22.06.2015 Aufrufe

Erläuterungsbericht - Brenzikofen

Erläuterungsbericht - Brenzikofen

Erläuterungsbericht - Brenzikofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Revision der Ortsplanung<br />

ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

Öffentliche Auflage<br />

5. August 2013<br />

BOENZLI, KILCHHOFER & PARTNER, 3000 BERN 22


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. EINLEITUNG ............................................................................................................................................................................... 3<br />

2. KOMMUNALE RAHMENBEDINGUNGEN ORTSPLANUNG ..................................................................................................... 4<br />

2.1 DIE GEMEINDE BRENZIKOFEN IN ZAHLEN ...................................................................................................................................................................... 4<br />

2.2 DIE BEURTEILUNG DER GEMEINDEINFRASTRUKTUR ................................................................................................................................................... 8<br />

3. ÜBERGEORDNETE RAHMENBEDINGUNGEN (KANTON BERN) ......................................................................................... 10<br />

3.1 ERSCHLIESSUNGSGÜTEKLASSEN ÖFFENTLICHER VERKEHR (ÖV)......................................................................................................................... 10<br />

3.2 FRUCHTFOLGEFLÄCHEN ................................................................................................................................................................................................. 11<br />

3.3 STREUSIEDLUNGSGEBIET ............................................................................................................................................................................................... 12<br />

3.4 BAULANDBEDARF ............................................................................................................................................................................................................. 12<br />

3.5 BERÜCKSICHTIGUNG GEFAHRENKARTE ...................................................................................................................................................................... 14<br />

4. BESTEHENDE KOMMUNALE RICHTPLANUNGEN ............................................................................................................... 15<br />

4.1 SIEDLUNGSRICHTPLAN .................................................................................................................................................................................................... 15<br />

4.2 VERKEHRSRICHTPLAN ..................................................................................................................................................................................................... 15<br />

4.3 INVENTAR DER SCHÜTZENSWERTEN NATUR- UND LANDSCHAFTSOBJEKTE ....................................................................................................... 15<br />

5. PLANUNGSZIELE ..................................................................................................................................................................... 16<br />

6. PLANUNGSINSTRUMENTE ..................................................................................................................................................... 17<br />

6.1 ZONENPLAN (BAUGEBIETE) ............................................................................................................................................................................................ 17<br />

6.2 BEURTEILUNG BAULANDRESERVEN IN GEFAHRENGEBIETEN................................................................................................................................. 20<br />

6.3 SCHUTZZONENPLAN UND ZONENPLAN NATURGEFAHREN ...................................................................................................................................... 21<br />

6.4 BAUREGLEMENT ............................................................................................................................................................................................................... 25<br />

7. BEURTEILUNG DER REVISION DER ORTSPLANUNG NACH ART. 47 RPV ........................................................................ 27<br />

7.1 SIEDLUNG ........................................................................................................................................................................................................................... 27<br />

7.2 INFRASTRUKTUR UND WIRTSCHAFT ............................................................................................................................................................................. 28<br />

7.3 UMWELT .............................................................................................................................................................................................................................. 29<br />

8. VERFAHREN ............................................................................................................................................................................. 32<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 2 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

1. EINLEITUNG<br />

Die bestehende Ortsplanung wurde 1996 genehmigt. Seither wurden einige kleinere Zonenplan- und Baureglementsänderungen<br />

vorgenommen. Gemäss kantonalem Richtplan kann eine Revision der Ortsplanung nach 8 bis 10 Jahren<br />

durchgeführt werden. In <strong>Brenzikofen</strong> ist deshalb eine Überarbeitung der Ortsplanung angezeigt.<br />

Die Gemeinde weist heute fast keine Baulandreserven mehr auf. Gemäss kantonalem Richtplan steht der Gemeinde<br />

ein Baulandkontingent von 1.2 ha für die Revision zur Verfügung. Da in <strong>Brenzikofen</strong> die Baulandreserven nahezu<br />

aufgebraucht sind, könnte die Gemeinde nahezu das volle Kontingent für Neueinzonungen ausschöpfen. Im Rahmen<br />

einer Umfrage des Gemeinderates zu Einzonungsabsichten haben zwei Grundeigentümer Einzonungsgesuche gestellt,<br />

welche im Rahmen der Ortsplanungsrevision zu prüfen sein werden. Im Zentrum soll das Entwicklungsziel des<br />

massvollen Wachstums stehen.<br />

Nebst der Thematik der Einzonungen steht auch die Integration der genehmigten Gefahrenkarte an. <strong>Brenzikofen</strong> ist<br />

diesbezüglich von Gesetzes wegen verpflichtet, die Gefahrenkarte innert zwei Jahren nach deren Anerkennung in<br />

die Ortsplanung umzusetzen.<br />

Im Rahmen der oben erwähnten Aufgaben bietet die Revision weiter die Gelegenheit, die gültige Ortsplanung auf ihre<br />

Aktualität und ihre Handhabung zu überprüfen und mit neuen Bestimmungen des übergeordneten Rechts zu ergänzen.<br />

Das Ziel dabei ist, aktuelle und anwendungsfreundliche Planungsinstrumente der Ortsplanung zu erarbeiten.<br />

Der vorliegende Bericht erläutert die Ausgangslage, die Planungsziele und schliesslich, wie die Ziele in den verschiedenen<br />

Planungsinstrumenten umgesetzt werden. Anschliessend werden die Umsetzungsmassnahmen im Hinblick<br />

auf die kommunalen Ziele beurteilt. Es wird zudem aufgezeigt, wie die revidierten Planungsinstrumente die<br />

raumplanerischen Interessen innerhalb der übergeordneten Rechts- und Planungsgrundlagen und der Umweltschutzgesetzgebung<br />

wahrnehmen.<br />

Der Erläuterungsbericht ist gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) zwingender Bestandteil jeder Planung.<br />

Nebst der Nachvollziehbarkeit für die kantonalen Behörden dient der Bericht als Wissenstransfer für nachfolgende<br />

Gemeindebehörden. Für die Bevölkerung stellt er eine unverzichtbare Grundlage für die Mitwirkung und die<br />

Beschlussfassung dar.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 3 05.08.2013


Anzahl Einwohner<br />

Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

2. KOMMUNALE RAHMENBEDINGUNGEN ORTSPLANUNG<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

2.1 DIE GEMEINDE BRENZIKOFEN IN ZAHLEN<br />

Die statistische Auswertung zeigt auf, welche Strukturen <strong>Brenzikofen</strong> bezüglich Bevölkerung, Wirtschaft, Mobilität<br />

und Wohnen aufweist. Es wird grundsätzlich die Entwicklung in der Vergangenheit bis zur Gegenwart aufgezeigt.<br />

Damit werden Tendenzen und Trends sichtbar. Sämtliche Zahlen stammen vom Bundesamt für Statistik und vom<br />

Amt für Gemeinden und Raumordnung.<br />

Wohnbevölkerung <strong>Brenzikofen</strong> 1900-2008<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010<br />

Reihe1 392 332 341 354 357 342 344 328 328 491 499 530<br />

Die Bevölkerung nahm zwischen 1900 und 1980 stetig leicht ab. In den 80er-Jahren fand ein starkes Bevölkerungswachstum<br />

statt. In einem Jahrzehnt nahm die Bevölkerung um 50 % zu. Dieses starke Wachstum kann auf die vorletzte<br />

Ortsplanung (1979) zurückgeführt werden. Die damals beschlossenen Entwicklungsmassnahmen hatten einen<br />

direkten Einfluss auf die Zunahme der Bevölkerung. Ein weiterer Wachstumsschub fand zwischen 2000 und 2010<br />

statt.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 4 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Altersstruktur<br />

Die Bevölkerungsstruktur von <strong>Brenzikofen</strong> im Jahre 2000 (Volkszählung) weist im Vergleich zum Schweizerischen<br />

Durchschnitt markante Unterschiede auf. So sind die Kinder und Jugendlichen (Mädchen und Knaben zusammen<br />

genommen) in <strong>Brenzikofen</strong> stark vertreten. Dies trifft auch für die 30 bis 35- und 40 bis 50-Jährigen zu. Dagegen<br />

sind die Generationen 20 bis 30 und 50 bis 65 untervertreten.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 5 05.08.2013


Anzahl Erwerbstätige<br />

Anzahl Beschäftigte<br />

Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Wirtschaftsstruktur <strong>Brenzikofen</strong><br />

Revision der Ortsplanung<br />

Arbeitsplatzentwicklung<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Die Grafik zeigt die Arbeitsplätze in <strong>Brenzikofen</strong><br />

nach Sektoren (Landwirtschaft, Gewerbe und<br />

Dienstleistung) aufgeteilt. Gesamthaft gesehen<br />

nahm die Zahl der Arbeitsplätze in <strong>Brenzikofen</strong><br />

seit 2001 ab. Der Dienstleistungssektor verzeichnet<br />

die grössten Arbeitsplatzverluste.<br />

Pendlerbilanz<br />

0<br />

2001 2005 2008<br />

Landwirtschaft 29 22 25<br />

Gewerbe 16 11 12<br />

Dienstleistung 95 76<br />

Pendlerbewegungen <strong>Brenzikofen</strong><br />

81<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1990 2000<br />

Erwerbstätige Einwohner 227 263<br />

Wegpendler 165 199<br />

Zupendler 51 82<br />

Wohnen und Arbeiten in <strong>Brenzikofen</strong> 62 64<br />

In <strong>Brenzikofen</strong> kann man zwischen 1990 und<br />

2000 sowohl bei den Wegpendlern als auch bei<br />

den Zupendlern eine Zunahme feststellen. Die<br />

Zahl der Bewohner und Bewohnerinnen von<br />

<strong>Brenzikofen</strong>, die in der Gemeinde arbeiten,<br />

blieb konstant.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 6 05.08.2013


Anzahl Wohnungen<br />

Anzahl Betriebe<br />

Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Landwirtschaft<br />

Wohnproduktion<br />

Grösse Landwirtschaftsbetriebe 1975-2009 in <strong>Brenzikofen</strong><br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

1975 1980 1985 1990 2000 2005 2009<br />

0-5 ha 6 5 8 6 2 0 1<br />

5-10 ha 8 6 6 5 4 4 4<br />

10-20 ha 6 4 3 6 5 5 5<br />

20+ ha 1 0 0 0 0 0 0<br />

Total 21 15 17 17 11 9 10<br />

Wohnproduktion nach Wohnungsgrösse <strong>Brenzikofen</strong><br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

1995-1999 2000-2004 2005-2008<br />

5 u.m. Zimmer 14 4<br />

3+4-Zimmer 3 0 2<br />

1+2-Zimmer 0 0 0<br />

Total 3 14 6<br />

Davon EFH 1 10 6<br />

16<br />

15<br />

14<br />

13<br />

12<br />

11<br />

10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Seit 1975 nahm die Anzahl Betriebe in allen<br />

Grössenkategorien kontinuierlich ab.<br />

Von den einst 21 Betrieben 1975 gab es 2009<br />

noch 10 Betriebe. Die Zahl der Betriebe zwischen<br />

10 und 20 ha blieb nahezu stabil. Die<br />

grösste Abnahme fand bei den Kleinbetrieben<br />

statt.<br />

Die Darstellung der Wohnproduktion der letzten<br />

rund 15 Jahre zeigt, dass vor allem zwischen<br />

2000 und 2004 gebaut wurde. Dabei wurden<br />

seit 1995 vorwiegend Einfamilienhäuser erstellt.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 7 05.08.2013


Einwohner pro Wohnung<br />

Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Wohnungsbelegung<br />

Wohnungsbelegungsdichte<br />

3.1<br />

2.9<br />

2.7<br />

2.5<br />

2.3<br />

2.1<br />

1.9<br />

1.7<br />

1.5<br />

1980 1990 2000 in 15 Jahren<br />

<strong>Brenzikofen</strong> 3 2.88 2.61 2.41<br />

Kanton Bern 2000 2.27<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Der Wohnquotient gibt an, wie viele Personen<br />

in einer Wohnung leben. Die sinkende Tendenz,<br />

wie sie in der Grafik gut sichtbar ist, zeigt<br />

<strong>Brenzikofen</strong><br />

einen gesamtschweizerischen Trend: Die Wohnungsbelegungsdichte<br />

Kanton Bern 2000<br />

pro Wohnung nimmt<br />

kontinuierlich ab. Im Vergleich zum kantonalen<br />

Durchschnitt weist <strong>Brenzikofen</strong> eine relativ hohe<br />

Wohnungsbelegungsdichte auf.<br />

Gemäss der Prognose des Amtes für Gemeinden<br />

und Raumordnung (AGR) wird der<br />

Wohnquotient im Jahre 2015 bei 2.41 % liegen.<br />

Abwasser<br />

2.2 DIE BEURTEILUNG DER GEMEINDEINFRASTRUKTUR<br />

<strong>Brenzikofen</strong> ist der ARA Unteres Kiesental in Kiesen angeschlossen, und zwar als Mitglied im entsprechenden Gemeindeverband.<br />

Zurzeit wird die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) ausgearbeitet.<br />

Wasser <strong>Brenzikofen</strong> ist Mitglied im Gemeindeverband Wasserversorgung Blattenheid und bezieht sein Wasser zu ca. 95 %<br />

aus Stockhorn-Quellwasser und ca. 5 % aus dem Pumpwerk. Ende 2013 wird die Ausarbeitung des Generellen<br />

Wasserplans (GWP) abgeschlossen sein.<br />

Schulraum<br />

Feuerwehr<br />

1996 wurde das neue Schulhaus eingeweiht, welches zusammen mit dem alten Schulhaus von 1932 genügend<br />

Schulraum bietet. Die Gemeinden Herbligen und <strong>Brenzikofen</strong> arbeiten im Schulwesen eng zusammen:<br />

- der Kindergarten wird in Herbligen geführt;<br />

- 1. – 6. Klassen werden je nach Schülerzahl pro Gemeinde in <strong>Brenzikofen</strong> oder Herbligen geführt;<br />

- 7. – 9. Klassen werden in <strong>Brenzikofen</strong> geführt;<br />

- Sekundarschüler gehen in Oberdiessbach zur Schule (Sekundarschulverband Oberdiessbach).<br />

Ab 2010 besteht mit der Nachbargemeinde Heimberg eine Zusammenarbeit. <strong>Brenzikofen</strong> wurde als Löschzug 3 in<br />

die Feuerwehr Heimberg integriert. Neu ist also die Feuerwehr Heimberg für <strong>Brenzikofen</strong> zuständig.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 8 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Strassennetz<br />

Vereine, Jugend, Senioren<br />

Wasserbau, Hochwasserschutz<br />

Energieversorgung<br />

<strong>Brenzikofen</strong> verfügt über keine Staatsstrasse. Dies ist auch der Grund, weshalb der Kanton seinerzeit einen Zubringerdienst<br />

nach <strong>Brenzikofen</strong> genehmigt hat, d.h. <strong>Brenzikofen</strong> kann nur über Zubringerstrassen erreicht werden, was<br />

den Durchgangsverkehr minimiert. Das Strassennetz ist im Moment in genügend gutem Zustand, Belagsreparaturen<br />

stehen jedoch an.<br />

Folgende Vereine gibt es in <strong>Brenzikofen</strong>:<br />

- Deltateam Falkenfluh<br />

- Gemeinnütziger Frauenverein<br />

- Ortsverein<br />

- Platzgerklub<br />

- Schützengesellschaft<br />

Der Männerchor wurde auf Ende 2010 mangels Mitglieder aufgelöst. Ansonsten wird das Vereinsleben gerne gepflegt,<br />

wobei das Angebot für die Jungen nicht gross ist. Die Schützengesellschaft bietet Jungschützenkurse an, viele<br />

Jugendliche besuchen das Fussballtraining in den Gemeinden Heimberg und Oberdiessbach. Jugendlokale sind<br />

keine vorhanden.<br />

Bei den Senioren besteht ein Altersleitbild, welches durch den Regionalen Sozialdienst Oberdiessbach 2005 ausgearbeitet<br />

wurde. Auch der Gemeinnützige Frauenverein kümmert sich mit Altersnachmittagen, Seniorenreise, Altersweihnacht<br />

u.v.m. um die ältere Bevölkerung. Zusätzlich findet am Donnerstagnachmittag ein Altersturnen im Saal<br />

des Restaurants Bahnhof statt, welches durch „Pro Senectute“ organisiert wird.<br />

Die Rotache wurde in den letzten Jahrzehnten einige Male zum reissenden Bach. Am meisten Verwüstungen richtete<br />

ein Unwetter 1994 an, bei welchem die Rotache viel Schwemmholz und Schutt mitführte und so den nahegelegenen<br />

Campingplatz überflutete und Wohnwagen mitriss. Auch der Grabebach verursachte verschiedentlich Schäden,<br />

starke Gewitter haben auch die Bleikenstrasse ins Rutschen gebracht.<br />

Die Energieversorgung wird durch die BKW Energie AG gewährleistet.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 9 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

3. ÜBERGEORDNETE RAHMENBEDINGUNGEN (KANTON BERN)<br />

3.1 ERSCHLIESSUNGSGÜTEKLASSEN ÖFFENTLICHER VERKEHR (ÖV)<br />

• <strong>Brenzikofen</strong> liegt an der Bahnlinie Konolfingen-Thun.<br />

• Der Kanton gibt vor, dass Neubaugebiete ausreichend mit öV erschlossen sein müssen (Vorgabe öV-<br />

Erschliessungsgüteklassen A-F). Dabei sind die Taktfrequenz und das Einzugsgebiet der einzelnen Haltestellen<br />

massgebend. D. h., je öfters eine Haltestelle bedient wird, desto höher ist die Erschliessungsgüte.<br />

In der Regel gelten die nachfolgenden Anforderungen an die öV-Erschliessung von Neueinzonungen:<br />

• 80 % der Neueinzonungen sind mit dem öV erschlossen (gemäss Erschliessungsgüteklassen)<br />

• Minimalanforderung: Erschliessungsgüteklasse F<br />

• Einzonungen von Arealen grösser 1 ha minimal Erschliessungsgüteklasse D<br />

• Einzonungen von Arealen grösser 0.5 bis 1 ha minimal Erschliessungsgüteklasse E<br />

• Das Schliessen von Baulücken sowie die Arrondierung des Siedlungsrandes sind zulässig, auch wenn keine<br />

ausreichende öV-Erschliessung vorhanden ist.<br />

• Der Mindestbedarf (0.5 ha) sowie 20% der Neueinzonungen müssen nicht mit dem öV erschlossen sein.<br />

Das nordwestliche Siedlungsgebiet der Gemeinde<br />

ist sehr gut mit dem öffentlichen<br />

Verkehr erschlossen. Das Erschliessungsgebiet<br />

E reicht bis an die beiden anderen<br />

Baugebiete. Aus Sicht der öV-Erschliessung<br />

hat die zukünftige Bauentwicklung innerhalb<br />

der erschlossenen Gebiete stattzufinden.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 10 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Fruchtfolgeflächen<br />

3.2 FRUCHTFOLGEFLÄCHEN<br />

Neueinzonungen führen in der Regel zu Verlust von unbebautem, vorwiegend landwirtschaftlich genutztem Land.<br />

Der Kanton Bern hat Fruchtfolgeflächen festgelegt, die den agronomisch besonders wertvollen Teil des Kulturlandes<br />

umfassen - vorab Ackerland und Kunstwiesen in Rotation sowie ackerfähige Naturwiesen. Gemäss Massnahmenblatt<br />

A_06 des überarbeiteten kantonalen Richtplanes sind Fruchtfolgeflächen zu schonen und im Rahmen der Ortsplanung<br />

grundsätzlich der Landwirtschaftszone zuzuweisen.<br />

Fruchtfolgeflächen von mehr als 2000 m2 dürfen nur beansprucht<br />

werden, wenn die nachfolgenden Punkte kumulativ<br />

erfüllt werden:<br />

Gebiete befinden sich nicht auf im kantonalen Richtplan<br />

bezeichneten Fruchtfolgeflächen.<br />

Die Einzonung eines Alternativstandortes wurde geprüft.<br />

Fruchtfolgeflächen dürfen nur beansprucht werden,<br />

wenn gestützt auf eine sachbezogene Interessenabwägung<br />

keine besseren Alternativen vorhanden<br />

sind.<br />

Die Einzonung liegt entweder in einem übergeordneten<br />

oder öffentlichen Interesse oder an gut erschlossener<br />

Lage (Erschliessungsgüteklasse D für Wohnnutzungen,<br />

Erschliessungsgüteklasse D oder E für<br />

Arbeitszonen) und weist eine hohe Nutzungsdichte<br />

(ländliche Gemeinden mindestens AZ 0.4) auf.<br />

Fazit: Das Siedlungsgebiet <strong>Brenzikofen</strong> ist mit Ausnahme der Hanglagen von Fruchtfolgeflächen umgeben. Aus der<br />

Sicht der Schonung von Fruchtfolgeflächen wäre die Siedlungsentwicklung an diesen Teilgebieten anzusetzen. Allerdings<br />

würden Einzonungen an diesen Hängen orts- und landschaftsbildlich sensible Gebiete tangieren.<br />

Bei der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen ist eine Interessenabwägung mit den oben aufgeführten Kriterien<br />

durchzuführen.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 11 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

3.3 STREUSIEDLUNGSGEBIET<br />

Der Kanton Bern macht von den vom Bund vorgesehenen<br />

erweiterten Nutzungsmöglichkeiten im Streusiedlungsgebiet<br />

Gebrauch. Dazu ist das dauernd besiedelte<br />

Streusiedlungsgebiet nach einheitlichen Kriterien festgelegt<br />

worden. In diesem Gebiet werden Ausnahmebewilligungen<br />

gestützt auf das Bundesrecht gewährt (Art. 39<br />

Abs. 1 RPV).<br />

3.4 BAULANDBEDARF<br />

In der gültigen Bauzone wurden die noch vorhandenen Kapazitätsreserven erfasst. Die Tabelle auf Seite 13 enthält<br />

die aktuellen Baulandreserven in m 2 . Demgegenüber sind die maximalen Bauzonenreserven gemäss dem kantonalen<br />

Richtplan aufgeführt. Die Differenz entspricht der Grössenordung der Reserveflächen für Neueinzonungen. Die<br />

Übersichtskarte auf Seite 13 zeigt, wo sich die Baulandreserven befinden.<br />

Das Massnahmeblatt A_01 des kantonalen Richtplans legt den kommunalen Wohn-Baulandbedarf der nächsten 15<br />

Jahre fest. Der Berechnung ist zu entnehmen, dass eine Bevölkerungszunahme von 4% in den nächsten 15 Jahren<br />

angenommen wird. Das bedeutet eine absolute Zunahme von 26 Personen. Nebst dieser Zunahme kommt hinzu,<br />

dass die Wohnbelegung weiterhin kontinuierlich abnehmen wird (siehe Kapitel 2.1). Im Jahre 2000 gab es 2.61 Einwohner<br />

pro Wohnung. In 15 Jahren werden noch 2.41 Einwohner prognostiziert. Aufgrund dieser Prognose ergibt<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 12 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

die Berechnung für den Wohnzonenbedarf in 15 Jahren 1.2 ha, wobei die Neueinzonungen zu 80% mit dem öV erschlossen<br />

sein müssen (siehe Kapitel 3.1).<br />

Für die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> ist aufgrund der teilweise ungenügenden Erschliessung mit öV massgebend, wo die<br />

neuen Baulandreserven geschaffen werden. Gemäss AGR kann der Baulandbedarf von 1.2 ha dann ausgeschöpft<br />

werden, wenn sich 80% der Neueinzonungen im Einzugsgebiet des öffentlichen Verkehrs befinden. Der grösste Teil<br />

der Einzonung sollte demnach im Nordwesten der Gemeinde erfolgen.<br />

Total Baulandreserven per Juni 2013<br />

2'406 m2<br />

Max. Bauzonenreserven gemäss Kant. Richtplan 12'000 m2<br />

Grössenordnung Reservefläche Neueinzonungen 9'594 m2<br />

Fazit: Zurzeit bestehen rund 0.24 ha Baulandreserven Wohnen.<br />

Da die Gemeinde gesamthaft 1.2 ha Baulandreserven aufweisen<br />

darf, könnten im Rahmen der Revision der Ortsplanung noch maximal<br />

0.96 ha neu eingezont werden.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 13 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

3.5 BERÜCKSICHTIGUNG GEFAHRENKARTE<br />

Für die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> wurde eine Gefahrenkarte erstellt und vom Oberingenieurkreis II genehmigt. Die Gefahrenkarte<br />

bezieht sich auf das Baugebiet und Umgebung und bezeichnet Gefahrenflächen in Gefahrenstufen eingeteilt.<br />

Unterschieden wird zwischen Gefährdung erheblichen (rot dargestellt), mittleren (blau dargestellt) und geringen<br />

(gelb dargestellt) Ausmasses sowie der Restgefährdung (gelbweiss dargestellt). Die Gefahrenkarte ist für die<br />

Wahl der Einzonungsgebiete entscheidend.<br />

Das eidg. Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden bei ihren raumwirksamen<br />

Tätigkeiten auf die natürlichen Gegebenheiten achten (Art. 1) sowie dass Bauzonen nur Land umfassen, das<br />

sich für eine Überbauung eignet (Art. 15). Das bernische Baugesetz (BauG) präzisiert, dass die Gefahrengebiete im<br />

Zonenplan zu bezeichnen sind (Art. 71). Die neue Gefahrenkarte ist gemäss Beschluss des Regierungsrates raschmöglichst<br />

in die Ortsplanung umzusetzen. Damit können die Risiken für die Bevölkerung reduziert und Fehlinvestitionen<br />

minimiert werden.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 14 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

4. BESTEHENDE KOMMUNALE RICHTPLANUNGEN<br />

4.1 SIEDLUNGSRICHTPLAN<br />

Es besteht für die Gemeinde ein Siedlungsrichtplan, welcher im<br />

Rahmen der letzten Ortsplanung erarbeitet wurde. Darin sind<br />

nebst den gültigen Zonen noch Bauerwartungsland eingetragen<br />

(Gebiet 1 und Gebiet 2). Dem Erläuterungsbericht der letzten<br />

Ortsplanung ist zu entnehmen, dass auf das Bauerwartungsgebiet<br />

(Bälliz) zu verzichten ist.<br />

Im Rahmen der Revision der Ortsplanung ist zu beurteilen, inwiefern<br />

eine Aktualisierung des Siedlungsrichtplans angezeigt ist<br />

oder ob auf dieses Planungsinstrumente verzichtet werden kann.<br />

4.2 VERKEHRSRICHTPLAN<br />

In der letzten Ortsplanung wurde der Verkehrsrichtplan von 1979 mit Fussgängerverbindungen und Radwegen ergänzt.<br />

Dem Erläuterungsbericht der letzten Ortsplanung ist zu entnehmen, dass die Strasse mit regionaler Bedeutung<br />

(Oberdiessbach - Heimberg) einen kritischen Punkt darstellt. Weiter ist beim Bereich Schulhaus ein Trottoir vorgesehen.<br />

Mit dem genehmigten Zubringerdienst wurde der kritische Punkt der Verbindung Oberdiessbach - Heimberg<br />

entschärft. Weiter wurde inzwischen beim Bereich Schulhaus ein Trottoir erstellt. In diesem Sinne kann die<br />

Aufhebung des Verkehrsrichtplans in Betracht gezogen werden.<br />

4.3 INVENTAR DER SCHÜTZENSWERTEN NATUR- UND LANDSCHAFTSOBJEKTE<br />

1990 wurde ein Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte erarbeitet. Darin wurden die Einzelbäume,<br />

Baumreihen, Baumgruppen, Obstgärten, Hecken und Feldgehölze, geschlossene Waldränder, Bäche sowie<br />

Feuchtgebiete aufgenommen und beschrieben. Zu den einzelnen Objekten wurde jeweils das Schutzziel formuliert.<br />

Das Inventar bildete die Grundlage für den Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren.<br />

Im Rahmen der Revision der Ortsplanung ist es angezeigt, das Inventar zu aktualisieren.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 15 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Themen<br />

5. PLANUNGSZIELE<br />

Siedlung / Wohnen Massvolles Bevölkerungswachstum anstreben<br />

Wohnraum für alle Generationen schaffen<br />

Weitere Zersiedelung vermeiden<br />

bestehende Bauzonen ergänzen / arrondieren<br />

bestehende Bausubstanz (z.B. Bauernhäuser) nutzen / verdichten<br />

Bevölkerung / Gemeindestruktur die verschiedenen Siedlungen einander näher bringen<br />

<br />

Information / Mitwirkung Bevölkerung sicherstellen<br />

Ortsbild / Gemeindestruktur Erhaltung Ortsbild und gute Einordnung Neubauten anstreben<br />

<br />

ländlicher Charakter / ländliches Dorfbild erhalten (Ortsbildschutzperimeter)<br />

Wirtschaft und Landwirtschaft gute Rahmenbedingungen für ansässiges Gewerbe schaffen<br />

<br />

Erhaltung des Kulturlandes anstreben<br />

Natur Landschaft bestehende Hochstammobstbäume erhalten<br />

<br />

wertvolle Landschaften erhalten<br />

Verkehr / Infrastruktur / Energie baurechtliche Bedingungen für umweltschonende Energieversorgung anstreben<br />

sichere Fuss- und Radwege schaffen und erhalten<br />

bestehende Infrastruktur optimal nutzen<br />

Infrastrukturverträge bei Einzonungen umsetzen<br />

aktuelles modernes Baureglement schaffen<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 16 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Übersicht Änderungsmassnahmen:<br />

Neueinzonungen<br />

6. PLANUNGSINSTRUMENTE<br />

6.1 ZONENPLAN (BAUGEBIETE)<br />

1. Eine Fläche von rund 2'600 m2 wird neu in die WG 2 eingezont.<br />

Sie schliesst an die bestehende Bauzone an und ist gut mit dem<br />

öffentlichen Verkehr (öV) erschlossen (Erschliessungsgüteklasse<br />

D)<br />

2. Eine Parzelle am Chatzestyg wird neu in die W2 B eingezont.<br />

Der nötige Waldabstand wurde mit der Waldabteilung abgeklärt.<br />

Es liegt ein Bauprojekt vor, welches unter Einhaltung des Waldabstandes<br />

realisiert werden kann.<br />

3. Der unbebaute Teil der Parzelle Nr. 401 wird in die Grünzone<br />

eingezont. Dadurch wird die vom Grundeigentümer erwünschte<br />

Freihaltung sichergestellt ohne dass eine unzulässige Zonenlücke<br />

entsteht.<br />

4. Der südliche Teil der Parzelle Nr. 486 wird zu einem Teil in die<br />

Wohn- und Gewerbezone und zu einem Teil in die Gewerbezone<br />

eingezont. Das Neueinzonungsgebiet liegt in der Erschliessungsgüteklasse<br />

D. Die Einzonung der Gewerbezone erfolgt auf eine<br />

konkrete Nachfrage nach einer Maschinenlagerhalle für den landwirtschaftlichen<br />

Nachbarbetrieb (Maschinenlohnunternehmung).<br />

5. Ein Teilgebiet der Parzelle 443 südlich der bestehenden Baute<br />

wird in die Wohn- und Gewerbezone und die übrige Parzelle nördlich<br />

der bestehenden Baute wird in die Gewerbezone eingezont.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 17 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Umzonungen / Einzonungen best. Bauten<br />

6. Das bestehende Baugebiet wird von der W2 B in die W2 C<br />

umgezont. Die neu zulässige längere Gebäudelänge entspricht bereits<br />

einigen Bauten in diesem Quartier. Mit dieser Aufzonung werden<br />

Voraussetzungen für die innere Verdichtung geschaffen.<br />

7. Dieses bereits überbaute Gebiet wird in die Wohnzone W2 a<br />

eingezont.<br />

8. Mehrere bestehende Bauten, welche an die Bauzone angrenzen,<br />

werden in die Wohn- und Gewerbezone eingezont. Dadurch<br />

bestehen für diese nicht oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzten<br />

Gebäude Umnutzungs- und Ausbaumöglichkeiten.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 18 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Übersicht Baulandreserven<br />

Die Karte zeigt die gesamten Baulandreserven fürs Wohnen.<br />

<strong>Brenzikofen</strong> weist 2'406 m2 bestehende Baulandreserven auf. Zu<br />

den bestehenden Baulandreserven kommen noch 4777 m2 im<br />

Rahmen der Ortsplanungsrevision hinzu. Somit besteht in <strong>Brenzikofen</strong><br />

eine Baulandreserve von 7'183 m2 (0.7 ha). Sie liegt demzufolge<br />

unter dem vom kantonalen Richtplan vorgegebenen Kontingent<br />

von 1.2 ha.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 19 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

6.2 BEURTEILUNG BAULANDRESERVEN IN GEFAHRENGEBIETEN<br />

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Bauland in Gefahrengebieten erheblicher und mittlerer<br />

Gefährdung wurden die bestehenden Baulandreserven dargestellt, welche in roten oder blauen Gefahrengebieten<br />

liegen. Der Plan zeigt auf, dass einige Baulandreserven in Gebieten mittlerer und erheblicher Gefährdung liegen.<br />

Nachfolgend werden die Baulandreserven im Einzelnen überprüft und, falls nötig, entsprechende Anpassungen vorgeschlagen.<br />

Auf Flächen in gelben Gefahrengebieten wird im Weiteren nicht speziell eingegangen.<br />

Nr.: 1<br />

Zone: Kernzone<br />

Prozess: Wassergefahren<br />

Gef.stufe:<br />

Ü3<br />

Beurteilung: Die Baulandreserve liegt im blauen Gefahrengebiet aufgrund von<br />

Überschwemmungen durch den Grabebach.<br />

Fazit: Keine Auszonung. Liegt innerhalb des weitgehend überbauten Gebiets. Mit<br />

entsprechenden Auflagen (Minimalkoten für Gebäudeöffnungen, Gestaltung Aussenraum<br />

etc.) kann das Risiko auf ein Minimum reduziert werden.<br />

Nr.: 2<br />

Zone: ZPP<br />

Prozess: Wassergefahren<br />

Gef.stufe: Ü5<br />

Nr.: 3<br />

Zone: WG2a/Gewerbezone<br />

Prozess: Ü5 Wassergefahren<br />

Gef.stufe:<br />

Ü5<br />

Ü5<br />

Ü5<br />

Nr.: 4<br />

Zone: W2b<br />

Prozess: Wassergefahren<br />

Gef.stufe: Ü5<br />

Beurteilung: Die Baulandreserve liegt im blauen Gefahrengebiet aufgrund von<br />

Überschwemmungen durch den Grabebach.<br />

Fazit: Keine Auszonung. Schliesst an das überbaute Gebiet. Mit entsprechenden<br />

Auflagen (Minimalkoten für Gebäudeöffnungen, Gestaltung Aussenraum etc.) kann<br />

das Risiko auf ein Minimum reduziert werden.<br />

Beurteilung: Die Baulandreserve liegt teilweise im blauen Gefahrengebiet aufgrund<br />

von Überschwemmungen durch den Grabebach.<br />

Fazit: Keine Auszonung. Das östliche Teilgebiet, welches in die Wohn- und Gewerbezone<br />

eingezont wird, wird nur am Rande vom Gefahrengebiet tangiert. Aufgrund<br />

der reinen Gewerbenutzung des westlichen vom Gefahrengebiet betroffenen<br />

Teilgebiets ist das Schadenpotenzial für Tier und Mensch klein. Mit entsprechenden<br />

Auflagen (Minimalkoten für Gebäudeöffnungen, Gestaltung Aussenraum etc.)<br />

kann das Risiko auf ein Minimum reduziert werden.<br />

Beurteilung: Die Baulandreserve liegt im blauen Gefahrengebiet aufgrund von<br />

Überschwemmungen durch das Eggmoosgräbli.<br />

Fazit: Keine Auszonung. Nur kleine Baulandreserve, welche Teil des überbauten<br />

Gebiets ist. Mit entsprechenden Objektschutzmassnahmen (Minimalkoten für Gebäudeöffnungen,<br />

Gestaltung Aussenraum etc.) kann das Risiko auf ein Minimum<br />

reduziert werden.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 20 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Hecken und Einzelbäume<br />

Gewässer und Grundwasserschutzzone<br />

6.3 SCHUTZZONENPLAN UND ZONENPLAN NATURGEFAHREN<br />

Gemäss dem Naturschutzgesetz (NSG) Art. 29 müssen<br />

die Gemeinden für Schutz und Unterhalt der botanischen<br />

Objekte von lokaler Bedeutung sorgen. Dazu<br />

zählen unter anderem markante oder wertvolle Einzelbäume<br />

und Hecken (NSG Art. 30).<br />

Ausgehend vom aktualisierten Inventar der schützenswerten<br />

Natur- und Landschaftsobjekte wurden die Einzelbäume<br />

und Hecken erhoben. Der aktuelle Bestand<br />

wird im Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren<br />

festgelegt.<br />

Alle Hecken sind aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung<br />

geschützt.<br />

Geschützte Einzelbäume sind für den jeweiligen<br />

Standort besonders wichtig und daher am Standort zu<br />

ersetzen.<br />

Die Bezeichnung der Gewässer im Schutzzonenplan<br />

und Zonenplan Naturgefahren und der entsprechende<br />

Artikel im Baureglement entsprechen einer gesetzlichen<br />

Forderung des Kantons. Mit den Gewässerabständen<br />

gemäss den Richtlinien des Kantons (Raumbedarf<br />

für Fliessgewässer) sollen bei Hochwasser weniger<br />

Schäden entstehen und der Unterhalt gewährleistet<br />

werden. Die Grundwasserschutzzone dient dazu,<br />

Trinkwasserfassungen und das Grundwasser unmittelbar<br />

vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen<br />

zu schützen.<br />

Das Schutzgebiet wurde auf kantonaler Ebene festgelegt<br />

und ist als Hinweise im Schutzzonenplan und Zonenplan<br />

Naturgefahren integriert.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 21 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Landschaftsschongebiete<br />

Vom Gesamtrichtplan Kiesental werden die Landschaftsschongebiete<br />

B übernommen und als Landschaftsschongebiete<br />

bezeichnet. Im Baureglement wird<br />

dazu ein entsprechender Artikel verfasst. Es geht<br />

grundsätzlich darum, die Landschaftsschongebiete als<br />

ästhetisch und ökologisch wertvolle Landschaftsräume<br />

in ihrem Charakter zu erhalten.<br />

Schutzperimeter Rotache<br />

Der Schutzperimeter Rotache ist gemäss Landschaftskonzept<br />

Kiesental ein Schutzgebiet von regionaler Bedeutung.<br />

Er stellt einen äusserst wertvollen Lebensraum<br />

mit einer spezialisierten Tier- und Pflanzenwelt<br />

dar. Die landwirtschaftliche Nutzung im bisherigen<br />

Rahmen ist gewährleistet. Eine Intensivierung darf<br />

nicht stattfinden, eine Extensivierung wird angestrebt.<br />

Die natürlichen Ufer, Kiesbänke und Uferbestockung<br />

sind zu erhalten. Standortfremde Gehölze sind bei den<br />

notwendigen Pflegemassnahmen allmählich zu ersetzen.<br />

Bei Neupflanzungen dürfen nur standortgerechte,<br />

einheimische Arten verwendet werden. Notwendige<br />

Uferbefestigungen sind unter Beizug des Försters und<br />

entsprechender Fachleute naturnah durchzuführen.<br />

Der Perimeter ist im Schutzzonenplan und Zonenplan<br />

Naturgefahren festgelegt.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 22 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Historische Verkehrswege<br />

Im Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren<br />

sind die Objekte des Inventars historischer Verkehrswege<br />

der Schweiz (IVS) bezeichnet, welche in ihrem<br />

Verlauf und traditionellen Substanz geschützt sind. Der<br />

Brückenabschnitt über die Rotache ist ein historischer<br />

Verkehrsweg mit Substanz von regionaler Bedeutung.<br />

Die übrige Wegstrecke ist ebenfalls von regionaler Bedeutung<br />

aber entspricht nur noch dem historischen<br />

Verlauf.<br />

Ökologische Ausgleichsflächen<br />

Die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> weist zahlreiche Hochstammobstgärten<br />

und extensiv genutzte Wiesen auf.<br />

Diese ökologischen Elemente stehen im Zusammenhang<br />

mit der Direktzahlungsverordnung. Sie werden<br />

nicht im Zonenplan unter Schutz gestellt. Die Erhaltung<br />

wird über die Direktzahlungen gemäss Direktzahlungsverordnung<br />

sichergestellt.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 23 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Naturgefahren<br />

Für die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> wurde 2011 eine neue<br />

aktuelle Gefahrenkarte erstellt. Es sind keine Neueinzonungen<br />

von Gefahrengebieten betroffen.<br />

Die Gefahrengebiete sind im "Schutzzonenplan und<br />

Zonenplan Naturgefahren" dargestellt.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 24 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

6.4 BAUREGLEMENT<br />

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision steht die Überarbeitung des Baureglements aus dem Jahre 1984 an. Als<br />

Grundlage für die Aktualisierung des Baureglements dient das Musterbaureglement des Kantons Bern. Das Ziel ist<br />

die Realisierung eines „schlanken Baureglements“ und die Vereinfachung und Minimierung von Sonderregelungen.<br />

Der Kanton Bern hat im Juni 2006 ein neues Musterbaureglement MBR herausgegeben. Folgende Leitgedanken<br />

bestimmen den Inhalt dieses neuen Reglements:<br />

Vorschriften des übergeordneten Rechts werden grundsätzlich nicht wiederholt (z.B. Vorschriften über das Baubewilligungsverfahren).<br />

Regelungen im übergeordneten Recht, wie z.B. die Anforderungen an eine hinreichende Erschliessung sowie<br />

Strassen- und Waldabstandsvorschriften, gelten als den Verhältnissen angemessen. Eine eigenständige Regelung<br />

erübrigt sich deshalb. An geeigneter Stelle wird in der Kommentarspalte auf die einschlägigen Bestimmungen<br />

hingewiesen.<br />

Zuständigkeitsvorschriften werden in der Gemeindeordnung geregelt.<br />

Spielraum für Baubewilligungsbehörden und Bauende werden eröffnet durch<br />

- die Beschränkung auf das Wesentliche,<br />

- die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe,<br />

- die Ermächtigung zur Ermessensbetätigung.<br />

Das vorliegende neue Baureglement von <strong>Brenzikofen</strong> ist in einen normativen und einen hinweisenden Teil gegliedert.<br />

Die Hinweise und Kommentare in der rechten Spalte des Baureglements dienen der Verständlichkeit, erläutern<br />

Begriffe und liefern u. a. die notwendigen Hinweise auf andere Artikel, Erlasse oder Grundlagen. Die Hinweise sind<br />

weder vollständig noch verbindlich. Das Baureglement, welches von der Gemeindeversammlung erlassen wird, wird<br />

periodisch überprüft und angepasst. Es wurden fürs gesamte Reglement die Messweisen gemäss der neuen Verordnung<br />

über die Begriffe und Messweise im Bauwesen (BMBV) übernommen.<br />

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem noch gültigen Reglement sind:<br />

- Die Ausnützungsziffern werden aufgehoben. Einzig bei den Neueinzonungsgebieten Parz. 444, 486 und 443<br />

(WG 2a) wird eine minimale Geschossflächenziffer (neuer Begriff für die Ausnützungsziffer gemäss der Verordnung<br />

über die Begriffe und Messweise im Bauwesen, BMBV) von 0.4 festgelegt.<br />

- Gemäss BMBV gibt es keine bewohnten An- und Nebenbauten.<br />

- Vorspringende Gebäudeteile können statt wie bisher 1.5 m neu 2.0 m in den Grenzabstand hineinragen. Dies<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 25 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

entspricht den heutigen Bedürfnissen bezüglich Balkongrösse.<br />

- Bezüglich Bauabstand von öffentlichen Strassen werden die übergeordneten Bestimmungen des Strassengesetztes<br />

übernommen (Art. 80 SG).<br />

- Es wird ein Artikel zum Beizug einer Fachberatung neu aufgeführt, wonach der Gemeinderat unabhängige und<br />

in Gestaltungsfragen ausgewiesene Fachleute bei Bedarf beiziehen kann, welche die Bauwilligen und die Baubewilligungsbehörden<br />

beraten werden.<br />

- Es wird ein neuer Energieartikel aufgenommen. Der Artikel ist auf das neue kantonale Energiegesetz abgestimmt.<br />

Erneuerbare Energie wird vorgeschrieben.<br />

- Die Bestimmungen zu den Fliessgewässern sind den aktuellen übergeordneten Anforderungen angepasst. D. h.<br />

unter anderem ist der Raumbedarf für die verschiedenen Gewässer festgelegt.<br />

- Neu sind Bestimmungen zum kantonalen Wanderwegnetz enthalten.<br />

- Es wurde neu ein Artikel zu den Naturgefahren aufgenommen, welcher Bezug auf den neuen Schutzzonenplan<br />

und Zonenplan Naturgefahren nimmt.<br />

- Zu den neu festgelegten Landschaftsschongebieten und dem Feuchtgebiet werden entsprechende Artikel neu<br />

aufgenommen.<br />

- Neu ist ein Artikel zum Planungsmehrwert enthalten. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat einen angemessenen<br />

Anteil eines Planungsmehrwerts für öffentliche Zwecke abschöpfen kann.<br />

- Bei der bestehenden ZPP Nr. 2 "Bodenstrasse" wird das Nutzungsmass leicht erhöht, damit im kleinen Rahmen<br />

Erweiterungen möglich sind.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 26 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

7. BEURTEILUNG DER REVISION DER ORTSPLANUNG NACH ART. 47 RPV<br />

Siedlungsstruktur<br />

7.1 SIEDLUNG<br />

Bis 1865 Bis 1922 Aktuell<br />

Bevölkerungs-<br />

Grössenordnung<br />

wachstum<br />

Die Gemeinde <strong>Brenzikofen</strong> weist traditionell zwei Ortsteile auf - <strong>Brenzikofen</strong> und Boden. Das traditionelle Dorf <strong>Brenzikofen</strong><br />

ist während den letzten rund 150 Jahren relativ schwach gewachsen. Die Siedlung entwickelte sich ausserhalb<br />

des Ortskerns entlang der heutigen Bällizstrasse. Beim Boden fand seit 1922 eine starke Bauentwicklung<br />

statt. Das traditionelle Dorf hingegen blieb mehr oder weniger unangetastet. Die Neueinzonungen im Bereich des<br />

Dorfes setzt wiederum die Entwicklung im gut erschlossenen Gebiet fort. Zudem sorgt die Einzonungsmassnahme<br />

bezüglich bestehender Bauten im Siedlungsbereich dafür, dass sich das Dorf <strong>Brenzikofen</strong> auch innerhalb der bestehenden<br />

Struktur entwickeln kann.<br />

Die im Siedlungsrichtplan enthaltenen Entwicklungsgebiete wurden bezüglich Neueinzonung geprüft. Sie erwiesen<br />

sich als nicht verfügbar. In diesem Sinne wird der Siedlungsrichtplan aufgehoben.<br />

Die neu geschaffenen Baulandreserven liegen unter dem vom Kanton berechneten Baulandbedarf für die Gemeinde<br />

<strong>Brenzikofen</strong> für die nächsten 15 Jahre. Dadurch werden die Voraussetzungen für ein moderates Wachstum oder<br />

zumindest das Halten der Bevölkerung geschaffen.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 27 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Bauinventar / Ortsbildschutz<br />

Die erhaltenswerten und schützenswerten Bauten gemäss<br />

kantonalem Bauinventar werden im Zonenplan mit hinweisendem<br />

Charakter integriert. Weiter wurde der bestehende<br />

Ortsbilderhaltungsperimeter im Dorf an den Perimeter der<br />

Baugruppen gemäss kantonalem Bauinventar angepasst.<br />

Diese Schutzmassnahmen sorgen dafür, dass das Dorf<br />

sowie weitere bezeichnete Bauten die traditionelle Identität<br />

erhalten.<br />

Weiter wurden im Baureglement Bestimmungen zur Qualität<br />

des Bauens festgelegt, welche die gute Einpassung von<br />

Neu- und Umbauten ins Ortsbild garantieren sollen.<br />

Abstimmung Siedlung / Verkehr<br />

Die angestrebten Ein- und Umzonungsmassnahmen sind auf die bestehende Verkehrsinfrastruktur abgestimmt. Für<br />

<strong>Brenzikofen</strong> sind keine Verkehrsvorhaben angezeigt. Der bestehende Verkehrsrichtplan wird deshalb aufgehoben.<br />

Gewerbe<br />

Richtlinien zum Infrastrukturbeitrag<br />

(Abschöpfung Planungsmehrwert)<br />

Erschliessungskosten<br />

7.2 INFRASTRUKTUR UND WIRTSCHAFT<br />

Bei der Ladewand werden rund 0.5 ha neues Gewerbeland eingezont. Die Einzonung basiert auf einer konkreten<br />

Nachfrage (Maschinenhalle für einen Lohnunternehmer). Durch die Einzonung bestehender Bauten, welche an die<br />

Bauzone angrenzen, in die gemischte Zone werden zusätzlich für das Gewerbe im kleinen Rahmen Voraussetzungen<br />

geschaffen.<br />

Zur Abschöpfung des Planungsmehrwertes wird im Baureglement ein Artikel aufgeführt. Auf dieser Basis kann der<br />

Gemeinderat Richtlinien erlassen. In den Richtlinien wird festgelegt, dass Grundeigentümern, welchen durch Einoder<br />

Umzonungen ein wesentlicher Vorteil erwächst, einen Infrastrukturbeitrag zu leisten haben. Die entrichteten<br />

Abgaben werden zur Deckung der Ortsplanungskosten und anderen Gesamtplanungen sowie für die Erstellung der<br />

Öffentlichkeit dienenden Infrastrukturaufgaben verwendet.<br />

Die nötigen Erschliessungsanlagen bei den beiden Neueinzonungen stellen Detailerschliessungsanlagen bzw.<br />

Hausanschlüsse dar. Diese sind gemäss kantonalem Baugesetz zu 100% durch die jeweiligen Grundeigentümer zu<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 28 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

finanzieren. Für die Einzonungsgebiete werden die entsprechenden Infrastrukturverträge abgeschlossen. Für die<br />

Gemeinde resultieren dadurch keine zusätzlichen Erschliessungskosten, sofern es sich nicht um gebührenfinanzierte<br />

Anlagen handelt.<br />

Fruchtfolgeflächen<br />

7.3 UMWELT<br />

Die Neueinzonungsgebiete wurden in Bezug auf<br />

die Fruchtfolgeflächen gemäss kantonaler Kriterien<br />

beurteilt. Zudem wurden die alternativen Einzonungsmöglichkeiten<br />

geprüft, welche keine Fruchtfolgeflächen<br />

und Gefahrengebiete von mindestens<br />

mittlerer Gefährdung tangieren, mit öV erschlossen<br />

sind sowie an die bestehende Bauzone anschliessen.<br />

Alle Standorte wurden weiter bezüglich Auswirkungen<br />

auf Raum und Umwelt (Einpassung in<br />

Dorfstruktur, Topographie, Konflikte mit Landwirtschaftsbetrieben<br />

etc.) geprüft.<br />

Neueinzonungen 1. Die Einzonungsflächen in der Ladewand liegen auf einer Fruchtfolgefläche und weisen Total eine Grösse<br />

von rund 7400 m2. Die Teilgebiete sind genügend mit dem öV erschlossen (Erschliessungsgüteklasse D).<br />

Für die beiden südlich gelegenen Flächen, welche in die Wohn- und Gewerbezone eingezont werden, wird<br />

im Baureglement eine Mindestausnützungsdichte von 0.4 festgelegt.<br />

2. Das Einzonungsgebiet weist eine Fläche von rund 2600 m2 auf, grenzt an die bestehende Bauzone und<br />

befindet sich auf einer Fruchtfolgefläche. Das Gebiet ist genügend mit dem öV (Güteklasse D) erschlossen.<br />

Es wird eine Mindestnutzungsdichte von mind. 0.4 vorgeschrieben. Die Einzonung gewährleistet eine qualifiziert<br />

haushälterische Bodennutzung.<br />

3. Die Einzonung liegt ausserhalb von Fruchtfolgeflächen.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 29 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Alternative Standorte 4. Das Gebiet liegt ausserhalb einer Fruchtfolgefläche und weist eine tiefere öV-Erschliessungsgüte auf (E)<br />

als die vorgeschlagenen Einzonungsgebiete. Das Land wird jedoch vom angrenzenden Bauernbetrieb aktiv<br />

bewirtschaftet und steht somit für eine Einzonung nicht zur Verfügung.<br />

5. Das Gebiet liegt ausserhalb der Fruchtfolgefläche und weist eine tiefere öV-Erschliessungsgüte auf (E) als<br />

die vorgeschlagenen Einzonungsgebiete. Aufgrund der exponierten Hanglage wird aus Sicht des Orts- und<br />

Landschaftsbildes auf eine Einzonung verzichtet.<br />

Fazit: Die Prüfung der alternativen Standorte hat ergeben, dass die vorgeschlagene Einzonung den Verbrauch von<br />

Fruchtfolgeflächen rechtfertigt. Es wird für die Neueinzonungsgebiete mit Wohnnutzung (WG 2 a) ein Mindestnutzungsmass<br />

festgelegt. Dadurch wird die haushälterische Bodennutzung sichergestellt.<br />

Nachweis Einhaltung Geruchsabstände<br />

In der Gemeinde Herbligen grenzt ein Mastbetrieb an die nördliche<br />

Gemeindegrenze <strong>Brenzikofen</strong>s. Bezüglich der Neueinzonungen<br />

im Gebiet Ladewand muss der Grenzabstand gemäss FAT-<br />

Richtlinien eingehalten werden. Die bestehenden Masthallen<br />

weisen rund 11‘000 Hühner (Aufzucht oder Mast) auf. Dies ergibt<br />

ein Normabstand von rund 144 m. Die Berechnung des Mindestabstandes<br />

erfolgt weiter durch die Multiplikation von Korrekturfaktoren.<br />

Im vorliegenden Fall wird der Mindestabstand auf 130 m<br />

reduziert.<br />

Da es sich bei den Neueinzonungen entweder um gemischte<br />

Nutzungen oder um Gewerbenutzung handelt, kann der Mindestabstand<br />

um 30% bzw. 50% reduziert werden. Dies ergibt für die<br />

gemischte Nutzung einen Radius von 91 m (siehe blauer Kreis)<br />

und für die Gewerbenutzung einen Radius von 65 m (siehe roter<br />

Kreis).<br />

Fazit: Die Neueinzonungen liegen ausserhalb der der Nutzungsart<br />

entsprechenden Mindestabstände für Geruchsbelästigungen.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 30 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Landschaftsbild<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

Die Einzonungen tangieren keine Schutzgebiete oder -objekte.<br />

Der Schutzzonenplan und Zonenplan Naturgefahren ist grundeigentümerverbindlich und garantiert den Natur- und<br />

Landschaftsschutz in der Gemeinde.<br />

Es wurde ein neues Landschaftsinventar erarbeitet, welches den aktuellen Anforderungen des Kantons entspricht.<br />

Energie<br />

Altlasten<br />

Das Baureglement enthält einen Energieartikel, welcher weiter geht als gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft führt einen Kataster<br />

der belasteten Standorte im Kanton Bern. Darin sind vier Ablagerungsstandorte<br />

und ein Betriebsstandort in <strong>Brenzikofen</strong> eingetragen.<br />

Eine Untersuchung muss bei drei Gebieten dann eingeleitet<br />

werden, wenn ein Bauvorhaben oder eine Umnutzung an diesem<br />

Ort vorgesehen ist. Bei der Schiessanlage ist eine Untersuchung<br />

erforderlich.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 31 05.08.2013


Einwohnergemeinde <strong>Brenzikofen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Revision der Ortsplanung<br />

Mitwirkung<br />

Vorprüfung<br />

Öffentliche Auflage<br />

Beschluss Gemeinde<br />

Genehmigung AGR<br />

8. VERFAHREN<br />

Das Mitwirkungsverfahren fand vom 20. August bis 30. September 2012 statt. Es sind insgesamt 11 schriftliche Stellungnahmen<br />

eingegangen. Die Planungsinstrumente wurden aufgrund der Mitwirkung überarbeitet. Dazu wurde ein<br />

Mitwirkungsbericht verfasst.<br />

Die revidierten Planungsunterlagen wurden dem AGR zur Vorprüfung eingereicht. Am 2. Juli 2013 traf schliesslich<br />

bei der Gemeinde der abschliessende Vorprüfungsbericht ein. Die Planung wurde aufgrund des Berichts überarbeitet.<br />

folgt.<br />

folgt.<br />

folgt.<br />

BOENZLI, KILCHHOFER UND PARTNER Seite 32 05.08.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!