegt demzufolge<br />
unter dem vom kantonalen Richtplan vorgegebenen Kontingent<br />
von 1.2 ha.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 19 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
6.2 BEURTEILUNG BAULANDRESERVEN IN GEFAHRENGEBIETEN<br />
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Bauland in Gefahrengebieten erheblicher und mittlerer<br />
Gefährdung wurden die bestehenden Baulandreserven dargestellt, welche in roten oder blauen Gefahrengebieten<br />
liegen. Der Plan zeigt auf, dass einige Baulandreserven in Gebieten mittlerer und erheblicher Gefährdung liegen.<br />
Nachfolgend werden die Baulandreserven im Einzelnen überprüft und, falls nötig, entsprechende Anpassungen vorgeschlagen.<br />
Auf Flächen in gelben Gefahrengebieten wird im Weiteren nicht speziell eingegangen.<br />
Nr.: 1<br />
Zone: Kernzone<br />
Prozess: Wassergefahren<br />
Gef.stufe:<br />
Ü3<br />
Beurteilung: Die Baulandreserve liegt im blauen Gefahrengebiet aufgrund von<br />
Überschwemmungen durch den Grabebach.<br />
Fazit: Keine Auszonung. Liegt innerhalb des weitgehend überbauten Gebiets. Mit<br />
entsprechenden Auflagen (Minimalkoten für Gebäudeöffnungen, Gestaltung Aussenraum<br />
etc.) kann das Risiko auf ein Minimum reduziert werden.<br />
Nr.: 2<br />
Zone: ZPP<br />
Prozess: Wassergefahren<br />
Gef.stufe: Ü5<br />
Nr.: 3<br />
Zone: WG2a/Gewerbezone<br />
Prozess: Ü5 Wassergefahren<br />
Gef.stufe:<br />
Ü5<br />
Ü5<br />
Ü5<br />
Nr.: 4<br />
Zone: W2b<br />
Prozess: Wassergefahren<br />
Gef.stufe: Ü5<br />
Beurteilung: Die Baulandreserve liegt im blauen Gefahrengebiet aufgrund von<br />
Überschwemmungen durch den Grabebach.<br />
Fazit: Keine Auszonung. Schliesst an das überbaute Gebiet. Mit entsprechenden<br />
Auflagen (Minimalkoten für Gebäudeöffnungen, Gestaltung Aussenraum etc.) kann<br />
das Risiko auf ein Minimum reduziert werden.<br />
Beurteilung: Die Baulandreserve liegt teilweise im blauen Gefahrengebiet aufgrund<br />
von Überschwemmungen durch den Grabebach.<br />
Fazit: Keine Auszonung. Das östliche Teilgebiet, welches in die Wohn- und Gewerbezone<br />
eingezont wird, wird nur am Rande vom Gefahrengebiet tangiert. Aufgrund<br />
der reinen Gewerbenutzung des westlichen vom Gefahrengebiet betroffenen<br />
Teilgebiets ist das Schadenpotenzial für Tier und Mensch klein. Mit entsprechenden<br />
Auflagen (Minimalkoten für Gebäudeöffnungen, Gestaltung Aussenraum etc.)<br />
kann das Risiko auf ein Minimum reduziert werden.<br />
Beurteilung: Die Baulandreserve liegt im blauen Gefahrengebiet aufgrund von<br />
Überschwemmungen durch das Eggmoosgräbli.<br />
Fazit: Keine Auszonung. Nur kleine Baulandreserve, welche Teil des überbauten<br />
Gebiets ist. Mit entsprechenden Objektschutzmassnahmen (Minimalkoten für Gebäudeöffnungen,<br />
Gestaltung Aussenraum etc.) kann das Risiko auf ein Minimum<br />
reduziert werden.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 20 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Hecken und Einzelbäume<br />
Gewässer und Grundwasserschutzzone<br />
6.3 SCHUTZZONENPLAN UND ZONENPLAN NATURGEFAHREN<br />
Gemäss dem Naturschutzgesetz (NSG) Art. 29 müssen<br />
die Gemeinden für Schutz und Unterhalt der botanischen<br />
Objekte von lokaler Bedeutung sorgen. Dazu<br />
zählen unter anderem markante oder wertvolle Einzelbäume<br />
und Hecken (NSG Art. 30).<br />
Ausgehend vom aktualisierten Inventar der schützenswerten<br />
Natur- und Landschaftsobjekte wurden die Einzelbäume<br />
und Hecken erhoben. Der aktuelle Bestand<br />
wird im Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren<br />
festgelegt.<br />
Alle Hecken sind aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung<br />
geschützt.<br />
Geschützte Einzelbäume sind für den jeweiligen<br />
Standort besonders wichtig und daher am Standort zu<br />
ersetzen.<br />
Die Bezeichnung der Gewässer im Schutzzonenplan<br />
und Zonenplan Naturgefahren und der entsprechende<br />
Artikel im Baureglement entsprechen einer gesetzlichen<br />
Forderung des Kantons. Mit den Gewässerabständen<br />
gemäss den Richtlinien des Kantons (Raumbedarf<br />
für Fliessgewässer) sollen bei Hochwasser weniger<br />
Schäden entstehen und der Unterhalt gewährleistet<br />
werden. Die Grundwasserschutzzone dient dazu,<br />
Trinkwasserfassungen und das Grundwasser unmittelbar<br />
vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen<br />
zu schützen.<br />
Das Schutzgebiet wurde auf kantonaler Ebene festgelegt<br />
und ist als Hinweise im Schutzzonenplan und Zonenplan<br />
Naturgefahren integriert.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 21 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Landschaftsschongebiete<br />
Vom Gesamtrichtplan Kiesental werden die Landschaftsschongebiete<br />
B übernommen und als Landschaftsschongebiete<br />
bezeichnet. Im Baureglement wird<br />
dazu ein entsprechender Artikel verfasst. Es geht<br />
grundsätzlich darum, die Landschaftsschongebiete als<br />
ästhetisch und ökologisch wertvolle Landschaftsräume<br />
in ihrem Charakter zu erhalten.<br />
Schutzperimeter Rotache<br />
Der Schutzperimeter Rotache ist gemäss Landschaftskonzept<br />
Kiesental ein Schutzgebiet von regionaler Bedeutung.<br />
Er stellt einen äusserst wertvollen Lebensraum<br />
mit einer spezialisierten Tier- und Pflanzenwelt<br />
dar. Die landwirtschaftliche Nutzung im bisherigen<br />
Rahmen ist gewährleistet. Eine Intensivierung darf<br />
nicht stattfinden, eine Extensivierung wird angestrebt.<br />
Die natürlichen Ufer, Kiesbänke und Uferbestockung<br />
sind zu erhalten. Standortfremde Gehölze sind bei den<br />
notwendigen Pflegemassnahmen allmählich zu ersetzen.<br />
Bei Neupflanzungen dürfen nur standortgerechte,<br />
einheimische Arten verwendet werden. Notwendige<br />
Uferbefestigungen sind unter Beizug des Försters und<br />
entsprechender Fachleute naturnah durchzuführen.<br />
Der Perimeter ist im Schutzzonenplan und Zonenplan<br />
Naturgefahren festgelegt.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 22 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Historische Verkehrswege<br />
Im Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren<br />
sind die Objekte des Inventars historischer Verkehrswege<br />
der Schweiz (IVS) bezeichnet, welche in ihrem<br />
Verlauf und traditionellen Substanz geschützt sind. Der<br />
Brückenabschnitt über die Rotache ist ein historischer<br />
Verkehrsweg mit Substanz von regionaler Bedeutung.<br />
Die übrige Wegstrecke ist ebenfalls von regionaler Bedeutung<br />
aber entspricht nur noch dem historischen<br />
Verlauf.<br />
Ökologische Ausgleichsflächen<br />
Die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> weist zahlreiche Hochstammobstgärten<br />
und extensiv genutzte Wiesen auf.<br />
Diese ökologischen Elemente stehen im Zusammenhang<br />
mit der Direktzahlungsverordnung. Sie werden<br />
nicht im Zonenplan unter Schutz gestellt. Die Erhaltung<br />
wird über die Direktzahlungen gemäss Direktzahlungsverordnung<br />
sichergestellt.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 23 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Naturgefahren<br />
Für die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> wurde 2011 eine neue<br />
aktuelle Gefahrenkarte erstellt. Es sind keine Neueinzonungen<br />
von Gefahrengebieten betroffen.<br />
Die Gefahrengebiete sind im "Schutzzonenplan und<br />
Zonenplan Naturgefahren" dargestellt.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 24 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
6.4 BAUREGLEMENT<br />
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision steht die Überarbeitung des Baureglements aus dem Jahre 1984 an. Als<br />
Grundlage für die Aktualisierung des Baureglements dient das Musterbaureglement des Kantons Bern. Das Ziel ist<br />
die Realisierung eines „schlanken Baureglements“ und die Vereinfachung und Minimierung von Sonderregelungen.<br />
Der Kanton Bern hat im Juni 2006 ein neues Musterbaureglement MBR herausgegeben. Folgende Leitgedanken<br />
bestimmen den Inhalt dieses neuen Reglements:<br />
Vorschriften des übergeordneten Rechts werden grundsätzlich nicht wiederholt (z.B. Vorschriften über das Baubewilligungsverfahren).<br />
Regelungen im übergeordneten Recht, wie z.B. die Anforderungen an eine hinreichende Erschliessung sowie<br />
Strassen- und Waldabstandsvorschriften, gelten als den Verhältnissen angemessen. Eine eigenständige Regelung<br />
erübrigt sich deshalb. An geeigneter Stelle wird in der Kommentarspalte auf die einschlägigen Bestimmungen<br />
hingewiesen.<br />
Zuständigkeitsvorschriften werden in der Gemeindeordnung geregelt.<br />
Spielraum für Baubewilligungsbehörden und Bauende werden eröffnet durch<br />
- die Beschränkung auf das Wesentliche,<br />
- die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe,<br />
- die Ermächtigung zur Ermessensbetätigung.<br />
Das vorliegende neue Baureglement von <strong>Brenzikofen</strong> ist in einen normativen und einen hinweisenden Teil gegliedert.<br />
Die Hinweise und Kommentare in der rechten Spalte des Baureglements dienen der Verständlichkeit, erläutern<br />
Begriffe und liefern u. a. die notwendigen Hinweise auf andere Artikel, Erlasse oder Grundlagen. Die Hinweise sind<br />
weder vollständig noch verbindlich. Das Baureglement, welches von der Gemeindeversammlung erlassen wird, wird<br />
periodisch überprüft und angepasst. Es wurden fürs gesamte Reglement die Messweisen gemäss der neuen Verordnung<br />
über die Begriffe und Messweise im Bauwesen (BMBV) übernommen.<br />
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem noch gültigen Reglement sind:<br />
- Die Ausnützungsziffern werden aufgehoben. Einzig bei den Neueinzonungsgebieten Parz. 444, 486 und 443<br />
(WG 2a) wird eine minimale Geschossflächenziffer (neuer Begriff für die Ausnützungsziffer gemäss der Verordnung<br />
über die Begriffe und Messweise im Bauwesen, BMBV) von 0.4 festgelegt.<br />
- Gemäss BMBV gibt es keine bewohnten An- und Nebenbauten.<br />
- Vorspringende Gebäudeteile können statt wie bisher 1.5 m neu 2.0 m in den Grenzabstand hineinragen. Dies<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 25 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
entspricht den heutigen Bedürfnissen bezüglich Balkongrösse.<br />
- Bezüglich Bauabstand von öffentlichen Strassen werden die übergeordneten Bestimmungen des Strassengesetztes<br />
übernommen (Art. 80 SG).<br />
- Es wird ein Artikel zum Beizug einer Fachberatung neu aufgeführt, wonach der Gemeinderat unabhängige und<br />
in Gestaltungsfragen ausgewiesene Fachleute bei Bedarf beiziehen kann, welche die Bauwilligen und die Baubewilligungsbehörden<br />
beraten werden.<br />
- Es wird ein neuer Energieartikel aufgenommen. Der Artikel ist auf das neue kantonale Energiegesetz abgestimmt.<br />
Erneuerbare Energie wird vorgeschrieben.<br />
- Die Bestimmungen zu den Fliessgewässern sind den aktuellen übergeordneten Anforderungen angepasst. D. h.<br />
unter anderem ist der Raumbedarf für die verschiedenen Gewässer festgelegt.<br />
- Neu sind Bestimmungen zum kantonalen Wanderwegnetz enthalten.<br />
- Es wurde neu ein Artikel zu den Naturgefahren aufgenommen, welcher Bezug auf den neuen Schutzzonenplan<br />
und Zonenplan Naturgefahren nimmt.<br />
- Zu den neu festgelegten Landschaftsschongebieten und dem Feuchtgebiet werden entsprechende Artikel neu<br />
aufgenommen.<br />
- Neu ist ein Artikel zum Planungsmehrwert enthalten. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat einen angemessenen<br />
Anteil eines Planungsmehrwerts für öffentliche Zwecke abschöpfen kann.<br />
- Bei der bestehenden ZPP Nr. 2 "Bodenstrasse" wird das Nutzungsmass leicht erhöht, damit im kleinen Rahmen<br />
Erweiterungen möglich sind.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 26 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
7. BEURTEILUNG DER REVISION DER ORTSPLANUNG NACH ART. 47 RPV<br />
Siedlungsstruktur<br />
7.1 SIEDLUNG<br />
Bis 1865 Bis 1922 Aktuell<br />
Bevölkerungs-<br />
Grössenordnung<br />
wachstum<br />
Die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> weist traditionell zwei Ortsteile auf - <strong>Brenzikofen</strong> und Boden. Das traditionelle Dorf <strong>Brenzikofen</strong><br />
ist während den letzten rund 150 Jahren relativ schwach gewachsen. Die Siedlung entwickelte sich ausserhalb<br />
des Ortskerns entlang der heutigen Bällizstrasse. Beim Boden fand seit 1922 eine starke Bauentwicklung<br />
statt. Das traditionelle Dorf hingegen blieb mehr oder weniger unangetastet. Die Neueinzonungen im Bereich des<br />
Dorfes setzt wiederum die Entwicklung im gut erschlossenen Gebiet fort. Zudem sorgt die Einzonungsmassnahme<br />
bezüglich bestehender Bauten im Siedlungsbereich dafür, dass sich das Dorf <strong>Brenzikofen</strong> auch innerhalb der bestehenden<br />
Struktur entwickeln kann.<br />
Die im Siedlungsrichtplan enthaltenen Entwicklungsgebiete wurden bezüglich Neueinzonung geprüft. Sie erwiesen<br />
sich als nicht verfügbar. In diesem Sinne wird der Siedlungsrichtplan aufgehoben.<br />
Die neu geschaffenen Baulandreserven liegen unter dem vom Kanton berechneten Baulandbedarf für die Gemeinde<br />
<strong>Brenzikofen</strong> für die nächsten 15 Jahre. Dadurch werden die Voraussetzungen für ein moderates Wachstum oder<br />
zumindest das Halten der Bevölkerung geschaffen.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 27 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Bauinventar / Ortsbildschutz<br />
Die erhaltenswerten und schützenswerten Bauten gemäss<br />
kantonalem Bauinventar werden im Zonenplan mit hinweisendem<br />
Charakter integriert. Weiter wurde der bestehende<br />
Ortsbilderhaltungsperimeter im Dorf an den Perimeter der<br />
Baugruppen gemäss kantonalem Bauinventar angepasst.<br />
Diese Schutzmassnahmen sorgen dafür, dass das Dorf<br />
sowie weitere bezeichnete Bauten die traditionelle Identität<br />
erhalten.<br />
Weiter wurden im Baureglement Bestimmungen zur Qualität<br />
des Bauens festgelegt, welche die gute Einpassung von<br />
Neu- und Umbauten ins Ortsbild garantieren sollen.<br />
Abstimmung Siedlung / Verkehr<br />
Die angestrebten Ein- und Umzonungsmassnahmen sind auf die bestehende Verkehrsinfrastruktur abgestimmt. Für<br />
<strong>Brenzikofen</strong> sind keine Verkehrsvorhaben angezeigt. Der bestehende Verkehrsrichtplan wird deshalb aufgehoben.<br />
Gewerbe<br />
Richtlinien zum Infrastrukturbeitrag<br />
(Abschöpfung Planungsmehrwert)<br />
Erschliessungskosten<br />
7.2 INFRASTRUKTUR UND WIRTSCHAFT<br />
Bei der Ladewand werden rund 0.5 ha neues Gewerbeland eingezont. Die Einzonung basiert auf einer konkreten<br />
Nachfrage (Maschinenhalle für einen Lohnunternehmer). Durch die Einzonung bestehender Bauten, welche an die<br />
Bauzone angrenzen, in die gemischte Zone werden zusätzlich für das Gewerbe im kleinen Rahmen Voraussetzungen<br />
geschaffen.<br />
Zur Abschöpfung des Planungsmehrwertes wird im Baureglement ein Artikel aufgeführt. Auf dieser Basis kann der<br />
Gemeinderat Richtlinien erlassen. In den Richtlinien wird festgelegt, dass Grundeigentümern, welchen durch Einoder<br />
Umzonungen ein wesentlicher Vorteil erwächst, einen Infrastrukturbeitrag zu leisten haben. Die entrichteten<br />
Abgaben werden zur Deckung der Ortsplanungskosten und anderen Gesamtplanungen sowie für die Erstellung der<br />
Öffentlichkeit dienenden Infrastrukturaufgaben verwendet.<br />
Die nötigen Erschliessungsanlagen bei den beiden Neueinzonungen stellen Detailerschliessungsanlagen bzw.<br />
Hausanschlüsse dar. Diese sind gemäss kantonalem Baugesetz zu 100% durch die jeweiligen Grundeigentümer zu<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 28 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
finanzieren. Für die Einzonungsgebiete werden die entsprechenden Infrastrukturverträge abgeschlossen. Für die<br />
Gemeinde resultieren dadurch keine zusätzlichen Erschliessungskosten, sofern es sich nicht um gebührenfinanzierte<br />
Anlagen handelt.<br />
Fruchtfolgeflächen<br />
7.3 UMWELT<br />
Die Neueinzonungsgebiete wurden in Bezug auf<br />
die Fruchtfolgeflächen gemäss kantonaler Kriterien<br />
beurteilt. Zudem wurden die alternativen Einzonungsmöglichkeiten<br />
geprüft, welche keine Fruchtfolgeflächen<br />
und Gefahrengebiete von mindestens<br />
mittlerer Gefährdung tangieren, mit öV erschlossen<br />
sind sowie an die bestehende Bauzone anschliessen.<br />
Alle Standorte wurden weiter bezüglich Auswirkungen<br />
auf Raum und Umwelt (Einpassung in<br />
Dorfstruktur, Topographie, Konflikte mit Landwirtschaftsbetrieben<br />
etc.) geprüft.<br />
Neueinzonungen 1. Die Einzonungsflächen in der Ladewand liegen auf einer Fruchtfolgefläche und weisen Total eine Grösse<br />
von rund 7400 m2. Die Teilgebiete sind genügend mit dem öV erschlossen (Erschliessungsgüteklasse D).<br />
Für die beiden südlich gelegenen Flächen, welche in die Wohn- und Gewerbezone eingezont werden, wird<br />
im Baureglement eine Mindestausnützungsdichte von 0.4 festgelegt.<br />
2. Das Einzonungsgebiet weist eine Fläche von rund 2600 m2 auf, grenzt an die bestehende Bauzone und<br />
befindet sich auf einer Fruchtfolgefläche. Das Gebiet ist genügend mit dem öV (Güteklasse D) erschlossen.<br />
Es wird eine Mindestnutzungsdichte von mind. 0.4 vorgeschrieben. Die Einzonung gewährleistet eine qualifiziert<br />
haushälterische Bodennutzung.<br />
3. Die Einzonung liegt ausserhalb von Fruchtfolgeflächen.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 29 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Alternative Standorte 4. Das Gebiet liegt ausserhalb einer Fruchtfolgefläche und weist eine tiefere öV-Erschliessungsgüte auf (E)<br />
als die vorgeschlagenen Einzonungsgebiete. Das Land wird jedoch vom angrenzenden Bauernbetrieb aktiv<br />
bewirtschaftet und steht somit für eine Einzonung nicht zur Verfügung.<br />
5. Das Gebiet liegt ausserhalb der Fruchtfolgefläche und weist eine tiefere öV-Erschliessungsgüte auf (E) als<br />
die vorgeschlagenen Einzonungsgebiete. Aufgrund der exponierten Hanglage wird aus Sicht des Orts- und<br />
Landschaftsbildes auf eine Einzonung verzichtet.<br />
Fazit: Die Prüfung der alternativen Standorte hat ergeben, dass die vorgeschlagene Einzonung den Verbrauch von<br />
Fruchtfolgeflächen rechtfertigt. Es wird für die Neueinzonungsgebiete mit Wohnnutzung (WG 2 a) ein Mindestnutzungsmass<br />
festgelegt. Dadurch wird die haushälterische Bodennutzung sichergestellt.<br />
Nachweis Einhaltung Geruchsabstände<br />
In der Gemeinde Herbligen grenzt ein Mastbetrieb an die nördliche<br />
Gemeindegrenze <strong>Brenzikofen</strong>s. Bezüglich der Neueinzonungen<br />
im Gebiet Ladewand muss der Grenzabstand gemäss FAT-<br />
Richtlinien eingehalten werden. Die bestehenden Masthallen<br />
weisen rund 11‘000 Hühner (Aufzucht oder Mast) auf. Dies ergibt<br />
ein Normabstand von rund 144 m. Die Berechnung des Mindestabstandes<br />
erfolgt weiter durch die Multiplikation von Korrekturfaktoren.<br />
Im vorliegenden Fall wird der Mindestabstand auf 130 m<br />
reduziert.<br />
Da es sich bei den Neueinzonungen entweder um gemischte<br />
Nutzungen oder um Gewerbenutzung handelt, kann der Mindestabstand<br />
um 30% bzw. 50% reduziert werden. Dies ergibt für die<br />
gemischte Nutzung einen Radius von 91 m (siehe blauer Kreis)<br />
und für die Gewerbenutzung einen Radius von 65 m (siehe roter<br />
Kreis).<br />
Fazit: Die Neueinzonungen liegen ausserhalb der der Nutzungsart<br />
entsprechenden Mindestabstände für Geruchsbelästigungen.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 30 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Landschaftsbild<br />
Natur- und Landschaftsschutz<br />
Die Einzonungen tangieren keine Schutzgebiete oder -objekte.<br />
Der Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren ist grundeigentümerverbindlich und garantiert den Natur- und<br />
Landschaftsschutz in der Gemeinde.<br />
Es wurde ein neues Landschaftsinventar erarbeitet, welches den aktuellen Anforderungen des Kantons entspricht.<br />
Energie<br />
Altlasten<br />
Das Baureglement enthält einen Energieartikel, welcher weiter geht als gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft führt einen Kataster<br />
der belasteten Standorte im Kanton Bern. Darin sind vier Ablagerungsstandorte<br />
und ein Betriebsstandort in <strong>Brenzikofen</strong> eingetragen.<br />
Eine Untersuchung muss bei drei Gebieten dann eingeleitet<br />
werden, wenn ein Bauvorhaben oder eine Umnutzung an diesem<br />
Ort vorgesehen ist. Bei der Schiessanlage ist eine Untersuchung<br />
erforderlich.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 31 05.08.2013
Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Revision der Ortsplanung<br />
Mitwirkung<br />
Vorprüfung<br />
Öffentliche Auflage<br />
Beschluss Gemeinde<br />
Genehmigung AGR<br />
8. VERFAHREN<br />
Das Mitwirkungsverfahren fand vom 20. August bis 30. September 2012 statt. Es sind insgesamt 11 schriftliche Stellungnahmen<br />
eingegangen. Die Planungsinstrumente wurden aufgrund der Mitwirkung überarbeitet. Dazu wurde ein<br />
Mitwirkungsbericht verfasst.<br />
Die revidierten Planungsunterlagen wurden dem AGR zur Vorprüfung eingereicht. Am 2. Juli 2013 traf schliesslich<br />
bei der Gemeinde der abschliessende Vorprüfungsbericht ein. Die Planung wurde aufgrund des Berichts überarbeitet.<br />
folgt.<br />
folgt.<br />
folgt.<br />
BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 32 05.08.2013